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Ausgabe 5 - Frühling 2016 Preis: € 4,90
Foto: © amajk
Ein unabhängiges Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
www.aufsichtsjaeger-steiermark.at
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inhalt
vorwort
GASTKOMMENTAR Dr. Barbara Fiala-Köck, Tierschutzombudsfrau Steiermark Schwarzwild Teil 1
Kontakt zu Grundeigen tümern, Info-Austausch Mystisches über Leitbache, Rausche und Co?
IM REVIER Die Bekassine, häufigste Schnepfenart Europas Der Fischotter 0tters Heimkehr – Fischers Leiden
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JAGDHUNDERASSEN Nichts für Langweiler – der Irish Terrier
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Oberschützenmeister Gerd Kaufmann Der Schützenverein der Landeshauptstadt Graz
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„Unjagden prägen das Bild der Jagd“
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IM Interview
LUCIUS
Landesobmann Hanshelmut Helm
Werte AJKameraden!
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ie halten die erste Ausgabe 2016 des „Steirischen Aufsichtsjägers“ in den Händen. Ein herzlicher Dank an alle, die Druckkostenbeiträge einbezahlt haben und damit die Wertschätzung unserer Arbeit geleistet haben. Es zeigt uns aber auch, dass wir diesen Weg weitergehen und versuchen, natürlich die Qualität dieser Fachzeitung zu halten. Ich hoffe, wir treffen Ihren Geschmack. Neu ist, dass die Zeitung mit dieser Ausgabe nur mehr an unsere Mitglieder versendet wird. All jene, die bisher die Zeitung ohne Mitgliedschaft erhalten haben und an unserer Zeitung interessiert sind, können bei uns Mitglied werden oder die Zeitung ohne Mitgliedschaft abonnieren. Das oft nachgefragte Hutabzeichen ist ab April bei unseren Veranstaltungen erhältlich.
RECHT Drohen uns Verschärfungen des Waffengesetzes?
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Der Aufsichtsjäger im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen
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Erste Hilfe im Revier
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VERBANDSGESCHEHEN
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Die Zeit der ruhenden Jagd ist auch die Zeit der Abschussplanung und Trophäenschauen. Bitte nehmt euer Recht als Jagdaufsichtsorgan wahr und lasst euch den Abschussplan vom Jagdherrn vorlegen. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Aufsichtsjäger sollen ihre Rechte und Pflichten ernst nehmen; dadurch werden wir glaubwürdig und anerkannt. Nutzt auch die Möglichkeit, euch persönlich weiterzubilden; wir bieten wieder eine Reihe von Veranstaltungen an. Bestens ausgebildete Aufsichtsjäger sind das Aushängeschild der steirischen Jagd, und das sollen wir uns nicht nehmen lassen.
BEITRITSERKLÄRUNG
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Weidmannsheil! Seite 3
gastkommentar
Jagd und zeitgemäßes Tierschutzverständnis Stand: 05.02.2016, Teil 1
Dr. Barbara Fiala-Köck, Tierschutzombudsfrau Steiermark Foto: Frauke Lejeune/Vetmeduni Vienna
Barbara Fiala-Köck
Als Tierschutzombudsfrau habe ich die Interessen des Tierschutzes zu vertreten und stehe im Spannungsfeld zwischen Schutz und Nutzen tierlicher Lebewesen. Tierschutz hat sich in den letzten Jahren zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen entwickelt. Bei Heimtieren, wie Hund und Katze, werden Begriffe wie Mitgeschöpflichkeit, Wertschätzung und Anerkennung unmittelbar verknüpft. Die Nutztierhaltung, aber auch die Jagd steht im Fokus der gesellschaftlichen Diskussion. „Some we love, some we hate, some we eat“ spiegelt deutlich den unterschiedlichen Zugang der Menschen zu tierlichen Lebewesen.
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ie Wahrnehmung von Tieren in der Öffentlichkeit hat sich verändert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Tiere nicht nur Schmerzen und Leiden empfinden können, sondern auch in der Lage sind, komplexe Denkleistungen zu vollbringen, empathiefähig sind und sogar trauern können. Dies erfordert zwangsläufig eine Reflexion darüber, wie wir mit unseren Tieren umgehen. Die Frage der Tiernutzung ist auch mit ökologischer Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit gegenüber Mensch, Tier und Natur als Teil der Biodiversität verbunden. Mit diesem Wertewandel, der geänderten MenschTier-Beziehung und einer zunehmend jagdkritischen Gesellschaft muss sich auch die Jagd auseinandersetzen, basieren doch viele Handlungen in der Jagd auf tradierten, wenig hinterfragten und gewohnten Abläufen. Eine Sonderstellung des Menschen gegenüber den Tieren lässt sich nicht weiter aufrechterhalten. Heute prägen die biologischen Gemeinsamkeiten von Mensch
und Tier die Auseinandersetzung über den moralischen Status und die Nutzung von Tieren. Sie macht eine neue Orientierung nötig.
on für das Jagen im 21. Jahrhundert zu geben.
Europaweite gezielte Kampagnen von Natur- und Tierschutzorganisationen gegen Auswüchse und Praktiken der Jagd, welche sich mit einem zeitgemäßen Natur- und Tierschutzverständnis nicht mehr vereinen lassen, machen eine Reflexion über eine Jagdethik des 21. Jahrhunderts unumgänglich.
„Jagen“ im engeren Sinn bedeutet das Aufspüren, Verfolgen, Nachstellen, Fangen und Erbeuten von jagdbarem Wild. WINKELMAYER (2014) beleuchtet Jagd als vielschichtigen Begriff für unterschiedliche Praktiken und Tätigkeiten. So ist zu unterscheiden zwischen dem rechtlichen/gesetzlichen Jagdbegriff, dem populären Jagdbegriff (in MEYERS Lexikon 2008) und dem Begriff der „nachhaltigen Jagd“ nach den „FUST-Positionen“. Diese geben zu aktuellen Themen Orientierungshilfen für die Praxis. Ein Ziel des seit 1969 bestehenden Projektes ist die möglichst ganzheitliche Untersuchung der Mensch-Umwelt-Wechselwirkungen, um daraus Konsequenzen für eine ökologisch ausgerichtete Landeskultur mit nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen abzuleiten. Namhafte internationale Experten arbeiten an diesem
Über aktuelle tierschutzrechtliche Anforderungen informiert zu sein, um entsprechend handeln zu können, ist daher für Jägerinnen und Jäger von großer Bedeutung. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Form des Jagens auch für mich als Tierschutzombudsfrau vertretbar ist, geht in weiterer Folge auf das Spannungsfeld Jagd und zeitgemäßer Tierschutz ein und versucht eine ethische Legitimati-
1. Der Begriff „Jagd“:
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Projekt mit. Nachhaltige Jagd wird in drei Bereiche unterteilt, den ökologischen, den ökonomischen und den soziokulturellen Bereich. Im ökologischen Bereich soll durch die Jagdausübung die Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt des Wildes, die Erhaltung und Verbesserung der Wildlebensräume und die natürliche genetische Vielfalt der Wildarten gewährleistet werden. Die Jagdausübung soll im ökonomischen Bereich jagdwirtschaftliche Ertragsfähigkeit sichern und verbessern, die Kondition des Wildes erhalten und fördern, Schaden in der Land- und Forstwirtschaft vermeiden und Synergien mit anderen Wirtschaftszweigen nutzen. Die Berücksichtigung der jagdlichen Nutzungsinteressen der Bevölkerung, lokale Arbeitsplatzsicherung, Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung und Berücksichtigung des Wohlbefindens von Wildtieren gelten als Eckpunkte des soziokulturellen Bereiches. Diese Grundprinzipien einer nachhaltigen Jagd können von mir auch in meiner Funktion als Tierschutzombudsfrau mitgetragen werden, wiewohl nach heutigem Tierschutzverständnis zusätzlich insbesondere die Fragen der Leidenszufügung, der Unerlässlichkeit des Tötens und des respektvollen Umgangs mit freilebenden Wildtieren besondere Berücksichtigung finden müssen. Auch die Tatsache, dass Menschen aus Gewissensgründen (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012) die Jagd auf ihrem Eigentum nicht dulden müssen, wenn sie „das Töten von Tieren nicht mit ihrem Gewissen vereinen können“, und
diesbezügliche Anträge auch bei österreichischen Bezirksverwaltungsbehörden erfordern ein grundsätzliches und klares Bekenntnis darüber, welche Formen der Jagd im 21. Jahrhundert ethisch vertretbar und mit einem zeitgemäßen Tierschutzverständnis vereinbar sind.
2. Jagd und zeitgemäßes Tierschutzverständnis: 2.1. Bundestierschutzgesetz: Das in Österreich seit 1.1.2005 gültige Bundestierschutzgesetz, im Folgenden TSchG genannt, hat den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf zum Ziel. Es gilt das Verbot, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in schwere Angst zu versetzen; diese Grundsatzbestimmung gilt für alle Tiere, sie beschränkt sich also nicht nur auf Wirbeltiere oder gar Säugetiere. Zum besseren Verständnis werden einige Begriffe näher definiert: Als „Wohlbefinden wird ein Zustand physischer und psychischer Harmonie des Tieres in sich und mit der Umwelt verstanden“. Schmerzen sind unangenehme Sinnes- und Gefühlserlebnisse im Zusammenhang mit tatsächlicher oder potenzieller Gewebsschädigung. Leiden sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwe-
sentliche Zeitspanne andauern. Die Ausübung der Jagd ist von den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes ausgenommen, nicht aber die Haltung und Ausbildung von Tieren, die zur Unterstützung der Jagd und der Fischerei eingesetzt werden. § 3. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für alle Tiere. (4) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Ausübung der Jagd und der Fischerei. Nicht als Ausübung der Jagd oder der Fischerei gelten 1. die Haltung und Ausbildung von Tieren, die zur Unterstützung der Jagd oder der Fischerei eingesetzt werden, 2. die Haltung von Tieren in Gehegen zu anderen als jagdlichen Zwecken, 3. die Haltung von Fischen zu anderen Zwecken als der Fischerei. Mit GZ.: G 167/2014-11, V 8384/2014-11 vom 4.3.2015 wurde auch seitens des Verfassungsgerichtshofs der Antrag eines Beschwerdeführers, die Wortfolge „und Ausbildung“ in § 3 Abs. 4 Z1 TSchG als verfassungswidrig aufzuheben, abgewiesen. Auch der Antrag, die DiensthundeAusbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 494/2004, und die Verordnung hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, als gesetzwidrig aufzuheben, wurde zurückgewiesen. Von den Bestimmungen des § 222 des Strafgesetzbuches (wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen) gibt es keine Ausnahme für die
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gastkommentar Jagd. Im Strafrechtsänderungsgesetz 2015, welches am 1.1.2016 in Kraft treten soll, wird der diesbezügliche Strafrahmen auf 2 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. § 222 StGB definiert auch, dass es verboten ist, Wirbeltiere mutwillig zu töten. § 6 TSchG normiert, dass das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund verboten ist. Die mutwillige Tötung umfasst Tötungshandlungen, die aus einem sittlich verwerflichen Motiv mit böswilliger Absicht bzw. ohne jeden rational nachvollziehbaren Grund gesetzt werden. Der vernünftige Grund nach dem TSchG stellt höhere Anforderungen an die Rechtfertigung der Tötung eines Tieres als das Verbot der mutwilligen Tötung. Diese Bedingung gilt nach dem TSchG für alle, auch für wirbellose Tiere. Die Tötung von Tieren ist dann gerechtfertigt, wenn sie auf Grund einer Rechtsvorschrift ausdrücklich zulässig bzw. geboten ist, z.B. bei der Schlachtung bzw. Tötung von Nutztieren und Futtertieren, der Tötung von Tieren im Rahmen der Schädlingsbekämpfung und der Tötung von Tieren zum Zwecke der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Beurteilung des Vorliegens eines „vernünftigen Grundes“ setzt eine gesamthafte Güterbzw. Interessenabwägung voraus, d.h., dass das Interesse an der Tötung des Tieres den Interessen des Tieres bzw. des Tierschutzes gegenüberzustellen ist. Tierschutz ist mittlerweile ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse. Der Grund für die Tötung eines Tieres muss triftig, einsichtig, von einem schutzwürdigen Interesse getragen sein und schwerer wiegen als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit. Ökonomische Gründe allein, wie z. B. Arbeits-, Zeit- und Kostenersparnis oder
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das Streben nach Gewinnmaximierung, sind nicht geeignet, die Anforderungen an das Vorliegen eines „vernünftigen Grundes“ zu erfüllen. Der Zweck, der mit der Tötung des Tieres erreicht wird, darf weder rechtswidrig sein noch gegen die guten Sitten verstoßen. Die Tötung muss als Mittel zur Erreichung eines als legitim beurteilten Zwecks geeignet und erforderlich sein. Die Tötung muss unter Zufügung der geringstmöglichen Belastung möglichst rasch und schmerzlos durchgeführt werden. Auch wenn das Töten von Tieren im Rahmen der Jagd streng rechtlich gesehen davon nicht umfasst ist, muss sich meines Erachtens die Jagd mit dieser ethischen Fragestellung auseinandersetzen.
Einige „Brennpunkte“ zwischen Jagdausübung und zeitgemäßem Tierschutz werden im Folgenden diskutiert: 2.2. Tierschutzaspekte bei der Erlegung von Wildtieren: Die Frage nach dem vernünftigen Grund für die Tötung von Tieren steht im Mittelpunkt der Betrachtungen. Das Töten von Tieren ausschließlich, um die Jagdlust zu befriedigen, oder eine reine Jagd auf Trophäenträger stellt keinen vernünftigen Grund dar. Die Nahrungsmittelgewinnung dient als Hauptrechtfertigungsgrund für die Jagd und daher ist Wildbret auch als kostbares Lebensmittel von hoher ethischer und ökologischer Qualität zu behandeln. Bei der Erlegung des Wildes in freier Wildbahn sind allgemeingültige Grundsätze zu beachten: Wild muss richtig angesprochen werden.
Welche Mindestvoraussetzungen müssen eingehalten werden? • Entsprechende Schießfertigkeit des Schützen. • Die Wahl eines der Tierart entsprechenden Kalibers (Mindestkaliber, Mindestauftreffenergie): Auch die 17. Novelle des Steiermärkischen Jagdgesetzes definiert, dass es verboten ist, auf Schalenwild mit Kugelpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m Entfernung weniger als 2000 Joule, bei Rehwild weniger als 1000 Joule beträgt. • Die vertretbare Schussentfernung: Riskante Weitschüsse sind aus Tierschutzsicht abzulehnen. Selbst wenn moderne Zielfernrohrtechnik Schussentfernungen erhöht, steigt auch die Zahl der nicht tödlichen Treffer. • Die vertretbaren Bedingungen beim Schuss (Lichtverhältnisse, Nebel, etwaige Hindernisse im Schussfeld …), der Schusswinkel (Schussabgabe möglichst nur auf breit stehendes Wild), die eventuelle Bewegungsgeschwindigkeit des Wildes. • Schussfolge bei der Erlegung von Tier und Kalb bzw. Geiß und Kitz: In jener Zeit, in der das Jungtier noch unselbständig ist, ist es immer als Erstes zu erlegen. Ehestmögliche Nachsuche, um unnötige Leiden und Qualen zu vermeiden. • Zweckmäßige Ausrüstung (optimal eingeschossenes, funktionstüchtiges Gewehr, Taschenlampe für die Nachsuche). Diese Punkte können als Grundsätze der Weidgerechtigkeit bzw. eines zeitgemäßen Tierschutzverständnisses angesehen werden. Weidgerechtigkeit ist gleichbe-
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deutend mit dem Streben nach ethisch einwandfreiem Verhalten auf der Jagd. Oberstes Ziel muss es sein, Wildtieren nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen und sie in schwere Angst zu versetzen.
Als Tierquälerei gelten: • Ein freihändiger, nicht tödlicher Schuss auf ein 200 m entferntes Reh. Riskante Weitschüsse ohne Gewehrauflage bergen immer die Gefahr eines schlechten Treffers. • Verwenden eines nicht schalenwildgerechten Kalibers, z. B. Kleinkaliberpatrone für Rehwild (.22 l. r.). Das Wildtier verendet nicht sofort; unnötige Schmerzen und Leiden werden verursacht. Diese Vorgangsweise ist daher nicht vertretbar. • Erschießen eines (tatsächlich wildernden) Hundes mittlerer bis großer Größe mit Schrot – es gibt ein höchstgerichtliches Urteil, dass ein Hund mit über 5 kg Körpergewicht dem Schalenwild gleichzusetzen ist und daher ein schalenwildgerechtes Mindestkaliber zu verwenden ist. Das Töten von Heimtieren – auch wenn es im Einklang mit gültigen jagdrechtlichen Bestimmungen geschieht – ist nicht mehr gesellschaftsver-
träglich. Alle Möglichkeiten der Information und Bewusstseinsbildung, auch unter Einbindung der Tierschutzombudsstelle, sind davor auszuschöpfen.
gründen ist es nicht unmittelbar möglich, eine Nachsuche durchzuführen, sodass Wildtiere oft erst nach Stunden von ihren Leiden erlöst werden.
• Das bewusste „Weichschießen“ eines Wildtieres, um für die Jagdhundeausbildung eine Übungsmöglichkeit zu haben.
Die Bewegungsjagd ist als gelindestes Mittel zur Senkung des dauernden Jagddruckes bei Einzelabschüssen zu akzeptieren bzw. um den Abschussplan zu erfüllen. Aufgrund der hohen Tierschutzrelevanz sind eine umsichtige Organisation dieser Bewegungsjagden sowie geübte Schützen mit entsprechender Schussdisziplin unabdingbar erforderlich. Bewegungsjagden insbesondere im Spätwinter, nach der Wintersonnenwende, stellen eine besondere Belastung für Schalenwild dar. Im Winter werden bei Rot- und Rehwild Körpertemperatur und Pulsfrequenz reduziert und wird Energie gespart. Jede Beunruhigung, nicht nur die jagdliche, bedeutet Stress und kostet Energie. Abschusszeiten in den Jänner hinein sind daher im Hinblick auf die ohnehin so langen Jagdzeiten grundsätzlich abzulehnen. Bewegungsjagden in Jagdgattern sind keinesfalls zur Bestandsreduktion oder zur Vermeidung von Jagddruck notwendig und daher besonders tierschutzrelevant. Unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Tierschutzrechtes kann hier sehr schnell der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sein.
