Der Steirische Aufsichtsjäger Ausgabe 15 - Herbst 2018

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Ausgabe 15- Herbst 2018 Preis: € 7,90

Foto: © Fotolia

Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at



INHALT

VORWORT

IM REVIER Ehret das Alter! Die Unterscheidung von „mittelalt“ und „ganz alt“ ist bei Gams auch für Kenner nicht immer einfach. Aber ist das wirklich so wichtig, ob ein Gamsbock 7 Jahre oder 14 Jahre alt wird?

Landesobmann Hanshelmut Helm

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Tierportrait Gründel- und Tauchenten In der Steiermark kommen als Wildvögel regelmäßig sieben Gründel- und neun Tauchentenarten vor.

Botanik Die Gemeine Esche (Fraxinus Excelsior)

KOMMENTAR Windkraft versus Natur

von Prinz Karl von und zu Liechtenstein

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Seite 12

Seite 14

LUCIUS Leuchtturm oder Glühwürmchen?

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RechT Unerlaubte Wildfütterung

Seite 20

Die 20.Jagdgesetznovelle wurde beschlossen

Seite 21

Wissensquiz Jagdaufseher wissen mehr …

Seite 22

Gesundheit und hygiene Die Wildkammer – Visitenkarte des Jägers

Seite 26

Erste Hilfe im Revier Erste Hilfe im Jagdbetrieb

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leserbriefE

Seite 30

Historisches Nadelmalerei … Ein Rock der besonderen Art ist im Jagdmuseum Schloss Stainz zu sehen.

Seite 34

VERBANDSGESCHEHEN Aufsichtsjägertag 2018 Im Österreichischen Freilichtmuseum in Stübing

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Werte Aufsichtsjäger, geschätzte Leser!

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nser Aktionstag „Jagd und Natur i ghör dazua“ im österreichischem Freilichtmuseum hat alle unsere Erwartungen übertroffen. Dieser in Österreich einzigartige Aktionstag, an dem sich viele naturverbunde Vereine präsentieren konnten, hat großes Interesse hervorgerufen. Positiver kann man Jagd eigentlich nicht präsentieren. Oft darauf angesprochen, wo einige Präsidenten und Jagdfunktionäre blieben, müssen es diese selbst beantworten. Eingeladen waren alle. Auch dem „Anblick“ wurde ein Standplatz angeboten, der dankend abgelehnt wurde. Man hat sogar über Umwegen versucht aktiv teilnehmenden Gruppen nahe zu legen, nicht an dieser Veranstaltung teilzunehmen, aber davon kann sich jeder selbst ein Bild machen. Ich denke, dass sich viele von dieser Veranstaltung – die übrigens mit geringsten Mitteln des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes organisiert wurde - etwas abschauen können. Mein Dank gilt allen Aktiven wie Hundeführern, Jagdhornbläsern, Vereinen und Verbänden und ganz besonders der Leitung des Freilichtmuseums, sowie BO Günther Bulla, die einen Monstereinsatz an den Tag gelegt haben. Wir haben mit dieser Veranstaltung zwar keinen Leuchtturm errichtet, aber bestimmt eine Fackel für die Jagd entzünden können. Ich wünsche Ihnen für die Hochsaison der Jagd alles erdenklich Gute und eine dementsprechende Abschussplanerfüllung! Weidmannsheil Hanshelmut Helm Seite 3


IM REVIER

von Dr. Christine Miller

Ehret das Alter! Die Unterscheidung von „mittelalt“ und „ganz alt“ ist bei Gams auch für Kenner nicht immer einfach. Aber ist das wirklich so wichtig, ob ein Gamsbock 7 Jahre oder 14 Jahre alt wird? Durchaus! Denn alte Böcke haben Qualitäten, die der ganze Bestand braucht.

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ie springen über Trachtenhemden, zieren Lederhosen und Gürtelschnallen und prangen auf etlichen Alpengemeindewappen. Jedes vierte Volkslied aus den Alpenländern handelt von der Gams. Doch so präsent dieses mittelgroße Huftier in Kultur und Brauchtum Tirols ist, so rar wird es in den Bergen. Denn die Strecken sind in weiten Teilen des Alpenbogens rückläufig, ebenso wie Zählergebnisse.

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Sind es die Touristen, die Gams in den Ruhe- und Rückzugsgebieten stören, sind es die Auswirkungen klimatischer Veränderungen, Krankheiten oder Land- und Forstwirtschaft? Viele Faktoren werden für die negativen Bestandestrends verantwortlich gemacht. Sie alle tragen mehr oder


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weniger zu der aktuellen Entwicklung bei. Aber keine einzige kann einen Gamsbestand so rasch und gründlich beeinflussen wie die Jagd. Bei ihr liegt zweifelsohne die Hauptverantwortung für Stabilität und Wohlergehen dieser Wildart. Im Gegensatz zu den anderen Schalenwildarten ist Gams leichter bejagbar, da überwiegend tagaktiv und in übersichtlichem Gelände zu Hause. Verhängnisvoll für die Gams ist, dass beide Geschlechter Trophäen tragen, wodurch die jagdlichen Begehrlichkeiten auch weibliches Wild zu erlegen wesentlich höher sind. Und schließlich stellen die Krucken auch mittelalter Tiere für den gams-unkundigen Jäger und Jagdgast bereits eine „kapitale“ Trophäe. Es „lohnt“ sich daher – vor allem bei kurzfristigen Jagdpaketen, Begehungsscheinen und ähnlichen Angeboten – nicht wirklich noch fünf oder gar 10 Jahre zu warten, um dann einen wirklich alten Bock oder eine alte Geiß zu ernten. Wie alle hochsozialen Wildarten kommt es bei der Gams eben nicht nur auf die Größe des Bestandes an, sondern vor allem auf dessen Struktur. Deswegen und wegen der je nach Witterungsverlauf zusätzlich zum Teil hohen Fallwildquoten sind Gamsbestände „zerbrechlicher“ als andere Schalenwildbestände – und sobald die nötige jagdliche Zurückhaltung, im Sinne eines Nachhaltigkeitsdenkens, wegfällt, sind Gamsbestände in ihrer Erhaltung gefährdet (ähnlich wie Steinwild, das durch Überbejagung nahezu ausgerottet worden ist). Dies wurde wohl bei der Erstellung der FFH-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten der EU richtig erkannt und deshalb wurde Gamswild im Anhang V aufgenommen.

Auf Kante genäht Der Motor eines Gamsbestandes sind die Geißen und ihre Kitze.

Wieviel Nachwuchs gesetzt wird, wie er die ersten Monate wächst und gedeiht, wie viele der Kitze ihren ersten Winter überleben und mit wieviel Reserven die Geißen zu Beginn des Frühlings eine neue Generation setzen und versorgen – das bestimmt, ob ein Gamsbestand seine Verluste durch Jagd und Natur ausgleichen kann. Die Zahl der jährlich gesetzten Kitze kann nicht nur von Jahr zu Jahr schwanken. Sie ist auch regional unterschiedlich. Ausschlaggebend für diese Unterschiede sind in erster Linie die Ernährungsbedingungen der jungen Gams in den ersten Jahren. Das Überleben der Kitze im ersten Sommer ihres Lebens wiederum hängt von den klimatischen Bedingungen während der Setzzeit ab, vom Setzzeitpunkt, der auf die Zeit des Erblühens der Sommervegetation abgestimmt ist und von der Fähigkeit der Geiß qualitativ hochwertige Milch zu erzeugen. Auch dafür sind eine Reihe von Faktoren verantwortlich: die Kondition der Geiß, der Setzzeitpunkt, der Zustand und die Entwicklung der Vegetation im Laufe des Sommers und dadurch auch Klima, Populationsdichte und Konkurrenten um die attraktiven Weiden im Sommer. Und die Störungen des Scharwildes bei dieser Aufgabe. Auf das Überleben der Kitze – und der Jährlinge – hat in erster Linie die Schneemenge im Winter einen Einfluss. Die Chancen eines jeden Kitzes den ersten Winter zu überstehen, hängen jedoch auch von dem Gewicht ab, mit dem es in den Winter geht. Neben den Unwägbarkeiten des klimatischen Verlaufs eines Winters gibt es auch „Sicherheitssysteme“ im Gamsrudel. Erfahrene Geißen können sichere Einstände wählen und so das Risiko für Ihre Kitze und Jährlinge minimieren.

Hat eine junge Gams die ersten Jahre überlebt, hat sie große Chancen auch die nächsten Jahre, Sommer wie Winter zu überstehen. In unbejagten Populationen zeigt sich das natürliche Potential von Gamsböcken und Gamsgeißen ein Alter von weit über 15 Jahren zu erreichen. Erst ab diesem Alter sinkt die Wahrscheinlichkeit das nächste Lebensjahr zu erreichen. Ab dem 14. Lebensjahr sinkt die Wahrscheinlichkeit an der Fortpflanzung teilzunehmen. Doch vitale Geißen können auch noch in hohem Alter erfolgreich ein Kitz führen. Andererseits setzen mittelalte Geißen, ab einem Alter von 8 Jahren, auch immer mal wieder mit der Reproduktion aus. Doch können sie danach wieder starke Kitze führen und auch bis in ein hohes Alter Kitze führen. Das Aussetzen, „Gelt gehen“, ist eine Strategie, nur bei besten Bedingungen ein Kitz zu führen. Freibier und Freizeit gibt es nicht im Leben von Wildtieren. Schon gar nicht, wenn sie in extremen Lebensräumen wie die Alpen bestehen wollen. Der lange Winter, der wenig Äsung bietet aber hohe Energieausgaben fordert, kann nur gemeistert werden, wenn keine einzige Kalorie umsonst verschwendet und mit den Reserven umsichtig gewirtschaftet wird. Wissen und Erfahrung, zum Beispiel die Kenntnis der Einstände, die um ein paar Grad weniger kalt sind, die riskanten Lawinenstriche und Flecken mit leicht frei zu schlagender Grasnarbe entscheiden über Leben und Tod. Das macht erfahrene, alte Tiere so wertvoll für den Bestand. Darüber hinaus „beruhigen“ sie das Zusammenleben in der Gruppe, indem es für jüngere Tiere wenig attraktiv ist an der Fortpflanzung teilzunehmen. Sie hätten gegenüber den älteren Seite 5


IM REVIER sowieso wenig Chancen. Da lohnt es sich seine Energien zu sparen.

Gefährlicher Zickenkrieg Während die jüngeren Böcke sich auch im Sommer meist in der Nähe der Geißenrudel aufhalten, stehen die älteren Böcke bevorzugt in tieferen Lagen. Sie sind es, die bei einer gezielten Jagd auf „Waldgams“ auch als erste dezimiert werden. Dabei ist ihre Platzwahl eine monatelange Vorbereitung auf das Brunftgeschehen im Spätherbst. Sie besetzen frühzeitig Gebiete, die im November und Dezember einen strategischen Vorteil bei der Brunft ermöglichen.

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Mit etwa 6 Jahren beteiligen sich Böcke in einer natürlich strukturierten Population erstmals an der Brunft. Erfolgreiche Brunftböcke sind in der der zwischen 9 und 13 Jahren alt und befinden sich auf dem Höhepunkt ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit.

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Dabei kommt es nicht nur auf die Anwesenheit von alten Böcken, sondern auch von alten, ranghohen Geißen an. Sie koordinieren das Verhalten des Rudels. Der Eisprung der Geißen in einer Gruppe ist durch sie hochsynchronisiert. Innerhalb kurzer Zeit müssen alle Geißen befruchtet werden. Dabei achten die ranghohen Geißen darauf, dass sie zuerst an der Reihe sind. Erfahrene Böcke können diese Aufgabe schnell und zuverlässig übernehmen. Doch sind ihnen dabei numerische Grenzen gesetzt: Ein einzelner Bock kann sich während dieser kurzen Zeit nicht mit 6 bis 10 Geißen paaren.

von Dr. Christine Miller


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In jedem Fall ist es für die Gämsen von entscheidender Bedeutung, wie gut sie einander kennen. Da sie den Rest des Jahres oft in verschiedenen Einständen verbringen, beschäftigen sich die Böcke in der Anfangsphase der Brunft zuerst damit, die Rangordnung festzulegen. Je mehr alte Böcke dabei im Spiel sind, desto kürzer ist diese entscheidende Phase. Je niedriger das Durchschnittsalter der Böcke, desto länger die „Kampfphase“ vor der eigentlichen Paarungszeit. In jungen, sozial destrukturierten Gamsbeständen verausgaben sich die Böcke während der Brunft außergewöhnlich lange. In Beständen, in denen die Rangordnung lange nicht geklärt ist, oder wenn zu wenige Böcke in der Population leben, können nicht alle Geißen während der Hochbrunft befruchtet werden. Die nicht beschlagenen Geißen, meist jüngere, treten in eine zyklische Phase ein. Ein erneuter Eisprung in drei bis vier Wochen gibt ihnen eine zweite Chance. Kann diese wieder nicht genutzt werden, können brunftige Geißen bis in den Januar hinein beobachtet werden. Für die Population hat das weitreichende Folgen. Der hormonelle Zyklus stimuliert immer wieder Böcke und verhindert, dass sie ihre „Brunfthormone“, wie Testosteron, senken. Sie bleiben aktiv und in einer physiologischen Brunftstimmung mit fatalen Folgen für ihre Konstitution. Hohe Verluste von Böcken im Laufe des Winters können die Folge sein. Langegezogene Brunft – und die dem zugrundeliegende gestörte Sozialstruktur – erkennt man im Frühjahr an weit gestreuten Setzterminen der Kitze. Das exakte „Timing“, bei dem der Nachwuchs genau zu der Zeit zur Welt kommt und ernährt werden muss, wenn das Angebot an frischem Grün am günstigsten ist, kommt auf diese Weise aus dem Tritt. Spätgesetzte

Kitze und ihre Mütter können in der Regel nur schwer das notwendige Mindest(Sicherheits)gewicht für ein Überleben im Winter erreichen.

Safer Sex für alte Böcke Die Brunft ist für die Böcke ein Spiel auf Risiko. Durch die artspezifische Tragzeit der Geißen dazu gezwungen, müssen sie unmittelbar vor Einbruch des Winters ihre Kräfte verausgaben. Nicht nur die Nutzung der körpereigenen Energiereserven schwächt die Böcke – je länger und unkoordinierter die Brunft in sozial zerstörten, jungen Gamsbeständen, desto stärker. Die Brunft verlangt vom Bock auch eine hormonelle Umstellung. Ab Ende Oktober steigen die Konzentrationen von Androgenen (Testosteron) und Stresshormonen im Blut deutlich an. Für die Böcke, die aktiv an der Brunft teilnehmen, bedeutet das automatisch, dass ihre Immunabwehr messbar reduziert ist – erkennbar an der erhöhten Ausscheidung von Parasiteneiern im Kot während dieser Zeit. Nach der Brunft sinkt der Hormonspiegel (Androgene und Stresshormone), die Immunabwehr der Tiere arbeitet wieder auf dem „Vor-Brunft-Niveau“. Dies ist daran erkennbar, dass die Parasitenbelastung innerhalb von wenigen Wochen deutlich sinkt. Diese Strategie ist darauf abgestimmt, dass nur erfahrene, gut konditionierte Böcke an der Brunft teilnehmen und diese auch mit hoher Wahrscheinlichkeit unbeschadet überstehen können. Voraussetzung dafür ist auch ein ein kurzer Brunftbetrieb, der rechtzeitig vor dem Wintereinbruch beendet ist. Andernfalls unterliegen die während der Brunft aktiven Böcke einer deutlich erhöhten Sterblichkeit.

Für den Gesamtbestand kann dies weitreichende Folgen haben: Die geschwächten Böcke können selbst weitgehend harmlosen und unspezifischen Parasiten und Krankheitserregern nur wenig Widerstand leisten. Vermehren sich die Erreger im Körper dieser Böcke, dann können diese wie ein „Brutkasten“ wirken, in dem sich Parasiten und Keime ungebremst von einem starken Immunsystem vermehren können – bis hin zu einer Dichte, die dann auch vitale Tiere im Bestand attackieren können, dass auch deren Immunabwehr zusammenbricht. Hier zeigen sich die schwerwiegenden Folgen für den Gesamtbestand: Fehlen alte Böcke zieht sich die Brunft immer weiter in die Länge. Nicht nur kann sich dann das Geschlechterverhältnis noch mehr in Richtung Geißen verschieben, weil die erschöpften Böcke den Winter nicht überleben. Der Motor der Population kommt ins Stottern, wenn immer mehr Kitze immer später gesetzt werden. Verzerrtes Geschlechterverhältnis und der Mangel an alten Geißen und Böcken in der Population lassen sich nur schwer in die Schuhe von Touristen, Klima oder Parasiten schieben. Störungen der Sozialstruktur sind die Folge von starkem, unspezifischem Jagddruck. Jagdgesetze, die derartige Fehlentwicklungen nicht unterbinden, verstoßen gegen die verpflichtenden Regeln der EU Vorgaben für die Bejagung von Gamswild. Doch vor dem Ruf nach dem Gesetzgeber sollte sich jeder Jäger stets seine Verpflichtung zu einem nachhaltigen Umgang mit dem ihm anvertrauten Wildbestand vor Augen halten. Das kann er mit Bezug auf sein Wissen über die Biologie des Wildes machen oder nach dem alten Motto: „Es ist des Jägers Ehrenschild …“. Der Gams kommt beides zu Gute!

Dr. Christine Miller, Wildtierbiologin, Journalistin

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TierPortrait

Gründel- und Tauchenten

von Sebastian Zinko

Die Schnatterente

Die Spießente

In der Steiermark kommen als Wildvögel regelmäßig sieben Gründel- und neun Tauchentenarten vor. Gründelenten nehmen ihre Nahrung im Flachwasser, von der Wasseroberfläche und zum Teil auch an Land auf, während Tauchenten zur Nahrungssuche zumeist untertauchen, wobei Tauchtiefen von mehreren Metern erreicht werden können. Die leichter gebauten Gründelenten können ohne Anlauf steil auffliegen, während Tauchenten zum Start Anlauf benötigen.

