Der Steirische Aufsichtsjäger Ausgabe 13 - Frühling 2018

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Ausgabe 13 - Frühling 2018 Preis: € 7,90

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Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at



INHALT

VORWORT

IM REVIEr

Landesobmann Hanshelmut Helm

4 Schau mir auf die Eier, Kleiner …

Tierportrait 8 Ein Meister des Überraschungseffekts Der Sperber (Accipiter nisus) ist ein Brutvogel des

paläarktischen Waldgürtels und mit Ausnahme der Tundra über weite Teile Eurasiens verbreitet.

Jagdhunderassen 10 Der Große Münsterländer

Botanik

14 Die Douglasie Die Douglasie wird auch Douglasfichte oder

Douglastanne genannt, gehört zu der Gattung der Nadelhölzer und zur Familie der Kieferngewächse.

Lucius

16 Dachmarke Jagd ÖsterreichW

Gesundheit und Wissenschaft

20 Klein und gemein - Zecken im Anmarsch Jetzt beginnt bald wieder die Zeit, wo unsere treuen

Gefährten auf einem Spaziergang im Revier von blutsaugenden Plagegeistern, den Zecken, befallen werden.

Erste Hilfe im Revier 22 Erste Hilfe im Jagdbetrieb RECHTliches 25 Forstrecht - darf jeder Hund in jeden Wald? 26 Anzeigepflicht VERBANDSGESCHEHEN 40 Bericht der Landesvollversammlung

Werte Aufsichtsjäger, liebe Leser!

U

nsere Vollversammlung mit Neuwahlen in Krakauschatten ist Geschichte. Fast der gesamte bisherige Vorstand ist wieder zur Wahl angetreten und wurde einstimmig wiedergewählt. Herzlichen Dank für das Vertrauen. Wir werden weiter die Arbeit für die Steirischen Aufsichtsjäger mit vollem Elan fortführen. Hier gibt es genug zu tun. Unser Hauptschwerpunkt dieses Jahr wird der Aufsichtsjägertag im Österreichischem Freilichtmuseum Stübing sein. Hier können wir unsere Jagd positiv anderen Naturnutzern näher bringen und für unser Wirken mehr Verständnis erzeugen. Weiters gilt es unsere Heimat und unsere Lebensräume zu schützen; es kommen ja immer mehr negative Einf lüsse auf Fauna und Flora zu. Sei es durch die Errichtung von Windparks in hochsensiblen Wildlebensräumen oder auch die Wiederansiedlung von Raubwild ohne die Folgen wirklich abschätzen zu können. Auch da werden wir Aufsichtsjäger nicht herumkommen, auf klärend auf die Naturnutzer einzuwirken. Sie sehen, es wartet viel Arbeit. Weidmannsheil Hanshelmut Helm

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Schau mir auf die Eier, Kleiner … Vögel sind seit langem bevorzugte Studienobjekte, wenn es um Fragen von Partnerwahl, Treue und Sex im Tierreich geht. Prächtige Federn oder schön gefärbte Eierschalen verraten dem Partner mitunter, was sich Vogelmann oder-frau zu bieten haben, ob es sich lohnt treu zu bleiben oder doch lieber fremdzugehen. Ein Thema –nicht nur zu Ostern aktuell.

D

er Frühling – die Sonne kitzelt in der Nase, das erste Grün spitzt hervor und in Busch und Baum trillert, singt und jubiliert es. Aber was für unsere Ohren voll Unschuld und Lebensfreude klingt, bedeutet für den gefiederten Hörer nur eines: Sex, Sex, Sex! Mittlerweile können auch Menschen die geheimen Botschaften in Feld und Flur entschlüsseln.

Schöne Männer will die Frau

Dr. Christine Miller, Wildtierbiologin, Journalistin

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Die schönsten Männer pflegen die Vielweiberei- so schaut es jedenfalls auf den ersten Blick unter Vögel aus. Dort wo viele Männchen im Wettbewerb untereinander stehen, werden sie von den Schiedsrichterinnen aufs Genaueste begutachtet. Nur wer hohe Note in Schönheit, Stil und Kraft erreicht, kommt bei den unscheinbaren Herrinnen des Geschehens zum Zuge. Fasanen, Auer-Birk und Schneehühner verdanken ihre prächtigen Gefieder, Sporne und Rosen dem harten Kampf um die Gunst der Weibchen am Balzplatz. Aber es lohnt sich

auch für die treuen, monogamen Vogelmänner schön und begehrenswert zu sein. Die Theorie dafür hat schon Charles Darwin formuliert. Vogelforscher aus England, Frankreich und den USA haben nun Beweise dafür gesammelt. Mittlerweile sind alle Zugvogelmännchen in ihre Brutgebiete zurückgekehrt. Sie versuchen sich schnell einen guten Nistplatz zu sichern. Wenn die Vogelweibchen eintreffen, bieten sie sich und ihre Nester und Brutreviere den Damen an. Die früh ankommenden Weibchen sind in der Regel die mit der besseren Kondition. Sie haben unter dem Gesamtangebot der Herren die freie Auswahl. Die Nachzüglerinnen sind dagegen im Durchschnitt schwächer. Ihnen bleiben nur noch die männlichen Mauerblümchen. Und tatsächlich sind die übrig gebliebenen Männchen meist kleiner, weniger prächtig gefärbt und haben weniger auffällige sekundäre Geschlechtsmerkmale, wie Farbflecken, Schmuckfedern und Sporne. Wer es sich als Männchen leisten kann, tut gut daran mit seinen Reizen nicht zu geizen.

Je auffälliger, desto größer die Chance von den Top- Frauen aus der ersten Zugwelle erhört zu werden. In den letzten Jahren sind auch noch weitere Hüllen bei der Vogelforschung gefallen. Genetische Test haben es entlarvt: Fast die Hälfte der Vogelpaare bei Zugvögeln gehen fremd – und das auch noch mit Berechnung und Bedacht auf beiden Seiten. Einerseits gilt: je schöner der Vogelmann, desto häufiger hat er Nachkommen in fremden Nestern. Und je weniger ein Weibchen mit dem eigenen Gefährten zufrieden ist, desto mehr Eier lässt sie von fremden Partner befruchten. Insgesamt gibt es mindestens 70 Vogelarten, die extravagante Federn und Ornamente entwickelt haben und auf diese Weise mit ihren verborgenen Qualitäten prunken und protzen. Die Rolex unter den Vogelfedern ist dabei die Farbe Rot. Rote und gelbe Federn sind besonders aufwendig in der Produktion. Die dafür notwendigen Carotinoide wirken antioxidativ und zeigen den Luxus, den man sich leisten kann. Außerdem steigt der Carotinoidgehalt im Blut, wenn viel Testosteron – männliches Geschlechtshormon - im

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IM REVIER


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Kreislauf zirkuliert. Nachdem ein erhöhter Testosteronspiegel das Immunsystem des Vogels schwächt, ist „Machogehabe“ und Federpracht ganz schön riskant für ein Vogelmännchen.

Je länger der Schwanz, je teuerer der Schmuck…Was Frauen wirklich wollen Plötzlich waren sie weg, die lästigen blutsaugenden Milben in den Nestern der Rauschschwalben. Erst vor wenigen Jahren kam die tropische Geflügelmilbe nach Europa und bereits innerhalb kurzer Zeit hat sie sich auf verschiedne heimische Singvogelarten gestürzt. Besonders gelitten haben die Rauchschwalben. Aber mittlerweile scheinen die Blutsauger wieder auf dem Rückzug zu sein. Anders Pape Möller – Ornithologe in Frankreich und einer der besten Kenner der Rauschschwalben Szene in Europa hatte seine Vögel und ihre Parasiten genau unte sucht. Noch 1987 waren 2/3 der Nester befallen. 12 Jahre später fand Anders Möller nur noch in jedem 100sten Nest Milben. Ein Blick auf die Schwanzfedern der Schwalbenmännchen führte Möller auf die richtige Spur. Normalerweise sind die Federn der männlichen Vögel gut 20% länger als die Schwanzfedern der Weibchen. Nicht so jedoch in den parasitengeplagten Revieren. Denn offensichtlich ist für eine Schwalbin Männchen nicht gleich Männchen. Je länger die Schwanzfedern der Männchen, desto weniger konnten ihnen die Milben etwas anhaben. Was Wunder, dass sich die Weibchen auf die langschwänzigen Superschwalben stürzten. Die guten Erbanlagen der Väter in der Abwehr von Parasiten und Krankheiten werden auch an ihre Jungen vererbt. Kleine „Kuckucksschwalben“, die von den Forschern in das Nest eines

unattraktiven Männchens geschmuggelt wurden, hatten die erhöhte Widerstandskraft des eigenen, biologischen Vaters geerbt. Und sie trugen nach der Mauser auch längere Schwanzfedern als der schwache Adoptivvater, der sie aufgezogen hatte. Aber auch die parasitenfreien Männchen können wählerisch sein. Auch sie bevorzugen gesunde und kräftige Partnerinnen. Nachdem die schlimmste Milbenplage abgeebbt war, sank auch die absolute Unwiderstehlichkeit der „langen Schwänze“ für die Weibchen. Trotzdem sind die Weibchen auf der Suche nach „schönen“ Schwalben. Junggesellen erkennt man in allen Schwalbenpopulationen am Schwanz. Die unbeweibten Männer – und in gewissem Umfang gilt das auch für weibliche Vögel - haben kürzere Schwanzfedern, blassere Gefiederfarben, ein schlechteres Immunsystem und –wenn es mit der Familiengründung doch klappt – mehr fremde Eier im Nest. Wer genauer hinsieht, erkennt bei fast allen Vogelarten diese Mechanismen. Ein Zaunkönigmännchen muß gleich mehrere Nester bauen, bevor er ein Weibchen von seinen Qualitäten überzeugen kann. Spatzen Machos haben einen größeren schwarzen Brustfleck und längeren Schnabel als weniger erfolgreichen Mitbewerber. Blaumeisen Beaus tragen im UV-Licht leuchtende Schopffedern. Dadurch ist eine schöner Blaumeisen Mann auch für die Meisenfeinde erkennbar. Es ist riskant mit leuchtendblauem Schopf herum zu fliegen. Das können sich eben nur besonders gesunde und kräftige Tiere leisten. Der Vorteil dabei ist nicht nur, dass einem die Meisenweiber zu Füßen liegen. Je schöner der Partner, desto mehr strengen sich die Mütter auch an. Sie füttern ihr Gelege häufiger und mit mehr Nahrung als

die Partnerinnen von „blassen“ Meisen. Und sorgen auf diese Weise dafür, dass die Jungen nicht nur tolle Erbanlagen haben, sondern gleich mit einem Vorsprung ins Leben starten.

Blind vor Lust oder klare Berechnung – Gruppen Sex Sex ist ein hartes Geschäft im Tierreich. Wie wenig kann man investieren, um das meiste herauszubekommen. Wie mit dem Taschenrechner werden der persönliche Einsatz, eigenes Risiko und die erfolgversprechendste Familienplanung gegeneinander abgewogen. Verblüfft waren die Biologen von der Universität Bonn als sie herausfanden, dass selbst die Menge an Spermien, die pro Treten abgesetzt werden genau ausgezählt werden, zumindest bei den untersuchten Vogelarten. Wenn sie als erste am Zuge sind, wird ein größeres Spermienpaket abgegeben. Im Wiederholungsfall wird entsprechend weniger investiert, aber auch, wenn sie bereits „Vorgänger“ hatten. Wenn es große Unterschiede zwischen den einzelnen Weibchen gibt, werden die Vogelmännchen noch knauseriger und behalten mehr Vorräte „in der Hinterhand“. Auch die Weibchen üben eine geheime Wahl aus. Sie können sich mit mehreren Männchen in Folge paaren – und Balz der Rivalen auf den Wettkampf der Spermien im Eileiter verschieben. Die Männchen kontern mit Biologie und Taktik. Nicht nur bei Vögeln werden die Spermien in großer Zahl abgesetzt, um mit Masse gegen den Kontrahenten zu gewinnen. Manche Spermienköpfchen sind sogar mit Häkchen besetzt, um sich untereinander zu verhaken und eine undurchdringliche Barriere für das gegnerische Team aufzubauen. Wiederholtes Kopulieren mit dem Weibchen schafft so Seite 5


IM REVIER Vorteile für die eigenen Spermien. Auch „seltsames“ Verhalten wie bei der Heckenbraunelle, wo Männchen gegen die Kloake des Weibchens picken, lassen sich so erklären. Auf diese Weise wird die Partnerin dazu gebracht, das letzte Spermienpaket auszuscheiden. Und auch der „Gruppensex“ bei vielen Vogelarten erhält so eine biologische Erklärung. Die Männchen, die in großer Zahl hinter einem Weibchen her sind, sind nicht durchgedreht und sexbesessen, sondern rechnen mit ihren besonders leistungsfähigen Spermienmannschaften.

Was macht Frauen attraktiv? Wer Glück hat, kann beim abendlichen Ansitz die Jagdflüge der Schleiereulen beobachten. Diese auffällige Eulenart nistet in Gebäuden und Kirchtürmen und ist trotz einer großen Variation der Gefiederfärbung leicht erkennbar. Aber kennen Sie auch die geheimen Botschaften im Federkleid der Schleiereule? Die Gefiederfarbe kann von dunkel rötlich braun bis weiß reichen, von reinfarbenen zu schwarz getupften Exemplaren: Mit dieser Bandbreite eine ideale Reklametafel auf dem Heiratsmarkt der Eulen. Die Partnerwahl hat schon im Winter begonnen. Die Eulenfrauen haben mit ihren Flecken für ihren Erbanlagen gegen Parasiten geworben. Die Jungen von stark gefleckten Weibchen können sich besser gegen die Attacken von Blutparasiten zur Wehr setzen, sie produzieren mehr Antikörper und haben auch weniger Blutsauger im Gefieder. Selbst wenn die Jungtiere einer blassen Adoptivmutter ins Nest geschmuggelt wurden, zeigen sich die Stärken der guten Erbanlagen. Es waren eindeutig die ererbten Abwehrkräfte, die einem Jungvogel eine Seite 6

von Dr. Christine Miller

gute Startposition ins Leben verschafft. Wer als Männchen eine farbige Partnerin gefunden hat, versucht ihr treu zu bleiben. Aber weil der Blick auf die wahren inneren Werte der Eulenfrau verwehrt ist, lässt sich ein Eulenmann auch narren. Nachdem Biologen die Gefiederflecken der Traumpartnerin gebleicht hatten, ließ auch die Treue der Eulenmänner nach – zu Unrecht wie wir wissen! Die Schleieneulenmännchen übernehmen während der Brutzeit einen Großteil des Beutefangs. Bis die Jungvögel mindestens 2 Wochen alt sind, schaffen sie allein das Futter für die Jungen und das Weibchen heran. Für diese beachtliche Aufgabe sollten sie gut gerüstet sein und auch die Weibchen achten darauf, wem sie sich und die Nachkommenschaft anvertrauen. Wie gut, dass diese Eigenschaft an der Gefiederfarbe ablesbar ist, jedenfalls für Eulenfrauen. Je dunkler ein erwachsenes Männchen gefärbt ist, desto mehr investiert es in seine Familie: rotbraune Männchen zogen im Vergleich größere Gesperre erfolgreich auf, sie brachten die größere Menge an Nahrung heran und hatten auch durchwegs größere Herzen – je röter, desto mehr Arnold!

Bunte Eier Tiefblaue Eier, smaragdgrüne Schalen, gelbe oder rote Eier, sogar mit faszinierenden Muster, die im UV Licht reflektieren liegen in den Vogelnestern. Für wen ist diese Farbenpracht bestimmt? Wahrscheinlich für den Partner – er soll treu und beständig bei der Gefährtin bleiben und sich voll und ganz der Familie und dem Brutgeschäft widmen. Die Frage, die sich nicht nur Vogelweibchen landauf, landab stellen, ist: wie bringt man „ihn“ dazu. „Meine

Kinder, sind auch deine Kinder“, lauter die Zauberformel. Kann das Vogelweibchen ihren Partner davon überzeugen, dass sie Top- Gene an ihre Kinder vererbt, wird er sie und die gemeinsamen Kinder nicht so leicht sitzen lassen. (Ein Verhalten, das sonst bei Vögeln gar nicht so selten ist!) Vogelmänner sind umso verlässlichere Partner, je mehr sie von der hohen Qualitäten der Gattin und damit der gemeinsamen Kinder überzeugt sind. Diese Botschaft vermuteten Ornithologen vom Naturhistorischen Museum in Madrid in den zartgesprenkelten Schalen von Trauerschnäpper oder Singdrossel. Juan Moreno und Jose Luis Osorno vermuten, dass Vogelmütter mit den besonders gefärbten Eierschalen den Vatervogel ans Nest binden wollen. Deshalb investieren sie einen kostspielig zu produzierenden Farbstoff in den Aufbau der Schale. Je mehr blau-grünes Biliverdin und braunes Protoporphyrin eingebaut werden, desto mehr zeigen sie, dass die Jungen gute Abwehrkräfte von der Mutter geerbt haben. Ein Grund für den Vater diese Premium- Nachkommenschaft – in die er auch seine Erbanlagen investiert hat, kräftig zu unterstützen und zu füttern. Natürlich gibt es auch Vogelarten, die ihre Eier durch Tarnfarben und Muster vor Nesträubern schützen. Bodenbrüter gehören ausnahmslos dazu. Auch andere Gründe für Schalenmuster sind denkbar. Bei Kalziummangel bauen einige Vogelweibchen statt des Minerals Farbstoffe zur Verstärkung in die Schale ein. Außerdem dürfen wir uns auf unser Auge nicht allzu sehr verlassen. Vögel sehen im UV-Spektrum oft recht gut. Und gerade viele Höhlenbrüter legen häufig Eier, die im UV Bereich strahlend blau oder intensiv leuchten. Bei schwacher


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Beleuchtung in einem Nistkasten werden solche Farben deutlich wahrgenommen. Die Schalenfarbe wird in der Schalendrüse aus Blutpigmenten gebildet. Zum Beispiel wird das blaugrüne Biliverdin aus dem Blutfarbstoff Häm in der Leber umgebaut. Dieser Vorgang kostet den Vogel relativ viel Energie. Die Farbpigmente Bilirubin und Biliverdin haben auch eine direkte praktische Funktion: sie sind starke Antioxidantien und können schädliche freie Radikale im Körper abfangen. Wer verschwenderisch mit den teuren Farbstoffen umgeht, verkündet lautstark die Botschaft: „Ich bin so gut, ich kann Farbstoffe sogar verschwenden!“`. Was für die Weibchen die blauen Eier, sind für die Männchen die roten Federn. Nicht nur der Vater der Eier kann mit den schillernden Farben umworben werden. Anscheinend haben viele Vogelweibchen keine Skrupel bei „außerehelichem Sex“. Die prunkvollen Eier sollen auch interessierte Nachbarn anlocken. Wenn der auch entsprechend ausgestattet ist (kennt Vogelfrau zum Beispiel an den langen Schwanzfedern oder

rotem Gefieder), steht einem Seitensprung nichts mehr im Wege. Immer im Dienst der Fortpflanzung und der eigenen Gene.

