Der Steirische Aufsichtsjäger - Sommer 2016

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Ausgabe 6 - Sommer 2016 Preis: € 5,90

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Ein unabhängiges Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at


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inhalt

vorwort

GASTKOMMENTAR Dr. Barbara Fiala-Köck, Tierschutzombudsfrau Steiermark

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Landesobmann Hanshelmut Helm

Schwarzwild Teil 3 von RJ Hofer Michael Bachen Frischlinge Überläufer-Bachen Überläufer-Keiler Gesundheit und Wissenschaft Eine neue Wildtierkrankheit bedroht Europa

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von Dr. Harald Fötschl

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Die Vogelbeere oder Eberesche (Sorbus aucuparia).

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Botanik

JAGDHUNDERASSEN Steirische Rauhaarbracke, schneidiger Jäger mit gutem Laut Erste Hilfe im Revier

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LUCIUS Der Abschussplan ... alle Jahre wieder

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OFFENER BRIEF EU-Waffenresolution von Dr. Jürgen Siegert

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RECHT Schusszeitenverlängerung von Dr. Hubertus Pranckh

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Reviereinrichtungen in Grenznähe

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VERBANDSGESCHEHEN

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BEITRITSERKLÄRUNG

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Werte AJKameraden!

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in ereignisreiches Frühjahr liegt hinter uns. Zum einen waren es die Aufsichtsjägerkurse, die mit einem ausgezeichneten Prüfungserfolg geendet haben, zum anderen waren einige Verbandstermine wahrzunehmen. So wurde ich mit Dr. Grillitsch zu einem Gespräch bei unserem Herrn Landesjägermeister DI Heinz Gach in der Landesjägerschaft geladen. Des Weiteren trafen sich zum zweiten Mal die Landesobmänner der bestehenden Aufsichtsjägerverbände auf Einladung von LO Bernhard Wadl am Klopeinersee im Kärntnerland, und es wurden einige Vollversammlungen abgehalten; außerdem wurde die Bezirksgruppe Voitsberg gegründet. Da es immer wieder Probleme mit der Organisation von Jagdhornbläsern gibt, gründen wir nun eine eigene Bläsergruppe. Die Organisation des 1. Steirischen Aufsichtsjägertages wird uns den Sommer über begleiten. Ich würde mich freuen, Sie und Ihre Partnerin beim Aufsichtsjägertag in Stainz begrüßen zu dürfen. In der Hoffnung, dass Ihre Termine nicht ganz so gedrängt sind und auch noch Zeit bleibt, den Abschuss zu erfüllen, damit unsere Lebensraumpartner auch mit unserer Tätigkeit zufrieden sind, wünsche ich Ihnen eine erfolgreiche Rehbrunft und einen konfliktfreien, erholsamen Sommer. Weidmannsheil Hanshelmut Helm

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EDITORIAL

Der Feind im Bett

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Heiko Hornung Chefredakteur WILD UND HUND

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Ausgabe 0.Nr. - Frühling 2016 Preis: € 6,90

IMKERN Das Fachmagazin für Bienenzucht-Wirtschaft und Forschung

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n Südafrika diskutieren die Wildfarmer derzeit mit Berufsjägern, wie künftig das Geschäft mit goldenen Oryx, schwarzen Impalas und gezüchteten Löwen weiterlaufen soll. Solange es einen Markt gebe, will keiner der Züchter auf die Einnahmen verzichten. Die Kurzsichtigkeit dabei verwundert. Denn auch in Afrika ist bekannt, wie der Druck internationaler Tierschutzgruppen zunimmt und Vorfälle wie der des Löwen Cecil in Simbabwe schnell zum Kollaps einer ganzen Branche führen können. Das Szenario ist nicht aus der Luft gegriffen, wenn man derzeit die internationa­le Kampagne verfolgt, die versucht, die Trophäeneinfuhr zu erschweren oder gar zu verbieten (siehe Seite 68). Es ist schwer, im Geschrei der Tierschutzszene, die Artenschwund, Wilderei und Trophäenjagd in einen Topf wirft, mit Argumenten für eine legale und sinnvolle Jagd im Ausland durchzudringen.

Freund sehr schnell zum Feind im eigenen Bett. Da hilft auch nicht das Argument, dass der Feind der Jagd draußen stünde und alle Jäger zusammenstehen müssten, weil jeder Jäger letztlich Knochen und den Schuss wolle. Das ist zu kurz gesprungen. Es wird niWcht helfen, eine legale Jagd als bodenständige Nutzung nachwachsender Ressourcen, die die Voraussetzung für den Schutz ist, in den Köpfen und Herzen der Menschen zu verankern. Messeveranstalter, Reisevermittler und Jäger müssen sich klar machen, dass Praktiken wie der Abschuss von eigens gezüchteten Tieren in Kleinstgattern, beispielsweise die sogenannten canned lions, keine Privatsache sind, sondern jeder gezüchtete Löwe und jeder manipulierte Hirsch einen Nagel in den Sarg der legalen Jagd schlagen.

Aber was ist eigentlich gute Jagd? Der CIC versucht seit Jahren, diese irgendwie zu zertifizieren, tritt dabei aber auf der Stelle. Das liegt unter anderem daran, weil man mit Kreisen und Organisationen international ins Bett steigt, die mit ihren Trophäenrekordbüchern die Jagd nach Hörnern noch befördern, egal wie diese zustande gekommen sind. Da wird der

Nicht der Geweihe Wucht und Stärke, nicht der Stangen Maß, Gewaff und Wehr, sondern das Drum und Dran am Weidgewerkebringt dem Jägersmann die Ehr.

Wir brauchen eine Jagd, die sich am Erlebnis und am Handwerk freut und dabei nicht nur nach dem Knochen schielt. Denn wie heißt es in einem schönen alten Jägerspruch:

Heiko Hornung Chefredakteur

IMKERN Das Fachmagazin für Bienenzucht-Wirtschaft und Forschung

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Der Kleine Beutenkäfer

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Österreichische Bienenhaltung in Not?

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IM Interview

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Großes Jubiläumsgewinnspiel!


gastkommentar

Jagd und zeitgemäßes Tierschutzverständnis Stand: 05.02.2016, Teil 2

Dr. Barbara Fiala-Köck, Tierschutzombudsfrau Steiermark Foto: Frauke Lejeune/Vetmeduni Vienna

Barbara Fiala-Köck

2.4. Tierschutz und Jagdhund: Der Hund als „bester und ältester Gefährte des Menschen“ wird meist auch als Familienmitglied betrachtet. Studien über die genetische Vielfalt heutiger Hunde kamen zum Schluss, dass ihr Ursprung in China liegt, und zwar vor höchstens 16500 Jahren. Die erste Domestizierung der Wölfe hat vermutlich in der heutigen Mongolei oder in Nepal stattgefunden. Die Haltung des Jagdhundes, die Ausbildung und auch der Einsatz haben im Einklang mit den geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen. Es sind die allgemeinen Anforderungen an das Halten von Hunden, Bestimmungen beim Halten von Hunden im Freien oder auch bei der Zwingerhaltung zu beachten. Das Kupieren gilt auch bei Jagdhunden als unzulässiger Eingriff. Es ist das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe kupierter Hunde verboten. Wenn auch zurzeit eine diesbezügliche Strafbestimmung im TSchG fehlt, so ist eine Übertretung doch nach dem Verwaltungsstrafgesetz zu ahnden.

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Die Ausbildung von Hunden hat sich an den Methoden der positiven Verstärkung und am arttypischen Lernverhalten zu orientieren. Bei den Ausbildungsmethoden der Jagdhunde gibt es ein klares Verbot der Verwendung von Stachel- und Korallenhalsbändern bzw. elektrisierenden oder chemischen Dressurhilfen. Immer wieder erreichen dies-

bezügliche Anzeigen auch die Tierschutzombudsstelle. Ausbildungskurse mit HundetrainerInnen, welche Methoden anwenden, die gültigen österreichischen Rechtsnormen widersprechen, sind daher abzulehnen. Voraussetzung für eine tierschutzkonforme Hundeausbildung ist die verhaltensgerechte Individualentwicklung eines Hundes und dessen Bindung an den Ausbildner. Die Erziehung und Ausbildung von Hunden sollte auf verhaltensbiologischen Erkenntnissen basieren. In diesem Zusammenhang wird auf die Koordinierungsstelle für tierschutzqualifizierte Hundetrainer am Messerli Forschungsinstitut der Vet. Med. Universität Wien verwiesen. http://www.vetmeduni.ac.at/messerli/ ueber-uns/koordinierungsstelle/ Die Koordinierungsstelle gemäß § 8 der Verordnung hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden zur Vergabe des Gütesiegels „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ ist am Messerli Forschungsinstitut an der Veterinärmedizinischen Universität Wien angesiedelt. Im Rahmen der ihr übertragenen Tätigkeiten lässt sich die Koordinierungsstelle ausschließlich von wissenschaftlichen Erkenntnissen, rechtlichen Grundlagen und ethischen Erwägungen leiten. Es ist verboten, ein Tier auf ein

anderes zu hetzen oder ein Tier an einem anderen Tier auf Schärfe abzurichten. Wenn Hunde bei der Jagdhundeausbildung im Kunstbau auf lebende Tiere (Füchse, Dachse) gehetzt werden, ist diese Ausbildungspraxis damit verboten. In fachlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass der Einsatz von Füchsen und Dachsen im Kunstbau diesen Tieren Leiden (Stress) bzw. schwere Angst zufügt. Der tierschutzrechtliche Grundsatz der Belastungsminimierung verpflichtet alle Personen, die Tiere halten oder mit Tieren umgehen, von mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln jeweils das tierschonendste anzuwenden. In diesem Fall sollte der auszubildende Hund das erwünschte Verhalten von einem erfahrenen Hund lernen („Tradieren“). Auch die Baujagd selbst wird wegen einer möglichen Gefährdung des Lebens der Jagdhunde aus Tierschutzsicht und wegen einer allfälligen zusätzlichen Gefahr einer Seuchenübertragung abgelehnt. Der Einsatz der lebenden Ente im Rahmen der Ausbildung von Hunden für die Wasserjagd wird seit vielen Jahren sowohl von Seiten des Tierschutzes als auch von Seiten der Jägerschaft kontroversiell diskutiert. Im Rahmen einer Masterarbeit am Institut für Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur wurde die Frage, ob sich die tote Ente (frisch geschossen) als Alternative zur lebenden Ente (Methode Professor Müller)


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eignet, entsprechend bearbeitet. In diesem wissenschaftlichen Vergleich der „frisch toten Ente“ mit der konventionellen Methode nach Prof. Müller punktete die Ausbildung mit der lebenden, flugunfähigen Ente. Die alternative Methode „frisch tote Ente“ wurde mit dem Ziel gewählt, Tierleid zu minimieren. Es zeigte sich, dass alternativ ausgebildete Hunde 1,7 Mal länger für die Arbeit auf der Schwimmspur hinter der eingesetzten Müller-Ente brauchten. Die Schwimmspur wurde von alternativ ausgebildeten Hunden durchschnittlich in etwa 7 Minuten gearbeitet, während ein konventionell ausgebildeter Hund nur etwa 4 Minuten benötigt. Für die Jagdpraxis bedeutet das, dass durch konventionell ausgebildete Hunde geflügelte Enten schneller gefunden, dem Hundeführer zugetragen und von ihren Leiden erlöst werden. In den Nachbarländern Frankreich, der Schweiz und Luxemburg ist die Ausbildung hinter der lebenden Ente bereits verboten. Die Masterarbeit zeigte aber auch deutlich auf, dass weitere wissenschaftliche Studien zu dieser Thematik vonnöten sind. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Frage aus Tierschutzsicht bis heute nicht zufriedenstellend gelöst ist. Kranke oder verletzte Hunde müssen einer tierärztlichen Behandlung unterzogen werden. Das Töten von verletzten oder kranken Hunden durch einen Jäger ist tierschutzwidrig, da das Töten von Wirbeltieren unter bestimmten Voraussetzungen nur Tierärzten vorbehalten ist. Beim Umgang mit Hunden sind

übermäßige Härte, Strafschüsse, Strafreize über die Wurfkette, Verprügeln sowie zu frühe, nicht dem Alter angepasste Dressur verboten. Als übermäßig sind physische Einwirkungen in der Regel dann zu bezeichnen, wenn ihr Ausmaß nicht in Bezug zur Situation und/oder zur individuellen Empfindlichkeit des Hundes steht, sie nicht im direkten Zusammenhang mit dem zu korrigierenden Fehlverhalten stehen bzw. Einwirkungen in Situationen erfolgen, die keiner Korrektur bedürfen. Eine Korrektur des unerwünschten Verhaltens sollte stets unmittelbar – innerhalb einer Sekunde – erfolgen.

2.5. Aufzucht und Auswildern von Wildtieren: Die Aufzucht und das konsekutive Auswildern von Wildtieren zum Zwecke des Abschusses sind aus Tierschutzsicht abzulehnen, selbst wenn jagdrechtliche Bestimmungen das Auswildern von Fasan, Rebhuhn und Ente unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. In vielen Fällen werden Wildtiere in nicht geeignete Lebensräume ausgewildert; ausgewilderte Tiere bringen unbemerkt Krankheitserreger und Parasiten mit, die unter Umständen bei der restlichen Population zu schweren Erkrankungen führen können. Zudem werden Tiere in die freie Natur verbracht, die zum Leben in Freiheit nicht in der Lage sind. Ein natürliches Abwehrverhalten gegenüber Fressfeinden und auch entsprechende Fähigkeiten zur Nahrungsaufnahme in freier Wildbahn wurden durch die Aufzucht in menschlicher Obhut nicht erlernt. Ausgewilderte Tiere sind daher unmittelbar Beutegreifern ausgeliefert; bei Einhaltung

vorgeschriebener Auswilderungszeitpunkte bleiben bis zu den Jagden nur vereinzelte Tiere im Revier übrig. Die Aufstockung der Bestände durch Auswildern und das gleichzeitige Verfolgen der natürlichen Feinde stören und verschieben das ökologische Gleichgewicht. Die Aufzucht und „Produktion“ von Wildtieren zum Zwecke des Abschießens und zum Erzielen einer höheren Strecke ist mit einem zeitgemäßen Tierschutzverständnis heute nicht mehr vereinbar. Abschießungen von „Kistlfasanen“, welche oft erst unmittelbar vor der Jagd in die Natur ausgelassen werden, sind keineswegs gesellschaftsverträglich. Es handelt sich dabei auch keinesfalls um Jagd, sondern vielmehr um Schießsport auf lebende Ziele, um „Bleifutter, Pseudojagd oder Abschießbelustigung“. Das Töten von Tieren als gesellschaftlicher Event hat seine Berechtigung verloren. Um die Situation des Niederwildes in der Steiermark zu verbessern, wurde seitens der Steirischen Landesjägerschaft das Niederwildprojekt 2015–2018 initiiert.

Die Ziele lauten: Auf Basis objektiv erarbeiteter Unterlagen und Analy­sen soll ein Konzept entwickelt werden, dass die Niederwildbe­sätze in der Steiermark nicht weiter zurückgehen, son­dern wieder zunehmen. Es soll eine realistische, mit vertretbaren Mitteln um­setzbare Handlungsempfehlung (mit Praxisbeispielen unterlegt) erarbeitet werden.

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gastkommentar Die Projektleitung liegt in den Händen von Mag. rer. nat. Erich Klansek, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, Wien. Als Chance gilt die Gemeinsame Agrarpolitik 2020 (GAP 2020). Sie sieht im Bereich „Greening“, das heißt „Ökologi­sierung der Landwirtschaft“, noch zu verhandelnde Maßnahmen wie Fruchtfolge, Blühstreifen, Brachen etc. vor, die auch dem Niederwild nutzen werden. Das Projekt soll zu einer Interaktion zwischen Wildtier, Lebensraum und Gesellschaft führen. Auch das Züchten von Trophäenträgern in landwirtschaftlichen Wildgehegen unter oft tierschutzrelevanten Bedingungen (Haltung nur männlicher Tiere, Absägen des Geweihes …) und deren Verbringen in Jagdgatter oder in die freie Wildbahn zum Zwecke des Abschusses und zum Erhöhen der Jagdstrecke sind mit den Zielen einer nachhaltigen Jagd nicht zu vereinen und daher abzulehnen. Schalenwilddichte umfriedete Eigenjagdgebiete ab einer gewissen Mindestgröße, in denen Wild unter ähnlichen Bedingungen wie in freier Wildbahn gehalten wird, bezeichnet man als Jagdgatter. Mit Jagd im Sinne der Nutzung frei lebender Ressourcen haben „Abschießungen“ in Jagdgattern, in welchen durch Einbringen gezüchteter Wildtiere erst entsprechende Jagdstrecken möglich sind, aber nichts zu tun.