2.3. Bewegungsjagden und Tierschutz: Vom Begriff „Bewegungsjagd“ werden Jagdmethoden erfasst, bei denen Wild beunruhigt und in Bewegung gebracht wird, wie z.B. der Gemeinschaftsansitz mit Anrühren des Wildes, die Drück-, Riegel- oder die Stöberjagd. Während bei Ansitzjagden ein Schuss mit größtmöglicher Treffsicherheit angebracht werden kann, sind die Rahmenbedingungen bei Bewegungsjagden wesentlich ungünstiger. Wild ist in Bewegung, der Schusswinkel oftmals nicht ideal. Nach Untersuchungen von KRUG wiesen von 100 vom Ansitz geschossenen Wildschweinen 90 einen Blattschuss auf. Bei der gleichen Zahl auf der Drückjagd erlegter Wildschweine wurde nur bei 25% bis 35% ein Blattschuss festgestellt, die übrigen wiesen Keulen-, Lauf- oder Weidwundschüsse auf. Aus Sicherheits-
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Schwarzwild Teil 2
von RJ Hofer Michael
Kontakt zu Grundeigen RJ Hofer Michael
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enn wir in einer Pachtjagd unser Weidwerk ausüben, dann sollte uns bewusst sein, dass wir uns ständig auf fremdem Grund und Boden bewegen und wir somit in Bezug auf unseren Handlungsfreiraum einer enormen Abhängigkeit unterliegen. Auch wenn dieser schlussendlich auch zum Wohle des Grundeigentümers bezüglich der Eindämmung von Wildschäden nötig wäre. Sobald wir also eine Schwarzwild-Interessengemeinschaft gegründet haben, folgt der Schritt der Kontaktaufnahme zu den Grundeigentümern. Bei einer Genossenschaftsjagd wird so ein Treffen auf Grund der höheren Anzahl der Personen in einer dementsprechenden Lokalität abgehalten werden müssen. Selbstverständlich werden wir, egal ob das Treffen im Feuerwehrhaus, im Gemeindesaal oder im Wirtshaus stattfindet, an diesem Abend als Gastgeber die Zeche übernehmen. Am einfachsten ist es, diese Einladungen über die Jagdausschussobmänner ausbringen zu lassen. Von sehr großer Bedeutung ist, wer nach der offiziellen Begrüßung der Jagdherren die Anliegen vorbringt. Nicht jedermann ist dazu geeignet, in einer manchmal ohnehin schon angespannten Atmosphäre die richtigen Worte zu finden.
Was sind unsere Anliegen und wie lauten die Kernsätze? Wir bedanken uns, auf eurem Grund und Boden jagen zu dürfen. Wir haben ein gemeinsames Problem durch die Schwarzwildschäden. Keine Lügen verbreiten oder nicht Seite 8
haltbare Hoffnungen erwecken. Wir sollten keine Unterschiede bezüglich Wild machen; Bock fegt, Hirsch schält, Sau gräbt. Wir müssen lernen, mit den Sauen zu leben. Sauen sind auf Grund ihrer Lernfähigkeit und Lebensweise sehr schwer zu bejagen. Aber wir nehmen dieses Problem ernst und sind bemüht, dagegen einzuwirken. Zu diesem Zweck haben wir eine Schwarzwild-Interessengemeinschaft gegründet, um effizienter, einheitlich und schneller agieren zu können. Für ein Gelingen dieses Unterfangens sind wir auf euer Wohlwollen und eure Mithilfe angewiesen. Dafür benötigen wir von euch folgende Vorinformationen: Wo wird heuer welche Frucht angebaut? Sind unentdeckte Suhlen vorhanden? An welchen Stellen stecken die Sauen eurer Meinung nach unter Tage? Wo und wann treten alljährlich wiederkehrende Schäden auf? Dafür benötigen wir von euch folgende unmittelbaren Informationen: Frische Schäden, und zwar zum Zeitpunkt des Entdeckens. Feldbestellung: Wo werden morgen Mais, Getreide, Erbsen, Erdäpfel angebaut? Frische Saufährten im Morgentau, auf einem geeggten Acker, am Traktorweg, bei Neuschnee, … Jede direkte Beobachtung, auch selbst vernommene Lautäußerungen oder Geruch. Mit einem Wort alles, wirklich alles, was helfen könnte, um darauf richtig reagieren zu können. Dafür benötigen wir von euch
an manchen Stellen folgendes Entgegenkommen: Schuss-Schneise zwischen Wald und Feld bei gefährdetem Fruchtanbau. Schuss-Schneise zwischen Feldern mit gefährdetem Fruchtanbau. Mittige Aussparung (SchussSchneise, mind. 50 mal 10 Meter) bei Anbau von großen Maisfeldern. Die Auflistung zeigt uns, glaube ich, wie abhängig wir in solchen landwirtschaftlich genutzten Revieren von den Grundeigentümern sind. Und dabei ließe sich die Liste noch weiterführen. Aber sie wird auch aufzeigen, dass wir uns Gedanken gemacht haben und dass wir gewillt sind, eine positive Veränderung herbeizuführen. Wichtig ist hierbei, dass die Weitergabe von Informationen auch reibungslos funktioniert. Einen Anruf wird jeder tätigen, vielleicht auch noch einen zweiten, aber irgendwann pfeift man drauf. Im Idealfall sollte neben den revierbezogenen Telefonnummern auch die Tel.-Nr. eines einheimischen Jägers, welcher sich ständig vor Ort befindet, allseits bekannt ist und die Gegebenheiten und Flurnamen der einzelnen Reviere der Schwarzwild-Interessengemeinschaft kennt, bekanntgegeben werden. Natürlich muss dann immer, außer einem Dankeswort für die Information, auch eine sofortige Reaktion ersichtlich sein. Bei einem Schaden auf einer Wiese sind zumindest noch am selben Abend Scheuchen aufzustellen. Oder im Idealfall ist sogar ein Abschuss zu tätigen. Dass eine Reparatur der Wiese oder eine Abgeltung in bar, mit Saatgut oder wie auch immer, ebenfalls ehestmöglich zu erfol-
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tümern, Info-Austausch gen hat, versteht sich von selbst. In allen Fällen gilt immer der Leitsatz: Tue Gutes und rede darüber. Nicht etwa aus Propagandagründen, aber zur Information, dass ihre Bemühungen (die der Grundeigentümer) eine Reaktion bei uns auslösen und nicht im Wind verwehen. Wenn wir zum Beispiel nach einer Schadensmeldung am nächsten Morgen mit einer erlegten Sau im Hof des betroffenen Bauern stehen, dann löst dies eine Kettenreaktion bei jenen Landwirten aus, welche sich bis jetzt mit Informationen eher zurückgehalten haben. Bei einem hauptberuflichen Jäger gehört die ständige Präsenz und Erreichbarkeit für die Grundeigentümer einfach zu seinem Aufgabenbereich. Da ein solcher in den meisten Interessengemeinschaften nicht vorhanden sein wird, ist die Gründung einer Art revierübergreifenden Bereitschaftsdienstes von Vorteil. Dabei geht es weniger um eine sofortige Schadensbehebung, sondern in erster Linie um eine unmittelbare Reaktion auf eine Information, welcher Art auch immer diese ist. Wir erhoffen uns ja vorrangig nicht Schadensmeldungen, sondern vielmehr Informationen, die uns in jagdlichen Belangen weiterhelfen. Wenn zum Beispiel ein Landwirt ein Feld mit der Egge bearbeitet und dabei auf frische Saufährten stößt, dann liegt es an ihm, ob er die Egge hebt und diese Stelle, bis wir vor Ort sind, auslässt. Auch wenn es vorerst eigenartig erscheinen mag, aber so eine Information liefert uns nicht nur wichtige Daten, sondern ermöglicht uns auch, in welcher Art auch immer darauf zu reagieren, um bestenfalls mögliche Schäden im Umfeld abzuwehren. In fast jedem Saurevier gibt es Flächen
wie Wiesen, welche aus jagdlicher Sicht nicht vor Schwarzwildübergriffen zu sichern sind. Meist sind dies schattige nasse Stellen, oft nur schwer maschinell zu bearbeiten und ohne große Erträge. Wenn an solchen Stellen alle Jahre wiederkehrend Schäden auftreten, sollte man die Möglichkeiten eines Pachtens dieser Wiese überdenken. Diese könnte man als reine Äsungsfläche für Wild nutzen, und es wäre damit beiden Seiten geholfen. Ein ganz wesentlicher Punkt einer ordentlichen Schwarzwildbewirtschaftung ist es, biotopsverschlechternde und biotopsverbessernde Maßnahmen für Schwarzwild bezüglich eines Lenkungseffektes einzuleiten. Auch hierbei benötigen wir nicht nur die Zustimmung, sondern auch oft die direkte Mithilfe der Grundeigentümer. Natürlich müssen solche Tätigkeiten in Abstimmung auf anderes Wild geschehen. Ich werde zum Beispiel natürlich nicht meine einzige Rotwildsuhle zuschütten, nur damit diese den Sauen nicht zur Verfügung steht. Abgesehen von solchen Überlegungen sollten aber Schritt für Schritt nach einer gut durchdachten Raumplanung die Maßnahmen durchgezogen werden. Zu den biotopverschlechternden Maßnahmen gehören neben dem Zuschütten von Suhlen natürlich auch die Durchforstung von Feldgehölzen, Jungholz, Wertastung und vieles mehr. Dass wir solche Arbeiten weder erzwingen noch in den meisten Fällen eigenhändig durchführen können, ist verständlich. Aber wir können unsere Hilfe anbieten. Oft werden solche Arbeiten auch zu angemessenen Preisen von in Ausbildung befindlichen Land- oder Forstwirtschaftsschülern übernommen. Auch hierbei
kann man sich in der einen oder anderen Form einbringen, um eine Durchführung der Arbeiten herbeizuführen. Betrachten wir unsere Schritte zu einer schwarzwildschadenseindämmenden Bewirtschaftung, so sehen wir, dass immer beide Seiten davon profitieren. Wenn ein Grundeigentümer Schulter an Schulter mit dem Jäger an einem Ziel arbeitet, streckt er ihm nicht auch noch die offene Hand für eine Schadensabgeltung entgegen. Es ist also bei weitem zielführender, eventuelle Ausgaben solcherart anzulegen als in Abgeltungen von Wildschäden. In einem Gebiet, welches schwerwiegende Schwarzwildschäden aufweist, tragen die Jäger ihre Hüte tief ins Gesicht gezogen, verschwinden hinterm Lenkrad und sind im Übrigen auch sehr unsichtbar, um nur jeden möglichen Kontakt mit von Schäden betroffenen Grundeigentümern zu vermeiden. Dieses zwar durchaus verständliche Verhalten gilt es ganz grundlegend zu ändern. Aber nach dem ersten Jahr eines gemeinsamen Agierens wird es uns schon etwas leichter fallen. Und so bietet sich die Vorweihnachtszeit an, mit einem Flascherl vom Besseren bewaffnet jedem einzelnen der Grundeigentümer einen kleinen Besuch abzustatten, um restliche Unklarheiten zu klären, Stimmungen aufzufangen, Neuigkeiten zu erfahren und das nun gemeinsame Jahr positiv abzuschließen. Dabei ist es sehr wichtig, dass man mindestens zu zweit unterwegs ist, denn einer sollte schlussendlich noch fahren können (dürfen).
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Schwarzwild Teil 2
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von RJ Hofer Michael
Jeglichen Futterzugang bei Fütterungen für Schwarzwild verhindern
mmer wieder muss versucht werden, dem Schwarzwild keinerlei Zugang zu Futterquellen zu ermöglichen. Somit hat die Abwehr von Rehfütterungen sehr hohe Priorität. Ein rotwildsicheres Umzäunen hält Sauen nicht davon ab, diese Zäune zu durchbrechen. Direkt am Futterautomaten angebrachte Gitter verhindern jedoch eine Futteraufnahme für Schwarzwild. Die Futterautoma-
ten müssen auch in ihrer Bauweise so massiv ausgefertigt sein, dass sie von den Sauen weder zerstört noch umgekippt werden können. Auch die Deckel müssen sicher verriegelt sein. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass kein Futter auf den Boden gelangen kann, welches Mäuse anlockt und veranlasst, ihre Mauslöcher unter der Fütterung zu bauen. Diese würden sonst ebenfalls von
den Sauen ausgegraben werden, wodurch die Fütterung Schaden erleiden könnte. Der ganze Trick dabei ist, dass die Sauen aufgrund ihrer Anatomie, im Gegensatz zum Rehwild, nicht an das Futter gelangen. Sie können zwar sehr wohl das Haupt durch das Gitter stecken, können aber jedoch weder das Haupt so abwinkeln, dass sie aus der Futterlade fressen können, noch reichen sie so weit vor, da dies durch den Brustkorb verhindert wird. Frischlinge könnten zwar aufgrund ihrer Größe als Ganzes durchs Gitter schlüpfen, jedoch wird dies von den Bachen durch das Weiterziehen verhindert, da sie ja selbst nicht zum Futter gelangen. Und eine Bache wartet eben genauso wenig auf ihre Frischlinge bei einer Futterquelle, wie es Rehgeißen mit ihren Kitzen tun. Üblicherweise finden solche Versuche eines Übergriffes nur zwei, drei Mal statt. Dann haben die Sauen gelernt, dass es keine Möglichkeit gibt, an das Futter zu gelangen. Dies kann man bei Neuschnee anhand der auf wenigen Metern bei der Fütterung vorbeiführenden Saufährten und des Unterlassens eines neuerlichen Versuches, an das Futter zu gelangen, leicht erkennen. Bei Rotwildfütterungen muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass keine Maissilage oder Rübenschnitzel auf den Boden gelangen. Weiters sollten die oberen Außenkanten der Futtertische einerseits eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen, und andererseits sollte die senkrechte LadenInnentiefe 30 cm betragen. Auch muss verhindert werden, dass die Sauen die Tische umkippen können. Zu entsorgende Futterreste müssen ebenfalls für Sauen unzugänglich gelagert werden.
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Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Eigenes Wissen über Sozialstruktur und Ansprechen auf höchsten Level bringen
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ieser Punkt der Maßnahmenliste klingt so einfach und ist doch der schwierigste überhaupt. Und dies, obwohl doch die Fülle der tatsächlichen wissenschaftlichen Arbeiten, der vortragenden (leider auch oft selbsternannten) Experten und die spezifische Fachlektüre zu den Themenbereichen der Jagd enorm sind. Und hier wiederum ganz im Speziellen zum Schwarzwild. Die Schwierigkeit ist immer, gute Lektüre oder seriöse Arbeiten als solche auch zu erkennen bzw. gegenteilig Unfug herauszufiltern. Das kann einem nur gelingen, wenn man bemüht ist, alle diesbezüglich zur Verfügung stehenden Informationen durchzuarbeiten. Dieser Umstand des ständigen „Gibt es – gibt es nicht, falsch – richtig, für und wider“ sollte uns jedoch nicht entmutigen, sondern darin bestätigen, dass wir selbst entscheiden müssen, was unserer Ansicht nach als richtig oder falsch zu bewerten ist und was wir annehmen können. Ebenso, welche Erkenntnisse wir für uns in Anspruch nehmen möchten, um diese natürlich immer mit unseren eigenen oft überdachten, reflektierten und revidierten Erfahrungen in Einklang zu bringen.
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Denn weder der Herr Wissenschaftler X noch der Herr Oberjäger Y trägt die Verantwortung oder muss die Wildschadens-
abgeltungen leisten für unsere eigenen uns anvertrauten Reviere, sondern ausschließlich wir selbst. Sehr oft ist dem Prozess der Wahrheitsfindung bezüglich des Schwarzwilds, dessen Sozialstruktur, seiner Lebensweise usw. ein größerer Stellenwert zuzusprechen als dem eigentlich erlangten Resultat, welches wir nie als endgültig betrachten sollten. So sollte auch meine eigene Artikelserie über Schwarzwild nicht als Versuch, Wissen zu vermitteln, welches wie das meinige immer subjektiv ist, selbst wenn es anderenorts wissenschaftlich untermauert wird, betrachtet werden, sondern lediglich einen möglichen Weg aufzeigen, welcher mich erfolgreich arbeiten ließ. Sich Wissen anzueignen und dieses für sich zu selektieren ist die Pflicht jedes Einzelnen, der in einer Schwarzwildbewirtschaftung aktiv werden will, auch wenn das Ziel einer schadensreduzierenden Schwarzwildbewirtschaftung ein gemeinsames sein sollte und koordiniert vorgegangen werden muss. Der Punkt meiner Maßnahmenliste heißt: Eigenes Wissen bezüglich Schwarzwild auf höchsten Level bringen. Ich möchte ihn mit den Worten „und auf höchstem Level halten“ erweitern. Wir sollten uns also auf einen ständigen Lernprozess einlassen.
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Schwarzwild Folge 2 Aufrechterhaltung
Mystisches über Leitbache, Oder eher doch nicht. Jäger, welche sich seit langem mit Schwarzwild auseinandersetzen und diese Wildart bejagen, empfinden bei den Sauen, ihren sozialen Strukturierungen oder ihrer Fortpflanzung genauso wenig ein Mysterium wie bei der Lebensweise und der Fortpflanzung von Reh, Gams oder Rotwild.