Der Sinn des Lebens – heiß und kurz oder kühl und lange Vögel gelten als zarte Wesen. Im Vergleich mit dem Menschen sind sie dagegen eher ein Ausbund an Zähigkeit. Gerade die kleinen Piepmätze haben ganz erstaunliche Lebensstrategien entwickelt. Die Gartengrasmücke ist ein kleiner Singvogel von gerade mal 18 g Körpergewicht. Aber einzelne Grasmücken können 14 Jahre alt werden. Das heißt, sie haben in ihrem Leben mindestens 28 mal die Sahara überquert. Gerade Zugvögel können ein beträchtliches Alter erreichen- vorausgesetzt sie überleben die ersten Jahre. Drei Viertel der ausgeflogenen Rotkehlchen erleben ihren ersten Geburtstag nicht. Von den erwachsenen Rotkehlchen sterben die meisten innerhalb von 5 Jahren. Aber bei Kontrollen von beringten Vögeln tauchen dann auch wieder Rotkehlchen

Greise mit 15 – 17 Jahren auf. Der Aufwand für die Brutpflege ist der Schlüssel zum Verständnis der Lebensplanung bei Vögeln. Je früher und schneller sich Vögel fortpflanzen, desto kürzer ist ihre Lebensspanne. Das lässt sich im Experiment bestätigen: Kohlmeisen Eltern wurden um die Hälfte ihrer Gelege erleichtert. Die Eier dann unfreiwilligen Adoptiveltern untergeschoben. Die Pflegeeltern brachten zwar mehr Jungen zum Ausfliegen, sie selbst kamen aber kaum noch über den nächsten Winter. Während die ursprünglichen Elternvögel sich nur um ihre verkleinerte Brut kümmern mussten und Nahrungsmangel und Kälte weit besser wegsteckten. Je weniger Vögel unter umweltbedingter Sterblichkeit leiden, desto länger können sie sich fortpflanzen. Immer mal wieder ein kleines Gelege, bis ins hohe Alter hinein. Nach der Lektüre dieses Artikels wird ihnen die Welt nicht mehr als die gleiche erschienen. Das Vogelgezwitscher, Geflatter und Geschnäbel – alles Sodom und Gomorrah – oder eben reine Natur.

Wir sind ein Partnerbetrieb des Steirischen Ausichtsjägerverbandes. Bei Vorlage der Mitgliedskarte, profitieren Sie durch zahlreiche Ermäßigungen. Ausgenommen Aktionsware, bereits reduzierte Ware und Gutscheine. Seite 7


Sperber

TierPortrait

von Sebastian Zinko

Ein Meister des Überraschungseffekts

Fotos: © Fotolia

Der Sperber (Accipiter nisus) ist ein Brutvogel des paläarktischen Waldgürtels und mit Ausnahme der Tundra über weite Teile Eurasiens verbreitet.

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er Sperber weist hinsichtlich der Größe einen starken Sexualdimorphismus auf: Das Männchen („Terzel“) ist deutlich kleiner und leichter als das auch kräftiger gebaute Weibchen. Altvögel sind auf der Oberseite schiefergrau gefärbt, die Unterseite ist bei gebändert (gesperbert), wobei die Sperberung bei Männchen rotbraun, bei den Weibchen schwärzlich ist. Jungvögel sind auf der Oberseite warm dunkelbraun gefärbt, die Sperberung der Unterseite ist dunkelbraun. Die Iris ist bei Jungvögeln hellgelb, bei Altvögeln dunkelgelb bis tief orange gefärbt. Eine ähnlich gefärbte Art ist der größere und in der Steiermark deutlich seltenere Habicht (Accipiter gentilis). Sperber ernähren sich überwiegend von kleinen und mittelgroßen Vögeln, wobei das Männchen Vögel bis Drosselgröße und das Weibchen Vögel bis Taubengröße erbeutet. Die Artenzusammensetzung in den Beutelisten spiegelt dabei in etwa die regionalen Häufigkeitsverhältnisse wieder, da die häufigsten Ar-

ten auch am öftesten erbeutet werden. In der Regel zählen dabei Sperlinge, Meisen, Finkenvögel, Drosseln, der Star und vor allem im Siedlungsgebiet auch Türkentauben und Straßentauben zu den am häufigsten vom Sperber erbeuteten Arten. In geringem Umfang werden auch Kleinsäuger wie Mäuse, Wühlmäuse und Fledermäuse erbeutet. Der Sperber beginnt ab Mitte April mit der Brut und die Jungvögel werden von Ende Juni bis Mitte Juli flügge. Der Sperber ist in der Steiermark neben dem Mäusebussard und dem Turmfalken eine der häufigsten Greifvogelarten, und ist flächig verbreitet und in allen bewaldeten Landesteilen zu finden. Das geschlossene Verbreitungsgebiet reicht bis etwa 1200 Meter Seehöhe, wobei besonders im westlichen Teil der Steiermark Brutzeitnachweise bis in 1800 Meter Seehöhe reichen. Der höchstgelegene Nestfund gelang nordwestlich von Pürgschachen in 1380 m. Ziehende und jagende Sperber können regelmäßig auch in den baumlosen Gebirgslagen bis in etwa 2500 m beobachtet werden. Der Sperber bewohnt gut strukturierte Landschaften, in denen sich Waldgebiete mit offenen und halboffenen Flächen abwechseln. Die Horste werden in Waldrandnähe hauptsächlich in Fichten und Kiefern errichtet, wobei 20- bis 50-jährige Bestände bevorzugt werden. Reine Laubwaldgebiete werden weitgehend gemieden. In den letzten 15 Jahren wurden in Graz die Randbe-

zirke und seit 2015 auch größere Grünflächen in der Innenstadt besiedelt. Außerhalb der Brutzeit halten sich Sperber auch in relativ offenen Landschaften sowie im Siedlungsgebiet an nahrungsreichen Stellen (z. B. Vogelfütterungen) auf. Während die mitteleuropäischen Brutvögel Teilzieher sind, wobei vor allem die Jungvögel abziehen, zeigen nordische Brutvögel eine größere Zugneigung, wobei die Winterquartiere in Mittel-, West und Südeuropa sowie Nordafrika liegen. Wie Ringfunde belegen verbringt ein Teil der steirischen Population den Winter in der Umgebung der Brutreviere, während der andere Teil im Mittelmeerraum überwintert. Der unauffälligere Frühjahrszug findet vor allem im März statt, der stärker ausgeprägte Herbstzug beginnt Mitte August, erreicht im Oktober seine höchste Intensität und endet im November. Obgleich vom Sperber in der Steiermark keine Bestandszahlen vorliegen, dürfte die langfristige Bestandsentwicklung dem europäischen Trend folgen. Früher galt der Sperber als „Schädling“ und wurde deshalb bis weit in das 20. Jahrhundert verfolgt. Starke Bestandseinbrüche wurden in den 1950er und 1960er Jahren festgestellt. Verursacht wurde dies durch den Einsatz von biologisch schwer abbaubaren Pestiziden (vor allem DDT), die zu einem stark verringerten Bruterfolg und einer erhöhten Sterblichkeit führten sowie durch eine rigorose Verfolgung. Erst ab den 1970er Jahren erfolgte nach einer Beschränkung des Pestizideinsatzes und dem Verbot der direkten Verfolgung eine deutliche Bestandserholung. Gegenwärtig ist illegale Verfolgung bei uns, im Gegensatz zur Situation in den Durchzugs- und Überwinterungsgebieten in Südeuropa, kaum noch vorhanden. Zu den häufigsten Todesursachen gehören Kollisionen mit Autos, Glasscheiben und Freileitungen. Seite 9


Jagdhunderassen

www.muensterlaender.info

Der Große Münsterländer Langhaariger schwarz-weißer Münsterländer

Foto: Viktoria Zwiauer

Der Große Münsterländer (GrMü) ist laut Fédération Cynologique Internationale (FCI) immer schwarz-weiß. Rein schwarze Hunde sind im neuesten FCI-Standard auch erlaubt. Er zählt zu den Jagdhunden und ist in der FCI Gruppe VII „Vorstehhunde“ genauer „Kontinentale Vorstehhunde“ mit Ursprungsland Deutschland eingeordnet.

Autor: Mf. Dipl.-Ing. Dr. Sabine Bickel (Züchterin GrMü von Grinzing, Meisterführerin, Leistungsrichterin des ÖJGV, ehem. Bereichszuchtwartin des ÖVMÜ) Seite 10

Geschichte

Aussehen

Fälschlicherweise wird der Große Münsterländer oft als der „große Bruder“ des Kleinen Münsterländer angesehen. Die beiden Rassen Großer- und Kleiner Münsterländer sind miteinander jedoch nicht verwandt. Sie sind nur in derselben Gegend im deutschen Münsterland gezüchtet worden. Der Große Münsterländer ist ein direkter Verwandter des Deutsch Langhaar. 1909 schloss der „Deutsch-Langhaar-Verein“ die schwarze Farbe endgültig aus der Zucht aus. 1919 nahm sich der neu gegründete „Verein für die Reinzucht des langhaarigen schwarz-weißen Münsterländer Vorstehhundes“ der Zucht des schwarz-weißen Langhaar an. Nach Erfassung der vor allem im westlichen Münsterland und in Niedersachsen noch vorhandenen Reste dieses bodenständigen Langhaarstammes in einer Urliste begann der Verein 1922 mit der planmäßigen Zucht des Großen Münsterländers. Die Urliste umfasst 83 Hunde. Nachkommen aus Paarungen zwischen den in der Urliste erfassten Großen Münsterländern wurden in das Zuchtbuch Große Münsterländer eingetragen. In den 1980er Jahren gab es wenige Einkreuzungen Großer Münsterländer mit Deutsch Langhaar zur Blutauffrischung beider Rassen.

Die Rüden erreichen eine Schulterhöhe von 60 – 65 cm und die Hündinnen haben ein Stockmaß von 58 – 63 cm. (mit Toleranzgrenze um 2 cm nach oben). Das Gewicht des GrMü liegt um 30 kg. Das Haar ist lang und dicht, jedoch schlicht – typisches Langhaar – mit gut ausgebildeten Federn an den Läufen und einer gut entwickelten Fahne an der Rute. Das Haar des Kopfes ist kurz und anliegend, an den Behängen lang, mit guter Fransenbildung. Die Welpen werden immer weiß mit schwarzen Platten geboren. Die Schimmelung tritt erst viel später auf. An Hand der Färbung der Pfotenballen kann die spätere, endgültige Färbung vorhergesehen werden. Den Großen Münsterländer gibt es in schwarz-weiß oder als Schimmel von hell bis dunkel mit oder ohne Platten; auch rein schwarz ist erlaubt. Der Kopf des GrMü ist immer schwarz. Erlaubt ist eine weiße Blesse oder Schnippe.

Charakter Der Große Münsterländer verhält sich im Haus ruhig, unaufdringlich und zeigt sehr

viel Geduld Kindern gegenüber. Er möchte in seine „Menschenmeute“ integriert sein, dann entwickelt er eine starke Beziehung zu seinem Rudel. Er ist ein ausgeglichener Hund, der jedoch eine gehörige Portion Temperament hat. Dieses kommt draußen in


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freier Natur zutage. Dort lebt er seine Schneid und seine Freude an Bewegung aus. Bei der Arbeit vor- und nach dem Schuss, im Feld, im Wald oder im Wasser sieht man dann, dass ein Großer Münsterländer arbeiten will, ja muss. Dabei zeigt er seine Vielseitigkeit, seine Passion und Zuverlässigkeit. Der Große Münsterländer arbeitet gerne für seinen Hundeführer. Seine Stärken liegen bei der Arbeit nach dem Schuss. Er ist ein zuverlässiger Finder und Apportierer und ruhiger Schweißhund. Diese Arbeiten nach dem Schuss sind im Sinne einer weidgerechten Jagdausübung hoch einzuschätzen.

er sich nicht, alle Schwächen und Unfähigkeiten seines Besitzers auszunützen. Er setzt seine hohe Intelligenz ein, um entweder für den Hundeführer zu arbeiten oder für sich selbst Vorteile zu erhaschen.

gabe und Führung. Dieser alte Jagdgebrauchshundeschlag ist darauf seit über 100 Jahren konsequent gezüchtet worden. Der Große Münsterländer ist ein Jagdhund und sollte es auch bleiben.

Ein Großer Münsterländer benötigt eine jagdliche Auf-

Der Große Münsterländer ist sehr feinfühlig und leichtführig, benötigt aber eine absolut konsequente Erziehung und ruhige Behandlung. Ohne Abrichtung scheut

Quellen: FCI Standard Nr. 118, Großer Münsterländer Vorstehhund (05.03.1914) Der Große Münsterländer – Egon Vornholt

Foto: fotolia.com

Großer und Kleiner Münsterländer – Sabine Middelhaufe

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Jagdhunderassen

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WILDBRET MIT EHRENKODEX Wildbret wird immer beliebter, nicht zuletzt weil die artgerechte Lebensweise der Tiere eine willkommene Alternative zu konventionellen Tierfabriken bietet. Genießer, die beim Wildbret-Kauf auf höchste Qualität setzen, achten auf die eingetragene Marke „Wild aus meinem Revier“.

B

ewusste Ernährung ist „in“ wie nie zuvor. Tierisches Eiweiß liefert neben Energie auch wertvolle Nährstoffe wie Eisen oder Vitamin B12, doch die herkömmliche Fleischproduktion ist vielen Konsumenten ein Dorn im Auge. Nachhaltig denkende Genießer wenden sich daher verstärkt dem Thema Wildbret zu, der wohl ursprünglichsten und ehrlichsten Form der Ernährung. Das Fleisch von jagdbaren Wildtieren ist nicht nur delikat, sondern von Natur aus reich an Mineralstoffen und Spurenelementen, hat einen äußerst geringen Fettgehalt und ist reich an ungesättigten Fettsäuren, insbesondere an Omega3-Fettsäuren. Frisch ist Wildbret von Mai bis Jänner erhältlich, aber (vakuum-)verpackt und tiefgekühlt ist es sehr gut lagerbar, was eine ganzjährige Verfügbarkeit ermöglicht. Doch die wenigsten Konsumenten gehen selbst auf die Jagd - sie beziehen Wildbret und Wildbretprodukte entweder direkt von Jägern oder über den Fachhandel. Deshalb spielt der Faktor Vertrau-

en eine immens wichtige Rolle: Hat das Tier artgerecht gelebt? Stammt es aus der Region? Entspricht das Produkt den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und kann der Anbieter vom Erlegen bis zum Verkauf höchste Sorgfalt garantieren?

Qualität sichtbar machen Für Jäger ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich, genauso wie Respekt und der sorgsame Umgang mit der Natur. Um diesen „Ehrenkodex“ auch nach außen hin sichtbar zu machen und die Wertschätzung für regionales Wildbret zu steigern, wurde die Initiative „Wild aus meinem Revier“ ins Leben gerufen. Unter dieser eingetragenen Dachmarke werden für Wildbret und Wildbretprodukte hochwertig gestaltete Verpackungs- und Werbemittel angeboten, die nur für einen limitierten Kreis von Beteiligten erhältlich sind. Diese verpflichten sich, ein Höchstmaß an Sorgfalt und Verantwortung im täglichen Arbeiten walten zu lassen - von der Hegearbeit über

die nachhaltige Bewirtschaftung des anvertrauten Reviers bis hin zur Wildbretgewinnung. Verwender der Marke „Wild aus meinem Revier“ geben sich somit als Experten für Wild und Wildbret zu erkennen und zeigen so dem Konsumenten auf den ersten Blick, dass er beste Qualität ersteht.

