Österreichische Post AG / Sponsoring.Post 14Z040204S Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Ausgabe 19- Herbst 2019 Preis: € 7,90
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Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
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www.aufsichtsjaeger-steiermark.at
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Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
INHALT
VORWORT
KOMMENTAR Wieder mehr G`spür fürs Jagern kriagn
Die Ausübung der Jagd, wie ich sie damals als Jugendlicher in den kärntnerischen und steirischen Revieren erlebt habe, zu der auch das gesamte schöne Umfeld der Jagerei zählte, dieses besondere Glücksgefühl leidet im jagdlichen Berufsleben zunehmend Not.
Landesobmann Hanshelmut Helm
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WISSEN Schwarzwildgewöhnungsgatter Altmühltal
Nach jahrelanger Vorarbeit wurden im Oktober 2015 die Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Schwarzwildgatters im Altmühltal zur Einarbeitung von Jagdhunden an Wildschweinen, durch die entsprechenden Behörden in Bayern, erteilt.
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JAGDHUND Der Deutsche Jagdterrier
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ERSTE HILFE BEI HUNDEN Magendrehung beim Hund – das Leben steht auf dem Spiel
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TIERPORTRAIT Die Alpendohle und die Dohle
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BOTANIK Die Rosskastanien
Die Rosskastanien gehören zur Familie der Seifenbaumgewächse und sind in Amerika und Eurasien heimisch.
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LUCIUS Natur verpflichtet?
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ERSTE HILFE IM REVIER Erste Hilfe im Jagdbetrieb – Vergiftungen
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RECHT Sachprogramm Windenergie Steiermark 2019 Der Hegeabschuss Waffen und Alkohol
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HISTORISCHES Unser Gamswild, faszinierend, beeindruckend und perfekt angepasst VERBANDSGESCHEHEN
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Werte Aufsichtsjägerund Aufsichtsjägerinnen, geschätzte Leser!
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ie Zeit der Hohen Jagd ist ins Land gereist. Die Hitze des Sommers ist vorbei und uns er wartet ein hoffentlich wunderschöner Altweibersommer. Ich danke Ihnen für das Verständnis zur missglückten Aussendung zum Aufsichtsjägertag. Wir werden uns bemühen, dass dies nicht mehr vorkommt. Für den Herbst haben wir eine Mitglieder werbeaktion geplant, bei der es einen Sachpreis in der Höhe von 500,00 Euro zu gewinnen gibt. Je mehr wir sind, desto besser können wir Sie vertreten. Es freut uns auch, dass unsere Mitglieder freiwillig bei unserem Verband sind und nicht Zwangsmitglied wie es anderswo ist. Nutzen Sie den schönen Herbst um Ihre Abschüsse zu er füllen und dass reichlich wertvollstes Wildbret auf unseren Tellern landet. Bitte nehmt auch Eure Aufgaben als Jagdaufsichtsorgan besonders bei den herbstlichen Gesellschaftsjagden ernst. Hier sind wir ja speziell gefordert. Wenn Sie fragen dazu haben oder sich unsicher sind, können Sie gerne bei uns nachfragen. Wir stehen hinter Ihnen und werden Ihnen gerne helfen. Ich wünsche Ihnen einen guten Anblick und ein kräftiges Weidmannsheil! Hanshelmut Helm (Landesobmann)
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KOMMENTAR
von DI Hubert Schatz
Wieder mehr G`spür fürs Jagern kriagn Von DI Hubert Schatz
Die Ausübung der Jagd, wie ich sie damals als Jugendlicher in den kärntnerischen und steirischen Revieren erlebt habe, zu der auch das gesamte schöne Umfeld der Jagerei zählte, dieses besondere Glücksgefühl leidet im jagdlichen Berufsleben zunehmend Not. Die Gründe dafür sind mir klar.
N DI Hubert Schatz, gebürtig 1965 und aufgewachsen in einer Berufsjägerfamilie in Bad St. Leonhard/Lavanttal, ist nach dem Abschluss seines Studiums der Forstwirtschaft an der BOKU-Wien und reichlich Praxiserfahrung bei der Forstverwaltung Meran/Stmk., im Jahr 1993 nach Vorarlberg gezogen und dort beim Amt der Vorarlberger Landesregierung zuständig für die Fachbereiche Wildökologie und Jagdwirtschaft. Seither ist Hubert Schatz in dieser Schlüsselposition im Jagdwesen des „Ländle“ äußerst erfolgreich tätig. Er ist als begehrter und profunder Fachreferent bei verschiedenen Jagdveranstaltungen in ganz Österreich zu Gast.
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eben einer bestimmten Sättigung, die sich im Laufe der Jahre automatisch einstellt, spielen vor allem die überdurchschnittlich hohen Nutzungsansprüche von uns Menschen an den Lebensraum der Wildtiere und daraus resultierenden Konflikte, insbesondere aber der Wirtschaftsgedanke sowie die Technik, die sich unübersehbar und massiv spürbar in die Jagd hinein keilen, eine entscheidende Rolle. Es ist erschreckend feststellen zu müssen, bei wie vielen Revierinhabern, Berufsjägern und Jagdaufsehern mittlerweile die Freude an der Jagd stark in den Hintergrund getreten ist und insbesondere in den typischen Rotwildregionen die Jagdausübung fast nur noch als Arbeit, Aufgabe und Belastung empfunden wird.
Unzufriedenheit und Freudlosigkeit in so manchen Revieren aber nicht wegen zu wenig Wild, sondern wegen zu viel, zumindest von einer Art und deswegen gibt es Probleme im Wald und neuerdings lokal auch mit der Wildgesundheit (TBC), was wiederum zu Spannungen mit Grundeigentümern und Behörden führt.
Weidwerk auf dem Prüfstand Unser edles, lernfähiges aber auch sehr sensibel und nachtragend reagierendes Rotwild ist kein Problemwild, es wurde jedoch vielerorts zum Problemwild gemacht. Keineswegs aber nur vom Forst oder von der Tourismus- und
Freizeitgesellschaft, sondern vielfach vom Jäger und vor allem vom Heger selbst. Die Garantie, im eigenen Revier sicheren Anblick von Rotwild zu bekommen, kapitale Hirsche binnen kürzester Zeit, oft nur innerhalb weniger Stunden erlegen zu können, weil das Auto oder der Hubschrauber bereits wartet, um den Schützen wieder zu einem wichtigen Termin zu bringen, verlangt einen überdurchschnittlich hohen Wildbestand, der in den meisten Bergrevieren eben nur mit Hilfe einer intensiv betriebenen Fütterung im eigenen Jagdgebiet bewerkstelligt werden kann. Der hohe Rotwildbestand muss aber nicht nur gefüttert, sondern auch reguliert werden. Viel Wild bedeutet automatisch einen hohen Abschuss, damit der Bestand nicht explodiert. Ein hoher Abschuss stellt selbst unter der Leitung und Übertragung der Aufgabe an einen hochqualifizierten Berufsjäger ab einer gewissen Größe Druck und Stress für Wild und Jäger dar. Die Schusszeiten werden immer länger, die Jagdmethoden härter, teilweise schon fast brutal. Das Wild wird zunehmend scheuer, die Jagd somit immer schwieriger. Dadurch leidet aber auch das Weidwerk in bestimmter Weise Not. Manch Jäger nimmt sich nicht einmal mehr die Zeit, um dem erlegten Wild den letzten Bissen zu
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geben und sich den Beutebruch an den Hut zu stecken – er degradiert sich somit selbst vom Weidmann zum reinen Wildbestandsregulierer bzw. zum Wildtöter. Diese sinnvollen Rituale, die sich aus unserer eigenen Kulturgeschichte entwickelt haben und aus Respekt und Demut im Umgang mit dem Wildtier entstanden sind, werden so bald in Vergessenheit geraten. Die vielen Abschüsse machen das Wild immer mehr zur „Massenware“. Und alles was in Überfluss vorhanden ist, verliert an Achtung und läuft Gefahr abschätzig behandelt zu werden.
Wild muss Wild bleiben Ich will mich in keiner Weise für eine Art „Ökojagd“, was auch immer das sein mag, stark machen, sondern ich möchte einfach eine klare, für jedermann sichtbare Abgrenzung zwischen Jagd und Viehzucht, die in der Wildbewirtschaftung mancherorts tatsächlich nicht mehr deutlich erkennbar ist, erreichen bzw. wo es sie noch gibt, unbedingt erhalten. Möglichst freies, wildlebendes also vom Jäger wenig manipuliertes Wild erfordert aber eine entsprechende Toleranz gegenüber der natürlichen Raumnutzung und dem Äsungsverhalten des Wildes. Auf der einen Seite keine oder nur eine sehr naturnahe Winterfütterung für das Rot- oder auch Rehwild zu fordern, auf der anderen Seite aber die dafür notwendige Raumfreiheit des Wildes und damit allfällig zusammenhängenden Wildschäden keinen Falls zu tolerieren, kann natürlich nicht funktionieren. Ich bin sogar der Meinung, dass sich die Jagd in der Vergangenheit zu oft den Wünschen des Forstes unterworfen hat und mit dem Ziel, Wildschäden zu verhindern, das Gefühl für das Wildtier und dessen natürliche Lebensraumansprüche fast verloren hat. Selbstverständlich stellt die Vermeidung von Wildschäden eine der wichtigsten Aufgaben der Jagd dar und es ist
bitter zu wissen, dass beispielsweise in zahlreichen Regionen des Landes die Weißtanne seit Jahrzehnten wildbedingt korrekterweise müsste man eigentlich jagdwirtschaftbedingt sagen, keine Chance hat sich zu verjüngen bzw. dem Äser des Wildes zu entwachsen. Die Wildschadensverhinderung darf aber nicht zur Gänze auf dem Rücken des Wildes und auf Kosten seiner Biologie und Natürlichkeit umgesetzt werden. Wir Jäger sollten die Ersten sein, die sich wieder für mehr Natur des Wildes stark machen, anstatt krampfhaft an Fütterungen festzuhalten. Damit jetzt nicht der falsche Eindruck erweckt wird: Ich bin keineswegs ein Fütterungsgegner, sondern mir ist es völlig bewusst, dass es in unserer vielbeanspruchten Kulturlandschaft diese zumindest für das Rotwild auch in Zukunft geben wird müssen. Zum Teil aber in anderer Form und vor allem weg von zu hohen Wildkonzentrationen. Dem Wild wieder mehr Freiheit geben, zumindest in bestimmten Räumen und für mehr Verständnis um die natürlichen Biotopansprüche der Wildtiere in der Öffentlichkeit und besonders bei unseren Partnern, den Grundeigentümern und Behörden zu werben, sollte vermehrt unsere Aufgabe sein.
Übertriebene Fütterung Auswuchs jagdlicher Fehlentwicklung Wenn wir schon beim Thema Fütterung sind, so erlauben Sie mir bitte noch ein paar Sätze zur Fütterung des Rehwildes. Denn dieses Thema hängt unmittelbar mit der Überschrift des heutigen Vortrags: „Wieder mehr G’spür für die Jagd kriegen“ zusammen. Ökologisch betrachtet braucht das Rehwild genau so wenig wie unser Rotwild die Winterfütterung, um überleben zu können. Leider hat die Winterfütterung des
Rehwildes in vielen Regionen ihr ursprüngliches Ziel, nämlich einen bestimmten Bestand an Rehen gut über den Winter zu bringen, um im Sommer ein paar Rehe jagern zu können und allenfalls auch Schäden im Wald zu minimieren, völlig aus den Augen verloren. Allein die Art der vorgelegten Futtermittel lassen sofort erkennen, was das vorrangige Ziel bei vielen Fütterungen ist – nämlich die Trophäe. Und dies unabhängig vom Status und der finanziellen Potenz des Jagdpächters. Hier wird auch der sogenannte „einfache oder kleine Mann“ zum Apotheker und scheut keine Mittel, um ein dickes Geweih heran zu füttern. Es kann und darf aber bitte nicht sein, dass Rehfütterungen existieren, die vom Frühherbst bis Mai, gebietsweise fast das ganze Jahr über mit industriell hergestellten Futtermitteln, sprich Pellets gefüllt sind, und sich ein jeder unbedarfter Wanderer automatisch die Frage stellt: „Was esse ich da eigentlich, wenn ich im Gasthaus einen Rehrücken oder ein Rehragout aus heimischer Region bestelle?“ Die Gewinnung von gesunden Nahrungsmitteln, wie es das Wildfleisch unübertroffen einmal ist, muss wieder vermehrt eine zentrale Aufgabe von uns Jägern werden. Damit macht die Jagd nicht nur einen ursprünglichen Sinn, sondern bietet selbst in unserer modernen Zeit die nobelste und beste Rechtfertigung für die Ausübung der Jagd.
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KOMMENTAR Diese ekelhafte Gier zur Trophäenmanipulation schadet nicht nur dem allgemeinen Ansehen der Jägerschaft, sondern sie ist ein wesentlicher Grund, warum immer mehr Jäger die Freude an der Jagd verlieren. Die Fokussierung auf das Geweih schränkt nicht nur den Gesamtblick auf das jagdliche Umfeld ein, sondern gereicht im Wettbewerb mit sich selbst zu häufigen Enttäuschungen und somit zur Unzufriedenheit.
Technik und Jagd – „Fluch oder Segen?“
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Apropos Rehhege: Hier muss auf ein ganz wichtiges Instrument der modernen Hege, ohne die scheinbar keine Rehwildjagd mehr möglich wäre, hingewiesen, werden - die Wildkamera. An allen möglichen Stellen im Revier, wo man sich einen Rehbock erwartet (Rehgeiß ist in diesem Zusammenhang uninteressant) werden die sogenannten „Profi-Wildkameras“ gut getarnt aufgehängt, um alle paar Tage mal unter Umständen hunderte Bilder vom selben Rehbock auf den Computer laden zu können. Es darf ja nichts mehr Geheimnisvolles im Revier gegeben. Jeder Bock muss bekannt sein und unter seinem mittlerweile vorhandenen Passbild wird bald einmal ein Name stehen, sonst kann man die Böcke ja nicht unterscheiden. Ich will ja keineswegs bestreiten, dass Fotofallen einige Vorteile mit sich bringen und ein Jäger durchaus über eine solche verfügen sollte, diese jedoch nur in besonderen Situationen, wie beispielsweise an der Fütterung oder auch zur Aufklärung von Wilderei bzw. Gesetzesübertretungen zum Einsatz bringen darf. Ein Berufsjäger bzw. Jagdaufseher muss durchaus wissen, wo er einen schussbaren Hirsch, Rehbock oder Gams vermutet, er soll ihn dem Jagdherrn oder Jagdgast aber nicht garantieren und schon gar nicht vorher an Hand von Fotos vorstellen und beim Namen
von DI Hubert Schatz
nennen. Die Jagdgäste müssen spüren, einen echten Profi, der das Revier und seine Eigenheiten bestens kennt und der weiß, wo sich das Wild aufhält, als Pirschführer bzw. Pirschbegleiter zu haben. Jagdherr und Jagdgast müssen das Gefühl vermittelt bekommen, dass das Wild erst aufgespürt, erst gefunden werden muss. Der Weg zur Beute soll der genussvollste Teil auf der Jagd sein. Und je weniger Technik diesen Weg begleitet, desto intensiver wird das Erlebnis. In der gegenwärtigen Technozeit liegt es an uns Jägern selbst, ob wir unserem Revier noch einen Rest an Geheimnis und den Wildtieren ihren versteckten Zauber lassen wollen. Täglich drängt noch mehr Technik in die Jagd. Den zahlreichen Jagdzeitschriften sind jeden Monat bis zu 5 Kataloge über die verschiedensten Jagdartikel beigelegt. Da sind mittlerweile Dinge auf dem Markt, wo man sich nur noch fragen muss, wie haben wir und erst Recht unsere Väter und Großväter früher denn erfolgreich gejagt? Heutzutage wirst Du als Jäger mit dem Angebot von Jagdausrüstungsgegenständen und Jagdutensilien nahezu überschüttet. Vielfach handelt es sich dabei um Dinge, die eher an die Ausrüstung eines kampfbereiten Militaristen, als an die traditionelle gute alpenländische Jagdausübung erinnern. Mit manchen neuen Fahrzeugen braucht man kaum noch eine Straße, um auf die Alm hinaufzukommen, weil die dem Tausendfüßler ähnlich konstruierten Achsen und Räder jede Unebenheit ausgleichen und im Winter bieten die beheizten Quarts ebenfalls die Möglichkeit, nahezu alle Revierteile ohne jede Anstrengung zu erreichen. Glaubt wirklich jemand, dass dieses präpotente Verhalten gegenüber der Natur und vor allem gegenüber den anderen Naturnutzern, die zu Fuß, mit Schi oder Schneeschuhen den Berg erklimmen, und denen wir mit Recht dann und wann die Verursachung von Störungen vorwerfen, auch nur im Ansatz noch mit dem edlen Weidwerk
vereinbar ist? Noch dazu wenn jedermann zuschauen oder an Hand der Schleifspuren feststellen kann, dass aus unmittelbarer Nähe oder überhaupt vom Fahrzeug aus mit einem tollen Weitschussgewehr, bei welchem man die Schussentfernung am Zielfernrohr beliebig auf 200, 300, 400m Fleck einstellt, ein Gams geschossen, besser gesagt erschossen wurde? Weitschussgewehre sind das Gift für unser Alpenwild. Da kann von Eigenverantwortung so viel gesprochen werden, wie man will, denn die Tiere können mit der Zeit die Gefahr Mensch nicht mehr einschätzen, Fluchtdistanz und Fluchtentfernung des Wildes werden somit immer größer.