E

ine Sonderstellung unter den Tauchenten nehmen die Säger ein. Aufgrund ihrer Ernährungsweise, es werden vor allem kleine Fische erbeutet, ist der Schnabel lang und schlank, mit sägeartigen Hornzähnen an den Schnabelkanten und einem, je nach Art, mehr oder weniger ausgeprägten Haken an der Spitze. Der Körperbau ist deutlich schlanker und stromlinienförmiger als bei den anderen Tauchenten. Bei allen heimischen Entenarten tragen die Erpel vom Herbst bis in den Frühling ein arttypisches und buntes Prachtkleid, während Weibchen schlicht gefärbt und in der Regel tarnfarbig gemustert sind. Erpel im Schlichtkleid, das während der sommerlichen Großgefiedermauser getragen wird, und Jungvögel sind ähnlich wie Weibchen der jeweiligen Art gefärbt. Zu den Gründelenten gehört die häufigste heimische Entenart, die Stockente (Anas platyrhynchos). Stockenten sind in der Steiermark ganzjährig anzutreffen, wobei im Herbst und Winter Durchzügler aus Nord- und Osteuropa hinzu-

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kommen. Die Stockente brütet an einer Vielzahl von Gewässern, vom Tiefland bis in etwa 2000 Meter Seehöhe und besiedelt auch Gewässer in Städten. In allen Kleidern ist der blaue, schwarz und weiß eingefasste Flügelspiegel kennzeichnend. Erpel im Prachtkleid sind am flaschengrünen Kopf, der dunkelbraunen Brust bei ansonsten überwiegend grauem Gefieder einfach zu erkennen, Weibchen, Erpel im Schlichtkleid und Jungvögel sind strohfarben mit dunkler Musterung, wobei Weibchen einen orangen Schnabel mit dunklen Markierungen und Erpel auch im Schlichtkleid einen zitronengelben Schnabel aufweisen. Die Schnatterente (Anas strepera) ist in der Steiermark ein sehr seltener, lokaler Brutvogel, regelmäßiger Durchzügler und seltener Wintergast. Der Herbstzug beginnt im September, erreicht seinen Höhepunkt im November und endet mit dem Einzug der wenigen Wintergäste Mitte Dezember. Der Frühjahrszug beginnt mit dem Abzug der Wintergäste Ende Februar und erstreckt sich bis in den Mai. In den letzten Jahren befand sich der

einzige steirische Brutplatz an den Halbenrainer Teichen, wo alljährlich wenige Paare brüten. Die Schnatterente ist etwas kleiner und zierlicher als die Stockente. Sie hat in allen Kleidern einen weißen Flügelspiegel. Weibchen, Erpel im Schlichtkleid und Jungvögel sind sehr ähnlich gefärbt wie schlicht gefärbte Stockenten, haben aber einen graueren Kopf und eine scharf begrenzte, weiße Bauchmitte. Darüber hinaus ist der Schnabel in der Mitte dunkel gefärbt mit gleichmäßig breiten, orangen Außenkanten. Der Erpel ist im Prachtkleid überwiegend düster grau gefärbt, mit schwarzem Heck und dunklem Schnabel. Die Spießente (Anas acuta) ist in der Steiermark die seltenste Gründelentenart und ein regelmäßiger, seltener Durchzügler und seltener Wintergast. Der Herbszug beginnt Ende August und endet Anfang Dezember. Wintergäste sind von Dezember bis Ende Februar anzutreffen, der Frühjahrszug erstreckt sich von Ende Februar bis Anfang Mai. Spießenten sind etwa so groß wie Stockenten, aber deutlich schlanker und langhalsiger, mit längerem, spitzeren Schwanz. Der Flügelspiegel ist in allen Kleidern


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olivgrün, mit breitem weißen Hinter- und schmalem weißen Vorderrand, wobei der Vorderrand bei erwachsenen Erpeln rostbraun ist. Erpel im Prachtkleid tragen verlängerte, mittlere Schwanzfedern, einen dunkelbraunen Kopf, wobei sich das Weiß von Brust und Vorderhals als Streifen bis in die Kopfseiten hinaufzieht. Die Flanken und die Oberseite sind grau, mit dunlker Längsstreifung auf der Oberseite. Die Unterschwanzdecken sind schwarz, der Bereich davor ist cremefarbig. Erpel haben einen blaugrauen, dunkel eingefassten Schnabel, der Schnabel der Weibchen und Jungvögel ist grau. Erpel im Schlichtkleid, Weibchen und Jungvögel sind ähnlich wie Stockenten gefärbt, aber anhand der Schnabelfarbe und anhand des einfarbig hellbraunen Kopfes zu erkennen. Die Krickente (Anas crecca) ist in der Steiermark die zweithäufigste Gründelentenart. Sie brütet vereinzelt vor allem im oberen Murtal und Ennstal. In den übrigen Landesteilen ist die Krickente ein regelmäßiger, mäßig häufiger Durchzügler und Wintergast. Die Krickente ist bei uns die kleinste Entenart und lässt sich mit Ausnahme der nur wenig größeren Knäkenten von den anderen Gründelentenarten durch ihre geringe Größe unterscheiden. Erpel im Prachtkleid sind überwiegend grau gefärbt. Der Kopf ist rotbraun mit eimen grün glänzenden Streifen über die Kopfseiten, die Steißseiten sind hellgelb und an den Körperseiten erstreckt sich ein weißer, nach unten hin schwarz begrenzter Streifen. Weibchen,

Die Knäkente

Erpel im Schlichtkleid und Jungvögel ähneln in der Färbung und Zeichnung anderen Gründelenten, zeigen aber immer an der Schwanzbasis einen kurzen, weißen Längsstreifen, der Schnabel ist dunkel mit helloranger Basis. Der Flügelspiegel ist in allen Kleidern glänzend grün und vorne breit, hinten schmal weiß eingefasst. Die Knäkente (Anas querquedula) ist in der Steiermark ein regelmäßiger Durchzügler von Anfang März bis Anfang Mai und von Mitte Juli bis Ende September, wobei die Winterquartiere dieses Langstreckenziehers im tropischen Afrika liegen. Die Knäkente brütet in der Steiermark nur ausnahmsweise an den südoststeirischen Fischteichen. Die Knäkente ist nur wenig größer als die Krickente. Weibchen, Erpel im Schlichtkleid und Jungvögel ähneln den entsprechenden Kleidern der Krickente, haben aber immer einen komplett grauen Schnabel und eine kontrastreichere Kopfzeichnung mit deutlichem dunklen Augen- und weißlichen Überaugenstreif. Erpel im Prachtkleid haben einen braunen Kopf mit breiten, bis in den Nacken reichenden weißen Überaugenstreif, eine braune Brust, graue Flanken und verlängerte, schwarz-weiße Schulterfedern. Der Spiegel ist in allen Kleidern matt grünlich und weiß eingefasst, bei Erpeln ist der Vorderflügel auffallend hellgrau. Die Löffelente (Anas clypeata) ist in der Steiermark ein regelmäßiger Durchzügler von Anfang März bis Anfang Mai und von Ende Juli bis Anfang Dezember. Einzelne Löffelenten überwintern

Die Löffelente

Die Pfeifente Fotos: © Kh. Wirnsberger, Fotolia

Die Krickente

ausnahmsweise in der Steiermark. Die Löffelente ist eine mittelgroße Gründelentenart. Der Spiegel ist in allen Kleidern grün und vorne weiß eingefasst. Bei Erpeln ist der Vorderflügel auffallend hellblau. In allen Kleidern ist der lange und breite Schnabel kennzeichnend. Weibchen, Jungvögel und Erpel im Schlichtkleid ähneln in der Färbung und Zeichnung anderen Gründelentenarten. Erpel im Prachtkleid sind sehr kontrastreich gefärbt mit flaschengrünem Kopf, weißer Brust, kastanienbraunen Flanken und Bauch und schwarzweißer Oberseite. Die Pfeifente (Anas penelope) ist in der Steiermark ein regelmäßiger Durchzügler von Anfang März bis Mitte April und von Ende August bis Anfang Dezember. Einzelvögel und kleine Gruppen überwintern regelmäßig an den Stauseen und Schotterteichen des Grazer und Leibnitzer Feldes. Die Pfeifente ist in allen Kleidern gut an ihrem kurzen, blaugrauen Schnabel sowie am auffallend runden Kopf zu erkennen. Der Flügelspiegel ist in allen Kleidern düster Grün, erwachsene Erpel zeigen ein großes weißes Feld auf der Oberseite des Armflügels. Erpel im Prachtkleid sind durch den rotbraunen Kopf mit cremefarbiger Stirn, den grauen Körper, den weißen Bauch und den schwarzen Steiß leicht zu erkennen, im Schlichtkleid wird das graue Körpergefieder überwiegend durch rotbraune Federn ersetzt. Weibchen und Jungvögel sind viel schwächer gemustert als andere Gründelentenarten mit warm braunen Flanken, weißem Bauch und graubraunem Kopf Seite 9


TierPortrait

Die Tafelente

sowie graubrauner Oberseite mit dunkel zentrierten Federn. Pfeifenten grasen gerne auf gewässernahen Wiesen und ähneln mit diesem Verhalten Gänsen. In der Steiermark ist die Reiherente (Aythya fuligula) die häufigste Tauchentenart. Die Reiherente brütet spärlich an verschiedenen Gewässern in allen Landesteilen. Reiherenten brüten spät, so dass die Küken kaum vor Ende Juni schlüpfen. Vor allem auf größeren Schotterteichen und Stauseen treten Reiherenten als häufige Durchzügler und Wintergäste auf. Reiherenten sind kleine, kompakt gebaute Enten. Die Iris ist in allen Kleidern gelb, auffallend ist auch ein breiter weißer Flügelstreif, der bis in die Flügelspitze reicht. Erpel sind auf Kopf, Brust, Steiß und Oberseite schwarz gefärbt und zeigen dazu kontrastierend weiße Flanken und einen weißen Bauch. Auffallend ist ein herabhängender Schopf im Nacken. Weibchen und Jungvögel sind dunkelbraun gefärbt mit weißer Bauchmitte, manche haben auch eine weiße Schnabelbasis und weiße Unterschwanzdecken. Der Schopf ist weniger stark ausgeprägt als beim Erpel. Die Tafelente (Aythya ferina) ist nach der Reiherente die zweithäufigste Tauchentenart. Die Tafelente brütet in der Steiermark nur in wenigen Paaren an den Fischteichen der Oststeiermark. Durchzügler und Wintergäste können zwischen Ende August und Mitte April an den meisten größeren Stauseen und Teichen angetroffen werden, wobei der Seite 10

von Sebastian Zinko

Die Moorente

Schwerpunkt des Auftretens in der südlichen und östlichen Steiermark liegt. Bei der Tafelente wurden in Europa in jüngster Zeit starke Bestandsrückgänge aus derzeit noch unbekannten Gründen verzeichnet, so dass sie europaweit als gefährdet gilt. Tafelenten sind etwas größer als Reiherenten und haben in allen Kleidern graue, kontrastarme Flügel. Erpel zeigen einen rotbraunen Kopf, eine rote Iris und einen bis auf die schwarze Brust und den schwarzen Steiß hellgrauen Körper. Weibchen und Jungvögel sind relativ hell graubraun gefärbt, wobei Kopf und Brust etwas dunkler als der restliche Körper sind. Die Moorente (Aythya nyroca) ist in der Steiermark ein seltener, aber regelmäßiger Durchzügler und seltener Wintergast von Anfang August bis Mitte April, wobei der Schwerpunkt des Auftretens in der südlichen und östlichen Steiermark liegt. Gelegentlich übersommern einzelne Moorenten und an den Teichen der Südoststeiermark gab es bislang zwei Brutnachweise. Die Moorente wird weltweit als gefährdet eingestuft. Die Moorente ist eine kleine, relativ langschnäbelige Tauchente, die in allen Kleidern einen strahlend weißen Flügelstreif sowie weiße Unterschwanzdecken und eine weiße Bauchmitte hat. Erpel sind tief kastanienbraun gefärbt mit dunklerem Rücken und weißer Iris. Bei Weibchen und Jungvögeln ist die Braunfärbung etwas matter und die Iris ist dunkel gefärbt. Die Bergente (Aythya marila)

Die Bergente

ist in der Steiermark ein seltener Durchzügler und Wintergast von Ende Oktober bis Anfang April, wobei die meisten Beobachtungen von den Stauseen und Schotterteichen des Grazer- und Leibnitzer Feldes stammen. Bergenten haben in allen Kleidern einen weißen Flügelstreif und eine gelbe Iris und ähneln Reiherenten, sind aber größer als diese und haben immer einen runden Kopf ohne jeglichen Schopfansatz. Erpel sind auf Kopf, Brust und Steiß schwarz, der Rücken ist hellgrau und Flanken und Bauch sind weiß. Weibchen und Jungvögel sind auf Kopf und Brust dunkelbraun, mit etwas heller graubraunem Körper. An der Schnabelbasis befindet sich stets ein breites, weißes Band, die Wangengegend ist vor allem bei Jungvögeln häufig aufgehellt. Die Kolbenente (Netta rufina) ist in der Steiermark seit den 1990er Jahren ein regelmäßiger Durchzügler und Wintergast, wobei in der Regel nur Einzelvögel und kleine Gruppen beobachtet werden. Die meisten Beobachtungen stammen aus der südlichen und östlichen Steiermark. Die Kolbenente ist eine große Tauchentenart und etwa so groß wie eine Stockente. Erpel sind im Prachtkleid sehr auffällig gefärbt: Der Kopf ist orangebraun und wirkt „buschig“, Schnabel und Iris sind rot. Hals, Brust, Bauch und Steiß sind schwarz, die Flanken sind weiß und die Oberseite ist graubraun. Im Flug ist ein breiter, weißer Flügelstreif auffallend. Weibchen, Erpel im Schlichtkleid


Fotos: © Kh. Wirnsberger, Fotolia

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Die Kolbente

und Jungvögel sind hell graubraun gefärbt, mit dunklerem Scheitel und hellen Wangen. Erpel im Schlichtkleid haben eine rote Iris und einen roten Schnabel, während die Iris bei Weibchen und Jungvögeln dunkel ist. Der Schnabel ist bei Weibchen grau mit rosa Binde vor der Spitze, bei Jungvögeln ist der Schnabel komplett grau. Die Schellente (Bucephala clangula) ist in der Steiermark ein seltener Durchzügler und Wintergast von Ende Oktober bis Ende März. Das namensgebende, hell klingelnde Fluggeräusch ist vor allem bei erwachsenen Erpeln auffallend und bei Jungvögeln am schwächsten ausgeprägt. Die Schellente ist eine kleine Tauchente mit großem, runden Kopf. Die Iris ist bei Altvögeln gelb, bei Jungvögeln dunkelbraun. Der Schnabel ist grau, erwachsene Weibchen zeigen einen orangen Fleck vor der Schnabelspitze. Erpel im Prachtkleid sind überwiegend weiß gefärbt, mit schwarzem Steiß und Rücken, dünnen, schwarzen Streifen im Schulterbereich und einem schwarzen, grün glänzendem Kopf mit ovalem weißen Fleck an der Schnabelbasis. Weibchen und Jungvögel sind grau gefärbt, der Kopf ist dunkelbraun. Im Flug haben alle Kleider weiße Armschwingen, bei Erpeln ist auch der Großteil der Armdecken weiß gefärbt, Weibchen und Jungvögel haben weniger weiß auf den Armdecken. Der Gänsesäger (Mergus merganser) ist in der Steiermark ein seltener, lokal vorkommender

Die Schellente

Brutvogel und ein regelmäßiger Durchzügler und Wintergast. Der Schwerpunkt der Brutverbreitung liegt dabei an der Mur zwischen Bruck an der Mur und Bad Radkersburg, weitere Brutnachweise stammen von der oberen Mur, der Enns, der Salza und der Raab. Der steirische Brutbestand umfasst derzeit etwa 15- 20 Paare. Durchzügler und Wintergäste halten sich vor allem auf großen Schotterteichen und Stauseen auf. Der Gänsesäger ist etwas größer als eine Stockente, Schnabel und Beine sind in allen Kleidern rot. Im Gegensatz zum Mittelsäger ist die Schnabelspitze deutlich hakenförmig. Erpel im Prachtkleid sind überwiegend lachsrosa überflogen weiß gefärbt, lediglich der Kopf ist schwarz mit grünem Glanz, die Schultern und der Handflügel sind schwarz und der Rücken sowie die Vorderkante des Armflügels sind grau. Weibchen, Jungvögel und Erpel im Schlichtkleid sind grau, mit einem scharf vom grauen Hals getrennten, rotbraunen Kopf mit weißem Kehlfleck und einem fülligen Schopf im Nacken. Der Mittelsäger (Mergus serrator) ist in der Steiermark ein regelmäßiger Durchzügler in geringer Zahl und seltener Wintergast von Mitte Oktober bis Ende April. Der Mittelsäger ist etwa so groß wie eine Stockente und schlank gebaut. Beine und Schnabel sind in allen Kleidern rot, wobei letzterer im Gegensatz zum Gänsesäger keinen Haken an der Spitze aufweist, der Schopf ist in allen Kleidern schütter und

Der Gänsesäger

strähnig. Erpel im Prachtkleid haben einen schwarzen, grün glänzenden Kopf und einen weißen Halsring. Die Brust ist rötlich braun mit dunkler Strichelung, die Brustseiten sind schwarz mit weißen Flecken. Die Oberseite ist überwiegend schwarz, die Flanken sind grau. Der Armflügel ist überwiegend weiß gefärbt. Weibchen und Jungvögel sind weiblichen und jungen Gänsesägern sehr ähnlich, unterscheiden sich aber durch das Fehlen des weißen Kehlfleckes, den schütteren, strähnigen Schopf und der unscharf verlaufenden Grenze zwischen braunem Kopf und hellgrauen Hals von diesen. Der Zwergsäger (Mergellus albellus) ist in der Steiermark ein seltener Durchzügler und Wintergast von Ende November bis Mitte März. Die meisten Nachweise stammen aus den südlichen und östlichen Landesteilen. Der Zwergsäger ist viel kleiner als die beiden anderen Sägerarten und etwa so groß wie eine Reiherente. Erpel im Prachtkleid wirken aufgrund ihres überwiegend weißen Gefieders sehr hell. Sie haben am Kopf eine schwarze Augenmaske und einen schwarzen Streif am Hinterkopf. Der Rücken ist schwarz, je ein schwarzer Streifen zieht sich vom Rücken auf die Brustseiten herab und entlang der Flügelvorderkante. Die Flanken und der Steiß sind hellgrau. Weibchen und Jungvögel sind düster grau mit weißem Bauch und einem weißen Flügelfeld am Armflügel, der Kopf ist kastanienbraun mit weißen Wangen und weißer Kehle. Seite 11


Die

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Fotos: © Kh. Wirnsberger

von Ing. Hanshelmut Helm

Fotos: © Wirnsberger

Gemeine Esche

Botanik

Auffallend ist die mattschwarze Knospe, kaum geschuppt , die Knospen sind gegenständig angeordnet

Schließfrüchte der Esche in herabhängenden Rispen

Die gemeine Esche, ein Baum mit walzenförmigen Stamm, neigt sehr zum Zwieselwuchs

Aufblühende Knospen

Die Blätter sind ca. 20 – 40 cm lang und unpaarig gefiedert

Rinde hell, grün-grau, erst im Alter schwarzbraune Borke

Die Gemeine Esche (Fraxinus Excelsior) Aussehen Die Esche erreicht oft Höhen bis zu 40 Metern und kann einen Durchmesser bis zu 2 m erreichen. Ihr Höchstalter liegt bei ca. 300 Jahren. In jungen Jahren bildet sie oft Johannestriebe. Sie besitzt Lang- und Kurztriebe; die Äste stehen meist rechtwinkelig zum Stamm und die Zweige senkrecht nach oben. Jene Zweige die zu wenig Licht bekommen sterben ab und brechen danach.