Möglichkeiten der Markennutzung Berechtigte, die an der Nutzung der Marke „Wild aus meinem Revier“ interessiert sind, können aus einer großen Auswahl an hochwertigen Verpackungs- und Werbemitteln wählen, die über den Webshop http://www.wildaus-meinem-revier.at erhältlich sind. Möglich sind auch die Eigenproduktion von Verpackungs- und Werbemitteln für den Eigenverbrauch sowie Gemeinschaftsproduktionen für Jagdgemeinschaften (Folder, Visitenkarten etc.). Strikt untersagt ist es jedoch, mit der Marke gekennzeichnete Verpackungs- und Werbemittel an Dritte weiterzugeben bzw. zu verkaufen!

Ehrenkodex Das Verwendungsrecht der Marke „Wild aus meinem Revier“ ist an die Einhaltung folgender Kriterien gebunden: • Der Jäger/die Jägerin ist im Besitz einer gültigen Jagdkarte • Das erlegte Wild stammt aus dem eigenen Revier oder aus einem österreichischen Revier, wo der Jäger/ die Jägerin das Jagdausübungsrecht innehat. • Der Jäger/die Jägerin garantiert, dass das mit der Marke Wild aus meinem Revier gekennzeichnete Produkt den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht und garantiert höchste Sorgfalt vom Erlegen bis zum Feilbieten der Produkte. • Der Jäger/die Jägerin garantiert, dass ausschließlich Wild lt. jeweiligem Landesjagdgesetz unter der Marke Wild aus meinem Revier vermarktet wird. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf www.wild-aus-meinem-revier.at Verpackungen online bestellen auf www.etivera.com Seite 13


Foto: Fotolia

Douglasie

Botanik Zapfen nickend oder hängend, auffällig sind die 3 spitzigen Deckenschuppen

Die Douglasie

(Pseudotsuga menziesii Franco)

D Die

Die Douglasie wird auch Douglasfichte oder Douglastanne genannt, gehört zu der Gattung der Nadelhölzer und zur Familie der Kieferngewächse.

ie Heimat der Douglasie sind ursprünglich küstennahe Gegenden Kandadas und der USA. Sie wurde 1827 von David Douglas nach England gebracht und verbrei-

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von Hanshelmut Helm

tete sich von dort aus rasch auf dem europäischen Kontinent. Sie kommt häufig in Parks vor, wird aber auch forstlich gepflanzt, vor allem auf Standorten die für Fichte und Kiefer zu trocken bzw. zu nass sind. Mit

ihrem Herzwurzelsystem stellt sie an den Standort kaum Ansprüche. Am besten wächst sie allerdings auf nährstoffreichen, lehmigen Böden. Sie ist aber auch sehr frostempfindlich.


Fotos: © Mag. Wirnsberger Karlheinz

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Habitus: 40 – 50 m, Wuchsform mit spitzkegelförmiger , fichtenähnlicher Krone

Aussehen Die immergrüne Douglasie wird bis zu 60 m hoch, in Nordamerika auch bis 120 m. Ihr Durchmesser kann bis zu 2 m betragen, bei uns wird 1 m aber kaum überschritten. Die Gebirgsdouglasie kann bis zu 500 Jahre alt werden. Ihre Krone ist in der Jugend kegelförmig, im Alter wird sie breiter und flacher.

Nadeln Die Nadeln sind dicht geschraubt und ca. 2 bis 3 cm lang, flach, weich und biegsam. Sie sind unregelmäßig deutlich gescheitelt und mittel – blaugrün. Zerreibt man die Nadeln duften sie fruchtig-aromatisch nach Orangen.

Blüte Mit 15 bis 40 Jahren (je nach Standort – Freiland oder Bestand) wird die Douglasie mannbar. Sie trägt alle 4 bis 6 Jahre Samen. Die Blüte erfolgt im April/Mai. Männliche und weibliche Blüten sind am selben Baum, d. h. sie ist einhäusig. Die männlichen Blüten sind zu Zapfen gebildet, die zu mehreren am Ende der vorjährigen Zweige wachsen. Die weiblichen Blüten sitzen einzeln am Ende der vorjährigen

Graubraune, innen ockergelbe, dicke, längs gefurchte und korkige Schuppenborke

Zweige sind bis 2 cm lang und eiförmig, gelbgrün mit rötlich weißen Schuppen. Der Samen wird durch Wind zu den weiblichen Blüten getragen.

Frucht Die Zapfen werden bis zu 10 cm lang und haben einen Durchmesser von 3 bis 4 cm. Im September, wenn sie reif sind, fallen die hängenden Zapfen als Ganzes ab. Die Deckschuppen ragen weit über die Samenschuppen hinaus und sind an der Spitze dreizipfelig.

Rinde In der Jugend ist die Rinde ziemlich glatt mit vielen waagrecht verlaufenden Harzbeulen und grau-grün bis dunkelgrau. Im Alter wird sie zu einer grob-rissigen, korkartigen dunkel- bis schwarzbraunen Borke mit vielen hellen Rissen.

Waldbauliche Eigenschaften Die Douglasie gewinnt bei uns wegen ihrer Schnellwüchsigkeit und guten Holzeigenschaft immer mehr an Bedeutung. Meist pflanzt man sie in kleinen Gruppen, da sie wegen ihrer raschwüchsigkeit alle

Die Nadeln sind flach, stumpf, gerade oder leicht gebogen, an der Unterseite 2 silberne Streifen

Holz mit rotbraunem Kern und hellem Splint

anderen Baumarten verdrängt. Die Umtriebszeit beträgt ca. 80 Jahre. Man muss aber bedenken, daß eine Pflanzung nur mit Verbiss- und Fegeschutz möglich ist, da sie vom Wild extrem gut angenommen wird. Das Holz ist fest, widerstandsfähig, witterungsbeständig und trocknet sehr langsam. Es schwindet nur wenig. Der Splint ist hellbraun und hat einen rötlichen bis rotbraunen Kern, der nachdunkelt. Es ist relativ Schädlingsresistent. Verwendung findet das Holz vor allem als Eisenbahnschwellen, Hopfenstangen, Pfosten, Fässer, Türen und Fenster sowie Böden und Stiegen. Auch im Aussenbereich (Terrassenböden) erfreut sich das Douglasienholz großer Beliebtheit.

Heilkunde Das Douglasienöl hat eine stark antimikrobielle Wirkung. Es wirkt unterstützend bei Erkältung und Grippe. Es wirkt stark immunstimulierend und antiviral auf unseren Körper, außerdem unterstützt es die Nebennieren. In der Raumluft löst es Verschleimungen und regt die Atmung an, stimuliert die Abwehrkräfte und wirkt entkrampfend. Auf den Geist wirkt es aktivierend, stärkend und ermunternd.

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Lucius

Dachmarke Jagd Österreich Im November 2017 wurde die Dachmarke Jagd, laut Eigenaussage „das Fundament für die engere Zusammenarbeit der neun österreichischen Landesjagdverbände“, ins Leben gerufen und der Allgemeinheit präsentiert.

S

ie soll das Image der Jagd verbessern und der Gesellschaft näherbringen sowie die Interessen der Jagd auf österreichischer und europäischer Ebene vertreten. Das alles klingt nach Dynamik und Aufbruch, wenn man sich allerdings näher damit befasst, ist man schnell ernüchtert. Eher dürfte der altbekannte Grundsatz „wenn du nicht mehr weiter weißt, dann bilde einen Arbeitskreis“ bei der Gründung Pate gestanden haben. Man kann Professor Kurt Kotrschal nur recht geben, der einen Artikel in der Tageszeitung Die Presse mit „Image braucht Inhalte, liebe Jäger“ getitelt hat.

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Begleitet und entwickelt wurde die Dachmarke von einem Unternehmensberater, der im Vorfeld 200!!! Personen (das sind 0,16 % von 123.000 Jägern in Österreich) zum Thema Jagd befragte. Die Aussagen dieser nicht sehr repräsentativen Anzahl handverlesener Personen (in erster Linie waren es Jagdfunktionäre) wurden zusammengefasst und daraus ein Leitbild entwickelt. Jäger, die Tag für Tag in ihren Revieren unterwegs sind, wurden weder befragt noch gehört, obwohl es genau diese pflichtbewussten Menschen sind, die salopp ausgedrückt - den Laden am Laufen halten.

Der Sinn dieser Dachmarke Jagd Österreich erschließt sich einem nicht, auf den ersten Blick nicht und auch nicht auf den zweiten, wohl aber kommt man ins Grübeln, wenn man an die Kosten denkt, die durch die Entwicklung und Bewerbung sicher angefallen sind. Das einzige, was man gespart zu haben scheint, war die Beschäftigung eines Lektors, der möglicherweise für bessere Verständlichkeit gesorgt hätte. Denn was soll ein Jäger damit anfangen, dass die Landesjagdverbände „mit externer Begleitung ein Soll-Image und damit eine Markenbeschreibung definieren“? Kurt Tucholsky hätte dazu gesagt, „man tut so,


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als ob man täte“. Man plaudert, man redet, weil einem Gescheiteres nicht einfällt. Ähnlich wie beim seit fünf Jahren bestehenden Forst-Jagddialog wird auch durch die Dachmarke Jagd Österreich sicherlich kein Fortschritt oder eine Verbesserung des Images erzielt werden. Beim ForstJagddialog werden altbekannte Themen wie überhöhter Wildstand und daraus resultierende Schäden in illustrer Runde hinauf- und hinunterdiskutiert, ohne je zu handeln oder gar darauf zu reagieren. Von Fortschritt ganz zu schweigen. Das Programm der Dachmarke Jagd beinhaltet ausschließlich Schlagworte und Plattitüden, alles, was man herauslesen kann, ist ein krampfhaftes Festhalten am Status quo. Weder beim Forst-Jagddialog noch bei der Dachmarke Jagd kann man den Willen zur Modernisierung auch nur im Ansatz erkennen. So lautet eines der prominent herausgestrichenen Ziele der Dachmarke Jagd „Wild und dessen Lebensräume in seiner Vielfalt sichern und erhalten“. Großartig! Neu? Nicht wirklich. Das ist eine Selbstverständlichkeit und steht so auch sinngemäß im steirischen Jagdgesetz. Und dann das erste Positionspapier der Dachmarke Jagd: darin verlangt man eine wildökologische Raumplanung für Wölfe und fragt sich auch sofort „ob überhaupt und wenn ja, wo und in welcher Quantität Wölfe als Großraubwildtiere in einer von intensiver Alm- und Weidewirtschaft sowie touristischer Nutzung geprägten österreichischen Kulturlandschaft Platz haben.“ Die Absicht ist leicht erkennbar. Der Schutz von Landwirtschaft und Tourismus wird zur Sicherung der gesamten Jagd als Ausrede vorgeschoben. Man darf sicher auch bald ein von der Dachmarke Jagd verfasstes Positionspapier Rotwild erwarten, das sich mit den volkswirtschaftlichen Schäden durch die weit überhöhten Rotwildbestände in vielen Teilen Österreichs befasst. Denn sie sind um einiges gravierender, als das, was der Wolf anrichtet, der auch zur Vielfalt der heimischen Fauna gehört. Ihm Lebensrecht abzusprechen, aber Schälschäden kommentarlos zu akzeptieren, macht die Dachmarke Jagd Österreich nicht wirklich zum Maß aller jagdlichen Dinge. Und dann ein raffinierter Vorschlag: man

solle - wem geht aus der Überschrift nicht genau heraus, vermutlich der gerne Fleisch essenden Bevölkerung - „köstliches und hochwertiges Wildbret aus heimischen Revieren zur Verfügung stellen“. Die Hochwertigkeit wäre genauer zu hinterfragen. Wenn in Österreich nahezu flächendeckend Rehe jährlich mindestens sechs Monate und Rotwild teils noch viel länger gefüttert, um nicht zu sagen gemästet werden, könnte man mit dieser Aussage ein Problem bekommen. Da man die Herkunft und die Zusammenstellung der Futtermittel für Rehe zumeist nicht kennt, und Rotwild, das monatelang auf engsten Raum eingesperrt ist, Nahrung vorlegt, die in der Natur nicht verfügbar ist, wie Sojabohne, Sesam oder Biertreber, kann man wohl kaum vom Produkt „hochwertiges Wildbret“ sprechen. Würde ein Bio-Bauer so füttern, würde ihm zu Recht das Biogütesiegel verwehrt werden.

Ethik und Waidgerechtigkeit diametral zuwiderläuft, ist streng zu verurteilen. Bis vor kurzem konnte einem dieser Mann herzlich egal sein, aber durch den Zusammenschluss der Landesjagdverbände und durch die Solidarität unter den Landesjägermeistern wird plötzlich das Salzburger Gatterproblem zu einem österreichischen Jagdproblem.

Zu schlechter Letzt wurde für den Bereich Corporate Behaviour, das für die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens steht, eine von den Landesjägermeistern unterzeichnete Charta Jagd Österreich (wow, eine Charta sogar!) formuliert. Solche Begriffe werden immer gerne verwendet, um allgemeine Inhaltsleere zu kaschieren. Es kommt aber noch schlimmer. In dieser Charta werden die Grundwerte für Jägerinnen und Jäger festgelegt. Das ist an sich eine Anmaßung, denn ein Landesjägermeister ist keine moralische Institution, wie ein Bischof oder ein Richter, der Grundwerte für die Allgemeinheit festlegen darf. Der Landesjägermeister vertritt die Jägerschaft nach außen, er steht der Landesjägerschaft, die eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, vor. Er ist aber nicht da, um seine zahlenden Zwangsmitglieder zu belehren. Dass Jäger sich an Ethik und Waidgerechtigkeit halten, wird ihnen ab der ersten Lehrstunde des Jagdkurses vermittelt und daran halten sie sich Tag für Tag. Dafür bedarf es keiner Charta.

Für die einzelnen Landesjägermeister hat der Zusammenschluss den angenehmen Nebeneffekt, dass sich in Zukunft der jährlich wechselnde geschäftsführende Landesjägermeister zu unangenehmen Themen zu Wort meldet. Dadurch wird die Verantwortung der einzelnen Vertreter der Bundesländer an die Zentralstelle abgeschoben. Aber, so lautet dann die Frage vieler Jäger: wozu braucht Österreich dann neun Landesjägermeister? Dass sich Österreich neun Landesjagdverbände und neun Landesjagdgesetze leistet, ist Luxus und Anachronismus. Beide sollten im 21. Jahrhundert aufgegeben werden und in einem Bundesjagdgesetz münden. Eine ehrlich gemeinte Revision ist überfällig, und es ist traurig, dass sich durch die Dachmarke Jagd Österreich nichts ändern wird. Man bekennt sich zu den alten Werten, verschließt sich aber jeder Neuerung. Ganz wie Albert Einstein formulierte: „die reinste Form des Wahnsinns ist, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert“.

Die moralisierende Charta wird umso unglaubwürdiger, als sich im Kreis der Unterzeichner der Salzburger Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof befindet, der unrühmlichen Bekanntheitsgrad durch jährlich stattfindende Abschießungen von Wildschweinen in seinem Jagdgatter erlangt hat. So ein Verhalten, das jagdlicher

Solches Verhalten ruiniert das Image der gesamten Jagdbranche und ist klarerweise ein Fest für die Kritiker der Jagd. Aber wie reagiert man darauf in den Jagdverbänden? Auf die bequemste Art: man hört und sieht einfach weg und schweigt. Wenn man nicht darüber spricht, erspart man sich harte Auseinandersetzungen. Wie aber soll das Image der Jagd gehoben werden, wenn sich selbst die höchsten Repräsentanten nicht an Waidgerechtigkeit und Ethik halten, die sie von anderen fordern?

Dieses „Weiter so!“ wird noch eine Weile funktionieren, aber das Image der Jagd wird dadurch in der Öffentlichkeit nicht verbessert, und die Gegnerschaft wird größer und stärker. Warum werfen wir den Kritikern die Beute vor die Füße, anstatt zu handeln und die Jagd nach wildökologischen Erkenntnisse neu auszurichten und zu modernisieren?

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TierPortrait

von Mag. Karlheinz Wirnsberger

Ein Ur? Ordnung: Raubtiere (Carnivora) Familie: Marderartige (Mustelidae) Gattung: Echte Dachse (Meles)

Der zur Familie der Marder gehörende Dachs, in Fabeln oftmals auch als Grimbart bezeichnet kommt in ganz Europa vor, ausgenommen davon sind lediglich der nördliche Bereich Skandinaviens, die Inseln Korsika und Sardinien. Brehms Tierleben verweist auf weitere Lebensbereiche „….er bewohnt ebenso Asien von Syrien an durch Georen Röhren und Kesseln. Dachsbaue können über Jahrzehnteeiblichen Nachkommen eher im elterlichen Bau bleiben und die Männchen auf Reviersuche gehen.

DACHS

Art: Europäischer Dachs (Meles meles)

VORKOMMEN

Foto: Fotolia

Der Dachs ist ein sehr mutiges Tier und stellt sich seinen Angreifern im Bau in den Weg, was ihm bei seiner „Bewaffnung“ mit den Krallen nicht besonders schwer fällt. Das haben schon zahlreiche Jagdhunde mit teils heftigen Verletzungen hinnehmen, wenn nicht sogar mit dem Leben be-

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zahlen müssen.

Foto: © UMJ, KH.Wirnsberger

Systematik:

Vorderbranten mit 5 „Nägeln“


Foto: © UMJ, KH.Wirnsberger

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Jungdachs

Literaturhinweise:

Foto: © UMJ, KH.Wirnsberger

Dachsschädel: Form und Anzahl der Schneidezähne sowie Eckzähne ( Fänge ) als typisches Merkmal für ein Raubtier. Gut zu erkennen der Scheitelkamm.

