Der Steirische Aufsichtsjäger Ausgabe 18 - Sommer 2019

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Österreichische Post AG / Sponsoring.Post 14Z040204S Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Ausgabe 18- Sommer 2019 Preis: € 7,90

Foto: © istockphoto/KenCanning

Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

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www.aufsichtsjaeger-steiermark.at


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INHALT

VORWORT

TIERPORTRAIT Der Wespenbussard

… ist in der Steiermark ein mäßig häufiger, verbreiteter Brutvogel, dessen Bestand im Jahr 2010 425- 750 Brutpaare umfasste und ein regelmäßiger Durchzügler.

Der Waschbär

Portrait eines heimlichen Einwanderers

Landesobmann Hanshelmut Helm

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KOMMENTAR Das Sachprogramm Windenergie Steiermark

Während ich das schreibe, befindet sich die Evaluierung der im Jahr 2013 erlassenen Verordnung zum Sachprogramm Windenergie in der gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtung. Von Prinz Karl von und zu Liechtenstein

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BOTANIK Die Tannen

Die Tannen kommen vor allem auf der Nordhemisphäre vor. Sie kann von der Küste bis zu einer Seehöhe von 4700 m gedeihen (neue Welt). Sie kommt auch in Sibirien vor.

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LUCIUS Der Wald, das Wild und die Fütterung

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WAFFEN Pistole oder Revolver?

Die aktuellen Änderungen im Waffengesetz haben die Faustfeuerwaffe für uns Jäger wieder interessanter gemacht, da die Hürde des Waffenpasses nun weggefallen ist.

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ERSTE HILFE IM REVIER Erste Hilfe im Jagdbetrieb – Schnittverletzungen

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ERSTE HILFE BEI HUNDEN Die Notfall-Apotheke und Erste Hilfe bei Verletzungen

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RECHT Die Gemeindejagd

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LESERBRIEFE

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HISTORISCHES Die Beizjagd

Die Jagd auf Vögel und Hasen mit Hilfe abgetragener Greifvögel gehört zu den ältesten Jagdformen der Menschheit.

VERBANDSGESCHEHEN Einzigartige Schießsportart Wasserscheiben-Schießen am Schattensee

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Werte Aufsichtsjägerund Aufsichtsjägerinnen, geschätzte Leser!

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ie rasch die Zeit vergeht. Der Frühling hat uns bereits verlassen und der Sommer ist ins Land gezogen. Für uns Aufsichtsjäger gibt es ja in jeder Jahreszeit genug zu tun. Wir vom AJ-Verband stecken schon in den Vorbereitungen für unseren Aufsichtsjägertag am 7. September in Admont. FD. DI. Andreas Holzinger von den Landesforsten hat uns ein interessantes Programm zusammengestellt. Ich würde mir eine zahlreiche Teilnahme wünschen. Ebenso arbeiten unsere Verbandsjuristen Dr. Haselmann und Dr. Pflüger bereits an einer Übersetzung des Kärntner Jagdgesetzbuches in eine steirische Version, welches wir dankenswerterweise von unseren Kärntner Nachbarn – im speziellen von Dr. Helmut Arbeiter und LO Bernhard Wadl zur Verfügung gestellt bekommen haben. Besonders freut mich, daß sich in Bruck/Mürzzuschlag in Kürze eine Bezirksgruppe gründet. Somit haben unsere Mitglieder auch dort eine Vertretung vor Ort. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen erholsamen Sommer und bitte Sie nicht auf Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit als Aufsichtjäger zu vergessen.

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Weidmannsheil Hanshelmut Helm (Landesobmann)

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WESPENBUSSARD

TIERPORTRAIT

DER Seite 4

von Sebastian Zinko

Der Wespenbussard (Pernis apivorus)

… ist in der Steiermark ein mäßig häufiger, verbreiteter Brutvogel, dessen Bestand im Jahr 2010 425- 750 Brutpaare umfasste und sich als regelmäßiger Durchzügler zeigt.

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as Brutareal des Wespenbussards umfasst die gemäßigte und boreale Zone ganz Europas und erstreckt sich vom Mittelmeergebiet bis zum Polarkreis und ostwärts bis nach Westsibirien, die Winterquartiere befinden sich in den Regenwäldern West- und Zentralafrikas. Der Wespenbussard ist ähnlich groß wie der Mäusebussard (Buteo buteo), zeigt aber im Unterschied zu diesem im Flugbild proportional längere und schmälere Flügel, die stets waagrecht oder sanft abwärts gebogen gehalten werden, einen proportional längeren Stoß und einen

proportional kleineren und weiter vorgestreckten Kopf. Die Gefiederfärbung ist variabel, es kommen dunkle, mitteldunkle, helle und rötliche Farbmorphen bei Altund Jungvögeln vor. Die Oberseite ist bei Altvögeln graubraun, das Körpergefieder ist bei den dunkelsten Altvögeln auf der Unterseite dunkelbraun, bei den hellsten fast zeichnungs-

los weiß, häufig sind mitteldunkle Altvögel mit breiter dunkler Sperberung auf der Unterseite. Erwachsene Männchen unterscheiden sich von den erwachsenen Weibchen am breiten dunklen Flügelhinterrand, sauber abgesetzten schwarzen Handschwingenspitzen und am grauen Kopf. Im Gegensatz zum Mäusebussard


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zeigen Altvögel stetes eine gelbe Iris, das Stoßmuster unterscheidet sich durch das Vorhandensein von zwei schmalen Binden nahe der Basis und einer breiten Binde am Ende deutlich von dem des Mäusebussards, der vor der Stoßendbinde stets viele, schmale dunkle Binden im Stoß aufweist. Darüber hinaus zeigen adulte Wespenbussarde auf der Flügelunterseite stets einen dunklen, rechteckigen Fleck im Bereich des Flügelbuges und nur wenige dunkle Bänder auf den Handund Armschwingen. Jungvögel haben eine dunkle Iris und erinnern aufgrund der Färbung ohne Sperberung der Unterseite und der dichter gebänderten Handund Armschwingen stärker an den Mäusebussard. Neben dem Mäusebussard kann der Wespenbussard bei oberflächlicher Betrachtung auch mit dem Habicht (Accipiter gentilis) verwechselt werden, die-

ser zeigt aber proportional deutlich kürzere Flügel sowie einen kräftigeren Körperbau, bei Altvögeln ist die Unterseite dichter und feiner gesperbert als beim Wespenbussard, juvenile Habichte sind auf der Unterseite gleichmäßig längs gestreift. Wespenbussarde sind Nahrungsspezialisten, die sich überwiegend von den Larven und Puppen von Wespen ernähren. Dabei werden die Wespennester mit Hilfe der Fänge und des Schnabels ausgegraben, vor den Stichen schützen das dichte und harte Gefieder sowie Hornplättchen an den Beinen. Als Ausweichnahrung, wenn Wespen fehlen, werden auch die Larven und Puppen von Hummeln, größere Insekten wie Heuschrecken und Käfer und in geringem Umfang Amphibien, Reptilien, Jungvögel und reife, saftige Früchte gefressen. Der Wespenbussard beginnt Ende Mai/Anfang Juni mit der Brut. Es werden in der Regel zwei, seltener ein oder drei Eier gelegt. Die Jungvögel werden Anfang bis Mitte August flügge. In der Steiermark liegt der Verbreitungsschwerpunkt des Wespenbussardes in den Hügellandschaften des Alpenvorlandes, in geringerer Dichte wird der gesamte Alpenraum, mit Schwerpunkt in den inneralpinen Talund Beckenlagen, bis in eine Höhe von etwa 1300 m besiedelt, Nahrung suchende Wespenbussarde können bis in eine Höhe von etwa 2000 m angetroffen werden. Am Durchzug überqueren Wespenbussarde den Alpenraum in breiter Front

und zum Teil großer Seehöhe und können in allen Landesteilen angetroffen werden. Der Wespenbussard besiedelt vor allem reich strukturierte, halboffene Laubund Mischwaldgebiete, seltener reine Nadelwälder. Es werden sonnige und trockene Lagen, die ein reiches Angebot an Wespen und anderen Hautflüglern bieten, bevorzugt. Der Horst wird im Wald am Rande von Lichtungen oder am Waldrand angelegt. Zur Nahrungssuche wird vor allem gut durch Böschungen, Hecken, Buschgruppen und Feldraine strukturiertes Kulturland aufgesucht. Der Wespenbussard ist ein Langstreckenzieher, der frühestens Ende April aus seinem Winterquartier in Zentral- und Westafrika zurückkommt. Der Einzug der Brutvögel sowie der Frühjahrszug gipfelt Anfang bis Mitte Mai, verspätete Durchzügler konnten auch noch im Juni und Juli nachgewiesen werden. Der Herbstzug beginnt Mitte August und erreicht seine höchste Intensität Ende August/Anfang September. Danach nimmt die Zahl der Nachweise rasch ab, so dass der Herbstzug Ende September im Wesentlichen abgeschlossen, vereinzelte Nachzügler können selten noch bis Mitte Oktober beobachtet werden. Der Bestand des Wespenbussards wird in der Steiermark als weitgehend stabil eingeschätzt, es gibt jedoch aus den letzten Jahren Hinweise auf Rückgänge in der Oststeiermark. Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für den Wespenbussard wäre das Stoppen des illegalen Abschusses in den Durchzugsgebieten im Mittelmeerraum, wo alljährlich viele tausend Wespenbussarde getötet werden.

LITERATUR: Albegger, E., O. Samwald, H. W. Pfeifhofer, S. Zinko, J. ringert, P. Kolleritsch, M. Tiefenbach, C. Neger, J. Feldner, J. Brandner, F. Samwald, W. Stani (2015): Avifauna Steiermark – Die Vogelwelt der Steiermark. Birdlife Österreich – Landesgruppe Steiermark, Leykam Buchverlags Ges. m. b. H. Nfg. & Co. KG, Graz, 880 pp. Bezug: avifauna@club300.at

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TIERPORTRAIT

von Brigitte Komposch

Portrait eines heimlichen Einwanderers

WASCHBÄR

Mag. Brigitte Komposch, MSc Ökoteam – Institut für Tierökologie und Naturraumplanung www.oekoteam.at

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Herkunft und Verbreitung Der zu den Kleinbären zählende Waschbär (Procyon lotor) stammt ursprünglich aus Nordamerika. Nach Europa wurde er aufgrund seines wertvollen und dekorativen Fells in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eingeführt und in Pelztierfarmen gehalten. Das für die Verbreitung des Waschbären in Europa wichtigste Ereignis war jedoch das gezielte Freisetzen von zwei Waschbärpaaren am 12. April 1934 am hessischen Edersee, ca. 50 km Luftlinie von Kassel entfernt. An diesem Tag wurden vier Tiere vom Forstmeister Wilhelm Freiherr Sittich von Berlepsch auf Wunsch des

Besitzers, des Geflügelzüchters Rolf Haag, ausgesetzt, um „die heimische Fauna zu bereichern“. In Folge gelang es dieser Gründerpopulation, ergänzt durch Farmflüchtlinge, ganz Deutschland zu besiedeln. Einer Studie aus dem Jahre 2015 zufolge, die sich mit der Genetik der freilebenden Waschbären Deutschlands, Belgiens und Luxemburgs befasste, ist davon auszugehen, dass mindestens zwei weitere Male Waschbären in Deutschland in Freiheit gelangten und eigene Populationen aufbauen konnten (Fischer et al. 2015). Zwischenzeitlich konnten Waschbären auch Dänemark, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, die Schweiz und Österreich besiedeln. In Deutschland be-

trug die Jagdstrecke im Jagdjahr2015/16 128.100 Tiere. 60 % davon erbrachten die Bundesländer Hessen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. In Österreich konnte der Waschbär 1974 in Oberndorf bei Salzburg erstmals festgestellt werden (Aubrecht 1985). Seit Beginn der 1980er Jahre nehmen die Nachweise stetig zu. Es handelt sich dabei sowohl um entwichene Farmtiere als auch um Zuwanderer aus Bayern. Der erste Nachweis aus der Steiermark stammt aus Ratten (1985), gefolgt vom Zlattengraben bei Pernegg (1990). Seit 1993 ist er auch aus der Ost- und Südsteiermark belegt (Sackl 2001). Die Mehrzahl der Funde stammt aus Seehöhen zwischen 300 und 500 m.

Abbildung 1: Waschbärnachweise aus Österreich innerhalb (Schattierung) und außerhalb des etablierten Verbreitungsgebietes (ohne Schattierung). Quelle: Duscher et al. (2018).


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Lebensraum und Lebensweise Charakteristisch für den Waschbären ist seine hohe Anpassungsfähigkeit, die ihm die Besiedelung unterschiedlicher Lebensräume ermöglicht. Bevorzugt werden gewässerreiche Laub- und Mischwälder mit einem hohen Eichen- und Buchenanteil sowie Auwälder besiedelt. Die Tagesverstecke befinden sich in hohlen Bäumen, verlassenen Fuchs- und Dachsbauten sowie Felsspalten. Trockengebiete und reine Nadelwälder werden gemieden (Sackl 2001). Als Kulturfolger dringt er jedoch auch in Dörfer und Städte vor. So beherbergt die hessische Stadt Kassel in Deutschland seit den 1960er Jahren die europaweit größte Waschbärpopulation; die Dichte beträgt ungefähr 50 bis 150 Tiere pro km2. Auch in vielen anderen Städten wie z. B. Berlin sind die Tiere mittlerweile ein Bestandteil der lokalen Fauna. Essensreste aus dem Müll sowie Früchte und Insekten aus Gärten stellen leicht verfügbare Nahrungsquellen im urbanen Raum dar. Zudem gibt es eine große Anzahl zusätzlicher Schlafund Wurfplätze in Gartenhäusern, Garagen und Dachböden.

Foto: © istockphoto/stanley45

Duscher et al. (2018) modellierten anhand verschiedener Habitatfaktoren die Lebensraumeignung für den Waschbären in Österreich. Einfluss auf die Verbreitung haben vor allem die Nahrungsverfügbarkeit, das Vorhandensein von Wasser, Versteckmöglichkeiten und Wanderbarrieren, Landschaftszerschneidung sowie der Besiedelungsgrad durch den Menschen. In dieser Modellierung konnte gezeigt werden, dass vor allem in der Umgebung von Städten sowie entlang großer Flusstäler gute Lebensbedingungen für Waschbären in Österreich existieren. Nicht nur hinsichtlich seines Lebensraumes, sondern auch bezüglich seiner Nahrung ist der Waschbär sehr flexibel. Als typischer Allesfresser ernährt er sich zu je einem Drittel von pflanzlicher Nahrung, Wirbellosen wie Regenwürmer, Schnecken, Insekten(larven) sowie von Wirbeltieren (Amphibien, Reptilien, Vögel usw.). Im Herbst ist der Anteil kalorienhaltiger, pflanzlicher Kost wie Obst und Nüsse besonders hoch. Er benötigt diese um sich einen Winterspeck anzufressen. Eine wichtige Rolle bei der Nahrungsaufnahme spielen die sehr sensiblen, mit fünf freistehenden Fingern und mit Tasthaaren ausgestatteten Pfoten, mit denen die Nahrung ertastet, geprüft und erst danach verspeist wird. Das Gebiss hat die Zahnformel 3142/3142 und setzt sich somit aus 40 Zähnen zusammen.