Rinde und Holz Die junge Borke ist grünlich bis grau mit wenigen Korkporen. Nach der Verkorkung wird eine Netzborke gebildet. Die Rinde selbst ist dick. Bastfasern fehlen. Das Holz ist ringförmig, wobei sich das Frühholz deutlich vom Spätholz abhebt. Die Esche hat deutlich erkennbare Jahresringe und ist ein

Kernholzbaum, wobei sich dieser kaum vom breiten und gelblichen Splint unterscheidet. Im Alter wird der Kern deutlich erkennbar und wird oft als Farbfehler gesehen.

Wurzeln Die Esche besitz ein Senkwurzelsystem. Das heißt, dass die Hauptwurzel senkrecht in den Boden wächst und dann ein waagrecht verlaufendes Seitenwurzelsystem ausbildet. Die Tiefe beträgt bis 140 cm, die Breite ca. 350 Zentimeter.

Knospen und Blätter Die kurzen und markant schwarzen Knospen sind mit dichten filzigen Haaren besetzt, die dem Schutz vor Frost dienen. Die Endknospen sind deutlich Größer als die Seitenknospen die nur ca. 0,5 cm groß werden. Die Blütenknospen sind deutlich kugeliger.

Meist sind die Haupttriebknospen gegeneinander versetzt. Die Blätter stehen kreuzweise gegenständig, nur an gut wüchsigen Trieben sind dreizählige Blattquirle. Mit dem 5 bis 10 cm langen Stiel werden die 9- bis 15zählig gefiederten Blätter bis zu 40 cm lang. Sie sind eilanzettlich lang zugespitzt und am Grunde keilförmig klein und scharf gesägt. Die Unterseite ist hellbläulich bis grün wobei der Mittelnerv und die Seitennerven behaart sein können. Die Oberseite ist kahl, sattgrün. Die Seitenblättchen sind sitzend oder kurzstielig. Die Blätter fallen meist grün vom Baum.

Blüten und Früchte Meist wird die Esche mit 20 bis 30 Jahren mannbar. Der zwittrige Baum kann auch auf ein Geschlecht reduziert sein. Die Blüten haben einen grünlichen, zwei-


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Keimung und Wachstum Die keimgehemmten Samen bleiben etwa zwei Winter am Boden bevor sie austreiben. Manche bleiben auch bis 6 Jahre im Boden. Die Keimhemmung ist dadurch bedingt, dass der Embryo zur Fruchtreife nicht voll entwickelt ist. Der Ruhezustand wird durch Abscisinsäure gefördert. Die beiden Keimblätter sind schmal und länglich; sie werden bis 5 cm lang und bis 7 mm breit. Sie ähneln dem Ahorn, haben aber eine netzartige Nervatur. Die Primärblätter sind ungeteilt, die folgenden Laubblätter sind dreizählig gefiedert. Unter günstigen Lichtbedingungen wächst die Esche sehr rasch. Triebe bis zu 1,5 m im Jahr sind keine Seltenheit.

Verbreitung und Standort Die Gemeine Esche ist in ganz Mitteleuropa verbreitet. In der Steiermark kommt sie bis zu einer Seehöhe von 1000 m vor. Sie liebt mineralische und tiefgründige Böden in hellen Spätfrostlagen. Aber sie gedeiht auch auf trockenen flachgründigen Kalkböden. Man unterscheidet aufgrund der unterschiedlichen Standortsansprüche Kalkesche und Wasseresche. Wichtig sind ihr die Niederschläge im Mai und Juni. Als Jungbaum ist sie schattentolerant, benötigt aber zunehmend mehr Licht im Alter.

Krankheiten Die Esche wird zunehmend vom Eschenkrebs bedroht. Die Ursachen sind Bakterien und Pilzbefall. In den 1990er Jahren begann sich das Eschensterben von Polen aus auszubreiten. In Dänemark sind bereits 95% aller Eschen dem Eschensterben zum Opfer gefallen. Grund ist das falsche weiße Stengelbecherchen. Der Pilz befällt über die Blätter die Triebe und speziell auch das Wurzelsystem. Es kann passieren, dass der Baum ganz plötzlich umfällt. Gefällt werden sollen aber nur ganz stark geschädigte Bäume, sonst kann es passieren, dass gesunde und resistente Bäume mitgeschlägert werden. Gesunde Bäume sollen der Bezirksforstinspektion gemeldet werden, damit diese in eine Datenbank eingetragen werden können um in Zukunft wieder resistente Jungpflanzen zu bekommen. Ein weiterer Schädling ist der Bunte Eschenbastkäfer. Er verursacht den sogenannten „Eschengrind“ oder „Rindenrosen“. Ein Befall kann ebenfalls zum Absterben führen. Aber auch Schalenwild, Kaninchen und Mäusearten schädigen die Esche durch Verbiss und Benagen.

Verwendung der Esche Die Esche besitzt ein schweres und hartes Holz mit extremer Zug- und Biegefestigkeit. Je breiter die Jahresringe, desto günstiger sind die mechanischen Eigenschaften. Der Farbkern beeinflusst die Holzqualität nicht. Dämpft man das Holz, ist es ähnlich biegsam wie die Buche. Das Holz ist widerstandsfähig gegen schwache Laugen und Säuren. Es ist aber wenig witterungsbeständig und lässt sich schwer imprägnieren, weshalb es im Freien selten verwendet wird. Eschenholz wird als Massivholz ebenso wie als Furnier verwendet. Ebenso für Böden, Deckenverkleidungen und Wandverkleidungen. Besonders geeignet ist das Holz für die Verwendung von Werkzeugstielen und die Erzeugung von Sport- und Turngeräten. In der Stellmacherei wurde das Holz für die Herstellung von Naben,

Felgen, Speichen etc. verwendet. Das Laub der Esche wurde im Sommer geschnitten (geschneitelt), getrocknet und im Winter dem Vieh als Futter vorgelegt.

Heilkunde Bereits in der Antike wurden verschiedene Teile der Esche als Heilmittel verwendet. Ein Tee aus Eschenblättern wirkt harntreibend. Die Asche der Rinde wurde für die Behandlung von Knochenbrüchen verwendet. Teeaufgüsse aus Rinde und Blättern soll bei Muskelrheuma und Gicht helfen. Die Rinde der Esche wurde auch als fiebersenkendes Mittel angewendet.

Mythologie In der Mythologie ist die Esche als der Weltenbaum Yggdrasil zu finden. Sie ist Symbol für Zuverlässigkeit, Fruchtbarkeit und Unsterblichkeit. Sie verjagt Schlangen und besitzt eine Art magische Kraft. Der Baum drückt Edelmut aus und ermutigt die Unabhängigkeit des Menschen, die Individualität, die Wahrnehmung und den Widerstand gegen negative Energien. Der Baum trägt auch zur Harmonie zwischen Körper und Geist bei, hilft bei der Klärung und dem Erwecken des Bewusstseins. Die Esche bietet Energie und Verwirklichung.

Keltisches Baumhoroskop Wird man im Zeichen der Esche (25.05.-03.06. und 22.11.-01.12) geboren, ist man ein sehr ehrgeiziger Mensch. Eschemenschen sind geborene Führungskräfte. Viele Forscher und Entdecker sind in dieser Zeit geboren. Weiters neigen die Eschen-Menschen aber auch dazu nicht Nein sagen zu können und sind enorm hilfsbereit. Aber auch negative Eigenschaften zeichnen die Esche-Geborene aus. Sie können ihre Emotionen nur schwer im Zaum halten und neigen zur Aggression und Egoismus, wenn sie sich eingeengt oder bedrängt fühlen. Als Partner sind die EschenMenschen unternehmungslustig, treu und zuverlässig.

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blättrigen Fruchtknoten und zwei Staubblätter. Die Staubbeutel sind an kurzen Staubfäden purpurrot. Kelch- und Kronenblätter gibt es keine. Als einzige in der Familie der Ölbaumgewächse wird sie durch Wind bestäubt. Die Früchte werden einsamige geflügelte Nüsschen die an dünnen Stielen gebildet werden. Sie erreichen eine Länge von bis zu 35 mm und eine Breite von bis zu 6 mm. Der Flügelsaum ist zungenförmig und läuft maximal bis zur Hälfte der Nuss herab. Nach der Reifung im Oktober/November fallen sie während des Winters ab. Die Schraubenflieger erreichen dabei Entfernungen bis zu 125 m.

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KOMMENTAR

von Prinz Karl von und zu Liechtenstein

Windkraft versus Natur

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Prinz Karl von und zu Liechtenstein

m Jahr 2013 erließ die Steirische Landesregierung die Verordnung zum Sachprogramm Windenergie. Dieses Sachprogramm gilt für den Bereich der Alpenkonvention und bestimmt, wo Windkraftwerke raum- und naturverträglich errichtet werden können und wo nicht. Ausgewiesen wurde sechs Vorrangzonen für große Windkraftanlagen und neun Eignungszonen für kleinere Anlagen. Nach fünf Jahren sollte dieses Sachprogramm evaluiert werden, die diesbezügliche Aussage der damals zuständigen Politiker war völlig klar: um der Naturverträglichkeit, des Artenschutzes und der Landschaft willen gäbe es in der Steiermark auch später nicht mehr Anlagen als die im Sachprogramm 2013 ausgewiesenen. Bei der Evaluierung sollte nach Aussage der Politiker und der Sachbeamten lediglich eine leichte Nachjustierung erfolgen. Das war, wir jetzt wissen, eine glatte Lüge. Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den Österreich, die Schweiz, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Italien, Monaco, Slowenien und die Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet haben. Sie soll den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen garantieren. Erhalten werden soll die einzigartige Schönheit der Landschaft und das hochsensible Ökosystem. Wenn es aber um Windkraft geht, ist die Alpenkonvention in der Steiermark so gut wie vergessen. Denn nach der im heurigen Jahr veröffentlichten Klimastrategie 2030 soll sich der Ausbaugrad der Windenergie versechsfachen. Das bedeutet, dass zu den schon verbauten Alpenkämmen je nach Größe der geplanten Industrieanlagen, zumindest weitere 35 – 50 Höhenrücken zerstört würden. Im Zusammenhang damit stellt sich die Frage: wozu? Denn laut Statistik

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Austria erzielen alle Windräder in der Steiermark im Schnitt jährlich nur 1.750 Volllaststunden (das sind knappe 20 % der 8.760 möglichen Stunden). In der restlichen Zeit produzieren die Räder – einem physikalischen Gesetz folgend – wenig bis gar keinen Strom. Gerade die Daten des heurigen Sommers zeigen die schockierende Wahrheit. Durch die mit einer stabilen Hochdrucklage verbundene Windflaute geriet die Stromerzeugung noch geringer als erwartet. Teils standen die Räder tage- und sogar wochenlang still. Im sensiblen Ökosystem der Alpen kann es keinen naturverträglichen Ausbau der Windenergie geben. Unter dem Vorwand, das Klima retten zu wollen, werden Umwelt, Natur, die letzten halbwegs unberührten Landschaftsgebiete und bäuerliche Kulturlandschaften großflächig und unwiederbringlich vernichtet. Mit Windrädern ist dem Klimaschutz auch nicht geholfen. Das Klima, das sich naturgesetzlich ständig ändert, lässt sich nicht schützen und auf einen politisch willkürlich gewählten Mittelwert festlegen. Es hat sich im Laufe der Jahrmillionen auch ohne Einwirkung durch den Menschen ständig geändert. Und die steirischen Politiker, die nicht in der Lage sind, das Gesundheitswesen zu reformieren, die nicht in der Lage sind, unsere Grenzen zu schützen und unsere Sicherheit zu garantieren, meinen nun, durch die Errichtung von Windkraftanlagen einen wichtigen Beitrag zur Rettung des Weltklimas beizutragen. Das ist anmaßend und lächerlich. Schuldig sind aber nicht nur die grün-freundlichen Politiker, die die Energiewende im persönlichen Interesse instrumentalisieren, auch wir Bürger tragen Mitschuld. Viele wissen, was falsch läuft, machen aber nichts dagegen. Es braucht Mut, und zwar den Mut der freien

Rede, den Mut zum Widerstand und den Mut, unsere Landesregierung zu kritisieren. Dann kann auch etwas erreicht werden, wie bei der Terenbachalm, der Gleinalm, am Kraubatheck und beim Perchauer Sattel geschehen. An diesen Orten waren Windkraftanlagen geplant, die verhindert werden konnten. Im wesentlichen gibt es bei der Windkraft einige wenige Profiteure und sehr viele Verlierer. Da sind einerseits unsere Politiker, die von der freien Wirtschaft keine Ahnung haben und meist niemals außerhalb des geschützten Bereichs der Politik gearbeitet haben. Aber sie versuchen, sich in der Öffentlichkeit als Weltenretter zu stilisieren. Dann gibt es drei Gruppen, die finanziell von Windkraftanlagen profitieren: erstens die Anlagenbauer, Planer und Gutachter, zweitens die Betreiber und zu schlechter Letzt die Grundeigentümer. Sie alle profitieren von einem Geschäftsmodell, das ohne gewaltige Förderungen nicht einen Tag überleben würde. Auf der Strecke bleiben die Anrainer und deren Gesundheit, die Natur, die Schönheit der Landschaft, die Wildtiere. Das ist ethisch nicht vertretbar. Hauptsächlich ist die Windkraft ein Geschäft, das von Profitgier getrieben wird. Großgrundbesitzer, deren Besitzungen über Generationen in der Familie weitergegeben wurden und die von Tradition und Verpflichtung reden, werfen plötzlich alles für das schnelle Geld über Bord. Und auch die römischkatholische Kirche will daran partizipieren. Was interessiert es unsere Kirchenoberen, dass die Anrainer Angst um ihre Heimat haben? Da wird der verantwortungsvolle Umgang mit der Schöpfung zweitrangig. Selbst Worte von Papst Benedikt XVI helfen da nichts, der warnt, dass Nachlässigkeit der Natur gegenüber der einheimischen Bevölkerung und


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Einer der großen Verlierer der durch Windkraftanlagen zerstörten Landschaften ist der Tourismus. Auch wenn die Windkraftlobby das leugnet, ja sogar behauptet, dass Windräder den Tourismus ankurbeln, sieht es in Wahrheit anders aus. Bei einer Befragung von 1.280 Touristen in der Bourgogne-Franche-Comté gaben 95 % an, den Urlaubsort zu wechseln, wenn Windkraftanlagen vom Ort der Unterkunft innerhalb von 2-10 km sichtbar sind. Leichtfertig wird der wichtige Wirtschaftsfaktor Tourismus in der Steiermark aufs Spiel gesetzt. Dem vermeintlichen Klimaschutz zuliebe wird in der Steiermark dem Standort geschadet, ohne dass sich daraus ein Nutzen für die Umwelt ergibt. Leider beruhen die behördlichen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auf völlig untauglichen Regularien. Da gibt es

Oftmals verfügen die von den Projektanten beauftragten Gutachter über die Gabe der selektiven Wahrnehmung. Streng geschützte VogelArten und Horste werden „übersehen“, der Vogelzug kleingerechnet. Die Erstellung der Gutachten den Projektanten zu überlassen, heißt den Bock zum Gärtner zu machen. Natürlich fallen diese Expertisen immer im Sinne der Auftraggeber aus. In Deutschland gibt es regelmäßig Hinweise, dass im Vorfeld Vögel gezielt vergrämt und Horstbäume illegal gefällt werden. In Hessen wurde ein beauftragter Gutachter beim aktiven Vergrämen von einer Wildkamera gefilmt. Diese Aktion ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Die völlig aus dem Ruder gelaufene pseudo-grüne Energiepolitik missachtet selbstherrlich Natur- und Artenschutz. Geltendes Recht wird unter Berufung auf das öffentliche Interesse am Ausbau von Windanlagen bis an die Bruchgrenze verbogen. Regelmäßig wird z.B. im Fall der Vogelschutzrichtlinie gegen EU-Recht verstoßen. Ein Kernelement ist das in Artikel 5 geregelte artenschutzrechtliche Tötungsverbot, das den Schutz der Wildvögel regelt. Mit der Errichtung von Windkraftanlagen geht immer ein negativer Einfluss auf die Vogelwelt einher. Dabei ist der Schutz vom Gesetzgeber klar definiert, er wird aber bei Genehmigungsverfahren zu wenig bis gar nicht berücksichtigt. Der Klimaschutz rechtfertigt keine Ausnahme vom Tötungsverbot. Die Ausnahmen, die das Tötungsverbot legitimieren sind in der Vogelschutzrichtlinie taxativ aufgelistet und der Klimaschutz gehört nicht dazu. Die UVP-Behörde ging

bislang arrogant über das Tötungsverbot hinweg. Das wird in Zukunft sicher anders werden, nachdem durch neue EuGH-Erkenntnisse die Parteienstellung von Umwelt-NGOs nach dem Aarhus Übereinkommen wesentlich gestärkt wurden. Es wurde bisher fast immer in skandalöser Weise missachtet. Beamte müssen sich - auch wenn sie von politischer Seite unter Druck gesetzt sind, ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen - darauf besinnen, dass sie unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung ihre Aufgaben unparteiisch und gewissenhaft zu erledigen haben. Im Falle einer eindeutigen Übertretung (wie z.B. bei wissentlicher Übertretung des in Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie normierten Tötungsverbots) kann der Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt im Sinne vom § 302 StGB tangiert werden. Die Art und Weise, wie Genehmigungsverfahren oft durchgezogen werden, spricht einem Rechtsstaat Hohn. Und Organisationen wie der steirische Naturschutzbund, der hier ein sinnvolles und reiches Betätigungsfeld hätte, fällt vor allem durch Tatenlosigkeit auf. Während Genehmigungsverfahren für Windanlagen laufen, zieht sich der Obmann des Vereins Dr. Johannes Gepp in den Untergrund zurück. Der Naturschutzbund hat seine gesellschaftlichen Netzwerke und muss, um seine finanzielle Existenz und die seines aufgeblähten Mitarbeiterapparats nicht zu gefährden, immer häufiger Kompromisse eingehen. Zur Zeit erleben wir die großflächigste Zerstörung Österreichs seit den Luftangriffen des Zweiten Weltkriegs. Erst wurde Niederösterreich und das Burgenland mit Windrädern vollgepflastert, jetzt ist die Steiermark ins Visier der Windkraftlobby geraten. Willfährige Politiker und Grundbesitzer arbeiten daran, alle vorangegangenen Zerstörungen wie Flurbereinigung, Flussbegradigungen und unkontrollierte Zersiedelung zu überbieten. Und der Naturschutzbund schweigt dazu.

