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Ausgabe 8 - Winter 2016 Preis: € 7,90
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Das unabhängige Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
www.aufsichtsjaeger-steiermark.at
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inhalt
vorwort Jagd und Bestandeskontrolle beim Rotfuchs Welche Wege gibt es, um die Fuchsbestände in einer Region zu regulieren? Seite 4
Landesobmann Hanshelmut Helm
Der Waldkauz Seite 6 Jagdhunderassen Immer bewundert – Epagneul Picard und Bleu Picard
Seite 10
Gesundheit und Wissenschaft Zoonosen – wenn man von Tieren krank wird
Seite 16
RECHTliches Waldbesitzer darf Jagd nicht verbieten Jagdfreistellung von Grundstücken Rechnungshof kritisiert mangelnde Abschusserfüllung
Seite 21 Seite 22 Seite 23
LUCIUS
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VERBANDSGESCHEHEN
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BeitritTserklärung
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Der Vorstand des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes bedankt sich bei allen Mitgliedern und Lesern für das uns entgegengebrachte Vertrauen und wünscht ein besinnliches Weihnachtsfest und ein kräftiges Weidmannsheil für das Jahr 2017.
Geschätzte Leser!
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ieder ist ein Jahr vergangen und nun halten Sie bereits die 8. Ausgabe unseres AufsichtsjägerMagazins in Ihren Händen. Danke für Ihre Treue. Jahresende bedeutet aber auch Bilanz zu halten, Rückschau zu machen. Unser Verband hat wieder einige Veranstaltungen abgehalten, die durchwegs gut besucht waren. Besonders stolz sind wir auf unsere erfolgreichen Aufsichtsjägerkurse, die 2017 fortgeführt werden. Ebenso war der Erste Steirische Aufsichtsjägertag ein voller Erfolg. Ich bedanke mich bei allen, die zu diesen und weiteren Veranstaltungen einen Beitrag geleistet haben. Viel Mühe, Arbeit und Vorbereitung stecken hinter all diesen Terminen. Ein Danke auch an das Redaktionsteam unserer Verbandszeitung das sich immer um aktuelle Themen bemüht und an alle Vorstandsmitglieder und Bezirksgruppenvorstände für den enormen Einsatz. Für das kommende Jahr 2017 wünsche ich uns, dass unser Verband weiter wächst, neue Bezirksgruppen gegründet werden und wir nicht ermüden, die Arbeit für die Steirischen Aufsichtsjäger fortzuführen. Weidmannsheil Hanshelmut Helm
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IM REVIER
Jagd und Bestandeskontrolle beim Rotfuchs Welche Wege gibt es, um die Fuchsbestände in einer Region zu regulieren?
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nglische Wissenschaftler haben die Wirkung von vier verschiedenen Strategien verglichen: Jagd mit Hunden; Ansitz im Winter; Jagd mit Bauhunden beziehungsweise Fang und Töten der Jungfüchse im Frühjahr am Bau; und Empfängniskontrolle. Herausgekommen ist dabei, dass die Austilgung im Frühjahr am Bau die effektivste Methode war, während Empfängniskontrolle die ungünstigste Variante darstellte. Als „Region“ wurde ein Gebiet von rund 16.000 Hektar erfasst – also in etwa doppelt so viel, wie die Revierfläche bei dem erwähnten Beispiel aus Polen. Die Engländer kommen zu dem Schluss, dass die effektive Kontrolle einer Fuchspopulation auf regionaler Ebene nur dann möglich ist, wenn die Zuwanderung von außen gering ist oder unter Kontrolle gehalten werden kann – also dasselbe Ergebnis wie beim praktischen Versuch in Polen. Nehmen wir noch ein praktisches Beispiel aus Wales im United Kingdom dazu. In diesem Fall wurden 29 Wälder mit einer durchschnitt-
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lichen Fläche von 2.100 Hektar in die Auswertung einbezogen. Im Herbst zur Zeit der Abwanderung und im Frühjahr zur Wurfzeit wurden Losungskartierungen in diesen Waldflächen durchgeführt, um so auf die Dichte der Füchse rückzuschließen. Man wollte wissen: Wirkt sich die Jagd auf die Bestandesdichte aus? Über den Winter wurden die Füchse bejagt. Die Anzahl der erlegten Füchse wurde mit den Losungsnachweisen im Herbst davor und Frühjahr danach verglichen. Um es kurz zu machen: Zunächst fanden die Engländer heraus, dass das Nahrungsangebot im Winter eine wichtige Rolle spielt, wenn es um die Veränderung der Fuchsdichten geht. Der Unterschied zwischen Herbst- und Frühjahrsnachweisen gab keinen eindeutigen Zusammenhang mit den Jagdstrecken! Die Nachweise von Herbst auf Frühling sind dort weniger geworden, wo weniger Füchse erlegt wurden, und sie sind dort mehr geworden, wo mehr Füchse erlegt worden sind. Damit die Sache nicht zu kompliziert wird, das heißt ganz einfach: Es wurden
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Damit ist nicht gesagt, dass Fuchsbejagung keinen Sinn macht, wenn es um die Erhaltung von Niederwild oder Raufußhühnern geht. Der positive Einfluss
geringerer Fuchsdichten auf die Bestandesentwicklung von Feldhase, Rebhuhn, Schneehase oder sogar von Rehkitzen ist ausreichend erwiesen. Die Studien zeigen aber eines: Selbst, wenn sehr große Fuchsstrecken erzielt werden, kann dies bedeuten, dass die Bestände gar nicht oder nur kurzfristig reduziert werden. Dazu kommt, dass mit der Verringerung der Fuchsdichten die Tragfähigkeit der Reviere stark angehoben wird. Das heißt zunächst, dass der Erfolg von Reduktionsbemühungen von Intensität, Dauer, Jahreszeit und der Zahl der einwandernden Tiere abhängt. Die Zuwanderung hängt wieder mit der Jagd in den umliegenden Gebieten beziehungsweise mit Pufferzonen zu angrenzenden Revieren zusammen. Die Winterjagd auf den Fuchs ist größtenteils wenig effizient, weil sie in einer Zeit stattfindet, wo viele Füchse über weite Strecken wandern … Auszug aus dem soeben im Österreichischen Jagd- und Fischerei-Verlag erschienenen Buch „Fuchs“ von Hubert Zeiler
Fortpflanzungszeit Jänner, Februar
Tragzeit
51 bis 53 Tage. Ein Wurf im Jahr. Etwa 30 Tage nach der Kopulation schwellen bei der Fähe die Zitzen. Nach 40 Tagen beginnen die Haare am Bauch auszufallen oder werden ausgerupft oder abgeleckt. Die Wurfzeit reicht etwa von Mitte März bis Mitte April. Studien aus Nord-Dakota ergaben als durchschnittlichen Wurfzeitpunkt den 31. März. Vereinzelt gab es dort Würfe bereits in der ersten Märzwoche, ebenso aber auch noch Ende Mai.
Anzahl Junge
3 bis 6 Welpen. In Ausnahmefällen auch 8 bis 10 Welpen. Fähen können verwaiste Welpen adoptieren. Zwei Fähen können ihre Welpen auch im selben Bau wölfen und aufziehen. Bei den Embryos gibt es in der Regel ein Geschlechterverhältnis von 1:1, das bei der Geburt aber leicht zugunsten der männlichen Nachkommen verschoben sein kann. Geburtsgewicht etwa 80 bis 100 Gramm. Die Fähe bleibt nach der Geburt etwa 2 Wochen bei den Jungen im Bau, um diese zu säugen und zu wärmen. Sie wird während dieser Zeit vom Rüden mit Nahrung versorgt. „Helfer-Füchse“ – meist Weibchen aus dem letztjährigen Wurf – können in manchen Fällen bei der Versorgung der Jungen helfen.
Säugezeit
Buchtipp
Fuchs
von Hubert Zeiler 184 Seiten, mehr als 100 Farbfotos. Exklusiv in Leinen. Format: 18 x 25 cm. ISBN: 978-3-85208-143-4. Preis: 35,00 Euro Der Fuchs ist einer der großen Gewinner unserer Kulturlandschaft. In fast allen Winkeln Europas ist er zu Hause. Er ist allgegenwärtig, und trotzdem bekommt man ihn aufgrund seiner nächtlichen Lebensweise nur selten zu Gesicht. Wie sieht sein Leben genau aus? Wovon ernährt er sich? Wie hält er es mit der Familie? Wie werden die Jungen aufgezogen? Wie weit wandert er? Wie alt wird er? Kann der Jäger die Bestände regulieren? – Diese und viele andere Fragen werden in dem leicht verständlichen und mit mehr als 100 Farbfotos großzügig illustrierten Buch von Hubert Zeiler, einem der besten Wildbiologen unserer Tage, ausführlich beantwortet.
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dort mehr Füchse erlegt, wo es mehr Füchse gab. Das „Angebot“ hat also die Strecke beeinflusst. Der Bestand wurde damit nicht verringert. Auch in Schottland konnte nachgewiesen werden, dass die Winterjagd auf Füchse nicht effektiv die Bestände reduziert. Erklärt wird dies, wie in allen anderen Studien zu dem Thema, auch mit der Einwanderung von Füchsen aus Nachbarrevieren. In England ist das Jagdrecht mit Grund und Boden verbunden. Wie auch in anderen Ländern mit Reviersystem ist der Jagddruck also immer mosaikartig über eine Landschaft verteilt. Das heißt, es gibt Gebiete, wo Füchse intensiv bejagt werden, und es gibt dazwischen Bereiche, wo sie kaum oder gar nicht bejagt werden. Quellund Sinkgebiete sind also auf Landschaftsebene unregelmäßig verteilt.
1 bis 2 Monate. Mit 4 bis 5 Wochen beginnen die Jungen feste Nahrung aufzunehmen. Mit 8 bis 10 Wochen werden sie allmählich entwöhnt.
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TierPortrait
von Otto Samwald
Der Waldkauz
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Der Waldkauz (Strix aluco) ist in der Steiermark die mit Abstand verbreitetste und häufigste Eulenart.
ie Art ist in der Westpaläarktis weit verbreitet und sein Brutgebiet erstreckt sich von Nordafrika bis Südskandinavien und Kleinasien. Die Färbung reicht von kastanien-/rostbraun bis rindengrau und die Art hat im Gegensatz zur fast gleich großen Waldohreule keine Federohren; Männchen und Weibchen sind gleich gefärbt. Waldkäuze ernähren sich großteils von Kleinsäugern, regelmäßig werden jedoch auch Singvögel und sogar andere kleine Eulenarten (Zwergohreule, Sperlingskauz, Raufusskauz) erbeutet. Tagsüber hält sich dieser ausschließlich dämmerungs- und nachtaktive Kauz an gut gedeckten Orten auf (z.B. Nadelbäume),
regelmäßig rasten sie jedoch auch auf Schornsteinen von zumeist älteren Gebäuden. Seine Anwesenheit verrät der Waldkauz zumeist durch seine markanten Rufe. Die Art hat ein reichhaltiges Lautinventar, typisch ist der Reviergesang der Männchen („huuu-hu-uuuuu“), der bereits im Spätherbst und vor allem im Frühjahr zu vernehmen ist. Der häufigste Ruf des Weibchens ist ein schrilles „kuit“, dass auch vom Männchen zu hören ist. In der Steiermark ist der Waldkauz in der Kulturlandschaft des ostund weststeirischen Alpenvorlandes und im Alpenraum bis etwa 900 m Seehöhe flächendeckend verbreitet. Inneralpin werden hauptsächlich die breiteren
Talräume bis maximal 1.200 m besiedelt. Die höchsten Rufnachweise gelangen ausnahmsweise zwischen 1.500 und 1.700 m. Die Art besiedelt gut strukturierte Lebensräume verschiedenster Art, eine Voraussetzung stellt lediglich ein ausreichendes Nistplatzangebot (Baumhöhlen) dar. Im Siedlungsbereich weicht der Waldkauz häufig auf Brutmöglichkeiten an Gebäuden aus. Bevorzugte Lebensräume stellen lichte, abwechslungsreiche Laub- und Mischwälder, Parks, Friedhöfe und Gärten dar. Regelmäßig ist die Art auch im Zentrum der Großstädte (z.B. Graz) anzutreffen. Otto Samwald
Literatur: Albegger, E., O. Samwald, H. W. Pfeifhofer, S. Zinko, J. ringert, P. Kolleritsch, M. Tiefenbach, C. Neger, J. Feldner, J. Brandner, F. Samwald, W. Stani (2015): Avifauna Steiermark – Die Vogelwelt der Steiermark. Birdlife Österreich – Landesgruppe Steiermark, Leykam Buchverlags Ges. m. b. H. Nfg. & Co. KG, Graz, 880 pp. Bezug: avifauna@club300.at
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TierPortrait
Die Kreuzotter Die Kreuzotter (Vipera berus) aus der Familie der Vipern, ist eine kleine bis mittelgroße Giftschlange. Sie besitzt von allen Vipern das größte und zugleich das nördlichste Verbreitungsgebiet, zudem ist sie die einzige Schlangenart, die auch nördlich des nördlichen Polarkreises angetroffen werden kann.