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TIERPORTRAIT Waschbären sind in der Regel Einzelgänger, können jedoch auch in losen Verbänden angetroffen werden. Miteinander verwandte Weibchen teilen sich häufig ein Streifgebiet und treffen sich dabei gelegentlich an gemeinsam genutzten Futterstellen oder Schlafplätzen. Fremden Männchen gehen sie aus dem Weg, da sich diese Jungtieren gegenüber häufig aggressiv verhalten. Nicht miteinander verwandte Männchen leben in kleinen, meist nicht mehr als vier Tiere umfassenden Gruppen zusammen. Waschbärenjungen kommen im Frühjahr zur Welt und werden vom Weibchen allein großgezogen. Bei der Geburt sind sie blind und wiegen zw. 65 und 75 g. Nach zwei bis drei Wochen öffnen sie die Augen, im Alter von sechs bis neun Wochen verlassen sie erstmals die Wurfhöhle, werden jedoch auch danach noch ein bis zwei Monate lang mit nachlassender Intensität gesäugt. Im Herbst erfolgt die allmähliche Trennung von der Mutter. Während viele weibliche Nachkommen zeitlebens in der Nähe ihrer Mutter bleiben, suchen sich die jungen Männchen ein weiter entferntes Territorium. Eine der häufigsten natürlichen Todesursachen für junge Waschbären ist das Verhungern während des ersten Winters, gerade wenn dieser besonders kalt und lang ist.

von Brigitte Komposch

Der Waschbär als Neozoon Der Waschbär ist eines der erfolgreichsten Neozoen (= vom Menschen eingeschleppte Tierart) des europäischen Kontinents. Über das Ausmaß der Prädation und die dadurch negative Beeinflussung von vor allem Amphibien-, Reptilienund Vogelpopulationen ist bislang wenig bekannt. Gesichert ist, dass er durch die Besetzung von Baumhöhlen einheimische Vögel, wie z. B. Eulen, während der Brutzeit verdrängt und somit einen negativen Einfluss auf die Population haben kann (Helbig 2011). In SachsenAnhalt wurden Brutverluste in bestandsbeeinflussender Höhe bei den Arten Rotmilan, Mauersegler, Wendehals und Trauerschnäpper nachgewiesen (Schwab et al. 2018). Seine Anpassungsfähigkeit in Bezug auf Nahrung und Lebensraum macht es ihm möglich, bisher unbesetzte Nischen innerhalb kürzester Zeit zu erobern und Ökosysteme zu verändern. Von der Europäischen Union wurde er daher 2016 in die „Liste der unerwünschten Spezies“ (auch „Schwarze Liste“ genannt; offiziell „Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2016“) aufgenommen.

Waschbär und Mensch Die steigende Anzahl an Waschbären im menschlichen Siedlungsraum hat zu sehr unterschiedlichen Reaktionen geführt, die von totaler Ablehnung bis zur regelmäßigen Fütterung der Tiere reichen. Die von ihm verursachten Schäden werden auch sehr unterschiedlich bewertet: Während ausgeräumte Mülltonnen und abgeerntete Obstbäume von den Hausbesitzern zumeist nur als lästig angesehen werden, kann die Reparatur von Schäden, die er in Häusern verursacht, kostspielig sein. Das Fangen oder Töten einzelner Tiere löst jedoch in der Regel das Problem nicht, da geeignete Schlafplätze bald von anderen Individuen entdeckt werden. Stattdessen sind vorbeugende Maßnahmen – z. B. bauliche Vorkehrungen, damit der Waschbär nicht in ein Gebäude eindringen kann – zu empfehlen. Der Waschbär kann, wie viele andere Wildtiere auch, Krankheiten und Parasiten wie z. B. Tollwut bzw. den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis) auch auf den Menschen übertragen. Aus Europa sind jedoch bislang keine Fälle nachgewiesen (Geiter et al 2002). Im Steiermärkischen Jagdgesetz (LGBl. Nr. 23/1986) ist der Waschbär unter § 2 als „Wild“ aufgelistet.

Tabelle 1: Steckbrief des Waschbären nach Aubrecht (1985).

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Tabelle 2: Unterscheidung von Waschbär und Marderhund nach Schmid (1985).

LITERATUR: Aubrecht, G. (1985): Der Waschbär, Procyon lotor (LINNÉ, 1758), in Österreich (Mammalia Austriaca 11). Jb. Oö. Mus.-Ver. 130: 243-257. Duscher, T., Zeveloff, S. I., Michler, F.-U. & Nopp-Mayr, U. (2018): Environmental drivers of raccoon (Procyon lotor L.) occurrences in Austria – established versus newly invaded regions. Arch. Biol. Sci. 70: 41-53. Fischer, M. L,, Hochkirch, A., Heddergott, M., Schulze, C., Anheyer-Behmenburg, H. E., Lang, J., Michler, F.-U, Hohmann, U., Ansorge, H., Hoffmann, L., Klein, R. & Frantz, A. C. (2015): Historical Invasion Records Can Be Misleading: Genetic Evidence for Multiple Introductions of Invasive Raccoons (Procyon lotor) in Germany. PLoS ONE 10(5): e0125441. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0125441 Geiter, O., Homma, S. & Kinzelbach, R. (2002): Bestandsaufnahme und Bewertung von Neozoen in Deutschland. Untersuchung der Wirkung von Biologie und Genetik ausgewählter Neozoen auf Ökosysteme und Vergleich mit den potentiellen Effekten gentechnisch veränderter Organismen. Forschungsbericht 296 89 901/01, UBA-FB 000215 des Umweltbundesamtes, Berlin., 308 S. Helbig, D. (2011): Untersuchungen zum Waschbären (Procyon lotor Linné, 1758) im Raum Bernburg. In: Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt. Volume 48, Nr. 1-2: 3–19. Sackl, P. (2001): Waschbär Procyon lotor (Linnaeus, 1758). In: Spitzenberger, F.: Die Säugetierfauna Österreichs. Grüne Reihe des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Bd. 13, Graz, 595-602 S. Schmid, P. (1985): Waschbär und Marderhund - zwei Fremdlinge. Schweizerische Jagdzeitung - Feld, Wald, Wasser 33: 8-11. Schwab, T., Fischer, S. & Arndt, E. (2018): Der Waschbär Procyon lotor als Prädator des Trauerschnäppers Ficedula hypoleuca in einem Nistkastenrevier in Sachsen-Anhalt. Vogelwelt 138: 177-184.

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KOMMENTAR

von Prinz Karl von und zu Liechtenstein

Das Sachprogramm Windenergie Steiermark Prinz Karl von und zu Liechtenstein

Während ich das schreibe, befindet sich die Evaluierung der im Jahr 2013 erlassenen Verordnung zum Sachprogramm Windenergie in der gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtung.

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rsprünglich sollte durch die Ausweisungen von Vorrang- und Ausschlusszonen unkontrolliertem Wildwuchs von Windparks vorgebeugt werden. Man wollte an einigen wenigen Orten große Windparks errichten und auf weitere Vorrangzonen aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes laut - damals glaubhafter - Aussage der zuständigen Politiker verzichten. Zwar war eine Evaluierung nach fünf Jahren ange-

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dacht, aber es sollten nur Nachjustierungen erfolgen. Von neuen Vorrangzonen war keine Rede. Jetzt werden, verteilt über die Steiermark, neue Vorrangzonen ausgewiesen, und im Jahr 2024 steht die nächste Evaluierung mit sicherlich neuen Ausweisungen bevor. Im Jänner 2018 wurde die „Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 (KESS 2030)“ vom Landtag beschlossen und festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 die Treibhausgas-

emissionen um 36% gesenkt werden sollen. Zur Erreichung dieses Zieles soll der Ausbau der Windenergie in den alpinen Lagen der Steiermark massiv vorangetrieben werden. Wäre im Jahr 2013 bekannt gewesen, dass die damalige Ausweisung für Vorrangzonen nur den Startschuss für den Ausverkauf der Alpen bedeutete, hätten sowohl die Bevölkerung als auch der Naturschutz von Anfang an starken Widerstand geleistet. Die steirischen Landespolitiker agierten


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Ohne die geringsten Vorkenntnisse in Wirtschaft, Physik und Technik zu besitzen, wollen unsere pseudogrünen Landespolitiker das Projekt Windkraft schlichtweg erzwingen, kein Wissenschaftler vermag sie, von ihrem Irrweg abzubringen. Und die begründeten Sorgen der Bürger/Anrainer, werden einfach übergangen. Warum? Weil sie ihnen niemals den Sinn der Windkraft auf den Bergen erklären könnten. Befürworter = Nutznießer sind ausschließlich eine Handvoll von Grundbesitzern und Förderungsbeziehern. Die steirischen Windkraftanlagen liegen im Schnitt auf einer Seehöhe von 1500 m. Laut KESS 2030 werden in der Steiermark im Schnitt pro Windrad jämmerliche 1750 Volllaststunden erreicht. Das sind 20% der möglichen 8760 Jahresstunden. Windkraft ist in der Steiermark unwirtschaftlich, außerdem ist die Windenergie nicht grundlastfähig. Grundlast bezeichnet die erzeugte Strommenge, die im Tagesverlauf nie unterschritten wird. Sie ist der Dreh- und Angelpunkt der zuverlässigen Stromversorgung und auf dieser Zuverlässigkeit der Energieversorgung beruht unser Wohlstand. Dass ein hochentwickeltes Industrieland seine Energieversorgung aus unsteten Energiequellen beziehen möchte, ist wirtschaftlicher Irrsinn und zudem eine Kriegserklärung an unsere Natur und Landschaft. Abgesehen davon stehen die bisher in der

Steiermark gebauten 100 Windräder, so wie alle weiteren geplanten, im Widerspruch zur Alpenkonvention und hätten aus diesem Grund gar nicht genehmigt werden dürfen. Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Protokolle von Österreich unterzeichnet und vollinhaltlich ratifiziert wurden. Darin verpflichten sich die Unterzeichner „Sie (die Unterzeichner) bewahren die Schutzgebiete mit ihren Pufferzonen, die Schon- und Ruhezonen sowie die unversehrten naturnahen Gebiete und Landschaften und optimieren die energietechnischen Infrastrukturen im Hinblick auf die unterschiedlichen Empfindlichkeits-, Belastbarkeits- und Beeinträchtigungsgrade der alpinen Ökosysteme. (Protokoll Energie Art. 2(4)) Desgleichen stehen die gebauten sowie die geplanten Windräder in diametralen Widerspruch zur europäischen Vogelschutz- und zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Noch immer sind die Zugvogel-Routen und das Zugverhalten der Vögel weitgehend unerforscht, vor allem auch deshalb, weil 70-80 % von ihnen in der Nacht ziehen. Die hochsensiblen Raufußhühner, Birk-, Auer-, Hasel- und Schneehühner werden durch Windräder aus ihrem Lebensraum vertrieben. Die negativen Konsequenzen zeigen sich in dramatischer Form bei seltenen und gefährdeten Arten, bei denen schon der Verlust einiger weniger Vögel erhebliche Auswirkungen zeitigt. Das bedeutet, dass durch Windkraftanlagen im alpinen Raum Bestände vollständig ausgelöscht werden können. Zu den schlimmsten Folgen gehören die kollisionsbedingte Mortalität, der Vertreibungseffekt und die Zerstörung des Lebensraums. Ein Kernelement der Vogelschutz-Richtlinie ist das artenschutzrechtliche Tötungsverbot, das nur in außerordentlich eingeschränktem Umfang Ausnahmen zulässt. Wirtschaftliches oder das überwiegend öffentliche Interesse sind darin nicht vorgesehen. Daher ist im Zweifelsfall dem Vorsorgeprinzip entsprechend die Genehmigung zum Bau von Windrädern an kritischen Stellen zu untersagen. Die komplexen Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem und auf die Biodiversität werden bei uns weder berücksichtigt, noch erforscht. Für den künftigen Bau von Windkraftanlagen in Vorrangzonen sind nunmehr UVP-Verfahren zwingend vorgeschrieben. Ein Hauptproblem ist aber, dass die

Gutachten für Genehmigungsverfahren von den Projektanten in Auftrag gegeben werden, meist an die immer selben Firmen, mit denen sie in enger wirtschaftlicher Verbindung stehen. Dass solche (Gefälligkeits)Gutachten sehr einseitig sind und zugunsten des Projektanten ausfallen, muss nicht extra betont werden. Meist werden die Auswirkungen auf die Umgebung und auf die Landschaft bagatellisiert und die Wälder als ökologisch bedeutungslos beschrieben. Diese Vorgangsweise ist eines Rechtsstaates unwürdig. Wenn dann auch noch das Projekt in einer von Beamten des Landes Steiermark ausgewiesenen Vorrangzone liegt und das Land Steiermark entsprechend der Klima- und Energiestrategie 2030 Interesse am Bau von Windrädern zeigt, sind die UVP-Amtssachverständigen (Landesbeamte!) nicht zu beneiden. Die Situation wird noch interessanter, wenn der Projektant die Energie Steiermark ist, an dem das Land Steiermark 75% der Anteile hält. Im Jahr 2012 gab der damalige Amtssachverständige für das Schutzgut Landschaft, Johann Kolb, eine ablehnende Stellungnahme zur Erweiterung des Windparks Steinriegel ab. Die Aufregung und Empörung der Bürgermeister der Standortgemeinden Ratten und Langenwang, die die Windkraftanlagen befürwortet hatten, war groß. In einem offenen Brief an die Landesregierung hielten sie fest, dass die „Beamtenmeinung“ des Gutachters „eine Beleidigung für die Menschen in unseren Gemeinden“ sei. Die Kleine Zeitung schloss sich dem an und schrieb unter dem Titel „Groteske um die Windkraft“, dass „ein Landesbeamter die Energiestrategie des Landes konterkariert“. Die Crux an der Geschichte: Johann Kolb hatte als unabhängiger Sachverständiger in einem UVP-Verfahren sachlich abwägend, pflichtgemäß gehandelt. Natürlich werden sich in Zukunft die Beamten genau überlegen, ob sie sich so einem Shitstorm aussetzen möchten, der auch persönliche und berufliche Auswirkungen nach sich ziehen kann. So viel zur Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit und Unabhängigkeit von UVP-Verfahren. Im Zuge der jüngsten Evaluierung wurden neue Vorrangzonen für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen, die als besonders kritisch einzustufen sind, was ich an Hand von zwei Beispielen darlegen möchte. Die eine neue Vorrangzone befindet

Fotos: KK

so, wie Jean Claude Juncker einmal sehr ehrlich seine und seiner Kollegen Tätigkeit in der Europäischen Kommission beschrieb: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ So wird die Erweiterung der Windkraftanlagen in Etappen rücksichtslos vorangetrieben und gleichzeitig mit Verordnungen gesetzlich abgesichert. Dabei ist der Ausbau der Windenergie, mit der die Politik uns den Weg in die Zukunft weisen will, ein planwirtschaftliches, sehr teures Hirngespinst. In den kommunistischen Staaten bezeichnete man das karg als die Erfüllung des Plansolls. Politisch vorgegebene Ziele mussten durchgesetzt werden, auch wenn sie noch so sinnlos und zerstörerisch waren.

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KOMMENTAR sich in den Wölzer Tauern, im Bereich der Gemeinden Unzmarkt, St. Georgen ob Judenburg und Pölstal. Die Gemeinderäte von St. Georgen und Pölstal votierten einstimmig dagegen. Somit sind die ursprünglichen Beteuerungen der Landespolitiker, dass solche Zonen nur im Einvernehmen mit den Gemeinden ausgewiesen werden, schnöde Makulatur. Der auf dem Höhenrücken BocksruckHabring geplante Windpark würde uraltes bäuerlich geprägtes Kulturgebiet von einzigartiger Schönheit weithin sichtbar industriell überformen und zerstören. Selbst wenn es „nur“ um den Schutz des Ortsbildes von St. Georgen ob Judenburg ginge, müsste man einen Windpark von vorneherein verbieten. Die gotische Pfarrkirche, die dem heiligen Georg geweiht ist und die im Innenraum über äußerst seltene romanische Fresken verfügt, würde von den achtmal(!) höheren, sich ständig drehenden Windrädern überschirmt und bedrängt. Dort einen Windpark zu genehmigen, ist Kulturvandalismus der übelsten Sorte. Jede einzelne Windkraftanlage hat gewaltige Ausmaße mit entsprechend gewaltigem Platzbedarf. Standfläche, Zufahrtsstraßen und Montageplätze einer moderner Windkraftanlage verursachen Rodungen von etwa einen Hektar. Wenn man zudem weiß, dass ein Hektar Waldfläche 10 Tonnen CO2 pro Jahr bindet, erübrigt es sich, die „positive“ Emissionsbilanz von Windkraftanlagen im Waldgebiet zu erwähnen. Da die Vermeidung von CO2 ein wesentliches Ziel der Klima- und Energiestrategie 2030 darstellt, ist somit jeder Windpark, wie der auf bewaldeten Höhenrücken BocksruckHabring geplante, kontraproduktiv. In der Strategischen Umweltprüfung des Gebiets Bocksruck-Habring wird der Wald herabwertend als „wenig sensibler Nadelmischwald“ beschrieben. Abgesehen davon, dass ich als Forstwirt mit diesem Ausdruck nichts anfangen kann, befinden wir uns in einem Höhenbereich von durchschnittlich 1500 Meter. In dieser hochmontanen Waldstufe ist der Nadelmischwald die standortangepasste und damit auch ökologisch genau richtige Waldgesellschaft. Ich weiß nicht, welchen Waldtypus die Herren aus Graz in dieser Region erwarten. Eichenmischwälder sind in der Obersteiermark eher selten. Seite 12

