Österreichische Post AG / Sponsoring.Post
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Ausgabe 2 - Frühling 2015 Preis: € 4,90
Foto: © marek-tierbild
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
www.aufsichtsjaeger-steiermark.at
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vorwort
Landesobmann Hanno Schüttmeier
Geht uns die Praxis verloren und gehen uns die Praktiker aus?
G
erade rechtzeitig zu Beginn des neuen Jagdjahres halten Sie die neue Ausgabe des „Steirischen Aufsichtsjägers“ in Ihren Händen. Das nun schon hereinbrechende Frühjahr lässt mich kurz innehalten und Rückschau halten auf einen sehr arbeits- und verbandsintensiven Winter. Fortbildungen für Sie, unsere Mitglieder, mussten vorbereitet werden, die nun schon zweite Landesvollversammlung wollte vorbereitet werden, die verbandseigenen Aufsichtsjägerkurse sind mitten im Laufen und so spannt sich der Bogen nahtlos weiter über Vorbereitungen, Neuerungen im Verband sowie auch draußen im zu betreuenden Revier. Die Abschussplanbesprechungen sind größtenteils abgeschlossen, Reviereinrichtungen, Äsungsflächen warten auf ihre Bearbeitung. Oftmals mache ich mir so meine Gedanken über diese Tätigkeiten, welche ich auf direktem Wege selber beeinflussen kann. Selber deshalb, weil man das Glück hatte, in jungen Jahren, der Behängezeit, von einem Praktiker unterwiesen worden zu sein. Schwieriger gestaltet sich die Arbeit im Jagdbetrieb, wenn dann eben diese Praktiker abhandenzukommen drohen. Dabei möchte ich jetzt nicht missverstanden werden. Beispiele gibt es zuhauf. Und ich bin davon überzeugt, dass der Weg der Wissensvermittlung in unseren Fortbildungen der richtige gewesen ist. Und diesen gilt es weiter auszubauen. Als Beispiel darf ich unsere letzte Fortbildung, den „Ersten steirischen Raubwildtag“, unseres Verbandes nennen. Die darin abzuhandelnden Bereiche gingen über das Raubwild, dessen Bälge und seine Verarbeitung hinaus. Die Ausführungen der beiden Vortragenden, Präparatormeister und Kürschnermeister, die Trophäenvorpräparation betreffend fanden interessierte Zuhörer. Interessant waren die Kursteilnehmer. Es war ein Querschnitt durch
alle Altersgruppen. Für mich, sozusagen als Beobachter und Moderator, war es ein Erfolg, miterleben zu dürfen, mit welcher Freude an der Sache zum einen Hand angelegt wurde und zum anderen Fragen auf sehr hohem Niveau gestellt worden sind, welche auch auf praktischem Wege, eben durch das Vorhandensein von etlichen Stücken Raubwild und eines Stückes Damwild, beantwortet werden konnten. Diese Situation lässt sich im täglichen Jagdbetrieb sehr oft erleben. In diesem Fall betrifft es die „jagdlichen Kleinigkeiten“. Manch einem kommt jetzt über die Lippen: „Ich balg im Leben keinen Fuchs ab.“ Das mag schon stimmen. Allerdings gebe ich Folgendes zu bedenken: Wenn die Prädatorenregulierung sinkt, geht dies auch zu Lasten etlicher Bioindikatoren, welche uns zum Beispiel in der vor uns stehenden Hahnzeit erfreuen. Wer – wenn nicht wir Jäger selbst – kann einen wertvollen Beitrag zur Renaissance des aus nachhaltiger jagdlicher Nutzung gewonnenen Pelzes leisten? Das Handwerk muss halt erlernt werden. Diese Spirale dreht sich nun weiter in die nächste Ebene, die Ebene der Wildstandsbewirtschaftung. Modernes Schalenwildmanagement muss ebenso erlernt werden. Die Grundlagen der Abschussplanung, ohne die eine sinnvolle Planung des Jagdbetriebes nicht möglich ist, müssen am grünen Tisch beherrscht und verstanden werden. Die praktische Umsetzung im täglichen Jagdbetrieb muss möglichst revierschonend vollzogen werden. Die Überwinterung ganzer Populationseinheiten fordert vom jeweiligen Revierbetreuer beste Kenntnisse einer wiederkäuergerechten Fütterungs- und Lenkungspraxis, welche einzig und allein die Wildschadensminimierung zum Ziele hat. Der Weg zu einer Professionalisierung im Jagdbetrieb wird uns nicht erspart bleiben, davon bin ich überzeugt. Seite 3
EDITORIAL
Dr. Bruno Pflüger Es freut uns, dass die erste Ausgabe unserer Verbandszeitung so gut angekommen ist. Herzlichen Dank für die vielen positiven Rückmeldungen und die zahlreichen Spenden, die uns für die weitere Arbeit an der Zeitung motivieren. Die Hauptkritik richtete sich gegen die teilweise zu kleine Schrift – das haben wir geändert. Als unabhängige Verbandszeitung scheuen wir kein Thema und lassen alle Meinungen zu Wort kommen. Wenn Sie, liebe Leser, mit einer geäußerten Meinung nicht einverstanden sind, so schreiben Sie uns doch einen Leserbrief, den wir gerne in unserer nächsten Ausgabe veröffentlichen werden. Rechtliche Anfragen, die von allgemeinem Interesse sind, werden wir in einer „Rechtsecke“ beantworten. Und noch etwas: Es ist für uns sehr mühsam, Adressen von Aufsichtsjägern zu sammeln. Teilen Sie uns bitte Adressen von Aufsichtsjägern mit, an die wir ein Ansichtsexemplar unserer Verbandszeitung senden sollen.
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inhalt
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JÄGER UNTER SICH
Trichinen – eine nicht zu unterschätzende Gefahr
Aufregung um bleifreie Büchsenpatronen
Biild Hubertus hat entschieden!
Seite 8 Seite 15
Seite12
Lucius Ein Trauerspiel
Seite 14
BOTANIK Die Benjeshecke
Seite 18
RECHT Wildkameras im Blickwinkel des Datenschutzes
Seite 22
Novelle zum Steiermärkischen Jagdgesetz
Seite 24
Der Jagdphilosoph
Seite 26
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WISSENSWERTES Der Biber in der Südsteiermark
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JAGDHUNDERASSEN Der Magyar Viszla ist ein jagdliches Allround-Talent. Der Jagdhund wurde fast von anderen Rassen verdrängt bevor man sich auf seine Qualitäten zurück besann.
Aus der Decke auf den Tisch
VERBANDSGESCHEHEN
BEITRITTSERKLÄRUNG
Seite 30
Seite 32 ab Seite 34 Seite 41
vorwort Medieninhaber Reinhard Wernbacher
Das Kupieren von Hunden ist „VERBOTEN“
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Kupieren ist das operative Entfernen von Schwanzwirbeln und die Verkleinerung von Ohren bei Hunden.
ürzlich wurde mir von einem Aufsichtsjäger erzählt, der seinem Jagdhund die Rute kupieren hat lassen, obwohl das laut österreichischem Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten ist (Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro). Auch hat es den Entzug der Jagdkarte und die Aberkennung des Aufsichtsjägerstatus zur Folge. So soll der Aufsichtsjäger, obwohl ein Tierarzt den Eingriff ablehnte, offensichtlich einen korrupten Tierarzt gefunden haben, der seinem Jagdhund die Rute kupierte.
Wie würde wohl der zuständige Herr Bezirksjägermeister reagieren, wenn ihm so ein Vorfall zu Ohren käme? Tatsache ist, dass solches und anderes Fehlverhalten in der Jägerschaft vielen verantwortungsvollen und umsichtigen Jägern übel aufstößt, es aber immer noch schwerfällt, das Schweigen zu durchbrechen und mutig Missstände an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. In der Vergangenheit ist unter dem Deckmantel des Vertuschens und Schweigens ein äußerst negatives Bild des Jägers in der Bevölkerung entstanden.
Na ja, da muss man aufpassen, vielleicht hatte der Hund bei letzterem Tierarzt plötzlich eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung an seiner Rute, die diesen Eingriff rechtfertigt. Dann müsste ich „korrupter Tierarzt“ zurücknehmen.
Auch dieser nicht aufgeklärte Vorfall wird seinen Beitrag dazu leisten, denn neben der gesetzlichen Ignoranz stellt sich zusätzlich die Frage: Welches Vorbild ist so ein Aufsichtsjäger und welche Werte vermittelt er? Liebe Weidkameraden, Weidwerk verpflichtet: Wer gegen Verstöße nichts tut, macht sich schuldig.
Auf die Erklärung des Tierarztes wäre ich gespannt, müsste er doch eine genaue Dokumentation in Bild und Schrift vorlegen.
Ehrlich und aufrecht, nur so lässt sich ein positives Bild in der Öffentlichkeit und bei unseren Mitmenschen zeichnen und wir können mit Stolz sagen: „Ich bin Jäger.“
vorwort
Johannes Maierhofer
Es geht um die Jagd! I
n den ersten Monaten seines Bestehens war die Unsicherheit groß, ob der Steirische Aufsichtsjägerverband dem einen oder anderen Verein nahesteht. Demgemäß haben sich viele Jagdfunktionäre in anderen Vereinen und Institutionen abwartend, manchmal sogar ablehnend, gegenüber diesem neuen Verband verhalten. Der Steirische Aufsichtsjägerverband fühlt sich unabhängig und keinem der bestehenden Vereine verpflichtet und ist nur für die Anliegen der Aufsichtsjäger da. Er hat auch nicht vor, bei der Wahl zur Jägerschaft zu kandidieren. Deshalb: Eine Mitgliedschaft bei einem anderen jagdlichen Verein, eine Funktionärstätigkeit oder eine sonstige Aktivität bei einem anderen Verein ist im StAJV willkommen! Vor allem sind uns Ausbildung, Weiterbildung und Weiterentwicklung der steirischen Aufsichtsjäger zu allgemein anerkannten Naturexperten wichtig! Das Jagdmuseum in Stainz, das auf Erzherzog Johann zurückgeht und das Wissen und Kompetenz anbietet, ist deshalb das „geistige“ Zentrum dieses Vereines. Uns geht es um die Jagd und nicht um das Wechseln von Kleingeld in jagdpolitischen Fragen! Wir wollen keinesfalls zu jenen Jägern gehören, die das Nest der Jagd beschmutzen und als Jäger andere Jäger möglichst öffentlichkeitswirksam angreifen! Es gibt immer generell neue Entwicklungen und Anforderungen, die es immer wichtiger machen, dass die Jagd mit einer starken Stimme einheitlich vertreten wird und am besten alle jagdlichen Vereine hinter sich weiß. Das ökologische Verständnis, die Interessen von weiten Teilen der Bevölkerung, das moderne Erholungs- und Freizeitverhalten usw. lassen diese Anforderung ebenso wachsen wie die politischen Trends. Wir sind der fixen Auffassung, dass die Jagd eine starke und einheitliche Vertretung braucht, die die Gewissheit hat, dass die Jäger geschlossen hinter ihr stehen. Jede Zersplitterung, die gleichzeitig ja auch eine Schwächung ist, halten wir für schädlich! Deshalb fühlt sich der StAJV der Jagd und seiner Vertretung in der Steiermark verpflich-
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tet, möchte sich aber auch als Vertreter der steirischen Aufsichtsjäger einfügen und einen Beitrag zu einem möglichst guten Vertreten der Jagd leisten. Als StAJV sind für uns die besonderen Bedürfnisse der Aufsichtsjäger wichtig. Wir möchten ihnen nicht nur in jagdlichen Fragen zur Seite stehen, sondern sie auch in allen Belangen ihrer Arbeit als öffentliche Wacheorgane unterstützen. So bieten wir eine Reihe von Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten selber an und unterstützen auch jede derartige Aktivität von anderen Veranstaltern. Wie gesagt: ES GEHT UM DIE JAGD! Kurzbiografie Mag. Johannes Maierhofer Geboren 1959, aufgewachsen in einem Landwirtschaftsbetrieb in Feldbaum/Bad Gams. 1974 bis 1979 Besuch der Forstschule mit Matura. Danach Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Graz. Jägerprüfung 1977, danach befasst u.a. mit jagdlichen Aufgaben in der Schwarzenberg´schen Forstdirektion Murau (bis 1986). Tätigkeit als Geschäftsführer der LIECO Forstpflanzenzucht in Kalwang und intensive Beschäftigung mit Fragen der Waldverjüngung (bis 1997). Ab 1997 selbständig mit der Firma Future Management (Unternehmensberatung und technisches Büro für Forst- und Holzwirtschaft): Kunden in Österreich, Europa und Arabien. Fachgebiete: Innovation, Prozessmanagement, Kooperation und Vertrieb. Besonderes Themengebiet: Forst- und Holzwirtschaft. Bei der Arbeit bearbeitete J.M. verschiedene jagdliche Fragen und wurde mit unterschiedlichen Perspektiven konfrontiert. 2010 schwere Erkrankung mit langsamer Erholung bis heute.
