Der Steirische Aufsichtsjäger Ausgabe 17 - Frühling 2019

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Ausgabe 17- Frühling 2019 Preis: € 7,90

Foto: © Kh. Wirnsberger

Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at



INHALT

VORWORT

KOMMENTAR Wolf: Problem oder Problemlöser Von Dr. Karoline Schmidt

Seite 4

Landesobmann Hanshelmut Helm

TIERPORTRAIT Der Biber in die Steiermark Portrait eines erfolgreichen Wiederkehrers. Von Brigitte Komposch

Der Kiebitz Von Sebastian Zinko

JAGDHUNDERASSEN Die Slowakische Schwarzwildbracke Von Reinhard Wernbacher

BOTANIK Die Birke

Seite 10 Seite 13

Seite 11

Von Ing. Hanshelmut Helm

Seite 18

WAFFEN Der Schalldämpfer aus rechtlicher Sicht und aus der Sicht der jagdlichen Praxis Von Dr. Jürgen Siegert

Seite 20

RECHT Waffengesetznovelle 2019EU-Waffenrichtlinie beseitigt Schusswaffen der Kategorie „D“ Von Dr. Ulrich Haselmann Die Wildfütterung im Jagdrecht Von Dr. Bruno Pflüger Weidgerechtigkeit Von Dr. Bruno Pflüger

Seite 23

Werte Leserinnen und Leser, liebe Weidkameraden!

W

ährend in der Obersteiermark noch enorme Schneemengen liegen, blühen in der Südsteiermark schon die ersten Frühlingsblumen. So unterschiedlich,

wie die Natur ist auch die Jagd in unserem Bundesland. Vor kurzem hielten wir unsere 6. Landesvollversammlung

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in Weiz ab und schon werden die ersten Trophäenschauen abgehalten. Der Aufsichtsjägerverband plant auch schon

LUCIUS Winterfütterung – Sinn oder Unsinn

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seinen Aufsichtsjägertag, der diesmal in der Obersteiermark stattfinden soll. Voller Spannung warten wir auch auf

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die Ergebnisse der Aufsichtsjäger-Umfrage. Ich hoffe auch auf die Gründung weiterer Bezirksgruppen, damit wir un-

ERSTE HILFE IM REVIER Erste Hilfe beim Jagdhund

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sere Mitglieder in allen Bezirken bestens vertreten können.

Allergien LESERBRIEFE

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Bitte nehmen sie Ihre Aufgabe als Aufsichtsjäger bei der Abschussplanerstellung ernst und weisen sie auf eventuelle Fehler hin. Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Jagdbe-

HISTORISCHES Wildschweinjagd bei Ehrnau

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ginn und ein kräftiges Weidmannsheil für die Maijagd.

VERBANDSGESCHEHEN 6. Landesvollversammlung

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Weidmannsheil

Jahreshauptversammlung der Bezirksgruppe Murau vom 19.01.2019

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Hanshelmut Helm Seite 3


IM REVIER

von K. Schmidt

Foto: KH. Wirnsberger

WOLF

Problem oder Problemlöser „Wo der Wolf jagt, wächst der Wald“ - ist es wirklich so einfach? Oder ist es nicht vielmehr eine verständliche Wunschvorstellung um den vertrackten Wald-Wild-Konflikt endlich zu lösen?

S Dr. Karoline Schmidt Wildbiologin

Seite 4

eit den 1970er Jahren argumentieren und diskutieren wir wieviel Wild waldverbzw. walderträglich ist, wo die Grenze verläuft zwischen Wildeinfluss und Wildschaden, ökonomischem und vor allem ökologischem, damit die SchutzErholungs- und Wohlfahrtsfunktionen des Waldes als öffentliches Gut gewahrt bleiben. Im Sommer 2012 bekannten sich Vertreter von Forst- und Jagd im Wallfahrtsort Mariazell dann öffentlich zum Selbstverständlichen: Zur Verjüngung der standorttypischen Baumarten (mit forstlichen Schutzmaßnahmen als Ausnahme) und zu der dafür notwendigen Regulierung der Schalenwildbestände „als vordringliche Aufgabe der Zukunft“. Fürwahr eine Aufgabe der Zukunft. Denn bei der

diesjährigen Jägertagung erklärten Vertreter von Forst & Jagd übereinstimmend, dass nach nunmehr 6 Jahren noch keine Trendumkehr feststellbar ist[1]. Sie ist größtenteils noch nicht einmal in den Köpfen angekommen. Wie Werner Beutelmeyer feststellt[2], fehle bei drei Viertel der befragten Jäger das Problembewusstsein immer noch und gerade „in Rotwildrevieren [wird] am wenigsten an der Lösung bzw. Verbesserung der Schadensthematik gearbeitet“. Denn obwohl die Ergebnisse von Waldinventur und Wildeinflussmonitoring vereinbart außer Streit stehen, vermutet doch fast die Hälfte der befragten Jäger „dass die ausgewiesenen Forstschäden entweder weit übertrieben oder gar nur Propaganda der Forstleute sind“. Gleichzeitig erklä-

ren zwei Drittel, Verbissschäden nicht eindeutig zu erkennen. Die Situation ähnelt der eines Patienten, der die Diagnose nicht wahrhaben will, weil er mit der Therapie nicht einverstanden ist. Der Befund „fehlende Verjüngung“ ist vielerorts für den Kundigen offensichtlich, aber die Rosskur einer massiven Reduktion der Schalenwildbestände will sich kaum ein Jäger zumuten. Verständlich, geht doch die Gleichung „weniger Wild = weniger Schäden“ keineswegs immer auf. Erfahrungsgemäß führt erhöhter Jagddruck meist erst recht zu Schäden. Und das, obwohl der Bestand gefühlt schon nahezu ausgerottet ist. Zudem liegt die Ursache für nichtvorhandene Verjüngung ja oft auch in waldbaulichen Fehlern. Andererseits kann bei starkem Wildeinfluss keinem Forstmann die Verjüngung gelin-


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gen, auch wenn er das Spiel mit Licht und Schatten meisterhaft beherrscht. Das erinnert an endlose Schere-Stein-Papier-Runden: jedes stichhaltige Argument kann durch ein anderes entkräftet werden. Jetzt aber gibt es einen neuen Mitspieler, der die nötigen Veränderungen anstoßen könnte, wenn man ihn zulässt. Der Wolf ist - wie das Schalenwild - als Wildtier ein integraler Teil des Waldökosystems (ja, dazu hatten sich in Mariazell sowohl Forst als auch Jagd bekannt). Er erfüllt die Vorgabe vorrangig weibliches und Jungwild zu bejagen und kommt auch der Forderung nach einer großräumigen wildökologischen Raumplanung nach: das Revier eines Rudels erstreckt sich über 170 Eigenjagdreviere. Ist der Wolf der ersehnte Problemlöser? Nein, meint der Dachverband „Jagd Österreich“, der die österreichisches Jägerschaft vertritt. Im Gegenteil. Der Wolf schaffe Probleme, vor allem „vermehrte Schäden am Wald“[3]. Ja, meinte der Schweizer Forstverein und begrüßte - im selben Jahr als in Österreich die Mariazeller Erklärung als „richtungsweisend“ gefeiert wurde - „die Präsenz von Luchs und Wolf […] als erwünschten Beitrag zur Bestandesregulierung von Reh, Hirsch und Gämse.“[4] Denn 2012 waren am Calanda, einem knapp 3.000m hohem Bergmassiv an der Kantonsgrenze Graubünden-St Gallen, erstmals seit 150 Jahren wieder Wölfe auf Schweizer Boden geboren worden. Das ist seither jährlich der Fall. Da die Jungwölfe aber nicht dauerhaft im Rudel bleiben, sondern abwandern, leben und jagen am Calanda konstant fünf bis zehn Wölfe. Wächst der Wald, wo Wölfe jagen? Ja. „In der Sommerkernzone des Wolfrudels spricht einiges für einen direkten Effekt von Wölfen auf die Baumverjüngung […]der Verbiss an bevorzugt gefressener Baum-

verjüngung sank und die Dichte der Baumverjüngung nahm zu“[5]. Und nein, denn ein Teil des Verbisses hat sich nur verlagert: in den Wintereinstand, wo der Sommerverbiss zunahm (allerdings weniger als er im Sommereinstand abgenommen hatte), weil das Rotwild sommers dort einsteht, während die Wölfe in der Nähe des Wurfbaus bleiben. Das ist die naheliegende Reaktion auf jede Bejagung: Wenn es kann, weicht es in weniger oder unbejagte Bereiche aus. Und aufgrund der im Schweizer Jagdsystem kurzen Jagdzeit im Herbst ist das Wild am Calanda im Sommer - dort, wohin es den Wölfen ausweichen kann - völlig unbejagt. Im Winter ist ein großräumiges Ausweichen energetisch offenbar nicht sinnvoll und Rotwild bleibt in seinem Einstand, auch wenn dort Wölfe jagen. Freilich, wo der Wildstand für die Verjüngung des Waldes zu hoch ist, verlagert sich mit viel Wild auch viel Verbiss. Dann kann auch der Wolf keine Waldwunder wirken. ( Foto Wolf 1 ) Eine Lokalzeitung titelte daher: „Die Förster können sich nicht auf den Wolf verlassen“[6]. Natürlich nicht. Wie auch eine rumänische Studie zeigt, kann der Wolf nicht verhindern, dass in von Menschen unbejagten Schutzgebieten ein Drittel, stellenweise sogar die Hälfte der im Kronenbereich vertreten Arten durch Schalenwild und Vieh verbissen werden und über 1.5m Wuchshöhe nicht hinauskommen. In wolffreien, unbejagten Wäldern Thüringens ohne Waldweide-Einfluss sind es allerdings 67%[7]. Die Schweizer Forstwirte wussten wohl, dass in einer Kulturlandschaft der Wolf nur „einen wichtigen Beitrag zum Gleichgewicht zwischen Wald und Wild leisten“ [8], den Jäger aber nicht ersetzen kann: Wölfe erbeuten schlicht zu wenig: pro 100 Hektar erjagt ein achtköpfiges Rudel in der Lausitz 2,22 Stück Schalenwild[9] ; das entspricht ziemlich genau den umgerechnet 3 erwachsenen Rehe/100

ha für das Rudel auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig[10]. Zwar benötigt ein Wolf im Schnitt 2-3kg Fleisch pro Tag, aber weil sein Revier sich über durchschnittlich 200 km2, also 20.000 ha und damit über mehr als 170 österreichische Eigenjagdreviere erstreckt (im Burgenland und in Tirol „nur“ über 66 Eigenjagden, weil hier die Mindestgröße für Eigenjagden 300 ha ist), erlegen Jäger jährlich im Durchschnitt das Fünf- bis Zehnfache. Ebenso wenig wie der Wolf den Jäger, kann der Jäger den Wolf ersetzen. Das liegt in der Natur der Sache: Ein Rasenmäher erzielt einen anderen ökologischen Effekt als Beweidung, eine Forstkultur kann die ökologische Nische einer Naturverjüngung nicht nachbilden. Das irrige Selbstbild der Jäger als Wolfersatz ist einer der Gründe, warum die Wald-Wild-Problematik nicht vom Fleck kommt. Der Mensch ist ein Augentier, er muss auf Sicht jagen, und tut dies bevorzugt von Hochsitzen (Foto Hochsitz) mit erweitertem Blickfeld. Entsprechend weicht das bejagte Wild ins Dickicht und ins Dunkel der Nacht aus. Es ist eine Selektion zum Nachteil der Jäger, denn es überleben und vermehren sich jene scheuen Tiere, die sich nicht auf Freiflächen wagen[11]. Aber es ist eine Jagdart nach den Wünschen der meisten Jäger: häufiger Einzelansitz im eigenen Revier bzw. Einzeljagd mit persönlicher Abschusszuteilung, wobei Trophäenträger sowie eine vorhersehbare Brunftjagd im Mittelpunkt des Interesses und des Jagd-HegeManagements stehen. Dieses „permanente Hinterherschleichen am Rotwild“[12], wie der Vorarlberger Wildbiologe Hubert Schatz es nennt, hat im Verlauf der letzten Jahrzehnte dazu geführt, dass das Wild - unabhängig von der Höhe des Bestandes - in zu vielen Gebieten einen zu starken Einfluss auf den Wald hat - und mancher Einstand mehr verknöchert als verholzt. Andere Seite 5


Jagdstrategien wären dringend erforderlich. Aber Stöberjagden mit Hunden als Helfer sind selten, denn sie sind aufwendig, erfordern gute Hunde, gute Schützen, viel Planung, Abstimmung und Zusammenarbeit. Deshalb sind diese Gemeinschaftsjagden meist nur eine Notlösung, wenn „der Hut brennt“ und das Wild schon bis zur Unsichtbarkeit bejagt wurde. Als gute Läufer jagen Wölfe ebenfalls gerne im offenen Gelände. Dort sind ihre Jagden leichter zu beobachten und zu filmen, weshalb so auch das Bild ist, das wir aus nordamerikanischen Dokumentationen im Kopf haben: Wölfe, die einen Elch ein, zwei oder mehr km über offene Flächen verfolgen. Die Flucht ist allerdings oft erfolgreich und muss nicht unbedingt eine lange Hetzjagd sein: In Skandinavien flüchten Rehe im Schnitt 237 m, Elche nur 76 m. Nach dieser kurzen Jagdstrecke war in etwas mehr als der Hälfte der Fälle das Beutetier entkommen[13]. Besser ist es freilich von den Wölfen gar nicht erst entdeckt zu werden. Von Menschen nicht bejagte Wapiti im Yellowstone Nationalpark hielten sich vor der Ansiedlung der Wölfe in den Sommermonaten fast ausschließlich auf offenen Flächen auf. Nach der Ansiedlung der Wölfe nutzten sie wenige offene Aufenthaltsgebiete und standen vermehrt im Wald ein[14]. Auch Rotwild würde wohl vor dem Wolf Sichtschutz im Wald suchen - aber dort steht es tagsüber ja ohnehin schon ein, weil auf den Freiflächen der Mensch lauert. Anders als der Mensch aber jagt der Wolf, der Stammvater der Hunde, vorrangig mit der Nase und im Rudel, und er jagt auch in Wäldern mit geringer Sichtweite. Wölfe nutzen Sichtschutz für Überraschungsangriffe[15] und streifen aufgefächert durch blickdichte Bestände wie Hunde bei einer klassischen Stöberjagd [16]. Polnische Seite 6

von K. Schmidt

Untersuchungen belegen, dass Wölfe vor allem dort erfolgreich jagen, wo die Fluchtmöglichkeit der Beutetiere eingeschränkt ist: Verjüngungsflächen, dichte Bestände mit reichlich Unterwuchs und liegendem Totholz, unwegsames Gelände, Wasserläufe und Grenzlinien, an welchen sich das verfolgte Wild auf eine neue Situation einstellen muss und kurz langsamer wird [17] entsprechend ist in Wolfrevieren die Verbissintensität auf solche Flächen deutlich verringert[18] (für Rehe, als Schlüpfer im Dickicht zu Hause, erweisen sich vor allem Kulturzäune als fatal[19].)

Foto: © istockphoto/jimkruger

IM REVIER

Rotwild reagiert auf den Waldjäger Wolf entsprechend: Es macht sich schwer auffindbar, indem es kleine Gruppen bildet, die als Einheit weniger leicht entdeckt werden[20], es steht mal da ein, mal dort, und wird dadurch unvorhersehbar. Es ist das über die Jahrtausende wiederholte Fangen und Verstecken spielen, das die Sinne von Jäger und Beute schärft. Nur Muffelwild verliert jedes Mal, weil es den Wolf im Laufe seiner Evolution nicht kennengelernt hat. Von dieser nicht heimischen Wildart abgesehen: Reduziert der Wolf die Wildbestände? Sicherlich - oft aber nicht in einem forstlich relevanten Ausmaß. „Die Gleichung Wolf = weniger Wild = weniger Verbiss ist“, wie die Andrea Kupferschmid von der Eidgenössischen Forschungsanstalt WLS festhält, zu einfach. Vielmehr existieren komplizierte Wechselwirkungen zwischen Raubtieren und wildlebenden Huftieren. Dadurch variiert der Verbiss an der Baumverjüngung kleinräumig, an manchen Orten mehr, an anderen weniger [21]. Genau darum geht es: um die Variation in der Verteilung von Wild und Verbiss. Bereits durch ihre Anwesenheit halten Wölfe das Wild zwischen verschieden Einständen in

Bewegung, und bewirken damit kleinräumig eine dynamischere Raumnutzung und eine breitere Verteilung des Verbisses[22]. Und indirekt auch eine Reduktion: Wittert Rotwild Wolfskot, sichert es so viel häufiger, dass die Äsezeit auf die Hälfte verkürzt und entspre-


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chend weniger gefressen wird[23] ein Effekt, der mehrere Wochen anhält. Sofern der Wildbestand nicht durch Hegemaßnahmen dauerhaft über der Tragfähigkeit gehalten wird, bleibt der Verbiss damit das, was er sein soll: Wildeinfluss und kein Wildschaden.