Beschreibung:
Die Kreuzotter (Vipera berus) erreicht im Durchschnitt eine Länge von 60 – 75 cm, wobei die Weibchen meist größer werden (bis 85 cm). Der Kopf ist schmal, vom Hals nur wenig abgesetzt, die Schnauze gleichmäßig abgerundet. Das Auge weist eine rötliche Iris auf und zeigt eine senkrecht geschlitzte Pupille. Die gekielten Rumpfschuppen
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bilden im Bereich der Körpermitte 21 Reihen. Das Stirnschild (Frontale) und die Scheitelschilder (Parietalia) sind groß und vollständig ausgebildet. Die Grundfarbe ist sehr variabel (grau bis schwarz, aber auch gelb-braun, oliv, blaugrau, rotbraun bis kupferrot). Besonders in Moorgebieten und Hochlagen der Gebirge (Bereich der Baumgrenze) treten schwarz gefärbte (Melanismus) Individuen auf
(Höllenotter). Die Bauchschilder sind grau-schwarzbraun oder schwarz mit helleren Flecken; die Schwanzunterseite ist weiß, gelb oder ziegelrot gefärbt. Die markante Rückenzeichnung zeigt ein Zackenband, das auch als Wellen- oder Rautenband ausgebildet sein kann. Entlang der Flanken ist eine Reihe dunkler Flecken vorhanden. Am Hinterkopf zeigt sich eine X-förmige oder eine mit der Spitze nach
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vorne weisende V-förmige Zeichnung charakteristisch für diese Art (Ausnahme ist die schwarze Höhlenotter). Ein breites, scharf abgegrenztes Schläfenband zieht durch das Auge bis zum Hals. Die Kreuzotter besitzt Röhrenzähne durch die das Gift abgegeben wird. Das Gift wirkt hauptsächlich auf das Blut- und Gefäßsystem (cytotoxische Wirkung). Der Biss der Kreuzotter ist sehr schmerzhaft, führt jedoch nicht zum Tod. Ein Arztbesuch wird dringend empfohlen!
Lebensraum:
Schwerpunkt der Verbreitung in der Steiermark liegt zw. 600 m und 1.900 m SH Der Lebensraum der Kreuzotter ist sehr vielfältig. Sie bevorzugt Gebiete mit starken Tag-Nacht Temperaturschwankungen und hoher Luftfeuchtigkeit: z.B. Montane- subalpine Bergwiesen, Moore, Feuchtwiesen, bewachsene Geröllfelder, Kahlschläge, Ufer von Teichen, Seen, Bächen. Beliebte Zufluchtsorte sind Büsche, Baumwurzeln, Steinhaufen, Gänge von Nagetierbauten.
Lebensweise:
Nahrung:
Zu ihrer bevorzugten Nahrung gehören Mäuse (Rötelmaus), Jungvögel, Eidechsen und Frösche. Die Beutetiere werden mittels eines Giftbisses getötet. Erst wenn die Beute tot ist, verschlingt sie diese kopfvoran im Ganzen. Während der Verdau-
ungsphase bewegt sie sich recht schwerfällig.
Fortpflanzung:
Kreuzottern sind lebendgebärend (ovovivipar) und mit 3-4 Jahren fortpflanzungsfähig. Die Paarung erfolgt zwischen April und Mai. Die Männchen messen oftmals im Kommentkampf = Balzkampf (Umschlingen, Aufrichten und Niederdrücken des Gegners) ihre Kräfte. Zwischen Ende August und Anfang Oktober werden 5-15 Junge geboren, die eine Größe von 12 – 21 cm erreichen. Die erste Häutung erfolgt kurz nach der Geburt. Zirka eine Woche später jagen junge Kreuzottern bereits juvenile Eidechsen und Frösche.
Dr. Gabriele Leitner Steiermärkische Berg- und Naturwacht Herdergasse 3, 8010 Graz T 0316-3839907 gabriele.leitner@bergundnaturwacht.at www.bergundnaturwacht.at
Gefahren:
Die größte Gefahr für die Population der Kreuzotter ist der Mensch. Geänderte Landnutzungen, sowie z.B. Trockenlegung von Feuchtgebieten oder Mahd der Wiesen bis zum Waldrand, führen zu großen Verlusten ihrer Lebensräume. Zu ihren Fressfeinden gehören Mäuse- und Rauhfußbussard, Rabenvögel, Eulen, Weiß- Schwarzstorch, sowie Igel und Iltis. Dr. Gabriele Leitner
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Kreuzottern sind scheue, schwimmlustige, tagaktive, win-
dempfindliche Tiere mit einem sehr gut entwickelten Geruchsinn. Lediglich bei großer Hitze sind sie dämmerungsaktiv. Sie sonnen sich am frühen Morgen sowie am späten Nachmittag. Bei Temperaturen um ca. +33°C erreichen sie ihre optimale Reaktionstemperatur, besonders aktiv sind sie an warm-schwülen Tagen sowie nach langen Regenperioden. Bei drohender Gefahr flüchten sie unter Steine oder ins Gebüsch. Lediglich in Bedrängnis blähen sie sich auf, beginnen zu zischen und schnellen den Oberkörper zum Biss nach vorne. Bissunfälle ereignen sich normalerweise nur dann, wenn sie getreten oder angefasst werden. Die Winterruhe (ca. 5-7 Monate) erfolgt oftmals in Gemeinschaftsquartieren mit z.B. Amphibien, Blindschleichen und wird oftmals sehr früh beendet (in manchen Gegenden bereits im März-April).
Höhlenotter
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Jagdhunderassen
Reinhard Wernbacher
Immer bewundert – Epagneul Picard und Bleu Picard (EPI, EBPI) Der dreifärbige Epagneul Picard und sein schwarz-graublauer Rassebruder, der Epagneul Bleu Picard, sind robuste, arbeitsfreudige und sehr intelligente Allrounder und Vollgebrauchshunde, die perfekt vorstehen und zuverlässig bei der Suche sind. Elegant und kräftig tragen sie ihren ausdrucksstarken Kopf mit stolzem Frohsinn. In sich ruhend sind sie bester Freund des Menschen und des Jägers.
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er langhaarige dreifärbige Epagneul Picard und sein schwarz-graublauer Rassebruder Epagneul Bleu Picard haben – so wie der Epagneul Français, der im vorigen „Steirischen Aufsichtsjäger“ vorgestellt wurde – ihre Heimat in abwechslungsreichen Landstrichen, im Wasser, Feld, Wald und Sumpf der Picardie. Hier braucht man einen robusten und arbeitsfreudigen passionierten Hund, der sicher vorsteht, alles absucht und sehr führerbezogen sein muss. Früher gab es einen Grundtyp, aus dem im Laufe der Zeit spezielle Rassen gezüchtet wurden.
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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Die Geschichte bestätigt: Sie sind die Urahnen aller kontinentalen Vorstehhunderassen. Schon in der Antike, 1200 v. bis 600 n. Chr., berichtet der griechische Dichter Oppian v. Apomea, dass schon die Kelten Vorfahren ähnlich aussehender Rassen besaßen. Auch Xenophon, ein Schüler von Sokrates (400 v. Chr.), kannte diese Hunde, die damals für die Vogeljagd und Netzjagd eingesetzt wurden. Im frühen Mittelalter gab man dieser Hundeart, die für die Netzjagd eingesetzt wurde, den Namen „Chien couchant“, die zu Lebzeiten Karls des Großen hochgeschätzt und zur Jagd von Federvieh eingesetzt wurde.
Vom Mittelalter bis ins 18. Jh. genossen diese talentierten Jagdhunde beim Adel hohes Ansehen, was wohl auch die zahlreichen bildlichen Darstellungen und (in höchsten Tönen lobenden) schriftlichen Erwähnungen erklärt, die bis zum heutigen Tage erhalten geblieben sind. Die hochangesehenen Kynologen Rudolf Fries und Paul Megnin sowie andere Hundeforscher bezeugen sie als Urahnen aller langhaarigen Vorstehhunde Europas. Nach der französischen Revolution 1790 fanden vor allem englische Hunderassen großen Anklang, was zur Folge hatte, dass eine Vielzahl der französischen Rassen fast zur Gänze verschwand. Erst gegen 1850 gab es eine Rückbesinnung und man bemühte sich wieder die französischen uralten Rassen mit ihren edlen Werten zu züchten.
So begann der französische Priester Abbe Fournier, der Jäger und Hundekenner war, in seinem berühmten „St.-Hilaire-Zwinger“ mit züchterischem Wissen und langwieriger Selektion mit der Zucht dieser Vorstehhunderasse und schuf damit die grundlegende Blutlinie für die heutigen vielseitigen Vollgebrauchshunde Epagneul Français, Epagneul Picard und Bleu Picard. Im 19. Jh. sorgte M. Rattel durch seine selektive, qualitätsbewusste Zucht dafür, dass die Urahnen der Picards erhalten blieben. Der Picard ist der größte und kräftigste unter den französischen Vorstehhunden; er ist als der Arbeitshund weithin bekannt und wird bis heute erfolgreich gezüchtet. 1908 wurden die Picards im französischen nationalen Dachverband für Hundezucht (SCC) (F) Seite 11
Jagdhunderassen
eigenständige Rasse angemeldet. Vom Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verband (ÖJGV) werden sie unter „Französische Vorstehhunde“ geführt und geprüft.
Hals und Brust mit Wellen, Fransen an den Gliedmaßen und S-förmig getragene Rute gekennzeichnet ist. Das Haarkleid ist mittellang, dicht, mit Unterwolle. Die Rute wird nicht kupiert.
Die Rassen Epagneul Français, Epagneul Picard und Bleu Picard wurden erstmals 1992 in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) beim Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) eingetragen.
Das Rutenende soll weiß sein, damit man ihn bei der Arbeit besser sehen kann (Rutenspiel).
Der Epagneul Picard (= EPI) erreicht eine Schulterhöhe von 55 bis 62 cm, bei +/-2 cm Toleranz, und ein Gewicht von 28 bis 34 kg.
Dem Arbeitspferd der Franzosen EPI ist das Apportieren angeboren. Seine Ruhe, seine Zuverlässigkeit auf Schweiß beim Nachsuchen, die enorme Wasserpassion und die ruhige kurze Suche unter der Flinte zeichnen ihn aus. Er ist kein Fernaufklärer. Er verfügt über die sprichwörtliche Führigkeit und die feine Nase, mit natürlicher Wildschärfe, ist wesensfest, ein Leistungshund, so auch für die Therapie und Kinder geeignet. All diese positiven Eigenschaften machen diese Rassen zum besten Freund der Menschen und Jäger und zum gefragten passionierten Allrounder und Vollgebrauchshund, den man nicht missen möchte. Ein Motto: „Wer keinen Franzosen führt, ist selber schuld!“
Seine Haarfarbe ist dunkelbraun (rötlich braun) mit grauen oder gesprenkelten Platten am ganzen Körper. Lohfarbene Abzeichen an den Augenbrauen, am Fang und an den Läufen ergänzen das sehr schöne dreifärbige, herrliche Aussehen, das durch den rassetypischen weißen Stirnfleck, Behänge,
Sein Rassebruder, der Bleu Picard (= EBPI), eine Farbmutation des Epagneul Picard, ist vorwiegend grauschwarz, getupft, mit bläulicher, glänzender, schwarzgrauer Schimmelung, etwas mittellanghaariger mit Fransen und schöner Fahne und ist etwa gleich groß. Die Rute wird nicht kupiert und
Elegantes, kräftiges und sehr schönes Aussehen Die zwei langhaarigen Französischen Vorstehhunde Picard und Bleu Picard wirken elegant, sehr attraktiv und sind sehr intelligent.
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soll S-förmig getragen werden. Der Charakter ist ähnlich wie beim EPI: äußerst freundlich und intelligent. Gegebenenfalls kann er mehr Härte und Schärfe aufweisen. Er ist sehr gut in der Jagd als Vollgebrauchshund einzusetzen, aber auch als Therapie- und Familienhund. In allen Bereichen leistet er gewissenhaft beste Arbeit.