2.6. Tierschutz und Jagdzeiten: Das österreichische Revierjagdsystem lässt dem Jäger die erwünschte Eigenverantwortung. Die Bedürfnisse der Jäger, ganzjährig jagen zu wollen, stehen sehr häufig den Ansprüchen der Wildtiere entgegen. Lange Schusszeiten sind keinesfalls förderlich für eine entsprechende Abschusserfüllung, und insbesondere Rotwild reagiert äußerst empfindlich auf anhalSeite 8

tende Störungen. Es mutiert sehr rasch zum Nachtwild, das sich innerhalb der Wälder aufhält – mit allen daraus resultierenden negativen Begleiterscheinungen. Mit folgenden Ansätzen sollte der Lebensrhythmus der Wildtiere respektiert werden: • Jagdliche Planung angepasst an Wildlebensräume und Wildarten • Zeitliche Verteilung der Bejagung in Form einer Intervalljagd mit Jagdzeiten

jagd in Luxemburg für zunächst ein Jahr verboten – das zuständige Ministerium sieht für die Tötung von Füchsen in Wald und Feld keinen vernünftigen Grund. Bisher kamen vor den Flinten der Jägerschaft im Großherzogtum etwa 3.000 Füchse im Jahr zu Tode. Das Töten auch teilweise geschützter Wildtiere, um andere Wildtiere in jagdbaren Dichten in Revieren zu halten, ist im Sinne der Biodiversität und eines ökologischen Gleichgewichtes nicht vermittelbar.

• Reduktion der Gesamtjagdzeit • Vorverlagerung des Bejagungsschwerpunktes im Jagdjahr

2.7. Jagd und Fütterung: Ganzjährige Fütterung bzw. nicht wiederkäuergerechte Winterfütterungen mit dem Ziel, Wildbestände und Wilddichten zu erhöhen, um bessere Jagdstrecken erzielen zu wollen, sind weder mit den Bedürfnissen der Wildtiere noch mit einem zeitgemäßen Tierschutzverständnis zu vereinen. In Ermangelung ausreichender natürlicher Wildlebensräume mag Lebensraumkompensation in Form bedarfs- und artgerechter Fütterung ein möglicher Lösungsansatz sein; im Vordergrund sollte jedoch die Biotophege stehen. Ganzjahreslebensräume für Wildtiere sollten das Ziel sein. Landwirtschaftliche Produktionsund Zuchtmethoden, welche zu einer „Semidomestikation“ von Wildtieren führen, sind aus Tierschutzsicht abzulehnen. Wildtiere sollten Wildtiere bleiben.

2.8. Umgang mit Beutegreifern: Als Beutegreifer bezeichnet man Tiere, die sich hauptsächlich von Fleisch ernähren. Der gestaltende Einfluss von Beutegreifern auf Größe und Zusammensetzung der Bestände ihrer Beutetiere wird immer noch einseitig negativ bewertet. Seit dem 1.4.2015 ist die Fuchs-

2.9. Fallenjagd: Beim Einsatz von Fallen zum Fangen von Wildtieren können tierschutzrelevante Fehler auftreten. Die häufigsten sind: • Fehlfänge. • Verletzung der Tiere durch Fehlfunktion/Fehlbedienung der Fallen. • Stress von Tieren durch zu langes Verweilen in Lebendfallen. • Unsachgemäßes Töten von lebend gefangenen Tieren. • Leiden und höchstwahrscheinlicher Tod durch Freilassen von lebend gefangenen Tieren abseits vom Fangort. Die im Handel befindlichen Fallentypen müssen daher in der Funktionsweise und im Einsatz tierschutzgerecht sein. Es sollte einheitliche gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Lebend- und Totfangfallen geben: Bauartprüfung von Fallentypen durch unabhängige Institutionen und amtliche Zulassung. Verbot des Verkaufs, Erwerbs und Einsatzes von nicht zugelassenen Fallen. Fangereignismelder müssen im jagdlichen Bereich vorhanden sein, die Statusmeldungen wie Auslösung, Betriebsbereitschaft und niedrige Akkuspannung zuverlässig anzeigen. Die Falle muss längstens 2 Stunden nach der Meldung aufgesucht werden.


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Ein Verkauf von Fallen sollte nur an und der Einsatz von Fallen nur durch Personen mit Sachkundenachweis erfolgen. Die Fallenjagd wird aus der Sicht des Tierschutzes kritisch gesehen. Zum einen gibt es keine 100%ig sicher und selektiv tötenden Fallen, zum anderen leiden Tiere in Lebendfallen unverhältnismäßig. Lebendfallen müssen so beschaffen und ausgestaltet sein, dass sie nicht tierquälerisch sind. Lebendfallen können jedoch Fehlfänge, z. B. von Hauskatzen, die dann unversehrt wieder freigelassen werden müssen, nicht mit Sicherheit ausschließen. Das Gefangensein in der Lebendfalle bedeutet für das gefangene Tier Stress. Tiere sind nicht in der Lage, die Dauer von gewissen Vorgängen einzuschätzen, sie haben kein zeitliches Empfinden und sind daher diesen Leiden mehr oder minder hilflos ausgeliefert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Töten des lebend gefangenen Wildes; das hat durch Schuss mit einer geeigneten (Faustfeuer-) Waffe in den Kopf zu erfolgen.

Zusammenfassung: Nachhaltige Jagd von Wildtieren in freier Wildbahn – als restriktiv aneignende Form der Naturnutzung mit den Zielen der Erhaltung selbstreproduzierender Wildtierpopulationen in freier Wildbahn und deren nachhaltiger Nutzung, der Wahrung der Biodiversität und der Nutzung von hochwertigem Wildbret und Wildbretnebenprodukten – sollte den respektvollen Umgang mit Wildtieren, den Schutz des Wohlbefindens und größtmögliche Leidensvermeidung zum Ziel haben. Bestimmte – bisher übliche – Jagdmethoden werden diesen Ansprüchen künftighin nicht gerecht werden und müssten aufgegeben werden. Die Jagd würde aber damit an Ansehen und Kompetenz gewinnen.

Literatur BGBl. I 2004 Nr. 118 i.d.g.F.

2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II 2004 Nr. 486 i.d.g.F. BINDER, R., 2005: Zur Ausbildung von Jagdhunden im Kunstbau aus der Sicht des Tierschutzrechts. BINDER, R., 2008: Tierquälerei und Tiermissbrauch – ein Thema für die Tierärzteschaft? BINDER, R., 2010: Beiträge zu aktuellen Fragen des Tierschutz- und Tierversuchsrechts. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden. Bundesamt für Veterinärwesen, 3003 Bern, 30. November 1998, Information 800.117.02(1), Information über den Umgang mit Hunden. CAHOONE, L., 2009: Hunting as a Moral Good. In: Environmental Values 18, 67-69. DEUTZ, A., GASTEINER, J., BUCHGRABNER, K., 2009: Fütterung von Reh- und Rotwild. Leopold Stocker Verlag, Graz. ISBN: 978-3-7020-1216-8. FEDDERSEN-PETERSEN, D., 1997: Hundesport und Ausbildung von Hunden. In: SAMBRAUS, H.H., STEIGER, A.: Das Buch vom Tierschutz, Ferdinand Enke Verlag Stuttgart, 245-296. ISBN: 3-432-29431-x.

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STICHNOTH, J., 2002: Stresserscheinungen beim praxisähnlichen Einsatz von elektrischen Erziehungshalsbändern beim Hund (Dissertation aus dem Institut für Tierschutz und Verhalten der Tierärztlichen Hochschule Hannover).

FIALA-KÖCK, B., 2012: Ist das Jagd? In: Anblick 2/2012, 43.

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FIALA-KÖCK, B., 2012: Jagd zwischen Tradition und Zukunft. Was nehmen wir mit? 18. Österreichische Jägertagung 2012, 79-81. ISBN: 978-3-90255971-5.

WELCKER, H., 1991: Tierschutz und Jagd. In: Deutsche Tierärztliche Wochenschrift, 98, 28-30.

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Schwarzwild Teil 3

von RJ Hofer Michael

Bachen

RJ Hofer Michael

Von Ende August bis Anfang Jänner / Bachen im Rottenverband

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nde August sind die Rangordnungen auch unter den Frischlingen schon festgelegt und sie sind nicht mehr alleinig auf die Mutterbache angewiesen. Sie sind zu diesem Zeitpunkt schon ein Teil der Rotte und somit den Führungstieren unterstellt. Die jagdlichen Entnahmen der Bachen stellen sicherlich die schwierigste Aufgabe dar. Demnach sollten Bachenabschüsse nur von jenen Jägern durchgeführt werden, welche über die genauesten Kenntnisse ihrer jeweiligen Rotten in ihren Einständen verfügen und die genügend Ruhe und Zeit aufbringen können, um überlegt zu handeln. Wie immer gilt es in erster Linie, keine Führungstiere zu erlegen. Das heißt, je nach Rot-

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tenstärke sollten zumindest noch ein, zwei ältere Bachen neben der Leitbache der Rotte verbleiben. Um erkennen zu können, welche die Führungstiere sind, bedarf es schon einiger Beobachtungsdauer und Geduld. Nicht immer müssen die Führungstiere, auch wenn es meist so ist, auch die Stärksten sein. Größe und Gewicht sind vor allem von den Umständen der ersten Lebensmonate abhängig. Dennoch, bei der stärksten Bache handelt es sich auch meist um die Leitbache. Bei der Nahrungsaufnahme, beim Annehmen eines Malbaumes, an der Suhle usw. kann man erkennen, welchen Tieren der Vorrang gegeben wird. Der Bachenabschuss darf also niemals bei einem Sauriegler durchgeführt werden, sondern

muss immer bei der Einzelbejagung durchgeführt werden. Solche Beobachtungen lassen sich am ehesten beim Brechen auf Wiesen, also beim Ansitz auf geschädigten Flächen oder an der Kirrung am Rande des Einstandes bewerkstelligen. Auf keinen Fall darf das einzige Auswahlkriterium beim Bachenabschuss sein, ob sie Frischlinge führt oder nicht. Selbst Leitbachen können ihre Frischlinge auf Grund der Witterung oder anderer Umstände verloren haben, und trotzdem behalten sie ihre Leitfunktion bei. Die Leitfunktion der Leitbache fällt nur durch Überalterung oder dadurch, dass sie nicht mehr fähig ist, Frischlinge zu bekommen, weg.


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Anfang Mai bis Ende Juni, Anfang September bis Anfang Jänner / einzeln oder zu zweit ziehende Bachen

n diesen beiden Zeitrahmen sollten führende Bachen auch in einem sozial gestörten Sauenvorkommen ihre Frischlinge mit sich führen und nicht gerade gefrischt haben. Trotz allem ist hier wieder besondere Vorsicht angesagt. Bei säugenden Bachen kann man sehr deutlich die einzelnen Striche – auch wenn sie gerade abgesäugt haben – erkennen.

Wenn man einzeln oder zu zweit ziehende nicht führende Bachen als solche ansprechen kann, dann handelt es sich entweder um eine überalterte Bache, die zum Einzelgänger geworden ist, oder um Bachen, welche sich aus welchen Gründen auch immer von der Rotte abgespalten haben. Diesen Bachen begegnen wir nicht im Einstandskerngebiet, sondern eher am Rand beziehungsweise

außerhalb des Einstandes. Meist verbleiben sie aber zeitlebens in einem Umkreis von zwei Kilometern ihres alten Einstandsgebietes, also in den Gebieten, die wir eigentlich schwarzwildfrei halten wollen. Begegnen wir demnach Bachen unter den vorher genannten Kriterien, sind diese zu erlegen.

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Schwarzwild Teil 3

von RJ Hofer Michael

Frischlinge Von Anfang August bis Anfang November / vorrangig kleinere

B

ei den kleineren Frischlingen (Vergleich zu Wurfgeschwistern) handelt es sich meist um weibliche Frischlinge (künftige Zuwachsträger). Ende August werden die Frischlinge nicht

mehr gesäugt. Verliert eine Bache Frischlinge, so löst dies zu diesem Zeitpunkt bei ihr keinen Ausfallsschock und ein damit verbundenes zwischenzeitliches Wiederrauschig-Werden aus. Entnimmt man einer Bache während der

Säugezeit mehrere Frischlinge, so fällt diese innerhalb von vierzehn Tagen in die Rausche und wird noch während der Frischlingsaufzucht beschlagen. Dieser zweite Wurf käme dann in etwa im August zur Welt.

Von Anfang November bis Ende Jänner / vorrangig größere

Z

u diesem Zeitpunkt halten sich in der Rotte im Normalfall nur mehr weibliche Rottenmitglieder auf. Die männlichen Frischlinge sollten zur Rauschzeit schon ihre Mutterrotte verlassen haben. Selten, aber doch kann es vorkommen, dass sich nach dem erfolgreichen Beschlagen der Bachen die männlichen Frischlinge dem matriarchalisch geführten Rottenverband bis zum Zeitpunkt des Frischens im Frühjahr wieder

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anschließen dürfen. Dennoch sollte es sich jedoch im Normalfall bei den restlichen Frischlingen im Mutterrottenverband um ausschließlich weibliche Stücke handeln. Je größer und schwerer so ein Frischling ist, desto eher könnte er beschlagen werden und austragen. Daher vorrangig starke Frischlinge erlegen. Gestreifte, noch säugende Frischlinge (von ein und derselben Bache in hoher Stückzahl) zu erlegen wäre also kontraproduktiv

(Frischlingsfang). Ausnahme zu dieser Richtlinie sind Frischlingsabschüsse auf Flächen, an denen Mutterrotten zu Schaden gehen. Hierbei steht jedoch nicht die Reduktion an erster Stelle, sondern vielmehr der Lenkungseffekt, der auf die Mutterbachen einwirkt, welche ihre Frischlinge bei einem solchen Verlust von diesen Flächen für längere Zeit fernhalten. Daraus ergibt sich die logische Schlussfolgerung, dass ein Frischlingsabschuss im Kerngebiet


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des Einstandes als sinnwidrig anzusehen ist. Am Randgebiet des Einstandes, also am Übergang zur verbotenen Zone (Flächen, welche schadensanfällig sind), jedoch gewinnt das

Erlegen eines Frischlings wieder an Bedeutung bezüglich des Lenkungseffektes und der damit verbundenen schadensreduzierenden Raumplanung.

Ganzjährig / Führungslose weibliche Frischlinge und männliche Frischlingsrotten

W

ann immer wir eindeutig führungslose weibliche Frischlinge antreffen, sind diese zu erlegen, beginnend beim stärksten Stück. Die Ausnahme bilden hier lediglich die schon selbst führenden Frischlingsbachen. Männliche Frischlinge verlassen in etwa mit acht Monaten den Mutterrot-

tenverband und bilden in der Folge die Überläuferrotten. Bei den männlichen Frischlingen (spät. Überläufern) erlegen wir in erster Linie die schwächeren Exemplare. Der Grund dafür ist, stärkere Stücke zu adulten Keilern heranwachsen zu lassen, welche dann ebenso die Höhe des Zuwachses für uns positiv beeinflussen.

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Schwarzwild Folge 3

von RJ Hofer Michael

Überläufer-Bachen Von Anfang Mai bis Ende Jänner / mit Vorbehalt vorrangig größere

Ü

berläufer beiderlei Geschlechts sind vorerst an ihrer eher bräunlichen Schwarte zu erkennen. Die für Sauen typische schwarze Schwarte bekommen sie erst im zweiten Winter ihres Lebens. Überläuferbachen halten sich in der Regel immer in der Mutterrotte auf. Abspaltungen von der Rotte – aus Überlastung des Einstandsgebietes oder aus anderen Gründen – finden im Normalfall erst ab dem dritten Lebensjahr statt. Von den Überläuferbachen sollten vorrangig die stärkeren erlegt werden. Natürlich immer erst nach genauem Ansprechen, ob führend oder nicht führend. Von einem Erlegen der stärksten Überläuferbache muss dann Abstand genommen werden, wenn

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das ranghöhere Tier, die Mutterbache, gleichzeitig auch die Leitbache darstellt, sprich, wenn es sich um eine reine Mutterrotte handelt, bestehend aus der Bache, den Überläuferbachen (d.h. ihren vorjährigen weiblichen Frischlingen) und dem heurigen Wurf Frischlinge. In so einem Fall ist es besser, eine geringere Überläuferbache zu erlegen. Wenn man so eine Konstellation antrifft, so handelt es sich um den Anfang einer Rottenbildung. In einer matriarchalisch geführten Rotte sind alle Stücke miteinander verwandt. Die stärkste Überläuferbache wäre also das zweitranghöchste Tier in diesem Verband und damit sehr wichtig in der Sozialstruktur, da sie eine Unterstützung der Mutterbache, die in diesem Fall auch

die Leitbache ist, darstellt. Mit etwa dem achten Lebensmonat ist die individuelle Rangordnung festgelegt. In einer matriarchalisch geführten Rotte wird ein gewisser Mach-mit-Effekt von der Leitbache ausgelöst, der von den ranghöheren Tieren übernommen wird. So werden auf diese Art die männlichen Frischlinge unterdrückt, bis sie schlussendlich die Rotte verlassen, oder es werden zu junge Keiler in der Rauschzeit abgeschlagen und vieles mehr. Würde also demnach die stärkste Überläuferbache (in diesem Fall die zweitranghöchste Sau) erlegt werden, würde eine Lücke in der Strukturierung entstehen, und die Leitbache hätte eine wichtige Unterstützung verloren.


