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Ausgabe 12 - Winter 2017 Preis: € 7,90
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inhalt
vorwort
IM REVIER Wölfe, Wild und Waldverjüngung
Das Lehr- und Versuchsrevier des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes
Landesobmann Hanshelmut Helm
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Tierportrait Der Kolkrabe Götterbote und Galgenvogel Der Dachs Ein Unbekannter?
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Jagdhunderassen Die Alpenländische Dachsbracke
Botanik Der Bergahorn
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Seite 22
LUCIUS Der Aufsichtsjäger ein Amt mit vielen Pflichten und wenig Dank
Seite 24
Gesundheit und Wissenschaft Einen Luderplatz einrichten – ist das eigentlich erlaubt?
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RECHTliches Die sichere Verwahrung
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VERBANDSGESCHEHEN
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Werte Aufsichtsjäger, liebe Leser!
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ie im Flug ist das Jahr vergangen. Die Jägerschaftswahlen sind vorbei und das neue Team hat bereits die Arbeit aufgenommen. Für uns Aufsichtsjäger hat sich bis jetzt nicht viel geändert. Somit werden wir unsere Arbeit für die Aufsichtsjäger mit vollem Einsatz fortführen und unsere Ziele weiter verfolgen. Im November wurde die neue Dachmarke „Jagd Österreich“ in Wien präsentiert. Hoffentlich bringt diese den gewünschten Erfolg, damit die Jagd in Österreich eine bessere Anerkennung findet. Eine größere Anerkennung hätten auch die steirischen Aufsichtsjäger seitens der Landesjägerschaft verdient. Im Februar findet in Murau die 5. Landesvollversammlung des Steirischen AufsichtsjägerVerbandes statt. Ich würde mich freuen, wenn Sie zahlreich die Reise nach Murau auf sich nehmen und unsere Veranstaltung besuchen. Besonders erfreulich war die erste gemeinsame Hubertusfeier der BG Graz/GU und der Ortsstelle Übelbach des Steirischen Jagdschutzvereins, wo bewiesen wurde, dass es auch gemeinsam funktioniert und wir alle das gleiche Ziel verfolgen. Wir jedenfalls werden auch im Jahr 2018 das Gemeinsame vor das Trennende stellen, aber nicht auf unsere Forderungen verzichten, egal wie stark uns dabei der Wind entgegen bläst. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein friedliches Weihnachtsfest, Glück, Gesundheit und ein kräftiges Weidmannsheil für 2018! Weidmannsheil Hanshelmut Helm Seite 3
IM REVIER
Wölfe, Wild und Waldverjüngung Nicht erst seit Wölfe ihre alten Vorkommensgebiete wieder besiedeln, versperren Märchen und Mythen einen sachlichen und realistischen Blick auf diese Entwicklung und ihre Folgen. Weder Wolfs-Gegner noch WolfsVerehrer tun ihrer Sache und den Wölfen damit einen Gefallen.
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Autoren: Dr. Christine Miller, Andreas Daim, MSc. und Univ. Prof. Dr. Klaus Hackländer, IWJ Univ. f. Bodenkultur
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ölfe sind in Zeiten von Wahlkämpfen auch in Österreich ein Thema der Tagespolitik geworden. Immer wieder wird Rotkäppchen bemüht, aber auch andere Mythen kursieren rund um Wölfe – wie um kein anderes Wildtier. Mehr als 35 Millionen mal wurde ein Video auf Youtube angeklickt (https://www. youtube.com/results?search_ query=wolves+change+rivers), in dem die segensreichen Auswirkungen des Wolfes auf die Natur gepriesen werden. Es geht dabei um eine Reihe von Untersuchungen im Yellowstone Nationalpark in den USA. Dieser dienstälteste Nationalpark der Welt, der Yellowstone, ist eine Ikone des Naturschutzes: imposante Berge, ein mäandernder Fluss – der Yellowstone River – Geysire, Kiefern- und Douglasienwälder, Grassteppen und eine vielfältige Tierwelt vom Streifenhörnchen über Biber, Murmeltier, Weißwedel- und Wapitihirsche, Elche, Bisons und nicht zuletzt die großen Beutegreifer, Kojoten, Schwarz- und Grizzlybären. Wölfe vervollständigen erst wieder seit etwa 20 Jahren das vielfältige Artenspektrum im Park. Mit ihrer Rückkehr veränderten
sich die Beziehungen zwischen ihren Beutearten. Und eine der Studien, die diese Veränderungen untersuchten, schafften es vor zwei Jahren bis in die Schlagzeilen der Tagespresse: Der Wolf kann zwar nicht Berge versetzen, aber im Yellowstone Nationalpark hat er nach Ansicht der Hauptautoren, William J. Ripple und Robert L. Beschta Flüsse umgeleitet. Die Botschaft aus dem amerikanischen Nationalpark klang einfach und passte in das lineare Weltbild von Freizeit-Ökologen: Wo der Wolf zurückkommt, wächst der Wald wieder! Doch ein Blick in die komplexen Zusammenhänge von Räuber und Beute, Waldwirtschaft und Weidenutzung, Klima und Landschaftsstruktur zeigen – es gibt sie nicht: die einfachen Beziehungen und simplen Antworten. Wenn sich Nahrungsnetze umbauen, dann passieren viele Dinge gleichzeitig; Ursache und Wirkung sind nicht immer einfach zu trennen. Die beiden Wissenschaftler am Institut für Forstökologie der Staatlichen Universität Oregon gehen seit vielen Jahren der Frage nach, welchen Einfluss große Beutegreifer wie der Wolf, auf ihre Beutetiere haben. Wie ist
die Natur draußen organisiert: Regulieren die an der Spitze nach unten durch? Oder gehen Veränderungen von unten nach oben? Passt die Pflanzenproduktion, dann profitieren nach einigen Stufen zum Schluss auch die großen Beutegreifer, seien es Adler, Schwertwale oder Wölfe? Die Diskussion um diese ökologische Grundfrage ist schon Jahrzehnte alt und das Pendel möglicher Antworten schwingt regelmäßig von einem Extrem ins andere. Die Folgen sind auch in der Praxis, beim Umgang mit Wildtieren zu spüren. Ist der Jäger der große „Regulator“, der in Abwesenheit von Wolf und Co. in der Natur für Ordnung und Gleichgewicht sorgen muss –und bei der Rückkehr dieser Arten dann vielleicht gar nicht mehr gebraucht wird? Oder darf er nur Abschöpfen, was die Natur bietet? Ein Mitnutzer unter vielen, der wenig bewegt?
Großraum Experiment am Gelben Stein Nationalparke sind von ihrer Natur aus Freilandlabors, vor allem, wenn man Geduld hat natürliche Prozesse laufen zu
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lassen und genau zu beobachten. Im Nationalpark Yellowstone, dem ältesten und mit fast 9 000 Quadratkilometer größten Nationalpark der U.S.A. konnte man seit langem das Zusammenspiel der Arten verfolgen. Bis in die 1920er Jahre wurden dort Wölfe, aber auch Wapiti und Maultierhirsche gejagt. Nachdem die Wölfe verschwunden waren, wurden das Schalenwild weiter bejagt, bis 1968. Dann konnten sich 20 Jahre lang die Hirsche ohne den Wolf und ohne Jäger im Park tummeln, bis 1995 und 1996 insgesamt 31 Tiere aus Kanada im Park angesiedelt wurden. Diese Gründerpopulation gedieh prächtig und nahm innerhalb weniger Jahre rasant zu. Heute vermutet man etwa 100 Wölfe in insgesamt 10 Rudel auf dem Parkgebiet. Die Beziehungen zwischen den Wildtieren im Park und der Vegetation haben sich bei jedem dieser Eingriffen neu formiert und eingependelt. So nahmen zu den Zeiten der hohen Schalenwilddichten die Bestände an Auengehölzen, Zitter- und Schwarzpappeln, Traubenkirschen und viele Beerensträucher ab. Nach der Wiederkehr der Wölfe sank in
den Flussniederungen die Wapitidichte, auch die Anzahl junger Weiden und Weichgehölze nahm zu. Übrigens stieg in den späten 1990er Jahren auch die Zahl der Biber und der Bisons. Ripple und Beschta führten dies nun auf den Einfluss der Wölfe auf die Schalenwilddichte und die Verteilung der Hirsche zurück. Die Wapiti hatten sich nach der Rückkehr der Wölfe in andere Einstände zurückgezogen, die sie offensichtlich als sicherer empfanden. Die Botschaft ging um die Welt: Wo der Wolf kommt, wächst der Wald und die Natur „kommt wieder ins Gleichgewicht“. Doch inzwischen haben eine Reihe von Wissenschaftlern anderer Fakultäten und Universitäten diese simple, lineare Argumentation kritisiert und korrigiert. Allen voran Rolf O. Peterson und John A. Vuketich und kürzlich auch Peter M. Haswell und seine Kollegen, in hochrenommierten Aufsätzen. Unbestritten ist, dass Wölfe die Beziehungen zwischen Arten beeinflussen. Aber warum Schalenwildbestände, Weichholzauen, Bisonpopulationen oder Biber zu- oder abnehmen hat vielfältige Gründe und der Wolf spielt dabei nur eine kleine Rolle im Chor der
Akteure. Selbst der unbestritten beste Wolfskenner der Welt, David Mech, der seinerzeit die Rückkehr der Wölfe in den Park mit initiiert hatte und seither wissenschaftlich begleitete, warnt vor übertriebenen Behauptungen, was Wölfe in einem Ökosystem alles bewirken sollen: Zunahme der Artenzahlen, der Waldverjüngung, Heben des Grundwasserspiegels und so fort. Schaut man genauer hin, dann hat sich der Anteil der Wapiti, die jedes Jahr von Wölfen gerissen werden seit Mitte der 1990er Jahre nicht wesentlich geändert. Andererseits hat eine schwere Dürreperiode vor 20 Jahren die Huftiere im Park schwer in Mitleidenschaft gezogen. Mit dem Nachlassen der Dürre nahmen die Weichhölzer deutlich zu. Gleichzeitig mit dem Aussetzen der Wölfe wurde auch der Jagddruck auf das Wild außerhalb des Parks fast verdreifacht und vor allem Alttiere im späten Winter erlegt. Erst nachdem sich die Bevölkerung besorgt über den Rückgang der Wapiti zeigte, wurde der Jagdruck wieder zurück gefahren, der Kahlwildabschuss gestoppt. Seite 5
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IM REVIER Auch die Zahl der Grizzlybären hat sich zwischen den späten 1980er und 1990er Jahren vermutlich verdreifacht und damit die Verluste an Kälbern durch Bären erhöht. Zum Run der Bären auf Wapitikälber hat wahrscheinlich auch beigetragen, dass die Laichzüge der Cutthroat-Forelle im Park vor 20 Jahren ausblieben. Mehr Bären durch mehr Beeren - als Folge der niedrigen Schalenwilddichten – hat den Druck auf die Wapititbestände möglicherweise noch weiter verstärkt. Es spielten also viele Ursachen beim Rückgang der Hirsche im Yellowstone Gebiet eine Rolle – der wahrscheinlich auch ohne Wölfe eingetreten wäre. Mittlerweile jedoch hat die große Wolfspopulation das Wild fest im Griff und verhindert eine Zunahme der Bestände – aber auch das, so geben Vuketich und seine Kollegen zu bedenken, muss nicht so bleiben. Natur ist eben dynamisch und immer im Fluß!
KEINE EINFACHEN WAHRHEITEN IN EINER KOMPLEXEN WELT Obwohl es nur wenige Studien gibt, die die Wirkung von Wölfen auf ihre Hauptbeutearten in verschiedenen Lebensräumen genau unter die Lupe nahmen, sprechen die meisten Studien eine klare Sprache: Wölfe können ihre Beutetiere deutlich reduzieren. Der Einfluss auf Schalenwild folgt dabei nicht einfach nur einem einfachen: Fressen und Gefressen-Werden. Es kommt nicht nur darauf an, wieviel Tiere in Summe von den Wölfen gefressen werden. Genauso wie der menschliche Jäger bewirkt der Wolf auch Verhaltensänderung bei seinen Beutetieren. Diese suchen Gebiete, die ihnen mehr Seite 6
von Dr. Christine Miller
Sicherheit versprechen, selbst, wenn dort das Nahrungsangebot knapp ist: Lieber hungrig als tot! Das ist auch einer der vielen Gründe, warum ein simples, „weniger Schalenwild, desto mehr Waldverjüngung“ nicht gilt. Auch im und um das Untersuchungsgebiet im Nationalpark Yellowstone gab es Gebiete mit deutlich mehr oder deutlich weniger Aspen-Verjüngung. Im Durchschnitt aller Verbiss-Probenflächen, veränderte sich die Verjüngungssituation über die 15 Jahre hinweg aber nicht. Ripple und Beschta nahmen jedoch nur die Flächen mit positiver Verjüngungsentwicklung in ihre Auswertung auf. Verbissprozente, hochgerechnet auf größere Waldgebiete taugen eben nicht dazu die Verjüngungsdynamik eines Waldbestandes vorherzusagen – wie immer wieder gezeigt wird. So verlassen Biber den Schutz ihres heimischen Gewässers nur dann, und zum Beispiel um die von ihnen bevorzugten Espen zu erreichen, wenn sie sich einigermaßen sicher fühlen. Auf der Isle Royale, einer über 500 Quadratkilometer großen Insel im Oberen See, leben seit fast 70 Jahren wieder Wölfe. Weder die Raub- noch ihre Beutetiere werden in diesem Nationalpark bejagt. Die Beziehungen zwischen Wölfen und ihrer Hauptbeute, den Elchen sind komplex. Zeiten mit sehr hohem Druck auf Elche wechselten mit Zeiten, in denen die Elchpopulation deutlich zulegen konnte. Biber sind immer nur ein zufälliger Nachtisch für die Wölfe. Trotzdem wirkt die Anwesenheit dieser latenten Gefahr. Je mehr die Uferwälder nach Wolf riechen, desto enger ist das Band entlang der Flüsse, das von den Bibern geprägt wird. So entstand auf Isle Royale ein schmaler Saum von Nadelhölzern entlang der Gewässer. Der umso breiter
wird, je weniger Wölfe den Bibern Angst machen und sie aus Vorsicht daran hindern, weite Wanderung zu den begehrten Weichhölzern zu unternehmen. Der Einfluss der Wölfe auf ihre Beutetiere ist eben nicht nur direkt, durch Reissen und Fressen, sondern auch indirekt, durch Erzeugen einer Risiko-Landschaft. Je nach Lebensraum, Produktivität der Landschaft, Artenspektrum und wie in Europa auch durch den „Mitjäger Mensch“ entstehen andere Beziehungsnetze und Abhängigkeiten, die sich zudem immer wieder verändern und neubilden. Da wir noch meilenweit davon entfernt sind, sind diese Beziehungen in unseren Breiten auch nur im Ansatz zu verstehen – gehören die einfachen Rezepte ins Reich der Märchen und Mythen: „Wenn der Wolf erst da ist, dann wird auch die Umwelt (meist sind dabei nur Forstflächen gemeint) wieder natürlicher (das heisst meist, die jeweiligen forstlichen Ziele werden leichter erreicht)! Dem Wolf erweist man damit einen Bärendienst. Wer diesen faszinierenden Wildtier in unserer Umwelt heute eine Chance geben will, muss sie mit Sachverstand und der gebotenen Neutralität behandeln – und „managen“. Wie jede andere faszinierende Wildart! Oder wie der Begründer des Wolf-Elch-Projektes auf der Ilse Royale, Durward L. Allen, 1954 sagte: „Die ungeteilte Sympathie gegenüber allen Lebewesen, unabhängig von ihrer Ernährungsweise, ist die Haltung eines kultivierten Geistes. Sie ist ein Maß für die Zivilisation des Menschen“. „Es gibt kein Gleichgewicht in der Natur – es gibt nur ein Balancieren zwischen temporären Ruhepunkten.