Der Jäger als Naturbursche Jagderfolg ist ein Göttergeschenk oder ein besonderes Jagdglück. Der Jäger muss über Ausdauer, Kraft und List verfügen, um ein Wildtier zu erbeuten. So steht es in manchen Jagdbüchern und so ist es Gott sei Dank auch heute noch in vielen Revieren. Intuition, Instinkt, strategisches Denken und Handeln gehören auch heute noch zu den wichtigsten Charaktereigenschaften eines erfolgreichen Jägers. Übertriebene Technik ist hingegen ein Fluch für die gesamte Jagd. Sie lässt die Sinne des Jägers verkümmern und den Jäger selbst zu einer schwerfälligen, konditionsschwachen Figur, die von den anderen Naturnutzern belächelt und mit Argwohn betrachtet wird, verkommen. Niemand kann bestreiten, dass die gesamte Naturempfindung bei der Jagd, der strenge Aufstieg, das Schwitzen, das Frieren und die kräfteraubende Bergung des Wildes die maßgeblichen Faktoren sind, die einem das Erlebte am Leben, in Erinnerung halten lassen und nicht der schnelle Erfolg, nicht das Geweihgewicht und nicht die CIC-Punkte.
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Die Besteigung eines Berggipfels Die Art und Weise bzw. das Gefühl mit dem jemand die Jagd ausübt, hängt in einem hohen Maße von seinem Werdegang, von seinem Weg zum Jäger ab. Logischerweise kann nicht jeder aus einer Jägerfamilie stammen, was übrigens noch keine Garantie für einen guten Jäger abgibt, genauso wie auch jemand aus einer nicht jagenden Familie ohne weiteres ein unwahrscheinlich gutes G’spür für die Jagd mitbringen kann. Eine entscheidende Rolle für den Zugang sowie die weitere Entwicklung eines Jungjägers übt das jagdliche Umfeld sowie die jagdliche Erziehung aus. Während in früheren Jahren sich die meisten Jäger einen Abschuss erst einmal durch langes Mitgehen und Verrichten von bestimmten Revierarbeiten verdienen mussten, und dann mit Sicherheit nicht als erstes gleich einen besonderen Trophäenträger erlegen durften, hat sich in unserer Wohlstandsund Konsumwelt auch diesbezügliches viel zum Schlechteren verändert. Es tut mir manchmal richtig weh zu sehen, wie mancher Jagdkartenneuling gleich in die höchsten Qualitätsklassen hineinlangt oder kaum Anfang Mai die Jagdprüfung absolviert, bereits ein paar Tage später einen Birkhahn erlegt. Die allermeisten davon waren vorher noch nie auf einem Balzplatz, haben sich weder in die Lebensweise, Biotopansprüche noch Bejagungsart dieser Wildart hineinleben dürfen und schon sind sie mit stolzgeschwellter Brust, einen Schildhahn in den Händen auf Bildern zu sehen. Andere wiederum meinen ebenfalls wenige Tage nach erfolgreicher Ablegung der Jagdprüfung bereits eine Jagdreise nach Tschechien, Ungarn oder Slowenien antreten zu müssen, um nach ihrer Rückkehr Fotos herumzureichen, wo sie grinsend hinter einer „Unmenge“ von abgeschärften Rehbockköpfen - und ich sage bewusst nicht
Rehhäuptern hocken, weil das nicht Jagd-, sondern Schießkinoverhältnisse sind. Der Weg zum Jäger muss ein langsamer, schrittweiser sein. Wie bei der Besteigung eines Berges sollten die Schritte bedächtig und überlegt sein. Dafür müssen die jungen Grünröcke aber auch die Möglichkeit bekommen, in irgendeinem Revier des Heimatortes mitgehen zu dürfen, wo sich ein erfahrener bodenständiger Jäger Ihrer annimmt. Neben der Vermittlung von Fachwissen muss Ihnen vor allem auch Herzwissen, das heißt das richtige Gefühl und G`spür zum Wild, seinem Lebensraum und seiner Bejagung nähergebracht werden. Dazu gehören auch die gefühlsvolle Platzierung und Gestaltung von Jagdeinrichtungen mit vor Ort gewachsenem Baumaterial sowie das allgemeine Auftreten des Jägers in der Öffentlichkeit, das zwar selbstbewusst, aber nicht großkotzig sein darf. Trotz verständlicher Freude des Schützen und Pirschführers über einen mit Beute gesegneten Jagdtag, darf das erlegte Wild, egal welcher Art, Alter oder Geschlecht keinen Falls stundenlang am Jeep vor dem Wirtshaus zur Schau gestellt werden. Das heißt aber wiederum nicht, dass wir uns mit dem Wild verstecken müssen, sondern eben alles mit Maß und Ziel und vor allem auf sympathische Art und Weise betreiben sollen.
Umfassende Naturkompetenz Der Jäger muss künftig vermehrt eine Vermittler- und Informationsrolle in der Öffentlichkeit einnehmen. Dafür ist jedoch umfassendere Naturkompetenz notwendig. Nur Schalenwildspezialist zu sein, ist zu wenig. Die häufig vorkommenden Singvögel, Bäume, Sträucher und Pflanzen der engeren Heimat sollte der Jäger auf jeden Fall kennen bzw. zuordnen können. Wechselwirkun-
gen zwischen Wildtieren und ihren Lebensräumen bzw. Abläufe im Ökosystem sollten zum Grundwissen des Jägers gehören. Der Erhalt von nicht erschlossenen, störungsarmen Wildlebensräumen müsste uns ein besonderes Anliegen sein, wofür wir uns aber auch öffentlich engagieren und uns daher auch deklarieren müssen. Die Rückkehr ehemals heimischer Wildarten, wie Luchs und Wolf ist zu begrüßen, sofern auch Lösungsmaßnahmen bei allfällig auftretenden Problemen vorliegen. Und vielleicht erreichen diese Arten wieder einmal Populationsdichten, die auch eine nachhaltige Bejagung erlauben.
Ehrlichkeit und Bodenständigkeit Die Zukunft der Jagd ist wie in vielen Fällen von unserer Jugend abhängig, umso wichtiger ist es, die Kinder frühzeitig aufzuklären und zu informieren. Diese wichtige pädagogische Arbeit, wofür jeder einzelne von uns einen positiven Beitrag leisten kann darf aber nicht, wie so oft praktiziert, nur an Fütterungen und bei Hegeschauen durchgeführt werden, sonst wird den Kindern ein falsches Bild von Wildökologie und Jagd vermittelt. Und besonders wichtig ist die Ehrlichkeit, wenn wir mit der nicht jagdenden Bevölkerung, der Jugend oder den Medien über die Jagd sprechen. Dazu gehört auch Seite 7 Seite 7
KOMMENTAR
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das Eingestehen des mutwillig herbei geführten Todes des Wildes als unvermeidliche Voraussetzung, um Wildfleisch überhaupt als Nahrungsmittel nutzen zu können. Dass wir auf der Jagd nur alte und schwache Stücke erlegen und somit Raubtierersatz leisten, durchschauen selbst junge unbedarfte Zuhörer als peinliches Erklärungsargument, was schlussendlich auch dem Wildbret als Lebensmittel keinen guten Dienst erweist. Wer will schon Fleisch von nur alten oder gar kranken Stücken essen? Wenn wir länger Freude am Weidwerk haben wollen, so müssen wir bemüht sein, wieder das Bodenständige, das Geheimnisvolle, und wieder mehr das Unvorhersehbare auf der Jagd zu fördern. Wir müssen wieder mehr den Boden unter den Füßen spüren. Raus mit zu viel Technik, Schluss mit Naturvergewaltigungen! Die Jagd muss wieder mehr mit Hausverstand und mit viel mehr Gefühl und Achtung sowie Respekt vor der Natur und vor der Kreatur betrieben werden. Gott Lob gibt es in Österreich noch viele derer Reviere und im Kärntnerland ist deren Anteil sicher noch größer. Wir müssen aber auf der Hut sein, dass in den Revieren kein jagdbetrieblicher Eintopf gefördert wird. Jagd ist mehr als nur Hirsch, Reh und Gams. Es muss eine jagdliche Vielfalt geboten werden. In vielen heimischen Revieren läuft beispielsweise die Rotwildjagd zunehmend Gefahr, langweilig zu werden. Fast jeden Hirsch kennt man per Namen und weiß ganz genau, wo er einsteht und wann er zur Äsung austritt. Seine Abwürfe können in Reih und Glied unter Angabe von Kilo, Stangenlänge und Punkteanzahl aufgelegt werden, und manch ein Jäger fühlt sich besonders qualifiziert, wenn er seinem Jagdherrn noch erzählen kann, wie viel Kilogramm Mais der „Franzl“ täglich gebraucht hat. Damit ich jetzt nicht falsch verstanden werde, Abwurfstangenschauen sind wichtig, um einen Überblick über die Bestandesstruktur zu kriegen
von DI Hubert Schatz
und eine entsprechende Planung durchführen zu können, nicht aber um sich mit CIC- oder Nadlerpunkte zu duellieren. Das und vieles andere mehr wollen heute viele Jäger und somit potentielle Jagdpächter Gott sei Dank nicht mehr.
Naturvielfalt statt „jagdlicher Eintopf“ Das Revier, unsere Landschaft mit einem entsprechend guten und gesunden Wildbestand und vor allem unsere traditionelle Jagdkultur sind jedoch das Potential mit welchem sich die Jagdpächter und deren Familien und Jagdgäste gerne identifizieren. Wir müssen uns bemühen die Jagd umfassend und mit Weitblick zu präsentieren, zu verstehen und zu genießen. Alle unserer Reviere, egal ob im Gebirge, Wald oder in den Niederungen bieten so viele Schönheiten auch neben dem Pirschsteig, die es auf jeden Fall Wert sind, betrachtet und darauf aufmerksam gemacht zu werden. Die oftmals ohnehin nur kurzen Aufenthalte der Jagdpächter im Revier müssen mit Sympathie und Freude, aber nicht stets mit Problemen und mühsamen Ringen um Lösungen verbunden sein. Warum macht man die Jagd nicht vielfältiger und somit abwechslungsreicher? Ich bin überzeugt, dass so mancher Jagdpächter auf einem guten Fuchsluderplatz oder bei einer Brackier- und Ansitzjagd auf den Wald- oder Schneehasen mindestens gleich viel Freude erfährt, wie bei der Erlegung seines x. Hirsches oder Rehbockes. Dies ist alles nur eine Frage der Einstellung und Wertehaltung. Kleine Wildarten sind nicht weniger Wert als die großen Trophäenträger. Ich habe aber den Eindruck, dass man sich in vielen Revieren um diese jagdliche Vielfalt gar nicht annehmen will. In so manchen Großrevieren bleibt ja kaum noch Zeit, die Gamsbrunft zu erleben und zu bestaunen, weil sich alles
nur noch um das Rotwild dreht. Und wenn ich mir gerade in diesen Revieren das Verhältnis der jährlichen Abschüsse von Jagdpächter und Dienstpersonal anschaue, dann frage ich mich oft, warum wir denn so einen hohen Wildbestand halten müssen. Würde eine spürbar geringere Wilddichte dem Jagdherrn nicht die gleichen Abschüsse ermöglichen und der Berufsjäger bzw. Jagdaufseher wieder mehr Zeit für andere Aufgaben als Wildbestandsregulierung im Revier haben? Der Wald wäre merkbar entlastet, Wildkonzentrationen viel geringer und das Bild der Jagd könnte mancherorts ein anderes, nämlich wieder wesentlich sympathischeres werden.
„Weniger ist mehr.“ Dieses alt bekannte Sprichwort könnte künftig für die Jagd ein besonders Bedeutsames werden. Diese Aussage trifft insbesondere für Rot- und Rehwildreviere zu, was aber nicht heißt, dass wir uns nicht auch für die Erhaltung eines Mindestwildbestandes, der den biologischen Anforderungen des Wildes voll gerecht wird und in dem alle Altersklassen d.h. auch entsprechend viele alte Stücke vorkommen, einsetzen müssen. Denn mit dem Alter wachsen in unserer Kulturlandschaft automatisch gute bzw. interessante Geweihe und Krucken heran. Aber wir sollten mehr abschöpfen was die Landschaft hergibt und weniger produzieren. Wer mit Zurückhaltung und Demut vor der Natur, dem Geschöpf und dem Schöpfer jagt, der wird Freude vor, auf und nach der Jagd verspüren. Zurückhaltende Bejagung ist aber nur möglich, wenn wir keine Wildproduktion betreiben, sondern die Bestände auf einem Niveau halten, die unter der Leitung fachkundiger Berufs- und Aufsichtsjäger leicht beherrschbar und gut bejagbar sind. Unter solchen Voraussetzun-
Wir ehren das Alte und grüßen das Neue so lautet ein altes Sprichwort aus dem Bregenzerwald. Selbstverständlich kann und darf auch die Jagd bzw. der Jäger in seiner Entwicklung nicht stehen bleiben. Denn wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Altbewährtes und brauchbare Innovationen zu kombinieren macht Sinn. Den Gehörschutz nicht nur am Schießstand, sondern auch draußen auf der Jagd, insbesondere auch als Pirschführer zu verwenden, ist ein Beispiel dafür. Oder dass bei Bewegungsjagden Bekleidung in Signalfarben zwingend anzuziehen ist, versteht sich heutzutage wohl von selbst. Aber es braucht auch ein klares „Nein“ gegenüber Methoden und Entwicklungen, die der Jagd einen enormen Imageschaden verleihen, wie beispielsweise das Schießen aus dem Auto, das Aussetzen von sogenannten „Kistenfasanen“
unmittelbar vor Durchführung einer Treibjagd, aber auch eine übertriebene Wildfütterung. Ein bestimmter Entrümpelungsprozess ist bei der Jagd durchaus notwendig und tut dem Weidwerk sogar gut. Wir müssen aber aufpassen, was wir entsorgen und dass wir den richtigen Weg nicht verlieren. Unser Hegeverständnis, wie wir es seit mehr als 50 Jahren pflegen, zu überdenken und dabei mehr Natur anzustreben wäre durchaus empfehlenswert. Mehr Lebensraum, weniger Füttern könnte der Leitgedanke dafür sein. Die Trophäe soll weiterhin Freude und Erinnerung bereiten und unsere Stuben und Gänge zieren. Sie darf aber nicht der einzige Grund für unsere jagdliche Begeisterung, sondern eben nur ein Teil unseres Kulturgutes Jagd sein. Wir müssen, so glaube ich, uns als Jager wieder bemühen, mehr G’spür und Gefühl für die Natur und das Wild zu bekommen. Auch einen Fuchs, Dachs oder Marder schießt man nicht, nur um ihn erschossen zu haben und später im Revier liegen zu lassen oder bei der TKV zu entsorgen, sondern er muss es uns Wert sein, ihn abzubalgen und den Balg in den Handel zu bringen. Die Anerkennung der Jagd in der Öffentlichkeit setzt ein ganzheitlichen Denken bzw. Handeln von
Foto: © V. Grünschachner-Berger (1 Lupi Spma)
gen werden wir auch in Zukunft unsere wunderschöne, mit keiner anderen auf der Welt vergleichbaren alpenländischen Jagd, die eben mehr als nur Beute machen, sondern ein wichtiger Teil unserer gewachsenen Kultur ist, erhalten und erleben dürfen.
uns Jägern selbst voraus, in der nicht so sehr das Einzelne, sondern eben die Gesamtheit des Wildlebensraumes und die darin stattfindenden Wechselbeziehungen im Vordergrund unseres Tuns stehen. Die gesetzlichen Aufgaben der Jagd sind selbstverständlich zu respektieren und umzusetzen. Selbstbeschränkung in den Zielen, Vorstellungen und Handlungen wären bei der Jagd aber durchaus wieder mehr angebracht. Damit würde automatisch wieder mehr Ehrfurcht in unsere Herzen kommen. Die Ehrfurcht vor dem Leben, die Ehrfurcht vor dem Tod, die Ehrfurcht vor dem Sein. Und Ehrfurcht ist wieder die Voraussetzung um staunen und sich freuen zu können. „Staunen nur kann ich, staunend mich freuen“ heißt es in einem bekannten Kirchenlied und dieses Staunen wünsche ich ihnen von Herzen, wenn Sie auf der Jagd sind. Genauso wie Freude. Denn Freude ist wohl die wichtigste Voraussetzung, um zufrieden und gesund zu bleiben. Sie werden Sie auf der Jagd erleben, wenn Sie sich Zeit zum Jagern nehmen und das Erlebnis mit Ihrem Jagdaufseher, der Familie oder Freunden teilen. Und Sie werden diese am ehesten in einem Jagdrevier finden, wo es immer wieder Unbekanntes und Geheimnisvolles zu entdecken gibt und wo Ihnen eine bescheiden ausgestattete Jagdhütte die Möglichkeit gibt, in eine „andere, langsamere Zeit“, in ein zufriedeneres Leben einzukehren.
Fotos: KK
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von Franz Loderer
Schwarzwildgewöhnungsgatter Altmühltal Nach jahrelanger Vorarbeit wurden im Oktober 2015 die Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Schwarzwildgatters im Altmühltal zur Einarbeitung von Jagdhunden an Wildschweinen, durch die entsprechenden Behörden in Bayern, erteilt. Somit konnte dann im Frühjahr 2016 mit der Errichtung begonnen werden. Der Probebetrieb startete dann im Herbst des Jahres 2016. Seither hat sich dieses „Saugatter“ zu einem der erfolgreichsten Ausbildungsstätten für Jagdhunde an Sauen entwickelt.