Nachwort von Präs. ZW. Mf. Bmstr. Adi Schrotter: Unsere drei Französischen Vorstehhunderassen werden immer neugierig beobachtet und bewundert. Sie zeichnen sich immer aus bei bester Nachsuchearbeit (Schweiß) mit ausgeprägter Fährtentreue, Vorsteharbeiten, sind bestens beim Buschieren, Apportieren sowie bei Wasserund Schilfarbeiten. Für unsere Gebiete in Österreich sind sie hervorragend geeignet. Ein Jagdhund für alle Fälle und er genießt bei den Hundeführern große Bewunderung. „Ein Franzose muss es sein.“ Es wäre noch viel zu berichten, Weidmannsheil, Euer Vereinsgründer Adi Schrotter. Information: Verein Französischer Vorstehhunde Österreich „V.B.B.Fl.Ö.“ gegr.: 1992/2000 Präs. ZW. Mf. Bmstr. Adi Schrotter T 07676/6500 schrotteradi@gmx.at www.vbbfloe.org
von Hanshelmut Helm
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Botanik
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Die Mistel Die Weißbeerige Mistel (Viscum album) und ihre drei Unterarten, nämlich die Laubholz-, Tannen- und Kiefernmistel, gehört in die Familie der Sandelholzgewächse (Santalaceae). Sie ist eine der wenigen parasitisch lebenden Gefäßpflanzen Europas, die direkt den Sprossachsen der Wirtspflanze parasitiert. Früher gab es eine eigene Einteilung in die Familie der Mistelgewächse (Viscaceae). Die Eichenmistel gehört nicht zur Gattung der Viscaceae. Die äußerliche Unterscheidung der einzelnen Arten ist schwierig, jedoch lassen sie sich aufgrund ihrer Wirtspflanzen leicht zuordnen. Seite 13
Botanik
Tannenmistel
Verbreitung:
Das Verbreitungsgebiet der Mistel reicht von Mittel- bis Südeuropa und ist natürlich an die Wirtspflanzen gebunden. Interessant ist, dass Buchen und Platanen mistelfest sind. Hingegen werden Apfelbäume, Linden, Birken, Pappeln, Weiden und Robinien besonders gern befallen. Auf der Eiche kommt nur die Eichenmistel (Loranthus europaeus) vor, die gelbe Beeren hat. Misteln lassen sich sehr gut anpflanzen, denn es reicht aus, die frischen klebrigen Samen an eine junge Borke eines nicht mistelfesten Wirtsbaumes anzuheften.
Aussehen:
Die Weißbeerige Mistel wächst als sattgrüner – männliche Exemplare gelblich-grüner – immergrüner Strauch, parasitierend auf anderen Gehölzen. Der Halbschmarotzer entzieht den Bäumen Wasser und darin gelöste Mineralsalze. Vollschmarotzer ernähren sich komplett von der Wirtspflanze und haben keine eigene Photosynthese und somit keine Grünfärbung. Die kugeligen Buschen können Durchmesser bis zu einem Meter erreichen. Die verzweigten Sprossachsen sind durch Furchen gegliedert und brechen dort leicht ab. Die 3 bis 5 Blattnerven verlaufen parallel und sind nicht
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Laubholzmistel
miteinander verbunden. Am Ende der Sprossachsen sitzen die gegenständig und ungestielten Blätter, die mehrjährig sein können. Die ledrige Blattspreite hat eine Länge von 2 bis 7 Zentimetern und eine Breite von 0,5 bis 3,5 cm elliptisch bis verkehrt-eiförmig mit stumpfem oberen Ende. Die Spaltöffnungen sind deutlich eingesenkt.
Blüte:
Die Mistel blüht von Mitte Jänner bis Anfang April. Die Weißbeerige Mistel ist zweihäusig getrenntgeschlechtig. Drei bis fünf Blüten stehen knäuelig zusammen. Die zwei Tragblätter sind 2 cm lang, konkav, bewimpert und haben ein stumpfes oberes Ende. Von der Blüte im Frühjahr bis zur Reife der Beeren in der Adventszeit vergehen ca. neun Monate. Die weißen, durchscheinenden Beeren sind kugelig und erreichen einen Durchmesser von ca. 1 cm. Die 5 bis 6 Millimeter langen Samen sind von einem zähen, schleimigklebrigem Fruchtfleisch umgeben. Aus einem Samen bilden sich bis zu vier grüne Embryonen aus.
Ökologie:
Die Mistelbüsche können einen Durchmesser bis zu einem Meter erreichen und bis 70 Jahre alt werden. Sie wachsen
sehr langsam. Die Pollenübertragung erfolgt nicht durch Wind oder Bienen, sondern im Wesentlichen durch Fliegen. Die klebrige, den Samen umgebende Pulpa ermöglicht die Ausbreitung durch Vögel. Die Verdauungsverbreitung erfolgt vor allem durch die Misteldrossel, die Mönchsgrasmücke und gelegentlich durch den Seidenschwanz. Die Beeren werden als Ganzes geschluckt und relativ rasch wieder ausgeschieden, somit ist eine Verbreitung über weitere Distanzen kaum möglich. Die Wirtspflanze kann auch die Mistel selbst sein. Eine Keimung ist erfolgreich, wenn Regen und Sonne für günstige Bedingungen sorgt. Bei der Keimung bildet sich eine Haftscheibe auf der Rinde einer möglichen Wirtspflanze aus. Ein Penetrationskeil und ein Saugfortsatz treiben sich durch die Rinde in den Wirtsast, woraus sich dann die Primärwurzel entwickelt. Senkwurzeln, die bis in das Leitungsgewebe der Wirtspflanze vordringen, bilden sich im Jahr darauf aus. Sie können neue Senker und Wurzelsprosse ausbilden. Erst danach entwickelt sich die Mistel weiter. Durch den Parasitismus der Mistel können an der Wirtspflanze ganze Äste absterben und es kann sogar zu Ernteverlusten an Obstplantagen führen.
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Toxologie:
Die Pflanze gilt nach neuesten Erkenntnissen als ungiftig. Durch Stürme heruntergebrochene oder beim Bäumefällen gewonnene Mistelbuschen werden vom Wild gerne angenommen und sollten während des winterlichen Futtermangels an Nutztiere verfüttert werden. Die weiblichen Büsche der LaubholzRasse sollten allerdings wegen ihrer klebrigen Beeren als Futter gemieden werden, da sie unangenehm im Rachen hängen bleiben können. Kleinkinder sollten vor dem Verzehr gewarnt werden. Die Wirkstoffe sind Viscotoxin, Azetylcholin, Cholin und Flavonide. Die Beeren enthalten kein Gift. Weiters enthalten die Misteln Tyramin, welches auch in Bananen, reifem Käse und Schokolade vorkommt.
Verwendung als Heilpflanze:
Die Mistel wirkt grundsätzlich blutstillend und verdauungsfördernd. Als Heildroge dienen die getrockneten, jungen Zweige mit Blättern, Blüten und Früchten. Misteltee und Mistelextrakte dienen zur Unterstützung des Kreislaufs bei Neigung zu Hypertonie und zur Arterioskleroseprophylaxe. Nachweis für die Wirksamkeit liegt hier keine vor. Allerdings wurde nach intravenöser Injektion ein vorübergehender Blutdruckabfall nachgewiesen. Präparate aus frischem Mistelkraut werden u. a. bei entzündlich-degenerativen Gelenkerkrankungen, Arthrosen und Bandscheibenerkrankungen herangezogen. Neuerdings wird die Mistel auch zur Krebsbehandlung eingesetzt. Zumindest konnte durch den Einsatz von Mistelextrakten eine Verbesserung der Lebensqualität von Krebspatienten erreicht werden.
Brauchtum und Mythologie:
Vieles wird über die Mistel erzählt. Namen wie Hexenkraut, Hexenbesen oder Donarbesen weisen darauf hin, dass die Mistel eine lange Geschichte hat. Die Mistel war schon für die Druiden, die Priester
der Kelten, heiliger als alles andere. Die Pflanze gehört zu den ältesten magischen Pflanzen. Auch in der griechischen Mythologie diente der Mistelzweig dem Gott Merkur zum Öffnen der Tore des Hades und in der nordischen Mythologie wurde sie als Pfeil verwendet. In der germanischen Mythologie wurde der Asengott Balder mit einem Mistelzweig getötet. Aufgrund ihres Aussehens wurde ihr besonders viel Heilkraft zugeschrieben. Bereits im 5. Jahrhundert v.Chr. wurde sie heilkundlich genutzt. Auch Hildegard von Bingen und Pfarrer Kneipp setzten die Mistel als Heilmittel ein. Die Mistel hat angeblich die Eigenschaft Dinge zu wandeln – Negatives in Positives – und sie ist dem Planet Sonne zugeordnet. Die Radiästhesie weiss, dass dieses Gewächs nur auf linkszirkulären Störzonen gedeihen kann. Zur Sommersonnenwende geschnittenes Mistelkraut soll Schutz gegen Blitzeinschlag, Krankheit und Missgeschicke jeglicher Art bieten. Sie kann auch als Glückbringer zur Jagd mitgenommen werden und wirkt bei Frauen empfängnisfördernd als Rauchkraut verwendet hat sie eine sehr kräftige reinigende Wirkung und wandelt Negatives in Positives. Im Volksglauben ist die Mistel rund um die Welt verbreitet. Sie gilt seit jeher als Glücksbringer. Ein Mistelzweig über der Haustür angebracht soll böse Geister, Hexen und Blitzschlag abwenden. Ein Kuss unter einem Mistelzweig soll die Liebe festigen. In England wird der Weihnachts-Mistelzweig in der zwölften Nacht verbrannt, damit die Paare, die sich darunter küssten heiraten werden. In Skandinavien wurde der Mistelzweig als Pflanze des Friedens angesehen, unter dem Feinde den Waffenstillstand erklären konnten. In Frankreich wurde der mit dem Mistelzweig verbundene Brauch dem Neujahrstag vorenthalten. Au gui, l´an neuf – mit der Mistel kommt das neue Jahr. Heute können Küsse unter dem Mistelzweig zu jeder Zeit während der Feiertage ausgetauscht werden. Sollten alle diese Dinge nichts nutzen, so ist die Mistel jedoch eine schöne Verzierung für die Adventzeit.
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Der Jagdphilosoph
ieder ist ein Jahr bald vorüber und w ir können zurückschauen, was sich in diesem Jahr in der jagdlichen Steiermark getan hat. Oft standen w ir Jäger natürlich im Mittelpunkt der Medien, sei es durch das Erlegen von w ildernden Hunden, Störungen von Nieder w ildjagden, Änderungen in Gesetzen etc. Leider werden die Jäger in diesen Berichten sehr negativ dargestellt. Es w ird nicht berichtet, wenn der Jagdleiter aufgrund von Jagdstörung die Jagd sofor t abbricht und somit den Jagdgegnern keine Angriffsf läche mehr bietet, es w ird nicht berichtet, w iev iel Tierleid durch w ildernde Hunde verursacht w ird und kein Medium berichtet, wenn der ferme Jäger zu nachtschlafender Stunde aus dem Bett geläutet w ird um ein Verkehrsunfallw ild von seinem Leiden zu erlösen. Die Wildbretwochen im Herbst ver wöhnen v iele Gaumen unserer Mitbewohner und allseits w ird das gesunde und stressfrei erleg te Wildbret gelobt. Macht sich aber jemand Gedanken, w iev iel Auf wand es bedar f bis das Wildbret köstlich duftend auf unseren Tellern lieg t? Wiev iele Stunden verbring t der Jäger in seinem Rev ier bis er er folgreich mit dem erleg tem Stück nach Hause kommt? Was hat er alles zu beachten? Ist das Stück im Abschussplan frei, w ie ist der Verbissdruck im Rev ier teil, ist das Stück stark oder ist es schwach, steht das Stück richtig um einen tödlichen Schuss anzubringen, habe ich einen ordentlichen Kugelfang. Sind diese Dinge geklär t und ist das Tier erleg t, geht es daran das Wild zu bergen. Oftmals in gebirgigen Lagen Aufstieg zum Stück, dann das Bergen über oft tiefe Gräben, im Winter noch dazu bei Eis und Schnee und oftmals in finsterer Nacht. Dann w ird das Stück aufgebrochen, die Organe und das Stück der kundigen Person vorgeleg t und endlich in die Kühlkammer gebracht. Im Sommer muss aufgrund der hohen Temperatur und Wildbrethygiene alles doppelt so schnell gehen, damit w ir ein gesundes, wohlschmeckendes Wildbret auf unseren Teller bekommen. Hat schon irgendjemand darüber berichtet? Ich denke nicht…v ielleicht sollten w ir öfters den Mut haben und auf klärend w irken…wäre das nicht ein guter Vorsatz für das Jahr 2017?