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IM REVIER
von Dr. Brunno Pflüger
Das Lehr- und Versuchsrevier des Steirischen AufsichtsjägerVerbandes Unser Lehr- und Versuchsrevier, die Eigenjagd Flösserkogel, umfasst eine Jagdfläche von insgesamt 360 Hektar. Davon sind 302 Hektar Eigenbesitz und 58 Hektar Jagdeinschlüsse. Wegen der für die Jagdausübung unzweckmäßig gestalteten Grenzen im Thalgraben wurde gemäß § 12 Abs. 3 des Jagdgesetzes für die laufende Jagdpachtperiode mit der angrenzenden Gemeindejagd Gösting eine Bereinigung der Jagdgebietsgrenzen (Abrundung) vereinbart, so dass nunmehr die Thalerseestraße eine klare Grenze zwischen den beiden Jagdgebieten bildet. 320 Hektar der Eigenjagd Flösserkogel liegen im Bezirk Gösting im Stadtgebiet von Graz und 40 Hektar in der Gemeinde Gratwein-Straßengel im Bezirk GrazUmgebung. Gemäß § 74 c des Jagdgesetzes ist dann, wenn sich ein Eigenjagdgebiet über mehrere politische Bezirke erstreckt, jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Amtsbereich der größte Flächenanteil des Eigenjagdgebietes gelegen ist. Diese Zuständigkeitsregelung gilt für alle das Eigenjagdgebiet betreffende Verfahren und die Zuständigkeit von Bezirksjägermeister und Hegemeister. Für das gesamte Revier Flösserkogel sind daher die Stadt Graz, sowie der Bezirksjägermeister und der Hegemeister des Hegegebie-
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tes rechtes Murufer von Graz zuständig. Das Revier liegt in der kollinen Höhenstufe und umfasst eine Seehöhe von 380 bis 740 m. Hier liegt die Obergrenze der Eichen und des Weinbaues. 355 Hektar sind Wald, 4 Hektar Grünland und 1 Hektar umfasst ein neu angelegter Weingarten. Abwechselnd kommen Laubwälder, Laubmischwälder, Mischwälder und Nadelwälder vor. Im Schutzwald südlich der Burgruine bestehen noch mehrere natürliche Waldgesellschaften. Es wurden vier Wildwiesen mit einer Gesamtfläche von 1 Hektar angelegt. Eine davon ist mit früchtetragenden Waldbäumen in Form einer Allee bepflanzt.
Die Vogelwelt freut sich über die Früchte in den Baumkronen und das Fallobst wird sehr gerne vom Wild angenommen. Holzarten: Eberesche, Speierling, Elsbeere, Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne und Maulbeerbaum. Auch die aus dem 11. Jahrhundert stammende Burgruine Gösting gehört zum Revier. In ihrem Bereich wurden zwei seltene Vogelarten, die Zippammer und die Alpenbraunelle, als Wintergäste beobachtet. Auch der Uhu fühlt sich dort zu Hause. Nächst der Ruine wächst eine Besonderheit, der seltene Violette Dingel. Vom Burgherrn Maximilian Freiherr von Schrottenbach ist folgende Anekdote aus dem 17. Jahrhundert überliefert: Der streng katholische Kaiser
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Ferdinand II. befahl, dass jeder an Sonn-und Feiertagen die heilige Messe besuchen müsse. Während dieser Zeit waren alle Lustbarkeiten und auch das edle Weidwerk verboten. Der Freiherr von Schrottenbach aber kümmerte sich nicht viel darum und schoss an einem schönen Herbstsonntag im weiten Göstinger Wald einen kapitalen Hirsch, aus dessen Decke er sich eine feste Lederhose machen ließ. Doch das kam dem Landvogt zu Ohren, der den Freiherrn zu einer hohen Geldstrafe von 100 Golddukaten verurteilte. Bald darauf kam der Kaiser nach Graz und die Edelleute wurden zu einem Festmahl in die Burg geladen – in ihren besten und teuersten Kleidern. Alle erschienen prächtig gekleidet. Auch der Herr von Schrottenbach hatte ein kostbares Wams angezogen, aber als Beinkleid trug er seine derbe Lederhose. Damit erregte er größtes Aufsehen und der Kaiser fragte ihn schließlich, warum er denn keine bessere Hose angezogen habe. Mit einer tiefen Verbeugung erklärte der Göstinger, dass diese Hose sein teuerstes Kleidungsstück sei, denn sie stamme von dem Hirsch, für den er 100 Golddukaten Strafe bezahlt hatte. Da musste sogar der Kaiser lachen (Kleine Zeitung, 11.4. 2010). Nicht nur Rotwild, sondern auch Bieber gab es damals in Gösting. Jahrhunderte lang mussten die untertänigen Bauern das so
genannte „Biberlehen“, eine Haferabgabe, für die Nutzung des Holzes, das die Bieber entlang der Mur umschlugen, an die Herrschaft Gösting entrichten. Jagdpächter ist Herr Dr. Bruno Pflüger und ausgeübt wird die Jagd von einer Abschussnehmerin und vier Abschussnehmern, die alle Mitglieder des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes sind. Neben dem Jagdpächter sind auch zwei von ihnen als Aufsichtsjäger beeidet. Der Steirische Aufsichtsjägerverband nutzt dieses Revier derzeit für Revierbegehungen mit den Teilnehmern seiner Aufsichtsjägerkurse und die Abschussnehmer betreuen auf den Wildwiesen Versuchsflächen mit Wildäsungsmischungen. An Hauptwildarten kommen vor allem Rehwild, Gamswild und Sauen vor. Am Ufer der Mur auch Wildenten. Der Frühjahrswildbestand 2017 betrug 47 Stück Gamswild und 49 Stück Rehwild. Nach dem Abschussplan 2017/18 sind 20 Stück Rehwild und 5 Stück Gamswild zum Abschuss freigegeben. Seit Pachtbeginn 2015 wurden drei Stück Schwarzwild erlegt. Das Gamswild vermehrt sich hier in der Wildregion Grazer Bergland deutlich stärker als im Oberland. Die Gamsgeißen werden früher geschlechtsreif und führen vermehrt zwei Kitze. Deshalb - und weil auch kein Fallwild anfällt, breitet sich das
Gamswild im Stadtgebiet von Graz aus. So hat der Stadtförster auf Grund der Waldschadensituation 2015 den Funktionären der Jägerschaft vorgeschlagen, ein längerfristiges, revierübergreifendes Bewirtschaftungskonzept für die Jagdreviere im Nordosten von Graz zu erarbeiten. Der Eigentümer der Eigenjagd Flösserkogel hat dankenswerter Weise im Wege des Vertragsnaturschutzes mit der Naturschutzabteilung des Landes Steiermark eine Vereinbarung getroffen, einen wertvollen Flaumeichenbestand in der Nähe der Burgruine Gösting zu schützen und sich verpflichtet, dort keinerlei Nutzungen durchzuführen. Damit sich die Flaumeichen verjüngen können, besteht die vertragliche Verpflichtung, den Gamswildbestand kurz zu halten. Es ist ja schön, dass es in Graz Gamswild gibt, das soll auch so bleiben. Es dürfte jedoch die Grenze der Belastbarkeit der Wirtschafts- und Schutzwälder in Graz durch Wildverbiss erreicht sein, weshalb eine weitere Erhöhung der Gamswildpopulation vermieden werden sollte. Wir greifen hauptsächlich in die Jugendklasse ein. Die üppige Flora bietet ausreichend Äsung für den vorhandenen Schalenwildbestand. Auch in den zumeist schneearmen Wintern ist genug Äsungspotential vorhanden, so dass Fütterungen nicht notwendig sind. Seite 9
IM REVIER Bei Schneelage wird mit einigen wenigen Rehwildfütterungen trotzdem in der Zeit von 16. September bis 14. Mai zusätzlich Futter angeboten. Die Jagdaufsicht sieht sich mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Auf Grund seiner Lage im Stadtgebiet wird das Revier sehr stark von der Grazer Bevölkerung zu Erholungszwecken genutzt. Mountainbiker nehmen sich das Recht heraus, überall – teilweise sogar nachts – zu fahren. Angebrachte Tafeln: „Radfahren verboten“ werden umgehend heruntergerissen. Als Aufsichtsjäger sind wir hier nicht befugt, einzuschreiten. Würde der Grundeigentümer mit Anzeigen vorgehen, wäre das ein Kampf gegen Windmühlen und würde erfahrungsgemäß nur zu Bosheitsakten führen. Hier liegt die Grenze der Durchsetzbarkeit des Rechtes des Grundeigentümers. Großer Wert wird auf sichere Reviereinrichtungen gelegt, nicht zuletzt auch deshalb, weil es nicht auszuschließen ist, dass Kinder unbefugt einen Hochsitz besteigen.
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von Dr. Brunno Pflüger
Übrigens: Die österreichische Bundesverfassung garantiert: Das Eigentum ist unverletzlich (StGG 1867, Art.5). Seit 1811 gilt der § 354 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches: „Als ein Recht betrachtet, ist Eigenthum das Befugniß, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden Andern davon auszuschließen“. Das Waldeigentum ist schon sehr stark eingeschränkt. Der Waldeigentümer muss seinen Wald für Fußgänger öffnen, weshalb auf den Forststraßen die Straßenverkehrsordnung gilt, darf ihn nicht einzäunen, darf ihn nicht verkaufen an wen er will (Grundverkehr). darf ihn nicht teilen (Waldeilungsverbot), darf ihn nicht anders nutzen (Rodungsverbot), es gelten strenge Bewirtschaftungsregeln und bei einer größeren Waldfläche wird ihm vorgeschrieben, wie viel Forstpersonal er beschäftigen muss. Was bleibt da noch vom gesetzlichen Eigentumsbegriff übrig? Zu allem Überfluss besteht von gewissen Kreisen die Forderung, die forstlichen Bringungsanlagen (Forststraßen) - die nicht dafür
ausgelegt sind - für Radfahrer zu öffnen. Dann wäre die Enteignung fast perfekt. Zahlreiche Hundebesitzer lassen ihre Hunde frei laufen. Einer unserer Aufsichtsjäger sprach eine Frau, die ihren sehr kleinen Hund frei laufen ließ, freundlich-ironisch an: „Hängen Sie bitte Ihren Hund an, der reißt ja meine Rehe“. Sie: „Warum schreien Sie eigentlich nicht mir?“. Der Aufsichtsjäger: „Warum soll ich mit ihnen schreien?“. Sie: „Weil die Jäger alle schreien, wenn man einen Hund frei laufen lässt“. Schreien ist keine Lösung. Dieses Jagdjahr traten schon zwei Fälle von Fuchsräude auf. Die vom Bezirksjagdamt gratis zur Verfügung gestellte Tafel: „Hier herrscht tödliche Fuchsräude“ zeigt gute Wirkung und die Hundebesitzer nehmen ihre Tiere vermehrt an die Leine. Wenn man die Waldbesucher freundlich über die Belange von Wild und Jagd aufklärt, zeigen sie mit wenigen Ausnahmen Einsicht und verhalten sich danach. So kommen wir einigermaßen gut mit der Situation zurecht. bp
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TierPortrait
von Sebastian Zinko
Kolkrabe
Götterbote und Galgenvogel Der Kolkrabe (Corvus corax) ist in der Steiermark ein regional verbreiteter, gebietsweise häufiger Jahresvogel, wobei sich die Verbreitung der Art über Nord- und Mittelamerika, Nordafrika Europa und Nord- und Zentralasien erstreckt.
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er Kolkrabe ist etwas größer als der Mäusebussard und damit nicht nur der größte heimische Rabenvogel, sondern auch der größte Singvogel der Welt. Das Gefieder ist komplett schwarz mit metallischem Glanz, der große und kräftige Schnabel sowie die Beine sind ebenfalls schwarz. Das Flugbild zeigt lange und verhältnismäßig schmale Flügel sowie einen relativ langen Schwanz mit keilförmiger Spitze. Männchen und Weibchen lassen sich anhand der Gefiederfärbung nicht unterscheiden, im direkten Vergleich ist das Männchen aber etwas kräftiger als das Weibchen. Jungvögel unterscheiden sich im ersten Jahr durch ein stumpfer schwarzes, weniger glänzendes Gefieder und einen roten Rachen von den Altvögeln. Ähnliche Arten sind in der Steiermark die Rabenkrähe (Corvus corone), die vor allem nördlich und westlich der Mur- Mürz- Furche verbreitet ist, sowie die Saatkrähe (Corvus frugilegus), die ein lokaler und
seltener Brutvogel in der Oststeiermark und ein regelmäßiger Durchzügler und Wintergast im östlichen und südlichen Alpenvorland ist. Die Nahrung des Kolkraben ist vielseitig und richtet sich vor allem nach örtlichen wie auch jahreszeitlichen Gegebenheiten. Die Hauptnahrung besteht aus Aas, Insekten, kleinen Wirbeltieren und tierischen und pflanzlichen Abfällen aller Art. Darüber hinaus werden auch Sämereien, Beeren und Vogeleier verzehrt. Auffallend ist in vielen Nahrungsuntersuchungen das Vorherrschen von Aas, das gebietsweise in Form von Fallwild und vor Ort belassenem Aufbruch vor allem im Winter und Vorfrühling eine wichtige Nahrungsquelle auch zur Jungenaufzucht darstellt. Kolkraben suchen auch gerne Mülldeponien und Komposatwerke zur Nahrungssuche auf, wo sich häufig größere Nichtbrütertrupps einfinden können. Während noch nicht geschlechtsreife Kolkraben in
Nichtbrütertrupps umherziehen und sich häufig an Stellen mit gutem Nahrungsangebot versammeln, besetzen Brutpaare große Reviere, die ganzjährig verteidigt werden. Der Kolkrabe erreicht seine Brutreife mit drei Jahren, die Partner eines Paares bleiben oft zeitlebens zusammen. Der Horst wird im Bergland bevorzugt in Felswänden gebaut, seltener sind Baumhorste. Im Flachland werden die Horste vor allem in hohen Bäumen errichtet. Der Kolkrabe beginnt in der Regel Ende Februar/Anfang März mit der Brut. Die Brutdauer beträgt 21 Tage, die Jungvögel verlassen nach 40- 47 Tagen das Nest, so dass flügge Jungvögel ab Anfang Mai zu sehen sind. Die Jungvögel werden nach Ausfliegen noch längere Zeit von den Altvögeln betreut und verlassen das elterliche Revier zumeist Ende Juli/Anfang August. In der Steiermark hat der Kolkrabe seinen Verbreitungsschwerpunkt im Alpenraum, wo er zwischen 600 und 1500 Meter
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Seehöhe am häufigsten anzutreffen sind. Der höchstgelegenste Horstfund gelang auf 1800 Meter Seehöhe und außerhalb der Brutzeit, besonders in den Sommermonaten, sind Kolkraben auch im Bereich der höchsten Gipfel auf fast 3000 Meter Seehöhe anzutreffen. Die Niederungen des Alpenvorlandes wurden erst seit den 1990er Jahren besiedelt, wo die Art heute vor allem Im Grenzgebiet zum Burgenland, zu Ungarn und Slowenien ein spärlicher, aber verbreiteter Brutvogel ist. Der Kolkrabe war über viele Jahrhunderte im gesamten mitteleuropäischen Raum ein verbreiteter und vielerorts nicht seltener Brutvogel. Spätestens ab Mitte des 19. Jahrhunderts setzte durch starke menschliche Verfolgung ein starker Bestandsrückgang ein und der Kolkrabe verschwand
innerhalb von 60- 90 Jahren fast vollständig aus den Niederungen und Mittelgebirgen. Im Gegensatz zu anderen Regionen Mitteleuropas liegen aus der Steiermark aus historischer Zeit keine Hinweise auf Vorkommen in den Niederungen vor, so dass der Verbreitungsschwerpunkt seit jeher im Alpenraum lag. Nachdem der Abschuss verboten wurde, kam es ab den 1950er Jahren zu Bestandszunahmen im Alpenraum, wobei sich bis in die 1980er Jahre das Verbreitungsgebiet in der Steiermark kaum verändert hat. In den 1990er Jahren kam es zu einer leichten Arealerweiterung im Bereich des Steirischen Randgebirges und Ende der 1990er Jahre besiedelten Kolkraben von Ungarn und Slowenien her, wo die Bestände seit den 1970er Jahren stark zunahmen, das südöstliche Alpenvorland. Be-
merkenswerterweise hat sich die Verbreitungsgrenze im Bereich des Steirischen Randgebirges kaum ins Alpenvorland verschoben. Dies steht möglicherweise mit der Nistplatzwahl in Zusammenhang. Obwohl Kolkraben anpassungsfähig sind und Horste sowohl auf Felsen wie auch auf Bäumen errichten, sind die Individuen auf einen Horststandort geprägt (Baumbrüter oder Felsbrüter). Das würde bedeuten, dass es bei der überwiegend felsbrütenden Alpenpopulation aufgrund des Mangels von geeigneten Felswänden im Alpenvorland trotz Bestandszunahme zu keiner Arealerweiterung kam, während Kolkraben aus den überwiegend baumbrütenden Populationen Ungarns und Sloweniens ihr Brutareal auf das steirische Alpenvorland ausweiten konnten.