Veränderungen durch Wechsel in andere Einstände sind auf der Ebene von Wildlebensräumen betrachtet geringfügig, aber sie werden aufgrund des kleinstrukturierten Reviersystems sowie eingefahrener, starrer Jagdkonzepte als massiv und negativ wahr-

genommen. Es ist verlockend, die Ursache für Wildschäden (als hätte es bisher keine gegeben) dem Wolf als Sündenbock aufzubürden. Die Aussage „Das Großraubwild ist für die Wildschadensprävention (Rotwild) kontraproduktiv!“[24] - nur zwei Jahre nachdem sich Seite 7


IM REVIER Wölfe auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig angesiedelt hatten - war ebenso vorschnell wie die „Wo der Wolf jagt, wächst der Wald“-Sichtweise unzulässig vereinfachend ist. Denn - wie auch die Wildbiologin Christine Miller den Jägern bestätigt - „nach einer gewissen Gewöhnungsphase stellt sich Schalenwild auf die Gegenwart von Wölfen ein“[25]. Hilfreich sind differenzierte Fragen wie sie Christian Kubitschka, der Leiter der Stabsgruppe Nachhaltigkeit und Raumnutzung der Heeresforstverwaltung in Allentsteig, heute stellt: „Welche Beweise haben wir für welche Thesen? Schält das Wild, weil der Wolf da war? Was ist mit Schäden bevor er kam? Inwiefern wirkt sich das veränderte Äsungsangebot, welches parallel zur Wolfsbesiedelung am TÜPL einherging, in puncto Offenlandflucht des Rotwildes aus“?[26] Sind wirklich die Wölfe, die während einer massiven Rotwild-Reduktionsphase kamen, der Grund dafür, dass Rotwild nicht mehr auf den großen Freiflächen steht? Überall dort, wo Großraubtiere UND Menschen jagen, meidet das Wild vorrangig den menschlichen Jäger. Die Hauptverantwortung für das Feindverhalten des Wildes liegt beim menschlichen Jäger. Nur er kann auf Distanz zuschlagen und er jagt in hoher Dichte: Selbst wenn Österreich flächendeckend Wolfsjagdrevier wäre, wäre für ein Stück Wild die Wahrscheinlichkeit, einem Jäger in den Anblick zu kommen, 170-mal höher als einem Wolf über den Weg zu laufen. Die Anwesenheit von Wölfen provoziert deshalb keineswegs das Schreckensszenario einer „intensiven Bejagung.. [und] verstärkten, dauerhaften Beunruhigung“, die zwangsweise „vermehrte Schäden am Wald (z. B. Schälschäden)“ provoziert, wie dies der Dachverband prophezeit. Wölfe, für die jede Jagd mit Energieaufwand und Verletzungsrisiko verbunden ist, jagen nicht „notwendig intensiv“, sondern minimalinvasiv. Seite 8

von K. Schmidt

Die Angst der Jäger „dass das Wild wesentlich vorsichtiger wird - und das wird auch die Bejagung für die Jäger erschweren,“[27], die Christian Schoiber aus dem Vorstand der Salzburger Jägerschaft stellvertretend für viele Jäger ausspricht, offenbart die Hauptursache für die bestehende Wald-WildProblematik. Und diese wird man nicht mit eben jener Jagd-HegeStrategie lösen, durch die sie entstanden ist. Die einzig sinnvolle Reaktion auf die Anwesenheit eines Wolfrudels ist die Anpassung der Bejagungsstrategie, so wie sie die Verantwortlichen auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig vornehmen: eine Schwerpunktbejagung in den schadensanfälligen Waldgebieten[28]. Diese Jagdstrategie wäre freilich immer schon zweckdienlich gewesen, doch für ihre Umsetzung bedurfte es offenbar der Anwesenheit der Wölfe als treibend Kraft. Wer sie nicht als Anmaßung der Natur sieht, die solcherart in die peinlich gehegten Bestände eingreift, erkennt, dass Wölfe nicht Konkurrenten der Jäger sind, sondern ihr dringende nötiges Korrektiv. Wölfe könnten den Teufelskreis durchbrechen, den das bestehende Jagdsystem geschaffen hat. Ihr großer Aktionsradius gibt aber nur den Impuls dazu, den engen Spielraum des Reviersystems zu erweitern und das umzusetzen, was seit Langem nötig ist: große wildökologische Einheiten für Rotwild mit revierübergreifenden Konzepten nicht nur für gemeinschaftliche Bewegungsjagden, sondern auch für Einzelansitze. „Wie der Wolf jagen“[29] hat bereits vor Jahren der Wildbiologe Hubert Schatz den Jägern ans Herz gelegt. Revierübergreifend nicht nur zu hegen, sondern auch zu jagen (ist doch die fachgerechte Jagd ein wesentlicher Teil der Hege) wäre eine geeignete Maßnahme, um aus der durch egoistisches Revierdenken („Die anderen sollen schießen“ oder „Ich schieß mir meinen Sommerbestand nicht zusammen“)

geschaffenen Sackgasse, in der vor allem die heimische Rotwildjagd steckt, herauszukommen. Eine erfolgreiche Rotwildbewirtschaftung erfordert ein Abgehen von starren Bejagungsgewohnheiten, erfordert, wie Friedrich Völk betont, „Flexibilität, gute Jagdkonzepte, Abwechslung und dauerhafte Bereitschaft zur Veränderung“[30]. Das ist der Ball, den der Wolf ins Wald-Wild-Feld spielt. Es liegt an Grundbesitzern und Jägern ihn anzunehmen und damit weiterzuspielen. Die Wildbewirtschaftung wird nicht weniger, sondern anders. Der Wolf verändert sie in ähnlicher Weise wie eine Fußgängerzone das Geschäftsleben. Auch hier führt die Angst vor Veränderung jedes Mal zu wütenden Protesten und schlimmsten Befürchtungen. Doch trotz Sperre für den motorisierten Verkehr bleiben die zahlungskräftigen Kunden keineswegs aus, im Gegenteil: „Die Umsätze steigen in Fußgängerzonen im Allgemeinen um mehr als 20 Prozent an.“ [31]. Ebenso wird ein Gebiet durch den Wolf nicht weniger wert, sondern mehr. Denn einerseits ist ein artenreicher, resilienter, an die veränderten Umweltbedingungen angepasster Wald bereits mittelfristig ein höherer und verlässlicherer Vermögenswert als Trophäenträger. Andererseits gibt es durchaus in ausreichenden Zahl Jäger, welche die Jagd höher wertschätzen, wenn sie alle Sinne, auch den Scharfsinn, fordert. „Waldjagd ist unvorhersehbar [..] Der Waldjäger muss flexibel sein [..] Gerade das Unberechenbare macht aber den besonderen Reiz dieser Jagd aus[32]“ schreibt Hubert Zeiler über seine Rotwildjagd in Slowenien. „Wer den Wolf scheut, soll nicht in den Wald gehen“ meinte große russische Erzähler Fjodor Dostojewski in übertragenem Sinn. Im Sinne des Waldes und einer zukunftsorientierten Jagd ist ein ähnlicher, durchaus konkreter Standpunkt angebracht: „Wer den Wolf als Mitjäger scheut, soll nicht auf die Jagd gehen“.


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LITERATUR/QUELLE - WOLF ARTIKEL: [1] Schima, j. und Gorton, F. (2018) Forst & Jagd Dialog - aktueller Stand und weitere Entwicklungen. 24. Österr. Jägertagung (2018) 21-14 [2] Beutelmeyer, W. (2017) www.market.at/news/details/jagd-und-forst-kein-konflikt-in-oesterreich.html Abgerufen am17. April 2018 [3] Positionspapier www.jagdfakten.at/wp-content/uploads/2018/02/Positionspapier-Wölfe_Jagd-Österreich_20180207.pdf [4] Positionspapier Schweizer Forstverein (2012) www.forstverein.ch/.../pp_sfv_ luchs_wolf_2012.pdf [5] Kupferschmid, A.D.; Beeli, F.; Thormann, J., (2018) Effekte des Wolfrudels am Calanda auf die lokale Baumverjüngung. Bündnerwald, 71 (1), 37-44. [6] Straub, U. (2018) Die Förster können sich nicht auf den Wolf verlassen. Die Südostschweiz/Graubünden 28.3.2018 [7] Schulze, E. D., Bouriaud, O., Wäldchen, J., Eisenhauer, N., Walentowski, H., Seele, C., ... & Hessenmöller, D. (2014). Ungulate browsing causes species loss in deciduous forests independent of community dynamics and silvicultural management in Central and Southeastern Europe. Annals of Forest Research, 57(2), 267-288. [8] Positionspapier Schweizer Forstverein (2012) www.forstverein.ch/.../pp_sfv_ luchs_wolf_2012.pdf [9] www.jagderleben.de/praxis/woelfe-schalenwild [10] Kubitschka, Christian (2017) Der Wolf im Waldviertel am Truppenübungsplatz Allentsteig (Vortrag Jägertagung Aigen) [11] Ciuti, S., Muhly, T. B., Paton, D. G., McDevitt, A. D., Musiani, M., & Boyce, M. S. (2012). Human selection of elk behavioural traits in a landscape of fear. Proceedings of the Royal Society of London B: Biological Sciences, rspb20121483. [12] Schatz, Hubert (201) Befindet sich die heimische Rotwildjagd in einer Sackgasse? Vorarlberger Jagdzeitung Sep/Okt 2011 S4-7 [13] Wikenros, C., Sand, H., Wabakken, P., Liberg, O., & Pedersen, H. C. (2009). Wolf predation on moose and roe deer: chase distances and outcome of encounters. Acta Theriologica, 54(3), 207-218. [14] Mao, J. S., Boyce, M. S., Smith, D. W., Singer, F. J., Vales, D. J., Vore, J. M., & Merrill, E. H. (2005). Habitat selection by elk before and after wolf reintroduction in Yellowstone National Park. The Journal of Wildlife Management, 69(4), 1691-1707; [15] Kunkel, K., & Pletscher, D. H. (2001). Winter hunting patterns of wolves in and near Glacier National Park, Montana. The Journal of Wildlife Management, 520-530; Bailey, I., Myatt, J. P., & Wilson, A. M. (2013). Group hunting within the Carnivora: physiological, cognitive and environmental influences on strategy and cooperation. Behavioral Ecology and Sociobiology, 67(1), 1-17. [16] Mech, L. D., & Boitani, L. (Eds.). (2010). Wolves: behavior, ecology, and conservation. University of Chicago Press. [17] Bergman, E. J. 2003. Assessment of prey vulnerability through analysis of wolf movements and kill sites. Thesis, Montana State University, Bozeman, USA ; Bergman, E. J., Garrott, R. A., Creel, S., Borkowski, J. J., Jaffe, R., & Watson, F. G. R. (2006). Assessment of prey vulnerability through analysis of wolf movements and kill sites. Ecological Applications, 16(1), 273-284; Kuijper, D. P., Bubnicki, J. W., Churski, M., Mols, B., & Van Hooft, P. (2015). Context dependence of risk effects: wolves and tree logs create patches of fear in an old-growth forest. Behavioral Ecology, 26(6), 1558-1568; Bojarska, K., Kwiatkowska, M., Skórka, P., Gula, R., Theuerkauf, J., & Okarma, H. (2017). Anthropogenic environmental traps: Where do wolves kill their prey in a commercial forest? Forest Ecology and Management, 397, 117-125. [18] Kuijper, D. P. J., De Kleine, C., Churski, M., Van Hooft, P., Bubnicki, J., & Jędrzejewska, B. (2013). Landscape of fear in Europe: wolves affect spatial patterns of ungulate browsing in Białowieża Primeval Forest, Poland. Ecography, 36(12), 1263-1275. [19] Bojarska, K., Kwiatkowska, M., Skórka, P., Gula, R., Theuerkauf, J., & Okarma, H. (2017). Anthropogenic environmental traps: Where do wolves kill their prey in a commercial forest?. Forest Ecology and Management, 397, 117-125. [20] Hebblewhite, M., & Pletscher, D. H. (2002). Effects of elk group size on predation by wolves. Canadian Journal of Zoology, 80(5), 800-809. [21] Kupferschmid, A.D.; Beeli, F.; Thormann, J., (2018) Effekte des Wolfrudels am Calanda auf die lokale Baumverjüngung. Bündnerwald, 71 (1), 37-44. [22] Proffitt, K. M., Grigg, J. L., Hamlin, K. L., & Garrott, R. A. (2009). Contrasting effects of wolves and human hunters on elk behavioral responses to predation risk. Journal of Wildlife Management, 73(3), 345-356. Bergman, E. J. 2003. Assessment of prey vulnerability through analysis of wolf movements and kill sites. Thesis, Montana State University, Bozeman, USA; [23] Kuijper, D. P., Verwijmeren, M., Churski, M., Zbyryt, A., Schmidt, K., Jędrzejewska, B., & Smit, C. (2014). What cues do ungulates use to assess predation risk in dense temperate forests?. PLoS One, 9(1) [24] Kubitschka (2017) https://www.raumberg-gumpenstein.at/cm4/de/forschung/ publikationen/downloadsveranstaltungen/viewdownload/3184-jaegertagung-2017/29571-der-wolf-im-waldviertel-am-truppenuebungsplatz-allentsteig. html [25] Miller, Christine (2017) Wildtiere unter Stress. Steirischer Aufsichtsjäger10: 12-15 [26] Christian Kubitschka (2018) Vortrag vor dem Verein „ Der Silberne Bruch“ [27] http://salzburg.orf.at/news/stories/2900542/ [28] Landesverwaltungsgericht LVwG-AV-639/001-2017 St. Pölten 12. Juli 2017 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_NI_20170712_LVwG_ AV_639_001_2017_00/LVWGT_NI_20170712_LVwG_AV_639_001_2017_00.pdf

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von Brigitte Komposch

BIBER

TIERPORTRAIT

DER

Der Biber ist das größte Nagetier Europas.

Der Biber in die Steiermark -

Portrait eines erfolgreichen Wiederkehrers Mag. Brigitte Komposch, MSc Ökoteam – Institut für Tierökologie und Naturraumplanung

Mehr als 150 Jahre war der Europäische Biber (Castor fiber) in Österreich verschwunden. Sein schmackhaftes Fleisch, sein dichtes Fell und das sogenannte „Bibergeil“, das in der Volksmedizin weitreichende Anwendung fand, führten dazu, dass er intensiv bejagt und schließlich ausgerottet wurde.

W

iederansiedelungsprojekte in vielen europäischen Ländern in Kombination mit strengen Schutzbestimmungen machten es möglich, dass der Biber nun langsam wieder in seine ehemaligen Lebensräume zurück-

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kehrt. Aus der Steiermark liegen gesicherte Nachweise seit Beginn des 21. Jahrhunderts vor. Die Zuwanderung erfolgte über die Flüsse Mur, Raab und Enns, Aussetzungen von Tieren wurden nicht durchgeführt. In den Wintern 2012/13 und

2013/14 wurde der Biberbestand in der Steiermark im Rahmen einer Masterarbeit am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der BOKU in Wien erstmals erfasst (Komposch 2014). Im Zuge dessen wurden rund 60 Biberreviere in den Einzugsgebieten von Mur, Lafnitz und Raab


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Große Bäume bearbeitet der Biber „sanduhrförmig“.

Gehölze mit einem Durchmesser bis 5 cm werden am häufigsten gefällt.

abgegrenzt. Der Gesamtbestand wurde auf 220 Tiere geschätzt. Aktuell untersucht das Ökoteam - Institut für Tierökologie und Naturraumplanung in Zusammenarbeit mit der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht die Entwicklung der Biberverbreitung und des Biberbestandes in der Steiermark in den letzten fünf Jahren. Erste Ergebnisse zeigen, dass der Biber mittlerweile bis in das obere Murtal, sowie in das Enns- und Salzatal vorgedrungen ist. Die Zahl an dokumentierten Revieren ist bislang auf rund 120 angestiegen, der Gesamtbestand wird auf über 400 Tiere geschätzt. Zu den bemerkenswertesten Nachweisen zählt ein Vorkommen am Hubertussee im Mariazeller Land auf einer Seehöhe von 825 m. Als anpassungsfähige Art ist der Biber nicht nur in naturnahen Lebensräumen zu finden,

sondern besiedelt auch Gewässer innerhalb intensiv genutzter Agrarlandschaften und im Siedlungsraum. Aufgrund seiner Fähigkeiten, Dämme anzulegen und Gewässer aufzustauen, Gehölze mit einem Umfang von mehr als 50 Zentimetern zu fällen und Baue ins Erdreich zu graben kann der Biber als „Schlüsselart“ von Auen-Ökosystemen seine Umwelt aktiv gestalten und verändern. Das führt jedoch zu Konflikten mit der Land-, Forst- und Teichwirtschaft, dem Wasserbau und anderen Interessensgruppen. Diese Konflikte sind vor allem in jenen Bereichen der Kulturlandschaft zu finden, in denen die menschlichen Nutzungen bis an den Rand von Gewässern reichen, die vom Biber besiedelt werden. Rund 90 % der Konflikte treten in einem 10 m breiten Streifen entlang des Gewässers auf und 95 % innerhalb eines 20 m breiten Streifens (Zahner et al

2005). Da mittlerweile auch in der Steiermark verstärkt derartige Biberkonflikte auftreten, wurde eine Biberberatungsstelle eingerichtet, die betroffenen Personen Unterstützung und Beratung zu deren Lösung und generell im Umgang und Zusammenleben mit dem Biber bietet. Biber sind streng territorial und leben im Familienverband. Jede Familie besetzt ein Revier, dass in Abhängigkeit vom Nahrungsangebot wenige 100 m bis mehrere Kilometer lang sein kann. Das Revier wird hartnäckig gegenüber anderen Bibern verteidigt. Die Markierung erfolgt mit dem Bibergeil. Eine Familie besteht in der Regel aus einem Elternpaar sowie den Jungtieren von zwei Jahrgängen. Pro Jahr gibt es im Zeitraum zwischen Mitte April und Mitte Juni einen Wurf mit einem bis fünf Jungen. Obwohl die jungen Biber bei der Geburt

LITERATUR: Albegger, E., O. Samwald, H. W. Pfeifhofer, S. Zinko, J. ringert, P. Kolleritsch, M. Tiefenbach, C. Neger, J. Feldner, J. Brandner, F. Samwald, W. Stani (2015): Avifauna Steiermark – Die Vogelwelt der Steiermark. Birdlife Österreich – Landesgruppe Steiermark, Leykam Buchverlags Ges. m. b. H. Nfg. & Co. KG, Graz, 880 pp. Bezug: avifauna@club300.at

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von Brigitte Komposch

Fotos: © iStockphoto/CreativeNature_nl

TIERPORTRAIT

Sogenannte „Fällplätze“ befinden sich meist im zentralen Teil des Biberreviers.

Aktuell bekannte Verbreitung des Bibers in der Steiermark anhand von Rasterfeldern mit Bibernachweisen.

Dämme werden an schmalen Gewässern mit geringem Wasserstand angelegt.

LITERATUR: Komposch, B. (2014): Verbreitung und Bestand des Europäischen Bibers (Castor fiber Linnaeus, 1758) in der Steiermark. Linzer biologische Beiträge 46/2: 1277-1320. Zahner, V., Schmidbauer, M. & Schwab, G. (2005): Der Biber. Die Rückkehr der Burgherren. Buch & Kunstverlag Oberpfalz, 136 S.