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Foto: © Mag. Wirnsberger Karlheinz

Brehms Thierleben, Bd 2, Allgemeine Kunde des Thierreichs, Leipzig 1883; A.Deutz & G.Gr


Gesundheit und Wissenschaft

Klein und gemein Zecken im Anmarsch

Der „Gemeine Holzbock“ (Ixodes ricinus) ist der häufigste Überträger der Zecken-Borreliose beim Hund

von Dr. Ursula Fötschl-Spadiut

ZECKE

Jetzt beginnt bald wieder die Zeit, wo unsere treuen Gefährten auf einem Spaziergang im Revier von blutsaugenden Plagegeistern, den Zecken, befallen werden. Auch wenn der Stich einer Zecke bei unseren Vierbeinern meist ohne Folgen bleibt, so besteht doch die Gefahr, dass diese unliebsamen Parasiten eine spezielle Art von Bakterien übertragen, die die sogenannte Zecken-Borreliose, auch als Lyme-Borreliose bezeichnet, auslösen können. Dabei handelt es sich um eine meist chronisch verlaufende, schwierig zu diagnostizierende Infektionskrankheit, die durch winzige, korkenzieherartige Bakterien hervorgerufen wird und nicht mit der auch durch Zecken übertragenen FSME des Menschen verwechselt werden darf.

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I

n Europa sind es vorwiegend drei verschiedene Borrelienarten, die hauptsächlich vom „Gemeinen Holzbock“ (Ixodes ricinus), einer Schildzecke, auf den Hund übertragen werden. Zecken halten sich vor allem in Laub- und Mischwäldern, auf Lichtungen und an Waldrändern mit Gräsern und Buschwerk auf, nur selten sind sie in Höhen von mehr als 1.200 Metern Seehöhe zu finden. Die Zeckensaison dauert normalerweise von März bis Oktober, mit Höhepunkten im Frühsommer und Herbst. Bei warmer Witterung kann die Zeckensaison aber auch wesentlich länger dauern, so dass man oft schon im Jänner Zecken finden kann. Die Entwicklung der Zecken, die

zu den Spinnentieren gehören, verläuft von der Larve über die sogenannte Nymphe hin zur erwachsenen Zecke. Die meisten Zecken sind dreiwirtig, was bedeutet, dass jedes Stadium – Larve, Nymphe und erwachsene Zecke – einen Wirt benötig, an dem sie Blut saugen können. Die Dauer des Entwicklungszyklus ist von den Witterungsbedingungen, den Umgebungstemperaturen und der Luftfeuchtigkeit abhängig und kann in wenigen Monaten abgeschlossen sein, aber auch mehrere Jahre dauern. Von den Larven, die winzig klein sind und im Gegensatz zu den anderen beiden Zecken-Stadien nicht acht, sondern nur sechs Beine haben, geht weder für Menschen noch für Tiere eine

Gefahr aus. Nach einer Blutmahlzeit, bei der sich die Larven erstmals mit den Borreliose-Bakterien infizieren können, entwickeln sich aus diesen die Nymphen. Das Entfernen der Nymphen muss mit besonderer Vorsicht geschehen, da sie sehr klein sind und leicht gequetscht werden können. Erst nach einer weiteren Blutmahlzeit, bei der sie sich wiederum mit den Erregern infizieren können, entwickeln sich die Nymphen zu den erwachsenen Tieren, von denen das höchste Risiko einer Borrelien-Infektion für Mensch und Tier ausgeht. In stark belasteten Gebieten kann jede dritte Zecke BorrelioseBakterien enthalten. Als Erregerreservoir gelten hauptsächlich


Waldsäugetiere wie Maus, Igel und Reh, aber auch Vögel, die Borreliose-Bakterien im Blut haben können, ohne selbst daran zu erkranken. Durch eine Blutmahlzeit an einem infizierten Tier kann die Zecke die Bakterien aufnehmen, die sich daraufhin im Darm der Zecke festsetzen. Wenn die Zecke nun einen Wirt befällt und dabei durch die Blutaufnahme erwärmt wird, ist dies das Zeichen für die Bakterien, aus dem Darm in die Speicheldrüsen zu wandern. Diese Wanderung dauert ca. 24 bis 48 Stunden, weshalb das Risiko, dass die Bakterien auf den Wirt übertragen werden umso größer ist, je länger eine Zecke saugt.

Symptome einer Borrelieninfektion beim Hund Nur bei ca. 5% der infizierten Hunde sind nach einer frischen Infektion mit Borrelien Symptome wie Müdigkeit, Appetitlosigkeit und Fieber bis 40,5 °C zu sehen. Diese Symptome sind allerdings nicht sehr krankheitsspezifisch und treten auch bei anderen Infektionskrankheiten häufig auf. Im weiteren Verlauf kommt es nach mehreren Wochen bis Monaten zu einer Steifigkeit der Gliedmaßen und zu Lahmheiten, die oft zwischen Vorder- und Hinterläufen wechseln und oft nach einigen Tagen von selbst wieder abklingen. Wenn nicht nur die Gelenke, sondern auch die Muskulatur betroffen ist, bewegen sich die Hunde wie bei hochgradigem Muskelkater und zeigen hauptsächlich nach dem Aufstehen starke Schmerzen mit Lahmheiten. Neben Gelenken und Muskeln können aber auch andere Organe betroffen sein, wobei Nierenentzündungen bis hin zum totalen Nierenversagen als schwerwiegende Komplikation auftreten können. In diesem Fall werden die Tiere lethargisch, erbrechen häufig und magern ab und es kann im weiteren Krankheitsverlauf auch zu Todesfällen kommen. Viele Infektionen verlaufen aber auch symptomlos und die beim

Menschen nach einer Borrelieninfektion häufig beobachtete typische Hautrötung (Erythema migrans) tritt beim Hund nicht auf. Oft zeigen sich Symptome überhaupt erst nach einer neuerlichen Borreliose-Infektion.

Diagnose Ein Verdacht auf Zecken-Borreliose, der auf Grund eines Zeckenbefalls und der beschriebenen Symptome besteht, kann nur durch eine Blutuntersuchung, die frühestens 2 Wochen nach einem Zeckenstich durchgeführt werden sollte, bestätigt werden. Der Nachweis des Erregers ist allerdings äußerst schwierig, weshalb es nicht immer möglich ist, eine Borrelien-Infektion durch eine Blutuntersuchung sicher auszuschließen. Bei entsprechendem klinischen Verdacht wird der Tierarzt daher jedenfalls mit einer Therapie beginnen.

Therapie Die Therapie mit sehr guten Erfolgsaussichten besteht in einer drei- bis vierwöchigen Behandlung mit einem speziellen Antibiotikum (Doxycyclin).

Vorbeugung Sollte eine Zecke bereits angebissen haben, benutzt man zur Entfernung am besten eine spezielle Zeckenzange oder einen Zeckenhaken, die beim Tierarzt oder auch im Zoofachgeschäft erhältlich sind. Die in der Haut des Hundes steckende Zecke sollte dabei nur an den Mundwerkzeugen mit der Zange oder dem Haken gegriffen und ohne Zug so lange vorsichtig gedreht werden, bis sich die Zecke löst. Die Drehrichtung spielt dabei keine Rolle. Ein Quetschen der Zecke muss unbedingt vermieden werden, da durch das Zusammendrücken des Körpers die Erreger aus den Speicheldrüsen der Zecke gleichsam in den Hund „injiziert“ werden. Reißt das Vorderende der Zecke ab und kann der Kopf nicht entfernt

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werden, sollte die lokale Entzündung mit einer antibiotischen Salbe behandelt werden. Nach einigen Tagen wird der Zeckenrest von der Haut abgestoßen. Auf keinen Fall sollten Öle, Nagellack oder Klebstoffe auf die Zecke aufgetragen werden, da dadurch die Atemöffnungen verschlossen werden und die Zecke erstickt. Im Todeskampf verkrampft sich der Parasit und sondert vermehrt Speichel ab, wodurch die Gefahr einer Infektion des Hundes erhöht wird.

Impfung Seit einiger Zeit steht für den Hund ein Impfstoff gegen die Borreliose zur Verfügung. Wichtig ist, dass die Impfung möglichst in der kalten, zeckenfreien Jahreszeit von Oktober bis Februar durchgeführt wird, damit sich bis zum Beginn der Zeckensaison ein ausreichender Impfschutz aufbauen kann. Geimpft werden dürfen nur gesunde Hunde, die möglichst vorher noch entwurmt worden sind. Da die Impfung allerdings keinen absoluten Schutz garantiert und durch Zecken auch andere Krankheiten übertragen werden können, sollten auch geimpfte Hunde mit entsprechenden zeckenabwehrenden Mitteln am Besten in Form von spot-on Präparaten oder in Tablettenform geschützt werden. Außerdem sollte der Hund vor allem in der warmen Jahreszeit am besten täglich nach den Parasiten abgesucht werden. Je rascher die Zecken entfernt werden umso geringer ist das Risiko einer Infektion, denn die Bakterien werden erst übertragen, wenn die Zecke ca. 24 Stunden Blut gesaugt hat. Dabei ist zu bedenken, dass Zecken nach einem milden Winter schon viel früher als sonst aktiv werden können, weshalb der verantwortungsvolle Hundehalter generell und routinemäßig seinen vierbeinigen Freund nach jedem Spaziergang auf Zecken hin kontrollieren sollte. Ihr Tierarzt wird sie gerne über mögliche Vorbeugungsmaßnahmen mit zeckenabwehrenden Mitteln sowie über die Grund- und Wiederholungsimpfung beraten.

Dr. Ursula Fötschl-Spadiut, geboren 1958 in Knittelfeld, verheiratet mit Dr. Harald Fötschl, 2 Kinder. Sie absolvierte das Studium der Veterinärmedizin in Wien und führte von 1983 bis 1987 eine Kleintierpraxis in Krems an der Donau. 1987 verlegte sie ihren Berufs- und Wohnsitz in die Steiermark (Übelbach) wo sie seither eine Kleintierpraxis betreibt und in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Lebensmittelüberwachung tätig ist.

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Erste Hilfe im Revier

Erste Hilfe im Jagdbetrieb

Diesmal möchte ich über eine der wichtigsten Aufgaben des Ersthelfers informieren.

Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz

E

s ist dies die Wiederbelebung bei einem Atem-Kreislauf-Stillstand. Sofortige Herzdruckmassage in Kombination mit einer Beatmung (und nach Möglichkeit der Einsatz eines Defibrillators) bietet die einzige Überlebenschance für Men-

schen in dieser Notfallsituation. Denn bereits nach wenigen Minuten kommt es aufgrund der Sauerstoffminderversorgung zu irreparablen Schäden des Gehirns. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen möglichst rasch erfolgen.

Der Ersthelfer kann bei diesen lebensrettenden Maßnahmen nichts falsch machen. Es ist jedoch sinnvoll, sich an den nachstehenden Leitfaden zu halten: Bei Vorfinden einer reglosen Person ist zuerst zu prüfen, ob ein Bewusstsein vorhanden ist oder nicht.

Dies geschieht wie folgt:

von einem bewusstlosen Notfallpatienten. Bei Verbleiben in der Rückenlage besteht die Gefahr des Erstickens. Um dies zu vermeiden, wird der Patient in die sogenannte stabile Seitenlage gebracht. Diese Lagerung ermöglicht ein Freibleiben der Atemwege. Wird bei der Atemkontrolle keine Atmung festgestellt, spricht man von einem Atem-KreislaufStillstand. Sollte nicht bereits der Notruf durchgeführt worden sein, ist dieser jetzt zu tätigen (144 bzw. Euronotruf 112, wenn erforderlich, Bergrettung 140). Die Wiederbelebung erfolgt, wie bereits erwähnt, durch die Herzdruckmassage und die Beatmung. Es werden abwechselnd 30 Herzdruckmassagen und 2 Beatmungen durchgeführt.

len auf die Mitte des Brustkorbs gelegt.

Ansprechen und an den Schultern schütteln. Wenn keine Reaktion gegeben ist, die nachfolgenden Schritte setzen. Wenn vorhanden, weitere Helfer zur Unterstützung auffordern. Freimachen der Atemwege: Es wird eine Hand auf die Stirn gelegt und mit der anderen das Kinn hochgezogen. Zur Überprüfung der Atmung wird der Kopf des Ersthelfers über den überstreckten Kopf des Patienten gehalten. Dabei wird maximal 10 Sekunden geprüft, ob eine normale Atmung zu hören, zu sehen oder zu fühlen ist. Weiters achtet man darauf, ob sich Brustkorb und Bauch heben. Ist bei dieser Kontrolle eine Atmung feststellbar, so spricht man

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Herzdruckmassage Bevor mit der Herzdruckmassage begonnen wird, ist darauf zu achten, dass der Patient auf einer harten Unterlage liegt (z.B. Patienten aus dem Bett auf den Boden legen). Der Oberkörper ist frei zu machen. Eine Hand wird mit dem Handbal-

Die zweite Hand wird darüber gelegt und dabei werden beide Arme durchgestreckt. Danach wird kräftig mit beiden Händen auf den Brustkorb gedrückt. Schnell und möglichst ohne Unterbrechung drücken (Richtwert ca. 100-mal in der Minute).

Beatmung Wenn vorhanden, ein Beatmungstuch (Grundausstattung Verbandskasten) verwenden.Eine Hand auf die Stirn des Patienten legen. Das Kinn hochziehen und die Nasenlöcher zudrücken.


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Die eigene Atemluft in den Mund des Patienten blasen, sodass sich sein Brustkorb und Bauch wie bei einer normalen Atmung heben. Luft holen und eine zweite Beatmung durchführen.

lators ist keine gesonderte Schulung des Anwenders erforderlich, da nach Einschalten des Gerätes dieses dem Anwender entsprechende Anweisungen erteilt und sicher durch die Anwendung führt. Anzumerken ist, dass ein Defibrillator eine Herzdruckmassage nicht ersetzt, sondern nur unterstützend wirkt!

Defibrillation Einem Herzstillstand geht sehr häufig ein sogenanntes Herzflimmern mit nahezu keiner Pumpleistung voran. Ein Defibrillator erkennt diesen Zustand und versucht durch einen gezielten Stromstoß, das Herz neu zu starten und wieder richtig zum Schlagen zu bringen. Für die Bedienung eines Defibril-

Ersthelfer bezüglich der oben beschriebenen Maßnahmen zur Lebensrettung gewisse Bedenken zeigen. Bei praktischen Übungen im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses können diese Bedenken rasch zerstreut werden und die Teilnehmer davon überzeugt werden, dass Erste Hilfe einfach ist. Ich darf daher einladen, von den zahlreich angebotenen Kursen des Roten Kreuzes Gebrauch zu machen. Ich verbleibe mit einem kräftigen Weidmannsheil verbunden mit einem guten Start in das neue Jagdjahr!

Es ist mir bewusst, dass das Thema Wiederbelebung in der Theorie sehr komplex wirkt und viele

Günter Pichlbauer Landesrettungsrat, Österreichisches Rotes Kreuz

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DACHS

TierPortrait

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von Mag. Karlheinz Wirnsberger


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RECHT

Forstrecht darf jeder Hund in jeden Wald? Das ist wohl jedem Waldbesitzer schon passiert: Da kommt einem im eigenen Wald ein fremder Hund entgegen, freilaufend oder an der Leine - und der Mensch am anderen Ende der Leine erklärt einem ganz bestimmt, dass alles rechtens sei, da die Mitnahme von Hunden durch das Forstgesetz gestattet sei. Und wer das glaubt, hat wohl das Forstgesetz nicht ganz verstanden.

Der Hundehalter wird sich wohl auf das Betretungsrecht im Sinne des § 33 des Forstgesetzes berufen, wonach „jedermann Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten darf“. Nur - Hunde sind von diesem Betretungsrecht natürlich nicht umfasst. Weil: Jedermann ist gleich jedefrau ist gleich jedeskind, nicht aber jederhund!

,,Jedermann“ bezieht sich nämlich ausschließlich auf Personen. Auf Tiere sind hingegen grundsätzlich die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Abweichende gesetzliche Regelungen beschränken sich ausdrücklich auf Schutzvorschriften für Tiere, wie etwa das strafrechtliche Verbot der Tierquälerei. Eine über das Betretungsrecht hinausgehende Benutzung ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers zulässig. Grundsätzlich ist es daher ohne die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Waldeigentümers verboten, Hunde abseits von öffentlich benützbaren Wegen in den Wald mitzunehmen. Forststraßen gelten laut Forstgesetz als Wald und sind daher vom Betretungsrecht umfasst. Es ist jedoch nicht jeder nicht-öffentliche Weg, der durch einen Wald führt und wie eine Forststraße aussieht, auch notwendigerweise eine

Forststraße im Sinne des Forstgesetzes. Hofzufahrten , Güterwege und Almaufschließungswege werden auf Grundlage der Güterund Seilwege-Gesetze der Bundesländer geregelt, vom Trassenverlauf betroffener Waldboden wird dabei gerodet, womit das Forstgesetz nicht mehr anwendbar wird und das sich daraus ergebende Betretungsrecht nicht mehr gilt. Der Wegehalter (= Besitzer eines solchen Weges) kann daher das Betreten seiner Weganlage nach seinem Ermessen gestatten - oder auch nicht. Das gilt für Hunde wie für Menschen. Erholungssuchende, die von ihrem Betretungsrecht im Sinne des § 33 Forstgesetz Gebrauch machen, dürfen somit Hunde abseits von öffentlich benützbaren Wegen nur dann in den Wald mitnehmen, wenn sie zuvor die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Waldeigentümers eingeholt haben.