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as Schwarzwildgewöhnungsgatter Altmühltal gehört zur deutschen „Kompetenzgruppe Schwarzwild“ und arbeitet strikt nach den Leitlinien dieser Gruppe. Insgesamt gibt es derzeit in Deutschland 19 Saugatter, die unter der Kompetenzgruppe einheitlich nach den Leitlinien, Jagdhunde auf ihren Einsatz an dem wehrhaften Schwarzwild, vorbereiten. Es hat sich gezeigt, dass Jagdhunde, welche in ihrer Jugendentwicklung systematisch an Sauen geprägt werden, später im jagdlichen Einsatz wesentlich weniger von Sauen geschlagen werden, als solche, bei denen dies nicht stattgefunden hat. Dies ist ein elementarer Tierschutzaspekt und außerdem macht der Einsatz dieser geschulten Hunde die jeweilige Drückjagd auch erfolgreicher.
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Aufbau des Gatters Das Schwarzwildgewöhnungsgatter Altmühltal besteht aus einem Ruhegatter, zwei getrennten Arbeitsgattern, einem Prägungskorridor, einer Futterhütte, sowie einem Blockhaus für die Verwaltung. Die Anlage verfügt über einen doppelreihigen Zaun, der 30 cm in den Boden eingegraben und im Arbeitsbereich mit Brettern beplankt ist. Zur Arbeit steht eine Rotte mit acht Wildschweinen zur Verfügung. Diese Rotte ist beliebig teilbar. Die Fütterung der Sauen erfolgt über einen programmierbaren Futterautomat und die Futterrationen sind mit einem amtlichen Berater für Schweinefütterung abgestimmt. Das Übungsgelände ist Laubmischwald mit zahlreichen Einständen und Suhlen und
befindet sich inmitten des Hofstetter Forstes. Es sind derzeit sieben Gattermeister und ein Futtermeister tätig. Termine können jederzeit und nur über die Homepage: www.schwarzwildgatter-altmühltal.de gebucht werden. Das geht einfach und man hat die möglichen und gewünschten Termine im Überblick. Welche Hunde sollen ins Gatter? Alle Jagdhunde, die für den Einsatz an lebendem Schwarzwild, sei es bei Nachsuchen oder Drückjagden, eingesetzt werden. Wann soll der Hund das erste Mal ins Gatter? Es hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, gerade sehr junge Hunde also Welpen an Prägungsgatter heran zu lassen. Züchter sollten durchaus ihren gesamten Wurf bereits ab 8-10 Wochen das erste Mal an die Sauen heran-
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führen. Auf jeden Fall jedoch Junghunde, die später Saujagden eingesetzt werden, sollten auf im Alter von gut einem halben Jahr an das Prägungsgatter geführt werden. So hat der Hund ein einschneidendes und dauerhaft prägendes Erlebnis, das ihm für seine weitere Entwicklung von großem Nutzen ist. Ausbildung und Methoden: Die jagdnahen Bedingungen eines Saugatters sind bestens geeignet, Jagdgebrauchshunde auf die Saujagd vorzubereiten.
Das Saugatter macht es möglich Die Begegnung des Hundes mit Schwarzwild gezielt und kontrolliert herbeizuführen, dabei das jagdliche Verhaltenspotential zu prüfen und auszuformen, dem Hund die Gelegenheit zu geben, die Wehrhaftigkeit von
Schwarzwild zu erkennen und sein Verhalten anzupassen. Im Saugatter lernt der Hund an seinem eignen Erfolg und Misserfolg. Sauen sind immer anwesend, Witterung ist für den Hund überall wahrnehmbar; eine einprägsame Lernerfahrung. Der Hund wird sichtig an die Sau herangeführt und kann ihr Erscheinungsbild erfassen. Wenn der Hund die Sauen bedrängt und sie zum Abspringen bringt, wertet er ihre Flucht als Erfolg, der lernbiologisch dauerhaft wirkt. Der Hund erlebt, wie sich Sauen stellen, erfährt ihre Attacken und lernt lebenserhaltend damit umzugehen. Die lernbiologischen Möglichkeiten des Gatters haben jagdpraktische Auswirkungen, „Prägung“. Motivation der Jagdhunde ist Voraussetzung für erfolgreiche Saujagden. Sauenfinder können erkannt werden, Sauenblinker ebenfalls.
Dies zu erkennen, ist für eine Verwendung zur Saujagd eine elementare Voraussetzung. Die Hunde offenbaren bei Begegnungen mit Sauen ihre Reizschwelle für lautes Jagen – Das Wissen über den Laut des Hundes ist von prinzipieller Bedeutung. Sie zeigen sich im Gatter als Sauensprenger oder als Verweiser. Damit kann die Führung des Hundes in der Jagdpraxis seiner Art zu jagen angepasst werden.
Methodische Erfahrungen
Die Ausbildung im Gatter wird auf den konkreten Hund abgestellt. Dabei kommt es besonders an auf: Das ererbte Jagdverhalten. Die Ausprägung der ererbten Anlagen. Den Erfahrungsstand aus Ausbildung und praktischer Jagd.
Verhaltensüberprüfung von Jagdhunden, die bereits Schwarzwilderfahrung haben: Ziel der Überprüfung ist, das Verhalten an Schwarzwild zu testen. Besonders für Hun-
de, mit Jagderfahrung, deren Verhalten an Sauen sich der Beobachtung entzieht bzw. für Hunde, die traumatische Begegnungen mit Sauen hatten. Die Entscheidung über die Gestaltung der Überprüfung ist abhängig vom individuellen Verhalten des Hundes und liegt beim Gattermeister. Diese Einrichtungen haben sich in Deutsch-
land nun seit 3 Jahrzehnten bewährt und inzwischen gibt es diese Qualität von Saugattern in fast allen Bundesländern. Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist die Arbeit gemäß den Leitlinien voll akzeptiert und selbst die kritischsten Stimmen konnten davon überzeugt werden, dass weder die Schweine noch die Hunde bei der Arbeit im Saugatter in eine bedenkliche Situation geraten.
Fotos: KK
Einarbeitung nach den 4-Phasen Modell der Kompetenzgruppe Schwarzwild
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JAGDHUND
von Marco Hopfgartner
Der Deutsche Jagdterrier Der Deutsche Jagdterrier gehört zur der Gruppe der Erdhunde bzw. Bauhunde, er ist ein Vollgebrauchshund der für seine hervorragende Nase bekannt ist.
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er Jagdterrier wird, ausgehend von Deutschland, seit ca. Mitte der 1930er Jahre in dieser Form gezüchtet und ist eine Weiterzüchtung aus dem Foxterrier und Einzüchtungen anderer alter Terrierrassen wie zb. Black and Tan- Terrier. Trotz seines noch jungen Rassealters hat er sich aufgrund seiner jagdlichen Qualitäten bereits weltweit verbreitet. Es gibt ihn in schwarz, braun und saufarben, glatthaariger und auch rauhaariger Form, mit einmal mehr und auch einmal weniger braunem Brand an Läufen, Brust, Fang und dem „Vieräugl“. Hündinnen und Rüden können eine Höhe zwischen 33 und 40 cm Stockmaß haben, Hündinnen ein Gewicht zwischen 7,5 bis 8,5 Kg und Rüden zwischen 9 bis 10 kg.
Einsatz Seine äußerst vielseitigen Einsatzgebiete sind unter anderem die Stöberarbeit auf alles Niederwild, Raubwild wie Seite 12
Fuchs und Marder, Schalenwild generell und wegen seines Mutes ist er auch auf wehrhaftes Schwarzwild in Meuten aber auch als Solojäger sehr erfolgreich im Einsatz. Durch seinen kleinen, wendigen und gut bemuskelten Körperbau kann er die Sauen auch in den unwegsamsten Dickungen aufspüren und durch ausdauerndes Verbellen und kurzen schnellen Attacken in Bewe-
gung und damit, dem Jäger vor die Büchse bringen. Er ist definitiv einer der wesensfestesten, härtesten, passioniertesten und willensstärksten Jagdgebrauchshunderassen die wir überhaupt kennen, was man ihm aufgrund seiner Größe gar nicht so zutrauen möchte. Man sagt auch gerne „großer Hund in kleinem Körper“. Der Jagdterrier ist ebenfalls auch für die Wasser- und Feld-
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Abschließend sei gesagt dass der Jagdterrier einen der größten Allrounder unserer Tiroler Jagdgebrauchshunde darstellt und für alle unsere jagdlichen Bedürfnisse einsetzbar ist. Seine Grunddefinition ist „ein kleiner vielseitiger Waldgebrauchshund“.
Dieser Bock konnte nach einer Totsuche erfolgreich gefunden werden!
arbeit geeignet wo er vor dem Schuss ausdauernd in Schilf und Bewuchs nach Federwild stöbert und nach dem Schuss das erlegte Feder- und Haarwild auch apportiert. Da er ein ausdauernder Stöberer und Apportierer ist, ist er selbstverständlich für alle Arten der Niederwildjagd zu Land sowie auch zu Wasser sprich: Fasan, Rebhuhn, Kaninchen, Enten usw. und bei uns natürlich auch auf Feld- und Alpenschneehase, in Verwendung und wird dem Hundeführer alles was er noch tragen kann auch gerne und willig bringen. Natürlich wird der Jagdterrier aufgrund seiner feinen Nase und seines Finderwillens auch
zur Nachsuche auf krankes Wild eingesetzt wo er am Riemen sowie auch mit freier Nachsuche und anschließendem Stellen des Wildes tadellos arbeitet. Der Jagdterrier ist ein durchwegs spur-, sicht- und standlauter Hund was in unseren dicht bewaldeten Revieren unerlässlich ist, um ihm sicher folgen und ihm gut orten zu können. Zuletzt wird er „Nomen est Omen“ natürlich auch für die Baujagd auf Fuchs und Dachs, im Natur- sowie auch im Kunstbau, in Strohmieten, Holzhäufen und Stadln eingesetzt und soll auch verendetes Raubwild aus dem Bau ziehen, deshalb wird er auch hin und wieder zum bergen von Murmeltieren verwendet.
Er zeichnet sich durch eine unglaublich gute Wildschärfe aus, gibt nebenbei einen ausgezeichneten Wachhund ab, ist aber trotzdem hingegen der leider immer noch vorherrschenden Meinung vieler Unwissenden auch in der Familie und mit Kindern sowie auch zusammen mit anderen Hunden und auch anderen Tieren ein sehr sozialer, liebevoller Begleiter. Vorausgesetzt ist natürlich immer eine konsequente Erziehung die man aber ohnehin jedem Hund angedeihen lassen sollte. So wild, hart und zäh seine Schale ist, so fein, sensibel, gesellig und die Nähe zu seinen Menschen suchend, ist sein Kern. Der Jagdterrier ist wie sein Name auch erahnen lässt, ein reiner Jagdgebrauchshund und sollte deshalb auch möglichst nur in aktive Jägerhände kommen um auch weiterhin zu gewährleisten, dass diese Rasse das bleibt was sie ist.
Ein Gebrauchshund vom Jäger für den Jäger! Jeder der einen Jagdterrier einmal bei der Arbeit erlebt hat wird sich noch lange an seine Passion und seinen Willen erinnern.
Marco Hopfgartner, Prüfungs- und Ausbildungsreferent, Österreichischer Club für Deutsche Jagdterrier, Landesgruppe Tirol und Vorarlberg Tel- 0043 650 4830276, Email: marco.hopfgartner@gmx.at www.jagdterrier.at Seite 13
ERSTE HILFE BEI HUNDEN
von Dr. Ursula Fötschl
Magendrehung beim Hund – das Leben steht auf dem Spiel Dr. Ursula Fötschl, Kleintierärztin in Übelbach
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m vorletzten Artikel in meiner Serie über Erste Hilfe beim Jagdhund werde ich erläutern, welche Erstversorgungsmaßnahmen beim Auftreten einer lebensbedrohlichen Magendrehung so rasch wie möglich getroffen werden müssen, um das Überleben des vierbeinigen Freundes zu sichern.
Tritt eine Magendrehung auf, beginnt der Wettlauf mit dem Tod! Wenn der vierbeinige Kamerad mit aufgeblähtem Bauch und gekrümmtem Rücken unruhig hin und her läuft und häufig zwischen Liegen, Stehen und Umhergehen wechselt, dann besteht der dringende Verdacht auf eine Magendrehung. Es handelt sich dabei um einen
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hochakuten Krankheitszustand, bei dem innerhalb kürzester Zeit der Magen und auch andere innere Organe so schwer geschädigt werden können, dass dies unweigerlich zum Tod führt, wenn nicht rasch eine entsprechende tierärztliche Behandlung erfolgt. Zuwarten oder eigene Behandlungsversuche können für den treuen Gefährten den Tod bedeuten.
Wie kann es zu einer Magendrehung kommen? Der Magen des Hundes ist nicht fest mit der Bauchhöhle verwachsen, sondern liegt beweglich im Bauchraum, wo er von Bändern in seiner Position gehalten wird. Am Vorderende mündet die Speiseröhre in den Magen, am anderen Ende geht
es weiter in den Dünndarm. Man kann sich den Verdauungstrakt wie einen langen Schlauch mit einer ballonartigen Auftreibung, dem Magen, vorstellen. Wenn nun dieser Ballon stark gefüllt ist und in Schwingung gerät, kann er sich um seine Längsachse drehen. Dadurch wird das Vorder- und Hinterende, also Speiseröhre und Dünndarm, abgedreht, sodass Gase und Mageninhalt nicht mehr entweichen können und sich der Magen, und damit auch der Bauch, immer mehr aufbläht. Betroffen sind meist ältere Tiere der größeren Rassen mit tiefem Brustkorb, bei denen der Magen viel Platz hat, um sich um die eigene Achse zu drehen. Vor allem wenn der Hund unmittelbar nach dem Füttern
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mit vollem Magen springt und herumtollt, kann der Magen in Schwingung geraten und sich schließlich überdrehen. Die Gefahr steigt, wenn nur einmal am Tag eine größere Menge v.a. von Trockenfutter gefüttert wird, da Trockenfutter durch die Flüssigkeit im Magen aufquillt und längere Zeit im Magen liegen bleibt. Manche Wissenschaftler geben auch an, dass das Risiko für eine Magendrehung vermutlich durch das Mitschlucken von Luft zusätzlich steigt, wenn aus einer erhöht angebrachten Futterschüssel gefüttert wird. Weiters vermutet man, dass das Risiko bei familiärer Vorbelastung und mit zunehmendem Alter steigt, da die Festigkeit der Bänder, die den Magen halten, bei angeborener Bindegewebsschwäche und auch im Laufe des Lebens nachlässt, wodurch der Magen nicht mehr so gut in seiner Position gehalten werden und sich leichter überdrehen kann.
Symptome der Magendrehung Die Symptome können von Tier zu Tier variieren, typisch ist jedoch immer, dass der Hund unruhig ist und mit aufgezogenem Bauch und gekrümmten Rücken häufig zwischen Liegen, Stehen und Umhergehen wechselt. Ganz typisch ist der aufgeblähte Bauch, der mit der Zeit immer größer und wie eine Trommel gespannt wird. Die Auftreibung des Bauches kann auch nur einseitig auftreten. Da der stark aufgeblähte Magen viel Platz in der Bauchhöhle einnimmt, drückt er auch auf das Zwerchfell, was zu Atemnot führt. Deshalb setzen sich die Patienten oft hin, um damit die Atmung zu erleichtern. Mit Fortschreiten der Erkrankung verstärkt sich die Atemnot im-
mer mehr, der Herz- und Pulsschlag erhöht sich, das Tier wird zunehmend teilnahmslos und fällt schließlich in einen lebensgefährlichen Schockzustand.
Rassen sollten nicht zu große Portionen auf einmal gefüttert werden, insbesondere bei der Fütterung von Trockenfutter ist Vorsicht geboten.
Die durch die Verdrehung des Magens bedingte Verminderung der Blutversorgung v.a. im Bereich der Einmündung der Speiseröhre kann zum Absterben von Magengewebe und in weiterer Folge zur Magenruptur führen. Da sich durch die Drehung des Magens auch die Milz mit dreht, besteht auch immer die Gefahr einer Milzruptur mit Verbluten in die Bauchhöhle.
Ist eine Magendrehung aufgetreten, muss sofort ein Tierarzt aufgesucht werden. Nur durch eine sofort eingeleitete Notoperation kann das Leben des Tieres gerettet werden. Vergewissern sie sich unbedingt vorher, ob der Tierarzt auch anzutreffen ist, denn es zählt buchstäblich jede Minute. Während der Fahrt zum Tierarzt sollte eine Begleitperson den Hund betreuen und beruhigen.
Aus der Literatur weiß man, dass etwa 30 Prozent der Hunde mit Magendrehung entweder direkt daran sterben oder auf Grund der irreparablen Organschäden eingeschläfert werden müssen.