BIBERBERATUNG: Mag. Brigitte Komposch, MSc Ökoteam – Institut für Tierökologie und Naturraumplanung Bergmanngasse 22, 8010 Graz bibermanagement@oekoteam.at www.oekoteam.at www.bibermanagement.at Tel.: 0316/351650-17 Bibertelefon: 0660/7170933

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bereits voll behaart und sehend sind, bleiben sie gewöhnlich die ersten vier bis sechs Wochen im Bau. In dieser Zeit können sie noch nicht gut schwimmen, was dazu führt, dass sie bei starken Hochwässern häufig ertrinken. Mit etwa zwei Jahren verlassen sie in der Regel den Familienverband und machen sich auf die Suche nach einem eigenen Revier. Der Biber ist nach der FaunaFlora-Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992, „FFH-Richtlinie“), Anhänge II und IV, streng geschützt. Für ihn gilt ein Fang- und Tötungsverbot. Zudem ist nach Artikel 12 auch jede absichtliche Störung untersagt und jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verboten. Das betrifft insbesondere seine Bauten, die sogenannten Biberburgen und die mit ihnen im Zusammenhang stehenden Dämme. Weiters verbieten die EU-Mitgliedstaaten Besitz, Transport, Handel oder Austausch und Angebot zum Verkauf

Vom Biber genutzter Gewässerabschnitt.

oder Austausch von aus der Natur entnommenen Exemplaren. Auf Landesebene wurde der Schutz des Bibers nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie in das Steiermärkisches Naturschutzgesetz (Stmk. NschG 2017 i.d.g.F.) implementiert. In der Artenschutzverordnung des Landes Steiermark (LGBl. Nr. 40/2007) ist der Biber in Anlage C (geschützte Tiere) aufgelistet. Als jagdbares Wild ist der Biber nach dem steiermärkischen Jagdgesetz (Stmk. Jagdgesetz 1986 i.d.g.F.) ganzjährig geschont. Von den landschaftsgestaltenden Aktivitäten des Bibers profitieren zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählen sowohl Wirbeltiere wie Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Fische als auch zahlreiche wirbellose Arten wie z. B. Libellen sowie verschiedene Wasser- und Sumpfpflanzenarten. Durch den Bau von Dämmen ändern sich die Abflusseigenschaften der Gewässer. Es entstehen neue, vom Wasser geprägte Lebensräume wie Teiche, Tümpel, Röhrichte und Feuchtwiesen.

Diese Lebensräume werden rasch von anderen Tieren und Pflanzen besiedelt und die Artenvielfalt nimmt zu. Die Nageund Fälltätigkeit des Bibers führt dazu, dass das Angebot an liegendem und stehendem Totholz stark ansteigt. Baumhöhlenund totholzbewohnende Tiere wie Spechte und Fledermäuse werden gefördert. Ins Wasser ragende Äste stellen wichtige Versteckmöglichkeiten für Jungfische dar. Untersuchungen in Bayern haben gezeigt, dass im Nahbereich von Biberburgen die Fischdichte bis zu 80-mal höher ist als in vergleichbaren Gewässern ohne Biber. Damit leistet der Biber - kostenfrei - einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biologischen Vielfalt. Des Weiteren trägt der Biber auch zu Renaturierung von Fließgewässern bei, kann durch den Rückhalt von Wasser in der Landschaft Hochwasserspitzen abpuffern und verbessert die Wasserqualität. Die Wiederkehr des Bibers stellt somit eine Bereicherung für die gesamte heimische Artenvielfalt dar.


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von Sebastian Zinko

KIEBITZ

TIERPORTRAIT

DER

Der Kiebitz (Vanellus vanellus)

Der Kiebitz (Vanellus vanellus) ist in der Steiermark ein mäßig häufiger, regional verbreiteter Brutvogel und ein regelmäßiger Durchzügler und damit die häufigste Watvogelart. Seite 13


von Sebastian Zinko Fotos: © Heinz Kolland

TIERPORTRAIT

D

ie Art ist in der gemäßigten und mediterranen Zone von Westeuropa bis nach Ostrussland weit verbreitet. Das Überwinterungsgebiet erstreckt sich von Westeuropa über Nordafrika und den Mittelmeerraum bis nach Süd- und Ostasien. Der Kiebitz ist etwa so groß wie eine Taube und gehört damit zu den größeren Watvogelarten. Durch die schwarz-weiße Gesichtszeichnung, die schwarze Brust und die dunkle, in Grün- und Violetttönen glänzende Oberseite, den weißen Bauch, die weißen Unterflügeldecken sowie die Federholle am Hinterkopf ist der Kiebitz eine auffallende und unverwechselbare Vogelart. Männchen und Weibchen sind ähnlich gefärbt, wobei die Federholle bei Männchen durchschnittlich länger ist, darüber hinaus sind Männchen klarer gezeichnet und kräftiger gefärbt, bei den Weibchen ist vor allem der schwarze Brustbereich oft mit hellen Federn durchsetzt. Jungvögel und Altvögel im

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Schlichtkleid zeigen ein beige getöntes Gesicht und hellbraune Federsäume auf der Oberseite, bei Jungvögeln ist darüber hinaus auch die Federholle deutlich kürzer als bei Altvögeln. Kiebitze ernähren sich von Wirbellosen Tieren wie Regenwürmern, Käfern, Insektenlarven und Heuschrecken, die auf Äckern, kurzrasigen Wiesen und Schlickflächen und Seichtwasserbereichen von Gewässern erbeutet werden. Der Kiebitz beginnt bald nach der Ankunft aus den Winterquartieren mit der Brut, in der Steiermark liegt der Brutbeginn zwischen Ende März und Mitte April, Nachgelege können bis in den Mai hinein gezeitigt werden. Der Kiebitz war in der Steiermark im 19. Jahrhundert ein seltener und lokaler Brutvogel, wobei die einzigen Bruthinweise aus dem Murtal südlich von Graz stammen. Erst im Zuge einer europaweiten Bestandszunahme gelangen ab Anfang der 1950er Jahre Brutnachweise und in der Folge wurden die großen Talräume des

südlichen und östlichen Alpenvorlandes fast flächendeckend besiedelt. Hier liegt in den offenen Agrarlandschaften zwischen 200 und 500 m Seehöhe auch heute noch der Verbreitungsschwerpunkt, wobei die bedeutendsten Brutvorkommen im Grazer Feld, Unteren Murtal, Raab-, Feistritz- und Lafnitztal zu finden sind. In der Obersteiermark wurden im Zuge der Besiedelung ab den 1970er Jahren das Ennstal sowie das obere Murtal besiedelt, die höchst gelegenen Brutnachweise gelangen dabei im Bereich der Neumarkter Passlandschaft in 1000 – 1100 m. Die obersteirischen Brutgebiete wurden in den letzten Jahrzehnten aber wieder weitgehend geräumt, so dass im Zeitraum 2010- 2014 das Dobler Moos bei Kulm am Zirbitz der einzige regelmäßig besetzte Brutplatz in der Obersteiermark war. Durchzügler rasten vor allem in den Agrarlandschaften der südlichen und östlichen Landesteile sowie in den Tal- und Becken-


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landschaften der Obersteiermark. Darüber hinaus wurden rastende Kiebitze vereinzelt auch in Offenlandschaften alpiner Bereiche festgestellt, wobei die höchst gelegene Beobachtung auf 2200 m in den Schladminger Tauern gelang. Der Kiebitz besiedelt in der Steiermark weiträumiges, offenes, baum- und straucharmes Wiesen- und Ackerland, wobei zur Brut aufgrund des schütteren Bewuchses im Frühjahr Mais-, Hackfrucht- und Sommergetreidefelder bevorzugt werden. In geringerem Umfang werden auch Schottergruben und Ruderalflächen zur Brut genutzt. Durchzügler rasten auf offenen, kurzrasigen oder vegetationsarmen Flächen wie frisch gemähten Wiesen und Brachen, gepflügten und frisch bestellten Äckern und vor allem am Herbstzug auch auf Schlick- und Seichtwasserflächen von Stauseen, Fischteichen und Schotterteichen. Die steirischen Brutvögel kommen je nach Witterung ab Mitte Februar aus ihren Winterquartieren in Westeuropa, Südeuropa und Nordafrika zurück, bis Anfang April ist der Brutbestand in der Regel komplett. Die steirischen Brutvögel ziehen bereits nach dem Flüggewerden der Jungvögel im Juni und Juli ab.

Der Frühjahrszug ist deutlich stärker ausgeprägt als der Herbstzug, erreicht sein Maximum Anfang bis Mitte März und endet bereits um die Monatswende März/April. Ab Anfang Juni sind bereits wieder in geringem Umfang durchziehende Kiebitze auf dem Weg zu außerhalb der Steiermark gelegenen Mauserplätzen zu beobachten. Der eigentliche Herbstzug beginnt Mitte September, erreicht seinen Höhepunkt von Mitte Oktober bis Mitte November und endet mit wenigen Nachzüglern im Dezember. Ab den 1940er Jahren machte sich in Mitteleuropa beim Kiebitz ein allgemeiner Trend zur Bestandszunahme und Arealausweitung bemerkbar, dies Wohl als Erfolg der Umstellung des Wiesenbrüters als Ackerbrüter. In der Steiermark waren nach den ersten dokumentierten Bruten 1951 und 1952 bereits im Jahr 1955 10- 20 Paare bekannt. Die weitere Zunahme und Ausbreitung des Kiebitz in der Steiermark ist nur unzureichend dokumentiert, eine österreichweite Brutbestandserhebung im Jahr 1996b ergab für die Steiermark 469- 552 Reviere. Mittlerweile kam es aber in der Obersteiermark zu sehr starken Bestandsrückgängen und auch aus dem Alpenvorland liegen zahlreiche Hinweise auf Bestandsrückgänge vor.

Da in der Steiermark die meisten Kiebitze auf Ackerflächen brüten, sind sie für die Nahrungssuche und die Jungenaufzucht auf Ackerraine, lückig bewachsene Feucht- und Ruderalflächen sowie Sonderkulturen wie Kürbisund Gemüsefelder und nicht befestigte Feldwege angewiesen. Durch fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft gehen solche Strukturen immer mehr verloren. Gleichzeitig müssen besonders die auf Maisäckern brütenden Kiebitze während der Aussaat im Frühjahr hohe Gelegeverluste im Zuge der Feldarbeiten hinnehmen. Schlupferfolg stellt sich hier fast ausschließlich bei Ersatzgelegen ein. Ein noch größeres Problem ist die Nahrungsarmut dieser Flächen, die zu einer extrem hohen Jungensterblichkeit führt. Beispielhaft hierfür sind Erhebungen zu Brutbestand und Siedlungsdichte im Feistritztal zwischen 1993 und 2007 bei Hofing. Dabei zeigte sich, dass der Schlupferfolg der Gelege relativ hoch war, aber fast kein Jungvogel bis zum Flüggewerden überlebte. Zum Schutz des Kiebitz sollten in der offenen Kulturlandschaft Feuchtwiesen, Ackerraine, Ackersutten sowie Brach- und Ruderalflächen mit niedriger und lückiger Vegetation erhalten und wiederhergestellt werden.

LITERATUR: Albegger, E., O. Samwald, H. W. Pfeifhofer, S. Zinko, J. ringert, P. Kolleritsch, M. Tiefenbach, C. Neger, J. Feldner, J. Brandner, F. Samwald, W. Stani (2015): Avifauna Steiermark – Die Vogelwelt der Steiermark. Birdlife Österreich – Landesgruppe Steiermark, Leykam Buchverlags Ges. m. b. H. Nfg. & Co. KG, Graz, 880 pp. Bezug: avifauna@club300.at


JAGDHUNDERASSEN

von Reinhard Wernbacher

Slovensky Kopov die Slowakische Schwarzwildbracke Aussehen

Foto: © istockphoto/ Sonsedska

Die Schwarzwildbracke hat ein festes Knochengerüst in länglicher Rechteckform. Ihr Kopf ist länglich und ebenfalls rechteckig geformt, mit einem am Scheitel flach gewölbten Schädel. Augenbogen und Stirnfurche sind deutlich, das Hinterhauptbein fühlbar. Der feste Fang hat keine überhängenden, sondern anliegende, dünne Lefzen (Maulwinkel). Der Nasenrücken ist gerade und dem Schädel entsprechend lang und nicht zu breit. Die stets schwarze Nase läuft mäßig zu. Sie hat mäßig geöffnete Nasenlöcher. Die dunklen, mandelförmigen, etwas tief liegenden Augen mit stets dunklen (schwarzen) Augenlidern lassen auf Lebhaftigkeit schließen. Die oberhalb der Augenlinie angesetzten mittellangen Behänge sind abgerundet und anliegend. Der gut aufgesetzte Hals ist kurz, muskulös und ohne lockere Haut. Der muskulöse Rumpf hat eine breite und gut ausgefüllte Brust, einen mitteltiefen Brustkorb, bogenförmige, schräg angesetzte Rippen und einen geraden, mittellangen und festen Rücken. Bauch und Wammen sind mäßig aufgezogen.

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Die nicht zu lange Kruppe ist mittelbreit und abgerundet. Die tief angesetzte Rute reicht bis zum Sprunggelenk herab und wird in Ruhe herabhängend, bei Erregung säbelförmig aufwärtsgebogen getragen. Die muskulöse Vorderhand hat ein gut entwickeltes Schulterblatt mit vertikal gestellten trockenen Läufen und etwas schräg gestelltem Vordermittelfuß, die gut bemuskelte Hinterhand breite Oberschenkel und Läufe. Die ovalen Pfoten haben gut gewölbte und geschlossene Zehen, schwarze und kräftige Krallen und gut entwickelte schwarze Ballen. Das Stockmaß beträgt beim Rüden 45 bis 50 cm, bei der Hündin 40 bis 45 cm. Die Körpermasse liegt zwischen 15 und 20 kg. Die Behaarung in der Farbe Schwarz mit mahagonifarbenen bis braunen Abzeichen an den Läufen ist 2 bis 3 cm lang, mittelmäßig derb, anliegend und dicht, an Rücken, Hals und Rute länger. Die dichte Unterwolle, besonders im Winter, darf auch im Sommer nicht fehlen. Das kurze, unempfindliche Haarkleid bietet besten Schutz bei jeder Witterung und benötigt keine besondere Pflege.

Beschreibung Die Heimat des Kopov sind die riesigen Gebirgsgebiete der Slowakei, wo ein extrem ausdauernder und stundenlang selbständig arbeitender Hund notwendig ist. Intelligent, schnell und ausdauernd, mutig, mit ausgezeichnetem Geruchsund Orientierungssinn, ausgeprägter Wildschärfe sowie ihrer Eigenständigkeit (die oft als Sturheit verstanden wird) versteht es die Slowakische Schwarzwildbracke, selbst gefährliche Situationen einzuschätzen. Diese Hunderasse, die zu den ältesten Zentraleuropas zählt, muss bei ihrer Arbeit selbständig Entscheidungen treffen und gehört in die erfahrenen Hände eines/r Brackenkenners/-in. Dann ist sie ein gehorsamer und unerschrockener Helfer bei der Jagd auf Schwarzwild. Das ruhige und kinderliebe Wesen macht die Slovensky Kopov zum wachsamen Familienhund. Früher wurde dieser Laufhund für die Groß- und Rotwildjagd gezüchtet. Heute zählen sie zu den besten „Sauhunden“ und gelten außerdem als zuverlässige Wundwild-Suchhunde.


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Allerdings braucht es gezieltes und konsequentes Training, mindestens 3-mal wöchentlich mit einem/r erfahrenen Schwarzwildjäger/-in.

Ausbildung zum Sauhund Ziel der Ausbildung der Sauhunde ist vor allem die perfekte Arbeit an jeder Schwarzwildspur und dem Hund dabei das Hirsch- und Rehwildbret „uninteressant“ zu machen. Bei den Morgenbegehungen kann man am besten die Orte feststellen, wo das Schwarzwild wandert, sowie frisch zerwühlte Wiesen und Felder finden. An solchen eindeutigen Stellen wird der Hund abgelegt und der/die Hundeführer/-in geht alleine, um die Richtung festzustellen, in der die Rotte oder einzelne Schweine gelaufen sind. Dem Hund wird nun der Schweißriemen angelegt und mit einem Befehl wird er auf die Spur gesetzt. Mit richtigem Loben motivieren wir den Hund, sich suchend auf 100 bis 200 Schritte vorwärtszuarbeiten, wobei die Länge mit der Reifung des Hundes zunehmend erhöht wird. Geht der Hund von der Wildschweinfährte auf andere Wildspuren, wird er mit energischem Pfui-Befehl und Entschlossenheit weggezogen und wieder auf die richtige Schweinespur gelegt.

Die Schwarzwildbracke neigt auf frischer Sauspur zur extremen Schärfe, das ist ihr eigen. Dennoch sollte der/ die Hundeführer/-in mit Liebe und Verstand darum bemüht sein, den Hund zu bändigen, um ein kontrolliertes Arbeiten möglich zu machen. Arbeitet der/die Jäger/-in auf diese Weise vom Frühling bis zum Herbst konsequent und diszipliniert mit dem Hund, kann er im Herbst ohne Sorge abgeleint werden, ohne dass er auf Reh- und Hirschspuren abspringt. Allerdings muss der/die Jäger/-in die unerfahrenen Hunde mit äußerster Obacht führen, da diese getrieben von ihren angeborenen Instinkten zu ungestüm sind. Ein erfahrener Hund hält das aufgespürte Schwarzwild an Ort und Stelle, umkreist und verbellt es mit Intelligenz und Geschick, hält es in sicherer Entfernung, sodass es nicht flüchtet und den Hund auch nicht verletzen kann. Ein junger stürmischer Hund greift meist im Übereifer von vorne an. Finden die ersten Begegnungen mit einem zu großen und starken Schwarzwild statt, können diese für den Hund tödlich ausgehen. Darum ist darauf zu achten, dass die ersten Begegnungen mit jungen (maximal einjährigen) Schweinen erfolgen. So können die Hunde Erfahrung sammeln, und sollte es zum Kampf kommen, sind die Wunden nicht so gefährlich, dass der Hund so schwer verletzt ist, dass er nicht mehr für die Jagd geeignet ist oder sogar stirbt.

Außerdem ist es wichtig, bei den ersten Jagden des jungen Sauhunds ältere und erfahrene Hunde mitzunehmen. Von ihnen lernt er schnell und zuverlässig. Trotz seines unbeirrbaren Orientierungssinnes sollte man mit dem Kopov üben, seine/n Führer/-in wiederzufinden. Denn nicht immer ist es möglich, an Ort und Stelle auf seinen Hund zu warten, bis dieser nach einer kilometerlangen Jagd zurückkehrt. So soll er lernen, ihn/sie zu suchen, und dafür auch reichlich belohnt werden. Bei der gemeinsamen Jagd ist der Hund ein unersetzlicher Helfer, der das Wild schon weit eher spürt als der Mensch. Will man die angeborenen Eigenschaften der Slowakischen Schwarzwildbracke mit Freude nutzen, muss man das Wesen mit den Urinstinkten und der Psyche verstehen. So muss der/die Ausbilder/-in immer wieder mit Verstand und Einfühlungsvermögen Wege finden, um dem Hund mit Geschick das Gewünschte beizubringen. Ein Befehle empfangender Rekrut wird dieser Hund nie werden. Mit Härte erreicht man das Gegenteil. Denn schnell hat dieser Hund den Menschen durchschaut und verliert die Freude an der gemeinsamen Arbeit, was zur Arbeitsverweigerung führt. Wer diesen starken Hund zu nehmen weiß und ein tiefes Vertrauensverhältnis aufbaut, hat den besten Laufhund und einen zuverlässigen Jagdgefährten für gemeinsame Jagden.