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jäger unter sich
Trichinen – eine nicht zu unterschätzende Gefahr Bedeutende Zoonose Dr. Harald Fötschl
Die Trichinellose ist eine durch Fadenwürmer hervorgerufene Erkrankung, die beim Menschen mild bis tödlich verlaufen kann und die weltweit als eine der bedeutendsten parasitären Zoonosen gilt. Heute wird die Anzahl der mit Trichinen infizierten Menschen weltweit auf ca. 11 Millionen geschätzt. In Mitteleuropa gelten als Träger von Trichinen in erster Linie Nagetiere (Mäuse, Ratten), Haus- und Wildschweine, aber auch Pferde sowie Bären, Dachse, Füchse und verschiedene andere Wildtiere. Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch den Verzehr von rohem oder ungenügend erhitztem trichinenhaltigen Fleisch oder daraus hergestellten Produkten wie Rohwürsten oder Rohschinken. Auch der zunehmende globale Jagdtourismus und der häufig damit verbundene Genuss von „exotischen“ Fleischspeisen wie beispielsweise Bärenspeck oder Bärenschinken war in den letzten Jahren für Krankheitsausbrüche beim Menschen verantwortlich. In Europa ereignen sich immer wieder TrichinelloseAusbrüche mit zahlreichen Erkrankungsfällen beim Menschen. So wurden in der EU im Jahr 2012 insgesamt 301 menschliche Erkrankungsfälle gemeldet, wobei die meisten Erkrankungen in Rumänien (149 Fälle), Lettland, Italien, Bulgarien, Litauen, Spanien und der Slowakei festgestellt wurden. Die Infektionsquellen waren fast ausschließlich Würste oder Fleischwaren von Wild- oder Hausschweinen, deren Fleisch nicht oder nur unsachgemäß auf Trichinen untersucht worden war.
Darm- und Muskeltrichinen Die ausgewachsenen Trichinen, die sogenannten Darmtrichinen, sind 1–4 mm lange, winzige Fadenwürmer mit einem Durchmesser von 0,03–0,05 mm. Die in der Muskulatur angesiedelten Larven, die sogenannten Muskeltrichinen, sind noch wesentlich kleiner und nur ca. 600–1300 µm lang. Es gibt mehrere Arten von Trichinen, wobei die Muskellarven der meisten Arten eingerollt in ovalen, zitronenförmigen, mikroskopisch kleinen Kapseln in den Muskelzellen liegen. Die Larven von Trichinella pseudoSeite 8
spiralis bilden keine Kapsel, weshalb sie im Quetschpräparat nicht nachgewiesen werden können.
Infektionen bei Tieren Wildtiere infizieren sich meist durch die Aufnahme von trichinenhaltigem Muskelfleisch lebender oder verendeter Säugetiere (z.B. Nagetiere). Nach der Aufnahme des trichinösen Fleisches werden die Muskeltrichinen im Magen durch die Verdauungssäfte aus der Muskulatur freigesetzt und entwickeln sich in der Dünndarmwand nach mehrmaliger Häutung innerhalb weniger Tage zu ausgewachsenen, geschlechtsreifen Darmtrichinen. Bald nach der Begattung beginnen die lebendgebärenden Weibchen mit dem Ausscheiden der Larven, den sogenannten Jungtrichinellen, wobei sie im Verlauf ihres Lebens, das ca. 4–6 Wochen dauert, bis zu 1600 Larven produzieren. Die Jungtrichinellen durchbohren die Darmwand und wandern über das Lymph- und Blutgefäßsystem in die gesamte Skelettmuskulatur, wo sie sich als Muskeltrichinen einkapseln und viele Jahre, teilweise mehrere Jahrzehnte, überleben können und infektiös bleiben. Der Entwicklungskreislauf schließt sich durch die Aufnahme infektiöser Muskeltrichinen durch einen neuen Wirt.
Trichinellose beim Menschen Beim Menschen ist eine Infektion mit TrichinellaLarven, im Gegensatz zu Tieren, bei denen sie häufig symptomlos verläuft, meist mit schweren Krankheitserscheinungen verbunden und kann, abhängig von der Infektionsdosis, bis zum Tod führen. Die Inkubationszeit beträgt – je nach Infektionsdosis und Schweregrad – zwischen 2 und 30 Tagen. Als krankmachende Dosis für den Menschen gelten ca. 70 Larven, das heißt, dass schon die Aufnahme von wenigen Gramm trichinösen Fleisches für eine Infektion ausreicht. Während der akuten Krankheitsperiode laufen beim Menschen zwei verschiedene Infektionsphasen ab: Die Darmphase beginnt etwa 2 bis 7 Tage nach dem Verzehr von trichinösem Fleisch mit Durchfällen, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen und dauert meist ca. eine Woche. In der anschließenden Wanderphase, in
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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
der die Trichinellenlarven in die quergestreifte Muskulatur einwandern, treten hohes Fieber, Muskelschmerzen und -steifheit, Schluck- und Atembeschwerden, Hautausschläge und die für die Trichinellose typische Schwellung der Augenlider auf. Die Wanderphase kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Therapeutische Maßnahmen sollten möglichst bald eingeleitet werden und sind nur während der Darmphase erfolgversprechend. Nachdem sich die Trichinen in der Muskulatur abgekapselt haben, tritt oft kein Therapieerfolg mehr ein.
Vorbeugung und Bekämpfung Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist die Untersuchung einer Fleischprobe in einem Labor. Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften muss das Fleisch von allen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, bevor es in Verkehr gebracht wird, auf Trichinen untersucht werden. Ausgenommen von der Untersuchungspflicht ist nur Fleisch, das für den Eigenverzehr verwendet wird. Aber auch in diesem Fall empfiehlt es sich, zum eigenen und zum Schutz der Familie, eine Fleischprobe zur Untersuchung einzusenden.
In der Steiermark wird nicht nur die Untersuchung von Wildschweinen kostenlos im Trichinen-Labor der Veterinärdirektion in Graz durchgeführt, sondern werden auch die notwendigen Einsendeutensilien unentgeltlich zur Verfügung gestellt, so dass vom Jäger nur die Einsendekosten zu tragen sind. Die Probenahme hat grundsätzlich durch eine speziell ausgebildete kundige Person zu erfolgen; nur wenn das Stück ausschließlich für den Eigenverzehr bestimmt ist, kann die Probe durch den Jäger selbst entnommen und eingeschickt werden. Die Proben werden gleich nach dem Eintreffen im Labor untersucht; bereits ca. 1,5 Stunden später liegt das Ergebnis vor. Der Befund wird dem Einsender entweder per E-Mail oder Telefax oder auch auf dem Postweg zugestellt. Eine wichtige Maßnahme, um einer Ausbreitung der Trichinellose vorzubeugen, ist die sachgerechte, unschädliche Entsorgung der Kadaver von Tieren, die Trichinenträger sein können. Diese Kadaver sollten keinesfalls verfüttert werden, wie auch Fuchskerne und anderes einheimisches Haarraubwild nicht als Luder oder Vogelfutter verwendet werden soll. Seite 9
jäger unter sich
Günter Pichlbauer Landesrettungsrat Österreichisches Rotes Kreuz
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Im Frühjahr erwacht die Natur wieder aus ihrer Winterruhe.
Dies hat nicht nur positive Aspekte. Auch die zu den Spinnentieren zählenden Zecken verstärken in dieser Jahreszeit ihre Aktivitäten. Zecken sind nicht unmittelbar ein Thema der akuten Ersten Hilfe. Aufgrund der Gefährlichkeit erscheint es mir aber wichtig, diese Problematik zu thematisieren.
F
ür uns im Jagdbetrieb ist ein Kontakt mit dieser Spezies unvermeidbar. Speziell die Steiermark zählt zu den Hochburgen dieser Spinnentiere. Die Zecken sind verantwortlich für zwei für den Menschen gefährliche Krankheitserscheinungen. Zum einen ist es die Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME genannt. Das FSME-Virus wird durch den Zeckenstich (fälschlicherweise als Zeckenbiss bezeichnet) übertragen. Die FSME-Viren befinden sind im Speichel der Zecke. Nach dem Stich können sie sofort in die Wunde übergehen. Auch wenn man eine Zecke sofort nach dem Stich entfernt, schützt dies nicht gegen eine Infektion. Allerdings erhöht sich bei längerer Verweildauer der Zecke das Risiko, sich mit weiteren Erregern zu infizieren. Das Virus greift das zentrale Nervensystem des Menschen an und kann in schweren Fällen zu Gehirn- und Rückenmarkentzündungen führen. Der einzige wirksame Schutz ist eine entsprechende Impfprophylaxe, die jetzt im Frühjahr bei diversen medizinischen Diensten (Hausarzt, Amtsarzt u.dgl.) angeboten wird. Die Impfung sollte alle 5 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre) erfolgen.
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Zum anderen ist die Borreliose eine ernstzunehmende Erkrankung, die durch Zecken übertragen wird. Die Borreliose wird von einem spiralförmigen Bakterium, dem „Borrelia burgdorferi“ ausgelöst. Da die Borrelien zunächst im Mitteldarm der Zecke vorkommen, dauert es eine gewisse Zeit, bis die Borrelien während des Saugvorganges in das Blut des Menschen gelangen. Hier gilt es also die Zecke so rasch wie möglich zu entfernen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ein charakteristisches Symptom bei einer Borreliose ist die Wanderröte. Diese ringförmige Hautrötung zeigt sich einige Tage bis Wochen nach einem Zeckenstich rund um die Einstichstelle. Allerdings kann diese Hautrötung auch ausbleiben. Seite 10
Im frühen Stadium einer Borreliose können neben der Wanderröte auch Abgeschlagenheit, Fieber und Kopfschmerzen beobachtet werden. Man kann sich mehrfach infizieren und auch mehrere Borreliosen verschiedener Stadien gleichzeitig haben. Es gibt derzeit keine Impfung gegen Borreliose. Beim Auftreten erster Anzeichen ist eine medizinische Abklärung unvermeidlich. Erste Hilfe • Im Vordergrund steht das rasche und richtige Entfernen der Zecke. • Man sollte Zecken ganz vorsichtig mit einer feinen Pinzette, einer speziellen Zeckenzange oder Zeckenkarte (in Apotheken erhältlich) entfernen. • Dabei setzt man dicht über der Haut an und zieht bzw. hebelt die Zecke vorsichtig heraus. Ein Ausquetschen der Zecke ist zu vermeiden. • Wenn der Kopf der Zecke abreißt und stecken bleibt, beobachten, ob sich die Stelle entzündet. Falls ja, auf jeden Fall zum Arzt gehen. • Von allen anderen weitläufig verbreiteten Methoden, auf die ich hier bewusst nicht näher eingehen möchte, ist dringend abzuraten. Bei diesen Methoden findet ein Todeskampf der Zecke statt. Dadurch gelangen noch mehr Viren bzw. Bakterien in die menschliche Blutbahn. • Nach dem Entfernen ist es notwendig, die Einstichstelle gründlich zu desinfizieren. Ich wünsche einen guten Start in das neue Jagdjahr und verbleibe mit einem kräftigen Weidmannsheil! Ihr Günter Pichlbauer
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Aufregung um bleifreie Büchsenpatronen Stellungnahme zur Rubrik „Jäger unter sich“ in der Ausgabe 1, Herbst/Winter 2014, des Informationsmagazins „Der Steirische Aufsichtsjäger“
Z
u meinem Artikel „Aufregung um bleifreie Büchsenpatronen“ wird auf derselben Seite der leider sehr polemische Kommentar des Dr. Zakrajsek gebracht.
entsprechenden Schlüsse ziehen!) Nun ist wohl nicht anzunehmen, dass wir Jäger die übrigen 98½ % der Bevölkerung davon überzeugen können, dass der Verzehr von Wildfleisch doch nicht schädlich ist.