Prinz Karl von und zu Liechtenstein

Zudem beweist der große Bestand an Auerhühnern, dass der Höhenrücken BocksruckHabring diesen scheuen und seltenen Vögel ein optimales Habitat darstellt. Und das möchte man zerstören? Halbherzig werden in UVP-Verfahren Ausgleichsflächen für Raufußhühner vorgeschrieben. Das klingt zwar sehr nett, ist für den Laien einleuchtend, funktioniert aber in der Praxis nicht. Die Vögel nehmen diese Flächen nicht an. So darf man im Fall von Bocksruck-Habring mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass die Auerhuhn Population durch den Bau eines Windparks erlöschen würde. Wegen der bekannten Sensibilität der Raufußhühner gegenüber dieser Anlagen, fordert die Vereinigung der deutschen Vogelwarten im sogenannten Helgoländer Papier einen Mindestabstand von 1000 Metern von Windrädern zu den von den Raufußhühnern bewohnten Gebieten. Schon alleine wegen der EU-Vogelschutzrichtlinie hätte der Höhenrücken Bocksruck-Habring NIEMALS als Vorrangzone ausgewiesen werden dürfen. Ein anderes Beispiel ist die neu ausgewiesene Vorrangzone Soboth auf der Koralpe. Ginge es nach den Wünschen der Projektanten soll über die gesamten Länge der Koralpe, beginnend vom Gaberl bis zur Soboth, sowohl auf Kärntner als auch auf steirischer Seite ein Windpark an den nächsten gereiht werden. Und das, obwohl die Koralpe, wie eine Studie, die von der steirischen Umweltanwältin Mag. Ute Pöllinger in Auftrag gegeben wurde, ein Hotspot für Endemiten ist. „Endemiten sind weltweit nur in einem bestimmten Gebiet vorkommende Arten und zählen damit zu den größten Besonderheiten der heimischen Fauna und Flora. Ihre Erhaltung und damit die Sicherung der Artenvielfalt hat aus naturschutzfachlicher Sicht höchste Priorität und ist in den Naturschutzgesetzen der beiden Bundesländer verankert. Endemiten sind der einzige exklusive Beitrag der Steiermark, Kärntens und Österreichs zur weltweiten Biodiversität! Die Koralpe ist hinsichtlich ihrer Endemitenfauna und -flora eines der bedeutendsten Biodiversitätszentren Österreichs und des Ostalpenraumes“. (Zitat aus der vom Ökoteam erstellten Studie Endemitenberg Koralpe) Trotz dieser Studie, trotz dieses Wissens soll nach dem Willen steirischer und Kärntner Politiker der Gebirgszug in eine Industriezone umgewandelt

werden. Einmal zerstört ist die Biodiversität dieses Gebiets unwiederbringlich verloren. An diesem Beispiel, einer Landschaft mit einzigartiger Biodiversität, die mit einem Federstrich zunichte gemacht wird, ist die Absurdität des Windkraftanlagen-Baus in den Alpen erkenntlich. Um die Zerstörung komplett zu machen, hat man nun auch auf der Soboth eine Vorrangzone ausgewiesen. Die Soboth ist, worauf auch in der Strategischen Umweltprüfung hingewiesen wird, ein Gebiet mit erhöhtem Zugvogelaufkommen. Laut der ornithologischen Grundlagenstudie für die Windkraftzonierung in der Steiermark kommt in diesem Gebiet u.v.a. der Wespenbussard vor, der als „hochprioritäre Art“ gelistet ist. Zusätzlich liegt innerhalb der Vorrangzone ein FFHGebiet, das als vogelkundlich bedeutend beschrieben ist. Und trotzdem fällt unseren steirischen Politikern nichts Besseres ein, als dieses Gebiet, das man unter Schutz stellen sollte, zur Vorrangzone zu machen! Einer der Hauptgründe, den Ausbau der Windenergie in Mitteleuropa eifrig zu betreiben, ist die angestrebte Reduktion der CO2-Emission. Bisher ist allerdings trotz des Baus von zehntausenden Windkraftanlagen nicht ein Gramm CO2 eingespart worden. Im Gegenteil steigt der CO2-Ausstoß sogar, weil mangels Zuverlässigkeit der Stromproduktion aus Wind- und Sonnenenergie BraunkohleKraftwerke Ausfälle ausgleichen müssen. Das alles interessiert die Mitglieder der steirischen Landesregierung nicht. Die Damen und Herren geben sich einen grünen Anstrich, da sie das momentan als chic, opportun und förderlich empfinden. Das Sachprogramm Windenergie ist nur Mittel zum Zweck. Warum sollen sie nach sinnvollen Lösungen suchen, wenn sie mittels einer Verordnung den Bürgern die „Segnung“ der Energiewende aufzuzwingen imstande sind und die ihnen offensichtlich wertlos gewordene Natur ohne großen Aufwand zerstören können. „Der Tag ist nicht mehr fern, an dem windkraftfreie Gegenden zum Markenzeichen hochwertigster Landschaft und Wohnbereiche wird.“ Mit diesen Worten des Biologen Dr. Wolfgang Epple möchte ich den Artikel beenden und hoffe natürlich, dass diese Aussage niemals zutreffen wird, weil vorher zahllose Bürger den Bau neuer Windkraftanlagen verhindern.


BOTANIK

Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

von Ing. Hanshelmut Helm

Die Tanne (Abies) Verbreitung und Standort Die Tanne kommt vor allem auf der Nordhemisphäre vor. Sie können von der Küste bis zu einer Seehöhe von 4700 m gedeihen (neue Welt). Sie kommt auch in Sibirien vor. Die Tanne hat einen höheren ökologischen Anspruch an den Standort. Die Böden müssen gut durchlüftet sein und sie verträgt keinen Trockenstress. Kühlere Temperaturen liebt sie. Daher kommt die Tanne oft in Konkurrenz zu Laubbäumen vor, sie zählt auch zu den Schluchtbaumarten. Der Klimawandel wirkt sich natürlich auch auf die Tannen aus. Es gibt aber Herkünfte aus Kalabrien, die auch bei uns in Zukunft gut gedeihen werden. Die Nordmannstanne wird bei uns sehr häufig als Christbaum in Christbaumkulturen gesetzt. Sie ist auch besser ausschlagfähig. Überhaupt finden fast alle Tannenarten als Christbaum Verwendung. Von den Tannenarten gibt es die Weißtanne, Purpurtanne, Balsamtanne, Koloradotanne, Foreststanne, Küstentanne, Koreatanne, Prachttanne, Nordmannstanne, Spanische Tanne, Edeltanne, Sibirische Tanne, Veitchs Tanne, Riesentanne. Bei Aufforstungen ist die Tanne unbedingt vor Wildverbiss zu schützen, da sie sonst in den meisten Regionen keine Chance hat. Im Fichten-Tannen-Buchenwald ist sie eine Hauptbaumart. Seite 13


BOTANIK

TA N N E

Tanne Knospe

Tannenzweig Oberseite

Habitus

Alle Tannenarten sind immergrüne und tiefwurzelnde Bäume mit einem geraden Stamm. Die Krone ist konisch und wird aus Etagen von kurzen horizontalen Ästen gebildet. Die meisten Tannen sind dominante Waldbäume. Die Weißtanne (Abies Alba) gehört zu den größten Bäumen unseres Kontinents. Sie kann bis 70 m hoch werden. Einige Arten in Amerika können Wuchshöhen bis zu 90 m erreichen. Ihr Stamm wird in der Regel 1 bis 2 m dick. Die Sämlinge der Tannen besitzen 4 bis zehn Keimblätter.

Wurzelsystem

Bis auf wenige Ausnahmen besitzt die Tanne ein pfahlförmiges Wurzelsystem, welches sich unterschiedlich vom Bodentyp entwickelt. In sauerstoffarmen und staunassen Böden gedeiht die Tanne von allen Nadelbaumarten am besten.

Borke

Die Borke ist in der Jugend glatt und zerfällt in zunehmenden Alter in kleine Platten. Von der Färbung ist sie grau-silbrig.

DIE Seite 14

von Ing. Hanshelmut Helm

Nadeln

Die Nadeln sind flach und leicht biegsam und haben auf der Unterseite 2 helle Wachsstreifen. Die Nadeln werden acht bis elf Jahre alt. Sie sitzen unmittelbar auf den Ästen, womit sie sich auch von den Fichten unterscheiden.

Blüten, Zapfen und Samen

Die Tannen sind monozöisch (einhäusig getrenntgeschlechtlich). Es gibt weibliche und männliche Zapfen auf einem Baum. Zapfen findet man nur in den obersten Zweigen und aufrechtstehend. Die Zapfenspindel verbleibt am Baum, während die Schuppen einzeln abfallen. Es gibt daher keine Zapfen am Waldboden. Die Samen reifen im Zapfen und haben einen Flügel.

Holz

Tannenholz ist weich und hell. Kern- und Splintholz sind kaum zu unterscheiden. Außerdem besitzen Tannen in der Regel keine Harzkanäle.

Verwendung

Tannenholz wird sehr vielseitig verwendet. Es reicht vom Wasserbau – die Tanne verträgt Nässe besonders gut – bis zum Hausbau. Als Fassadenschalung kann sie gut gestrichen werden, da das Holz die Farbe hält. Außerdem ist sie ein ideales Gartenmöbelholz. Sie wird auch zur Herstellung von Musikinstrumenten, Türen, Schindeln etc. verwendet. Die meisten Sperrholzplatten sind aus Tanne. Ebenso Obst- und Gemüsesteigen, da sie geruchsfrei ist. Ja, der Geruch ist nur in trockenem Zustand nicht vorhanden. Frisch verarbeitet stinkt sie sehr oft nach Katzenurin, weshalb die Handwerker damit oft nur wenig Freude haben. Heute wird die Tanne

Tannenzweig Unterseite

meist technisch getrocknet und dann verarbeitet. Das Tannenholz ist dimensions- und formstabil. Im Innenausbau ist Tannenholz edel, geruchsneutral und hat eine helle Farbe, die kaum nachdunkelt.

Medizin

Die hellgrünen Tannenspitzen im Mai sind essbar und ein gutes Hausmittel gegen Husten. Man kann sie als Sirup konservieren. Als ätherisches Öl findet die Tanne in Saunaaufgüssen Verwendung. Auch ist die Tanne eine wichtige Bienentracht. Reiner Tannenhonig zählt zu den teuersten Honigen überhaupt.

Mythologie

Die Tanne steht in vielen Kulturen für Geburt und Wiederauferstehung. Sie verkörpert auch im Glauben das ewige Leben. Genau deshalb findet man Tannenreisig in vielen Kränzen und Gestecken. Ebenso finden wir Tannenreisig im Adventkranz, wo es in der kalten Jahreszeit Licht und Hoffnung verkörpert. Der ursprünglich evangelische Brauch wurde erst in der jüngeren Zeit von der Katholischen Kirche übernommen.

Keltisches Baumhoroskop

Die Tannen sind in der Zeit vom 2.1 bis 11.1. und vom 5.7. bis 14.7 geboren. Tannen gehen aufrecht und charakterstark durchs Leben. Sie steuern geradewegs ihrem Ziel zu. Die Tanne errichtet gerne


Fotos: © Kh. Wirnsberger

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Tannenzapfen

einen Schutzwall um sich, da sie Angst vor Verletzungen hat. Daher wirken sie nach außen oft kühl und unnahbar. Sie verraten nur selten was in ihnen vorgeht, wobei sie aber äußerst feinfühlig und sensibel sind, die sich um ihre Mitmenschen sorgen und jedem helfen, der Hilfe benötigt.

Tannenzapfen Spindel

Herzensangelegenheiten nimmt sie nicht immer leicht. In Auseinandersetzungen zeigt sie oft, dass sie aus hartem Holz geschnitzt ist. Kann sie ihren Willen nicht durchsetzen, zeigt sie die kalte Schulter. Hat man das Vertrauen aber einmal gewonnen, geht die Tanne mit einem durch Dick und Dünn.

Tanne Rinde

Ohne Ziel vor Augen verkümmert die Tanne. Durch diesen Stress ist sie anfällig für Herz- und Kreislaufprobleme. Beruflich findet die Tanne meist im künstlerischem Freiraum ein Betätigungsfeld. Auch soziale Berufe nehmen sie gerne wahr, denn Hege und Pflege liegt der Tanne im Blut.

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NATURPARK SÖLKTÄLER

Dr. Grünschachner Berger Veronika, Naturpark Sölktäler

Naturpark Sölktäler Der Naturpark Der Naturpark Sölktäler ist der erste Naturpark der Steiermark. Er wurde 1983 auf einer Fläche von 28.000 ha eingerichtet. Damals gab es noch drei Gemeinden: St. Nikolai, Großsölk mit Stein an der Enns und Kleinsölk. Mittlerweile sind die Gemeinden zusammen gelegt, Naturpark und Gemeinde sind praktisch ident.

Die Grundlagen Der Naturpark zeigt die typischen alten Kulturlandschaften und alpinen Lebensräume der Niederen Tauern. Enge steile Täler, deren Vegetationsprofil sich von Wiesen über die steilen Fichtenwälder bis zu den Almen, darüber hinaus die alpinen Flächen erstreckt. Stein an der Enns liegt bei 694 m, der Knallstein ist die höchste Erhebung mit 2.455 m. Die Sölktäler, das große bis zum Sölkpass und das kleine mit dem Schwarzensee liegen an der Nordseite Seite 16

von Dr. Grünschachner - Berger Veronika

des Alpenhauptkammes. Die Sonnenstunden im Winter sind daher an manchen Stellen selten, das Klima eher rau. Über den Sölkpass kann man aus dem Ennstal ins Murtal hinüber wechseln. Der Pass hat eine lange Geschichte, ihn haben schon Kelten und Römer für ihre Handelswege genutzt. Zu den für die Niederen Tauern typischen kristallinen Gesteinen haben die Sölktäler noch einen entscheidenden Zusatz: Marmoradern ziehen sich in mehreren Schichten durch die Berge und Täler. Immer wieder findet man die weiß leuchtenden Steine aus Kalk. Sie liegen ausgewaschen wie Eisberge in der Schlucht, aber auch in vielen besonderen Formen auf den Almen und in den Bachbetten. Deshalb findet man hier auch etliche kalkliebende Pflanzen, die man eigentlich in den Niederen Tauern nicht vermutet. Die Almen zum Gumpeneck hinauf sind Beispiele von bunten Blumenwiesen, die typisch für Kalkböden sind.

Und der Mensch? Mit ca. 1500 Einwohnern auf den fast 30.000 ha erreicht die Besiedelungsdichte fast kanadische Verhältnisse. Die Wiesen in den Tälern mit den Intensivweiden des Ennstales nicht vergleichbar. Zwei bis dreimal werden sie pro Saison gemäht oder dann von Rindern und Schafen beweidet. Die Bauern im Tal bewirtschaften die Höfe oft nur im Nebenerwerb. Die vielen helfenden Hände, die es früher auf den Bauernhöfen gab, fehlen heute häufig. Da gehört viel Begeisterung dazu, die Schafe und Rinder auch im Sommer auf die Alm zu bringen. Man muss sich Zeit nehmen für die Betreuung der Almtiere. Das lange Suchen der frei bis zu den Gipfeln laufenden Schafe ist mühsam. Im Naturpark werden nun einzelne Tiere besendert um die kleinen Herden leichter zu finden. Ein Vorteil für die Bauern, die ihre Tiere nicht lange suchen müssen, aber auch für die Jagd, weil das Weidevieh gezielt aufgesucht wird, die Be-


Rotwild wird bei den vielen Großgrundbesitzern professionell mit Berufspersonal bewirtschaftet.

unruhigung des Gesamtgebietes damit geringer wird.

Almwirtschaft wofür? Der Erhalt der Almwirtschaft ist nicht nur wegen der Rinder und Schafe wichtig. Durch die Almen wird die Waldgrenze „künstlich“ tiefer gehalten, die besonderen Lebensräume darüber, die Kampfwald- und Krummholzzone, werden ausgeweitet. Zonen, die auch einen besonders wichtigen Wildtierlebensraum darstellen. So nutzt Birkwild, eine Leitart der Sölktäler, die kleinstrukturierten Almflächen mit den eng ineinander verzahnten Lebensräumen besonders gerne. Gemeinsam mit den anderen drei Raufußhuhnarten ist es auch als Schutzgut des Natura 2000 Gebietes „Niedere Tauern“ ausgewiesen. Auch für Schalenwild sind diese alten Kulturflächen wichtige Einstandsgebiete. Almerhaltung ist damit auch Lebensraumbewirtschaftung für Wildtiere. Daneben stellen die Almen auch

touristische Attraktionen dar, die das Einkommen der Landwirtschaft verbessern können. Die Milchverarbeitung am Berg hat eine lange Tradition, die lokale Spezialität, der „Ennstaler Steirerkas“ wird auch heute noch auf etlichen Almen über den ganzen Sommer hinweg produziert.

