Der Steirische Aufsichtsjäger Ausgabe 11 - Herbst 2017

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Ausgabe 11 - Herbst 2017 Preis: € 7,90

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inhalt

vorwort

KOMMENTAR Übergeben wir unser Naturerbe schuldenfrei? Kommentar von Gerald Malle

Landesobmann Hanshelmut Helm

Seite 4

IM REVIER Rehwild: Ende der Erfolgsgeschichte? von Dr. Christine Miller

Seite 10

Um den Luchs ist es still geworden von Dr. Andreas Kranz

Seite 18

Tierportrait Steinadler: Der König der Lüfte von Sebastian Zinko

Europäische Hornotter von Dr. Gabriele Leitner

Seite 22

Seite 24

die Zeit der Hohen Jagd. Wir haben unseren 2. Steirischen Aufsichtsjägertag in Laubegg

Anton Larcher wird noch vielen in Erinnerung bleiben.

Seite 28

Besonders gefreut hat mich, daß unser Herr Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof unsere Veranstaltung besucht hat. Er betonte in seinen Grußworten die Zu-

Der Hannoverscher Schweisshund und der Bayrische Gebirgsschweisshund von FD a.D. Dipl.-Ing. Wolfgang Reiter Seite 12 Gesundheit und Wissenschaft Afrikanische Schweinepest vor den Toren Österreichs! Seite 30

VERBANDSGESCHEHEN Zweiter Aufsichtsjägertag in Laubegg

Die Rehbrunft ist vorbei und nun beginnt

Wetter, die gute Stimmung und der Vortrag von LJM DI

Jagdhunderassen

RECHTliches Jagdschutzpersonal - Rechte und Pflichten

S

chon wieder ist der Herbst ins Land gezogen.

hinter uns gebracht. Ich glaube, das spätsommerliche

LUCIUS Sind Jäger Naturschützer? Ja, Jäger sind auch Naturschützer!

Werte Aufsichtsjäger, liebe Leser!

sammenarbeit – dazu sind wir natürlich gerne bereit. Wir Aufsichtsjäger müssen jetzt unsere Aufgaben besonders wahr nehmen – ist doch die Wahrscheinlichkeit von Jagdstörern jetzt am höchsten. Bewahren Sie Ruhe und bewegen Sie sich im gesetzlich vorgesehen Rahmen, aber nehmen Sie auch Ihre Pflicht wahr und kontrollieren Sie die Jagdkarten. Ich wünsche Ihnen einen

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angenehmen Dienst und ein kräftiges Weidmannsheil!

Weidmannsheil

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Hanshelmut Helm Seite 3


KOMMENTAR

Übergeben wir unser Naturerbe schuldenfrei?

Gerald Malle geboren am 19. Mai 1962 verheiratet, 2 Kinder wohnhaft Klagenfurt Beruf: Berufsoffizier Militärkommando Kärnten, Referent Umweltschutz Tätigkeiten im Naturschutz: Vorstandsmitglied im Naturwissenschaftlichen Verein für Kärnten, Mitglied bei BirdLife Kärnten, dort Projektdurchführender bei diversen Naturschutzprojekten (Zwergohreule, Rotsterniges Blaukehlchen, Schulklassenbetreuung etc.) Mitglied bei der Arge NATURSCHUTZ Mitglied des Naturschutzbeirats für Kärnten (Ersatzmitglied für Prof. W. Franz), der in Kärnten gleichzeitig Umweltanwalt bei UVPVerfahren ist.

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von Gerald Malle

A

Es ist im höchsten Maße lobenswert, dass von verantwortlich denkenden Vereinsfunktionären die Möglichkeit geboten wird, in ihren Vereinsschriften auch kritische Gedanken zu sensiblen und oftmals durch Lobbyismus einseitig forcierten Themen, einer breiteren interessierten Öffentlichkeit darzulegen.

llzu oft vermisst man in einer von Politik und Gewalt dominierten Presse solche Ansätze. Im Steirischen Aufsichtsjäger zu einem Thema wie Windkraft Stellung zu nehmen ist jedoch besonders schwer, da sich die Redaktion ihrer Aufgabe für Natur und (Wild-)Tier einzutreten bereits in der Vergangenheit sehr wohl bewusst war und die Möglichkeit in ihrem Medium kritische Gedanken zu Papier zu bringen auch eingeräumt hat. Nach zwei absoluten Top-Beiträgen von Prinz Karl von und zu Liechtenstein anzuschließen, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Äußerst umfangreich nahm er ja das Thema Windkraft bereits unter die Lupe und somit kann jedem Jagdausübungsberechtigten und Aufsichtsjäger nur empfohlen werden, sich seine Beiträge im Steirischen Aufsichtsjäger 9/2017 und 10/2017 sowie im Kärntner Jagdaufseher Juni 2/2017 zu Gemüte zu führen, falls diese noch nicht bekannt sein sollten.

Seinen Darstellungen über den volkswirtschaftlichen, regionalwirtschaftlichen, klimapolitischen und gesellschaftspolitischen Nonsens der Windkraft zu folgen, ist nicht nur informativ, sondern zeigt auch das breite Spektrum an Gegenargumenten, die eine Nutzung der Windenergie vor allem in sensiblen montanen und alpinen Lebensräumen zur Farce werden lassen. Trotzdem komme ich dem Wunsch nach einer weiteren kritischen Darlegung meiner Sichtweise über das Thema Windkraft sehr gerne nach, da der Öffentlichkeit oft das wahre Ausmaß der Zerstörungen unserer Umwelt nicht bewusst wird. Oftmals auch geschürt von Medien, die nur eine von Politikern bewusst gesteuerte und mit grünen Deckmäntelchen versehene Meinung zulassen. Oft bleiben dabei fachliche Argumente auf der Strecke, die vor allem auch von hohem jagdlichen Interesse sind, wie die Entwertung von Jagden und der Jagdschutz. Gerade der steirisch-kärntnerische

Grenzraum soll in den nächsten Jahren, nach dem fast vollständigen Ausbau unserer großen Flüsse, in den montan-alpinen Gebieten massiv weiter beeinträchtigt, geschädigt und zu einer Industriezone umgestaltet werden. Viele Bekenntnisse zur Schönheit unserer Landschaft und zum Schutz unserer Heimat, die vor allem auch ein großer Trumpf unseres österreichweit beworbenen Tourismus und damit einer tragenden Säule unserer Wirtschaft ist, erweisen sich schlussendlich nur als aufplatzende Sprechblasen. Unter dem Strich werden teuer ausgearbeitete Konzepte von Politikern, parteipolitisch fehlgeprägte Wertvorstellungen im Ziele der globalen Klimarettung, ethisch begründete hochtrabende Zielsetzungen von Kirchenvertretern und medial gesteuerte, vermeintlich objektive Aufklärung der breiten Öffentlichkeit, oft als Idealvorstellungen präsentiert, die alle Mittel rechtfertigen, um sie zu erreichen. Einem in den o.a. Ausgaben bereits bestens vorgestellten Netzwerk von Ökokapitalisten und Spekulanten wird auf Kosten


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Gerald Malle

Abb.: 1

des Steuerzahlers (in diesem Fall Ökostrom-Beitragzahlers) nach dem allseits bekannten Schuldbekenntnis schlechtes Gewissen eingeimpft und der grüne Freikauf von den Narben der uns umgebenden Natur und Umwelt eingetrichtert. Der alles rechtfertigende Weg ist das Ziel unserer nach Energie hungrigen Gesellschaft und der bei manchen engagierten Naturliebhabern noch klare und erkennende Blick für die Wunder der Natur, wird als verklärt in das Eck von Kernkraftbefürwortern und Vasallen der Ölindustrie gedrängt. Auf die Windkraftprojekte in den Fischbacher Alpen und der medial hochgelobten Handalm wurde bereits hingewiesen, doch jetzt folgt der Komplettausbau der Vorrangzone Stubalpe nach dem SAPRO Wind der Steiermark und weitere 20 Windenergieanlagen sollen neben den fünf bereits bestehenden am Gaberl und den beiden am Salzstiegl das Landschaftsbild negativ prägen und den angeblichen Klimakiller CO2 reduzieren. Doch wird CO2

wirklich eingespart? Abb.: 1 Ein Blick nach Deutschland, dem vielerorts gelobten Vorreiter Europas in Sachen Klimapolitik, belehrt uns eines Besseren. Unser Nachbarland besaß im Jahr 2015 über 26.000 Windräder. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden damit nur 1,6% des Primärenergieverbrauchs abgedeckt. Mittlerweile besitzt es über 27.000 Windenergieanlagen die im Vorjahr einen Anteil von 12,3% allein bei der Bedarfsdeckung von Strom erreichten. Im Vergleich dazu liefert Kernenergie in Deutschland noch immer 13,1%. Nur für einen Kernenergieausstieg wäre also rechnerisch nochmals dieselbe Anzahl an Windrädern notwendig. Neben dem gewaltigen Flächenverbrauch (Standort und Wirkfläche zusammen) ist aber das Schlimme daran: Der Großteil der Stromerzeugung Deutschlands kommt aus fossilen Energieträgern wie Erdgas und Kohle (52,2%) und hier hat man mit dieser Maßnahme noch gar kein CO2 eingespart!

Schon heute ist vorhersehbar wie Medien den größten Windpark Südösterreichs auf der Stubalpe hochloben werden, der mit seinen dann insgesamt 27 Windrädern wohl kaum einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Strombedarfsdeckung Österreichs beitragen wird, dafür sicher einen wesentlichen Beitrag zur Landschaftszerstörung und Erhöhung der Gefahr der Netzinstabilität! Der Grund dafür liegt klar auf der Hand: Man benötigt für die Zufallsenergie Windstrom sogenannte Schattenkraftwerke, die bei Windflauten sofort die Stromversorgung übernehmen können. In Österreich sind wir dafür mit Wasserkraft in Form von Pumpspeichern gesegnet, wobei auch hierzulande der Druck auf montan/alpine Naturräume steigen wird, bzw. schon steigt. In vielen europäischen Ländern ist man jedoch weiterhin auf fossile Energieträger angewiesen, so auch in Deutschland. Die Lösung kann also nur in der Einsparung und in effizienten Systemen zu Seite 5


KOMMENTAR

von Gerald Malle

Abb.: 2

Voraussetzungen für gesunde Populationen, besonders dann, wenn diese bereits jetzt am Arealrand verschiedener gefährdeter Arten situiert sind. In den unterschiedlichen Verfahren wurde seitens des Naturschutzes versucht, die Gefährdungsfaktoren darzustellen und die Auswirkungen abzuschätzen. Nur am Beispiel der in diesem Zusammenhang schon so oft strapazierten vier mitteleuropäischen Raufußhuhnarten sollen nochmals die Gefahren, die von Windrädern ausgehen, angeführt werden, da sie besonders bei Jagdinteressierten auf Verständnis stoßen werden: • Kollisionen mit den Rotorblättern und Masten führen zu Verletzungen und Mortalität • Schatteneffekte durch Rotorblätter bewirken großräumige Meideverhalten

Quellen: Die deutschen Stromnetzbetreiber, Institut für Energiewirtschaft und rationale Energie der Uni Stuttgart sowie BDEW

finden sein, aber nicht im weiteren Ausbau der Windenergie. Abb.: 2 Gerade zum Thema ländlicher Raum, der durch diese Windparkprojekte am meisten betroffen ist und jetzt schon unter vielfältigsten Problemen, darunter immensem Bodenverbrauch leidet, wurde am 18. August 2017 ein Masterplan des BMFLUW als Medienbeilage präsentiert. Eine Werbeeinschaltung in dieser Ausgabe von der Austrian Power GridAG (APG) unterstützt, wahrscheinlich ungewollt, die Argumentation gegen die Windkraft, denn sie weist auf das damit in Zusammenhang stehende Hauptproblem hin. Es heißt dort: „In jeder Sekunde das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch zu halten ist die Kernaufgabe des überregionalen österreichischen Stromnetzbetreibers APG. Was vermeintlich leicht klingt, wird angesichts des Zubaus von Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen zum täglichen Balanceakt: Je höher der Anteil an Erzeugung aus Windkraft am gesamten Stromaufkommen wird, desto massiver sind die Schwankungen, die das Stromnetz abfangen muss. Und umso häufiger müssen Netzbetreiber wie die APG ausgleichend eingreifen. Windkraft und Photovoltaik brauchen ein Stromnetz, das auch mit starken ErzeuSeite 6

gungsschwankungen zurechtkommt. Der Umbau der Stromversorgung in Richtung erneuerbare Energiequellen erfordert massive Investitionen in das Stromnetz. Die APG investiert daher bis 2026 über zwei Mrd. Euro in die Verbesserung der Anlagen“. – Wie gesagt, nicht meine Worte, sondern welche aus kompetenterem Munde. Diese selbst dargestellte Einschaltung der APG belegt einmal mehr, was namhafte Physiker und Kenner der Materie schon jahrelang proklamieren, dass nämlich die Blackout-Gefahr (kompletter regionaler oder auch überregionaler Stromausfall) durch die alternativen Zufallsenergien steigt und zur Stabilisierung des Leitungsnetzes weitere immense Geldbeträge aufgewendet werden müssen (siehe dazu auch: http://www.vernunftkraft.de/de/ wp-content/uploads/2016/05/160510Johannisberger-Appell-Word.pdf ). Beispielsweise kann im Lavanttal, mit einer reinen Leitungsverstärkung nicht das Auslangen gefunden werden, will man alle geplanten Windparks umsetzen, sondern es werden die nächsten neu zu errichtenden Hochspannungstrassen die Landschaft durchschneiden und nutzbare Lebensräume von Mensch und Tier werden weiter verringert werden. Diese Lebensräume bilden aber die

• Schallemissionen im nicht hörbaren und hörbaren Bereich führen durch Überdeckung/Maskierung der Kommunikation zwischen Henne und Küken, die bei Feindgefahr sehr leise Warnlaute beinhaltet, zum Sinken des Reproduktionserfolges

• Leuchteffekte durch die Gefahrenbeleuchtung bewirken ebenfalls Meideverhalten

• Habitatverlust durch Bau- und Wartungsstraßen bewirken Lebensraumverluste und damit weitere Verdrängungseffekte

• Barrierewirkung und weitere Zerschneidung von Lebensräumen führt zu Meideverhalten bis hin zum Abreißen der Lebensraumvernetzung

• Luftverwirbelungen in einem Radius von ca. 500 m um den Anlagenbereich führen zu Meideverhalten und bei Kleinvögeln zu Vogelschlag mit Verletzungen, Mortalität od. Desorientiertheit. Damit kommt es zur

• Förderung von Prädatorenbeständen, u. a. Aasfresser wie dem Fuchs

• Bodenschwingungen im weiteren Umkreis der Anlagen bewirken wiederum Ausweichbewegungen

• Störeffekte durch vermehrte menschlich verursachte Präsenz führen zu Meideverhalten Zu diesem Thema äußerte sich am


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6. Juni 2017 auch die internationale Expertengruppe für Raufußhühner, die IUCN Galliformes Specialist Group, die sich voll und ganz hinter diese von BirdLife Österreich aufgezeigten Gefährdungsfaktoren mit ihren weitreichenden negativen Auswirkungen gestellt hat. Im Vergleich mit anderen mitteleuropäischen Ländern zählen die Bestände in Österreich zu den stärksten im Alpenraum und somit kann es zu Recht als Kernland aller vier Raufußhuhnarten angesehen werden. Daher ist die Verantwortung zur Arterhaltung als besonders hoch einzustufen. Insbesondere bei diesen Hühnerarten als sehr standortgebundene Vogelfamilie wird auch das Modell der Metapopulation besonders relevant, das mehr oder weniger isolierte, aber miteinander im Austausch stehende, vernetzte Teilpopulationen umfasst. Für das Überleben von Metapopulationen ist der Austausch von miteinander in Verbindung stehenden Individuen der lokalen Vorkommen entscheidend. Reißt dieser Zusammenhang ab, besteht das Risiko eines raschen Aussterbens der dann isolierten Teilpopulationen. Daher können auch kleine Vorkommen als Bindeglied für den Zusammenhalt und das Überleben der Metapopulation eine wichtige Rolle spielen. Somit ist für eine überlebensfähige Population der Zusammenhang von Trittsteinen, die Korridore zu Reproduktionsgebieten darstellen, für einen genetischen Austausch essentiell. Daraus folgt zwingend, dass eine österreichweite Abschätzung der Auswirkungen von Windenergieanlagen erforderlich ist, um diese kumulativen Effekte in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Eine rein vorhabensbezogene Bewertung greift somit zu kurz und führt zu einer eklatanten Falscheinschätzung der Folgewirkungen. Einen solchen Korridor stellen in Österreich die zusammenhängenden Höhenzüge der Stub-, Pack- und Koralpe am Weststeirischen Randgebirge dar. Er ermöglicht die Verbindung der slowenischen mit den zentralösterreichischen Beständen und bildet außerdem das östlichste Randvorkommen aller vier Raufußhuhnarten in Südostösterreich. Die Errichtung