Vorbeugung und Behandlung Auch wenn man die verschiedenen Vorbeugungsmaßnahmen einhält, kann man sich nicht zu 100% darauf verlassen, dass nicht doch eine Magendrehung auftritt. Daher sollte man, vor allem nach dem Füttern, immer auf die oben genannten Symptome achten und im Verdachtsfall sofort einen Tierarzt aufsuchen. Eine der wichtigsten Vorbeugungsmaßnahmen ist zu sorgen, dass unser vierbeiniger Freund nach der Fütterung etwa 2 Stunden lang nicht springt und herumtollt oder sich am Boden wälzt. Darum sollte in dieser Zeit mit dem Hund nicht gespielt und gearbeitet werden. Da beim Hinaufspringen über eine Treppe die Gedärme in der Bauchhöhle nach hinten fallen und damit der Magen mehr Platz für eine Drehung hat, sollte man den Hund nach der Fütterung nicht frei laufen lassen, sondern besser an der Leine über die Treppe führen. Vor allem bei gefährdeten
Nachdem die Diagnose „Magendrehung“ gestellt wurde, wird der Tierarzt unverzüglich eine Notoperation einleiten. Dabei wird die Bauchhöhle eröffnet und der Magen sowie die Milz in die richtige Lage gebracht. Anschließend wird der Magen mit der Bauchwand vernäht, um damit einer neuerlichen Magendrehung vorzubeugen.
Zusammengefasst kann man sagen! Da es sich bei der Magendrehung um einen hochakuten, lebensgefährlichen Zustand handelt, ist rasches Handeln das Um und Auf, um das Leben Ihres Vierbeiners zu retten. Schon eine halbe Stunde Zeitverlust kann über Leben und Tod entscheiden. Bei rechtzeitig eingeleiteter operativer Behandlung kann man dagegen von einer raschen Genesung des Patienten ohne dauerhafte Schäden ausgehen. Im nächsten, und letzten Artikel über Erste Hilfe beim Jagdhund werde ich mich noch mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen bei perforierenden Brustkorbverletzungen befassen und Tipps und Hinweise zur Erstversorgung bei geschlossenen und offenen Knochenbrüchen geben. Seite 15
DOHLEN
TIERPORTRAIT
DIE
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von Sebastian Zinko
Die Alpendohle (Pyrrhocorax graculus) ist in der Steiermark ein häufiger, regional verbreiteter Jahresvogel.
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ie Art besiedelt die Hochgebirge in der südlichen Paläarktis von Nordwestafrika bis in den Westhimalaya und Tibet. In Europa brüten Alpendohlen im Kantabrischen Gebirge, in den Pyrenäen, auf Korsika, im Apennin, in den Alpen, auf der Balkanhalbinsel, auf Kreta sowie im Kaukasus. Die Alpendohle ist ein Standvogel, sucht aber im Winter zur Nahrungssuche Tieflagen auf. Die Alpendohle ist gut taubengroß, das Gefieder ist glänzend schwarz, der kurze Schnabel ist gelb, die Beine sind rot. Erwachsene Männchen und Weibchen sowie die Jungvögel sind gleich gefärbt, Jungvögel können aber unter günstigen Beobachtungsbedingungen am stumpfer und weniger glänzend schwarzen Gefieder von den Altvögeln unterschieden werden. Oberflächlich ähnliche Arten sind in der Steiermark die etwa gleich große Dohle, die aber immer einen hellgrauen Nacken, eine helle Iris und einen dunklen Schnabel und dunkle Beine aufweist sowie die bedeutend größeren Arten Rabenkrähe und Kolkrabe, die inklusive
des Schnabels und der Beine komplett schwarz gefärbt sind. Alpendohlen ernähren sich überwiegend von wirbellosen Tieren wie Insekten, Schnecken und Regenwürmern sowie vor allem im Herbst und Winter von Früchten und Sämereien. Daneben nehmen Alpendohlen als Allesfresser gerne menschliche Abfälle und Essensreste und lassen sich an Berghütten und Liftstationen häufig füttern. Die Alpendohle beginnt im April mit der Brut, die Nester werden in Höhlen und Spalten von Felswänden sowie auch in menschlichen Bauwerken angelegt. Die Gelegegröße umfasst in der Regel drei bis fünf Eier, in der Regel werden aber nur ein bis zwei Jungvögel pro Brutpaar flügge. In der Steiermark ist die Alpendohle oberhalb der Baumgrenze in den Niederen Tauern und in den Nördlichen Kalkalpen ein verbreiteter Brutvogel. Südlich der MurMürz-Furche fehlt die Alpendohle hingegen fast völlig, es besteht nur ein Vorkommen in den Gurktaler Alpen. Die meisten Brutplätze liegen zwischen 1500 und 2300 m Seehöhe, die höchst gelegenen Brutnachweise
gelangen im Dachsteinmassiv in 2700 m. Umherstreifende und Nahrung suchende Alpendohlen können über den höchsten Gipfeln bis in fast 3000 m Seehöhe beobachtet werden. Die Alpendohle bevorzugt als Brutareal das Hochgebirge ober der Baumgrenze, wo die Art auch, zumeist im Nahbereich der Brutplätze auf Nahrungssuche geht. Die Alpendohle scheut die Anwesenheit von Menschen nicht und sucht im Winter – besonders nach Wetterstürzen – gerne in menschlichen Siedlungen nach Nahrung. Dabei werden teilweise täglich und oft bereits seit Jahrzehnten dieselben Dörfer und Städte als Tageseinstände aufgesucht und zwischen den Schlafplätzen, die in der Felsregion oberhalb der Baumgrenze liegen täglich sowohl horizontal als auch vertikal größere Distanzen zurückgelegt. Gewöhnlich werden dabei Distanzen von 5- 20 km und Höhendifferenzen von 500 – 1700 m überwunden. In der Steiermark sind traditionell von der Alpendohle im Winter aufgesuchte Ortsgebiete u. a. Ranten, Bad Mitterndorf, Liezen, Admont, Hieflau, Eisenerz und Dorf-Veitsch.
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Die Dohle (Corvus monedula) ist in der Steiermark ein mäßig häufiger, regional verbreiteter Jahresvogel und verbreiteter Durchzügler und Wintergast.
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ie Art ist in den borealen, gemäßigten und mediterranen Zonen der West- und Zentralpaläarktis zum Teil sehr lückenhaft verbreitet. In Mitteleuropa kommt die Dohle vom Tiefland bis in die Mittelgebirgslagen vor, fehlt aber in ausgedehnten Nadelwaldgebieten und in weiten Bereichen des Alpenraumes. Die nördlichen und östlichen Populationen zeigen ein starkes Zugverhalten und ziehen im Herbst teilweise Richtung Südwesten. Die Dohle ist gut taubengroß, das Gefieder ist schwarzgrau mit hellgrauem Nacken, die Iris ist hell, Schnabel und Beine sind dunkel. Erwachsene Männchen und Weibchen sowie die Jungvögel sind gleich gefärbt, Jungvögel können aber unter günstigen Beobachtungsbedingungen am stumpfer und weniger glänzend gefärbten Gefieder von den Altvögeln unterschieden werden. Ähnliche Arten sind in der Steiermark die bedeutend größere und auf Rücken und Unterseite hellgraue Nebelkrähe sowie die komplett schwarze Rabenkrähe, die komplett schwarze Saatkrähe, bei der Altvögel eine helle Schnabelwurzel aufweisen und die vor allem außerhalb der Brutzeit gerne mit Dohlen vergesellschaftet sind. Dohlen sind Allesfresser, der Schwerpunkt des Nahrungsspektrums liegt auf Samen und Insekten. Daneben frisst sie auch kleine Wirbeltiere, Schnecken, Vogeleier und Aas sowie in Siedlungen auch menschliche
Abfälle. Die Geschlechtsreife setzt bei Dohlen normalerweise im Alter von zwei Jahren ein, seltener bereits nach einem Jahr. Sie bilden monogame und in der Regel lebenslange Brutpaare. Als Brutplätze werden Felslöcher, Schwarzspechthöhlen, Schornsteine, Maueröffnungen oder hohle Metallkonstruktionen genutzt. Die Dohle beginnt im April mit der Brut, die Gelegegröße umfasst in der Regel vier bis sechs Eier, zumeist werden aber nur ein bis zwei Jungvögel pro Brutpaar flügge. In der Steiermark hat die Dohle ihren Verbreitungsschwerpunkt im südöstlichen Alpenvorland unter 500 m, wobei alle größeren Koloniestandorte in den breiteren Talräumen und Beckenlandschaften im Bereich von Städten liegen. Kleinere Kolonien befinden sich verstreut in Buchenwaldbeständen und Parkanlagen der collinen Stufe, wobei das weststeirische Hügelland nur spärlich besiedelt ist. Davon räumlich getrennt besiedelt die Dohle ein kleines Brutareal im oberen Murtal, vor allem im Aichfeld und im Bereich des Neumarkter Sattels zwischen 700 und 1028 m. Die Dohle ist vor allem im Alpenvorland ein regelmäßiger Wintergast, wobei 95% der Meldungen von überwinternden Dohlen unter 500 m Seehöhe liegen. Zur Nahrungssuche bevorzugen Dohlen offene Flächen in erster Linie kurzrasiges Grünland und abgeerntete Äcker. Nach einer Erhebung in den Jahren
1993 und 1994 befinden sich die Nistplätze in der Steiermark am häufigsten in Gebäuden, seltener in großen Baumhöhlen und in Höhlen von Felswänden. In den Jahren 1993 und 1994 wurde eine österreichweite Erhebung der Dohlenbrutbestände durchgeführt. Dabei wurde steiermarkweit ein Brutbestand von 557 Paaren in 81 Koloniestandorten ermittelt. Mit großer Wahrscheinlichkeit brüteten in den 1990er Jahren daher über 600 Paare in der Steiermark. Mittlerweile gibt es von einzelnen Brutkolonien Hinweise auf deutliche Bestandsrückgänge, so dass der steirische Brutbestand für den Zeitraum 2000 - 2014 auf unter 500 Paare geschätzt wird. Der Bestandsrückgang der Dohle in vielen Regionen Mitteleuropas wird hauptsächlich dem Brutplatzverlust sowie der Verringerung des Nahrungsangebotes zugeschrieben. Besonders problematisch ist dabei vor allem die Entfernung von Höhlenbäumen und die Vergitterung von Einschlupflöchern in Dachkonstruktionen bei der Sanierung von Gebäuden und älteren Bauwerken. Durch das Anbringen von speziellen Nisthilfen an Gebäuden und in Altbaumbeständen kann der Dohle mit recht einfachen Mitteln geholfen werden, was zumeist auch zum Erfolg führt. Von einer Reduktion des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft würde auch die Dohle profitieren.
LITERATUR: Albegger, E., O. Samwald, H. W. Pfeifhofer, S. Zinko, J. ringert, P. Kolleritsch, M. Tiefenbach, C. Neger, J. Feldner, J. Brandner, F. Samwald, W. Stani (2015): Avifauna Steiermark – Die Vogelwelt der Steiermark. Birdlife Österreich – Landesgruppe Steiermark, Leykam Buchverlags Ges. m. b. H. Nfg. & Co. KG, Graz, 880 pp. Bezug: avifauna@club300.at
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ROSSKASTANIE
BOTANIK
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von Ing. Hanshelmut Helm
Die Rosskastanien (Aesculus)
Die Rosskastanien gehören zur Familie der Seifenbaumgewächse und sind in Amerika und Eurasien heimisch. Es gibt etwa zwölf verschiedene Arten. In Europa kommt die gewöhnliche Rosskastanie vor und sie ist nicht mit der Edelkastanie verwandt. Beide gehören unterschiedlichen Familien an. Bei den Rosskastanien gibt es zahlreiche Arthybriden, wie z. Bsp. die Fleischrote Rosskastanie. Ihren Namen hat sie vermutlich über die Edelkastanie bekommen, welche von den Osmanen als Pferdefutter und Heilmittel gegen Pferdehusten verwendet wurde. So soll der Zusatz „Ross“ zur Unterscheidung dieser für den Menschen ungenießbaren Samen gegenüber denen der Edelkastanie dienen.
Aussehen und Blätter Die Rosskastanie ist sommergrün und zählt zu den Flachwurzlern. Die Winterknospen sind groß, harzreich und die Außenseite der Schuppe ist kahl bis leicht behaart. Die gegenständig angeordneten Blätter sind fingerförmig gefiedert und bestehen aus fünf bis elf Fiederblättern, die einen gesägten bis gezähnten Blattrand aufweisen.
Blütenstände und Blüten Die Blütenstände sind zylindrisch bis konische Thyrsen mit einfachen Seitenzweigen. Die Blüten sind groß und auffällig, vier bis fünfzählig und haben eine doppelte Blütenhülle. Die Kelchblätter bilden eine röhrige Kelchröhre. Die Kronblätter sind ungleich, genagelt, die Platte verkehrt eiförmig. Der Griffel ist lang und schlank, die Narbe manchmal kugelig bis leicht gelappt.
Früchte und Samen Die kugeligen Kapselfrüchte enthalten häufig nur einen Samen. Die Samenhülle ist nur bei der gewöhnlichen Rosskastanie stachelig, sonst meistens glatt. Die Samen sind meist kugelig
und braun, der Nabel ist groß, hell und nimmt fast die Hälfte des Samens ein.
Nutzung Die Rosskastanie nimmt einen wichtigen Platz als Allee- und Parkbaum ein. Alle Teile der Kastanie sind leicht giftig. Ein Verzehr führt meist zu Verdauungsstörungen. Pferde können nach dem Konsum von Kastanien Koordinationsstörungen bekommen, während Hirsche und andere Säugetiere die Giftstoffe im Verdauungstrakt neutralisieren können. Während Menschen auf den japanischen Inseln die Kastanien gegessen haben, nachdem sie vorher gekocht und ausgelaugt wurden, verwendeten die Indianer einen Brei zum Betäuben von Fischen in ruhenden Gewässern.
Schädlinge Seit den 1980er Jahren breitet sich die Rosskastanienminiermotte in ganz Europa aus, welche dem Baum ein trauriges Erscheinungsbild gibt.
Heilkunde Die Rosskastaniensamen enthal-
ten Aescin, welches bei Venenleiden und Hämorrhoidalleiden Anwendung findet. Aescin hat eine ödemprotektive Wirkung, Gefäß abdichted wirkt es ebenfalls. Ödeme werden reduziert. Arzneimittel werden meist in Form von Dragees, Kapseln oder Tropfen angeboten. Unterstützend gegen müde Beine oder bei Sportverletzungen, Prellungen etc. kann auch eine Rosskastaniensalbe angewendet werden. Tees aus Blüten, Rinde und Blättern werden oft auch bei Husten oder rheumatischen Beschwerden angewendet.
Mythologie Die Kastanie gilt als Baum der Offenheit. Zwischen 15.5. und 24.5. sowie zwischen 12.11 und 21.11 sind im Zeichen der Kastanie geboren. Jene Menschen sind Abenteurer und für alles Neue offen. Sie treffen ihre Entscheidungen spontan und sind sehr begeisterungsfähig. Ihr freundliches Wesen und ihr Erfindungsreichtum kennt keine Grenzen. Sie kennen sich auf verschiedensten Gebieten aus und suchen mit ihrer Offenheit gut gemeinten Rat und sind dankbar für konstruktive Kritik, damit sie ihr Ziel möglichst schnell erreichen.
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Lucius
Natur verpflichtet? Am 15. Juni dieses Jahres beging die steirische Landesjägerschaft mit viel Aufwand und hohen Kosten den 70. Landesjägertag. Ich nehme diese Veranstaltung zum Anlass, um Sinn und Zweck der Aktivitäten unserer jagdlichen Interessenvertretung zu analysieren. Wieviel Zeit und Energie investieren ihre Mitglieder in Öffentlichkeitsarbeit? Ist die Jägerschaft demokratisch organisiert? Werden Probleme ehrlich gelöst oder dominieren Bürokratie und teils aufdringliche Bevormundung? Ist die Landesjägerschaft modern ausgerichtet oder huldigt man immer noch überholten Ansichten längst vergangener Zeiten?
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as vielen Jägern nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass es sich bei der Landesjägerschaft keineswegs um einen Verein im üblichen Sinne handelt. Aus einem Verein jedwelcher Art können Mitglieder jederzeit austreten. Wir Jäger, die wir in der Steiermark dem Weidwerk nachgehen, sind aber per Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft verdammt. Und man fragt sich aus welcher Motivation heraus - werden die Anliegen der Vereinsmitglieder häufig geringschätzig abgetan und ebenso behandelt. So wurde beim eben abgehaltenen Landesjägertag der Punkt „Allfälliges“ mit einem eigenwilligen Argument nicht zugelassen. Seite 20
Der stellvertretende Landesjägermeister Dr.Dr. Burkhard Thierrichter begründete das wie folgt: „Eine beim Verfassungsdienst der Landesregierung eingeholte Auskunft ergab, dass eine Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt Allfälliges aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei“. Um diese Auskunft zu erhalten, musste der Verfassungsdienst bemüht werden? Oder dient die Antwort nur dazu, den lästigen Anfrager abzuwimmeln, weil die Mitglieder des Vorstands mit dem „normalen“ Jäger nicht diskutieren möchten. Das ist eine inakzeptable Geringschätzung der Mitglieder, denn natürlich hätte der Landesjägermeister den Punkt „Allfälliges“ jederzeit zulassen können, - wenn er nur gewollt hätte. Abgesehen von solchen Unerfreulichkeiten
wäre es wünschenswert, den Mitgliedern mehr Einsicht in die Einnahmen und Ausgaben der Landesjägerschaft zu gewähren und sie transparenter zu handhaben. Das würde das Vertrauen und den internen Zusammenhalt stärken. Das Veröffentlichen des von den Funktionären abgesegneten Jahresabschlusses einmal pro Jahr wird nicht viel dazu beitragen. Allein die Kosten des Landesjägertags, bei dem sich die Funktionäre und der Vorstand gemeinsam mit geladenen Gästen vergnügten und sich selber feierten, betrugen für den Zeitraum 2018/19 € 30.474,23.-, für das laufende Jahr wurden gar € 38.000.- veranschlagt. Zum Vergleich: für die dringend notwendige Niederwildhege sind für den Zeitraum 2019/20 lächerliche € 10.000.- vorgesehen.