Tourismus Das Erholungsangebot im Naturpark konzentriert sich auf den Wanderurlauber. Die Fülle des Angebots reicht von beschaulichen Rundwanderwegen über Bergwanderungen bis zu schwierigen Touren. Skiwandern und Langlaufen, Eisschießen und Rodeln ergänzen das Erholungsangebot im Winter. Der Leitspruch des Naturparkes „Endlich Ruhe“ bringt die Größenordnung der touristischen Nutzung auf den Punkt. Ökotourismus, stille Erholung ist das Ziel, dazu startet auch ein Besucherlenkungsprogramm, das wichtige Wildtierlebensräume definieren und bewahren soll.

Wild und Jagd Die Niederen Tauern liegen in der Zone des Rotwild-Dauereinstandes. Rotwild wird in Maßen gehegt, daneben ist Gamswild eine wesentliche Wildart des Naturparkes. Birkwild gibt es in größeren Beständen als Auerwild, aber auch Schnee- und Haselhuhn trifft man häufig. Sogar eine kleine Steinwildpopulation gibt es nun nach Freilassungen wieder. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird die Klimaerwärmung sein, die steigende Waldgrenze wird viele Lebensräume darüber verschwinden lassen. Nach Modellrechnungen werden die natürlichen Lebensräume von Schneehuhn & Co auf ein Minimum sinken. Klimabedingte Katastrophen wie Windwürfe, Lawinen und Vermurungen können zu derzeit noch nicht berechenbaren wesentlichen Faktoren der Zukunft für die steilen Wald- und Almgebiete werden. Seite 17

Foto: © V. Grünschachner-Berger (1 Lupi Spma)

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Lucius

Der Wald, das Wild und die Fütterung Weidmännern gilt seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die „Hege“ als Maß aller jagdlichen Dinge. Sie bedeutete und bedeutet ihnen bis heute, einen möglichst hohen Wildstand „aufzuhegen“, der leicht bejagbar ist. Um das zu erreichen, braucht es in unseren Breiten eine effiziente Winterfütterung.

M

an kann leicht nachvollziehen und beweisen, dass mit reichlicher Mastfütterung auch die Trophäenqualität steigt. Die Beteuerungen von Jägern, dass die Fütterung in erster Linie der Vermeidung von Tierleid und dem Erhalt der Wildtiere dient, ist häufig nur eine Schutzbehauptung. Der letzte schneereiche Winter bot dem Seite 18

Sender Servus TV Anlass für zwei marktschreierische Reportagen „Unser Wild – Verhungert und zum Abschuss freigegeben“ und „Unser Wald – wer ist sein Feind? Tier oder Mensch?“. Leider waren beide Filme recht einseitig und unwissenschaftlich aufgearbeitet. Die Verantwortlichen begnügten sich damit, die forstliche und jagdliche Praxis der österreichischen Bundesforste zu kritisieren, denen man vor allem Gewinnmaximierung vorhielt. An objektiven Argumenten fehlte es. Auch wurden die Fütte-

rungsauflassungen der Bundesforste in toto desavouiert, ohne zu hinterfragen, ob das nicht an einigen oder sogar an vielen Plätzen Sinn macht. Es gäbe an der jagdlichen Praxis der Bundesforste einiges zu Recht zu kritisieren, wie z.B. die forcierten planlosen Reduktionsabschüsse, um den Wildstand abzusenken. Diese Vorgangsweise provoziert erwiesenermaßen noch mehr Schäden und ist deshalb zu hinterfragen. Auch der Druck, der auf Pächter ausgeübt wird, um einen möglichst hohen Abschuss zu


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erzielen, ist kontraproduktiv. Über diese Praktiken hätte man im Interesse von Wald und Wild mit den Mitgliedern des Vorstands der Bundesforste schon vor Jahren sachlich sprechen sollen. Mit dramatischen Bildern aus dem vergangenen schneereichen Winter hat man der Öffentlichkeit das Leid von im Schnee feststeckenden Wildtieren vor Augen geführt. Einige Journalisten und auch etliche Jäger „wussten sofort“, dass dieser Missstand ausschließlich auf die aufgelassenen Fütterungsstellen zurückzuführen sei. Und auch das wurde den Bundesforsten exklusiv zum Vorwurf gemacht, obwohl der Betrieb bei weitem nicht der einzige ist, der in den letzten Jahren Fütterungen einstellte. Unangesprochen blieb der Umstand, dass strenge Winter, vor allem in der Obersteiermark, durchaus nicht selten sind und dass in jedem Winter Wildtiere an Schwäche, Krankheit, Unfall oder Altersschwäche zugrundegehen. Die ausufernde Fütterungsmanie, wie sie in der Steiermark vielerorts praktiziert wird, hat zur Folge, dass auf einem immer kleiner werdenden Lebensraum eine immer höhere Wilddichte herrscht wie niemals in der Vergangenheit zuvor. Die Wohlstandsgesellschaft besitzt genügend finanzielle Mittel, um immer mehr Fütterungen und immer mehr Wintergatter zu bauen. Es ist naiv zu glauben, dass das Motiv dieser Intensivfütterungen von Liebe zu den Wildtieren beherrscht wird oder der Überbrückung von Futtermangel im Winter dient. Denn zum Ausgleich von Nahrungsengpässen in der kalten Jahreszeit würde es ausreichen, Heu vorzulegen. Es braucht aber keiner „Leckerlis“ wie Zuckerrüben und Apfeltrester und schon gar kein Mastfutter wie Mais-Silage. Der einzige Zweck, der hinter dieser Methode steckt, ist es, einen hohen Wildstand und starke Trophäen zu erzielen. Im Laufe des vergangenen Winters haben sich die Meldungen über die prekäre Situation der Wildtiere in den Medien überschlagen. Das kam vielen Jägern zurecht. Endlich konnte man die Öffentlichkeit vom Sinn der Winterfütterung überzeugen. Wenn Fotos in Zeitungen erschienen, sah man Jäger, die Heuballen vorlegten, die Mastfütterungen wurden nicht gezeigt. Und in den Print-Medien

las man abenteuerliche Geschichten über Jäger, die sich durch Lawinengänge zu den Fütterungen durchkämpften, um das Wild täglich ausreichend zu verpflegen. Niemand hat je hinterfragt, weswegen die Futterstellen so situiert sind, dass die Jäger sie nur unter Gefahr - dabei Lawinenhänge passierend - erreichen können. Wer darf Mitarbeiter oder sich selbst so gefährden, nur um zu einer Fütterung zu gelangen, die das Wild auch an anderer, weniger gefährlich zu erreichender Stelle annehmen würde? Dieses Problem stellt sich übrigens alljährlich, da es in der Obersteiermark jedes Jahr hohe Schneemengen gibt, nicht nur im vergangenen Winter. Ebenso wurde niemals die Frage gestellt, ob die weit überhöhten Wildstände und die Fütterungen nicht selbst das Problem für die missliche Lage der Wildtiere im Hochwinter verursachen. Mir erzählten Jäger, dass sie, nachdem viele Rehfütterungen komplett zugeschneit und wegen des vielen Schnees nicht mehr erreichbar waren, die Rehe ihrem Schicksal überließen. Viele Rehe befanden sich im Jänner und Februar um die nun nicht mehr zugänglichen Fütterungen konzentriert, weil sie sich aus dem hohen Schnee nicht in geeignetere Überlebensräume retten konnten. Niemand schaufelte die Futterplätze frei, und es gab auch keinen Futternachschub. So wurden die künstlichen Futterplätze zur Todesfalle. Sie sind im wahrsten Sinn des Wortes nahe der vollen, verschneiten und nicht mehr erreichbaren Futterautomaten verendet. Darüber wurde natürlich nicht berichtet. Schon im Winter hatte die Kronen Zeitung ausführlich über dieses Thema berichtet und lud nun Anfang Juni zu einem Wildtiergipfel, an dem Jäger, Funktionäre, selbsternannte Experten und der Vorstandssprecher der österreichischen Bundesforste teilnahmen. Reißerisch wie gewohnt, begann der später erschienene Artikel über den stattgefundenen Meinungsaustausch: „Als Österreich im Jänner dieses Jahres nahezu im Schnee versank, sorgte ein Thema bei vielen Menschen für Empörung: Rehe und Rotwild verhungerten elendiglich vor aufgelassenen Fütterungsstellen ... Besonders in der Kritik standen dabei die Österreichischen

Bundesforste ... Ihnen wurde und wird vorgeworfen, viele Fütterungsstellen einfach aufgelassen zu haben“. Dass bei dem Krone-Dialog letztendlich nicht viel herauskam, wird niemanden überraschen. Unter anderem war im Artikel dann auch zu lesen, dass das Gamswild Fütterungen „nicht akzeptiert“. Das ist unrichtig und das sollten die Experten auch wissen. Denn abgesehen davon, dass Gämsen, so sie die Möglichkeit haben, sehr wohl gerne bei den Fütterungen mitnaschen, ist das Füttern von Gamswild gesetzlich verboten. Was übrigens der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln ist, warum man Rehe und Rotwild füttern darf, Gämsen hingegen nicht. Einstimmig hatten die Teilnehmer auch die Behauptung zurückgewiesen, dass Jäger nur deshalb füttern, um bessere Trophäen „ernten“ zu können. Natürlich muss das nach außen hin so kommuniziert werden, aber die starke Trophäe als Ziel der jagdlichen Begierde ist immer noch der Hauptgrund der vielfach praktizierten Mastfütterungen und der Rotwildgatter. Alles andere ist Papperlapapp. Bisher wurde der Jägerschaft – meines Erachtens zu Recht – der Vorwurf gemacht, dass durch Fütterungen, der Wildstand im Interesse der Jagd gezielt hoch gehalten wird. Das wiederum verursacht Schäden im Wald, und die aufkeimende Verjüngung vor allem von Mischbaumarten, wie Tanne und Buche wird unterdrückt. Und nun versuchen Jäger und Medien, gestützt auf die dramatischen Bilder des vergangenen Winters, die Fütterungen als Tierschutzmaßnahme der Öffentlichkeit zu präsentieren. Wenn man den Wildtieren im Winter wirklich helfen möchte, müsste man als ersten Schritt, den wildökologischen Erfordernissen und dem Lebensraum angepasst, den Wildstand kräftig reduzieren. Dann wäre die Vorlage von Heu im Hochwinter durchaus ausreichend und auch zu rechtfertigen. Natürlich wird in Folge die Bejagung schwieriger und zeitaufwändiger. Aber mit Schuldzuweisungen und Diskussionsrunden ist weder dem Wald noch dem Wild geholfen, sondern es ist ein rasches Umdenken der jagdlichen Fütterungstradition angesagt. Seite 19


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WAFFEN

von Dr. Jürgen Siegert

Dr. Jürgen Siegert

Pistole oder Revolver? Die aktuellen Änderungen im Waffengesetz haben die Faustfeuerwaffe für uns Jäger wieder interessanter gemacht, da die Hürde des Waffenpasses nun weggefallen ist.

V

iele Jahre war es für Jäger kein besonderes Problem, einen Waffenpass genehmigt zu bekommen. Längere Zeit wurden dann mit einigen Einschränkungen mit den Rechtfertigungsgründen der Verwendung für die Nachsuche von wehrhaftem Wild sowie für den Fangschuss Waffenpässe genehmigt. Dann folgten negative VwGH-Entscheidungen und die Waffenbehörden lehnten entsprechende Ansuchen meistens ab. Da nun Jäger für das Führen von Schusswaffen der Kategorie B (früher „Genehmigungspflichtigen Schusswaffen“) auf der Jagd, keinen Waffenpass mehr benötigen sondern dafür die gültige Jagdkarte ausreicht, ist es davon auszugehen, dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird. Konkret handelt es sich um Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind. Mit dieser Möglichkeit stellt sich dann oft die Frage, welche Faustfeuerwaffe für die Nachsuche sowie den Fangschuss am besten geeignet ist. Das betrifft einerseits das Kaliber, andererseits die Art der Waffe. Zum Kaliber ist nicht sehr viel zu sagen: Aus der im Steiermärkischem Jagdgesetz geforderten Mindest-Auftreffenergie E100 von 2.000 Joule auf Schalenwild und 1.000 Joule auf Rehwild kann man ableiten, wie hoch die Mindest-Auftreffenergie bei einem Schuss aus sehr geringer Entfernung bei der Nachsuche oder beim Fangschuss jedenfalls zu sein hat.

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So liegt die E100 bei Randfeuerpatronen .22 lfB je nach Anfangsgeschwindigkeit zwischen etwa 50 und 200 Joule. Unakzeptabel wenig! Die Energie kleiner Pistolen beträgt zwischen etwa 70 J (6,35), 210 J (7,65) und 280 J (9mm kurz). Ebenfalls viel zu wenig! Erst bei Kalibern wie 9mm para oder .45 acp liegen die Werte bei mehr als 500 J und sind daher ausreichend. Das Revolverkaliber .38 sp. mit einer E100 von etwa +- 400 J liegt zwar an der Untergrenze, bei manchen Waffen können aber auch Patronen im stärkeren Kaliber .357 mag. verwendet werden. Hier liegen die Werte dann bereits bei jedenfalls ausreichenden etwa 800 J. Das starke Kaliber .44 Rem. Mag. erreicht bereits die 1.000-Joule-Marke. Diese Betrachtung der möglichen Kaliber ist aber auch bereits ein Teil der Antwort auf die in der Überschrift genannte Frage, ob eine Pistole oder ein Revolver für die Nachsuche sowie den Fangschuss besser geeignet ist. Wenn man nun von der Feststellung ausgeht, dass ein stärkeres Kaliber einem schwächeren jedenfalls vorzuziehen ist, liegt die Antwort auf der Hand. Mit einem großkalibrigen Revolver ist man auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Das gibt einen Pluspunkt für den Revolver! Ist die Frage damit bereits beantwortet? Nein, denn dann wäre konsequenterweise der große .44 Rem. Mag – Revolver die ideale Nachsuchewaffe. Wenn man dann aber bedenkt, dass die Lauflänge mindestens 6“ oder 6,5“ (also etwa 15 bis 16 cm) betragen muss und das Gewicht 1.350 kg beträgt, sieht die Sache etwas anders aus. Ein

weiterer Nachteil ist auch der Munitionspreis. Nein, nicht für die wenigen Fangschüsse, wohl aber für die zweifellos notwendigen wiederholten Übungsschüsse. Da ist ein Preis von etwa € 0,70 oder € 0,80 sehrwohl ein Argument. Da punktet dann das auch sehr starke Kaliber .357 mag.: Waffen dieses Kalibers sind erheblich kleiner und leichter – ohne dabei aber wirklich klein oder leicht zu sein! - und können auch, vor allem zu Übungszwecken mit dem Kaliber .38 sp. geschossen werden. Hier beträgt der Patronenpreis die Hälfte des Kalibers .44 Rem.Mag.. Und wie sieht es bei den Pistolen aus? Die Situation ist ähnlich wie beim Revolver: Die stärkere (und in der Regel größere) Pistole im Kaliber .45 acp ist zwar von der Wirkung her interessant – der Unterschied ist allerdings nicht so erheblich – der Munitionspreis liegt aber deutlich über jenem der 9mm para.. Ein wichtiges Argument für die Pistole ist ohne Zweifel die Handlichkeit beim Tragen der Waffe. Vor allem dann, wenn man auf eine hohe Magazinkapazität von beispielsweise 17 Schuss verzichten kann und mit einem 6-schüssigen Magazin auskommt, wird man mit besonders schlanker Bauart belohnt. Dieser Punkt geht jetzt an die Pistole. Die oft gestellt Frage, welcher Waffentyp, vor allem in Bezug auf die konkrete Verwendung auf der Jagd, vorzuziehen sei, ist kaum wirklich beantwortbar. Das Argument der geringeren Anzahl an Schüssen ohne nachla-


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den zu müssen ist jagdlich wohl kaum relevant. Beim Revolver sind es meist 6 Patronen, die sich in der Trommel befinden, bei der Pistole oft mehr, manchmal aber auch nicht. Tatsächlich ist der Revolver durch die Bauart der Trommel meistens „dicker“ als die Pistole, die daher beim Einstecken Vorteile bietet. Das ist jetzt ein Punkt für die Pistole, während sich der Revolver durch die sehr unwahrscheinliche Möglichkeit einer Ladehemmung einen Pluspunkt sichert.