Abb.: 3

Quellen: Korridorkarte (Basis V. Grünschachner-Berger)

von insgesamt bis zu zehn Windparks (mit ca. 77 Windenergieanlagen auf steirischer und Kärntner Seite), die direkt auf diesen Höhenrücken und darunter bis in die montanen Nadelwaldbereiche entstehen sollen, birgt die Gefahr in sich, dass durch eine Zerschneidung der Lebensräume ein Zerfall des Zusammenhangs von den dort vorkommenden Teilpopulationen aller vier Raufußhuhnarten erfolgt. Die Auswirkungen können bis zum völligen Erlöschen der Bestände, vor allem bei Alpenschneehuhn und Birkhuhn, führen. Abb.: 3 Es kann daher der Empfehlung von Experten nur beigepflichtet werden, dass alle Bestrebungen zur Umsetzung dieser Windkraftpläne in diesen sensiblen Hühnergebieten bis zur Klärung wissenschaftlich noch offener Fragen zurückgestellt werden müssen. Diese Argumentation wurde auch bereits in den verschiedenen UVP-Verfahren bzw. UVP-Feststellungsverfahren vor dem BVwG präsentiert, konnten jedoch dort nicht überzeugen. Es bleibt zu hoffen, dass diese artenschutzfachlichen Gründe in den Materienverfahren auf Landesebene mehr Berücksichtigung finden werden, um den weiteren Niedergang gefährdeter Wildarten aufzuhalten und den immensen Bodenverbrauch zu stoppen. Das wäre übrigens auch im Sinne des Bodenprotokolls der Alpenkonvention,

die einen völkerrechtlichen Vertrag der Alpenstaaten darstellt. Daher haben anlässlich der Übernahme der Präsidentschaft der Alpenkonvention durch Österreich im November 2016 für zwei Jahre, die Umweltanwaltschaften Österreichs einen einstimmig verfassten Appell an den Bundesminister des BMLUFW gerichtet, der zum Schutz von Mooren und für die Einhaltung der alpinen Raumordnung und die Entwicklung eines Biotopverbunds aufruft. Im Rahmen des Energieprotokolls mahnt er auch zur Umsetzung von Leitlinien für die Nutzung erneuerbarer Energieformen in landschaftlich und ökologisch sensiblen Alpingebieten sowie zur Förderung und Entwicklung lebensfähiger Populationen und der biologischen Vielfalt in ihrer natürlichen Umgebung (den vollständigen Text finden Sie in: „Die Alpenkonvention“ 1/2017). An dieser Stelle sei auch auf den aktuellen Artikel des Raufußhuhnexperten Hubert Zeiler im „Anblick“, August 2017, unter dem Titel „Der schmale Grat“ verwiesen, der sich sehr genau mit dieser Problematik – Artenniedergang – auseinandersetzt und zudem die vermeintliche Patentlösung der Ausgleich- und Ersatzflächen sehr kritisch hinterfragt. Er kommt schließlich zum Schluss: „Mir ist bis heute keine grundlegende Untersuchung bekannt, die den Erfolg oder Misserfolg dieser Maßnahme eingehend überprüft. Meist Seite 7


KOMMENTAR wird zwar ein Monitoring vorgeschrieben, Auerhahnen können aber zehn bis zwölf Jahre alt werden. Das heißt, es dauert, bis Auswirkungen wirklich sichtbar werden“. Ausgleichs- und Ersatzflächen haben, wie die Bezeichnung schon ausdrückt, den beeinflussten und zerstörten Lebensraum zu ersetzen. Dazu bilden Lebensraumfunktionen die Voraussetzung die eine Entwicklung von gesunden Populationen gewährleisten, wie beispielsweise Nahrungsbereitstellung, Deckungsund Fluchtmöglichkeiten oder Reproduktionsbereiche. Mit der alleinigen Durchführung von Schlägerungsmaßnahmen, noch dazu während der Bauphasen, ist daher noch lange keine Ausgleichsfläche geschaffen! Ausgleichsmaßnahmen müssen daher in jedem Falle vor Errichtung der Windkraftanlagen in bisher durch Hühnervögel nicht genutzten Räumen umgesetzt und auf deren Effektivität überprüft werden. Aktuell vorhandener Lebensraum wird ohnehin entsprechend der Habitatqualität genutzt. Man müsste also bisher wirklich unattraktive Bereiche durch gezielte Maßnahmen vergleichsweise kurzfristig attraktiv machen, um eine Annahme durch die verschiedenen Arten zu erreichen. Eine Kernfrage dabei ist die zeitliche und finanzielle Bereitschaft von Windkraftbetreibern, die bisher nicht bereit waren die entsprechenden zeitlichen Vorläufe (Experten sprechen von bis zu neun Jahren) in den Projekten zu berücksichtigen. Ein Monitoring dieser bereits laufenden und auch abgeschlossenen Projekte ist auf alle Fälle notwendig, da die Folgen noch ungenügend bekannt sind. Der anerkannte Wildökologe Andreas Kranz schreibt dazu in einem seiner Gutachten: „Unbeschadet dessen verbleibt die Gefahr der oben beschriebenen ökologischen Falle: Unter Umständen verbleiben Vögel auf Grund des positiven Besiedlungsanreizes im Gebiet, erleiden aber einen erhöhten Prädationsdruck bzw. eine erhöhte Mortalität an Jungvögeln (Störung führt zu verminderter Fürsorge der Jungvögel, was insbesondere bei Schlechtwetter (Klimawandel) zu gravierenden Ausfällen führen kann). Diese Verluste werden dann aber mitunter nicht direkt als Folge Seite 8

von Gerald Malle

der Windkraftanlagen erkannt und durch andere Veränderungen wie Klimawandel, erhöhte Wildschweinpräsenz etc. überlagert und verstärkt.“ Bevor man jedoch in den Genehmigungsverfahren über Ausgleichsoder Ersatzflächen nachdenkt, wäre aufgrund mangelnder Erkenntnisse im Sinne des Vorsorgeprinzips der in Deutschland bereits eingeschlagene Weg der Einhaltung von Mindestabständen zu Lebensräumen gefährdeter Vogelarten, vorerst vorzuziehen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Deutschen Vogelschutzwarten hat konkrete Mindestabstände und Prüfbereiche zu Brutgebieten windkraftsensibler Vogelarten erarbeitet, die schließlich nach langer Diskussion von den Umweltministern der Deutschen Länder abgesegnet worden sind (Mai 2015). Nachfolgende Tabelle gibt einen Auszug daraus wieder, wobei explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich um Abstände zu Lebensräumen, also nicht bloß zu Balzoder Schlafplätzen handelt:

Darüber hinaus wurden Mindestabstände erarbeitet, die zu bedeutenden Rast- und Nahrungsflächen, Feuchtgebieten, Vogelzugkorridoren etc. von ziehenden Vogelarten empfohlen werden. Diese Lebensräume befinden sich häufig in Schutzgebieten nach europäischem und nationalem Recht oder wurden anhand landesspezifischer Kriterien abgegrenzt. Auf diesen Empfehlungen unseres Nachbarlandes aufbauend, sind derzeit auch Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen zu Brutplätzen ausgewählter Vogelarten für Österreich in Ausarbeitung, wobei von denselben windkraftsensiblen Arten auszugehen ist. Verschiedene namhafte Naturschutzorganisationen haben diese weitreichenden negativen Auswirkungen auf

die Natur und Umwelt schon längst erkannt und in den Verfahren versucht, ihre Bedenken zum Ausdruck zu bringen. Allein bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Windpark Handalm beteiligten sich sieben Organisationen! Teilweise haben diese NGOs auch ihre Sichtweisen in Form von Positionspapieren zum Ausdruck gebracht. Besonders hervorzuheben ist davon die Ausarbeitung des Umweltdachverbandes, die einstimmig (!) beschlossen wurde und bei der neben Naturschutzvertretern auch die Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände, das Ökosoziale Forum, der Biomasseverband, die IG-Passivhaus und sogar die IG-Windkraft nicht gegenteilig abstimmten und somit das hohe öffentliche Interesse an der Erhaltung dieser alpinen Lebensräume eindrucksvoll wiedergeben! Warum also die IG-Windkraft nicht zur selbst mitgetragenen Entscheidung steht, ist für viele nicht nachvollziehbar und unverständlich. Auch der Kärntner Jagdaufseherverband unterstützt die Bemühungen die Gefahr des Ausbaus der Windkraft in sensiblen Alpinzonen abzuwenden und beschloss die Resolution, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in der Alpinzone wegen der nachweislich negativen Auswirkungen auf die dort vorkommenden Wildtierarten, vor allem auf Raufußhühner, abgelehnt wird. Für alle übrigen eventuellen Standorte ist verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzusehen. Warum fällt es also allen Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, die es wirklich in der Hand haben Entscheidungen nach diesen Kriterien zu treffen so schwer, diese mahnenden wohlbegründeten Appelle auch entsprechend zu würdigen und die Windkraft im Alpenraum in die Schranken zu weisen? Ist unsere Wohlstandsgesellschaft wirklich schon so fehlgeprägt, dass der Bezug zu unseren Wurzeln – also zu unserer uns umgebenden Natur und Umwelt und damit auch Lebensqualität – verloren gegangen ist? Wenn es so ist, dann muss mit großer Sorge an die Übergabe unseres Naturerbes an die nächsten Generationen gedacht werden.


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von Dr. Christine Miller

Foto: © Artur Birlmair

IM REVIER

Ende der Erfolgsgeschichte? Rehwild hat seit den etwa 30 Jahren eine Erfolgsgeschichte geschrieben. Mit dem Waldumbau wurden die Lebensbedingungen immer besser. Doch jetzt scheint sich der Trend zu wenden.

R Dr. Christine Miller, Wildtierbiologin, Journalistin beschäftigt sich seit ihrem Studium mit Gamswild. Nach Forschungsaufenthalten in Kanada, Neuseeland und England kehrte sie zurück in ihre oberbayerische Heimat. Sie betreibt das „Büro für Wildbiologie Bayern“ und schreibt regelmäßig in Jagdzeitschriften und in Fachbüchern. Zur Zeit leitet sie ein Projekt der Deutschen Wildtierstiftung, das den Zustand der Gamspopulationen in Bayern unter die Lupe nimmt und ist an einer Reihe weiterer Forschungsprojekte verschiedener Universitäten beteiligt. Sie geht seit ihrer Studienzeit mit Freude auf die Jagd und engagiert sich in mehreren Alpenländern in der Aus- und Fortbildung von Jägern und Berufsjägern.

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ehe gibt es vom Nordkap bis Gibraltar, also vom Polarkreis bis an den Rand der Wüste. In allen Lebensräumen haben sie eine bemerkenswerte gleiche Lebensweise: Sie sind territorial und verschieben ihre Einstände im Laufe eines Jahres mehr oder weniger stark, die Strenge des Winters ist der Auslöser für manchmal ausgeprägte Wanderungen aus Hochlagen. Doch nicht der Winter ist das Problem des Rehwildes – vorausgesetzt es kann seine Einstände entsprechend verschieben, dorthin wo es Äsung gibt. Vor allem im Frühsommer und Sommer haben sich die Verhältnisse geändert, in einer Weise, die für den Zuwachs der Bestände großflächig von Bedeutung sein kann.

Verfrühtes Frühjahr So sind die Geißen aufgrund des frühen Frühjahrbeginns rund zwei Wochen „außer Takt“ geraten. Vor allem in Waldgebieten schlägt sich das in geringerer Überlebenswahrscheinlichkeit der Kitze nieder. Auch die Wetterkapriolen im Frühling, vom Spätfrost bis zum Dauerregen im Mai sind schlechte Nachrichten für die Kitze. Denn das Geburts-

gewicht ist für die Kitze entscheidend: Hohes Gewicht heisst hohe Startchancen ins Leben. 80% der Kitze werden innerhalb von 3 Wochen um den 22. Mai herum gesetzt. In den ersten drei Wochen nehmen die Kitze dann bis zu 150 g Körpermasse pro Tag zu. Die Geiß muss sich die Energie für die dazu notwendige „Turbo Milch“ aus dem laufenden Betrieb holen, das heisst sie ist darauf angewiesen, dass genau in dieser Zeit der höchsten Beanspruchung auch die größte Menge bester Äsung zur Verfügung steht. Sie ist deshalb darauf angewiesen, dass der Setzzeitpunkt in die Zeit fällt, wo die Natur die höchste Äsungsmenge und -qualität anbietet. Verschiebt sich durch klimatische Änderung der Frühlingsanfang, passt das exakte Timing beim Setzen nicht mehr. Auch Spätwintereinbrüche, wie sie immer häufiger aufzutreten scheinen, schwächen zum Beispiel die Geißen und machen den Kitzen die ersten Lebenswochen extrem schwer, manchmal sogar zu schwer zum Überleben. Übrigens - bei der Wahl der Setzeinstände entscheidet vermutlich der Charakter der Geißen: forsche Mütter setzen ihre Kitze lieber auf Wiesen und offenem Gelände, scheue, vorsichtige Geißen eher im Wald.

Generell gilt: Passende Setzeinstände sind warm, trocken und sicher. Sie helfen die Sterblichkeit in den ersten Monaten zu verringern, die in den ersten Lebensmonaten 20-80% der gesetzten Kitze betreffen kann.

Sommerschule Während des Sommers sind die Kitze meist abgelegt und verbringen die Zeit mit Wachsen und Gedeihen. Kühle Temperaturen und Feuchtigkeit sind in dieser Phase die größten Bedrohungen. Aber auch lange Trockenphasen wirken sich auf die Überlebenswahrscheinlichkeit der Kitze aus. Denn dann stockt das Pflanzenwachstum und die Milchmenge und -qualität der Geiß sinkt. Rehwild braucht im Frühjahr und Sommer hochwertige Äsung, vor allem mit schnell löslichen Zuckerverbindungen. Im Gegensatz zum Winter verbringen Rehe im Sommer höchstens die Hälfte ihrer Zeit mit Wiederkäuen – im Winter sind es 2/3 der Zeit. Je wärmer und trockener der Sommer, desto geringer ist der Zuwachs. In Frankreich schwanken die Kitzgewichte von Jahr zu Jahr um bis zu 30 % je nach Klima. In heißen Jahren sind dann nicht nur die Kitze dieses Sommers leichter, sondern auch die des


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nächsten. Die Wintersterblichkeit der Kitze schwankt dagegen viel weniger; wer mindestens etwa 13 kg auf die Waage bringt, kann es schaffen. Nicht so sehr das Äsungsangebot, sondern vor allem die Wintertemperatur ist eines der wichtigsten Kriterien für die Überlebenswahrscheinlichkeit. Ab Mitte, Ende August beginnt die aktive Führung der Kitze durch die Geiß. Jetzt lernen die Jungen mit der Mutter das Revier kennen. Ortskenntnis ist überlebensnotwendig. Die Fächer „Sicherheit“ und „Revierkunde“ stehen bis in den nächsten Frühling auf dem Stundenplan. Die Führung der Kitze dauert tatsächlich so lange. Verlieren die Kitze vorher die Mutter, staksen sie recht unsicher und unerfahren durch die Einstände.

Zuwachsraten Die Anzahl der gesetzten Kitze hängt von zwei Faktoren ab: Einmal vom Gewicht der Geiß während der Blattzeit: starke Geißen lassen bis zu vier Eizellen befruchten, die dann in der Gebärmutterschleimhaut als kleine Zellhäufchen bis in den Winter schlummern. Schmalgeißen haben daher nur ein Kitz. Im Winter kann die Geiß noch einmal

entscheiden: in einem strengem Winter werden dann nicht alle eingenisteten Embryonen weiterentwickelt. Alte Geißen haben in der Regel auch weniger Kitze. Aber nicht vergessen: Alt heisst bei Rehen über 7 Jahre!

Sinkende Rehwildbestände Körperlich ausgewachsen sind Rehe übrigens mit 4 Jahren, obwohl Geißen schon ab dem dritten Jahr nur noch wenig an Körpergewicht zulegen „Zu spätes“ Setzen in Bezug auf das Frühjahrs Hoch der Vegetation, Spätfröste und mehr trockene Sommer können die Überlebenswahrscheinlichkeiten und damit die Zuwachsraten der Geißen um bis zu 40% verringern. Dies müsste bei einer verantwortungsvollen Abschussplanung in Betracht gezogen werden. Denn in weiten Teilen Europas sind seit 2009 die Rehwildstrecken wieder im Sinken, was jedoch durch den steigenden Jagddruck in manchen Gebieten verschleiert wird. Trotzdem: Rehe haben es verdient, dass auch bei ihnen mit Sorgfalt und Sachverstand geprüft wird, ob die Bejagung nachhaltig ist. Seite 11


Jagdhunderassen

von FD a.D. Dipl.-Ing. Wolfgang Reiter

Der Hannoversche Schweißhund Kurzer geschichtlicher Überblick:

Allgemeines Erscheinungsbild:

Hannoversche Schweißhunde sind fast unverändert aus dem sogenannten Leithund des frühen Mittelalters hervorgegangen. Der Leithund aus der Rassegruppe der Bracken hat schon zur Zeit der Stammesrechte der germanischen Völker (um 500 n. Chr.) eine außerordentliche Stellung eingenommen.

Das allgemeine Erscheinungsbild des leistungsstarken Hannoverschen Schweißhundes ist das eines mittelgroßen, wohlproportionierten, kraftvollen Hundes.