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Gesundheit und Wissenschaft
Zoonosen – wenn man von Tieren krank wird
Dr. Harald Fötschl
ZOONOSEN TEIL 1
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In dieser Ausgabe des Steirischen Aufsichtsjägers soll mit einer kurzen Serie über Zoonosen, also Erkrankungen, die zwischen Mensch und Tier übertragen werden können, begonnen werden. Nach allgemeinen Informationen über Zoonosen, den Übertragungsmöglichkeiten, gesundheitlichen Auswirkungen und Vorbeugemaßnahmen in dieser Ausgabe, werden in den nächsten Ausgaben für den Jäger relevante und aus gesundheitlicher Sicht bedeutende Zoonosen besprochen.
ie Bezeichnung „Zoonose“ leitet sich von den beiden griechischen Wörtern zoon (Lebewesen) und nosos (Krankheit) ab und bezeichnet Infektionskrankheiten, die von Parasiten, Pilzen, Bakterien, Viren oder Prionen verursachte und auf natürlichem Weg wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können.
Die Übertragung kann entweder durch direkten Kontakt zwischen Mensch und Tier (z.B. bei Tollwut, Tularämie), durch Konsum von Lebensmittel, wie z.B. Milch, Eier oder Fleisch und auch indirekt über Vektoren (z.B. Zecken oder Stechmücken) erfolgen. Als „Foodborne Diseases“ werden lebensmittelbedingte Erkrankungen bezeichnet, die allgemein unter der Bezeichnung „Lebensmittelvergiftung“ oder „Lebensmittelinfektion“ bekannt sind.
Wurde früher noch zwischen Zooanthroponosen (Übertragungsrichtung vom Tier auf den Menschen) und Anthropozoonosen (Übertragungrichtung vom Menschen auf das Tier) unterschieden, so weiß man heute, dass die Übertragung in beiderlei Richtung möglich ist, weshalb man auch nur mehr von Zoonosen spricht.
Besonders gefährdet sind Kleinkinder, ältere Personen, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die sogenannten YOPIS (Young, Old, Pregnant, Immune Suppressed), aber auch Personen, die speziell exponiert sind, so wie Jäger oder Landwirte. Auch Essgewohnheiten, z.B. der Verzehr von nicht durchgegartem Fleisch oder rohem Fisch tragen nicht unwesentlich zur Verbreitung von Zoonosen bei.
Es ist davon auszugehen, dass ca. zwei Drittel aller bekannten Erreger, die beim Menschen eine Krankheit auslösen können, zu den Zoonosen zu rechnen sind, also zwischen Mensch und Tiere übertragen werden können. Seite 16
Da Zoonosen beim Menschen meist in Form einer fieberhaften Allgemeinerkrankung oder als schwere Magen-Darmerkrankung
verlaufen, werden sie häufig als „grippaler Infekt“ oder als „Darmgrippe“ abgetan und nicht weiter abgeklärt. Darum ist auch die Dunkelziffer von zoonotischen Erkrankungen als sehr hoch einzuschätzen und ihre ökonomische Bedeutung nur schwer zu beziffern. Man kann aber davon ausgehen, dass die Kosten für die Behandlung und der Ausfall an Arbeitskraft allein in Österreich in die Millionen gehen.
Vorbeugung Da vor allem bei Wildtieren der Gesundheitsstatus nicht immer leicht festzustellen ist, sollte sich jeder Jäger bewusst sein, dass sowohl durch direkten Kontakt als auch über die von Wildtieren gewonnenen Lebensmittel immer die Möglichkeit der Übertragung von Krankheiten auf den Menschen besteht. Daher ist es besonders für den Jäger wichtig, gewisse Grundregeln beim Umgang mit Wild und Wildbret einzuhalten. • Grundsätzlich sollte man nach jedem Wildtierkontakt
die Hände gründlich, am besten mit Seife, waschen und mit ungewaschenen Händen insbesondere nicht essen oder die eigenen Schleimhäute (Augen, Mund) berühren. • Frische Wunden sollten, bevor man mit einem erlegten Stück hantiert, immer mit einem Pflaster oder wasserdichtem Verband versorgt werden. • Beim Aufbrechen sollte Kontakt mit Ausscheidungen, wie Pansen- und Darminhalt oder Harn möglichst vermieden werden. Insbesondere beim Aufbrechen von Stücken, die beim Ansprechen Anzeichen einer Krankheit oder nach dem Erlegen Auffälligkeiten zeigen, sollten Einmalhandschuhe getragen und im Anschluss an die rote Arbeit Messer und Hände gründlich gereinigt und möglichst desinfiziert werden. • Nach dem Aufbrechen sollten die erlegten Stücke so rasch wie möglich in einen Kühlraum oder bei entsprechenden Umgebungstemperaturen auch in eine Wildkammer, wo sie vor Ungeziefer und anderen Tieren geschützt sind, verbracht werden, um die Vermehrung von Keime zu verhindern. • Ausschließlich augenscheinlich gesunde Stücke, die sauber aufgebrochen wurden, sollten für den Eigenverzehr verwendet oder an den Konsumenten bzw. an einer Sammelstelle abgegeben werden.
Wichtige Zoonosen
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IM REVIER
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Ist der Wolf zurück?
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m 23.10. 2016 wurde in der Gemeindejagd Neuhof – Gemeinde Übelbach, ein interessanter Fund gemacht. Ein Landwirt fand einen Rehbock, welcher anscheinend unmittelbar vorher gerissen wurde. Bei der Begutachtung durch AJ Günther Bulla wurden außergewöhnliche Verletzungsbilder entdeckt. Im Bereich des Trägers wurden ganze Stücke herausgerissen, der Kiefer war zweifach gebrochen. Im hinteren Bereich fehlte das gesamte Wildbret – es wurde regelrecht aus der Decke gerissen. Diese hing fast vollständig am restlichen Korpus. Es wurden daraufhin Bilder an Vet. Dr. Harald Vötschl und an das Jagdmuseum in Stainz geschickt, welches sich ja derzeit mit dem Thema Wolf auseinandersetzt. Es gab ja bereits Sichtungen von Wölfen im Gemeindegebiet und auch hier kann mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Wolf bzw. von mehreren ausgegangen werden. Die Kraft, die notwendig ist, um einem Reh die Decke derart „abzuziehen“ kann kaum von einem Fuchs o.Ä. aufgebracht werden. Da leider keine Bissspuren vorhanden waren, an welchen Zahnabstände oder Ähnliches abgelesen werden hätten können, konnte leider kein abschließender Befund erstellt werden.
Zu den bedeutendsten Zoonosen im Zusammenhang mit unseren heimischen Wildtieren sind neben der Tollwut, der alveolären Echinokokkose (Fuchsbandwurm) und der Trichinose auch verschiedene andere bakterielle (Brucellose, Salmonellose, Tularämie, Leptospirose, …), virale (Hepatitis E, Influenza, Hanta-Virus, …) und parasitäre (Räude, Toxoplasmose, …) Erkrankungen zu nennen. In den nächsten Ausgaben des Steirischen Aufsichtsjägers werden einige der genannten Zoonosen näher beschrieben und neben ihrer Bedeutung für den Jäger auch die Verantwortung des Jägers als Lebensmittelunternehmer beim Inverkehrbringen von Wildbret ausführlich dargestellt. Über die Gefahr durch Trichinen wurde bereits in der Ausgabe 2/Frühling 2015 des steirischen Aufsichtsjägers berichtet. Seite 17
IM REVIER
von Dr. Jürgen Siegert
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s GDa ist es manchmal kalt, vielleicht sogar sehr kalt. Kommen Nebel, kalter Regen oder Schneefall dazu, fordert es oft schon auch etwas Überwindung, die Jagd wie geplant fortzusetzen. Aber man kann sich ja auch vor den Witterungsunbillen schützen. Wenn es deutlich unter 0° hat, zieht man sich eben entsprechend an - getreu dem Motto „es gibt kein schlechtes Wetter sondern nur schlechte Kleidung“.
Artikel von Dr. Jürgen Siegert
Aber wie ist das mit der Waffe? Was muss ich beim Schießen beachten? Wie muss man das Gewehr handhaben, wie es nach der Jagd pflegen? Worauf muss man besonders achten?
Zunächst zur Technik, zur Waffe selbst:
Niedrige Temperaturen können auch zu Versagern führen. Das ist dann der Fall, wenn man Öl oder Fett, das bei Kälte steif wird, statt hochwertiges Waffenöl verwendet. Das sollte aber in der Praxis wohl nicht vorkommen.
Bei Verwendung eines Gewehres im Winter ist natürlich einiges zu beachten:
Waffenhandhabung bei der Jagd im Winter Ohne Zweifel hat die Jagd im Winter einen besonderen Reiz. Da ist es einmal der Fuchsansitz in einer mondhellen Nacht, dann wieder die „Stefanijagd“ als Abschluss der Niederwildsaison, oder die Drückjagd auf Schwarzwild im tiefen Schnee – um nur einige Beispiele zu nennen. Seite 18
Bei Waffen mit Stecher ist dessen Empfindlichkeit dem Gefühl des Abzugfingers anzupassen. Im Hochsommer wird das vordere Fingerglied feinfühliger sein wie bei winterlicher Kälte. Es ist auch zu beachten, ob man mit oder ohne Handschuhe schießt oder ob der Handschuh einen „Schießfinger“ vorsieht. Bei tiefen Temperaturen ohne Handschuhe zu schießen ist natürlich auch ein Sicherheitsrisiko, denn die Gefahr ist groß, dass ein Schuss abgegeben wird, den man eigentlich noch nicht abgeben wollte. Besonders zu beachten ist, dass kein Schnee in den Lauf gerät. Das kann beim Pirschen schon einmal passieren. Nicht nur, wenn man ausrutscht und den Lauf in den Schnee steckt, auch eine Schneelawine von einem Baum genügt, um den Lauf mit Schnee zu füllen. Ein einfaches Mittel, das zu verhindern, ist ein Schusspflaster auf der Laufmündung. Den Schnee herausschießen zu wollen, ist lebensgefährlich!
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Beim Schießen selbst – das gilt für die Büchse ebenso wie für die Flinte! - ist aber auch einiges zu beachten:
Es ist vor allem die Gefahr der Geller. Diese Gefahr wird oft unterschätzt! Sie ist besonders hoch, wenn das Geschoss oder die Schrotkugeln auf hartem Untergrund auftreffen (Steine, Eisflächen, Straßenoberfläche aber auch Baumstämme und Äste sowie harte Blätter und dergleichen), aber bei spitzem Winkel selbst auf nassen Wiesen. Der Winkel des Abpralls kann bei harten Objekten durchaus 30° oder mehr betragen! Diese Gefahr ist jedenfalls im Winter besonders hoch. Die Forderung nach einem sicheren Kugelfang ist also unerlässlich! Es ist unbedingt zu beachten, dass das Geschoss nicht im sehr spitzen Winkel auf den Kugelfang auftrifft. Geller sind zwar auch dann möglich, sie stellen aber keine Gefahr mehr dar. Beim Schießen mit der Flinte trifft das zwar genauso zu, Geller stellen bei spitzem Auftreffwinkel eine große Gefahr dar. Bei einem Schuss in die Luft gibt es zwar keinen Kugelfang, es ist jedoch die Faustregel für den Gefahrenbereich zu beachten: Vom Kaliber unabhängig, Schrotdurchmesser angegeben in Millimetern x 100 ist der Bereich, in welchem höchste Gefahr für Leib und Leben besteht. (Beispiel: Schrotgröße 3,5mm = 350 Meter Gefahrenbereich) Das bewirkt auch die Gefährlichkeit des Schießens bei schlechter Sicht, beispielsweise bei Nebel. Man kann nicht erkennen, ob es einen geeigneten Kugelfang gibt oder ob sich im gefährdeten Bereich ein Mensch oder ein Tier aufhält. Daher ist in einer derartigen Situation ein Schuss nicht zu verantworten und daher unbedingt zu unterlassen. Die Schwierigkeit eines korrekten
Ansprechens muss hier gar nicht angeführt werden. Nach Beendigung der Jagd in der kalten Jahreszeit ist der Waffe eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen: Es ist allgemein bekannt, dass ein Gewehr, wenn es wieder in die Wärme kommt, sofort nass anläuft. Hier einen Tag mit der Pflege zuzuwarten, kann bleibende Schäden – Rostnarben, die man zunächst nicht sieht – verursachen. Die nötige Sofortmaßnahme ist dabei ganz einfach: Den Lauf außen mit einem Tuch, das mit Waffenöl getränkt ist, abzuwischen und mit einem Ölspray den Lauf innen zunächst zu konservieren, ist in einer knappen Minute möglich. Die sorgfältige Nachbehandlung kann am nächsten oder übernächsten Tag auch noch erfolgen.