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Daran kann man gut die Präferenzen erkennen: der hohen Jägerschaft ist das übrigens gar nicht gesunde - Schlemmen wichtiger als die Gestaltung des Lebensraums für das Niederwild. Der Mitgliedsbeitrag der Steiermark für den Dachverband Jagd Österreich beläuft sich für das Rechnungsjahr 2019/20 auf € 118.200.-. Zusätzlich werden an dieselbe Stelle für nicht näher erläuterte Forschungszwecke € 49.300.- überwiesen. Somit kostet den steirischen Jägern der Verein Jagd Österreich, der sich seit seiner Gründung vor zwei Jahren generell durch Nichtstun auszeichnet, € 167.000.-. Die einzige markante Tätigkeit von Jagd Österreich in den ersten 8 Monaten des Jahres 2019 bestand aus der Mitteilung, dass sich der jährlich wechselnde Vorsitzende in Zukunft Präsident nennen darf. Argumentiert wurde die Standeserhöhung damit, dass man sich den internationalen Gepflogenheiten anpassen möchte. Schon unter dem letztjährigen Vorsitzenden, Landesjägermeister Ferdinand Gorton, lag der Verein in Agonie, woran sich auch unter dem aktuellen Präsidenten, dem Wiener Landesjägermeister Norbert Walter, nicht viel geändert hat. Die Dachmarke Jagd Österreich ist eine blutleere, außerordentlich teure Institution, die sich hauptsächlich durch Selbstlob und mangelnde Relevanz auszeichnet. Wie möchte der Vorstand der steirischen Landesjägerschaft die Unterstützung dieses Vereins gegenüber seinen zahlenden Pflichtmitgliedern rechtfertigen? Vielleicht ist das mit ein Grund, weswegen man Diskussionen, s. oben wie zum Thema „Allfälliges“, am liebsten gar nicht erst zulässt. Abgesehen von dem Projekt der steirischen Landesjägerschaft „Naturwelten Steiermark“ in Mixnitz, für das im Rechnungsjahr 2019/20 € 230.000.- veranschlagt ist (wofür?), werden die ebenfalls von der Landesjägerschaft erfundenen Modellregionen Steiermark mit € 150.000.- bezuschusst. Wobei die ursprüngliche Idee der Modellregionen gar nicht schlecht war: drei Jagdbezirke, die die interessantesten Pilotprojekte für das Motto „Natur verpflichtet“ präsentieren, sollten für die Umsetzung je € 50.000.- erhalten. Daraus wurde aber nichts, da man sich leider zu einer typisch österreichische Lösung durchrang. Um keinen Bezirksjägermeister zu beleidigen (und nur darum geht es!), werden nicht die drei Bezirke mit den besten Ideen mit je € 50.000.- prämiert, sondern es erhalten nach dem Gießkannenprinzip alle Jagdbe-
zirke einen Zuschuss. Damit wird die Lust am Wettbewerb im Keim erstickt. Weiters sind für Öffentlichkeitsarbeit und Wildbretvermarktung im Zeitraum 2019/20 € 200.000.- eingeplant. Das ist recht kühn, da die Öffentlichkeitsarbeit (2018/19 mit € 136.086.- dotiert) der steirischen Landesjägerschaft nicht einmal im Ansatz erkennbar ist. Wenn man von der heurigen Teilnahme der Jägerschaft am Narzissenfest in Aussee und die im letzten Herbst stattgefundene Jägerwallfahrt nach Seckau absieht, die aber wenig Effekt nach außen haben. Nicht die Landesjägerschaft, sondern Tierschutzvereine wie der VGT und Dr. Martin Balluch prägen die Diskussion über die Jagd. Sie haben entscheidenden Einfluss auf die öffentliche Meinung und damit auch auf die Zukunft der Jagd. Dem kann die Jägerschaft bisher nichts entgegensetzen. Immer noch wird von Seiten der Jäger die Öffentlichkeitsarbeit stiefmütterlich gehandhabt. Das manifestiert sich unter anderem in den geringen Auftritten und Aktionen in den sozialen Medien. So haben der VGT auf Facebook 85.923 Abonnenten und die Tierschutzorganisation Vier Pfoten 311.402, wohingegen die steirische Landesjägerschaft lediglich 1341 und der Verein Jagd Österreich gar nur 938 Abonnenten listen. Und das bei knapp 130.000 Jägern und vier Millionen Facebook-Nutzern in Österreich. Auch der neue Leitspruch der steirischen Landesjägerschaft „Natur verpflichtet“ ist nicht mehr als eine hohle Phrase. Einerseits möchte die Jägerschaft die Natur erhalten und tönt von klimafitten Wäldern, andererseits leisten wir uns im europäischen Durchschnitt die höchste Schalenwilddichte, die ebendiese Wälder schädigen. Wenn es um das Thema Wolf geht, wird allerdings argumentiert, dass es in Österreich keinen Naturraum mehr gäbe und dieses Raubtier daher in unserer vom Menschen geformten Kulturlandschaft keinen Platz mehr habe. Zu allem Überfluss ist auch noch das widernatürliche Aussetzen von Flugwild zur Abschussbelustigung erlaubt. Solange es nicht per Gesetz verboten wird, brauchen wir nicht von „Natur verpflichtet“ reden. Ganz aktuell plant die burgenländische Landesregierung, das Aussetzen von Wildtieren zum jagdlichen Vergnügen zu verbieten. Anlass dazu war das vor kurzem stattgefundene massenhafte Freisetzen von Zuchtenten an der Leitha. Das rief rasch den VGT auf den Plan, der mit Helfern
medienwirksam (Dr. Balluch versteht wirklich etwas von Öffentlichkeitsarbeit) viele dieser offensichtlich zahmen Enten im Fluss über die ungarische Grenze trieb. Diesen Zwischenfall nahm die burgenländische Landesregierung zum Anlass, eine Gesetzesänderung zu erlassen, die das Aussetzen von Wildtieren zu jagdlichen Zwecken verbietet. Daraufhin wusste der Bezirksjägermeister von Neusiedel Hannes Mosonyi nichts Besseres zu tun, als sich darüber aufzuregen, vor allem auch deswegen, da die Landesjägerschaft in diese Gesetzesänderung nicht einbezogen worden wäre. Die Landesjägerschaft wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern, das haben ihre Passivität und ihre nicht vorhandene Bereitschaft zur Modernisierung in den letzten Monaten und Jahren gezeigt. Sie ist weiterhin eine Körperschaft, in der nicht die Kompetenz der handelnden Personen entscheidend ist, sondern ein Verband, dessen Mitglieder in Hinterzimmern die Zusammensetzung ihres Vorstands und der Bezirksausschüsse in fragwürdiger Weise und in nicht offen getroffener Absprache aushandeln. So kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass viele Jäger die aktuellen Bedrohungen für unsere freie und immer noch selbstbestimmte Jagd übersehen. Aber es gibt keine, wirklich keine Ausrede dafür, über die Gefahren nicht informiert zu sein. Es scheint, dass die Landesjägerschaft ein Traditionsverein ist, dessen Mitglieder zusammenkommen, um sich gemeinsam in Erinnerung an bessere Tage zu ergehen, als die Jagd noch nicht im Fadenkreuz der Medien stand. Der Wunsch nach rationalen Entscheidungen im Interesse der Jagd bleibt unerfüllt, solange sich die Landesjägermeister beharrlich weigern, ihr Bild von der Jagd den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Die Anti-Jagd in der Steiermark würde schnell zusammenbrechen, wenn die Landesjägerschaft das Motto Natur verpflichtet ernst nähme: wenn sie ein generelles Verbot des widernatürlichen Aussetzens von Wildtieren zu Jagdzwecken erließe, wenn sie die der Natur Hohn sprechenden Wintergatter und Rotwild-Mast-Fütterungen aufließe (immerhin übersteigt der Rotwildbestand vielfach die Tragfähigkeit des Lebensraums) und wenn endlich, dem Tierschutz entsprechend, Schonzeiten auch für Fuchs, Dachs und Marder eingeführt würden. Natur verpflichtet darf nicht nur eine Phrase sein, sondern muss auch gelebt werden. Seite 21
VERBANDSGESCHEHEN
Anspruch!
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egonnen hat alles eigentlich am 14.November 1953, als der aus einem alten preußischen Adel stammende Land- und Forstwirt, Dietrich Graf Bülow von Dennewitz auf einer Hubertusfeier in der Nähe von Amberg in der
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Foto: © Kh. Wirnsberger
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ERSTE HILFE
Erste Hilfe im Jagdbetrieb – Vergiftungen Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei. (Paracelsus)
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ergiftung wird als Kontakt mit einer Substanz definiert, die zu einer schädigenden Wirkung führt. Unterschiedliche Substanzen können über unterschiedliche Wege vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Dies kann erfolgen
Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz
• durch die Atemwege (z. B. gasförmige Gifte) • durch den Mund (z. B. Früchte, Pilze, Flüssigkeiten, Medikamente) • über den Hautkontakt oder über die Augen (z. B. Chemikalien u. Pflanzen) • über das Blut (Schlangen Spinnenbisse, Insektenstiche)
Häufige Vergiftungsformen Kohlenmonoxidvergiftung
Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses sowie geschmackloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Vergiftungen treten häufig bei defekten Gasöfen oder Durchlauferhitzern und bei undichten Kaminen auf. Weiters entsteht Kohlenmonoxid bei Verwendung von VerbrenSeite 24
nungsmotoren. Hier besteht die Gefahr einer Vergiftung bei Verwendung in geschlossenen Räumen.
• Notruf 144 absetzen • Patienten mit Decke zudecken und weiter beobachten und beruhigend einwirken.
Erste Hilfe • Hier steht der Eigenschutz des Helfers im Vordergrund. Befindet sich der Notfall patient noch in den geschlos senen Räumlichkeiten, dürfen diese von den Ersthelfern ohne entsprechende Schutzaus rüstung nicht betreten werden. Es besteht absolute Lebensgefahr! • Sofort die erforderlichen Einsatzkräfte Feuerwehr u. Rotes Kreuz verständigen • Nach Möglichkeit von außen Türen bzw. Fenster öffnen ohne die Räumlichkeit zu betreten. Kein Feuer oder elektrisches Licht verwenden. Explosionsgefahr! • Sollte sich der Patient außer halb des Gefahrenbereiches befinden: - bei Bewusstsein den Patienten mit erhöhtem Oberkörper lagern. - bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage bringen.
Pilzvergiftung Von den zahlreichen heimischen Pilzarten ist nur eine geringe Anzahl als giftig zu bezeichnen. Zu den gefährlichsten Giftpilzen zählt ohne Zweifel der Grüne Knollenblätterpilz. In Österreich ist er der häufigste Auslöser für eine tödlich verlaufende Pilzvergiftung. Seine Gifte zerstören die Leber. Vergiftungserscheinungen infolge Genusses eines Grünen Knollenblätterpilzes machen sich meist nach 6 bis 12 Stunden in Form von starken Brechdurchfällen bemerkbar, die in weiterer Folge tödlich enden können. Nach dem Verzehr von sonstigen Giftpilzen können zusätzlich • Starker Speichel und Tränenfluss • Schweißausbrüche • Sehstörungen
• Stark erweiterte Pupillen
• Verlangsamter Puls
• Überwärmung des Körpers
• Benommenheitsgefühl • Gleichgewichtsprobleme • Psychische Symptome wie Stimmungsschwankungen • Sinnestäuschungen auftreten. Erste Hilfe • Notruf 144 absetzen Bei Vorhandensein eines oder mehrerer Symptome ist eine medizinische Versorgung umgehend erforderlich! • Bis zum Eintreffen der Rettung den Patienten mit leicht er höhtem Oberkörper seitlich lagern. Beim Erbrechen behilflich sein. • Patienten mit Decke zudecken und weiter beobachten und beruhigend einwirken. • Bei Bewusstlosigkeit vor Absetzen des Notrufes den Patienten in die stabile Seitenlage bringen. • Vermerken der Zeitspanne zwischen Verzehr und Auftreten der Symptome. • Das Erbrochene und noch vorhandene Reste der Pilzmal- zeit bzw. der Pilze dem Rettungsdienst mitgeben (Erleichtert die Pilzbestim mung im Krankenhaus)
Vergiftung durch Chemikalien über die Haut Bei Verwendung von Chemikalien wie z. B. Insektiziden können Vergiftungen auftreten, wenn diese durch die Haut aufgenommen werden. Zu den Symptomen zählen • Augentränen • Herzprobleme • Atemnot Erste Hilfe
• Notruf 144 absetzen
• Ausziehen der kontaminierten Kleidung und Waschen der Haut – auf Eigenschutz achten! • Den Patienten mit erhöhtem Oberkörper lagern – bei Bewusstlosigkeit vor Absetzen des Notrufes den Patienten in die stabile Seitenlage bringen. • Patienten mit Decke zudecken und weiter beobachten und beruhigend einwirken.
Vergiftung durch Pflanzen Vergiftungen durch Pflanzen erfolgen im Regelfall durch orale Einnahme von Pflanzenbestandteilen. Die Symptome ähneln denen einer Pilzvergiftung. Manche Pflanzen können bei Berührung zu Hautirritationen führen. Es sind in unserer Region einige wenige Pflanzen bekannt, bei denen schon der Hautkontakt zu schweren Vergiftungen führen kann. Beispiel hierfür ist der Eichenblättrige Giftsumach– (auch Giftefeu genannt) erstmals 2016 in Graz aufgetreten. Eine ausführliche Aufzählung der Giftpflanzen und deren Wirkung sei den Fachleuten vorbehalten. Erste Hilfe Bei oraler Einnahme >siehe Pilzvergiftung
Bei Vergiftung über die Haut
• Notruf 144 absetzen
• Betroffene Hautpartien gründlich mit Wasser spülen. • Lagerung des Patienten entsprechen seines Zustandes. • Patienten mit Decke zudecken und weiter beobachten und beruhigend einwirken. • Zur Identifizierung das Pflanzenmaterial sicherstellen. Über Tierbisse und Insektenstiche wurde bereits in den vorangegangenen Ausgaben informiert. Bei allen Vergiftungsnotfällen gibt die Vergiftungsinformationszentrale unter Tel. 01 406 43 43 Auskunft über das Ausmaß der Gefahr und die richtigen Maßnahmen.
Der Jagdphilosoph Wie war die Rehbrunft?
A
lle Abschüsse schon erledigt? Gott sei Dank hat die Landesjägerschaft die Zeichen der Zeit erkannt und die schon längst überfällige Erleichterung bei den Abschüssen von Rehböcken letztes Jahr umgesetzt. Wie geht es Ihnen damit? Anscheinend ist damit ein Fluch gefallen, da bei den Bewertungen auf einmal wesentlich mehr 1er Böcke aufgetaucht sind. Ich finde es großartig hier den Jägern einen Freiraum eingeräumt zu haben. Wer ferm und richtig jagt, wird auch in Zukunft genug alte Böcke zur Strecke bringen. Ein wahlloses Abknallen sollte man strikt vermeiden und wer richtig jagt, wird dies auch nicht tun. Aber nicht nur bei Rehböcken, auch bei Rehgeißen soll man auf eine korrekte Altersstruktur achten und vor allem auf die Bejagung von Kitzen nicht vergessen. Viele sind der Meinung, dass Kitze geschont gehören und dann im Frühjahr mehr Schmalrehe und 3er Böcke erlegt werden sollen. Liebe Freunde, das ist ein Knieschuss. Das Wildbretgewicht welches ein Kitz über den Winter zulegt ist wirklich zu vernachlässigen. Meistens geht es dabei nicht einmal um ein Kilogramm. Geht man aber vom Verbiss aus, kann dies doch erhebliche Einf lüsse auf Naturverjüngung und Aufforstungen haben. Hier sollten wir unsere Aufgabe als Partner unserer Grundeigentümer sehr ernst nehmen. Ich bitte Sie diese Erleichterung bei der Abschusserfüllung nicht zu missbrauchen, sondern zeigen sie der Jägerschaft, dass wir für die ehrliche und aufrichtige Jagd sind und nicht nur strenge Regeln brauchen, damit wir unserer Leidenschaft auch in Zukunft nachgehen können. Seite 25 Seite 25
Fotos: © Kh. Wirnsberger
Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
RECHT
von Dr. Peter Ivankovics, M.A., LL.M.r
Sachprogramm Windenergie Steiermark 2019 Was ist es? Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Wie können Betroffene ihre Rechte in Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen geltend machen?
Was ist das Sachprogramm Windenergie?
Dr. Peter Ivankovics, M.A., LL.M. Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH 8010 Graz, Karmeliterplatz 4 T +43 50 8060 243 M +43 664 8060 8 111 p.ivankovics@hba.at www.hba.at
Das Sachprogramm Windenergie („SAPRO“) ist eine raumplanerische Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, welche überörtlich die Zulässigkeit (oder eben Nicht-Zulässigkeit) der Errichtung von Windkraftanlagen regelt. Erstmalig ist das SAPRO im Jahr 2013 in Kraft getreten und wird dieses Jahr novelliert. Die Struktur bleibt dabei im Wesentlichen unverändert: Es werden Zonen festgelegt, in denen große Windkraftanlagen errichtet werden sollen (Vorrangzonen), in denen auch die Errichtung kleinerer Windkraftanlagen zulässig ist (Eignungszonen) und Zonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig ist (Ausschlusszonen). Außerhalb dieser Zonen obliegt es grundsätzlich den Gemeinden, raumplanerisch die Errichtung von Windkraftanlagen zu regeln.
Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtsgrundlage des SAPRO ist das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010. Das SAPRO selbst ist eine Verordnung und steht daher im Stufenbau der Rechtsordnung unter dem Gesetz. Das SAPRO hat sohin den Anforderungen des Raumordnungsgesetzes zu entsprechen. Das SAPRO steht in einem Spannungsverhältnis zwischen Klima- und Naturschutz. Windkraft erlaubt es, ohne den Ausstoß von CO2, Strom zu produzieren. Windkraftanlagen können aber auch negative Auswirkungen auf die Natur haben. Vor allem können Vögel durch Windkraftanlagen gefährdet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Windkraftanlagen in oder nahe an Gebieten errichtet werden, die Habitate geschützter Vogelarten sind. Dieses Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen findet auch Ausdruck in den rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf der einen Seite steht die Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030, welche der Umsetzung von Zielvorgaben der Europäischen Union und internationaler VereinSeite 26
barungen dient. Ziel der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 ist es unter anderem, den Ausbau der Windkraft voranzutreiben, um den CO2 Ausstoß zu senken. Auf der anderen Seite stehen Rechtsakte der Europäischen Union und internationale Übereinkommen, die aus dem Blickwinkel des Naturschutzes Anforderungen an die Genehmigung von Windkraftanlagen und die zu Grunde liegenden Planungsinstrumente beinhalten. Dazu zählen etwa die Vogelschutz-Richtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Alpenkonvention. Diese beinhalten unter anderem die Verpflichtung, gefährdete Tierarten und deren Habitate zu schützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes hat der Verordnungsgeber bei der Erlassung raumplanerischer Verordnungen eine Grundlagenforschung zu betreiben, da nur so die Ziele der Raumplanung durchgesetzt werden können. Das heißt nichts anderes, als dass sich die Steiermärkische Landesregierung als Verordnungsgeber angemessen mit den Hintergründen der Planungsentscheidung auseinanderzusetzen hat. Gerade bei der sensiblen Materie des Windkraftausbaus scheint hier ein besonders hoher Maßstab erforderlich, um die Interessen des Klimaschutzes und des Naturschutzes angemessen gegeneinander abzuwägen und möglichst in Einklang zu bringen. In den vielfältigen Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf wird dennoch auf Planungsmängel hingewiesen, die dieses Spannungsverhältnis betreffen. So wird etwa in der Stellungnahme der Kärntner Umweltanwaltschaft kritisiert, dass man sich in den Vorarbeiten zur Novelle des SAPRO nur unzureichend mit den Auswirkungen der Windkraft auf den Naturschutz, insbesondere auf gefährdete Vogelarten, auseinandergesetzt hätte.
Was ist das SAPRO nicht? Das SAPRO gibt vor, an welchen Orten Windkraftanlagen aus raumplanerischer Sicht errichtetet oder eben nicht errichtet werden dürfen. Selbst in ausgewiesenen Vorrangzonen wird mit dem SAPRO aber nicht die Genehmigung des Baus von
Windkraftanlagen ausgesprochen. Das SAPRO betrifft nur die raumordnungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung der Anlage. Eine Anlage muss immer noch nach den jeweiligen Verwaltungsvorschriften genehmigt werden.
Welche Rechtschutzmöglichkeiten stehen offen? Das SAPRO ist eine Verordnung und kann als solche grundsätzlich vom Verfassungsgerichtshof überprüft und aufgehoben werden. Der Prüfungsmaßstab sind die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben. Sich als Nachbar unmittelbar gegen das SAPRO zur Wehr zu setzen, scheint aber nur begrenzt möglich. Denkbarer Rechtsweg wäre die Erhebung eines Individualantrages, mittels welchem unmittelbar von einer generellen Norm (Gesetz oder Verordnung) betroffene Personen, diese zur Überprüfung an den Verfassungsgerichtshof herantragen können. Eine unmittelbare Betroffenheit (im rechtlichen Sinn) eines Nachbarn alleine durch die Festlegung einer Vorrang- oder Eignungszone scheint aber kaum möglich. Die Zonenfestlegung entfaltet nur mittelbar rechtliche Wirkung für den Nachbarn. Zwar enthält das SAPRO ein Verbot, im Umkreis um Vorrang- und Eignungszonen neues Bauland oder Sondernutzungen im Freiland auszuweisen, die mit der Windenergienutzung unvereinbar sind. Diese Bestimmung richtet sich jedoch alleine an Gemeinden, welche dies in ihren Flächenwidmungsplänen zu beachten haben. Dieses Verbot entfaltet damit keine unmittelbare rechtliche Wirkung für einen Nachbarn und steht diesem ein Individualantrag daher nicht offen. Eine denkbare Situation, in der ein Nachbar unabhängig von der Errichtung einer Windkraftanlage gegen das SAPRO vorgehen könnte, wäre es aber, wenn dieser Nachbar ein konkretes Projekt plant, welches gerade durch die Abstandsregelung des SAPRO unzulässig wäre. Anders sieht es in einem konkreten Bewilligungsverfahren aus. Größere Windkraftanlagen sind nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zu bewilligen. In diesem Verfahren bestehen
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Parteirechte für Nachbarn, Umweltanwälte, Standortanwälte, Standortgemeinden, betroffene unmittelbar angrenzende Gemeinden, das wasserwirtschaftliche Planungsorgan, Bürgerinitiativen und anerkannte Umweltorganisationen. Die Parteirechte der Nachbarn umfassen deren subjektiv-öffentlichen Rechte. Diese sind der Schutz von Leben und Gesundheit, des Eigentums (oder sonstige dingliche Rechte) und der Schutz vor unzumutbarer Belästigung. Dazu zählen etwa Lärm, Blendwirkung, Eiswurf von den Rotorblättern, Vibrationen, etc - sofern diese eben ein unzumutbares Ausmaß annehmen.
bietet, auch zur Überprüfung an den Verfassungsgerichtshof herangetragen werden.
Von besonderer Relevanz sind dabei Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen. Diese können im Verfahren die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften geltend machen, wozu auch die unionsrechtlichen Rechtsvorschriften zählen.
Bei kleineren Anlagen, die nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, erfolgt die Bewilligung unter anderem nach den elektrizitätsrechtlichen Vorschriften. Hier ist der Kreis der möglichen Parteien des Verfahrens enger gezogen. Den Anrainern kommt aber auch hier im Rahmen ihrer subjektivöffentlichen Interessen Parteistellung zu. Sollte es aber auch bei kleineren Anlagen der Fall sein, dass sie erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben bzw gegen umweltbezogene Bestimmungen verstoßen, so kann, vermittelt über die Aarhus Konvention, auch anerkannten Umweltorganisationen (allenfalls auch Initiativen betroffener Bürger) das Recht zukommen, sich am Verfahren zu beteiligen bzw Rechtsmittel gegen Bewilligungsbescheide zu erheben.
Den genannten Parteien steht grundsätzlich auch die Möglichkeit offen, gegen einen Bewilligungsbescheid ein Rechtsmittel zu erheben. In diesem Wege könnte das SAPRO, welches ja die raumordnungsrechtliche Grundlage eines Bewilligungsbescheides
Freilich führt dabei nicht jede negative Auswirkung, die von einer Windkraftanlage ausgeht, zu deren Untersagung. Nachbarn und die betroffene Öffentlichkeit sind aber Windkraftprojekten selbst in Vorrang- und Eignungszonen nicht schutzlos ausgesetzt.
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RECHT
von Dr. Bruno Pflüger
Der Hegeabschuss
§ Dr. Bruno Pflüger
W
as ist zu tun, wenn Sie im eigenen Revier ein (aus welchen Gründen immer) krankes Stück wahrnehmen. Dann ist nämlich Handlungsbedarf gegeben: Jagdgesetz § 1 Abs. 3: Die Hege hat die Erhaltung und Entwicklung eines den Verhältnissen des Lebensraumes angepassten, artenreichen und gesunden Wildstandes zum Ziel. Hegeabschuss ist nicht immer mit Fangschuss gleichzusetzen. Wenn sie einem angeschweißten Stück im Zuge der Nachsuche einen Fangschuss geben, so ist das kein Hegeabschuss. Diese Gesetzesbestimmung fällt im weiteren Sinn auch unter „Ausnahme von den Schonvorschriften“. Sie wendet sich jedoch nicht an Landesregierung oder Bezirksverwaltungsbehörde, sondern direkt an den einzelnen Jäger, und man kann ruhig sagen, dass Theorie und Praxis nirgendwo so auseinanderklaffen wie hier. Während beispielsweise der Geiß, die da nahezu nur noch auf zwei Läufen daherkommt, höchste Überlebenschancen zugebilligt werden, ist der I-er Hirsch, so er etwas humpelt, vielleicht weil er sich gerade etwas den Lauf verstaucht hat, eindeutig diesem Paragrafen zu unterstellen. Frauen halten halt mehr aus... Das ist jetzt eine Frage des Einzelfalles, die der Jäger für sich allein an Ort und Stelle zu entscheiden hat, und auch in Handyzeiten wird ihm kein Anruf beim Hegemeister, Tierarzt oder Rechtsanwalt helfen. Nur etwas vorweg: Ein den Lauf schonender Hirsch bei sichtlich nicht frischer Verletzung ist nicht „großen Qualen oder einem Siechtum ausgesetzt“. Ebenso erweist es sich als peinlich, wenn man Seuchenverdacht diagnostiziert und tatsächlich hat es sich um den üblichen Haarwechsel gehandelt... Es ist alles so kompliziert“, murmelte einstens ein alter Politiker. Ist es in diesem Fall nicht, man muss nur derartige Bestimmungen ohne Emotion und ohne Wunschvorstellungen betrachten.
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Die Schonvorschriften gelten nur für gesundes Wild; sie haben keine Geltung für den Abschuss kranken Wildes, dessen Erlegung als Hegemaßnahme zu werten ist. Um den Wildbestand gesund zu erhalten, darf und sollte daher krankes oder kümmerndes Wild auch während der Schonzeit und über den Abschussplan hinaus erlegt werden. Dahinter steckt auch der Tierschutzgedanke, dass es selbstverständlich ist, ein Tier von seinem Leiden zu erlösen, wenn klar ist, dass nicht (mehr) geholfen werden kann. Selbstverständlich werden wir also auch bei, sagen wir Eichhörnchen und Bisamratte, wenn notwendig sofort schießen. Nur die weiteren Erfordernisse (Meldung und Vorlegepflicht) sind dann nicht gegeben. Das befreit allerdings nicht von der Einhaltung der übrigen jagdgesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Verbot des Schrotschusses auf Schalenwild (außer Fangschuss im besiedelten Gebiet). Faustfeuerwaffen sind für den Fangschuss erlaubt. (§ 58 Abs. 2 Z. 1) Die Schonzeit darf auf solche Überlegungen keinen Einfluss haben, man muss sich immer vor Augen halten, dass es gilt, das Leiden des Tieres zu verkürzen. Auch ganzjährig geschontes Wild (Bär, Wolf ...) ist auf diese Art zu erlegen, ob Tag oder Nacht, kann ebenfalls keinen Unterschied machen. Auch sonstige Verbote (Schuss aus dem PKW, Schuss im Scheinwerferlicht ...) reduzieren ihre Bedeutung. Und das ist jetzt das wahre Problem des Hegeabschusses: Dieses Wild ist zu erlegen. übersetzt heißt das, dass die Erlegung ein absolutes Muss ist. Da gibt es kein Wegschauen oder keine Wird- schon- besserwerden- Mentalität. Der Tierschutzgedanke, der wie gesagt über allem schwebt, ist hier zu ernsthaft. Die Nichtbeachtung dieser Gesetzesbestimmung stellt sogar eine Verwaltungsübertretung dar. Falls der Wald nicht schweigt... Und selbstverständlich darf ich mir keine Gedanken darüber machen, ob das Stück noch frei ist.
Hinsichtlich der Anrechnung auf den Abschussplan gilt: Jagdgesetz § 56, Abs. 4: Fallwild, das ist Wild, welches nicht im Zuge der Jagdausübung getötet wurde, ist bis zur Erfüllung des Abschussplanes auf den Abschussplan anzurechnen. Ein Hegeabschuss ist wie Fallwild zu behandeln. Hinsichtlich der Anrechnung auf den Abschussplan (sofern ein solcher für dieses Wild existent ist) muss man unterscheiden: Erlegung während der Schonzeit: Keine Anrechnung Erlegung außerhalb der Schonzeit: Anrechnung. Aufgrund der Abschussrichtlinien sind ja primär kranke, krankheitsverdächtige, körperlich schwache (untergewichtige) Stücke zu erlegen und erst in weiterer Folge überzähliges gesundes Wild. Übrigens, kennen Sie den schon: Frage des Vorsitzenden des Disziplinarrates: „Beschuldigter, jetzt sagen Sie einmal ehrlich, warum Sie diesen Zukunftshirsch erlegt haben!“ Antwort: „Es war ein Hegeabschuss. § 1, Abs. 3, Sie wissen schon. Der Hirsch hat geschält. Ein Hirsch, der schält ist krank und muss somit erlegt werden!“ Leider kein Witz, die Geschichte hat sich tatsächlich so zugetragen. Allerdings: Großen Qualen ausgesetzt waren lediglich die Mitglieder des Disziplinarrates, weil sie ihren Lachkrampf unterdrücken mussten. Da das Jagdgesetz über § 1 Abs.3 hinaus keine weiteren Bestimmungen den Hegeabschuss betreffend enthält, wird hier den Ausführungen von Dr. Armin DEUTZ in seinem Artikel „Schießen oder schonen?“ gefolgt: Laut Definition nach Haseder und Stiglwagner (1984) in Knaurs Großem Jagdlexikon ist ein ¬Hegeabschuss „Der Abschuss alles kranken, schwachen, verletzten und über-
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alten Wildes, das sich nicht vermehren soll“ – die sogenannte „Hege mit der Büchse“. Diese relativ allgemeine Beschreibung wirft allerdings Schwierigkeiten in der Interpretation der Ausdrücke „krank, schwach oder verletzt“ auf und mischt sich für heutige Begriffe zu sehr in die Erbbiologie ein. Mittlerweile weiß man jedoch, dass das äußere Erscheinungsbild bei Weitem nicht sämtliche Erbinformationen widerspiegelt und jahrzehntelange „Wahlabschüsse“ längst nicht die in sie gesetzten Erfüllungen bewirkten. Der alte Begriff „Hegeabschuss“, der zwar oft verwendet, aber selten definiert wird, wirft zudem in der Jagdpraxis immer wieder Unsicherheiten auf und gibt vereinzelt sogar Stoff für Strafverfahren – man denke hier z.B. an Abschüsse von (vermeintlich) kranken Hirschen über den festgesetzten Abschussplan hinaus. Sind solche Stücke nicht offenkundig krank, kommt es oft zu Diskussionen, ob das scheinbare „Leiden“ nicht als Abschussmöglichkeit genutzt wurde. Aufgrund mehrerer Anlassfälle wurde ein Hegeabschuss vom Autor (Deutz, 1999) als „Abschuss von Stücken, die deutlich kümmern, erhebliche Verletzungen oder Krankheitserscheinungen zeigen, sodass ein Verenden zu befürchten ist bzw. hochgradige Schmerzen vorliegen; weiters mutterloses Jungwild im ersten Lebensjahr bis zum Ende der gesetzlichen Schusszeiten“ definiert. Was sind also wirkliche Gründe für einen echten „Hegeabschuss?“ 1. Hochgradige Abmagerung, Kümmern 2. Deutliche Umfangsvermehrungen (Tumoren) 3. Räude bei allen empfänglichen Wildarten (hauptsächlich bei Gams-, Stein- und Schwarzwild oder Füchsen 4. Frakturen (Knochenbrüche), sonstige erhebliche Verletzungen (z.B. Forkelstiche) und hochgradige Lahmheiten vollständiges Schonen des erkrankten Laufes) – im Zweifelsfall pathohistologische Untersuchung sowie Altersbestimmung der Verletzung (prä- oder postmortal?) 5. Starke Abweichungen vom arttypischen Verhalten (z.B. Tollwut-Verdacht)
6. Verwaiste Stücke zumindest bis zum Ende der Jagdzeit 7. Gamsblindheit (bei hochgradig eitrigem Ausfluss oder Blindheit) Unabhängig von der oft missverständlich aufgefassten Bezeichnung „Hegeabschuss“, wo in Diskussionen häufig der Wunsch nach einer Umbenennung in „Krankabschuss“ (Schwierigkeiten: beispielsweise ist mutterloses Jungwild nicht „krank“, bereits geringer Wurmbefall ist aber eine „Krankheit“) laut wird, erlaubt hier eine gewisse Differenzierung (deutlich, erheblich, befürchtetes Verenden, hochgradige Schmerzen) sowie die nachfolgende Aufzählung eine nähere Einschränkung dieser auch aus dem Tierschutzaspekt notwendigen Abschüsse. Jedenfalls muss natürlich auch klar sein, dass ein Hegeabschussgrund bereits vom Schützen am lebenden Stück im Zuge des ¬Ansprechens deutlich erkannt wurde und nicht erst nach dem Herantreten an das Stück oder sogar erst beim späteren Aufbrechen.