FD a.D. Dipl.-Ing. Wolfgang Reiter

Mit dem Aufkommen der Feuerwaffen wurden Jagdmethoden auf Hochwild geändert. Man benötigte einen Hund zur Nachsuche auf angeschweißtes Wild. Der Leithund bot hierfür beste Voraussetzungen und so wurde aus ihm der LeitSchweißhund. Besonders der Jägerhof im Königreich Hannover entwickelte diese Hunderasse weiter und erhielt bewährte Führungsmethoden.

Verwendung: Nachsuchehund, Schweißhund Klassifikation FCI: Gruppe 6 Laufhunde, Schweißhunde und verwandte Rassen Sektion 2 Schweißhunde Mit Arbeitsprüfung

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Ursprung: Deutschland

Seit 1894 betreut der Verein Hirschmann e. V. als Zuchtverein diese Hunderasse. Hier wurde auch der Name „Hannoverscher Schweißhund“ geprägt. Seitdem werden diese Hunde nach strenger Leistungszucht weiter gezüchtet und ausschließlich in Hochwildrevieren als Spezialisten für Nachsuchen auf Schalenwild geführt.

Gut gestellte, kräftig bemuskelte Vorder-und Hintergliedmaßen befähigen ihn zu aus-dauernder Arbeit. Zu hohe Vorderläufe, besonders eine überbaute Vorhand beeinträchtigen die Arbeit mit tiefer Nase und sind typfremd. Die breite, tiefe Brust bietet der Lunge viel Raum und ermöglicht lange, anstrengende Het-

zen. Die leicht faltige Stirn und das klare, dunkle Auge verleihen dem Hannoverschen Schweißhund den für ihn typischen ernsten Gesichtsausdruck. Rassetypisch ist auch die rote Grundfärbung, die vom hellen Fahlrot zur dunkel gestromten, beinahe schwarz wirkenden Färbung variieren kann.

Verhalten, Charakter und Wesen: Ruhige und sichere Wesensart, dabei empfindsam gegenüber seinem Führer und wählerischkritisch zu Fremden. Hohe Konzentrationsfähigkeit bei der jagdlichen Nachsuchenarbeit mit ausgeprägter Meutebeziehung zum führenden Jäger.

GröSSe und Gewicht: Widerristhöhe: Rüden: 50-55 cm , 30-40 kg Hündinnen: 48-53 cm, 25-35 kg


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Der Bayrische Gebirgsschweißhund Alle Leit- und Schweißhunde stammen von den Urjagdhunden, den Bracken ab. Alle Bracken haben feinste Nase auf Spur und Fährte, größte Fährtensicherheit, sehr ausgeprägten Fährtenwillen und lockeren Fährtenlaut. Ursprünglich nahm man die verlässlichsten und sichersten Bracken aus der Meute und suchte mit ihnen am Riemen die verlorene Fährte des gejagten Wildes. Aus diesen ruhigsten und führigsten Bracken wurden später die Leithunde (nur auf natürlicher kalter Gesundfährte gearbeitet) und die Schweißhunde n (auf der Wundfährte geführt, sogenannte „verdorbene Leithunde“) herausgezüchtet. Durch Einkreuzung genetisch relativ nahestehender Rassen Ende des 18.( Anfang des 19. Jahrhunderts entstand der heutige Hannoversche Schweißhund. Nach der Revolution von 1848, also nach der Zerschlagung der Großreviere und der Ablösung der ehema-

ligen Jagdmethoden durch Pirschund Ansitzjagd bei gleichzeitig verbesserten Schusswaffen wurde der Hund „nach dem Schuss“ gebraucht. Spezialisiert auf sichere Riemenarbeit konnte man auf laute Hatz, Durchhaltewillen und Schärfe insbesonders in den Bergrevieren nicht verzichten. Dort erwies sich der Hannoversche Schweißhund als zu schwer. Um diese gewünschten Leistungen auch im schwierigen Berggelände zu erreichen, züchtete Baron Karg-Bebenburg, Reichenhall, nach 1870 den rassigen und veredelten, leichteren Gebirgsschweißhund, indem er Hannoversche Schweißhunde mit roten Gebirgsbracken kreuzte. Zunehmend verdrängten diese Hunde andere Rassen aus den Bergrevieren, sodass der Bayerische Gebirgsschweißhund heute der klassische Begleiter der Berufsjäger und Förster geworden ist. 1912 wurde der „Klub für bayerische Gebirgsschweißhunde“ mit Sitz in München gegründet. Er ist der einzige anerkannte Zuchtverein für Bayerische Gebirgsschweißhunde in Deutschland.

Allgemeines Erscheinungsbild: Ein insgesamt harmonischer, leichterer, sehr beweglicher und

muskulöser, mittelgroßer Hund. Der Körper ist etwas länger als hoch, hinten etwas überhöht; steht auf nicht zu hohen Läufen. Der Kopf wird waagrecht oder etwas aufgerichtet, die Rutewaagrecht oder schräg abwärts getragen. Das Haar soll dich, glatt anliegend, mäßig rauh mit wenig Glanz sein, feiner an Kopf und Behang, länger an Bauch, Läufen und Rute. Die Farbe reicht von tiefrot, hirschrot, rotbraun, rotgelb über fahlgelb und semmelfarben bis rotgrau wie das Winterhaar des Rotwildes, auch geflammt und dunkel gestichelt. Auf dem Rücken ist die Grundfarbe meist intensiver. Fang und Behang dunkel. Rute meist dunkel gestichelt. Kleiner, heller Brustfleck (Brackenstern) nicht erwünscht, aber zulässig.

Verhalten, Charakter und Wesen: Ruhig und ausgeglichen; anhänglich gegenüber seinem Besitzer, zurückhaltend gegenüber Fremden. Gefordert wird ein in sich gefestigter, selbstsicherer, unerschrockener und leichtführiger Hund, der weder scheu noch aggressiv ist.

GröSSe und Gewicht: Widerristhöhe: Rüden: 47-52 cm , 30-40 kg Hündinnen: 44-48 cm, 25-35 kg

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Kurzer geschichtlicher Überblick:

Ursprung: Deutschland Verwendung: Schweißhund Klassifikation FCI: Gruppe 6 Laufhunde und Schweißhunde Sektion 2 Schweißhunde Mit Arbeitsprüfung

Beide Schweißhunderassen sind Bracken-Abkömmlinge, also „Jagende Hunde“, und gehören als Nachsuchenspezialisten in die Hände erfahrener Jäger und Hundeführer mit möglichst viel Einsatzmöglichkeit. Gehalten als ausschließliche „Familienhunde“ sind sie absolut fehl am Platz, es verkümmern ihre ererbten Anlagen und negative Wesensveränderungen sind durchaus im Bereich des Möglichen! Seite 13


Jagdhunderassen

Der Österreichische Schweißhundeverein

Prof. Johann Hayden 2560 Hernstein-Aigen, Stieglgasse 2 Tel.: 0043 (0) 2633/47476-0 Mobil: 0043 (0) 664/5375232 E-Mail: johann.hayden@ a1business.at gst@schweisshunde.at NÖ Landesjagdverband Landeshornmeister Vorsitzender des Fachausschusses für jagdliches Brauchtum Österreichischer Schweißhundeverein Geschäftsführer

B

ereits 1899 wurde durch den Innsbrucker Jagdschriftsteller Rudolf Klotz nach dem Vorbild des Vereins Hirschmann ein Gebirgsschweißhunde-Club ins Leben gerufen, der sich jedoch aus den verschiedensten Gründen nicht durchsetzen konnte. So wurde 1901 beschlossen, diesen Club in einen ÖsterreichischUngarischen Schweißhundeclub umzuwandeln, der in Hinkunft beide Rassen betreuen sollte Am 11. Mai 1901 wurde der Österreichisch-Ungarische Schweißhundeverein gegründet und zum ersten Präsidenten Erbprinz und Landgraf Eduard Egon zu Fürstenberg gewählt. Mit der Auflösung der Monarchie fand auch der Verein sein Ende, wurde aber am 2. September 1924 als Österreichischer Schweißhundeverein neu gegründet. Reichsgraf Wilhelm Wurmbrand-Stuppach wurde zum Schutzherrn und Ehrenvorsitzenden und Prinz Rainer Coburg zum 1. Vorsitzenden gewählt. 1929 wurde beschlossen, dem ÖJGV beizutreten. Am 23. Mai 1930 wurde vom Österreichischen und Ungarischen Schweißhundeverein sowie dem Verein Hirschmann und

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dem Klub für Bayerische Gebirgsschweißhunde der Internationale Schweißhundeverband gegründet. 1938 wurde der Österreichische Schweißhundeverein erneut aufgelöst und in die „Fachschaft Schweißhunde“, Landesgruppe Ostmark, der deutschen Jägerschaft eingegliedert. 1939 musste der Name in „Fachschaft Schweißhunde Südost“ abgeändert werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Verein wieder als Österreichischer Schweißhundeverein neu organisiert und fand am 19. August 1947 in Leoben die erste Jahreshauptversammlung statt. Zum Obmann wurde Direktor Heinrich Grafinger gewählt. 1955 wurde auch der Internationale Schweißhundeverband wieder neu gegründet. 1956 übernahm Forstmeister DI Hans Hübler die Obmannstelle, 1959 DI Karl Otto Riess, 1976 Hofrat DI Leopold Astegher, 1992 Dipl. Vw. Dr. Heinz Zorn und 1995 Forstmeister DI Wolfgang Reiter, der dem Verein bis dato vorsteht. Gutsdirektor Justus Höhne war erster Geschäftführer. 1906 übernahm die Agenden Forstmeister Otto Stockmayer, 1924 Postdirektor i. R. Hans Groyer, 1930 Direktor

Heinrich Grafinger, 1949 Rfö. i. R. Ernst Wickhoff, 1953 Wildmeister Markus Tasch, 1980 OAR Hans Rader, 1992 Ofö. Daniel Schneeweiß und seit 2000 ist Johann Hayden als Geschäftsführer tätig. Ab 1930 waren als Zuchtwarte für Hannoversche Schweißhunde tätig: Rfö. Ernst Wickhoff, 1953 Rfö. Hans Schneidhofer, 1955 Rfö. Franz Reiter, 1956 Franz Hackl, 1959 Trude Hackl, 1973 Ofö. Ing. Hans Schneidhofer, 1989 Fritz Paar und seit 2005 Ofö. Franz Grießmayer. Für Bayerische Gebirgsschweißhunde: 1930 Direktor Hubert Fichtner, 1934 Rfö. Ernst Wickhoff, 1953 Rfö. Hans Schneidhofer, 1956 Rfö. Alfred Mandl, 1967 Trude Riess, 1976 Ofö. Franz Weigmüller, seit 1987 FV Wolfgang Retschitzegger und seit 2010 Martin Tongitsch. Die einzelnen Bundesländer werden durch so genannte „Gebietsführer“ vertreten. Derzeit das Burgenland durch Ofö. Ing. Franz Strodl, Kärnten durch Ofö. Ing. Günter Baier, Niederösterreich und Wien durch FW WM Johannes Kober, Oberösterreich durch FV Wolfgang Retschitzegger, Salzburg durch WM Hans Habersatter, Steiermark durch Michael Pechhacker, Tirol durch Paul Öttl und Vorarlberg durch Maximilian Auerbach.


von Mag. Josef Lipold

Foto: Kärntner Jagdaufseher-Verband

IM REVIER

Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

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Mag. Josef Lipold hat die Ausbildungen zum Jäger, Aufsichtsjäger und ist „Kundige Person“.

Wildrisse durch freilaufende Hunde

Der gelernte Jurist ist hauptberuflich seit 30 Jahren Verwaltungsbeamter und nebenberuflich in der Erwachsenenbildung tätig. Er unterrichtet seit einigen Jahren „Rechtskunde“ bei den verschiedenen Jagdkursen

„Er tut eh nix“. Aber wenn er es nachweislich doch tut, dann ist es „Wilderei“ die anzeigepflichtig ist (wäre). Will man von den in Medien berichteten Wildrissen über deren Häufigkeit Rückschlüsse ziehen, muss angenommen werden, dass Hunderisse äußerst seltene Einzelfälle sind. Tatsache ist jedoch, dass es allein in der Steiermark im Durchschnitt 341 Stück Rehe sind, die nachweislich pro Jahr von Hunden gerissen werden.

Argument der Hundehalter: Der Hund muss doch irgendwo frei laufen können Die Anzahl der in Österreich gehaltenen Hunde nimmt ständig zu. Dazu kommt, dass sich viele Freizeitaktivitäten in den Wald verlagert haben. Auch das Tierschutz-Verständnis hat sich in den letzten Jahren stark verändert und vom Tierschutz hin zum Tierwohl gewandelt. Pflichtbewusste Hundehalter wissen, dass es gesetzliche Vorgaben über Leinen- und Beißkorbpflichten gibt und halten sich auch daran. Weniger gesetzestreue Hundehalter ignorieren diese Vorschriften schlichtweg, indem sie ihre Hunde auf Spazierwegen gelegentlich noch anleinen, aber spätestens wenn sie im Tann angekommen sind, wird der Hund abgeleint, denn „irgendwo

muss sich der Hund auch austoben können“ ist die oft gehörte Antwort dieser Hundehalter. Und außerdem ist im Wald ja eh kein Wild zu sehen, also wird der freilaufende Hund auch keines hetzen können. In den vergangenen Jahren gab es unzählige Appelle der Jägerschaft -nachdem im Frühjahr vermehrt innehabende Geißen gerissen wurden, weil sie mit zwei Kitzen im Bauch nicht mit der sonst üblichen Geschwindigkeit fliehen können- an die (unverbesserlichen) Hundehalter, sie mögen bei Spaziergängen im Wald ihre Hunde an die Leine nehmen. Hardliner wundern sich über diese Appelle, wo es doch im Jagdgesetz die Möglichkeit der Tötung eines wildernden Hundes gibt. Tatsächlich ist der Erfolg dieser Appelle enden wollend und auch die Wildrisse haben sich in der Steiermark nicht wesentlich verringert. Das

zeigen Aufzeichnungen, die in der Steiermark von einer sicheren Informationsquelle stammen, nämlich die exakt zahlenmäßig erhobenen Fälle der nachweislich von Hunden gerissenen Rehe, welche über die Niederwildmeldungen erfolgt. Diese Aufzeichnungen wurden freundlicherweise vom Landesjagdamt der Steiermark für diesen Bericht zur Verfügung gestellt. In Kärnten wurde auf Initiative des Landesvorstandes des Kärntner Jagdaufseher-Verbandes und Vertreter der Jagdschutzorgane im Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft, Bernhard WADL die „Hunderiss-Datenbank“ ins Leben gerufen. In Kärnten wurden demnach im Zeitraum 2013 bis 2016 „nur“ 62 Rehe nachweislich von Hunden gerissen. Das sind in vier Jahren weniger Stücke, als im dicht besiedelten Bezirk Graz-Umgebung, wo allein im Jagdjahr 2012/2013 nachweislich Seite 15


IM REVIER 70 Rehe von Hunden gerissen wurden. Dass die „Dunkelziffer“ sowohl in Kärnten, als auch in der Steiermark weitaus höher ist, darf angenommen werden. Es kann aber auch vermutet werden, dass die entsprechenden Vorschriften in Kärnten wirksamer sind als jene in der Steiermark. Im Kärntner Jagdgesetz wurde im § 69 mit dem Übertitel „Verhalten im Jagdgebiet“ in Absatz 4 determiniert, dass während der Brut- und Setzzeit des Wildes, oder bei einer Schneelage die eine Flucht des Wildes erschwert, die Bezirksverwaltungsbehörde nach Anhörung der Landwirtschaftskammer und des Bezirksjägermeisters mit Verordnung für den gesamten Bezirk oder für Teile davon Hundehaltern auftragen kann, dass Hunde an der Leine zu führen, oder sonst tierschutzgerecht zu verwahren sind. Diese Verordnungsermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden wurde in Kärnten auch entsprechend umgesetzt. Zudem wird im § 1 leg. cit. angeordnet, dass zum Schutze des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, alle Hundehalter verpflichtet werden, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine zu führen oder sonst tierschutzgerecht zu verwahren. Weiters sind alle Hundehalter innerhalb geschlossener, verbauter Gebiete verpflichtet, ihre Hunde so zu halten, dass dieselben am Wildbestand keinen Schaden anrichten können. Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht gem. § 98 Abs. 1 Ziffer 2 des Kärntner Jagdgesetzes 2000, LGBl. Nr. 21/2000, i.d.g.F. LGBl. Nr. 18/2008, eine Verwaltungsübertretung, welche von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu € 1.450,-- und bei Vorliegen erschwerender Umstände, insbesondere, wenn durch die Übertretung ein erheblicher jagdwirtschaftlicher Nachteil eingetreten oder der Täter schon einmal wegen der gleichen strafbaren Handlung bestraft worden ist, mit Geldstrafe bis zu € 2.180,-- zu bestrafen. Wir in der Steiermark haben zwar „Verwahrungsvorschriften“ in diversen Gesetzen und Verordnungen, jedoch werden entsprechende Verfehlungen kaum geahndet, das heißt, unbelehrbare Hundehalter werden kaum bis gar nicht abgestraft. Der § 60 des Steirischen Jagdgesetzes sieht zwar vor, dass die Tötung von Hunden, die abseits von Häusern, Wirtschaftsgebäuden, (Vieh-) Herden und Seite 16

von Mag. Josef Lipold

Wegen Wild jagend angetroffen werden, vom Jagdausübungsberechtigten oder vom beeideten Jagdschutzpersonal oder von mit schriftlicher Erlaubnis versehenen Jagdgästen getötet werden dürfen. In der Zeit vom 15. September bis 15. März jedoch nur bei konkreter Gefährdung des Wildes, insbesondere im Bereich von Fütterungsanlagen und Einstandsgebieten. Dieses Recht zur Tötung von Hunden besteht allerdings nicht gegenüber Hunden, die für die Jagd ausgebildet sind, Blindenhunden, Rettungshunden, Hunden der Bundespolizei, des Bundesheeres und Hirtenhunden, sowie Fährten- und Lawinenhunden, wenn sie als solche gekennzeichnet oder sonst erkennbar sind. Diese Möglichkeit sollte nur als „ultima ratio“ in Erwägung gezogen werden, denn die Tötung eines Hundes ist nicht DIE Lösung um den Wildriss in den Griff zu bekommen, denn der betroffene Hundehalter wird sich wieder einen Hund anschaffen und auch diesen wahrscheinlich wieder nicht entsprechend beaufsichtigen. Dazu kommt, dass dieser Hundehalter zum militanten Jagdgegner des Jägers vor Ort werden wird. Also bleiben die Appelle an die uneinsichtigen Hundehalter offensichtlich die einzige Möglichkeit die der Jäger vor Ort hat, um an die „Vernunft“ dieser Hundehalter zu appellieren.