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Überläufer-Keiler Ganzjährig / mit Vorbehalt vorrangig Kleinere man von den größeren schwarzen Überläufern die schwächeren. Der Grund dafür ist, dass die älteren schwarzen Stücke kurz davor stehen, Einzelgänger zu werden, wodurch ihre Bejagung deutlich erschwert wird. Als Einzelgänger sind diese Überläuferkeiler auch auf Grund von fehlenden Vergleichsmöglichkeiten in Bezug auf ihre Stärke viel schwieriger richtig anzusprechen. Dies ist einer der Gründe, warum zu wenig gut

veranlagte Keiler adult werden, und das Fehlen dieser Keiler wirkt sich dann wiederum zuwachsfördernd aus. Im Übrigen werden die Überläuferrotten am meisten bejagt, da von diesen Trupps der meiste Schaden in der Landwirtschaft verursacht wird. Dies kann zu einer Vernachlässigung der Bejagung von matriarchalisch geführten Rottenverbänden mit ihren Zuwachsträgern führen.

Foto: © byrdyak-Fotolia

I

m Allgemeinen versucht man bei den männlichen Überläuferrotten die Schwächeren zu erlegen, damit die Stärkeren die Chance bekommen, adulte Keiler zu werden, welche wiederum eine zuwachssenkende Auswirkung auf den Bestand haben. Es kommt aber nicht selten vor, dass man in zwei Größen und Altersstufen gestaffelte (braune und schwarze) Überläufer in einer Rotte antrifft. In diesem Fall erlegt

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Schwarzwild Folge 3

von RJ Hofer Michael

Ein Beispiel: 1.) Welche Jahreszeit? 2.) Was habe ich im Anblick? 3.) Sind meine Rottenstrukturen intakt? 4.) Dann fällt es mir auch nicht schwer, anzusprechen und den richtigen und effizientesten Abschuss zu tätigen. Ende August, ein Anblick, wie er nicht selten vorkommt. Das Bild zeigt uns zwei Bachen, wobei die Bache Nr. 2 eindeutig nicht führend ist. Wenn wir von einer intakt sozial strukturierten Rotte ausgehen, sind die beiden einjährigen Überläuferbachen 3 und 4 ebenfalls nicht führend. Die sieben Frischlinge gehören also zu der Bache 1, welche auch wahrscheinlich die Leitbache darstellt. Auf Grund der Jahreszeit (männl. Frischlinge sind noch im matriarchalisch geführten Rottenverband) und der un-

terschiedlichen Größen können wir die Frischlinge mit einer großen Wahrscheinlichkeit von 5 bis 8 als weiblich und von 9 bis 11 als männlich ansprechen. Wenn wir uns die vorhin bei den einzelnen Altersund Geschlechtsgruppen erwähnten Abschusskriterien durch den Kopf gehen lassen, bleiben uns zwei sinnvolle Möglichkeiten: Entweder das Erlegen der weiblichen Frischlinge oder das Erlegen der beiden nichtführenden Überläuferbachen. Am effizientesten wird wohl sicherlich die Entnahme der beiden Überläuferbachen 3 und 4 sein, welche in der bevorstehenden Rauschzeit als fast zweijährige Bachen sehr wahrscheinlich beschlagen werden. Sind unsere Rottenstrukturen jedoch zerstört, fällt uns ein richtiges Ansprechen extrem schwer, und wir könnten auch nicht wirklich eine gezielte den Zuwachs senkende Entnahme tätigen, sondern es würde einfach nur eine Sau auf der Schwarte liegen und sogar ungewollt eine Forcierung des Zuwachses entstehen können.

I

ch nehme an, dass sich spätestens jetzt eine Spaltung bei den Lesern vollzogen hat. Wie immer im Leben wird es jenen Teil geben, der eine unendliche Auflistung vorbringen kann, warum etwas eben nicht gelingen kann, also Jäger, welche weiterhin die Schadenszahlungen in Kauf nehmen. Jäger, die kapitulieren und die Meinung vertreten, dass sich der ganze Aufwand einer gemeinsamen Bewirtschaftung, einer Raumplanung, eines genauen

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Ansprechens usw. nicht lohnen würde, und noch immer davon überzeugt sind, die Sauen auf die herkömmliche Methode – bumm, Sau tot – in den Griff zu bekommen. Aber es wird auch jene (hoffentlich größere) Gruppe geben, die erkannt hat, dass eine enorme Professionalität vonnöten ist, welche anfänglich sicherlich nicht leicht zu bewerkstelligen sein wird, jedoch mit Konsequenz durchgeführt zur Routine und schlussendlich zum Erfolg führt, die sich der

Problematik stellt und gewillt ist, das ihr anvertraute Revier so zu führen, dass nicht nur eine Berechtigung, sondern vielmehr noch eine Notwendigkeit der Jagd und der Jäger sowohl für die Grundeigentümer als auch für die nichtjagende Bevölkerung erkennbar ist. Zum Abschluss der Artikelserie werden im Heft 4 der Steirischen Jagdaufseher die verschiedenen Bejagungsarten auf Sauen erörtert.

Foto: © Budimir Jevtic-Fotolia

Ich nehme an, dass sich spätestens jetzt eine Spaltung bei den Lesern vollzogen hat.


Buchtipp

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Sauen

Grobe Keiler, raue Bachen Das Wildschwein war immer etwas Besonderes: ursprünglich, wehrhaft, Respekt einflößend. Es ist auch heute noch ein Tier, bei dem sich einem die Nackenhaare aufstellen, wenn man ihm gegenübersteht. Es hat etwas Archaisches, und es ist etwas Archaisches. Das Wildschwein hat den Menschen schon im Altertum fasziniert. Es stand für unberührte Natur und für Wehrhaftigkeit. Wer es als Jäger wagte, sich mit dem wilden Eber einzulassen, der genoss hohes Ansehen. In den letzten Jahrzehnten ist das Wildschwein fast nur mehr als Schadwild ins Blickfeld des Menschen gerückt: umbrochene Wiesen, geplünderte Äcker, marodierende Großstadt-Sauen. Dementsprechend wurden und werden Sauen unerbittlich verfolgt – mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln. Nur zu oft vergaß man dabei, was für spannende, hochentwickelte, aber auch liebenswerte Tiere Wildschweine sind. Markus Zeiler ist diesem nächtlich lebenden Wildtier mit seiner Kamera sehr nahe gekommen. Er hat die Sauen über Jahre begleitet

und ihre Fährte immer und immer wieder in stimmungsvoller Aulandschaft aufgenommen. Sein Kameraauge hat die Wildschweine in allen Lebenslagen eingefangen. Sein Kameraauge war zugleich auch das Auge des Jägers. Wie Markus Zeiler sich mit der Kamera den Sauen nähert, so nähert sich Hubert Zeiler, der Bruder, ihnen mit Worten: Er, der Wildbiologe, hat die einzelnen Kapitel ausgearbeitet und geschrieben. Seine Texte machen einem bewusst, wie viel einem neu ist und wie spannend das Verhalten der Sauen ist. Über dem Wildschwein liegt seit alters her ein Zauber. Dieser Zauber ist in unserer Zeit zunehmend verlorengegangen. Das Buch „Grobe Keiler, raue Bachen“ versucht, den Sauen ein wenig von ihrem Zauber zurückzugeben. Mag sein, dass der eine oder andere auf den folgenden Seiten ein Stück des Weges zurückfindet und wieder besser erkennt, wo wir Menschen im Gefüge der Natur eigentlich stehen …

Sauen

Grobe Keiler, raue Bachen

von Markus Zeiler Ein Fotoband mit 160 Seiten. Mehr als 200 Farbfotos. Format (24 x 28 cm). ISBN: 978-3-85208-124-3. Preis: 49,00 Euro

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Gesundheit und Wissenschaft

Dr. Harald Fötschl

Eine neue Wildtierkrankheit bedroht Europa Anfang April 2016 wurde im Rahmen einer Routineuntersuchung erstmals bei einem Rentier in Europa (Norwegen) die Chronic Wasting Disease (CWD) nachgewiesen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte „transmissible spongiforme Enzephalopathie“ (TSE), eine Gehirnerkrankung, wie sie auch bei Rindern als BSE und bei kleinen Wiederkäuern als Scrapie bekannt ist.

D

ie kranke, festliegende Rentierkuh war Mitte März im Rahmen eines Projektes zur GPS-Besenderung aufgefallen. Kurz darauf verendete das mittelgradig abgemagerte Stück und wurde zur Sektion ins norwegische Veterinärinstitut nach Oslo gebracht. So wie bei allen über 18 Monate alten Cerviden wurde auch bei diesem Tiere routinemäßig eine Gehirnuntersuchung durchgeführt, die zur Diagnose „CWD“ führte.

Symptomatik und Übertragung der Erkrankung

Weitere englischsprachige Informationen finden Sie im Internet auf der Homepage des Wissenschaftsmagazins „Nature“ unter dem Link www.nature.com/ news/deadly-animal-prion-diseaseappears-in-europe-1.19759 sowie auf der Homepage des Norwegischen Veteriärinstitutes www.vetinst.no

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CWD ist eine ansteckende Gehirnerkrankung bei Geweihträgern (Cerviden), die durch krankhaft veränderte Eiweißmoleküle, sogenannte missgefaltete Prionen, hervorgerufen wird. Hauptsächlich sind Rotwild, Weißwedelhirsche und Elche betroffen. Die Erkrankung verläuft nach derzeitigem Kenntnisstand immer tödlich, wobei betroffene Tiere zunehmend abmagern und Verhaltens- und Koordinationsstörungen mit taumelnden Bewegungen zeigen.

Diese infektiösen, missgefalteten Prionen werden vom erkrankten Tier über Speichel, Urin und Kot, möglicherweise auch über Milch ausgeschieden. Da der Erreger über Jahre im Boden infektiös bleibt, ist eine wirksame Bekämpfung einer Verschleppung und Ausbreitung in der Wildtierpopulation nahezu unmöglich. Die CWD ist bereits seit Ende der 1960er Jahre bekannt und hat sich in den letzten 20 bis 30 Jahren auf dem nordamerikanischen Kontinent, ausgehend von Wyoming und Wisconsin, immer weiter ausgebreitet. Bis heute wurden in 20 US-Bundesstaaten und zwei kanadischen Provinzen CWD-Fälle diagnostiziert. In den späten 1990iger Jahren wurde die Krankheit durch den Import von lebendem Wild auch in Südkorea eingeschleppt. Nach wie vor ungeklärt ist, wie diese Krankheit nach Norwegen gekommen ist. Da es eher unwahrscheinlich ist, dass sie importiert wurde, gehen die norwegischen Wissenschaftler davon aus, dass sie durch eine spontane Mutation im Gehirn aufgetreten ist. Sie könnte theo-

retisch auch von Schafen auf das Rentier übertragen wurden sein, wobei allerdings bisher noch kein Fall einer Übertragung zwischen diesen Tierarten bekannt geworden ist. Auch wenn eine Übertragung auf den Menschen nicht sicher ausgeschlossen werden kann, scheint die Gefahr einer Ansteckung für den Menschen, insbesondere auch für den Jäger, doch eher gering zu sein. In den Jahren 2007 bis 2009 wurde in der EU ein CWD-Überwachungsprogramm durchgeführt, im Zuge dessen 13.000 Proben von Schalenwild, insbesondere von Rot- und Weißwedelhirschen, auf CWD untersucht wurden. Da alle untersuchten Hirnproben ein negatives Ergebnis zeigten, wurden die Untersuchungen auf CWD ab 2011 eingestellt. Nun, nach dem Auftreten dieses Falles in Norwegen, wird allerdings überlegt, die CWD-Überwachung in Europa wieder aufzunehmen, da es derzeit überhaupt keine Erkenntnisse darüber gibt, ob der Erreger in Europa mittlerweile weiter verbreitet worden ist.


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Was tun, wenn Sie von einer Schlange gebissen werden chlangen bevorzugen Lebensräume im Bereich von Gewässern, Waldrändern, Hecken, Trockenrasen, sonnige, felsige Hänge, Gärten, Feuchtbiotope, Komposthaufen, alte Schuppen, Ställe und auch Bienenhäuser, wo sie sich verstecken können. Schlingnatter und Kreuzotter zeigen sich aggressiv, alle anderen Arten verhalten sich phlegmatisch und sind eher beißunlustig. Menschen werden generell nicht angegriffen, es sei denn, es wird den Schlangen die Fluchtrichtung verstellt oder sie werden erschreckt (z.B. beim Beeren- Schwammerlsuchen, Durchwandern von Gebüsch, Begehung von Klettersteigen). Die meisten Bissverletzungen erfolgen im Bein- Fußbereich. Der Biss einer Natter zeigt sich durch eine halbkreisförmige Reihe leicht blutender Punkte oder Kratzer. Es ist wichtig, den Patienten zu beruhigen, die Wunde zu reinigen und den Arzt aufzusuchen. Bissverletzungen einer Viper (Otter), zeigen zwei kleine, leicht blutende Punkte. Die meisten Menschen fallen in einen schockartigen Zustand und erleiden große Schmerzen. Weitere Folgen können starke Anschwellung der Körperteile, in die gebissen wurde, sowie Rötungen der Haut. In manchen Fällen kommt es zu einem allergischen Schock, der durch das Fremdeiweiß hervorgerufen wird, einige Menschen reagieren mit Herz- Kreislaufbeschwerden.

Die Reichweite des Zustoßens bei einem Bissversuch beträgt ca. 1/3 der Körperlänge der Schlange.

ERSTE HILFE: Auf keinen Fall in Panik verfallen, sondern ruhig bleiben und so rasch wie möglich einen Arzt aufsuchen bzw. ins Krankenhaus fahren. Wichtig: Viel Wasser trinken! Verabreichung eines Antihistaminikums. Keinen falls, die Wunde aufschneiden und ausbluten lassen oder das Gift aussaugen. Unsachgemäßes Abbinden der gebissenen Extremität ist zu unterlassen! Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht, Kör-

perschaft öffentlichen Rechts hat 71 ausgebildete Schlangenkundige Organe, die bei Bedarf (Nach Anruf von der Landeswarnzentrale, Tel. Nr. 130) Schlangen in z.B. Gärten, Häusern einfangen und in ihre angestammten Lebensräume zurück bringen.

Zu Beginn einer Serie über heimische Schlangen, möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Äskulapnatter näher vorstellen:

Äskulapnatter Zamenis longissimus

Beschreibung: Größte heimische Schlange, bis 2 Meter; Rückenfärbung gelb, braun, schwarz; Bauch hell, Schuppen glatt; fehlende Kopfzeichen; legen Eier. Geschützte Art“ Nahrung: Nagetiere, selten Vögel, Bilche, Eidechsen Lebensraum: Trockenrasen, Hecken, Waldränder, Uferböschungen Gefahren: Intensive Landwirtschaft Weniger Nahrungsangebot Verschlechterung ihrer Lebensräume

Foto: © fotolia

S

In der Steiermark kommen 6 Schlangenarten vor, die alle vollkommen geschützt sind: Ringelnatter, Äskulapnatter, Würfelnatter, Schlingnatter, Kreuzotter, Hornviper (Sandotter). Mit Ausnahme von Kreuzotter und Sandviper sind sie ungiftig.

Zu Beginn einer Serie über heimische Schlangen, möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe die Äskulapnatter näher vorstellen:

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Foto: © fotolia

Die Vogelbeere

Die Vogelbeere oder Eberesche (Sorbus aucuparia) ist ein Laubbaum und gehört neben Mehlbeere, Speierling und Elsbeere zur Gattung der Mehlbeeren (Sorbus). Sie ist auch unter den Namen Drosselbeere, Quitsche oder Krametsbeere bekannt. Sie gehört zu den Kernobstgewächsen, und bei genauer Betrachtung der Früchte sehen diese wie kleine Äpfel aus. Sie zählt zu den Pionierbaumarten und gedeiht auf fast allen Böden. Sie ist für viele Tierarten eine wertvolle Äsungspflanze. Aber auch für den Menschen ist sie von großer Bedeutung. Verbreitung: Die Vogelbeere hat eine europaweite Verbreitung. In Österreich kommt die Vogelbeere in allen Bundesländern vor, fehlt aber im östlichsten Teil Österreichs.