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Und urplötzlich ziehen zwei, sonst nicht freundlich verbundene soziale Gruppen an einem Strang: die Großgrundbesitzer und die Partei der Grünen. Lediglich die Beweggründe sind verschieden. Die einen werden von Profitgier getrieben, die anderen von einer verbohrten Ideologie. Ich möchte richtig verstanden werden. Ich bin kein Klassenkämpfer und ich bin gläubiger Katholik. Aber aus einem Geschäft, das kein Geschäft ist, weil es ausschließlich mit staatlichen Fördergeldern betrieben wird, einen schnellen Gewinn lukrieren zu wollen, ist moralisch und ethisch falsch. Windkraft ist ein verlogenes Geschäft. Keiner der Profiteure würde jemals aus Idealismus eine Windkraftanlage errichten.

die hochgepriesene Umweltverträglichkeitsprüfung. Angeblich wird bei diesen Verfahren alles im Vorfeld genauestens geprüft. Das ist nicht richtig und dient lediglich als Beruhigungstablette für besorgte Anrainer und Gemeinden. Die Gutachten, auf denen die behördlichen Bescheide basieren, werden von den künftigen Betreibern in Auftrag gegeben, finanziert ... und in die „richtige“ Richtung gelenkt.

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dem Tourismus schade. Die Verantwortlichen der Diözese Klagenfurt sollten sich diese Worte zu Herzen nehmen: sie wollen ohne Rücksicht auf die Ängste der Anrainer den Windpark Kuchalm erzwingen. Rücksichtnahme, Verständnis, Nächstenliebe - alles uninteressant, wenn es um Geld geht. Dasselbe gilt für den kirchennahen Malteser Ritterorden, der auf der Stubalpe in einem Landschaftsschutzgebiet seinen Grund für viel Geld einem Windkraft-Projektanten verpachtet.

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KOMMENTAR Genauso schweigsam und unauffällig verhält sich die steirische Landesjägerschaft. Diese Körperschaft öffentlichen Rechts wäre von ihren Satzungen her sogar verpflichtet, gegen die Zerstörung von Natur und Wildlebensraum aufzutreten. Aber nichts geschieht – es gibt keine Aussendungen, keine Pressekonferenzen, keine Informationsveranstaltungen, nur Schweigen im Walde. Und das, obwohl die Jägerschaft seit neuestem die Liebe zur Natur entdeckt hat, wie man ihrem neuen Logo Natur verpflichtet entnehmen kann. Des weiteren möchte der Landesjägermeister uns in eine Zukunft führen, in der die Kompetenz der Jäger für die Natur im Mittelpunkt steht. Das freut mich: also frisch ans Werk zum Schutz der Wildlebensräume gegen die Zerstörung durch Windkraftanlagen! Wie man aber vernimmt, sind einflussreiche Mitglieder der Landesjägerschaft selbst an der Errichtung von Windkraftanlagen interessiert. So wird sicher keine klare Positionierung gegen Windkraft zustandekommen. Ich bin gerade deshalb sehr stolz, dass sich der Aufsichtsjägerverband in einem Positionspapier klar und eindeutig gegen den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen im Bereich der Alpenkonvention ausgesprochen hat.

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In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Leserbrief in dieser Ausgabe von Dieter Steiner verweisen, der unermüdlich gegen die

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Errichtung des Windparks Kuchalm in Kärnten kämpft. Er beschreibt darin die durchaus kritisch zu sehende Verbindung und finanzielle Abhängigkeit zwischen der Kärntner Landesjägerschaft und dem Kärntner Naturschutzbund. Auch in der Steiermark wird der Naturschutzbund von der Landesjägerschaft seit Jahrzehnten großzügig bezuschusst. Ein Schelm, wer sich dabei Böses denkt. Im Sommer fand in Maria Lankowitz eine große, sehr gut besuchte Informationsveranstaltung gegen den geplanten Windpark Stubalpe statt. Sie wurde von Matthias Zitzenbacher, dem ehemaligen Bezirksjägermeister von Voitsberg, organisiert. Die betroffenen Bezirksjägermeister Johann Hansbauer von Voitsberg, Jörg Regner von Murtal und Johann Krinner von Deutschlandsberg glänzten durch Abwesenheit, obwohl sie sonst bei jeder Veranstaltung anzutreffen sind. Die Zerstörung der Natur und der Wildlebensräume scheint ihnen völlig egal zu sein. Dieses passive Verhalten, diese Zustimmung durch schweigen, ist beschämend. In der Steiermark ist es fünf vor Zwölf. Noch können die ärgsten Auswirkungen, wie die weitere Zerstörung der Koralm und der Stubalm verhindert und der Schutz des sensiblen alpinen Ökosystem gewährleistet werden. Das Land ar-

beitet dagegen, wie an den zwei folgenden Beispielen zu sehen ist. Bei der Handalm hat die Energie Steiermark (Eigentümer ist das Land Steiermark) Windräder gebaut und auch die Gutachten erstellt. Das UVPVerfahren wurde von Beamten des Landes Steiermark durchgeführt. Da war von Anfang an klar, wie das behördliche Verfahren ausgehen wird. Dieses Beispiel ist ein klarer Fall von Interessenskollision und moralisch und ethisch zu verurteilen. Und was die Stubalpe anbelangt, so wurde zufälligerweise oder auch nicht - das UVP-Verfahren im Frühjahr dieses Jahres, zwei Wochen, nachdem sich die Energie Steiermark mit 49% am Projekt beteiligt hat, positiv abgeschlossen. Wir sind schon so weit, dass in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet auf der Stubalpe eine Windindustrie mit 20 Rädern gebaut werden soll (weitere 50 sind angedacht). Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung. Wenn sogar in Schutzgebieten riesige Industrieanlagen gebaut werden können, gibt es kein Halten mehr. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem der Artenschutz missachtet, die letzten stadtnahen Erholungsräume geopfert und die einzigartige Schönheit der Landschaft durch Machenschaften ehrgeiziger Politiker und gewissensloser Grundbesitzer zerstört werden.

Wir sind ein Partnerbetrieb des Steirischen Ausichtsjägerverband. Bei Vorlage der Mitgliedskarte, profitieren Sie durch zahlreiche Ermäßigungen. Ausgenommen Aktionsware, bereits reduzierte Ware und Gutscheine.

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Der Jagdphilosoph Weichen für die Zukunft

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m Landesjägertag 2018 wurden die Weichen für die Zukunft gestellt. Die Steirische Jägerschaft wird unter dem Projekt „Leuchtturm“ ein Jagd- und Naturzentrum in Mixnitz errichten. Packen wir es an. Es soll ja europaweit einzigartig werden. Es ist wirklich gut, daß sich etwas bewegt und etwas zukunftsweisendes errichtet wird. Damit dieses Projekt auch umgesetzt werden kann, - was natürlich auch Geld kostet – hat man am Landesjägertag die Erhöhung der Jagdkartenabgabe beschlossen. Von derzeit 101,80 Euro wird der Beitrag auf 135,00 Euro im kommenden Jahr und auch in Zukunft angehoben werden. Soweit so gut. Nachdenklich stimmt mich dabei, daß wir Jäger hier wohl etwas überrumpelt wurden. Niemand hat im Vorfeld von diesen Ideen gehört und mir als Mitglied der Jägerschaft kommt dies etwas seltsam vor. Hätte man nicht dazu auf die Mitglieder hören sollen? Was wollen die? Gegen dieses „aufs Aug drücken“ habe ich etwas. Wäre es nicht notwendiger einen Euro pro Jagdkarte z. Bsp. in eine adäquate Hundeversicherung zu investieren oder auch die Kosten der verpflichtenden Weiterbildung für Aufsichtsjäger anders zu organisieren? Was passiert mit Zangtal und der Geschäftsstelle in Graz? Und ich bin neugierig, ob dann in diesem Jagdkartenbeitrag auch die Parkgebühren und die Benutzung des Leuchtturms integriert sind. Sonst zahlen wir Jäger für die Benutzung unseres Eigentums doppelt….aber das ist anscheinend eine moderne Finanzierungsform. So wie auch der Aufsichtsjäger für seine verpflichtende Weiterbildung bezahlen muß, damit er seinen Aufsichtsdienst für das Land Steiermark durchführen darf. Die Einnahmen kassiert natürlich die Landesjägerschaft, obwohl es interessanterweise immer geheißen hat, daß hier nichts übrig bleibt.…Ich wünsche dem Projekt „Leuchtturm“ viel Erfolg und daß ihm nie das Licht ausgeht….

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Lucius

Leuchtturm oder Glühwürmchen?

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m Zuge der Novellierung des burgenländischen Jagdgesetzes im Jahr 2017 forderte die zuständige Landesrätin Verena Dunst eine notwendige „Demokratisierung“ des Landesjagdverbandes, in dem, wie sie sich ausdrückte, „nordkoreanische Verhältnisse“ herrschen. Ein treffendes Bonmot, das, wenn man sich die Beschlüsse des heurigen steirischen Landesjägertags vor Augen führt, auch hierorts passend ist. Den wohl gravierendsten Beschluss des Landesjägertages stellt die Erhöhung des Jagdkartenbeitrags von 101,80 auf 135 Euro dar. Das ist eine Steigerung um 33%! Die Erhöhung um ein Drittel des ursprünglichen Betrags, die für manche Mitglieder durchaus eine Belastung darstellt, wurde ohne Vorwarnung durchgepeitscht. Bisher setzte sich der Jagdkartenbeitrag wie folgt zusammen: Mitgliedsbeitrag zur steirischen Landesjägerschaft € 56.86, Versicherungsprämie € 17.44 und die Jagdkartenabgabe an das Land Steiermark mit € 27.50. Erhöht wurde am Landesjägertag lediglich der Mitgliedsbeitrag zur steirischen Landesjägerschaft, der in Zukunft € 90.06 ausmacht. Das ist eine effektive Erhöhung des Mitgliedbeitrags um 58%! So eine Vorgehensweise kann sich nur ein Verein erlauben, der von ZwangsmitglieSeite 18

dern finanziert wird. Begründet wurde dieser Beschluss mit einem erhöhten Finanzbedarf, um die Jagd durch zwei „Leuchtturmprojekte“ enkelfit (was immer das bedeuten mag) zu gestalten. Das größere dieser beiden in Planung befindlichen Entwürfe umfasst die Errichtung eines Zentrums „Naturwelten Steiermark“ in Mixnitz auf einem Grundstück, das dem Landesjägermeister selbst gehört und das geschätzte 2,2 Millionen Euro kosten soll. Über Aussehen und Finanzierung des Projekts herrscht noch Unklarheit, da Konzept und Planung erst gegen Ende dieses Jahres spruchreif werden. Ebenso unbekannt sind die künftigen Betriebsund Personalkosten. Dieses Naturzentrum soll nach dem Willen des Vorstands ein touristisches Highlight ähnlich der Riegersburg oder der Lipizzanerheimat werden. Nein, das ist kein Witz. Die naheliegende Bärenschützklamm ist zwar durchaus reizvoll, aber es ist vermessen, das vorauszusetzen. Die touristische Attraktivität einer Landschaft resultiert aus einer Fülle von Angeboten, wie landschaftlicher Schönheit, anderer naheliegender Ausflugsziele, historischer Bauwerke, guter Restaurants oder Buschenschänken und vielem anderen mehr.

Vor allem besitzt die Landesjägerschaft die Schießstätte Zangtal bei Voitsberg, wo man die Naturwelt, so sie denn nötig ist, auf eigenem Grund und Boden errichten könnte. Diese Örtlichkeit hat zudem den Vorteil, dass die dortige Lippizanerheimat touristisch stark frequentiert ist. Die Delegierten, die am letzten Landesjägertag teilnahmen, haben verantwortungslos gehandelt, als sie dem ihnen unbekannten teuren Projekt, das mit dem Geld anderer Leute errichtet werden soll, zustimmten. Richtigerweise hätte der Landesjägermeister bei einem so weitreichenden Projekt, im vorhinein alle Mitglieder über die Pläne informieren und eine Mitgliederentscheidung herbeiführen müssen. Zwar ist die Vorgehensweise, die Pläne am Landesjägertag absegnen zu lassen, legitim, aber den Akteuren ist das Bewusstsein abhandengekommen, dass nicht alles, was gesetzlich erlaubt ist, auch akzeptabel oder anständig ist. Wenn ein Geschäftsmann ein Projekt durchsetzt, verfügt er entweder über Eigenkapital oder er verschafft sich einen BankKredit, immer aber handelt er auf eigenes Risiko. Die Landesjägerschaft greift auf das Geld ihrer Zwangsmitglieder zurück, erhöht sogar deren Jahresbeitrag, über-


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nimmt aber finanziell keine Verantwortung. Das ähnelt sehr dem, was der deutsche Bundeskanzler Adenauer einmal über die Sozialisten sagte: „Alles, was sie vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“ In einem Brief an alle Mitglieder rief der Landesjägermeister jüngst die Jäger zu mehr Gemeinschaftsgeist auf. Vermutlich, damit sie nicht gegen die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags - gerechtfertigt mit einer seit 10 Jahren nicht mehr erfolgten Indexanpassung - revoltieren. Was im übrigen nicht stimmt, wie einem Leserbrief des früheren Geschäftsführers der Jägerschaft Mag. Sirowatka in dieser Zeitung, in der Ausgabe vom Herbst 2016, zu entnehmen ist: „Zusammen mit der fälligen Indexanpassung des Mitgliedsbeitrags erfolgte mit Beschluss des Landesjägertages ab dem Jagdjahr 2012/13 eine zusätzliche Erhöhung des Mitgliedbeitrages um 5 Euro“. Des weiteren werden die Kosten des Mitgliedsbeitrags dahingehend relativiert, in dem die Jagdkartenkosten in der Steiermark mit denen anderer Bundesländer verglichen werden. Das ist falsch und verwirrend, da z.B. in Niederösterreich und im Burgenland die Beiträge zwar etwas höher liegen, aber Abonnements von Jagdzeitungen enthalten. Unsereins muss den Anblick, der zu 100% im Eigentum der steirischen Jägerschaft steht, zusätzlich abonnieren. In Salzburg hingegen beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 99 Euro inklusive des Abonnements des Anblicks, in Tirol zahlt der Jäger 95 Euro und erhält als Draufgabe die Tiroler Jagdzeitung.

heitsliste auf (Einheitslisten gab es sonst nur in kommunistischen Ländern), die auf Mauscheleien des steirischen Jagdschutzvereins und der Freien Jägern basierte. Das machte Wahlen überflüssig. Obwohl inzwischen in einigen Jagdbezirken neue Parteien gegründet und auch freie Wahlen abgehalten wurden, ist der steirische Jagdschutzverein überall dominant. Nachdem der Jagdschutzverein und die Landesjägerschaft ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse frei Funktionäre benennen kann, haben sich in Folge - wenig überraschend - enges Lagerdenken und verfilzte Strukturen entwickelt. Bei der Besetzung von Posten in Bezirksjagdausschüssen und in den Vorstand bleiben rationale Entscheidungen im Interesse der Jagd weitgehend unberücksichtigt. Und dem einfachen Jäger wird nur eine Position eingeräumt: tributpflichtiges Zwangsmitglied zu sein. Immer noch glauben viele Delegierte, dass der Landesjägertag eine Art jagdliches Bierzeltfest ist, bei dem so nebenbei über das eine oder andere gesprochen und abgestimmt wird. Daher soll sich der Landesjägermeister über die große Zustimmung für seine Pläne nicht täuschen lassen, wenn von 106 der anwesenden Stimmberechtigten (das sind in etwa zwei Drittel) 93 für seine Pläne votierten. Vom fehlenden Drittel abgesehen, haben viele lediglich aus Parteidisziplin oder Gehorsam zugestimmt. Dieses Verhalten ist bei den meisten dominanter als kritisches, rationales Denken.

Zu allem Überfluss lässt sich die steirische Landesjägerschaft jede Handreichung extra bezahlen, wie etwa die Genehmigung des Abschussplans, Abschussmeldekarten, Trophäenanhänger und so weiter. Die Landesjägerschaft schneidet überall mit. Die größte Ungerechtigkeit ist, dass die beeideten Aufsichtsjäger die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung in Höhe von 50 Euro selbst zahlen müssen. Auch dieses Geld geht an die Landesjägerschaft.