Aber auch da kann man entgegenhalten, dass Ladehemmungen bei modernen, neuen Pistolen nur sehr selten vorkommen. Wie wäre es zu erklären, dass auch unser Militär und die Polizei auf Pistolen setzen. Dabei wäre gerade bei diesen Einheiten eine Ladehemmung wesentlich dramatischer als bei der Verwendung auf der Jagd. Gibt es also keine klare Präferenz für Pistole oder Revolver? Nein, nicht wirklich!

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ERSTE HILFE

Erste Hilfe im Jagdbetrieb – Schnittverletzungen

S

Durch das Hantieren beim Aufbrechen des erlegten Wildes im Revier oder bei der weiteren Verarbeitung des Wildbrets stehen Schnittverletzungen durch das Messer zweifelsohne im Vordergrund unserer Betrachtung. Bei diesen Tätigkeiten kommt es immer wieder zu mehr oder weniger schweren Schnittverletzungen. Neben der Gefahr des Blutverlustes ermöglichen Schnittverletzungen ein Eindringen von Keimen in den Wundbereich. Grundsätzlich gilt es daher eine rasche Wundversorgung zu gewährleisten. Bei der Versorgung von Wunden unterscheiden wir zwischen jenen, bei denen eine gewissenhafte Versorgung vor Ort ausreicht und jenen die einer weiteren medizinischen Behandlung bedürfen.

Kleinere Schnittverletzungen Erste Hilfe Maßnahmen • Vergewissern, dass die Wunde aufgehört hat zu bluten. Um die Gefahr durch Keime einzuschränken sollte die Wunde ein wenig ausbluten. • Wunde vorsichtig – wenn möglich- mit Wundreinigungslösungen reinigen. Als Alternative kann durchaus fließendes Leitungswasser verwendet werden. • Anschließend mit entsprechenden Desinfektionslösungen wie Betaisadona u.dgl. die Wunde desinfizieren. Keinen Alkohol Seite 24

verwenden! • Abschließend wird die Wunde mit dem erforderlichen Verband abgedeckt. Bei kleinen Wunden haben sich Pflaster in unterschiedlichen Größen sehr gut bewährt.

Schnittverletzungen die eine ärztliche Versorgung erfordern • Tiefe Schnittwunden, bei denen mehrere Hautschichten durchtrennt wurden und eventuell Sehnen, Nerven oder Muskelfasern betroffen sind. • Schnittwunden größer als 1 cm • Schnittverletzungen im Genitalbereich • Tiefgehende Schnittverletzungen im Gelenksbereich

bis die Blutung aufhört. Im Gegensatz zur Versorgung von kleinen Schnittverletzungen sollte hier von einer Anwendung von Desinfektionsmitteln Abstand genommen werden. • Eine schnellstmögliche Versorgung durch einen Arzt/Ärztin bzw. Krankenhaus ist unumgänglich. • Bereits nach einem Zeitraum von ca. 6 Stunden gilt jede auch augenscheinlich saubere Wunde als stark keimbesiedelt und kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Für alle Arten von Verletzungen gilt: Eine lebensbedrohliche Komplikation bei Schnittwunden stellt der Wundstarrkrampf dar. Daher immer auf den aktuellen Impfschutz achten! Im Zweifelsfall vom Arzt/Ärztin überprüfen lassen.

• Verletzungen bei denen die Blutung nicht gestillt werden kann

Erste Hilfe Maßnahmen • Den Patienten hinsetzen bzw. hinlegen (Gefahr von Kreislaufproblemen).

Fingerdruck

• Wenn möglich, den betroffenen Körperteil hochlagern • Blutung stoppen Mit einer sterilen Wundauflage die Wunde bedecken und fixieren. Sollte die Blutung mit dieser Maßnahme nicht gestoppt werden können, bietet sich an den Gliedmaßen der sogenannte Druckverband an. Dabei wird auf die sterile Wundauflage eine Mullbinde als Druckkörper aufgelegt und diese mit einer weiteren Mullbinde fixiert. Bei den übrigen Körperregionen wird dies mit den Fingern auf die sterile Wundauflage gedrückt

Druckverband

Foto: Rotes Kreuz

Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz

chnittwunden zählen zu den häufigsten Verletzungen. Verursacht werden diese durch scharfe, schneidende Gegenstände wie Glasscherben, Metalle und Messer.

Druckverband


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Fotos: © Kh. Wirnsberger

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ERSTE HILFE BEI HUNDEN

von Dr. Ursula Fötschl

Die Notfall-Apotheke und Erste Hilfe bei Verletzungen Dr. Ursula Fötschl, Kleintierärztin in Übelbach

Nachdem ich in der letzten Ausgabe des Steirischen Aufsichtsjäger einige allgemeine Informationen und Ratschläge zur Ersten Hilfe bei schweren Verletzungen und bei Kreislaufversagen zusammengestellt habe, werde ich in dieser Ausgabe beschreiben, wie eine kleine Hunde-Notfall-Apotheke, die jeder Jäger leicht im Rucksack mit sich führen kann, zusammengestellt sein soll und welche Erstversorgungsmaßnahmen in verschiedenen Situationen, wie z. B. bei Bissverletzungen oder bei Verletzungen der Augen oder Ohren, zu ergreifen sind.

G

rundsätzlich gilt, dass bei Verdacht auf eine Verletzung der Hund immer gründlich „von vorne bis hinten“ untersucht werden sollte, um v.a. bei lang- und rauhaarigen Tieren keine Wunden oder Verletzungen zu übersehen. Bei Unklarheiten ist es ratsam, lieber sofort den Tierarzt aufzusuchen als lange abzuwarten, da durch eine schnelle und fachgerechte Behandlung die besten Chancen auf rasche Heilung bestehen. Wie wichtig die richtigen Erstversorgungsmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen sind, habe ich in der letzten Ausgabe bereits beschrieben.

Notfall-Apotheke für den Jagdhund Eine Notfallapotheke für den Hund unterscheidet sich nicht wesentlich von einer solchen für den Menschen. Wichtig ist, dass man für den Fall von schweren Verletzungen so ausgerüstet ist, dass durch entsprechende Erstversorgung die Zeit bis zum Eintreffen bei einem Tierarzt überbrückt und damit im besten Fall das Leben des treuen Freundes gerettet werden kann. Mindestens 2 Paar Einweghandschuhe gehören in jede Notfallapotheke, sei es nun eine für den Menschen oder für den Hund. An Seite 26

Verbandsmaterial sollten mindestens 4 Stück sterile Wundauflagen zur Abdeckung von Wunden und eine Packung Gazetupfer zur Wundreinigung in keinem Notfallkasten fehlen. 3 bis 4 steril verpackte Mullbinden können zum Umwickeln von Verletzungen aber auch für das Anlegen eines Druckverbandes bei stark blutenden Wunden, zum Fixieren einer Schiene und als Maulschlinge zum Zubinden des Fanges (siehe letzte Ausgabe) verwendet werden. Zum äußeren Verbinden von frischen Wunden und zum Fixieren von Wundauflagen eignen sich sogenannte „KohäsivBinden“, wie z.B. peha-haft©, sehr gut, aber auch Heftpflaster leistet hierfür gute Dienste. Zur Versorgung von Pfoten- und Ballenverletzungen haben sich Pfotenschuhe in passender Größe, die als Schutz über den Verband gezogen werden, sehr gut bewährt. So kann ein Hund mit einer stark blutenden Ballenverletzung nach entsprechender Erstversorgung noch auf „eigenen Beinen“ zum Tierarzt gehen und muss nicht getragen werden. Ein Desinfektionsmittel, z.B. Betaisodona© oder octenisept©, zur Reinigung von oberflächlichen Wunden sollte ebenso wenig fehlen wie eine Pinzette zum Entfernen von Splittern und Dornen sowie eine Einwegspritze

(ohne Nadel) zum Spülen von größeren Wundhöhlen mit einer Desinfektionslösung. Vor allem im Sommer sollte man sich überlegen, ob man nicht auch ein bis zwei Cooling-Packs mitnimmt, um einem von der Arbeit an einem schwülen Tag überhitzten Hund die nötige Abkühlung zu verschaffen. Der verantwortungsvolle Hundeführer wird die wichtigsten Materialien wie Kompressen, Verbandszeug und ein Desinfektionsmittel im Rucksack bei sich haben, denn was hilft das beste Erste-Hilfe-Paket im Auto, wenn der Hund verletzt ist und man aus Sicherheitsgründen den Stand nicht verlassen darf oder entgegen der Treibrichtung das Jagdgebiet durchqueren müsste, um zum Auto zu gelangen. Und ein Rat zum Schluss: Legen sie sich auch die Visitenkarte oder einen Zettel mit der Telefonnummer, unter der sie ihren Tierarzt erreichen können, in die Notfallapotheke, damit man auch in der stressbedingten Hektik bei einer Verletzung des eigenen Hundes rasch telefonisch klären kann, ob der Tierarzt erreichbar ist oder wer seine Vertretung innehat.

Erste Hilfe bei Bissverletzungen

Bei Auseinandersetzungen mit


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wehrhaftem Wild, meist aber eher mit Artgenossen am erlegten Stück, kommt es immer wieder zu teils schweren Bissverletzungen. Ein Biss muss immer ernst genommen und sollte von einem Tierarzt behandelt werden, auch wenn man oft nicht viel davon sieht. Auf der Maulschleimhaut tummelt sich eine große Zahl an teils sehr gefährlichen Bakterien, die durch den Biss tief in das Gewebe eingebracht werden, wo sie sich dann stark vermehren können. Dadurch besteht immer die Gefahr, dass es, oft erst nach einigen Tagen, zu ausgedehnten Eiterungen bis hin zur lebensgefährlichen Blutvergiftung kommt. Bisswunden sollten zum Schutz vor weiterer Verschmutzung mit einem leichten Wundverband abgedeckt werden, bevor man sich auf den Weg zum Tierarzt macht. Bei stärkeren Blutungen muss ein Druckverband angelegt werden. Der Veterinär wird die Bisswunden lokal und systemisch versorgen, das heißt, er wird eine Wundreinigung durchführen, infiziertes und zerfetztes Gewebe entfernen und Wundhöhlen ausgiebig spülen. Unabhängig davon, ob die Wunde genäht werden muss oder nicht, wird er für mehrere Tage ein Antibiotikum verschreiben, um einer gefährlichen Wundinfektion vorzubeugen. Nach richtiger Versorgung und bei gutem Verlauf sollten Bissverletzung in der Regel innerhalb von zehn Tagen abgeheilt sein.

Verletzungen der Augen

Durch Beißereien mit anderen Hunden, Kämpfen mit Katzen oder beim Arbeiten im dichten Unterholz kommt es immer wieder zu teils schweren Augenverletzungen. Die Folgen können schwerwiegend sein und bis zur Erblindung führen. Häufig sind neben dem Auge auch die Augenlider und die Lidbindehaut betroffen. Besonders Lidrandverletzungen müssen unbedingt tierärztlich versorgt werden, da diese durch den dauernden Tränenfluss meist nicht von selbst abheilen, sondern zu krebsartigen Geschwüren führen können. Bei unterbrochenem Lidrand ist kein vollständiger Lidschluss möglich, was

zu chronischer Bindehautentzündung (Konjunktivitis) und trockenem Auge und als Spätfolge zur Erblindung führen kann. Auch schwerwiegende Verletzungen des Auges mit Perforation der Hornhaut führen in den meisten Fällen zur Erblindung. Bei allen Verletzungen des Auges zwicken die Patienten das betroffene Auge fest zusammen und zeigen deutliche Schmerzen, Lichtscheue und vermehrten Tränenfluss. Nachdem man sich vergewissert hat, dass sich kein Fremdkörper im Auge befindet, sollte immer sofort ein Tierarzt aufgesucht werden, der nach Eintropfen einer schmerzstillenden Lösung oder vielleicht sogar in Vollnarkose eine eingehende Untersuchung durchführen und bei schwerwiegenden Verletzungen auch eine sofortige, eventuell chirurgische Behandlung beginnen wird. Besonders bei Erkrankungen des Auges ist die sofortige Konsultation eines Tierarztes oberstes Gebot, da die Tiere hochgradige Schmerzen haben und es, insbesondere bei Anwendung einer falschen Augensalbe, innerhalb von ein bis zwei Tagen zur Erblindung kommen kann.

Ohrenverletzungen und Blutohr

Von einem Blutohr (Othämatom) spricht man, wenn es durch Verletzung eines Blutgefäßes zu einem Bluterguss (Hämatom) am Ohr des Hundes kommt. Dabei sammelt sich das Blut zwischen dem Ohrknorpel und der Haut oder innerhalb des Ohrknorpels an, was dazu führt, dass das Ohr anschwillt und zusehends dicker wird. Die Schwellung, die sehr schmerzhaft ist, lässt sich leicht eindrücken und fühlt sich wie ein Wasserkissen an. Als Ursache für ein Blutohr kommen Verletzungen bei der Arbeit oder durch Auseinandersetzungen mit anderen Hunden in Frage. Aber auch ein heftiges Schütteln des Kopfes, wie es beim Ohrenzwang auftritt, bei dem die Behänge dann irgendwo anschlagen, kann ein Othämatom hervorrufen. Bemerkt man, dass sich das Ohr zusehends füllt und immer praller

wird, darf es keinesfalls angestochen werden, um den Druck abzulassen, da es dadurch zu einer unstillbaren Blutung kommen kann. Als Erstmaßnahmen sollte das Ohr durch einen Kopfverband oder mit einem Damenstrumpf, den man über den Kopf zieht, fixiert werden, um weiteres Schütteln möglichst zu verhindern. Danach sollte möglichst bald ein Tierarzt aufgesucht werden, der ein blutstillendes Medikament verabreichen und die Ohrmuschel ruhigstellen wird. Nur in Ausnahmefällen ist eine operative Behandlung erforderlich, um zu verhindern, dass es zu einer hässlichen Verkrüppelung der Ohrmuschel kommt, wie dies bei unbehandelten Blutohren immer wieder zu sehen ist. Bei Biss- oder Rissverletzungen der Ohren treten meist sehr starke Blutungen auf, die durch einen Druckverband gestillt werden müssen. Dazu wird eine noch zusammengerollte Mullbinde in die Ohrmuschel gelegt und mit einer weiteren Mullbinde ein Kopfverband so angelegt, dass das Ohr möglichst fixiert ist. Nach dieser Erstversorgung sollte möglichst rasch ein Tierarzt aufgesucht werden, der die Wunde in Vollnarkose reinigen und anschließend chirurgisch versorgen wird. Auch kleine Ohrverletzungen, die eigentlich keiner besonderen Behandlung bedürfen, sind oft sehr lästig, da die Hunde durch den Juckreiz ständig den Kopf schütteln, wodurch die Wundkruste ständig aufbricht und es immer wieder zu bluten beginnt. Auch in diesem Fall hilft oft nur eine chirurgische Versorgung oder das Verschorfen der Wunde mit einem Thermokauter.

Das war noch nicht alles …

Nach der Beschreibung einiger der beim Jagdhund häufig auftretenden Verletzungen werde ich in einem weiteren Artikel noch auf akute Notfallsituationen, wie z. B. die Magendrehung, den Darmverschluss und die Erstversorgung von geschlossenen und offenen Knochenbrüchen und bei Brustkorbverletzungen eingehen und die Erste Hilfe Maßnahmen beschreiben.