Fotos: © KH. Wirnsberger

Standort:

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Die anspruchslose Vogelbeere ist ein schneller Besiedler von Brachflächen, Hecken und Waldrändern und kommt auf trockenen Standorten ebenso vor wie auf feuchten, basischen und sauren. In Tirol etwa kommt sie bis auf eine Seehöhe von 2400 m vor. Außerdem wird sie gerne im Garten- oder Landschaftsbau verwendet und ist auch häufig Begleiter entlang von Straßen. Die Eberesche ist eine Licht- bis Halbschattenbaumart.

Habitus: Die sommergrüne Vogelbeere

erlangt ein Alter von ca. 80 Jahren. Die durchschnittliche Höhe beträgt 15 m; sie ist somit ein kleinwüchsiger Baum. Stockausschläge der Eberesche wachsen meist mehrstämmig als kleinerer Strauch. Sie ist raschwüchsig, besitzt ein weitreichendes, tiefgehendes Senkerwurzelsystem und hat die Fähigkeit, sich über Stockausschläge und Wurzelbrut vegetativ zu vermehren. Kennzeichnend sind ihre zierliche Gestalt und die oval bis rundliche, unregelmäßig aufgebaute Krone. Der Stamm zeichnet sich durch eine schlanke, walzenförmige Wuchsform aus. Eine Besonderheit stellt das Chlorophyll dar, das sich unter der glatten Rinde der Zweige befindet. Dies befähigt den Baum bereits vor dem Laubaustrieb zur Photosynthese. Dies unterstützt sein Vorkommen in höheren Lagen. Die Winterknospen sind meist dunkelolivviolett gefärbt und weißfilzig behaart. Dies ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zum Speierling, dessen grüne und klebrige Knospen ebenfalls

an den Schuppenrändern eine feine Behaarung entwickeln. Die Endknospe ist an den Zweigspitzen meist gekrümmt. Die wechselständigen Blätter sind unpaarig gefiedert und ca. 20 cm lang und 8 bis 11 cm breit. Ein Blatt setzt sich aus 9 bis 19 länglich-elliptischen Blattfiedern zusammen. Am Blattrand bilden sie eine scharfe, ungleiche Zahnung aus. Die unbehaarte Blattoberseite zeigt eine sommergrüne Färbung, wogegen die Blattunterseite eher graugrün gefärbt ist und eine leichte Behaarung aufweisen kann.

Blütenstand und Blüten: Die Vogelbeere blüht bereits mit fünf bis sechs Jahren zum ersten Mal und dies meist von Mai bis Juli. Die zehn mm breiten, weißen Blüten sind aus 200 bis 300 Einzelblüten zusammengesetzt. Eine Einzelblüte setzt sich aus jeweils fünf Kron- und Kelchblättern zusammen. Bei den Blüten reifen die Narben vor den Staubbeuteln; dies erleichtert die


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Frucht: Die Früchte reifen von August bis September. Die leuchtend roten kugeligen „Beeren“ sind eigentlich kleine Äpfel. Sie haben einen Durchmesser von ca. 1 cm und bilden 3 Samen aus. Über den Kot von Vögeln, die diese „Äpfel“ lieben, werden die Samen ausgebreitet. Erst nach einer längeren Lagerung auf feuchtem Grund sind diese keimfähig.

Ökologie: Vor allem nach dem Frost werden die Apfelfrüchte gerne von Vögeln und Säugetieren gesammelt. Die frischen, grellroten Früchte werden weniger gerne aufgenommen. Die Vogelbeere ist eine wichtige Futterpflanze für bislang 31 Säugetiere und 72 Insektenarten sowie 63 Vogeltierarten. Insbesondere sind dies verschiedene Drosselarten, Kleinschmetterlinge etc. Aber auch Fuchs und Dachs verschmähen die Früchte nicht. Da die Samen unverdaut ausgeschieden werden, wird die Ausbreitung der Vogelbeere effektiv sichergestellt. Eichelhäher und Nagetiere legen sich Wintervorräte der Früchte im Boden an. Da diese oft vergessen werden, tragen sie ebenso zur Verbreitung bei. Reh, Hirsch und andere Paarhufer ernähren sich von Blättern, Trieben und Knospen der Bäume. Die frostharte Baumart ist auch sehr windfest. Das abgeworfene Laub zersetzt sich rasch und setzt relativ viel Magnesium frei.

Krankheiten und Schädlinge: Neben verschiedenen Rostpilzen schädigen vor allem die

Ebereschenfruchtmotte, die Ebereschensamenwespe und die Ebereschenpockenmilbe den Baum.

Etymologie: Der Name der Eberesche leitet sich aus dem spätmittelhochdeutschen „eberboum“ und von „Esche“ ab. Obwohl die Blätter jenen der Eschen ähneln, besteht keine Verwandtschaft. Der Name „Vogelbeere“ bezieht sich eigentlich nur auf die Früchte, da diese zum Vogelfang verwendet wurden.

Verwendung in der Medizin: Man sagt, dass die Früchte giftig seien; das ist aber falsch. Die Beeren enthalten Parasorbinsäure, die zu Magenproblemen führen kann. Durch Kochen wird diese Säure abgebaut und somit ist sie gut verträglich. Die Äpfel enthalten sehr viel Vitamin C und waren ein gutes Mittel gegen Skorbut. Aus der Sorbose wurde das Sorbit, ein Zuckerersatz für Diabetiker, hergestellt. Die getrockneten Blätter und Blüten werden gerne als Tee gegen Husten, Bronchitis und Magenverstimmung verwendet. Sänger und Redner halten mithilfe der Vogelbeere ihre Stimmbänder geschmeidig.

Marmelade: Nach den ersten Frösten verlieren die Früchte ihren bitteren Geschmack und können somit zu einer hervorragenden Marmelade verarbeitet werden. Die leicht säuerliche Marmelade passt hervorragend zu Wildgerichten. Zur Fruchtnutzung gibt es auch Kulturformen der Vogelbeere.

Holz: Das Kernholz ist schön gemasert und wird gerne für Drechselarbeiten verwendet. Es ist im Hinblick

auf die Härte mit Eichenkernholz vergleichbar und wurde in der Wagnerei verwendet. Das elastische Splintholz eignet sich hervorragend für Schnitzarbeiten.

Schnaps: Die Herstellung von Vogelbeerschnaps und Likör ist sehr aufwendig. Zunächst müssen die Beeren von den Dolden getrennt werden. Durch die relativ geringe Ausbeute (ca. 2 l Edelbrand pro 100 l Maische) ist dieser sehr teuer. Über den Geschmack lässt sich streiten.

Sonstige Verwendung: Neben der Borke als Färbemittel wird die Eberesche gerne in der Wildbachverbauung eingesetzt.

Kulturelles: Der Baum war den Germanen als Thor geweihter Baum heilig. Das Holz war teilweise so begehrt, dass die Förster ihre Not hatten, den Baum vor Holzdieben zu schützen. In Schottland gehört die Eberesche (engl. „Rowan tree“) vor jedes gute Haus, um Hexen fernzuhalten. In Schweden sollen Vogelbeerbuschen die Tiere vor bösen Geistern und Krankheiten bewahren. Auch im keltischen Baumkreis kommt die Eberesche vor. Die Kelten bepflanzten besonders ihre heiligen Stätten mit der Pflanze, da sie als Symbol für das Wiedererwachen nach der Winterzeit galt. Ebereschengeborene (1.–10.4. und 4.–13.10.) gelten als feinfühlig, heftig und leidenschaftlich. Sie sind großzügig und wissbegierig. Sie achten darauf, dass niemand durch ihr Tun verletzt wird. Viele streben eine Führungsrolle an und ahnen Dinge voraus. Fairness ist ihnen besonders wichtig. Die Liebe der Ebereschen kann aufbrausend, stürmisch und leidenschaftlich sein. Fehler verzeihen fällt ihnen schwer.

Fotos: © KH. Wirnsberger

Fremdbestäubung. Der Nektar wird verdeckt angeboten. Der unangenehme Geruch der Blüten erinnert an Fisch und beruht auf dem Wirkstoff Methylamin. Er lockt besonders Käfer und Fliegen zur Bestäubung an.

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Jagdhunderassen

Steirische Rauhaarbracke, schneidiger Jäger mit gutem Laut Selbstbewusst und entschlossen ist die Steirische Rauhaarbracke. Gangsicher im schwierigen Gelände und im Gebirge. Kompromisslos laut jagend auf Schwarzwild oder beim Brackieren oder beim Nachsuchen. Der ausgeprägte Spurlaut, Spurwille und die Spursicherheit gepaart mit dem selbstbewussten Charakter machen die Arbeit mit diesem Orientierungskünstler zu einem Vergnügen.

E

Den schneidigen Langjäger mit gutem Laut beweist die Steirische Rauhaarbracke, wenn sie das Wildbret vor die Büchse bringt.

zeigt Mut und unermüdliche Ausdauer, eine hohe Konzentrationsfähigkeit, wenn sie Hase oder Fuchs als Solojäger, mit tiefer Nase unter ständigem Lautgeben gezielt direkt vor die Büchse ihres Jagdherrn jagt. Mit ihrem ständigen Geläut ist sie stets mit ihrem Herrn verbunden, und der Jäger weiß die Informationen, die die Bracke unermüdlich weithin hörbar gibt, zu verwerten. Aber auch das noch nicht sichtbare Wild wird durch das ständige Lautgeben vom Hund informiert und nicht gehetzt, sondern gezielt getrieben.

Die Brackierjagd oder das laute Jagen ist eine der ältesten Arten zu jagen; der Bracke als einer der ältesten Hunderassen liegt die Kunst dieser Jagd im Blut. Sie

Spurensicher, anhaltender Fährtenlaut, intelligent, ausdauernd und eine gute Schärfe sind auch bei der Nachsuche auf der Wundfährte unersetzliche Eigenschaf-

rlaubt der passionierte Hundeführer der Steirischen Rauhaarbracke, ihre Leistungen voll auszuleben, hat er vor oder nach dem Schuss den besten und zuverlässigsten Partner und einen freundlichen und geduldigen Familienhund.

Foto: © fotolia

Reinhard Wernbacher

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In der Ausbildung braucht es einen engagierten Jäger, der diesen leistungsstarken Laufhund mit ausgeprägtem selbstbewusstem Charakter mit Können führt. Nicht mit Härte, sondern mit dem Verstehen der Natur dieses schneidigen Jägers. Die Belohnung ist eine grandiose Symbiose zwischen Jäger und Hund. Ob beim Brackieren oder als scharfer Saufinder oder auf der Fährte, weiß der zuverlässig und eigenständig arbeitende vielseitige Gebrauchshund, was zu tun ist, mutig und gar nicht wehleidig, dass es eine wahre Freude ist.

ten; gerade wenn die Hatz über gebirgiges und unwegsames Gelände geht, beweist der intelligente Begleiter sein Geschick. Der kompakte mittelgroße Körperbau ist dafür geradezu ideal.


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tierten Welpen wurden durch Einkreuzen von Schweißhund und rothaariger Bracke veredelt. Um den Ursprung der Steirischen Rauhaarbracke zu stärken, wurde vor Jahren vom österreichischen Brackenverein mit der Auszucht durch Einkreuzung der Bosnischen Rauhaarbracke begonnen, damit die Erhaltung der Robustheit, Gesundheit und der phantastischen Jagdeigenschaften selbst im Gebirge gewährleistet bleiben.

Die Schulterhöhe der Steirischen Bracke sollte mindestens 45 cm und höchstens 53 cm betragen. Muskulös, aber nicht massig, mit geradem breitem Rücken und einer breiten tiefen Brust; eine starke Schwanzwurzel mit mittellanger leicht sichelförmiger Rute und leicht abfallender Kruppe; gerade kräftige

Läufe mit elastischem Gang. Die Behänge sind glatt anliegend, von mittlerer Größe und fein behaart. Die Steirische Rauhaarbracke ist auch unter dem Namen Peintinger-Bracke bekannt; Carl Peintinger hatte 1870 mit einer hannoverschen Schweißhündin und einem rauhaarigen Istrianer Brackenrüden die Zucht begründet. Die aus diesem Wurf selek-

Gesund, robust und sehr wetterfest ist die mittelgroße Steirische Rauhaarbracke mit dem rauen, glanzlosen, groben, aber nicht zotteligen Haar. Die Farbe variiert zwischen Fahlgelb und Rotbraun mit dunklen Schattierungen am Haupt und an den Behängen sowie beim Fang, der mit einem nicht zu langen Bart geziert ist. In ihren aufmerksamen braunen, klaren Augen lassen sich ihr Scharfsinn und ihre Gutmütigkeit erkennen.

www.bracken.at Seite 23


Erste Hilfe im Revier

Erste Hilfe im Jagdbetrieb Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz

N

Im Sommer wird unser Kreislauf besonders gefordert.

eben der gewöhnlichen körperlichen Anstrengung bei unserer Arbeit im Revier belasten hohe Temperaturen und schwüles Wetter unseren Kreislauf zusätzlich. Bekannte Risikofaktoren wie hoher Blutdruck und Übergewicht tragen noch das ihre dazu bei, in dieser Jahreszeit eine Schwächung des Kreislaufes oder im Extremfall einen Herz-KreislaufStillstand zu erleiden.

Wie funktioniert nun unser Kreislaufsystem? Etwa 150.000 Kilometer Blutgefäße versorgen den Körper mit Sauerstoff und Nährstoffen. Über die Arterien wird sauerstoffreiches Blut in sämtliche Regionen unseres Körpers transportiert. Das sauerstoffarme Blut wird über das Herz zur Lunge gepumpt, wo in den Alveolen der sogenannte Gasaustausch erfolgt. Dabei wird Kohlendioxid abgegeben und Sauerstoff aufgenommen und über die Arterien wieder dem Körper zugeführt.

Der Motor unseres Blutkreislaufes ist unser Herz. Das Herz schlägt etwa 70 bis 80 Mal pro Minute und befördert in dieser Zeit

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vier bis sechs Liter Blut durch die Gefäße. Das entspricht einer Pumpleistung von 360 Liter pro Stunde ein Leben lang!

Eine regelmäßige medizinische Kontrolle kann eine wesentliche Reduzierung des Herzinfarktrisikos herbeiführen.

Obwohl diese große Blutmenge das Herz passiert, erfolgt die Sauerstoffversorgung des Herzens durch die sogenannten Herzkranzgefäße. Diese umschließen den Herzmuskel kranzförmig an seiner Außenseite.

Sollte trotzdem ein Notfall eintreten, ist rasch situationsgerecht zu handeln.

Herzinfarkt

Ist der Patient bei Bewusstsein, darf sich dieser keinesfalls weiter körperlich anstrengen. Jede körperliche Tätigkeit belastet zusätzlich das Herz und schädigt dieses.

Kommt es nun zu einem Verschluss in Bereichen der Herzkranzgefäße, spricht man von einem Herzinfarkt.

Es ist eine angenehme sitzende bzw. liegende Lagerung – mit deutlich erhöhtem Oberkörper – vorzunehmen.

Dieser wird in den meisten Fällen durch Blutgerinnsel in einer Engstelle eines Herzkranzgefäßes verursacht. Vordergründiges Symptom des Herzinfarktes ist ein plötzlich auftretender, anhaltender und meist starker Schmerz im Brustbereich, der vorwiegend linksseitig in die Schultern, Arme, den Unterkiefer, Rücken und Oberbauch ausstrahlen kann. Aber auch ein Ausstrahlen in andere Körperregionen ist möglich. Es können auch Schweißausbrüche (Kaltschweißigkeit), Übelkeit und eventuell Erbrechen damit einhergehen. Bei etwa einem Viertel aller Herzinfarkte treten nur geringe oder keine Beschwerden auf. Hier spricht man von einem stummen Infarkt. In der Akutphase eines Herzinfarktes kommen häufig gefährliche Herzrhythmusstörungen vor. Auch kleinere Infarkte führen nicht selten über Kammerflimmern zum plötzlichen Herztod.

Wichtig ist es, auf den Patienten beruhigend einzuwirken und jeglichen Stress zu vermeiden. Bei Kältegefühl Eigenwärme durch Zudecken erhalten. Notruf absetzen. Ist der Patient reglos, ist nach Anleitung des Artikels in der letzten Ausgabe vorzugehen. Ein Drittel aller Todesfälle beim Herzinfarkt ereignet sich vor jeder Laienhilfe oder medizinischen Therapie. Es ist daher unbedingt notwendig, die geeigneten Maßnahmen sofort zu setzen.

Ich wünsche einen angenehmen Sommer und verbleibe mit einem kräftigen Weidmannsheil! Günter Pichlbauer


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Lucius

Der Abschussplan ...