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edoch erkennen sie den sehr komplexen Ablauf in der Rauschzeit und wie wichtig eine intakte soziale Strukturierung dabei ist. Solange wir noch einen naturähnlichen Lebensraum sowie halbwegs den Jahreszeiten angepasste Witterungen und ein „heiles“ Wild vorfinden, können wir davon ausgehen, dass die Rehbrunft im Sommer, die Hirschbrunft im Herbst und die Rauschzeit im Winter stattfindet. Ob bei unseren jagdbaren Wildarten bestimmte einzelne Individuen die Fortpflanzung auslösen, ist relativ unwichtig. Denn der von der Natur vorgegebene Auslösefaktor ist immer der optimale Zeitpunkt für die Fortpflanzung im Jahresablauf der einzelnen Wildarten und in weiterer Folge der optimale Zeitpunkt für die Aufzucht der Nachkommen. Auch wenn es für uns bei manchen Wildarten vorerst nicht verständlich erscheint. Der eigentliche Fortpflanzungsakt basiert immer auf gegenseitiger Stimulanz der artspezifischen bestmöglichen Art-Erhalter. Diese sind demnach auch als erste aufnahmebereit. Um dies zu gewährleisten und somit von diesem Umstand so gut wie nur möglich profitieren zu können, sind die manchmal kurzzeitig räumlich getrennten Familien der Rotte zur Rauschzeit fest vereint. Die Natur räumt aber unseren Schalenwildarten eine zweite beziehungsweise mehrere Chancen ein, um ein versäumtes Beschlagenwerden nachzuholen. Solange jedoch die sozialen Strukturen bei unseren Wildarten (einschließlich der Sauen) stimmen, fällt die Fortpflanzungszeit in einen zeitlich begrenzten Rahmen. Alle Abläufe in der Natur sind auf Effizienz und geringstmöglichen Energieverbrauch ausgerichtet. Das gilt auch für die Fortpflanzungszeit,
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auch wenn diese oft der kräftezehrendste Abschnitt im Jahresverlauf ist. Und somit ist es auch sinnvoll, dass die Rauschzeit der einzelnen Rotten von kurzer Dauer ist. Frischlinge beiderlei Geschlechts erlangen die Geschlechtsreife in etwa zum Zeitpunkt der Rausche. Die Rausche wiederum findet in der Zeit statt, in der im matriarchalisch geführten Rottenverband alle Rangordnungen einschließlich derer der Frischlinge festgelegt sind. Dabei rangieren männliche Nachkommen in der Mutterrotte an unterster Stelle, was ein Gruppieren der männlichen Frischlinge bewirkt. Wenn wir jetzt von einem intakten Schwarzwildvorkommen ausgehen, finden sich zur Rauschzeit adulte Keiler bei den matriarchalisch geführten Rotten ein. Dadurch schwindet die Überlebenschance der männlichen Frischlinge, da sie ja aufgrund dessen, dass sie fortpflanzungsfähig sind, schlichtweg potentielle Nebenbuhler darstellen. Dazu kommt, dass der Hang zum Kannibalismus bei Sauen sehr ausgeprägt ist. Also ist es für die männlichen Frischlinge mehr als nur ratsam, die Rotte zu verlassen. Manchmal kommt es jedoch vor, dass sie sich nach der Rauschzeit wieder dem Mutterrottenverband bis zum Zeitpunkt des neuerlichen Frischens anschließen. Spätestens dann müssen sie die Mutterrotte aber endgültig verlassen. Solange sich also ein adulter Keiler während der eigentlichen Aufnahmezeit bei der Rotte befindet, werden von diesem alle weiteren männlichen Individuen verdrängt. Dadurch wird ein Sichpaaren unter den Frischlingen verhindert. In der Natur ist es in den meisten Fällen so geregelt, dass sich die gesündesten, die dominantesten Individuen, also jene, welche den Fortbestand der Art am
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der sozialen Strukturierung der Schwarzwildpopulation
Rausche und Co? Fortpflanzung optimalen körperlichen Kondition befinden, steht einem Beschlagenwerden der gesamten weiblichen Frischlinge nichts mehr im Weg. Selbst wenn ein adulter Keiler zu der Gruppe stößt und dieser unüblicherweise die Überläuferbachen beschlägt, ist sein Verweilen bei dieser Gruppe und ein damit verbundenes Verdrängen der männlichen Frischlinge nur von kurzer Dauer. Gesellen sich nun die männlichen Frischlinge, welche in diesem Fall keinerlei untergeordnete hierarchische Zuordnung bekamen, wieder zu ihren Wurfgeschwistern, bedrängen sie diese so lange, bis alle aufgenommen haben. Ähnlich verhält es sich, wenn eine intakte matriarchalisch geführte Rotte, jedoch kein adulter Keiler im Sauenvorkommen vorhanden ist. Im Gegensatz zu Überläuferkeilern sind die Kämpfe von den meist raren adulten Keilern um die Vorrangstellung zwar extrem heftig, aber auch kurz. Überläuferkeiler hingegen lassen sich auf Grund ihrer hohen Stückzahl, welche sie in einem Schwarzwildbestand darstellen, nicht alleinig von Leitbachen und Führungstieren auf Dauer von der Rotte fernhalten. Durch das Fehlen von adulten Keilern wird zusätzlich die Rauschzeit außernatürlich in die Länge gezogen. Die ständige und anhaltende Präsenz der Überläuferkeiler fördert natürlich die Paarungsbereitschaft der jüngeren Überläuferbachen und der schwereren weiblichen Frischlinge. Lassen sich auch alte Bachen vorrangig nicht von solchen Jünglingen beschlagen und versuchen sie diese deshalb auch mehr oder minder heftig abzuschlagen, so können sie doch nicht gänzlich ein Fernhalten und den daraus resultierenden Nebeneffekt eines Nichtbeschlagens von jüngeren Sauen bewerkstelligen. Bei Auftreten einer solchen Konstellation kommen uns immer wieder Rotten mit nicht führenden adulten Bachen, jedoch führenden Überläuferbachen und bereits führenden Frischlingsbachen in Anblick. Also statt der wenigen adulten Tiere wird der gesamte Rest der matriarchalisch geführten Rotte beschlagen und trägt aus (Zuwachsdynamik). Wer sich nun die einzelnen Szenarien und den Ablauf der Fortpflanzung durch den Kopf gehen lässt, wird keinerlei Mystik erkennen, jedoch die Notwendigkeit eines Vorhandenseins von Leitbachen, älteren Bachen und genügend adulten Keilern, um eine artgerechte, und nicht eine unnatürliche hohe, Zuwachsrate zu erreichen.
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ehesten sichern, paaren. Adulte Keiler stimulieren also vorrangig die Leitbache und die ranghöheren Führungstiere und beschlagen diese mehrmalig. Dabei sind sie einem gewissen Zeitdruck ausgesetzt, da ja die tatsächliche Aufnahmefähigkeit, so wie bei allen anderen Schalenwildarten auch, zeitlich sehr begrenzt ist. Nach einem erfolgreichen Beschlagen der älteren Bachen werden die Keiler abgeschlagen und verlassen die Rotte, wodurch auch die rotteninterne Rauschzeit verklingt. Die Keiler ziehen weiter, um weitere Rotten mit adulten Bachen zu finden, um ihre Gene bestmöglich weiterzugeben. Also eben derselbe Prozess, wie er bei anderem Schalenwild auch stattfindet. Dass also junge Bachen und Frischlinge nicht beschlagen werden, beruht auf einer intakten Konstellation des jeweiligen Schwarzwildvorkommens und einer daraus ebenso resultierenden zeitlichen Begrenzung der Rauschzeit. Was passiert demnach, wenn die Leitbache erlegt wird beziehungsweise wenn der matriarchalisch geführten Rotte erfahrene ältere Führungstiere fehlen und das Sauenvorkommen keine adulten Keiler aufweist? Männliche Frischlinge sind in der Regel ihren weiblichen Geschwistern körperlich überlegen. Selbst wenn dieser Gruppierung noch ein, zwei einjährige Überläuferbachen angehören, lassen sich die männlichen Frischlinge in dieser Gruppe nicht hierarchisch unterdrücken. Natürlich fällt diese Gruppierung zur Fortpflanzungszeit ebenfalls in die Rausche. Wenn sich nun die Frischlinge durch einen ungewollten Fütterungseffekt, durch falsches Kirren oder zugängliche Rehfütterungen, in einer für die
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Luftbildaufnahme für Datenerfassung und Raumplanung Sollten wir uns zu einer Schwarzwild-Interessengemeinschaft entschlossen haben und stehen die einzelnen mitwirkenden Reviere beziehungsweise die Fläche fest, dann benötigen wir eine aktuelle gemeinsame Luftbildaufnahme der Reviere mit eingezeichneten Reviergrenzen, auf der auch das unmittelbare Umfeld, sprich Teile der angrenzenden Reviere, erkennbar sind.
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an benötigt dazu die Jagdgebietsfeststellungsbescheide, welche auf der Bezirkshauptmannschaft aufliegen. In diesem Bescheid sind die Parzellennummern eingetragen, aufgrund derer sich die Grenzen eruieren lassen. Von einem Vermessungsbüro lässt man sich eine Luftbildaufnahme anfertigen, in der die Außenlinie der äußeren Parzellen der jeweiligen Reviere farbig hervorgehoben wird, so dass man genau den Verlauf der einzelnen Reviergrenzen erken-
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nen kann. Eine ideale Vergrößerung wäre 1:4000; jedoch sind auf Grund der Ausmaße, die so eine Karte dann erreicht, Grenzen gesetzt, und es ist vorteilhafter, die Bewirtschaftungsfläche auf zwei oder drei Karten unterzubringen. Je nach Größe der Karte kann man diese verglasen lassen oder mit einer Folie überziehen, um darauf Suhlen, Wechsel, Fütterungen, Ansitze und andere bestehende Gegebenheiten festzuhalten, welche sich auch leicht wieder durch Verwenden eines entsprechenden
Stiftes entfernen beziehungsweise aktualisieren lassen. Anschließend erfolgen die jahresbezogenen Dateneintragungen wie der Anbau von gefährdeten Feldfrüchten, die dementsprechenden beweglichen Ansitzeinrichtungen sowie die Abwehrmaßnahmen gegenüber Schwarzwildschäden. Nun folgt eine mindestens einjährige Erfassung von allen Daten, welche mit Schwarzwild in Verbindung stehen, wie Schäden, Wechsel, Erlegungen, Sichtungen u.v.m. Natürlich werden diese
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Karteneintragungen durch Kürzel vollzogen, welche in parallel dazu zu führenden Niederschriften detailliert festgehalten werden. Sprich jede Begebenheit, egal ob Schäden, das Erlegen einer Sau, sausichere Rehfütterungen oder anderes, muss mit Datum, Wetter, Gewicht, Geschlecht und vielem mehr, welches für die jeweilige Begebenheit wichtig erscheint, aufgeschrieben werden. Anhand dieser Eintragungen kristalli-
sieren sich schon nach kurzer Zeit gewisse Bewegungsmuster heraus, schadensgefährdete Flächen, Einstände und vieles mehr, welche uns schon erlauben, erste gemeinsame jagdliche Strategien zu entwickeln. Meist haben wir nach Vollendung eines Jahreszyklus, welcher den Jahreszeiten entsprechende Witterungen aufwies, schon eine solche Datenmenge, dass man sich gezielt an eine für uns sinnvolle Raumplanung tas-
ten kann. Um keinen ungewollten Lenkungseffekt in der Zeit der Datenerfassung zur Raumplanung zu erzielen, darf nicht gekirrt werden, und alle Rehfütterungen sollten bereits gegen Schwarzwild abgesichert sein. Wir wollen ja die natürlichen Bewegungsmuster weitestgehend ohne die von uns zusätzliche Beeinflussung erkennen.
Durchgehende Datenerfassung und ständige Reflexion der durchgeführten Maßnahmen
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icht immer führen unsere durchgeführten Handlungen zum gewünschten Ziel, und darum ist es wichtig, auch weiterhin alle Tätigkeiten, Ereignisse und Weiteres durchgehend zu dokumentieren. Oft schleichen
sich Fehler ein, welche man erst anhand einer Reflexion und der Zuhilfenahme einer lückenlosen Dokumentation erkennt. Ein anderes ist es, dass der Lebensraum auch einem ständigen Wandel unterzogen ist und die Wald-
oder Felderbewirtschaftung sich ändert. Und drittens müssen wir erkennen können, ob und wie weit wir mit unserem jagdlichen Handeln am richtigen Weg sind, um gegebenenfalls darauf richtig reagieren zu können.
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Einerseits Einstände zubilligen und andererseits fernhalten von verbotenen Zonen mittels Lenkungseffekten durch Ausnützen der Lernfähigkeit des Schwarzwildes Nach einer ausreichend vollkommenen Datenerfassung und den daraus ersichtlichen Gegebenheiten, wie Hauptwechsel, Einstände und Schadstellen, konnten wir also eine sinnvolle Raumplanung erstellen.
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prich, wir haben erkannt, von welcher Waldfläche es uns unmöglich erscheint, Schwarzwild fernzuhalten, von welchen Gebieten wir die Tiere mit allen nur erdenklichen Mitteln verdrängen müssen und welche Waldungen und Dickungen oft
den Jahreszeiten angepasst als Tageseinstand genutzt werden. Mit anderen Worten, wir haben wiederum erkannt, welche Waldflächen wir matriarchalisch geführten Rotten zubilligen können (müssen), welche Gebiete sozusagen verbotene Zonen sind und
wir schwarzwildfrei halten müssen und welche Waldungen und Dickungen entweder durch biotopsverschlechternde Maßnahmen für Sauen entwertet werden müssen oder für Gesellschaftsjagden (Riegler) genutzt werden können. Dementsprechend wurden Seite 15
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Schalenwildarten vor allem in den Morgenstunden, weiterhin ohne Auswirkungen auf die Sauen, im Einstand durchgeführt werden. Die Randzone entspricht also der Linie zwischen Einstand und verbotener Zone, aus welcher wir die Sauen mit aller Kraft fernhalten wollen. Wer an der Durchführbarkeit einer solchen Raumplanung beziehungsweise Lenkung von Sauen zweifelt, braucht sich nur die Situation in Berlin anzusehen, wo sozusagen im umgekehrten Sinn ungewollt derselbe Effekt erzielt wurde. Und dies, obwohl in der Stadt alljährlich unzählige Sauen erlegt werden. Doch durch die Größe der Stadt und deren Möglichkeiten der Raumnutzung sowie unkoordinierte Bejagung überwiegen für die Sauen die positiven Erfahrungen. Grob gesagt wird die Stadt von einigen Sauen-Gruppierungen als Einstand genutzt, in dem gefrischt wird und in dem sie sogar wieder ihre eigentliche natürliche Tagesaktivität zeigen, wobei sich beim Auswechseln ein und derselben Sauen aus dem Schwarzwildeinstand Berlin ihr Verhalten völlig ändert. Kurz gesagt, die Sauen ha-
ben die Demarkationslinie genau erkannt. Der Unterschied besteht nur darin, dass es uns auf Grund der Größe unserer Einstände und auf Grund der Größe unserer matriarchalisch geführten Rotten möglich ist, diese sogenannten Grenzen zu sichern, um ein Übergreifen auf Schadflächen von matriarchalisch geführten Rotten weitestgehend zu verhindern – durch ein schwarzwildgerechtes Einstandsbiotop und Jagdruhe beziehungsweise Jagddruck auf Schwarzwild. Ein weiterer Sinn dieser Lenkung ist, dass wir an diesen Randzonen Bejagungsmöglichkeiten errichten können, um ganz gezielte Wahlabschüsse bei den Zuwachsträgern durchzuführen. Dieser Umstand bedeutet noch nicht, dass es uns schon gelungen ist, die Schäden in den Griff zu bekommen. Aber wir haben eine große Gruppierung des vorhandenen Schwarzwildvorkommens und dessen Potenzials bezüglich Schäden zumindest einigermaßen unter Kontrolle. Und wir beginnen, von einer auf Schäden reagierenden Bejagung auf eine im Vorfeld agierende Bejagung umzuschwenken.
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auch die biotopsverändernden Maßnahmen eingeleitet. Wir dürfen uns darunter nicht gleich Landschaftsveränderungen vorstellen. Oft genügt es schon, das eine oder andere Feldgehölz zu durchforsten oder die eine oder andere Suhle zuzuschütten, um einen gewissen Lenkungseffekt zu bewirken. Das Schwarzwild ist enorm lern- und anpassungsfähig und besitzt die Eigenschaft, nicht nur für es negative, sondern auch für es positive Veränderungen in kürzester Zeit zu erfassen und für sich zu nutzen. Dementsprechend müssen wir unsere Raumplanung mit gezieltem Jagddruck und konsequenter Jagdruhe auf Schwarzwild unterstützen. Das bedeutet, dass in den zugebilligten besten Haupteinständen, welche immer von den dominantesten Gruppierungen des Schwarzwildvorkommens, also den matriarchalisch geführten Rotten, in Beschlag genommen werden, kein Schwarzwild erlegt werden sollte, während aber zeitgleich an den Randzonen des Einstandes der Jagddruck erhöht werden muss. Zeitgleich kann aber die Bejagung anderer
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Erkenntnisse für Abschussplanung durch Streckenanalysen, Bestandserhebung, Anblick, Pirschzeichen usw. Man kann beim Schwarzwild weder allgemeingültige Zuwachsberechnungen noch einen allgemeingültigen Abschussplan erstellen, da diesbezüglich enorme Schwankungen bestehen.
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usgelöst durch Nahrungsverfügbarkeit, Witterung, vorhandene soziale Strukturierung und last, but not least die Bejagung. Daher ist es notwendig, als Erstes die derzeit vorherrschende soziale Strukturierung zu erfassen, indem folgende Fragen gestellt werden: Inwieweit weist unser Sauenvorkommen eine intakte soziale Strukturierung auf? Entsprechen die stückzahlmäßigen Wurfgrößen der Normalität? Gibt es pro Jahr einen Wurf und befindet sich dieser in einem gewissen zeitlichen Rahmen? Sind die sozialen Strukturierungen der einzelnen Schwarzwildgruppierungen dem jahreszeitlichen Ablauf entsprechend? Bewegen sich die Wildbret-Gewichte in einem dem jeweiligen Alter angepassten Verhältnis? Ab welcher Altersgruppe wird erfolgreich gefrischt? Alle diese Überlegungen sollten wir dauernd in uns tragen und sie bei jedem erlegten Stück, bei jedem Foto von einer Wildkamera und bei jedem Stück, das uns in Anblick kommt, anstellen. Nach einer einjährigen detaillierten Erfassung haben wir erstmalig eine Fülle von Daten. Diese gilt es nun unter Zuhilfenahme der Luftbildeintragungen und der üblichen räumlichen Nutzungen der einzelnen Schwarzwildgruppierungen auszuwerten. Es geht hierbei nicht um eine genaue stückzahlmäßige Erhebung mit genauesten Angaben über Geschlecht und Altersstrukturierung,
denn derartige Erhebungen sind beim Schwarzwild für uns mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln nahezu unmöglich. Aber es geht darum, die sozialen Strukturierungen und die Bestandsstärken schätzen zu können. Nur zu behaupten, es sind zu viele, ist einfach zu wenig. Denn das würde uns nicht aufzeigen, wo wir den Hebel anzusetzen haben. Wir würden wieder in das Muster verfallen, dass nur eine tote Sau eine gute Sau ist, und damit die Zuwachsdynamik und die daraus resultierenden Schäden wieder ankurbeln. Um das Ganze verständlicher zu machen und um aufzuzeigen, dass dieses Unterfangen nicht so kompliziert ist, wie es sich vielleicht anhört, sondern durchaus durchführbar ist, erörtere ich hier einige Beispiele.
1. Beispiel für einen Anblick: Frühling im Einstandskerngebiet; April: eine Leitbache, 2 ältere Bachen, 11 braune einjährige Überläuferbachen, 22 gestreifte Frischlinge (36 Stück). Das sind aufgeschlüsselt: eine Leitbache und 8 Stück Frischlinge (4 weibl./4 männl.); Ältere Bache und 7 Stück Frischlinge (4 weibl./3 männl.); Ältere Bache und 7 Stück Frischlinge (4 weibl./3 männl.); braune einjährige Überläuferba-
chen 11 Stück; Diese 11 Überläuferbachen sind in etwa die Hälfte der Frischlinge, welche von den drei Bachen im Vorjahr gefrischt wurden. Das bedeutet für uns, wir müssen also mindestens noch eine einjährige männliche Überläuferrotte mit 11 Stück, welche sich vom Mutterverband bereits abgesondert hat, dazurechnen. Also gesamt 47 Stück.
2. Beispiel für einen Anblick Auf ein ähnliches Resultat kommen wir auch, wenn wir zu diesem Jahreszeitpunkt im umgekehrten Fall auf eine einjährige (braune) männliche Überläuferrotte mit 11 Stück treffen. Diese 11 ÜK müssen in etwa 11 weibl. Geschwister haben (da bei Sauen in einer intakten Population das Geschlechterverhältnis annähernd 1:1 ist). Das wären also 22 ehemalige Frischlinge, welche von zumindest drei Bachen gefrischt werden mussten – ergibt 25 Stück. Und da wir zu diesem Zeitpunkt schon mit dem neuen Wurf rechnen müssen, wird auch dieser dazugezählt, in etwa 22 Stück; das ergibt wiederum gesamt 47 Stück.
1. Beispiel für eine Streckenanalyse Seite 17
Schwarzwild Folge 2 Riegeljagd / 30. Jänner 2013 / Revier 08 / Moorgraben / halber Meter Neuschnee / Alle ausgefährteten Sauen wurden erlegt. Datenerfassung: Bache 75 kg leer über 10 Jahre schlecht verfärbt Überläuferbache 60 kg 6 inne einjährig Frischling weibl. 45 kg 4 inne 10 Monate Frischling männl. 14 kg 2 Monate schlecht verfärbt Frischling weibl. 25 kg 4 Monate Frischling weibl. 25 kg 4 Monate Überläuferkeiler 88 kg im zweiten Lebensjahr Gesamtstrecke 7 Stück Schwarzwild (5 weiblich / 2 männlich) Analyse : Eindeutig eine gestörte soziale Strukturierung. Alle Sauen weisen überdurchschnittlich hohe Gewichte auf, welche auf zusätzliche, unnatürliche Futterquellen schließen lassen. Bei der überalten Bache handelt es sich nicht um die Leitbache, da sie keine Frischlinge mehr bekommen kann; diese Bache würde auch eher als Einzelgängerin in Erscheinung treten. Wäre die Sozialstruktur intakt, würde weder der Frischling noch die einjährige Überläuferbache Frischlinge innehaben. Auf Grund der unterschiedlichen Frischlingsgewichte können wir statt auf einen auf mehrere Würfe im Vorjahr schließen. Der zweijährige Keiler mit 88 kg wäre unbedingt zu schonen, da wir starke Überläuferkeiler älter werden lassen sollten, da sie später ebenfalls eine bestandsregulierende Funktion erfüllen.