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RECHT

von Dr. Bruno Pflüger

Die Gemeindejagd

§ Dr. Bruno Pflüger

M

it dem kaiserlichen Jagdpatent 1849 wurde das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden aufgehoben und auf privatrechtliche Grundlagen zurückgeführt. Eigentümern eines zusammenhängenden Grundkomplexes von 200 Joch (ca. 115 ha) und eines geschlossenen Tiergartens wurde die Ausübung der Jagd gestattet. Auf allen übrigen Grundstücken wurde die Jagd der Gemeinde zugewiesen. Das war die Geburtsstunde der Gemeindejagd. Damals hatte die Gemeinde die Jagd entweder ungeteilt zu verpachten oder durch sachverständige Jäger ausüben zu lassen. Als Entschädigung für den Entzug der Befugnis zur Jagdausübung war der jährliche Reinertrag auf die Grundeigentümer aufzuteilen. 1849 stand die Gemeinde im Übergang von der Selbstverwaltung durch genossenschaftliche Strukturen (Nachbarschaft) hin zur Gemeinde als dezentralisierte Einheit der staatlichen Verwaltung. Heute ist die Gemeinde in Struktur und Funktion eine Gebietskörperschaft mit sachlicher Allzuständigkeit für das Gemeindegebiet. Da das Jagdrecht ein aus Grund und Boden fließendes Privatrecht ist, hat jeder Grundeigentümer – unabhängig vom Flächenausmaß – ein Jagdrecht. Dass kleinere Grundeigentümer unter 115 ha ihr Jagdrecht selbst ausüben dürfen, wäre nicht im öffentlichen Interesse des Aufbaues und der Erhaltung eines artenreichen und gesunden, den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft angepassten Wildstandes. Deshalb wurde ihnen das Jagdrecht entzogen und entweder durch ein Mitgliedschaftsrecht in einer Genossenschaft (Genossenschaftsjagdsystem) oder durch Mitwirkungsrechte bei der Verwertung der Gemeindejagd (Gemeindejagdsystem) in Verbindung mit einem Anspruch auf einen Anteil am Jagdertrag ersetzt. Diese Eigentumsbeschränkung ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Das Jagdrecht selbst wird dadurch nicht berührt. Anders als in den meisten anderen Bundesländern mit Genossenschaftsjagdsystem (Selbstverwaltung durch die Grundeigentümer) gilt in der Steiermark das Gemeindejagdsystem, in dem die Grundeigentümer,

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denen in dieser ihrer Eigenschaft die Ausübung der Jagd auf dem (Katastral-) Gemeindejagdgebiet nicht zusteht, vom Gemeinderat als gesetzliche Stellvertretung unter Mitsprache der Grundeigentümer vertreten werden. Für den Gemeinderat handelt der Bürgermeister, der die Gemeinde nach außen vertritt. Der Gesetzgeber hätte die Stellvertretung zum Beispiel auch einem Jagdausschuss übertragen können. Die Größe des Gemeindejagdgebietes wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ermittelt, indem die Flächen der festgestellten Eigenjagdgebiete und die der landwirtschaftlichen Produktionsgatter vom Gesamtflächenausmaß des Ortgemeindegebietes abgezogen werden. Dabei ist rechtlich bedeutungslos, ob auf einer Fläche die Ausübung der Jagd nur beschränkt möglich oder überhaupt verboten ist. Gebiete mit Jagdverbot (Friedhöfe, Eisenbahnstrecken etc.) oder Ruhen der Jagd gehören daher sehr wohl zum Gemeindejagdgebiet. Das Aneignungsrecht bleibt dort erhalten. Nach Abzug der den Eigenjagdgebieten zugesprochenen Jagdeinschlüsse (Enklaven) wird die Fläche des Gemeindejagdgebietes von der Bezirksverwaltungsbehörde für die kommende Jagdpachtperiode mit konstitutivem Bescheid festgestellt. Hinsichtlich der Ausübung und Verwaltung der Gemeindejagd werden die Grundeigentümer durch den Gemeinderat vertreten. Eigentümer von Eigenjagden können jährlich innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab 1. Oktober für Teile der Gemeindejagd unter 115 ha, die zur Gänze von anderen Jagdgebieten umschlossen sind (Enklaven) bei der Bezirksverwaltungsbehörde um die Einräumung von Vorpachtrechten ansuchen. Wird von dem Vorpachtrecht auf eine Enklave nicht Gebrauch gemacht, so ist dem Pächter der Gemeindejagd ein Jägernotweg zur Enklave einzuräumen. Es können nur ganze Grundstücke als Enklaven beantragt werden. Wege, Bäche etc. welche ein eigenes Grundstück bilden und durch die Eigenjagd und/oder die Enklave führen, trennen zwar jagdrechtlich nicht, bleiben jedoch – sofern es sich um Grundstücksteile handelt, was ja in den meisten Fällen der Fall

ist – rechtlich bei der Gemeindejagd. In der Jagdpraxis wird das anders gehandhabt. Erreicht ein Gemeindejagdgebiet nicht das Ausmaß von 300 ha, so kann sie die Bezirksverwaltungsbehörde über Ansuchen des Gemeinderates mit einem benachbarten Gemeindejagdgebiet oder einem angrenzenden Eigenjagdgebiet vereinigen, wenn dadurch eine zweckmäßige Ausübung der Jagd gewährleistet ist. Die (Katastral-) Gemeindejagd ist im Wege der freihändigen Verpachtung oder durch öffentliche Versteigerung zugunsten der Grundeigentümer zu verpachten. Sie kann im Ganzen oder geteilt nach einzelnen oder mehreren Katastralgemeinden verpachtet werden. Eine Katastralgemeindejagd muss mindestens eine jagdlich nutzbare Fläche von 115 ha aufweisen. Jagdlich nicht nutzbare Flächen, wie z.B. solche mit Jagdverbot, bleiben bei der Ermittlung der Fläche unberücksichtigt, gehören aber sehr wohl zur (Katastral-) Gemeindejagd. Wer kann eine Gemeindejagd pachten? Eine natürliche Person mit Pächterfähigkeit (Jagdkarte durch 5 nicht unbedingt aufeinanderfolgende Jahre hindurch gelöst, wobei auch Jagdkarten anderer Bundesländer dazuzählen), eine juristische Person mit Jagdverwalter (z.B. Verein) oder eine Jagdgesellschaft, in der mindestens die Hälfte der Mitglieder die Pächterfähigkeit besitzt. Mehrere Einzelpersonen, die noch keinen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, können zwar eine Eigenjagd pachten, nicht aber eine Gemeindejagd. Die freihändige Verpachtung und die öffentliche Versteigerung sind an drei unterschiedliche Fristen gebunden:

1.Frist: Drei Monate vor Beginn des vorletzten Jagdjahres Wird von mehr als der Hälfte der Grundeigentümer von mindestens 1 ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundfläche innerhalb von drei Monaten vor Beginn des vorletzten Jagdjahres (01.01 bis 31.03.) der laufenden Jagdpachtperiode ein Pächtervorschlag eingebracht, so hat der Gemeinderat


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2.Frist: Vorletztes Jagdjahr Im vorletzten Jagdjahr der laufenden Jagdpachtperiode kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der in beschlussfähiger Anzahl anwesenden Gemeinderatsmitglieder die (Katastral-) Gemeindejagd freihändig vergeben. Dieser Beschluss ist sofort mit dem Hinweis kundzumachen, dass jeder Grundeigentümer binnen acht Wochen dagegen im Gemeindeamt Einwendungen erheben kann. Werden von der qualifizierten Mehrheit der Grundeigentümer Einwendungen eingebracht, so tritt der Gemeinderatsbeschluss außer Kraft. Schlägt die qualifizierte Mehrheit der Grund-

eigentümer einen anderen Jagdpächter vor, so hat der Gemeinderat diesem Vorschlag binnen acht Wochen zu entsprechen. Kommt der Gemeinderat dieser Verpflichtung nicht nach, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich die Verpachtung an den vorgeschlagenen Pächter vorzunehmen.

3.Frist: Letztes Jagdjahr Im letzten Jagdjahr der laufenden Jagdpachtperiode kann die (Katastral-) Gemeindejagd nur im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet werden. Diese hat mindestens drei Monate vor Beginn der Pachtzeit durch öffentlichen Anschlag am Amtssitz der Bezirksverwaltungsbehörde und an der Amtstafel der Gemeinde, sowie im Mitteilungsblatt der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark zu erfolgen. Die Verpachtungsbedingungen (Ausrufpreis etc.) werden von der Gemeinde bekanntgegeben. Die öffentliche Versteigerung findet am Amtssitz der Bezirksverwaltungsbehörde statt. Für die gesamte Dauer der Jagdpachtperiode muss vom Jagdpächter eine Kaution in der Höhe des einjährigen Pachtschillings in bar

in österreichischer Valuta, in Spar- oder in Raiffeisenkassen-Einlagebücheln oder in Staats- oder anderen für pupillarsicher erklärten Wertpapieren erlegt werden, die für Geldstrafen, Wildschäden etc. haftet. Der Kautionserlag ist auch durch Nachweis einer Bankgarantie möglich, sofern diese so gefasst ist, dass sie jederzeit in Anspruch genommen werden kann. Die Kaution wird erst am Ende des Kalenderjahres, in dem die Jagdpacht endet, zurückgezahlt. Die jährliche Einzahlung des Pachtschillings hat vier Wochen vor Beginn des Pachtjahres beim Gemeindeamt in Bargeld zu erfolgen. Für die Gemeindejagd ist eine Jagdabgabe in der Höhe von 28 % des jährlichen Pachtschillings an das Land Steiermark zu entrichten. 15 % davon fließen der Steirischen Landesjägerschaft zu. Wenn sich innerhalb der für die Abgabenbemessung maßgeblichen Grundfläche unjagdliche Gebiete (Jagdverbot, Ruhen der Jagd, Ortsgebiet) befinden, so kann die Steiermärkische Landesregierung die Abgabe nach Anhörung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft entsprechend ermäßigen. Bruno Pflüger

Wildanhänger und Abschussmeldekarten FRAGE Gemäß Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Einführung von Wildplomben und Abschussmeldekarten1995 i.d.g.F. sind die Wildanhänger und Abschussmeldekarten von der Landesjägerschaft auf ihre Kosten herzustellen und vom Bezirksjägermeister gegen Ersatz der Barauslagen den Jagdausübungsberechtigten auszuhändigen. Warum werden dann aber immer weit höhere Kosten verrechnet, als die Barauslagen offensichtlich ausmachen? N.P., Deutschfeistritz

ANTWORT Neben den Barauslagen für die Kosten der Herstellung der von Ihnen genannten Drucksorten werden den Jagdausübungsberechtigten gemäß § 14 a (3) der Satzungen der Steirischen Landesjägerschaft auf sämtliche der von der Steirischen Landesjägerschaft zur Verfügung gestellten Drucksorten , wie beispielsweise Wildbret- und Trophäenanhänger, Abschussmeldekarten, Abschusspläne, Abschusslisten und Jagderlaubnisscheine von den Bezirksjägermeistern zur Bestreitung des entstehenden Verwaltungsmehraufwandes landesweit einheitliche, beim Landesjägertag beschlossene Kostenaufschläge verrechnet. Der an den Bezirksjägermeister zu zahlende Betrag setzt sich also aus den Barauslagen für die Herstellung der Drucksorten und dem Verwaltungsmehraufwand der Geschäftsführung zusammen. bp

§ gutGEFRAGT

diesem Vorschlag binnen acht Wochen zu entsprechen, wenn diese Grundeigentümer gleichzeitig Eigentümer von mehr als der Hälfte der im (Katastral-) Gemeindejagdgebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen, die jeweils mehr als 1 ha betragen, sind (Qualifizierte Mehrheit). Miteigentümer gelten als eine Person. Mit dieser Bestimmung werden die Rechte der Grundeigentümer gestärkt, da sie mit qualifizierter Mehrheit bestimmen können, wer Pächter der Gemeindejagd wird.

Die in unserer Zeitung veröffentlichten Leserbriefe werden unredigiert abgedruckt.

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HISTORISCHES

von Mag. Karlheinz Wirnsberger

Mag. Karlheinz Wirnsberger

Die Beizjagd Die Jagd auf Vögel und Hasen mit Hilfe abgetragener Greifvögel gehört zu den ältesten Jagdformen der Menschheit.

FOTOS: UMJ, N. Lackner „Falcken Junge mit der Chatsche“ J. E. Ridinger (1698-1767) gezeichnet, Mart. El. Ridinger gestochen Kupferstich undatiert Falkenhaube, sogenannte Stockhaube mit Federbusch Samt, Leder, Garn, Federn Ende 18. Jh. Kaiser Friedrich II De arte venandi cum avibus Über die Kunst mit Vögel zu jagen 1.Gedruckte Ausgabe des Originalmanuskriptes verlegt bei Johann Praetorium;

LITERATUR:

Georg Aug. Thienemann: Leben und Wirken des unvergleichlichen Thiermalers und Kupferstechers Johann Elias Ridinger; Leipzig 1856 Monika Reiterer: Die Falknerei – ein Weltkulturerbe ? in: Beiträge zur Jagd und Wildforschung, Bd 34 ( 2009 ); Halle/Saale 2009; Wilhelm Hoffer & Reinhart Bachofen von Echt: Die Falknerei in: Jagdgeschichte Steiermarks, Bd IV; Graz 1931 Seite 30

S

ie entsteht in vorchristlicher Zeit in Asien, Kreuzritter bringen sie vermutlich im 12./13. Jahrhundert nach Europa. Mit seinem Lehrbuch „De arte venandi cum avibus“ (Über die Kunst mit Vögeln zu jagen) macht Kaiser Friedrich II. (1194 – 1250) die Beizjagd in Europa bekannt. Da die dafür eingesetzten Falken, Habichte und Adler für besondere Tiere gehalten werden, sind diese oftmals mit Herrschaft und Macht gleichgesetzt und somit lange dem Hochadel vorbehalten. Zur Zeit Kaiser Friedrich II sind folgende Falken zur Beize in Verwendung: Gerfalk, Sakerfalk, Wanderfalk, Edelfalk und Würgfalk sowie Habicht und Sperber. Die Jagd findet meist vom Pferd aus statt, mit Hilfe der Stöberhunde wird das Niederwild hochgemacht, der Falke daraufhin „abgehaubt“, dem Wild „nachgeworfen“, sodass der Falke über das Wild steigen kann um es von oben herab zu „schlagen“. Die Falkenhaube, gefertigt aus unterschiedlichsten Materialien wie Leder, Samt und Wolle, gibt es in 2 Ausführungsarten. Man unterscheidet zwischen der verzierten Stockhaube mit Federbusch und der Rauschhaube ohne Verzierungen. Der Falke wird mit der Haube „verkappt“, sodass der Kopf mit der Haube verdeckt wird, Schnabel und Nasenlöcher aber frei bleiben. Die Verkappung geschieht deswegen, weil man die Beizvögel vor der Jagd frei von äußeren Einflüssen halten will wenn er zum Ausgangspunkt der Jagd getragen wird. Im Kupferstich von Ridinger erkennt man sehr schön, wie ein

Helfer des Falkners, der Falkenjunge sechs verkappte Balzvögel zur Jagd trägt. Reiterisches Können ist eine Grundvoraussetzung vor allem für die Zeit nach dem Schlagen des Wildes, da man mit hoher Geschindigkeit dem Beizvogel folgen muss um die Stelle zu erreichen, wo Jäger und Gejagter den Boden erreichen. Kaiser Maximilian I (1459 – 1519), beide Gattinnen jagen mit den abgetragenen Beizvögeln, schreibt ebenfalls sein Wissen in 2 Werken, nämlich im „Weißkunig“ sowie im „Geheimen Jagdbuch“ nieder, ist Arbeitgeber für 15 Falkenmeister und mehr als 60 Falkenknechten. Er selbst ist begeisterter Jäger mit dem Falken und schont für diese Art der Jagd vor allem Enten und Reiher. Selbst Kaiserin Maria Theresia (1717 – 1780) lässt in Schloss Laxenburg große Beizjagden veranstalten. Sie beschäftigt in Laxenburg einen Obristfalkenmeister, einen Sekretär, vier Falkenmeister ( einen Reiherfalkenmeister, einen Krähenfalkenmeister, einen Milanfalkenmeister und einen Revierfalkenmeister ) sowie mehrere Falkenknechte und zwei Hundsjungen. 1793 wird das Falkenmeisteramt in Schloss Laxenburg aufgelassen, somit geht hiermit auch diese historische

Jagdart in Österreich zu Ende. Die Falknerei erreicht ihre Glanzzeit im 17. und 18. Jahrhundert, während des Absolutismus. Die Beizjagd erlebt im 21. Jahrhundert wieder eine Renaissance, nicht zuletzt wird ihr Stellenwert dadurch erhöht indem diese Jagdart von der UNESCO zum immateriellen Weltkulturerbe erklärt wird. Im Jagdmuseum Schloss Stainz befindet sich eine umfangreiche Sammlung zum Thema Falknerei, beginnend mit hochwertigen Objekten aus dem 16. Jahrhundert, so zum Beispiel die erste gedruckte Originalausgabe des Buches von Kaiser Friedrich II, „De arte venandi cum avibus“.