Zaunteilen im Geweih, die beim Geweihabwurf wieder mit verloren gehen würden. Zwischenzeitig könnte der Hirsch aber mit diesen Drähten oder Seilen hängen bleiben und verludern. Ein nächstes Beispiel betrifft einen Hirsch mit einer Unterkieferverkürzung. Falls der Hirsch nicht abgekommen ist, bestünde kein Grund für einen Hegeabschuss. Fazit: Unterm Strich muss immer der Jäger im Revier die Einzelfall-Entscheidung treffen, ob ein Stück als „Hegeabschuss“ entnommen werden muss oder nicht. Dabei spielen unter anderem die individuellen Erfahrungswerte, aber natürlich auch die Ausbildung eine entscheidende Rolle. Zitatende. Jagdgesetz § 56 Abs. 4: Jeder Abschuss und jedes aufgefundene Stück Fallwild (Hegeabschuss) ist in eine Abschussliste einzutragen, die auf Verlangen des Bezirksjägermeisters vorzulegen ist.
Durchfall ist beispielsweise nur bei gleichzeitiger deutlicher Abmagerung ein Hegeabschussgrund, denn kurzfristiger Durchfall tritt im Frühjahr oder am Nachaufwuchs im Herbst auch durch die junge, rohfaserarme und relativ eiweißreiche Wiesenäsung auf. Bei Durchfall und gleichzeitiger Abmagerung muss jedoch an einen hochgradigen Parasitenbefall oder an eine Infektionskrankheit (z.B. Paratuberkulose oder Tuberkulose) gedacht werden.
Jeder Hegeabschuss eines abschussplanpflichtigen Wildes ist, ungeachtet der Meldepflicht binnen 3 Tagen, unverzüglich in der Decke dem Hegemeister vorzulegen. Aber keine Sorge, so streng ist St. Bürokratius auch wieder nicht, es wird nicht nach Minuten gemessen, und der zuständige Hegemeister hat keine Freude, wenn Sie ihn um Mitternacht mit einer diesbezüglichen Meldung aus dem Bett werfen bzw. während der besten Ansitzzeit vom Hochsitz holen, nur um den Begriff „unverzüglich“ exakt zu erfüllen.
Mit der obigen Festlegung sollte es möglich sein, sogenannte Hegeabschüsse – für die im Übrigen durchaus nach einer treffenderen Bezeichnung gesucht werden kann – möglichst exakt einzuschränken und dadurch zukünftig den einen oder anderen nicht gerechtfertigten Abschuss zu verhindern.
Bei Verdacht einer Übertretung hat der Hegemeister dann die Bezirksverwaltungsbehörde zu verständigen, die in einem solchen Fall dann ebenfalls die Vorlage des Stückes verlangen kann.
Neben eindeutigen Hegeabschussgründen gibt es immer wieder eine Reihe von Fällen, die zu Diskussionen um die „Abschussnotwendigkeit“ führen. Beispiele dafür sind etwa Hirsche oder Gamsböcke, die (meist im Brunftkampf) ein Licht verloren haben und wo die Verletzung schon wieder abgeheilt ist. Spätestens in der nächsten Brunft sind diese Stücke jedoch stark behindert und unterliegen einem höheren Verletzungsrisiko. Ein weiteres Beispiel sind Hirsche mit
§
Ein Tipp aus der Praxis: Jede Menge Fotos machen! Und zwar nicht die üblichen Streckenfotos mit in die Kamera grinsenden Jäger, Gewehr und Hund, sondern von der Verletzung. Einen Tierarzt aufsuchen und sich die Verletzung bestätigen lassen. Dies vor allem in Fällen, wo aufgrund der Trophäe sich womöglich irgendwann einmal die Neidgenossenschaft rühren könnte. Bei nicht führenden Geißen z.B. zeigt die Erfahrung, dass man nicht zu solchen Vorsichtsmaßnahmen greifen muss. Seite 29
RECHT
von Dr. Ulrich Haselmann
Waffen und Alkohol
§ Dr. Ulrich Haselmann
Dass das Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand unmittelbare Folgen nach sich zieht (vorausgesetzt, man wird dabei „erwischt“), dürfte jedem Inhaber einer Lenkberechtigung bekannt sein. Das Führerscheingesetz sieht in diesem Fall u.a. einen Entzug der Lenkberechtigung ab einer Dauer von zumindest 1 Monat vor.
D
och wie sieht es mit dem Führen von Schusswaffen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand aus?
Das für den Gebrauch von Schusswaffen heranzuziehende Regelwerk ist das Waffengesetz. Eine diesbezüglich ähnliche Bestimmung wie im Führerscheingesetz wird man dort aber vergebens suchen. Lediglich in § 8 Abs. 2 Zif. 1 WaffG wird unter der Überschrift „Verlässlichkeit“ das Thema „Waffenbesitz und Alkohol“ abgehandelt: „Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er alkohol- oder suchtkrank ist.“ Und welche Folgen hat dies nun, wenn ein Mensch wirklich alkohol- oder suchtkrank und damit waffenrechtlich nicht mehr verlässlich ist? Dann darf er keine Schusswaffen der Kategorien „A“ und „B“, also verbotene Waffen bzw. Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen besitzen. „C“- und (derzeit noch) „D“ - Waffen, also unsere üblichen Jagdwaffen darf er nach den Bestimmungen des Waffengesetzes noch weiterbesitzen (außer es wird ihm der Besitz sämtlicher Waffen verboten da „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er könnte durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden“). Das evtl. Vorliegen einer Alkoholkrankheit soll jedoch hier nicht das Thema sein. Also: Gesellschaftsjagd; ein paar Schnäpse zum „Aufwärmen“ (Alkoholbeeinträchtigung); keine Folgen betreffend das Führen von Schusswaffen nach dem Waffengesetz! Wenn wir nun bei der Jagd sind; Was sieht das Stmk. Jagdgesetz diesbezüglich vor? § 41 Abs. 1 lit. d,e und i: „Die Ausstellung
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einer Jagdkarte ist zu verweigern (und gem. § 42 eine ausgestellte Jagdkarte zu entziehen), …… Personen, die von Alkohol abhängig sind……, Personen, deren bisheriges Verhalten besorgen lässt, dass sie die Schusswaffe unvorsichtig führen oder die öffentliche Sicherheit gefährden …..,Personen, über die ein Waffenverbot verhängt wurde……..“. Das Stmk. Jagdgesetz knüpft also auch entweder nur an eine evtl. vorhandene Alkoholkrankheit oder an ein Verhalten an, das eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchten läßt, um schließlich explizit auf ein vorhandenes Waffenverbot zu verweisen. Also auch nach dem Jagdgesetz: Gesellschaftsjagd; alkoholbeeinträchtigt; keine Folgen betreffend das Führen von Schusswaffen! Schön, könnte sich jetzt jemand denken; Feuer frei: Während ich nach dem Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand sofort meinen Führerschein los bin, kann mir dies als Jäger in Bezug auf meine Schusswaffen nicht passieren. Stimmt auch fürs erste; Aber diese Gewissheit ist trügerisch; Es gibt nämlich auch noch das österreichische Strafgesetzbuch. Und dieses knüpft unmittelbar an die Anlasstat an; unabhängig davon, ob jemand alkoholkrank ist oder nicht. Und hier meine ich nicht nur eine Körperverletzung oder gar Tötung eines Menschen durch Schusswaffeneinwirkung, welche im Gegenstand immer als grob fährlässig angesehen werden würde und daher unter einem höheren Strafrahmen steht (bei Körperverletzung Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten; bei
Tötung Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren; Hie zu kämen noch allfällige, zivilrechtliche Folgen). Schon das Herbeiführen einer „Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen, nachdem sich der Täter vor der Tat, wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuss von Alkohol in einen (die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden) Rauschzustand versetzt hat“, wird vom Gericht gem. § 89 StGB mit bis zu 3 Monaten Freiheitsstrafe geahndet. Wie schon oben ausgeführt sei an dieser Stelle noch einmal erwähnt, dass im Falle einer gerichtlichen Verurteilung dann auch das Waffengesetz (gänzliches Waffenverbot) und möglicherweise auch das Stmk. Jagdgesetz (Entziehung der Jagdkarte) zur Anwendung kommen würde. Man sieht also: Auch wenn es sich bei den Möglichkeiten nach dem Waffengesetz und dem Jagdgesetz „nur“ um sicherheitspolizeiliche, also Administrativmaßnahmen handelt, welche fürs erste harmlos erscheinen mögen, so greifen diese mit voller Härte, wenn es zu einer entsprechenden Anlasstat gekommen ist; Einer Tat, bei welcher vielleicht „nur“ eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeigeführt wurde. Aber: Bei allem rechtlichen Brimborium: „Strafsanktionen“ in Gesetzen sind naturgemäß dazu da, in der Gesellschaft ungewolltes Verhalten zu verhindern. Doch dies gilt nur für Unbelehrbare. Für uns Jäger sollte es jedoch selbstverständlich sein, dass – noch bevor gesetzliche Sanktionen zur Anwendung kommen müssen – unsere eigene Wertvorstellung die Schranke gegen einen Umgang mit Schusswaffen unter Alkoholeinfluss bildet.
Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
von Ing. Heinz Pretterhofer
Aufsichtsjäger und Berg- und Naturwacht Was macht ein Bergund Naturwächter? Ein Berg- und Naturwächter überwacht als Aufsichtsorgan die Einhaltung der vom Land Steiermark erlassenen Rechtsvorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages setzt er Taten und arbeitet für den Erhalt und den Schutz der Natur. Er fördert Umweltbewusstsein und klärt seine Mitmenschen über gelebten Naturschutz auf. Die Vermittlung von Naturverständnis ist ihm ein wesentliches Anliegen.
Wie wird man Bergund Naturwächter? Eine der Voraussetzungen für die Bestellung zum Berg- und Naturwächter ist die Ableistung einer einjährigen Anwartschaft. In diesem Jahr haben die Bewerber zur Feststellung ihrer Eignung bewährte Berg- und Naturwächter bei deren Einsatztätigkeit zu begleiten, Schulungen zu besuchen und die
für die Tätigkeit als Berg- und Naturwächter erforderlichen Kenntnisse anlässlich einer Befragung vor der Bezirksverwaltungsbehörde nachzuweisen. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Begleitung erfahrener Berg- und Naturwächter bei Kontrollen der landesgesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Natur und der Landschaft. Die Vermittlung der naturschutzrechtlichen und organisationsrechtlichen Bestimmungen fällt in den Aufgabenbereich der Bezirksleitungen. Der Basiskurs für Anwärter wird als eintägige, theoretische Basisausbildung vom Landesvorstand angeboten und über die Naturschutzakademie organisiert. Ein naturschutzfachlicher Praxistag mit Schwerpunkt regionaler, naturräumlicher Besonderheiten oder ausgesuchten Artenschutzthemen ist ebenfalls zu absolvieren.
Aufsichtsjägerverband zusammen. Sollten sich Aufsichtsjäger für die Aufsichtstätigkeit als Berg- und Naturwächter interessieren, werden ihre fachlichen Vorkenntnisse bei der Ableistung ihrer Anwartschaft berücksichtigt. Sie brauchen nur die eintägige, theoretische Basisausbildung des Landesvorstandes absolvieren, die Ausbildungsmaßnahmen in den Bezirken und Ortseinsatzstellen bieten den interessierten Aufsichtsjägern die Möglichkeit, Einsatzgebiet, Aufgaben und die organisationsrechtlichen Bestimmungen kennenzulernen. Zudem hat der Bezirksleiter die Möglichkeit, auf Grund der beruflichen Tätigkeit oder der einschlägigen fachlichen Kenntnisse des sich bewerbenden Aufsichtsjägers eine teilweise oder vollständige Nachsicht der Anwartschaft bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen.
Werden meine Kenntnisse als Aufsichtsjäger berücksichtigt?
Wo kann ich mich bei Interesse melden? Stmk. Berg- und Naturwacht Landesgeschäftsstelle, Herdergasse 3, 8010 Graz, T 0316/383990 oder office@bergundnaturwacht.at
Seit Jahren arbeitet die Stmk. Berg- und Naturwacht eng mit dem Steirischen
Ing. Heinz Pretterhofer
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HISTORISCHES
von Mag. Karlheinz Wirnsberger
Unser Gamswild,
faszinierend, beeindruckend und perfekt angepasst
Teil 1 Die Steiermark gilt als ein Land mit einem relativ guten Gamswildbestand, wiewohl man hier Unterschiede in den topograhischen und örtlichen Gegebenheiten betrachten muss.
Mag. Karlheinz Wirnsberger
V
Conrad Gessner
or der wildbiologischen Einteilung ( Teil 2 ) noch einige Einblicke in die Vergangenheit, so wie unser Gamswild als jagdbare Wildart behandelt wurde. In Der Stiftsbibliothek Lilienfeld findet sich ein Werk, „Concordantiae Caritatis“ um 1350, dort wird bereits eine Bejagungsform auf Gamswild dargestellt und erklärt, nämlich mit dem Hund. Eine Jagdform, die eigentlich auf diese Wildart zu dieser Zeit ungewöhnlich war, denn das Wissen um das Gamswild war zu dieser Zeit noch nicht sehr groß, es gibt auch Darstellungen von Gamswild, wo der/die Gams mit den Gamskrucken nach vorne gehakelt, dargestellt werden. Conrad Gesner, ein Schweizer Arzt und Gelehrter, beschreibt in seiner „Historia Animalium“ Heidelberg 1645, als erster Naturforscher das Gamswild. Er stützt sich auf eigene Anschauungen und Beobachtungen von Jägern und räumt der vermeintlich medizinischen Wirkung der „Gembsen Kugeln“ viel Platz ein. Er beschreibt aber auch bereits die sogenannten Sulzen: „…und samlend sich gmeintlich bey etlichen sandächtigen felsen/ läckend das sand/ rybend jr zung unnd rachen damit/ machend jnen felbs also begird zu ässen als ob es salz wäre/ werdend auch der ursach von den Jegeren und eynwoneren der landen sulzen genamset/ bey solchen sulzen hinderhaltend unnd verbergend sich die Jeger mit jren büchsen unnd geschütz/ so dasß die Gemsen nach gewonheit harzu trabend/ schiessend sys unbewarter sach zu tod.“
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Die Vorstellung, dass sich das Gamswild mit den „Hörnern“ in den Felsen halten kann beschreibt er „….so springend sy von einem felsen zu dem anderen / biß sy auff die allerhöchsten spitz kommend / alda enthaltend sy sich mit iren hornen und henckend sich daran / werdend also eintwäders von Jegeren erschossen/ oder sunst hinab gestürzt“. Eine bedeutende weitere, sehr frühe Arbeit über das Gamswild stellt die 1693 erschienene „Demographia oder Gemsen Beschreibung“ von Adam Lebwald von und zu Lebwald dar. Dieser war Leibarzt des Abtes von Admont und befasst sich ausführlich mit der medizinischen Anwendung von Gemsenkugeln (Anm.: das sind unverdaute Nahrungsreste und Gamshaare im Magen einer Gams, die durch die Magenbewegung rund werden ). Sein Werk ist die erste Gamsmonographie. Er beschreibt „…. … die Haar eines Fingers lang/wie subtille Schwein=Borsten/auf der Seithen waren die Haar braun=schwarz und Schwartze Strich von oben des Hauptes endeten sich bey beeden Nasen=Löchern“.
Bezoarkugeln
Sein Werk ist die erste steirische Gamsmonographie. Sein vor dieser Monographie verfasstes Werk über die Gemsen-Kugel ist in „etlich hundert Exemplaria in kurzer Zeit distrahirt (verkauft) worden“. Dieser Erfolg hat „mein Federn angefrischet“, sodass er ein umfangreicheres Werk am Ende des 17. Jahrhunderts verfasste.
Den Lebensraum beschrieb er so …. „sie kommen offt zusammen bey den sandigten Felsen/ allwo sie den Sand / wie die Gaiß (Anm. d. Verf. Ziegen) das Salz lecken; ohne Zweiffel / weil solcher Sand salzig und saliterisch ist/ kan auch in ein Kugel/ vergleichen ich bey handen/ coaguliret werden. Mit dieser Bemerkung weist er schon auf die Bedeutung von Salz und der damit verbundenen Anbringung von Salzecken hin. Besonders zu erwähnen ist der Eintrag „nach St.Jacobs Tag ( 25. Juli ) gehen sie schon in kältere Erden in die Höhe /damit sie allgemach gewohnen die Winter-Kälten zuertragen. Die Gemsen geben auch Anzeigung der Witterung oder Wetter einen Tag vorhero/ wann sonst schon kein Anzeigung ist/ …. Mercken sie aber schönes Wetter/ gehen sie wider in die Höhe.“ Auch hier wiederum das Aufzeigen vom Verhalten des Wildes, was heute noch seine Gültigkeit hat, wenn man mit erfahrenen Gebirgsjägern spricht. Er beschreibt auch ausführlich wenn die „Krückel wären den Gämsen nicht vil nutz / oder zu keiner Wehr / so haben sie aber vil Medicinalische Kräfften /.. beynebens seynd sie auch zu einer Zier mit Bildhauer Arbeit eingefasset / oder auff die Stecken gehefftet. In vielen Bemerkungen dieser Ausführungen wird vom Autor auf die Beobachtungen der (Berufs) Jäger der damaligen Zeit zurückgegriffen, indem er wiederholt schreibt … / weiter will ich die Jäger davon reden lassen. Eine Einstellung, die besondere Beachtung und Anerkennung auch in der heutigen Zeit finden sollte. Bereits Kaiser Maximilian I (1459 – 1519) beschäftigte sich ausgiebig mit dem Thema Gamsjagd und ist wohl der berühmteste Gamsjäger der beginnenden Neuzeit.