Von besonders mangelhafter Transparenz ist die Finanzgebarung der Körperschaft. So ist z.B. für das Jagdjahr 2018/19 für die verpachtete Schießstätte Zangtal ein Aufwand von 250.000 Euro in Investition vorgesehen, ohne genauer zu erläutern, wofür der Betrag verwendet wird. Insgesamt flossen und fließen seit dem Jagdjahr 2014/15 bis zum Voranschlag 2018/19 680.000 Euro in die Schießanlage, ohne dass, wie in einer Aussendung der Landesjägerschaft behauptet wurde, der Pachtvertrag entsprechend angepasst wurde. Das nur als ein Finanz-Rätsel von vielen.

Das Vertrauen der Jäger in die Landesjägerschaft erstirbt, was sicher auch auf den Mangel an demokratischem Verständnis und Transparenz zurückzuführen ist. Jahrzehntelang gab es keine Wahlen innerhalb der Jägerschaft. Es lag immer nur eine Ein-

Eine jährliche nachvollziehbare Rechtfertigung der Finanzgebarung der Landesjägerschaft gegenüber den zahlenden Mitgliedern ist zwar gesetzlich nicht verpflichtend, aber die Vernunft und der Anstand würden es gebieten. So ein

Finanz-Bericht würde das Vertrauen dem Vorstand gegenüber enorm heben. Es gäbe noch eine Menge zu hinterfragen, ich möchte hier nur noch auf eine konkrete Zahl eingehen. Der Mitgliedsbeitrag der steirischen Landesjägerschaft für den Dachverband Jagd Österreich wurde im Voranschlag 2018/19 mit 141.600 Euro budgetiert/willkürlich festgelegt. Im Jahr 2017/18 waren es noch 67.264,40 Euro, das heißt, dass sich der Betrag mehr als verdoppelt hat, ohne dass man weiß, wofür er eingesetzt wird. Hinzu kommt ein nicht genauer erläuterter Betrag für „Forschungszwecke Dachverband Jagd Österreich“ in Höhe von 48.820 Euro. Somit wird der Dachverband im Jagdjahr 2018/19 allein von steirischer Seite mit großzügigen 190.420 Euro bezuschusst. Dr. Ferdinand Gorton, zur Zeit geschäftsführender Landesjägermeister des Dachverbands, schrieb als Replik auf einen kritischen Artikel, den ich über den Dachverband verfasste: „Mein Name ist F.Gorton und ich bin der derzeit zuständige Landesjägermeister für den gerade im Aufbau begriffenen Dachverband Jagd Österreich, was du, auch wenn du etwas anderes behauptest, finanziell nicht spüren wirst, weil ich sparsam bin und mit den Mitteln der bisherigen Zentralstelle durchaus auskommen werde“. Sehr gut gehaltenes Versprechen ... Ich möchte gerne zugeben, dass Dr. Gorton emsig wie eine Biene für den Dachverband arbeitet. Wie auf der Homepage nachzulesen ist, haben er und sein Team immerhin vier Landesjägermeister in deren Ländern besucht, wobei Dr. Gorton sogar das Kunststück zuwege brachte, sich in Kärnten selbst einen Besuch abzustatten. Das alles sollte uns schon eine Stange Geld wert sein. Ganz ohne Zweifel muss die Landesjägerschaft an ihrer Modernisierung und Demokratisierung arbeiten. Sie muss erst einmal Kompetenz beweisen, um in der Öffentlichkeit glaubwürdig auftreten zu können. Zur Zeit ist die steirische Landesjägerschaft weder demokratisch noch transparent, und die Jäger verlieren das Verständnis und die Sympathie für die Institution. Der vergangene Landesjägertag zeigt die traurige Realität der Jagdpolitik und lässt wenig für die Zukunft hoffen. Seite 19


RECHTliches

Unerlaubte Wildfütterung Da uns laufend diesbezügliche Anfragen erreichen, soll die Rechtslage hier kurz dargelegt werden.

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lar ist, dass der Jagdausübungsberechtigte außerhalb genehmigter Fütterungen, außerhalb von Rehwildfütterungen, außerhalb der genehmigten Fütterungszeiten und außerhalb von Schwarzwildkirrungen keinerlei Futtermittel, die von Schalenwild angenommen werden können, ausbringen darf. Das Füttern von Gams- SteinSchwarz- Muffel- und Damwild ist generell verboten.

landwirtschaftliche Erzeugnisse, die geeignet sind, Schalenwild anzulocken, von niemandem diesem zugänglich gemacht werden dürfen. Die übliche fachgerechte Lagerung und Verwendung von Futtermitteln und von eingebrachten landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind davon ausgenommen. Diese Bestimmungen sollen insbesondere der Vermeidung von Wildschäden durch unsachgemäße Fütterungen, Kirrungen etc. dienen.

Aber wie ist das, wenn Futtermittel von nicht jagdausübungsberechtigten Personen für Wild zugänglich gemacht werden? Grundsätzlich bestimmt das Jagdgesetz, dass die Wildhege, wozu auch die Wildfütterung gehört, ein ausschließliches Recht des Jagdausübungsberechtigten ist (§ 1 Abs. 1 JG). Darüber hinaus wird im § 50 Abs. 5 des Jagdgesetzes bestimmt, dass Futtermittel und eingebrachte

Wenn nun z.B. ein Tierliebhaber im Sichtbereich seines Wohnhauses Wild füttert, so ist das nicht erlaubt. Als nicht fachgerechte Lagerung gelten auch geöffnete Siloballen. Diese sind vom Eigentümer unverzüglich zu entfernen und wildsicher zu verwahren oder zu entsorgen. Wenn Siloballen im Wald fachgerecht gelagert werden, so widerspricht das dem Forstgesetz, da die Verwendung von Waldboden

zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verboten ist. Siloballen dienen nicht Zwecken der Waldkultur, weshalb deren Lagerung auf Waldboden i.S.d. Forstgesetzes den Tatbestand einer unbefugten Rodung erfüllt. Selbst eine kleine Fläche mit wenigen Quadratmetern kann Gegenstand einer gesetzwidrigen Rodung sein. Isolierte Waldflächen unter einer Mindestfläche von 1.000 Quadratmetern und unter einer durchschnittlichen Breite von 10 Metern sind nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes. Hier dürfen Siloballen fachgerecht gelagert werden. Fallobst unter Obstbäumen im Revier hat zwar ebenfalls eine kirrende Wirkung auf Schalenwild, der Gesetzgeber geht aber in diesem Fall nicht so weit, dass dieses Fallobst vom Eigentümer entfernt werden muss.


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Die 20.Jagdgesetznovelle wurde beschlossen, die wesentlichen Änderungen: A1. § 56 Abs. 3c erster Satz lautet: „Für mehrere aneinandergrenzende Jagdgebiete kann die Bezirksjägermeisterin/der Bezirksjägermeister die Freigabe von Hirschen der Klasse I, II und III vom vollendeten zweiten bis zum vollendeten fünften Lebensjahr sowie von Gamswild und Steinwild über Antrag der/ des Jagdausübungsberechtigten in der Weise genehmigen, dass bei Erlegung der für alle Reviere gemeinsam freigegebenen Stücke in einem dieser Reviere der Abschuss für alle Reviere als erfüllt gilt.“ 2. § 56 Abs. 3f dritter Satz lautet: „Anstelle des im Abschussplan festgesetzten Abschusses von Rehböcken dürfen auch Kitze und Geißen erlegt werden,

anstatt Böcke der Klasse I auch Böcke der Klassen II oder III und anstatt Böcke der Klasse II auch Böcke der Klassen I oder III.“ 3. In § 58 Abs. 2 Z 1 entfällt die Wortfolge „Waffen mit Schalldämpfern“, und der Satzteil „Waffen mit Schalldämpfern dürfen zur Jagdausübung verwendet werden, sofern eine Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Abs. 3a Waffengesetz, BGBl. I Nr. 12/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 120/2016, erteilt wurde,“ Der gesamte Text liegt auf unserer Homepage unter ‚Gesetze‘. Weidmannsheil Administration Steirischer AufsichtsjägerVerband

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Wissensquiz

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Wissen Jagdaufseher wissen mehr …

… denn sie wissen nicht nur, was sie sehen. Sie verfügen auch über eine geballte Ladung Hintergrundwissen: zu Wild und Wald, Bäumen und Blumen, Vögel, Insekten und alles was da sonst kreucht und fleucht. Ordnen Sie einfach die Aussagen den Bildern zu. Viel Spaß beim Rätseln und Nachdenken! Seite 22


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nsquiz A. Wilde Möhre und Fenchel zählen zu meiner bevorzugten Nahrung und ich lebe in bis zu 2.000 Metern Seehöhe. B. Man nennt mich auch „Rüttel …“ C. Ich bin ein Frühaufsteher und singe bereits vor Sonnenaufgang. D. Bei mir wachsen männliche und weibliche Blüte nebeneinander (ich bin also einhäusig) und ich blühe alle vier bis sieben Jahre. E. Die neugeborenen Tiere sind bereits genau so giftig wie ausgewachsene.

F. Wir paaren uns im Winter – bei Wind und Wetter … G. Ich halte mich gerne an fließendem Gewässer auf. H. Mein Aussehen gab mir meinen Namen …

I. Ich bin der bekannteste und häufigste meiner Familie

K. Mich erkennst du gut an meinem Stoß und meinem Kopf.

L. Wenn ich losstarte, dann schaut das ziemlich schwerfällig aus … M. Mein lateinischer Name lautet Lagopus mutus …

Mag. Monika Dönz-Breuß

Auflösung auf Seite 55!

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Foto: Š Kh. Wirnsberger


Schwalbenwurz - Enzian ( Gentiana asclepiadea ) oder auch Hirschbrunft-Enzian genannt

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Gesundheit und hygiene

von Dr. Harald Fötsch

Die Wildkammer – Visitenkarte des Jägers Dr. Harald Fötschl

Bevor auf die baulichen, ausstattungsmäßigen und hygienischen Anforderungen an eine Wildkammer eingegangen wird, wird kurz dargelegt, welche Rechtsvorschriften es bei der Lagerung von erlegtem Wild einzuhalten gilt.

P

rivate Wildkammern, in denen Stücke ausschließlich für den Eigenbedarf gelagert werden, unterliegen keinen Rechtsvorschriften, da das Lebensmittelrecht auf den privaten, häuslichen Verbrauch nicht anwendbar ist. Die weiteren Ausführungen beziehen sich daher auch nicht auf diese rein privat genutzten Einrichtungen. Wird eine Wildkammer dagegen für die Lagerung von Wild verwendet, das in Verkehr gebracht werden soll und das ausschließlich aus einer Eigenjagd oder von der Jagdgesellschaft, die die Kammer auch betreibt, stammt, so spricht man von einer „reviereigenen Einrichtung“. Für diese Kammern gelten nur die grundlegenden Hygieneanforderungen für die Primärproduktion, die immer dann, wenn Wildbret in Verkehr gebracht wird, einzuhalten sind. Grundsätzlich müssen Anlagen, Ausrüstungen, Behälter, Transportkisten, etc. sauber und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und das Wildbret muss beim Transport und bei der Lagerung vor Verschmutzung, z.B. durch Straßenstaub, Ungeziefer oder durch verschmutzte Behältnisse geschützt werden. Weiters gilt die Vorgabe, dass Personen, die mit Lebensmitteln hantieren, gesund sein und über Grundkenntnisse im hygienischen Umgang mit Wildbret verfügen müssen. Wenn in der Wildkammer eine weitere Bearbeitung erfolgt, wie z.B. aus der Decke schlagen und zerwirken, dann gelten die detaillier-

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teren Hygienebestimmungen der EU-Verordnung Nr. 852/2004 über allgemeine Lebensmittelhygiene. Bei Wildkammern, in denen Wild aus verschiedenen Jagden gesammelt wird, handelt es sich dagegen nicht mehr um „reviereigene Einrichtungen“, sondern um sogenannte Wildsammelstellen. Diese dürfen erst betrieben werden, wenn sie nach den Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 853/2004 vom Landeshauptmann zugelassen wurden.

Bauliche, ausstattungsmäßige und hygienische Anforderungen Die baulichen, hygienischen und ausstattungsmäßigen Anforderungen an eine Wildkammer oder Sammelstelle richten sich grundsätzlich immer nach der Art und Menge des angelieferten Wildes und was dort weiter damit geschieht. An Wildsammelstellen, in denen regelmäßig größere Stückzahlen von Rot- und Schwarzwild angeliefert werden, sind sicherlich höhere Anforderung zu stellen, als an eine Wildkammer, die nur an wenigen Tagen im Jahr in Betrieb ist und in der nur einzelne Stücke Reh- oder Gamswild oder vielleicht einige Hasen gelagert werden. Die Anforderungen sind aber auch davon abhängig, was mit dem angelieferten Wild in weiterer Folge passiert. Wird lediglich Wild in der Decke gelagert, um dann im Ganzen direktvermarktet oder

vom Wildbrethändler abgeholt zu werden, so sind die Anforderungen selbstverständlich geringer, als wenn dort Wild auch aus der Decke geschlagen und grob oder fein zerwirkt und für die Abgabe verpackt wird. Wenn normalerweise nur einige wenige Stücke in der Decke bis zur Abholung durch den Wildbrethändler oder für den Eigenverbrauch gelagert werden, so genügt ein ausreichend dimensionierter Wildkühlschrank, der möglichst in einem west- bis nordseitigen, kühlen und sauberen Raum steht. Wenn bereits ein gekühltes Stück im Kühlschrank hängt ist zu beachten, dass weitere Stücke erst bei entsprechender Umgebungstemperatur abkühlen sollen, bevor sie dazu gehängt werden, da es ansonsten zu Wiedererwärmung und zu Kondenswasserbildung kommt, was das Keimwachstum und damit den Verderb des Wildbrets fördert. Da die Kühlkapazität eines solchen Kühlschrankes beschränkt ist, was sich v.a. dann bemerkbar macht, wenn mehrere Stücke gleichzeitig gekühlt werden sollen, ist er für Jagdgesellschaften bzw. größere Eigenjagden meist nicht geeignet. Hier sollte jedenfalls eine ausreichend große Kühlzelle, die sich in einem entsprechend sauberen Raum befindet, zur Verfügung stehen. Bei Wildsammelstellen wird im Zuge des Zulassungsverfahrens durch den Amtstierarzt beurteilt, ob Größe und Ausstattung entsprechen und in Abhängigkeit von der Kapazität eventuell mehrere, getrennte Kühlräume erforderlich


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sind, um eine Trennung zwischen unterschiedlichen Anlieferungschargen zu ermöglichen und damit die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Unabhängig davon, ob es sich um eine reviereigene Wildkammer oder eine Wildsammelstelle handelt, sollte zumindest folgende Ausstattung jedenfalls vorhanden sein:

Thermometer in Augenhöhe zur Temperaturkontrolle.

• Vorraum mit sauberen, leicht zu reinigenden Wänden und Böden, am besten verfließt oder mit einem wasserabwaschbaren, dauerhaften Anstrich versehen. Der Boden sollte mit einem Abfluss mit Sieb und Siphon ausgestattet sein.

• Schlauchanschluss, möglichst mit Warmwasser und Schlauch mit Brause (aufgerollt auf Schlauchhalter) zur Reinigung der Anlage.

• Ausreichend groß dimensionierter Kühlraum, leicht zu reinigen und zu desinfizieren, mit ausreichend Aufhängevorrichtungen und einem

• Handwaschbecken, möglichst mit Knie- oder berührungsloser Bedienung, mit Warm- und Kaltwasseranschluss sowie Seife und Einweghandtücher zur Händereinigung und Händedesinfektionsmittel. Eventuell Spender für Einmalhandschuhe.

• Ausreichende Beleuchtung, um Verschmutzungen des Wildbrets erkennen zu können und insbesondere auch für die Untersuchung des Wildbrets durch die kundige Person.

• Mehrere Deckenhaken zum Aufhängen des Wildbrets und darunter leicht zu reinigende Tropfschalen aus Metall oder Plastik zum Auffangen von abtropfendem Schweiß, sowohl im Vor- als auch im Kühlraum. • Bei Anlieferung von Rot- und Schwarzwild, aber auch bei größeren Stückzahlen an Rehwild hat sich eine Seilwinde oder ein elektrischer Aufzug sowie eine Rohrbahn von der Eingangstüre des Vorraums bis in den Kühlraum bewährt, da dadurch mit den Stücken wesentlich leichter zu hantieren ist. • Stielbürste und Abzieher zum Reinigen des Bodens, Reinigungsund Desinfektionsmittel, möglichst in einem versperrbaren Schrank gelagert. Seite 27


• Abfalleimer mit Deckel für Restmüll und für Fleischabfälle. • Schreibtisch mit Sessel oder Schreibpult für die erforderlichen Schreibarbeiten. Wenn die Stücke nicht nur bis zur Abholung durch den Wildbrethändler oder zur Eigenverwertung gelagert, sondern auch zerwirkt werden, dann sind, wie oben bereits erwähnt, die Vorschriften der EU-Verordnung Nr. 852/2004 über allgemeine Lebensmittelhygiene einzuhalten. Diese Verordnung enthält in mehreren Kapiteln grundlegende Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer. Für den Betrieb von Wildkammern gelten aus dieser Verordnung die Vorschriften für ortsveränderliche und/oder nichtständige Betriebsstätten und für vorrangig als private Wohngebäude genutzte Betriebsstätten, in denen jedoch Lebensmittel regelmäßig für das Inverkehrbringen zubereitet werden. Daneben sind in dieser Verordnung u.a. auch noch folgende Bereiche geregelt: Beförderung von Lebensmitteln, Vorschriften für Ausrüstungen, Umgang mit Lebensmitteln und mit Lebensmittelabfällen, Vorschriften für die Wasserversorgung, Vorgaben für die persönliche Hygiene, Schulungen und über das Verpacken von Lebensmitteln.

Als Grundausstattung gilt für solche Wildkammern, zusätzlich zu den oben bereits genannten Punkten: • Regale im Kühlraum zur Aufbewahrung der zerwirkten Fleischteile; • ausreichend großer Zerwirktisch aus Nirosta mit (weißem) Plastikschneidbrett; • ausreichende Anzahl an sauberen, leicht zu reinigenden und zu desinfizierenden Behältnissen (Plastikkisten); • Knochensäge, Magnetleiste zur Aufbewahrung der Messer, Desinfektionseinrichtung (Heißwasser) für Messer und andere Arbeitsgeräte. Alle zu öffnenden Fenster sollten grundsätzlich mit Fliegengittern versehen sein, Fliegenfänger oder UV-Fliegenvernichter sollten jedenfalls in Räumen, in denen Wild zerwirkt wird, vorhanden sein.