Unterschiedliche Interessen In Kärnten werden die gesammelten Daten der Wildriss-Datenbank regelmäßig in einer Presseaussendung an die Medien übermittelt. Interessant zu beobachten ist, wie Printmedien (wenn überhaupt) über einen Wildriss berichten. Wird ein Reh von einem Hund gerissen, wissen es meist nur die betroffenen Jäger. In der Zeitung wird darüber kaum etwas geschrieben. Falls gelegentlich doch darüber berichtet wird, dann „verharmlost“, indem zum Beispiel ein junger, schlafender Hund als „Themenfoto“ abgelichtet wird. Als Beispiel sei hier die Überschrift einer Zeitung angeführt, die lautete: „Gar nicht zahm (wie auf dem Foto „Themenbild“) waren die Hunde in xy, denn dort rissen wildernde Hunde eine innehabende Rehgeiß.

die Folgenden: Würden in der Presse die Fotos von Hunden gerissener Rehe gezeigt, dann würde für die sorglosen Hundehalter der Sinn des Leinenzwangs erkennbar und die Hundehalter könnten sich diesbezüglich auch gegenseitig erziehen. Wenn dem sorglosen Hundehalter nach einem Wildriss noch eine Verwaltungsstrafe jenseits der 1.000.- Euro-Grenze und eine Schadenersatz-Forderung für eine gerissene, innehabende Rehgeiß von mindestens 940.- Euro zugestellt werden, würde diese Maßnahme weitaus effizienter sein als die unzähligen und ungehörten Appelle an sorglose Hundehalter. Gesetzestreue kann in diesen Fällen (vergleiche die Straßenverkehrsordnung) offenbar nur über pekuniäre Druckmittel erreicht werden. Der Kärntner Gesetzgeber hat dies in weiser Voraussicht bereits erkannt und wird unter Umständen die Verwaltungsstrafen für sorglose Hundehalter in den nächsten Jahren sogar noch erhöhen. Entsprechende Anträge wurden dort bereits eingebracht. Bis dieses „Umdenken“ vielleicht auch in der Steiermark erfolgen könnte, muss sich der Steirische Jäger mit den derzeit vorhandenen Möglichkeiten begnügen. Macht ein Jäger von seinem Recht Gebrauch und tötet den tatsächlich wildernden Hund, erfährt es die breite Öffentlichkeit. Denn dieses Ereignis ist für die Printmedien ein willkommenes „Fressen“, welches dann tagelang die Zeitungen füllt und in den folgenden Lesermeinungen „die Jäger“ als schießwütiges, hirnloses Gesindel bezeichnet werden. Dies spiegelt die Situation wider, wie sie derzeit ist. Deshalb werden Wildrisse von den betroffenen Jägern bzw. Jagdgesellschaften zähneknirschend zur Kenntnis genommen und um „keine Probleme“ wegen eines getöteten Hundes zu bekommen, auch keine weiteren Veranlassungen gesetzt.

Die „nicht jagende Bevölkerung“ sensibilisieren

Der § 60 des Steirischen Jagdgesetzes sieht jedoch im 3. Absatz vor, dass Hundehalter, die ihre Hunde im (fremden) Jagdgebiet wiederholt herumstreifen lassen, sich einer Übertretung schuldig machen. Einige Hunde / Rassen haben keine ausgeprägte Neigung zum Wildern. Doch wenn ein Reh flüchtet wird bei den meisten Hunden der natürliche Jagdinstinkt geweckt.

Zukunftsvisionen zur Eindämmung der vielen Wildrisse in der Steiermark wären

Da es auch vorkommen kann, dass einem „gesetzeskonformen“ Hundehalter sein


Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Tier gelegentlich ausbüxt, zumal viele Hunderassen ursprünglich für die Jagd gezüchtet wurden und daher noch den natürlichen Jagdtrieb im Blut haben, kann es sinnvoll sein dass der Jäger ein sachliches „Aufklärungsgespräch“ mit dem Hundehalter führt. In einem solchen Fall wird der Hundehalter von sich aus geeignete Maßnahmen ergreifen, damit sich solche „Freiläufe“ nicht wiederholen. Wird ein freilaufender Hund jedoch öfter im Revier angetroffen und ein Gespräch mit dem uneinsichtigen Hundehalter ist nicht möglich oder nicht zielführend, so besteht die Möglichkeit, über die Homepage der Steirischen Jägerschaft, unter Formulare die „Verständigung Hunde“ auszudrucken. In dieser Verständigung an den Hundehalter wird höflich ersucht, den Hund in Zukunft ordnungsgemäß zu verwahren und der Hundehalter wird darauf verwiesen, dass auch Wildtiere ein Recht auf Ruhe in ihrem Lebensraum und Schutz vor wildernden Hunden haben. Durchschriften dieser Verständigung ergehen zur Kenntnisnahme auch an das Bezirksjagdamt, der Polizei, dem Gemeindeamt und an den Aktiven

Tierschutz, 8041 Graz, Neufeldweg 211. Schließlich erfolgt noch der Hinweis, dass im Wiederholungsfalle der Jagdberechtigte bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten wird.

Österreichischen Jagdverbände über Wiederbeschaffungswerte von Lebendwild, welches lediglich als Orientierung für eine Entschädigung dienen soll und in der Vergangenheit sogar schon in Gerichtsurteilen entsprechende Berücksichtigung fand.

Wenn es gelingt, dass seitens der Jäger ein eindeutiger Beweis eines Hunderisses vorgelegt werden kann und in der Folge der entsprechende Hundehalter gefunden wird, ist dieser oft der Meinung, dass der entstandene Schaden mit einer Flasche Wein für den Jäger oder der betroffenen Jagdgesellschaft behoben und die Sache vergessen ist. Irrtum! Denn es gibt seit 2008 ein Gutachten der Zentralstelle der

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IM Revier

von Dr. Andreas Kranz

Um den Luchs ist es still geworden

LUCHS

Dr. Andreas Kranz lebt als Wildökologe in der Steiermark, sein Arbeitsschwerpunkt ist der Fischotter.

Von der Großkatze auf leisen Pfoten spricht man kaum noch, sieht man von illegalen Abschüssen einmal ab. Wolf und Fischotter haben ihm den Rang abgelaufen. Ein guter Grund sich etwas näher mit der spezifischen Situation auseinander zu setzen.

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DER


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

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as im Vergleich zu den beiden anderen heimischen Großraubwildarten, Bär und Wolf, sehr geringe Interesse am Luchs ist durchaus typisch. In Mythologie und Ortsbezeichnungen findet man nur spärliche Hinweise und auch in der wissenschaftlichen wie populären Fachliteratur war er wenig von Bedeutung. Die in unseren Breiten als typischer Waldbewohner beschriebene Großkatze wird in historischer Zeit durch die Zurückdrängung des Waldes in ihrem Vorkommensgebiet bereits eingeschränkt worden sein. Erst zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert hat die Verfolgung durch den Menschen eingesetzt, deutlich später als beim gefürchteten Wolf, dessen systematische Bekämpfung bereits durch Karl den Großen Anfang des 9. Jahrhunderts angeordnet worden ist.

Steirische Vorkommen im 18. und 19. Jahrhundert Wohl auch wegen der deutlich höheren Vermehrungsrate wurden auch im 18. Jahrhundert in der Steiermark deutlich mehr Wölfe als Luchs geschossen, aber es gab immer regional starke Unterschiede beim Vorkommen und Abschuss dieser Arten. Of-

fensichtlich war der Luchs in den Nördlichen Kalkalpen deutlich häufiger als z.B. in den Niederen Tauern. In den Abschussbüchern des 18. - 19. Jahrhunderts findet man z.B. im Zeitraum von 45 Jahren im Bereich des Stiftes Seckau nur 17 Luchs-, aber 132 Wolfsabschüsse, bzw. -fänge. Im Bereich des Stiftes Admont sind in 67 dokumentierten Jahren dieser Zeit 71 Luchse, aber nur 23 Wölfe in der Jagdstatistik erfasst. Es dürfte ursächlich mit dem geologischen Substrat zusammenhängen, dass Luchse in der Kulturlandschaft in den Kalkgebirgen letztendlich bessere Lebensbedingungen vorfinden, aber dazu etwas detaillierter noch später. Der letzte „steirische“ Luchs auf dem Gebiet der heutigen Steiermark wurde 1864 auf der Grebenzen erlegt. In den Jahrzehnten zuvor waren Erlegungen bereits extrem selten. Dabei waren Fallenfänge und Selbstschussapparate deutlich wichtiger als der direkte Abschuss. Erst über 100 Jahre später, 1977 wurde der Versuch gestartet, Luchs in den Steirischen Alpen wieder heimisch zu machen. Bevor wir uns diesem spannenden Thema widmen noch ein Verweis zum Thema Schäden an Haustieren.

Schäden und Konflikte Im 18. und 19. Jahrhundert waren mit einzelnen kleinen Ausnahmen Schalenwildbestände sehr gering und Zugriffe

auf Haustiere viel häufiger. Die Alm- und Weidehaltung war viel verbreiteter als heute. In der Obersteiermark spielte die für die Luchsproblematik relevante Kleinviehhaltung allerdings eine geringe Rolle, weshalb der Luchs als Schädling hierzulande nicht sonderlich in Erscheinung getreten ist. Das Konfliktpotential hätte sich in der zweiten Hälfte des 20. und nun im 21. Jahrhundert deutlich verbessert bzw. zur Jagd hin verlagert. Es gibt unglaublich viel mehr natürliche Nahrung für den Luchs, insbesondere durch die historisch einmalig hohen Rehbestände.

Versuchte Wiedereinbürgerung Das lange Zeit einzige und letztlich gescheiterte Wiedereinbürgerungsprojekt des Luchses ging auf Engagement und Weitblick dreier Persönlichkeiten zurück: den Wildbiologen Prof. Dr. Antal Festetics, dem damaligen Landesjägermeister DI Hans Kottulinsky und Carl Fürst zu Schwarzenberg, auf dessen Grundbesitz in Turrach die eigentliche Freilassung der Luchse stattfand. Zu jener Zeit gab es im gesamten Alpenbogen keine Luchse mehr, weshalb man auf die nächstliegenden Luchsvorkommen in den Karpaten zurückgreifen musste. Letztlich ist dieses Projekt wohl an der zu geringen Zahl der ausgewilderten Luchse und dem

Totholz hat auf Luchse eine magische Anziehung

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IM Revier

von Dr. Andreas Kranz

Totholz hat auf Luchse eine magische Anziehung

LUCHS

Unverständnis der Menschen gescheitert. Die Luchse haben sich ja in ihrem Aktionsradius nicht auf die Schwarzenberg´schen Wälder beschränkt, sondern sind weit umhergestrichen, auch in die klimatisch begünstigten südexponierten Lagen im angrenzenden Kärnten. Einige Tiere wanderten aber auch bis in die Nördlichen Kalkalpen in Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich (Dürnstein-Ötscher-Region). Allerdings schienen die Tiere untereinander nicht ausreichend Kontakt für anhaltendes Reproduktionsgeschehen zu entwickeln.

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Aktuelle Situation in der STMK

Mit dem Erstarken der Wildbiologie in Österreich und entsprechend versierten Fachleuten wie Thomas Huber aus Kärnten, der zuvor selbst die Luchse im Freiland in Slowenien studieren durfte, ist das Wissen um die Bestandssituation des Luchses in Österreich revolutioniert worden. Zunächst gab es ja z.B. in Kärnten lange zahlreiche Luchsmeldungen, die auf einen dünnen, aber doch weit verbreiteten Luchsbestand hindeuteten. Ganz ähnlich war bzw. ist die Situation in der Steiermark. In dem Ausmaß wie diese Nachweise einer fachlichen Prüfung unterzogen werden, zerbröckelt auch das Luchsvorkommen. Ich selbst habe in meiner 12-jährigen Zeit als Wildökologe

der Steirischen Landesjägerschaft bis 2012 keinen einzigen Luchsnachweis in der Steiermark dokumentieren können, obwohl ich zu zahlreichen Rissen wie Spuren geführt worden bin. Den einzigen Nachweis, den ich selbst gefunden habe, stammt aus dem Jahre 1998, wo ich im Schwabeltal, also im Großraum Hieflau-Landl, eine eindeutige Spur gefunden hatte. Vermeintliche Luchsnachweise gehen in aller Regel auf das Konto des Fuchses, der durchaus in der Lage ist, auch ohne besondere Schneebedingungen erwachsene Rehe zu reißen und bei den Spuren ähneln jene des Schneehasen sehr dem Luchs. Sobald es auch nur ein sehr bescheidenes Luchsvorkommen wie jenes im Bereich des Nationalparks Kalkalpen gibt, gibt es sowohl eindeutige Risse, Spuren als auch Bilder auf Fotofallen. Vor ein paar Jahren ist ein Luchs aus dem Wildpark in Mautern entkommen und binnen einer Woche gab es Fotos einer Fotofalle. Abgesehen von gelegentlichen Grenzgängern im Nahbereich des Nationalparks Kalkalpen gibt es meines Erachtens in der Steiermark seit nun bald zwei Jahrzehnten kein Luchsvorkommen. Dank der unermüdlichen Bemühungen um die Etablierung eines Luchsbestandes im Bereich des Nationalparks Kalkalpen in Oberösterreich wurde vor wenigen Jahren auch in der

Steiermark eine Arbeitsgruppe zum Luchs geschaffen, die unter der Leitung des Nationalparks Gesäuse in geographischer Nähe zu den Luchsen in Oberösterreich ihren Arbeitsschwerpunkt hat, was durchaus Sinn macht. Geht es doch darum, das Wissen um den Luchs zu mehren, seine Feldzeichen zu erkennen und seine Bedeutung im Ökosystem zu verstehen. Das sind wesentliche Bausteine, um gegen weit verbreitete Vorurteile anzukämpfen wie da wären, Luchse gäbe es ohnehin oder, wo der Luchs geht, könne man keine Rehe mehr sehen.

Modernes Luchsmonitoring Dort, wo es Luchse gibt, hat sich in den letzten Jahren ein ganz intensives neuartiges Monitoring entwickelt. Man trachtet danach, Luchse von der Breitseite mit Fotofallen zu fotografieren, im Idealfall gelingen mit der Zeit ausreichend Bilder, die beide Körperseiten dokumentieren. So kann man nun auch ohne Genetik den Luchsbestand z. B. im Bereich der Böhmischen Masse hinlänglich gut zu quantifizieren. Grenzüberschreitend, also in Tschechien, Niederösterreich, Oberösterreich und Bayern leben dort derzeit zirka 60 bis 80 Luchse. Dank der professionellen Aufarbeitung und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist es sogar schon gelungen, Wanderbewegungen von halbwüchsigen Luchsen zu


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Unzugängliche Felsregionen sind bevorzugte Rückzugsgebiete des Luchses. Das geplante Wildnisgebiet Lassingtal im Grenzbereich zum Wildnisgebiet Dürnstein wäre ein wichtiger Baustein zur Schaffung eines Luchskerngebietes in den Nördlichen Kalkalpen.