2. Beispiel für eine Streckenanalyse Jahresstrecke: 1 Bache / 8 Überläuferkeiler / 6 Überläuferbachen / 12 Frischlinge, 4 weibl./8 männl; Datenerfassung: 1 Bache mehrjährig / 85 kg / 6
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inne / erlegt Jänner aus intaktem Rottenverband am Einstandsrand 6 Überläuferkeiler einjährig /40 kg / erlegt aus Überläuferrotte bei Maisfeld 1 Überläuferkeiler zweijährig / 55 kg / erlegt zur Rauschzeit aus matriarchalisch geführtem Rottenverband 1 Überläuferkeiler einjährig / 30 kg / erlegt im August bei Morgenpirsch im Hafer 2 Überläuferbachen einjährig / 25 kg / à 2 inne / erlegt Mai aus intaktem Rottenverband am Einstandsrand 4 Überläuferbachen zweijährig / 50 kg / à 4 inne / erlegt Anfang Dezember bei Sauriegler / nicht in matriarchalisch geführter Rotte 8 Frischlinge männlich / 18 kg / erlegt Ende Oktober bei Sauriegler 4 Frischlinge weiblich / 25 kg / leer / erlegt Ende Jänner bei Sauriegler aus matriarchalisch geführter Rotte Jahresstrecke 27 Stück Schwarzwild (11 Stück weiblich / 16 Stück männlich) Analyse: Schwarzwildpopulation – nahezu intakte Sozialstruktur. Gewichte entsprechen dem Alter. Keine Fehlabschüsse. Die vier beschlagenen zweijährigen Überläuferbachen haben sich vom Mutterverband, aus welchen Gründen auch immer, abgespalten und sind im Begriff zu einer Rottenbildung. Es sind zu wenig alte Keiler vorhanden, sonst würde sich kein Überläuferkeiler in der Rauschzeit bei einer Mutterrotte aufhalten dürfen, und die beiden einjährigen Überläuferbachen wären nicht beschlagen. Es wurden bei weitem zu wenig Zuwachsträger erlegt. Natürlich sind diese Rechenbeispiele und die daraus resultierenden möglichen Hochrechnungen auch sehr fehleranfällig. Aber wie vorhin schon erwähnt, es geht hierbei nicht um eine lückenlose Bestandsaufnahme oder um ein Erstellen einer auf Stückzahl festgelegten Abschussplanung, son-
dern es geht darum, sich einen Überblick zu verschaffen. Wenn wir bedenken, wie viele Jäger bei einer Schwarzwildinteressengemeinschaft beteiligt sind und wie viele Daten wir miteinander koordiniert auswerten können, dann können wir uns auch eine diesbezügliche Aussagekraft zugestehen. Erfahrungsgemäß lautet unser erstes Resümee, dass einerseits weit weniger Sauen in unserem Bewirtschaftungsgebiet sich aufhalten als ursprünglich angenommen, und andererseits, dass trotzdem zu wenig Sauen erlegt wurden, um eine Reduktion herbeizuführen. Weiters wird uns in den meisten Fällen durch unsere Aufzeichnungen verdeutlicht, dass auf Grund der Konstellation bezüglich Geschlecht und Alter der erlegten Sauen weder eine echte Reduktion des Bestandes noch eine Reduzierung der Zuwachsdynamik erzielt wurde. Vor einer solchen Annäherung einer Bestandserhebung würden die Aussagen lauten: „Wir haben so viele Sauen, dass wir uns nicht mehr erwehren können, wir sind jede Nacht auf Sauen gesessen, und wir haben geschossen, was möglich war.“ Und genau von solchen Aussagen gilt es wegzukommen. Wir haben nämlich annähernd einen Überblick über unser Schwarzwildvorkommen, wir wissen, wo wir den Hebel ansetzen müssen, und wir wissen, wie wir jagdlich agieren müssen, um darauf Einfluss nehmen zu können. Und wiederum gilt, dass es bei weitem besser ist, mit vollem Einsatz, aber trotzdem mit Freude im Vorfeld jagdlich zu agieren, als frustriert auf Schäden zu reagieren. Wofür wir nun wann wo und warum den Finger krumm machen sollten, wird in der nächsten Ausgabe der „Steirischen Jagdaufseher Zeitschrift“ detailliert beschrieben.
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Die Bekassine von Otto Samwald
Die Bekassine (Gallinago gallinago) ist die häufigste Schnepfenart Europas, deren Brutgebiet in Europa sich vorwiegend auf die Nordhälfte des Kontinents beschränkt. lich kleinere Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus); beide Arten sind in der Steiermark nur selten bzw. spärlich am Durchzug anzutreffen. In Österreich ist die Art nur ein sehr lokaler Brutvogel in den nördlichen und westlichen Landesteilen. In der Steiermark ist die Art ein häufiger Durchzügler – vorwiegend in der östlichen und südlichen Steiermark und in den Tallagen der Obersteiermark. Bis in die 1970er Jahre bestand Brutverdacht im Ennstal. Ein weiteres Brutgebiet befand sich mit großer Wahrscheinlichkeit im Hörfeld an der steirischkärntnerischen Landesgrenze.
In geringer Anzahl überwintert die Bekassine in den Niederungen des Alpenvorlandes. Die Bekassine ist ein Brutvogel großer Feuchtgebiete mit nicht zu hohem Bewuchs sowie in mit Tümpeln und Gräben durchsetzten Seggenriedbeständen. Am Durchzug wird die Art in der Steiermark in erster Linie in Feuchtwiesen, auf Brachflächen, im überschwemmten Kulturland und in Seichtwasserzonen an stehenden und fließenden Gewässern angetroffen. In unserem Bundesland erreicht der Frühjahrszug seinen Höhepunkt zwischen Anfang März und Ende April, der deutlich intensivere Herbstzug erstreckt sich von Ende Juli bis Mitte November. Die Bekassine wird zumeist einzeln oder in kleinen Trupps bis zu zehn Individuen beobachtet.
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ie Art gehört zu den Zugvögeln und überwintert hauptsächlich in Südeuropa und Afrika. Das Gefieder der sehr langschnäbeligen Bekassine weist eine braune Tarnfärbung mit mehreren markanten Längsstreifen an Kopf und Rumpf auf; Weibchen und Männchen sind gleich gefärbt. Bei Gefahr verlassen sie sich oft auf ihre Tarnfärbung, um dann erst im letzten Moment vor dem Beobachter aufzufliegen. Mit ihrem langen Schnabel stochern die Vögel bei der Nahrungssuche tief im Untergrund oder Wasser. Ähnlich gefärbt sind die etwas größere Doppelschnepfe (Gallinago media) und die deut-
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Der Fischotter von Prof. Johannes Gepp
0tters Heimkehr – Fischers Leiden Naturschutzbund am Weg zu gemeinsam getragenen Lösungen Prof. Johannes Gepp, Präsident des Steirischen Naturschutzbundes
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er Wassermarder wurde im vorigen Jahrhundert nicht nur bis zur Ausrottung verfolgt, sondern auch mit Umweltgiften so weit angereichert, dass seine Reproduktion nicht mehr funktionierte. Seit sich die Fischotterbestände in einigen Bundesländern wieder erholt haben, ist er als Fischräuber verrufen und gilt vorschnell als der Sündenbock für den Fischrückgang.
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Einleitung Der Fischotter war bis vor Jahrzehnten in Mitteleuropa fast gänzlich verschwunden! Aus diesem Grunde hat ihn der Naturschutzbund zu Recht als Maskottchen auserkoren. Heute, gestützt auf Bestandserhebungsprojekte und mit weit mehr als 1000 Ottern in Österreich, ist der Wissensstand bei Naturschutzbehörden und auch bei Naturschutzorganisationen hoch. Diese reagieren insbesondere in Oberösterreich auf Seite 20
die vehementen Alarmrufe der Fischereiverbände mit gemeinsam erarbeiteten Lösungsmodellen.
Die Bestandsentwicklung Der Rückgang des Otters im vorigen Jahrhundert war nicht nur durch Bejagung und Fallenstellen bedingt, sondern sehr wahrscheinlich auch auf kritisch überhöhte PCB-Werte zurückzuführen. Die Polychlorierten Biphenyle können Unfruchtbarkeit bewirken. Dementsprechend hat man in den 1970er-Jahren Produktion und Verwendung von PCB verboten. Danach erholten sich ab den 1990ern die Fischotterbestände in weiten Teilen Mitteleuropas. Heute breitet sich der Wassermarder in Tschechien, Deutschland, Frankreich und Österreich wieder aus. Die Zeit, die Trendumkehr zu feiern, war für Naturschützer zu kurz, denn die Sorgen und Klagen der Fischzüchter und Angler sind nicht zu
überhören. Ein weit verbreitetes Märchen ist, dass Fischotter ausgesetzt wurden (u.a. Angelhaken 4/2011; Fisch & Gewässer 16/2011). Solche haltlosen Gerüchte sind für die Problemlösung keinesfalls dienlich. Die aktuelle Verbreitung des Fischotters zeigt, dass er sich seit 1985 ausgehend von der tschechisch-oberösterreichischen Grenze und im äußersten Südosten Österreichs um die steirisch-slowenische Grenzmur wieder in Richtung der westlichen Bundesländer ausbreitet.
Fischotter-Biologie Der Otter ist ein Einzelgänger mit großen, über 10 km langen Revieren und einem Tagesnahrungsbedarf von 0,5 bis 1 kg. Eigentlich stehen neben der Bachforelle und diversen Weißfischen die Koppe, Aalrutte, Elritze, Krebse und Amphibien bevorzugt am Speiseplan, doch der natürliche Lebensraum dieser Arten wird täglich mehr und mehr
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Wenn auch Otter das ganze Jahr Junge bekommen können, so ist ihre Vermehrungsrate doch sehr gering. Wenn sie einmal Junge haben – in der Regel sind das ein bis drei – so führen sie diese ein ganzes Jahr lang. Bei einer Lebenserwartung von maximal zehn Jahren verbleiben die Jungtiere ein Jahr vom Muttertier abhängig und sind mit zwei Jahren ausgewachsen. Am Ende des Lebens einer alt gewordenen Otterfähe steht nur eine Hand voll tatsächlich durchgebrachter Otterjunger. Die aktuellen Mortalitätsgründe sind vielfältig: Otter werden von Autos überrollt, ertrinken, erfrieren, werden von Hunden gejagt oder sterben durch innerartliche
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eingeengt und die fischereiliche Bewirtschaftung bringt manche dieser Arten weiter in Bedrängnis. So ernährt sich der Otter mehr und mehr am unnatürlich hoch gehaltenen Fischbesatz mancher Fließgewässer und noch leichter vom reichlich gedeckten Mahl der Fischzuchten.
Aggression. Leider gibt es auch zunehmend Hinweise auf illegale Abschüsse.
Große Karpfenteiche und kleine Forellenteiche Die Zunahme der Fischotter bedrängt die beruflichen Karpfenzüchter, insbesondere dort,
wo die Speisefischproduktion in großen Teichen eine grenzwertige Rentabilität bringt. Eine Aufgabe der Karpfenteiche träfe auch die Naturschützer, zumal jahrhundertealte Teiche eine große Artenfülle sonstigen Lebens beherbergen, an deren Stelle allzu schnell monotone Maisäcker treten könnten. Etwas leichter kann das Otterproblem an Forellenteichen gelöst werden, da diese kleiner sind und Seite 21
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daher besser zu umzäunen. Für berufliche Forellenzüchter fordert auch der Naturschutzbund Kostenzuschüsse. Für ein erfolgreiches Aussperren der Otter bedarf es aber des entsprechenden Know-hows, einer Beratung und geduldiger Wartung.
Konfliktbegrenzung durch gemeinsames Vorgehen Nachdem im Bundesland Oberösterreich nach Jahrzehnten stärkster Gefährdung 2013 der Otterbestand auf etwa 245 Tiere geschätzt wurde (Kranz und Polednik), haben alle Betroffenen die Erarbeitung eines Managementplanes beschlossen. Der Naturschutzbund Oberösterreich begrüßt den Prozess, der erprobt und langfristig fachlich begleitet werden muss. Das Land Oberösterreich hat auch mehrere präventive Maßnahmen beschlossen, wie Auszäunung, Trockenlegung von Teichen im Winter, Ablenkteiche, Abschreckung durch Lärm, Düfte Seite 22
etc., alternative Nahrungsangebote durch vegetationsreiche und naturnahe Ufer etc. Unterstützt wird jede dieser Maßnahmen bis maximal 750 €. Erst wenn dadurch keine Abhilfe geschaffen werden kann, ist an eine Regulierung des Fischotterbestandes zu denken. Mehrere Bundesländer Österreichs erwarten mit Interesse die Ergebnisse Oberösterreichs. Um Konflikte einzugrenzen, hat das Burgenland mit Andreas Kranz einen Fischotterombudsmann eingesetzt (ÖNB, 2015: Fischotter im Burgenland); der Naturschutzbund Steiermark sowie weitere Studien empfehlen Gleiches. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, über den Europäischen Fischerei-Fonds (EFF) 30–50 % der Kosten ersetzt zu erhalten.
Streng geschützt – mit ersten Ausnahmen Nach der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union ist unser Europäischer Otter – lateinisch Lutra lutra ge-
nannt – eine streng zu schützende Tierart. Der Erhaltungszustand der Otter muss gemäß der FFH-Richtlinie alle sieben Jahre beurteilt werden. Die letzte Bewertung 2013 erbrachte für den kontinentalen Anteil Österreichs einen günstigen, für den alpinen einen ungünstigen Erhaltungszustand. Die FFHRichtlinie und Jagdgesetze der Bundesländer bieten bestenfalls Möglichkeit für Lebendfang – neuerdings in Niederösterreich bei problematischen Fischotterpopulationen regionenweise denkbar, sofern es keine anderen zufriedenstellenden Lösungen gibt. Der Abschuss scheidet derzeit wegen ganzjährigen Auftretens trächtiger bzw. führender Weibchen aus, wobei Männchen und Weibchen kaum unterscheidbar sind. Die Frage, ob Otter anderen EU-Schutzgütern unter den seltenen Fischen gefährlich werden könnten, ist Gegenstand von Untersuchungen im Burgenland und der Steiermark. Erkenntnisse von der Lafnitz lassen das aufgrund des anders orientierten Beuteschemas des Otters bezweifeln.
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Ursachen der Fischreduktion in Fließgewässern Behauptungen und Befürchtungen prallen aufeinander. Weder Otterschützer noch Angler verfügen über ausreichende Kenntnisse, welchen Anteil die Otter auf die Reduktion heimischer Flussfischbestände haben. Wer weiter zurückblickt, darf annehmen, dass im vorindustriellen Zeitalter sowohl Fische wie auch Otter häufiger waren. Nach den Regulierungen unserer Fließgewässer folgten deren Verschmutzung und eine deutliche Abnahme der Fischpopulationen und -arten. Während über Jahrzehnte Industriechemikalien die Otter sterilisierten, erwirkten Kläranlagen allmählich saubere Fließgewässer, die in einem Übermaß mit Fischen besetzt wurden. Der darauffolgende Fisch-Boom hielt so lange an, bis Wasserkraftstaue und eingeschwemmte Feinsedimente aus Ackererosionen das kurze goldene Zeitalter der Fische beendeten. In diesem Abwärtstrend taucht nun der Otter aus der Versenkung auf und findet einen durch künstlichen Fischbesatz reich gedeckten Tisch in Fließgewässern wie Teichen. Das Ausbringen leicht erbeut-
barer Fischrassen, die für das freie Leben ungeeignet sind, verstärkt seine Präsenz. Voreilig wird er zum einzigen Hauptschuldigen erklärt. In Kärnten betreut Naturschutzbund-Obmann Klaus Kugi ein Schutzprogramm für die letzten ursprünglichen donaustämmigen Bachforellen, die noch einen ausgeprägten Fluchtreflex gegenüber Prädatoren aufweisen.
Gemeinsame Ziele Der Naturschutzbund denkt über Möglichkeiten der Schadensminimierung nach, fordert aber eine Ursachenanalyse, denn der Rückgang der Fische in Fließgewässern hat zahlreiche Ursachen und wäre auch ohne Otter manifest. Das gemeinsame Problem der Fischer und Schützer ist nicht der Otter, sondern die Verbauung, Verrohrung und Verstauung der Fließgewässer sowie die zunehmende Belastung durch abgeschwemmte Ackersedimente. Beschützer und Fischer müssen ins gemeinsame Boot, damit sie vereint mehr gegen die voranschreitende Zerstörung der Fließgewässer bewirken.
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Jagdhunderassen
Nichts für Langweiler – der Irish Terrier Mit seinem feurigen Temperament ist der mutige und draufgängerische Irish Terrier nichts für Langweiler oder bequeme Menschen. Er ist jedoch trotz seines irischen Temperaments ein charakterstarker Charmeur, dank seines liebenswürdigen Wesens und seiner ausgesprochen großen Treue ein gelehriger und anhänglicher Gefährte. Seine Anforderungen bei Feld-, Wald- und Wasserarbeiten erfüllt er mit Freude und höchster Konzentration – sowohl vor als auch nach dem Schuss. Er ist einer, der mit seinem Herrl durchs Feuer geht.