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K

ein Einzelfall: In Zeiten stetig steigender Begehrlichkeiten und Ansprüche an den Wald - sei es von Seiten des Naturschutzes, Objektschutzes, Klimaschutzes, der Jagd oder der unfassbar vielfältigen Freizeitnutzungen - wird es nämlich sowohl für die Waldeigentümer, Waldbewirtschafter und forstlichen Dienstleister wie auch für die Aufsichtsbehörden immer schwieriger, die komplexe Rechtslage im Wald zu erfassen und zu verstehen.

Der Autor DI Mag. Peter Herbst ist Forstsachverständiger und Jurist in Villach, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, international anerkannter Experte für Forstrecht und Gebirgswaldbewirtschaftung; Lehraufträge an in- und ausländischen Universitäten sowie der Forstlichen Ausbildungsstätte in Ossiach sowie umfangreiche Vortragstätigkeit im weit gesteckten Bereich der Schnittpunkte von Naturund Rechtswissenschaften. Autor von „Wegerecht & Grenzstreitigkeiten“ sowie „Der Baum im Nachbarrecht“ E–Mail: HP@net4you.at


RECHT

Anzeigepflicht

A

us gegebenem Anlass wird daran erinnert, dass gemäß § 76 (1) Jagdgesetz und § 21 Disziplinarordnung Bezirksjägermeister, Hegemeister und Aufsichtsjäger verpflichtet sind, Übertretungen der jagdrechtlichen Vorschriften der Bezirksverwaltungsbehörde und dem Disziplinaranwalt anzuzeigen. Die Nichtanzeige einer Verwaltungsübertretung kann einen Amtsmissbrauch im Sinne des § 302 des Strafgesetzbuches bedeuten. Übertretungen des Abschussplanes werden bei jeder Trophäenschau offenbar. Fehlabschüsse bei Hirschen und Gamswild werden teilweise angezeigt, teilweise nicht. Anzeigen wegen Fehlabschüssen bei Rehböcken sind kaum bekannt, zumal man die diesbezüglichen Abschuss-

Die gängige Praxis, öffentlich bekannt gewordene Übertretungen des Abschussplanes nur teilweise anzuzeigen, ist reine Willkür. Wo bleibt da die Landesjägerschaft?

heraus, dass der Hirsch leider etwas zu jung ist. Der Schütze wird angezeigt, erhält eine Geldstrafe von der Bezirksverwaltungsbehörde und die Trophäe wird eingezogen. Vom Disziplinarrat wird er ebenfalls bestraft, weil durch den Fehlabschuss das Ansehen der Jägerschaft angeblich gröblich verletzt wurde. Das trifft ihn sehr. Er erfährt davon, dass im Jagdbezirk zwei vergleichbare Fehlabschüsse erfolgten, die nicht angezeigt wurden. Wird durch diese Nichtanzeigen das Ansehen der Jägerschaft nicht gröblich verletzt?

Ein Fall aus der Praxis: Einem alten Jäger wird zu seinem runden Geburtstag der Abschuss eines Hirsches der Klasse I geschenkt. Er erlegt seinen „Lebenshirsch“ und freut sich sehr darüber. Bei der Trophäenbewertung anlässlich der Trophäenschau stellt sich

Anschließend werden im Jagdbezirk zur Verminderung des Wildstandes in der Schonzeit geschlechts- und zahlenmäßige Rotwildabschüsse festgesetzt, wobei auch mehrere Hirsche der Klasse II erlegt werden. Alles völlig legal. bp

richtlinien beim besten Willen nicht immer einhalten kann. Rehböcke der Klassen I und II sind am lebenden Stück in vielen Fällen nicht zu unterscheiden. Die Zusammenlegung dieser beiden Klassen wäre daher sinnvoll. Wir haben darüber in der Ausgabe Nr.10 des Steirischen Aufsichtsjägers berichtet.

Jagdkartenbeitrag H

aben Sie ihren jährlichen Jagdkartenbeitrag schon eingezahlt? Abgesehen davon, dass die Jagdausübung ohne gültige Jagdkarte strafbar ist, besteht dann auch keine Haftpflicht- Unfall- Rechtsschutzund Jagdwaffenversicherung. Jagdpächter und beeidete Jagdschutzorgane müssen ab dem 1. Tag des neuen Jagdjahres eine gültige Jagdkarte besitzen. Die Behörde ist andernfalls nämlich verpflichtet, das Jagdpachtverhältnis aufzulösen oder die Beeidigung zu widerrufen. Für Fragen bei einem Schadensfall: Herr Mag. Florian WINTER, T 0316/8037- 6307

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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Ausgabe 3 Herbst /Winter 2017 Preis: € 8,50

IMKERN Das Fachmagazin für Bienenzucht-Wirtschaft und Forschung

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IMKERN Das Fachmagazin für Bienenzucht-Wirtschaft und Forschung

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Die Carnica-Biene Foto: © Fotolia

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Zucht einer varroaresistenten Biene in Österreich

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Das Abonnement kann problemlos mit achtwöchiger Frist vor Ablauf der Bezugsfrist schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert sich das Abo um ein weiteres Jahr zum jeweiligen Tarif. Zusendung des Magazins nach Zahlungseingang. Inland: Inklusive Versandkosten. Ausland: € 2,90 Versandkosten pro Sendung.

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Anschrift / Stiege / Tür: PLZ / Ort: Telefon: E-Mail: Zutreffendes bitte ankreuzen: VollerwerbsimkerIn NebenerwerbsimkerIn

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Seite 27 27 Bitte einsenden an: Seite Meine Steirische, Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstr. 2-6 | office@meinesteirische.at | Fax 03118/51 631

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Historisches

von Dr. Bruno Pflüger

Geschichte der Jagdaufsicht in der Steiermark

Die folgende kurze, überblicksartige Streifzug durch die Geschichte der Jagdaufsicht in der Steiermark vom ausgehenden Mittelalter bis heute fußt im Wesentlichen auf den jagdlichen Rechtsnormen jener Zeit, wie Gesetze, Patente, Ordnungen, Instruktionen, Stockurbare, Banntaidinge, Hofkammerdekrete, Erlässe und andere.

E

s werden nur die Jahreszahlen zur zeitlichen Einordnung angeführt, nähere Angaben werden der Übersicht halber weggelassen. Die Darstellung kann hier nur fragmentarisch erfolgen, es besteht dabei kein Anspruch auf Vollständigkeit, wiewohl der Verfasser glaubt, dass keine Rechtsnorm von wesentlicher Bedeutung unberücksichtigt blieb. Die Jagdgesetzgebung spiegelt mehr wie jede andere den Erfahrungssatz wider, dass Macht vor Recht geht. Erst das Verständnis der historischen Zusammenhänge versetzt unseren Verband in die Lage, kommende Entwicklungen abzuschätzen und mitzugestalten. Dieser Beitrag zeichnet auch ein jagdliches Sittenbild jener Zeit.

Die frühere Struktur der Jagdaufsicht Herzog Rudolf der Stifter hat im 14. Jahrhundert das Oberstjägermeisteramt ins Leben gerufen. Das steirische Oberstjägermeisteramt wurde 1564 eingerichtet. Ihm stand die Aufnahme, Beeidigung und Entlassung der mit der Jagdaufsicht betrauten Forstknechte und anderer Jägereipersonen zu. Der Oberstjägermeister gehörte zu den wichtigsten Vertretern der höfischen Beamtenhierarchie und unterstand direkt dem Kaiser. Er war als Behörde den Forstmeistern Seite 28

und Forstknechten vorgesetzt, welche ihm unbedingten Gehorsam zu leisten hatten. Die adeligen Forstmeister wurden größtenteils Miteigentümer an Forstgebieten mit Erbrecht und mit vielen damit verbundenen Rechten. Während Oberstjägermeister und Forstmeister bis auf mehr oder minder häufige Inspektionen die landesfürstlichen Jagdgebiete nur vom grünen Tisch aus verwalteten, führten die Forstknechte die Revieraufsicht persönlich und mit Hilfe der ihnen zugeteilten Weidjungen und sonstigen Helfern beritten oder zu Fuß durch. Gemäß der Jagdordnung von Erzherzog Ernst 1592 hatten die landesfürstlichen Forstmeister Rotwild und Schweine zu jagen, Reiher und Enten zu hegen und jedermann das Jagen, Schießen und Fangen im Wildbann bei Wegnahme der Büchsen und Bestrafung an Leib und Gut zu verbieten. Die Knochenarbeit der Jagdaufsicht blieb den Forstknechten. Ihre soziale Stellung war bedeutend. Neben einer jährlichen ordentlichen Besoldung erhielten die Forstknechte stets ein von jeder Abgabe befreites Häuschen mit einigen Grundstücken zugewiesen. Außerdem erhielten sie neben Salzdeputaten von Zeit zu Zeit auch das grüne Tuch für ihre Dienstkleidung und Schussprämien für die Erlegung von Luchs, Bär, Wolf, Auer- und Schildhahn. Sie waren pensionsberechtigt und ihre Witwen erhielten eine gna-

denweise Abfertigung. Der Posten eines Forstknechtes war demgemäß sehr begehrt; ganze Generationen standen im landesfürstlichen Jägereidienst.

Die einstige Jägerausbildung Als es noch keine Jagdschulen und Jägerprüfungskommissionen gab, wurden die Jäger von einem Lehrherrn, dem Lehrprinzen, ausgebildet. Der Ausdruck „Lehrprinz“ ist die Abkürzung für Lehrprinzipal, was so viel wie Lehrmeister bedeutet. Die Ausbildung war vorwiegend praktischer Natur und bestand v.a. in der Weitergabe von Erfahrungswissen. Bücher waren als Mittel der Ausbildung bei den alten Jägern verpönt. Ein Lehrling, der die Jägerei erlernen wollte, musste drei Lehrjahre („Behänge“) aushalten, bevor er wehrhaft gemacht wurde, d.h. den Hirschfänger und den Lehrabschied erhielt. Im ersten Lehrjahr war er Jägerjunge und musste sich hauptsächlich um die Pflege und Fütterung der Hunde kümmern. Im zweiten Lehrjahr war er Lehrbursche und wurde in allen Zweigen der Jagd ausgebildet, wodurch er „hirschgerecht“ wurde. In geringem Maße erhielt er auch eine forstliche Ausbildung, wodurch er „holzgerecht“ wurde. Im dritten Lehrjahr war er Jägerbursche und wurde nach Beendigung der drei Behänge


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feierlich wehrhaft gemacht. Es wurde ihm der Lehrabschied in Form eines reichverzierten Lehrbriefes mit Berechtigung zur Bewerbung um eine Jäger- Forstknechtoder Försterstelle überreicht oder auch nur gezeigt und am nächsten Morgen zugestellt, da die Saufgelage anlässlich solcher Jägertaufen scheinbar so exzessiv waren, dass es kaum ein Jungjäger schaffte, seinen Lehrabschied unversehrt über den Abend zu retten. Im hier abgebildeten typischen Jägerlehrbrief aus dem Jahre 1776 wird eingangs das Lehrrevier und deren Eigentümer angeführt. Sodann bestätigt der Lehrprinz, dass Herr Venceslaus Exnar bei ihm in dreijähriger Lehre das Handwerk eines Hoch- und Niederwildjägers erlernt hat und spricht ihn frei. Der Lehrprinz und zwei weitere „in der löblichen Jägerei wohlerfahrene Herrn“ unterzeichnen die Urkunde und beglaubigen ihre Unterschrift mit beigedruckter Petschaft. Fortschrittliche Jäger gründeten den Berufsstand der hirsch- und holzgerechten Jäger. Ab der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden private Meisterschulen, in denen die Jäger vom Lehrmeister eine praktische Ausbildung in Jagd, Lesen,

Schreiben, Rechnen und forstlichen Kenntnissen erhielten. Die jagdliche Ausbildung war streng und bis ins Detail gehend, während der forstliche Unterricht nebensächlich war und auf wenigen Erfahrungen und einigen einfachen Regeln beruhte. In der Epoche der hirsch- und holzgerechten Jäger ist der gesamte Wald in die Abhängigkeit der Jagdverwaltung geraten. Eine Instruktion von Kaiser Ferdinand III. 1648 verpflichtete die Forstmeister, ihre Forstknechte alljährlich zusammenzurufen und ihnen die Instruktionen vorzulesen und zu erläutern.

Der Jagdaufseher im militärischen Einsatz Die Infanterie des Österreichischen Bundesheeres wird heute als „Jägertruppe“ bezeichnet. Der Name bezieht sich nicht nur auf ihre Kampfweise. Die ersten Jägerformationen sind als Sonderabteilungen der Infanterie in der Mitte des 17. Jahrhunderts im österreichischen Heer entstanden. Der Hauptgrund für die Einberufung von Jägern war die Erhöhung der Feuer-

wirkung durch die hohe Treffgenauigkeit der Jagdbüchsen mit gezogenem Lauf. Die von den Landesherrn angestellten, mit der Jagdaufsicht betrauten Jäger und Forstleute galten als zuverlässig und loyal, da sie sowohl ihrem Arbeitgeber als auch ihrem Stand verbunden waren. Ihre beruflichen Fähigkeiten machten sie zu fähigen Einzelkämpfern, die in der Armee nutzbringend eingesetzt werden konnten. Berufsjäger, Waldhüter, Forstleute und freiwillige Schützen waren beweglich, geländekundig, fanden sich auch in der Nacht im Wald zurecht, konnten Spuren lesen und bei Schnee und Kälte überleben. Sie waren gute Späher, Vorposten, Meldegänger und vor allem gute Scharfschützen. Anfangs verwendeten sie meist ihre eigenen Jagdbüchsen.

Der Berufsjäger als Jagdaufseher Die Berufsjäger bzw. Hofjäger hatten in der Geschichte einen wesentlichen Anteil an der Jagdaufsicht. Sie waren und sind jagdliche Fachmänner, die hauptberuflich Seite 29


Historisches in einem Dienstverhältnis zum Jagdherrn stehen. Etwa ab dem 6. Jahrhundert kann in unseren Breiten dieser Berufsstand nachgewiesen werden. Ein Großteil der Jägerschaft war jedoch direkt bei Hofe und nicht in den einzelnen Forsten stationiert. Sie wurden von den Oberstjägermeistern in die verschiedenen Forste entsandt, um die Jagd des Königs vorzubereiten und durchzuführen oder die Beschaffungsjagd für den höfischen Wirtschaftsbetrieb zu betreiben. Die in den Revieren stationierten Berufsjäger standen im Spannungsverhältnis zwischen Herrschaft und Landbevölkerung und waren nie in das Gesellschaftsleben am Land integriert. Die Jägerei blieb folglich unter sich, heiratete in den eigenen Kreisen und rekrutierte die beruflichen Nachkommen aus den eigenen Reihen. Die Selbstrekrutierung betrug bis ins späte 18. Jahrhundert oft mehr als 75 Prozent. In der Jägerei kam es nie zu einer Zunftbildung, da die Verselbständigung der Jägerei nicht der Intention des Jagdherrn entsprach. In jüngster Zeit ist die Anzahl der Berufsjäger bedauerlicher Weise im Sinken begriffen und die Jagdaufsicht wird heute überwiegend durch hauptberufliche Forstwarte und Förster, sowie durch nebenberufliche Jagdaufsichtsorgane versehen.