Eine Wildkammer ist nur so gut, wie die Jägerinnen und Jäger, die sie betreiben Auch wenn die oben genannten Anforderungen an eine Wildkammer erfüllt sind, so hängt doch der

hygienische Betrieb einer solchen Einrichtung hauptsächlich von den beteiligten Jägerinnen und Jägern ab. Eine noch so gut ausgestattete Wildkammer, die den baulichen und technischen Anforderungen entspricht, wird nur dann zur vorzeigbaren Visitenkarte, wenn sie auch entsprechend den hygienischen Vorgaben betrieben wird. Wenn Boden, Wände und Türen wie bei einem Schüttbild von Hermann Nitsch mit eingetrockneten Schweißresten des gesamten Jagdjahres „verziert“ sind oder wenn mit den schmutzigen Schuhen der halbe Waldboden mit in die Wildkammer verschleppt wird, wenn verschmutzte Messer herumliegen, Türgriffe mit altem Fett und Schweiß verunreinigt sind und irgendwo in einer Ecke noch Reste vom letzten Aufbruch vor sich hingammeln, dann stellt dies nicht nur eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit dar, sondern schädigt auch das Ansehen der Jägerschaft beim Konsumenten. Nur wenn die Wildkammer „vorzeigbar“ ist und das beste Produkt der Jagd wildbrethygienisch einwandfrei gewonnen und bearbeitet wird, dann wird unserem heimischen Wildbret vom Konsumenten die Anerkennung zukommen, die es verdient hat.

Wir sind ein Partnerbetrieb des Steirischen Ausichtsjägerverbandes. Bei Vorlage der Mitgliedskarte, profitieren Sie durch zahlreiche Ermäßigungen. Ausgenommen Aktionsware, bereits reduzierte Ware und Gutscheine. Seite 28


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Erste Hilfe im Revier

Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz

Erste Hilfe im Jagdbetrieb Eine Bissverletzung durch Schlangen kommt relativ selten vor. In Österreich werden pro Jahr etwa 40 Personen nach einem Schlangenbiss im Krankenhaus behandelt.

W

ie bereits auch in dem im heurigen Jahr erschienen Artikel über Schlangen erwähnt wurde, kann grundsätzlich gesagt werden, dass es in Österreich keine für den Menschen tödlichen Schlangen in freier Natur gibt. Wird man von einer heimischen Giftschlage wie Kreuzotter oder Sandviper gebissen, können Vergiftungserscheinungen auftreten, die aber für einen gesunden Menschen im Allgemeinen nicht lebensbedrohend sind. Lebensbedrohliche Störungen des Atem- und Kreislaufsystems sind zwar sehr selten, können aber nicht ausgeschlossen werden. Auch allergische Reaktionen können auftreten. Ein erhöhtes Risiko besteht bei Kindern, gesundheitlich geschwächten Personen und älteren Menschen.

Merkmale eines Giftschlangenbisses: Es zeigt sich eine mehr oder weniger charakteristische Bissmarke in Form von zwei nebeneinanderliegenden, punktförmigen Einstichstellen. Das Gewebe im Bereich der Bissstelle schwillt in der Regel rasch und stark an. Eine rot-bläuliche Färbung und Schmerzen, die mit der Zeit immer heftiger werden können, sind die Folge der Giftwirkung.

Erste Hilfe-Maßnahmen Beruhigen des Opfers. Das Opfer soll jede unnötige Bewegung vermeiden. Unruhe beschleunigt die Verteilung des Giftes im Körper. Ruhigstellen der betroffenen Bissstelle. Den betroffenen Körperteil ruhigstellen – Wenn möglich, entsprechende Schienung anbringen. Kühlen der Bissstelle. Falls vorhanden: Durch Auflegen von nassen Umschlägen Kühlung herbeiführen. Entfernen von beengenden Schmuckstücken wie Ringe Uhr u.dgl. Eine Beschreibung der Schlange ist für die weitere Versorgung im Krankenhaus hilfreich. Notruf absetzen (144 bzw. 112) Keinesfalls sollte die Wunde vergrößert, ausgesaugt oder abgebunden werden. Diese Maßnahmen gelten auch bei einem Biss durch eine ungiftige Schlange. Ein Nottransport in ein Krankenhaus kann im Regelfall jedoch unterbleiben. Aufgrund des Infektionsrisikos ist allerdings eine ambulante ärztliche Versorgung dringend anzuraten. Weidmannsheil Günter Pichlbauer Seite 29


leserbriefE Leserbrief zu „Lucius“ – Dachmarke Jagd Österreich „Lucius du feiger Anonymus“ Unsere höchsten Funktionäre der Jägerschaft sollen eigentlich froh sein, wenn es noch Leute (Jäger) gibt, die sich ständig diese endlos langen Reden auf diversen Veranstaltungen anhören müssen und zum Bericht über die Dachmarke „Jagd Österreich“ Stellung beziehen. Ein Großteil der Jäger wünscht sich eine starke Interessensvertretung mit Rückgrat, ohne systemhörige Biologen, sowie nicht immer wieder neue Gesetze, die uns ständig auf Trab halten und belasten. Wenn nun unser amtierender Landesjägermeister von Kärnten DI Dr. Ferdinand Gorton in seinem Kommentar zu LUCIUS die Worte verwendet „…weil ich so sparsam bin und mit den Mitteln der bisherigen Zentralstelle durchaus auskommen werde…“, so möge man seine eigene finanzielle Vergangenheit „bewundern“! Dem einzelnen Mitglied der Kärntner Jägerschaft wird die „Dachmarke Jagd Österreich“ keinen einzigen Cent mehr kosten“, sagte unser Landesjägermeister. Die letze Überweisung der Kärntner Jägerschaft an die Vorgängerorganisation „Zentralstelle der Österr. Landesjagdverbände“ betrug € 35.711,-! Im Budgetvoranschlag 2019/2020 sind jetzt für die „Dachmarke Jagd Österreich“ bereits € 62.000,- genehmigt. Also fast doppelt so viel wie bisher…. Höchst bemerkenswert ist in seiner Stellungnahme zu LUCIUS die Aufforderung zu einer offenen Podiumsdiskussion! Ganz anders agiert er, wenn es, beispielsweise wie beim Landesjägertag 2017 praktiziert, eine von mir vorher rechtzeitig angemeldete fünfminütige Wortmeldung zum Windpark Kuchalpe trotz 60jähriger Zwangsmitgliedschaft geben soll und diese durch ihn abgelehnt wird! Das obwohl im § 45 der Statuten der Kärntner Jägerschaft (Rechte und Pflichten der Mitglieder) die Teilnahme jedes Kärntners Jägers möglich und festgeschrieben ist und nirgendwo aufscheint, dass Wortmeldungen von einfachen Mitgliedern nicht erlaubt sind…!? Bei derselben Veranstaltung hat der Delegierte und Hegeringleiter Holger Kollmann aus dem Metnitztal einen Antrag auf gehei-

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me Abstimmung über den Weiterverbleib von Ferdinand Gorton als Landesjägermeister beantragt, da er Möglichkeiten zur Beschwerdeerhebung gegen den Windpark Kuchalpe nicht unterstütze. Dieser Antrag wurde mit juristischer Spitzfindigkeit weder Verlesen, noch zur Abstimmung gebracht! Am Landesjägertag in Arnoldstein wurde wiederum der Antrag des Delegierten Holger Kollmann auf Veröffentlichung von Leserbriefen im von jedem Mitglied bezahlten Mitteilungsblatt „Der Kärntner Jäger“ abgelehnt. So sieht Demokratieverständnis der Funktionäre der Kärntner Jägerschaft aus! Nun zu den Leistungen von LJM Gorton: Am 20. Feber 2014 wurde im Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft der Beschluss gefasst, wonach künftig bei Errichten aller Windkraftanlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, da in dieser eine wildökologische Begutachtung zwingend vorgesehen ist. In der Naturschutzbeiratssitzung vom 17. März 2014 hat LJM Gorton plötzlich in Vertretung des Hauptmitgliedes der Jägerschaft, Vorstandsmitglied Johannes Thurn-Valsassina, nach einem verbalen Kraftakt mit drei weiteren Mitgliedern gegen die UVP für den Windpark Kuchalm gestimmt. Dieses gilt ja als Pilotprojekt für die Errichtung dieser Stahlmonster in Raufußhuhn-Lebensräumen in ganz Kärnten. Demnach ist Ferdinand Gorton nicht einmal zum Beschluss seines eigenen Vorstandes gestanden! Darauf hat nun der LJM Gorton in den Vorstand der Kärntner Jägerschaft als Raufußreferent kooptierte Biologe DI Thomas Huber ein in vielen Teilen sehr widersprüchliches und kaum nachvollziehbares Gutachten im Auftrag der Projektwerber erstellt (Windpark Kuchalm AG), das schließlich die BH St. Veit als Beurteilungsgrundlage für die Genehmigung diente. Demnach stellt der Bereich des Windpark Kuchalpe laut Gutachten von Thomas Huber derzeit noch einen der besten Auerwild-Lebensräume in Kärnten mit 30 balzenden Hahnen dar. Trotzdem kommt dieser im Schlussplädoyer seines Gutachtens sogar zur grotesken Feststellung, dass

es aufgrund des guten Erhaltungszustandes des Lebensraumes, der Vernetzung und der Topographie zu keinerlei Verschlechterung der Gesamtpopulation des Auerwildes in der Region durch die Errichtung der Windindustrieanlagen kommen wird. Am 27. Dezember 2016 wurde nun auf Basis dieses Gutachtens der nuturschutzrechtliche Bescheid der BH St. Veit für den Bau der Windräder erlassen. Um nun diese großflächige Naturvernichtung durch die Errichtung des Windparks mit einer Beschwerde beim Kärntner Landesverwaltungsgericht doch noch zu verhindern, wurde der Kärntner Naturschutzbeirat am 20. März 2017 zu einer Sondersitzung einberufen. Bei der Abstimmung über die Beschwerde ist dann der Vertreter der Kärntner Jägerschaft Johannes Thurn-Valsassina im Beisein von LJM Gorton und des Vertreters des Kärntner Naturschutzbundes Obmann Mag. Klaus Kugi dem Antrag nicht beigetreten! Somit wurde die Beschwerde verhindert. Dazu muss aber noch erwähnt werden, dass der Kärntner Naturschutzbund von der Kärntner Jägerschaft aus den Jagdkartenerlösen jährlich mit ca. 40.000 Euro unterstützt wird. Bei all diesen negativen Entscheidungen für unsere wertvollen Lebensräume unserer Raufußhühner aber auch unseren Almen, war LJM DI Dr. Gorton maßgeblich beteiligt, bzw. bei allen anderen voll informiert. Sollten nun die projektierten Wildanlagen in Kärnten wirklich gebaut werden, dann sind hierfür diese oben erwähnten Herren als Wegbereiter der Lebensraumzerstörung unseres Wildes verantwortlich! Wer nun glaubt mit verbalen Attacken und großspurigen Reden gegen mitdenkende Jäger das Image Jagd mit der „Dachmarke Jagd Österreich“ verbessern zu können, sollte bedenken, wie weit man sich mittlerweile durch diese Handlungen von der Basis entfernt hat! Soviel zu den „großartigen“ Leistungen des LJM von Kärnten und hiermit ernannten „Windparkmeister“! Waidmannsheil Dieter Steiner Maria Saal 10. August 2018


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Leserbrief zu „Lucius“ – Dachmarke Jagd Österreich Geschätzter Herr Obmann! Meine Hoffnung, LUCIUS mit einer etwas heftigeren Wortwahl von der Anonymität aufs Podium der Diskussion zu holen,

Leserbrief zu „Lucius“ – Dachmarke Jagd Österreich Sehr geehrte steirische Aufsichtsjäger! Mir als einfachem Jagdschutzorgan in Kärnten waren die Informationen zur Dachmarke Jagd etwas zu hoch gestochen und das Interesse daran hielt sich in Grenzen, auch bei Zusammenkünften mit anderen Jägern wurde darüber nicht diskutiert, es gab andere interessante Themen. Euren Lucius, können die Kommunikationsexperten dieser Dachmarke jedoch richtig dankbar sein, er hat dieses Projekt der Bedeutungslosigkeit entrissen. Eines der Ziele ist hochwertiges Wild-

Leserbrief zu „Lucius“ – Dachmarke Jagd Österreich Sehr geehrtes Redaktionsteam, werter „Lucius“! Deine Artikel in der Zeitung „Steirischer Aufsichtsjäger“, lese ich immer gerne, weil du gewisse Dinge recherchierst und auf mögliche Ungereimtheiten hinweist. So ist auch dein Artikel über die Dachmarke „Jagd Österreich“ kritisch hinterfragt worden und zu verstehen. Und siehe da, es fühlt sich ein ganzer Schwarm, wie bei den Hornissen, angegriffen und versucht die Stichwaffe gegen dich zu richten. Ich selbst bin seit 52 Jahren Jäger. Mir war die Zentralstelle, bzw. ihre Bedeutung für die Jagd nie geläufig. Erst seit ich in der jetzigen Periode in den Bezirksjagdausschuss gewählt wurde, ist mir die Zentralstelle der Jäger erst bewusst geworden. Nicht,

wird sich wohl nicht erfüllen, daher ist die Sache für mich erledigt. Für uns Landesjägermeister war es stets eine herausfordernde Aufgabe, die Jagd in Österreich auch gesellschaftspolitisch auf Zukunft abzusichern. Der Leitfaden „Dachmarke Jagd Österreich“ muß mithelfen, uns so klar zu positionieren,

dass jedem Mitbürger bewußt ist, wofür wir Jäger in diesem Lande stehen, das hat LUCIUS nicht kapiert, schade. Als aktiver Aufsichtsjäger wünsche ich ihrem Verband alles Gute und bin in Verbundenheit mit Weidmannsheil

bret. Unzählige Stunden haben die neun Landesjägermeister schon bezahlt miteinander verbracht und doch gibt es keine Österreichweite einheitliche Wildbret Verordnung, welch auch EU- konform ist, alles schwebt noch im gesetzeslehren Raum. Damit mein Oberösterreichischer Freund für einige Stunden an einer Ansitzjagd teilnehmen kann, für welche ich dringend erfahrene und mir bekannte Jäger zur Wildstands Reduktion benötige, wird ein Jagdgastschein verlangt. Wir brauchen Österreichweit eine einheitliche Versicherung und keine Abzocke. Hochinteressant wäre auch das Thema der Wildschadensproblematik für diese Experten. Die derzeitigen Gesetze in welcher die Jäger verschuldensunabhängig

zu Existenzbedrohenden Strafen verurteilt werden können, sind Demokratiepolitisch bedenklich. Dieses Gesetz entstand zu einer Zeit in welcher die Jäger allein den Großteil der Natur nutzten. Jetzt ist es an der Zeit sich für eine Art Versicherung einzusetzen in welche alle Nutzer einzahlen und der Jagdausübungsberechtigte nur bei einem Verschulden überproportional zur Kasse gebeten wird. Für den Leserbrief unseres Kärntner Landesjägermeisters möchte ich mich entschuldigen, er entstand wahrscheinlich zu später Stunde.

weil ich dadurch aufgeklärt worden wäre, nein, erst durch die Kenntnis, dass die Steirische Jägerschaft in ihrem Finanzplan für die Zentralstelle einen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 66.000 Euro überweist. Gleichzeitig erhält der Forschungsfonds der Zentralstelle 59.000 Euro. Eine Menge Geld, wie ich meine. Nun wurde die Dachmarke „Jagd Österreich“ gegründet. Also meiner Meinung nach, dem Sinne nach, nichts Neues. Die Zentralstelle wird umgetauft auf Dachmarke „Jagd Österreich“. Als Taufgeschenk hat die Steirische Jägerschaft den Mitgliedsbeitrag um mehr als 100%, genauer gesagt um rund 75.000 Euro erhöht. Das mag einer verstehen?! Ich verstehe es nicht, auch nicht andere Jäger mit denen ich gesprochen habe. In diesem Zusammenhang sollte der derzeit zuständige Landesjägermeister Dipl. Dr. Ferdinand Gorton den erhöhten Beitrag den Steirischen Jägern zurücküber-

weisen, weil er, wie von ihm behauptet, mit den Mitteln der bisherigen Zentralstelle durchaus auskommen würde.

Die in unserer Zeitung veröffentlichten Leserbriefe werden unredigiert abgedruckt.

F. Gorton

Mit einem kräftigen Waidmannsheil und Gruß an Lucius Hubert Thaler 9821 Obervellach

Lieber „Lucius“, ich habe die einzelnen Stellungnahmen genau gelesen. Deine Meinung ist sicher ein Beitrag um die Jägerschaft aufzurütteln. Möglicherweise wird es in Zukunft einen Bundesjägermeister, oder es werden alle Landesgesetze, die Jagd betreffend, vereinheitlicht. Tatsache ist meiner Meinung nach aber, dass die Jagd nicht neu erfunden werden muss. Der Stellungnahme von Dr. Gabriele Praschl-Binder zur Dachmarke „Jagd Österreich“ ist nichts hinzuzufügen. Lieber „Lucius“, bleibe weiter so aufmerksam und kritisch. Ein kräftiges Weidmannsheil Heinz Wallner Seite 31


leserbriefE FRAGE

ANTWORT

„Sehr geehrter Herr KR Dr. Siegert!

Lieber Herr Haselmann! Zunächst möchte ich mich aufrichtig bedanken:

gutgefragt

Auch damit unsere Zeitschrift wirklich lebt, erlauben Sie mir bitte betreffend Ihrer, in „Der Steirische Aufsichtsjäger“, Ausgabe 13-Frühling 2018, Seite 34, abgedruckten Antwort abschließend noch eine Bemerkung:

Erstens, dass Sie einen Leserbrief geschrieben haben - nur dadurch lebt unsere Zeitschrift wirklich! Und zweitens, weil der Brief sachlich richtig und konstruktiv war.