Wie kaum ein anderer Vogel hat der Kolkrabe seit altersher einen festen Platz in den Mythen und Legenden der Menschen. Galten die Vögel im Alten Testament und in der nordischen Mythologie noch als weise Gottesboten, so waren sie im Mittelalter als Todes- und Galgenvögel verschrien. Und wer kennt heute nicht die Fabel von Fuchs und Raben, oder den Kinderreim „Hoppe hoppe Reiter“, der dem unkundigem Reiter droht: „Fällt er in den Graben, fressen ihn die Raben“.
Literatur: Albegger, E., O. Samwald, H. W. Pfeifhofer, S. Zinko, J. Ringert, P. Kolleritsch, M. Tiefenbach, C. Neger, J. Feldner, J. Brandner, F. Samwald, W. Stani (2015): Avifauna Steiermark – Die Vogelwelt der Steiermark. Birdlife Österreich – Landesgruppe Steiermark, Leykam Buchverlags Ges. m. b. H. Nfg. & Co. KG, Graz, 880 pp. Quelle: avifauna@club300.at
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TierPortrait
von Mag. Karlheinz Wirnsberger
Ein Unbekannter? Ordnung: Raubtiere (Carnivora) Familie: Marderartige (Mustelidae) Gattung: Echte Dachse (Meles)
Der zur Familie der Marder gehörende Dachs, in Fabeln oftmals auch als Grimbart bezeichnet kommt in ganz Europa vor, ausgenommen davon sind lediglich der nördliche Bereich Skandinaviens, die Inseln Korsika und Sardinien. Brehms Tierleben verweist auf weitere Lebensbereiche „….er bewohnt ebenso Asien von Syrien an durch Georgien und Persien bis nach Japan sowie Sibirien bis zur Lena.“. Hinweise auf die „marderartige“ Spezies geben das Gebiss mit 38 Zähnen und der Besitz von Analdrüsen (Schmalzröhre), ähnlich wie beim Mauswiesel, Stein- und Edelmarder sowie Iltis. Der bevorzugte Lebensraum sind Mischwälder, vereinzelt sind Dachse in den Alpen bis in einer Höhe von 2500m gesichtet worden, wobei hier kaum mehr Baue vorhanden sind. Der Dachs kann unter optimalen Bedingungen in der freien Natur bis zu 7 Jahre alt
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DACHS
Art: Europäischer Dachs (Meles meles)
VORKOMMEN
DER Seite 14
werden.
AUSSEHEN Der Dachs, vom Kopf bis zur Schwanzspitze (Bürzel) zwischen 80cm und 90cm lang, einer Schulterhöhe von 25 – 30 cm, kann ein Gewicht bis zu 20 Kilogramm erreichen, wogegen der Fuchs maximal bis zu 8 kg wiegt. Er wirkt mit seinem gedrungenen Körper und seinen doch sehr stämmigen und kurzen Beinen eher plump. Dachse können aber ziemlich schnell laufen und sind auch gute Schwimmer, obwohl sie nicht gerade Freunde des Wassers sind. Besonders auffällig sind die starken Krallen, die er zum Graben für seinen Bau benötigt und ihn so von den anderen „Marderartigen“ unterscheidet. Der Dachs besitzt an beiden Vorderläufen (Branten) 5 (nicht einziehbare Krallen), dicht aneinander stehende genagelte Zehenballen die beinahe eine Reihe bilden, hingegen der Fuchs 4 genagelte Zehenbal-
len auf 2 Reihen angeordnet aufweist. Die Nägel am Vorderlauf sind deutlich länger als an den Hinterläufen. Der Dachs ist kein typischer Sohlengänger. Er hat ein silbrig graues Fell, wobei Foto: © UMJ, KH.Wirnsberger
Systematik:
Vorderbranten mit 5 „Nägeln“
die Jungdachse sich von den erwachsenen Tieren nicht nur in der Größe unterscheiden, sondern auch eine kontrastreichere Fellfärbung aufweisen. Seine Färbung ist am Rücken weiß-
Foto: © UMJ, KH.Wirnsberger
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Jungdachs
grau und schwarz gemischt, weil die einzelnen Haare an der Wurzel meist gelblich, in der Mitte schwarz und an der Spitze grauweiß ausgehen, an den Körperseiten und am Schwanze röthlich, auf der Unterseite und an den Füßen schwarzbraun…“ so beschreibt ihn Brehm in seinem oa. Werk im Jahre 1883. Das Haarkleid wird nur einmal im Jahr, zwischen Juli und Jänner gewechselt. Man muss aber anmerken, dass in allen Altersklassen die Sommerschwarte eine dunklere Färbung als die Winterschwarte aufweist. Der geschlechtsspezifische Unterschied ist bei dieser Tierart relativ schwach ausgeprägt, wobei die Männchen (Rüden) generell grösser und schwerer sind als die Weibchen (Fähen). Selbst für erfahrene Jäger ist es schwierig im Feld allein anhand der Körpergröße die Geschlechter zu unterscheiden. Das Skelett des Dachses ist gekennzeichnet durch kurze und breite Extremitätenknochen. Besonders auffällig ist der massige Schädel mit einem knöchernen, bis zu 1,6 cm hohen Scheitelkamm, an dem der
Foto: © UMJ, KH.Wirnsberger
Ursprung der kräftigen Kaumuskulatur ansetzt. Dieser Kamm tritt ab dem 2.Lebensjahr deutlich in Erscheinung. Die Bezeichnung Grimbart kommt wohl auch davon, da er aussieht, als ob er eine schwarz weiße Gesichtsmaske tragen würde, denn am Kopf besitzt er zwei schwarze Zügel, diese gehen beiderseits der Schnauze nach hinten, über die Augen und die weiß gerandeten Ohren bis in den Nacken. Die mit einem weißen Rand begrenzten Ohren sind sehr klein. Dachse sind sehr scheu, deshalb sind sie auch sehr selten in der Natur zu sehen, überdies sind unsere größten „Marder“ vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv und ruhen am Tag in ihren Bauen. Der Dachs ist ein Allesfresser und somit Nahrungsopportunist. Seine Nahrung setzt sich wie folgt aus folgenden Teilen zusammen:
Regenwürmer 48% Mäuse 9% Insekten/Kleintiere 13% pflanzl. Nahrung 18% Aas/Diverses 6% Vögel/Eier 6% Neben diesen angeführten Nahrungsspezifika lässt der Dachs sich im Sommer auch dazu verleiten, in der Dämmerung die ihn schützenden Bereiche der Felder
Dachsschädel: Form und Anzahl der Schneidezähne sowie Eckzähne ( Fänge ) als typisches Merkmal für ein Raubtier. Gut zu erkennen der Scheitelkamm.
und Wälder zu verlassen und schleicht sich auch manchmal in Gärten um sich dort die süßen Sommerfrüchte wie Kirschen oder Pflaumen zu holen. So kann es vorkommen, dass er auch in städtischen Bereichen als „Kulturfolger“ auftritt. In Graz am Fuße des Schlossberges sind mehrere befahrene Dachsbaue bekannt. Zwischenzeitlich scharrt er aus dem Erdboden auch Hummelund Wespennester aus, wobei er durch seine dicke Schwarte von den Stichen der Wespen überhaupt nicht gestört wird. Der Dachs hinterlässt beim Durchwühlen (Stechen) des Bodens mit der Schnauze nach Würmern, Schnecken und ähnlichen Kerbtieren typische Nahrungslöcher, dies kann verlässlich als Zeichen des Vorkommens von „Grimbart“ gedeutet werden.
Lebensgewohnheiten Der Dachs gräbt in Mischwäldern, kleinen Gehölzgruppen, vorwiegend in tiefen und vor allem gut entwässerten Böden seine bis zu 30 m tiefen Baue in Form von weit verzweigten Röhren und Kesseln. Dachsbaue können über Jahrzehnte, wenn nicht über Jahrhunderte lang von Generationen dieser „Erdbewohner“ benutzt werden. Aber der Dachsbau wird im „oberirdischen“ Teil auch gerne von Füchsen angenommen, sodass es manchmal vorkommen kann, dass in einem Bau 2 verschiedene Tierarten gleichzeitig leben. Der Dachs ist ein reinheitsliebendes Tier und polstert seine
Literaturhinweise: Brehms Thierleben, Bd 2, Allgemeine Kunde des Thierreichs, Leipzig 1883; A.Deutz & G.Gressmann: „Schon in der Jugend grau!?“ in: Der Anblick, Heft 2/2011 S 38ff Karin Hindenlang: Von Wald und Felddachsen; in: Wildbiologie, Wildtier Schweiz, 4/2002 F.Hosner & E.Obal: Raubwild – Zeitgemäße Bejagung, Graz 2000 Eammanuel Do Linh San: Der Dachs; in: Wildbiologie, Wildtier Schweiz, 3/2010 Eammanuel Do Linh San: Was Feldzeichen verraten; in: Wildbiologie, Wildtier Schweiz, 2/2004 N.N.: Meister Grimbart ist das Tier des Jahres 2010; in: Die neue Neudammerin, 3/2010 Werner Koep: Der Dachs ist „Tier des Jahres 2010“; SDWi-Merkblatt 1/2010 Helmuth Wölfel: „Bioheizung“ im Dachsbau ? in: Der Anblick, Heft 8/1988, S 360 f Seite 15
von Mag. Karlheinz Wirnsberger
Foto: Fotolia
DACHS
TierPortrait
Kessel mit trockenen Gräsern, Laub und zum Teil mit Moos aus. Typisch für den Dachs ist auch das Anlegen von sogenannten Latrinen, immer in einiger Entfernung zur Eingangsröhre, wo er seinen Kot absetzt. Helmuth Wölfel berichtet 1988 über eine Anlage von Kunstbauten in einem Dachsgehege unter anderem, dass „….. nach den beschriebenen Beobachtungen dürften also Dachse trockene Pflanzen nicht nur zur Auspolsterung des Baues benutzen, sondern Material bei Bedarf auch gezielt zur Anlage eines aktiven Wärmespenders („Bio-Ofen“) verwenden. Ob diese „Heizmethode“ auch bei tief ins Erdreich angelegten Naturbauen Anwendung findet, kann bei diesen Versuchen nicht gesagt werden.“
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Das äußere Erkennungsmerkmal eines befahrenen Dachsbaues sind die langen Erdrinnen im Bereich der Eingangsröhren in denen
die „genagelten Trittsiegel“ deutlich zu erkennen sind. Der Dachsbau gleicht einem Labyrinth, wobei anzumerken ist, dass von den vielen oft weit verzweigten Röhren kaum mehr als 2 befahren sind. Hauptaufenthaltszeit des Dachses im Bau ist die kalte Jahreszeit, wo er sich bei extremen Wettersituationen auch für mehrere Wochen zurückziehen kann. In dieser Zeit hält er in seinem peinlichst sauber gehaltenen Kesseln eine Winterruhe, er zehrt von den im Herbst angesammelten Fettreserven. Dachse werden im Laufe des 2. Lebensjahres geschlechtsreif. Die Hauptpaarungszeit (Ranzzeit, Rollzeit), hier vor allem bei den jungen Fähen, findet im Juli und August statt, die Wurfzeit der Jungen fällt in die Monate Februar bis März. Nach der Deckung tritt, ähnlich wie bei den Rehen, eine sogenannte Keimruhe ein, da die effektive Tragezeit nur ca. 45 Tage beträgt. Das bedeutet,
dass die Jungen, meist zwischen 2 bis 3 Junge einmal im Jahr, zu einer Zeit geworfen werden, wo wieder ein optimales Nahrungsangebot für die ca. 3 – 4 Monate säugende Fähe auftritt. Bei den älteren Fähen fällt die Hauptranz in die Monate Februar bis April. Im Bau leben die Dachse meist in Familienverbänden, auch Sippen genannt. Die Jungen werden zwischen 10 und 20 Wochen von der Fähe geführt, wobei anschließend die weiblichen Nachkommen eher im elterlichen Bau bleiben und die Männchen auf Reviersuche gehen. Der Dachs ist ein sehr mutiges Tier und stellt sich seinen Angreifern im Bau in den Weg, was ihm bei seiner „Bewaffnung“ mit den Krallen nicht besonders schwer fällt. Das haben schon zahlreiche Jagdhunde mit teils heftigen Verletzungen hinnehmen, wenn nicht sogar mit dem Leben bezahlen müssen.
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Fotos: Reinhard Wernbacher
iele Mitglieder kamen mit Ihrem Partner und genossen die positive Stimmung bei schönem Spätsommerwetter. Zu Beginn feierten wir mit P. Egon Homann eine Me beigetragen haben, besonderer Dank an Dr. Jürgen Siegert und Herrn Verwalter Schicker für die hervorragende Organisation des Rahmens und der Verpflegung unserer Besucher. Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie hoffentlich bei unserem 3. Aufsichtsjägertag im Österreichischen Freilichtmuseum Stübing am Samstag, dem 8. September 2018 begrüßen zu dürfen.
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Jagdhunderassen
www.klub-dachsbracke.com
Die Alpenländische Dachsbracke Welpenvermittler Robert Solarzyk +43 (0) 676 89796551
Österreich ist das Mutterland der Alpenländischen Dachsbracke, die auf eine sehr lange Tradition zurückblicken kann. Die Besonderheiten der Dachsbracke sind ihr eiserner Spurwille und ihr unverwechselbarer Spurlaut. Um eine ihren Anlagen entsprechende Haltung sicherzustellen, wird sie ausschließlich an Jäger abgegeben. Kurzer geschichtlicher Überblick
Foto: fotolia.com
Die Alpenländische Dachsbracke hat sehr alte Wurzeln. Niederläufige Bracken sind schon seit der Antike bekannt. Die ältesten schriftlichen Aufzeichnungen über die laute Jagd auf den Hasen stammen vom Griechen Xenophon. Er schreibt: „Sie müssen kräftig folgen und nicht nachlassen, mit starkem Anschlagen und Gebell überall hin dem Hasen folgen, schnell und feurig nachlaufen, häufige Wendungen machen und gehörig Laut geben.“ Ab dem Mittelalter gibt es viele Quellen, in denen die laute Jagd mit Hunden dargestellt und beschrieben wird. Auf vielen Bildern sind eindeutig Dachsbracken zu erkennen. Kronprinz Rudolph schreibt in seinem Buch „Eine Orientreise vom Jahre 1881“ von „Dachseln, die seine Berufsjäger von Mürzsteg mithatten und die wertvolle Dienste leisteten…“ Im 19. Jahrhundert kann man noch nicht von einer einheitlichen Form dieser Rasse sprechen. Erst im Jahr 1896 nach der ersten Vereinsgründung des Internationalen Dachsbrackenklubs wurden die Rassemerkmale und
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Prüfungsstandards festgelegt. Die Basis für eine Reinzucht war geschaffen.