Die Forstleute als Jagdaufseher Kaiser Karl der Große hat erste gesetzliche Maßnahmen getroffen, um aus den ursprünglich herrenlosen Wäldern persönlichen Waldbesitz auch formal zu begründen. Ab dem 8. Jahrhundert belegten die Karolinger auch fremden Grund und Boden mit dem Wildbann, wo die Jagd ausschließlich dem König zustand. Damit endete die ursprüngliche Volksjagd. Später hat der König das Jagdrecht auch an andere weitergegeben. Die Jagdaufsicht wurde hauptsächlich durch Forstleute (forestarii), die mehr Jäger als Förster waren und sich ständig in den Revieren aufhielten, bewerkstelligt. Von der Organisation der Hofjäger ist die der Forstknechte streng zu unterscheiden, wenn auch die Hofjäger gleichzeitig Forstknechte waren oder Forstknechte Hofjäger werden konnten. Der Begriff Forst entstand zur Zeit der Karolinger und hatte ursprünglich rein rechtlichen Charakter. Die Jagd war dabei die wichtigste Nutzung. Die Forstwirtschaft Seite 30

von Dr. Bruno Pflüger

spielte eine untergeordnete Rolle, weil die Wälder kaum aufgeschlossen waren und nur einen geringen Wert hatten. Die meist adeligen Forstmeister und die ihnen untergebenen Forstknechte hatten die Pflicht, Wild zu hegen, zu bewahren und vor jedem Schaden zu behüten. Sulzen, die mindestens eine Meile von der Reviergrenze entfernt sein mussten, waren zu kontrollieren und neu zu beschicken. (Im deutschen Sprachraum waren die Landmeile und die geographische Meile üblich. Anders als die englische Meile, die mit ihren 1,6 km in etwa die römische Meile tradiert, entsprachen die deutsche Landmeile und die geographische Meile rund 7,5 km). Jede Widersetzlichkeit, Drohung oder Verspottung von Forstmeistern und Forstknechten war bei schwerer Strafe untersagt. Die Jägerei durfte bei Ansage der Jagdrobot oder anderen dienstlichen Verrichtungen weder beschimpft, geschlagen oder in Arrest gesetzt werden. Andererseits gab es auch Übergriffe der Forstknechte. 1573 beschwerte sich die steirische Landschaft darüber, dass die Forstknechte die Untertanen drangsalieren, sie nicht allein mit Geld bestrafen, sondern sie schlagen und ihnen die Pferde vom Stall und vom Feld wegnehmen. Der verantwortungsvolle Dienst in den riesig ausgedehnten Forsten war schwer und gefährlich. Der Forstknecht sollte in den fast unwegsamen Urwäldern nicht nur jeglichen Wildfrevel, sondern auch das Vertreiben des Wildes aus seinen Einständen, die Verstellung der Wechsel usw. verhindern. Welche Arbeit und welches Kombinationsvermögen gehörte dazu, um einen Wilddiebstahl aufzuklären und auch alle Helfer und Hehler der verdienten Strafe zuzuführen. Dann musste der Forstknecht auch noch trachten, das verhängte Strafgeld einzubringen, denn sonst hatte er bei dem ihm gebührenden Drittel das Nachsehen. Ihm oblag auch die Ansage der bei den Untertanen unbeliebten Wolfsjagden und sonstiger Jagdrobot. Der Fall, dass ein Forstknecht von einer Überzahl von Wilderern gezwungen wurde, gewildertes Wildbret zu zerwirken, wird wohl kein Einzelfall geblieben sein, wie an Forstknechten verübter Mord und Totschlag. Die damaligen Strukturen haben sich bis zum Revolutionsjahr 1848 nicht wesentlich verändert. In jagdlichen Urkunden von 1500 bis 1750 werden immer wieder die Forstknechte als Jagdaufseher genannt. Nach einer Instruktion von Erzherzog Karl 1564 an

Oberstjägermeister Wolf Herrn zu Stubenberg hatte er Jägereipersonen, wie Jäger, Förster, Forst- und Jägerknechte etc. im Namen des Erzherzogs in Pflicht und Eid zu nehmen. Die Eidesformel endete mit dem Spruch: „Als mir Gott helfe und alle Heiligen“. Ausschließlich in der Jagd Bedienstete durften die grüne Tracht und den Hirschfänger tragen. 1518 befahl Kaiser Maximilian I. den Forstknechten, betretene „Wildbretschädiger“ gefangen zu nehmen, ins Gefängnis zu bringen und darüber unverzüglich dem zuständigen Oberstjägermeister und Forstmeister schriftlich Bericht zu erstatten. Die inhaftierten Übeltäter waren, sofern sie keine Einsicht zeigten, peinlich befragen zu lassen. Unter „peinlicher Befragung“ versteht man den Einsatz der Folter, um ein Geständnis zu erwirken. Nach der Verhandlung musste die Strafe schriftlich dem Kaiser gemeldet werden. 1534 verbietet König Ferdinand wegen der Überhandnahme des Wildererunwesens neuerlich das Tragen von Büchsen und verpflichtet sogar Jedermann dazu, Bürgern, Bauern und sonst gemeinen Leuten außerhalb der Wohnungen und Städte die Büchsen wegzunehmen und den Übertreter der Obrigkeit anzuzeigen. Der Anzeiger erhielt die Büchse und die Hälfte der Geldstrafe in der Höhe von 20 Rheinischen Gulden. Herrn des Adels oder höhere Standespersonen waren lediglich der Obrigkeit anzuzeigen. 1560 wird mit Generalmandat gegen die „Wildbretschädiger“ in Steyr verfügt, dass alle Personen, welche Wild gefällt, beschädigt, gefangen oder geschossen, ebenso jene, welche der Wilderei irgendwie Vorschub leisten, Fleisch abkaufen usw., den landesfürstlichen Forstmeistern auszuliefern sind. Da das Wildern mit „Windbüchsen“, aus denen Bleikugeln mit Luftdruck verschossen wurden, überhandnahm, verbot eine Verordnung 1766 den Verkauf von solchen Büchsen bei Strafe von 24 Reichstalern an „Leute minderer Gattung“ und Bauern. Das Recht zu Strafen hatten nur die Forstmeister und die Oberstjägermeister, nicht die Forstknechte, die Obrigkeit und die Herrschaft. Ein vom Oberstjägermeister verhängtes Strafgeld erhielt der Forstmeister zur Gänze. 1750 wurde dann in Jägereisachen ein eigenes Gericht unter dem Vorsitz von Graf Breuner eingesetzt. Die gegen Wildbretschädiger und Personen, die ihnen Vorschub leisteten, indem sie ihnen Unterschlupf gewährten oder


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Wildbret kauften, verhängten Strafen waren hoch. Wildernde Edelleute wurden mit Geldstrafen belegt und wildernde Bürger und Bauern verloren ihr Hab und Gut und wurden mit Leib- und Lebensstrafen bestraft. Ihre Frauen und Kinder wurden von ihren Hütten und Häusern vertrieben. Die Strafen reichten von Geldstrafen über Anschmiedung an Galeeren, Verbringung in Band und Eisen in eine ungarische Festung zur Schanzarbeit, Pranger und Landesverweis bis zu lebenslanger Festungshaft. Nach dem Gegendrecht von Spital am Semmering aus dem 16. Jahrhundert musste jemand, der einen Sperber fing oder heimlich abtrug, eine Geldstrafe bezahlen. Konnte er nicht zahlen, verlor er beide Augen. Auch sonst herrschten zur damaligen Zeit raue Sitten. Anfangs waren alle Untertanen verpflichtet, ihren Hunden den rechten Vorderfuß im ersten Glied abzuhacken, damit sie nicht Wild jagen konnten. Später mussten Haushunde angekettet, am Vorderfuß gelähmt, oder mit einem an der Halskette befestigten Prügel versehen werden. In Rumänien werden auch heutzutage noch Hunde auf diese Art „geprügelt“. Wenn sich ein mit einem Feuergewehr versehener Raubschütze nicht sogleich ergab, sondern sich stellte, durfte der Jäger ohne Erwartung des ersten Schusses sofort schießen. Bei Jagden war es schießkundigen Personen nicht erlaubt, sich „unter die Stauden zu legen“. Sie hatten mit geladener Büchse zu erscheinen und bis zum Ende der Jagd auf dem ihnen zugewiesenen Stand zu verbleiben. Ein Detail am Rande: 1749 verordnete Kaiserin Maria Theresia die Ausrottung der Spatzen. Jeder Dorfbewohner musste eine gewisse Anzahl von Spatzenköpfen abliefern. Für die Nichtablieferung wurden Strafgelder eingehoben. Später konnten stattdessen auch die Pratzen von Wühlmäusen und Maulwürfen abgeliefert werden. 1744 wurde die landesfürstliche Jägerei in der Steiermark aufgelöst und sämtliche Hofjäger und Forstknechte wurden entlassen. Dienstlose Jäger mussten von ihrem Gewehr den Hahn abschrauben. 1754 erhielten kleinere Reviere, die sich keinen förmlichen Jäger halten konnten, die Erlaubnis, einen Heger mit der Jagdaufsicht über ihr Revier zu betrauen und ihm die Erlaubnis zum Wildabschuss zu erteilen. Mit der Jagd- und Wildschützenordnung

1951 wurde ein Großbuchstabe mit einer dreistelligen Zahl hinzugefügt. Das Bild zeigt das Größenverhältnis zum heutigen Dienstabzeichen. Dienstabzeichen 1887 und 2018? von Kaiser Josef II 1786 durften alle Wildarten mit Sulzen oder Heuschupfen gehegt oder sonstwie gefüttert werden. Das Wild durfte in jedem Alter, Größe und Schwere zu allen Jahreszeiten als Eigentum gleich dem zahmen Vieh gefangen, geschossen, selbst verwendet oder verkauft werden. Der selbst der öffentlichen Sicherheit gefährlichen Wilddieberei war auf alle Art vorzubeugen. Im Wald oder Feld jagende Hunde durften von den Jägern erschossen werden. Wilddiebe und Wildschützen auszuforschen und dem Gericht zu übergeben, wurde allen Obrigkeiten zur vorzüglichen Pflicht gemacht. In Fällen, die das Jagdgesetz betrafen, unterstanden die Jagdinhaber als solche den Kreisämtern, in Justizfällen ihrer ordentlichen Rechtsbehörde. Das kaiserliche Amt des Oberstjägermeisters durfte künftig über Privatjagden keine Jurisdiktion mehr ausüben, sondern hatte sich auf die Oberaufsicht über sämtliche kaiserlichen Jäger und Jagdbarkeiten zu beschränken. Den Bürgern und Bauern war die Jagdausübung mit der Begründung verboten, es würde ihnen dadurch die Gelegenheit gegeben, Wirtschaft und Gewerbe zu vernachlässigen.

Die Jagdaufsicht ab 1848 Das Revolutionsjahr 1848 brachte einschneidende Änderungen im Jagdbetrieb. Mit dem Jagdpatent 1849 wurden das Jagdrecht auf fremden Grund und Boden, die Jagdfronen, andere Leistungen für Jagdzwecke ohne Entschädigung, sowie die Beschränkungen der Jagdausübung für Bürger und Bauern aufgehoben. Es begann das Zeitalter der Bürgerjagd. Jedem Besitzer eines zusammenhängenden Grundkomplexes von wenigstens 200 Joch (rd. 115 ha) wurde die Ausübung der Jagd auf diesem gestattet. Auf allen übrigen Grundstücken stand die Jagd der betreffenden Gemeinde zu, welche sie entweder ungeteilt

zu verpachten oder durch eigene Jäger auszuüben hatte. Wildfrevel und Wilddiebstähle wurden nach dem Strafgesetz geahndet. Die bestehenden jagdpolizeilichen Vorschriften blieben aufrecht. 1852 wurden die Jagdinhaber mit einer Verordnung verpflichtet, binnen 3 Monaten sachkundige Aufseher zu bestellen. Als solcher konnte auch der Jagdinhaber selbst bestellt werden. Mit Verordnung des Innenministeriums 1854 waren für die Jagdaufsicht bestelltes Forstpersonal und im Dienst des Jagdherrn stehende, gelernte Jäger auf Verlangen des Bestellers für den Jagddienst zu beeiden. Sie waren als öffentliche Wachen anzusehen und befugt, im Falle gerechter Notwehr von ihren Waffen Gebrauch zu machen. Sie hatten im Dienst entweder das im Forstdienst vorgeschriebene Dienstkleid oder die zur öffentlichen Kenntnis gebrachte Kopfbedeckung oder Armbinde zu tragen. Ihren dienstlichen Anordnungen war Folge zu leisten. Gemäß Erlass 1864 durfte das Jagdschutzorgan unter gewissen Bedingungen Personen anhalten und Hausdurchsuchungen durchführen. Nach dem Gesetz betreffend die Stellung des Landeskultur-Wachpersonals 1872 durfte der Jagdaufseher unter gewissen Bedingungen Sachen abnehmen und Personen verhaften. Hausdurchsuchungen waren nicht mehr erlaubt. Festgenommene Personen, wie auch abgenommene Sachen waren sofort, längstens aber binnen 48 Stunden an die berufene Behörde zu übergeben. Dieses Gesetz blieb bis zur 17. Jagdgesetz-Novelle 2015 in Kraft. Mit dem Gesetz betreffend die Dienstzeichen1887 wurde ein gemeinsames Dienstabzeichen für das zum Schutze der Jagd oder anderer Zweige der Landeskultur aufgestellte, von der politischen Bezirksbehörde beeidete Wachpersonal geschaffen, dessen Benützung anderen Personen untersagt war (Siehe Abbildung). Seite 31


Historisches Eine Verordnung betreffend den Jagd- und Forstschutzdienst 1889 nennt die Prüfungsgegenstände der Prüfung für den Jagdschutzdienst: Kenntnis der jagdbaren Tiere und ihrer Lebensweise, die verschiedenen Jagd- und Fangmethoden, die im Jagdbetrieb üblichen weidmännischen Benennungen, die landesgesetzlichen Jagdvorschriften und die die Rechte und Pflichten der Schutzorgane betreffenden landesgesetzlichen Vorschriften. Das Jagdgesetz für das Herzogtum Steiermark 1906 verpflichtete jeden Jagdberechtigten, beeidete Jagdhüter in entsprechender Anzahl zu bestellen, welche von der Behörde in Eid und Pflicht zu nehmen waren. Gemäß dem Steirischen Jagdgesetz 1936 galt neben diesem für die Jagdschutzorgane das Reichsgesetz 1872. Sie hatten ein erweitertes Waffengebrauchsrecht. Wenn eine mit einer Schusswaffe versehene Person beim verbotswidrigen Durchstreifen eines Jagdgebietes betreten wurde und die Waffe nach Aufforderung nicht sofort ablegte oder die abgelegte Waffe ohne Erlaubnis des Jagdschutzorganes wieder aufnahm, durfte der Jagdaufseher – soweit es zur Abwehr eines unternommenen oder zu befürchtenden Angriffes notwendig war – von seiner Waffe Gebrauch machen.

GewuSst

Von 1938 bis 1945 galt in der Steiermark

Seite 32

von Dr. Bruno Pflüger

das deutsche Reichsjagdgesetz 1935, das 1945 wieder aufgehoben und durch das Steiermärkische Jagdgesetz 1936 ersetzt wurde. Nach dem Steiermärkischen Jagdgesetz 1950 war für die Bestätigung und Beeidigung als Jagdschutzorgan eine Prüfung vor der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abzulegen, die durch eine Verordnung 1951 geregelt wurde. Die Prüfungskommission bestand aus drei Prüfern. Die umfangreichen Prüfungsfächer wurden aufgelistet. Eine Wiederholung der Prüfung war zulässig, für eine zweite war eine Genehmigung erforderlich. Heute wird die Jagdaufsicht in der Steiermark flächendeckend durch von der Bezirksverwaltungsbehörde bestellte und beeidete hauptberufliche und nebenberufliche Jagdaufsichtsorgane versehen. Mit der 2015 kundgemachten 17. Novelle zum Steiermärkischen Jagdgesetz 1986 wurde die Gültigkeit des Reichsgesetzes 1872 aufgehoben und durch das Steirische Aufsichtsorgangesetz 2007 ersetzt. Das erweiterte Waffengebrauchsrecht wurde abgeschafft. Ein Waffengebrauch ist nunmehr nur im Falle der Notwehr oder der Nothilfe zulässig. Der Berechtigungsumfang der Aufsichtsjäger wurde wesentlich erweitert.

Ihre Rechte und Pflichten sind nunmehr im Aufsichtsorgangesetz und ergänzend dazu im Jagdgesetz geregelt. Nach der Berufsjäger-Ausbildungsverordnung für die Steiermark 2016 hat der angehende Berufsjäger nach positivem Abschluss einer zweijährigen Forstfachschule eine zweijährige Berufsjäger-Lehre und eine Berufsjägerprüfung zu absolvieren. Förster und Forstwarte sind forstlich und jagdlich ausgebildet. Auch die Prüfung für den Jagdschutzdienst widmet den forstlichen Fächern breiten Raum, was an die Forstknechte früherer Zeiten erinnert, die ebenfalls sowohl jagdlich als auch forstlich ausgebildet waren. Die Jagd hat heute bei weitem nicht mehr die Bedeutung wie im hier betrachteten Zeitraum. Wie oben angeführt, wurden die Jagdaufseher schon 1648 alljährlich auf Staatskosten weitergebildet; heute genügt eine Weiterbildung alle 5 Jahre, die von den Teilnehmern auch noch selbst bezahlt werden muss. bp

LITERATUR Bachofen-Echt/Hoffer, Materialien zur Geschichte des Steirischen Jagdrechtes I 1927, Bachofen-Echt, Jagdgeschichte Steiermarks IV 1931, Trzesniowski, Die Geschichte der forstlichen Ausbildung in Österreich 2008, Ingrid Haslinger, Der Oberstjägermeister in Jagd Zeit 1997, Helmut Neubacher in Der österreichische Berufsjäger 4 und 5 2013, Ernst Konzett in Unser Heer 2/2015, Steiermärkisches Landesarchiv (Jägerlehrbrief).

Was ist ein Aasjäger

E

in Aasjäger ist in der Jägersprache jemand,

männisches Verhalten: Unterlassung der Nachsuche

der die Jagd unweidmännisch oder sogar

mit einem fermen Jagdhund, Fütterung von Schwarz-

gesetzwidrig betreibt und sich dementspre-

wild, Erlegung von Muttertieren, Schuss mit Bleisch-

chend nicht an das Jagdrecht, die Konventio-

rot auf Federwild, die Jagd unter Verwendung von

nen der Weidgerechtigkeit, bzw. des Tierschutzes hält.

künstlichen Lichtquellen, Restlichtverstärkern oder

Diese abwertende Bezeichnung für einen Jäger ist

Infrarot, aus dem Auto auf Wild schießen, die Erlegung

schon sehr alt. So ist in der Reisgejaidsordnung Kaiser

von Füchsen während der Zeit, in der sie ihre Jungen

Rudolfs II. 1581 zu lesen: „Um die Aasjägerei hintanzu-

aufziehen, oder Übertretung des Abschussplanes.

halten, wird der Verkauf des Wildbrets einschließlich des Federwildes, ausschließlich der Häute (Wilddecken) verboten“. Zur Erinnerung einige wenige Beispiele für unweid-

Jeder Jäger, der vorsätzlich oder fahrlässig unweidmännisch handelt, sollte einmal sein Gewissen erforschen und sich fragen, ob es ihn wirklich glücklich macht, Aasjäger zu sein. bp


Das Informationsmagazin fßr die steirischen Aufsichtsjäger

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leserbriefE FRAGE

gutgefragt

„Sehr geehrter Herr KR Dr. Siegert!