Als Jurist halte ich es für meine Aufgabe, Betroffene (in diesem Fall Schußwaffenbesitzer) rechtlich korrekt zu informieren. Diese sind mündig und daher in der Lage selbst zu entscheiden, ob sie im Zuge einer Waffenkontrolle ihre, durch den Gesetzgeber eingeräumten Rechte wahrnehmen wollen oder lieber vor der Polizei „kuschen“. Übrigens: Im Zuge der, bei mir durchgeführten Waffenkontrollen konnten die Polizeibeamten in ausnahmslos freundschaftlicher Atmosphäre erfolgreich auf die ihnen zustehenden Befugnisse hingewiesen werden. Dr. Ulrich Haselmann 8811 Scheifling“

Ich möchte ihn gerne beantworten: Natürlich kenne ich diesen Erlass. Ich habe zur Frage, ob im Zuge der Überprüfung auch die anderen Waffen, also die registrierungspflichtigen C-Waffen und die nicht registrierten D-Waffen kontrolliert werden dürfen mit voller Absicht erklärt, dass das nicht eindeutig beantwortet werden kann. Ja, obwohl es einen eindeutigen Erlass gibt, dass der kontrollierende Beamte nur B-, allenfalls A-Waffe zu kontrollieren und die entsprechende Überprüfungsanordnung vorzuweisen hat. Ich weiß aus zahlreichen Gesprächen, dass das nicht immer korrekt so gehandhabt wird. Ich weiß aber auch aus vielen Berichten, dass die Gespräche nahezu ausnahmslos freundlich, geradezu amikal verlaufen. Nun stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoll ist, eine freundschaftliche Atmosphäre durch das Beharren auf einem Standpunkt zu stören, auch wenn er sachlich völlig richtig ist. Wir wissen aber auch alle, dass das Waffengesetz zwar ein Bundesgesetz ist, in ganz Österreich daher die selben

Vorschriften gelten, bei den Bezirksverwaltungsbehörden aber oft durchaus unterschiedliche Ansichten vertreten werden. Ich wollte daher im angesprochenen Artikel nicht unbedingt zum Widerstand ermuntern, auch wenn er rechtlich gedeckt ist. Ich meine, dass dieses Bestehen auf einer exakt dem Gesetz entsprechenden Vorgangsweise vor allem dann sinnvoll ist, wenn man die gesetzlichen Bestimmungen einigermaßen beherrscht um nicht andererseits Fehler zu begehen, weil man Vorschriften nicht gut genug kennt. Ich denke dabei beispielsweise an den § 41 (1) (Verwahrung einer großen Anzahl von Schusswaffen und Munition - auf welche Waffen trifft das zu, was bedeutet das „räumliche Nahverhältnis zueinander“, wieviel ist „Munition in größerem Umfang“ - nur um ein Beispiel zu nennen wofür es auch Vorgaben gibt, die allerdings nicht immer bekannt sind.) Das alles bedeute zweifellos nicht, dass man vom Wohlwollen des Beamten oder der Behörde abhängig wäre. Oft aber ist es wesentlich einfacher, in der Phase der Überprüfung der Verwahrung durch einen freundlichen Beamten zu betonen, dass man zwar weiß, dass es eigentlich nicht seine Aufgabe ist, andere als A- oder BWaffen zu überprüfen, man aber dennoch bereit ist, ihm auch C- und D-Waffen zu zeigen. Ich räume gerne ein, dass das nicht die Antwort des Juristen in mir ist sondern jene des Praktikers! KR Dr. Siegert

Kärntner Wildverarbeitung Hans Klein GmbH

Import-Export Felle – Häute – Wild Katschbergstraße 13 | 9851 Lieserbrücke | Tel.: 04762 43920 | Fax: 04762 61051

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Offener Brief An: Herrn Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof Schwimmschulkai 88, 8010 Graz Stainz, 7.8.2018

Betreff: Erhöhung Mitgliedsbeitrag der Steirischen Landesjägerschaft Sehr geehrter Herr Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof! In der von Ihnen an alle steirischen Jäger zugesandten Information über die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages zu Steirischen Landesjägerschaft und der damit verbundenen finanziellen Belastung durch einen erhöhten Jahresbeitrag – die ja ausführlich erklärt wurde – stellt sich für uns als Aufsichtsjägerverband die Frage über die Kosten der zukünftigen Jagdkarte für Jagdschutzpersonal Es wäre ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung der Leistungen der Aufsichtsjäger, den Beitrag für beeidete Jagdschutzorgane nicht zu erhöhen, sondern diesen gleich zu belassen. Sie wissen, welche Verantwortung auf den bestens aus- und weitergebildeten Aufsichtsjägern lastet. Weiters sind die Aufsichtsjäger ein wichtiges Informationsorgan für alle steirischen Jäger und Nichtjäger. Es wäre auch ein Zeichen seitens der Landesjägerschaft – im Zeitalter des Umbruchs – für die in den Statuten der Landesjägerschaft vorgesehene Förderung und Unterstützung der Aufsichtsjäger nachzukommen. Wir würden eine positive Beantwortung unseres Ansuchens als Wertschätzung seitens der Steirischen Landesjägerschaft gegenüber dem beeideten Jagdschutzpersonal sehen und hoffen, dass der Jagdkartenbeitrag für die steirischen Aufsichtsjäger nicht erhöht wird. Mit freundlichen Grüßen Weidmannsheil Landesobmann Bfö. Ing. Hanshelmut Helm e.h.

ANTWORT Sehr geehrter Herr Landesobmann! Die Steirischen Jagdschutzorgane erfüllen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe und haben dafür auch meine volle Wertschätzung und Anerkennung. Dieser Tatsache wird durch die Steirische Landesjägerschaft beim künftig in den Naturwelten Steiermark angebotenen umfassenden Weiterbildungsprogramm über die Preisgestaltung für Aufsichtsjägerinnen und -jäger Ausdruck verliehen werden. Ich bin davon überzeugt, daß unseren Steirischen Jagdschutzorganen, die in ihrem Tätigkeitsbereich häufig mit der Tatsache, daß das Naturverständnis einer zunehmend urbanen Gesellschaft abnimmt, konfrontiert sind, die Wichtigkeit unserer Zukunftsprojekte bewußt ist. Ich gehe auch davon aus, daß der Steirische Aufsichtsjäger-Verband, der einen Teil der Steirischen Aufsichtsjäger repräsentiert, ebenfalls die Notwendigkeit einer bestmöglichen Verankerung der Jagd als selbstverständlicher Teil unserer Kulturlandschaft erkannt hat und entsprechend mitträgt. Mit besten Grüßen, Weidmannsheil und „Natur verpflichtet“! Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau

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Historisches

von Mag. Karlheinz Wirnsberger

Nadelmalerei …

Mag. Karlheinz Wirnsberger

Ein Rock der besonderen Art ist im Jagdmuseum Schloss Stainz zu sehen. Von der Größe her eher einem Knaben zuzuordnen, von den Motiven einem Jäger gehörig, von den dargestellten Details von einem Botaniker oder Zoologen beeinflusst.

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ei diesem Rock handelt es sich um einen grauen Herrenrock, dessen Oberteil glatt anliegend und tailliert ist, mit breiten Umlege- und Reverskragen, dessen lange Ärmel mit Manschetten aus dunkelgrünem Tuch versehen und die reichlich bestickt sind. Der Oberstoff ist aus feinem Loden gearbeitet, das Futter im Vorderteil aus Tuch geschneidert, für die Rückenteile wurde Seidengewebe verarbeitet. Das Besondere an diesem Stück ist die Art der Verzierung, nämlich die Stickerei ist aus Seide in den diversesten Farbtönen gehalten. Bei der Stickerei handelt es sich um eine Flachstickerei, die auf Grund des beinahe als gemalt erscheinenden Bildes auch als Nadelmalerei bezeichnet wird. Dieser Rock wurde von „Amalie

Hayduck Grätz den 16. Juny 1838“ gefertigt, ein sehr aufwendig gefertigtes Kleidungsstück. Diesen Schriftzug finden wir rückwärts an der Saumkante des linken Schoßes, unterhalb der „Gamsjagd“, eingestickt. Die Jagdszenen zeigen einerseits auf der linken Rückseite einen Jäger mit 2 Hunden auf Hasenjagd, anderseits auf der rechten Rückseite einen Jäger auf Gamsjagd. Der Jäger, nicht zu übersehen ist die Ähnlichkeit mit bekannten EH Johann Darstellungen, ist immer in alpenländischer Kleidung dargestellt, besonders auffällig ist der Hut in der Form des traditionellen „Erzherzog Johann Hutes“ mit dem Gamsradel. Besonders detailreich gearbeitet sind auch die Manschetten, diese zeigen das nach Erzherzog Johann benannte, nur auf wenigen Plätzen im Salzkammergut und auf der Koralpe und am Hochobir vorkommende Nigritella archiducis – joannis, die „vielleicht seltenste Orchidee Österreichs“ ( W. Foelsche, Das ErzherzogJohann- Kohlröschen, Nigritella archiducis-joannis Teppner & E. Klein, und die Kohlröschen – Arten Österreichs in: Joannea Botanik 9/2011 ) Diese Darstellungen lassen auch schon auf den Auftraggeber des prachtvollen Kleidungsstückes schließen, nämlich auf EH Johann selbst. Er beschäftigte sich unter

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anderem mit Botanik und Jagd im Speziellen. Dieser Rock war ein Geschenk des Erzherzogs an Johann Dulnig (1802 – 1873), einem besonders geschätzten Freund. Johann Dulnig, ein in Bleiberg – Kreuth geborener, an der Montanlehranstalt in Schemnitz ausgebildeter Bergmann, wurde 1830 auf Grund seiner Fachkenntnisse im Bereich der Konstruktionstechnik vom „Radmeister“ Erzherzog Johann als Bergverwalter nach Vordernberg geholt. Erzherzog Johann beauftragte Dulnig mit dem Bau von Transportanlagen für die Lieferung des am steirischen Erzberg gewonnenen Eisenerzes nach Vordernberg. Im Zuge dieser Bekanntschaft lernte Dulnig auch die Schwester von Anna Plochl, Marie, kennen, die er im Jahre 1837 im Zuge einer Doppelhochzeit mit Erzherzog Johann als Beistand in Vordernberg feierte. Johann Dulnig, von Statur sehr klein und zart, litt unter dem rauen Klima in Vordernberg und wurde im Jahre 1849 so über Vermittlung seines Freundes EH Johann mit dem Bau der Montanbahnbauten im Banat beauftrag. Von 1853 bis 1857 war er wiederum als Bergverwalter in Vordernberg tätig ehe er nach Graz zog und 1873 hier verstarb.


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Der Profi für Waffen und Jagd!

G u t s o r t ie r t e Herbst und W in t e r b e k l e id u n g f ü r Da m e n u n d Herrn Johannes Rinnhofer, der Profi für Waffen und Jagd Im Fachgeschäft des gelernten Büchsenmachers Johannes Rinnhofer in Hartberg findet man Waffen aller namhaften Hersteller und alles rund um die Jagd, ebenso eine große Auswahl an Munition sowie hochwertige optische Geräte wie Fernrohre, Zielfernrohre, Nachtsichtgeräte und vieles mehr. Auch bei Jagd- und Freizeitbekleidung steht ein breites, gut sortiertes Sortiment zur Verfügung. Jagd-Zubehör und eine Vielzahl an Artikeln für den Jagdhund runden das Angebot ab. In der hauseigenen Werkstatt von „Waffen Rinnhofer“ werden Reparaturen aller Art von Meisterhand durchgeführt – von Neuschäftungen, Schaft-Korrekturen, Zielfernrohr-Montagen bis zu Oberflächenbehandlungen bei Metall wie brünieren, vernickeln und vieles mehr. Aber auch Neuanfertigungen werden geboten. Fast jeder Kundenwunsch kann erfüllt werden. Kunden genießen bei dem erfahrenen Spezialisten Johannes Rinnhofer beste Beratung. Bei der Firma Rinnhofer finden Sie jede Menge Geschenksideen. Genügend Kundenparkplätze stehen direkt vor dem Geschäft zur Verfügung.

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Aufsichtsjägertag 2018 IM Österreichischen Freilichtmuseum in Stübing

Verbandsgeschehen

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Unser 3. Aufsichtsjägertag Bei bestem Wetter konnte der Steirische Aufsichtsjägerverband gemeinsam mit seinen Partnern Bergrettung, Alpenverein, Berg- & Naturwacht, Landwirtschaftskammer und unzähligen Helfern am 08. September erstmalig einen Erlebnistag zum Thema „Jagd & Natur, I g’hör dazua“ im Österreichischen Freilichtmuseum in Stübing abhalten.

Ü

ber 330 freiwillige Helfer präsentierten dem Publikum Alles, was mit dem Thema Natur und Naturnutzung zu tun hat. Von der Jagdausbildung über Ausstattung, Tierpräparaten, Trachten, Hut- und Lodenerzeugung bis hin zum Kunsthandwerk war für jeden etwas dabei. Für die Kinder gab es Naturlehrpfade, Kletterstationen, Basteln, einen Holz-Zirkus, sie konnten sich als Jäger verkleiden oder ein Insektenhotel bauen. Auf der Hauptbühne fand nach der Jägermesse ein Frühschoppen statt, der gestaltet wurde durch die Gamskogl Musi, die Stiefingtaler Musi, die Friesacher Volkstanzgruppe und den Trachtenverein Almrausch aus Semriach. Über 70 Jagdhornbläser aus der ganzen Steiermark und aus Slowenien umrahmten den ganzen Tag die Veranstaltung im gesamten Museumsgelände. 15 Jagdhunderassenverbände stellten Ihre Hunde vor und wurden von den Besuchern bestaunt. Als jagdliche Ehrengäste konnten wir neben unzähligen Funktio-

nären den LandesjägermeisterStv. der Steiermark Hofrat DDr. Burkhart Thierrichter, den Tiroler Landesjägermeister-Stv. Artur Birlmair , den Obmann des Kärntner Jagdaufseherverbandes Bernhard Wadl, den Obmann des Salzburger Jagdschutzvereins Otto Burböck und den Bezirksjägermeister von Graz Umgebung Harald Schönbacher begrüßen. Museumsdirektor Mag. Egbert Pöttler wies in seiner Ansprache auf die historische Bedeutung der Jagd und auf die teilweise kritische Betrachtung durch die Bauernschaft hin. Umso mehr freut es ihn, dass nach Jahrzehnten der ungehörten Anfragen durch das Museum endlich eine jagdliche Veranstaltung im Österreichische Freilichtmuseum durchgeführt wird, wofür er dem Steirischen Aufsichtsjägerverband sehr dankbar ist. Landesjägermeister Stv. Hofrat DDr. Burkhart Thierrichter dankte dem Verband ebenfalls für diese österreichweit einzigartige Veranstaltung und freut sich über die positive Präsentation der Jagd in der Öffentlichkeit. Die Zusammenarbeit mit Berg- und Natur-

wacht, Alpenverein, Bergrettung und Landwirtschaftskammer zeigt das gemeinsame Interresse aller Naturnutzer und solch positive Werbung braucht die Jägerschaft in der heutigen Zeit. Der Obmann des Kärntner Jagdaufseherverbandes, Bernhard Wadl, gratulierte stellvertretend für alle anwesenden Jagdverbandobmänner dem Steirischen Aufsichtsjägerverband zu dieser Veranstaltung. Er wies in seiner Ansprache auf die großartigen Leistungen und die professionelle Arbeit hin, die dieser junge Verband in den letzten Jahren hervorbrachte. Landesobmann Ing. Hanshelmut Helm bedankte sich bei seinem Vorstand und besonders bei Mag. Gabi Göllner und Klaus Seelos vom Freilichtmuseum Stübing, sowie bei Bezirksobmann Günther Bulla für die enorme Vorbereitungsarbeit. Abgerundet wurde die Veranstaltung dann mit der Siegerehrung des Preisschießens und im Anschluss konnte dann noch gemütlich bei einem Getränk und vielen Schmankerln aus der steirischen Küche so manches „Fachgespräch“ geführt werden.


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Aufsichtsjägertag 2018 IM Österreichischen Freilichtmuseum in Stübing

Verbandsgeschehen

Fotos: Reinhard Wernbacvher, Kh. Wirnsberger und Grabner Maria

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Hauptpreise Schießbewerb Jagd & Natur

1. Preis Gamsbockabschuss Kl. 1 Wolfgang Kammerer Puch b. Weiz, gespendet von Forstamt Prinz Lichtenstein-Waldstein , 8122 Waldstein 2. Preis Rotwildabschuss bis Kl.3 incl. Wildbret, Verpfl. u.Nächtigung, Kerstin Lieb, 8160 Nöstl, gespendet von Autohaus Prodinder, 8863 Predlitz 3. Preis Murmeltierabschuss, Roni Rumpl 8162 Arzberg, gespendet von Manfred Lieb – Rupert Friedl, 8160 Weiz

Wir bedanken uns bei allen Sach- und Wildbretspendern recht herzlich, auch jene die für die Wildbretküche ein Wildbret zur Verfügung gestellt haben, und hier namentlich nicht aufgezählt wurden. Herzliches Weidmannsdank! • Forstamt Prinz Liechtenstein, 8122 Waldstein 1 Gamsbock Kl I • Horst Prodinger, Autohaus 8863 Predlitz Hirschabschuss • Ing. Hopf Christian 1 Nutria inkl. Wildbret • Walter Schlick Gasthof Jagawirt 8854 Krakauschatten 2ÜN mit Frühstück • Rupert Friedl 1 Murmeltierabschuss GJ Deutschfeistritz 1 Reh mit Wildbret • Walter Schlick Gasthof Jagawirt, 8854 Krakauschatten 2ÜN mit Frühstück •Josef Prommegger, Bayerwald Jagd und Forst 5582 St.Michael im Lungau Fernglas • Waffen, Iris Gruber, 8850 Murau • Anton Klauber,Juwelier, 8850 Murau • Adolf Lercher,Hotel Gasthof, 8850 Murau • Michaela Seifter,Tischlerei, 8862 Falkendorf • Waffen, Robert Grois, 8850 Murau • Guster Bau, Gottfried Guster, 8862 Allgau • Berthold Ressler, Landmaschinen, 8842 Triebendorf • Intersport Pintar, 8850 Murau • Murauer Stadtwerke, 8850 Murau • Tankstelle Irrasch, 8861 St.Georgen/Kreischberg • Seilbahnen Kreischberg, 8861 St.Georgen/Kreischberg • Brauerei Murau, 8850 Murau • ET-König GMBH, 8850 Murau • Grill,KFZ-Industriebedarf, 8605 Kapfenberg • Oberösterreichische Versicherung, 8850 Murau • Steiermärkische Sparkasse, 8850 Murau • Autobedarf Karl Kastner, 8750 Judenburg

Aufsichtsjäger für Aus von Weiterbildungskosten

PRESSE

Aufsichtsjägertag 2018 IM Österreichischen Freilichtmuseum in Stübing

Verbandsgeschehen

Die Aufsichtsjäger fordern, dass die Kosten für die gesetzliche Weiterbildung nicht mehr von ihnen selbst getragen werden müssen. Alle fünf Jahre steht die Weiterbildung an. Am Samstag findet in Stübing ein Informationstag statt.