Allgemeines Erscheinungsbild Die Alpenländische Dachsbracke ist ein niederläufiger, lang gestreckter Hund mit starkem Knochenbau und gut bemuskelt. Die Vorderläufe sollen gerade und kräftig sein und wirken im Verhältnis zum Körper eher kurz. Als Wiederristhöhe wird ein Maß von 34 bis 42 cm angestrebt. Die Behaarung besteht aus sehr dichtem Stockhaar und dichter Unterwolle. Bei der roten Farbe wird ein dunkles Hirschrot mit oder ohne schwarzer Stichelung angestrebt. Bei den Vieräugeln soll der Brand am Kopf, an der Brust und an den Läufen und Pfoten klar abgegrenzt sein.
Jagdlicher Einsatz Die Dachsbracke wird hauptsächlich zur Schweißarbeit sowie zur lauten Jagd auf Hase und Fuchs eingesetzt. Wegen ihres schneidigen und unerschrockenen Wesens wird sie aber auch bei der Bewegungsjagd auf Schwarzund Rotwild sehr geschätzt. Im gesamten Alpenraum und von
den Karpaten bis nach Norwegen wird sie sehr erfolgreich als Jagdhund geführt.
Der Österreicher unter den Schweißhunden 1932 wurde die Alpenländische Dachsbracke vom Österreichischen Jagdgebrauchshunde Verband als dritte Schweißhunderasse neben dem Hannoveraner und dem Bayrischen Gebirgsschweißhund anerkannt. Aufgrund der immer kleiner werdenden Reviere erfreute sich bereits damals die Jägerschaft an diesem kompakten Schweißhund, der für kleinere Reviergrößen eine ausgezeichnete Alternative darstellte. Im Sinne der Waidgerechtigkeit ist es unsere Pflicht, krankes Wild mit guten, brauchbaren Hunden rasch vom Leiden zu erlösen. Oftmals machten Hundeführer die Erfahrung, dass sich krankes Wild dem niederläufigen Hund früher stellt als einem hochläufigen Hund. Schwierige Nachsuchen stellen an Hund und Hundeführer hohe Anforderungen. Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachsuche ist die Kondition des Hundes. Ausdauer auf der Fährte kann durch das Training beim Brackieren erreicht werden. Stän-
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dig wechselnde Bewegungsabläufe fordern den Hund enorm. Derart geübte Hunde zeigen auch auf der Schweißfährte Ausdauer und zuverlässiges Arbeiten. Ein alter Brackenspruch lautet: Ein guter Hasenhund ist allzeit ein guter Schweißhund. Dachsbracken lassen sich leicht als Totverweiser oder Totverbeller abrichten.
Die Dachsbracke und die laute Jagd In der alpenländischen Jägerschaft ist die traditionelle Brackierjagd tief verwurzelt und als uraltes Erbe und kulturelles Volksgut nicht wegzudenken. Die Bracke ist beim Jagen immer langsamer als ihr Wild, weil sie viel Lungenkraft zum Lautgeben braucht und dem Wild mit der Nase folgt. Für den menschlichen Meutegenossen ist der Laut das akustische Verbindungssignal und der Jäger kann sich richten, wenn die Jagd auf ihn zukommt. Brackieren braucht keine großen Reviere, denn es spielt sich immer auf dem begrenzten Lebensraum des Hasen ab. Besonders die Nachtfährte des Hasen stellt eine hohe Anforderung an die Hundnase, weil sie kaum eine Witterung hinterlässt. Die Bracke muss in der Früh die Hasenfährte ausarbeiten, „buchstabieren“ bis zu seinem Lager, dort hebt sie den Hasen und jagt ihn mit anhaltendem und verlässlichem Spurlaut, bis sie wieder den Hasen dem Schützen zurückbringt.
Verhaltern, Charakter und Wesen Die Alpenländische Dachsbracke ist ein unerschrockener und wesensfester Jagdhund, der sich gerne in die Familie seines Führers integriert. Gerade in schwierigen Situationen macht ihr fester Wille sie zu einem verlässlichen und unverzichtbaren Jagdbegleiter. Im Hause ist sie ein sehr freundlicher Hund, zeigt sich menschenfreundlich und kinderfreundlich, verteidigt aber vehement die Familie und das Eigentum ihres Herren.
Ursprung: Österreich Verwendung: Schweißhund Klassifikation FCI: Gruppe 6 Laufhunde und Schweißhunde Sektion 2 Schweißhunde mit Arbeitsprüfung www.klub-dachsbracke.com Seite 19
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Der Klub Dachsbracke An Wirtshaus Stammtischen wird manchmal leider ein unrichtiges Bild über Zuchtvereine verbreitet, man hört, es wären elitäre Vereine, die bestimmen, was mit dem Hund zu geschehen hat, die Hundeführer „müssen“ Prüfungen machen und dergleichen mehr.
Obmann: MF Harald Heil Oberkogelbauerweg 10a 8632 Gusswerk 0664/5361197 harald.heil@sbm-web.at Geschäftsführer: Peter Mattersberger Bichl 39 9971 Matrei 04875/6363 p.mattersberger@tsn.at Zuchtwart: Dr. Georg Urak Borschkegasse 7/15 1090 Wien 0664/1845343 g.urak@gmx.at Welpenvermittlung Robert Solarzyk Kaltenbrunnerstr. 108 8700 Leoben 0677/62529264 dachsbracke@gmx.at weitere Ansprechpersonen finden Sie unter: www.klub-dachsbracke.com Seite 20
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ie Wahrheit sieht anders aus. Bei den Klubmitgliedern handelt es sich um ganz normale Jäger und Hundeführer, die sich unentgeltlich und in der Freizeit für diese Rasse einsetzen, weil sie von ihr überzeugt sind und den Dachsbracken eine Stimme geben möchten - die Hunde können es ja nicht selbst tun. Der Klub bietet neben Erfahrungsaustausch reichlich Unterstützung und gibt den großen Erfahrungsschatz an die interessierte Jugend weiter. Jedes unserer Mitglieder entscheidet selbst, ob und welche Angebote des Klubs angenommen werden und was es mit seinem Hund macht.
Wie der Klub entstand Schon im Altertum gab es Jagdhunde, die in ihrem Erscheinungsbild der Alpenländischen Dachsbracke sehr ähnlich waren. Mit der zunehmenden Reinzüchtung ab etwa 1890 wurde in München 1896 der Internationale Dachsbracken-Club mit dem
Auftrag, einen Rassestandard zu erarbeiten, gegründet. Einem reinen Zufall ist es zu verdanken, dass sich am 11. Juni 1910 bei einer Wiener Jagdausstellung eine Reihe von Liebhabern der Dachsbracke zusammenfand, um an Stelle des „Internationalen Dachsbrackenklubs“ den „Klub Dachsbracke“ zu gründen.
Ziel des Klubs Der Klub hat zwei Weltkriege überdauert und verfolgt auch heute noch das damals gesteckte Ziel: Die Reinzucht und Verbreitung der Alpenländischen Dachsbracke, deren Ursprungsland Österreich ist, als Jagdhund zu fördern.
Konkrete Aktivitäten des Klubs Abhaltung von Ausstellungen, Gebrauchsprüfungen, Hundeführerkursen und Übungstagen sowie Teilnahme an solchen Veranstal-
tungen, die von anderen der FCI angehörenden Vereinigungen durchgeführt werden Planung und Lenkung der Zucht aller österreichischen Zwinger sowie Führung eines Klub-Zuchtregisters Vermittlung von An- und Verkäufen von Alpenländischen Dachsbracken Veröffentlichung der Jahresberichte als umfassende Information für alle Mitglieder sowie Platzierung von Artikeln über Leistungen Alpenländischer Dachsbracken in einschlägigen Fachzeitschriften Ausbildung von Richteranwärtern sowie Schulung von Formwert- und Leistungsrichtern für Alpenländische Dachsbracken in Zusammenarbeit mit dem ÖKV und dem ÖJGV Zusammenarbeit mit Vereinigungen, die in anderen Staaten das selbe Ziel verfolgen Die für die Erreichung des Vereinsziels nötigen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Gebühren für Gebrauchsprüfungen, Förderungsbeiträge von Jagdorganisationen und Spenden aufgebracht.
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Bergahorn
Botanik
Goldene Herbstfärbung des im Sommer dunkelgrün gefärbten Blattes
Der Bergahorn Bergahorn in 1000m Seehöhe, am Fuße des steirischen Seebergs
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er lateinische Name „pseudoplatanus“ kommt von der platanenartigen Rinde des Bergahorns. Der Edellaubbaum bildet auch gerne mit Buche, Esche und Linde in tieferen Lagen die sogenannte Schluchtwaldgesellschaft. Sein größtes Vorkommen hat der Ahorn in Kanada. Dort gibt es die größten Ahornwälder der Welt. Das Blatt des Zuckerahorns ist auch in der Staatsflagge und im Wappen zu sehen. Der Bergahorn kann bis zu 600 Jahre alt werden, eine Höhe bis zu 30 m und einen Durchmesser bis 2 m erreichen.
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von Hanshelmut Helm
Blätter
Die Blätter des Bergahorns sind ungefähr 15 bis 20 cm lang und breit. Bei jüngeren Exemplaren sind die Blätter meist größer als bei älteren. Sie wachsen gegenständig, sind fünflappig, wobei die vorderen drei Lappen etwa gleich groß sind, die hinteren beiden wesentlich kleiner. Die einzelnen Lappen sind spitz,
Der Bergahorn (Acer pseudoplatanus) ist die am meisten verbreitete Ahornart in Österreich. Gerne bildet er zusammen mit der Eberesche die Laubwaldgrenze im Gebirge.
grob gezähnt und zur Spreitenmitte eingeschnitten. Im Herbst leuchten die sonst hell- bis dunkelgrünen Blätter goldgelb.
Knospe Die Knospe ist ca. 1 cm lang, eiförmig und grün mit braun-geränderten Knospenschuppen.
Blüte Im Bestand wird der Bergahorn mit ca. 20 bis 40 Jahren mannbar. Er blüht jährlich Mitte April/Mai in Hochlagen allerdings nur alle 2 – 3 Jahre. Die eingeschlechtlichen Blüten können auch zwittrig sein. Die Blüten bilden 8 bis 15 cm lange, traubenartige, dichtblütige gelbgrüne, hängende Rispen.
Früchte Die kugeligen Früchte (Nüsschen), reifen im September/ Oktober und sind kahl zur Spitze
hin breit gefächert. Sie bleiben bis November/Dezember am Baum und werden vom Wind verbreitet (Hubschrauber). Ein Baum kann den Nachwuchs für einen Hektar Wald sicherstellen.
Borke Die glatte, anfangs graubraune Rinde verfärbt sich im Alter dunkelbis rotbraun und wird zu einer sich abschuppenden Borke, ähnlich der Platane.
Wurzel Der Bergahorn besitzt eine starke und tiefgründige Wurzel, die sich im Boden weit verzweigt. Sie ist ein Mittelding zwischen Herz- und Senkwurzel und gibt bei Sturm eine gute Festigkeit.
Standortsansprüche Soweit der Bergahorn von der Buche nicht verdrängt wird, wächst
Fotos: © Mag. Wirnsberger Karlheinz
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Knospe mit braun geränderten Knospenschuppen
Die kugeligen Nüsschen im unreifen Zustand
der Baum in Laubmischwäldern. Als Jungpflanze verträgt der Ahorn den Schatten, braucht dann allerdings im Alter immer mehr Sonne. Als einzige heimische Baumgattung gehen Ahorne keine funktionelle Zweckgemeinschaft mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) ein, die den Bäumen helfen, Nährstoffe aus der Erde besser aufzunehmen. Staunasse Böden meidet der Ahorn und er ist empfindlich gegenüber Dürre und Spätfrost.
farbgleich sind. Das Holz ist mittelschwer, elastisch und ändert seine Form bei Trocknung nur gering. Im Außenbereich ist das Holz wenig widerstandsfähig, weshalb es für Innenausbau und Möbel Verwendung findet. Kunsttischler verwenden das Holz seit Jahrhunderten für wertvolle Intarsienarbeiten. Auch für Parkettböden und wertvolle massive Tischplatten findet das Holz Verwendung. Als Resonanzholz wird der Ahorn schon seit langem für den Bau von Musikinstrumenten verwendet. Eine besonders schöne Maserung mit welligem Jahrringverlauf wird als Riegelahorn bezeichnet und ist ein begehrtes Instrumentenholz.
Waldbau Neben der ökologischen Bedeutung trägt der Baum vor allem zur Bodenverbesserung bei, da seine Blätter zu nährstoffhaltigem Humus verrotten. Bis sein Holz genutzt werden kann, vergehen 120 bis 140 Jahre. Der Durchmesser beträgt dann meist um die 60 cm. Der Ahorn ist auch eine Pionierpflanze und kann auf nährstoffarmen Böden wachsen. An Straßen bietet er guten Lärmschutz, ist allerdings gegen Streusalz sehr empfindlich.
Holz Das Holz des Bergahorns ist sehr wertvoll. Er liefert das hellste heimische Holz. Die Jahresringe sind gelblich-weiß bis weiß gefärbt, wobei der Splint und der Kern fast
Die platanenartige, sich abschuppende Rinde
Auskommen mit ihm nicht leicht.
Heilkunde
Mythologie
Das wichtigste Heilprodukt des Ahorns ist der Ahornsirup. Der Überlieferung nach soll einem Jäger der Irokesen bei der Heimkehr der süße und aromatische Duft über der Kochstelle aufgefallen sein. Seine Frau hatte offenbar Regenwasser aus einem ausgehöhlten Ahornstamm verwendet. Als auch die Speise süß schmeckte, erkannte man den Zusammenhang. Fortan hackten die Indianer ihre Tomahawks in die Rinde der Bäume und fingen den herausrinnenden Saft auf. Sie legten erhitzte Natursteine in den Saft und erzeugten so den Sirup.
Im Ahorn (11. – 20.4. und 14. – 23.10.) geborene Menschen sind originell, herzlich, scharfzüngig und treue Führernaturen. Sie haben für jedes Problem rasch eine Lösung parat. Allerdings haben sie schwache Nerven und sind daher nur wenig belastbar. Dafür zeichnet sie eine hohe Intelligenz aus. Sie lieben die Herausforderung und brauchen ständig neue Aufgaben. Soziale Berufe sind ideal für sie. In der Liebe ist der Ahornmensch gerne der dominante Part und imponiert gerne. Seine Launenhaftigkeit macht das
Für einen Liter Sirup werden etwa 30 bis 50 Liter Saft benötigt, die ein einzelner Baum in etwa 2 Wochen hervorbringen kann. Erst ab einem Alter von 40 Jahren eignen sich Bäume zum Entsaften. Der gewonnene Saft wird meist in Produktionsstätten hergestellt. Im privaten Bereich gibt es sogenannte „Sugaring off Partys“. Aus den Rückständen der Zuckerproduktion kann man Ahornessig produzieren. Die gestoßene Wurzel wird als Linderungsmittel zum Auflegen bei Seitenstechen empfohlen. Seite 23
Lucius
Der Aufsichtsjäger - ein Amt mit Im steirischen Jagdgesetz werden die Rechte und Pflichten der Aufsichtsjäger genau definiert und mit der Jagdgesetznovelle 2015 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.