Ich möchte dazu festhalten und unterstreichen, was ich geschrieben habe:
Und das bei unterschiedlichen Gutachten! Natürlich gibt es Untersuchungen, dass mit bleihaltigen Geschossen erlegtes Wild bedenkenlos gegessen werden kann, aber es gibt auch zahlreiche Studien, die belegen, dass gesundheitliche Schäden zu erwarten sind. Es ist daher bedeutungslos, wer nun Recht hat.
• Ich bin überzeugt, dass es berechtigte Bedenken gibt – das habe ich auch angeführt! –, aber ich habe in der Einleitung auch die häufigsten wenig hilfreichen „Gegenargumente“ genannt. • Ich habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bleihaltige Büchsengeschosse einen erheblichen Entwicklungsvorsprung haben und die bleifreie Munition derzeit mit großem Engagement weiterentwickelt wird. • Ich habe betont, dass es auch in der Vergangenheit auch mit bleihaltigen Büchsengeschossen keine restlose Zufriedenheit gegeben hat, diese aber bei den bleifreien Büchsenpatronen mehr und mehr zunimmt. • Ich habe eindeutig auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass wir – um einem Verbot zuvorzukommen – ausreichend lange Übergangsfristen brauchen. Alle diese Feststellungen haben also nichts mit „Bleihysterie“ zu tun! Es ist Faktum, dass in auflagenstarken Tageszeitungen die Warnung des Deutschen Instituts für Risikobewertung wiedergegeben wurde, dass schwangeren Frauen und Kindern vom Verzehr von Wildfleisch unbedingt abzuraten ist. (Alle anderen Menschen werden wohl auch für sich ihre
Artikel von Dr. Jürgen Siegert
Der Konsument glaubt nicht uns Jägern, wenn wir den Standpunkt, mit bleihaltigen Geschossen erlegtes Schalenwild könne bedenkenlos verzehrt werden, vertreten. Vor allem aber im Zweifel folgt er den Berichten der Tageszeitungen. Daher ist meine Überlegung recht klar: Es ist jagdpolitisch unklug, einen Standpunkt zu verteidigen, den man der breiten Öffentlichkeit nicht vermitteln kann. Ich bin überzeugt, dass er sich auf Dauer nicht halten lässt. Es geht auch nicht um die Frage, ob es Bleihysterie ist, sehr wohl aber sollte klar sein, dass man diese nicht heilen kann, sondern zweckmäßigerweise die Jäger entsprechend handeln sollten. Die einzig wirklich sinnvolle Überlegung kann meines Erachtens nur sein, das Problem positiv zu sehen und mit möglichst langen Übergangsfristen der Industrie die nötigen Vorgaben für die Entwicklung optimaler Geschosse zu machen. Als Jäger sollten wir die Überzeugung vermitteln, dass wir bereit sind, neue Erkenntnisse anzunehmen, und nicht eine Jagd verteidigen, die nicht zeitgemäß ist oder so erscheint.
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jagderlebnis
Hubertus hat
Foto: Š Photohunter - Fotolia.com
Eigentlich sollte es fßr mein Mäderl nur ein Rehansitz werden, doch wie es im Leben oft so ist, kam alles anders als gedacht.
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entschieden! S
ie saß mitten im Revier, ich setzte mich an der gegenüberliegenden Seite vom Revier ca. 1 km entfernt bei den zwei Teichen an und wollte auch beobachten, ob Wildenten ziehen.
Spektiv und Fotoapparat lagen neben mir und mein Jagdterrier stupste mich ständig an, da sich vermutlich etwas im Hochsitz eingenistet hatte. Langsam wurde er mir lästig, sodass ich ihn anleinte. Um 19.00 Uhr informierte mich mein Mäderl ganz aufgeregt, dass es ein Kahlwildrudel und einen 16-Ender in meiner Richtung hinter dem Berg austreten sah. Ihre Worte überschlugen sich vor Aufregung: „Komm schnell herauf, am Stremeracker steht ein starker Hirsch.“ Meine Antwort: „Bis ich da oben bin, ist der längst über alle Berge.“ Wie Frauen so sind, sie hat nicht lockergelassen und ich begann dann meinen Rucksack zu packen, wurde dabei immer schneller, bis ich es plötzlich doch ganz eilig hatte. Runter vom Sitz, hin zum Auto und rauf Richtung Berg. Am Hinterhang parkte ich mein Auto in einem Waldweg, sprang mit Gewehr und Fernglas heraus und eilte mit großen Schritten im Wald den Hügel hinauf. Da ich sportlich nicht in Höchstform bin, dachte ich mir, ich darf mich nicht verausgaben, damit ich oben noch genug Puste habe. Nach Luft ringend endlich oben angekommen, pirschte ich so ca. 20 m vom Waldrand entfernt in die besagte Richtung, bis ich an einer kleinen Lichtung ankam, wo ich dann das Kahlwildrudel erblicken konnte. Tief Luft holend durfte auch ich diesen gewaltigen Anblick erleben: Einen Brunfthirsch, wie man ihn nur von Bildern kennt!
Dass es ein 16-Ender war, hatte mir mein Mädchen schon berichtet; also habe ich die Enden nicht mehr gezählt. Die Entscheidung musste rasch fallen und sie fiel mir auch gar nicht schwer: Vor mir stand ein alter, reifer Brunfthirsch, so einen hatte ich in freier Wildbahn noch nicht gesehen. In größter Eile suchte ich nach einer Gewehrauflage, doch das Einzige, was ich fand, war ein Baumstumpf im Dreck. Ein rascher Bauchfleck wie in jungen Jahren, das Fernglas auf den Stumpf gestellt, und fertig war sie, die Auflage. Was Besseres gab es nicht, und dann war da noch dieses Fadenkraut vor mir, das mir gar nicht gefiel, da es den Hirsch halb verdeckte. Wie Hubertus es wollte, zog der Hirsch dem Brunftrudel langsam nach, und da war sie dann, meine Chance – eine kleine Lücke im Gras, und dann brach schon der Schuss.
Der Hirsch sprang vorne hoch, drehte sich auf den Hinterläufen 90° von mir weg, machte zwei oder drei Fluchten und schließlich überschlug er sich auch noch, als er mit seinem starken Geweih in den weichen Boden einfuhr. Nachdem die Bühne leer war, griff ich langsam nach dem Fernglas, um damit den „Stremeracker“ abzusuchen, und da lag er dann in einer Entfernung von 150 m im freien Feld. Wahrscheinlich habe ich gerade meinen Lebenshirsch erlegt und mein Mäderl, das von seinem Hochstand aus ca. 400 m Entfernung zusah, konnte das Erlegen des Hirsches live miterleben.
Viele Gedanken liefen mir durch den Kopf, also auch die Altersmerkmale: knochiges Haupt, tief sitzende Rosen, starker überhängender Träger, eckiger Schlögel, Vorderläufe fast in der Mitte, starker Brustkorb, langes, breites Haupt …
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Lucius
Jagdgesetznovelle 2014:
Ein Trauerspiel
E
s hat den Anschein, dass es der Landesjägerschaft mangels anderweitiger sinnvoller Beschäftigung ein Bedürfnis ist, alle zwei Jahre das Jagdgesetz zu novellieren. Erschreckend bei der neuesten Novelle ist der Dilettantismus, die Überschätzung der Möglichkeiten und vor allem, dass nicht einmal im Ansatz irgendeine der dringend notwendigen Reformen angegangen wurde, die für die Akzeptanz der Jagd in der Öffentlichkeit so wichtig wären. Ich rede nicht von der gesetzlich notwendigen Anpassung an die Gemeindereformen, die rechtlich-technisch sauber durchgeführt wurde, ich rede auch nicht davon, dass die neue Rechtschreibung Eingang in das Gesetz gefunden hat – wahrlich ein fundamentaler Fortschritt. Auch nicht davon, dass die Sprache jetzt geschlechtsneutral abgefasst wurde, ein Umstand, der für viele Jäger vielleicht schon eine Revolution darstellt. Es ist aber immer noch besser als bei der letzten Novelle; da wurden die deutsche Grammatik und Sprache in einem derartigen Ausmaß vergewaltigt, dass man nur so staunte. Ein Zitat aus dem Schreibwerk, das Goethe und Schiller nicht klarer auszudrücken vermocht hätten: „… soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form“. Eine völlig absurde Erklärung, denn die deutsche Sprache ist sehr präzise und unterscheidet genau zwischen männlich und weiblich, ihre Regeln kann man nicht „par ordre du Mufti“ außer Kraft setzen. Der Dilettantismus zeigt sich am besten bei der leidigen Diskussion um die Paragraphen 34 und 35, die die Befugnisse der Aufsichtsjäger regeln. Es ist allgemein bekannt,
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dass, bevor solche Novellen formuliert werden, im Vorfeld das politisch Machbare abgeklärt werden muss. Dieser Schritt wurde in diesem Fall leichtfertig übergangen, zudem wurde das Thema durch vorlaute und entbehrliche Äußerungen von Landesrat Seitinger noch angeheizt. Infolge der ausufernden Diskussion suchte der Politiker Schuldige – eine allseits beliebte Methode, eigene Fehler zu vertuschen. Zudem war der Landesjägermeister samt Stellvertretern und Vorstandsmitgliedern der Landesjägerschaft in der Diskussionsphase wie vom Erdboden verschluckt. Man muss, angesichts solchen Benehmens, den Sinn der gesetzlichen Interessenvertretung, deren teure Zwangsmitglieder alle Inhaber eines Jagdscheines sind, ernsthaft hinterfragen. Jetzt zu der eingangs angesprochenen Überschätzung der Möglichkeiten, im konkreten Fall zur Erweiterung der Befugnisse der Bezirksjägermeister. Im Vorfeld hatte der Bezirksjagdausschuss von Leoben die Königsidee, unbelastet von rechtlichem Wissen und der politischen Umsetzbarkeit seiner Idee, die Parteienstellung der Bezirksjägermeister in jagdlichen Verfahren zu fordern, was unverständlicherweise bei der Hauptversammlung einstimmig beschlossen wurde. Jetzt fragt man sich als einfacher Jäger, mit welcher Berechtigung die Jägermeister die Parteienstellung anstreben. Sie sind keine neutralen Personen, sondern Lobbyisten für die Jagd. Eine spezielle Ausbildung haben sie, anders als z.B. die Amtssachverständigen, nicht, im Gegenteil, abgesehen vom Besitz einer gültigen Jagdkarte, ist eigentlich nur die Mitgliedschaft im Jagdschutzverein notwendig, um alle Voraussetzungen für den Posten des Bezirksjägermeisters vorzuweisen. Alle Waldeigentümer können nur froh sein, dass diesem Begehren nicht nachgekommen wurde. Für die Zukunft wäre zu fordern, dass
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Nur ein paar Beispiele: Es würden ohne Zweifel die meisten Jäger ein Gesetz befürworten, dass ausgewilderte Fasanen nicht im selben Jahr geschossen werden dürfen. Nur die Züchter und ein paar Tötungsfanatiker, die von dem Abschießen, von Jagd kann ich in diesem Zusammenhang nicht sprechen, solch frisch ausgesetzter Vögel nicht lassen können, wären gegen solch ein Gesetz. Oder der Paragraph 60, betreffend den Abschuss von Hunden und Katzen. Der Abschuss von Haustieren gehört vollkommen verboten. Es gibt wohl auch nur eine geringe Zahl von Jägern, die auf die Erfüllung dieses Paragraphen bestehen (wie würden sie reagieren, wenn jemand auf ihren Waldi oder Hasso schießen würde?) und damit Jagd und Jägern ernsthaft schaden. Das gibt Schlagzeilen in den Medien, wenn wieder einmal jemand Nachbars Katze geschossen hat!