LITERATUR: http://www.schwarzwildbracke.de https://www.vdh.de/welpen/ mein-welpe/slovensk-kopov https://www.slovensky-kopov. sk/?page_id=7707 https://www.slovensky-kopov. sk/?page_id=7632

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von Ing. Hanshelmut Helm

Fotos: © Kh. Wirnsberger

BOTANIK

BIRKE

Die Birke

Männliche Blütenkätzchen

Der Gattungsnahme Betula wurde von Carl von Linne 1753 erstveröffentlicht. Die Gattung Betula gehört zur Unterfamilie der Betulaoideae innerhalb der Familie der Betulaceae. Bis zu 100 Birkenarten kommen auf der Welt vor. Es gibt etwa 64 Arten und viele Naturhybriden in der Gattung Birken. Der Name Birke stammt aus dem Althochdeutschen. „Birha“ bedeutet nichts Anderes als hell.

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irken sind laubabwerfende Bäume. Sie wachsen sehr rasch und zählen zu den Pioniergehölzen. Besonders auffällig ist ihre Borke. Sie reicht von Schwarz bis Weiß. Das Holz ist hart und fast weiß bis rötlich braun. Bei den Zweigen gibt es Lang- und Kurztriebe, manchmal duften frische Zweige. Bei den Knospen überlappen sich mehrere glatte Schuppen. Die meist an Kurztrieben angeordneten Laubblätter sind in Blattstiel

und Blattspreite gegliedert. Die Blätter sind meist deltaförmig bis elliptisch und kahl bis unterschiedlich behaart. Die Blattränder sind doppelt gesägt. Alle Birkenarten sind einhäusig getrenntgeschlechtlich. Die Blüten heißen Kätzchen, wobei die weiblichen unterhalb der männlichen stehen. Die männlichen Blütenstände hängen in kleinen Gruppen meist an den Zweigenden. In jeder Schuppe befinden sich immer drei

Blüten. Alle Birken werden windbestäubt und geben in der Blütezeit von Ende März bis Ende April große Mengen an Pollen frei, die meist Allergikern große Probleme bereiten. Fast 50 % aller Allergiker sprechen auf die Birkenpollen an. Die aufrecht bis hängenden Fruchtstände besitzen verdickte und ledrige Schuppen. Diese fallen meist beim Freilassen der Samen ab. Die geflügelten Nussfrüchte werden oft über große Strecken durch den Wind transportiert und


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Ökologie Viele Vogelarten sind auf die Birke angewiesen, wie etwa der Birkenzeisig, der sich im Winter von den Knospen ernährt. Ebenso das Birkhuhn. Die Birke ist aber auch ein wichtiges Verbißgehölz und wird vom Wild gerne angenommen. 118 Schmetterlingsraupenarten dienen die Hänge- und Moorbirke als Futterpflanze.

Standorte Wie eingangs erwähnt zählt die Birke zu den Pioniergehölzen und stellt nur geringe Ansprüche an Boden und Klima. Sie gedeihen sowohl auf trockenen wie auch auf nassen Böden und kommen in den Dünen ebenso vor wie im Gebirge oder im Moor. Die Birken werden wegen ihrer weißen Färbung auch gerne als Alleebaum oder Parkbaum in Städten gepflanzt.

Nutzung Die Birke besitzt ein Pech welches schon vor 50 000 Jahren als erster Klebstoff der Menschheitsgeschichte verwendet wurde. Das Holz besitzt kein Kernholz da es eine Splintholzart ist. Es wird gerne als Möbelholz oder für Parkettböden verwendet. Es ist leicht und feinmaserig. Holzschuhe und Wäscheklammern sind ebenso oft aus Birkenholz, wie etwa auch Sperrholzplatten. Auch als Schälfurnier findet das Holz Verwendung. Holzschnitzer aus dem Norden stellen aus dem Maserholz traditionelle Trinkgefäße her, die man Guksi nennt. Späne aus Birkenholz entwickeln kaum Rauch und wurden im Winter zum Leuchten

verwendet. Auch als Kaminholz ist die Birke beliebt, die aufgrund der ätherischen Öle sogar in frischem Zustand verwendet werden kann.

Die Borke und das Reisig Vielerorts wird die Birke und auch die Rinde als Verpackung verwendet. Spanschachteln etwa oder Vorratsbehälter für Brot, Mehl, Tee etc. Hier nutzt man die antiseptische Eigenschaft der Birkenrinde. Die Indianer im Norden Kanadas verwendeten die Rinde zur Herstellung von Kanus, Behältern und Gefäßen bis hin zum Totenkleid. Sie wurde auch zum Beschreiben verwendet. (Birkenrindentexte). Die in zwei Schichten gegliederte Rinde wurde zur Herstellung von Birkenteer und Birkenöl verwendet. Der essbare innere Teil kann wie Spaghetti zubereitet werden. Die Birkenzweige finden bei Besenbindern große Beliebtheit und sind als Besen für grobe Pflasterung kaum zu übertreffen. Birkenbüschel finden auch in der finnischen Sauna zum Abschlagen des Körpers Verwendung.

Medizin Die Blätter der Birken enthalten Flavonoiden, Gerbstoffe, ätherische Öle und Vitamin C. Die Rinde enthält Betuline, der Rindensaft Invertzucker, der auch vergoren werden kann. Vor allem die heimische Sandbirke wird in der Volksmedizin genutzt. Die Bestandteile gelten als blutreinigend und harntreibend. Auf dem Birkenholz wächst auch der Zunderschwamm, der so leicht entflammbar ist, dass er Zünder ersetzen kann. Mit dem durch Anzapfen gewonnenen Birkensaft werden auch schlecht heilende Wunden gereinigt und Ausschläge sowie Schuppen behandelt. Der

Birkensaft soll auch gegen Haarausfall gut sein. Der zuckerhaltige Birkensaft wird in vergorener Form als Birkenwein genossen. Der bäuerliche Rauschtrunk wurde auch als Stärkungsmittel für impotente Männer verwendet.

Birken im Volksglauben Die Birke ist der Göttin Freya geweiht. Aus der Zeit stammt auch der Brauch einen Maibaum aus dem Wald zu holen und am Dorfplatz aufzustellen. Man holte den Frühling ins Dorf. Junggesellen stecken ihrer Liebsten einen „Mai“ – ein geschmückter Birkenbaum oder Zweig - in deren Garten. Die Birke gilt auch als Symbol für Fruchtbarkeit und Helfer in Liebesnöten, was allerdings in Vergessenheit geraten ist. Sie ist auch ein „Baum des Schutzes“. In unbeleuchteten Gegenden dient sie als Alleebaum mit ihrer weißen Rinde als Straßenbegrenzung. Bei den Fronleichnamsprozessionen säumt sie die Straßen, durch welche der Umzug führt. Die Birke ist das Wahrzeichen Estlands. In vielen Ländern ist die Birke als nationaler Baum mit der „deutschen Eiche“ vergleichbar. Birken sollen im Volksglauben auch den Blitz anziehen, weshalb man sie selten in der Nähe von Gehöften findet. Sie symbolisiert auch die Jungfräulichkeit und Fruchtbarkeit.

Die Birke als Lebensbaum Die Birke-Menschen sind am 24.06. geboren. Diese Menschen bringen Licht und Sonnenschein in den Alltag. Sie verbreiten stets eine freundliche Atmosphäre und erheitern jedes Gemüt. In der Gesellschaft der Birke-Menschen lässt es sich gut leben und man gewinnt Kraft aus einer starken Freundschaft mit der Birke.

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landen auch öfters in Häusern oder Wohnungen.

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von Dr. Jürgen Siegert

Foto: KK

WAFFEN

Artikel von Dr. Jürgen Siegert

Der Schalldämpfer aus rechtlicher Sicht und aus der Sicht der jagdlichen Praxis Das Thema Schalldämpfer hat in den vergangenen Jahren viele Diskussionen und Gespräche vor allem unter Jägern beherrscht. Die Verwendung wurde überwiegend positiv beurteilt, die rechtliche Situation oft kritisiert. In den Landesjagdgesetzen war die Verwendung verboten. Diese Verbote wurden novelliert und aufgehoben.

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m Waffengesetz – es ist bekanntlich ein Bundesgesetz – war der Schalldämpfer im § 17 (1) 5. als Verbotene Waffe in der waffenrechtlichen Kategorie A. Auch dafür hätte es immer schon die Möglichkeit gegeben, eine Ausnahmebewilligung für den Erwerb, den Besitz und das Führen zu erhalten. Mit der Änderung der Jagdgesetze bestand diese Möglichkeit auch in der Praxis, wurde aber zunächst auf Berufsjäger eingeschränkt. Viele Proteste und

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Rechtsmittel von Jägern und auch von Aufsichtsjägern gegen negative Bescheide waren die Folge. Viele wollten auch den Vorteil genießen, die Jagd ohne das Risiko einer Gehörschädigung ausüben zu können. Das mit 1.Jänner 2019 geänderte Waffengesetz macht es nun möglich. Zunächst die wichtige Frage: Ist der Schalldämpfer – oder wie es im Gesetz heißt „die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles“

- nun keine verbotene Waffe mehr? Nein, er ist nach wie vor eine verbotene Waffe! Aber für den Jäger hat sich viel geändert: Er darf diese Verbotene Waffe ohne besondere Bewilligung erwerben, besitzen und verwenden. Was bedeutet das nun in der Praxis?: Er darf den Schalldämpfer, ohne ein Ansuchen an die Bezirksverwaltungsbehörde stellen zu müssen und ohne einen entsprechenden Bescheid zu bekommen,


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erwerben. Er muss nur nachweisen, dass er Jäger ist. Das geschieht allein dadurch, dass er seine gültige Jagdkarte vorlegt. Es erfolgt auch keine Registrierung im Zentralen Waffenregister. Der Besitz und auch das Führen ist gestattet. Voraussetzung ist die gültige Jagdkarte. Die logische Folge ist aber auch, dass man, um sich nicht strafbar zu machen (man besitzt ja eine Verbotene Waffe!), handeln muss, wenn man keine gültige Jagdkarte mehr hat. Wenn man ein Jahr aussetzt oder überhaupt die Jagd nicht mehr ausübt, muss man auch den Besitz des Schalldämpfers aufgeben. Dazu hat man eine Frist von sechs Monaten, innerhalb der man ihn an einen Jäger oder einen Waffenfachhändler weitergeben muss. Auch in diesem Fall ist keine Meldung an irgendeine Behörde erforderlich.

Ist die Verwendung des Schalldämpfers auf der Jagd ein eindeutiger Vorteil? Zunächst ist unbestritten, dass die Reduktion des Schussknalles aus medizinischer Sicht ein erheblicher Vorteil ist. Wenn man bedenkt, dass die Lautstärke an der Laufmündung bis zu 160 dB und mehr betragen kann, aber bereits ab etwa 130 dB Hörschäden unvermeidbar sind, erübrigt sich jede Frage. Je nach Ausführung des Gerätes sind Reduktionen von -30 dB bis – 40 dB möglich. Wenn man dann weiß, dass -10 dB bereits die Halbierung der Lautstärke bedeutet, ist klar, warum das Schießen mit derartigen Reduktionen wesentlich angenehmer, aber noch lange nicht völlig geräuschlos ist wie man es in manchen Kriminalfilmen gezeigt bekommt. Das früher oft verwendete

Argument mancher Behörden, man könne sich ja auch mit einem Kapselgehörschutz ausreichend schützen wurde viele male widerlegt. Das Tragen eines Gehörschutzes ist kaum praktikabel, außerdem werden Jagdgäste aber auch Jagdhunde damit nicht geschützt. Es wird oft die Frage gestellt, wie es sich mit der Schussleistung, Präzision der Waffe verhält. Zahlreiche Tests bestätigen ausnahmslos eine meist positive Beeinflussung, nie ist von einer Verschlechterung die Rede. Das mag zum Teil auch darauf zurückzuführen sein, dass es angenehmer ist, mit einer Waffe zu schießen, die nicht so laut ist und die auch einen geringeren Rückstoß aufweist. Damit ist auch der nächste Vorteil angesprochen: Die Waffe mit Schalldämpfer hat einen wesentlich geringeren Rückstoß. Es ist nur allzu verständlich, dass auch das zur Verbesserung der eigenen Leistung beiträgt. Doch nicht genug damit, gibt es auch noch den Vorteil des wesentlich geringeren Mündungsfeuers. Dass das vor allem in der Dämmerung das Erkennen von Schusszeichen erleichtert braucht nicht betont zu werden.

Bei all diesen unbestrittenen Vorteilen – gibt es auch Nachteile bei der Verwendung des Schalldämpfers? Selbstverständlich hat jede Medaille zwei Seiten. Da ist zunächst einmal das Gewicht. Je nach Modell sind es einige hundert Gramm um die die Büchse schwerer wird. Es ist daher auch von der Art der Verwendung abhängig, ob die z.B. 400 Gramm ein großer Nachteil sind. Nicht zu leugnen ist auch die Seite 21


Länge. Die Büchse wird eben mit einem Schalldämpfer um 10 cm oder mehr länger! Wer weiß, wie lang eine Büchse auch mit einem kurzen Lauf sein kann, wenn man auf einem gedeckten Hochsitz versucht, den Lauf geräuschlos durch das Fenster zu schieben, der kann sich das Problem leicht vorstellen. Oder, wer schon mit einer kurzen Waffe bei der Jagd im Hochgebirge Schwierigkeiten mit der Länge hat, kann nicht erwarten, dass es mit dem längeren Lauf einfacher wird. Manche kritisieren auch die Ästhetik. Es ist nicht zu leugnen, dass vor allem eine führige, elegante Büchse – vielleicht sogar mit einer schönen Gravur – mit einem Schalldämpfer an der Laufmündung nicht gerade an äußerer Schönheit gewinnt. Ob die technisch sinnvolle Ausstattung über der Ästhetik steht, muss jeder selbst beurteilen. Einige Informationen zur Technik: Ein Begriff in den Beschreibungen lautet „Geometrie“, dabei handelt es sich um die Technik, die eigentliche Funktion. Ein anderer Begriff ist die Bauart, bei der es unterschiedliche Möglichkeiten gibt: • der Modul-Schalldämpfer setzt auf der Mündung auf, das Korn kann erhalten bleiben. • beim Teleskop-Schalldämpfer ragt die Mündung in den Dämpfer hinein.

Der Lauf wird nicht um die gesamten Abmessungen des Gerätes verlängert • der Intergral-Schalldämpfer hat einen größeren Durchmesser, denn er umschließt den Lauf vollständig. • Das Volumen gibt an, wie viel Gas ein Schalldämpfer aufnehmen kann. Das ist bei der Wahl des Modells zu beachten, das dem Kaliber entsprechen sollte. Eine Frage, die oft gestellt wird: Wie kann man auf einer kombinierten Waffe einen Schalldämpfer montieren? Ganz einfach: Gar nicht! Die Anbringung von Schalldämpfern ist nur auf einläufigen Büchsen möglich. Eine wichtige Frage ist natürlich auch, mit welchen Kosten zu rechnen ist, wenn man einen Schalldämpfer auf eine Waffe montieren möchte. Auch da gibt es nicht nur eine Antwort. Es hängt in erster Linie von der gewünschten Reduktion der Lautstärke ab, aber auch die Qualität des montierten Produktes ist zu beachten. Es gibt Dämpfer, die für kleine Kaliber (etwa .22 lfB) vorgesehen sind und nur 20 dB Reduktion erreichen. Bei diesem Kaliber mag das ausreichend sein – ob es überhaupt notwendig ist, ist die andere Frage – da beginnen die Angebote bereits bei unter € 200,00 (z.B. Hausken

MD45 1/2“-20UNF) Bei großen Kalibern will man verständlicherweise mehr Lärminderung erreichen. Die Werte für die Dämpfungsleistung liegen dann für die Kaliber 6,5 mm bis 9,3 mm bei 35 dB, die Preise bei etwa € 400,00 (z.B. Stalon, WM145 M18x1). In jedem Fall kommt dann noch der Aufwand für die Anbringung. Es gibt zwar vereinzelt Repetierbüchsen, bei denen bereits an der Mündung ein Gewinde vorhanden ist, die meisten bei uns üblichen Gewehre haben das jedoch nicht. Eine nachträgliche Änderung ist aber kein Problem. Der Aufwand ist vom Modell abhängig und kostet etwa ab € 250,00 einschließlich amtlichem Beschuss. Ja, das ist wichtig: Jede Änderung an den gasdruckbelasteten Teilen einer Feuerwaffe muss vom Beschussamt überprüft werden. Der Aufwand ist nicht besonders groß aber vorgeschrieben und daher absolut notwendig. Die Vorteile eines Schalldämpfers sind kaum bestritten. Die Umsetzung sowohl aus rechtlichen als auch aus technischen Gründen stellt kein Problem dar. Ein Rat ist dennoch sehr wichtig: Wenn man sich zu dieser Anschaffung entscheidet sollte auf alle Fälle ein Fachmann zu Rate gezogen werden, der bereits genügend Erfahrung mit der Auswahl und der Eignung für eine konkrete Waffenart hat.

Wir sind ein Partnerbetrieb des Steirischen Ausichtsjägerverband. Bei Vorlage der Mitgliedskarte, profitieren Sie durch zahlreiche Ermäßigungen. Ausgenommen Aktionsware, bereits reduzierte Ware und Gutscheine.

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RECHT

von Dr. Ulrich Haselmann

Waffengesetznovelle 2019 EU-Waffenrichtlinie beseitigt Schusswaffen der Kategorie „D“

A

ufgrund der Vorgabe durch die jüngst ergangene Waffenrichtlinie der EU war auch unser Waffengesetz 1996 dahingehend zu ändern, dass die Schusswaffen der Kategorie „D“ zu beseitigen sind; Diese werden zu Schusswaffen der Kategorie „C“. Anlass hierfür waren die Attentate in Paris 2015 und Brüssel 2016, welche mit „A“-Waffen, also mit verbotenen Waffen begangen wurden!? Vorab zum besseren Verständnis: Unter Schusswaffen der Kategorie „C“ fallen alle Schusswaffen, die keine verbotenen Waffen, Kriegsmaterial oder genehmigungspflichtigen Schusswaffen (Faustfeuerwaffen oder Selbstladegewehre) sind und zumindest 1 gezogenen Lauf haben; also unsere Jagdbüchsen. Schusswaffen der Kategorie „D“ sind dann jene, welche nur 1 oder mehrere glatte Läufe haben; also unsere Flinten.