S
o ist z.B. laut §34 (1) jeder „Eigentümer einer Eigenjagd oder jeder Pächter einer Eigen- oder Gemeindejagd ... verpflichtet, zur Beaufsichtigung der Jagd sowie des Verfolgens, Erlegens und Fangens von Wild gemäß § 49 Abs. 1a dieses Gesetzes der Behörde für die Bestellung als Jagdschutzpersonal geeignete und für die Übernahme der Funktion bereite Personen in entsprechender Anzahl namhaft zu machen. Zum Schutz des Lebensraumes des Wildes ist das Jagdschutzpersonal verpflichtet, schädigende Einflüsse durch unsachgemäßen Jagdbetrieb oder durch das Wild selbst auf seinen Lebensraum und festgestellte Wildschäden unverzüglich, tunlichst schriftlich, dem Jagdausübungsberechtigten zu melden. Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, dem Jagdschutzorgan zur Erfüllung seiner Aufgaben Einsicht in die Abschusspläne, Seite 24
Abschusslisten und Abschussmeldungen zu gewähren“ Der Aufsichtsjäger wird auf Antrag des Eigentümers oder Pächters von der Behörde, dem steirischen Aufsichtsorgangesetz entsprechend, bestellt. Damit sind die speziell ausgebildeten und beeideten Jagdaufseher Organe der öffentlichen Aufsicht und zwar „verwaltungspolizeiliche Organe“, wodurch sie sich von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterscheiden. Sie sind an die Weisungen der Bezirksverwaltungsbehörde gebunden, unterliegen der Amtsverschwiegenheit und sind in Ausübung ihres Dienstes Beamte im Sinne des § 74 Strafgesetzbuchs Das bedeutet, dass ohne die 4500 freiwilligen, gut ausgebildeten und vereidigten Aufsichtsjäger die Jagd in der Steiermark
nicht gesetzeskonform durchgeführt werden könnte. Von der Bezirksverwaltungsbehörde zum vereidigten Aufsichtsorgan ernannt, wird ihm Hoheitsgewalt übertragen, die Eigentümer oder Pächter nicht haben, falls sie nicht selbst vereidigte Jagdaufseher sind. Als behördliches Organ muss der Aufsichtsjäger im Anlassfall sogar gegen seinen Dienstgeber einschreiten, selbst wenn das für ihn negative Folgen hat. Das kann bis zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Wenn er aber andererseits im Fall einer Übertretung nicht gegen seinem Dienstgeber vorgeht, macht er sich des Amtsmissbrauchs schuldig. Nachstehend ein konkreter Fall. Mit Entscheidungsdatum vom 7. 3. 2016 bestätigte das Landesverwaltungsgericht Steiermark die Straferkenntnis gegen den Verwalter der Eigenjagd Thal, der Jagd-
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vielen Pflichten und wenig Dank fasane ohne behördliche Genehmigung ausgesetzt hatte. Der Bescheid wurde im Internet veröffentlicht. Wegen des unerlaubten Aussetzens dieser Wildvögel war es in Thal schon öfters zu Demonstrationen eines Tierschutzvereines gekommen. Dadurch war der Fall durch frühere Presse-Meldungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Das Landesverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte alleine aufgrund seines Berufs als Gutsverwalter mit abgelegter Jagdprüfung verpflichtet gewesen war, sich mit den einschlägigen Vorschriften, in diesem Fall des § 59 Abs. 1 des steirischen Jagdgesetzes (betreffend das Auswildern von Wildarten und -unterarten), bekannt zu machen. Selbst wenn er beim - wiederholten - Aussetzen der Fasane bona fide gehandelt haben mag und den Widerspruch mit dem § 59 nicht erkannte, vermochte „das Unterbleiben der gebotenen Erkundigung bei der Jagdbehörde betreffend des Auswilderns von Jagdfasanen das Verschulden nicht auszuschließen“. Ebenso kann das Verhalten nicht dadurch entschuldigt werden, dass es in den Jahren zuvor von der Behörde toleriert worden war. Das strafrechtlich geschützte Rechtsgut der natürlichen Landschaft und der Erhaltung der wild lebenden Tiere und Pflanzen wurde beeinträchtigt, da eine auf ein wildökologisches Gutachten basierende Zustimmung der Landesregierung für das Auswildern nicht vorlag. An diesem Fall kann man die problematische Stellung vieler Aufsichtsjäger leicht erkennen. Der Verwalter kam der Anordnung seines Dienstgebers nach. Der Behörde, beginnend vom Landesjägermeister über den Bezirksjägermeister bis zum örtlichen Hegemeister, war der Fall durch stets wiederkehrenden Zeitungsberichte bekannt. Es ist den Behördenbediensteten vorzuwerfen, dass sie bei diesem Tun jahrelang tatenlos zusahen und nicht einschritten. Widersetzt sich der Verwalter/Aufsichtsjäger den Anordnungen des Dienstgebers,
droht ihm Entlassung, fügt er sich, wird er und nicht der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen. In so einem Fall ist der Aufsichtsjäger auf sich allein gestellt und muss die richtige Entscheidung treffen. Dafür ist er eigentlich zu bedauern, vor allem auch deswegen, weil er dabei von seiner Interessenvertretung, der Landesjägerschaft, grob im Stich gelassen wird. Die Behörde muss sich die Frage gefallen lassen, weswegen der unzureichende gesetzliche Schutz für Jagdaufseher nicht schon längst durch eine Anpassung der Rechtsvorschriften geändert wurde. Das duckmäuserische Verhalten der Herren der Landesjägerschaft konnte man schon im Zuge der Novellierung des Jagdgesetzes 2014 erkennen. Als in der Presse von NGOs eine Kampagne gegen die geplanten verstärkten Rechte für die Aufsichtsjäger losgetreten wurde, war der damalige Landesjägermeister im Untergrund verschwunden und zu keiner Stellungnahme bereit. Es gab auch von den Mitgliedern der Landesjägerschaft keine Unterstützung, und der zuständige Landesrat Johann Seitinger knickte wie häufig in solchen Fällen ein. Die Vertreter wählten den bequemsten Weg: wegducken und Auseinandersetzungen tunlichst vermeiden. Politiker und Funktionäre vergessen in solchen Fällen gerne ihre Verantwortung vor der Gesellschaft und dass sie öffentlicher Panikmache entgegentreten sollten. Für die Jagd ist diese Appeasement-Strategie tödlich. Und wieder zurück zur Jagdgesetznovelle. Darin wurden u.a. die Pflichten der Aufsichtsjäger genauer festgelegt, nicht aber die rechtliche Absicherung der Jagdorgane. Dieses merkwürdige, beinahe geringschätzige Verhalten des Vorstands der Landesjägerschaft gegenüber den Aufsichtsjägern ist auch in den Satzungen der Landesjägerschaft § 2 (1) nachzulesen: „... Bei Jagdschutzorganen, insbesondere bei Berufsjägern ist auch im Hinblick auf
ihre Beeidigung als Aufsichtsorgane das Bewusstsein dieser damit verbundenen hohen Verantwortung und tiefen Verpflichtung zu einem beispielgebenden und vorbildlichen Verhalten zu pflegen.“ Bei juristischen Texten kommt es auf jedes einzelne Wort an, und ich stoße mich bei diesem Absatz vor allem an einem, das ich unterstrichen habe: „insbesondere“. Laut Wörterbuch bedeutet es „überwiegend“, „vorrangig“ oder „vor allen Dingen“. Aber alle vereidigten Aufsichtsjäger haben ohne Ausnahme ihre Rechte und Pflichten zu befolgen und nicht „insbesondere“ die Berufsjäger. Im Rahmen der Jagdgesetznovelle 2015 wurde auch eine Weiterbildungspflicht für Aufsichtsjäger gesetzlich verankert. In den Satzungen der Landesjägerschaft ist unter §2 (h) „über die Schaffung von Einrichtungen für die weidmännische Fortbildung ... sowie die Ausbildung ihrer Mitglieder in allen Zweigen der Jagd im Lande Steiermark zu lesen“. Unverschämterweise verlangt die Landesjägerschaft aber für diese Fortbildungskurse von jedem Teilnehmer 50 Euro. So ein Verhalten ist typisch für einen Verband, der auf Zwangsmitgliedschaft aufgebaut ist. Einerseits ist eine gesetzeskonforme Jagd ohne vereidigte Aufsichtsjäger nicht möglich und andererseits bereichert sich die Landesjägerschaft noch an der verpflichtenden Fortbildung. Vielen in der Öffentlichkeit Agierenden ist das Bewusstsein dafür abhandengekommen, dass nicht alles, was legal ist, auch anständig ist. Mir ist kein anderer Fall in Österreich bekannt, wo eine Gruppe von Leuten, die freiwilligen Dienst an der Allgemeinheit verrichten, ihre Weiterbildung selbst finanzieren müssen. Es ist den Herren des Vorstandes anzuraten, sich auf die eigentliche Kernaufgabe der Landesjägerschaft als Interessenvertretung der Jäger in der Steiermark zu besinnen: für sie einzutreten und nicht gegen sie zu handeln. Seite 25
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Gesundheit und Wissenschaft
Einen Luderplatz einrichten – ist das eigentlich erlaubt? Der Luderplatz als jagdliche Einrichtung dient dem Anlocken von fleischfressenden Tieren (Karnivoren), wie Fuchs oder Marder, wobei als Lockmittel meist der Aufbruch eines erlegten Stückes oder Innereien von Schlachttieren sowie Fische und auch Hunde- oder Katzenfutter verwendet werden.
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ie sieht es nun aber rechtlich aus, darf ein Luderplatz überhaupt errichtet werden und was darf man dort zum Anlocken ausbringen?
Dr. Harald Fötschl
Grundsätzlich unterliegen nach den gültigen europäischen Rechtsvorschriften alle sogenannten Tierischen Nebenprodukte (TNP), das sind ganze Tierkörper oder Teile oder Erzeugnisse von Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, der Ablieferungspflicht. Von dieser EU-Rechtsbestimmung sind jedoch Körper oder Körperteile von Wildtieren, die in ihrem natürlichen Lebensraum verendet sind oder dort erlegt wurden, ausgenommen. Die Mitgliedsstaaten können selbst regeln, wie Aufbruch und auch andere Körperteile
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von Wildtieren, bei denen kein Verdacht auf Vorliegen einer übertragbaren Krankheit (Tierseuche, Trichinenbefall) besteht an Ort und Stelle zu beseitigen sind. Wildtiere, bei denen der Verdacht auf eine übertragbare Krankheit besteht, sollten immer unschädlich über die Gemeinde – TKV – Tonne entsorgt werden, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung möglichst zu verhindern. Gemäß der Tiermaterialien-Verordnung, BGBl. II Nr. 484/2008, muss man sich, wenn man einen Futterplatz für freilebende Wildtiere einrichten und TNP verfüttern will, bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als sogenannter „eingetragener Verwender“ registrieren lassen, wobei geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen sind, um jegliche
Gefährdung für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hintanzuhalten. Auch von dieser Vorgabe gibt es jedoch gemäß § 16 Abs. 11 Ausnahmen für Personen, die zur Ausübung der Jagd in Österreich berechtigte sind. Jäger gelten mit ihrer Registrierung bei den jeweiligen Landesjagdverbänden (Jagdkarte) bereits als eingetragene Verwender und dürfen Futterplätze mit tierischen Nebenprodukten zur Anlockung von Wild für die Zwecke der Jagd einrichten, wobei selbstverständlich auch die jagdrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Jäger dürfen aber nicht nur Aufbruch oder Abfälle von erlegtem Wild am Luderplatz ausbringen, sondern sind auch berechtigt, andere tierische Nebenprodukte in der erforder-
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lichen Menge z.B. von einem Fleischhauer zu kaufen und für die Lockfütterung zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass es gemäß der Steirischen Schwarzwildverordnung 2012 verboten ist, zur Kirrung von Schwarzwild u. a. ablieferungspflichtige Nebenprodukte, wie z. B. Schlachtabfälle, zu verwenden. Dieses Verbot gilt allerdings wiederum nicht für die Verwendung von Wildtieren oder Teile von diesen zur Kirrung, sofern kein Seuchenverdacht besteht oder es sich um Trichinenträger handelt. Zu beachten ist, dass die Bezirksverwaltungsbehörde das Betreiben von Luderplätzen beschränken oder gänzlich untersagen kann, wenn dies zur Abwehr oder Bekämpfung von Tierseuchen, zur Abwendung von öffentlichem Ärgernis oder zur Wiederherstellung der
öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Das Betreiben eines Luderplatzes wird insbesondere dann untersagt werden, wenn sich dieser in einem Wasserschutzgebiet oder in Bereichen und an Wegen, die regelmäßig von Menschen aufgesucht werden (Wanderwege, Grillplätze, Spielplätze, Sportplätze etc.), angelegt wurde. Wie sieht es nun aus, wenn an einem Luderplatz auch Hundeoder Katzenfutter zum Anlocken verwendet werden soll? Verarbeitetes Heimtierfutter, also z. B. Hunde-Fertigfutter oder auch Kauspielzeug, ist gemäß den einschlägigen europäischen Rechtsbestimmungen ein Endpunkt in der Produktionskette und unterliegt damit nicht mehr den Bestim-
mungen über tierische Nebenprodukte. Für die Verwendung von Fertigfutter für Heimtiere zur Lockfütterung von Fuchs und Marder gibt es daher keine Einschränkungen, da in diesem Fall ja auch kein Luderplatz im gesetzlichen Sinn errichtet wird. Im Zusammenhang mit der Entsorgung von TNP möchte ich zum Schluss auch noch kurz darüber informieren, dass es nach den österreichischen Rechtsbestimmungen eine weitere Ausnahmebestimmung von der Ablieferungspflicht gibt. Muss man sich einmal von seinem „besten Freund“ trennen, so muss dieser nicht würdelos über die TKV-Tonnen entsorgt werden, sondern man darf ihn ganz legal eingraben. Dies darf aber nicht irgendwo im Gelände, sondern nur auf dem eigenen Grund erfolgen.
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RECHT
von KR Dr. Jürgen Siegert
Die sichere Verwahrung Schon im kaiserlichen „Waffenpatent“ vom 24.Oktober 1852, also vor 165 Jahren, gab es die Bestimmung, dass Waffen sicher verwahrt sein müssen.
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Artikel von Dr. Jürgen Siegert
or genau fünfzig Jahren wurde auch im Waffengesetz 1967 die sichere Verwahrung vorgeschrieben. Im aktuellen Waffengesetz 1996 wird im §8 (1) 1 die Verwahrung mit der Verlässlichkeit in Verbindung gebracht: Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er ...2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass waffenrechtliche Dokumente wegen mangelnder Verlässlichkeit entzogen werden können, wenn die Verlässlichkeit als Folge mangelhafte Verwahrung nicht gegeben ist. In der Waffengesetznovelle 2010, die am 1.Oktober 2012 in Kraft getreten ist, wurde zur Verdeutlichung dieser wichtigen Bestimmung durch den neu eingefügten § 16 (a) deutlich gemacht: Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch nähere Bestimmungen Verordnung über die Anforderungen einer sicheren Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.
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Eine solche Verordnung ist bisher nicht ergangen. Die Einfügung „in zumutbarer Weise“ war mir deshalb besonders wichtig, weil sonst die Gefahr groß wäre, dass andernfalls durch unzumutbare Vorgaben ein Waffenverbot gleichsam „durch die Hintertüre“ käme. Sehr ausführlich ist die sichere Verwahrung in der zweiten Waffengesetz-Durchführungsverordnung geregelt. § 3 (1) Eine Schusswaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt. (2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich: 1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe); 2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit; 3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender. Diese Vorschriften regeln somit ganz klar, dass sowohl Waffen wie auch Munition sicher und sorgfältig verwahrt sein müssen. Die angeführten Bestimmungen sollen ganz besonders die Aufsichtsjäger und die Mitglieder des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes deshalb im Detail kennen, damit sie mithelfen können, Fragen zu beantworten und in Diskussionen korrekte Antworten zu geben. Denn unkorrekte Verwahrung kann böse Folgen haben. Denken wir nur daran, was passieren kann, wenn ein Unbefugter an Waffen herankommt und damit einen Suizid oder ein Verbrechen begeht! Aber selbst wenn es nur dazu führt, dass dem Besitzer der Waffe(n) oder der Munition die Verlässlichkeit abgesprochen wird und ihm daher die waffenrechtlichen Dokumente entzogen werden, ist das schon schlimm genug. Oft aber stellt sich jedoch die Frage, wie die Verwahrung zu erfolgen hat. Zunächst muss festgehalten werden, dass in keinem Gesetz und in keiner Verordnung die Rede davon ist, dass es ein Tresor, also ein Stahlschrank zu sein hat. Auch die in Deutschland verlangten Waffenschränke einer bestimmten Sicherheitsklasse sind bei uns kein Thema.