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Zuletzt noch ein paar Worte zu den verabsäumten Reformen. Es ist dringend überlebensnotwendig, dass Reformen der Jagd gesetzlich umgesetzt werden, die sicher auch von der großen Mehrheit der Jäger mitgetragen und der Öffentlichkeit zeigen würden, dass die meisten Jäger nicht so sind, wie sie oft plakativ dargestellt werden.
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Bezirksjägermeister eine konkrete einschlägige Ausbildung vorweisen müssen, z.B. als akademische Jagdwirte. Die Zeiten, in denen Laien in diese Posten gehoben wurden, sollten vorbei sein.
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Um die Jagd aus solchen Aufregungen herauszuhalten und zum Schutz der überwiegenden Mehrheit der anständigen Jäger, muss das gesetzlich verboten sein. Es gibt auch kein Argument für die Tötung von Katzen. Die Begründung, dass sie einen Schaden anrichten, weil sie hin und wieder ein paar Singvögel fangen – immerhin wilde Vögel und nicht für die „Jagd“ gezüchtete und in Schachteln gelieferte –, ist genauso paranoid wie die Forderung von extremen Vogelschützern, die fordern, dass Katzen Glöckchen tragen sollten, um die Vögel zu warnen. Leider sind wieder viele Chancen, die Jagd moderner zu gestalten, der Öffentlichkeit ein positives Bild der Jagd zu vermitteln, vergeben worden. Wieder haben die Funktionäre der Jägerschaft versagt und wollen verblendet weiterwursteln wie gehabt. Jetzt hätten wir noch die Möglichkeit, von uns aus zu handeln, zu zeigen, dass die Jäger ganz anders sind als in den Medien aufgezeigt. Aber da bräuchte es ein Umdenken im Vorstand der Landesjägerschaft und in den Bezirksjagdausschüssen, da bräuchten die Funktionäre Mut, um Reformen anzugehen, und das ist zurzeit nicht zu erwarten. Dieser Artikel widerspiegelt die persönliche Meinung des Autors.
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Heinz Pretterhofer
Die Stmk. Berg- und Naturwacht und der Steirische Aufsichtsjägerverband gehen gemeinsame Wege im Naturschutz.
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eit mehr als 60 Jahren setzen sich (derzeit 2050) Berg- und Naturwächter in der Steiermark für den Schutz der Natur und der Umwelt ein, um die Natur als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten. Die Steiermärkische Berg- und Naturwacht wurde 1977 als Körperschaft öffentlichen Rechtes eingerichtet, um die Behörden bei der Überwachung der landesrechtlichen Vorschriften zum Schutze der Natur zu unterstützen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden Anwärter von der nach dem Wohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid zum Berg- und Naturwächter bestellt. Sie erhalten einen Dienstausweis und ein Dienstabzeichen ausgehändigt. Sie sind Aufsichtsorgan jener Bezirksverwaltungsbehörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sie tätig sind, und unterliegen deren Weisungen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind Berg- und Naturwächter mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet. Personen, die sich einer strafbaren Handlung auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes verdächtig oder schuldig gemacht haben, können von Berg- und Naturwächtern angehalten und abgemahnt werden. Wenn notwendig, können verdächtige Personen zur Ausweisleistung verhalten und kann gegen sie Anzeige erstattet werden. Bei Betreten von Personen auf frischer Tat oder bei Vorliegen eines begründeten Verdachtes einer Verwaltungsübertretung oder bei Gefahr im Verzug können private Grundstücke betreten werden (keine Gebäude). Weiters haben Berg- und Naturwächter die Befugnis, Gepäckstücke, Behältnisse und Fahrzeuge nach Gegenständen zu durchsuchen und vorläufige Beschlagnahmen durchzuführen. Zu ihren Pflichten gehören u.a. die Überwachung der Einhaltung der vom Land Steiermark erlassenen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes und die laufende Fortbildung. Die Stmk. Berg- und Naturwacht bietet ihren Mitgliedern zusätzlich Möglichkeiten, in weiteren – über ihr eigentliches Aufgabengebiet als Aufsichtsorgan hinausgehenden – Bereichen tätig zu werden.
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230 Berg- und Naturwächter sind vereidigte Gewässeraufsichtsorgane; sie tragen zum Schutz des Wassers und zur Sicherung der Reinhaltung der heimischen Gewässer bei. Von unseren ausgebildeten Schlangenexperten werden,
nach Alarmierung durch die Landeswarnzentrale, heimische Schlangen am Auffindungsort sichergestellt. Hügelbauende Waldameisen tragen zur Erhaltung des ausgewogenen Ökosystems Wald bei. Häufig kommt es vor, dass Ameisen an ungünstigen Stellen – wie entlang von Straßen bzw. in Gärten – bauen oder durch Hausbau, Kahlschlag im Wald, Umwandlung von Wald in Ackerflächen gefährdet werden. Um ein gefahrloses Weiterbestehen dieser Ameisenbauten zu sichern, sind Rettungsumsiedelungen notwendig. Der Steirische Aufsichtsjägerverband und die Stmk. Berg- und Naturwacht wollen in Zukunft zum Schutz der Natur verstärkt im Bereich Aus- und Weiterbildung zusammenarbeiten. Als ersten gemeinsamen Schritt gibt es jetzt für Aufsichtsjäger die Möglichkeit, mit einer eigens auf ihre Vorkenntnisse ausgerichteten Ausbildung, die erforderlichen Fähigkeiten zur Bestellung zum Berg- und Naturwächter zu erwerben. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann auf Grund der fachlichen Eignung von Aufsichtsjägern von der Erfüllung der einjährigen Anwartschaft teilweise oder zur Gänze absehen. Kurzbiografie Heinz Pretterhofer Geboren in Breitenau am Hochlantsch; nach der Pflichtschule die HTL für Maschinenbau und Hüttentechnik in Leoben absolviert. Jahrzehntelang bei der Firma Veitsch Radex in unterschiedlichen Bereichen beschäftigt und zuletzt eine Beratertätigkeit ausgeführt. Ich bin verheiratet und habe zwei erwachsene Söhne. Seit 1988 bei der Stmk. Berg- und Naturwacht als Mitglied und seit 2009 als ehrenamtlicher Landesleiter tätig. Als Jäger bin ich erst in den letzten Jahren aktiv, da während der Berufstätigkeit, neben der Familie, zu wenig Zeit für die Jagd war. Meine Hobbys sind neben der Jagd das Wandern und mittelschwere Klettersteige. Mit dem Motto „Aufklären – Pflegen – Überwachen“ leisten wir mit unseren Aufgaben und Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Artenschutzes und des Schutzes unserer Gewässer.
Blick über den Jägerzaun Die Onlineausgabe der luxemburgischen Zeitung „L´essentiel“ vom 16. Jänner 2015 berichtet unter dem Titel „Die Jäger erzählen Schauermärchen“, dass die Regierung die Jagd auf Fuchs und Wildschwein verboten hat. Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg hat beschlossen, dass die Fuchsjagd ab April für ein Jahr verboten wird und auf Wildschweine im Wald zwischen März und April sechs Wochen lang nicht geschossen werden darf. Der Luxemburgische Jagdverband und die Landwirtschaftskammer haben im Vorfeld gegen diese Verbote heftig protestiert und argumentiert, das komplette Verbot der Fuchsjagd sei überflüssig und verantwortungslos, da die Ausbreitung von Fuchsbandwurm und Tollwut zu befürchten sei und außerdem geschwächte Tiere leidvoll sterben würden. Der Staatssekretär im Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur, Camille Gira, verteidigt die Maßnahme mit ethischen Normen und führt an, dass es keine Gründe mehr gäbe, auf den Fuchs zu schießen. „Wir essen ihn nicht, wir benötigen sein Fell nicht und die Tollwut ist nicht mehr in Mitteleuropa.“ Die Politik der Regierung sei, dass es im 21. Jahrhundert gute Gründe geben müsse, um Tiere zu
schießen. Außerdem lägen Studien vor, die besagten, dass sich die Fuchsbestände vergrößerten, wenn auf sie Jagd gemacht würde. Der Wildsachverständige Karl Sauer postet dazu, dass jährlich gerade einmal maximal 20 Menschen an Fuchsbandwurm erkranken und an Tollwut keine, am Hantavirus jedoch bis zu 2.000 Menschen. Dieser Virus wird durch Mäuse übertragen – Symptome wie bei Ebola. Die Füchse halten die Mäuse in Schach, da ein Fuchs täglich bis zu 18 Mäuse frisst und gut 80 % seiner Nahrung aus Mäusen bestehen. Ergänzend ist dazu noch zu bemerken, dass die Reduktion der Mäuse durch Füchse dem wesentlichen Schaden durch Mäusefraß an Jungpflanzen und Laubholz-Wurzeln entgegenwirkt. In „Mäusejahren“ kann der Verbiss durch Mäuse höher sein als durch Wild. Schreiben Sie uns Ihre Meinung dazu an: bruno.pflueger@aon.at.
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Foto: Mothwurf/Toni Muhr
Foto: Spieth-Wensky
Foto: Wenger
Trachten - Trummer Dietersdorf am Gnasbach 76 8093 St. Peter a.O.,Telefon: 03477/3150 Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag 9:00–18:00 Freitag 9:00–19:00 Samstag 8:00–13:00
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Foto: Mothwurf/Toni Muhr
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Botanik
Die Benjeshecke
Benjeshecken (nach dem Heckengärtner Hermann Benjes benannt) dienen der Vernetzung von Lebensräumen in der oftmals kahl gewordenen Landschaft. von einer Hecke zur nächsten, um Deckung zu bieten. Windbrechend in der Hauptwindrichtung, wirken jedoch Hecken in Windrichtung gezogen ähnlich wie ein Windkanal. Ein buchtiger Aufbau mit Nischen und vorstehenden Heckenanteilen beugt dieser negativen Wirkung vor.
Vorteile der Benjeshecke Artikel von Birgit Rosenkranz
Vögel, Insekten, Amphibien und Säugetiere wie Igel, Marder, Hase, Fuchs, Dachs, Rebhuhn, Fasan und viele mehr profitieren davon. Sie nutzen die vielgestaltige Feldhecke als Rückzugsraum. Große Bedeutung erlangt die Hecke ebenso als Futterquelle sowie als Schutz vor Kälte, Wind und Hitze. Vernetzt angelegte Benjeshecken zeigen landschaftsgestaltenden Charakter und leisten einen wichtigen Beitrag in der Erhaltung der regionalen Artenvielfalt. So tragen auch wir Jäger durch unseren gezielten Einsatz Verantwortung für die Biotope des Niederwildes und werden dadurch auch unserer Rolle als Naturschützer gerecht. Benjeshecken bieten auch Vorteile für die Landnutzung. Als Windbrecher verringern sie die Bodenerosion. Es entstehen wachstumsfördernde Warmzonen und im Windschattenbereich günstige kleinklimatische Verhältnisse. Der Boden und die Pflanzen trocknen weniger schnell aus, Feuchtstellen bilden sich und Tau tritt im Windschatten häufiger auf. Auch für die Regulierung der Feldmauspopulation bringt die Feldhecke einen bedeutenden Beitrag. Eine bestehende Benjeshecke bietet den Feldmausjägern wie Mäusebussard, Eulen, Fuchs und Wiesel Deckung. Feldmäuse sind auf offener Landschaft zu Hause, in Hecken finden vorwiegend Hasel-, Spitz- und Waldmaus gute Lebensbedingungen.