Lebensraumansprüche Österreichs Wälder gehören sicher zu den am intensivsten gepflegten weltweit. Auch die Gebirgswälder weisen einen Aufschließungs- und Nutzungsgrad auf, der seinesgleichen sucht. Auch wenn es ausreichend Nahrung (primär Rehe) in unseren Wäldern gibt, so fehlen doch oft ungestörte Rückzugsräume, wo Luchse ihren Nachwuchs großziehen könnten. Kalkgebirgslebensräume sind hier noch deutlich besser dran. Dort gibt es mitunter Felsregionen, die zwar nicht weit von genutzten Flächen, Forststraßen und damit Störungen entfernt sind. Dennoch sind die Störungen berechenbar und eine Annäherung auf kritische Distanz erfolgt in aller Regel nicht. Luchse wissen das und haben hier eine Chance, einen halbwegs ruhigen Rückzugsraum zu finden. Deutlich schlechter steht es

darum in den Silikatbergen der Steiermark, also den Niederen Tauern, dem Höhenrücken vom Wechsel über die Gleinalm bis auf die Koralm, dem Zirbitzkogel und den Gurktaler Alpen. In diesen Bereichen wären nicht aufgearbeitete Wind- und Schneebruchnester die prädestinierten Rückzugs- und Kinderstuben der Luchse. Überall dort, wo der Borkenkäfer keine Gefahr mehr darstellt, z.B. weil schon ausgeflogen, wäre es eine Überlegung wert, diese Bruchholznester zu belassen. Eine andere Möglichkeit, insbesondere für Großbetriebe, wäre, Naturwaldzellen einzurichten, die besser drei oder fünf als ein Hektar groß sind, wo auf zukünftige Pflege- und Nutzungseingriffe verzichtet wird. Solche von der BIOSA registrierten Flächen werden übrigens vom Land Steiermark finanziell gefördert. Eine weitere selten genutzte Möglichkeit den Störungsdruck zu senken ist die weitestgehende Sperre von Forststraßen auch für den eigenen Forst- und Jagdbetrieb. Nicht jeder muss immer überall fahren. Derartige Revierberuhigungszonen würden natürlich auch den Raufußhühnern und Rot- wie Gamswild sehr zu Gute kommen.

Ausblick Bis vor wenigen Jahren ist man davon ausgegangen, dass eine natürliche Wiederbesiedlung des Luchses in der Steiermark sehr

unwahrscheinlich ist, weil die Distanzen zu etablierten Vorkommen zu groß sind. Dank moderner Technik lernen wir aber, dass Luchse durchaus weit wandern können und auch Flüsse wie die Donau keine Barriere darstellen. Eine Zuwanderung hängt aber maßgeblich vom Populationsdruck in den Quellpopulationen ab. Slowenien scheidet hier bis auf weiteres aus, weil die Bestände dort weitgehend zusammengebrochen sind. Von der Schweiz oder dem Böhmerwald bis in die Steiermark ist es ein gar weiter Weg. Die sehr kleine und damit äußerst gefährdete Population im Bereich des Nationalparks Kalkalpen in Oberösterreich könnte in Hinblick auf Zuwanderung aus dem Norden zu einem wichtigen Trittstein werden. Natürlich könnten und sollten Revierbesitzer in der Steiermark im Sinne der obigen Ausführungen einen aktiven Beitrag leisten, um den Lebensraum für den Luchs attraktiver zu machen. Die Ausweisung eines Wildnisgebietes, wie es im Bereich von ÖBF-AG Flächen des Lassingtales im Anschluss an das NÖ Wildnisgebiet Dürnstein geplant ist bzw. war, wäre ein weiterer nicht zu unterschätzender Baustein für die Rückkehr der Luchse in die Ostalpen. Vor allem muss sich aber noch einiges in den Köpfen vieler Jäger bewegen, um diese Wildart als wunderbare Bereicherung unserer Reviere zu begreifen.

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dokumentieren. Ein Tier wanderte z. B. im Laufe von wenigen Wochen von Budweis im westlichen Böhmen bis in die Wachau, dann ins nördliche Waldviertel und zurück ins östliche Böhmen. Im Waldviertel gelangen 2017 auch einmalige Videoaufnahmen https://youtu.be/ sXjbCXsNCcE, die die nicht nur die Reproduktion der Luchse veranschaulichen, sondern als unverfängliche Sympathieträger einer Verbreitung bedürfen.

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Steinadler

TierPortrait

Der König der Lüfte Der Steinadler (Aquila chrysaetos) ist in der Steiermark ein seltener, regional verbreiteter Jahresvogel.

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von Sebastian Zinko

ie Verbreitung der Art erstreckt sich über Nordamerika, Nordafrika und den größten Teil Eurasiens. Der Steinadler ist ein sehr großer, langflügeliger und langschwänziger Adler. Das Gefieder ist in allen Kleidern recht dunkel braun mit hellbraunem Nacken, wobei Altvögel ein hellbraunes Band auf den Oberarmdecken aufweisen und Jungvögel eine weiße Schwanzbasis und weiße Felder in den Handschwingen zeigen. Männchen und Weibchen lassen sich anhand der Gefiederfärbung nicht unterscheiden, im direkten Vergleich ist das Weibchen aber etwas größer und kräftiger als das Männchen. Ähnliche Arten

sind der Kaiseradler (Aquila heliaca), der in der Steiermark ein sehr seltener Durchzügler ist und der Seeadler (Haliaeetus albicilla), der in der Steiermark ein sehr seltener Brutvogel und ein seltener Durchzügler und Wintergast ist. Die Nahrung des Steinadlers ist vielseitig und richtet sich nach den lokalen und jahreszeitlichen Angeboten. In den Alpen werden in den Sommermonaten hauptsächlich Murmeltiere, Gamskitze, Steinbockkitze, Rehkitze, Schneehasen und Raufußhühner geschlagen, während im Winterhalbjahr Aas, insbesondere Lawinenopfer, die Hauptnahrung bilden. In tieferen Lagen können auch Feldhasen und Hauskatzen wesentliche Anteile an der Nahrung ausmachen.

Der Steinadler erreicht seine Brutreife mit vier bis fünf Jahren, die Partner eines Paares bleiben oft zeitlebens zusammen. Der Horst wird in der Regel in steilen Felswänden gebaut, seltener sind Baumhorste. Der Steinadler beginnt in der Regel Ende März mit der Brut. Es werden zumeist zwei Eier im Abstand von drei bis fünf Tagen gelegt, die Brutdauer beträgt 42-44 Tage. Häufig tötet der zuerst geschlüpfte Jungvogel sein jüngeres Geschwister („Kainismus“), so dass zumeist nur ein Jungvogel flügge wird. Die Jungadler werden zumeist im Laufe des Juli flügge, verbleiben aber noch bis in den Herbst, gelegentlich auch bis in den Winter hinein im elterlichen Revier. In gesättigten Populationen führen


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die häufigen territorialen Auseinandersetzungen mit umherstreifenden, revierlosen Nichtbrütern zu einem geringeren Bruterfolg als in wenig von Steinadlern genutzten Gebieten. Der Steinadler bewohnt in der Steiermark den gesamten Alpenraum, die Ost- und Südostgrenze der Verbreitung bilden die Fischbacher Alpen, das Grazer Bergland, die Gleinalpe und die Koralpe. Infolge der streng territorialen Lebensweise wird der Steinadler zumeist einzeln oder paarweise in Höhenlagen zwischen 500 und 2600 Metern Seehöhe angetroffen. Einzelne umherstreifende juvenile oder immature Steinadler wurden vereinzelt abseits der Brutgebiete im Alpenvorland beobachtet. Der Steinadler bewohnt bevorzugt die subalpine und alpine Höhenstufe mit einem hohen Anteil an offenen Jagdflächen im Bereich der Waldgrenze, Krummholzstufe und auf den alpinen Grasheiden. Die Horste liegen meist in ost- bis südexponierten Felswänden oder in Altholzbeständen im Bereich der Waldgrenze. In den inneralpinen Mittelgebirgslagen, in den Vor-

bergen des steirischen Randgebirges und im Grazer Bergland werden vor allem großflächige Kahlschläge, Bergwiesen und Weideflächen als Jagdhabitate genutzt, während die Horste meist in wenig begangenen Steilhängen oder an von Wald umgebenen Felsbändern angelegt werden. Die Reviergröße hängt vom Beuteangebot und der Ausdehnung geeigneter Jagdflächen ab und beträgt in günstigen Lebensräumen mitunter nur 76 km², kann aber bis zu 215 km² umfassen. Der Brutbestand des Steinadlers beträgt etwa 60- 90 Brutpaare und dürfte seit dem Ende der legalen Verfolgung Anfang der 1970er Jahre weitgehend stabil sein. Gefährdungsursachen stellen derzeit in erster Linie Störungen durch die Erschließung bisher weitgehend ungestörter Bergregionen, die Zunahme von Wander- und Klettertourismus und Extremsportarten wie Drachen- und Hängegleiten, die Errichtung von Windkraftanlagen und die Ausdehnung von Schigebieten dar. Darüber hinaus finden immer noch illegale Abschüsse und Fallenfänge statt. Von zehn zwischen 1980 und

2005 bekannt gewordenen Todesfällen kamen vier Steinadler in illegal ausgebrachten Schlagfallen zu Tode, drei weitere Individuen verunglückten an Hochspannungsleitungen bzw. den Halterungsseilen von Liftanlagen und ein Vogel wurde vermutlich vergiftet. Zwei Horste mit flugunfähigen Jungvögeln wurden bei Schlägerungen des Horstbestandes bzw. bei der Errichtung einer Forststraße zerstört. Ein bisher wohl unterschätztes Problem sind Bleivergiftungen durch bleihältige Kugel-Munition, wobei sich die Steinadler durch den Verzehr von Aufbruch und angeschossener Wildtiere kontaminieren.

Literatur: Albegger, E., O. Samwald, H. W. Pfeifhofer, S. Zinko, J. ringert, P. Kolleritsch, M. Tiefenbach, C. Neger, J. Feldner, J. Brandner, F. Samwald, W. Stani (2015): Avifauna Steiermark – Die Vogelwelt der Steiermark. Birdlife Österreich – Landesgruppe Steiermark, Leykam Buchverlags Ges. m. b. H. Nfg. & Co. KG, Graz, 880 pp. Quelle: avifauna@club300.at

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TierPortrait

von Dr. Gabriele Leitner

Europäische Hornotter Sandviper

(Vipera ammodytes)

Beschreibung:

Dr. Gabriele Leitner Steiermärkische Berg- und Naturwacht Herdergasse 3, 8010 Graz T 0316-3839907 gabriele.leitner@bergundnaturwacht.at www.bergundnaturwacht.at

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Bei der Europäischen Hornotter handelt es sich um eine Giftschlange mit kräftigen Körperbau. Sie erreicht im Durchschnitt eine Länge von 70 – 90 cm, wobei die Männchen größer werden als die Weibchen. Der dreieckige Kopf setzt sich deutlich vom Körper ab, der Schwanz ist verhältnismäßig kurz ausgebildet. An ihrer Nasenspitze befindet sich ein 4 – 7 mm langer, mit kleinen Schuppen bedeckter, beweglicher Hornfortsatz (Name!). Über den Augen erstrecken sich kräftig ausgebildete Leisten, die ihr einen „drohenden“ Blick verleihen. Die Pupillen der Europäischen Hornotter sind geschlitzt und weisen eine rötliche bis feuerrote Farbe auf. Der Rücken zeigt je nach Verbreitungsgebiet eine unterschiedliche Färbung von dunkelbraun, bis hellgrau, die Schwanzunterseite ist rot gefärbt. Gelegentlich treten auch schwarze (melanistische) Exemplare auf. Die Rückenzeichnung zeigt ein dunkles Wellen- oder Rautenband. Die Schlange kann schwimmen, hält sich jedoch nur in Gefahrensituationen im Wasser auf. Sie können ein Alter von 20 Jahren erreichen.

Lebensraum:

Als submediterranes Faunenelement kommt sie in Österreich bis in eine SH von 800m vor. Schwerpunkt der Verbreitung in der Steiermark sind die Seetaler Alpen im Grenzgebiet zu Kärnten. Die Europäische Hornotter bevorzugt stark sonnenexponierte Habitate, z.B. Geröll- und Blockhalden, Steinbrüche, trockene Felsmauern, lichte Waldränder, Steinmauern. Darüber hinaus zählen auch lichte Laubwälder mit sonnigen Lichtungen und verwilderte Gärten zu ihren Lebensräumen.

Lebensweise:

Die Europäische Hornotter ist eine tag- und dämmerungsaktive Schlange, die sich gerne in der Früh zusammengerollt oder in gestreckter Lage sonnt. Mit zunehmenden Temperaturen zieht sie sich in den Halbschatten zurück. Diese Schlange ist relativ träge und nicht aggressiv. Bei Bedrohung flieht sie unter Steine oder Pflanzen, bei drohender Gefahr zischt sie laut und beißt zu. Die Distanz aus der diese Schlange zubeißen kann beträgt in etwa die Hälfte ihrer Körperlänge. Beim Gift der Europäischen Hornotter handelt es sich um ein Blutgift, das gewebezerstörende Substanzen

und Nervengift enthält. Diese können zu Nekrosen führen bzw. Lähmungen hervorrufen, aber auch Kopfschmerzen, Kreislaufzusammenbrüche, sowie Erbrechen und Schwindel können auftreten. Ihre Giftzähne sind bis zu 1 cm lang, der Biss nicht schmerzhalft und meist blutend. Jede Anstrengung nach einem Biss ist zu vermeiden, am besten man legt sich auf den Boden und wartet auf professionelle Hilfe vor Ort. Je nach Herkunft hält diese Art bis zu sechs Monaten Winterruhe. Im Oktober beginnen sie mit der Suche nach geeigneten Winterquartieren. Sie ziehen sich gerne in tiefe Felsspalten zurück, manchmal überwintern mehrere Tiere gemeinsam. Bei länger anhaltenden Temperaturen um den Gefrierpunkt können sie sterben. Ihre Aktivitätsperiode beginnt dann erst wieder im Frühjahr, wobei die Männchen 1 – 2 Wochen vor den Weibchen ihre Winterquartiere verlassen und sich kurz danach häuten.

Nahrung:

Die Europäische Hornotter macht sich am späten Nachmittag und in der Abenddämmerung auf Beutefang. Ihre Beute erlegt sie mit einem Gift Biss.


nahme, stellen diese jedoch mit Fortdauer der Trächtigkeit ein. Junge Tiere ernähren sich von Insekten und Eidechsen.

Fortpflanzung:

Männliche Hornottern sind jedes Jahr fortpflanzungsfähig, die Weibchen nur jedes zweite Jahr. Nach dem Erwachen aus der Winterstarre findet zwischen April – Mai die Paarung statt. An der Werbung um das Weibchen beteiligen sich oftmals mehrere Männchen, sodass es zu Ritual – Kommentkämpfen kommt, wobei immer wieder mehrere Männchen zu einem Knäuel verwickelt sein können (Medusenhaupt). Hornottern sind ovovivipar (lebendgebärend), legen keine Eier,

sondern brüten diese im Körper aus. Nach einer Tragzeit von 90 – 120 Tagen werden 6 – 12 Jungtiere geboren. Diese erreichen eine Länge von ca. 15 – 24 cm und ein Gewicht von ca. 4,5 – 7,3 Gramm. Kurz nach ihrer Geburt häuten sie sich und sind vom ersten Tag an selbständig.

Gefahren:

Die Hauptursache für den starken Rückgang der Population ist der Verlust ihrer Lebensräume sowie fehlende Pflegemaßnahmen geeigneter Habitate. Dazu gehören u.a. das Zuwachsen von Geröllhalden, das Verfugen von Steinstützmauern, Verbuschung oder Aufforstung von Sonnenplätzen aber auch Baumaßnahmen.

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FotoS: © Fotolia

Ihre Nahrung besteht in erster Linie aus Kleinsäugern (z.B. Mäusen), Eidechsen, Vögel und Insekten. Im Spätsommer steigen sie gerne in Büsche und Äste auf, um nach Vögel zu jagen. Um ihre Beute anzulocken weist diese Art ein besonderes Verhalten auf, das als „caudal luring“ bezeichnet wird. Sie können ihre rot gefärbte Schwanzspitze senkrecht aufstellen oder in langsamen Bewegungen winden und so einen Wurm oder eine Insektenlarve (Raupe) imitieren und auf diese Weise Beutetiere anlocken. Das Männchen beginnt erst nach der Paarung mit der Nahrungsaufnahme. Die Weibchen hingegen beginnen sofort nach der Winterruhe mit der Nahrungsauf-

Hornotter

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Botanik

von Hanshelmut Helm

Die Grünerle

Fotos: © Mag. Wirnsberger Karlheinz

Grünerle

Blätter eiförmig bis oval mit doppeltgesägten Blattrand

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Die Grünerle gehört zur Ordnung der Buchenartigen, Familie der Birkengewächse, Unterfamilie Betuloidae und zur Gattung der Erlen. Vorkommen Die Grünerle ist weit verbreitet und kommt von Tallagen bis in Höhenlagen von ca. 2.800 m vor. Sie liebt feuchte Hänge und wird auch oft als Bachbegleitung und an Waldrändern vorgefunden. Sie gedeiht sowohl auf Korsika als auch in den Karpaten. In unserem

Raum ist sie vor allem als Bewuchs in der Kampfzone des Waldes von Bedeutung. Besonders in lawinengefährdeten Hängen ist sie oft die einzig vorkommende Baumart, da sie durch ihre biegsamen Äste das Gewicht des Schnees gut abfedert. Sie zählt auch zu den Pionierbaumarten und kann in Symbiose mit dem Strahlenpilz Frankia gut den Luftstickstoff binden. Sie wird auch oft „Laublatsche“ genannt, kommt aber eher auf feuchterem Untergrund vor. Forstlich ist sie weniger bedeutend, spielt aber in der natürlichen Sukzession eine große Rolle. In Lawinenkegeln kann oft kein Hochwald aufkommen, dort ist sie als Hauptbaumart zu finden und verdrängt auch oft andere Baumarten.