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Der Jagdphilosoph „Natur verpflichtet….“

D „Uns ist kein Auftrag zu klein aber auch nicht zu groß!“ Dementsprechend reicht unser Angebot von Dachstühlen inklusive Spenglerei und Dachdeckerarbeiten, Wintergärten, Innenausbau, Holzstiegen, Balkone, Fußböden, Carport´s, Umbau und Aufstockungsarbeiten, Althaussanierungen bis hin zu Blockhäusern. Sie sind sowohl als Privat- als auch Firmenkunde bei uns bestens aufgehoben. Von der einfachen Dacheindeckung im Garten, Wohnhaus bis zum Industriegebäude, aber auch für anspruchsvolle Ingenieurholzbauten sind wir die richtigen Partner. Für meisterhafte Ausführung Ihrer Wünsche garantiert unser perfekt ausgebildetes Team, das schon durch viele pünktliche und qualitativ hochwertig abgewickelte Aufträge für Zufriedenheit und Anerkennung unter unseren Kunden gesorgt hat. Auf Grund unserer einzigartigen Verarbeitung von Rundholz, können wir Ihnen anbieten, eigenes Holz mit enormer Wertsteigerung für Hallen, Wirtschaftsgebäude Wohngebäude etc. zu verwenden und etwas Besonderes zu günstigen Konditionen zu schaffen.

er Leitspruch der Landesjägerschaft gibt Anlass darüber nachzudenken. Natur verpflichtet… Verpflichtet dieser Leitspruch sich wirklich für die Natur einzusetzen oder ist es eine leere Floskel? Wo bleibt die Jägerschaft, wenn es darum geht Lebensräume der Wildtiere zu schützen, wie es im Jagdgesetz als Aufgabe steht? Wo ist die Jägerschaft wenn unsere Lebensräume mit Windrädern vollgepflastert werden? Bis jetzt ist bei keiner Infoveranstaltung gegen naturraumzerstörende Projekte ein Vertreter der Landesjägerschaft gesehen worden…auch viele jagdliche Vereine drehen beschämt den Kopf weg, wenn man sie darauf anspricht. Ein Naturkompetenzzentrum zu errichten ist im Augenblick ein Hauptthema unserer Landesjägerschaft. Hat ja auch durchaus seine Berechtigung, wenn man bedenkt, dass man unseren Kindern kaum noch intakte Naturräume zeigen kann. In Anbetracht der Großprojekte die Naturraum zerstören, soll unserer Jugend wenigstens visuell intakte Natur vorgegaukelt werden. Sehr sinnvoll. Genau das wird aber unseren Kindern die Natur nicht näher bringen – im Gegenteil. Natur- und Erlebnispädagogik lebt davon, die Natur vor Ort zu erleben, zu erfahren, zu erfühlen. Dies kann in keinem noch so tollem Naturerlebniszentrum nachgebaut werden. Wenn Natur verpflichtet, soll man auch über die vielen unnötigen Autofahrten nachdenken, die unter anderem notwendig sind um zu Abschussplänen zu kommen, oder dass jeder einzelne verpflichtend weitergebildete Aufsichtsjäger sich darum kümmern muss, dass seine Kursbestätigung bei der Bezirksverwaltungsbehörde einlangt. Eine Teilnehmerliste mit der Unterschrift des Teilnehmers würde der Behörde auch genügen. Trophäenabgabe und dann wieder Abholung nach der Trophäenschau, Abschussplanbesprechungen, Kieferabgabe und viele weitere Autofahrten sind notwendig. Klimaerwärmung etc. Wir sind dabei! Natur verpflichtet. Meiner Meinung nach genügt es nicht mit dem Zug oder dem Fahrrad in das Naturkompetenzzentrum zu fahren, damit man diesem Leitspruch gerecht wird. Es gehört mehr dazu. Natur erleben, Natur verstehen. Kinder wollen die Natur riechen, fühlen und schmecken, Regen oder Sonne spüren, ebenso wie sich ein Waldboden anfühlt…all das kann kein Naturzentrum ersetzen. Eine Pätte-Fahrtätte mit Hirschkäfer und Alpenbock beim Narzissenfest ist zwar schön, wird aber wohl kaum mit der Landesjägerschaft in Verbindung gebracht. Einige Wildtiere und Jagdhorn Bläser hätten hier wohl mehr gebracht. Ich wünsche dass sich unsere Landesjägerschaft darüber Gedanken macht bevor die letzten Lebensräume mit nachweislich sinnlosen Stahlmonstern vollgepflastert sind. Übrigens mich hat auch das „Weidwerk verpflichtet“. Seite 31 31 Seite


VERBANDSGESCHEHEN

Orden? Ja, die Gründer haben im Jahr 1955 ganz bewusst nicht einen Verein im Auge gehabt sondern einen weltlichen Orden geschaffen. Der Sinn lag darin, dass seine Mitglieder nach Vollkommenheit im Sinne der Ordensregeln streben sollten. Zweifellos ein hoher Anspruch!

B

egonnen hat alles eigentlich am 14.November 1953, als der aus einem alten preußischen Adel stammende Land- und Forstwirt, Dietrich Graf Bülow von Dennewitz auf einer Hubertusfeier in der Nähe von Amberg in der Oberpfalz meinte, „der Jäger ist heute in erster Linie Naturschützer“. Er stellte als ethischen Grundsatz der Jagd die Einheit von Tier, Pflanze und Mensch in der Schöpfung heraus. Er forderte eine Reihe von Einstellungen, die man – etwas vereinfacht – als Weidgerechtigkeit bezeichnen kann (siehe auch „Der Steirische Aufsichtsjäger“ Frühling 2019 Seite 27 / Dr. Bruno Pflüger). Er verstand darunter nicht, dass es genügt, sich an Gesetze und Vorschriften zu halten – das versteht sich ohnehin von selbst – sondern, „dass weidgerechtes Handeln unlösbar mit der inneren Anständigkeit verbunden sei“. Damit traf er den Nerv des Forstmeisters der Stadt Amberg, Dipl. Ing. Walther Niedl. Bülow und Dennewitz begannen Ideen entwickeln, wie man Gleichgesinnte finden könnte, die diese Gedanken auf eine breitere Basis stellen könnten. Vielleicht wäre es bei diesen Versuchen geblieben, hätte nicht der Zufall eine entscheidende Rolle gespielt: Der Oberbürgermeister von Amberg

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erhielt vom Gründer und Ehrenpräsidenten der „Internationalen Bürgermeisterunion für deutschfranzösische Verständigung und europäische Zusammenarbeit“, dem Schweizer Eugen Wyler, als Weihnachtsgeschenk dessen Buch „Grüne Kinderstube – ein Beitrag zur moralischen Jägerbildung“. Der Oberbürgermeister gab das Buch an seinen Stadtforstmeister Walter Niedl weiter. In der „Grünen Kinderstube“ rief Eugen Wyler alle Jäger, Förster und Heger von Wald und Wild zur gemeinsamen Erhaltung und zum Schutz der freien Natur und ihrer Geschöpfe auf. Walther Niedl erkannte darin gleiche Ansichten und Absichten. Es folgte ein intensiver Briefwechsel mit dem Ergebnis, dass es am 27.August 1955 in Donauwörth, in Bayern, zur Gründungstagung des Ordens kam. Am ersten Hubertustag am 4. und 5.November des selben Jahres, der im bayerischen Ruhpolding stattfand, waren bereits 3 Österreicher, 15 Schweizer, 21 Deutsche und 5 Liechtensteiner dabei. Bei diesem Anlass formulierte Stabsjägermeister Karl Sedmak – ein Steirer, der damals das Landesjagdamt in Graz leitete - noch einige Details und der neu gegründete Orden konnte beginnen, über die nationalen Grenzen hinweg seine Ziele zu verfolgen.

Heute sind es Ordensbrüder in Österreich, Deutschland, Liechtenstein, Frankreich und der Schweiz die versuchen, sich für Themen einzusetzen, die vermutlich 64 Jahre nach der Gründung des „Silbernen Bruches“ aktueller sind denn je. Der Orden gliedert sich in fünf Landesgruppen, die ihrerseits in Bereiche untergliedert sind. In Österreich gibt es beispielsweise die Bereiche Vorarlberg, Tirol, Mitte, Ost, Kärnten und Steiermark. Jedem Bereich steht ein Bereichsleiter vor, jedem Mitgliedsland ein Landesobmann und an der Spitze des Ordens steht der Ordensoberst. Viele Jahre waren Steirer die Landesobmänner Österreich: Von 1955 bis 1956 Georg Antonoff, von 1956 bis 1967 hatte Karl Sedmak diese Funktion inne, von 1967 bis 1971 folgte Louis Perscha, dessen Sohn Werner Perscha übte das Amt von 1988 bis 1992 aus, Gerd Kaltenegger von … bis …. Den Ordensoberst konnte die Steiermark bisher zwei mal stellen: Von 1967 bis 1971 war es Karl Sedmak, von 2008 bis 2014 Dr. Jürgen Siegert. Derzeit ist Albert Dijaschtuk der Bereichsleiter Steiermark, der Kärntner Werner Glanzer der Landesobmann Österreich und der Schweitzer Bruno Röthlisberger Ordensoberst. Was sind nun die Aufgaben und


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die Ziele des „Silbernen Bruches“? Die wichtigsten sind wohl bereits im Untertitel des Ordens genannt: Schutz von Wald, Wild und Flur, sowie die Förderung weidgerechten Jagens. Das hört sich sehr einfach an, vor allem werden diese Themen oft von riesigen, international agierenden Organisationen aufgenommen. Genau dort will sich der „Silberne Bruch“ positionieren indem man sich auf die eigenen Werte besinnt: Der Orden ist natürlich nicht so mächtig, auch nicht so vermögend wie andere Organisationen, aber er besteht aus vielen Mitgliedern, die über ein hohes Maß an Kompetenz verfügen. Viele Fachbereiche werden hochkarätig abgedeckt. Die Verbindungen über Landesgrenzen hinweg, der einfache und unkomplizierte Wissensaustausch, das Wissen um die reichlich vorhandenen Möglichkeiten interner Information bringen in Kombination mit großem Engagement viel zustande. Es werden in internationalen Tagungen aktuelle Themen erarbeitet, in Fachartikeln in den Mitgliedsländern veröffentlicht und als Broschüren herausgegeben. Derzeit noch erhältlich sind die Broschüren „Moderne Technik auf der Jagd“ sowie „Jagen – Töten aus vernünftigem Grund“ sowie die Bücher „Steinwild – Mythos und Wirklichkeit“, „Unsere Störche“ sowie die französische Originalausgabe „Nos Cigognes“. (Broschüren und Bücher können über den Aufsichtsjägerverband bestellt werden). Wesentlich für eine Zusammenarbeit innerhalb des Ordens und die Nutzung vorhandener Ressourcen ist eine homepage, die einerseits den Mitgliedern zur Verfügung steht, andererseits aber auch Menschen, die am Orden interessiert sind unter www.silbernerbruch. org zur Verfügung steht. Da der „Silberne Bruch“ vor allem im Hintergrund arbeitet und seine Ordensbrüder zwar öffentlich auftreten aber meist ohne dabei auf den Orden hinzuweisen, wird immer wieder einmal die Frage

gestellt, ob es ein Geheimnis sei, wie man aufgenommen wird. Nein, es ist kein Geheimnis, aber die Gründer haben sich bei der Vorgabe doch etwas gedacht. Es sollte keine Organisation werden, die durch ihre Größe unbeweglich wird, es sollten nicht Männer aufgenommen werden (ja, es ist ein reiner Männerorden!) denen die Ordensziele nicht echte Herzensanliegen sind. Daher wurde eine Vorgehensweise festgelegt die bis heute gilt: Ein möglicher Interessent wird als Gast in die Bereichstreffen eingeladen. Nach einiger Zeit des Kennenlernens kann – wenn es im Bereich keine Gegenstimme gibt – der Gast zum Ordensanwärter ernannt werden. Diese Tatsache wird dann im „Zentralen Mitteilungsblatt“, einem Printmedium, das ordensintern vier mal jährlich erscheint, ausgeschrieben. Wenn es keinen Einspruch irgendeines Mitglieds gibt, kann der Anwärter nach der Teilnahme an einem Landeskonvent (im Frühjahr) und einem Hubertuskonvent (Mitte Oktober) aufgenommen werden. Alles das bedeutet zwar einige Zeit, hat sich aber im Hinblick auf die Ernsthaftigkeit der Bewerber recht gut bewährt. Der „Silberne Bruch“ versteht sich daher nicht sosehr als Verein zum Schutz von Natur und Umwelt, obwohl er gerade das mit großem Einsatz tut. Es geht es dem Orden in erster Linie um Bewusstseinsbildung und nicht um das Sammeln von Spenden. Dabei werden die Themen weit gefächert und vorbehaltlos besprochen und diskutiert. Die Ziele sind somit – heute wie zur Zeit der Gründung – der Schutz von Wald, Wild und Flur und die Förderung weidgerechten Jagens. Erreicht werden sollen sie vor allem durch das ständige Bemühen, Vorbild zu sein. Vorbild für alle Jägerinnen und Jäger, vor allem aber dem jagdlichen Nachwuchs, ganz im Sinne der „Grünen Kinderstube – einem Beitrag zur moralischen Jägerbildung“.

LESERBRIEFE Zangtal neu – die versteckte Erhöhung der Jagdkartenabgabe

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ie Steirische Landesjägerschaft rühmt sich auf ihrer Homepage (Aktuelles > Schießstätte Zangtal), dass „die Weichen für die Zukunft von Zangtal im Interesse der Steirischen Jägerinnen und Jäger gestellt wurden“. Es werden jetzt, anscheinend im Gegensatz zu vorher, einerseits laufende Erträge erwirtschaftet und keine weiteren Investitionen zugeschossen. Klingt auf den ersten Blick recht gut. Allerdings sind seit kurzem die Preise, die der neue Betreiber verlangt, auf dessen Homepage veröffentlicht. Im Vergleich zu den Mi/Do-Preisen für Jäger der Fa. Siegert erhöhten sich z.B. am Kugelstand der 10 Minuten-Sockelbetrag um 50% und jede weitere Minute um 88%, am Trap-Stand sind 25 Ziele um 54% teurer. Das heißt, was die Steirische Jägerschaft an Investitionen für Zangtal nicht mehr ausgibt bzw. was beim Zangtal-Betreiber mehr an Kosten anfällt, zahlen jetzt die Jägerinnen und Jäger, die Zangtal benützen. Wo ist deren Interesse plötzlich geblieben, welches die Landesjägerschaft auf ihrer Homepage so groß verkündet hat? Man kann aber auch anders rechnen: Der Preis für die Mitgliedschaft zur Steirischen Landesjägerschaft wurde dieses Jagdjahr von 56,86 € auf 90,06 € erhöht, das sind 58%. Wenn man sich jetzt, wie von der Landesjägerschaft auf der Homepage verkündet, die bisher jährlich getätigten und jetzt wegfallenden Investitionen der Landesjägerschaft und die Mehreinnahmen bei der Verpachtung von Zangtal überlegt und diesen Betrag durch die ca. 24.300 steirischen Jägerinnen und Jäger dividiert, kommt man wahrscheinlich leicht auf eine fiktive Erhöhung der Mitgliedschaft um gesamt 90%, da diese Kosten ja jetzt von den Zangtal-Benützern übernommen werden. Und das ganz ohne Diskussionen und Gremienbeschlüsse. Geschickt gemacht, würde ich sagen! Und natürlich alles für das Mixnitzer Leuchtturmprojekt. Lassen wir uns das gefallen? Ich denke, wenn schon Leuchtturm, dann sollte man zumindest auch alternative Finanzierungskonzepte andenken und nicht einfach nur die „Mitgliedsbeiträge“ erhöhen, entweder offen über die Verteuerung der Jagdkarte oder versteckt über die Erhöhung der Zangtal-Preise. Denn das ist wirklich die billigste Möglichkeit der Finanzierung. Mit jagdlichen Grüßen, PG Seite 33


VERBANDSGESCHEHEN BEZIRKSGRUPPE MURAU

Einzigartige Schießsportart Wasserscheiben-Schießen am Schattensee Der Steirische Aufsichtsjägerverband, Bezirksgruppe Murau, mit Bezirksobmann Willi Körbler, veranstaltete unter großer Beteiligung am 1. Juni 2019 das einzigartige und beliebte Wasserscheiben-Schießen am traumhaft idyllisch gelegenen Schattensee in der Krakau.