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Aber klar ist auch, dass ein Kleiderschrank, der mit einem Schloss versperrt ist, dessen Schlüssel keinerlei Sicherheit bietet, nicht ausreicht. Man hat sich darauf geeinigt, dass zumindest ein Zylinderschloss erforderlich ist. Der Schrank selbst kann aber selbstverständlich auch aus Holz sein. Wie ist das nun bei einem Schrank mit einer Glasscheibe? Das oft angesprochene „Panzerglas“ ist natürlich deshalb wenig sinnvoll, weil das Glas alleine wohl nicht ausschlaggebend ist. Es müssten auch die Wände und vor allem die Beschläge entsprechend einbruchssicher beschaffen sein. Eine gangbare Möglichkeit ist es aber, wenn man die sichtbaren Waffen innerhalb des Schrankes mit einem Stahlseil befestigt. Das durch die Abzugbügel geführte Seil sollte jedoch mit einer Kunststoffummantelung versehen sein um Schäden an den Gewehren zu verhindern. Wie dem § 3 (2) 2 der oben genannten 2.WaffV zu entnehmen ist, muss auch die Gefährlichkeit von Waffen und Munition berücksichtigt werden. Was bedeutet das? Das heißt, dass Waffen der Kategorien A (sofern man für eine solche eine Genehmigung hat, z.B für eine „Pumpgun“, die man zum Zeitpunkt des Verbotes eine Genehmigung (WBK) beantragt und bekommen hat) und der Kategorie B (Pistolen, Revolver, Selbstladebüchsen und -flinten sowie Repetierflinten) besser verwahrt sein müssen. Dafür ist ein Waffenschrank wohl unerlässlich. Die im Handel angebotenen Waffenschränke berücksichtigen dabei aber gleichzeitig auch, wer an die verwahrten Waffen herankommen darf. So ist es üblicherweise ein großer Doppelbartschlüssel, mit dem der Schrank geöffnet werden kann, für den kleinen Innenschrank, in dem Faustfeuerwaffen und Munition Platz finden,
ist es üblicherweise ein kleiner Zylinderschlüssel. Wenn sich nun im Schrank Langwaffen der Kategorien C und D befinden darf jeder Mitbewohner, der über 18 Jahre alt ist und gegen den kein Waffenverbot verhängt wurde, an den Schlüssel herankommen. Dieser Schlüssel kann innerhalb der Wohnung oder des Hauses auch versteckt werden. Den Schlüssel für den Innentresor kann man mühelos am Autoschlüssel befestigen und immer mitführen damit wirklich kein Unbefugter an ihn herankommen kann. Eine oft gestellte Frage soll hier aber auch noch einmal klar beantwortet werden: Es ist nicht vorgeschrieben (und es war auch nie so!), dass Waffen und Munition getrennt verwahrt sein müssen. Verwahrt natürlich ja, von getrennt kann aber keine Rede sein! Damit wurde jetzt die sichere Verwahrung im Hinblick auf unbefugte Mitbewohner angesprochen. Es gibt natürlich auch eine andere Zielrichtung, nämlich den Einbrecher. Dabei ist jedem klar, dass es einen absoluten Schutz gegen Einbrecher nicht geben kann. Das Gesetz berücksichtigt das dadurch, indem immer nur die Angemessenheit gefordert wird. Es liegt aber auch da im besonderen Interesse der Waffenbesitzer, Einbrüche und dabei besonders die Entwendung von Waffen und Munition wirksam zu verhindern. Kaum jemand wird dabei daran denken, die Fenster seines Einfamilienhauses zu vergittern, ein entsprechend sicheres Schloss an der Haustüre oder Wohnungstüre ist allerdings nicht nur ohnehin sinnvoll sondern auch zumutbar. Und noch einmal soll hier das Thema Überprüfung durch die Polizei angesprochen werden. Die Polizei überprüft – im Regelfall alle fünf Jahre – die Verlässlichkeit der Waffenbesitzer und damit der Verwahrung der Waffen. Derzeit
geschieht das aber ausschließlich bei Inhabern einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses. Diese Überprüfungen verlaufen in 99% der Fälle freundlich und problemlos. Die Frage, ob man den Beamten in die Wohnung einlassen muss oder nicht ist einfach zu beantworten: Genau genommen nein, aber dann wirkt man nicht an der Feststellung seiner Verlässlichkeit mit. Das hat dann die selben Folgen, wie wenn man einen „Alkotest“ verweigert. Es wird davon ausgegangen, dass man eben nicht verlässlich sei (bzw. beim verweigerten Alkotest, dass man alkoholisiert sei). Wichtig ist aber, dass über den Schlüssel zum Waffenschrank nur derjenige verfügen darf, der dazu berechtigt ist. Die hilfsbereite Frau, die weiß, wo sich der Schlüssel zu jenen Waffen befindet, zu deren Besitz sie nicht berechtigt ist – im Regelfall eben die Faustfeuerwaffen aber auch die anderen B-Waffen – löst für den Waffenbesitzer große Probleme aus. Die Frage, ob bei der Überprüfung auch die anderen Waffen, also die registrierungspflichtigen C-Waffen und die nicht registrierten D-Waffen kontrolliert werden dürfen, ist nicht eindeutig zu beantworten. Es darf aber in Wahrheit kein Problem darstellen, den überprüfenden Beamten auch diese Waffen zu zeigen. Vielleicht ist es jedoch sinnvoll, gelegentlich zu schauen, ob tatsächlich alle Waffen der Kategorie C registriert worden sind und ob die entsprechenden Registrierungsbestätigungen vorhanden sind. Am einfachsten ist es vermutlich, wenn man diese Bestätigungen im Waffenschrank aufbewahrt. Ein wichtiger Hinweis dazu: Eine Waffe, die man eigentlich bis zum 30.Juni 2014 hätte registrieren müssen, kann auch jetzt noch beim Waffenfachhändler registriert werden. Das ist dann nicht strafbar, wenn die Behörde nicht bereits vorher vom Besitz erfahren hat.
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Personen
Faszination des „Bartbindens“ Ein Besuch bei RJ Walch Klaus in Jungholz
Bärte am Hut sind Kunstwerke, die mit Stolz getragen werden.
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ausgewählt und auf Tonpapier eingerollt werden. Akribisch wird dann „gezupft“ und nach Länge und Farbe sortiert, da nur Haare mit einer weißen Spitze, dem sogenannten „Reif “, ausgewählt und längengleich zu kleinen Büscheln gebunden werden. Auf einem Brett abgelegt werden sie dann mit Draht gebunden.
I
n Holzgau geboren, führte ihn sein Berufswunsch nach Rieden – Gemeinde Ehenbichl bei Reutte, wo er die 3-jährige Lehre zum Berufsjäger unter WM Heinrich Feineler absolvierte und weitere 4 Jahre als Berufsjäger das Revier betreute. Anschließend wechselte Klaus für 7 Jahre in die Reviere „Garseil“ und „Starktal“ nach Zams. Weitere 21 Jahre war er in Jungholz tätig, bevor er schließlich seinen wohlverdienten Ruhestand antrat. In seinem schönen Jägerhäuschen am Waldrand erzählt mir Klaus, dass die Faszination des „Bartbindens“ niemals aus einem Profitgedanken heraus entstehen kann. Vielmehr ist es die Freude zum Beruf , eine Kunst und Technik, die meist von Generation zu Generation weitergegeben wird und welche er in seinem Fall von seinem Onkel Albin Hammerle aus Steeg übernommen hat. Stolz verweist er dabei auf seine Urkunde, welche bezeugt, dass er bei der Gamsbartolympiade 2014 in Bad Goisern den 1. Rang in der Wertungsklasse für Hirschbärte bis 16,0 cm erzielen konnte. Vorrangig werden bei uns Gams-, Hirsch- und Dachsbärte gebunden, wobei Erstere natürlich am vorsichtigsten zu behandeln
Für einen „richtig stolzen Gamsbart“ benötigt man Haare von bis zu ca. 7 Gamsböcken, da erst dann eine schöne Haardichte und eine perfekte Form erzielt wird. In diesem Fall werden in etwa 220 bis 250 Haarbüschel gebunden. sind. Damit hier möglichst keine Fehler gemacht werden können, ist es sinnvoll, die Decke am Aalstreifen (Rücken) erwachsener Böcke großzügig abzuziehen und solange das Tier noch warm ist dem „Fachmann“ zu übergeben. Alternativ und weil in der Praxis eine sofortige Weitergabe oft nicht möglich ist, kann der Jäger auch selbst kleine Grannenbüschel der Gamsböcke gerade bzw. gegen die Wuchsrichtung samt Wolle und Wurzel rupfen. Diese Büschel müssen jeweils einzeln in Zeitungspapier eingewickelt werden. Hier empfiehlt es sich auch immer einen Holzspan beizulegen, damit die Haare nicht knicken. Es werden sowohl lange als auch kurze Grannenhaare benötigt. Wird die Decke gleich beim „Fachmann“ abgegeben, rupft dieser die Büschel. Natürlich gibt ein erfahrener Bartbinder hier auch nicht alle Techniken preis. Beim Bartbinder einmal abgegeben , werden alsdann alle Haare in eine Richtung gebürstet, um die Unterwolle und eventuelles Ungeziefer zu entfernen. Es folgt ein mehrmaliges Waschen mit Shampoon zur Schmutz- und Geruchsbeseitigung, bevor man die Haare 4 bis 5 Tage bei Raumtemperatur trocknen lässt. Ein weiterer Arbeitsschritt besteht darin, dass die Haare grob nach Länge „kurz – mittel – lang“
Betrachtet man den Gamsbart traditionsgemäß als Symbol der Stärke und alpenländischen Lebensart, empfiehlt es sich auch, das auserwählte Stück im November/Dezember zu erlegen, da das Haarkleid zu dieser Zeit am kräftigsten ist. Das Haarkleid der Gamsgeißen kann ebenso verwendet werden, allerdings sind diese Bärte um einiges kürzer. Klaus rät uns, einen fertigen Gamsbart nicht unnötig der Sonne oder starkem Regen auszusetzen und zu Hause in einem dunklen Raum hängend aufzubewahren. Hirsch- oder Dachsbärte sind ungleich widerstandsfähiger, allerdings sollte auch hier direkte Sonneneinstrahlung vermieden werden. Bei Dachsbärten werden die Haare vom ganzen Tier entnommen. Die Hirschbärte entstammen aus der Unterseite des Trägers. Klaus, der auch als Zitherspieler bei verschiedenen Veranstaltungen auftritt, beherrscht zweifelsfrei eine der zeitaufwändigsten aber schönsten Fertigkeiten im Bereich jagdlicher Traditionen und wir wünschen ihm weiterhin viel Freude und ein kräftiges Weidmannsheil! Walch Klaus/Ch. Mungenast Seite 31
Historisches
von Mag. Karlheinz Wirnsberger, Jagdmuseum Schloss Stainz
Mürzsteg – ein Jagdschloss mit Geschichte Schloss Mürzsteg, im Bezirk Bruck/Mürzzuschlag, am Oberlauf der Mürz, liegt im unmittelbaren Nahbereich der Hohen Veitsch, einem Teil der nördlichen Kalkalpen. Dieser Bereich der Alpen war im ausgehenden 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts ein Teil der beliebten Jagdgebiete der Habsburger und somit auch von Wildreichtum „gesegnet“. Seit dem Jahre 1947 ist das Jagdschloss Mürzsteg Sommersitz des Österreichischen Bundespräsidenten.
K
Mag. Karlheinz Wirnsberger
Fotos: Henkelkrug 1910, Jagdschloss Mürzsteg Foto: UMJ, N.Lackner Originaltelegramm 1910 Scan: UMJ, Jagdkunde
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aiser Franz Josef I. ließ im Jahre 1869 ein „einfaches“ Jagdhaus im Schweizer Stil erbauen. Dieses wurde im Jahre 1879 erweitert, 1902 schlossartig ausgebaut, wobei man hier 3 Türmchen sowie eine Holzschindelverkleidung im Obergeschoss anbringen ließ und man in diesem Zeitraum auch die Einrichtung erneuerte. Im Jagdmuseum Schloss Stainz befinden sich zahlreiche Originaldokumente aus dieser Zeit, hauptsächlich Telegramme „an die k u k Hofjagdverwaltung in Mürzsteg“, aus denen man auch einiges über den Jagdbetrieb der damaligen Zeit herauslesen kann. Neben den üblichen Berichterstattungen über den Jagdbetrieb,
Wetterverhältnisse bzw. auch Balz und Brunftzeiten in den Hofjagdrevieren ist auch zu lesen, dass man zB. „am Sonntag den 18. d.M ein Hirschkalb für die Hofküche gütigst einliefern zu lassen“ hatte, so verlangte es das Hofwirtschaftsamt Wien. ( Aufgegeben am 13/ XII 1910 ). Auch zur damaligen Zeit wusste man bereits über die Qualität und Güte von Wildfleisch in der Küche. Dieses zwar in seiner Ausstattung recht schlicht errichtete Haus wurde aber nicht nur zu jagdlichen Zwecken genutzt, hier fanden auch politische Treffen, verbunden mit Gesellschaftsjagden, statt. Ein Beispiel eines derartigen Treffens ist der Aufenthalt von Zar Nikolaus II in der Zeit vom 30.
September bis 3.Oktober 1903. Besonders erwähnenswert ist über diesen Aufenthalt des russischen Gastes die beinahe minutiöse Auflistung des dreitägigen Programmes ( im Original vorhanden ), wo am Mittwoch den 30. September 1903 „um circa 7 Uhr abends“ Ankunft in Mürzsteg geplant war, „30 min nach der Ankunft“ ein „Diner zu 18 Gedecken im Speisezimmer und zu je 4 Gedecken im Billardzimmer“ gegeben wurde. Am Donnerstag den 1. Oktober „von 8h früh bis ½ 10h V.M. Aufbruch zur Gams - Jagd in der BURG, …. Während der Jagd „Dejeuner“. Der Zar, laut Berichten des Jagdschloss Verwalters und kaiserlichen Leibjägers Ludwig Egger, erlegte an diesem Tag 11 Gams mit
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12 Schüssen, Kaiser Franz Josef I in nobler Zurückhaltung, schoss an diesem Tag 2 Gamsböcke. Am 2. Oktober traf man sich bereits um 7 Uhr in der Früh, die beiden Monarchen, der österreichische Thronfolger EH Franz Ferdinand, die beiden Außenminister mit ihren Botschaftern um die „Endbesprechung des bereits vorbereiteten Mürzsteger Programmes, welches in Europa so viel Aufsehen machte…., abzuhalten.“ Es wurden die Grundsätze der Balkanpolitik Österreichs und Russlands verhandelt. Anschließend bereits von „¼ 9 – ½ 10 Uhr V.-M Aufbruch zur Gams – Jagd im Karlgraben; um 11 Uhr vormittags Beginn, um 2 Uhr nachmittags Ende des Triebes.“ Der Kaiser bezog an diesem Tag den obersten Stand um den Überblick wahren zu können. An diesem Tag erlegte beide Monarchen jeweils 6 Gamsböcke, Thronfolger EH Franz Ferdinand erlegte „12 Gams, auch diesmal ziemlich wahllos“, berichtete Ludwig Egger. Für den letzten Tag, Samstag 3. Oktober war bereits um ¼ 5 bis ¾ 6 Uhr früh Aufbruch zur HochwildJagd im „Schusterschlag“, hier begann der Trieb um ¼ 8 Uhr früh und um ¼ 10 Uhr vormittags Ende des Triebes. Dieser Jagdtag war aus jagdstrategischen fehlerhaften Überlegungen für „ihn ( Franz Josef I ) als auch für seinen Gast resultatlos verlaufen und auch im ganzen ein vollständiger Mißerfolg“ weiß wiederum sein Leibjäger zu berichten. Hofjagdleiter war zu dieser Zeit Sperlbauer. Am Nachmittag desselben Tages fuhr der Zar mittels Hofsonderzug nach Darmstadt. Dass die Hofjagden für die Bevölkerung der Region auch ein arbeitsplatzpolitischer Faktor waren zeigen weitere Dokumente, wo nicht nur Jäger auf der Gehaltsliste standen, sondern auch Treiber, Schlittengespannfahrer sowie Pferdeführer, die regelmäßig zum Einsatz kamen.