Um in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen:
Die Jagdtasche ist für die Aufbewahrung kein geeigneter Platz, unmittelbar nach einem Ansitz oder Pirschgang in der Kälte schon gar nicht: Auf dem Gewehr wird sich, wenn man in den warmen Raum kommt, sofort Kondensfeuchtigkeit bilden. Befindet es sich dabei in einer Gewehrtasche, kann die Feuchtigkeit nicht entweichen. Wenn man hier nicht vorsieht, wird die Waffe rasch Rost ansetzen. Es ist dabei besonders schlimm, wenn es sich um eine Tasche aus Leder handelt. Reste der Gerbsäure können in kurzer Zeit der Brünierung schaden, wie das auch bei Mündungsschützern der Fall ist. Diese schaden der Oberflächenbehandlung des Laufes nachhaltig. Es ist daher zu empfehlen, diese Schützer ni chaden an und kann vor der neuerlichen Verwendung mühelos entfernt werden. Wie gesagt, die Jagd hat im Winter zweifellos einen besonderen Reiz, stellt aber auch besondere Anforderungen. Seite 19
BERGRETTUNG
von Wolfgang Handl
Notruf in den Bergen Wolfgang Handl Verwalter und Aufsichtsjäger vom Forstamt Prinz Liechtenstein Ortsstellenleiter der Bergrettung Übelbach Finanzreferent der Steirischen Bergrettung
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ehr rasch kann es bei all unseren jagdlichen Tätigkeiten zu Verletzungen oder sonstigen Notfällen kommen. Wenn wir jagen oder andere Tätigkeiten in unseren Revieren durchführen, wollen wir uns für ein paar Stunden vom Alltagsstress loslösen, ungestört und auch telefonisch nicht erreichbar sein. Das ausgeschaltete Handy und ein Erste-HilfePaket sollten wir aber immer im Rucksack haben, damit wir uns selbst oder auch Jagdkameraden rasch helfen können. Eine ErsteHilfe-Auffrischung alle paar Jahre sollte für jeden/e Waidmann (-frau) selbstverständlich sein. Parallel zur Ersten Hilfe muss man rasch die weitere Rettungskette organisieren. Falls der Unfall im alpinen, unwegsamen Gelände passiert ist, was bei Jagdunfällen meist zutrifft, wählt man den Notruf 140 und kommt damit zur Landeswarnzentrale, der Leitstelle der Bergrettung. Die LWZ organisiert dann die weiteren Schritte und klärt ab, ob ein Rettungshubschrauber, die Bergrettung oder eine andere Rettungsorganisation den Einsatz übernimmt. Bis hierher ist eigentlich noch alles klar und einfach. Da die Steiermark aber noch nicht flächendeckend mit dem Handynetz versorgt ist, kann es passieren, dass wir in gewissen Bereichen keinen Empfang haben. Was dann? Man kann prinzipiell auch mit dem Europäischen Notruf 112 Hilfe holen. Diese europaweit einheitliche Nummer wird im Netz vorrangig behandelt und
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ist kostenlos. 112 hat im Netz höchste Priorität und verdrängt sogar „normale“ Anrufe, um eine freie Leitung für den Notruf zu bekommen. Falls der eigene Netzbetreiber keine Versorgung hat, bietet sich vielleicht ein anderer Netzbetreiber an. Der Notruf 112 funktioniert ohne Vertrag bei allen Anbietern und funktioniert folgendermaßen: 1. Handy ausschalten (auf der Jagd meistens ausgeschaltet) 2. Handy wieder einschalten 3. Statt dem „Pin-Code“ die „112“ eingeben Das Handy sucht dann automatisch nach dem stärksten Betreibernetz in diesem Bereich und setzt den Notruf ab. Der Anruf wird dann mit der nächsten Sicherheitsdienststelle (Polizei) verbunden, die dann die weiteren Schritte setzt. Falls überhaupt kein Netz zur Verfügung steht, kann man es mit einem Wechsel des Standortes versuchen. Als letzte Hilfe bleibt einem dann nur mehr das altbekannte „alpine Notsignal“. Zur Erinnerung: Innerhalb von einer Minute setzt man sechs optische oder akustische Signale beliebiger Art (Rufen, Pfeifen, Schießen, Blinksignal …) ab. Nach einer Minute Pause wiederholt man die sechs Signale. Die Antwort auf dieses Notsignal sind drei Signale innerhalb einer Minute, wieder eine Minute Pause und dann noch einmal drei Signale in einer Minute. Der in Not geratene weiß dann, dass sein „Hilferuf“ erkannt wurde und Rettung naht.
1. Minute: Notsignal ****** 2. Minute: Pause 3. Minute: Notsignal ****** Usw. 1. Minute: Antwort *** 2. Minute: Pause 3. Minute: Antwort *** Usw. *=optisches oder akustisches Signal beliebiger Art
Noch ein paar Worte zur Bergrettung:
Die Bergrettung ist ein Verein von ehrenamtlichen Helfern. Die Aufgabe nach dem Rettungsdienstgesetz ist es, Personen die im alpinen oder unwegsamen Gelände verunglückt oder vermisst sind, zu suchen, zu helfen und zu bergen. Im Einsatzfalle kann die Bergrettung eine Rechnung an den Verunfallten stellen. Eine private Versicherung kann diese Unfallkosten übernehmen, die allgemeine Sozialversicherung übernimmt diese Bergekosten nicht. Ab einem Betrag von € 20,00 pro Jahr können Sie Förderer der Bergrettung werden. Damit können Sie, Ihr Lebens- bzw. Ehepartner und Ihre schulpflichtigen Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) die Hilfe der Bergrettung auf Österreichs Bergen bis zu einem Höchstbetrag von € 15.000,00 kostenlos in Anspruch nehmen (erforderlichenfalls auch Hubschrauberbergung). Mögen Ihre jagdlichen Aktivitäten immer frei von Unfällen bleiben ( im Notfall wüssten Sie nun was zu tun wäre) und einen guten Anblick
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RECHTliches
Waldbesitzer darf Jagd nicht verbieten
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Ein Kärntner ist mit seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Eigentümer können die Jagd auf ihrem Grundstück nur ablehnen, wenn dieses umzäunt ist.
er Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Beschwerde gegen das Kärntner Jagdgesetz abgelehnt. Eigentümer können demnach weiterhin nur dann eine Jagd auf ihrem Grundstück ablehnen, wenn dieses „durch eine feste Umfriedung dauernd umschlossen“ ist, hieß es in der Begründung. Dem Urteil ging eine Beschwerde eines beinahe vollständig vegan lebenden Waldbesitzers voraus, der auf seinem Grundstück in Spittal an der Drau die Jagd aus ethischen Gründen nicht länger zulassen wollte. Das Kärntner Jagdgesetz verpflichtet allerdings Eigentümer von Grundstücken, die Ausübung der Jagd zu dulden. Ein „Ruhen der Jagd“ auf diesen Grundstücken ist nur möglich, wenn dieses durch eine feste Umfriedung dauernd umschlossen sind.
Der VfGH hat nunmehr erkannt, dass diese Regelung „keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht eines Grundeigentümers bedeutet, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt“.
„Spezifisches Interesse an flächendeckender Jagdbewirtschaftung“ Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Fällen in Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits entschieden hat, dass Grundbesitzern, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, diese auch verbieten können müssen, kam der VfGH zu einem anderen Schluss. In Österreich – und im Besonderen in Kärnten – bestehe ein
spezifisches Interesse an einer flächendeckenden Jagdbewirtschaftung. Wie das Verfahren ergeben habe, ist die Schalenwilddichte und Diversität in Österreich im europäischen Vergleich am höchsten. Diese hohen Wildbestände stellen eine erhebliche Gefahr für den Wald dar, dem im alpinen Raum eine besondere Schutzfunktion zukommt. „Zur Erhaltung des Waldes ist es daher notwendig, die Wildbestände zu kontrollieren und zu reduzieren. Zu entsprechenden Maßnahmen ist Österreich auch aufgrund völkerrechtlicher Abkommen zur Durchführung der Alpenkonvention verpflichtet. Anders als durch eine flächendeckende, also grundsätzlich ausnahmslose Ausübung der Jagd können diese Ziele jedoch nicht adäquat erreicht werden“, hieß es in einer Aussendung. (APA)
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RECHTliches
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Jagdfreistellung von Grundstücken
war hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren – Deutschland, Frankreich und Luxemburg betreffenden – Fällen ausgesprochen, dass eine gesetzliche Duldungspflicht der Jagdausübung geeignet sein kann, den zwischen dem Schutz des Eigentumsrechts und den Erfordernissen des Allgemeininteresses herbeizuführenden gerechten Ausgleich zu stören und dem betroffenen Grundeigentümer eine unverhältnismäßige Last aufzuerlegen, wenn sie dessen ethischen Überzeugungen zuwiderläuft. Im deutschen Fall HERRMANN wurde das Urteil u.a. damit begründet, dass sich der Beschwerdeführer in einem echten Gewissenskonflikt befindet: Er bleibt entweder seinen Überzeugungen treu und widersetzt sich unter Verletzung des Gesetzes der Ausübung der Jagd auf seinem Grundstück oder er achtet das Gesetz und duldet die Jagd, was seinem Gewissen zuwiderläuft. Um weder gegen das Gesetz noch gegen seine Überzeugungen zu handeln, hätte er nur die Möglichkeit seine im Jagdgebiet gelegenen Grundstücke aufzugeben. Ein solcher bürgerlicher Tod (capitis deminutio) von Personen, die aus Gewissensgründen die Jagd ablehnen, ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht hinnehmbar. In seinem Erkenntnis G 7/201629 vom 15. Oktober 2016, einen Kärntner Fall betreffend, kommt
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der Verfassungsgerichtshof jedoch zur Auffassung, dass sich die Verhältnisse in Österreich – und im Besonderen in Kärnten – in wesentlichen Punkten von der Sach- und Rechtslage unterscheiden, die den vom EGMR entschiedenen Fällen zugrunde gelegen ist. In Österreich besteht nämlich ein spezifisches Interesse an einer flächendeckenden Jagdbewirtschaftung. Wie das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ergeben hat, ist die Schalenwilddichte und Diversität in Österreich im europäischen Vergleich am höchsten. Diese hohen Wildbestände stellen eine erhebliche Gefahr für den Wald dar, dem im alpinen Raum eine besondere Schutzfunktion zukommt. Zur Erhaltung des Waldes ist es daher notwendig, die Wildbestände zu kontrollieren und zu reduzieren. Zu entsprechenden Maßnahmen ist Österreich auch auf Grund völkerrechtlicher Abkommen zur Durchführung der Alpenkonvention verpflichtet. Anders als durch eine flächendeckende, also grundsätzlich ausnahmslose Ausübung der Jagd können diese Ziele jedoch nicht adäquat erreicht werden. Eigentümer können die Jagd auf ihren Grundstücken nur ablehnen, wenn dieses durch eine feste Umfriedung dauernd umschlossen ist. Diese Regelung könnte auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden. Was der Verfassungsgerichtshof allerdings nicht anspricht: Waldflächen sind nach
dem Forstgesetz mit geringen Ausnahmen zu Erholungszwecken frei begehbar und dürfen daher grundsätzlich nicht eingefriedet werden. Der Wegfall der Einfriedungen zur Isolierung von nicht bejagten Flächen unabhängig von Beschaffenheit und Lage dieser Flächen hätte zudem zur Folge, dass eine planmäßige Steuerung der Wildbestände nicht mehr möglich wäre. Auf den Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, könnten keine geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung eines gesunden Wildbestandes oder zum Schutz vor Wildkrankheiten, gesetzt werden. Abschussnotwendiges Wild könnte nicht erlegt und Maßnahmen zum Schutz vor Raubwild und vor wildernden Hunden und Katzen nicht getroffen werden. Das Wild könnte sich auf unbejagten Grundstücken ungehindert vermehren und auf diesen, wie auch angrenzenden Grundstücken, vermehrt Schäden verursachen. Der Wald z.B. dient mit seiner Nutz-Schutz- Wohlfahrts- und Erholungsfunktion auch der Allgemeinheit und es kann daher dem Grundeigentümer nicht freigestellt werden, die Waldfunktionen durch Jagdfreistellung zu gefährden. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist für uns Jäger erfreulich und richtungsweisend. Jagdgegner haben bereits angekündigt, dieses Verfahren vor den EGMR zu bringen. Es ist abzuwarten, wie dieser darüber bp entscheiden wird.