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Überlegungen vor dem Anlegen einer Benjeshecke Die zur Verfügung stehende Fläche muss nach Hauptwindrichtung, Feuchtstellen (sind gut nach starkem Regen ersichtlich) und bereits bestehenden Lebensräumen (z.B. Waldrand, Feldholzinseln) beurteilt werden. Ziel ist immer, eine Lebensraumvernetzung anzustreben, d.h. vom Waldrand in die Landschaft die Hecke ziehen oder
Ein Vorteil der Benjeshecke ist die kostengünstige Anlage. Als Grundmaterial wird für die Benjeshecke Gehölzgestrüpp benötigt, idealerweise Hartholzgestrüpp, wenig Nadelhölzer, da damit der Boden übersäuert und die Verrottung schneller vonstattengeht. Weichholzgestrüpp sollte wegen der schnelleren Verrottung ausgleichend etwas höher aufgeschlichtet werden. Bei vielen Pflegemaßnahmen fällt Gehölzgestrüpp im Revier an und sollte bei entsprechender Vorplanung in ausreichender Menge bereitstehen. Standortgerechte Strauchgehölze können im eigenen Revier gewonnen werden und dienen dazu, den so wichtigen Sträuchern (Pfaffenhütchen, Hartriegel, Heckenrose u.v.m.) in der Hecke einen entscheidenden Vorsprung zu gewähren.
Anlage der Benjeshecke Das Gehölzgestrüpp wird auf dem dafür vorgesehenen Geländestreifen 2 m in der Breite und etwa 1,5 m hoch errichtet (in gebirgigeren Gebieten benötigen die gepflanzten Sträucher möglicherweise etwas länger Schutz durch geschlichtetes Gestrüpp, so dass dort auch mehr als 1,5 m Höhe sinnvoll wäre). Dafür wird die Hälfte des verfügbaren Materials verwendet. Mit dem dicken Ende nach unten ergibt sich so die Heckenschräge von selbst. Günstig ist es, die dicken Enden leicht zur Mitte der Heckenhälfte zu schlichten, damit ein Hängenbleiben durch vorbeifahrende Fahrzeuge vermieden werden kann. Dann wird entlang der Heckenmitte alle 1,5–2 m ein Pflanzloch ausgehoben und mit standortgerechten Heckenpflanzen bepflanzt (werden zum Schutz jeweils bis zum „Hals“ mit locker geschichtetem Feingestrüpp umgeben – zum Erhalten eines feuchteren Bodenmilieus). Um den Heckenpflanzen einen ausreichenden Schutz vor Wildverbiss zu bieten, wird nun auf der anderen Seite der gepflanzten Sträucher eine weitere Gestrüppbarriere (2 m breit und etwa 1,5 m hoch) mit der noch vorhandenen anderen Hälfte des Gestrüppes in der bereits erwähnten Vorgangsweise aufgeschichtet. Beide Enden der Benjeshecke werden mit Gehölzgestrüpp geschlossen, um gerade in dieser Anfangsphase einen Rundumschutz zu gewährleisten. Diese Art der Anlage bedarf keiner zusätzlichen Schutzvorrichtung.
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
In Bereichen, die von Spaziergängern frequentiert werden, könnte eine angebrachte Infotafel aufklärend wirken. Durch die Mithilfe des Gehölzgestrüppes schafft man nun sehr rasch einen wertvollen Schutzraum, eine Nahrungsquelle für rindennagende Tierarten und eine Aufsitzmöglichkeit für Vögel. Damit gelangen durch den Kot der Vögel geeignete Pflanzensamen in den Bereich der Hecke. Durch die lockere Schlichtung und das feuchte Bodenmilieu wachsen die geeigneten Samen an und bilden mit der Zeit die zukünftige Feldhecke.
Integrieren von Kleinbiotopen Um weiteren Pflanzen und Tieren gute Lebensbedingungen zu gewähren, können zusätzliche Kleinlebensräume in den Verlauf der Hecke eingebaut werden. Lesesteinhaufen bieten die Möglichkeit, bleibende größere Hohlräume zu schaffen (mit der Gesamtgröße über 1 m groß bedarf es hier schon einiger Lesesteine). Wasserstellen sollten dort vorhanden sein, wo im Umkreis von 500 m weder Bach noch Feuchtstellen bestehen (Faustregel: alle 500 m). Geeignete Stellen lassen sich durch aufmerksames Taxieren vor der Heckenanlage bei Trockenheit und nach Starkregen ermitteln (ständige Nassstellen, Pfützenbildung). Auch ein Holzrotteplatz findet im Heckenbereich seine Liebhaber. Neben Insekten, Specht und Igel wird auch der Dachs dort immer wieder zu finden sein. Große Holzstücke oder Wurzelstöcke bieten so für bis zu 15 Jahre einen besonderen Biotoplebensraum. Die Wurzelstöcke sollten auf feuchter, nackter Erde liegen, die vor deren Ablage mit einigen Eimern Walderde „geimpft“ wurde. Regelmäßiges Nachlegen von Verrottestücken verlängert die Biotoplebensdauer. Sonderbiotope sollten in den Heckenbereich gut eingebaut sein, gut geschützt vor neugierigen Blicken. Zur bisherigen Heckenbreite von 4 m wird noch nach beiden Seiten jeweils 1 m Saumzonenbreite dazugerechnet, so dass die Gesamtbreite der Feldhecke 6 m betragen wird. Neben dem Erhalten einer artenreichen Krautvegetation (bei regelmäßiger Pflegemahd aber wegen der Bodenbrüter erst nach dem 15. Juli) gewährt
die Saumzone auch Schutz vor chemischen Mitteln, die auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen Verwendung finden.
Pflege der Benjeshecke Fehlen Pflegemaßnahmen, setzen sich mit der Zeit dominante Sträucher (z.B. Schlehdorn, Hasel) durch, verdrängen die übrigen Heckensträucher und eine Baumhecke entsteht. Auch das komplette Auf-den-Stock-Setzen der gesamten Hecke wirkt sich nachteilig aus, da stabilisierte Lebensräume zerstört werden und auch keine Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sinnvoller ist es, nach etwa 10 Jahren Pflegemaßnahmen zu tätigen. Hierbei empfiehlt es sich, in den Wintermonaten die dominanten Gewächse (wie Esche, Hasel, Schlehe, Weißdorn) in Teilabschnitten von etwa 20 m auf den Stock zu setzen (Abschneiden in 20 cm Höhe über dem Boden). Das gewonnene Material wird wieder zu einer Gestrüppbarriere über den Abschnittflächen aufgeschlichtet. In den Kleinbiotopbereichen muss dabei behutsam gearbeitet werden. Auch empfindliche oder seltene Heckensträucher werden mit Fingerspitzengefühl bearbeitet. Im kommenden Jahr wird nun der nächste Teilabschnitt bearbeitet. Verteilt man die Pflegeabschnitte überlegt, so entsteht ein stufiger Aufbau der Hecke. Nur einzelnen Bäumen ist es an wohlüberlegten Stellen (Wegkreuzungen) gestattet, zur vollen Größe heranzuwachsen. So kann der beabsichtigte Heckencharakter erhalten bleiben. Den Überblick über bereits erfolgte und geplante Pflegemaßnahmen könnte ein eigens angelegtes Heckenbuch gewährleisten.
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Botanik Der Wildacker und Wildäsungsflächen gewinnen immer größere Bedeutung als aktive Wildschaden-Vorbeugung Martin Schmidt Jahrgang 1979; aufgewachsen in einer Landwirtschaft südlich von Graz, Abschluss der Landwirtschaftlichen Fachschule AltGrottenhof, beruflich selbstständig mit der Fa. Wildacker.at und unselbstständig tätig in der IT-Abteilung einer Versicherung, wohnhaft in Steindorf/Zwaring, Jagdprüfung 2000, Aufsichtsjägerprüfung 2001, verheiratet und Vater von zwei Söhnen.
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er Druck und der Stress für unsere Wildtiere werden immer größer, die Lebensräume schrumpfen oder werden eingeengt. Die Freizeitaktivitäten werden ständig mehr und erreichen jetzt Bereiche, die bis dato noch verschont wurden. Auf der anderen Seite kommt der Druck aus der Land- und Forstwirtschaft. Wo hat unser Wild da noch Platz?
Welche Überlegungen sind grundsätzlich für einen Wildacker von Bedeutung? n Habe ich eine Fläche auf einem geeigneten Standort? n Wie kann ich die Fläche bearbeiten? n Wie sieht der Boden aus (PH-Wert und Nährstoffversorgung)? n Für welche Wildarten benötige ich welches Saatgut?
Hier sind jetzt wir Jäger, aber auch die Landwirte gefragt, um aktiv gegenzusteuern bzw. um Flächen zu schaffen, die nicht im Einzugsgebiet vom Massentourismus und Freizeitstrecken liegen, Flächen, auf denen das Wild sich wohl und sicher fühlt. Aber auch die Bejagung hat hier einen hohen Stellenwert.
Bei der Wahl der Fläche und des Standortes ist darauf zu achten, dass es ausreichend Licht auf der Fläche gibt, die Beschattung sollte unter 40% liegen. Zwei Leitsätze für die Flächenwahl liegen mir besonders am Herzen:
„WILDÄCKER SOLLEN UND MÜSSEN AUCH RUHEZONEN SEIN UND DÜRFEN NICHT NUR ZUR ABSCHUSSERFÜLLUNG DIENEN.“ Unsere persönliche Erfahrung hat uns gezeigt, dass es nicht sinnvoll ist, auf den Wildäckern zu jagen; vielmehr dienen uns diese Flächen zur Beobachtung, um zu sehen, was hier los ist. Das Wild kommt früher und mit mehr Vertrauen auf diese Flächen als vorher. Wildäcker sollen dem Wild vor allem als Äsungs- und Ruhezone dienen. Bejagt werden lediglich die Wechsel zu den Wildäckern. Die einzigen Ausnahmen sind der reife Bock und der Brunfthirsch; diese werden auch auf dem Wildacker erlegt, wobei es sich hier aber lediglich um 2 bis 3 Abschüsse im Jahr handelt und diese somit keine starke Gewichtung haben. Seite 20
Wildacker.at Gegründet 2007, Beratung und Planung im Zusammenhang von Wildäsungsflächen, Herstellen von Wildäsungsmischungen für Wildäsungsflächen, 2009 Erweiterung der Produktpalette um den Bereich Revierbedarf, 2012 Erweiterung der Produktpalette um den Bereich DDoptics Qualitätsoptiken, entwickeln von neuen Mischungen in Zusammenarbeit mit vielen Revieren. Derzeit werden Kunden im In- und Ausland wie z. B. Forstverwaltung Esterhazy, Hofmannsche Forstverwaltung, Forstverwaltung Prinzbach, Testrevier der Deutschen Jagdzeitung uvm. von uns beliefert.
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
„Es kommt nicht auf die Größe eines Wildackers an, sondern auf die Attraktivität.“ „Viele kleine Flächen, die über das Revier verteilt sind, bringen mehr als eine große.“ Die Flächen sollten auch mit Maschinen bearbeitbar sein, um diese pflegen zu können; ansonsten verwildern die Flächen meist sehr schnell und geraten dann wieder in Vergessenheit. Bei der Vorbereitung des Bodens sollte auch darauf geachtet werden, dass man evtl. Baumstöcke und Steine entfernt, damit man auch den Pflug, die Egge und eine Sämaschine einsetzen kann. Kleine Flächen können natürlich auch von Hand eingesät und gepflegt werden. Sollte die Fläche erstmalig bestellt werden, so kann es zu einem Ausfall der Leguminosen kommen, da im Bodenleben noch keine bzw. nur eine sehr geringe Anzahl an Knöllchenbakterien vorhanden ist (auf die richtige Saatgutwahl achten). Der Boden sollte mit einer Bodenprobe analysiert werden, um einen Einblick bezüglich des PH-Werts und der Nährstoffversorgung zu erhalten.