Was bedeutet nun die beschlossene Gesetzesänderung für die Besitzer von Flinten? Nach der zurzeit (noch) gegebenen Rechtslage müssen Schusswaffen der Kategorie „D“ nur beim Neuerwerb über einen einschlägigen Gewerbetreibenden (Waffenhändler) im zentralen Waffenregister (ZWR) erfasst werden. Der Altbestand an Flinten muss nicht, sondern kann bzw. konnte (freiwillig) registriert werden.

Wenn nun jemand bereits eine, als „D“-Waffe registrierte Flinte besitzt, hat er in Zukunft nichts zu machen; Mit der Umstellung des ZWR sollen die bislang als „D“-Waffen erfassten Flinten, automatisch als „C“-Waffen registriert werden. Flinten die zurzeit (rechtmäßig) noch nicht registriert sind, hat der Besitzer nach Inkrafttreten der Novelle innerhalb einer Übergangsfrist von 2 Jahren, nachträglich

über einen Waffenhändler im ZWR als Schusswaffen der Kategorie „C“ erfassen zu lassen. Das Inkrafttreten dieser Gesetzesbestimmung ist mit 14. Dezember dieses Jahres geplant; „geplant“ deshalb, da der Gesetzgeber dem Bundesminister für Inneres ein Verordnungsrecht dahingehend eingeräumt hat, das Inkrafttreten zu einem späteren Zeitpunkt festzusetzen.

Dr. Ulrich Haselmann

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KOMMENTAR

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von Prinz Karl von und zu Liechtenstein


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RECHT

von Dr. Bruno Pflüger

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Die Wildfütterung im Jagdrecht

§

H

eute ist die Schalenwildfütterung im Steiermärkischen Jagdgesetz im Kapitel: „Schonvorschriften und Schutz der Kulturen“ geregelt. Primärer Zweck der Wildfütterung ist also der Schutz der Kulturen und nicht mehr die Fütterung in der Notzeit. Das Füttern von Rotwild bedarf einer Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Rehwild darf in der Zeit von 15. Mai bis 15. September nicht gefüttert werden. Wo erforderlich, sind Rehwildfütterungen rotwildsicher einzuzäunen. Das Füttern von Gams-, Stein-, Schwarz-, Muffel- und Damwild ist jedermann verboten. Außerhalb rechtskonformer Fütterungen dürfen Futtermittel und eingebrachte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die geeignet sind, Schalenwild anzulocken, von niemandem diesem zugänglich gemacht werden (z.B. offene Siloballen). Kirrungen (Lockfütterungen) für Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sind verboten. Die Verwendung von Salzlecken in Form von Bergkern und Viehsalz ohne jegliche Beimischungen ist erlaubt. Zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Kulturen vor Wildschä-

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In der früheren Fassung des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1954 gab es die Verpflichtung zur Fütterung aller Wildarten in hinreichender Weise in der Notzeit. Unter „Notzeit“ war nicht ein Ausnahmejahr, sondern die betreffenden Wintermonate eines jeden Jahres zu verstehen. den können mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde zur vorübergehenden Haltung von Rotwild jahreszeitlich befristete Wildwintergatter errichtet werden. Diese werden manchmal dazu missbraucht, um mit Kraftfuttergaben starke Trophäen zu erzeugen und die Gatter ohne Not erst Ende Juni, wenn die Tiere bereits gesetzt haben, zu öffnen, damit das Rotwild im Revier bleibt. Das Wild ist dann nur mehr dreieinhalb Monate pro Jahr in der freien Natur (von Anfang Juli bis 15. Oktober). Das Weidevieh länger (maximal 5 Monate, von Anfang Mai bis Ende September). Das kann es wohl nicht sein. Wild soll Wild bleiben! Möchten Sie, liebe Leser, einen Hirsch erlegen, den schon jemand gestreichelt hat? Ich nicht! Es stellt sich die Frage, ob das überhaupt noch weidgerecht ist. Viele Reviere gehen daher von den Wildwintergattern wieder ab. Da gefällt mir das Konzept der Bundesforste besser, die bei der Wildfütterung bremsen und sich mehr auf Notzeitfütterungen konzentrieren. Die Förster, Jäger und Arbeiter der Bundesforste leisten hier großartige Arbeit. Ein guter Lösungsansatz für Notfütterungen könnte das Notfütterungskon-

zept für Rotwild des Fürstentums Liechtenstein sein, mit dem vier Jahre hindurch durchwegs positive Erfahrungen gemacht wurden. In Fachkreisen weitgehend unbestritten ist, dass Rehwild, außer in Notfällen, überhaupt nicht gefüttert werden sollte. Oft wird damit argumentiert, man wolle das Rehwild im Revier halten, damit der Abschuss im Herbst besser erfüllt werden kann. Sonst beginnt der Nachbar am 16. September zu füttern und zieht damit das Wild ab. Rehwild ohne Not zu füttern ist falsch verstandene Hege. Schalenwild in Notfällen, wie der heurige Winter in der Obersteiermark, zu füttern, ist aus jagdethischen, moralischen und Tierschutzgründen die Pflicht der Jäger. Das lässt auch das Jagdgesetz zu, denn in Notzeiten können von der Bezirksverwaltungsbehörde zeitlich befristete Ausnahmen von den Fütterungsverboten für alle Schalenwildarten genehmigt werden. Übertriebenes Füttern und Füttern mit ungeeigneten Mitteln – selbst wenn es erlaubt ist – ist ebenso wenig weidgerecht wie unterlassenes Füttern in Notzeiten.


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Weidgerechtigkeit Das Wort weidgerecht besteht aus zwei Teilen, weid und gerecht. Das Wort „weid“, das im indogermanischen verwurzelt ist, hatte die Bedeutung von jagen und fischen im heutigen Sinn.

D

er Ausdruck „gerecht“ taucht in der deutschen Jägersprache bereits im 12. Jahrhundert auf und bedeutet erfahren, kundig und nach jagdlichen Regeln handelnd. Der Ausdruck „hirschgerecht“ z.B. bedeutet die Jagd auf den Rothirsch vollkommen beherrschend. Weidgerechtigkeit kann man daher mit „die Jagdkunst vollkommen beherrschend und nach jagdlichen Regeln, Gebräuchen und Sitten handelnd“ definieren. Der subjektivierte Ausdruck „weidmännisch“ hat eine ähnliche Bedeutung. Als „unweidmännisch“ gilt hingegen, was jeder kann, z.B. ein Tier erschlagen. Was als weidmännisch gilt, hat sich im Laufe der Jahrhunderte verändert, beispielsweise galt früher eine sehr große Strecke als durchaus weidmännisch. Das Wild galt damals nur als Lustobjekt und Nahrungsträger. Sehr ausführlich mit dem Begriff Weidgerechtigkeit hat sich der seinerzeitige Kärntner Landesjägermeister Dr. Gerhard Anderluh befasst. Er schuf ein System der anerkannten Grundsätze der Weidgerechtigkeit und erstellte dazu fünf Gebote: 1. Das Gebot, dem Wild unnötige Qualen zu ersparen, 2. Das Gebot, im Wild das dem Menschen am nächsten stehende Geschöpf der Natur zu achten, 3. Das Gebot, dem Wild im Rahmen des Zweckes und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen, 4. Das Gebot, sich ritterlich und anständig gegenüber dem Jagdnachbarn und den Mitjagenden zu verhalten und 5. Das Gebot, Jagdbetrieb und Jagdleidenschaft im Sinne einer durch die allgemeinen Gesetze, die jagdlichen Vorschriften und die Pflicht zur Wahrung des Ansehens der Jägerschaft bedingten Diszip-

lin unter Kontrolle zu halten. Im Steiermärkischen Jagdgesetz wird der Begriff nicht definiert, aber in den Jagdvorschriften häufig genannt und ein Verstoß dagegen bestraft. Der Verfassungsgerichtshof sieht an der mangelnden Umschreibung des Begriffes weidgerecht durch den Gesetzgeber keine Verfassungswidrigkeit, da er aus den gefestigten Gewohnheiten der Jägerschaft feststellbar und deshalb für den Normadressaten durchaus einsichtig und klar ist. Für den Verwaltungsgerichtshof ist ein Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit nur dann möglich, wenn eine Jagd stattgefunden hat. Wird keine Jagd ausgeübt, kann auch die Weidgerechtigkeit nicht verletzt werden. Verstöße gegen die Jägerehre und Jagdtradition fallen nicht darunter. Der Verfassungsgerichtshof hingegen nimmt diese Unterscheidung nicht vor. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Begriff Weidgerechtigkeit eine Art ethischer Kodex für anständiges, verantwortungsvolles Jagen ist. Auslegungsbedürftig bleibt der unbestimmte Begriff allemal. Verstöße gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit können verwaltungsrechtlich, strafrechtlich oder ehrengerichtlich sanktioniert werden.

Verwaltungsrechtliche Sanktionen: Das Steiermärkische Jagdgesetz gliedert die Strafbestimmungen nicht in einzelne Straftatbestände, sondern kennt eine pauschale Strafdrohung, eine sogenannte Blankettstrafnorm: „Übertretungen dieses Gesetzes und der auf Grund desselben erlassenen Vorschriften (z.B. Satzungen der Steirischen

Landesjägerschaft) oder besonderen Anordnungen (z.B. Abschussplan oder Genehmigung von Wildgattern) werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis 2.200.-€ bestraft. Der Versuch ist strafbar“. In zwei Fällen sind zwingend Gegenstände für verfallen zu erklären: Bei Übertretung der Schonvorschriften oder Verstößen gegen den Abschussplan die Trophäe und bei Verwendung von verbotenen Waffen und Fangvorrichtungen diese. Einstweilige Verfügungen, wenn beispielsweise vorübergehende Maßnahmen für die Sicherung einer geregelten Jagdausübung notwendig sind. Sowie auch Verweigerung der Ausstellung oder Einziehung der Jagdkarte, Auflösung des Pachtverhältnisses oder Amtsverlust des Aufsichtsjägers ohne gültige Jagdkarte, Ersatzvornahme und Tätigung des vorgeschriebenen Abschusses bei nicht verpachteten Eigenjagden durch vertrauenswürdige Personen auf Kosten des Jagdübungsberechtigten im folgenden Jagdjahr. Ein Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit kann auch neben der Bestrafung nach dem Jagdgesetz eine Bestrafung nach dem Tierschutzgesetz nach sich ziehen (Kumulationsprinzip).

Strafrechtliche Sanktionen: Bestrafung wegen Tierquälerei bei roher Misshandlung oder Zufügen unnötiger Qualen gegenüber einem Tier sowie bei einem Eingriff in fremdes Jagdrecht (Wilderei).

Ehrengerichtliche Sanktionen: Zusätzlich zu einer Bestrafung nach dem Verwaltungsrecht und dem Strafrecht kann bei einer Verletzung der Standespflichten auch eine Disziplinarstrafe verhängt werden. Die Standespflichten werden verletzt, wenn ein Mitglied der Steirischen Landesjägerschaft entweder gegen Jagdvorschriften verstoßen hat oder auf andere Weise das Ansehen der Jägerschaft gröblich verletzt hat.

Der Begriff Weidgerechtigkeit ist unbestimmt und reicht sehr weit.

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Lucius

Abschussplanung Vorschriften, Wunsch und Wirklichkeit

D

as aktuelle steirische Landesjagdgesetz hat seine Wurzeln im 1934 erlassenen deutschen Reichsjagdgesetz, das durch den Anschluss Österreichs im Jahr 1938 auch hier Rechtskraft erhielt. In diesem Gesetz wurde erstmals die verpflichtende jährliche Abschussplanung vorgeschrieben. Damit sollte – so die Intention – eine Aufhege des Wildstandes durch behördliche Kontrolle erreicht werden. Gleichzeitig wurde die verpflichtende und heute immer noch existierende TrophäenSchau eingeführt, die in der Steiermark jeden Frühling Trophäen-Fans zum glücklichen Beisammensein vereint.

Anpassung an die natürlichen Äsungsverhältnisse (sei). Dadurch wird die Voraussetzung für die geringste Schadensgefährdung der Landeskultur sowie für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Wildes und somit auch für eine gute Trophäenentwicklung“ geschaffen. Womit der hohe Wert der Trophäe mit dem Sanctus der Landesjägerschaft quasi durch die Hintertüre wieder in den Abschussplan Eingang findet. Insgesamt wird der Abschuss männlicher Stücke bei den Cerviden wesentlich detaillierter geregelt als beim weiblichen Wild. Nur bei den Gämsen wird der Abschuss der Geißen genau festgelegt, da sie auch TrophäenTräger sind.

Zwar heißt es in der Präambel der steirischen Abschussrichtlinie, dass das Ziel die „Erhaltung oder Herstellung eines naturnahen Altersklassenaufbaues und eines richtigen Geschlechterverhältnisses des Wildbestandes sowie dessen zahlenmäßige

Seit 81 Jahren werden in der Steiermark die Abschüsse von Schalenwild, mit Ausnahme des Schwarzwildes, geplant und durch die Jagdbehörde genehmigt. Das traurige Resultat der bisher praktizierten Abschussplanung ist, dass die Schalenwilddichte pro

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100 Hektar in Österreich mittlerweile die höchste in ganz Europa ist. Entsprechend hoch sind auch die Wildschäden durch Schälung und Verbiss. Die große Schwäche der Abschussplanung, wie sie in der Steiermark praktiziert wird, liegt darin, dass von einem angegebenen Frühjahrswildbestand mit Stichtag 1. April ausgegangen wird. Allerdings ist die Berechnung des jährlichen Abschusses auf Grund von „gezählten“ oder geschätzten Stücken weitgehend unbrauchbar. Die Zählergebnisse liegen meist weit unter den tatsächlichen Bestandszahlen. Bei der Behörde muss man den Angaben vertrauen, denn kontrollieren kann man sie nicht. Rotwild, das im Gatter oder bei einer Fütterung steht, kann man einigermaßen genau zählen. Auch kann die Zahl von Gämsen im übersichtlichen Almbereich erfasst werden. Die Frage ist aber auch, welche Zahlen aufgrund welcher Beobachtungen der Behörde


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gemeldet werden. Rehe und Waldgämsen können nicht gezählt, ja nicht einmal annähernd geschätzt werden, wodurch die gemeldeten Zahlen zumeist den „idealen“ Vorstellungen der Jäger entsprechen. Häufig laufen die gesetzliche Vorgaben, die Wünsche der einzelnen und die Wirklichkeit diametral auseinander. So darf ein Revierinhaber oder ein Pächter bei einem Bestand von 100 Stück im Winter gut versorgtem und gemästetstem Rotwild im Gatter oder bei der Fütterung jährlich drei jagdbare Hirsche erlegen. Für die nachhaltige Erlegung dieser drei Hirsche muss die Altersstruktur und das Geschlechterverhältnis dieses Bestandes in einem richtigen Verhältnis stehen. Da das oft nicht der Fall ist, sind viele Jäger versucht, zwar 100 Stück in der richtigen Struktur behördlich anzugeben, die tatsächliche Zahl liegt aber oft um einiges höher. Abschüsse sollten nicht nur geplant, sondern auch vollzogen werden. In der Regel zieht die Nichterfüllung des genehmigten Abschussplanes keine rechtlichen Konsequenzen nach sich. Trotzdem hat es sich eingebürgert, dass man bei zu geringem Abschuss gegen Ende der Jagdzeit vermehrt Abschüsse von Kitzen und Geißen meldet (da sie keine Geweihträger sind und man die Trophäe nicht vorlegen muss) oder sie dem Autoverkehr „zum Opfer fallen lässt“. Häufig handelt es sich dabei um Papiermeldungen, die nicht überprüfbar sind. Diese Unsitte kann leicht abgestellt werden. Heutzutage hat jeder Jäger ein Smartphone bei sich. Es ist sicher nicht zu viel verlangt, die Verkehrsopfer zu fotografieren, damit der zuständige Hegemeister – zur Beweissicherung – auch das Umfeld erkennen kann. Die Erfahrungen der letzten 81 Jahre mit der Abschussplanung haben gezeigt, dass die Resultate mit dem steiermärkischen Jagdgesetz nicht vereinbar sind. Das vom Gesetz im § 1 (3) verlangte Ziel ist ein dem Lebensraum angepasster, gesunder Wildbestand, wobei den Interessen der Land- und Forstwirtschaft im Widerstreit mit jagdlichen Interessen der Vorrang zukommt. Nicht zuletzt als Folge der Abschussplanung ist der Wildstand in den letzten Jahrzehnten rasant angewachsen. Die Rotwildstrecke vergrößerte sich in Österreich von knapp 13.000 Stück im Jahr 1950 auf 61.000 Stück im letzten Jahr. Im gleichen Maß haben

sich die vom Wild verursachten Schäden in verantwortungsloser Weise vermehrt. Der Verfassungsgerichtshof hat in einer Erkenntnis vom 10. Oktober 2017 bezüglich Jagdfreistellungen festgehalten, „dass die Republik Österreich nach den Protokollen zur Durchführung der Alpenkonvention (Protokoll Berglandwirtschaft) völkerrechtlich verpflichtet ist, den Wildstand durch geeignete Maßnahmen so zu regeln, dass nicht tragbare Schäden im Wald vermieden werden und die Schalenwildbestände auf jenes Maß zu begrenzen sind, dass eine natürliche Verjüngung standortsgerechter Bergwälder ohne besondere Schutzmaßnahmen möglich ist“. Meines Erachtens sollte die Landesjägerschaft diese Erkenntnis sehr ernst nehmen, da die Vermeidung von Wildschäden und der Erhalt des Waldes im öffentlichen Interesse steht. Sie können unter Berufung auf die Alpenkonvention (75 Prozent des Gebiets der Steiermark gehören zum Geltungsbereich der Alpenkonvention) und auf die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs eingeklagt werden. Und wie man hört, werden solche Klagen schon angedacht. Würde so eine Klage durch einen Verein oder einen geschädigten Waldbesitzer eingebracht und sie medial entsprechend begleitet, läge das Gesetz des Handelns nicht mehr bei der Jägerschaft. Dann könnte von der Öffentlichkeit die Sicherstellung der Nutz-, Schutz- und Erholungfunktion eingefordert werden. Bevor das eintritt, wäre es vernünftig, die Abschussplanung nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien neu zu regeln. Zudem ist eine strukturgerechte, vernünftige und nach wildökologischen Gesichtspunkten durchzuführende Reduktion der weit überhöhten Wildstände dringend notwendig (allerdings nicht nach der Methode der Bundesforste, die Wildschäden durch radikale Abschussmaßnahmen erst recht provozieren). Eine Reform sollte der Landesjägerschaft ein Hauptanliegen sein, denn alleine das Verfahren der Abschussberechnung an Hand des gemeldeten Frühjahrwildbestandes ist weitgehend unbrauchbar. Die Planung muss sich in Zukunft am Zustand der Vegetation, der Waldverjüngung und der Forstschäden richten. Das System der Abschussplanung muss im Interesse der Jagd und des Wildes flexibler

gehandhabt werden. Ich bekenne mich zur Sinnhaftigkeit von Abschussplänen, zumindest bei den großräumig lebenden Arten Rotwild und Gämsen. Beim Rehwild könnte man darauf verzichten. Es ist aber ein Unsinn, wenn die Abschussrichtlinien in einem morphologisch und klimatisch so vielfältigen Land wie der Steiermark flächendeckend gelten. So macht es keinen Sinn, den Abschussplan des Gamswildes für die ganze Steiermark einheitlich festzulegen. Das ist kontraproduktiv. In den Randalpen und im Mittelgebirge ist die winterliche Mortalität und die Reproduktionsrate der Gämsen eine andere als im Dachstein- oder Hochschwabgebiet. Die Planung muss in Hinkunft flexibler gehandhabt werden. Die einzelnen Bezirksjägermeister sollten die Freiheit haben, für ihren Bereich die sinnvollste Lösung zu treffen. Abschussrichtlinien sollten eine Empfehlung sein, aber nicht ein starres Korsett. Zu der in den Richtlinien geforderten zahlenmäßigen Anpassung der Stückzahlen an die natürlichen Äsungsverhältnisse gehört auch die Einschränkung der gängigen Fütterungspraxis. Mastfütterungen sollten verboten werden, Erhaltungsfütterungen mit Heu in Gegenden, wo sie notwendig sind, aber natürlich durchgeführt werden. Durch Notfütterungen kann ein tragbarer Wildstand erhalten und unterstützt werden. Wir müssen uns vom übertrieben Trophäenkult, der durch die öffentlichen Trophäenschauen noch angeheizt wird, verabschieden. Es ist hoch an der Zeit, mit dieser aus dem nationalsozialistischen Gedankengut herrührenden Unsitte aufzuräumen. Die Trophäenschauen wurden von Hermann Göring „als Kontrolle der rassischen Aufartung des Wildes“ zur waidmännischen Pflicht erklärt. In der Steiermark ist ein jagdliches Umdenken und eine Modernisierung und Flexibilisierung der Abschussplanungen dringend notwendig. Es ist unglaubwürdig, dass sich die Jägerschaft einerseits zu Recht beklagt, dass die Lebensräume für die Wildtiere immer kleiner werden, andererseits aber in Österreich auf immer engeren Raum die höchste Schalenwilddichte Europa produziert wird. Seite 29