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Rechnungshof kritisiert mangelnde Abschusserfüllung
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Der Rechnungshof kritisiert in seinem jüngsten Bericht, dass es den mit der Vollziehung des Jagdgesetzes befassten Behörden in den Ländern Kärnten, Salzburg und Tirol nicht gelungen ist, den Wildstand auf ein waldverträgliches Ausmaß zu reduzieren. In allen drei Ländern habe sich der Zustand der Wälder entsprechend verschlechtert.
ie Abschussplanerfüllung lag in Salzburg durchschnittlich bei 93,8 Prozent, in Kärnten bei 88,3 Prozent und in Tirol nur bei 78,1 Prozent. Salzburg war das einzige der drei überprüften Bundesländer, das eine übergeordnete, auf die Wildlebensräume bezogene Abschussplanung aufwies. Eine Erhöhung des Rotwildstandes wurde dort verhindert und eine Reduktion des Wildstands bei Reh- und Gamswild eingeleitet. In Kärnten stieg laut Wildeinfluss-Monitoring die geschädigte Waldfläche von rd. 65 auf 69 Prozent, in Salzburg von 62 auf 65 Prozent und Tirol von 51 auf 69 Prozent. Die gesetzlichen Möglichkeiten, die zum
Schutz des Waldes zur Verfügung standen, reichten somit entweder nicht aus oder wurden von den zuständigen Behörden nicht in ausreichendem Maße vollzogen, rügte der Rechnungshof die Verantwortlichen – also Landesregierung, Bezirksverwaltungsbehörden und Jägerschaft. Exkurs: In der Steiermark lag die Abschussplanerfüllung im Jagdjahr 2015/16 beim Rotwild bei 92,9 Prozent, beim Gamswild bei 81,2 Prozent und beim Rehwild bei 99,9 Prozent. Eine weitgehende Erfüllung der Abschusspläne sagt allerdings nichts darüber aus, ob die Schalenwildbestände überall dem Lebensraum angepasst oder gebietsweise zu hoch
sind und untragbare Schäden verursachen. Kärnten, Salzburg und Tirol wurden in den Schlussempfehlungen des Berichts unter anderem aufgefordert, die Erfüllung der Abschusspläne sicherzustellen. Die bereits zur Verfügung stehenden Maßnahmen zum Schutz des Waldes als präventive Instrumente wären verstärkt einzusetzen, um Waldschäden zu vermeiden anstatt nachträglich kostspielige Sanierungen durchführen zu müssen, schlägt der Rechnungsbp hof vor.
Wildverbissmittel Basierend auf der uns vorliegenden Auskunft einer Bezirksverwaltungsbehörde haben wir in unserer letzten Ausgabe die Mitteilung weitergegeben, dass für den Bezug von Wildverbissmitteln keine Ausbildungsbescheinigung erforderlich ist. Daraufhin teilte uns das Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Abteilung 10 - mit, dass gemäß der Bundes-Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 und der EU-Richtlinie 2009/128/EG für den Bezug von Wildverbissmitteln sehr wohl eine Ausbildungsbescheinigung gem. § 6 des Stmk. Pflanzenschutzmittelgesetzes erforderlich ist. Nach § 1 (4) des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012 gilt dieses Gesetz nicht für den Schutz von Pflanzen vor Schädigungen durch jagdbare Tiere. § 6 leg.cit. gilt aber doch für den Bezug von Mitteln gegen Wildverbiss. Wildverbissmittel dürfen bewilligungsfrei verwendet aber nur mit einer Ausbildungsbescheinigung bezogen werden Das Verbissschutzmittel TRICO z.B. besteht laut Pflanzenschutzmittelregister aus Schaffett und sein Wirkstoffgehalt ist rein. Trotzdem ist für den Bezug dieses völlig ungiftigen Wildverbissmittels eine Ausbildungsbescheinigung erforderlich. Alles klar? bp
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Lucius
Viel reden – nichts sagen, d
„Wortgeklingel verdrießt mehr, als dass es erbaut. Mit wenigem viel sagen, das ist die Kunst. Die größte Torheit aber ist’s viel zu reden und nichts zu sagen“. Das sagte Martin Luther vor über 500 Jahren und es hat heute, genauso wie damals, seine volle Gültigkeit.
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ass durch die Mariazeller Erklärung, die mittlerweile zu einem Forst-Jagd-Dialog mutiert ist, die öffentlichen Anerkennung der Jagd nicht erreicht werden kann, haben mittlerweile, kaum dass drei Jahre vergangen sind, sogar die teilhabenden Funktionäre erkannt. Es wurden anfänglich Ziele und Prinzipien formuliert und schriftlich festgehalten, die teils aus hohlen Gemeinplätzen bestehen, teils unsinnig sind. Ich werde im Folgenden auf einige eingehen. • Die Jagd ist mit Grund und Boden untrennbar verbunden: Das klingt sehr logisch, steht allerdings im Widerspruch zum nächsten Prinzip, das besagt: • Die Bewirtschaftungsrechte und die damit verbundene Verantwortung der Grundeigentümer sind unantastbar: Die Ausübung des Jagdrechts ist in der Steiermark mit dem Eigentum von Grund und Boden erst ab einer Größe von 115 ha verbunden, kleinere Besitze werden, ohne dass die Eigentümer das verhindern können, zu Gemeinschaftsjagden zusammengefasst. Das bedeutet, dass die vollen Bewirtschaftungsrechte den Eigentümern erst dann zugestanden werden, wenn der Besitz Eigenjagdgröße hat. Auch wenn jüngst der österreichische
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Verfassungsgerichtshof die Zwangsbejagung als im öffentlichen Interesse gelegen bestätigt hat, ist dies ein schwerer, von vielen Eigentümern als Unrecht empfundener Eingriff in das von der Verfassung garantierte Recht auf Eigentum. Denn es ist der Allgemeinheit und schon gar nicht den Betroffenen zu erklären, wieso die „unantastbaren Bewirtschaftungsrechte und die damit verbundene Verantwortung“ erst bei der willkürlich festgelegten Größe von 115 ha beginnen sollen. • Wildtiere sind integraler Teil der Waldökosysteme: Das ist eine Binsenweisheit, der wohl niemand widersprechen wird, wobei in der Eile wohl übersehen wurde, dass Wildtiere nicht nur integraler Teil der Waldökosysteme, sondern des gesamten Ökosystems sind. Nur nebenbei - Wildtiere leben nicht nur im Wald, sondern auch in Feldern und Wiesen, in Bächen und Seen. Aber mit solchem „Kleinkram“ haben sich die Herren der Mariazeller Erklärung nicht weiters aufgehalten. Immerhin handelt es sich um einen Forst-Jagd-Dialog und nicht um einen Acker-Jagd-Dialog. Möglicherweise ist es den Funktionären entgangen, dass Wildtiere auch in der Landwirtschaft beträchtlichen Schaden anrichten können.
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er Forst-Jagd-Dialog • Die österreichische Waldinventur und das WildEinfluss-Monitoring liefern Ergebnisse, die außer Streit stehen: Merkwürdigerweise werden aber genau diese Ergebnisse von den betroffenen Jägern und Jagdfunktionären in den jeweiligen Einzelfällen regelmäßig als nicht aussagekräftig bestritten. Man wird mir nachsehen, dass nicht alle Prinzipien aufgeführt werden, manche sind auch keiner Erwähnung wert: Wer wollte auch über den kryptischen Satz diskutieren, „dass die Jagd im Rahmen des unverrückbaren föderalen revierbezogenen Jagdsystems ausgeübt wird“? Fleißig wie unsere Jagdfunktionäre nun einmal sind, wurden auch Ziele formuliert, die teils schon Jahrzehnte alt sind. • Wildstände sollen derart gestaltet sein, dass Schutzmaßnahmen nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellen. Und damit zusammenhängend: • Die Regulierung der Schalenwildbestände ist die vordringliche Aufgabe der nahen Zukunft. Das sind klassische Forderungen von Waldbesitzern und von der Forstbehörde, sozusagen Evergreens, und es ist davon auszugehen, dass es sich dabei von Seiten der Jagdfunktionäre um reine Lippenbekenntnisse handelt. Während ich diese Zeilen schreibe, ist die neueste scharfe Kritik des Rechnungshofes zu lesen, dass in den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol viel zu wenig geschossen wird und der Zustand des Waldes sich weiter, teils dramatisch, verschlechtert. Weiters heißt es in der Aussendung, dass es der mit der Vollziehung der Jagdgesetze befassten Behörde nicht gelungen sei, „den Wildstand auf ein waldverträgliches Ausmaß zu reduzieren“. In der im September dieses Jahres stattgefundenen öffentlichen Sitzung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zum Thema Jagdfreistellung, wurde von Fachleuten festgehalten, dass Österreich europaweit die höchste Schalenwilddichte aufweist und dass zu deren Reduktion die Zwangsbejagung notwendig sei. Der Gerichtshof kam zu der Erkenntnis, dass Eigentümer die Jagd auf den ihnen gehörigen Grundstücken nicht untersagen dürfen. Es ist beschämend und für die Jagd gefährlich, dass einerseits die Zwangsbejagung unter dem Titel Reduktion gefordert wird, aber letztendlich die behördlichen
Abschusspläne nicht erfüllt werden, der Wildstand weiterhin steigt und die Schädigung des Waldes weiter zunimmt. Dieser Umstand ist der Öffentlichkeit nicht zu erklären. Es ist alarmierend, dass in Zeiten, in denen die Jagd von vielen Seiten massiv kritisiert wird und deren Akzeptanz in der Gesellschaft abnimmt, unsere Interessensvertreter glauben, mit Leerläufen wie mit dem Forst-Jagd-Dialog die Belange der Jagd entsprechend zu vertreten. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, wird eine Dachmarke Jagd entwickelt, deren Ziel es zunächst sein soll, eine „verbindende Identität der Jägerschaft in Österreich zu definieren“ und damit unter anderem auch einen „einheitlichen Auftritt der neun eigenständigen Landesorganisationen im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten“. Das ist Unfug! Am einfachsten und effizientesten wäre es, die 9 Landesjagdgesetze in einem Bundesgesetz zusammenzufassen. Die verschiedenen Landesjagdgesetze sind heute ohnedies ein Anachronismus, die lediglich für Unsicherheit und Verwirrung sorgen. Wenn dann auch noch behauptet wird, dass der Dialog lebt, da sich in der Steiermark periodisch alle Kammerobmänner und Bezirksjägermeister treffen, um gemeinsam aktuelle und zentrale Themen zu besprechen und lösungsorientierte Maßnahmen aufzustellen, klingt das angesichts der allseits bekannten Entschlussfreudigkeit von Jägerschaft und Kammer nur nach einem schlechten Scherz. Es fällt auf, dass unsere jagdliche Interessensvertretung die öffentliche Meinung total falsch einschätzt, was für die Erhaltung der freien Jagd, die wir in unserem Land noch weitgehend selbstbestimmt ausüben können, bedrohlich ist. Von grobem Unwissen und teils Inkompetenz geprägt und ohne das geringste Bemühen, sich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bedienen, laufen die Funktionäre in die eine - alleine ihnen richtig erscheinende - Richtung. Viele Funktionäre erkennen die Gefährlichkeit der Situation nicht, in der sich die Jagd befindet, und nehmen sie nicht zur Kenntnis. Das gilt gleichermaßen für die Funktionäre der Landesjägerschaft und des steirischen Jagdschutzvereines. Sie agieren mit der Raffinesse des ewig fortwurschtelnden Kaiser Franz Josephs und vergessen dabei, dass diese Taktik schon vor 150 Jahren überholt war und in nichts anderes als - stracks! - in den Untergang führt.