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ei dieser einzigartigen Schießsportart werden Zielscheiben am Ufergrund aufgestellt. Allerdings wird nicht auf die Scheiben, sondern auf das Spiegelbild der Zielscheibe im spiegelblanken Wasser vom gegenüberliegenden Ufer aus gezielt. Durch die Dichte des Wassers prallt das Projektil von der Wasseroberfläche ab und muss die am Ufer aufgestellte Zielscheibe treffen. Die Mannschaft des Krakauer Schützenvereines unter der Leitung des Obmannes Rudolf Siebenhofer

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zeigt mit Kellen, exakt nach genauen altüberlieferten Vorgaben, die Lage des Treffers an, natürlich ohne Computer. Willi Körbler freute sich über die rege Teilnahme und begrüßte Ing. Hanshelmut Helm, den Landesobmann vom steirischen Aufsichtsjägerverband, den Landesobmann vom Salzburger Jagdschutzverein Ing. Otto Burböck, Bezirksjägermeister Ing. Arnold Rackl, Dipl.-Ing. Peter Göldner, Dr. Erwin Lick sowie den Hausherrn Ing. Rudolf Siebenhofer.

Die beste Schützin war Iris GruberBergthaler und der beste Schütze war Berthold Bacher. Unter den rund 50 Schützinnen und Schützen und den zahlreichen Anwesenden wurden hochwertige Preise verlost. Die Darbietung von Liedergesang verlieh der Veranstaltung einen festlichen Rahmen. Der Bezirksobmann Willi Körbler bedankte sich nochmals bei allen seinen Mitarbeitern der BG-Murau, ohne die das Schießen in der Form nicht durchführbar gewesen wäre.


Fotos: © Christine Wieser/Meine Steirische

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Stolze Bilanz der Berg- und Naturwacht Bezirk Murau

6 neue Berg- und Naturwächter angelobt

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m Naturparkhotel Lambrechterhof in St. Lambrecht präsentierte der Bezirkseinsatzleiter Johann Tanner am 30. März bei der Jahrestagung einen stolzen Leistungsbericht: Die 174 Berg- und Naturwächter(innen) in den 12 Ortseinsatzstellen des Bezirkes Murau leisteten im Jahr 2018 insgesamt 14.236 freiwillige Stunden, die 74 Stunden pro Bergwächter entsprechen. Im Bezirk Murau hat die Bergund Naturwacht 43 Naturdenkmale, 10 Naturschutzgebiete, 4 Landschaftsschutzgebiete, 11 geschützte Landschaftsteile, 4 geschützte Höhlen und 8 EuropaSchutzgebiete sowie alle stehenden und fließenden Gewässer regelmäßig zu überwachen. Darüber hinaus werden und wurden aber noch viele weitere freiwillige Leistungen erbracht zum Schutz der Natur als Lebensraum

Willi Körbler bei seinen Grußworten neben dem Bezirkseinsatzleiter der Steir. Berg- und Naturwacht Johann Tanner

für Menschen, Tier und Pflanzen. Der Naturschutzreferent der Bezirkshauptmannschaft Dr. Gernot Esterl konnte nach Abschluss der Ausbildung sechs neue Bergund Naturwächter angeloben, und zwar Arnold Hansmann, Josef Eduard Messner, Barbara Fritz-Gruber, Beate Haid, Gerlinde Reiter und Christian Reiter. In den Ansprachen und Grußworten hatten Bundesrat Gottfried Sperl, Bürgermeister Mag. Fritz Sperl, Klaus Emmerich Herzmaier als Vertreter des Landesvorstandes, Johannes Miedl vom Abfallwirtschaftsverband, Bezirkspolizei-Kommandant Martin Kargl sowie der Bezirksobmann des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes Willi Körbler die erbrachten Leistungen lobend anerkannt und vor allem auch den umsichtigen Bezirkseinsatzleiter Tanner

für seinen vorbildlichen Einsatz gedankt. Schließlich wurden noch für langjährige Mitgliedschaft geehrt, und zwar für 50 Jahre: Reinhard Saringer, Schöder. 40 Jahre: Dieter Feibl, Oberwölz, Herbert Nuster und Karl Sauermoser, beide Scheifling, Klaus Purgstaller, Murau, Willibald Moser, Krakau, Josef Stöhs, St. Lambrecht, Gerhard Soukup, Stadl, Emil Kräutl-Saringer, Stolzalpe und Erna Wallner, Schöder. 10 Jahre: Mira Brandl, Murau, Roswitha Cecon und Ernst Leitgab, beide Scheifling, und Erich Grillhofer, St. Peter a. Kbg. Im Anschluss an die Tagung nahmen viele Berg- und Naturwächter an einer Führung von Pater Prior Gerwig Romirer durch das Vogelmuseum des Stiftes St. Lambrecht teil. Seite 35


VERBANDSGESCHEHEN BEZIRKSGRUPPE VOITSBERG

3. Jahreshauptversammlung in Mooskirchen

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m Freitag den 03.05.2019 fand die dritte Jahreshauptversammlung im Gasthaus Hochstrasser in Mooskirchen statt. Der Bezirksobmann Franz Kohlbacher konnte aus dem Landesvorstand den Obmann Hans Helmut Helm und aus dem Bezirksjagdausschuss Heinz Wallner begrüßen. Als Festreferent konnte Herr OFö Wolfgang Handl vom Forstbetrieb Lichtenstein gewonnen werden. Obm. Kohlbacher berichtete von den Aktivitäten des letzten Jahres innerhalb der Bezirksgruppe. Im Zuge der Grußworte berichtete der Landesobmann über die Ak-

tivitäten der Landesorganisation unter anderem über die Ausarbeitung eines neuen Gesetzbuches welches leichter verständlich sein soll. Der Kassabericht fiel aufgrund der geringen finanziellen Aktivitäten kurz aus, ebenso der Bericht des Kassaprüfers, welcher den Antrag auf Entlastung des Vorstandes stellte, dieser wurde einstimmig angenommen. Neuwahlen: Im Zuge der Jahreshauptversammlung wurde auch ein neuer Vorstand gewählt Obmann: Franz Kohlbacher Obm Stellv.: Stefan Manco Kassier: Gernod Marhold

Schriftführer: Andreas Scherr Das Festreferat von OFö Handl hatte den Titel „Gamswild Bejagung und Ansprechen in der Natur und am erlegten Stück“ dabei wurden folgende Eckpunkte angesprochen •Bejagung und Hege • Altersansprache • Krankheiten OFö Handl ging in seinem interessanten Referat auf alle Zwischenfragen ein, und versuchte mit Hilfe von Fotos auf die wichtigsten Altersmerkmale beim Gamswild einzugehen.

4. Aufsichtsjägerstammtisch

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m 20.Mai 2019 fand bei der Draxler Geflügel-Wild GmbH in Mooskirchenn ein Zerwirkkurs statt. Unter der professionellen Anleitung eines Fleischmeisters wurden einige Rehe in küchenfertige Stücke zerlegt. Dabei konnten von den Teilnehmern laufend Fragen gestellt werden, Im Zuge dieses Kurses wurde aufgezeigt das mit wenigen (aber den richtigen) Handgriffen ein Reh aus der Decke zu schlagen ist und zerlegt werden kann. Mit den neu gewonnenen Eindrücken werden die Teilnehmer in Zukunft bestimmt das eine oder andere Reh für sich selbst verwerten. Ing. Andreas Scherr

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BEZIRKSGRUPPE LEIBNITZ

Informationsveranstaltung zum Thema „Schalldämpfer

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ufgrund des großen, auch bezirksübergreifenden Interesses an der Informationsveranstaltung zum Thema „Schalldämpfer bei der Jagd“ waren die Plätze am Vortrag schnell vergeben. Organisator und Bezirksobmann Thomas Weinzerl (Leibnitz) bedankte sich vorab bei der Familie Niegelhell für die kostenlose zur Verfügung Stellung der Räumlichkeiten mit privater Schießanlage. Begrüßen durfte er auch Mitglieder des Landesvorstandes mit Landesobmann Ing. Hanshelmut Helm. Der Referent Peter Kollmann erläu-

terte in sachlicher kompetenter Weise mit aktuellen Unterlagen die Schwerpunkte und physikalische Zusammenhänge dieses Themas. Im Anschluss hatten alle Teilnehmer die Möglichkeit an zwei Waffen mit unterschiedlichen Dämpfern und Kalibern den reduzierten Schussknall zu erfahren. Bei anschließender gemeinsamer Jause überreichte Ing. Hanshelmut Helm dem Hausherrn Helmut Niegelhell sowie Herrn Michael Kohlweg die Aufsichtsjägerurkunde des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes.

Kitzrettung

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m 15. Juni wurde ich von der Polizei verständigt, das sich im Markt Wildon ein Kitz vom Schlossberg in einen Hof verirrt hat. Ich verständigte meinen Nachbarn der auch Kassier bei unserer Bezirksgruppe Leibnitz ist, der mir sofort zur Hilfe stand. Christian Hopf

Aufsichtsjägertag Admont

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er heurige Aufsichtsjägertag findet am Samstag dem 7. September im Raum Admont statt. Beginnen werden wir in gewohnter Weise mit einer Messfeier in der Stiftsbasilika Admont . Zelebrieren wird diese Messe Alt-Abt Bruno Hubl OSB, umrahmt wird die Messfeier von der Jagdhornbläsergruppe Gesäuse unter Hornmeister Klaus Nagler. Beginn der Messfeier ist um 10.00 Uhr. Danach ist bis zum Mittagessen Zeit für einen Museumsbesuch oder auch für einen Erfahrungsaustausch. Das Mittagessen werden wir beim GH Ennsbrücke/Gebr. Pirafellner einnehmen. Um 13.30 fahren wir gemeinsam in den Nationalpark

Gesäuse, wo uns FD DI. Andreas Holzinger und die Revierjäger Heimo Kranzer und Hubert Koidl einiges über „Wildmanagment im Nationalpark durch die Steirischen Landesforste“ erzählen werden. Das Ende der Veranstaltung wird gegen 16.00 in Gstatterboden sein, wo man auch im Nationalparkpavillon Kaffee und Kuchen konsumieren kann. Eine Heimreise durch das herrliche Gesäuse Richtung Hieflau kann unseren Aufsichtsjägertag abrunden. Wie schon gewohnt erfolgt für diesen Aufsichtsjägertag eine eigene Ausschreibung. Wir bitten um zahlreiche Teilnahme und Anmeldungen. Es ist auch eine gemeinsame Anreise mittels Reisebus (selbstverständlich freiwillig) angedacht. Kostenbeitrag bei Anmeldung 10,00 Euro pro Person (Busreisende). Gerne kann auch ein Partner mitgenommen werden. Ich bedanke mich jetzt schon bei FD DI. Andreas Holzinger für die großartige Unterstützung bei der Organisation dieser Veranstaltung und freue mich auf einen interessanten Tag. Seite 37


VERBANDSGESCHEHEN BEZIRKSGRUPPE GRAZ / GRAZ – UMGEBUNG

Jahreshauptversammlung der Bezirksgruppe Graz / Graz – Umgebung

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m 14.06.2019 wurde die Jahreshauptversammlung der Bezirksgruppe Graz / Graz Umgebung in der Landesschießstätte in Graz Andritz abgehalten. Als Ehrengäste konnte Obmann Günther Bulla BJM Harald Schönbacher, BJM-Stv. Robert Fath, Landesobmann Hanshelmut Helm und Prinz Karl v.u.z Liechtenstein begrüßen. Der Obmann berichtete über die Veranstaltungen und Tätigkeiten im vergangenen Jahr, im Speziellen natürlich den Aufsichtsjägertag 2018 im Österreichischen Freilichtmuseum. Hier bedankte er sich bei allen Mitwirkenden und übergab Gerd Kaufmann als Dankeschön und als Andenken an diese Veranstaltung ein Fotobuch. Im Anschluss wurden die erforderlichen Neuwahlen unter der Leitung von Dr. Bernhard Grillitsch durchgeführt, der Vorstand der Bezirksgruppe setzt sich nun wie folgt zusammen:

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Obmann: Günther Bulla Obmann Stv.: Philipp Baumann Kassier: Richard Kohlbacher Schriftführer: Siegfried Edlinger Schriftführer Stv.: Ing. Eduard Prietl Kassaprüfer: Ing. Thomas Schuster Mag. Josef Lipold BJM Schönbacher berichtete in seiner Grußadresse über Neuigkeiten aus dem Bezirk, die Änderungen beim Abschussplan und die derzeitige Situation in Bezug auf den Goldschakal und die Krähenverordnung. Er bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und wünschte dem neuen Vorstand alles Gute für seine Arbeit. BJM Stv. Fath berichtete ebenfalls über aktuelle Themen im Bezirk Graz, u.a. über die Wildtierstation in Graz. Auch er nahm Bezug auf Themen wie Fischotter und Krähenbejagung, Themen wo andere Bundesländer wie Kärnten schon etwas weiter sind als die Steiermark. Er bedankte sich beim Steirischen Aufsichtsjägerverband für die vielen Tätigkeiten und Veranstaltungen, die hier durchgeführt wurden.

Prinz Karl v.u.z. Liechtenstein hob in seinen Grußworten die Wichtigkeit der Aufsichtsjäger hervor und bedankte sich ebenfalls für die erbrachten Leistungen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung hielten Peter Kollmann und Dr. Jürgen Siegert einen äußerst interessanten Vortrag über das Thema Schalldämpfer. Peter Kollmann hat in ausgezeichneter Weise die Vor- und Nachteile des Schalldämpfers und der verschiedenen Systeme beleuchtet und nach seinen Ausführungen gab es eine praktische Vorführung auf dem Schießplatz. Jeder konnte sich hier von den verschiedenen Dämpferleistungen überzeugen und wir sind sicher, dass der Eine oder Andere nun ebenfalls ein solches System ankaufen wird Dr. Jürgen Siegert hat dann über die rechtlichen Aspekte referiert und darauf hingewiesen, worauf beim Kauf, dem Besitz, der Verwendung und der Verwahrung von Schalldämpfern zu achten ist.


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„DENK mal WALD-WILD-JAGD“ Ausstellung des Jagdbezirkes Murau gemeinsam mit dem Holzmuseum St. Ruprecht ob Murau Mit Unterstützung der steirischen Landesjägerschaft wird ein gemeinsames Projekt vom Bezirksjagdamt und dem Holzmuseum St. Ruprecht ob Murau (beginnend mit der Saison 2019) auf die Beine gestellt. Das Holzmuseum hat jährlich rund 15.000 Besucher und ist aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und der Erfahrung ein idealer Partner für die Jägerschaft.

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as vorrangige Ziel ist es der Jagd im Bezirk Murau und darüber hinaus ein verstärkt positives Bild zu verleihen.

Mit dieser Ausstellung, die im Innen- wie auch im Außenbereich gestaltet wird, sollen allen Besuchern, vom Kleinkind bis zum Senior die Aufgaben der Jäger nähergebracht werden. Was sind die vielfältigen Aufgaben im Jahreskreislauf, was ist zu tun und zu

beachten? Besonders eingegangen wird in der Ausstellung auf den Zusammenhang der Jagd mit den wichtigen Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus. Auch die Jagdgeschichte, das Brauchtum und die Kunst sollen anschaulich und interessant vermittelt werden. Ein Teil der Ausstellung wird auch im Arboretum (Baumgarten)beim Holzmuseum gestaltet. Die Jagdausstellung ist auf drei

Jahre verbunden mit jährlichen Sonderthemen (z.B. 2019 Raufußhühner) geplant. Die Ausstellung „DENK mal WALDWILD-JAGD“ wird am 25. Mai 2019 feierlich eröffnet. BO Willibald Körbler Nähere Information: Das Holzmuseum, Hans-Edler-Platz 1, 8862 St. Ruprecht ob Murau, Tel: 03534/2202, office@holzmuseum.at www.holzmuseum.at Seite 39


Seite 40 Fotos: Š Kh. Wirnsberger


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BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV

Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse

Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz

Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Gratkorn IBAN AT79 3811 1000 0017 4037

Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.

(Datum) (Unterschrift)

Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht

Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.

n Jagdfunktionär:

Abbuchungsauftrag für Mitgliedsbeitrag: Bank IBAN Datum Unterschrift Seite 42

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at


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Der Autor:

Toni Huber ist seit über 30 Jahren begeisterter Jäger und Schweißhundeführer und Prüferanwärter. Sein erstes Buch „Pirsch auf Gams, Reh und Hirsch“ ist 2017 im Leopold Stocker Verlag erschienen.

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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

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