In der Präambel der Abschussrichtlinien für die Steiermark wird festgehalten, dass eine zielführende Schalenwildhege ohne Abschussplanung nicht vorstellbar ist. Weiters wird ausgeführt: „Unsere Abschussplanung bezweckt in erster Linie die Erhaltung oder Herstellung eines naturnahen Altersklassenaufbaues und eines richtigen Geschlechterverhältnisses des Wildbestandes sowie dessen zahlenmäßige Anpassung an die natürlichen Äsungsverhältnisse“.

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as liest sich sehr logisch ... wenn das aber wirklich Sinn und Zweck der Planung wäre, fragt man sich, warum dann die Wildstände so überhöht und die Verbiss- und Schälschäden vielerorts so hoch sind? Ich möchte die von der Jagdbehörde in der Praxis tolerierte widersprüchliche Umsetzung der vorerwähnten Grundsätze ernsthaft hinterfragen und einige wesentliche Beispiele anführen. Ich beschränke mich dabei auf die 3 wichtigsten Schalenwildarten der Steiermark - auf Reh-, Gams- und Rotwild. Jede Abschussplanung setzt eine in den Richtlinien geforderte, möglichst genaue Wildstandserfassung voraus. Und da haben wir schon das erste Problem. Niemand kann beim Rehwild den Wildstand auch nur annähernd genau angeben, und Schätzungen sind, wie wissenschaftlich mehrfach nachgewiesen, ungenau. Meist ist der Rehwildstand um ein vielfaches höher als angenommen. Beim Rotwild und

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bei den Gemsen kann man den Wildstand einfacher erheben, immer vorausgesetzt, die Jagdberechtigten nennen ehrliche Zahlen, was oft nicht geschieht. In den meisten Fällen wird gerade beim Rehwild die Abschussplanung von einer ganz anderen Seite angegangen. Der Jagdberechtigte überlegt sich, wieviele Böcke der Klassen I und II er im kommenden Jagdjahr erlegen möchte und passt den gesetzlich geforderten Restabschuss von III-er Böcken, Geißen und Kitzen zahlenmässig diesem an. Das ist eine weitverbreitete gängige Praxis und entspricht nicht dem Sinn der Richtlinie. Es wird sozusagen das Pferd vom Schwanz her aufgezäumt. Dadurch wird auch niemals eine echte Reduktion der vielerorts weit überhöhten Rehbestände gelingen.

Der Rehbestand wird in vielen Fällen durch Mästen auf hohen Niveou gehalten! Diese Vorgangsweise in der Abschussplanung ist so lange machbar, wie der Rehbestand – vom Jäger gewollt und gelenkt – auf hohem Niveau gehalten wird. Der Bestand entwickelt sich entsprechend der Verfügbarkeit von geeignetem Lebensraum und der Verfügbarkeit von Nahrung. Vor allem an letzteren gibt es - bedingt durch die Fütterungen, in vielen Fällen kann man von Mästung sprechen - keinen Mangel. Durch die Jagd wird oft nicht einmal der jährliche Zuwachs erlegt, und auch die natürlichen Regulationsmechanismen greifen nicht mehr. Aber es wird genug geschossen, um die Rehreprodukti-


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alle Jahre wieder onsrate auf einem hohen Niveau zu halten. Das bewirkt, dass zwar jährlich eine grosse Zahl von ihnen erlegt wird, aber der Rehwildstand nicht absinkt, teils sogar ansteigt. Das führt häufig zu geringeren Wildbretgewichten und körperlich schwächeren Stücken und zu einem hohen Verbiss an den Forstkulturen.

Das Hauptaugenmerk wird auf die Trophäenträger gelegt! Und da sind wir beim Kern der Sache. Die Abschussrichtlinien orientieren sich in der Praxis nach einem einzigen Kriterium, der Trophäe, auch wenn das gerne geleugnet wird. Das manifestiert sich schon darin, dass beim Reh- und Rotwild für die männlichen Stücke 3 Altersklassen definiert sind, beim weiblichen Wild aber lediglich 2, also Schmalrehe, bzw. Schmaltiere und Altgeißen, bzw. Alttiere. Bei den Gemsen gibt es auch beim weiblichen Wild 3 Altersklassen, so wie bei den Gamsböcken und diese sind auch in der Abschussplanung zu berücksichtigen. Daran erkennt man klar, dass bei den Abschussrichtlinien das Hauptaugenmerk auf die Trophäenträger gelegt wird, denn für einen gesunde Struktur beim Reh- und Rotwild sind erfahrene ältere weibliche Tiere zumindest so wichtig, wenn nicht wichtiger als die männlichen Tiere. Man darf nicht vergessen, dass es die Rehgeißen und Alttiere sind, die die Jungen aufziehen und ihnen ihr Wissen weitergeben. Das ist wissenschaftlich erwiesen. Also wäre es sinnvoll zu fordern, entweder auch beim weiblichen Rehwild 3 Klassen zu definieren oder bei den Böcken, was vernünftig und wildbiologisch unproblematisch wäre, eine 2-Klassengesellschaft festzulegen. Für eine gesunde Rotwildstruktur ist die Einteilung in 3 Altersklassen bei den Hirschen wildbiologisch richtig, aber aliquot müsste das auch bei den Tieren eingeführt werden. Und ebenso streng wie beim Hirsch müsste der Abschuss nach Altersklassen auch beim weiblichen Rotwild durchgeführt und behördlich kontrolliert werden. Und genauso wie die alte Leitgeiß bei den Gemsen ist das alte Leittier beim Rotwild von essentieller Bedeutung und daher zu schonen.

Noch bedeutender als die Erfahrung von Altgeißen ist die der Alttiere zu bewerten, da man weiß, dass das weibliche Rotwild sein Wissen über Generationen weiterzugeben vermag. Nicht umsonst werden bei neugebauten Hochwild-Wintergattern von Beginn an bevorzugt die älteren Tiere weggeschossen, da sie ihre Erfahrung weitergeben und, solange sie leben, man das Rotwild nicht in gewünschtem Maß an das Gatter binden kann. Das hat mir ein erfahrener „Gatterist“ einmal stolz erzählt und weiter gesagt: „Wir müssen die Wandertraditionen der erfahrenen Tiere brechen, sonst haben wir beim Gatter keinen Erfolg“. So viel zu den hehren Ideen in den Abschussrichtlinien, so viel zur Struktur beim Rotwild, das die Jäger über die Hirsche regeln, so viel zum Thema Wintergatter.

Das Hauptaugenmerk liegt auf beiderlei Geschlechts! Meines Wissens steht nur in der Abschussrichtlinie für die Gemsen ein Satz, der absolute Gültigkeit hat und der für den Bestand jeder Tierart von höchster Bedeutung ist: „Aus wildbiologischen Gründen ist ein Mindestbestand an alten, erfahrenen Stücken beiderlei Geschlechts (Klasse I) unbedingt notwendig“. Das Hauptaugenmerk liegt auf „beiderlei Geschlechts“, aber leider und nicht wirklich überraschend betrifft das nur die Gemsen und auch nur aus einem einzigen Grund – wegen der Trophäe. Die Jagd bedient sich der Trophäe, um den Erfolg darzustellen und nur wegen ebendieser Trophäe, mit der man sein Haus so schön dekorieren kann, wird bei den Gemsen der Geiß dieselbe Bedeutung wie dem Bock zugestanden. Abschließend möchte ich festhalten, dass natürlich eine sinnvolle Abschussplanung notwendig ist, aber die momentan gültige müsste dringend den wildbiologischen Erkenntnissen und den Erfordernissen der Wildtiere und denen des Forstes angepasst werden. Denn zur Zeit reguliert sich die Jagd hinsichtlich der Nutzbarkeit von Wildbeständen einseitig, schafft dadurch überhöhte Bestände und dient hauptsächlich der einen Sache: Trophäenträger zu selektieren und zu fördern. Seite 27


OFFENER BRIEF KOMMERZIALRAT Dr. Jürgen Siegert An die Damen und Herren Abgeordneten der Republik Österreich im EU-Parlament B 1047 Brüssel Betrifft: OFFENER BRIEF betreffend Abstimmung über die EU-Waffenresolution vom 10.06.2016. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete ! Artikel von Dr. Jürgen Siegert

Bitte gestatten Sie mir, dass ich Ihnen zunächst erkläre, warum ich mich berufen fühle, Ihnen die Bedeutung dieser Resolution darzulegen: Ich war viele Jahre im Bundesministerium für Inneres in die Entstehung des Waffengesetzes 1996, der Waffengesetznovelle 2010 sowie zahlreicher Durchführungsverordnungen, Verordnungen und Erlässe eingebunden. Ich durfte als Waffenexperte aber auch als Jurist meine Erfahrungen einbringen und habe schließlich 2012 zusammen mit Herrn Mag. Walter Grosinger (Leiter der Abteilung III/1 (Legistik) im BMI) und Herrn Dr. Wolf Szymanski (Sektionschef i.R. im BMI) in der Edition Juridica im Manz-Verlag das Buch „Das neue österreichische Waffenrecht“ herausgebracht. Zunächst einmal halte ich jeden Eingriff in die nationalen Waffengesetze in Österreich für sachlich unbegründet, vor allem aber für emotional überaus schädlich: • die Argumente, den illegalen Handel mit Waffen bekämpfen zu wollen, indem man den legalen Besitz und Handel bekämpft, sind nicht nachzuvollziehen. Die Terrorakte in Brüssel und in Paris wurden mit Waffen begangen, die noch nie legal besessen werden durften. • bei den bei Morden, Mordversuchen und massiven Körperverletzungen verwendeten Tatwaffen machen die Faustfeuerwaffen weniger als 2% aus. Dabei kann man natürlich außerdem davon ausgehen, dass die Taten auch bei Fehlen solcher legaler Waffen dennoch mit anderen Waffen (Messer, Hacke…) begangen worden wären. • die Zahl der Besitzer legaler Waffen wird in Österreich auf etwa 700.000 bis 800.000 geschätzt. Wenn man die entsprechende Kriminalstatistik berücksichtigt, sind es genau diese Menschen nicht, die mit Schusswaffen Delikte begehen. Es sind wohl überwiegend Täter am Werk, die illegale Waffen – oft auch verbotene Waffen – verwenden. Sie kann man mit einer Verschärfung des Waffengesetzes nicht erreichen. • Gerade nach dem für Europa wohl besonders bedenklichem Referendum in Großbritannien ist es emotional besonders gefährlich, mit Regelungen „von oben“, die die Menschen nicht verstehen, weil

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die Logik und die Notwendigkeit nicht zu erkennen ist, zu belasten. Es wäre für die Einheit Europas überaus schädlich, wenn man ohne erkennbaren Grund, große Bevölkerungsgruppen – die Besitzer legaler Waffen und deren Angehörigen sind sicher mehr als 1 ½ Millionen Österreicherinnen und Österreicher! nachhaltig verärgern würde. Nun aber zu den Verboten und Einschränkungen der EU-Resolution vom 10.Juni 2016 konkret: 1. Verbot aller halbautomatischen Langwaffen, die eine Gesamtlänge von unter 60 Zentimetern aufweisen oder unter Verwendung eines „ohne Werkzeuge einklappbaren, einschiebbaren oder abnehmbaren Schafts“ auf diese Größe gekürzt werden können. • Haben Sie schon überlegt, dass das ein Widerspruch in sich ist? Eine Langwaffe, die eine Gesamtlänge von unter 60 cm aufweist, gibt es nicht! Im Waffengesetz § 3 wird klar definiert, dass eine Waffe mit einer Gesamtlänge von höchstens 60 cm eine Faustfeuerwaffe ist. Es ist wohl nicht anzunehmen, dass diese verboten werden soll. 2. Verbot aller halbautomatischen Langwaffen, die abnehmbare oder feste Magazine für über 11 Schuss aufnehmen können, sowie besagter abnehmbarer oder feststehender Magazine. • Wissen Sie, dass das nicht weniger heißt, als das Verbot nahezu aller Selbstladebüchsen(Halbau tomaten)? Jede derartige Waffe kann Magazine aufnehmen, die mehr Schüsse aufnehmen können. Auch wenn derartige Magazine gar nicht angeboten werden. 3. Verbot aller halbautomatischen Faustfeuerwaffen, die abnehmbare oder feste Magazine für über 21 Schuss aufnehmen können, sowie besagter abnehmbarer oder feststehender Magazine. • Wissen Sie, dass das nicht weniger heißt, als das Verbot aller Pistolen? Jede derartige Pistole kann Magazine aufnehmen, die mehr Schüsse aufnehmen können. Auch wenn diese Magazine gar nicht angeboten werden. 4. Abschaffung der Kategorie D, infolgedessen Knicklauf-Einzellader oder Vorderschaft-Repliken antiker Feuerwaffen stark reglementiert werden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was hier gemeint sein kann. Was hat die Kategorie D mit Vorderlader-Repliken antiker Feuerwaffen zu tun? 5. Registrierungspflicht für Schreckschusswaffen und deaktivierter Feuerwaffen. Zu diesem Thema habe ich bereits Anfang Dezember 2015 im BMI ausführlich klargestellt:


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Eine Registrierungspflicht ist • ein gewaltiger behördlicher Aufwand, • trifft exakt die falschen Leute, nämlich die, die eine einfache Möglichkeit einer Selbstverteidigungswaffe (für Angriffshandlungen ist eine solche Waffe wohl ungeeignet) für die Wohnung haben wollen, • geht von der falschen Annahme aus, dass Schreckschusswaffen zu scharfen Waffen umgebaut werden können – was nicht möglich ist, • geht von der Annahme aus, dass deaktivierte Feuerwaffen wieder aktiviert werden können – was nicht möglich ist, denn alle waffenrechtlich relevanten Waffenteile müssen irreversibel zerstört sein, es handelt sich somit um „Nichtwaffen“. 6. Drei- oder fünfjährige Ablaufpflicht aller Waffenlizenzen und „konstante medizinische, psychologische Überwachung“ von allen Waffenbesitzern und Jägern. Das ist ein Musterbeispiel, wie man den Behördenaufwand völlig unnötig extrem steigern kann: • Es gibt ohnehin bei allen maßgeblichen Delikten jetzt schon die Möglichkeit, waffenrechtliche Dokumente jederzeit zu entziehen. Bei mangelnder Verlässlichkeit – z.B. Alkoholmissbrauch, Drogendelikten, Straftaten etc. • geschieht das auch. Regelmäßige (konstante?) medizinische, psychologische Überwachung????? 7. Vorschriften für die „sichere Lagerung“ von Feuerwaffen, die dadurch bei einem plötzlichen Hausfriedensbruch nutzlos werden könnten. • Hier ist anzumerken, dass es sowohl im Waffengesetz 1996 als auch in der 2.Waffengesetz-Durchführungsverordnung absolut eindeutige Bestimmungen gibt, deren Einhaltung auch regelmäßig von der Polizei überprüft werden. • die zweite Satzhälfte mit einem „plötzlichen Hausfriedensbruch“ verstehe ich zwar nicht, wenn jedoch die Verwahrung entsprechend sicher und sorgfältig geschieht, ist auch das kein Problem. 8. „Sportschützen“, die eine Pflichtmitgliedschaft in einem zugelassenem Schützenverein eingehen, wird eine Ausnahme von obengenannten Verboten gewährt. • Ob es verfassungsrechtlich möglich ist, jemanden zu einer Mitgliedschaft zu einem Verein zu verpflichten, wage ich zu bezweifeln.