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Historisches
von Mag. Karlheinz Wirnsberger, Jagdmuseum Schloss Stainz
Vor 105 Jahren … „Erste Internationale Jagdausstellung Wien“
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„Die Erste Internationale Jagdausstellung Wien 1910 verfolge den Zweck, die Bedeutung der Jagd vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus darzutun, Verständnis und Sympathie für ihren kulturellen Wert in die großen Massen zu tragen“. So lautet der Einleitungssatz des Gedenkbuches zu dieser Ausstellung.
ereits im Jahre 1905 traf man unter dem Obmann Prinz Heinrich von und zu Liechtenstein die ersten Vorbereitungen für eine internationale Jagdausstellung in Wien. Diese Jagdausstellung stellte alle bisherigen Großver-
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anstaltungen, wie zB. die Weltausstellung 1873 in Wien, in den Schatten. Bei dieser internationalen Jagdausstellung gab es einen Schulterschluss zwischen den unterschiedlichsten Interessengruppen, wie Politik, Wirtschaft, Landwirtschaft und Kultur und
„die Repräsentanten der Presse versprachen das Unternehmen kräftigst zu unterstützen“. Am 7.Mai 1910 wurde diese Jagdausstellung in Wien eröffnet, dauerte bis in den Oktober 1910, verbuchte 2,7 Mio. zahlende Besucher und erlöste nach Rück-
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zahlung sämtlicher öffentlicher Subventionen einen Gewinn von 684.871 Kronen (sic !). Dieser Reinerlös wurde auf Antrag von Kaiser Franz Joseph I (1830 – 1916) einer Stiftung zugewendet, „welche die Errichtung eines Jugendheimes für Kinder von armen Berufsjägern zum Zwecke hat…“ Im Zuge dieser Ausstellung gab es die unterschiedlichsten Prämierungen vom Kunstgewerbe, über Industrie und Gewerbe, Trophäen bis hin zu den Kleintierzüchtern. Bemerkenswert und auffällig auch die „Gruppenjury VII“ mit dem Thema „Weidegebiete, die häufig auch gleichzeitig Äsungsgebiete des Wildes sind, sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Gebirgsgründe. ……- sowie „Jagdliches Unterrichtswesen“ Bei den Prämierungen wurden Medaillen und Gedenkplaketten vergeben, deren Sammlung im Jagdmuseum in einer, in rotem Leder mit Goldprägung ausgestatteten Kassette gezeigt wird. Bei den Medaillen handelt es sich um vergoldete Bronzemedaillen. Eine achteckige Medaille mit Kaiser Franz Josef in Uniform, auf der Rückseite (Revers) Diana mit einem Elch- und Rothirschgeweih und der Umschrift: Internationale Trophäen Concurrenz, ausgeführt vom akademischen Bildhauer Alfred Hofmann, Wien. Eine Medaille mit dem Portrait Kaiser Franz Josef, auf der Rückseite Kind mit Kaninchen, 2 Tauben und Hahn; Umschrift: Geflügel und Kaninchen Ausstellung, gestaltet vom akademischen Bildhauer Alfred Hofmann, Wien. Eine Medaille mit der Darstel-
lung „der Kaiser am Pferd“, auf der Rückseite ein Pferdekopf mit Engelfigur, ausgeführt vom akademischen Bildhauer Wilhelm Heida. Eine Medaille, auf der Vorderseite ( Avers ) der Kaiser im Jagdgewand mit Jagdhund, auf der Rückseite „Diana mit Jagdhunden“, ausgeführt vom akademischen Bildhauer Hans Schaefer. Eine Bronzeplakette mit der Darstellung einer prähistorische Jagd, und der rückseitigen Beschriftung. Erste Internationale Jagd Ausstellung Wien MCMX Unter Dem Allerhöchsten Protektorate SR. Kaiserl Und Königl. Apostol. Majestät Des Kaisers Franz Josef I, Jagd Sportliche Ausstellung Jagd und Ihr Betrieb Gestaltet vom akademischen Bildhauer Hans Schaefer aus Wien. Eine Bronzeplakette auf der Vorderseite „der Kaiser in Jägertracht wird von 3 Männern begrüßt“ ausgeführt vom akademischen Bildhauer Hans Schaefer in Wien Auf der Rückseite „Kopf der Diana zwischen Lorbeer- und Palmzweigen mit der Beschriftung „Abteilung B Industrie und Gewerbe“. Abschließend noch eine Anmerkung aus dem Gedenkbuch, die prägend ist für den Erfolg dieser Darstellung der Jagd am Beginn des 20. Jahrhunderts: „Nicht die Menge des eigenartig Gebotenen allein, auch die Originalität und der hohe Wert der ausgestellten Gegenstände, welche durchwegs mit der Jagd und deren innigsten Zusammenhängen stand, übten auf die Besucher und insbesondere auf den Fachmann große Anziehungskraft aus.“ Seite 27
leserbriefE
Quelle: Kleine Zeitung
Hallo Bruno! (Dr. Pflüger Bruno) Hoffe, mit meinen Artikeln einen kleinen Beitrag für eure junge Vereinigung geleistet zu haben. Ebenso hoffe ich, eine Diskussion beziehungsweise ein Nachdenken über die derzeit herrschenden Reduktionsarten herbeigeführt zu haben. Zu den 16 österreichischen Revieren, welche meine Methoden erfolgreich seit (von einigen Jahren bis zu 15) Jahren anwenden, sind heuer zwei Erfolgsmeldungen aus Bayern dazugekommen. Ich war vor 14 Tagen vor Ort, um mich selbst davon überzeugen zu können. In beiden Revieren sind die ehemals extremen Schadenszahlungen auf null gesunken und die Reviere konnten sogar teilweise erweitert werden. Schön ist auch, dass ernstzunehmende Wildbiologen, die sich bisher weitestmöglich beim Schwarzwild mit Ansichten, welche mit meinen Bewirtschaftungsmethoden deckungsgleich sind, zurückgehalten haben, nun doch auch wieder in Erscheinung treten. Nun, mir soll es recht sein, denn der Antrieb meines Tuns war und ist unser Wild und dessen Lebensraum und sonst nichts! Schade nur, dass es keinerlei Feedback beziehungsweise Nachfragen bei Unklarheiten gab. Also wünsche ich Dir und der Steirischen Jagdaufseher-Vereinigung sowie eurer Zeitung weiterhin alles Gute und hoffe, dass wir in Verbindung bleiben. Mit kräftigem Weidmannsheil verbleibend, der Hofer-Mich‘l
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Halali –
Die 3D-Filmsensation – Nur im Kino!
Wie kamen Sie, Prof. Mündl als hochdekorierter Naturfilmer und Gewinner des Naturfilmoskars auf die Idee einen Jagdfilm zu machen? „Das ist leicht erklärt: Zum einen gibt es weltweit noch keinen 3D-Jagdfilm im Kino und zum anderen ist es die einmalige Chance die Jagd facettenreich darzustellen, wie sie war und wie sie ist. Der Zuseher wird das Gefühl haben, dass er quasi selbst mitten im Geschehen in der Natur ist. „Halali“ wird kein Film sein, wo man knöcheltief im Blut steht, sondern weite Strecken haben, wo es rein um die Harmonie, die Tradition der Jagd und die Ökosysteme: Steppensee, Mischwald, Hochwald, bis hin zu den Gebirgsregionen und ihre Tiere geht.“ Mit welchem der von Ihnen produzierten Filme würden Sie Halali vergleichen? „So wie jeder Film ist auch „Halali“ mit keinem Film davor vergleichbar. Die große Herausforderung für mich ist, das häufig in der Öffentlichkeit negativ besetzte Thema der Jagd, für den Zuseher vorurteilsfrei aufzubereiten und auch Positives zu zeigen. Die Jagd als solche ist so alt wie der Mensch selbst und auch das wird der Film zeigen. Wo wir heute
weltweit mit unserer Kultur sind, wäre ohne die Jagd nicht gelungen.“ Für welche Zielgruppen ist der Film gedacht? „Sie ist ganz einfach definiert: Es ist ganz klar ein Film für Jäger und Jägerinnen. Der Film ist pro Jagd und wird die verschiedensten Facetten, von der steinzeitlichen Jagd über die Falknerei des Mittelalters bis hin zur Jetztzeit, zeigen. Außer der Zielgruppe der Jäger wird der Film auch interessant sein für Forstleute, aber auch natürlich für Naturinteressierte. Warum gerade in 3D-IMAX Qualität? „Der Film ist 3D produziert. Aber er wird auch in IMAX-Kinos gezeigt. Darum auch der große technische Aufwand der dahintersteckt. Ich bin der Meinung, dass man heute, nur mehr ins Kino geht, um Filme in einer gewissen Qualität zu erleben. Zusätzlich wissen wir aber auch, dass Naturfilme einen hohen Stellenwert im Kino genießen. Wenn einer davon noch dazu in 3D ist und sich um ein so großartiges Thema wie die Jagd dreht, ist davon auszugehen, dass „Halali“ eine große Zahl an Zusehern anlocken wird.“
Foto: © Eva und Helmut Pum
Dieser Kinofilm wird Jäger und Naturinteressierte begeistern. Der weltweit erste Kinofilm über die Jagd und das gleich erstmals in 3D startet ab Mitte Dezember im Kino. Der Steirische Aufsichtsjäger traf den karismatischen Naturfilmer Prof. Kurt Mündl zum Interview.
Prof. Kurt Mündl zu Halali www.halaliderfilm.at
Was macht einen Dreh in 3D besonders aufwendig? „Der Dreh selbst, wie die Endfertigung. Wir sind darin sehr erfahren und machen das schon viele Male. Wir haben unter anderem für die BBC den ersten 3D-Film über ein Nature-Thema gemacht und sind, was Produktion und Post-Produktion betrifft, sehr gut für 3D gerüstet. Wir zählen zu den Markt-Leadern in Europa.“ Was sind Ihre Einschätzungen wie der Film beim Publikum ankommen wird? „Natürlich hoffe ich, dass die Meinungen über den Film positiv sind, aber ich bin mir auch dessen bewusst dass es auch Menschen geben wird, die immer gegen die Jagd sind. Sie kann man aber durch kein Mittel belehren oder gar ihre Meinung ändern. Aber ich bin schon der Ansicht, dass die Grundstimmung sehr gut sein wird und mein festes Ziel ist es, dass die Leute, auch die der Jagd kritisch gegenüber stehen, aus dem Film herauskommen und sagen: „Unglaublich, ich hätte mir nie gedacht, dass das alles in dem Thema Jagd steckt!“
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Verbandsgeschehen BEZIRKSGRUPPE HARTBERG-FÜRSTENFELD
Vortrag „Aktuelles Waffenrecht und die Gefahren einer Verschärfung“ mit Komm. Rat Dr. Jürgen Siegert.
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ahlreiche Jägerinnen und Jäger folgten der Einladung der Bezirksgruppe Hartberg/ Früstenfeld des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes und hörten interessiert Komm.-Rat Dr. Siegert zu, der über die, in der EU diskutierten Änderungen im Waffenrecht referierte. So konnten den Jägerinnen und Jägern ein Ausblick auf die möglichen Verschärfungen des Waffenrechtes näher gebracht werden.
N Hermann Pichler
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Inhaltlich zeigte sich, dass eine Verschärfung in erster Linie Jäger, Sportschützen und viele andere Besitzer legaler Waffen treffen würde, aber am Ziel, den illegalen Waffenhandel und den Terrorismus einzuschränken agiert man vorbei. Eindrucksvoll berichtete Dr. Siegert über die Gespräche, mit den österreichischen Verantwortlichen und seinen Bemühungen den legalen Waffenbesitz weithin aufrecht zu halten. Den nur so ist es möglich,
dass die Jagd weiterhin ausgeübt werden kann und Jäger nicht in die Kriminalität abgleiten. Dass die Thematik in Jägerkreisen für Aufregung sorgt, zeigten auch die Fragen und die offene Diskussion im Anschluss Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für das entgegengebrachte Vertrauen und würden uns freuen, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen wieder begrüßen zu dürfen. Petra Schweighofer, Ba
Rücktritt von BO Hermann Pichler
achdem bei der letzten Vorstandssitzung BO Hermann Pichler von der BG Hartberg-Fürstenfeld seinen LO-Stellvertreter zurückgelegt hat, ist er nun auch als BO von HF aus privaten und beruflichen Gründen zurückgetreten. Hermann Pichler war von Anfang an mit vollem Einsatz bei der Gründung des StAJV mit dabei. Er gründete eine
der ersten Bezirksgruppen, die nun bereits über 100 Mitglieder hat und organisierte zahlreiche Veranstaltungen für den StAJV. Er stellte auch den Kontakt zu unserem Zeitungsverleger Reini Wernbacher her und war beim Erstellen der Homepage an vorderster Front dabei. Unter seiner Obmannschaft wurde auch der erste reine Aufsichtsjägerkurs ab-
gehalten, wo alle Teilnehmer die Prüfung positiv absolvieren konnten. Lieber Hermann, wir danken Dir für Deinen außerordentlichen Einsatz und hoffen, dass Du „Deiner“ Bezirksgruppe weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung stehst. Für Deine Arbeit in Deiner Firma wünschen wir Dir viel Erfolg. Ein kräftiger Weidmannsdank!
