bauperfekt 2022
BAUEN
Brandsicheres Eigenheim Brandschutz ist der Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die eine Ausbreitung von Feuer verhindern und Mensch und Bauwerk schützen sollen. Der bauliche Brandschutz unterteilt sich in technische und rechtliche Vorschriften.
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aulicher Brandschutz setzt sich aus technischen Anforderungen und rechtlichen Vorgaben zusammen. Hier die Details:
Rechtliche Anforderungen Diese sind in den betreffenden Bautechnikgesetzen und -verordnungen festgelegt. Hier gibt es bundesländerspezifische Ausführungen. Zudem richtet sich der bauliche Brandschutz auch nach den Regelungen in den Bundesgesetzen und der EU-Richtlinie. Die Baugesetzgebung sieht hier je nachdem, wie lange das Gebäude oder der Gebäudeteil dem Feuer Widerstand leisten soll, zeitlich gestaffelte Anforderungen vor, die den Begriffen für den Feuerwiderstand EUweit einheitlich zugeordnet sind.
Technische Anforderungen Wie Brandschutz baulich, also in Hinblick auf die einzusetzenden Baustoffe und Bauteile auszusehen hat, ist in den ÖNORMEN geregelt – seit 2002 gilt hier die Europäische Norm ÖNORM EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ – sowie in den technischen Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz (TRVB) festgelegt.
Brandverhalten Grundsätzlich werden Baustoffe in brennbar und nicht brennbar kategorisiert. Für
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die Einstufung der brennbaren Baustoffe nach ihrem Brandverhalten verwenden die Baugesetze und -verordnungen folgende Begriffe – siehe Tabelle (hier mit ihrem jeweiligen EU-Klassen-Pendant angeführt). Zusätzlich gibt es noch die Klassifizierung nach der Rauchentwicklung (Qualmbildung) in s1 (brandschutztechnisch „günstiger“) bis s3 und der Tropfenbildung (brennendes Abtropfen) in d0 bis d2.
Feuerwiderstand: REI Bauteile sind in der ÖNORM 13501 auch nach drei Feuerwiderstandsklassen unterteilt: • R (Résistance) = Tragfähigkeit • E (Étanchéité) = Raumabschluss • I (Isolation) = Wärmedämmung; Hitzebarriere Je nach Brandschutzanforderungen an den Bauteil oder die Baukonstruktion sind davon nur ein, zwei oder alle drei Kriterien zu erfüllen.
Rauchwarnmelder Rauchwarnmelder gehören in die Aufenthaltsräume (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer). Den Gang und die Treppe darf man dabei jedoch nicht vergessen, denn das sind die Fluchtwege im Ernstfall. In Deutschland sind auch die Abstellräume in den Schutzumfang mit aufgenommen. Das macht zwar Sinn, ist aber bei uns in Österreich nicht zwin-
gend erforderlich. Besonders wichtig ist, keinen Rauchwarnmelder in der Küche vorzusehen. Ständige Täuschungsalarme aufgrund von auftretendem Dampf und Rauch wären kontraproduktiv und niemand würde derart „lästige“ Rauchwarnmelder mehr ernst nehmen! Die Rauchwarnmelder sollten in der Mitte der Decke (mindestens jedoch 50 cm von der Wand) angebracht werden, sodass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann. Achten Sie beim Kauf auf eine hohe Qualität! Die sogenannte VdS-Zulassung ist Grundvoraussetzung, das CE-Zeichen alleine ist zu wenig! Rauchmelder müssen der Produktnorm ÖNORM EN 14604:2005 entsprechen (Temperaturbereich zwischen 0 und 55 °Celsius, elektromagnetische Verträglichkeit, Alarmlautstärke, Vernetzungsmöglichkeiten etc.).
Baulicher Brandschutz Brandabschnitte sind Bereiche in einem Bauwerk, die baulich so voneinander getrennt sind, dass sich im Brandfall das Feuer nicht auf andere Gebäudeteile ausbreitet (z. B. Heizräume, Brennstofflager, Aufzugschächte, Müllabwurfschächte und Garagen). Der Brandschutz im Hochbau hat neben vorbeugenden Maßnahmen die Aufgabe, einerseits die Ausbreitung eines Brandes auf Brandabschnitte einzugrenzen und andererseits zu gewähr-