• Warum dann aber Mitglieder von Schützenvereinen nicht mehr an Vorschriften zur sicheren Lagerung gebunden sein sollten, ist kaum nachzuvollziehen und kann wohl auch nicht gemeint sein. 9. Von dem Verbot ausgenommene „Sportwaffen“ müssen von einem zugelassenen, von der ISSF anerkannten Schützenverband als solche gekennzeichnet werden, infolgedessen werden möglicherweise keine Schusswaffen außer olympischen Waffen mehr den „Sportwaffen“ angehören. • Es gibt zahlreiche Sportschießbewerbe, die regional oder national gebräuchlich, aber keine olympischen Bewerbe sind. Auch hier stellt sich die Frage: Will man wirklich die Regionalität restlos aushöhlen? Zur Sicherheit trägt diese Bestimmung jedenfalls nichts bei! Sie sehen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete: Mit der vorliegenden Resolution geschieht nichts im Sinne der Sicherheit. Kein Verbrecher – und diese sollen ja bekämpft werden! - wird bei Umsetzung neuer Waffenverbote und Beschränkungen irgend einen Nachteil verspüren. Wohl aber fühlen sich die gesetzestreuen Bürger Österreichs „schikaniert“, was sich zweifellos auch auf das Wahlverhalten auswirkt. Außerdem steigt mit allen Vorschriften, die nicht verstanden werden, die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht befolgt werden und sich ansonsten gesetzestreue Menschen strafbar machen. Ich darf daher an Sie appellieren, sich der großen Tragweite der Abstimmung bewusst zu sein – es geht gerade diesmal um viel mehr als um eine (sinnlose!) gesetzliche Regelung sondern um die Akzeptanz von Vorgaben aus Brüssel im Allgemeinen. Ich kann Ihnen aber gerne auch anbieten, dass Sie mich, wenn Sie Fragen haben, jederzeit per e-mail oder telefonisch kontaktieren können. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen nach Brüssel Dr. Jürgen Siegert Graz, am 30.06.2016

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RECHTliches

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Schusszeitenverlängerung Zu „RECHTLICHE FRAGE“ in der Ausgabe 5 – Frühling 2016 der Zeitschrift „Der Steirische Aufsichtsjäger“, Seite 32, wird folgendes ausgeführt:

G Dr. Hubertus Pranckh Rechtsanwalt in 8700 Leoben Partner bei Fetz Fetz Wlattnig & Partner Rechtsanwälte T 03842/42751 hubertus.pranckh@fwup.at

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emäß § 49 Abs 4 Stmk JagdG kann die Bezirksverwaltungsbehörde bei Gefahr im Verzug aus Gründen der Wildstandsregulierung, nach Anhörung des Bezirksjägermeisters/der Bezirksjägermeisterin und der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft, die von der Landesregierung festgesetzten Jagdzeiten auch für einzelne Reviere oder Revierteile nur im zeitlich erforderlichen Ausmaß mit Verordnung abändern. Eine diesbezügliche Verordnung wird von der Jagdbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) und nicht vom Bezirksjägermeister erlassen. Als wesentliches Kriterium für diese Maßnahme der Wildstandsregulierung ist „Gefahr im Verzug“ erforderlich. Ein entsprechender Erlass der Steiermärkischen Landesregierung vom 03.04.2013 verlangt für die Änderung der Jagdzeiten durch die Bezirksverwaltungsbehörden „das nachweisliche Vorliegen besonderer, außergewöhnlicher Umstände im ganzen Verwaltungsbezirk, in

einzelnen Revieren oder einzelnen Revierteilen“. Derartige Umstände – so weiter die Begründung im erwähnten Erlass – sind in nachvollziehbarer Art und Weise zu ermitteln, wobei eine bloße Säumnis in der Abschusserfüllung keine ausreichende Rechtfertigung für die Maßnahme darstellt. Schusszeitverlängerungen in den Winter sind ausdrücklich restriktiv zu handhaben und stellen sowohl räumlich als auch zeitlich seltene und ausreichend zu begründende Ausnahmen dar. Schusszeitveränderungen sind nur für den unbedingt erforderlichen Zeitraum zu befristen. Beschlagene Tiere dürfen zudem bis längstens ersten Februar freigegeben werden. Führende Tiere, die im Mai/Juni gesetzt haben, sind als Muttertiere zu schonen. Daraus ist ableitbar, dass verwaltungsrechtlich ein strenger Maßstab an die Möglichkeit der Schusszeitverlängerung/-vorverlegung geknüpft ist. Der Bezirksjägermeisters und die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft

haben ein Anhörungsrecht und können demzufolge an der Feststellung des Sachverhalts (Frage des Vorliegens von Gefahr im Verzug) mitwirken. Die oben angesprochenen, besonderen Umstände, die Gefahr im Verzug und somit Schusszeitverlängerungen legitimieren, sind tatsächlich von der Jagdbehörde nachzuweisen und besonders zu begründen. In diesem Zusammenhang sind etwa pauschale, unzureichend begründete Schusszeitverlängerungen für den gesamten Jagdbezirk bloß zur Abschusserfüllung zu hinterfragen. Der verordneten Schusszeitverlängerung hat ein behördliches Verfahren zur Ermittlung der erforderlichen Umstände unter Einbeziehung des BJM und der Kammer (Anhörungsrecht) voranzugehen. Aufgrund der Dringlichkeit derartiger Maßnahmen – Verhinderung/ Reduzierung eines überhöhten Wildstands und dadurch Vermeidung potentieller Schäden -, stellt sich die Frage des Ausmaßes der Ermittlungspflicht der Jagdbehörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts. Eine Parteistellung


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der Umweltanwaltschaft im Zuge der Verordnungserlassung ist nicht normiert. Aufgrund der Dringlichkeit bei Vorliegen von Gefahr im Verzug ist es nämlich Intention des Gesetzgebers, ein möglichst effizientes und zügiges Behördenverfahren zu ermöglichen. Nachdem die Kriterien für Gefahr im Verzug in der Regel nicht ohne Sachkenntnis zu beurteilen sind, ist die Beiziehung eines Sachverständigen, abhängig vom Einzelfall, für gewöhnlich geboten; dies auch, um die Verordnungsentscheidung entsprechend begründen zu können. Die Schusszeitverlängerung gilt, sobald die Verordnung ordnungsgemäß kundgemacht wurde, außer die Verordnung regelt Abweichendes. Zur Vermeidung von Stress und

zur Gewährung ausreichender Winterruhe ist die Schusszeitverlängerung nur als äußerste, letzte Maßnahme, dann, wenn andere Methoden (zB Schwerpunktjagd, Intervalljagd, Bewegungsjagd) zuvor nicht erfolgsversprechend waren, eingeschränkt zulässig. Nachdem grundsätzlich nur eine räumlich und zeitlich begrenzte Verlängerung der Schusszeit erlaubt ist, unterliegen umfassende und großräumige Schusszeitverlängerungen, etwa für ganze Jagdbezirke, einem besonderen Prüfungs- und Begründungsmaßstab. Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass Schusszeitverlängerungen sehr eingeschränkt – wie dargestellt – zulässig sind. Dies gilt der leg cit grundsätzlich für ganze Jagdbezirke, einzelne Reviere

oder Revierteile. Obwohl Hegeringe nicht ausdrücklich im Erlass genannt werden, ist eine Schusszeitänderung für einzelne oder mehrere Hegeringe wohl ebenso zulässig, wenn dies der Gesetzesstelle entsprechend darstellbar und begründbar ist. Generell gilt, dass Schusszeitveränderungen eine subsidiäre Maßnahme, sozusagen eine letzte Hilfsmaßnahme zur Wildstandsregulierung darstellen. Eine Anfrage beim örtlichen Bezirksjägermeister für den Jagdbezirk Murtal hat ergeben, dass im letzten Jagdjahr aufgrund hoher Wildstände und auch wegen schleppender Abschusserfüllung ob der ungünstigen Witterung die Schusszeitverlängerung zur Wildstandsregulierung wegen Gefahr im Verzug erforderlich war.

Reviereinrichtungen in Grenznähe eit 1986 bis zur Novelle LGBl Nt. 9/2015 war es verboten, innerhalb einer Zone von 100 m entlang der Jagdgebietsgrenze ohne schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Jagdgebietes Hochstände zu errichten und im Rahmen der Jagdausübung zu nutzen. Die schriftliche Zustimmung ist ein Nachweis für dieses Dulden. Demgemäß war es erlaubt, Hochstände, die nachweislich vor der Novelle 1986 errichtet wurden, weiter zu nutzen. Sie konnten zwar instandgesetzt, aber nicht durch neue Anlagen ersetzt werden, wie beispielsweise die Errichtung einer neuen Kanzel an Stelle der bestehenden Ansitzleiter.

Hochstände, die nach 1986 mit schriftlicher Zustimmung des Jagdnachbarn errichtet wurden, dürfen weiter bestehen bleiben und verwendet werden. Liegt dafür keine schriftliche Zustimmung des Reviernachbarn vor, so ist sie nach den derzeit geltenden Bestimmungen einzuholen; ansonsten ist die weitere Verwendung verboten und sind die Anlagen zu entfernen. Ab Inkrafttreten der Novelle LGBl Nr. 9/2015 gilt folgende Regelung: § 58 (2) Z 15 Steiermärkisches Jagdgesetz: Es ist verboten, innerhalb einer Zone von 100 m entlang der Jagdgebietsgrenze ohne schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten

des benachbarten Jagdgebietes Reviereinrichtungen wie Ansitzeinrichtungen, Fütterungen und Salzlecken zu errichten und für die Jagdausübung zu verwenden. Gemäß § 58 (3b) JG kann die Behörde in begründeten Ausnahmefällen die nicht erteilte Zustimmung des Jagdnachbarn ersetzen und die Reviereinrichtung befristet genehmigen. Wurde eine Reviereinrichtung außerhalb der 100-m-Zone errichtet und rückt die Reviergrenze eines benachbarten Eigenjagdgebietes zwischenzeitlich durch Zukauf näher als 100 m an die Reviereinrichtung heran, so kann sie bleiben und weiter verwendet werden, da sie ja gesetzeskonform errichtet wurde. bp

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Bis 1986 war die Errichtung von Hochständen in der Nähe der Reviergrenze im Steiermärkischen Jagdgesetz nicht geregelt.

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Auswildern von Jagdfasanen und Rebhühnern Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark GZ.: LVwG 30.28-49/2016-9 vom 9. März 2016 trifft Klarstellungen zum Auswildern von Jagdfasanen.

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is zur Jagdgesetznovelle LGBl 2005/11 war das Einsetzen revierfremder Wildarten nur mit Zustimmung der Landesregierung möglich. Es war also rechtlich zulässig, die Anzahl der im Revier vorhandenen Jagdfasanen durch Zuführen gezüchteter Vögel auf die vom Jagdausübungsberechtigten gewünschte Zahl zu erhöhen. Zu beachten war lediglich, dass das Einsetzen in der festgelegten Zeit vor Beginn der Jagdzeit abgeschlossen war. Mit der Jagdgesetz-Novelle LGBl 2005/11 hat sich die Rechtslage dahingehend geändert, dass nunmehr allgemein das Auswildern von Wildarten und –unterarten in den einzelnen Jagdrevieren grundsätzlich nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig ist. Davon ausgenommen ist

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Zweifelsfrei kann die Auswilderung des Jagdfasans nur zur Bestandesstützung bewilligungsfrei erfolgen. Ausnahmebestimmungen sind grundsätzlich restriktiv auszulegen. Die Verwendung des Wortteiles „stützung“ zeigt, dass für die Zulässigkeit der bewilligungsfreien Auswilderung von Jagdfasan der vorhandene Bestand wegen außergewöhnlicher Verhältnisse beeinträchtigt sein muss (z.B. witterungs- und beutegreiferbedingte Ausfälle, nicht jedoch mangelnde Lebensraumeignung). Das Auswildern von Jagdfasanen ohne Bewilligung der Landesregierung über die für eine Bestandesstützung erforderliche Zahl hinaus oder ohne

Vorliegen einer Beeinträchtigung des Bestandes wegen außergewöhnlicher Verhältnisse ist daher rechtlich unzulässig. Am 05.07.2016 hat der Landtag die 18. Novelle zum Steiermärkischen Jagdgesetz beschlossen, wonach Fasan und Rebhuhn nach dem 31. Juli nicht mehr ausgewildert werden dürfen. Es dürfen nur Jungtiere aus der Region verwendet werden. Stockenten und andere Wildarten dürfen nur mit Genehmigung der Landesregierung ausgewildert werden. Das beabsichtigte Auswildern von Fasan und Rebhuhn ist 8 Wochen vorher beim Bezirksjägermeister anzumelden, welcher nach Überprüfung an Ort und Stelle genehmigt. Kann die Genehmigung nicht erteilt werden, hat die Bezirksverwaltungsbehörde zu entscheiden. bp

Schalldämpfer für Berufsjäger

aut Online-Ausgabe der Kleinen Zeitung vom 13.6.2016 dürfen lt. Regierungsbeschluss in Zukunft die steirischen Berufsjäger zur Ausübung der Jagd und wegen dem Arbeitnehmerschutz einen Schalldämpfer verwenden. Dies ist wirklich eine enorme Verbes-

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das Auswildern von Jagdfasan, Rebhuhn und Stockente zur Bestandesstützung.

serung für unsere Berufsjäger und absolut in Ordnung. Da auch andere Jäger, wie Freizeitjäger, Förster, die ebenso viel wie Berufsjäger erlegen müssen, dem gehörschädigen Büchsenknall ausgesetzt sind, hat der Landtag am 05.07.2016 mit der 18. Jagdgesetznovelle beschlos-

sen, dass Waffen mit Schalldämpfern zur Jagdausübung verwendet werden dürfen, sofern eine Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Abs. 3 Waffengesetz. erteilt wurde. Übrigens sind auch Jagdhunde dem Büchsenknall ausgesetzt.


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Verbandsgeschehen

Der Jagdphilosoph

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enn Sie diese Zeilen lesen, ist die FußballEM bereits Geschichte und die Rehbrunft erreicht bald ihren Höhepunkt. Was aber haben die Fußball-EM und die Jagd miteinander zu tun? Die einen jagen nach Toren, die anderen nach Trophäen. Was kann man aber voneinander lernen? Es ist unbestritten, wie positiv die Werbung für den Fußball ist. Jeder beschäftigt sich in irgendeiner Weise mit diesem Thema und Tageszeitungen sind gefüllt mit dem Volkssport Nummer 1. Alles ist positiv und voller Euphorie; Negatives wird klein abgedruckt und meist überlesen, sei es der FIFA-Skandal, Bestechung oder Ähnliches. Das ist bei der Jagd grundlegend anders. „Betrunkener Jäger begeht Fahrerflucht“ oder Ähnliches wird in den Medien breitgetreten. Keine Silbe davon wird erwähnt, wenn dies ein Fußballer oder Fußballfan verursacht. Es wäre dringend an der Zeit,

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sich vom Fußball die Werbestrategie abzuschauen. Mit dem Erlegen von wildernden Hunden oder Katzen – sei es auch absolut gerechtfertigt – werden wir immer nur negativ interpretiert und an den Pranger gestellt werden. Vielleicht sollte sich die Jägerschaft einmal pro Monat eine Seite in den Tageszeitungen kaufen; ich glaube kaum, dass bei den Kosten, die die Medien dafür erhalten, negativ berichtet wird. Geld regiert nun einmal die Welt und es sollte der Jägerschaft eine positive Darstellung in den Medien einiges Geld wert sein. Bitte nur nicht wieder über die Erhöhung der Jagdkarte, wie es auch beim Kauf von Zangtal passiert ist, denn seit damals ist die Jagdkartengebühr nicht wieder gesenkt worden. Dies, obwohl die Schießstätte der Jägerschaft meist durch Nichtjäger blockiert wird. Auch hier ist Handlungsbedarf gegeben. Sie sehen also, dass es viel zu tun gibt, um in der Öffentlichkeit ein positives Bild von uns Jägern darzustellen. Eines muss uns aber auch klar sein: Jeder einzelne Jäger muss von sich aus bereit sein, dazu beizutragen, und bei sich selbst beginnen.

Faustfeuerwaffenseminar

m 18.4. 2016 fanden wir uns im Keller der Brauerei Puntigamer zum Faustfeuerwaffenseminar in den Räumen des IPSC Graz ein. Der Kursleiter, DI. Predanitsch, erklärte uns zunächst den Ablauf des Seminars und unterwies uns über die Sicherheitsbestimmungen. Dann ging es schon zur Sache. Im Trockentraining wurden die verschiedensten FFW von Uzi über Steyr, Walther PPK, Clock und verschiedene Revolver durchprobiert. Diese Durchgänge wurden solange durchgeführt, bis die Handhabung der einzelnen FFW gesessen ist. Anschließend

erfolgte eine Teilung der Gruppe. Die eine Gruppe begab sich zum Schießen in Bewegung und die andere übte beim Präzessionsschießen die einzelnen FFW mehrmals durch. Auch mitgebrachte Pistolen bzw. Revolver konnten verwendet werden. Jene, die noch keine FFW besitzen, konnten so Ihre Vorlieben für bestimmte FFW erkennen. Alle Teilnehmer waren sich einig, daß dieses Seminar wesentlich zu sicheren Handhabung einer FFW beigetragen hat. Das Team vom IPSC war sehr bemüht uns die richtige Handhabung beizubringen und gab auch laufend Tipps

um die Treffsicherheit zu erhöhen. Übrigens steht der Schießkeller des IPSC auch Nichtmitgliedern zum Schießen zur Verfügung. Die Standgebühr beträgt dann 10,-Euro. Die Faustfeuerwaffe muß man selbst mitbringen, Munition ist vor Ort zu erwerben. – Sicherheitsbrille und Gehörschutz sollten selbstverständlich sein. Sollten Sie an einem FFW-Seminar interessiert sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit DI. Predanitsch auf. (Tel.: 0664/5135448). Kosten inkl. Munition u. Leihwaffen: für StAJV-Mitglieder 65,00 Euro, Nichtmitglieder 75,00 Euro. Für Jäger mit gültiger Jagdkarte besteht Versicherungsschutz. Schützen Heil!