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er steirische Aufsichtsjägerverband lädt am Samstag zu einem Erlebnis- und Informationstag für die gesamte Familie ins Freilichtmuseum Stübing: Gemeinsam mit anderen Organisationen, die in der Natur tätig sind, wie etwa die Bergwacht, Alpenverein, Naturschutzbund oder Waldverband, will man mit diesem Aktionstag die eigenen Arbeitsbereiche präsentieren.

Derzeit 2.500 Aufsichtsjäger im aktiven Dienst Rund 23.000 Personen in der Steiermark besitzen eine Jagdkarte. Von den insgesamt 4.000 geprüften Aufsichtsjägern sind derzeit 2.500 im aktiven Dienst. Dazu bedarf es einer entsprechenden Ausbildung und einer langen Praxiszeit, so Landesobmann Hanshelmut Helm: „Ein Aufsichtsjäger muss einmal genug Praxis haben, damit er überhaupt zur Prüfung antreten kann, das heißt, er muss fünf gelöste Jagdkarten haben. Er ist dann, wenn er die Prüfung hat, im Dienst Beamter und ein Aufsichtsorgan wie ein Berg- und Naturwächter. Das Besondere der Aufsichtsjäger ist, sie sind flächendeckend in der ganzen Steiermark unterwegs.“ Alle fünf Jahre ist außerdem eine Weiterbildung gesetzlich vorgesehen, so Helm: „Weiterbildung ist immer wichtig. Aber ein Kuriosum ist, dass der Aufsichtsjäger diese Weiterbildung selbst bezahlen muss, praktisch wie wenn ein Polizist seine Ausbildung selbst bezahlen muss, und da sehen wir uns auch als Verband gefordert, dass dies abgestellt wird.“

Immer in Absprache mit Jägern Grundsätzlich sind Aufsichtsjäger die ersten Ansprechpersonen für jede Jagd: „Jede Jagd in der Steiermark muss verpflichtend einen Aufsichtsjäger bestellen. Er hat die Jagdkarten zu kontrollieren bei Gesellschaftsjagden, weil ohne Jagdkarte besteht auch keine Versicherung, und der Jäger ist nicht berechtigt, Waffen zu tragen. Die Abschussplanerstellung erfolgt in Absprache mit dem Jagdausübungsberechtigten. Und all die Dinge, die draußen vorfallen in der Natur, sind dem Jagdausübungsberechtigten zu melden, zum Beispiel Verbissschäden durch Wild.“ Mit dem erstmals öffentlich stattfindenden Aufsichtsjägertag in Stübing wolle man eine Gesprächsbasis schaffen, um Unstimmigkeiten auszuräumen - wie etwa zwischen Wanderern und Jägern. Informationen rund um die Themen Jagd, Natur und Brauchtum sollen vermittelt werden. Quelle: https://steiermark.orf.at/news/stories/2934655


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Gedanken zum Aufsichtsjägertag

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Unser 3. Aufsichtsjägertag am 8. September 2018 im Österreichischen Freilichtmuseum in Stübing war ein voller Erfolg.

ei herrlichem Herbstwetter präsentierten sich naturverbundene Institutionen wie Berg- und Naturwacht, Bergrettung, Alpenverein, Naturschutzbund, Landwirtschaftskammer, Hundevereine und Jagdmuseum Schloss Stainz, sowie zahlreiche andere Aussteller zusammen mit der Jagd der Öffentlichkeit. Aktive und Besucher zusammengerechnet waren es an die 2.000 Personen. Von den vielen Attraktionen seien hier nur einige wenige genannt. Für Kinder gab es viel zu sehen und zum mitmachen. Besonderen Anklang fanden die zahlreichen Jagdhunderassen sowie die Jagdhornbläsergruppen, wovon eine aus Slowenien kam. Sehr gut besucht war der Stand des Aufsichtsjägerverbandes, an dem Willi Rath und sein Team Wildschmankerln anboten. Erwähnenswert auch das von Gerd Kaufmann liebevoll gestaltete Hofareal mit zahlreichen präparierten Tieren, einem Dachsbau mit Jungdachsen etc. Man hörte nur

begeisterte Stimmen. Besser kann die Jagd nicht der Öffentlichkeit präsentiert werden. Sozusagen ein für uns zwar sehr aufwändiges, aber für die Steirische Landesjägerschaft kostenloses „Leuchtturmprojekt“. Das alles war nur durch viele von Idealisten unentgeltlich geleistete Arbeitsstunden möglich.

der Steirischen Landesjägerschaft das noch gefallen lassen? Teilen Sie uns Ihre Meinung dazu mit! Wir bringen jeden Leserbrief unzensuriert.

Ganz anders das von unseren Jagdfunktionären beschlossene Millionen teure Leuchtturmprojekt in Mixnitz auf fremdem Grund und Boden. Hier hätte man wohl die MitgliederW befragen müssen, die mit einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages zur Jägerschaft um 58 Prozent (sic!) das teure Projekt bezahlen müssen. Wenn Sie den Artikel von LUCIUS in dieser Ausgabe aufmerksam lesen, können Sie sich ein Bild von den derzeitigen demokratiepolitisch verheerenden jagdlichen Verhältnissen in der Steiermark machen. Wenn sich jetzt nicht rasch etwas ändert, dann nie. Wie lange wollen sich die Zwangsmitglieder

Wir Jäger sind innerhalb der Gesamtbevölkerung nur eine sehr kleine Gruppe von 1,4 %. Und dann noch gespalten? Wenn nicht alle Jäger gemeinsam an einem Strang ziehen, wird das Image der Jagd nie verbessert werden können. Das hat in der Vergangenheit nicht geklappt und wird auch in Zukunft nicht funktionieren.

Es ist sehr schade, dass leider alle eingeladenen 9 Landesjägermeister verhindert waren. Und wo war da der Dachverband Jagd Österreich?

Also, liebe Jagdkolleginnen und Jagdkollegen, nicht kleinkariert denken, sondern zusammenstehen. Sonst werden wir eines Tages nicht mehr jagen. Bruno Pflüger

Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Partnern • Jägerausbildung – Vom Jungjäger bis zum Jagdakademiker – Aufsichtsjägerverband, Jagdschule Corax • Kunsthandwerk, Schnitzen: Fa. Diethart und Heinz Kletzenbauer • Schützenscheiben und Seidenmalerei - Maria Binder • Trachtenaccessoires – Klaudia Schneider • Stutzenmanufaktur – Aurelia Lammer • Woadsäck, Wildererrucksackerzeugung – Georg Eder • Hutmacher – Luegger-Reinisch • Schuhmacher – Fa. Schalk • Bergstockherstellung – Pöllabauer • Optik – Fa. Jagd und Forst • Digiskopie – Mag. Gudrun Kaufmann • Falknerei – Werner Leitner • Gravur: Fa. Waffen-Grois • Weinstand: Aufsichtsjägerzeitung • Kunstaustellung im Vierkanthof – Fritz Kemetter • Brotbacken und Mehlspeisen – „Die Bäurinnen“ • Lockruf – Siegfried Erker • Wildbretküche – Aufsichtsjägerverband • Klettern - Boulderblock – Alpenverein • Bergrettung – Ausrüstung und Vorführungen • Vogelkunde – Avifauna, Nationalpark Neusiedlersee, Hr. Leander • Insektenhotel - Berg & Naturwacht • Hochsitzbau, Reviereinrichtungen – Aufsichtsjägerverband • Kinderprogramm (Verkleiden, Holz-Zirkus), Aufsichtsjägerverband und Holz-Zirkus Reitbauer • Wildkunde, Federn, Fährten, Präparate: Jagdmuseum Stainz • Jagdhornbläser – diverse Gruppen; Kohlbacher, Maierhofer • Jagdhundevorführung – 15 verschiedene Hunderassenvereine, Heinz Neuhold • Ökologie und Motorsägenschnitzerei – Kammer für Land- und Forstwirtschaft, Waldverband • Lederhosenerzeugung – Schneider- und Säcklermeister Christian Sabetz • Lodenerzeugung - Loden Landl • Schiesskino – Jagdschule Diana / Schiessstätte Weiz, Rupert Friedl, Aufsichtsjägerverband • Bogenschießen – Landesschiessstätte Graz-Andritz • Preisschießen (Luftgewehr) mit vielen tollen Preisen – Aufsichtsjägerverband • Volkstanz u. Musik – Volkstanzgruppe Friesach, Gamskogelmusi, Stiefingtaler Musi & Waasener • Hornbläser, Trachtenverein Almrausch Semriach mit Kindertanzgruppe • Lebensraumgestaltung für Wildtiere – Fa. Wildacker.at, Martin Schmidt • Waldbegehung, Kindererlebnispfad – Verein Waldpädagogik, DI Herwig • Schüssler Präparator – Klaus Weixler

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Verbandsgeschehen Der neue RUAG Ammotec Austria Katalog 2018/19

Der aktueller RUAG Ammotec Austria Katalog 2018/19 ist da RUAG Ammotec Austria GmbH, Österreichs Marktführer im Vertrieb von Jagd- und Sportmunition sowie Großhändler für Jagd- und Sportoptik, Faustfeuerwaffen, Büchsen, Flinten und Zubehör für Jäger und Sportschützen, stellt den aktuellen Katalog vor. Der Serviceteil im Katalog wurde weiter ausgebaut und es werden nützliche Informationen von einigen Landesjagdverbänden gleich am Beginn des Kataloges bereitgestellt. Sie finden ein zeitgemäßes und professionelles Sortiment für, Jägern, Sportschützen, Naturliebhaber und Outdoor-Begeisterte. Mit einem großem Umfang sowohl an bewährten als auch neuen Produkten möchten wir Ihnen gern die Auswahl erleichtern. Ab Oktober ist der neue RUAG Ammotec Austria-Katalog 2018/19 flächendeckend bei allen Waffenfachhändlern und auf den Schießstätten kostenlos erhältlich. Bildtext: Der neue RUAG Ammotec Austria Katalog 2018/19

Über das Unternehmen: RUAG Ammotec Austria GmbH ist ein Tochterunternehmen der RUAG Ammotec GmbH und Marktführer im Vertrieb von Jagd- und Sportwaffen, Munition, Optik und Zubehör für Jäger und Sportschützen. Zu den bekanntesten zivilen Munitionsmarken gehören RWS, ROTTWEIL, GECO und NORMA. Derzeit beliefert RUAG Ammotec Austria als Großhändler mit mehr als 35 Marken über 200 Waffenfachhändler und Büchsenmacher in ganz Österreich.

Alle Infos unter www.ruag-ammotec.at Seite 42

„Uns ist kein Auftrag zu klein aber auch nicht zu groß!“ Dementsprechend reicht unser Angebot von Dachstühlen inklusive Spenglerei und Dachdeckerarbeiten, Wintergärten, Innenausbau, Holzstiegen, Balkone, Fußböden, Carport´s, Umbau und Aufstockungsarbeiten, Althaussanierungen bis hin zu Blockhäusern. Sie sind sowohl als Privat- als auch Firmenkunde bei uns bestens aufgehoben. Von der einfachen Dacheindeckung im Garten, Wohnhaus bis zum Industriegebäude, aber auch für anspruchsvolle Ingenieurholzbauten sind wir die richtigen Partner. Für meisterhafte Ausführung Ihrer Wünsche garantiert unser perfekt ausgebildetes Team, das schon durch viele pünktliche und qualitativ hochwertig abgewickelte Aufträge für Zufriedenheit und Anerkennung unter unseren Kunden gesorgt hat. Auf Grund unserer einzigartigen Verarbeitung von Rundholz, können wir Ihnen anbieten, eigenes Holz mit enormer Wertsteigerung für Hallen, Wirtschaftsgebäude Wohngebäude etc. zu verwenden und etwas Besonderes zu günstigen Konditionen zu schaffen.


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BEZIRKSGRUPPE Murau

Fortbildung für kundige Personen Vom Herbst 2018 bis Frühjahr 2019 werden Fortbildungsveranstaltungen Foto: Fotolia

für kundige Personen, in Bezirk Murau angeboten.

Am 16.11.18 findet um 19:00 Uhr beim Gasthof Leitner, in Lind bei Scheifling, ein Vortrag über

Waffenverwahrung statt. Vortragender ist Dr. Ulrich Haselmann

Termine Datum: 21.11.18 Zeit: 19:00 – 21:00 7.11.18 15:00 – 17:00 12.12.18 19:00 – 21:00 12.1.19 10:00 – 12:00 und 19:00 – 21:00 26.1.19 10:00 – 12:00 und 19:00 – 21:00 7.2.19 19:00 – 21:00 Ort: Bezirkskammer Murau Vortragender: Dr. Armin Deutz Anmeldung: Online unter www.jagd-stmk.at/kundige-personen-termine/

Auflösung Quiz A: Schwalbenschwanz (7) B: Turmfalke (8) C: Rotkehlchen (3) D: Fichte (4) E: Kreuzotter (1) F: Steinwild (11) G: Gebirgsstelze (5) H: Sonnentau (9) I: Buntspecht (12) J: Hausrotschwanz (6) K: Höckerschwan (2) L: Schneehuhn (Losung) (10)

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Verbandsgeschehen - Kleinanzeigen Wiederholungsseminar für Aufsichtsjäger-Kandidaten Der Steirische Aufsichtsjäger-Verband veranstaltet am Samstag, dem 13. Oktober 2018 für alle, die bei der Aufsichtjägerprüfung im Frühjahr nicht ganz sattelfest waren, ein Wiederholungsseminar. Dieses Seminar dauert von 09.00 bis ca. 17.00 Uhr und wird im Raum Graz stattfinden. Im Rahmen des Seminars besteht die Möglichkeit eventuelle Unklarheiten zu bereinigen. Die Kosten werden 50,– Euro betragen. Für nähere Auskunfte und zur Anmeldung stehe ich unter der Nummer 0676/86640066 gerne zur Verfügung. Eine Anmeldung bis 4.10. 2018 ist unbedingt erforderlich.

DIVERSES

GRATULATION

Aufsichtsjäger Vermittlung: Anfragen an Obmann Willi Körbler, Tel.: 0664/160 18 91 Die neuen, vielfach nachgefragten Hutabzeichen sind ab sofort bei unseren Veranstaltungen und bei den Bezirksobmännern erhältlich. Setzen auch Sie ein (Hutab)Zeichen und schmücken Sie Ihren Hut. Es gab bis jetzt übrigens kein eigenes Hutabzeichen für Aufsichtsjäger.... Male Schützenscheiben für jeden Anlass. Genauer Info: 0676/87427739 bzw. johannaheidrun.helm@hotmail.de Impressum Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz. T u. F: 0316/2311236677, E: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at, www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Inhalt: Für den Inhalt der einzelnen Artikel sind die jeweils benannten Autoren verantwortlich. Die Inhalte der Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder. Alle hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich Informationszwecken sowie Zwecken der Meinungsbildung. Der Steirischer Aufsichtsjägerverband übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, T: 0664/45 57 400, oder 03118/51 613, www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz Redaktion: Mag. Karlheinz Wirnsberger, Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Prinz Karl von und zu Liechtenstein, Ing. Hanshelmut Helm Grafik: Reinhard Wernbacher. Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher.

Jungjägerkurs

Die Jagdschule Corax veranstaltet 2019 wieder einen Jungjägerkurs. Der Kurs beginnt am 05.01.2019 und findet dann alle 14 Tage samstags ganztägig bis zur Prüfung im April statt. Kursort: Peggau. Anmeldungen und nähere Auskünfte unter der Tel.-Nr.: 0664 3229387.

Am 2. September 2018 konnte die Abschussnehmerin Susanne Gruber im Lehr- und Versuchsrevier des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes in Graz diese kapitale 16-jährige Gamsgeiß erlegen. Wir wünschen ein kräftiges Weidmannsheil.

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Am 11. September konnte LO Hanshelmut Helm auf Einladung des Freundes und LO des Kärntner Jagdaufseher Verbandes einen starken Murmelbären in dessen Jagd in den Nockbergen erlegen!

Der StAJV grautliert der Familie Aigner zur Vermählung.

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AUFSICHTSJÄGERKURS KURSBEGINN: 12. Jänner 2019 KURSTAGE: Jeweils Samstag im 14-tägigem Rhythmus (bei Bedarf auch Freitag Nachmittag)

KURSZEITEN: 8:00-17:00 Uhr KURSORT: Seminarsaal La Cucina in 8120 Peggau Für Alle, die im Selbststudium mit Unterstützung die Aufsichtsjägerprüfung machen wollen, ist dieses Turnusseminar geplant. Exzellente Vortragende werden sich Bemühen, Sie zur Prüfung vorzubereiten. Zum Kursabschluß (vor der Prüfung) wird ein Repetitorium im Schloß Stainz (Jagdmuseum) abgehalten und das Wissen überprüft. Sämtliche Kursunterlagen (Steir. Lehrprinz) und Reviergänge sind in den Kurskosten enthalten. PREIS: 950,– Euro Eine Anzahlung in der Höhe von Euro 300,– ist bei Kursanmeldung zu bezahlen Max. Teilnehmerzahl sind 10 Personen. Nähere Auskünfte und Anmeldung beim Kursleiter. Ing. Hanshelmut Helm (Kursleiter)

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BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV

Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse

Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz

Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935

Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.

(Datum) (Unterschrift)

Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht

Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.

n Jagdfunktionär:

Abbuchungsauftrag für Mitgliedsbeitrag: Bank IBAN Datum Unterschrift

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at



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