Für verschiedene Wildarten gibt es verschiedene Wildackermischungen. Das Reh als „Konzentratselektierer“ benötigt eine andere Zusammensetzung wie der Rothirsch als „Intermediärtyp“ oder das Niederwild. Das Äsungsangebot sollte grundsätzlich über das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Dies kann nur durch eine gute Zusammensetzung aus verschiedenen Saaten erreicht werden. Es gibt in jeder Mischung sogenannte Deckfrüchte, die als Erste anwachsen und schnell Masse bringen, sodass die anderen Saaten unter dem Schirm in einem „Kleinklima“ heranwachsen können. Eine solche Saat wäre z.B. Buchweizen; dieser wächst schnell an und steht dem Wild anschließend als erste Äsung zur Verfügung. Danach kommen dann die verschiedenen Kräuter, Getreidesorten und Gräser als Äsung zum Tragen und als Letztes bleiben die Winteräsungspflanzen wie Markstammkohl, Furchenkohl, aber auch die überwinternden Gräser übrig. Im Frühjahr sind die Flächen meist wie abgemäht und können durch eine entsprechende Düngung relativ schnell wieder attraktiv gemacht werden. Details zum Anbau, zur Pflege und Düngung erhalten Sie im zweiten Teil unserer Dokumentation über Wildäcker.
Wildackersaatgut - Jagdoptik - Revierbedarf Vom Jäger für den Jäger Seite 21
Recht
Mag. Stephan Bertuch, Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten Grazer Rechtsanwaltskanzlei mit abgelegter Rechtsanwaltsprüfung.
Wildkameras im Blickwinkel des Wildkameras haben im Laufe der Zeit immer mehr an Beliebtheit gewonnen. Ihre Anschaffung wird immer günstiger, die aufgenommenen Bilder werden qualitativ immer besser. Wildkameras bieten uns Jägern die unkomplizierte Möglichkeit, Informationen über das im Revier vorhandene Wild zu erhalten. Welchen Einfluss hat aber das Datenschutzrecht auf die Verwendung von Wildkameras? Die maßgebliche Rechtsgrundlage zur Beantwortung dieser Frage ist das „Datenschutzgesetz 2000“ (in weiterer Folge „DSG“).
Anwendungsbereich Aus dem DSG ergibt sich, dass jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das DSG kommt folglich bei der Verwendung von personenbezogenen Daten (Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist) zur Anwendung. Im Rahmen der Verwendung von Kameras (allgemein) setzt dies voraus, dass dadurch Personen so abgebildet werden, dass eine Identifizierung möglich ist. Bei der Nutzung von handelsüblichen Wildkameras kann aufgrund der mittlerweile bereits hochqualitativen Aufnahmefunktionen sowie des Umstands, dass Wildkameras naturgemäß so angebracht sind, dass sie vorbeikommende Objekte fotografieren, kaum verhindert werden, dass Personen erkennbar von der Wildkamera aufgenommen werden. Die Möglichkeit einer Identifizierung von Personen kann also nur in den seltensten Fällen ausgeschlossen werden.
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Die österreichische Datenschutzbehörde vertritt auf ihrer Homepage (https://www.dsb.gv.at/) die Auffassung, dass die bestimmungsgemäße Verwendung einer Wildkamera keine Videoüberwachung im Sinne des DSG darstellt. Eine Videoüberwachung liegt nur dann vor, wenn der Zweck der Überwachung darin besteht, Eigentum, Leben oder Gesundheit zu schützen. Wird ein und dieselbe Wildkamera einmal zur Überwachung von Wild und ein anderes Mal zum Schutz von Jagdeinrichtungen vor Vandalismus verwendet, ergeben sich zwei unterschiedliche rechtliche Ergebnisse. Im ersten
Fall liegt keine Videoüberwachung im Sinne des DSG vor, im zweiten Fall handelt es sich aber um eine solche Datenanwendung. Die Nutzung einer Wildkamera ist daher rechtlich differenziert zu sehen.
Meldepflicht Obwohl im üblichen Verwendungsfall einer Wildkamera keine datenschutzrechtlich bedenkliche „Videoüberwachung“ vorliegt, muss das Anbringen einer Wildkamera der Datenschutzbehörde gemeldet werden (Meldepflicht). Die Meldepflicht ist immer dann gegeben, wenn auf dem angefertigten Bildmaterial Personen identifiziert werden könnten, auch wenn das nicht beabsichtigt ist. Die Meldung ist an die österreichische Datenschutzbehörde (Datenverarbeitungsregister, DVR) zu richten. Seit 01.09.2012 kann eine solche Meldung nur mehr elektronisch vorgenommen werden.
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Muster der Landesjagdbehörde nach der neuen Rechtslage:
Dienstanweisung
für vereidigte Jagdaufsichtsorgane
Datenschutzes
Die folgenden Punkte sind bei Ausübung der Aufsichtstätigkeit als gemäß § 34 des Steiermärkischen Jagdgesetzes (JG) bestelltes und vereidigtes Jagdaufsichtsorgan genauestens zu beachten. Verstöße gegen diese Anordnungen führen zum Widerruf (Abberufung) Ihrer Bestellung.
Für die Meldung einer Wildkamera muss neben den Daten des Auftraggebers auch der Standort der Wildkamera gegenüber der österreichischen Datenschutzbehörde bekannt gegeben werden.
Kennzeichnungspflicht Darüber hinaus ist eine Wildkamera verpflichtend zu kennzeichnen (Kennzeichnungspflicht). Damit soll Personen die Möglichkeit gegeben werden, von einer im Revier angebrachten Wildkamera Kenntnis zu erlangen. In welcher Art und Weise eine Kennzeichnung der Wildkamera vorzunehmen ist, muss laut der österreichischen Datenschutzbehörde mittels Einzelfallbetrachtung geklärt werden. Der überwachte Bereich sollte aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten auf das unbedingt notwendige Ausmaß reduziert werden. Die Kennzeichnung hat örtlich derart zu erfolgen, dass jeder potentiell Betroffene, der sich einem überwachten Bereich nähert, tunlichst die Möglichkeit hat, der Videoüberwachung auszuweichen.
Konsequenzen Die Verletzung der Melde- und Kennzeichnungspflicht stellt gemäß dem DSG eine Verwaltungsstraftat dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 10.000,00 bedroht ist.
Zusammenfassung Zusammenfassend sind bei der Verwendung von Wildkameras die Bestimmungen des DSG einzuhalten. Eine Wildkamera ist demnach der österreichischen Datenschutzbehörde auf elektronischem Wege zu melden. Diese Pflicht gilt auch, wenn ohnehin damit gerechnet wird, dass sich keine Personen auf den von der Wildkamera angefertigten Fotos befinden können. Nur wenn eine Identifizierung von Personen ausgeschlossen ist, kann von einer Meldung Abstand genommen werden. Für die Meldung gibt es ein eigenes Formular, das auf die Nutzung von Wildkameras zugeschnitten ist. Im Rahmen der Meldung ist der Standort der Wildkamera anzugeben. Vor Ort selbst ist die Wildkamera zu kennzeichnen, damit vorbeikommende Personen dem „Überwachungsbereich“ rechtzeitig ausweichen können. Sollte die Melde- oder Kennzeichnungspflicht verletzt werden, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 10.000,00.
Ausrüstung Während der Ausübung Ihres Dienstes ist a) das Dienstabzeichen sichtbar zu tragen und b) der Dienstausweis mitzuführen, welcher auf Verlangen der oder des Betretenen vorzuweisen ist. Berechtigungsumfang Die Ihnen verliehene Berechtigung umfasst nachfolgende Tätigkeiten: • Zum Schutz des Lebensraumes des Wildes sind schädigende Einflüsse durch unsachgemäßen Jagdbetrieb oder durch das Wild selbst auf seinen Lebensraum und festgestellte Wildschäden unverzüglich, tunlichst schriftlich, der/dem Jagdausübungsberechtigten zu melden. • Die Einhaltung der Bestimmungen des Jagdgesetzes sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide ist zu überwachen. Bei wahrgenommenen Übertretungen ist Anzeige an die zuständige BVB zu erstatten. Nach § 7 Abs. 1 des Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetzes (StAOG) im Zusammenhang mit den §§ 34 und 35 JG besteht für das Jagdaufsichtsorgan die Befugnis zur Mitwirkung an der Vollziehung der jagdrechtlichen Verwaltungsvorschriften durch • Vorbeugemaßnahmen gegen drohende diesbezügliche Verwaltungsübertretungen • Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind (insbesondere die Anhaltung von Personen zum Zweck der Feststellung ihrer Identität und Erstattung von Anzeigen). Gemäß § 7 Abs. 2 StAOG haben Jagdaufsichtsorgane nach Maßgabe des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) die Befugnis zur Beschlagnahme von Gegenständen gemäß § 39 Abs. 2 VStG. Zusätzlich zu den Befugnissen des § 7 StAOG, ausgenommen jedoch Abs. 2 Z. 1 und 3 (das Aussprechen von Ermahnungen nach § 21 VStG und die Ausstellung von Organstrafverfügungen nach § 50 VStG), ist das Jagdschutzorgan in Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit gemäß § 35 Abs. 1 JG berechtigt: 1. unbeschadet der waffenrechtlichen Vorschriften ein Jagdgewehr und eine Faustfeuerwaffe zu tragen und hierbei von seinen Waffen Gebrauch zu machen, wenn ein rechtswidriger Angriff auf sein Leben oder das Leben anderer Personen unternommen wird oder unmittelbar droht und dies zur Abwehr des unternommenen oder unmittelbar drohenden Angriffes notwendig ist,
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Recht 2. bei Personen, die von ihm bei einer nach diesem Gesetz strafbaren Handlung auf frischer Tat betreten wurden oder sonst in dringendem Verdacht stehen, eine Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz begangen zu haben, Gepäckstücke und Fahrzeuge zu durchsuchen, 3. Personen, die von ihm beim Eingriff in fremdes Jagdrecht (§ 137 StGB) oder beim unbefugten Durchstreifen von Jagdgebieten (§ 52) auf frischer Tat betreten werden, festzunehmen, wenn der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist, 4. eine Person, die nach Z. 3 festgenommen werden darf und sich der Festnahme durch Flucht entzieht, auch über sein Aufsichtsgebiet hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben, jedoch im Geltungsbereich dieses Gesetzes, festzunehmen, 5. den auf frischer Tat betretenen Personen die von der strafbaren Handlung herrührenden sowie die zur Verübung derselben bestimmten Sachen (wie Waffen oder Fanggeräte) vorläufig abzunehmen, 6. auch außer dem Falle des Betretens auf frischer Tat Personen, die verdächtig erscheinen, eine nach diesem Gesetz strafbare Handlung in dem vom Jagdschutzorgan zu beaufsichtigenden Jagdgebiet verübt zu haben, die Sachen vorläufig abzunehmen, die allem Anschein nach von der Ausübung einer solchen strafbaren Handlung herrühren (wie erlegtes Wild oder Teile davon) oder hierzu bestimmt sind (wie Waffen oder Fanggeräte), sofern die Mitnahme solcher Gegenstände nicht gerechtfertigt wird. Gemäß § 35 Abs. 2 JG sind die durch die Jagdschutzorgane festgenommenen Personen und die abgenommenen Sachen unverzüglich der zur Übernahme derselben berufenen Behörde zu übergeben. Wenn der Grund zur Festnahme schon vor der Übergabe an die Behörde entfällt, ist die festgenommene Person freizulassen. Ebenso sind abgenommene Sachen zurückzugeben, wenn der Grund zur Abnahme der Sachen vor deren Übergabe an die Behörde entfällt. Bei der Festnahme und Vorführung ist mit möglichster Schonung der Person und der Ehre des Festgenommenen vorzugehen. Wildbret und Trophäe sind der/ dem Jagdausübungsberechtigten auszufolgen, wenn diese/diesen an der Tat kein Verschulden trifft. Ansonsten ist die Trophäe gemäß § 78 für verfallen zu erklären. Nicht dem Jagdgesetz unterliegende Tatbestände (z.B. Menge der Pilze, geschützte Pflanzen oder Pflanzenteile, nicht dem Jagdgesetz unterliegende Tiere) sind vom Jagdschutzorgan nicht zu überwachen. 3. Pflichten und Stellung des Jagdaufsichtsorganes Als Aufsichtsorgan haben Sie folgende Pflichten: • Sie haben den Dienstausweis mitzuführen und auf Verlangen eines/einer Betretenen vorzuweisen. • Sie haben der Behörde jede Änderung des Namens und/oder Wohnortes unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig den Dienstausweis zur Änderung vorzulegen. Ebenso ist der Verlust des Dienstausweises oder des Dienstabzeichens der Behörde umgehend zu melden. • Sie haben das Dienstabzeichen und den Dienstausweis der Behörde zurückzugeben, wenn die Funktion beendet ist. • Sie sind bei der Ausübung Ihrer Aufsichtstätigkeiten an die Weisungen der Bezirksverwaltungsbehörde gebunden. • Als Aufsichtsorgan unterliegen Sie der Amtsverschwiegenheit nach Artikel 20 Abs. 3 B-VG. • Als Aufsichtsorgan sind Sie in Ausübung Ihres Dienstes Beamtin/ Beamter im Sinne des § 74 Strafgesetzbuch (StGB).