ERSTE HILFE BEI HUNDEN

von Dr. Ursula Fötschl

Erste Hilfe beim Jagdhund Dr. Ursula Fötschl, Kleintierärztin in Übelbach

Immer wieder muss ich in meiner Ordination verletzte Jagdhunde versorgen und immer wieder muss ich dabei feststellen, dass keine ausreichende Erstversorgung durchgeführt wurde. Hundebesitzer trauen sich oft aus Angst, etwas falsch zu machen, einfach nicht, ihren verletzten Gefährten zu verarzten, wobei schnelles Handeln oft lebensrettend sein kann oder zumindest Folgeund Spätschäden verhindert werden können.

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peziell der Jagdhund ist besonderen Gefahren ausgesetzt, kommt es doch häufig beim jagdlichen Einsatz, insbesondere im unebenen, dicht bewachsenen Gelände zu oberflächlichen oder auch tiefen Hautwunden, Zerrungen, Verstauchungen und Verletzungen durch wehrhaftes Wild. Gerade bei Gesellschaftsjagden, wo meist mehrere Hunde mit starkem Revierverhalten zusammenkommen, sind Verletzungen, die von Beißereien mit Artgenossen herrühren, schon fast vorprogrammiert. In dieser Ausgabe des Steirischen Aufsichtsjägers habe ich einige allgemeine Informationen und Ratschläge zur Ersten Hilfe bei schweren Verletzungen und bei Kreislaufversagen zusammengestellt und versucht, diese möglichst praxisnah darzustellen. In weiteren Artikeln werde ich noch auf spezielle Verletzungen und Erkrankungen unserer vierbeinigen Gefährten eingehen und die von jedermann anwendbaren Erste-Hilfe-Maßnahmen näher beschreiben.

Jetzt ist’s passiert, … … der Hund wurde bei seiner Seite 30

Arbeit schwer verletzt und muss unverzüglich erstversorgt werden. Oberste Pflicht ist es in solch einem Fall, Ruhe zu bewahren und jede Hektik und lautes Reden zu vermeiden sowie schaulustige Personen möglichst vom Patienten fernzuhalten. Da schon gesunde Hunde außerordentlich feinfühlig auf das Verhalten ihres Besitzers reagieren, sollte sich der Hundeführer seinem verletzten Gefährten besonders ruhig und vorsichtig nähern und beruhigend auf ihn einreden. Bevor man ein verletztes Tier anfasst, ist immer zu bedenken, dass verletzte Hunde im Schockzustand und auf Grund von starken Schmerzen unberechenbar reagieren und um sich beißen können, ohne darauf zu achten, wer vor ihnen steht. Eine entsprechende Fixierung und auch das Anbringen eines Maulkorbes oder einer Maulschlinge dient daher dem Selbstschutz und liegt auch im Interesse des Hundes.

Tierarzt zur Kontrolle vorgestellt werden, um innere Verletzungen und Blutungen, Wirbelsäulen- und Nervenverletzungen sowie Knochenbrüche auszuschließen.

Wenn es sich bei den Verletzungen nicht nur um leichte, oberflächliche Hautverletzungen handelt, sollte ein verletzter Hund, nachdem er vom Hundeführer erstversorgt wurde, immer einem

Vor allem im Akutfall sollte jedenfalls vorher telefonisch abgeklärt werden, ob der Tierarzt auch verfügbar ist, um nicht wertvolle Zeit zu verlieren, wenn man vor einer verschossenen Ordination steht.

Zubinden des Fangs mit einer Mullbinde

Verknoten der Enden zum Fixieren der Maulschlinge


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A-B-C-Regel Bevor man an die Erstversorgung von Verletzungen herangeht, ist es wichtig, die Atmung, den Allgemeinzustand und die Kreislaufsituation des Hundes zu überprüfen. Um keinen wichtigen Punkt zu vergessen, sollte dabei nach der AB-C-Regel vorgegangen werden.

A – Atemwege Dies ist der erste, wichtigste Untersuchungsschritt, da schon nach wenigen Minuten ohne ausreichende Atmung die Sauerstoffversorgung so gering ist, dass akute Lebensgefahr besteht. Zuerst wird geprüft, ob die Atemwege frei sind und der Hund atmet. Die normale Ruhe-Atemfrequenz ist abhängig von der Größe des Hundes und liegt bei etwa 15 bis 40 Zügen pro Minute, wobei ein Hund normalerweise durch die Nase atmet. Wenn die Atemwege durch Schleim, Erbrochenes oder Fremdkörper verlegt sind, sollte der Hund von einer Hilfsperson an den Hinterläufen leicht angehoben werden, während der Hundeführer durch streichende Bewegungen vom Hals in Richtung Fang versucht, die Atemwege zu reinigen. Bei Atemstillstand muss, nachdem man sich vergewissert hat, dass die Atemwege frei sind, unverzüglich eine Mund zu Nasen Beatmung durchgeführt werden. Dazu wird der Fang mit der Hand zugehalten und durch die Nase des Hundes langsam Luft eingeblasen. Dabei ist zu kontrollieren, ob sich der Brustkorb hebt und anschließend wieder senkt. Die Beatmung erfolgt zehn bis 20 Mal pro Minute, wobei die Luft vorsichtig und langsam eingeblasen werden muss, da sonst Lungenbläschen zerstört werden können. Nach jeweils ca. 10 Beatmungen

sollte geprüft werden, ob die Spontanatmung wieder einsetzt, sobald dies der Fall ist, kann mit der Beatmung aufgehört werden, ansonsten wird weiter beatmet.

B – Blutungen Als nächster Schritt erfolgt die genaue Untersuchung auf Verletzungen und Blutungen. Wird eine größere Blutung festgestellt, sollte nach Reinigung der Wunde mit Wasser oder, so vorhanden, mit einem Desinfektionsmittel, ein Druckverband angebracht werden. Dazu ist eine aufgerollte Mullbinde oder auch ein sauberes, zusammengerolltes Tuch auf die Wunde zu legen und mit einer weiteren Mullbinde so fest zu verbinden, dass der Blutfluss gestoppt wird. Wichtig ist, dass man sich die genaue Uhrzeit merkt, wann der Druckverband angelegt wurde, da nach ca. 20 Minuten der Verband gelockert werden sollte, um die Blutversorgung in der betroffenen Region nicht zu lange zu unterbinden. Wenn eine Schlagader verletzt ist, d.h. wenn das Blut im Takt des Herzschlages aus der Wunde Anlegen eines Stauverbandes Drehen bis die Blutung steht

fixierter Stauverband

spritzt, muss die Blutung einige Zentimeter über der Wunde in Richtung Herz abgebunden werden. Hierzu eignet sich eine Mullbinde, aber auch Gürtel, Stofffetzen oder eine einfache Schnur leisten gute Dienste. Für den Stauverband wird die Binde oder die Schnur zwei bis drei Mal locker um den Lauf gewickelt und verknotet. Ein kleiner Stock wird in die Schlaufe eingefädelt und so lange gedreht, bis die Blutung zum Stillstand kommt. In dieser Position wird der Stab dann mit einer weiteren Binde fixieren. Um die notwendige Blutzufuhr dennoch zu gewährleisten, muss der Stauverband alle 15 Minuten für ein bis zwei Minuten gelockert werden, daher ist es besonders wichtig, sich den Zeitpunkt des Abbindens zu merken. Sobald der Druck- oder Stauverband angelegt ist, sollte so rasch wie möglich ein Tierarzt aufgesucht werden.

C – Circulation (Kreislaufsystem) Da v.a. schwere Verletzungen zu einem lebensgefährlichen Schockzustand führen können, ist es wichtig die Kreislaufsituation des verletzten Hundes zu beurteilen, bevor weitere Schritte unternommen werden. Die auffälligsten Symptome für einen Schockzustand sind Apathie und schnelle, oberflächliche Atmung. Vor allem fällt die Blässe der Schleimhäute auf, die besonders gut an der nicht pigmentierten Lefzenschleimhaut und am Zahnfleisch beurteilt werden kann. Da sich das Blut im Schock in den inneren Organen, insbesondere im Herz, der Lunge, den Nieren und dem Gehirn sammelt, werden die Schleimhäute nur schlecht durchblutet und dadurch beinahe weiß, wohingegen gesunde Schleimhäute eine rosa Farbe haben. Ist man über die Kreislaufsituation unsicher, kann man ganz einfach Seite 31


schweren Kreislaufproblem oder im Schock zeigen dagegen eine deutlich verlängerte Blutfüllungszeit von fünf und mehr Sekunden.

Prüfen der Blutfüllungszeit durch Druck auf das Zahnfleisch

die Blutfüllungszeit an der Lefzenschleimhaut oder am Zahnfleisch prüfen. Dazu drückt man mit dem Daumen so lange und fest auf die Schleimhaut, bis sie blass geworden ist. Entfernt man den Daumen, dann füllt sich die Schleimhaut wieder mit Blut und färbt sich bei gesunden Hunden innerhalb von ca. zwei Sekunden wieder rosa. Hunde mit einem

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Schockpatienten sollten vom Besitzer durch Zusprache beruhigt und möglichst rasch zum Tierarzt gebracht werden, damit dieser durch Infusionen oder Injektionen mit kreislaufwirksamen Medikamenten den Patienten stabilisieren kann. Da durch den Schockzustand die Wärmeregulation des Körpers gestört ist, sollte der Patient auf dem Transport durch Decken gewärmt werden, wobei aber zu beachten ist, dass es im Auto bei sommerlichen Temperaturen nicht zu einer Überhitzung kommt. Auch ist darauf zu achten, dass der Hals beim Transport möglichst nicht abgebogen wird und die Nase frei ist, so dass die Atmung nicht beeinträchtigt wird. Auch ein Überhitzen des Hundes

beim Jagen im Sommer kann zu einer schweren, lebensbedrohlichen Kreislaufstörung und zum Schock führen, so dass der Patient unverzüglich zu einem Tierarzt gebracht werden sollte. Auf dem Weg dorthin kann der Hund durch kalte Kompressen etwas gekühlt werden, aber Vorsicht, ein Zuviel oder zu kaltes Wasser kann den Kreislauf zusätzlich belasten und den Zustand des Hundes verschlimmern. In den nächsten Ausgaben werde ich beschreiben, wie eine kleine Erste Hilfe-Apotheke, die jeder Jäger leicht im Rucksack mit sich führen kann, zusammengestellt sein soll, wie man am besten einen verletzten Hund transportiert und welche Erstversorgungsmaßnahmen in verschiedenen Situationen, wie z. B. bei Verletzungen der Augen, der Ohren oder des Brustkorbes, zu ergreifen sind.


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ERSTE HILFE

Allergien In unserer Zivilisation ist der Mensch vielen Allergengruppen und damit unterschiedlichen Allergien ausgesetzt. Eine Allergie ist eine Überempfindlichkeitsreaktion des Immunsystems auf für einen gesunden Menschen harmlose Stoffe.

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ch möchte hier nur auf die für uns im Jagdbetrieb relevanten Erscheinungsformen eingehen.

Weit verbreitet ist die sogenannte Pollenallergie auch Heuschnupfen genannt. Hervorgerufen wird diese Allergieform durch Gräser oder Pollenallergene. Besonders im Frühjahr sind wir mit diesen Allergenen beginnend mit der Hasel- und Erlenblüte und in weiterer Folge mit den unterschiedlichen Baumblüten konfrontiert. Im Laufe des Jahres kommen noch diverse Gräser und Pilzsporen hinzu. Eine besondere Form der Allergie stellt die sogenannte Kreuzallergie dar. Bei dieser Erscheinungsform kann bei Allergiker die auf Pollen allergisch reagieren, auch beim Verzehr von Obst eine allergische Reaktion auftreten. Weitere Allergene sind Tierhaare. Hier stehen Katzen- und Hundehaare sowie Pferdehaare im Vordergrund. Darüber hinaus kann auch Hausstaub eine allergische Reaktion hervorrufen. Charakteristisch für diese Erscheinungsformen sind Nasenrinnen, Augenjucken Augenrinnen sowie. event. Hustenreiz. Beim erstmaligen Auftreten der oben beschriebenen Anzeichen

ist es dringend anzuraten, einen Allergietest beim Arzt durchführen zu lassen. Bei einer rechtzeitigen Behandlung lassen sich unangenehme Begleiterscheinungen und eventuelle ernsthafte Spätfolgen reduzieren bzw. vermeiden. Als wertvolles Hilfsmittel für Allergiker hat sich in weiterer Folge der Pollenkalender (https://www.pollenwarndienst.at) erwiesen. Aus dem sind die jeweiligen Blütezeiten ersichtlich und die betroffenen Allergiker können sich darauf entsprechend einstellen. Eine weiter Form sind allergischen Reaktionen durch Insektenstiche. Diese sind aufgrund ihrer sofortigen Wirkung mit teilw. lebensbedrohlichen Zuständen den gefährlichsten Notfällen zuzuordnen. Zu den Auslösern einer Allergie zählen in erster Linie Stiche durch Bienen, Wespen oder Hornissen. Anzeichen einer Insektenstichallergie sind das überdurchschnittliche Anschwellen des Stichbereiches begleitet mit einer starken Rötung. Bei schwereren Fällen kann es zu einem darüber hinaus gehenden Anschwellen und Ausbreitung der Rötung kommen. Hinzu kommen noch Kreislaufprobleme und Atembeschwerden. Zusätzlich kann sich auch ein Übelkeitsgefühl mit Brechreiz einstellen. Komplikationen bis hin zum AtemKreislaufstillstand können die Folge sein.

Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz

Während die erstbeschriebenen Allergieformen im Regelfall kein Fall für die Erste Hilfe sind, ist bei Insektenstichallergien eine umgehende Erstversorgung des Patienten unumgänglich. Als Erstmaßnahme ist der betroffene Patient mit erhöhtem Oberkörper zu lagern. · Beengte Kleidungsstücke sind zu öffnen. · Nach Möglichkeit sofortige Kühlung der betroffenen Region durchführen. – Sollte im Revier keine entsprechende Kühlung durch Flüssigkeit möglich sein, Erde verwenden! · Wenn der Mund- oder Rachenbereich betroffen ist, nach Möglichkeit zusätzlich von innen mit Wasser – idealerweise mit Eis kühlen. · Notruf umgehend absetzen. Ein Insektenstich kann einen lebensbedrohlichen Schock auslösen! Hier ist eine sofortige ärztliche Versorgung unumgänglich. · Ist eine Insektenstichallergie bereits bekannt, immer das Notfallset (Notfallmedikamente) mitführen und auch im Ernstfall verwenden! · Sollte der Patient das Bewusstsein verlieren, Notfallcheck durchführen und gegebenenfalls stabile Seitenlage bzw. Herz-LungenWiederbelebung (siehe vorangegangene Artikel) durchführen.