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Verbandsgeschehen

Landesvollversammlung am 29.4.2016 in Laubegg Am 29.4.2016 fand die Landesvollversammlung auf Einladung von Dr. Jürgen Siegert im Schloss Laubegg statt. Zahlreiche Mitglieder aus der gesamten Steiermark sind dieser Einladung gefolgt. Selbst Mitglieder aus Liezen und Murau scheuten die weite Anreise nicht. Entschuldigt haben sich LR Seitinger, LJM DI Gach, der LO der Freien Jäger, Michael Goldberger und LO Bernhard Wadl von unserem Kärntner Vorbildverband.

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ach der Begrüßung durch LO Ing. Hanshelmut Helm folgten die Grußworte der Ehrengäste. Hausherr und StAJVMitglied BJM Dir. Rudolf Gaube lobte die Verbandsarbeit und bedankte sich für die Umsetzung seiner Kritik bei der letzten Vollversammlung. Er begrüßt es, dass sich jemand um die Steiri-

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schen Aufsichtsjäger kümmert. Um die Belange der AJ sollen sich auch nur AJ kümmern, da ansonsten das Interesse an der Verbandstätigkeit in Frage gestellt sei. Landeskammerrat Martin Kaltenegger lobte die Zusammenarbeit zwischen Kammer und Jägerschaft. Da die Beschlussfähigkeit laut Statuten gegeben war, folgte der Bericht des Obmanns. Er infor-

mierte über die Tätigkeiten seit der letzten Vollversammlung. Der Bericht lautete wie folgt: Seit der Gründung 2013 haben wir an die 500 Mitglieder aus allen steirischen Bezirken, mit derzeit 3 Bezirksgruppen, wobei weitere BG-Gründungen in Kürze folgen. Nach meiner Wahl im Herbst wurde ich von LJM-Stv. Baron Franz


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Gorton anwesend war. Ich durfte dort unseren Verband präsentieren und LJM Gorton konnte die Skepsis unserer Landesjägerschaft gegenüber unserem Verband überhaupt nicht verstehen. Er hat auch seine Unterstützung als Verbindung zum LJM DI Heinz Gach angeboten.

In der BG HF wurde eine Veranstaltung für kundige Personen abgehalten, wo Teilnehmer für die Trichinenbeschau geschult wurden. Danke an Obm. Hermann Pichler und sein Team.

Mit Kassier Siegfried Edlinger habe ich an der Jägertagung in Aigen teilgenommen. Dort bekamen wir bestätigt, dass unser eingeschlagener Weg der richtige ist. Die Jagd müsse sich positiv präsentieren und die Bevölkerung von der Wichtigkeit und positiven Arbeit der Jäger überzeugen. Das wird ja schon Jahre gepredigt, aber leider nicht umgesetzt.

Derzeit laufen noch reine AJ-Kurse in den BG Hartberg-Fürstenfeld, Graz-Umgebung und Leibnitz. Wir wünschen unseren Kursteilnehmern für die Prüfung alles Gute und hoffen, dass unsere AJ-Kandidaten diese Hürde ohne Probleme meistern können. Ein herzlicher Dank an alle Kursorganisatoren und Referenten. Die Zusammenarbeit mit der Berg- und Naturwacht wird selbstverständlich fortgesetzt. Die Ausbildung erfolgt im Jagdmuseum Schloss Stainz. Es ist wichtig, mit ähnlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. Dadurch wächst natürlich auch die Kompetenz der Aufsichtsjäger. Wie gut die Zusammenarbeit funktioniert und auch Früchte trägt, beweist Mag. Karlheinz Wirnsberger, der heute zum Bezirksleiter der Berg- und Naturwacht Graz-Stadt ernannt wurde – ungefähr ein Jahr nach Abschluss der Ausbildung. Herzliche Gratulation! Beim Bezirkstag in GU wurde diese Zusammenarbeit von BH DDr. Thierrichter, der ja auch Vorstandsmitglied der Landesjägerschaft ist, sehr begrüßt und gelobt. Mein Dank gilt hier auch Landesleiter Ing. Heinz Pretterhofer. Im Jänner wurde ich von LO Bernhard Wadl zu einer Vorstandssitzung des Kärntner Jagdaufseherverbands geladen, bei der auch LJM Dr. Ferdinand

Durch meine Wahl zum Landesobmann im Herbst 2015 sind auch in der BG Graz/Graz-Umgebung Neuwahlen durchgeführt worden. Neuer Obmann der BG Graz/ GU ist Herr Günther Bulla aus Übelbach. Danke für Deine Bereitschaft, die BG zu führen, und viel Erfolg dabei. Mag. Karlheinz Wirnsberger hielt einen Vortrag über das Pro und Kontra der Jagd, worüber anschließend eifrig diskutiert wurde. Durch die Zusammenarbeit mit dem Faustfeuerwaffenexperten DI Manfred Predanitsch konnten bis jetzt 3 Termine für den Umgang mit FFW in Theorie und Praxis abgehalten werden. Aufgrund der starken Nachfrage werden weitere Termine folgen. Danke auch an den IPSC Graz für die Unterstützung bei diesem Seminar. Völlig überraschend hat es am 26.4.2016 einen Termin bei Herrn LJM DI Heinz Gach gegeben. Gemeinsam mit Dr. Grillitsch informierten wir ihn über unsere Tätigkeiten, unsere Pläne und Vorhaben. Wir teilten ihm auch mit, dass Kärnten hierbei unser Vorbild ist. Der Herr LJM sieht uns als einen weiteren Verband in der Vielzahl von Vereinen, die

sich in der Steiermark der Jagd annehmen; er sicherte uns seine Unterstützung zu und beteuerte, er werde ein offenes Ohr für uns haben. Viele unserer Anliegen, wie die Aus- und Weiterbildung, liegen nicht in seinen Händen, sondern bei der Landesregierung, wo wir natürlich auch anklopfen werden. Dass die Fortbildungsveranstaltungen nicht überall positiv verlaufen seien, tut ihm leid, und es gehört natürlich einiges geändert. Den von uns vorgeschlagenen Bildungspass, bei dem sich AJ ausgewählte Veranstaltungen zur Weiterbildung aussuchen können, findet er nicht so gut. Wir sind der Meinung, dass eine verpflichtende Weiterbildung für AJ, die im Dienst Aufsichtsorgan für das Land Steiermark sind, kostenlos sein muss. Wir bezahlen für eine Weiterbildung an das Land, damit wir dafür gratis Dienst verrichten dürfen? Das gibt es bei der Bergund Naturwacht nicht, deren Mitglieder ebenfalls Aufsichtsorgane sind. Hier wartet viel Arbeit auf uns und wir werden noch an vielen Türen anklopfen.

Foto: © Budimir Jevtic-Fotolia

Mayr-Melnhof zu einem Gespräch eingeladen, welches sehr konstruktiv verlaufen ist. Gemeinsam mit Dr. Grillitsch gaben wir unsere Wünsche und Ziele bekannt. Er forderte die Zusammenarbeit mit der Landesjägerschaft, die von uns ohnedies gewünscht und gesucht ist.

Die so oft nachgefragten Hutabzeichen sind endlich fertig und können heute zum Preis von 6,– Euro erworben werden. Bitte denkt daran, dass fast jeder 2 Hüte besitzt oder man jemanden kennt, der ebenfalls einen Hut hat. Unsere 4x im Jahr erscheinende Verbandszeitung erfreut sich größter Beliebtheit. Besonderer Dank gilt Herrn Reini Wernbacher, der für das Layout verantwortlich ist. Es gibt natürlich auch Beiträge, die dem einen oder anderen weniger gefallen, oder es kommt vor, dass man anderer Meinung als der Autor des Artikels ist. Wir bitten Euch daher um Leserbriefe und Inserate, damit unsere Zeitung lebendig bleibt. Danke auch für die Druckkostenbeiträge, die auch eine Wertschätzung unserer Arbeit bedeuten.

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Verbandsgeschehen

Was wurde erledigt und was wird in Zukunft passieren?

Foto: © josef limberger

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m 7.5. gab es im Jagdmuseum Stainz, wo auch der Sitz unseres Kompetenzzentrums ist, ein Wiederholungsseminar für alle AJ-Kandidaten. Das Seminar war für alle offen, egal, wo sie den Kurs besucht haben.

Wildschmankerln ist ein Besuch der Sonderausstellung „Wolf“ geplant. Ein Fachvortrag wird den Tag abrunden. Bitte besuchen Sie uns mit Ihrer Begleitung. Eine Anmeldung ist erforderlich, damit organisatorische Dinge geplant werden können.

Die Gründung der BG Voitsberg erfolgte am 27.5. Der BG-Obmann Franz Kohlbacher war ebenfalls anwesend. Danke für Deine Vorarbeit und wir freuen uns schon auf die Zusammenarbeit. Ebenfalls werden in absehbarer Zeit in Bruck/Mürzzuschlag, Liezen und Murau weitere Bezirksgruppen gegründet.

Im Herbst gibt es wieder ein Seminar für AJ-Kandidaten, die zur Wiederholungsprüfung antreten müssen.

Ein Seminar mit dem Thema „5 Schritte für eine konfliktfreie Kommunikation im Jagdrevier“ fand am 11.6. im Schloss Stainz statt. Personalcoach Klaus Hatzl hat dabei die Teilnehmer geschult und Tipps und Tricks verraten.

Bei Fragen und Unklarheiten nutzen Sie bitte die Möglichkeit, unser Kompetenzzentrum zu kontaktieren. Dort wird Ihnen geholfen und die offenen Fragen werden geklärt.

Des Weiteren suchen wir interessierte Jagdhornbläser und solche, die es werden wollen. Wir werden versuchen, eine eigene Jagdhornbläsergruppe zu gründen. Näheres ist auf der Homepage nachzulesen. Am 10.9. werden wir den 1. Steirischen Aufsichtsjägertag in Stainz abhalten. Geplant ist um 10.00 Uhr eine Jägermesse mit Jagdhornbläsern. Anschließend werden unsere hoffentlich erfolgreichen Jagdkursteilnehmer geehrt. Nach einem Buffet mit Seite 36

Die Herausgabe weiterer Ausgaben unserer AJ-Zeitung steht uns bevor. Bitte nochmals um Unterstützung durch Artikel, Annoncen, Inserate und Leserbriefe.

Alle Veranstaltungen des StAJV entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Zum Schluss möchte ich noch unserem Administrator Franz Spanring für die Wartung unserer Homepage danken, ebenso den Bezirksobmännern und dem gesamten Vorstand für ihren unermüdlichen Einsatz für die Steirischen Aufsichtsjäger. Nach dem Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer wurde der Vorstand entlastet. Durch das Ausscheiden von Ulrike Kainz aus beruflichen Gründen

wurde eine Neuwahl des Schriftführerstellvertreters notwendig. Dazu wurde Franz Spanring einstimmig gewählt. Seine Beiratsfunktion wird von Franz Salomon aus Bruck/Mur wahrgenommen. Herzliche Gratulation an unsere neuen Vorstandsmitglieder zur einstimmigen Wahl und ein herzliches Dankeschön an Ulrike Kainz für ihre Mitarbeit im Vorstand. Alles Gute Für Deine berufliche und jagdliche Zukunft. Da es zum Punkt Allfälliges keine Wortmeldungen gab, folgte der Vortrag von Dr. Hubert Zeiler über das Wildtierinformationssystem versus Rotwildraumplanung. Dabei wurde besonders auf Rotund Gamswild eingegangen. Interessant war sicherlich, dass, wie schon viele festgestellt haben, sich die Gamspopulation nördlich der Mur-Mürz-Furche gänzlich anders entwickelt als südlich davon. Während im Süden rehwildähnliche Zuwächse zu erwarten sind, ist der Gamsbestand im Norden sehr gefährdet. Beim Rotwild wurde durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegt, dass die Hirsche einen wesentlich größeren Aktionsradius haben als weibliche Stücke. Dementsprechend kann ein Hirsch auch über mehrere Reviere beobachtet werden. Im Anschluss an die Vollversammlung lud der StAJV zu einem kleinen Imbiss, bei dem noch eifrig diskutiert wurde.


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Günther Bulla neuer Obmann in Graz und Graz-Umgebung „Seit März 2016 stehe ich der Bezirksstelle Graz und GrazUmgebung als Obmann vor und darf mich an dieser Stelle kurz vorstellen.

Temmel Transport und Logistik in Gleisdorf als Leiter für Transport und Vertrieb sowie seit 2011 bei der Temmel Kft. als Geschäftsführer tätig.

Geboren am 25.10.1977 in Graz, wuchs ich am Listkogel in Übelbach auf 1000 m Seehöhe auf, wo ich auch heute noch wohnhaft bin. Aufgrund der Lage meines Elternhauses hatte ich das Glück, inmitten der Natur aufwachsen zu können, und kam daher sehr früh mit Jagd und Forst in Berührung.

Seit 2004 bin ich mit meiner Frau Heidemarie verheiratet und wir haben zwei Töchter im Alter von 9 und 11 Jahren; beide zeigen – zu meiner großen Freude – bereits großes Interesse an Jagd und Natur.

Nach der Volksschule besuchte ich das Gymnasium Sacré Coeur in Graz und anschließend die Höhere Lehranstalt für Tourismusberufe in Bad Gleichenberg, wo ich 1996 maturierte. Nach dem Präsenzdienst und einem Auslandsaufenthalt in den USA wechselte ich in die Speditionsbranche und bin seit 1999 bei

2004 habe ich auch die Prüfung als Jagdaufsichtsorgan abgelegt und bin seit der laufenden Jagdperiode als Aufsichtsorgan bei der Gemeindejagd Übelbach-Neuhof beeidigt. Neben der Jagd ist mir das Jagdhundewesen ein großes Anliegen; ich selber führe zwei kleine Münsterländerdamen und stehe dem Hegering auch im Rahmen der Jagdgebrauchshundestation zur Verfügung.

Vorrangig sehe ich meine neue Aufgabe im Steirischen Aufsichtsjägerverband darin, unseren Mitgliedern als Ansprechpartner und Servicestelle zur Verfügung zu stehen und interessante Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten zu können, auch werde ich einen besonderen Fokus auf die Jagdhundeausbildung setzen. Ich freue mich auf meine neuen Aufgaben und hoffe, viele von Ihnen bei einer der nächsten Veranstaltungen begrüßen und kennenlernen zu dürfen!“ HBI Günther Bulla Kommandant FF Übelbach-Markt u. BtF Autolog Graz Feuerwehrmitglied seit 1989 Atemschutzgeräteträger Maschinist Kraftfahrer u. Gefahrengutbeauftragter

HBI Günther Bulla

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Verbandsgeschehen

2. Landesobmännertreffen in St. Kanzian am Klopeinersee Auf Einladung von LO Bernhard Wadl vom Kärntner Jagdaufseherverband reisten LO Arthur Birlmaier aus Tirol, LO Ing. Otto Burböck aus Salzburg und LO Ing. Hanshelmut Helm aus der Steiermark an den schönen Klopeinersee.

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ach dem Begrüßungskaffee und ausgezeichnetem Kuchen von Mariana Wadl durchreisten wir das südliche Kärnten bis zur slowenischen Grenze. Die Fahrt führte über Bad Eisenkappel nach Ferlach und von dort ins Jagdschloss Mageregg, wo ein Fototermin wartete. Bernhard Wadl zeigte uns die Räumlichkeiten des Kärntner Jagdaufseherverbandes, die sich direkt gegenüber dem Büro des Landesjägermeisters befinden. Anschließend ging die Fahrt weiter auf den Magdalensberg, von wo aus man einen Blick über fast ganz Kärnten hat. Bei einem ausgezeichneten Abendessen diskutierten wir über den Stand der Verbände innerhalb der jeweiligen Jägerschaften. Während Salzburg und die Steiermark noch Probleme mit der Zusammenarbeit haben, funktioniert die Kooperation in Tirol und Kärnten bestens. Der Tiroler Landesjägermeister war ja vor seiner Wahl Obmann des Tiroler Jagdaufseherverbandes. Der Ausbildungsvorschlag des Tiroler Jagdaufseherverbandes wurde von der Landesjägerschaft voll akzeptiert und bereits in diesem Jahr erfolgt die Ausbildung nach

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v.l.: LO Ing. Burböck, LO Birlmair, LO Wadl, LO Ing. Helm im Vorraum zum Büro des KJAV im Schloss Mageregg neuem Konzept. Dabei muss ein angehender AJ ein Jahr lang einen bereits beeideten AJ begleiten und über die Tätigkeiten genaue Aufzeichnungen führen. Die Tiroler sind der Meinung, dass Qualität vor Quantität stehen muss. Gerade AJ sollen Vorbild in der Jagd sein. Dabei spielt im Tourismusland Tirol der Umgang mit anderen Naturnutzern eine große Rolle. In Tirol gibt es ebenfalls Bezirksgruppen, wobei es aber keine eigene Kassenführung gibt. Diese erfolgt zum Leidwesen des LO vom Landeskassier.

den nächsten Jägerschaftswahlen ergibt.