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Novelle Aufgrund der Gemeindestrukturreform mit 01.01.2015 war es erforderlich, das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 (Stmk JagdG) an die neue Gemeindestruktur anzupassen. Der Gesetzgeber hat dies zum Anlass genommen, das Stmk JagdG einer umfassenderen Novelle zu unterziehen, deren wesentliche Inhalte im folgenden Beitrag zusammengefasst dargestellt werden. Novellierungsbedarf Durch die mit 01.01.2015 in Kraft getretene neue Gemeindestruktur bedurfte es der Berücksichtigung der neuen Verwaltungseinheiten auch im Stmk JagdG. Gleichzeitig erfolgte eine Umsetzung des Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetzes 2007 (STAOG) – Grundsatzgesetz für Jagdschutzorgane – in das Stmk JagdG. Zudem wurden legistische Unklarheiten beseitigt.
16. Novelle – neue Gemeindestruktur Die 16. Novelle trat mit 01.01.2015 in Kraft, und zwar gemeinsam mit der neuen Gemeindestruktur. Wesentliches Element ist die Vereinheitlichung der Jagdpachtperiode auf 10 Jahre ab 01.04.2028. Die bestehenden Jagdpachtverträge und Jagdgebietsfeststellungen bleiben bis zum Ende der laufenden Jagdpachtperiode aufrecht. Die „neue Gemeinde“ tritt als Rechtsnachfolger in die bestehenden Jagdpachtverträge ein. Durch Grenzänderungen von Verwaltungsbezirken kann es vereinzelt zu neuen Zuständigkeiten der BJM und BVB kommen (z.B.: Abschussplan).
17. Novelle Die bisherige Fassung des Stmk JagdG bedurfte begrifflicher Klarstellungen an unterschiedlichen Gesetzesstellen. So wurde der Grundbesitzer durch den Grundeigentümer, der auch bisher gemeint war, ersetzt. Zudem wurde das Fallwild in § 1 Stmk JagdG – Aneignung von Fallwild im Rahmen des Jagdrechts – aufgenommen.
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zum Steiermärkischen Jagdgesetz Der Begriff der Hege wurde legal definiert, als die Erhaltung und Entwicklung eines den Verhältnissen des Lebensraums angepassten, artenreichen und gesunden Wildstands. Darunter ist ausdrücklich keine Aufhege zu verstehen. In § 2 Stmk JagdG hat man den Goldschakal als Wild aufgenommen. Mangels Festsetzung einer Schusszeit darf der Goldschakal nicht bejagt werden. In Zukunft wird die Jagdbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde = BVB) aufgrund ausdrücklicher Anordnung im Gesetz vermehrt mit Bescheid entscheiden. Zudem wurde das Erfordernis der Schriftform wiederholt gesetzlich normiert. So sind etwa Jagdgebietsabrundungen und Wildfolgeübereinkommen schriftlich abzuschließen (dies vor allem zu Beweis- und Überprüfungszwecken). Die Unterlassung der Meldung von angeschossenem, übergewechseltem Wild – sollte keine Wildfolge vereinbart sein – und auch die Unterlassung der Nachsuche durch den Verständigten sind strafbar. Die Rahmenbedingungen für die Bestellung des Jagdschutzpersonals und dessen Befugnisse wurden novelliert. Die bescheidmäßige Bestellung durch die BVB erfolgt längstens für die Dauer einer Jagdpachtperiode. Alle fünf Jahre sind verpflichtend Weiterbildungskurse zu den Themen jagdliche Vorschriften, Wildökologie und Wildbiologie zu besuchen, widrigenfalls eine Abbestellung als Organ erfolgt. Details wird eine noch kundzumachende Verordnung der Steirischen Landesregierung beinhalten. Liegt die Aufsichtsjägerprüfung mehr als fünf Jahre zurück, ist derzeit mangels Weiterbildungsverordnung eine Absolvierung von vorgeschriebenen Kursen nicht möglich. Daraus ist abzuleiten, dass diese Personen derzeit nicht vereidigt werden dürfen. Die Befugnisse des Jagdschutzpersonals wurden in Entsprechung der Vorgaben des STAOG präzisiert. Neu ist nunmehr das Durchsuchungsrecht von Gepäckstücken und Fahrzeugen bei dringendem Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach dem Jagdgesetz oder bei Betretung einer strafbaren Handlung nach dem Jagdgesetz. Vom „Festnahmerecht“ ist nur unter strengen Voraussetzungen und sehr eingeschränkt Gebrauch zu machen: beim Eingriff in fremdes Jagdrecht oder beim unbefugten Durchstreifen von Jagdgebieten und wenn die Person unbekannt ist, sich nicht ausweist und die Identität sonst nicht feststellbar ist. Beim Eingriff in fremdes Jagdrecht (Wilderei) galt bereits bisher ein allgemeines Anzeige- und Anhalterecht nach § 80
StPO. Festgenommene Personen und abgenommene Gegenstände (z.B.: Waffen, Abwurfstangen) sind unverzüglich der Behörde zu übergeben. Im Allgemeinen ist nach dem Schonungsprinzip vorzugehen. Die erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage führen aus, dass Jagdschutzorgane nicht nach anderen Materiengesetzen (z.B.: ForstG, NaturschutzG) einschreiten dürfen. Nachdem Aufsichtsjäger jedoch von Gesetzes wegen öffentlich-rechtliche Aufsichtsorgane sind und manche Gesetze generell ein Einschreiten öffentlicher Aufsichtsorgane vorsehen, ist die Gesetzeslage nicht eindeutig. Bis zur Klärung dieser Frage ist ein Einschreiten über die Befugnisse des Stmk JagdG hinaus jedenfalls nicht anzuraten. Der Abschussplan ist dem Jagdschutzorgan zur Kenntnisnahme zu übermitteln. Außerdem ist dem Jagdschutzpersonal Einsicht in die Abschusslisten und Abschussmeldungen zu gewähren.
Dr. Hubertus Pranckh Rechtsanwalt in 8700 Leoben Partner bei Fetz Fetz Wlattnig & Partner Rechtsanwälte hubertus.pranckh@fwup.at
Die ursprünglich in der Regierungsvorlage vorgesehene Erweiterung von Wildschutzgebieten auf natürliche Wildüberwinterungsgebiete des Rot-, Gams- und Steinwilds wurde nicht in den Gesetzestext aufgenommen. Innerhalb von Wildschutzgebieten besteht ein Wegegebot. Dies bedeutet, dass auf öffentlich zugänglichen und markierten Wanderwegen und Routen ein Betreten zulässig ist. Dies gilt klarstellend nicht mehr für Forststraßen als Zufahrten zu genehmigten Fütterungsanlagen. Nach wie vor sind Wildschutzgebiete ausreichend mit den eigens dafür vorgesehenen Hinweistafeln zu kennzeichnen, widrigenfalls das Schutzgebiet als nicht ordnungsgemäß kundgemacht gilt. Die Regelungen zum Abschussplan sehen nunmehr vor, dass anstatt eines Hirsches der Klasse I und II ein Hirsch der Klasse III oder ein Kalb erlegt werden darf, anstatt eines Hirsches der Klasse II ein Hirsch der Klasse I und anstatt eines Hirsches der Klasse III ein Spießer. Für Alttiere dürfen auch Schmaltiere oder Kälber geschossen werden. Entsprechendes gilt für das Rehwild. Dies war bisher schon zulässig. Die örtlichen Verbote im Rahmen der Jagdausübung wurden auf Wildquerungseinrichtungen (Wilddurchlässe, Grünbrücken) ausgedehnt. Hier ist ein Schussverbot gesetzlich normiert. Das Treiben und Aufsuchen von Wild ist erlaubt. Auf Spiel- und Sportplätzen herrscht generelles Jagdverbot. Dies gilt nicht für Golfplätze, auf denen eine eingeschränkte Jagdausübung zulässig ist. Wildschäden auf Golfplätzen sind aufgrund der eingeschränkten Jagd nicht zu ersetzen.
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Recht
Der Jagdphilosoph
Jagdgese Die zahnlose
In den sachlichen Verboten ist jetzt ausdrücklich geregelt, dass auf Schalenwild mit Kugelpatronen von zumindest 2000 Joule Auftreffenergie auf 100 m, auf Rehwild mit zumindest 1000 Joule zu schießen ist. Innerhalb von 100 m zur Jagdgebietsgrenze sind klarstellend die Errichtung aller Ansitzeinrichtungen (nicht nur Hochsitze), Fütterungen, Salzlecken u. dgl. verboten. Benachbarte Jagdausübungsberechtigte können jedoch schriftliche Ausnahmen von diesem Verbot vereinbaren. Generell sind tierquälerische Fangvorrichtungen und Methoden verboten. Dies gilt auch für Lebendfallen von Krähen, die nur eingeschränkt geschossen werden dürfen. Es besteht die Möglichkeit, dass Bisam und Nutria ohne bestimmte Jagdzeit vom Jagdausübungsberechtigten, dem Grundeigentümer oder -besitzer und auch von Beauftragten gefangen oder getötet werden. Danach ist das getötete oder gefangene Tier an den Jagdausübungsberechtigten zu übergeben. Entsprechendes gilt für Füchse innerhalb von landwirtschaftlichen Wildgattern. Abschließend erfolgte eine Erweiterung des Jagdkatasters und der Jagdstatistik. Die vom Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung gestellten Daten – Personenstandsdaten, Abschusszahlen, revierbezogene Daten – werden digital verwaltet. Das Gesetz sieht für den Einzelnen ein eingeschränktes Einsichtsrecht vor.
Resümee Durch die beiden Novellen hat der Gesetzgeber auf den bestehenden Novellierungsbedarf – Gemeindestruktur, Anpassung an das STAOG – reagiert. Dabei wurden auch sprachliche und legistische Unklarheiten beseitigt. Es erfolgte jedoch keine Ausdehnung der Wildschutzgebiete und auch das in anderen Jagdgesetzen vorgesehene allgemeine Verbot/die Unterlassung der Wild- und Jagdstörung wurde nicht explizit in den Gesetzestext aufgenommen. Das überflüssige und ohnehin nicht praktikable Festnahmerecht für Aufsichtsjäger hätte man beispielsweise durch das Aussprechen von Ermahnungen und allenfalls die Ausstellung von Organstrafverfügungen ersetzen können. Die flexiblere Gestaltung der Abschusserfüllung trägt der Praxis Rechnung und dient einer umfassenden Abschusserfüllung.