Haselnussblüte

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LESERBRIEFE Gedanken über die vermeintlich ungerechte Behandlung eines Teiles der Aufsichtsjägerinnen bzw. Aufsichtsjäger ( AJ) ! Im § 34 des Stmk. Jagdgesetztes werden die Aufgaben und Pflichten der Aufsichtsorgane beschrieben. In diesem §34 des Stmk. JG ist keine Rede davon, dass Aufsichtsjäger/Innen die auch gleichzeitig Pächter oder EJ Besitzer sind, andere Aufgaben oder Pflichten hätten wie AJ, die nicht Pächter oder EJ Besitzer sind. Aufsichtsjäger/In ist Aufsichtsjäger/In mit gleichen Rechten und Pflichten. Der §34 des Stmk. JG kennt also keinen Unterschied. Der Text des § 34 des Stmk. JG ist für Jedermann/frau verständlich und logisch. Diese Logik ist im § 39 des Stmk. JG, bzgl. der Jagdkarten für Aufsichtsjäger/Innen, gänzlich abhanden gekommen. Im § 39 Stmk. JG gibt es plötzlich zwei Kategorien von Aufsichtsjäger/Innen,die gem. § 34 des Stmk. JG die gleichen Rechte und Pflichten haben. Die eine Kategorie sind die AJ die keine Pächter bzw. EJ Besitzer sind. Die erhalten die ermäßigte Jagdkarte. Die andere Kategorie sind wie schon erwähnt, Pächter oder EJ Besitzer. Diese bekommen keine ermäßigte Jagdkarte. Eine ungleiche Behandlung bei gleichen Rechten und Pflichten!!! Ist das rechtens im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes? Warum befasse ich mich mit diesem Thema? Ich bin selbst beeideter AJ und Pächter. Ich nehme meine AJ und Pächter gleich ernst, wie ein AJ der nicht Pächter oder EJ Besitzer ist. Warum also die ungleiche Behandlung bei den ermäßigten Jagdkarten? Wenn nun die Antwort kommt, ja so steht es im Gesetz(siehe die Aussage von Dr. Dr. Thierrichter im Jahresbericht 2017/18 auf die selbstgestellte Frage, warum die Kosten für die Nachschulung der Aufsichtsorgane verrechnet werden: „ weil es im Gesetz so steht!“) So stellt sich für mich und alle betroffenen AJ die Frage, wie kommt es zu solchen benachteiligenden Gesetzesstellen?! Ist nicht die Steierische Jägerschaft ein beratendes Organ für den Gesetzgeber, der Steierischen Landesregierung? Wäre nicht die Steierische Jägerschaft aufgerufen gewesen die Ungleichbehandlung der AJ zu verhindern? Im Begleitschreiben des LJM zur Fragebogenaktion betreffend der AJ wird die ausgezeichnete Arbeit hervorgehoben,gelobt und ist die Rede davon, dass der Herr LJM die Arbeit bestmöglich unterstützen will. Es wäre daher höchst an der Zeit, diese Ungleichbehandlung der AJ im § 39 des Stmk. JG abzuschaffen. Wir AJ sind durch unsere Beeidigung im Sinne des Stmk. Aufsichtsorgangesetztes ( StAOG)aus dem Jahre 2007, auch noch Beamte. Wir können Übertretungen nicht mit Augenzwinkern, Abmahnungen oder Organmandaten aus der Welt schaffen, sondern sind verpflichtet Vorfälle umgehend der Behörde zur Anzeige zu

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bringen. Wir müssen sozusagen für alles den Kopf hinhalten. Wer vertritt uns, wenn es zu gerichtlichen oder disziplinären Anzeigen der AJ kommt? Die wohlgemeinten Versprechungen uns in unserem Aufgabenbereich zu unterstützen werden dann nicht reichen!! Wie sieht der Rechtsschutz aus, wenn wir als Beamte im Sinne des StAOG , fälschlich beschuldigt wurden, aus?! Von der Steirischen Jägerschaft wird keine Hilfe zu erwarten sein, oder? Es darf abschließend die Frage gestellt werden, warum wurde der Steirische Aufsichtsjägerverband gegründet und sind diesem Verband eine Vielzahl von AJ bereits beigetreten? Für mich und ich glaube auch für viele Aufsichtsjäger/Innen ist die Antwort klar: Wir fühlen uns in der Steirischen Jägerschaft nicht vertreten! Ob die, meiner Meinung nach, missglückte und nicht aussagerelevante Fragebogenaktion des LJM ein positives Verhältnis zur Steirischen Jägerschaft bringen wird? Sagen wir so: „ Die Hoffnung stirbt zuletzt!“ Liebe Aufsichtsjäger/Innen, liebe Jäger/Innen! In meinem ausführlichen Schreiben hab ich versucht, ein Unrecht aufzuzeigen und den Anstoß zu geben, dieses Unrecht abzustellen. Es gibt keine Berufsgruppe die bei einer verpflichtenden Schulung (Aufsichtsjägernachschulung, Schulung für kundige Personen) die Kosten für diese Schulung selbst tragen muss. Wenn Sie liebe Leser/Innen zu diesen Zeilen Fragen an mich haben, lesen Sie bitte zuerst in aller Ruhe die §34 und § 39 des Stmk JG durch und denken Sie darüber nach, ob meine Gedanken bzw. Bedenken richtig oder falsch sind. Ihr Heinz Wallner

Kritik an den Kosten für die verpflichtende Nachschulung für Aufsichtsjäger und Aufsichtsjägerinnen! Liebe Jägerin, Lieber Jäger! Mehrere Anrufe und Whatsapp Nachrichten haben mich erreicht und zeigen, dass es in der Steierischen Jägerschaft kräftig brodelt. Es wird allgemein nicht verstanden, dass AJ für eine verpflichtende Nachschulung die weit überzogenen Kosten von € 50,- und für kundige Personen € 25,- zu berappen sind. Bei rund 2000 beeideten AJ käme dabei ein Betrag von rund € 100.000 heraus und das alle 5 Jahre. Es wirft die Frage auf, was geschieht mit dem restlichen Geld wenn die geringen tatsächlichen Kosten abgezogen sind?!


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Meine abschließende Meinung zu den telefonischen und Whatsappanfragen: Wenn Kosten für den von Alt LJM Dipl. Gach, verglichen mit der Einzelausgabe des Anblicks und selbst wenn der Vortragende ein ehrenamtlicher Bezirksjägermeister, ein entsprechendes Honorar bekommen hat, bliebe noch ein gewaltiger Patzen übrig! Ich erlaube mir eine Hypothese bzgl. meiner verpflichtenden Nachschulung für AJ aufzustellen:

Ca. 60 Aufsichtsjäger/Innen ergibt ca. € 3000,-. Wenn man pro Person ca. € 10,- für die Schulungsunterlage rechnet, sind das ca. € 600,-. Selbst wenn der Vortragende € 500,- bekommen sollte und die Kosten für den Saal ca. €500,- betragen sollte, würden ca. € 1.400,- übrig bleiben (Damit wird auch die Aussage von Dr. Dr. Thierrichter vom Jahresbericht 2017/18 beantwortet). Was geschieht mit dem ohne Beleg übrig gebliebenen Geld? Liebe Leserinnen und Leser! Seien Sie mit ihrer Meinung weiterhin nicht zurückhaltend und bleiben Sie wachsam! Ich bin der Meinung, dass solche Vorgehensweisen aufgedeckt und abgestellt werden sollten! In der Hoffnung, dass sich alles zum Besseren wenden wird, verbleibe ich mit einem kräftigem Weidmannsheil Ihr Heinz Wallner Aufsichtsjäger und Pächter Mitglied des BJA Voitsberg

FRAGE Ich bin Mitglied eines Vereines, der eine Gemeindejagd gepachtet hat. Bin ich Jagdausübungsberechtigter oder brauche ich einen Jagderlaubnisschein? HW

ANTWORT Pächter sind nicht Sie, sondern der Verein. Sie zahlen deshalb auch keinen Unfallversicherungsbeitrag an die Sozialversicherung der Bauern. Sie sind nicht Jagdausübungsberechtigter und brauchen deshalb, wenn Sie sich allein im Revier aufhalten, gemäß § 52 (1) JG einen Jagderlaubnisschein („Grüne Karte“). Anders verhält es sich bei Mitgliedern einer Jagdgesellschaft, diese ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht und jedes Mitglied der Jagdgesellschaft ist Pächter und daher Jagdausübungsberechtigter. bp

FRAGE Muss für unbejagbare Gebiete einer Gemeindejagd auch die Jagdabgabe an das Land entrichtet werden? FM

ANTWORT Die Fläche der Gemeindejagd wird von der Behörde so ermittelt, indem von der Gesamtfläche des Gemeindegebietes oder des Katastralgemeindejagdgebietes die festgestellten Eigenjagden samt Jagdeinschlüssen und die landwirtschaftlichen Produktiongatter abgezogen werden. Für diese Fläche ist dann grundsätzlich die Jagdabgabe zu entrichten. Die zur Jagdabgabe verpflichtete Jagdgesellschaft kann jedoch beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung beantragen, dass unjagdliche Gebiete, wie Gebiete mit Jagdverbot, Ruhen der Jagd, eng verbaute Gebiete etc. unter Angabe der von ihr ermittelten Fläche bei der Bemessung der Jagdabgabe unberücksichtigt bleiben. Gesetzlich ist nicht definiert, was unter „unjagdlichen Gebieten“ zu verstehen ist. Die Steiermärkische Landesregierung wird nach Anhörung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft darüber entscheiden. Diese unjagdlichen Gebiete bleiben aber Teil des Gemeindejagdgebietes. Das Aneignungsrecht bleibt erhalten. (§ 3 Abs. 4 des Steiermärkischen Jagdabgabegesetzes). bp

Die in unserer Zeitung veröffentlichten Leserbriefe werden unredigiert abgedruckt.

gutGEFRAGT

Der allgemeine Tenor der Anrufer war, dass sich die Jägerschaft ausgenommen fühlt! Beklagt wird auch, dass alte Schulungsunterlagen die noch vom Alt LJM Dipl. Gach ausgearbeitet und der Jägerschaft zur Verfügung gestellt wurden nun zur Verteilung gekommen sind. Bekrittelt wird auch, dass weder für die € 50,- für die Nachschulung, noch für die € 25 für die Schulung der kundigen Personen ein Einzahlungsbeleg ausgestellt wurde! Betroffene fragen sich, ob die Steierische Jägerschaft von der Belegerteilungspflicht ausgenommen ist und was überhaupt mit den tausenden Euros die eingenommen wurden geschieht?

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Mag. Karlheinz Wirnsberger

von Mag. Karlheinz Wirnsberger

Fotos: © UMJ, N. Lackner

HISTORISCHES

KK Wehrsportgewehr aus der Zwischenkriegszeit des vorigen Jahrhunderts.

Verborgene und getarnte Waffen Wilderei ist keineswegs ein Delikt, welches sich hauptsächlich im 19. und 20. Jahrhundert abgespielt hat, da hier moderne Waffen bereits erhebliche Erleichterungen für die Wildschützen geboten haben.

A

Stockflinte „Triumph“ Seite 36

us einem Protokoll aus dem Stift Admont über das Verhör des Martin Waltsam, Ehrnau, am 15. Dezember 1553 erfahren wir, dass dieser Mann, „ein lediger Holzknecht im Dörfl neben Kheuchelwang (=Kalwang) bei dem Höferl wohnhaft, für Wildbret in der Römisch-Königlichen Majestät Forst und Weidbann im Innern Eisenerz geschossen, wem ers geben, auch wer ihm dazue geholfen.“ Dem Schriftstück können wir entnehmen, dass er innerhalb von 2 Jahren mindestens 7 Hirsche und eine nicht erwähnte Anzahl von Tieren erlegt hat. In den Ausführungen ist nicht ersichtlich mit welcher Art von Waffe dieses Wild erlegt wurde. Im 19. Und 20 Jahrhundert wurden dann verborgene Waffen bereits in Katalogen angeboten. In der „Hauptpreisliste über moderne Waffen und Jagdgeräte, Munition“ Jahrgang 1914-15 eines Kärntner Gewehrfabrikanten finden wir auf Seite 53 folgendes Angebot: Im Jagdmuseum Schloss Stainz finden wir einen als Schusswaffe getarnten Spazierstock, der einen mit Buchenholz übermantelten glatten Lauf besitzt, der mittels eines Gewindestückes zum Laden und Entladen einer 9mm Flobertpatrone abschraubbar ist. Im Griffstück befindet sich ein verbor-

genes Hahnschloss, wobei dieses Hahnschloss durch das Aufklappen der Visiereinrichtung gespannt wird. Die Gesamtlänge des Stockes beträgt 83 cm, wobei der Lauf 79 lang ist. Diese Waffe stammt aus der Zeit um 1870 und wurde einem Wildschützen abgenommen. Welche Straftat bzw. welche Wildart der Wildschütz in diesem Fall begangen bzw. erlegt hat, ist den Archivalien leider nicht zu entnehmen. Derartige Waffen wurden um die Wende vom 19. Jahrhundert zum 20. Jahrhundert vordergründig für jene Menschen geschaffen, die erstmals Reisen in ferne Länder unternahmen und wo „selbst in belebten Städten an dunklen Ecken Räuber ahnungslosen Passanten auflauerten ….“ schreibt Karl. R. Pawlas 1969 in seinem Heft „Verborgene und getarnte Waffen“ Folge W 122. Stockwaffen sind in den verschiedensten Qualitäten ausgeführt, vom indischen Horngriff, über Büffelhorngriff mit Knotenstocküberzug bis hin zum Nussbaumüberzug, alles natürlich aus industrieller Fertigung. „Stockflinte „Triumph“, neueste Form, Mechanismus aus bestem Materiale erzeugt. Nr. 345. STOCKFLINTE, neueste Form, mit Rohrüberzug, äußerlich als Stockflinte nicht erkennbar, ……. für 9mm Flobert-Patronen, K 30.- ( 30 Kronen). Eine weitere getarnte, zerlegbare Waffe, die sich in der Ausstellung

befindet ist ein KK Wehrsportgewehr aus der Zwischenkriegszeit des vorigen Jahrhunderts. Hier hat ein findiger und handwerklich versierter Wildschütz ein industriell gefertigtes, mit einem Mauser Verschluss mit Flügelsicherung versehenes Kleinkalibergewehr vom Kaliber .22 Hornet einfach für seinen Gebrauch als Wildererwaffe umgebaut. Man hat den Lauf gekürzt, eine jagdliche Visierung angebracht und auf die Systemhülse eine Wiener Schnäpper Montage zur Anbringung eines Zielfernrohres aufgeschraubt. Der Schaft der Waffe wurde grob verkleinert und am Kolbenhals durch eine passgenaue Schwalbenschwanzführung aus Aluminium teilbar gestaltet. Der Lauf ist aus der Systemhülse leicht abschraubbar, sodass sich diese Waffe recht einfach in mehrere Stücke zerlegen lässt und so auch bequem im Rucksack oder ähnlichen Behältnissen verstecken lässt. Das Besondere an dieser Waffe ist aber auch noch der „Selfmade“ Mündungsschalldämpfer, der aus 5 zylinderförmigen Blechteilen zusammengenietet ist und 4 Kammern bildet. Diese Konstruktion ist grob mit Zinn und Messing verlötet. Der Schalldämpfer ist einfach mittels Stiften am Kornsattel zu befestigen. Diese Waffe wurde 1950 einem Wilderer abgenommen.


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Der Jagdphilosoph A Büchserl zum Schiaßen, ....

Wir sind ein Partnerbetrieb des Steirischen Ausichtsjägerverbandes. Bei Vorlage der Mitgliedskarte profitieren sie durch zahlreiche Ermäßigungen. Ausgenommen Aktionsware, bereits reduzierte Ware und Gutscheine.

.... a Hunderl zum Jagn, a Dirndl zum Gern habm, muaß a frischer Bua hobm….So lautet der Anfang eines Volksliedes in dem es um die Jagd geht. Wie würde der Text heute lauten? Ein Präzesionsjagdgewehr mit zigfach verstellbarem Zielfernrohr und Nachtsichtoptik sowie eine Taschenlampe mit der man Schweiß erkennen kann, Wildkamera mit Handyalarm und einen Geländewagen mit Standheizung? Klingt nicht wirklich romantisch, aber die Zeit der Technik und Aufrüstung schreitet voran. Man wird bald per Kamera mittels Handyauslöser das Wild erlegen können….Ich hoffe nicht. Zumindest ist das nicht Jagd. Es ist auch zu hinterfragen, wie weit man in Zeiten der Präzesionsgewehre schießen soll und kann. Wie weit in die Nacht kann ich noch einen gezielten Schuß ohne Zusatzgeräte (ohnehin verboten) abgeben? In der Broschüre über das Leuchtturmprojekt in Mixnitz werden auch Weitschussseminare bis 300 m angeboten. Soll das ein Anreiz für die zukünftige Jagd sein? Wir alle werden älter und unsere Sehkraft wird schwächer. Wieviele Fehlabschüsse gibt es jetzt schon? Wieviele werden es erst sein, wenn man 300 m und weiter schießt. Kann ich den Anschuß noch finden? Wie lange brauche ich bis ich am Anschuß bin? Ich denke wir sollten einmal nachdenken wohin die Reise geht. Wenn wir jagen wollen, so ist dies mit Anspannung, Anstrengung und enormen Zeitaufwand verbunden. Zeit ist Geld. Jagd ist eben nicht Tennis spielen oder Golfen, wo man ein eingeplantes Zeitfenster zur Verfügung hat. Jagd ist Emotion, Jagd ist Präzesion, Jagd ist Leidenschaft, Jagd ist jedesmal anders. Wer ehrlich jagd, gibt auch dem Wild eine Chance, das ist ja gerade das Spannende. Jagd ist aber auch sich mit der Natur auseinanderzusetzen, beobachten, hören….Wer ehrlich jagd, tut dies mit allen Sinnen und ist auch mit seinen Gedanken dort. Das soll im Vordergrund stehen und nicht ob ich das richtige Geschoß für die enorme Schussdistanz gewählt habe und die Ballistikkurve richtig ermittelt habe. Ach sorry, das macht ja schon das Zielfernrohr mit Ballistikturm etc. Für diejenigen die das als Jagd sehen empfehle ich diverse Hunting-Games, die man auch zu Hause am PC spielen kann. Allen aufrichtigen Jägern ein kräftiges Weidmannsheil und guten Anblick! Seite 37


VERBANDSGESCHEHEN

6. LANDESVOLLVERSAMMLUNG

Bericht von der 6. Landesvollversammlung des StAJV Am Freitag, dem 15.2.2019 hat die Landesvollversammlung im Bezirk Weiz stattgefunden.

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ie es beim StAJV üblich ist, hat auch diesmal die jüngste Bezirksgruppe unter Obmann Rupert Friedl die Organisation übernommen. Im voll gefüllten Saal konnte LO Ing. Hanshelmut Helm neben dem LJM-Stv. DDr. Burkhart Thierrichter auch BJM Ing. Karl Raith sowie den LO des Kärntner Jagdaufseherveins Bernhard Wadl begrüßen. Die feierliche Umrahmung gestaltete die Jagdhornblä-

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sergruppe Weiz unter BO Rupert Friedl. Nach der Begrüßung und dem Totengedenken berichtete LJM-Stv. DDr. Burkhart Thierrichter über den aktuellsten Stand die Schießstätte Zangtal betreffend. Firma Kettner wird die Schießstätte der Jägerschaft weiter betreiben. Er wies außerdem auf einige doch recht kritische Artikel in der Verbandszeitung hin und begrüßte auch, dass sich das Verhältnis zwischen Landesjägermeister und

Aufsichtsjägerverband gebessert hat. BJM Ing. Karl Raith stellte den Jagdbezirk Weiz vor und teilte mit, dass in seinem vielfältigen Jagdbezirk vom Rebhuhn bis zum Steinbock alle Wildarten vorkommen. LO Bernhard Wadl begrüßte die Entwicklung im Steirischen Aufsichtsjäger-Verband und wies darauf hin, dass der StAJV Jagdgeschichte schreibt. Im Kärntner Verband ist momentan der Kampf gegen die Stahlmonster auf den


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Almen ein Hauptthema. Schließlich sei der Aufsichtsjäger auch für den Erhalt des Lebensraumes der Wildtiere zuständig. LO Ing. Hanshelmut Helm hielt in seinem Bericht einen Rückblick auf das abgelaufene Verbandsjahr und machte auf einige zukünftige Veranstaltungen aufmerksam. Ebenso berichtete er für den Administrator Franz Spanring über die äußerst erfreuliche Mitgliederentwicklung. Der LO bedankte

sich bei seinen Stellvertretern und dem gesamten Vorstand für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Über die Veranstaltungen in den jeweiligen Bezirksgruppen berichteten die einzelnen Bezirksobmänner. Nach dem Kassabericht von Landeskassier Siegfried Edlinger verlas Mag. Lipold den Bericht der Kassaprüfer und stellte den Antrag auf Entlastung des Kassiers und des Vorstands, welcher Einstimmig angenommen wurde. Nach

Übereichung der Urkunden an die frisch geprüften Aufsichtsjäger hielt Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Haselmann einen Vortrag über das neue Waffengesetz. Diesen Vortrag können Sie in einer unserer nächsten Verbandszeitungen oder aber auch bald auf unserer Homepage nachlesen. Ein herzlicher Dank an das Organisationsteam um Rupert Friedl und die Jagdhornbläser, die diese Vollversammlung feierlich gestalteten.