Aussehen

Männliche Kätzchen 5 – 10 cm lang, weibliche Kätzchen langgestielt, grün bis rötlich überlaufend; Blütezeit April bis Juli.

Die Grünerle ist ein sommergründer Strauch mit Wuchshöhen bis zu drei Metern und kann bis zu 110 Jahre alt werden. Die Rinde ist grau und glatt und wird im Alter etwas zu einer schwärzlichen Borke. Die Knospen sind 1 bis 1,5 cm lang, nicht gestielt (im Gegensatz zu anderen Erlen) und purpurrot glänzend, lang

und zugespitzt. Die Blätter sind oval und doppelt gesägt. Die Grünerle blüht von April bis Juli, wobei die Blüten eingeschlechtlich sind. Die männlichen Kätzchen sind dick und 5 bis 10 cm lang, die weiblichen stehen aufrecht in Büscheln und sind rötlichgrün, eiförmig. Die 2 cm langen und 1,5 cm breiten Fruchtstände sind erst grün, dann blass und mit Fruchtschuppen bedeckt. Die Fruchtstände hängen oft bis zum Frühjahr und sind dann fast schwarz. Sie ist spätfrostempfindlich und mag keinen Trockenstress. Verbiss durch Wild und Weidevieh verträgt sie langfristig schlecht. Das Grünerlen-Triebrückensterben kommt im Alpenraum oft vor. Dabei werden die Blätter braun, die Triebe bilden Rindennekrosen aus. Bei geringem Befall treibt die Pflanze neu oder im darauffolgendem Jahr wieder aus, stirbt aber, wenn die Rindennekrosen den Wurzelstock erreichen. Oft sind ganze Bestände davon betroffen. Ursache könnte Wassermangel im Frühjahr sein. Die Grünerle ist auch unter verschiedenen Namen bekannt: Alpenerle, Bergdrossel, Laublöke, Luterstaude, Mauserle, Luttastauden etc. um nur einige zu nennen.

Verwendung Das Holz der Erle ist gut zu trocknen, arbeitet und reißt wenig und lässt sich sauber bearbeiten. Es wird


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Der Jagdphilosoph Fruchtzäpfchen im Frühjahr

Sommergrüner, bis 3m hoher Strauch, als Böschungssicherung für Forststraßen

Grünerlen bieten optimalen Rotwildeinstand

vor allem in der Kunst- und Möbeltischlerei verwendet. Die Blütenstände werden zum Wollfärben benutzt, die Rinde zum Ledergerben. Die Zapfen findet man oft in Gestecken. In der Heilkunde hat die Erle keine große Bedeutung. Blätter und Rinde enthalten gerbstoffhaltige Drogen, die bei Geschwüren, Beulen etc. Verwendung

finden. Innerlich angewendet helfen sie bei Rheuma, und anderen Entzündungen. Geglättete Blätter auf wunde Füße gelegt können Wunder bewirken. Bei Müdigkeit und Niedergeschlagenheit hilft es bisweilen eine Erle aufzusuchen: Sie macht einen fit für die Härten des Lebens.

D

Viel Lärm um nichts?

ie ganze Debatte um den Schalldämpfer ist wohl typisch für uns Österreicher. Hier wird herumgeeiert und diskutiert, wer dieses Wunderding verwenden darf und wer nicht. Waffengesetz und Jagdgesetz (und hier neun verschiedene) müssen novelliert und dementsprechend angepasst werden, und mühsame Ausnahmegenehmigungen sind ein Spießrutenlauf. Ich weiß bis heute nicht, warum hier überhaupt diskutiert wird: Ein Schalldämpfer bewirkt einwandfrei eine wesentliche Lärmminderung des Schusses und ist somit gesundheitsförderlich für den Schützen, seinen Hund und seine Umgebung. Warum dürfen ihn dann nur „ausgewählte“ Jäger benutzen? Haben Berufsjäger ein anderes Gehör als die übrigen Jäger? Was aber, wenn ein Jagdgast (natürlich ohne Schalldämpfer) einen Schuss abgibt? Dann ist der arme Berufsjäger ebenso dem gesundheitsschädlichen Knall ausgesetzt. Hier versteht den Gesetzgeber niemand. Die Schussabgabe ist mit einem Schalldämpfer natürlich auch noch hörbar, wenngleich wesentlich gedämpfter. Die Angst davor, dass mit einem Schalldämpfergewehr rechtswidrige Dinge passieren, ist ohne Schalldämpfer jetzt nicht anders. Wenn jemand wildern will, dann tut er dies jetzt ebenso wie nachher. Daran ändert sich nichts. Es scheint, die bestens ausgebildeten Jäger sind nicht fähig, mit einem Schalldämpfer so umzugehen, wie es der Gesetzgeber vorgibt. Ich vermisse da auch unsere Vertretung, die anscheinend nicht gut genug argumentieren kann, dass die Verwendung von Schalldämpfern für alle Jäger erlaubt wird. Immer wieder betont man, Einigkeit zu zeigen, aber so treibt man Keile in diese so gewünschte Einigkeit. Ich hoffe, dass man sich bald eines Besseren besinnt und diese unsinnigen Debatten darin enden, dass alle Jäger – sowohl Berufs- als auch Hobbyjäger – unserer Gesundheit zuliebe einen Schalldämpfer verwenden dürfen. Seite 27


Lucius

Sind Jäger Naturschützer? Ja, Jäger sind auch Naturschützer! Die österreichische Land(wirt)schaft hat sich in den letzten Jahren vor allem durch den Anbau von Energiepflanzen drastisch verändert. Und nicht nur das - die daraus resultierenden monotonen, endlosen Maisfelder nehmen dramatischen Einfluss auf Flora und Fauna. Und wir sehen dabei tatenlos zu.

V

iele Menschen wissen gar nicht mehr, wie reich und vielfältig die Tier- und Pflanzenwelt noch vor wenigen Jahrzehnten war. Den Jungen ist der Verlust gar nicht bewusst, denn wie sollen sie etwas vermissen, das sie niemals kennengelernt haben, für sie ist der jetzige Zustand Normalität. Sie haben niemals die Menge von Insekten, Faltern oder Singvögeln erlebt, die noch vor zwanzig Jahren Felder und Flure bevölkerten. Die moderne Form der Landwirtschaft trägt die Hauptverantwortung für den dramatischen Artenverlust in der Tier- und Pflanzenwelt. Das muss einmal erwähnt werden. Es wäre allerdings ungerecht, und Seite 28

auch das soll hervorgestrichen werden, die Landwirte als die Hauptschuldigen hinzustellen. Unsere Bauern leben in einem harten Überlebenskampf. Viele müssen aus ihren Agrarflächen das Maximum herausholen. Die Kosten steigen stetig, die Preise sinken, und die Konsum- und Freizeitgesellschaft verschwendet keinen Gedanken an die Nöte der Bauern, solange sie sich im nächsten Supermarkt rasch mit Billignahrung versorgen kann. Unendlich lang und weit erstrecken sich mittlerweile die eintönigen Maisfelder für die Energieproduktion, das kleinstrukturierte Grünland wird seltener. Und wenn Grünland vorhanden ist, sind das zumeist überdüngte, schnellwachsende Wiesen, die

viermal, vielleicht auch fünfmal im Jahr gemäht werden. Früher war das Getreide nicht so dicht gesetzt, heutzutage bringen Vögel, wie der bekannte Ornithologe Prof. Peter Berthold es nennt, „auf den dichtbewachsenen Feldern keinen Fuß mehr auf den Boden“. In den Maiswüsten leben weder Hase noch Schmetterling, keine Kleinlebewesen, keine Insekten, keine Wildbienen. Die Bestände der typischen Vogelarten in der Agrarlandschaft haben sich in den letzten zwanzig Jahren zumindest halbiert. Rebhühner, einst typische Bewohner der Feldfluren, sind in den meisten Gegenden verschwunden. Die Agrarflächen sind ökologisch tot. Überdüngung und Einsatz von Pestiziden


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mindern die Vielfalt, sie sind die Hauptverantwortlichen des Artenschwundes in der Tier- und Pflanzenwelt. Wie der Zoologe Prof. Josef Reichholf schreibt: Sie (die Überdüngung) machen aus mageren, warmen, bodennah trockenen Gründen kühle und feuchte. „Steppenarten“ wie Hase und Rebhuhn reagieren darauf sehr rasch. Ihr starker zahlenmäßiger Rückgang passt zeitlich mit der zunehmenden Überdüngung der Felder und Wiesen zusammen. Krankheiten dezimierten die Hasenbestände, Kleininsekten fehlten den frisch geschlüpften Küken der Rebhühner“. Laut Prof. Reichholf sind die Rückgänge und Verluste von teils weit über 90% dem Zusammenspiel von Strukturverlust und Überdüngung zuzuschreiben. Mit Wetter, Klima oder natürlichen Feinden hat diese Entwicklung wenig zu tun. Durch den Einsatz von chemischen Düngern und Pestiziden werden praktisch alle Wildpflanzen vernichtet, und artenreiche Wiesen werden umgebrochen und in Felder für Energiepflanzen umgewandelt. Zudem spritzt man flächendeckend Gülle, die zuverlässig jedes Kleinlebewesen erstickt und den Nitratgehalt im Grundwasser erhöht. Der Wahnsinn in der Landwirtschaft hat System und heißt u.a. „Klimawandel“. Mit dem Schlachtruf „aus Landwirten werden Energiewirte“ gaukelten Politiker den Bauern eine goldene Zukunft vor und drängten sie zum Bau von Biogasanlagen zur Stromgewinnung. Einmal davon abgesehen, dass Experten ihre Unwirtschaftlichkeit bestätigen, stellt die Erzeugung von Biogas die flächenintensivste Form der Energiegewinnung dar. Außerdem ist wegen des massiven Einsatzes von Dünger der Aufwand an Energie höher als der Ertrag. Für die regelmäßige Versorgung eines durchschnittlichen Haushaltes von drei Personen braucht es eine Flächengröße von 8000 m². Das entspricht der Größe eines großen Fußballfeldes. Energiepflanzen sind auf gute und ertragreiche Ackerböden angewiesen und treten daher zusätzlich in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion, was auch ein schwerwiegendes moralisches Problem darstellt. Ein weiterer meist unbekannter Faktor ist, dass „Bio“-Gas alles andere als „bio“ im Sinne von ökologisch, schonend oder gar umweltfreundlich ist. Chemisch betrachtet handelt es sich um Faulgas,

dessen Hauptbestandteil Methan ist. Der eigens eingeführte Terminus „Bio“-Gas ist eine beschönigende und bewusst irreführende Wortschöpfung. Zudem sind die meisten Faulgasanlagen selbst nach 13 Jahren Förderung nicht wirtschaftlich zu betreiben. Um drohende Insolvenzen zu verhindern, wurden 2017 die Subventionen um weitere 3 Jahre verlängert, nur um den „Patienten Bio-Gasanlage“ künstlich am Leben zu erhalten. Damit wollen die zuständigen Politiker das Thema aus dem Wahlkampf für die anstehende Nationalratswahl herauszuhalten. Wenn jetzt, wie kürzlich geschehen, Landesrat Johann Seitinger im Zusammenhang mit der Verlängerung der Förderung von der Installation eines Herzschrittmachers spricht, hat er gewollt oder ungewollt die Wahrheit gesagt. Ein Herzschrittmacher ist eine künstliche Hilfe, um das Herz am Leben zu erhalten, aber er kann es nicht gesunden. Genauso verhält es sich bei der soeben beschlossenen Hilfe für die Betreiber der Faulgasanlagen. In drei Jahren werden sie wirtschaftlich nicht besser dastehen als heute. Der Ornithologe Martin Flade bringt das ökologische Desaster auf den Punkt: „Man muss das bittere Fazit ziehen, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt bisher wenig nachweisbar, die Auswirkungen der Klima- und Energiepolitik dagegen dramatisch sind. Das Hauptproblem im Natur- und Artenschutz liegt in der Intensität der Landwirtschaft.“ Und er sagt weiter: „In der Folge des unüberlegten und übereilten Ausbaus erneuerbarer Energien aus landwirtschaftlicher Biomasse und Windkraft hätten die Bestände von fast 50% aller Vogelarten deutlich abgenommen.“ Einziger Nutznießer der Maisplantagen sind die Wildschweine, die sich dank des stets reich gedeckten Tisches explosionsartig vermehren. Dadurch ergeht immer häufiger der Ruf an die Jäger, sie mögen doch mehr Schweine schießen. Um die Abschüsse erledigen zu können, braucht es Schneisen von mindestens 15 m Breite, die die Maisfelder in ihrer gesamten Länge unterbrechen. Dadurch entsteht eine Art Brache, die - das ist der interessanteste und positivste Nebeneffekt - Vögeln, Insekten und Wildkräutern in der lebensfeindlichen Maiswüste eine neue Heimat gibt. Die von Natur- und Umweltschutzorganisa-

tionen verteufelten Jäger schaffen durch das Anlegen von Wildwiesen und Wildäckern, durch das Pflanzen von Hecken und Büschen, durch den Bau von Suhlen, Feuchtbiotopen oder kleinen Teichen, aber auch durch die Nichtnutzung von Wiesenstreifen, Gebiete, die nicht nur von jagdbaren Tieren dankbar angenommen werden, sondern die gesamte heimische Flora und Fauna bereichern. Es entstehen Oasen, in denen Vögel ruhige Brutplätze haben, Bienen und Insekten genügend Nahrung finden, Kröten und Frösche laichen können. Natürlich ist die jagdliche Nutzung von Wildtieren ein wesentlicher Ansporn, aber auch ein Lohn für den Aufwand. Der Allgemeinheit kosten die neu angelegten Biotope keinen Groschen, und auch der Vorteil, der durch das Entstehen kleinerer und größerer Naturoasen entsteht, geht unentgeltlich an sie. Es ist höchste Zeit, dass die Landesjägerschaft den positiven Beitrag, den viele Jäger unentgeltlich für den Naturschutz leisten, der Öffentlichkeit bekannt macht. Das sollte man nicht geheimhalten, wenn man daneben NGOs wie den Naturschutzbund finanziert. Solche Unterstützung mag in der Vergangenheit Sinn gemacht haben, aber wenn man sieht, wie sich der Naturschutzbund beim Murkraftwerk in Graz gemeinsam mit Jagd- und Eigentumsgegnern wie Grünen, Kommunisten und undefinierbaren chaotisch agierenden Aktivisten medial in Szene setzt, sollte man sich von ihm distanzieren und ihm finanzielle Zuschüsse verwehren. Es wäre eine gute PR-Aktion für die Jäger, wenn die Landesjägerschaft die Leistungen ihrer Mitglieder der Öffentlichkeit darstellte, wenn sie intern Kurse abhielte, die lehren, wie die Biodiversität gefördert werden kann, wie man die besten Biotope anlegt, wie Hecken richtig gepflanzt werden und wie eine artenreiche Wildwiese angelegt wird. Vielleicht sollte man einen Wettbewerb für Jagdinterne erdenken - die besten Anlagen zu prämiieren und das in den Medien bewerben. Das wäre ein Ansporn und würde das Renommé von uns Jägern enorm heben. Die Landesjägerschaft hat diese Möglichkeiten, sie müssen nur ergriffen und in die Tat umgesetzt werden. Eines ist sicher, so geruhsam wie bisher kann und darf es nicht weitergehen.

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Gesundheit und Wissenschaft

Dr. Harald Fötschl

Afrikanische Schweinepest vor den Toren Österreichs! Ende Juni 2017 wurde erstmals bei einem verendet aufgefundenen Wildschweinkadaver in der Nähe der Stadt Zlin in Tschechien, ca. 80 km von der österreichischen Grenze entfernt, der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. Bis Ende Juli 2017 wurde das ASP Virus in weiteren 71 tschechischen Wildschweinen diagnostiziert und am 31.07.2017 wurde der erste Ausbruch in einem Nordrumänischen Hausschweinebestand nahe der ungarischen und ukrainischen Grenze gemeldet.