Seite 34

Vorerst herzlichen Dank für Ihre Beiträge in den vergangenen Ausgaben der Zeitschrift „Der Steirische Aufsichtsjäger“, welche ich immer mit großem Interesse gelesen habe. Sie tragen durch Ihre Ausführungen in hohem Maße zur Aufklärung im „Paragraphendschungel“ bei. Erlauben Sie mir jedoch betreffend Ihres Beitrages in „Der Steirische Aufsichtsjäger“, Ausgabe 12-Winter 2017, Seite 29, letzte Spalte, auf folgendes hinzuweisen: Wie von Ihnen bereits in einer der vergangenen Ausgaben festgestellt, lassen die §§ 20 bzw. 35 WaffG möglicherweise Interpretationsspielraum offen, ob nun C- oder D – Waffen im Rahmen einer Überprüfung gem. § 25 Abs. 1 WaffG durch die Polizei mitkontrolliert werden dürfen oder nicht.

Dieser Interpretationsspielraum wurde jedoch konkret durch das Bundesministerium für Inneres beseitigt. Der Text der, durch die Waffenbehörden an die Polizei zu versendenden Überprüfungsaufträge ist (bundesweit einheitlich) durch das BMI vorgegeben und lautet in der relevanten Formulierung wie folgt: „Im Zuge dieser Überprüfung wird gem. § 4 Abs 3 2. WaffV hiermit angeordnet, die sichere Verwahrung der Schusswaffen der Kategorien B (und allenfalls A) und Zubehör unter Verwendung des nachstehenden Fragebogens bei der vorher genannten Person durchzuführen.“ Damit ist die Frage, ob bei der Überprüfung gem. § 25 Abs. 1 WaffG auch C- oder D – Waffen kontrolliert werden dürfen, sehr wohl eindeutig zu beantworten. Und eine Mitkontrolle dieser Waffen würde sehr wohl ein Problem darstellen: nämlich für den Polizeibeamten, da er hiezu keine

Befugnis hat. Und damit der kontrollierte Jäger (Schußwaffenbesitzer) keine Probleme bekommt, hat der Verordnungsgeber – wie von Ihnen bereits im Vorartikel erwähnt – in § 4 Abs.3 zweite Waffengesetz-Durchführungsverordnung bestimmt, daß die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Überprüfungsanordnung dem Betroffenen vorzuweisen haben! Somit hat jeder Schußwaffenbesitzer die Möglichkeit sich im Zuge einer Überprüfung gem. § 25 Abs. 1 WaffG darüber zu informieren, wie der Überprüfungsauftrag der Behörde lautet und damit festzustellen, ob die Polizeibeamten berechtigt sind nur die B- (und allenfalls A - ) oder aber auch die C- und D – Waffen zu kontrollieren.

dass das nicht immer korrekt so gehandhabt wird. Ich weiß aber auch aus vielen Berichten, dass die Gespräche nahezu ausnahmslos freundlich, geradezu amikal verlaufen. Nun stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoll ist, eine freundschaftliche Atmosphäre durch das Beharren auf einem Standpunkt zu stören, auch wenn er sachlich völlig richtig ist. Wir wissen aber auch alle, dass das Waffengesetz zwar ein Bundesgesetz ist, in ganz Österreich daher die selben Vorschriften gelten, bei den Bezirksverwaltungsbehörden aber oft durchaus unterschiedliche Ansichten vertreten werden.

kennt. Ich denke dabei beispielsweise an den § 41 (1) (Verwahrung einer großen Anzahl von Schusswaffen und Munition - auf welche Waffen trifft das zu, was bedeutet das „räumliche Nahverhältnis zueinander“, wieviel ist „Munition in größerem Umfang“ nur um ein Beispiel zu nennen wofür es auch Vorgaben gibt, die allerdings nicht immer bekannt sind.)

Mit vorzüglicher Hochachtung und Weidmannsheil Dr. Ulrich Haselmann 8811 Scheifling“

ANTWORT Lieber Herr Haselmann! Zunächst möchte ich mich aufrichtig bedanken: Erstens, dass Sie einen Leserbrief geschrieben haben - nur dadurch lebt unsere Zeitschrift wirklich! Und zweitens, weil der Brief sachlich richtig und konstruktiv war. Ich möchte ihn gerne beantworten: Natürlich kenne ich diesen Erlass. Ich habe zur Frage, ob im Zuge der Überprüfung auch die anderen Waffen, also die registrierungspflichtigen C-Waffen und die nicht registrierten D-Waffen kontrolliert werden dürfen mit voller Absicht erklärt, dass das nicht eindeutig beantwortet werden kann. Ja, obwohl es einen eindeutigen Erlass gibt, dass der kontrollierende Beamte nur B-, allenfalls A-Waffe zu kontrollieren und die entsprechende Überprüfungsanordnung vorzuweisen hat. Ich weiß aus zahlreichen Gesprächen,

Ich wollte daher im angesprochenen Artikel nicht unbedingt zum Widerstand ermuntern, auch wenn er rechtlich gedeckt ist. Ich meine, dass dieses Bestehen auf einer exakt dem Gesetz entsprechenden Vorgangsweise vor allem dann sinnvoll ist, wenn man die gesetzlichen Bestimmungen einigermaßen beherrscht um nicht andererseits Fehler zu begehen, weil man Vorschriften nicht gut genug

Das alles bedeute zweifellos nicht, dass man vom Wohlwollen des Beamten oder der Behörde abhängig wäre. Oft aber ist es wesentlich einfacher, in der Phase der Überprüfung der Verwahrung durch einen freundliche Beamten zu betonen, dass man zwar weiß, dass es eigentlich nicht seine Aufgabe ist, andere als A- oder B-Waffen zu überprüfen, man aber dennoch bereit ist, ihm auch C- und D-Waffen zu zeigen. Ich räume gerne ein, dass das nicht die Antwort des Juristen in mir ist sondern jene des Praktikers! Dr. Jürgen Siegert


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Verbandsgeschehen Der Jagdphilosoph

J

Was da auf uns Jäger wohl noch zukommt? ede Menge Einwanderer auf vier Pfoten sind auf dem Weg zu uns oder schon da. Ja, wir haben aber auch ein lebenswertes Heimatland und die Gastfreundschaft steht außer Zweifel. Gäste

sind natürlich jederzeit willkommen, aber einen Gast zeichnet auch aus, dass er wieder abreist. Die Neozoen sind aber gar nicht daran interessiert, nur Gast zu sein. Langsam okkupieren sie unser Heimatland und verdrängen dabei heimische Arten. Das können wir auch auf andere Art und Weise fast täglich in unseren Zeitungen finden. NGOs finden fast täglich neue Tierarten, die auch bei uns wieder angesiedelt werden sollten. Ich glaube, man soll sich sehr genau überlegen, wen man einlädt sich anzusiedeln und welche Folgen dies für unsere heimische Fauna hat. Jedenfalls würde ich fordern, zu jedem Einwanderer bzw. Neuankömmling vor dem Ansiedeln einen Plan B zu erstellen. Was geschieht, wenn plötzlich unerwartete Probleme auftauchen? Wer ist dafür zuständig? Wie rasch kann ein Plan umgesetzt werden? Wer trägt die Kosten? Genau genommen müsste eine Volksbefragung durchgeführt werden, mit dem Hintergrund einer Kostenaufstellung der zu erwartenden Folgekosten, die durch diese Neuankömmlinge entstehen. Eine Olympiade ist eine einmalige Ausgabe, die zwar hoch erscheint, aber bei weitem nicht an die Folgekosten einer nicht überlegten Einbürgerung einer neuen Tierart heranreicht. Ein deutscher Kabarettist hat einmal in einem Sketch dargestellt, wie unsere Nachbarn damit umgehen. Er fragte die Befürworter der Einwanderer, welches Tier sie sich neben Wolf, Luchs, Bär, Fischotter etc. noch in Deutschland vorstellen könnten. Die Antwort war: „Löwen, Löwen wären toll.“ Das sollte uns zu denken geben – auch wenn es nur ein Sketch war. Seite 35


Ablaufplan GroSSe Beutegreifer und Erläuterungen Ablaufplan

I

n den meisten Fällen melden Landwirte Risse an Nutztieren und Jäger Nachweise von großen Beutegreifern (Wolf, Bär oder Luchs). Diese Meldungen ergehen entweder direkt an die Bezirksverwaltungsbehörden, deren Erreichbarkeit durch den Journaldienst jederzeit gewährleistet ist, oder über die Gemeinde, die Polizei (bei Verkehrsfallwild üblicherweise durch Meldung an die zuständigen Jäger), das Bezirksjagdamt etc. ebenfalls an die Bezirksverwaltungsbehörden. Die als Drehscheibe fungierende Behörde leitet die Meldung an den jeweiligen Rissbegutachter weiter. Dieser setzt sich mit den betroffenen/meldenden Personen zwecks eines Ortsaugenscheins in Verbindung. Im Zuge der Erhebung an Ort und Stelle werden wichtige Spuren gesichert und dokumentiert (Probenentnahmen an Wundrändern, Trittsiegel, Haare, Losungen etc.). Sämtliche Risse und Nachweise sind von den Rissbegutachtern an Dr. Georg Rauer, Forschungsinstitut für Wildtierkunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien, zu melden. In Zweifelsfällen ist Dr. Rauer zur Beurteilung des Sachverhaltes beizuziehen. Liegt zweifelsfrei ein Riss durch große Beutegreifer vor, stellt der jeweilige Rissbegutachter oder Dr. Rauer die Rissbestätigung für die Versicherung aus. Wesentlich für das Funktionieren der Meldekette ist, dass alle wesentlichen Informationen an die im Schema angeführten, mit großen Beutgreifern befassten/ zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Über die Ergebnisse der Untersuchungen/Auswertungen sind auch die betroffenen/meldenden Personen zu informieren. Bei hoher Wahrscheinlichkeit von Übergriffen durch große Beutegreifer sind die Gemeinde(n) und Bezirksbauernkammer(n) zusätzlich zu informieren.

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gutINFORMIERT

Rissmeldungen

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Schätzspiel Anfang März habe ich den beim Steirischen Aufsichtsjäger-Tag in Laubegg gewonnenen Gutschein der Fa. Vogl + Co eingelöst. Mag. Szabo übergab mir einen nagelneuen Renault Koleos, mit dem ich ein volles Wochenende Fahrvergnügen genießen konnte. Dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken. Andrea D.


Jägertagung 2018

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ie Jägertagung 2018 in Aigen im Ennstal stand unter dem Motto „Welche Kräfte wirken auf die Jagd – und wie geht die Jagd damit um?“. Aus ganz Österreich haben sich neben den 9 Landesjägermeistern und zahlreichen Jagdfunktionären an die 800 Jäger in Aigen eingefunden. Neben rechtlichen und gesellschaftspolitischen Einflüssen auf europäischer Ebene wurde auch über Jagdfreistellungen im Rechnungshofbericht und EU- und Völkerrecht durchleuchtet. Die Jagd als Erfüllungshilfe ist vom Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Fischereiwirtschaft gefordert. Prof. Hackländer begrüßte die Einstellung des momentanen Vorsitzenden der Landesjägermeisterkonferenz DI. Gorton sowie von der Dachmarke Jagd Österreich, sich in diesen Angelegenheiten bewusst zurückzunehmen. Die Jagd ist gerne bereit zu helfen, sieht sich aber nicht als Problemlöser. Dafür ist die Politik gefordert. Die Jagd als Freizeitjagd wird es in Zukunft schwer haben. Rufe nach einer Professionalisierung werden immer stärker. Dabei ist aber auch der wirtschaftliche Wert, den 123000 Jagdkartenbesitzer leisten, nicht außer Acht zu lassen. In einem weiteren Referat wurden die Ausbildungsunterschiede in der Jagd in Österreich durchleuchtet. Hier gibt es gravierende Unterschiede. Ob sich hier die Jagd wohl selbst im Weg steht? In NÖ z. Bsp. wird in den Landwirtschaftsschulen das Unterrichtsfach Jagd angeboten. Hier können Schulbesucher im Unterricht die Jagdkarte erlangen. Ebenso Thema war die gesellschaftliche Kritik an Jagd und Jägern. Hier wurde erörtert, dass Wildbret viel zu wenig Thema sei. Derzeit liefert die Jagd falsche Bilder. Eine selbstbewusste Jägerin steht als Zeichen für eine Öffnung der Jagd und so soll sich die Jagd Mitstreiter suchen. Dies können Gaststätten ebenso sein wie Touristenverbände und lokale Medien. Es muss aber auch klar sein, dass jeder einzelne Jäger PR macht. Dr. Peter Vogler stellte die Dachmarke Jagd vor. Er erörterte was bisher geschah und was noch vorgesehen ist. Die Jagd muss sich wieder auf ihre Stärken besinnen. Neben dem Dachverband sind funktionierende Landesjägdverbände und Seite 38

Bezirksjagdämter ganz wichtige Bausteine. Ein weiterer Vortrag galt dem Forst&Jagd Dialog. Hier berichtete man über den Stand der Dinge und dass nun eine Homepage ins Leben gerufen wurde. Wichtig ist aber die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und diese muss in den einzelnen Revieren erfolgen. Ein großes Thema waren auch die Jagdwerte. Dabei staunt man, wenn man erfährt, dass in Österreich ein Wildbretimportüberschuss von 849 to herrscht. Wir können uns also nicht selbst mit Wildbret versorgen. Großes Thema der Tagung war natürlich auch der Wolf. Dr. Christine Miller berichtete in ihrem Vortrag völlig wertfrei über dieses Thema. Der Wolf verändert jedenfalls nachhaltig unsere Umwelt. Er ist sehr lern- und anpassungsfähig. Man wird nicht umhin kommen, das gesamte Wildtier- und Flächenmanagement solide aufeinander abzustimmen. Alle fachlichen Grundlagen für gesellschaftliche Diskussionen und politische Entscheidungen müssen sauber und transparent erhoben werden. Ein auf wissenschaftlichen Pfeilern gestütztes Wildtiermanagement ist dafür unumgänglich notwendig. Ein anderes Thema durchleuchtete die Schwarzwildentwicklung und Bejagung. Hier werden in Zukunft alle gefordert sein, da vor allem die Schäden im Grünland enorm in die Höhe schnellen können. Geschossen werden sollen vor allem nicht mehr gestreifte Frischlinge, aber auch 2 bis 3 jährige Bachen um die Zuwachsträger zu minimieren. Ein weiteres Referat wurde über das Thema Wildlebensraumberatung in Bayern gehalten. Hier gibt es viele Ansätze zur Niederwildhege und Biotopgestaltung, welche auch über die EU gefördert werden. Über Wildkrankheiten berichtete Dr. Anna Kübber-Heiss, die vor allem auf die Gefährlichkeit und den zu lockeren Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest hinwies. Hier sind wir Jäger sehr gefordert. Dzt. ist ein positiver Fall nur mehr 80 km von der Staatsgrenze entfernt bekannt. Außerdem wies sie darauf hin, dass sich jeder Jäger auf Fuchsbandwurm untersuchen lassen soll. Hier kann man bei Früherkennung viel Leid verhindern. Auf Hygiene im Umgang mit Fuchs ist genauestens zu achten. LJM Max

Mayr-Melnhof referierte über die Chancen der Jagd in unserer Gesellschaft. Die Jäger müssen mehr in die Offensive und raus aus der Defensive. Die Umsetzung des positiven Wirkens der Jagd muss vor allem vor Ort in den Revieren erfolgen. Der örtliche Jäger ist erster Ansprechpartner in der Bevölkerung. Es gibt bestens ausgebildete Aufsichtsjäger, die noch mehr geschult gehören, damit das Positive der Jagd in der letzten Ecke Österreichs ankommt. Ein Vertreter vom Internationalen Jagdverband (CIC) sprach unter anderem darüber, daß sich Luftfahrtsgesellschaften weigern wollten, Trophäen aus Afrika zu transportieren, was Gott sei Dank abgewendet werden konnte. Schon erstaunlich welch wichtige Probleme unseren interantionalen Jagdverband beschäftigen. Auf den Boden der Realität holte die Jäger dann Frau Judith Brandner. Sie ist TV und Radiojournalistin beim ORF. Sie meinte, daß die Jäger es nicht schaffen, sich positiv zu präsentieren. Nicht einmal der ORF berichtete über die Gründung der Dachmarke Jagd. Es gibt eben wichtigeres zu berichten. Man muss sich darüber Gedanken machen, wie die Jagd sich pösitiv darstellen kann. Dies könne über die Lebensraumerhaltung und Gestaltung, als Anwalt für die Wildtiere und den Schutz der Natur gelingen. Hier kann man positive Imagepflege betreiben. Zynisch-blöde sei hingegen daher das Anliegen eines Landesjagdverbandes, die Bejagung von Greifvögeln zum Schutz des Niederwildes zu fordern, welches aber aufgrund von ausgeräumter Landschaft verschwindet, zitiert Sie Verhaltensforscher Kotrschal. Ebenso kontraproduktiv sind Postings in den Medien von diversen Abschüssen etc. In einem geführtem Interview sprach ein Jäger von einem gewissen Drang zu töten, welcher immer bei der Jagd dabei sei. Solange es solche Aussagen gäbe, wird sich die engagierteste PR-Kampagne schwer tun, das Image der Jäger als respektvolle „Heger und Pfleger der Natur“ zu etablieren. Alles in Allem war diese Jägertagung wieder ein voller Erfolg und hat sicherlich auch einen gesellschaftlichen Stellenwert.