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Obwohl das Schießpulver und auch die Handpüxen schon im Gebrauche standen, hat der Kaiser sie weder zur Jagd noch im Kriege benutzt, „Den Gjaidschafft und die Armbrust betrachtete er als gamsgerechte Waffen“ (Nerl,Messner,Schwab; Das große Gamsbuch, 1995) Der Jagdschaft soll 4 Klafter lang und gleich stark sein, aus Esche oder Haselnuss, und er ließ in allen Jagdhäusern von seinen Jägern diese „Jagdschafte“ in ausreichender Zahl lagern.
Bei der am 3. August 1728 angesetzten Jagd gab es „achtzehn Jäger und 3000 Ober-Steyrische Treib-Bauern…. die mit allerhand Instrumenten, als Alben-Hörnern, Dudelsäcken, Schalmeyen und dergleichen versehen….. Gemsen aus den entlegensten Theilen des Gebürges“ zu den Schützen trieben. Kaiser Karl VI erlegte an diesem Tag: „103 gemsen, 2 Kälber, 1 Tier. Die Gesamtstrecke beschreibt Kaiser Karl in seinem Tagebuch mit über 300 Stück (Quelle: Bachofen von Echt & W. Hoffer: Jagdgeschichte Steiermarks, IV Bd, S 220 f)
Erzherzog Johann 1818 kauft EHJ den Brandhof, einen in über 1000m Seehöhe gelegenen Hof zur Erforschung der Viehzucht und Alpwirtschaft auf der Nordabdachung des steirischen Seebergs.
Kaiser Maximilian mit Gamsschaft, Figurine von Cleo Hammer-Purgstall
Brandhof in der Nähe von Mariazell
Einer der wichtigsten Jagd-“Beamten“ Maximilians war seit 1497 der oberste „Birgmeister“(Gebirgsmeister) und Gamsjäger Kaspar aus Garamais, der Lechtaler. Der erfahrene Jäger stürzte während einer Gamsjagd mit dem Kaiser oberhalb der Bacheralm bei Hohentauern (Bez. Murtal) am 11.Juli 1514 über 200 Klafter ab. Maximilian ließ seinen Jäger in Rottenmann bestatten.
Erzherzog Johann erließ als Pächter von mehr als 30.000 ha Jagd um Mariazell eigene Instructionen für seine Jäger und ließ Wildschutzzonen einrichten, die nur alle 5 Jahre bejagt wurden bzw. Schongebiete wo überhaupt nicht gejagt werden durfte.
Ein weiter Sprung von 250 Jahren gibt uns dann einen Einblick, wie man in dieser Zeit mit dem Gamswild umgegangen ist. Kaiser Karl VI wurde von den Steirischen Ständen zur Gamsjagd am Hochreiting eingeladen, ein Gamsriegler.
Anhand der von Erzherzog Johann eigenhändig geführten Schusslisten kann man erkennen, dass einerseits die Zahl der Jäger gering gehalten wurde und dass vor allem sehr gut geschossen wurde, 12 abgegebene Schüsse, 9 Stück Gamswild erlegt.
Gamsriegler wurden nur zwischen 12.00 und 16.00 (Ende) durchgeführt, dann war das ganze Jahr in diesem Revierteil Ruhe.
Schussliste der Gemsjagd 1855 am Brandhof
Er erließ eigene Abschusspläne, weit bevor es einen reglementierten Wildabschuss gab „Auf meinem Stande wenige Pflanzen, nur die Priumla Glutinosa blühte in Menge. Da saß ich allein im Sonnenschein, meinen Gedanken freyen Lauf ungestört lassend. Mir war wohl. Ich dachte an das Treiben der Menschen, an den Krieg in der Krim, eine wahre Strafe Gottes, an den Ehrgeiz, Selbstsucht, Eitelkeit etc. und dankte dem Herrn, daß er mir und den Meinigen Frieden gegeben. Ich möchte mit niemandem tauschen. Gemsen sah ich genug, zuerst kamen vor mir 40, lauter Geißen und Kitze, die waren sicher, daß ihnen nichts geschieht. Als diese weggezogen, trennte sich ein alter Bock, den nahm ich aufs Korn und schoß ihn. Alles, was noch später kam, ließ ich gehen, ich hatte genug mit meinem Schusse.“ Dass der Gamswildbestand am Hochschwab und in dessen Umgebung heute sehr angesehen ist, ist nur auf die Umstände zurückzuführen, dass im 19. Jahrhundert hier ein wohlwollendes Denken diesem Wild gegenüber eingesetzt hat, denn es wurde in dieser Zeit und auch davor sehr viel an Gamswild von Wildschützen aus der Natur entnommen. Am 8. Juni 1876 erließ Kaiser Franz Josef mit Zustimmung des Landtages des Herzogthums Steiermark „betreffend die Schonzeit des Wildes“ ein Gesetz, das unter anderem „§ 1 bei Ausübung der Jagd folgende Schonzeit zu beachten ist: für Gemswild vom 15. Dezember bis Ende Juli. Eine wohldurchdachte Schonung des Gamswildes nach der Brunft.
FOTOS: UMJ, KH.Wirnsberger, N.Lackner Karlheinz Wirnsberger Jagdmuseum Schloss Stainz Email: kh.wirnsberger@ museum-joanneum.at Öffnungszeiten: Die – So, bis 30. November 2019 Seite 33
VERBANDSGESCHEHEN BEZIRKSGRUPPE MURAU
Einzigartige Schießspsee Der Steirische Aufsichtsjägerverband, te Wasserscheiben-Schießen am traumhaft idyllisch gelegenen Schattensee in der Krakau.
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ei dieser einzigartigen Schießsportart werden Zielscheiben am Ufergrund aufgestellt. Allerdings wi
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Fotos: © Christine Wieser/Meine Steirische
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Stolz Bezirk Murau
6 neue Berg- und Naturwächter angelobt
Willi Körbler bei seinen Grußworten neben dem Bezirkseinsatzleiter der Steir. Berg- und Naturwacht Johann Tanner
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m Naturparkhotel Lambrechterhof in St. Lambrecht präsentierte der Bezirkseinsatzleiter Johann Tanner am 30. März bei der Jahrestagung einen stolzen Leistungsbericht:
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VERBANDSGESCHEHEN BEZIRKSGRUPPE BRUCK / MÜRZZUSCHLAG
Der Vorstand der Bezirksgruppe Bruck/Mürzzuschlag.
Bezirksgruppe Bruck/Mürzzuschlag gegründet
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m Dienstag den 09.07.2019 fand unter der Leitung des Landesobmann Ing. Hanshelmut Helm beim Gasthof Oberer Gesslbauer in der Stanz, die Gründungs Veranstaltung statt. Zahlreiche Ehrengäste, Bürgermeister Ing. Fritz Pichler , Bjm. Ofö. Ing. Hannes Fraiss , Bjm. Anton Karlon, Harald Bauer (Bezirksobmann Weidwerk mit Zukunft) und der Landeskassier Siegfried Edlinger mit Gattin, sowie Vorstandsmitglied Dr. Bruno Pflüger konnten bei musikalischer Umrahmung durch die Turnauer Jagdhornbläser und Harmonika Klängen begrüßt werden!
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Der neu gewählte Obmann Hubert Treitler und seine Stellvertretung Daniela Berger, präsentierten die geplanten Projekte für das kommende Jahr. Zerwirkkurse, Vorträge, Anschuß Seminar, Erste-Hilfe-Kurse für Jäger, AJ-Ball und einiges mehr. Ein Dankeschön dem Obmann der Bezirksgruppe Murau , Herrn Willi Körbler , für seinen Einsatz der Neu Gründung , welcher ebenfalls mit seiner Gattin der Gründungsveranstaltung beiwohnte. Großen Dank an den Wirt Gernot Grünbichler für die großzügige kulinarische Einladung .
Der neue Vorstand setzt sich aus folgenden Ansprechpartnern zusammen: Obmann: Hubert Treitler Obmann Stv: Daniela Berger Schriftführer: Ing. Bernhard Lechner Schriftführer Stv.: Patrik Auer Kassier: Siegfried Treitler Kassier Stv.: Erich Markfelder Kassaprüfer: Johannes Altmann Kassaprüfer: Gernot Grünbichler 29. September Thörler Kirtag 05. Oktober Erntedank in Aflenz Umzug mit einem Festwagen 07. November Zerwirkkurs Fleischerei Aigner Aflenz max. 14 Personen Kosten € 20,09. November Hubertusandacht in St. Ilgen
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Werner Leitner (li) bei der Erklärung unterschiedlicher Fallentypen
Fotos: KK
BEZIRKSGRUPPE LEIBNITZ
Erfolgreiche Fangjagd
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ie nachhaltige Bejagung des Raubwildes ist – neben der Biotophege – die wichtigste Maßnahme zur Erhaltung unserer Niederwildund Raufußhühnerbesätze. Die Jagd mit der Falle ist hierbei eine der effizientesten Methoden. Aufgrund des großen, auch bezirksübergreifenden Interesses, an der Informationsveranstaltung waren die Teilnehmerplätze schnell vergeben. Ein zweiter Termin wurde deshalb ausgeschrieben. Bezirksobmann Thomas Weinzerl (Leibnitz) konnte pro Kurs 15 Teilnehmer im Versuchsrevier und Fallenpark vom Vortragen-
den Werner Ch. Leitner in Weitendorf/Wildon begrüßen und bedankte sich auch vorab bei Bezirksschriftführer Ing. Christian Hopf für Organisation beider Veranstaltungen. Vorstandsmitglied der steirischen Landesjägerschaft, Referatsleiter für Niederwild, Werner Ch. Leitner erläuterte in sachlicher, kompetenter Weise mit aktuellen und funktionsbereiten Anschauungsmodellen folgende Schwerpunkte:
• Rechtliche Grundlagen der Fangjagd • Wo soll ich meine Fangplätze errichten?
• Welche Köder verwende ich für welche Wildart?
• Vorbereitung eines Fangplatzes
• Prinzip der Neugier
• Welche Fallentypen gibt es und wie werden sie verwendet? • Wie sind Fallen zu kontrollieren (Signaleinrichtungen, Fallenmelder…)? • Tierschutzrechtliche Behebung des Fangwildes Im Anschluss an den motivierenden Vortrag und nach angeregter Diskussion, bedankte sich BO Thomas Weinzerl beim Vortragenden Werner Ch. Leitner. Seite 37
AUFSICHTSJÄGERTAG 2019 IN ADMONT
VERBANDSGESCHEHEN
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Aufsichtsjägertag Admont 2019
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er heurige Aufsichtsjägertag hatte irgendwie den Wurm drin. Begonnen hat alles mit einer Einladung, die kein Datum und eine falsche Telefonnummer für die Anmeldung hatte. Weiter ging es mit einem Bus, der durch ein Missverständnis für einen anderen Tag reserviert wurde. Trotz dieser vielen Hindernisse war dieser Aufsichtsjägertag sehr gut besucht. Neben Landesobmann Ing. Otto Burböck mit seiner Gattin vom Salzburger Jagdschutzverein konnte auch Prinz Karl v. u. z. Liechtenstein und fast alle Bezirksobmänner begrüßt werden. Wir haben den AJ-Tag mit einer Messfeier unter P. Kolomann
Viertler in der Stiftskirche Admont begonnen. Umrahmt hat diese Messe die Jagdhornbläsergruppe Gesäuse unter Hornmeister Nagl. Herzlichen Dank dafür. Das Team um FD. DI. Andreas Holzinger entschied auf Grund des Regens und vor allem wegen des Nebels die Exkursion im Gesäuse nicht abzuhalten. So ging es nach einem ausgezeichneten Mittagessen im Gasthof Pirafellner in die Museen des Stiftes Admont. Für viele war es der erste Besuch des Naturhistorischen Museums und der Stiftsbibliothek. Da FD DI. Holzinger sein Programm nicht abhalten konnte, bot er an bei einer unserer nächsten Veranstaltungen
mit seinen Mitarbeitern über pro und Kontra von Rotwildwinterfütterungen zu referieren und zu diskutieren. Leider war eine Umorganisation in der kurzen Zeit nicht möglich. Bei den Gesprächen mit den Besuchern hat sich aber auch ergeben, dass sich vielleicht einige Mitglieder aus dem Bezirk Liezen zusammenfinden und eine Bezirksgruppe gründen werden. Ich danke allen, die an diesem Aufsichtsjägertag teilgenommen haben und nochmals für Ihr Verständnis. Besonderer Dank auch an alle die bei der Organisation dabei waren und so rasch und flexibel auf die entstandenen Umstände reagiert haben.
Foto: KK
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Mitgliederwerbeaktion 2019 Sehr geehrte Mitglieder, der Steirische Aufsichtsjäger-Verband plant für das heurige Jahr eine Mitgliederwerbeaktion. Diese sieht wie folgt aus: Jeder, der ein Mitglied wirbt, vermerkt dies mit seinem Namen und Adresse auf der Beitrittserklärung. Jeder Werber kommt in einen Topf und nimmt bei der Vollversammlung 2020 an einer Verlosung teil, wo ein Preis im Wert von 500,00 Euro zu gewinnen sein wird. Das heißt, je mehr jemand wirbt, desto größer sind die Chancen den Preis zu gewinnen. Für geworbene Mitglieder ist in diesem Jahr kein Mitgliedsbeitrag mehr zu bezahlen. Wir hoffen, dass wir dadurch zahlreiche neue Mitglieder begrüßen dürfen, damit wir als Verband stärker auftreten und argumentieren können. Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Sehr geehrtes Team vom StAJV! Es freut mich euch mitteilen zu können, dass ich gestern am 03.09.2019 meinen Gewinn vom AJ-Tag 2018 in Stübing einlösen konnte. Unter der perfekten Pirschführung von OFÖ Ing. Wolfgang Handl, konnte ich bei „Kaiserwetter“ den von Hrn. Karl Prinz von Liechtenstein zur Verfügung gestellten Gamsbock erlegen Weidmannsheil und schöne Grüße, Wolfgang Kammerer
Wir sind ein Partnerbetrieb des Steirischen Ausichtsjägerverbandes. Bei Vorlage der Mitgliedskarte, profitieren Sie durch zahlreiche Ermäßigungen. Ausgenommen Aktionsware, bereits reduzierte Ware und Gutscheine. Seite 39
Fotos: © Kh. Wirnsberger
hinten v. li. Rupert Prommegger, Oti Striedinger, Hannes Trinkl, Sepp Prommegger, Michael Walchhofer, Reinhold Schneider; vorne v. li. Hermann Neubauer, Thomas Morgenstern, Leonhard Stock, Annemarie Moser-Pröll, Fritz Strobl
BAYERWALD JAGD & FORST FEIERTE ERÖFFNUNG IN ST. MICHAEL IM LUNGAU 800 Quadratmeter, mehr als 70 Marken und weit über 4.000 Artikel - das sind die Eckdaten der neuen Bayer- wald Jagd & ForstZentrale, die vor wenigen Tagen im Rahmen eines eindrucksvollen Festes in St. Michael im Lungau eröffnet wurde. Zahlreiche prominente Gäste, ein Rahmenprogramm mit Hubschrauberrundflügen mit Thomas Morgenstern und eine Tombola mit Preisen im Wert von nicht weniger als 15.000 Euro prägten die gelungene Feier. Markenbotschafter Fritz Strobl Für das neueste Projekt ihrer Firmengruppe konnten die Pongauer Brüder Sepp und Rupert Prommegger Olympiasieger Fritz Strobl als Markenbotschafter gewinnen. Seite 40
Der ehemalige Schirennläufer aus Gerlamoos ist mit den Pongauer Geschäftspartnern nicht nur privat gut befreundet, er teilt mit ihnen auch die Jagd- leidenschaft. Und rund um das Weidwerk kann Bayerwald mit Qualität und großer Auswahl punkten. Dank Waffenmeister Franz Schroth und Standortleiterin Isabella Rossmann erfahren die Kunden die beste Be- treuung im modernen Shop. Mehr über die große Auswahl an Jagdzubehör, Bekleidung sowie Artikeln für Forst und Freizeit kann man auch bequem von Zuhause aus im Online-Shop unter www. bayerwald-jagd. com erkunden. Neben hochwertigem Jagdbedarf,
trendiger Trachten- bekleidung und praktischer Outdoor-Mode der Eigen- marke Bayerwald bietet der Shop unter anderem Her- ren-, Damen-, Wander- und Sicherheitsschuhe, Stiefel und Gamaschen sowie Artikel von Ballistol, Meindl und weiteren führenden Marken. Ein sorgenfreies und si- cheres Jagd-, Outdoor- und Freizeiterlebnis steht für Bayerwald an oberster Stelle und dementsprechend will man die Kunden mit einem umfangreichen Sortiment bestmöglich unterstützen. Bayerwald Jagd & Forst Gewerbestraße 471 A - 5582 St. Michael Tel. +43 50 270 500 www.bayerwald-jagd.com
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Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse
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Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.– pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Gratkorn IBAN AT79 3811 1000 0017 4037
Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.
(Datum) (Unterschrift)
Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger n Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht
Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.
n Jagdfunktionär:
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