Ich berichtete über mein Gespräch mit unserem Landesjägermeister und den Stand unseres Verbandes in der Jägerschaft. Da im Jagdgesetz die Förderung der Berufsjäger und Aufsichtsjäger verankert ist, werden wir uns weiter bemühen, für dieses Recht zu kämpfen. Derzeit muss ja der Aufsichtsjäger für seine Weiterbildung bezahlen, was bei den Kollegen zu großem Kopfschütteln führte. Der Kärntner Jagdaufseherverband erhält auch eine In Salzburg sieht die Sache ein Unterstützung von der Landeswenig anders aus. Dort heißt der jägerschaft. Außerdem stellte ich Jagdaufseher-Verein nämlich Jagd- fest, dass in der Steiermark – verschutzverein. Ähnlich wie bei uns glichen mit den anderen Bunin der Steiermark kämpft man dort desländern – die Bezirksgruppen mit der Akzeptanz innerhalb der einen wesentlich höheren Beitrag Landesjägerschaft. Man ist ebenso aus den Mitgliedsbeiträgen für dabei, weitere Bezirksgruppen zu ihre Verwendung erhalten. Die gründen, und führt in verschiede- Bezirksgruppen der anderen nen Bezirken div. Veranstaltungen Bundesländer finanzieren sich durch. Der Jagdschutzverein muss großteils durch die Abhaltung auch aus eigenen Mitteln über die von eigenen Veranstaltungen. Runden kommen. Man erkennt Ich berichtete über unsere Veraber auch da und dort – auch anstaltungen und darüber, dass innerhalb der Landesjägerschaft –, ebenso wie in Salzburg wir Steirer dass der Verein vorbildliche Arbeit auf eine breitere Akzeptanz und leistet. Man hofft, dass sich eine Anerkennung in der steirischen weitere positive Veränderung nach Jagdlandschaft hoffen.


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

v. links: Dr. Bruno Pflüger, Karl Edler, Kassaprüfer, BJM Matthias Zitzenbacher, Stefan Manko, Obm.Stv, Erwin Schriebl, Kassaprüfer, LO Ing. Hanshelmut Helm, Gernot Nahold, Kassier, BO Franz Kohlbacher

Bezirksgruppe Voitsbergchung wurde gegründet

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m 27.5.2016 wurde die nächste Bezirksgruppe im beisein von Bezirksjägermeister Matthias Zitzenbacher in Voitsberg gegründet. Nach der Begrüßung von LO Ing. Hanshelmut Helm und den Grußworten von BJM Matthias Zitzenbacher, der die Wichtigkeit der Aufsichtsjäger und deren Weiterbildung, sowie die Wichtigkeit der Zusammenarbeit ansprach, berichtete der Landesobmann über die Verbandsarbeit und die nächsten Vorhaben. Mit Stolz konnte er das erfolgreiche Abschneiden der Aufsichtsjägerkandidaten unserer Kurse berichten. Im Anschluss leitete Dr. Mag. Bruno Pflüger die Neuwahl. Der gesamte Vorstand wurde einstimmig gewählt. Der LO beglückwünschte und begrüßte die neue Bezirksgruppe unter dem Obmann Franz Kohlbacher aus Edelschrott. Franz Kohlbacher betonte die Wichtigkeit der Zusammenarbeit aller Jagdvereine im Bezirk und das der Aufsichtsjägerverband keine Wahl anstrebe sondern sich lediglich um die Weiterbildung der Aufsichtsjäger kümmern will. Nach der Wahl hielt Dr. Mag. Bruno Pflüger einen Vortrag über Änderungen im Jagdgesetz und wies besonders auf jene Punkte hin, die die Aufsichtsjäger betreffen. Bei einem Gläschen Wein fand diese Neugründung einen geselligen Ausklang. Wir gratulieren allen Funktionären und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit für die Aufsichtsjäger im Bezirk Voitsberg.

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Verbandsgeschehen BEZIRKSGRUPPE HARTBERG-FÜRSTENFELD

Ausbildungsmodul „Probeentnahme zur Trichinenuntersuchung“

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Jägerinnen und Jäger folgten der Einladung der Bezirksgruppe Hartberg/Früstenfeld des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes und verbrachten lehrreiche Stunden in der Georgshalle in Hainersdorf.

Die Inhalte des Ausbildungsmoduls „Probeentnahme zur Trichinenuntersuchung“ wurde, durch Dr. Albin Klauber, interessant und praxisnahe an die Jägerinnen und Jäger gebracht. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für das entgegen-

gebrachte Vertrauen und würden uns freuen, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen wieder begrüßen zu dürfen. Wir ein kräftiges Weidmannsheil für das beginnende Jagdjahr. Petra Schweighofer

Gratulation sechs frischgebackenen steirischen Aufsichtsjägern v. l. n. r. Bezirksgruppenobmann Hermann Pichler, Kursleitung Petra Schweighofer, Hannes Pfeifer, Christoph Halwachs, Manfred Klaindl, Gerald Amtmann, Claus Hackl, Franz Fuchs, Kassier Manfred Kaplan Kursbeginn für den Aufsichtsjägerkurs 2017 ist der 7. Jänner. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage, www. aufsichtsjaeger-steiermark.at

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oller Stolz dürfen wir sechs neuen steirischen Aufsichtsjägern zur bestandenen Prüfung gratulieren. Als Kursleitung darf ich Ing. Claus Hackl, Manfred Klaindl, Hannes Pfeifer, Gerald Amtmann, Franz Fuchs, Christoph Halwachs zum tollen Erfolg beglückwünschen. Die perfekte Leistung jedes Einzelnen wurde dadurch unterstrichen, dass alle angetretenen Kandida-

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ten unseres Kurses die Prüfung erfolgreich ablegen konnten. Mein Dank gilt jeden Einzelnen von Euch, für Euren Einsatz, Eure Motivation und das Vertrauen, dass Ihr uns entgegen gebracht habt. Aber natürlich auch unseren Vortragenden, die einen wesentlichen Beitrag zu diesem Erfolg geleistet haben und den Familien der erfolgreichen Aufsichtsjäger für das Verständnis, dass Sie in

den letzten Monaten entgegen gebracht haben. Wir gratulieren mit einem kräftigen Waidmannsheil und wünschen unseren frischgebackenen Kollegen viel Erfolg in ihrer Arbeit als Aufsichtsjäger. Petra Schweighofer, Ba Kursleitung


Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

Buchtipp Jahreshauptversammlung des steirischen Aufsichtsjägerverbandes Bezirksgruppe Hartberg/Fürstenfeld Rehe in Europa von Bruno Hespeler

320 Seiten. Rund 200 aussagekräftige Farbfotos. Exklusiv in Leinen. Format: 18 x 25 cm. ISBN: 978-3-85208-145-8. Preis: 65,00 Euro

Dr. med.vet.Albin Klauber; 2. Landesobmann Stv. Petra Schweighofer, BA; Landesobmann Ing. Hanshelmut Helm; Bezirksobmann HF Hermann Pichler; Bezirksobmann Stv. August Daiml; Herbert Lebitsch ; BJM Franz Gruber

B

ei der Jahreshauptversammlung der Bezirksgruppe Hartberg/Fürstenfeld konnte Bezirksobmann Hermann Pichler, neben einer großen Zahl an interessierten Aufsichtsjägern auch zahlreiche Ehrengäste begrüßen. BJM Franz Gruber und der stellvertretende Bezirkskammerobmann der Bauern Herbert Lebitsch konnte ebenso begrüßt werden, wie der Landesobmann des steirischen Aufsichtsjägerverbandes Ing. Hanshelmut Helm. Großes Interesse weckte der Vortrag von Dr. med. vet. Albin Klauber, der den Anwesenden Aufsichtsjägern die Wichtig-

keit der Wildbrethygiene näher brachte. Wir möchten uns bei den Mitgliedern der Bezirksgruppe Hartberg/ Fürstenfeld für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken und möchten Sie einladen auch weiterhin Ihre Ideen und Beiträge zur Weiterentwicklung des Verbandes und Unterstützung der Aufsichtsjäger einzubringen Wir wünschen den steirischen Aufsichtsjägern viel Erfolg bei der Ausübung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit und ein kräftiges Waidmannsheil Petra Schweighofer, BA

Bruno Hespeler ist einer der erfahrensten Rehwild-Praktiker Mitteleuropas. Er hat die Rehe und auch die Forschung an Rehen zeit seines Lebens hautnah miterlebt. Im Buch „Rehwild in Europa“ legt er sein ganzes Wissen ums Rehwild vor: Wie verhalten sich Rehe im Jahreslauf? Wie nutzen sie ihre Lebensräume? Kann man sie zählen? Brauchen Rehe einen Abschussplan? Wie sicher ist die Altersansprache? – Dies sind nur ein paar der Fragen, die in diesem kapitalen, großzügig illustrierten Werk beantwortet werden. Besonders interessant: Die Übersichten, wie man in den anderen Ländern Europas mit den Rehen umgeht.

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Erfolgreiche Aufsichtsjägerkurse

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ie Aufsichtsjägerkurse des StAJV in den Bezirksgruppen Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz und Graz-Umgebung konnten mit einem ausgezeichnetem Prüfungsergebnis der Kandidaten abgeschlossen werden. Jede Bezirksgruppe bietet eine andere Kursvariante an, - umso erstaunlicher der großartige Erfolg. Es zeigt sich, daß sich reine Aufsichtsjägerkurse sehr bewähren und daß sich die Kandidaten das für Sie günstigste

Zeitangebot auswählen können. Ein herzliches Danke an alle Vortragenden und vor allem den Kursleitern. Anmeldungen für die Kurse 2017 nehmen wir gerne entgegen. Genaueres erfahren Sie beim Kursleiter oder auf der Homepage: www.aufsichtsjaegersteiermark.at Terminvormerkung: Erster Steirischer Aufsichtsjägertag, 10.9.2016 ab 10.00 Schloss Stainz

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Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz. T u. F: 0316/2311236677, E: info@ aufsichtsjaeger-steiermark.at www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, 0664/45 57 400, T: 03118/51 613, F: 03118/51 631, www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz Redaktion: Mag. Karlheinz Wirnsberger, Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Mag. Johannes Maierhofer, Ing. Hanshelmut Helm Grafik: Reinhard Wernbacher Lektorat: Dr. Günter Murgg Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher

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Unser Aufsichtsjäger Christian Hopf aus Wildon hat am 05.05.2016 seine Sandra im Schloss Laubegg geheiratet. Sie haben sich beim Zugfahren nach Graz zur Arbeitsstätte kennengelernt, vor dem Traualtar begleiteten sie ihre Kinder Leon, Larissa und Janina! Die steirischen Aufsichtsjäger gratulieren recht herzlich.

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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger

In eigener Sache Da unser junger Verein nicht über die Mittel verfügt, die Vereinszeitung zu finanzieren, wird sie über Inserate und freiwillige Spenden bezahlt. Wir werden uns daher erlauben, einmal jährlich der Zeitung einen Zahlschein mit der Bitte um einen freiwilligen Druckkostenbeitrag beizulegen und würden uns freuen, wenn Sie diesen benützen und damit unsere Arbeit honorieren. Lesern, welche die Zeitung viermal jährlich beziehen möchten, dem Aufsichtsjäger-Verband aber nicht beitreten wollen, bieten wir die Möglichkeit, die Zeitschrift um einen Jahresbeitrag von € 18.zu abonnieren. Das Postporto ist in diesem Betrag inbegriffen.

Eine dringende Bitte: Es ist für uns sehr mühsam, an Adressen von Aufsichtsjägern zu kommen, denen wir unsere Zeitung zusenden können, um für unseren Verband zu werben. Durch Nachfragen bei Forstverwaltungen, Gemeinden, Kollegen etc. konnten wir erst einen Bruchteil der Adressen von Aufsichtsjägern ausfindig machen. Wir bitten daher unsere Mitglieder, uns ihnen bekannte Postadressen (evtl. auch E-Mail oder Telefonnummer) von Aufsichtsjägern bekanntzugeben, die noch nicht bei uns Mitglied sind. Melden sie diese Adressen bitte dem Schriftführer Dr. Bernhard Grillitsch oder an die E-Mailadresse: medien@aufsichtsjaeger-steiermark.at Berücksichtigen Sie bitte beim Einkauf unsere Inserenten.

Familienname

Vorname

Anschrift

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Ort

Ich bestelle bis auf Widerruf die Zeitschrift: „Der Steirische Aufsichtsjäger“

Datum Unterschrift

Abbuchungsauftrag: Bank IBAN BIC Seite 44

Datum Unterschrift

Titel


BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV

Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse

Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz

Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935

Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.

(Datum) (Unterschrift)

Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht

Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.

n Jagdfunktionär:

Abbuchungsauftrag für Mitgliedsbeitrag: Bank IBAN BIC Datum Unterschrift

www.aufsichtsjaeger-steiermark.at


Positionspapier II

StAJV-Mitgliedschaft – Vorteile gezielt für Aufsichtsjäger

Die Mitgliedschaft beim StAJV ist für alle steirischen Aufsichtsjäger gewünscht. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft oder eine Funktion bei einem der anderen jagdlichen Vereine ist für jedes Mitglied des StAJV möglich und ausdrücklich willkommen. Der StAJV vertritt und fördert seine Mitglieder, speziell die in der Praxis tätigen steirischen Aufsichtsjäger. Eine Mitgliedschaft im StAJV hat für einen steirischen Aufsichtsjäger folgende Vorteile: • Vertretung der speziellen Interessen der steirischen Aufsichtsjäger als öffentlich tätiges Wachorgan und geprüfter Kompetenzträger • Hilfe und Vertretung in Haftungs- und Streitfällen, die sich aus der Ausübung des Aufsichtsjägerdienstes ergeben, durch jagdlich vertraute Experten • Informations-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl als Prüfungsvorbereitung als auch für Aufsichtsjäger in relevanten und aktuellen jagdlichen Fragen • Aufwertungsmöglichkeit durch weitere Beeidigungen als Wachorgane und eine sich daraus ergebende breitere gesetzliche Basis für den Dienst als Naturexperte (zu Berg- und Naturwächter, Fischereiaufseher, …)

• Vorteile bei Einkäufen und Beschaffungen

• Einfacher Zugang zu Informationen und fachlichem Insiderwissen durch Zeitung, Website, Informationsschreiben, Veranstaltungen usw.

• Erkennungszeichen als Aufsichtsjäger

Der StAJV verschafft den steirischen Aufsichtsjägern eine hohe öffentliche Anerkennung als Experten und unterstützt sie in der Erfüllung ihrer täglichen Tätigkeit als Wachorgan.

Nach dem Motto: Aus der Praxis, mit dem Besten aus der Theorie für die Aufsichtsjägerpraxis.

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Steirischer Aufsichtsjäger-Verband

LObm.: Bez.Fö. Ing. Hanshelmut Helm | Tel.: 0676/86640066 | E-Mail: h.helm8122@gmail.com

Einladung

zum 1. Steirischen Aufsichtsjägertag Schloß Stainz, 8510 Stainz, Schloßplatz 1 Termin: Samstag, 10.9.2016

Programm: 10.00 Uhr: Feierliche Messe mit Msgr. Mag. Franz Neumüller Gestaltet von der Jagdhornbläsergruppe „Jägermeister“ unter Hornmeister Thomas Eigner 11.00 Uhr: Überreichung der Aufsichtsjägerurkunden unserer erfolgreichen Kursteilnehmer 12.00 Uhr: Mittagspause - Buffet mit Wildschmankerln 13.30 Uhr: Vortrag von Prinz Karl v. Liechtenstein mit anschließender Diskussion 14.00 Uhr: Verlosung Gewinnspiel und im Anschluss Führung durch die Sonderausstellung „Wolf “ Mit Kurator u. Leiter des Jagdmuseums Mag. Karlheinz Wirnsberger Durch den Erwerb von Losen zum Preis von 5,00 Euro können Sie u.a. eine Ansitzkanzel im Wert von 600,-- Euro gewinnen Kosten: Mitglieder und deren Partner je 10,00 Euro, Nichtmitglieder 20,00 Euro. Darin sind die Kosten für Buffet und Führung inkludiert. Um Ihre verbindliche Anmeldung mittels Einzahlung des Unkostenbeitrages auf unser Konto IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935 Verwendungszweck AJT2016 wird bis 29.8.2016 höflichst gebeten.

Wir freuen uns, Sie mit Ihrer Begleitung am Aufsichtsjägertag begrüßen zu dürfen!



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