Offener Brief Sehr geehrter Herr Landesjägermeister, in Ihrem Interview in der Kronenzeitung vom 12. November 2017 mit dem Titel: „Grüne Matura und Jägerlatein“ sehen Sie ihren Schwerpunkt in der Verbesserung der Kommunikation zwischen den Jägern und der nichtjagenden Bevölkerung. Es ist Ihnen zuzustimmen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Eine Frage zum Titel: Was ist eigentlich in dem Interview Jägerlatein? (Definition Jägerlatein: Mehr oder weniger wahre Erzählungen von Jägern). Nach meiner langjährigen Erfahrung ist neben einer verbesserten Kommunikation mit der Bevölkerung - der Ihre Interviews durchaus förderlich sind – auch der Umgang der Jäger untereinander, bzw. mancher Funktionäre der Steirischen Landesjägerschaft mit ihren Mitgliedern dringend verbesserungsbedürftig. Gemäß § 2 Abs. 2 lit. d) der Satzungen der Steirischen Landesjägerschaft gehört zu deren Aufgaben die Wahrung der Interessen der Berufsjäger und Jagdschutzorgane. Wenn die Wahrung der Interessen der Aufsichtsjäger so ausschaut, dass sie ihre verpflichtende Weiterbildung selbst bezahlen müssen und die Landesjägerschaft daran noch ordentlich verdient, dann „ist etwas faul im Staate Dänemark“ (Shakespeare). Diese Weiterbildungen könnte man ohne weiteres entbürokratisieren und der freiwilligen Interessenvertretung der Aufsichtsjäger überlassen, zumal im § 34 Abs. 10 des Jagdgesetzes vorgesehen ist, dass die Steirische Landesjägerschaft für die Durchführung der Weiterbildungskurse geeignete Organisationen heranziehen kann. Und noch etwas: Wenn der Obmann des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes, der ursprünglich zu einer Besprechungen zur Schaffung der „Dachmarke Jagd“ eingeladen war und daran teilgenommen hat, wieder ausgeladen wurde, dann ist das kein freundlicher Umgang mit dem noch jungen, prosperierenden Steirischen Aufsichtsjägerverband. Es wäre zu wünschen, dass Sie als neuer Landesjägermeister für alle Jäger sich auch dieser Themen annehmen. Mit Weidmannsheil Dr. Bruno Pflüger
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leserbriefE Prüfungsvorbereitungskurse in Murau Ende Mai bis Anfang Juni 2017 haben sich insgesamt 11 Kandidaten zur Aufsichtsjägerprüfung aus dem Bezirk Murau gestellt. Die Prüfungsvorbereitungskurse wurden in Murau besucht und wurden vom unter der bewährten Leitung des Lehrprinzen Herrn Bertram Kropf organisiert. Die Vortragenden haben das Wissen bestens weitergegeben was sich am Prüfungserfolg widerspiegelte. Ein Monat vor der Prüfung haben sich die Kandidaten nochmals, in mehreren Stunden, gemeinsam mit den Vortragenden, den prüfungsrelevanten Stoff intensiv durchgenommen und in Gesprächen diskutiert. Eine große Hilfe war auch der Abend mit Herrn Dr. Bruno Pflüger in Bezug auf das Steirische Jagdgesetz und ein gemeinsamer Besuch bei Herrn Ing. Hanshelmut Helm, Landesobmann des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes, mit dem wir die ökologischen Themen durchgesprochen haben und Pflanzenkunde in der Praxis erfahren konnten. Alle 11 Kandidaten haben die doch sehr anspruchsvolle Prüfung mit Erfolg bestanden. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Prüfung in Graz sehr korrekt und genau durchgeführt wurde und die Prüfer sehr wohl die gute Vorbereitung zu schätzen wussten. Nochmals ein Danke an die Prüfungskommission unter der ausgezeichneten Leitung von Frau Mag. Sagris und allen die sich bemüht haben uns durch die Prüfung zu bringen. Adolf Lercher
Zerwirkkurs für steirische Aufsichtsjäger der Bezirksgruppe Graz / Graz-Umgebung am 12.11.2017 in Übelbach Meine Schwester und ich haben im Rahmen der Weiterbildung für steirische Aufsichtsjäger, Bezirksgruppe Graz / Graz-Umgebung am 12.11.2017 in Übelbach an einem Zerwirkkurs teilgenommen. Am Vormittag wurde uns zuerst das Aus-der-Deckeschlagen und das Zerwirken von einem Fleischhauer gezeigt. Unter dem Motto „learning by doing“ machten wir uns ans Werk und übten an den vorhandenen Stücken, wobei Günther, der Fleischhauer, uns mit kundiger Hand, immer frisch geschärften Messern und praktischen Ratschlägen zur Seite stand. Zu Mittag gab es ein köstliches Hirschragout mit Knödeln, einen süßen Nachtisch und Getränke. Am Nachmittag haben wir gemeinsam unter Anleitung von Hrn. Bulla unsere grob zerwirkten Stücke jetzt noch fein zugeputzt und in essbare Portionen zerwirkt. Vakuumiert verpackt, konnten wir diese zusammen mit einer gut aufbereiteten Informationsmappe nach Hause nehmen. Ein herzliches Dankeschön gilt Hrn. Güther Bulla, der diesen informativen Tag perfekt vorbereitet und geplant hat. Mit Weidmannsheil Gruber Susanne
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Der Jagdphilosoph
Verbandsgeschehen BEZIRKSGRUPPE Hartberg-Fürstenfeld
Nun ist die Dachmarke Jagd in Österreich geboren
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iel Arbeit und Ideenfindung steckt hinter dieser Dachmarke und soll uns Jäger in der Öffentlichkeit besser darstellen und zu einem einheitlichen Auftreten verhelfen. Ist das nun die Lösung der jagdlichen Probleme in Österreich? Ich glaube nicht. Wir Jäger sind halt nun einmal seltsame Gestalten in der Öffentlichkeit, obwohl sind das nicht auch Fußballer, Tennisspieler, Golfer, Mountainbiker, Reiter etc.? Warum kommen wir Jäger dabei so schlecht weg? Wir sind es, die einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, dafür auch noch bezahlen. Wir tragen zu einer intakten Umwelt und einen gesunden Wald bei, achten auf ein natürliches Gleichgewicht in der Natur und sind Nahrungsmittelproduzenten eines wertvollen Wildbrets. Wieso schaffen wir Jäger es nicht uns so zu präsentieren? Liegen dahinter persönliche Befindlichkeiten die uns gegenseitig blockieren? Politik hat in der Jagd nichts verloren. Hier geht es um mehr. Genau diese Politik ist aber hinderlich uns so darzustellen wie wir wirklich sind. Wir Jäger halten zu wenig zusammen. Wir müssten alle persönlichen Befindlichkeiten hintanstellen, damit wir einen Schritt weiterkommen. Dies wird aber leider nicht gelingen, da der politische Einfluss in die Jagd noch immer zu groß ist. Zuständige Politiker geben in der Jagd die Richtung vor, sei es
bei diversen Prüfungen oder Gesetzesänderungen. Warum gibt es ein Steirisches Jagdgesetz, wenn es in jedem Bezirk eine andere Art der Jägerprüfung gibt? Einmal als VierAugen-Gespräch, einmal vor der gesamten Prüfungskommission…Hier gäbe es genug Ansätze Dinge in den eigenen Reihen zu ändern, damit wir nach Außen als eine Einheit gesehen werden und damit glaubwürdiger werden. Diese Richtung sollte die Landesjägerschaft vorgeben und nicht die Politik. Ich glaube es interessiert in der Öffentlichkeit niemanden, wenn ein Jäger unbewusst oder auch bewusst einen falschen Abschuss tätigt. Hier sind wir aber rigoros mit Bestrafungen in den eigenen Reihen. Natürlich gehören Gesetzesvergehen bestraft. Aber haben wir wirklich alle eine reine Weste? Ist keinem von uns schon ein Missgeschick passiert? Welche Folgen hatte dies? Ich hoffe ein immens schlechtes Gewissen und damit verbunden die Zielgebung in Zukunft noch besser aufzupassen damit dies nicht mehr passiert. Kann ich moralisch vereinbaren Wild in Gehegen zu züchten und in Jagdgatter zu verkaufen und mich als stolzen Jäger bezeichnen? Hier lügen wir uns selbst an und beschmutzen unser eigenes Nest. Solange wir in unserem Herzen nicht die ehrliche Jagd verinnerlicht haben und hinter unserem Wirken stehen, wird uns die beste Dachmarke nicht helfen….
Der neue Vorstand mit BJM Stv. J.Tauchmann (2.v.l.) und LO H.Helm (Mitte)
StAJV Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld, 3.Jahreshauptversammlung Bei der am 6.Oktober 2017 abgehaltenen Jahreshauptversammlung konnte Petra Schweighofer neben einer großen Zahl von Mitgliedern auch den stellvertretenden Bezirksjägermeister Johann Tauchmann, den Landesobmann Hanshelmut Helm, Beirat im Landesvorstand Dr. Bernhard Grillitsch und den BG-Obmann von Murau Willi Körbler begrüßen. Nach den Berichten des stellvertretenden Obmanns und des Kassiers sowie der Kassaprüfer konnte der bestehende Vorstand entlastet werden. Mit großem Interesse wurde der Vortrag des Vertreters der GraWe Mag. Florian Winter verfolgt, in dem die in der Jagdkartenversicherung enthaltenen Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- und Jagdwaffenversicherungen vorgestellt wurden sowie das V erhalten im Schadensfall erklärt wurde. Unter Wahlleiter Dr.Griliitsch wurde anschließend ein neuer Vorstand für die Periode von 3 Jahren gewählt. Der Wahlvorschlag mit Obmann Petra
Schweighofer, Kassier Manfred Kaplan und Schriftführer Franz Spanring wurde einstimmig angenommen. Dem Vorstand gehören weiters an A.Cividino, P.Reithofer und K.Zeiringer sowie als Kassaprüfer J. OrthoferKönig und H.Reichl Der Vorstand der Bezirksgruppe dankte den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und dankt insbesondere dem ehemaligen Obmann Hermann Pichler für seinen Einsatz beim Aufbau des StAJV. Allen Aufsichtsjägern wünschen wir viel Erfolg bei der Ausübung des Jagdschutzdienstes und ein kräftiges Weidmannsheil. Seite 35
Verbandsgeschehen
Weihnachtsbrief an unsere Mitglieder
Werte MitgliederInnen!
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iedder ist ein Jahr vergangen. Vieles hat sich in diesem Jahr getan. Nach den Jägerschaftswahlen wurde unsere Bezirksgruppe Murau gegründet. Obmann Willi Körbler ist es auch zu verdanken, dass unsere Mitgliedszahlen steil bergauf führen. Nach der Vollversammlung, die von der BG Voitsberg, unter Obmann Franz Kohlbacher abgehalten und organisiert worden war, fanden einige Veranstaltungen in den Bezirksgruppen statt. Ich wurde außerdem zur Landesvollversammlung des Kärntner Jagdaufseher Vereins eingeladen, wo das Hauptthema die Windenergie war. Im Mai durfte ich meine Obmännerkollegen aus Salzburg – Ing. Otto Burböck, Tirol – LJM_Stv. Artur Birlmair und Kärnten – Ziehvater Bernhard Wadl, zum Erfahrungsaustausch in die Steiermark laden. Dabei wurden aktuelle Aufsichtsjägerthemen erörtert und unter anderem das Jagdmuseum Stainz besucht und Schießübungen mit dem Schalldämpfer in Zangtal durchgeführt. Es wurde allen klar, dass der Schalldämpfer eine absolut gehörschonende Zusatzeinrichtung der Waffe ist und unbedingt für alle Jäger erlaubt gehört. Es haben wieder in G/GU und Hartberg-Fürstenfeld Aufsichtsjägerkurse stattgefunden und wir gratulieren allen Kandidaten, die die schwere Prüfung bestanden haben. Vielen Dank auch an die Organisatoren und Vortragenden, die die Kandidaten bestmöglich vorbereitet haben. Im Juni konnte ich meinen Freund Bernhard Wadl mit seiner Gattin
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Marianna in den Nockbergen besuchen. Unvergessliche Eindrücke sind in Erinnerung geblieben. Beim 2. Steirischen Aufsichtsjägertag in Laubegg durfte ich auch erstmals unseren Herrn Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof begrüßen. Als Gastreferent hielt der Landesjägermeister von Tirol, Bmstr. DI (FH) Anton Larcher einen mitreißenden Vortrag über die Jagd in Tirol und die gute Zusammenarbeit mit dem Tiroler Jagdaufseherverband. In der BG Hartberg-Fürstenfeld wurden im Oktober Neuwahlen abgehalten und es freut mich, dass erstmals eine Dame die Funktion des Bezirksobmannes – besser Bezirksobfrau - übernommen hat. Herzliche Gratulation, liebe Petra Schweighofer. Erstmals in der Geschichte unseres beinahe 5-Jährigen Verbandes hat es eine gemeinsame Hubertusfeier vom Steirischen Jagdschutzverein – Ortsstelle Übelbach und der BG Graz/GU in Übelbach gegeben. Herzlichen Dank an BO Günther Bulla und seinen Bruder Gerhard. Vor kurzem wurde auch der Termin für die Gründung der BG Weiz festgelegt. Ein Team um Rupert Friedl wird sich am 9. Februar der Wahl stellen. In diesem Jahr haben wir außerdem eine neue Mitgliedskarte kreiert, den Leitfaden für Aufsichtsjäger erstellt und die Rucksackapotheke auf den Markt gebracht. Sollten sie noch kein Weihnachtsgeschenk haben, wäre dies ein tolles Geschenk, dass in keinem Rucksack fehlen sollte. Unser Redaktionsteam hat sich erweitert und wir sind stolz, Prinz
Karl von Liechtenstein als Redaktionsmitglied begrüßen zu dürfen. Wir haben es auch dieses Jahr geschafft, 4 Ausgaben des Steirischen Aufsichtsjägers zu gestalten und an Sie zuzusenden. Dieses Magazin wird übrigens auch von vielen Nicht-Jägern begeistert gelesen und wird mittlerweile bis ins benachbarte Ausland versandt. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihren Druckkostenbeitrag, der uns die Arbeit im Team wesentlich erleichtert, da die Druck- und Versandkosten stetig steigen. Wir würden uns auch über Themenwünsche und Leserbriefe sehr freuen. Zum Schluss noch ein kurzer Ausblick auf das Jahr 2018: Die Vollversammlung mit Neuwahlen findet am 16. Februar in Murau statt; eine gesonderte Einladung folgt. Ein weiterer Fixpunkt ist dann der 3. Steirische Aufsichtsjägertag der am 8. September in Kooperation mit dem Österreichischem Freilichtmuseum Stübing als „Tag der Naturnutzer“ abgehalten wird. Es würde uns freuen, wenn Sie zahlreich zu diesem „Naturerlebnistag“ kommen würden. Es bleibt mir nur noch aufrichtig Danke für Ihre Treue zu unserem Verband zu sagen und Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und Glück, Gesundheit und Weidmannsheil für 2018 zu wünschen! Weidmannsheil! Ing. Hanshelmut Helm (Landesobmann)
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BEZIRKSGRUPPE MURAU
Info- Veranstaltung der Bezirksgruppe Murau Am 10. November hielt die Bezirksgruppe Murau unter der Leitung ihres Obmannes Willi Körbler ihre erste Info-Veranstaltung im Hotel Lercher in Murau ab.