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Foto: Rita Kochmarjova
Reinhard Wernbacher
eine genaue Herkunft ist nicht bekannt. Als Vorfahren vermutet man den drahthaarigen Black-andTan-Terrier, den es heute allerdings nicht mehr gibt. Bereits 1870 wurde der Irish Terrier in Cork in Südirland gezüchtet, aber erst 1879 wurde der erste Rassespezialklub – „Irish Terrier Club“ – gegründet und das Herkunftsland des Irish Terriers mit Irland als Ursprungsland offiziell anerkannt. Zu dieser Zeit war das dichte drahtige Haarkleid auch noch schwarz-loh gefärbt oder von gestromter Farbe. Ab dem 20. Jahrhundert zeigten die Irish Terrier aufgrund von züchterischen Maßnahmen eine rote Färbung, die von leuchtendem Rot über Rotweizen bis hin zu gelblichem Rot variieren kann. In Ermangelung schriftlicher Hinweise kann man heute nur annehmen, dass die Terrier-Rasse „Irish Terrier“ zu den ältesten irischen Terrierrassen zählt. Trotz seines vielseitigen Wesens, exzellenter Jagdhund, kinderfreundlicher Familienhund, mutiger intelligenter Wachhund oder Rettungshund, wurde er nie in größerem Maße gezüchtet. Seinem Herrn ist er bemerkens-
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wert treu ergeben, ein gutmütiger Begleiter. Allerdings braucht er eine konsequente Erziehung, da Unterwürfigkeit nicht zu seinen häufigsten Eigenschaften zählt, was auch seine Artgenossen zu spüren bekommen. Der stürmische Ire kennt keine Furcht, auch nicht bei seinesgleichen, und zeigt sich häufig sogar respektlos; so geht er keiner Konfrontation mit Artgenossen aus dem Weg. Durch seine treue Ergebenheit und seine liebenswerte Eigenart ist der Teufelskerl trotzdem ein leicht erziehbarer Gefährte. Man muss nur wissen, wie man ihn nehmen muss. Der Irish Terrier ist ein Arbeitshund, hat einen angeborenen Jagdinstinkt und einen ausgeprägten Arbeitseifer und liebt die Jagd, kann er doch seinen Bewegungsdrang, seine Intelligenz und seine große Freude, mit seiner Bezugsperson gemeinsam zu arbeiten, voll ausleben. Der hervorragende Jagdvollgebrauchshund verfügt wie die meisten Terrier über eine gute Raubzeugschärfe, doch ist er für die Bauarbeit leider zu hoch. Bei der Arbeit im Wald, Feld und Wasser kommen die große Treue und die tiefe Bindung zu seinem
Führer zum Tragen. Er arbeitet hochkonzentriert mit beachtlicher Besonnenheit, lässt sich kaum von seiner Aufgabe ablenken, ob auf der Fährte oder bei der präzisen und ausdauernden Arbeit bei der Niederwildjagd. Seine Schnelligkeit, Furchtlosigkeit und kraftvolle Intelligenz beweist er bei Drückjagden und beim Stöbern auf Schwarz- und Rotwild. Auch die Arbeit im Wasser erledigt er zuverlässig und mit übereifriger Freude, vorausgesetzt man übt dies rechtzeitig und spielerisch. Ein absolut zuverlässiger Jagdhelfer ist der irische Allrounder, vorbehaltlich dessen, dass man auf die Hierarchie achtet, denn wie gesagt, Unterwürfigkeit gehört nicht zu seinen Stärken! Das Erscheinungsbild des „goldenen Schönen“ ist von mittlerer Größe mit einer Widerristhöhe von 45,5 cm. Das Gewicht der Rüden beträgt 12,25 kg, das Gewicht der Hündinnen 11,40 kg. Sein Auftreten ist anmutig, lebhaft sowie geschmeidig und sein Erscheinen ist drahtig, voller Schnelligkeit und Kraft. Er kennt keine Gefahren und begegnet Verletzungen mit mutiger Verachtung.
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Das Haarkleid ist drahtig, weder weich noch seidig und frei von Locken und Kräuselungen, liegt dicht und flach an der Haut an und bietet guten Schutz vor Witterungen und Verletzungen. Das Haar am Kopf ist kürzer als das Körperhaar, aber ebenso hart. Da der Irish Terrier nicht haart, muss er öfters getrimmt werden. Die v-förmigen meist etwas dunkleren Ohren sind klein und gut angesetzt und fallen dicht an den Wangen nach vorne. Gemeinsam mit seinen lebendigen, feurigen, kleinen dunklen Augen geben sie ihm einen wachen, lebhaften und freundlichen Gesichtsausdruck. Er verfügt über einen geraden Rücken und einen ausgewogenen Körper mit tiefer muskulöser Brust, ohne jedoch etwas von der elanvollen Eleganz einzubüßen. Die kräftige Rute ist ziemlich lang, hoch angesetzt und vermittelt ein fröhliches Aussehen; sie ist nicht geringelt oder gebogen. Seine Lebenserwartung liegt bei 13 bis 15 Jahren. Der Irish Terrier mit all seinen Talenten war nicht nur ein vielseitiger Jagdbegleiter und Familienhund in der Vergangenheit, sondern ist bestimmt ein Jagdhund der Zukunft. Seite 25
IM REVIER Monika Köppel ist Eigenjagdbesitzerin in Großstübing und begeisterte Hundeführerin sowie Mitglied im Brackenverein. Derzeit führt sie 3 Rauhaarbrackenhündinnen, wovon eine Mitte März Welpen erwartet. Bei Interesse ist eine Kontaktaufnahme unter 0676/6293785 möglich.
Meine Nachsuche mit der Steirischen Rauhaarbracke von Monika Köppel
Am 21.10.2015 erhielt ich von Graf Friedrich Meran einen Anruf, ob ich nicht mit seiner Rauhaarbrackenhündin Alma (2-jährig) versuchen möchte, auf einen vor 10 Tagen angeschweißten Gamsbock nachzusuchen.
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uvor war dies aufgrund von Schneesturm und Regen nicht möglich. Seine Hündin wurde von mir abgeführt. Wir sind mit Revierjäger Bernhard Schatz von Seewiesen rund 1,5 Stunden zum Stockerboden marschiert. Die Gamsbrunft war bereits im Gange und auch Steinböcke ließen sich blicken. Für Alma war die Ablenkung groß. Der Anschuss lag ober einem Latschenfeld auf ca. 1400 m Seehöhe. Der einzige Anhaltspunkt war ca. 5 cm mit Schnee bedeckt und somit waren keine Pirschzeichen zu erkennen und weit und breit kein Gams in Sicht. Ich ließ Alma am langen Riemen den Anschuss absuchen; da zog sie plötzlich zielstrebig mit tiefer Nase talauswärts – mitten durch das Latschenfeld. Nach einer guten Stunde mühsamer Kletterei legte ich Alma ab, um etwas zu trinken und zu verschnaufen. Da
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setzte sie sich auf und windete bergwärts. Sofort nahmen wir die Nachsuche wieder auf und plötzlich lag der verendete Gams hinter einem Felsblock. Mein Freudenschrei war so laut, dass am gegenseitigen Hang das Steinwild flüchtete. Der Schuss war ein Keulenschuss ohne Ausschuss. Der Bock war nicht stark verwest, aber von Raben und Füchsen stark angenommen. Laut Revierjäger Schatz legten wir bei der Nachsuche ca. 1 km zurück. Er war erstaunt, was eine Bracke leisten kann. Selbstverständlich war auch die Erleichterung beim Jagdherrn groß. Im selben Revier wurde am 31.12. ein Silvesterriegler abgehalten. Diesmal begleitete mich meine im 6. Behang befindliche STRBRHündin Bessy. Wir durften die Treiber unterstützen, was Bessy mit vollem Einsatz tat. Graf Meran
beschoss auf ca. 100 m einen 3erHirsch. Am Anschuss wurde kein Schweiß gefunden. Trotzdem nahm Bessy sofort die Wundfährte auf. Aufgrund des steilen und unwegsamen Geländes schnallte ich die Hündin. Nach 15 Minuten kam Bessy zurück und führte uns zum 300 m entfernten, in einer Fichtendickung steckenden Hirsch. Er war bereits verendet und hatte ebenfalls keinen Ausschuss. Für den Hundeführer ist es die schönste Belohnung, wenn die Nachsuche zum Erfolg führt – für all die unzähligen Stunden und Mühen, die man in die Ausbildung des vierbeinigen Jagdkameraden gesteckt hat. Aber auch für die Hunde ist der Erfolg wichtig. Gute Hunde brauchen Arbeit, daher jede Nachsuche annehmen! Jagd ohne Hund ist Schund!
IM Interview
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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Oberschützenmeister Gerd Kaufmann
Der Schützenverein der Landeshauptstadt Graz
m 25.09.2015 fand in den ehrwürdigen Räumen des Schützenvereines der Landeshauptstadt Graz in der Radegunderstraße 8, 8042 Graz eine außerordentliche Generalversammlung des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes mit Neuwahl des Landesvorstandes statt. „Der Steirische Aufsichtsjäger“ führte ein Gespräch mit unserem Mitglied Oberschützenmeister Gerd Kaufmann.
Karl LASKE, 1969 – 1973 Dr. Harald PORSCH, 1973 – 1974 Dr. Kurt SCHMIDT, 1974 – 1977 Heinz MUSKER, 1977 – 1994 Dr. Harald PORSCH, 1994 – 2001 Dir. Werner STAGL und 2002 -2007 Rudolf KOLLER.
Seit wann besteht der Schützenverein der Landeshauptstadt Graz?
Was kann der Verein Mitgliedern, Gästen, Jägern und Sportschützen an Disziplinen anbieten?
Bereits seit 1785 bestand im Grazer Feld südlich von Graz ein Schützenverein, bis 1882 das nunmehrige Schützenhaus fertiggestellt und mit dem 2. steiermärkischen Bundesschießen feierlich eröffnet wurde. Während der Anschlusszeit war der Verein aufgelöst und der Schützensaal wurde als Kirche genutzt. 1953 wurde der Verein neu gegründet.
Der Verein hat derzeit 550 Mitglieder, davon 220 Bogenschützen. Der 7.-ha große naturbelassene Schiesspark mit Mischwald und 2.- ha Freifläche bietet den Bogenschützen einen Einschiessplatz mit 5 Scheiben auf 5 bis 25 m, einen WA Outdoor-Trainingsplatz auf Entfernungen von 20 bis 90 m und einen 3D-Parcours mit 28 Zielen.
Wer waren seither Deine Vorgänger als Oberschützenmeister? 1953 – 1965 Hofrat Dr. Franz SCHWARZ, 1965 – 1966 KR Alois Walch, 1966 – 1969 Ing.
Seit 2007 leite ich mit meinen drei stellvertretenden Schützenmeistern Werner STAGL, Werner KARNER und Manfred NEUHOLD den Verein.
Für Luftgewehr und Luftpistole stehen in der Schützenhalle 28 Stände und eine Meyton-Anlage zur Verfügung, für Armbrust 2 Stände auf 10 und 30 m und für
Feuerwaffen im Freigelände 10 Stände auf 25 m sowie 16 Stände für KK-Gewehr und Pistole auf 50 m. Vorderladerschießen auf 25 m ist nur Mitgliedern gestattet. Auf unserem 100 m- Stand im Freigelände kann mit KK und Großkaliber auf Scheiben und Silhouetten geschossen werden. Jäger können auf 50 m stehend angestrichen oder aus einem jagdlichen Bodensitz sitzend aufgelegt auf 50 m schießen. Der Schießkeller bietet 5 Pistolenund Revolverstände auf 10 und 22 m. Das CAS Westernschießen findet im Schießkeller in Andritz statt. Im Schießkeller in Puntigam steht ein IPSC- Parcours zur Verfügung. Die sportlichen Erfolge unserer Mitglieder können sich sehen lassen: Sie errangen u.a. LandesStaats- und Europameistertitel bis hin zu einer Weltmeisterin. Wir danken für das Gespräch und wünschen Schützen heil. Das Interview führte Dr. Bruno Pflüger Seite 27
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„Unjagden prägen das Bild der Jagd“
In der letzten Ausgabe des steirischen Aufsichtsjägers erschien ein offener Brief von Frau Dr. Karoline Schmidt, in dem ein Verbot der Jagd auf eingesperrte Tiere (Gatterjagd) und auf gezüchtete Tiere gefordert wird. Die Medien haben sich längst dieses Themas angenommen, nur die Jäger und die zuständigen Funktionäre schweigen unisono und hoffen, dass sich der Sturm bald verziehen würde. Wenn man in diesem Zusammenhang von der Jägerschaft etwas hört, dann nur negative Äußerungen über die Tierschutzvereine, die das Thema am Kochen halten. Man muss damit nicht einverstanden sein, wie der Verein gegen Tierfabriken (VgT) vorgeht, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass man sich mit dem Problem auseinandersetzen muss, da viele der erhobenen Vorwürfe in der Sache richtig sind.
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n der Jägerschaft verfestigt sich eine abgeschottete Bunkermentalität, die dazu führt, dass man die momentane Lage völlig falsch einschätzt. Die Funktionäre der Jägerschaft leben - ausschließlich beobachtend und abwartend - in einem Paralleluniversum und vergrößern dadurch das Risiko, dass durch ihr Handeln, respektive durch ihr Nicht-Handeln, Fehler gemacht werden. Wenn sich Entscheidungsträger wie unsere Jagdfunktionäre mentalitätsmäßig sehr ähnlich sind, werden sie „Gruppendenker“ und verlieren dabei die Sicht auf die Realität ausserhalb der Gruppe.
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Frau Dr Schmidt schreibt: „... diese Unjagden prägen das Bild der Jagd. Wie soll die nichtjagende Gesellschaft zwischen diesen und jenen unterscheiden, wenn die Jäger selbst das nicht tun?“. Man muss das von unserer Seite pragmatisch sehen: das Thema Gatterjagd ist am Tisch und nur weil es von Aussenstehenden, keinen Jägern, am Leben erhalten wird, sind die Vorwürfe nicht automatisch falsch. Die Jagd auf eingesperrte Tiere ist nach meiner Meinung - und auch nach der Meinung der meisten Jäger -, ethisch nicht zu rechtfertigen, denn die Tiere haben keine Chance zur Flucht, und Lebewesen als bloße Schießscheiben zu sehen, ist moralisch abzulehnen. Man muss nicht den österreichischen Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand als fanatischen Jäger hinstellen, dem es nur auf die Strecke ankam, denn die Gatterjagd oder die Jagd auf frisch ausgesetzte Tiere, hat dasselbe Ziel - in kurzer Zeit möglichst viele Tiere zu töten. Die österreichische Jägerschaft sollte sich nicht nur ehestbaldig mit dieser Thematik befassen, sondern auch Lösungen finden und handeln, sonst wird die Lösung von politischer Seite kommen, ohne dass sie den geringsten Einfluss darauf nehmen kann. Der Sinn der Jagd wurde von Seiten der Jäger immer mit Hege und Pflege des Wildes begründet und dass die Ausübung der Jagd notwendig sei, um den Wildstand zu regulieren. Aber was hat der Abschuss von gezüchteten Wildschweinen in einem umfriedeten Gatter oder der von kurz vor der Jagd ausgesetzten Fasanen mit Hege oder mit Jagd zu tun?
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Luchs mit Fuchs verwechselt! Nun zu einem anderen „Aufreger“, medial mehr oder weniger präsent, auf jeden Fall höchst gefährlich für die Zukunft der Jagd - dem illegalen Abschuss von unter Naturschutz stehenden Tieren. Da wird in Oberösterreich in einer Tiefkühltruhe ein getöteter Luchs gefunden, von dem die Erlegerin in der Gerichtsverhandlung expressis verbis behauptet, sie habe ihn mit einem Fuchs verwechselt. So eine Verwechslung ist selbst bei schlechten Licht unmöglich, und wenn man sich unsicher ist, darf man nicht schiessen. Das lernt man in der ersten Stunde der Ausbildung. Jemand, der so etwas sagt, gehört der Jagdschein auf Lebenszeit entzogen. Es genügt nicht, dass sich die oberösterreichische Jägerschaft von der Frau distanziert, eine offensive Schadensbegrenzung ist gefordert. Jetzt muß der Nationalpark Kalkalpen den Schaden seines Luchsansiedlungsprojektes bei der Jägerin einklagen. Die oberösterreichische Landesjägerschaft könnte Schule machen, wenn sie sich am Projekt der Wiederansiedlung finanziell beteiligen würde. So stelle ich mir gelebten Naturschutz vor, und die Jägerschaft würde zeigen, dass sie solche Abschüsse nicht toleriert und es würde das Image der Jagd enorm heben. Ein anderes Beispiel: im Herbst wurden in der Nähe von Stronsdorf in Niederösterreich auf einem abgeernteten Feld 37 unter strengstem Naturschutz stehende Rohrweihen abgeschossen und auf dem Feld verstreut liegengelassen. Üblicherweise registrieren Jäger jeden Schuss, der in ihrer Nähe abgegeben wird, aber diese Knallerei, also zumindest 37 Schuss, hat - angeblich - niemand gehört.
Da kommt ein großes Problem zum Tragen. Immer noch fürchten viele Jäger aus Unwissenheit die Beute-Konkurrenz, selbst harmlose Raubtiere wie Luchs und Rohrweihe. Und so finden kriminelle Akte wie Abschüsse von Luchsen oder die MassenTötung von Rohrweihen in einem Umfeld von stillschweigender und augenzwinkernder Zustimmung statt und werden sogar als Kavaliersdelikt angesehen. Viele Jäger - auch die, die mit solchen illegalen Akten nicht einverstanden sind - meinen dann, aus einer falsch verstandenen Solidarität schweigen zu müssen. Wir haben in Österreich immer noch viele Freiheiten bei der Jagdausübung. Aber in Bezug auf Jagdgesetze und Einschränkung der Jagdausübung sollten wir lernen umzudenken und überholte Denkmuster ablegen, bevor wir dazu gezwungen werden. Es gibt viele „Baustellen“, nicht nur die oben angesprochenen - ich denke da an von Wild verursachte Schäden, an Jagen in der Nähe von bebauten Gebieten, an den Abschuss von Hunden und Katzen, um nur einige zu nennen. Wenn das von Seiten der Jägerschaft nicht nüchtern und mit klarem Kopf angegangen wird, werden uns Politiker und Tierschützer auf Druck der Öffentlichkeit bald viele Freiheiten nehmen und uns in einem Maß einschränken, wie niemand es sich hätte vorstellen können. Wie wäre es, wenn wir darüber einmal - laut - nachdenken würden? Jetzt, solange wir noch Zeit und Möglichkeit dazu haben.
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RECHTliches Drohen uns Verschärfungen des Waffengesetzes?
Geben Sie uns eine rechtliche Frage bekannt, die Sie bewegt. Unsere Rechtsexperten geben Ihnen hier die Antwort.
Die Frage, ob es in absehbarer Zeit zu Verschärfungen des Waffengesetzes kommen kann oder nicht, lässt sich kaum seriös beantworten. Grundsätzlich ist das auf unterschiedliche Weise immer denkbar: Eine EU-Richtlinie kann die Bundesregierung zwingen, Bestimmungen umzusetzen, das heißt, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. Das Innenministerium kann von sich aus der Bundesregierung bzw. dem Nationalrat ein neues Gesetz zum Beschluss vorlegen. Der Verwaltungsgerichtshof kann Einzelentscheidungen treffen, die zwar Gerichte nicht grundsätzlich binden – weil sie eben konkrete Einzelfälle behandeln – aber in der Praxis oft in die Entscheidungspraxis einfließen.
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ie Problematik der VwGHEntscheidungen ist hinlänglich bekannt: Im §21(2) Waffengesetz 1996 ist geregelt, dass die Behörde verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen hat. Der Knackpunkt aber war immer der nachzuweisende Bedarf. Das hat in der Vergangenheit lange Zeit gut funktioniert, bis der VwGH zur Erkenntnis kam, dass Jäger zur Ausübung der Jagd keine Faustfeuerwaffe brauchen. Auch nicht mit den Rechtfertigungen „Abgabe von Fangschüssen“ oder „Schutz gegen wehrhaftes Wild, vor allem bei der Nachsuche auf Schwarzwild“! Gut, es wurde nur ein konkreter Fall beurteilt, die Praxis bedeutet jedoch, dass sich die Waffenbehörden dieser Entscheidung oft anschließen. Aber auch die Gefahr einer EURichtlinie ist nicht auszuschließen.