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Verbandsgeschehen BEZIRKSGRUPPE Murau

Der umtriebige BO Willi Körbler auf der Trophäenschau in Murau

BEZIRKSGRUPPE Voitsberg „Uns ist kein Auftrag zu klein aber auch nicht zu groß!“ Dementsprechend reicht unser Angebot von Dachstühlen inklusive Spenglerei und Dachdeckerarbeiten, Wintergärten, Innenausbau, Holzstiegen, Balkone, Fußböden, Carport´s, Umbau und Aufstockungsarbeiten, Althaussanierungen bis hin zu Blockhäusern. Sie sind sowohl als Privat- als auch Firmenkunde bei uns bestens aufgehoben. Von der einfachen Dacheindeckung im Garten, Wohnhaus bis zum Industriegebäude, aber auch für anspruchsvolle Ingenieurholzbauten sind wir die richtigen Partner. Für meisterhafte Ausführung Ihrer Wünsche garantiert unser perfekt ausgebildetes Team, das schon durch viele pünktliche und qualitativ hochwertig abgewickelte Aufträge für Zufriedenheit und Anerkennung unter unseren Kunden gesorgt hat. Auf Grund unserer einzigartigen Verarbeitung von Rundholz, können wir Ihnen anbieten, eigenes Holz mit enormer Wertsteigerung für Hallen, Wirtschaftsgebäude Wohngebäude etc. zu verwenden und etwas Besonderes zu günstigen Konditionen zu schaffen.

BO Franz Kohlbacher und BJM Ing. Johann Hansbauer auf der Trophäenschau in Voitsberg

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Verbandsgeschehen

Bericht der Landesvollversammlung vom 16.02.2018 des Steiermärkischen Aufsichtsjägerverbandes

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ie „Jagdhornbläsergruppe Halali“ eröffnete und umrahmte feierlich diese bis auf den letzten Platz gefüllte Veranstaltung.

ten durch Ing. Georg Hofer. Entschuldigt hatten sich LJM Franz Mayr-Melhof-Saurau, die 2. Landtagspräsidentin Manuela Kohm, Obstl. Kargl sowie Dipl.-Ing. Dr. Lick.

Der LO Ing. Hanshelmut Helm konnte bei dieser Veranstaltung zahlreiche Ehrengäste von nah und fern begrüßen, darunter den BJM. ÖR. Ing. Arnold Rackl, den LO aus Kärnten Bernhard Wadl, den LO aus Salzburg Ing. Otto Burböck und Prinz Karl von Liechtenstein. Es befanden sich auch zahlreiche Vertreter des Bezirksjagdausschusses unter den Gästen. Ebenso konnte der stellvertretende Bezirksjägermeister aus Graz Robert Fath begrüßt werden. Die Bergrettung war vertreten durch Dr. Gernot Siebenhofer. „Der Anblick“ war erstmalig vertre-

Nach den zahlreichen Grußworten der Ehrengäste berichtete LO Ing. Helm ausführlich über die enorme Anzahl der Tätigkeiten und Entwicklungen seit der letzten Vollversammlung. So vergrößerte sich der Mitgliederstand im letzten Jahr um eine beachtliche Zahl, was auch für die geleistete Arbeit spricht, nicht zuletzt wegen der Neugründung der Bezirksgruppe Murau, die im ersten Jahr ihres Bestehens einen Zugang von rund 160 Mitgliedern verzeichnen konnte. In alter Tradition wurde deshalb die Jahreshauptversammlung im Bezirk Murau abgehalten.

Der Landesobmann Ing. Helm berichtete über folgende Tätigkeiten seit der letzten Neuwahl 2015: • Gründung der Bezirksgruppe Leibnitz. • Abhaltung von Aufsichtsjägerkursen in den Bezirken Leibnitz, Hartberg/Fürstenfeld, Graz und Graz-Umgebung. • Abhaltung von Kurzwaffenseminaren. • Teilnahme am Treffen der Landesobmänner in Kärnten. • Die Vollversammlung in Laubegg im Frühjahr 2016, wo Dr. Zeiler über das Wildtierinformationssystem referierte. • Gründung der Bezirksgruppe Voitsberg im Frühjahr 2016. • Abhaltung des 1. Steirischen Aufsichtsjägertages in Stainz mit Vortrag von Prinz Karl v. Liechtenstein über die aktuelle Herausforderung der Jagd.


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• Aktion „Treffsicher“ in Zangtal. • Treffen der Landesobmänner in der Steiermark im Zangtal mit Schalldämpferprobe, wobei sich herausstellte, dass es nur noch unverständlicher ist, wenn diese Geräte nicht erlaubt werden würden, da ein Schuss nur an der Mündung gedämpft wird. • Vollversammlung 2017 in Mooskirchen mit dem Vortrag von Mag. Steiner über Wildtierschutz und Verkehrssicherheit. • 2. Steirischer Aufsichtsjägertag in Laubegg mit Vortrag von LJM DI Larcher aus Tirol. • Beeinspruchung einer Ablehnung für die Verwendung von Schalldämpfern. • Erteilung von Rechtsauskünften bzw. Unterstützung der Mitglieder beim Disziplinarausschuss der Landesjägerschaft. • Anschaffung von Rucksackapotheken, die noch käuflich erworben werden können. • Entwurf und Fertigung sowie Aussendung der Mitgliedskarten. • Erstellung der Sammelmappen für die freiwilligen Weiterbildungsurkunden. • Organisation der Fahrt zur Hohen Jagd-Messe. • Abhaltung von 14 Vorstandssitzungen, wobei beinahe immer 100% Anwesenheit aller Vorstandsmitglieder gegeben war. • Gestaltung einer neuen Homepage durch Günter Bulla, Franz Spanring und deren Team. • 4 Ausgaben der Verbandszeitung jährlich. LO Ing. Helm sprach explizit Mag. Wirnsberger, Dr. Pflüger, Karl v. Liechtenstein und Reinhard Wernbacher seinen Dank für die enorme, hochwertige Arbeit aus. • Ebenso ist es seit September 2015 gelungen, den Mitgliederstand von 353 auf 795 zu erhöhen. Der LO Ing. Helm ist stolz darauf und

freut sich über den großen Zulauf. • Er berichtete weiter, dass in naher Zukunft die Bezirksgruppe Weiz gegründet wird und im Bereich Knittelfeld/Judenburg schon Gespräche laufen. Er bedankte sich bei seinen Vorstandskollegen, ohne die dies nicht möglich gewesen wäre. • LO Ing. Helm wies noch auf den nächsten Landesaufsichtsjägertag im Freilichtmuseum Stübing am 08. September 2018 hin, der unter dem Motto „Jagd und Natur – I ghör dazua“ stattfindet, wobei sich der Alpenverein, die Bergrettung und andere Naturnutzer vorstellen werden. Die Bezirksobleute konnten anschließend in ihren Referaten die geleisteten Tätigkeiten in ihren Bereichen noch einmal kräftig unter Beweis stellen, was auch durch die anwesenden Mitglieder mit großem Applaus honoriert wurde. Der Kassenbericht des Landeskassiers Siegfried Edlinger veranlasste die Kassaprüfer Richard Kohlbacher und Gert Kaufmann, den Kassier und den Vorstand nach Antrag der beiden, durch Abstimmung der Mitglieder, zu entlasten, was auch einstimmig angenommen wurde. Anschließend übernahm Dr. Bernhard Grillitsch den Vorsitz. Nachdem in dieser Sitzung und nach Ablauf der Periode Neuwahlen anstanden und nur ein Vorschlag eingebracht wurde, wurden alle Mitglieder in ihren Funktionen einstimmig wiedergewählt und mit dem Vertrauen der Mitglieder ausgestattet. Dies zeugt auch von dem sehr guten Zusammenhalt der Mitglieder im Landesvorstand.

LO Ing. Hanshelmut Helm bedankte sich anschließend bei seinen wiedergewählten Funktionären für die ausgezeichnete geleistete Arbeit und für die Wiederwahl. Im Anschluss an die Neuwahl konnten alle Mitglieder noch dem Referat über das hochinteressante Rehwildprojekt in der Mitte der Steiermark von Robin Sandfort (Universität für Bodenkultur) beiwohnen. Beim anschließenden Beisammensein bei köstlichen Mehlspeisen, gebacken von Frauen der Mitglieder, wurden noch so einige Zukunftspläne geschmiedet. Auch konnten im Anschluss an die Veranstaltung einige neue Mitglieder, nicht zuletzt aufgrund der Tätigkeiten, in den Steiermärkischen Aufsichtsjägerverband aufgenommen werden. Ein besonderer Dank gilt BO Willi Körbler und seinem Team für die perfekte Organisation sowie den Damen für die köstlichen Mehlspeisen. Der Tradition entsprechend wird die nächste Vollversammlung 2019 aufgrund der Neugründung der Bezirksgruppe in Weiz stattfinden. Ein herzliches Dankeschön gilt auch dem Jägerwirt und seinem Team in Krakauschatten, die sogar, aufgrund der großen Teilnehmerzahl, ihre Hausgäste vorübergehend in anderen Räumlichkeiten untergebracht hatten. Foto: Fotolia

• Gründung der Bezirksgruppe Murau im Frühjahr 2017.

Der Landesschriftführer Ing. Gerald Uher

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Verbandsgeschehen

Hohe Jagd

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m Donnerstag, dem 22.02.2018, organisierte Dr. Jürgen Siegert für den Aufsichtsjägerverband eine Fahrt zur Hohen Jagd nach Salzburg. Der bis auf den letzten Platz gefüllte Bus beweist, dass hier Bedarf gegeben war. Nach der Ankunft am Messegelände hatten die Besucher genug Zeit, das Riesenange-

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bot zu erkunden und Gespräche mit vielen Bekannten zu führen. Unser Partnerverband, der Salzburger Jagdschutzverein, war ebenfalls mit einem Stand vertreten und LO Ing. Otto Burböck freute sich über die zahlreichen Besucher aus der Steiermark. Auf Einladung der Fa. Siegert zu Würsteln und Bier konnten sich unsere Teilnehmer

ordentlich stärken. Besonders erfreulich war auch, dass unsere Jagdhornbläser unter Hornmeister Maierhofer da und dort ein Ständchen spielten. Vielen Dank an Dr. Jürgen Siegert für die perfekte Organisation, und wir freuen uns schon auf die nächste Hohe Jagd.


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BEZIRKSGRUPPE HARTBERG-FÜRSTENFELD

Übergabe des Aufsichtsjägerbriefs an erfolgreiche Absolventen des AJ-Kurses

Die sechs neuen Aufsichtsjäger (v. l. n. r.) Gernot Pichler, Thomas Mild, Thomas Jagenbrein, Andrea Tödling, Werner Tödling und Martin Lang freuen sich bereits auf ihren AJ-Dienst in den jeweiligen Revieren.

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m 5. Jänner 2018 konnte der Vorstand der Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld den erfolgreichen Absolventen des Aufsichtsjägerkurses 2017 den Aufsichtsjägerbrief des StAJV überreichen. Einem neuen Aufsichtsjäger, DI Leonhard LadenhaufLieschnegg, wurde die Urkunde bereits beim Aufsichtsjägertag

im September 2017 im Schloss Laubegg übergeben, die verbleibenden 6 Urkunden wurden jetzt im Rahmen einer kleinen Feier überreicht. Petra Schweighofer (3.v.r.) als Obfrau der Bezirksgruppe und Manfred Kaplan (links im Bild) als Kassier der Bezirksgruppe Hartberg-Fürstenfeld gratulier-

ten und wünschten den Aufsichtsjägern viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Der nächste Aufsichtsjägerkurs der Bezirksgruppe HF findet Anfang 2019 statt. Anmeldungen an obmann.hf@aufsichtsjaegersteiermark.at oder Telefon 0664 3044332.

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Verbandsgeschehen - Kleinanzeigen

Aufsichtsjägertag 2018 „Jagd und Natur i ghör dazua“

Wir sind ein Partnerbetrieb des Steirischen Ausichtsjägerverbandes. Bei Vorlage der Mitgliedskarte, profitieren Sie durch zahlreiche Ermäßigungen. Ausgenommen Aktionsware, bereits reduzierte Ware und Gutscheine.

DIVERSES

ANkündigung

Aufsichtsjäger Vermittlung:

Aufsichtsjäger- Repetitorium

Anfragen an Obmann Willi Körbler, Tel.: 0664/160 18 91 Die neuen, vielfach nachgefragten Hutabzeichen sind ab sofort bei unseren Veranstaltungen und bei den Bezirksobmännern erhältlich. Setzen auch Sie ein (Hutab)Zeichen und schmücken Sie Ihren Hut. Es gab bis jetzt übrigens kein eigenes Hutabzeichen für Aufsichtsjäger.... Male Schützenscheiben für jeden Anlass. Genauer Info: 0676/87427739 bzw. johannaheidrun.helm@hotmail.de

Am Samstag dem 5. Mai veranstaltet der Steirische Aufsichtsjäger-Verband für alljene, die heuer zur Aufsichtsjägerprüfung ein Repetitorium im Jagdmuseum Schloss Stainz. Hier wird ihr Wissen das Sie in einem Jagdkurs erlernt haben nochmals von Experten abgeprüft und unklare Dinge erläutert. So haben Sie die Möglichkeit eventuelle Defizite vor der Prüfung auszuräumen. Nähere Information erfahren Sie in kürze auf unserer Homepage oder bei Mag. Karlheinz Wirnsberger. (karlheinz.wirnsberger@museum-joanneum.at)

Am 8. September veranstaltet der Steirische Aufsichtsjäger-Verband in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Freilichtmuseum Stübing den Aufsichtsjägertag 2018 als Tag der Naturnutzer. Neben jagdlichen Aktivitäten wie Hundevorführung, Schießstände, Schießkino, Bau von Reviereinrichtungen, Gamsbartbinden, Lockjagd, Brauchtum, Wildschmankerln, Jagdhornmusik, Trachtenmodenschau, Volkstanzgruppenvorführung etc. Dazu haben wir auch andere Organisationen welche sich in der Natur bewegen, eingeladen. Mit dabei sind die Bergrettung, der Alpenverein, Naturschutzbund, Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft, Berg- und Naturwacht, Musikgruppen, etc. Beginnen wird die Veranstaltung mit einer Feldmesse umrahmt von Jagdhornbläsern. Mitglieder erhalten gegen Vorweis der Mitgliedskarte einen ermäßigten Eintritt. Wir würden uns freuen, wenn Sie zahlreich diese Veranstaltung besuchen.

kleinanzeigen INSERIEREN Gebrauchtes und alles rund um die Jagd, verkaufen oder zu kaufen gesucht. Kostenlos privat inserieren im Steierischen Aufsichtsjäger Magazin. Senden Sie ihre Kleinanzeige an office@meinesteirische.at Impressum Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz. T u. F: 0316/2311236677, E: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at, www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Inhalt: Für den Inhalt der einzelnen Artikel sind die jeweils benannten Autoren verantwortlich. Die Inhalte der Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder. Alle hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich Informationszwecken sowie Zwecken der Meinungsbildung. Der Steirischer Aufsichtsjägerverband übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, T: 0664/45 57 400, oder 03118/51 613, www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz Redaktion: Mag. Karlheinz Wirnsberger, Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Prinz Karl von und zu Liechtenstein, Ing. Hanshelmut Helm Grafik: Reinhard Wernbacher. Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher.

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Buchtipp

Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Friedrich von Gagern

Die besten Erzählungen“ Autor: Gerd H. Meyden (Hg.) 176 Seiten, zahlr. Illustrationen, Hardcover ISBN 978-3-7020-1724-8 Preis: € 19,90

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riedrich Freiherr von Gagern gilt als der herausragende Klassiker der Jagdbelletristik. Sein Talent, die Stimmungen, die Schönheiten, aber auch die Abgründe der Jagd einzufangen und auszuloten, adelt ihn zum „Jägerdichter“ des 20. Jahrhunderts schlechthin. Vor 70 Jahren ist der österreichische Ausnahmeschriftsteller verstorben – Zeit, sein Werk mit einer Auswahl seiner besten Geschichten gebührend zu würdigen. Gagern war mit seinen Gedanken und Überlegungen zur Jagd oftmals seiner Zeit voraus. Daher sind seine Geschichten so aktuell wie eh und je. Ein Jagdschriftsteller vom Kaliber Gagerns darf in keinem Bücherregal fehlen. Damit seine stimmungsvollen Erzählungen viele weitere Generationen von Jägern begeistern, hat Gerd H. Meyden aus Gagerns bekanntestem Werk, der in unzähligen Auflagen erschienenen „Grünen Trilogie“, quasi die „Essenz“ jagdlicher Meistererzählungen herausgefiltert.

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BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV

Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse

Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz

Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935

Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.

(Datum) (Unterschrift)

Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht

Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.

n Jagdfunktionär:

Abbuchungsauftrag für Mitgliedsbeitrag: Bank IBAN Datum Unterschrift

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