W

ie das Virus unbemerkt die mehreren hundert Kilometer zwischen dem letzten bekannten Ausbruchsort in Polen und dem nun neuen tschechischen Ausbruchsort zurücklegen konnte, ist derzeit unbekannt. Da der Erstausbruchsort in Tschechien nahe einer hochfrequentierten Fernverkehrsstraße liegt, wird vermutet, dass das Virus durch weggeworfene Essensreste, die aus einer ASP-Region stammen, eingeschleppt worden ist. Um möglichst frühzeitig ein Auftreten von ASP in Österreich zu entdecken, müssen nun alle in einen nördlich der Donau

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gelegenen „gefährdeten Gebiet“ in Niederösterreich verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP untersucht werden. Bei der Jagd anfallender Schwarzwildaufbruch muss seuchensicher über die TKV-Tonne entsorgt werden. Für die Steiermark gelten derzeit noch keine besonderen Bestimmungen, die Veterinärbehörden verweisen aber darauf, dass die Einfuhr von Schweineprodukten (auch Wildschweintrophäen und Schwarzwildbret) aus ASP Gebieten verboten ist. Um eine Weiterverbreitung von ASP zu verhindern, werden Jäger aufgefordert, verdächtige Tiere anzuzeigen und bei der Schwarzwildjagd von

erhöhten Biosicherheitsbestimmungen Gebrauch zu machen (siehe Anlage: ASP-Merkblatt Jäger). Das Virus, das die anzeigepflichtige Afrikanische Schweinepest auslöst, wird entweder direkt oder auch indirekt über kontaminierte Gerätschaften sowie Kleidung und Schuhwerk übertragen. Die Übertragung durch infizierte Zecken hat in Mitteleuropa nur eine untergeordnete Bedeutung. Die Tierseuche kann perakutakut mit plötzlichen Todesfällen bis subakut und chronisch verlaufen, wobei die akute Form durch hohes Fieber (> 40°C) und


Rotverfärbungen am ganzen Körper und einer Todesrate von bis zu 100% gekennzeichnet ist. Bei der chronischen Verlaufsform verlieren die Tiere an Gewicht und leiden an Gelenksentzündungen, Atemnot und Veränderungen an der Schwarte, wobei die Todesrate bei unter 20% liegt. Weitere Informationen für Jäger sind in einem Merkblatt, das von der Steiermärkischen Landesveterinärdirektion erstellt wurde, zusammengefasst. Das Merkblatt kann von der Homepage der Steirischen Aufsichtsjäger heruntergeladen werden. Die Steirische Landesjägerschaft hat auch bereits begonnen, gemeinsam mit den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten in den steirischen Bezirken Fortbildungsveranstaltungen zur Afrikanischen Schweinepest abzuhalten. Im Rahmen ihrer Verantwortung für Wild, Wald und Natur sind Jägerinnen und Jäger herzlich eingeladen, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen. Anmerkung: Das Merkblatt kann unter http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/doku mente/12395949_126534820/68c5bb97/ASP%20 Merkblatt%20J%C3%A4ger.pdf heruntergeladen werden.

Ennstaler Wildfutter mit Luzerne-Heu für gesunde Wildbestände Unser Ennstaler Wildfutter wurde über Jahre erprobt und verbessert. Gemeinsam mit erfahrenen Jägern konnte das Wildfutter ständig weiterentwickelt werden. Entstanden aufgrund der Berichte von Jägern über Übersäuerung, Schädigung des Pansenmilieus (Pansenazidose) haben wir uns entschlossen, ein Wildfutter mit erhöhtem Rohfaseranteil und weniger Eiweißgehalt zu produzieren. Das wildgerechte, ausgewogene und strukturgerechte Wildfutter mit Luzerneheu unterstützt die Wiederkautätigkeit des Wildes. Durch ausgeglichene Ernährung erhalten wir gesundes Wild ohne akute oder chronische Pansenübersäuerung, dies wirkt sich auch auf verbesserte Trophäenqualität aus, weiters sind die Rehe ausgeglichener ernährt und ruhig im Verhalten. Durch die Beimengung von SesamKombi mit Mineralstoffen erhält das Ennstaler Wildfutter das richtige Kalzium-Phosphor-Verhältnis von 2:1, das wichtig für die Geweihbildung und Verdauung ist. Der Rohproteingehalt wird ganzjährig reduziert auf 14 %, durch die Beimengung

von getrocknetem Apfeltrester erhält das Wildfutter eine vom Wild sehr geschätzte Geschmacks- und Geruchskomponente. Geflockter Mais, Hafer und Gerste dienen als Energielieferanten. Das Luzerneheu ist kurz geschnitten, führt zu keinen Problemen bei Futterautomaten, Luzerne von ausgezeichneter Qualität wird nur von einheimischen Bauern zugekauft. Angeboten wird das Ennstaler Wildfutter in atmungsaktiven 30 kg Papiersäcken, 990 kg/Palette oder auch im Big Bag zu ca. 600 kg. Ein weiteres, interessantes Wildfutter für Rotwild ist unsere AFS-Wildfuttersilage (Maissilage, Apfeltrester, Luzerne, Karottentrester, Treber) vermischt in Ballen zu ca. 1000 kg. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Lagerhaus Oberes Ennstal, 5541 Altenmarkt, Hr. Matthias Steger. www.ennstaler-wildfutter.at, Dipl. Ing. Göldner Peter, 8863 Stadl-Predlitz, 0664/4454742, goeldner@oekogold.at, www.oekogold.at;

Ennstaler Wildfutter

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Erste Hilfe

von Günter Pichlbauer

Erste Hilfe im Jagdbetrieb Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz

Kopfverband mit Dreiecktuch 1

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Ob Steinschläge, Stürze oder der Ast der uns ins Gesicht schlägt, all diese Unfälle können zu schweren Kopfverletzungen führen. m Folgenden möchte ich einige der wichtigsten Verletzungsmuster und deren Versorgung aufzeigen.

Vorerst einige Fakten zur Anatomie unseres Schädels: Der knöcherne Schädel dient als eine Art Schutzkapsel für das Gehirn und die Sinnesorgane, andererseits bildet er die Grundlage für das Gesicht. Er besteht aus zwei Teilen: dem Hirnschädel und dem Gesichtsschädel Die Knochen des Hirnschädels umschließen die Schädelhöhle, die das Gehirn enthält. Zum Geschichtsschädel zählen unter anderem das Nasenbein und der Oberkiefer.

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Das Gehirn Hier unterscheiden wir zwischen Großhirn und Kleinhirn. Das Großhirn besteht aus zwei Gehirnhälften und ist Sitz unseres Bewusstseins und unserer Intelligenz. Weiters dient es zur Aufnahme und Verarbeitung von Sinneseindrücken und steuert unsere Bewegungen.

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Das Kleinhirn ist das Koordinationszentrum für unsere Bewegungsabläufe und somit für unsere aufrechte Haltung und die räumliche Orientierung verantwortlich.

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Foto: ÖRK

In diesem Zusammenhang ist noch der Hirnstamm zu erwähnen. Die wesentlichen

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Funktionen des Hirnstammes sind die Steuerung der Atmung, des Kreislaufes , sowie unserer Körpertemperatur. Jeder Schlag oder Fall auf den Kopf kann sofort oder erst später erkennbare teils lebensbedrohliche Schäden verursachen.

Anzeichen einer Schädelverletzung sind: • Wunde im Kopfbereich • Eventuell Knochensplitter • Möglicher Gehirnaustritt • Austritt von Blut oder klarer Flüssigkeit aus dem Ohr (oft nur wenige Tropfen) • Blutaustritt aus Nase und Mund oder in die Augenhöhlen (Brillenhämatom)

Anzeichen einer Gehirnverletzung können sein: • Kurz dauernde Bewusstlosigkeit • Erinnerungslücke nach dem Erwachen • Brechreiz, Erbrechen • Kopfschmerzen, Schwindel • Ungleich weite Pupillen • Krämpfe, Lähmung

• Wunden keimfrei bedecken ohne Druck auf die verletzte Stelle auszuüben • Bei Bewusstsein Kopf und Oberkörper erhöht lagern • Bei Bewusstlosigkeit den Patienten auf die unverletzte Seite lagern (stabile Seitenlage) Eine besondere Gefahr stellt die Hirndrucksteigerung dar. Diese entsteht durch Einblutungen im Gehirn. Eine von außen erkennbare Verletzung muss nicht vorliegen! Durch den sich daraus bildenden Bluterguss kommt es zu einer lebensbedrohlichen Verdrängung der Hirnmasse. Verdacht auf eine Hirndrucksteigerung besteht, wenn der Verunfallte scheinbar unverletzt geblieben ist, aber nach einiger Zeit (bis zu einigen Stunden) Beschwerden auftreten oder sich der Zustand nach einer kurz dauernden Benommenheit bessert oder normalisiert, aber nach einiger Zeit neuerlich Beschwerden auftreten. Daher ist jede derartige Verletzung, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalles keine Beschwerden verursacht, ärztlich abzuklären.

Erste Hilfe Maßnahmen • Bei fehlendem Bewusstsein sind die lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchzuführen. (Diese wurden bereits in den vorangegangen Ausgaben vorgestellt.)

Ich verbleibe mit einem kräftigen Weidmannsheil Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz


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RECHT

von DDr. Burkhard Thierrichter

Foto: © der Anblick

Jagdschutzpersonal Landesjägermeister-Stv. DDr. Burkhard Thierrichter Rechtsreferent der Steirischen Landesjägerschaft

Schon vor 145 Jahren hat der damals für das Hoheitsgebiet des heutigen Österreich zuständige Gesetzgeber im Reichsgesetz Nr. 84/1872 in Erkennung der Bedeutung und Notwendigkeit einer Beaufsichtigung der Jagd eine Rechtsgrundlage für Wachpersonal (öffentliche Wache) zum Schutz von Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Jagd und Fischerei und andere Wasserberechtigungen geschaffen.

S

eit damals gibt es offiziell Jagdaufsichtsorgane mit zugewiesenen Rechten und Pflichten.

In weiterer Folge wurden sodann in den §§ 39 und 50 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 fast 80 Jahre danach Präzisierungen über die Rechtsstellung der „Organe der öffentlichen Aufsicht“ getroffen und wiederum rund 40 Jahre später zeitgleich mit der Einführung des § 82 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG, BGBl Nr. 566/1991 – Regelung des Tatbestandes des aggressiven

Verhaltens gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht) durch die Bundesverfassungsnovelle 1991, BGBl Nr. 565/91, die „Organe der öffentlichen Aufsicht“ verfassungsrechtlich verankert. Die „Organe der öffentlichen Aufsicht“ werden in zwei Gruppen untergliedert: 1. Verwaltungspolizeiliche Organe (Forstschutzorgane, Jagdschutzorgane, Fischereiaufseher uä.) 2. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 SPG:

Polizei, Gemeindewachkörper, rechtskundiger Dienst bei Sicherheitsbehörden) Mit der Jagdgesetznovelle 2015 wurden die Rechte und Pflichten des beeideten Jagdschutzpersonals in der Steiermark auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Seit damals bildet das Steiermärkische Aufsichtsorganegesetz StAOG 2007 die Grundlage für die Tätigkeit des beeideten Jagdschutzpersonals, nach 143 Jahren wurde damit das oben zitierte Reichsgesetz von 1872 als Rechts-

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- Rechte und Pflichten grundlage für die Tätigkeit des Jagdschutzpersonals abgelöst. Nunmehr ist im § 34 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 i.d.g.F. normiert, dass „jeder Eigentümer oder Pächter einer Jagd der Behörde eine oder mehrere geeignete Personen, die für die Übernahme der Tätigkeiten eines Jagdaufsichtsorganes geeignet und dazu auch bereit sind, namhaft zu machen hat“. Die Behörde bestellt und beeidet diese Personen sodann längstens für die Dauer einer Jagdpachtperiode und stattet sie mit Dienstausweis und Dienstabzeichen aus. Die persönlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines Aufsichtsorganes sind einerseits im § 3 des Steiermärkischen Aufsichtsorganegesetzes StAOG 2007 dahingehend geregelt, dass der Abs. 1 festlegt, dass das Aufsichtsorgan Österreichischer Staatsbürger, volljährig, vertrauenswürdig sowie körperlich und geistig geeignet sein muss. Abs. 2 präzisiert noch die Voraussetzungen der Vertrauenswürdigkeit. In den Absätzen 4 und 5 des § 34 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 i.d.g.F. werden zusätzlich als persönliche Voraussetzungen für die Bestellung zum Jagdaufsichtsorgan einerseits die Pächterfähigkeit oder die erfolgreich abgelegte Berufsjägerprüfung bzw. die erfolgreiche Ablegung der steirischen Aufsichtsjägerprüfung normiert. Ich verweise in diesem Zusammenhang für nähere Details auf die „Schulungsunterlage zur rechtlichen Weiterbildung für das steirische Jagdschutzpersonal“ der steirischen Landesjägerschaft (1. Auflage 10/2015, Karl Sirowatka, Stephan Moser, Burkhard Thierrichter).

In diesem Werk mit dem Übertitel „Rechte § Pflichten“ sind auch alle für die Tätigkeit eines Aufsichtsjägers relevanten gesetzlichen Bestimmungen aus den zu beachtenden Rechtsmaterien in übersichtlicher und verständlicher Art und Weise zusammengefasst. Gesondert anzuführen ist aus meiner Sicht aus gegebenem Anlass – die einschlägige Judikatur und insbesondere die Praxis der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in letzter Zeit machen diesen Hinweis notwendig – der Verweis auf die „Amtsstellung“ der Aufsichtsorgane. Der § 78 der Strafprozessordnung mit dem Übertitel „Anzeigepflicht“ verlangt, dass die Behörde oder öffentliche Dienststelle, der “der Verdacht einer Straftat, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, verpflichtet ist, dies an die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen“.

werden seitens der steirischen Landesjägerschaft laufend einschlägige Weiterbildungskurse über die Rechte und Pflichten des Aufsichtsjägers abgehalten und wird damit den steirischen Aufsichtsjägerinnen und Aufsichtsjägern eine bestens geeignete Gelegenheit geboten, sich für ihre so bedeutende und verantwortungsvolle Aufgabe entsprechend zu informieren. Ich danke allen steirischen Aufsichtsjägerinnen und Aufsichtsjägern sehr herzlich dafür, dass sie sich im Sinne der steirischen Jagd verantwortungsvoll einbringen und wünsche ihnen für ihre so wichtige Aufgabe eine sichere Hand. Landesjägermeister-Stv. DDr. Burkhard Thierrichter

Ein Unterlassen dieser Berichtspflichten kann allenfalls eine strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Amtsmissbrauchs nach § 302 Strafgesetzbuch begründen. In jüngster Zeit gab es österreichweit mehrere einschlägige Fälle, bei denen die Unterlassung der Anzeigepflicht zu einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs geführt hat. Ohne große Ängste wecken zu wollen, ist es notwendig diese Bestimmungen im Rahmen der Ausübung des Amtes des Aufsichtsjägers stets aufmerksam zu beachten. Im Rahmen der mit der Jagdgesetznovelle vom Februar 2015 nunmehr gesetzlich verankerten Weiterbildungspflicht für das steirische Jagdschutzpersonal

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gutgefragt

leserbriefE FRAGE Muss eine Wildäsungsfläche mit beispielsweise Markstammkohl oder Lihoraps eingezäunt werden, da sie eine kirrende Wirkung auf Schalenwild ausübt? EP

ANTWORT Das Anlegen von Kirrungen (Lockfütterungen oder Ausbringung anderer Lockstoffe) für Schalenwild ist jedermann verboten. Außerhalb genehmigter Fütterungen, Rehwildfütterungen und Schwarzwildkirrungen dürfen Futtermittel und eingebrachte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die geeignet sind, Schalenwild anzulocken, von niemandem diesem zugänglich gemacht werden. Wildäsungsflächen fallen nicht unter diese Bestimmungen, weshalb sie nicht eingezäunt werden müssen. Eine Einzäunung würde dem Zweck dieser Flächen widersprechen. BP

FRAGE Im alpinen Gelände gibt es oft historische Wege, die früher einmal z.B. zum Holztransport, Viehtrieb etc. gedient haben. Diese Wege gehören laut Grundbuch der Öffentlichkeit (= Gemeinde). Sie werden im Volksmund „Rechtsweg“ genannt. Ich meine aber nicht die Gemeinschaftswege von Mitbesitzern. Diese Wege sind heute meist nicht mehr gepflegt oder gar verfallen. Meine Frage: Darf man auf diesen alten Wegen – wenn sie befahrbar sind - mountainbiken weil diese ja der öffentlichen Hand gehören? Das Fahrverbot auf Forststraßen, die eindeutig dem Grundeigentümer gehören, steht außer Diskussion. Dipl.-Ing. Andreas Brenner

ANTWORT Die den Gemeinden gehörenden alten sog. „Rechtswege“ dürfen als öffentliche Wege von Mountainbikern befahren werden. Die Gemeinde ist Wegehalter und für einen ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Sie kann diesen Weg auch sperren; der angrenzende Grundeigentümer darf das nicht. Diese Wege werden häufig, weil sie seit langer Zeit nicht mehr gebraucht werden und deshalb schon zugewachsen und/oder unpassierbar sind, an die angrenzenden Grundeigentümer vertauscht oder verkauft. BP

Leserbrief zur Ausgabe 10/2017 Bzgl. des Berichtes von Dr. Jürgen Siegert möchte ich folgende Stellungnahme abgeben: Er ist sehr gut formuliert und aufgeschlüsselt. Jedoch werden für mich 2 wesentliche Punkte zu wenig herausgehoben. Erstens widerspricht die Vorgangsweise der Behörden gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ich sehe es nicht ein, dass mein Gehör weniger wert ist, als das eines Berufsjägers und daher nicht so schützenswert ist. Zweitens, die von der Behörde ausgegebenen Abschusspläne sind Pflichtabschusspläne und müssen von dem dafür verantwortlichen Jäger erfüllt werden. Mit lieben Gruß Robert Grois

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von Mag. Karlheinz Wirnsberger, Jagdmuseum Schloss Stainz

Fotos: © UMJ, KH.Wirnsberger

Historisches

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Tabernakelverschluss, eine zukunftsweisende Erfindung Josef Werndl (1831– 1889), Sohn eines in Steyr ansässigen Bohrerschmiedes und in späterer Folge auch Waffenerzeugers erlernte den Beruf des Feilenhauers und Büchsenmachers bei Ferdinand Frühwirth, einem namhaften Wiener Büchsenmacher. Nach seiner Lehre konnte er sich mit der Fertigungsweise seines Vaters Leopold Werndl nicht anfreunden und versuchte durch zahlreiche Studienreisen seinen Vater von der industriellen Fertigung von Waffensystemen zu überzeugen.