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Den letzten entsprechenden Vorstoß hat es am 24. November des Vorjahres gegeben: Dem Rat und den Mitgliedsländern wird ein Vorschlag vorgelegt, die Waffengesetze zu verschärfen. Als Grund werden die Terroranschläge in Paris (!!!) angeführt; daher sei es besonders eilig und es wurde eine extrem kurze Frist zur Stellungnahme gewährt. Ja, es steht wirklich genau so im Bericht und im Vorschlag. Aber es geht noch weiter: Man habe festgestellt, dass die meisten Verbrechen mit legal erworbenen Waffen begangen werden. Einfaches Nachdenken hätte gereicht, um zu erkennen, dass das nicht nur falsch ist, sondern sich das Gegenteil leicht beweisen lässt. Damit man aber gar nicht erst nachzudenken braucht, steht auf derselben Seite des Berichtes zu lesen, dass man in einem im Zuge der Evaluierung durchgeführten „Selbstversuch“ kein Problem gehabt hätte, im Internet Teile für die Herstellung einer Kalashnikov zu erwerben. Man wechselt also selbst von den Zielen, den illegalen Handel zu unterbinden, zu den Maßnahmen gegen den legalen Waffenbesitz und -handel und scheut dabei offenbar nicht davor zurück, falsche Tatsachen zu behaupten, wie etwa, dass auch die Mehrzahl der terroristischen Verbrechen mit legal erhaltenen Waffen verübt wurde. Aber auch die im Entwurf enthaltenen Forderungen zeugen von geringem Sachverstand und fehlender Logik der Verfasser. Für uns Jäger der interessanteste Punkt war wohl das angestrebte
Verbot halbautomatischer Waffen. Sollten da Faustfeuerwaffen gemeint sein? Die Antwort kann man nur interpretativ geben: Nur im Bericht findet sich als Begründung, dass die Gefahr bestünde, dass durch den Umbau derartiger Waffen vollautomatische Gewehre entstehen könnten. Also waren nur Gewehre gemeint. Oder doch nicht? Doch das waren nicht die einzigen Höhepunkte. Auch die Idee, dass auch restlos unbrauchbar gemachte Waffen ihre Waffenkategorie behalten und registriert werden müssten, ist nicht wirklich nachzuvollziehen. Wenn sämtliche waffenrechtlich relevanten Teile (laut WaffG 1996 §2(2) sind dies Lauf, Trommel, Verschluss und andere diesen entsprechende Teile von Schusswaffen) irreversibel zerstört sind, kann es sich keinesfalls um eine Waffe handeln, es ist eigentlich eine „Nichtwaffe“. Auch für die Sammler hat man sich etwas ausgedacht: Sammlerwaffen müssten deaktiviert werden. Lauf, Trommel und Verschluss sollten unbrauchbar gemacht werden. Das ist etwa derselbe Wunsch, als ob ein Briefmarkensammler seinen Marken eine Ecke abschneiden oder ein Oldtimerliebhaber Löcher in den Motor oder die Türen bohren sollte. Das vor allem wieder mit der fraglichen Annahme, dass derartige Waffen für Terrorakte verwendet werden könnten. Diese Unterlagen wurden auch mit höchster Dringlichkeit dem Innenministerium in Wien über-
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mittelt. Und jetzt zeigt sich, dass sich jahrzehntelange konstruktive, besonnene Kontakte und Zusammenarbeit durchaus lohnen. Ich wurde wieder zu Gesprächen eingeladen, um mitzuwirken, dass das Innenministerium eine vernünftige Stellungnahme nach Brüssel schickt. Natürlich sehr eilig!
die nicht nur für uns Waffenbesitzer vernünftig ist, sondern der Sicherheit in unserem Land mehr dient als ein Verbot ohnehin verbotener Waffen. Es ist natürlich leichter, den Besitzern legaler Waffen etwas vorzuschreiben, als etwas gegen den illegalen Waffenhandel oder Terroristen zu unternehmen.
Der dafür zuständige Legist, Ministerialrat Mag. Grosinger, hat sich viel Zeit genommen, alle meine Argumente – 56 an der Zahl (!) – aufzunehmen. Ich glaube, dass es nicht notwendig war, ihm etwas einreden zu wollen. Wir kennen uns lange und er weiß, dass es mir bei solchen Dingen nur um die Sache geht. Eine Sache, die auch die Frau Ministerin mitzutragen imstande ist. Das Ergebnis war eine Stellungnahme,
Über die Abstimmung in Brüssel kann jedoch im Augenblick noch nichts gesagt werden. Von mehreren Mitgliedsländern wurden Bedenken gegen eine Verschärfung geäußert; die offizielle Abstimmung sollte am Montag, dem 18. Jänner 2016, stattfinden. Sie wurde jedoch aus unbekannten Gründen verschoben. Warum ich das alles berichte? Weil daraus zu erkennen ist, dass die
Frage, ob uns Verschärfungen des Waffengesetzes drohen, kaum zu beantworten ist. Auch wenn die logischen Argumente eindeutig auf der Seite der gesetzestreuen Menschen in unserem Land sind und daher für ein strenges, aber vernünftiges und liberales Waffengesetz sprechen, weiß man nie wirklich, was sich Möchtegern-Sicherheitsexperten ausdenken. Die derzeitige Situation, in der selbst die Medien meist recht sachlich berichten und das Innenministerium nicht das Heil in sinnlosen, ja kontraproduktiven Regelungen sucht, gibt keinen Grund zu irgendwelchen Befürchtungen. Vor allem die negativen Erfahrungen mit Gesetzesverschärfungen in England oder in Australien beweisen, dass Verbote nichts zur Sicherheit beitragen. JS
Der Aufsichtsjäger im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen Nach dem Steiermärkischen Jagdgesetz ist jeder Jagdausübungsberechtige verpflichtet, zur Beaufsichtigung der Jagd der Behörde geeignete Personen zur Bestellung als Jagdschutzorgan namhaft zu machen.
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iese werden dann von der Bezirksverwaltungsbehörde für das jeweilige Revier für die laufende Jagdpachtperiode bestellt und beeidet. Einen Kündigungsschutz gibt es nicht. Der Jagdausübungsberechtigte kann den Aufsichtsjäger jederzeit über die Behörde wieder abberufen. Der Aufsichtsjägerverband fordert daher eine gesetzliche Bestimmung, nach der ein bestellter und beeideter Aufsichtsjäger während der Jagdpachtperiode nur aus besonderen Gründen abberufen werden kann. Steiermark weit sind 3940 nebenberufliche und 142 hauptberufliche Jagdschutzorgane in 2566 Revieren tätig.
Behördenfunktion Dem Aufsichtsjäger kommt in seiner Tätigkeit als verlängerter Arm der Behörde Behördenfunktion zu. Er unterliegt dabei nur den Weisungen der Behörde; der Jagdausübungsberechtigte kann ihm dabei keine Weisungen erteilen. Macht der Jagdherr sich einer Gesetzesübertretung schuldig, so ist der Aufsichtsjäger verpflichtet, ihn anzuzeigen. Tut er das, so wird er wahrscheinlich vom Jagdausübungsberechtigten wieder abberufen werden. Macht er das nicht, so droht ihm unter Umständen ein Verfahren wegen Amtsmissbrauches. Ein veritables Konfliktpotential. Der Aufsichtsjäger muss sich dabei wie ein Ge-
genstand zwischen Hammer und Amboss fühlen, da er von beiden Seiten Druck bekommt.
Die Jägerschaft kontrolliert sich selbst Der Spruch: „Was im Revier passiert, bleibt im Revier“ beschreibt eine gängige Praxis. Vom Aufsichtsjäger wird kameradschaftliche Loyalität eingefordert, er ist einem sozialen Druck, dem „Kameradschaftsdruck“ ausgesetzt. Wenn keine Bedenken bestehen, kann auch der Jagdausübungsberechtigte selbst zum Aufsichtsjäger bestellt und beeidet werden. Der Gesetzgeber ermöglicht es, dass die Jägerschaft sich selbst kontrolliert. Dabei entsteht in der Seite 31
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Öffentlichkeit der Eindruck, dass sozusagen der Bock zum Gärtner gemacht wird.
Schutz im Strafgesetz Im Sinne des Strafgesetzbuches – nicht dienstrechtlich - sind die Aufsichtsjäger „Beamte“ und genießen in Ausübung ihres Dienstes einen besonderen Schutz. Andererseits kann bei ihnen, wenn sie im Dienst eine auch sonst mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung verüben, die Strafe um die Hälfte überschritten werden. Auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit können Aufsichtsjäger wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses bestraft werden.
Leistungen für die Öffentlichkeit Die Aufsichtsjäger haben eine Vorbildfunktion für andere Jäger. Eine funktionierende Jagd ist
unverzichtbar und mit ihr auch die Aufsichtsjäger. Sie sind umfassend ausgebildet und leisten für das Land Steiermark über das jagdliche Fachwissen hinaus als Naturexperten unentgeltlich flächendeckend eine Aufsichtstätigkeit. Sogar die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung alle 5 Jahre müssen sie sich selbst bezahlen. Viele sind zusätzlich als Berg- und Naturwächter tätig. Das Jagdschutzorgan ist zum Schutz des Lebensraumes gesetzlich verpflichtet, was fallweise mit dem Interesse des Jagdherrn an einem hohen Wildstand mit starken Trophäen in Widerspruch stehen kann. Die Erhaltung und Verbesserung der Wildlebensräume hat auch einen ökologischen Aspekt. Der Aufsichtsjäger ist Berater und Vermittler zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Grundeigentümer, wie z.B. bei Wildschäden. Die Überwachung von Jagdstörungen, Betretungsverboten von Wildschutz-
gebieten etc. führt zu Konflikten mit uneinsichtigen Naturnutzern. Ein besonders emotionales Thema, das dem Aufsichtsjäger viel Fingerspitzengefühl abverlangt, sind freilaufende Haustiere. Das alles möge die Behörde mehr würdigen und den Aufsichtsjägern den entsprechenden Rückhalt bieten.
Interessenvertretung Nach den Satzungen der Steirischen Landesjägerschaft, der gesetzlichen Interessenvertretung aller Jäger, gehört zu deren Aufgaben unter anderem die Wahrung der Interessen der Jagdschutzorgane. Hier wäre mehr Unterstützung wünschenswert, vor allem für die freiwillige Interessenvertretung der Aufsichtsjäger - dem Aufsichtsjägerverband - der als noch junger Verein mit seinen zahlreichen Aktivitäten für die Aufsichtsjäger positiv in Erscheinung getreten ist. BP
Rechtliche FRage Sehr geehrter Damen und Herren! Zu Ihrer Kolumne „Rechtliches“ in Ihrer Zeitung habe ich eine Frage. Mit Verordnung GZ.: 8.0-108/2015 vom 22.12.2015 hat der BezirksjägerMeister der BH-Murtal die Schusszeiten für Rotwild für einige Hegeringe bis 31.1.2016 verlängert. (auch für innehabende Schmaltiere!!) Er beruft sich hierbei auf den § 49 Abs. 4 in dem eindeutig geregelt ist, dass eine Schusszeitverlängerung nur bei „Gefahr in Verzug“ verordnet werden kann. Im Verteiler dieser Verordnung wird die Umweltanwältin MMag. Pöllinger per E-Mail über diese Verordnung informiert. (praktisch nachträglich) Die Umweltanwältin hat jedoch bei § 49 eine Parteienstellung. Warum wird ihr diese Verordnung praktisch nur zur Kenntnis gebracht? Meiner Meinung nach hat bei einer Parteienstellung die Anhörung der Partei vor Herausgabe der Verordnung zu erfolgen. Ist dies ein Fehler oder einfach übliche Praxis? Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil, Horst Singer Die Antwort von unserem Rechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Pranckh lesen Sie in der nächsten Ausgabe.
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Verbandsgeschehen
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Erste Hilfe im Revier
Erste Hilfe im Jagdbetrieb
Diesmal möchte ich über eine der wichtigsten Aufgaben des Ersthelfers informieren.
E Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz
s ist dies die Wiederbelebung bei einem Atem-KreislaufStillstand. Sofortige Herzdruckmassage in Kombination mit einer Beatmung (und nach Möglichkeit der Einsatz eines Defibrillators) bietet die einzige Überlebenschance für Menschen in dieser Notfallsituation.
Denn bereits nach wenigen Minuten kommt es aufgrund der Sauerstoffminderversorgung zu irreparablen Schäden des Gehirns. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen möglichst rasch erfolgen. Der Ersthelfer kann bei diesen
lebensrettenden Maßnahmen nichts falsch machen. Es ist jedoch sinnvoll, sich an den nachstehenden Leitfaden zu halten: Bei Vorfinden einer reglosen Person ist zuerst zu prüfen, ob ein Bewusstsein vorhanden ist oder nicht.
Dies geschieht wie folgt:
von einem bewusstlosen Notfallpatienten. Bei Verbleiben in der Rückenlage besteht die Gefahr des Erstickens. Um dies zu vermeiden, wird der Patient in die sogenannte stabile Seitenlage gebracht. Diese Lagerung ermöglicht ein Freibleiben der Atemwege. Wird bei der Atemkontrolle keine Atmung festgestellt, spricht man von einem Atem-KreislaufStillstand. Sollte nicht bereits der Notruf durchgeführt worden sein, ist dieser jetzt zu tätigen (144 bzw. Euronotruf 112, wenn erforderlich, Bergrettung 140). Die Wiederbelebung erfolgt, wie bereits erwähnt, durch die Herzdruckmassage und die Beatmung. Es werden abwechselnd 30 Herzdruckmassagen und 2 Beatmungen durchgeführt.
len auf die Mitte des Brustkorbs gelegt.
Ansprechen und an den Schultern schütteln. Wenn keine Reaktion gegeben ist, die nachfolgenden Schritte setzen. Wenn vorhanden, weitere Helfer zur Unterstützung auffordern. Freimachen der Atemwege: Es wird eine Hand auf die Stirn gelegt und mit der anderen das Kinn hochgezogen. Zur Überprüfung der Atmung wird der Kopf des Ersthelfers über den überstreckten Kopf des Patienten gehalten. Dabei wird maximal 10 Sekunden geprüft, ob eine normale Atmung zu hören, zu sehen oder zu fühlen ist. Weiters achtet man darauf, ob sich Brustkorb und Bauch heben. Ist bei dieser Kontrolle eine Atmung feststellbar, so spricht man
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Herzdruckmassage Bevor mit der Herzdruckmassage begonnen wird, ist darauf zu achten, dass der Patient auf einer harten Unterlage liegt (z.B. Patienten aus dem Bett auf den Boden legen). Der Oberkörper ist frei zu machen. Eine Hand wird mit dem Handbal-
Die zweite Hand wird darüber gelegt und dabei werden beide Arme durchgestreckt. Danach wird kräftig mit beiden Händen auf den Brustkorb gedrückt. Schnell und möglichst ohne Unterbrechung drücken (Richtwert ca. 100-mal in der Minute).
Beatmung Wenn vorhanden, ein Beatmungstuch (Grundausstattung Verbandskasten) verwenden.Eine Hand auf die Stirn des Patienten legen. Das Kinn hochziehen und die Nasenlöcher zudrücken.
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Verbandsgeschehen
Die eigene Atemluft in den Mund des Patienten blasen, sodass sich sein Brustkorb und Bauch wie bei einer normalen Atmung heben. Luft holen und eine zweite Beatmung durchführen.
Österreichische Jägertagung 2016
Defibrillation Einem Herzstillstand geht sehr häufig ein sogenanntes Herzflimmern mit nahezu keiner Pumpleistung voran. Ein Defibrillator erkennt diesen Zustand und versucht durch einen gezielten Stromstoß, das Herz neu zu starten und wieder richtig zum Schlagen zu bringen. Für die Bedienung eines Defibrillators ist keine gesonderte Schulung des Anwenders erforderlich, da nach Einschalten des Gerätes dieses dem Anwender entsprechende Anweisungen erteilt und sicher durch die Anwendung führt. Anzumerken ist, dass ein Defibrillator eine Herzdruckmassage nicht ersetzt, sondern nur unterstützend wirkt!
Es ist mir bewusst, dass das Thema Wiederbelebung in der Theorie sehr komplex wirkt und viele Ersthelfer bezüglich der oben beschriebenen Maßnahmen zur Lebensrettung gewisse Bedenken zeigen. Bei praktischen Übungen im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses können diese Bedenken rasch zerstreut werden und die Teilnehmer davon überzeugt werden, dass Erste Hilfe einfach ist. Ich darf daher einladen, von den zahlreich angebotenen Kursen des Roten Kreuzes Gebrauch zu machen. Ich verbleibe mit einem kräftigen Weidmannsheil verbunden mit einem guten Start in das neue Jagdjahr! Günter Pichlbauer Landesrettungsrat, Österreichisches Rotes Kreuz
Die Jägertagung 2016 stand unter dem Motto „Jagd im Spannungsfeld aktueller Herausforderungen“. 850 Jäger aus ganz Österreich hörten sich die überaus interessanten Vorträge an.
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ie abwechslungsreichen Themen reichten von Einschränkungen im Jagd- und Hegerecht über Haftung bei Wildschäden, Lebensraum im Grünland bis zur positiven Lösung von Wildschadensproblemen in Vorarlberg. Beim Thema „Outdoor – Freizeit ohne Grenzen“ von DI Peter Kapellari, Öst. Alpenverein, gingen das erste Mal die Wogen hoch. Ebenso interessant war die Ansicht von Prof. Dr. Thomas Richter zum Thema „Notzeit, Wildfütterung, Jagd und Tierschutz“. Er ist der Ansicht, dass Wildtierpopulationen durch die Biotopkapazität begrenzt sind. Ist Nahrungsmangel der erstlimitierende Faktor, so führt die Fütterung zu erhöhter Sterblichkeit. Wird diese Sterblichkeit durch natürliche Faktoren verursacht, so ist die vom Menschen durch Fütterung verursachte und damit zu verantwortende Erhöhung tierschutzwidrig. Sorgt dagegen der Mensch durch tierschutzkonforme Jagd mit Verwertung des Wildbrets für eine Abschöpfung des Überschusses, so kann die Wildfütterung genauso gerechtfertigt werden wie die landwirtschaftliche Tierhaltung und Fütterung. LJM Pröll mahnte, die nichtjagende Bevölkerung durch Werbeprofis auf die Seite der Jagd zu holen, sonst sehe es in Zukunft nicht rosig für uns Jäger aus. Es wurde lange genug darüber geredet, jetzt sollen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Ein Jungjäger aus Salzburg präsentierte eine Studie über das Alter der Jäger. Über 75 Prozent der Jäger in OÖ, Sbg., Tir., und Vbg. sind über 40 Jahre alt. Man diskutiert über Zahnabschliff, Futtermischungen und Schussneid, statt sich über die Zukunft der Jäger und Jagdfunktionäre Gedanken zu machen. Viele Praktiken der Jagd gehören dringend überdacht und zukunftsorientiert gestaltet. Der Gedankenaustausch mit unserem Vorbildverband aus Kärnten wurde ebenso gepflegt wie Gespräche mit verschiedenen Jagdfunktionären. LJM DI Heinz Gach lud uns in den nächsten Wochen zu einem Gespräch ein. Die eineinhalb Tage vergingen sehr rasch und ich empfehle jedem Jäger, diese Tagung einmal zu besuchen.
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Verbandsgeschehen
Foto: © noxmox_fotolia
Der Aufsichtsjäger hat‘s nicht leicht – machen wir es gemeinsam leichter!