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VERBANDSGESCHEHEN BEZIRKSGRUPPE MURAU

Jahreshauptversammlung der Bezirksgruppe Murau vom 19.01.2019

1)Begrüßung durch den Obmann im Gasthaus Lassacher in Stadl an der Mur Beginn 14 Uhr. Das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung lag ab 12 Uhr zur Einsichtnahme den Statuten gemäß auf. Willi Körbler konnte zahlreiche Ehrengäste und 52 Mitglieder begrüßen. Unter den Ehrengästen waren BJM ÖR. Ing. Arnold Rackl, Dipl. Ing Göldner Oberschützenmeister Engel sowie OF. Handl. Vom Landesvorstand erschienen Dr. Grillitsch, Dr. Pflüger und Sigi Edlinger, Ing. Uher und Dr. Haselmann. Feierlich umrahmt wurde die Veranstaltung durch die Jagdhornbläsergruppe Halali aus Stadl an der Mur. 2) Totengedenken: Dazu erhoben sich alle Mitglieder und unter Begleitung der Jagdhornbläser wurde den Verstorbenen gedacht. 3) Bericht des Bezirksobmannes Willi Körbler über das vergangene Verbandsjahr 2018: Er berichtete, dass die Bezirksgruppe Seite 40

einen Vortrag über Waffenreinigung, eine Landesvollversammlung ,einen Vortrag über Digiscoping sowie einen Vortrag über die richtige Waffenverwahrung gestalten und abhalten konnte. Auch unterstützte die Bezirksgruppe Murau den Aufsichtsjägertag in der Vorbereitung und Durchführung, wobei den mithelfenden Gattinnen noch einmal recht herzlich gedankt sei. Weiters berichtete der Obmann, dass Dr. Haselmann in den Landesvorstand gewählt wurde. Her Willi Körbler wurde in den Bezirksjagdausschuss kooptiert. Die Vorhaben für das kommende Vereinsjahr sind teilweise schon fixiert und werden in der AJV- Zeitung veröffentlicht. (Wasserscheibenschießen am Schattensee, Rotwildvortrag, Teilnahme am Landesaufsichtsjägertag) 4) Bericht des Kassiers: Arnold Hansmann berichtete über den Kassaverlauf im vergangenen Vereinsjahr und teilte noch die einzelnen größeren Ausgänge sowie Einnahmen mit. Die Einnahmen beliefen sich auf

2243,36€ Die Ausgaben auf 1107,95€ Derzeitiger Kassastand 1726,37€ 5) Die Kassaprüfer Herr Zischmayer Georg und Herr Grois Robert haben die Kassa am 10.01.2019 geprüft und in Ordnung befunden. Hr. Zischmayer beantragte die Entlastung des Kassiers und des Vorstandes, welche einstimmig durch die Versammlung genehmigt wurde. Der exakte Bericht der Kassaprüfer in schriftlicher Form liegt den handschriftlichen Aufzeichnungen des Protokolls bei. 6) Grußworte der Ehrengäste: BJM Arnold Rackl: Dieser bedankt sich für die Einladung und die umfangreiche Arbeit im vergangenen Vereinsjahr. Er schildert die Abschussstatistik im Jagdjahr 2018 aus Sicht des Bezirkes Murau und berichtet über die ungewollte Eigendynamik der Schonzeitabschüsse die nicht ganz unproblematisch waren. So etwas sollte sich nicht wiederholen und es wird auch Alles darangesetzt damit dies nicht wieder eintritt. Er gratuliert zur gelungenen Zei-


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tung des Aufsichtsjägerverbandes, wobei er manchmal irritiert über die offenen Briefe sei. Manche Dinge sollten ruhiger abgehandelt werden. Er meint auch, dass der Landesjägermeister bemüht sei die Jagd öffentlich und sehr transparent darzustellen. Aus diesem Grund hätte es der Landesjägermeister nicht verdient, so aggressiv attackiert zu werden. Er wünscht dem Aufsichtsjägerverband alles Gute für die Zukunft, viel Erfolg und sich weiters eine gute Zusammenarbeit.

Dr. Grillitsch: Endschuldigt den Landesobmann OF Ing.Helm und ümittelt dessen Grüße. Er freut sich für den Landesvorstand hier sein zu können, dankt Willi Körbler und seinem Team für die hervorragenden Leistungen im vergangenen Jahr. Er berichtet, dass der AJV- Steiermark im Moment ca. 900 Mitglieder umfasst, aber es werden täglich mehr. Auch werden neue Bezirksgruppen gegründet und das zeigt, dass am AJV kein Weg vorbeiführt. Ebenso freut er sich über die gedeihliche Zusammenarbeit in den

Bezirksjagdämtern. Er dankt nochmals und wünscht der Bezirksgruppe Murau alles Gute. 7) Allfälliges: Es gab keine weiteren Wortmeldungen. 8) Es fand der hervorragende Vortrag von OF Ing. W. Handl mit dem Titel „Gamswild richtig ansprechen“ statt. Unter den feierlichen Klängen der Jaghornbläsergruppe Halali beendete der Obmann die Sitzung.

Richtiges Ansprechen des Gamswildes

Vortrag: Richtiges Ansprechen des Gamswildes im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Bezirksgruppe Murau am 19.01.2019 Vortragenden Oberförster Ing. W. Handl

Ing. Handl berichtete vorerst über die richtige und gebräuchliche Erstellung von Abschussplänen in den einzelnen steirischen Bezirken, wobei teilweise gebietsmäßig große Unterschiede in den Zuwachsraten festzustellen sind. Dem und den Wintersituationen zu Folge ergeben sich auch unterschiedliche Frühjahresbestände und daraus resultierende Abschusszahlen. An Hand einer enormen Vielfalt von Bildern der fotografierten Gämsen im Jahresablauf mit unterschiedlichsten Blickwinkeln und Entfernungen mussten alle Teilnehmer feststellen, dass beim Ansprechen von Gamswild mindestens ein sehr hoch auflösendes Spektiv und viel Zeit nötig ist. Ein normales Fernglas mit einer 10- fachen Vergrößerung reicht in den seltensten Fällen. Auch muss das Verhalten in der Gruppe sowie der Körperbau beurteilt werden. Dieser

hat aber die Eigenschaft je nach Jahreszeit und Äsungszustand zu täuschen. Es hat sich herausgestellt, dass Gämsen nicht so einfach angesprochen und bejagt werden können, wie so manches Lehrbuch es darstellt. Man muss die einzelnen Stücke schon länger kennen um sie in die richtige Kategorie einzureihen. Oberförster Handl konnte einen sehr informativen und spannenden Vortrag gestalten, der so glauben wir dem richtigen Ansprechen unseres heimischen Gamswildes im Bezirk Murau den letzten Schliff gegeben hat. Obmann Willi Körbler bedankt sich in diesem Zusammenhang nochmals bei Ing. Handl für den unentgeltlichen Vortrag, woraus zu erkennen ist, wie wichtig Ing. Handl das richtige Ansprechen für die Entwicklung unser Gamswildbestände ist.

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VERBANDSGESCHEHEN BEZIRKSGRUPPE MURAU

Schießen am Schattensee Die Bezirksgruppe Murau veranstaltet für alle Mitglieder des Steirischen AufsichtsjägerVerbandes am Samstag dem 1. Juni ein Wasserschießen am Schattensee.

Anmeldeschluss ist der 1. Mai 2019. Der Unkostenbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer, wird aber so um die 10 Euro betragen. Anmeldungen von Gruppen oder einzelnen Schützen erbeten an: Willi Körbler unter 0664/1601891 oder an Arnold Hansmann unter 0664/4213163

Schon die Legende über den Ursprung des Wasserscheibenschießens im Krakau-Hochtal klingt geheimnisvoll und rätselhaft: Am Ende des 19. Jahrhunderts gingen in der Krakau zwei Wilderer Ihrer verbotenen Leidenschaft nach. Nach erfolgloser Jagd trafen sie sich am Schattensee. Über den See hinweg rief der eine seinem Freund zu, dass er dessen Spiegelbild auf der ruhigen Wasseroberfläche ganz klar erkennen könnte. Er zielte darauf, drückte ab und der Freund brach tödlich getroffen zusammen! Die zweite Überlieferung berichtet, dass im Prebersee ein Heuwagen mit Ochsengespann im Eis einbrach. Die Ochsen konnten noch befreit werden, das Joch ging jedoch unter. Jahre später fand man das Ochsenjoch im Schattensee. Es scheint, dass beide Seen unterirdisch verbunden

sind. Das Volk erklärt sich daraus die Oberflächenglätte der Seen. Diese Überlieferungen führten zu einem besonderen Brauch. Von einem Ufer des spiegelblanken Sees wird auf das Spiegelbild der am anderen Ufer aufgestellten Zielscheibe geschossen. Die von der Wasseroberfläche abprallende

Kugel muss die über dem Wasser hängende Kartonscheibe treffen. Die Distanz beträgt 107 Meter und der Scheibenmittelpunkt befindet sich 50 cm über dem Wasserspiegel. Es gehört zwar einige Übung dazu, aber es funktioniert. Wenn man genau auf die Scheibe zielt, hat man keine Chance.

Am 20.08.2015 fand im Gasthaus Wurzingerhof der Familie Trummer in Wildon die Gründungsversammlung der Bezirksgruppe Leibnitz statt. Nach einer Begrüßungsansprache des geschäftsführenden LO-Stv Ing. Hanshelmut Helm wurde vom Wahlleiter RA Dr. Bernhard Grillitsch die Wahl durchgeführt. Folgender Bezirksvorstand wurde einstimmig gewählt: Bezirksobmann: Werner Leitner Bezirksobmann-Stellvertreter: OAR Alois Wallner Schriftführer: Josef Vucak | Kassier: Horst Brunner Rechnungsprüfer: Ing. Christian Hopf und Manfred Fürnschuß

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Foto: KK

BEZIRKSGRUPPE LEIBNITZ


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BEZIRKSGRUPPE GRAZ / GRAZ-UMGEBUNG FOTO: CHRISTIAN STEINBRUGGER

„Jagdlicher Advent in Turnau“ Jedes Jahr findet am ersten Adventwochenende im Dezember ein Adventmarkt in Turnau unter dem Motto „Jagdlicher Advent“ statt.

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ir wurden zu dieser Veranstaltung eingeladen und nahmen die Gelegenheit natürlich gerne wahr diese Veranstaltung in unserem Nachbarbezirk mit einer kleinen Abordnung zu besuchen. Unternehmer und Vereine aus der Region präsentieren hier eine große Auswahl an Schmankerl (u.a. Wildle-

berkäse, Fischspezialitäten aber auch natürlich Süßes und Deftiges), man konnte sich am offenen Feuer wärmen, aber auch Handwerk, Kunstvolles und Regionales anschauen und natürlich käuflich erwerben. Auf der großen Bühne gab es weihnachtliche Musik- und Gesangseinlagen sowie eine kleine Bescherung für die Kinder. Es wurde auch ein

Imagefilm über die Jägerschaft gezeigt und somit die Bevölkerung auf die wichtige Arbeit der Jäger für die Natur hingewiesen. Wir können diese Veranstaltung jedem weiterempfehlen, man sieht hier wieder, dass mit entsprechender Zusammenarbeit tolle Veranstaltungen auf die Beine gestellt werden können.

Ausflug zur Messe „Hohe Jagd“ zu bieten haben. Ausrüstung, Kleidung, Waffen und Zubehör, eine eigene Halle mit Jagdreisen und eine Allradfahrzeugausstellung komplettierten das Angebot. Die Firma Siegert lud alle Teilnehmer auf Ihrem Stand auf eine Jause und ein Getränk ein und dort konnte so manches Fachgespräch über die gesammelten Eindrücke geführt werden. Gegen 16:00 Uhr traten wir die Rückreise an. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Dr. Siegert für die perfekte Organisation und freuen uns schon auf den nächsten Ausflug. BO Günther Bulla

Foto: KK

Am 21. Februar organisierten Dr. Jürgen Siegert und Gerd Kaufmann wieder einen Ausflug zur Messe „Hohe Jagd“ nach Salzburg. Um 06:00 Uhr startete der fast bis auf den letzten Platz ausgebuchte Bus von der Landesschiessstätte in Graz. Motiviert und von Gerd Kaufmann mit wichtigen Vitaminen versorgt ging die Reise über die Zustiegsstellen Übelbach und St. Michael in Richtung Salzburg. In Eben wurde noch ein kleines Frühstück eingenommen und gegen 10:00 Uhr erreichten wir das Messegelände. In 5 Hallen wurde alles gezeigt, was Jagd und Fischerei

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VERANSTALTUNG

„DENK mal WALD-WILD-JAGD“ Ausstellung des Jagdbezirkes Murau gemeinsam mit dem Holzmuseum St. Ruprecht ob Murau Mit Unterstützung der steirischen Landesjägerschaft wird ein gemeinsames Projekt vom Bezirksjagdamt und dem Holzmuseum St. Ruprecht ob Murau (beginnend mit der Saison 2019) auf die Beine gestellt. Das Holzmuseum hat jährlich rund 15.000 Besucher und ist aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und der Erfahrung ein idealer Partner für die Jägerschaft.

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as vorrangige Ziel ist es der Jagd im Bezirk Murau und darüber hinaus ein verstärkt positives Bild zu verleihen.

Mit dieser Ausstellung, die im Innen- wie auch im Außenbereich gestaltet wird, soll allen Besuchern, vom Kleinkind bis zum Senior die Aufgaben der Jäger nähergebracht werden. Was sind die vielfältigen Aufgaben im Jahreskreislauf, was ist zu tun und zu beachten? Be-

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sonders eingegangen wird in der Ausstellung auf den Zusammenhang der Jagd mit den wichtigen Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus. Auch die Jagdgeschichte, das Brauchtum und die Kunst sollen anschaulich und interessant vermittelt werden. Ein Teil der Ausstellung wird auch im Arboretum (Baumgarten) beim Holzmuseum gestaltet. Die Jagdausstellung ist auf drei

Jahre verbunden mit jährlichen Sonderthemen (z.B. 2019 Raufußhühner) geplant. Die Ausstellung „DENK mal WALDWILD-JAGD“ wird am 25. Mai 2019 feierlich eröffnet. BO Willibald Körbler Nähere Information: Das Holzmuseum, HansEdler-Platz 1, 8862 St. Ruprecht ob Murau, Tel: 03534/2202, mail: office@holzmuseum. at, Homepage: www.holzmuseum.at


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BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV

Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse

Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz

Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935

Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.

(Datum) (Unterschrift)

Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht

Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.

n Jagdfunktionär:

Abbuchungsauftrag für Mitgliedsbeitrag: Bank IBAN Datum Unterschrift

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at


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GRATULATION

DIVERSES Aufsichtsjäger Vermittlung: Anfragen an Obmann Willi Körbler, Tel.: 0664/160 18 91 Die neuen, vielfach nachgefragten Hutabzeichen sind ab sofort bei unseren Veranstaltungen und bei den Bezirksobmännern erhältlich. Setzen auch Sie ein (Hutab)Zeichen und schmücken Sie Ihren Hut. Es gab bis jetzt übrigens kein eigenes Hutabzeichen für Aufsichtsjäger.... Male Schützenscheiben für jeden Anlass. Genauer Info: 0676/87427739 bzw. johannaheidrun.helm@hotmail.de

VORANKÜNDIGUNG Vortrag:Waffengesetznovelle 2019 von Dr. Ulrich Haselmann am Mittwoch 20.3.2019 mit Beginn um 19:00 Hotel Lercher in Murau

HUNDE

Slowakische Schwarzwildbracken (Slovensky Kopov) aus hervorragender slowakischer Zucht ab sofort abzugeben. 9 Wochen alt, gechippt mit Stammbaum. Preis: € 500,–. Zustellung nach Graz. Diese Bracke ist ein mittelgroßer, passionierter kurzhaariger schwarzer Jagdhund mit braunen Abzeichen, der unbedingt jagdlich geführt werden muss. Anfragen an: Lubomir PIALA, +421 907 559 605

KLEINANZEIGEN INSERIEREN Nutria Abschuss in der Gemeindejagd Wildon

Gebrauchtes und Alles rund um die Jagd, verkaufen oder zu kaufen gesucht.

Ronald RUMPL aus Passail, konnte am 17.02.2019 seinen Gewinn vom Aufsichtsjägertag 2018 in Stübing einlösen. Innerhalb von 5 Minuten konnte er, gleich 2 Nutria erlegen. Ein kräftiges Weidmannsheil dem Schützen.

DANKSAGUNG Der StAJV BZ Murau bedankt sich bei Josef Prommegger Fa. Jagd +Forst für die Freikarten der Hohen Jagd Salzburg.

Kostenlos privat inserieren im Steirischen Aufsichtsjäger Magazin. Gestickte Verbands-Abzeichen mit einer Höhe von ca. 10 cm zum aufbügeln oder aufnähen. € 5,– je Stück. Bestellung unter 0676/4186311 oder franz.kohlbacher@icloud.com

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Impressum Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz. T u. F: 0316/2311236677, E: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at, www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Inhalt: Für den Inhalt der einzelnen Artikel sind die jeweils benannten Autoren verantwortlich. Die Inhalte der Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wieder. Alle hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich Informationszwecken sowie Zwecken der Meinungsbildung. Der Steirischer Aufsichtsjägerverband übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, T: 0664/45 57 400, oder 03118/51 613, www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz Redaktion: Mag. Karlheinz Wirnsberger, Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Prinz Karl von und zu Liechtenstein, Ing. Hanshelmut Helm Grafik: Reinhard Wernbacher. Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher.

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