Der Tagesordnung entsprechend wurde ein Vortrag über die derzeit geltende Fassung der Polizze bei der Grazer Wechselseitigen Versicherung der Steirischen Landes Jägerschaft durch Mag. Winter abgehalten. Der Vortrag fand sehr guten Anklang und in der darauffolgenden Fragestunde wurde sehr angeregt diskutiert und Sachverhalte durchgespielt. Danach legte der Landesobmann
Ing. Helm die Ziele und Anliegen des Steirischen AJV dar, welche völlig unpolitisch in der steirischen Jägerschaft sind. Die Standesvertretung der steirischen Aufsichtsjäger werde sich, so Ing. Helm aber stark um die Weiterbildung ihrer Aufsichtsjäger kümmern und sich in die entsprechenden Gremien reklamieren um ihre Interessen umzusetzen. Diese können auch auf der Homepage des AJV eingesehen werden. In der darauffolgenden Fragestunde an den Rechtsgelehrten des Steiermärkischen AJV Dr. Pflüger konnten Fragen gestellt werden, was auch sehr stark in Anspruch genommen wurde.
Im Anbetracht, dass 2 Veranstaltungen an diesem Abend gleichzeitig stattfanden (St.LambrechtVortrag / Beginn des Jagdkurses in Murau) war die Bezirksgruppe Murau mit der Teilnehmerzahl und dem Interesse am Steiermärkischen Aufsichtsjägerverband doch recht zufrieden. Als Serviceleistung des AJV konnte jeder Teilnehmer seinen Jagdknicker vom Fachmann gratis schärfen lassen. Die Bezirksgruppe Murau bedankt sich bei allen Teilnehmern und wünscht Allen einen guten Anlauf, guten Anblick und ein kräftiges Weidmannsheil. Ing. G.Uher
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ie Bezirksgruppe Murau konnte neben einer großen Anzahl Interessierter den Landesvorstand Obmann Ing. Helm, den Landeskassier Sigi Edlinger und Dr. Pflüger sowie den Landesschriftführer Ing. Uher begrüßen.
Wir sind ein Partnerbetrieb des Steirischen Ausichtsjägerverbandes. Bei Vorlage der Mitgliedskarte, profitieren Sie durch zahlreiche Ermäßigungen. Ausgenommen Aktionsware, bereits reduzierte Ware und Gutscheine.
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Verbandsgeschehen - Kleinanzeigen BEZIRKSGRUPPE Murau
Die Bezirksgruppe Murau des Steirischen Aufsichtjäger Verbandes stellt sich vor ! Aufsichtsjäger vor Ort umsetzen wird. Bei der Wahl, die am 12.2.2017 in Niederwölz stattgefunden hat, wurden alle Vorstandsmitglieder und Talschaftsvertreter einstimmig gewählt. 2.Reihe v.l.: Ing. Kohlbacher, Dr.Pflüger, Sigi Edlinger, LO Ing. Helm, Dr. Grillitsch, Friedrich Wind Landesobmann 1.Reihe v.l.: Erich Pistrich, Georg Pranckh, BO Willi Körbler, Ing. Uher, Arnold Hannsmann, Ing. HansChristian Steinbrugger, Georg Zischmeier helmut Helm gratulierte dem Obmann Einladung zur Willi Körbler und seinem Team er Steirische AufJahreshauptversammlung sichtsjäger-Verband und wies auf die Wichtigkeit der der Bezirksgruppe Murau ist eine Interessens- Aufsichtsjäger hin und legte den vertretung der Stei- Aufsichtjägern nahe, sich auch in am 12.01.2018 einem eintägigen Seminar zum rischen Aufsichtsjäum 18 Uhr 30 im ger und politisch neutral, d. h. dass Berg- und Naturwächter ausbilden Gasthof Kirchenwirt in zu lassen. Die Aufsichtsjäger soller bei keiner Jägerschaftswahl 8831 Niederwölz 29 ten bestens geschult sein und eine kandidiert. Die Zusammenarbeit Vorbildwirkung für alle steirischen mit anderen Jagdverbänden ist Jäger sein. Obmann Körbler dankgewollt und gewünscht. Es freut te den Anwesenden für die Wahl uns, dass sich nun eine Gruppe und versprach sich für die Belange im Bezirk Murau gefunden hat, der Aufsichtjäger und Mitglieder welche die Anliegen des Verim Bezirk einzusetzen und im Lanbandes weitertragen und für die
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desvorstand zu vertreten. Ebenso wichtig ist ihm die Zusammenarbeit mit den Jagdvereinen und dem Jagdamt. Weil Herrn Bezirksobmann Körbler und uns die Zusammenarbeit mit dem Jagdschutzverein sehr wichtig ist, wird angeboten Termine und Veranstaltungen gemeinsam abzusprechen um Überschneidungen von Veranstaltungen oder parallele Events und Termine auszuschließen. Es würde den Steirischen Aufsichtsjägerverband Bezirksgruppe Murau sehr freuen, würden wir gemeinsam einen Veranstaltungskalender für 2018 erstellen. Herr Bezirksobmann Körbler ist unter obmann.mu@aufsichtsjaeger-steiermark.at erreichbar. P.S. Schauen Sie einmal auf der Homepage des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes vorbei und entdecken Sie was es alles Neues gibt. Guten Anlauf, guten Anblick und ein kräftiges Weidmannsheil wünscht Euer BO Willi Körbler
Foto: © Ernst Rudigier
Kerzenschein und Christlaterne leuchten hell die Weihnacht’ ein. Glocken läuten nah und ferne, Friede soll auf Erden sein.
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Der Steirische Jagdaufseherverband wünscht seinen Mitgliedern und ihren Familien, allen Freunden und Gönnern ein frohes Weihnachtsfest. Gesundheit, Anblick und Weidmannsheil möge sie durchs neue Jahr begleiten.
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BEZIRKSGRUPPE Graz/Graz-Umgebung
Wildbret richtig verarbeiten Am 12.11.2017 fand in Übelbach der erste Wildbret Zerwirklehrgang unter dem Motto „Vom Schuss bis zum küchfertigen Stück“ statt.
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estens motiviert trafen sich die Lehrgangsteilnehmer um 10:00 Uhr um in diesem zweiteiligen Kurs Wildbret richtig zu zerwirken und anschließend, im zweiten Teil, die einzelnen Fleischteile küchenfertig zu zerteilen und zu parieren.
gleich Tipps, wie die einzelnen Fleischteile optimal in der Küche verwendet werden können. Hier gilt nochmals unser besonderer Dank an Günter für seine Geduld und auch seine Bereitschaft zu aller erst einmal unser Werkzeug auf Vordermann zu bringen (= schärfen!)
Fleischermeister Günter Scherer hat in interessanter und bewährter Weise seine Tipps und Tricks gezeigt um möglichst verlustfrei und kräftesparend die Decke abzuziehen und die groben Fleischteile herauszuarbeiten. Anschließend zeigte er das Entfernen der Knochenstücke und gab auch
In der Mittagspause gab es dann für die Teilnehmer ein Hirschragout und Mehlspeisen und anschließend ging es für alle in die Küche. BO Günther Bulla zeigte hier den Teilnehmern, wie die Stücke „zugeputzt“ und fertig zerteilt
werden, auch hier gab es Tipps für die Zubereitung und es gab für die Teilnehmer bei den Kursunterlagen u.a. auch Rezepte für Wildfonds und Wildjus, damit auch die Knochen entsprechend verwendet werden und das Stück somit fast zur Gänze verarbeitet wird. Nachdem dann alles vakuumverpackt war, konnten die Teilnehmer gegen 16:00 Uhr die Messer beiseitelegen und können sich nun auf das „Verzehren“ des hart erarbeiteten Wildbrets freuen. Ich bedanke mich bei allen Teilnehmern und Helfern und hoffe, dass es für alle ein schöner und interessanter Lehrgang war.
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Verbandsgeschehen BEZIRKSGRUPPE Graz/Graz-Umgebung
Hubertusfeier „Am Listen“ Am 03.11.2017 wurde erstmals eine gemeinsame Hubertusfeier vom Steirischen Aufsichtsjägerverband BG Graz/Graz Umgebung und vom Steirischen Jagdschutzverein, Ortsstelle Übelbach organisiert.
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ei bestem Herbstwetter trafen sich über 150 Teilnehmer zum Feiern eines gemeinsamen Hubertusgottesdienstes, abgehalten von Pfarrer Dr. Horst Hüttl. Umrahmt wurde die Feier von den Jagdhornbläsern aus Übelbach unter der bewährten Führung von Hornmeister Max Waidacher. BO Günther Bulla und Ortsstellenleiter des Jagdschutzvereines Gerhard Bulla konnten zahlreiche Ehrengäste begrüßen, darunter den Bezirksjägermeis-
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ter Harald Schönbacher, Prinz Karl von und zu Liechtenstein unseren Landesobmann Hanshelmut Helm und zahlreiche Jagdfunktionäre aus der Region. Anschließend an die heilige Messe konnte dem Bezirksjägermeister die Jagdstrecke (ein Stück Gamswild und 4 Stück Rehwild) gemeldet werden und die Jagdhornbläser gaben die dazugehörigen Signale zum Besten. Bei angenehmen Temperaturen konnten die anwesenden Jäger, versorgt mit Maroni und Getränken, bis
in die späten Abendstunden Erfahrungen und Erlebnisse austauschen. Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Helfern und Unterstützern sowie bei unserem Pfarrer Horst Hüttl für die feierliche Gestaltung des Gottesdienstes. Wir hoffen, dass diese Veranstaltung einen Grundstein für eine vereinsübergreifende Zusammenarbeit gelegt hat, da sie wieder einmal bewiesen hat, welch schöne Ergebnisse bei einer guten Kooperation zu Stande kommen können.
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„Uns ist kein Auftrag zu klein aber auch nicht zu groß!“ Dementsprechend reicht unser Angebot von Dachstühlen inklusive Spenglerei und Dachdeckerarbeiten, Wintergärten, Innenausbau, Holzstiegen, Balkone, Fußböden, Carport´s, Umbau und Aufstockungsarbeiten, Althaussanierungen bis hin zu Blockhäusern. Sie sind sowohl als Privat- als auch Firmenkunde bei uns bestens aufgehoben. Von der einfachen Dacheindeckung im Garten, Wohnhaus bis zum Industriegebäude, aber auch für anspruchsvolle Ingenieurholzbauten sind wir die richtigen Partner. Für meisterhafte Ausführung Ihrer Wünsche garantiert unser perfekt ausgebildetes Team, das schon durch viele pünktliche und qualitativ hochwertig abgewickelte Aufträge für Zufriedenheit und Anerkennung unter unseren Kunden gesorgt hat. Auf Grund unserer einzigartigen Verarbeitung von Rundholz, können wir Ihnen anbieten, eigenes Holz mit enormer Wertsteigerung für Hallen, Wirtschaftsgebäude Wohngebäude etc. zu verwenden und etwas Besonderes zu günstigen Konditionen zu schaffen.
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Verbandsgeschehen - Kleinanzeigen ANkündigung
Mit dem Aufsichtsjägerverband zur Jagdmesse „Hohe Jagd“ nach Salzburg Termin: Donnerstag, 22.Feber 2018 Abfahrt: 06:00 (pünktlich!) Graz, Murpark Zusteigmöglichkeiten in St.Michael und Liezen geplante Ankunft: 09:30 auf der Messe Salzburg Rückfahrt: 16:00 (pünktlich!) ab Messe Salzburg
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DIVERSES Die neuen, vielfach nachgefragten Hutabzeichen sind ab sofort bei unseren Veranstaltungen und bei den Bezirksobmännern erhältlich. Setzen auch Sie ein (Hutab)Zeichen und schmücken Sie Ihren Hut. Es gab bis jetzt übrigens kein eigenes Hutabzeichen für Aufsichtsjäger.... Male Schützenscheiben für jeden Anlass. Genauer Info: 0676/87427739 bzw. johannaheidrun.helm@hotmail.de
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geplante Ankunft in Graz: 20:00 Murpark Kosten: € 45,00 für Fahrt und Eintritt, die Firma SIEGERT ladet alle Teilnehmer auf Würstel und Bier ein Der Steirische Aufsichtsjägerverband bietet seinen Mitgliedern eine besonders angenehme und vor allem auch preiswerte Art, diese bedeutendste Jagdmesse Österreichs zu besuchen. Egal ob schönes Wetter herrscht oder es regnet oder vielleicht sogar schneit, wir reisen bequem und sicher in einem modernen Reisebus (mit WC usw.) nach Salzburg. Allein die im Fahrpreis enthaltene Eintrittskarte kostet an der Tageskasse € 19,00! Anmeldungen ausschließlich per e-mail an juergen@ siegert.at. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens bestätigt und gleichzeitig die Kontonummer bekannt gegeben. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die definitive Bestätigung. Ich freue mich auf eine gemeinsame Fahrt zur Hohen Jagd. KR Dr. Jürgen Siegert Impressum Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz. T u. F: 0316/2311236677, E: info@aufsichtsjaegersteiermark.at, www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, T: 0664/45 57 400, oder 03118/51 613, www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz Redaktion: Mag. Karlheinz Wirnsberger, Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Prinz Karl von und zu Liechtenstein, Ing. Hanshelmut Helm Grafik: Reinhard Wernbacher. Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher. Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken.
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Rehfütterung und Äsungsergänzung Autor: Johann Bischof 120 Seiten, 13 x 20,5 cm, brosch. ISBN 978-3-7020-1630-2 Preis: € 14,95
Buchtipp
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Der Autor
Johann Bischof, Jäger seit seiner Jugend und Revierinhaber in der Obersteiermark, war beruflich jahrelang als Wild-Fütterungsberater einer Futtermittelfirma in vielen Revieren und als Vortragender bei zahlreichen Jägerveranstaltungen in Österreich unterwegs.
Blaser
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ufgrund der Intensivierung in der Land- und Forstwirtschaft ist es in vielen Fällen zur „Ausräumung“ der Landschaft gekommen, sodass Rehwild zunehmend auch in der Vegetationszeit Notzeiten durch Äsungsmangel durchlebt. Wie optimale Rehlebensräume aussehen, wie man sie verbessert, aber auch welche Möglichkeiten der Äsungsergänzung es gibt, um Rehen über diese Mangelzeiten hinwegzuhelfen, wird in diesem Buch mit Hilfe zahlreicher Abbildungen anschaulich dargestellt. Durch Verbesserung der Äsungsbedingungen kommt es auch zu weniger Verbissschäden und das Wild kommt leichter durch den Winter, was letztlich die Bildung guter Trophäen begünstigt.
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JAGDSCHULE CORAX
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Wenn Sie die Jägerprüfung zur Erlangung der ersten Jahresjagdkarte ablegen wollen, dann sind Sie bei uns richtig. Unsere Vortragenden sind seit vielen Jahren in der Jägerausbildung tätig und Spezialisten auf ihrem Fachgebiet. Der Vorbereitungskurs beginnt am Samstag, dem 13. Jänner 2018. Die Kurseinheiten finden jeweils samstags ganztägig im Abstand von 14 Tagen bis zur Prüfung im April 2018 statt. Kurslokal ist der Seminarraum des Hotels La Cucina in Peggau. Die praktischen Fähigkeiten, wie Gehölzkunde, das Aufbrechen, Wildkrankheiten und Wildbrethygiene erlernen Sie bei einem Reviergang im Waldlehrpfad der Jagdschule Corax in Neuhof bei Übelbach. Den Abschluss des Tages bildet ein „Schüsseltrieb“, wo Sie im geselligen Beisammensein ein köstliches Wildgulasch erwartet. Neu im Programm ist unser Partnerkurs. Nahe Familienangehörige eines vollzahlenden Kursteilnehmers können mit diesem gemeinsam den Kurs besuchen und zahlen nur die Hälfte. Kurskosten: € 600.-, Partner € 300.- inklusive Lernunterlagen, exklusive Schießausbildung, deren Kosten den Schülern nach Anzahl der notwendigen Übungseinheiten verrechnet werden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage unter www.jagdschule-corax.at KONTAKT: E-Mail: kursleiter@jagdschule-corax.at Dr. Bruno Pflüger, Tel.: 0664/322 93 87
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Die Carnica-Biene Foto: © Fotolia
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Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse
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Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935
Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf
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Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.
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