Seminar „5 Schritte für eine konfliktfreie Kommunikation im Jagdrevier“
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er kennt das nicht? Passanten im Jagdrevier, an Orten oder auf Wegen, wo sie sich nicht aufhalten sollten. Hunde, die ohne Leine herumlaufen. Spaziergänger, die ein verletztes Tier gesund pflegen oder ein „Andenken an den Wald“ mit nach Hause nehmen wollen. Tierschützer, die bei Gesellschaftsjagden demonstrieren und protestieren etc. etc. Zahlreiche Situationen, in denen es für uns als Aufsichtsjäger gilt, richtig zu reagieren. Aber was heißt schon „richtig“? Wie darf und soll man reagieren, um seinem Auftrag gerecht zu werden, gesetzeskonform zu agieren und menschlich korrekt zu bleiben? Und was ist zu tun, wenn es „menschlich wird“ und Konfliktsituationen sich anbahnen? Um diese Fälle zu klären, bietet der Steirische Aufsichtsjägerverband nun ein maßgeschneidertes Seminar an. Dabei erklären wir genau,
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welche Situationen es gibt, auf die wir als Aufsichtsjäger regelmäßig treffen, wie man diese richtig einschätzt und sich dementsprechend verhält und der Situation entsprechend kommuniziert.
erkennen und verstehen können,
Bei unserem Seminar zeigen wir in 5 Schritten den Weg zu einer konfliktfreien Kommunikation zwischen Aufsichtsjägern und den anderen Besuchern des Jagdreviers!
• wie Sie in Konfliktsituationen reagieren, argumentieren und diese auflösen können.
Konkret lernen Sie, … • welche Aufgaben und Kompetenzen wir Aufsichtsjäger im engeren (gesetzlichen) und weiteren Sinn haben und mit welchen Befugnissen das verbunden ist (Wann darf ich was?), • wie man unterschiedliche Situationen schnell und richtig einschätzt, • wie Sie die Intentionen und Motive Ihrer Gesprächspartner
• wie man potenziell konfliktreiche Situationen anspricht und Gesprächspartner über „falsches“ und „richtiges“ Verhalten im Revier aufklärt,
Die fünf Schritte werden dazu nicht nur theoretisch besprochen und analysiert, sondern auch praktisch umgesetzt und in entsprechenden Übungen (inkl. Videoanalyse) trainiert. Termin: 11. Juni 2016 Seminarzeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: Schloss Stainz Maximale Teilnehmerzahl: 12 Selbstkostenbeiteag für Mitglieder 100,00 Euro. Nichtmitglieder 150,00 Euro Trainer: Klaus Hatzl, MA Trainer, Organisations- und Kommunikationsberater für Non-Profit-Organisationen, Vereine, Gemeinden und Unternehmen Chefredakteur „Die Gemeinde – Monatsschrift für kommunale Arbeit“
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Verbandsgeschehen Der Jagdphilosoph
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as wäre, wenn … Drei oft gesagte Worte, die auch in den Mündern der Jäger vorhanden sind. Was wäre, wenn es neue Abschussrichtlinien gäbe oder einen zweijährigen Abschussplan? Was würde besser, was würde schlechter? Oder was wäre, wenn die Jagd flexibler würde und z. B. den Gamsbestand nördlich und südlich der Mur getrennt betrachten würde? Wir alle jammern über die Vorgaben der Europäischen Union und deren enges Korsett, sind aber nicht bereit, in den Freiräumen, die uns bleiben, flexibel zu sein. Wir Jäger sperren uns selbst ein. Wir sind gegen Gatterjagd, begeben uns aber mit unseren Gedanken und unserem Tun in ein Gatter. Sei es bei der Vorgabe von Ausbildungsunterlagen oder dem Umgang der Jäger untereinander oder mit anderen Naturnutzern. Warum sind wir vehement gegen gute Ideen der „anderen“? Wir schimpfen über die Politik und deren engstirniges Parteikorsett, schaffen es aber nicht, uns in unserem Bereich von der Fütterung ein wenig wegzubewegen, und versuchen gar nicht, nach neuer, frischer Äsung zu suchen, da der Trog ohnehin stets gut gefüllt ist, mit Futter, das eh schon keinem mehr schmeckt. Aber es ist immer in ausreichendem Ausmaß vorhanden. Folgendes ist auch klar: Wenn man die wildökologische Raumplanung mit unserem Tun und Denken vergleicht, bleiben nicht mehr viele Möglichkeiten. Wir sollen aber versuchen, diese „Grünbrücken“ anzunehmen, und das Verbindende suchen und nicht das Trennende. Durch Annahme der Brücken soll auch der genetische Austausch gefördert werden, damit eine Art nicht ausstirbt. Gilt das nicht auch für uns Jäger? Vielleicht versuchen wir in Zukunft, das noch offene Gattertor zu nutzen, um in die Freiheit zu entfliehen. Eine Freiheit, die Neues und Unerwartetes bringen wird, Gutes und Schlechtes. Ist das nicht auch genau die Jagd? Sich hinausbegeben, frei sein, nicht wissend, was einen erwartet. Welchen Weg wir gehen, den ungewissen, neuen, abenteuerlichen in die Freiheit oder den sicheren, gewohnten und bequemen, bis zum Gatterzaun, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ein Besuch in Kärnten Vor kurzem hatte ich die Ehre, einer Vorstandssitzung des Kärntner Jagdaufseherverbandes beizuwohnen. Bei dieser Sitzung war auch der Kärntner Landesjägermeister DI Dr. Ferdinand Gorton anwesend.
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ch staunte, wie freundschaftlich und kollegial der Umgang miteinander war. Der Obmann des Jagdaufseherverbandes, Bernhard Wadl, ist auch selbstverständlich Mitglied der Landesjägerschaft. Etwas ungläubig sah man mich an, als ich mitteilte, dass dies leider in der Steiermark nicht der Fall ist. Man muss aber auch bedenken, wie lange der Kärntner Jagdaufseherverband bereits besteht. Seit 1973. Und es gibt neben dem Jagdaufseherverband keinen anderen Jagdverein. Nahezu alle Aufsichtsjäger sind Mitglieder dieses Verbandes und arbeiten engstens mit der Landesjägerschaft zusammen – man kann sagen, sie haben eine Stimme. Tür an Tür befinden sich die Büros des LO Wadl und des Landesjägermeisters im Schloss Mageregg. Ein Zeichen für die Einheit der Jägerschaft. Meine Vision ist, dass dies auch in der Steiermark einmal möglich sein wird. Wir werden nicht müde werden, weiterhin unsere Zusammenarbeit konstruktiv anzubieten, und uns weiter um die Aus- und Weiterbildung der Aufsichtsjäger kümmern. Es ist auch gut, dass es mehrere Jagdvereine gibt, denn konstruktive Kritik und das Aufzeigen von Missständen soll der Diskussion dienen und somit Früchte tragen. Es ist an der Zeit, dass wir uns gegenseitig respektieren, akzeptieren und uns gegenseitig ergänzen. Die bis jetzt ungenutzten Synergien der Jagdvereine schaden der steirischen Jagd. Persönliche Befindlichkeiten haben hier keinen Platz. Dass die Aufsichtsjäger bisher Stiefkinder waren, hat sich mit der Gründung des „Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes“ geändert und die stetig steigende Mitgliederzahl spricht für unsere Arbeit. Der StAJV will niemanden verdrängen, wir wollen unsere Mitglieder stärken und unterstützen. Bestens geschultes Aufsichtsjägerpersonal ist wohl auch das Aushängeschild der Jagd in der Steiermark. Wer das nicht versteht, ist auch gegen die Jagd. Unsere Kritiker werden auch sehen, dass wir bei keiner Wahl antreten; sehr wohl gehen aber unsere Mitglieder zur Wahl. Dass das Miteinander funktioniert, wird in Kärnten auf ehrliche Weise gezeigt und gelebt. Gratulation und Dank an Herrn Landesjägermeister Dr. Gorton und Landesobmann Wadl!
V.l.n.r.: LJM DI. Ferdinand Gorton, LO Ing. Hanshelmut Helm, LO Bernhard Wadl, Dr. Mag. Ing. Bruno Pflüger, 1. LOStv. Dr. Josef Schoffnegger und 2. LOStv. DI. Christian Matitz.
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Verbandsgeschehen Vl.: ‚Siegfried Edlinger, Ing. Thomas Schuster, Philipp Baumann, Mag. Karlheinz Wirnsberger, Günther Bulla, Mag. Josef Liepold, Richard Kohlbacher, Ing. Hanshelmut Helm
Jahreshauptversammlung mit Neuwahl in der BG Graz/Graz-Umgebung
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m 18.3. fand die Jahreshauptversammlung der BG Graz/Graz-Umgebung im Red Corner in Graz-Andritz statt. Durch die Wahl des bisherigen Bezirkobmannes Ing. Hanshelmut Helm zum Landesobmann des StAJV ist dieser von seiner Funktion zurückgetreten. Es ist sinnvoll, damit die mitgliederstärkste Bezirksgruppe im Landesvorstand gut vertreten ist. Immerhin ist
bereits jeder 2. Aufsichtsjäger im Bezirk Mitglied im StAJV. Zum neuen Bezirksobmann wurde Günther Bulla aus Übelbach gewählt. Sein Stellvertreter ist Reinhard Preitler aus Gratkorn. Schriftführer bleibt Siegfried Edlinger, sein neuer Stellvertreter ist Ing. Eduard Prietl aus Frohnleiten. Als Kassier fungiert weiterhin Richard Kohlbacher aus Stattegg. Die Kassenprüfung bleibt wei-
terhin in den bewährten Händen von Mag. Josef Liepold und Ing. Thomas Schuster. Im Anschluss fand ein Vortrag von Mag. Karlheinz Wirnsberger (Leiter des Jagdmuseums Schloss Stainz) über pro und kontra der Jagd statt,worüber heftig diskutiert wurde. Die Jagd muß ehrlich bleiben. Diesen Weg wird auch der StAJV in Zukunft bestreiten.
Unser Dienstabzeichen einst und jetzt Das erste Dienstabzeichen für Jagdschutzorgane 1887 trug noch keine Nummer und war sehr groß (8,8 x 6,9 cm). Es enthielt folgende Embleme:
1951 wurde ein Großbuchstabe mit einer dreistelligen Zahl hinzugefügt. Das Bild zeigt das Größenverhältnis zum heutigen Dienstabzeichen. Seite 38
In der Mitte auf erhobenem Wappenschild den steirischen Panther, darüber einen Tannenbaum, rechts einen Weidenstrauch, links einen Eichenzweig. Unter dem Panther in der Mitte ein Hirschhaupt mit Geweih, rechts und links davon je einen Fisch. Rechts vom Panther oben einen Apfel mit einem Baumzweig, in der Mitte eine Melone, unten eine Weintraube mit Laub und links vom Panther eine Getreidegarbe mit Ähren. Das Bild zeigt das Größenverhältnis zum heutigen Dienstabzeichen. 1951 wurde ein Großbuchstabe mit einer dreistelligen Zahl hinzugefügt, mittlerweile ist die Zahl vierstellig. BP
leserbrief
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Buchtipps
Sg. Herr Landesobmann, geschätzte Vorstandskollegen, liebe Redaktion! Am heutigen Christtag hatte ich ausgiebig Zeit den aktuellen „Steirischen Aufsichtsjäger“ zu „bewinden“. Schon seit der 1. Ausgabe bin ich erstaunt, wie es den Verantwortlichen eines so jungen Verbandes gelingt, schon im zweiten Bestandsjahr vier Mal im Jahr eine so hervorragende Fachzeitung zu gestalten und herauszubringen!? Da ich die verantwortlichen Persönlichkeiten (Euch) ja mehr oder wenig schon vom Start des Projektes „Gründung eines Steirischen Aufsichtsjägerverbandes“ kenne, kann ich mir die Antwort eigentlich selbst geben: Es haben sich in der Steiermark erfreulicher Weise passionierte Jagdaufseherkolleg(inn)en und jagdfachlich anerkannte Persönlichkeiten zusammengefunden (und finden sich noch immer zusammen), denen das Jagd- und Wildschutzwesen in ihrem Heimatland, die bestmögliche Vertretung der Jagd- und Wildschutzorgane sowie ihre Aus- und Weiterbildung und der Fortbestand einer möglichst bodenständigen und gesellschaftlich rundum akzeptierten Steirischen Jagd ein großes Anliegen ist! Diese Einstellung und Zielrichtung liest man erfreulicher Weise aus jeder Ausgabe des „STEIRISCHEN AUFSICHTSJÄGER“. Als Landesobmann des befreundeten KÄRNTNER JAGDAUFSEHER-VERBANDES kann ich Euch zu Eurer bisherigen Arbeit nur gratulieren und ermutigen, diesen eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten. Ich bin überzeugt, eine breite Zustimmung aus dem Kreis der Steirischen Aufsichtjäger, aber auch der Jägerschaft wird Bestätigung für Euren eingeschlagenen Weg sein. In diesem Sinne wünsche ich Euch erholsame WEIHNACHTSFEIERTAGE und verbleibe mit jagerischen Grüßen aus dem Süden Euer Bernhard Wadl Betrifft: Ausgabe 4 Offener Brief Gatterjagd
Sehr geehrte Damen und Herren Im Bezug auf Gatterjagd mag es durchaus unterschiedliche Meinungen geben. In ihrem Artikel „Gatterjagd“ vertritt Frau Dr Schmidt eine sehr negative. Das ist ihr gutes Recht. Den offenen Brief beginnt sie mit dem Wort Perversion. Ich möchte festhalten, dass die Gatterjagd in einigen Bundesländern gesetzlich geregelt ist und niemand, der im Rahmen der Gesetze der Jagd nachgeht, sich dermaßen beschimpfen lassen muss. Im selben Absatz bezieht sich Frau Dr Schmidt auf die vorbildliche eigenständige Fortpflanzung der Wildtiere in freier Wildbahn. Warum derselbe Vorgang hinter einem Zaun zu verwerflicher Zucht wird, wird nicht weiter erklärt. Im weiteren Verlauf des Briefes wird von Enteignung der Allgemeinheit geschrieben. Dieses klassenkämpferisch anmutende Argument ist gegenstandslos, da behördlich genehmigte Umzäunungen zwar das eingezäunte Wild bewahren, aber auch den Zulauf aus dem umgebenden Gebiet ausschließen. Auch die im offenen Brief kritisierte Unterbindung von Wanderrouten scheint mir äußerst fragwürdig. Falls der Autorin große Ansammlungen von migrationswilligen Wildtieren, die orientierungslos an Gatterzäunen entlangirren, bekannt sind, wäre ich ihr dankbar, wenn Sie mir solche nennen könnte. Abschließend möchte ich festhalten, dass ich es für völlig verfehlt halte den wackeren Mitstreitern des Herrn Balluch in unserer Zeitung ein Podium zu bieten. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stubenberg
Unsere Hunde Bruno Hespeler
144 Seiten, 10 Bleistiftzeichnungen von Steen Axel Hansen. ISBN: 978-3-85208-139-7 Preis: 29,00 Euro Bruno Hespeler hat in seinem Berufsjägerleben viele Jagdhunde geführt. Er lernte dabei Terrier genauso gut kennen wie Brandlbracken, Gebirgsschweißhunde und Hannoveraner, Dackel und Wachtelhunde. Der Jagdhund war ihm stets selbstverständlicher Begleiter durchs ganze Jägerleben. Aber nicht nur von der täglichen Arbeit im Revier schreibt der Autor, sondern vor allem auch: vom Umgang mit dem Hund. Für Bruno Hespeler waren seine Hunde Familienmitglieder, lebten im Familienverband und wurden ihren Bedürfnissen gemäß behandelt.
Kärntner Wildverarbeitung
Hans Klein GmbH
Import-Export Felle – Häute – Wild Katschbergstraße 13 9851 Lieserbrücke Tel.: 04762 43920 Fax: 04762 61051
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Tiroler Jagdaufseherverband
Die Zeit war reif
Artur Birlmair, Landesobmann des TJAV
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ereits bei der 35. Vollversammlung des Tiroler Jagdaufseherverbandes am 24.03.2012 kam es bei den Neuwahlen zu einem Generationswechsel. Der langjährige Landesobmann Hans Huber stellte damals seinen Rückblick bezeichnend unter das Motto „Die Zeit war reif“. Sie waren es, die den Verband über Jahrzehnte durch oft schwierige Zeiten geschickt geleitet, zu einer anerkannten Interessenvertretung der Jagdaufseher gemacht und beste Kontakte zu anderen jagdlichen Institutionen, Vereinen und Behörden aufgebaut haben. Mut zu Veränderung und Innovation sollte den neu gewählten und verjüngten Vorstand auszeichnen. Doch schon bald musste auch ich feststellen, dass Neues – insbesondere in der Jagd – auch auf heftigen Gegenwind stößt und der Weg der kleinen Schritte sich oft als der effektivste herausstellt. Trotzdem konnten in der ersten Funktionsperiode wichtige Vorhaben umgesetzt werden. So ist es uns gelungen, bei der nun in Kraft getretenen Gesetzesnovelle wesentliche Interessen der Jagdaufseher in Sachen Aus- und Fortbildung einzubringen. Dabei stand unser Motto „Qualität vor Quantität“ stets voran. Als großer Pluspunkt erwies sich dabei, dass Landesjägermeister DI Anton Larcher unserem Vorstand angehört.
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Geschätzte Jagdaufseherkollegen und -kolleginnen in der Steiermark! Gerne bin ich der Bitte eures Landesobmannes gefolgt, einen Beitrag für das Mitteilungsblatt des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes zu verfassen. Stellvertretend für die Vorstandsmitglieder hier eine kurze Biographie des neuen Landesobmannes. Geboren am 17.09.1969 in Zams wuchs ich in der 200 Einwohner zählenden Fraktion Hochgallmigg im Gemeindegebiet von Fließ bei Landeck auf. Nach der Pflichtschule und einer Lehre als Bautechnischer Zeichner war ich bei einem Architekten als Bauleiter tätig. Im Jahre 1991 trat ich der Österreichischen Bundesgendarmerie bei und versehe seit der Absolvierung der Grundausbildung meinen Dienst als eingeteilter Beamter mit Sonderverwendung Alpin, Brandermittlung und Personalvertretung derzeit auf der Polizeiinspektion Ried im Oberinntal. Die sechs Jahre alten Zwillinge Franziska und Felicitas sind der familiäre Mittelpunkt von mir und Elisabeth, welche ich 1993 heiratete. Meine Frau, selbst aus einer Osttiroler Jägerfamilie stammend, bringt meinen jagdlichen Tätigkeiten in Revier und Öffentlichkeit außergewöhnlich viel Verständnis entgegen. Schon mein Großvater waidwerkte, und da mein Vater nahezu 40 Jahre Jagdpächter der Genossen-
schaftsjagd Fließ linkes Innufer war, gehörte Jagd schon seit frühester Kindheit mit zum Alltag. So war es eine Selbstverständlichkeit, dass ich mit 18 Jahren die Jagdprüfung und nach weiteren 5 Jahren geforderter Praxis die Jagdaufseherprüfung ablegte und von diesem Zeitpunkt an als vereidigtes Jagdschutzorgan im Revier meines Vaters und seit dessen Ableben im Jahre 2002 bei meinem Bruder als Jagdaufseher tätig bin. Im selben Jahr übernahm ich im Tiroler Jagdaufseherverband die Funktion des Bezirksobmannes in Landeck und ab 2007 zusätzlich die Aufgaben des stellvertretenden Bildungsreferenten im Landesvorstand. In dieser Tätigkeit begleitete ich Landesobmann Hans Huber zu verschiedenen Versammlungen und Veranstaltungen, lernte jagdliche Persönlichkeiten kennen und bekam Einblick in die Arbeit der Verbandsführung. Neben einigen Jahren Öffentlichkeitsarbeit in den Schulen des Bezirkes bin ich für den Tiroler Jägerverband als Delegierter und als Hegemeister im Hegering Landeck tätig. Meine jagdliche Passion gilt dem Gamswild, wobei für mich jede Jahreszeit ihren jagdlichen Reiz hat und man immer wieder dankbar sein sollte, dies Jahr für Jahr aufs Neue erleben zu dürfen. Nun aber zum Verbandsgeschehen und zu einem kleinen
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Überblick über die Ausübung des Jagdschutzes in Tirol.