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BEZIRKSGRUPPE Voitsberg
Foto: © Kohlbacher
1. Aufsichtsjägerstammtisch
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m 21.Oktober fand im Gasthaus Steirer in Afling der erste Aufsichtsjägerstammtisch der Bezirksgruppe Voitsberg statt. Neben den vereinsinternen Informationen, die Obmann Franz Kohlbacher lieferte, stand der Abend ganz unter dem Motto „Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsjägers im Revier“. Die Fakten zu diesem Thema wurden von Dr. Bruno Pflüger präsentiert. Die Teilnehmer waren stets bei der Sache und es wurde rege diskutiert. Der Referent hatte auf jede Frage eine Antwort und konnte Beispiele aus der Praxis einfließen lassen, was seine Kompetenz unterstrich. Die meisten rechtlichen Belange waren den Teilnehmern an dieser Weiterbildungsveranstaltung bekannt, aber es gab auch einige Punkte, die bei den anwesenden öffentlichen Wachen für Diskussionsstoff sorgten.
Die wichtigsten Gesetze, die Einfluss auf den Dienst des AJ haben sind: • Steirisches Jagdgesetz • Steirisches Aufsichtsorgangesetz 2007 • Strafgesetzbuch
Als Beispiele für die Rechte des Aufsichtsjägers wurden unter anderen folgende aufgezählt: • Durchsuchungsrecht • Wegweisungsrecht z.B. bei Jagdstörungen • Abschussplan muss AJ vorgelegt werden • Verfolgungsrecht; • AJ darf verhaften!? Notwendigkeit muss gegeben sein.
Zu den Pflichten des AJ zählen unter anderen: • Überwachung des Jagdgesetzes im Revier • Meldung von Wildschäden (an den Obmann der Jagdgesellschaft); • Kontrolle der Fütterungen; • AJ unterliegt der Amtsverschwiegenheit! • Sichtbares Tragen des Dienstabzeichens Wichtig ist, bei all den Rechten und Pflichten des AJ, dass sich seine Aufgaben nur auf die jagdgesetzlichen Übertretungen beziehen. Bei Verstößen gegen andere Gesetze (Forstgesetz,…) hat der AJ keine hoheitlichen Befugnisse. Ing. Andreas Scherr
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Verbandsgeschehen
JAGDSCHULE CORAX Erste Steirische Externisten-Jagdschule Kursleiter: Dipl.-Ing. Manfred Predanitsch ersonen, welche die Jägerprüfung ablegen wollen, aber nicht die Zeit haben unter der Woche Abendkurse zu besuchen, bieten wir ein Kurskonzept an, das auf Selbststudium - allein oder in Lerngruppen - aufbaut. Ergänzend dazu werden Ihnen nach der neuesten Lernunterlage „Der Lehrprinz“ an vereinbarten Wochenenden theoretische und praktische Seminare und ein zweitägiges Repetitorium vor der Prüfung geboten, bei denen Sie Fragen stellen und überprüfen können, wie weit Sie den Prüfungsstoff beherrschen. Ihre Schussfertigkeit üben Sie an der Schießstätte der Steirischen Landesjägerschaft in Zangtal bei Voitsberg.
in der Jägerausbildung tätig und absolute Spezialisten auf ihrem Fachgebiet.
Die Vortragenden, die Sie bei Ihrem Selbststudium begleiten, sind seit vielen Jahren
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage unter www.jagdschule-corax.at
Der nächste Kurs beginnt am 07.Jänner 2017. Schon ab sofort können mit dem Kursleiter Schießtermine zwecks Schießübungen vereinbart werden. Tel.: 0664/5135448. Der Pauschalpreis inklusive Lernunterlagen und ohne Kosten für die Schießausbildung (Munition, Standgebühr etc.) beträgt € 600.-. Nach einer Anzahlung von € 100.- erhalten Sie die Lernunterlagen. Die restlichen € 500.- sind beim 1. Seminar zu bezahlen. Die Kursanmeldung ist ab sofort möglich unter: E-Mail: kursleiter@jagdschule-corax.at Dr. Bruno Pflüger, Tel.: 0664/322 93 87
Foto: ©fotolia
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Fortbildungen 2017
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er Steirische Aufsichtsjägerverband will 2017 eine Reihe von freiwilligen Fortbildungsveranstaltungen abhalten. Sämtliche Angebote in den Bezirken können von allen die sich dafür interessieren, gegen einen geringen Kostenbeitrag (15,00€ für Mitglieder, 20,00€ für Nichtmitglieder) besucht werden. Jeder Teilnehmer erhält auch eine Bestätigung für die Teilnahme an der freiwilligen Weiterbildung, die man in einer Sammelmappe aufbewahren kann. Die Angebote werden von Faustfeuerwaffenkunde bis zum Erkennen von Wildschäden, Erste Hilfe und natürlich auch Rechtskunde sowie Wildbrethygiene reichen. Die erste Veranstaltung dieser Art wird ein Vortrag über
Verkehrsunfallwild bei unserer Vollversammlung am 3. März 2017 sein. Diese Auftaktveranstaltung ist natürlich gratis. Es würde uns freuen, wenn Sie Interesse an diesen Seminaren zeigen, damit wir Aufsichtsjäger als bestens ausgebildetes Jagdaufsichtsorgan keine Defizite in jagdfachlichen und jagdrechtlichen Angelegenheiten aufweisen. Wenn Sie besondere Weiterbildungswünsche oder Seminarthemen haben, teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden uns bemühen, dementsprechend ein Seminar anzubieten. Eine Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen ist notwendig damit wir uns aus organisatorischen Gründen (Vorbereitung Schulungsbestätigung etc.) leichter tun.
Kärntner Wildverarbeitung
Hans Klein GmbH
Import-Export Felle – Häute – Wild Katschbergstraße 13 9851 Lieserbrücke Tel.: 04762 43920 Fax: 04762 61051
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Verbandsgeschehen - Kleinanzeigen Impressum
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Herausgeber: Steirischer Aufsichtsjägerverband StAJV, Technologiepark 2, 8510 Stainz. T u. F: 0316/2311236677, E: info@aufsichtsjaegersteiermark.at, www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Medieninhaber: Reinhard Wernbacher, 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6, T: 0664/45 57 400, oder 03118/51 613, www.meinesteirische.at, UID-Nr. ATU 44193001, Gerichtsstand Graz Redaktion: Mag. Karlheinz Wirnsberger, Dr. Bruno Pflüger, Reinhard Wernbacher, Mag. Johannes Maierhofer, Ing. Hanshelmut Helm Grafik: Reinhard Wernbacher. Lektorat: Dr. Günter Murgg. Druck: Druckproducing Reinhard Wernbacher. Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken.
BEZIRKSGRUPPE Graz/Graz-Umgebung Die BG Graz/Graz-Umgebung hält auch 2017 wieder einen reinen Aufsichtsjägerkurs ab. Kursbeginn ist am 7. Jänner. Hervorragende Referenten werden sich bemühen Ihnen das Wissen für die Prüfung jeden 2. Samstag von 8.00 bis 17.00 Uhr näherzubringen. Die Kurskosten und weitere Details können beim Kursleiter LO Ing. Hanshelmut Helm unter obmann. stajv@gmail.com oder unter 0676/86640066 erfragt werden.
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ZU VERKAUFEN
Unser Mitglied und Aufsichtsjäger Willi Körbler hat vor kurzem bei einem Morgenansitz seinen Lebenshirsch erlegt. Wir gratulieren unserem engagiertem Mitglied aus Murau recht herzlich. Weidmannsheil!
Mauser M12 300 Win.Mag mit Zeiss Duralyt 3-12*50 mit LA auf Schwenkmontage. Mauser Extreme (mit Kunststoffschaft), inkl. einer Schaftverlängerung (die originale hab ich zu Hause). Der Zustand ist wirklich wie neu. Es wurde von mir jagdlich wenig geführt und hab halt auch darauf aufgepasst. Für diese Kombi hab ich knapp 3.000 EUR gezahlt. Ich möchte dafür noch 2.000,– EUR bekommen. Restmunition ist dabei (19 Stk.) und eine ganze Pkg hab ich auch noch. Doch die gebe ich nicht kostenlos dazu. Ich schieße damit Hornady, GMX, 165gr. und damit ist sie eingeschossen. Nach einem Probeschuss für den neuen Besitzer einsatzbereit. neffe.karl@gmail.com
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In eigener Sache Da unser junger Verein nicht über die Mittel verfügt, die Vereinszeitung zu finanzieren, wird sie über Inserate und freiwillige Spenden bezahlt. Wir werden uns daher erlauben, einmal jährlich der Zeitung einen Zahlschein mit der Bitte um einen freiwilligen Druckkostenbeitrag beizulegen und würden uns freuen, wenn Sie diesen benützen und damit unsere Arbeit honorieren. Lesern, welche die Zeitung viermal jährlich beziehen möchten, dem Aufsichtsjäger-Verband aber nicht beitreten wollen, bieten wir die Möglichkeit, die Zeitschrift um einen Jahresbeitrag von € 18.zu abonnieren. Das Postporto ist in diesem Betrag inbegriffen.
Eine dringende Bitte: Es ist für uns sehr mühsam, an Adressen von Aufsichtsjägern zu kommen, denen wir unsere Zeitung zusenden können, um für unseren Verband zu werben. Durch Nachfragen bei Forstverwaltungen, Gemeinden, Kollegen etc. konnten wir erst einen Bruchteil der Adressen von Aufsichtsjägern ausfindig machen. Wir bitten daher unsere Mitglieder, uns ihnen bekannte Postadressen (evtl. auch E-Mail oder Telefonnummer) von Aufsichtsjägern bekanntzugeben, die noch nicht bei uns Mitglied sind. Melden sie diese Adressen bitte dem Schriftführer Dr. Bernhard Grillitsch oder an die E-Mailadresse: medien@aufsichtsjaeger-steiermark.at Berücksichtigen Sie bitte beim Einkauf unsere Inserenten.
Familienname
Vorname
Anschrift
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Ich bestelle bis auf Widerruf die Zeitschrift: „Der Steirische Aufsichtsjäger“
Datum
Unterschrift
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Abbuchungsauftrag: Bank IBAN BIC Seite 36
Titel
BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV
Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse
Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz
Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935
Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.
(Datum) (Unterschrift)
Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht
Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.
n Jagdfunktionär:
Abbuchungsauftrag für Mitgliedsbeitrag: Bank IBAN BIC Datum Unterschrift
www.aufsichtsjaeger-steiermark.at
Positionspapier II
StAJV-Mitgliedschaft – Vorteile gezielt für Aufsichtsjäger
Die Mitgliedschaft beim StAJV ist für alle steirischen Aufsichtsjäger gewünscht. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft oder eine Funktion bei einem der anderen jagdlichen Vereine ist für jedes Mitglied des StAJV möglich und ausdrücklich willkommen. Der StAJV vertritt und fördert seine Mitglieder, speziell die in der Praxis tätigen steirischen Aufsichtsjäger. Eine Mitgliedschaft im StAJV hat für einen steirischen Aufsichtsjäger folgende Vorteile: • Vertretung der speziellen Interessen der steirischen Aufsichtsjäger als öffentlich tätiges Wachorgan und geprüfter Kompetenzträger • Hilfe und Vertretung in Haftungs- und Streitfällen, die sich aus der Ausübung des Aufsichtsjägerdienstes ergeben, durch jagdlich vertraute Experten • Informations-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl als Prüfungsvorbereitung als auch für Aufsichtsjäger in relevanten und aktuellen jagdlichen Fragen • Aufwertungsmöglichkeit durch weitere Beeidigungen als Wachorgane und eine sich daraus ergebende breitere gesetzliche Basis für den Dienst als Naturexperte (zu Berg- und Naturwächter, Fischereiaufseher, …)
• Vorteile bei Einkäufen und Beschaffungen
• Einfacher Zugang zu Informationen und fachlichem Insiderwissen durch Zeitung, Website, Informationsschreiben, Veranstaltungen usw.
• Erkennungszeichen als Aufsichtsjäger
Der StAJV verschafft den steirischen Aufsichtsjägern eine hohe öffentliche Anerkennung als Experten und unterstützt sie in der Erfüllung ihrer täglichen Tätigkeit als Wachorgan.
Nach dem Motto: Aus der Praxis, mit dem Besten aus der Theorie für die Aufsichtsjägerpraxis.
www.aufsichtsjaeger-steiermark.at
Foto: © Fotolia
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