W

ährend seines Militärdienstes lernte er Karl Holub kennen, mit dem er auch in die USA reiste um dortige Waffensysteme kennen zu lernen. Zurück in Europa, gründete er 1864 nach dem Tod seines Vaters zusammen mit seinem Bruder eine Waffenfabrik. Sein Werkmeister wurde Karl Holub. 1869 wurde dann die „OeWG“ gegründet, 1872 kaufte Werndl schließlich die Firma seines Lehrherrn Ferdinand Frühwirth und legte so den Grundstein für die heute bekannte Steyer Waffenfabrik.

Im Jagdmuseum Schloss Stainz finden wir einen Stutzen der besonderen Bauart. Es handelt sich um einen Jagdstutzen mit dem sogenannten “Tabernakelverschluss“ nach dem System Werndl-Holub aus dem Jahr 1867. Diese Konstruktion war die bahnbrechende Erfindung von Josef Werndl und seinem genialen böhmischen Waffentechniker und Werkmeister Karl Holub (1830 - 1903), nämlich das erste, serienmäßig hergestellte Hinterladergewehr, das unter der Bezeichnung M.1867 im Jahre 1867 von der damaligen Kriegsverwaltung genehmigt wurde. Diese

Waffe wurde mit dem berühmten 11 mm Kaliber ausgestattet. Dieser Hinterlader verriegelt die Patrone mittels einer drehbaren Walze. Dieses Verschlusssystem erlaubt ein deutlich schnelleres Nachladen der Waffe und weist durch seine massive Konstruktion im Bereich des „Tabernakelverschlusses“ eine erhöhte Sicherheit und Robustheit auf. Eine besondere Errungenschaft dieser Zeit ist der auch patentierte Patronenzieher. Die Waffe, die sich im Jagdmuseum befindet, ist bereits eine Verbesserung des ersten Entwurfes von Werndl-Holub, zurückzuführen auf einen Verbesserungsvorschlag von Generalmajor Appel ( 1826 – 1906), der die Erfahrungen des Einsatzes dieser Waffe bei der Kavallerie Brigade im Jahre 1868 weiterleitete. Ebenfalls auf Anregung von Appel wurde am Schaft eine Fischhaut angebracht. Auf der Laufwurzel unserer Waffe ist der Name „Ferd. Frühwirth“ eingeschlagen, dies bedeutet, dass es sich hier bereits um die modifizierte Waffe mit einer Zentralfeuerpatrone handelt. Dieses verbesserte System, das aufgrund von Konstruktionszeichnungen bei Werndl in Steyr theoretisch geschaffen wurde, ist dann in der Waffenfabrik

von Ferdinand Frühwirth erzeugt worden. Der Beschussstempel zeigt den k.k. Adler, was für das Beschussamt in Wien zeichnet. Ebenfalls ist die für die Erzeugung bei Ferdinand Frühwirth typische dreistellige Fabrikationsnummer „838“ eingeschlagen. Die Waffe ist bereits mit einem deutschen Stecher (Doppelzüngel) ausgestattet und hat zusätzlich eine Feinjustierschraube . Der Abzugsbügel ist aus Metall, die Fingerauflage aus dunklem Horn gearbeitet und endet in einer Schnecke. Der Lauf aus Gussstahl ist 56 cm lang, am hinteren Ende ist ein Schraubgewinde eingeschnitten, welches den Zusammenschluss mit dem Verschluss ermöglicht. Der Hintergrund für diese Konstruktion ist der, dass man bei etwaigen Beschädigungen des Laufes diesen relativ einfach auswechseln kann, ohne dass man das gesamte Gewehr tauschen musste. Der Vorderschaft wird mittels Eisenkeil am Lauf befestigt. Diese Laufkonstruktion wurde aber auch missbräuchlich verwendet, indem diese Waffe sehr leicht zerlegbar war und so auch leicht als Wildererwaffe verwendet werden konnte.

Mag. Karlheinz Wirnsberger

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Aufsichtsjägertag 2017 im Schloss Laubegg

Verbandsgeschehen

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V.l.n.r.: Vorst. Mitgl. Andreas Wech (Kärnten), Buschreiter Kurt (Kärnten) ,2. LoStv. Mag. Günther Gomernig (Kärnten), LO KJAV Bernhard Wadl (Kärnten), LoStv. StAJV Petra Schweighofer, Prinz Karl v. Lichtenstein, Lo StAJV Ing. Hanshelmut Helm, LJM DI (FH) Anton Larcher (Tirol) und LJM Franz Mayer-Melnhof

Zweiter Aufsichtsjägertag in Laubegg

V

iele Mitglieder kamen mit Ihrem Partner und genossen die positive Stimmung bei schönem Spätsommerwetter. Zu Beginn feierten wir mit P. Egon Homann eine Messe in der Schlosskapelle, die von den Waasener Hornbläsern (Fam. Weinzerl) feierlich gestaltet wurde. Die Predigt und vor allem das Schlusslied – Die Waldandacht – als Hornsolo mit Orgelbegleitung vorgetragen, war den ganzen Tag über Gesprächsthema. Dafür ein herzliches Dankeschön. Es waren auch einige Aussteller vor Ort. Autos wurden ebenso präsentiert,

Der 2. Steirische Aufsichtsjägertag hat am 9. September im Schloss Laubegg stattgefunden. wie Trachtenaccesoires. Einige ließen sich Ihre Messer schärfen und viele nahmen an unserem Schätzspiel teil. Allen Sachpreisspendern ein herzliches Vergelts Gott. LO Ing. Hanshelmut Helm konnte einige Ehrengäste begrüßen. Allen voran Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof. Von den Aufsichtsjägerverbänden kam unser Ziehvater, Landesobmann Bernhard Wadl aus Kärnten mit einer Abordnung zu uns. Ebenso unter den Besuchern waren BJM Ing. Mag. Wolfgang Neubauer und Prinz Karl v. Liechtenstein. In den Grußworten betonten LJM Mayr-Melnhof die Zusammenarbeit und das in Bälde

die Dachmarke Jagd Österreich in Wien präsentiert wird. LO Bernhard Wadl wies darauf hin, daß unser junger Verband (4 Jahre gegenüber Kärnten 44 Jahre) schon sehr viel bewegt hat. So gäbe es in Kärnten noch keine Mitgliedskarte und einen Leitfaden für Aufsichtsjäger gibt es auch noch nicht. Es ist schön, dass die Aufsichtsjägerverbände so gut zusammen arbeiten und positive Dinge austauschen. Im Anschluss erfolgte die Präsentation der neuen Homepage durch BO Günter Bulla. Danke an das Team Spanring, Mag. Wirnsberger und Günter Bulla für die hervorragende Arbeit. Die neue Homepage wird ab Oktober online gehen.


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Gegen Mittag ist dann auch unser Gastreferent LJM BM DI Anton Larcher aus Tirol zu uns gestoßen. Gestärkt durch ein ausgezeichnetes Hirschgulasch erwarteten wir voll Spannung den Vortrag des Vorsitzenden der Landesjägermeisterkonferenz. Nach den Grußworten durch den BJM Ing, Mag. Neubauer stellte uns LJM Larcher zunächst den Tiroler Jagdverband vor. Er verlegte die Geschäftsstelle der LJS mitten in die Innsbrucker Innenstadt, wo sie als Treff für Jäger und Nichtjäger zur Verfügung steht. Ebenso werden dort verschiedenste Wildprodukte verkauft. Unter seiner Führung wurde auch die Ausbildung der Jäger und Aufsichtsjäger völlig neu gestaltet. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Weiterbildung der Aufsichtsjäger

vom Landesjagdverband bezahlt wird. In Tirol kostet die Jagdkarte rund 90 Euro, wobei der gesamte Betrag dem Landesjagdverband bleibt. In diesem Beitrag ist allerdings auch die 11-mal im Jahr erscheinende Verbandszeitung inkludiert. Ein Thema war auch, daß auf das Bestreben Larchers hin, sich alle Jäger auf den Fuchsbandwurm untersuchen lassen sollten. Die Kosten trug der Landesjagdverband. Bei einer Inkubationszeit von 30 Jahren beim Fuchsbandwurm sollte sich jeder Jäger aus eigenem Interesse darauf untersuchen lassen. Es konnten bei diesen Untersuchungen einige positive Fälle festgestellt werden. LJM Larcher betonte auch die gute Zusammenarbeit mit dem Jagdaufseherverband. Seine erste jagdliche Funktion war stellvertretender Landesobmann der Jagdaufseher, nun ist der Obmann des Jagdaufseherverbandes sein Stellvertreter als Landesjägermeister. Larcher wies auch darauf hin, daß die Dachmarke Jagd Österreich von großer Bedeutung sein wird, zumal sich auch viele Jagdgegner – allen voran der VGT – immer stärker positionieren. Die Öffentlichkeitsarbeit sei enorm wichtig. Die wichtigste Öffentlichkeitsarbeit die keinen Cent kostet, sei die durch jeden einzelnen Jäger. Larcher wies auch auf die Bedeutung von Wildbret hin. Es ist ein

wichtiges Nahrungsmittel und muss von uns Jägern dementsprechend gut angeboten und präsentiert werden. In Tirol läuft diese Schiene unter dem Namen „WILDes Tirol“. Er selbst erlege nur noch solche Stücke, wo er das Wildbret auch selbst esse. Larcher besitzt auch schon 30 Jahre die Burgenländische Jagdkarte und jage auch dort. Abschließend betonte er nochmals die Zusammenarbeit aller Jäger und daß wir Jäger uns positiv darstellen und positionieren müssen.Herzlichen Dank für diesen ausführlichen Vortrag.

Fotos: Reinhard Wernbacher

Im Anschluss erfolgte die Verleihung der Aufsichtsjägerurkunden an unsere erfolgreichen Kursteilnehmer durch die Kursleiter. Ebenso wurden an die Teilnehmer der Aktion „Treffsicher“ die Urkunden, Aufkleber und Abzeichen überreicht. Ich danke den Kursleitern Petra Schweighofer und Werner Leitner für Ihre geleistete Arbeit. Ebenso ein Dank an Dr. Jürgen Siegert und BO Franz Kohlbacher für die Organisation der Veranstaltung „Treffsicher“.

Als Schlusspunkt des Tages wurden von den LO Stellvertretern Petra Schweighofer und Franz Kohlbacher die Gewinner des Schätzspieles bekannt gegeben. Vielen Dank an alle die zu diesem Aufsichtsjägertag beigetragen haben, besonderer Dank an Dr. Jürgen Siegert und Herrn Verwalter Schicker für die hervorragende Organisation des Rahmens und der Verpflegung unserer Besucher. Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie hoffentlich bei unserem 3. Aufsichtsjägertag im Österreichischen Freilichtmuseum Stübing am Samstag, dem 8. September 2018 begrüßen zu dürfen. Seite 39


Aufsichtsjägertag 2017 im Schloss Laubegg Verbandsgeschehen

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Fotos: Reinhard Wernbacher

Das Informationsmagazin fßr die steirischen Aufsichtsjäger

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v. l.: Dr. Jürgen Siegert, LO Ing. Hanshelmut Helm, BO VO Franz Kohlbacher, BO G/GU Günther Bulla

BEZIRKSGRUPPE Murau

Infoveranstaltung mit den Thema: Jagdversicherungsvertrag der Grazer Wechselseitigen Versicherung Vortragender Mag. Florian Winter Ort: 8850 Murau, Schwarzenbergstrasse 10, Hotel- Gasthof Lercher Termin: 10. November 2017 Beginn: 19 Uhr 30 Dr. Pflüger oder Mag. Pranckh wird auch für Fragen zum Jagdrecht zur Verfügung stehen. Ebenso wird Hr. Landesobmann Ing. Helm an der Veranstaltung teilnehmen und zu Fragen der Interessierten bezüglich des Steiermärkischen Aufsichtsjägerverbandes Stellung nehmen. Eingeladen sind alle Aufsichtsjäger und interessierte Jäger!

Bring uns dein Jagdmesser mit, wir machen es scharf!

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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Verbandsgeschehen - Kleinanzeigen BEZIRKSGRUPPE Voitsberg

2.Aufsichtsjägerstammtisch der Bezirksgruppe Voitsberg Am 14 Juli 2017 fand im Buschenschank Lackner in Kleingaisfeld ein Blattseminar statt. Dabei konnten die Teilnehmer nach der Begrüßung durch den Obmann Franz Kohlbacher einem Vortrag von Siegfried Erker folgen.

S

iegfried Erker berichtete vor allem über Erfahrungen aus seiner langjährigen Praxis hier kann er auf Aufzeichnungen von über 2800 Blattplätzen. Zunächst wurden über allgemeine Fakten der Fortpflanzung von Rehwild berichtet, wie etwa dass der Eisprung bei Rehen 67 Tage nach dem setzen der Kitze stattfindet. Nach Beobachtungen von Siegfried Erker hat sich in den letzten Jahrzehnten die Setzzeit auf bis zu 3 Monaten ausgedehnt, hier vermutet er vor allem Einflüsse durch die Klimaveränderungen. Dadurch findet auch die Brunft nicht mehr ganz so konzentriert statt. Die beste Zeit für die Blattjagd ist nach wie vor die Zeit zwischen

6 und 12 August. Zwischen 25.07 und 03.08 bevorzugt Erker den Kitzfipp Zwischen 04.08 und 08.08.verwendet er den Fipp der Schmalgeis, danach den der Altgeis gleichzeitig werden Geräusche gemacht ( Äste knacken, raschelndes Laub)

Einige Tipps zur Blattjagd: • Blatten sollte man nie vom Hochsitz aus • immer im Dunklen (Schatten) • Nach dem letzten Fipp wartet man noch ca. 15 min wenn sich bis dahin nichts tut kann man den Platz wechseln. • max 2 Fippserien an einem „Brunftplatz“ Die beste Tageszeit ist vom Morgengrauen bis etwa 9:00 Uhr bzw

ab etwa 16:00 dann aber eher in Gräben wo es kühler ist. Vollmond und Hitze wirkt sich eher ungünstig aus. Am Ende des Vortrags wurden noch einige Instrumente aus der Sammlung von Siegfried Erker vorgestellt die sich für die Fippjagd eignen, einige davon sind schon 100 Jahre alt und sind nach wie vor einsatzfähig. Zum Schluss hatte noch jeder die Möglichkeit kleinere Reparaturen an den mitgebrachten Fipp durchführen zu lassen oder diese zu stimmen. Besten Dank an das Vereinsmitglied Siegfried Erker für den interessanten Vortrag! Ing. Andreas Scherr

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Verbandsgeschehen - Kleinanzeigen BEZIRKSGRUPPE Murau

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Impressum Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz. T u. F: 0316/2311236677, E: info@aufsichtsjaegersteiermark.at, www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, T: 0664/45 57 400, oder 03118/51 613, www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz Redaktion: Mag. Karlheinz Wirnsberger, Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Prinz Karl von und zu Liechtenstein, Ing. Hanshelmut Helm Grafik: Reinhard Wernbacher. Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher. Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken.

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Längst ist es nicht mehr selbstverständlich: Dass man die heimischen Bäume und Sträucher, die man in der Natur sieht, erkennt und bei ihrem Namen nennen kann. Es sollte aber selbstverständlich sein. Und es ist auch alles andere als eine Hexerei – gerade bei den Nadelbäumen. Denn es sind gerade einmal zehn Baumarten, die man in unseren Breiten findet . In dieser Fotofibel werden alle heimischen Nadelbäume und -sträucher in Text und Bild vorgestellt – von der Eibe über die Fichte und die Lärche bis hin zur Latsche und zur Zirbe. Nicht nur die Bäume selbst werden gezeigt, sondern auch deren Nadeln, Blüten und Zapfen im Detail. Ein Streifzug durch die Verwendung der verschiedenen Hölzer und welche Teile der Bäume dem Menschen als Heilmittel dienten rundet das Buch ab. Steckbriefe fassen Grundwissen und Kenndaten zu den einzelnen Bäumen übersichtlich zusammen und machen das Vergleichen leicht. Verfasst wurde die Fibel „Nadelbäume“ vom steirischen „Hahnenförster“ Helmut Fladenhofer – seine waldbaulichen Verdienste rund um den Auerhahn sind Legende – und vom Leiter des Jagdmuseums in Stainz, Mag. Karlheinz Wirnsberger. Es könnte nicht stimmiger sein: ein Waldbuch, das aus der Steiermark kommt, dem „Grünen Herzen Österreichs“ .

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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

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Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse

Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz

Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935

Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.

(Datum) (Unterschrift)

Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht

Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.

n Jagdfunktionär:

Abbuchungsauftrag für Mitgliedsbeitrag: Bank IBAN BIC Datum Unterschrift

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