I. Vertretung der Interessen der Jagdaufseher Tirols Dazu gehört neben persönlicher Beratung und Unterstützung in Einzelfällen beispielsweise die Sicherung des Mitspracherechts in den verschiedenen Gremien, wie z.B. Mitgestaltung bei Trophäenschau, Bewertungskommissionen, Delegierte usw. Es wird nach Möglichkeit versucht, nach dem Leitspruch „Agieren ist besser als reagieren“ zu handeln. Auftretende Probleme oder Notwendigkeiten sollten erkannt und thematisiert werden, sind doch viele Vorschriften und Gesetze untrennbar mit den Tätigkeiten von Jagdaufsehern, sei dies als Jagdschutzorgan oder in ihrer Funktion als Bezirksjägermeister oder als Hegemeister, verbunden. Wie bereits erwähnt, enthält das Tiroler Jagdgesetz wesentliche Bestimmungen, die vom Tiroler Jagdaufseherverband thematisiert und aufbereitet wurden.
II. Aus- und Fortbildung und Schulung: Auch wenn der Jagdschutz in Tirol den nationalen und internationalen Vergleich schon bisher nicht zu scheuen brauchte, ja ich würde sagen im Spitzenfeld lag, konnte durch die Umsetzung des vom Jagdaufseherverband ausgearbeiteten und gemeinsam mit dem Jägerverband finalisierten Ausbildungskonzepts eine weitere qualitative Steigerung erreicht werden. Neu Auszubildende werden künftig neben 5 Jahren Landesjagdkarte einer mindestens 250-stündigen Revierpraxis unterzogen. Erst dann steht die Tür zum dreiwöchigen Kurs und zur anschließenden Prüfung offen. Fortbildung ist in einer schnelllebigen Zeit wie dieser unerläss-
lich. Nur wer über ein fundiertes Wissen verfügt, kann die verantwortungsvollen Aufgaben des Jagschutzes ausüben und der öffentlichen Meinung gegenübertreten (nach dem Motto „Wissen ist Macht“). Abgestimmt mit dem Tiroler Jägerverband soll versucht werden, durch möglichst flächendeckende und gezielte Fortbildungsveranstaltungen dieses Wissen zu vermitteln. Nebst Beiträgen im Mitteilungsblatt „Jagd in Tirol“ soll durch eine weitere Auflage unseres Mitteilungsblattes halbjährlich versucht werden, Information und Wissen an die Mitglieder weiterzugeben. Neben freiwilliger Fort- und Weiterbildung sind Jagdschutzorgane künftig mindestens alle 3 Jahre zur Teilnahme an einer Fortbildung verpflichtet.
III. Präsentation in der Öffentlichkeit: Durch Präsentation bei Großveranstaltungen (Jagdtage), gemeinsames Auftreten, Aufkleber, Verbandsabzeichen, Jagdaufseheranzug usw. soll das Ansehen des Jagdaufsehers in der Öffentlichkeit gestärkt und sollen seine Leistungen ins rechte Licht gerückt werden. Mitgliedern, die 25, 40 oder 50 Jahre im Dienste des Jagdschutzes tätig waren, wird durch Verleihung einer Ehrung Dank und Anerkennung ausgesprochen. Aktive und zielführende Verbandsarbeit beinhaltet meiner Meinung nach aber auch, dass sich ein Mitglied nicht nur alle 4 Jahre durch Ausübung seines Wahlrechtes, sondern auch durch das Aufzeigen von Schwerpunkten oder Sachverhalten einbringen sollte. Mitteilungsblatt, Homepage und Veranstaltungen sollen Spiegelbild der Mitglieder sein. Wünsche, Anregungen und Beschwerden sollen als Anhaltspunkt und Anregung für Verbesserungen gesehen werden. Der Zusammenhalt aller jagdlichen Institutionen erscheint
im Wandel der Zeit als immer wichtiger, um anderen die Natur nutzenden Personenkreisen, wie Forst, Tourismus, Wintersport, Mountainbiker usw., geschlossen gegenübertreten zu können. Da eine solche Zusammenarbeit keinesfalls an Bezirks- oder Landesgrenzen enden darf, sehe ich mit Erwartung unserem geplanten 2. Treffen der Landesobmänner der Jagdaufseherverbände Kärnten, Salzburg, Steiermark und Tirol entgegen.
Nächstes Jahr feiert der Tiroler Jagdaufseherverband sein 40-jähriges Bestehen und wird in seiner Jubiläumsversammlung auf eine erfolgreiche Vergangenheit zurückblicken können. Am 30.01.2016 wurde ich in meiner Funktion als Landesobmann bestätigt. Der vom Vorstand eingebrachte und durch die Bezirksorganisationen unterstützte Wahlvorschlag wurde von der Vollversammlung in der Wahl einstimmig angenommen. Bis auf geringfügige Anpassungen in den Funktionen kann ich somit mit meinem altbewährten Team in die Zukunft gehen und versuchen, die Interessen unserer 1300 im Verband zusammengeschlossenen Jagdaufseher/-innen durchzusetzen. Vor allem aber soll sich in der Gemeinschaft des Verbandes jedes einzelne Mitglied vertreten und willkommen fühlen. Nur so kann durch aktive Mitarbeit der Mitglieder die Zukunft zum Wohle des Verbandes und der Jagd in Tirol mitgestaltet werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen aus Tirol und einem Waidmannsheil Artur Birlmair, Landesobmann des TJAV
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Verbandsgeschehen - Kleinanzeigen KURSE Kurzwaffenhandhabung
GRATULATIONEN
Grundlagen und Praxis am Schießstand (Pistole und Revolver) In ungezwungener Atmosphäre werden die Grundlagen des Kurzwaffengebrauches bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen am Schießplatz vermittelt. Hauptanliegen ist es jedoch, den Teilnehmern das Schießen in der Schießanlage (Stand und IPSC) mit der eigenen, registrierten, Waffe und mit zur Verfügung gestellten verschiedenen Waffen und unterschiedlichen Kalibern (vorwiegend Großkaliber) in einem ca. vierstündigen Zeitrahmen zu ermöglichen. Die zur Verfügung gestellten Waffen und die Munition: • CZ, Glock, S&W, Taurus, Uzi, Walther • Fabriksmunition
EINLADUNG ZUR J A H R E SV O L LV E R S A M M L U N G D E S ST A JV
Dass der Steirische Aufsichtsjäger-Verband Dinge macht, die Hand und Fuss haben, hat jüngst unser Vorstandsmitglied Dr. Bernhard Grillitsch bewiesen: Wir gratulieren seiner Cornelia und Ihm recht herzlich zur Geburt von Sohn Franz Vinzenz.
Ort der Schießanlage des POST SV (Postsportverein): BRAUEREI PUNTIGAM in der Herrgottwiesgasse 300 in 8055 Graz-Puntigam (direkt in den Brauereikellern). Trainings/Kurstermine: Zur Auswahl werden angeboten: Samstag, 16.4.2016, Montag, 18.4.2016, Montag, 25.4.2016, Samstag, 30.4.2016 Die Homepage des PSV – Sektion Schießen als Vorinformation zur Schießanlage: www.ipscgraz.com
Besonderes Weidmannsheil Am 25. Jänner 2016 um 19:30 Uhr konnte unser Mitglied Susanne Gruber in der Eigenjagd Flösserkogel im Stadtgebiet von Graz aus einer Rotte von 20 Stück mit einem guten Schuss ihr erstes Stück Schwarzwild erlegen. Der 3-jährige Keiler wog aufgebrochen 80 kg. Wir wünschen ein kräftiges Weidmannsheil Impressum Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz. T u. F: 0316/2311236677, E: info@ aufsichtsjaeger-steiermark.at www.aufsichtsjaeger-steiermark.at
Kosten pro Teilnehmer: Standgebühr, Leihwaffen und Munition (ca. 100 Patronen) Für Mitglieder des Aufsichtsjäger-Verbandes € 65,-Für Nichtmitglieder € 75,--.
Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, 0664/45 57 400, T: 03118/51 613, F: 03118/51 631, www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz
Auskünfte/Anmeldung: Jagdkamerad Dipl.-Ing. Manfred Predanitsch, 0664 513 54 48, Mail: predanitsch@a1.net
Grafik: Reinhard Wernbacher
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Die heurige Landesvollversammlung findet am Freitag dem 29. 4. mit Beginn um 19.00 Uhr im Schloss Laubegg/Ragnitz bei Leibnitz statt. Der weitum bekannte Wildökologe Dr. Hubert Zeiler wird ein Referat über das neue Wildtierinformationssystem in der Steiermark halten. Wir würden uns über zahlreichen Besuch freuen. Eine gesonderte Einladung folgt.
DIVERSES Die neuen, vielfach nachgefragten Hutabzeichen sind ab Ende März bei unseren Veranstaltungen und bei den Bezirksobmännern erhältlich. Setzen auch Sie ein (Hutab)Zeichen und schmücken Sie Ihren Hut. Es gab bis jetzt übrigens kein eigenes Hutabzeichen für Aufsichtsjäger....
Zugangsvoraussetzung: Kein verhängtes Waffenverbot! Ausreichender Versicherungsschutz. Es gelten beim Training und Kurs ausnahmslos die Sicherheitsrichtlinien des PostSV Graz. Jeder einzelne ist für den von ihm abgegebenen Schuss zivil- und strafrechtlich verantwortlich. Zeit und Ort: Maximale Teilnehmeranzahl pro Termin: 12. Montag ab 16 Uhr oder Samstag ab 8 Uhr. Dauer: 3 bis 4 Stunden, abhängig von der Teilnehmeranzahl.
EINLADUNG
Redaktion: Mag. Karlheinz Wirnsberger, Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Mag. Johannes Maierhofer, Ing. Hanshelmut Helm Lektorat: Dr. Günter Murgg Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher
ZU VERMIETEN Vermiete Wochenendhütte in ruhiger Aussichtslage im Raum Übelbach. Nähere Auskünfte: 0664/2669107
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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
In eigener Sache Da unser junger Verein nicht über die Mittel verfügt, die Vereinszeitung zu finanzieren, wird sie über Inserate und freiwillige Spenden bezahlt. Wir werden uns daher erlauben, einmal jährlich der Zeitung einen Zahlschein mit der Bitte um einen freiwilligen Druckkostenbeitrag beizulegen und würden uns freuen, wenn Sie diesen benützen und damit unsere Arbeit honorieren. Lesern, welche die Zeitung viermal jährlich beziehen möchten, dem Aufsichtsjäger-Verband aber nicht beitreten wollen, bieten wir die Möglichkeit, die Zeitschrift um einen Jahresbeitrag von € 18.zu abonnieren. Das Postporto ist in diesem Betrag inbegriffen.
Eine dringende Bitte: Es ist für uns sehr mühsam, an Adressen von Aufsichtsjägern zu kommen, denen wir unsere Zeitung zusenden können, um für unseren Verband zu werben. Durch Nachfragen bei Forstverwaltungen, Gemeinden, Kollegen etc. konnten wir erst einen Bruchteil der Adressen von Aufsichtsjägern ausfindig machen. Wir bitten daher unsere Mitglieder, uns ihnen bekannte Postadressen (evtl. auch E-Mail oder Telefonnummer) von Aufsichtsjägern bekanntzugeben, die noch nicht bei uns Mitglied sind. Melden sie diese Adressen bitte dem Schriftführer Dr. Bernhard Grillitsch oder an die E-Mailadresse: medien@aufsichtsjaeger-steiermark.at Berücksichtigen Sie bitte beim Einkauf unsere Inserenten.
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BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV
Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse
Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz
Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935
Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.
(Datum) (Unterschrift)
Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht
Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.
n Jagdfunktionär:
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Positionspapier II
StAJV-Mitgliedschaft – Vorteile gezielt für Aufsichtsjäger
Die Mitgliedschaft beim StAJV ist für alle steirischen Aufsichtsjäger gewünscht. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft oder eine Funktion bei einem der anderen jagdlichen Vereine ist für jedes Mitglied des StAJV möglich und ausdrücklich willkommen. Der StAJV vertritt und fördert seine Mitglieder, speziell die in der Praxis tätigen steirischen Aufsichtsjäger. Eine Mitgliedschaft im StAJV hat für einen steirischen Aufsichtsjäger folgende Vorteile: • Vertretung der speziellen Interessen der steirischen Aufsichtsjäger als öffentlich tätiges Wachorgan und geprüfter Kompetenzträger • Hilfe und Vertretung in Haftungs- und Streitfällen, die sich aus der Ausübung des Aufsichtsjägerdienstes ergeben, durch jagdlich vertraute Experten • Informations-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl als Prüfungsvorbereitung als auch für Aufsichtsjäger in relevanten und aktuellen jagdlichen Fragen • Aufwertungsmöglichkeit durch weitere Beeidigungen als Wachorgane und eine sich daraus ergebende breitere gesetzliche Basis für den Dienst als Naturexperte (zu Berg- und Naturwächter, Fischereiaufseher, …)
• Vorteile bei Einkäufen und Beschaffungen
• Einfacher Zugang zu Informationen und fachlichem Insiderwissen durch Zeitung, Website, Informationsschreiben, Veranstaltungen usw.
• Erkennungszeichen als Aufsichtsjäger
Der StAJV verschafft den steirischen Aufsichtsjägern eine hohe öffentliche Anerkennung als Experten und unterstützt sie in der Erfüllung ihrer täglichen Tätigkeit als Wachorgan.
Nach dem Motto: Aus der Praxis, mit dem Besten aus der Theorie für die Aufsichtsjägerpraxis.
www.aufsichtsjaeger-steiermark.at
DANKSAGUNG Es freut uns außerordentlich und hat uns überrascht, dass so viele Leser unserer Bitte um einen Druckkostenbeitrag für unsere Zeitung Folge geleistet haben. Das hilft uns sehr und motiviert uns, das Niveau weiterhin hoch zu halten. Vielen herzlichen Dank allen Spendern. Bis zum Redaktionsschluss haben gespendet:
TITZ Johann, TAUCHER Rudolf, MELBINGER Franz, SCHMID Gabriel, TAFERNER Oswald, RINNHOFER Fritz, WACHTER Alfred, HACKL Gernot, Ing. FRITZ Robert, SCHREILECHNER Johann, Ing. RACKL Arnold, KIRCHMAYER Johann, REITER Peter, PÖSCHL Franz, PAIER Helmut, KASPAR Franz, WIEDNER Kurt, SCHERR Andreas, MAIER Josef o. Adelheid, STELZL Harald, SCHWEIGER Johann, Ing. REIL Georg, WICHT Josef, STEINBAUER Franz, RAUCH Johann, SEILER Gottfried, WIESER Karl u. Josefa, NIERENSEE Alexander, KLEIN Franz, GMEINER Jürgen, FASSWALD Helmut, WINKLER Helmut Franz, STEINER Hermann, PRAMMER Franz, SCHUSTER Karl, STÜRZER Johann jun., JANDL Karl od. Maria, MACHEINER Josef, JESSNER Anton, PISTRICH Erich, KATZBAUER Johann, PETZ M. Bau GmbH, HERITSCH Anton, GROß Johann, KNAPP Matthias, RIEBERER August, RESCH Helmut, WERNIG Helmut, PFISTER Franz, KIEDL Hans, DI KROPFITSCH Rudolf, BULLA Günther, DIEBER Franz, DI VOGLHUBER Hans-Jörg, OSTERMANN Markus, BAUER Franz, MATZHOLD Josef, PAAR Anton, KOLLER Anton, LADENHAUF Erna, KHAAR Alfred, PINT Adolf, PETZ Richard, HAINZ Josef, GSCHIER Alexandra, Ing. PETROVITZ Günter, KÖCK Josef, SIMML Siegfried, LEGENSTEIN Franz, MÜNZER Erwin od. Claudia, PLATZER Karl, STEHRING Herbert, BERGMANN Franz, SCHLEGL Walter, REMLING Roswitha, PREITLER Stefan, KRAINER Hannes u. Anita, ÖTTEL Arnold, WEISSENBACHER Andreas, LADLER Johann, GROßSCHÄDL Franz od. Elfriede, SCHEUERER Johann, JAUK Alois, SKOFF Andreas, Dr. STERING Reinhold, JAUK Alois, REISINGER Josef, DEUTSCHER Josef, WITTMER Walter, LAMMER Hannes, AUER Hubert, DI ROTHWANGL Alois, MURER Franz, TREITLER Gerhard, PRIETL Heinz, Dr. EDLER Alois, Mag. MISCHELFEIT Andrea, SCHNEIDER Gerhard, SCHMIED Alois, ZOISTER Peter, WALLNER Franz, Ing. SCHMIEDL Gerhard, HANSMANN Arnold, LAFER Alois, WALLNER Karl. Das Redaktionsteam
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Der Profi für Waffen und Jagd!
Johannes Rinnhofer, der Profi für Waffen und Jagd
Genügend Kundenparkplätze stehen direkt vor dem Geschäft zur Verfügung.
Johannes Rinnhofer Büchsenmachermeister Lebinggasse 2 | 8230 Hartberg | Tel.: 03332 / 62891 | E-Mail: office@waffen-rinnhofer.at | www.waffen-rinnhofer.at
Entdecken Sie die neue Frühling/Sommerkollektion bei Rinnhofer
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Im Fachgeschäft des gelernten Büchsenmachers Johannes Rinnhofer in Hartberg findet man Waffen aller namhaften Hersteller und alles rund um die Jagd, ebenso eine große Auswahl an Munition sowie hochwertige optische Geräte wie Fernrohre, Zielfernrohre, Nachtsichtgeräte und vieles mehr. Auch bei Jagd- und Freizeitbekleidung steht ein breites, gut sortiertes Sortiment zur Verfügung. Jagd-Zubehör und eine Vielzahl an Artikeln für den Jagdhund runden das Angebot ab. In der hauseigenen Werkstatt von „Waffen Rinnhofer“ werden Reparaturen aller Art von Meisterhand durchgeführt – von Neuschäftungen, Schaft-Korrekturen, Zielfernrohr-Montagen bis zu Oberflächenbehandlungen bei Metall wie brünieren, vernickeln und vieles mehr. Aber auch Neuanfertigungen werden geboten. Fast jeder Kundenwunsch kann erfüllt werden. Kunden genießen bei dem erfahrenen Spezialisten Johannes Rinnhofer beste Beratung. Bei der Firma Rinnhofer finden Sie jede Menge Geschenksideen.