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Besonders zu begrüßen ist die Aufnahme des Begriffs Hege in § 1 Stmk JagdG. Keine Auf- oder Überhege ist das Ziel, sondern ein artgerechter, verträglicher, gesunder und strukturierter Wildbestand. Abzuwarten ist, wie die Gerichte diesen Begriff anwenden und interpretieren werden.
Das leidige Thema zum Jagdgesetz ging ja wie ein Wirbelwind durch die steirischen Medien. Ein Politiker, der Jäger ist, sollte sich auch hinter die Jäger stellen. Es ist äußerst unklug, sich der Presse zu stellen und auf eine kleine Gruppe von Jägern – nämlich Aufsichtsjägern – hinzuhacken. Übrigens ist er auch der oberste Chef der Aufsichtsjäger in der Steiermark. Umso unverständlicher ist es, seine eigenen Mitarbeiter – die ehrenamtlich für das Land Steiermark ihren Dienst verrichten – anzugreifen. Kaum jemand hat sich bis jetzt um die Aufsichtsjäger gekümmert, alles hat man laufen lassen. Jetzt will man sie per Gesetz mit Aufgaben betrauen, ohne mit ihnen jemals gesprochen zu haben. Der Herr Landesrat glaubt auch, dass man keinen AJ-Verband braucht, da ohnehin der Jagdschutzverein alles für sie tut, ganz nach dem Motto: „Ein guter Chef steht hinter dir, wenn dir der Wind ins Gesicht bläst.“ Ja, so einfach ist es nicht. Die Verantwortung, die auf den Schultern der beeideten Jagdschutzorgane lastet, ist groß. Viele Aufsichtsjäger sind bereits im reiferen Alter und machen sich nicht mehr so leicht mit neuen Aufgaben vertraut. Sie alle lässt man einfach im Regen stehen. Kommt ein Aufsichtsjäger seiner Pflicht nach und geht ev. rechtlich gegen seinen Jagdherrn vor, dann wird er diesem nicht mehr länger als Aufsichtsjäger dienen. Das ist alles rechtens und da
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leserbriefe
tznovelle
Sehr geehrter Herr Landesobmann, hoch geschätzter Herr Verbandsgründer, werter Medieninhaber, liebe steirische Aufsichtsjägerkameraden! Vor mir liegt die erste Ausgabe des „Steirischen Aufsichtsjägers“ mit dem Begleitschreiben von Bruno Pflüger. Danke für die Übermittlung der ersten Exemplare! Als erfahrener Zeitungsmacher (25 Jahre) möchte ich zu dieser Aufsichtsjägerzeitung meine herzliche Gratulation und meinen herzlichen Glückwunsch als Jagdaufseher und LO des KJAV aussprechen. „Gewaltig“ und „großartig“ sind die einzigen Worte, die auf diese erste Ausgabe zutreffen – sowohl in Bezug auf Layout, Satz und Druck, Aufmachung, Inhalt, Umfang und Papierqualität!!! Diese Jagdpublikation muss in der steirischen Jagdpolitik und im Jagdgeschehen der „Grünen Mark“ ja wie eine „Bombe“ einschlagen und eigentlich eine „Mitgliederbeitrittsflut“ auslösen! Ein großes Kompliment auch zu den Vorworten des Landesobmannes und Verbandsgründers sowie zu den übrigen Beiträgen. Ich habe die Zeitung im gestrigen Nachtdienst (Es war Gott sei Dank ruhig!) schon fast ausgelesen. Ich betrachte es als besonderes Kompliment, dass sowohl ich als auch mein Vorstandskollege Kurt Buschenreiter von der Redaktion für die erste Ausgabe zu einem Gastkommentar bzw. für einen ornithologischen Fachartikel eingeladen worden sind. Hochinteressant finde ich den Artikel „Aufsichtsjäger – der etwas andere Jäger einst und jetzt“ von Mag. Josef Lipold (Wer und was ist der Mann?) und darf gleich darum bitten, aus seinem Artikel einen Absatz auf der Seite des LO in der Dezemberausgabe 2014 der Verbandszeitung „Der Kärntner Jagdaufseher“ zitieren zu dürfen. Gerne würde ich auch die Coverseite und einige Passagen des Inhaltes (Vorwort des LO und Verbandsgründers) in unserer Dezemberzeitung veröffentlichen und möchte hier offiziell um die Erlaubnis bitten!
denkt keiner über eine Gesetzesänderung nach. Ein Polizist wird auch nicht gekündigt, wenn er seine Aufgaben ernst nimmt und jemanden zur Anzeige bringt. Aber der Aufsichtsjäger, der seine Aufgabe richtig ausführt, ist meist weg vom Fenster … Wünschenswert wäre, wenn man sich vor Änderungen mit den Betroffenen an der Basis zusammensetzt und sich informiert, wo es krankt und wo Änderungen wünschenswert und notwendig sind. Es scheint, Aufsichtsjäger sind nur unbequem, die machen eh nur Probleme und sind bei der Ausübung der Jagd eigentlich nur hinderlich (Jagdkartenkontrollen, Kontrollen von Kirrungen etc.). Meine lieben Herren in den Vorständen und liebe Politiker, bitte denkt einmal darüber nach, ob alles, was ihr da an Aufgaben für uns beschließt und fordert, auch von uns umsetzbar ist. Wenn dies gewünscht ist, werden wir unsere Aufgaben sehr ernst nehmen; wir erwarten dann aber auch von euch eine Rückendeckung und nicht im Regen stehen gelassen zu werden. Uns öffentlich via Medien anzugreifen, ohne mit uns gesprochen zu haben, ist nicht fair. Es ist an der Zeit, in der Jagd Einigkeit zu zeigen. Wie es nicht funktioniert, hat unser Herr Landesrat vorgezeigt. Wir wollen zusammenarbeiten und bekunden unsere Bereitschaft, gemeinsam für die steirische Jagd Positives zu bewirken. Jägerehrenwort!
Was die jagdpolitische Situation in der Steiermark mit dem Verhalten des Landesjagdreferenten LR Seitinger anbelangt, kommen die Gründung und das Eintreten des StAJV in die Diskussion zum Thema „Rechte und Pflichten der Jagdschutzorgane“ gerade recht. Hier können Kompetenz und Profil gezeigt und der Bekanntheitsgrad des Verbandes enorm gesteigert werden. Ich denke, Ihr seid auf dem richtigen Weg und es freut mich sehr, am Anfang ein wenig behilflich gewesen zu sein! Der Redaktion des „Steirischen Aufsichtsjägers“ von den Kärntner Jagdaufsehern ein herzliches Glückauf zu diesem gelungenen Start und viel gutes Gelingen für hoffentlich noch viele weitere interessante Ausgaben!!! Mit einem herzlichen Weidmannsgruß von der anderen Seite der Pack! Euer Bernhard Wadl, LO e.h.
Wertes Redaktionsteam! Herzliche Gratulation zur ersten Ausgabe des „Steirischen Aufsichtsjägers“. Bin von dem Umfang und vom Niveau dieser Zeitung schwer beeindruckt. Ich hoffe, dass dieses Medium in Zukunft die gleiche Qualität behält. Vielleicht gehen jetzt auch mit dieser Zeitung den Kritikern eures Verbandes die Augen auf. Eigentlich müsste die Landesjägerschaft froh sein, dass sich jemand der Aufsichtsjäger annimmt. Auch die anderen Jagdverbände sollten die Zusammenarbeit suchen, anstatt euch zu boykottieren. Ich glaube, dass sich der Steirische Aufsichtsjäger-Verband durch seine hoffentlich weiterhin gute Arbeit in der steirischen Jägerschaft etablieren wird. Ich wünsche euch alles Gute und weiterhin viel Erfolg für diese Arbeit im Dienste und im Interesse der steirischen Aufsichtsjäger. K.M., Murau
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wissenswertes
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Artikel von Werner Ch. Leitner
Er ist wieder da!
Der Biber in der Südsteiermark Historie:
Der Europäische Biber war einst eine weit verbreitete heimische Art. Aufgrund seines begehrten Wasser abweisenden Balges, aber auch wegen des Wildbrets und des von ihm produzierten Bibergeils, einem Sekret, dem potenzfördernde und heilende Wirkung zugeschrieben wurde, verfolgte der Mensch diesen größten heimischen Nager rücksichtslos. Der letzte österreichische Biber wurde im Jahre 1869 getötet. Mehr als 100 Jahre galt diese Art dann bei uns als ausgestorben, bis man im Jahr 1976 mit einer Wiederansiedlung des Bibers begann. Bereits 2006 wird der österreichische Biberbestand auf ca. 3.000 Tiere geschätzt – Tendenz steigend! Heute ist er wieder in ganz Österreich heimisch.
Vorkommen in der Südsteiermark:
In der Südsteiermark mehren sich in letzter Zeit die Biberbeobachtungen durch Jäger und Fischer. Dieser Biberbestand besiedelt mittlerweile nicht nur die Mur, sondern auch die Lasnitz und Kainach, aber auch andere Gewässer.
Morphologie und Anatomie:
In der Familie der Biberartigen werden zwei Arten, nämlich der Europäische (Eurasische) Biber (Castor fiber) und der Nordamerikanische Biber (Castor canadensis) unterschieden.
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Mit ca. 20 bis 30 kg ist der europäische Biber der größte wasserlebende Nager. Charakteristisch für ihn sind der meist braune Balg und sein ca. 15 cm breites, abgeplattetes, haarloses Ruder, das in unserer Weidmannspra-
che als „Kelle“ bezeichnet wird. Sie dient einerseits als „Steuerruder“ und andererseits als Fettspeicher sowie zur Temperaturregulation. Die vollständigen Schwimmhäute zwischen den Zehen der Hinterläufe dienen der Fortbewegung im Wasser. Ohren und Nase sind bei seinen Tauchgängen, die bis zu ca. 15 Minuten dauern können, verschließbar.
Achtung – Verwechslungsgefahr:
Selbstverständlich steht der Biber – eine Wildart nach dem Steiermärkischen Jagdgesetz 1986 – unter Naturschutz und ist ganzjährig geschont. Für den Jäger ist es von größter Bedeutung, über ihn gut informiert zu sein, denn bei der Jagd auf Bisam und Nutria besteht Verwechslungsgefahr der drei semiaquatisch lebenden Arten, da immer auch mit Jungbibern zu rechnen ist. Als wichtigste Regel gilt – wie bei jeder Schussabgabe: „Der Finger bleibt gerade, wenn nicht einwandfrei und hundertprozentig sicher angesprochen wurde!“
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Die drei semiaquatisch lebenden Nagetiere Biber, Nutria und Bisam besiedeln unsere Wasserreviere. Für uns Jäger Grund genug, genauestens darüber Bescheid zu wissen, zumal der Biber streng unter Naturschutz steht, während Nutria und Bisam bejagbar sind.
Der Bisam (Ondatra zibethicus) ist mit einem Gewicht von ca. 1,5 Kilo der Kleinste im Bunde. Sein Fell ist kastanienbraun, sein Ruder ist seitlich abgeflacht und nahezu nackt. Er besitzt keine Schwimmhäute und seine obere Kopf-RückenBecken-Region ist beim Schwimmen stets deutlich oberhalb der Wasserlinie.
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Biber leben gesellig in kleinen Sippen, die meist aus den beiden Elterntieren sowie den Jungen und den Jungen des Vorjahres bestehen. Das Territorium einer Sippe erstreckt sich je nach Habitatqualität auf ca. ein bis drei Kilometer Flusslänge. In ihren Territorien errichten sie ihre Wohnbauten (Erdbau, Mittelbau, Biberburg) und mancherorts auch ihre Dämme, die zur Wasserstandsregulierung dienen. Spätestens mit der Geschlechtsreife, die ab dem dritten Lebensjahr einsetzt, müssen die Tiere ihre Sippe verlassen und eigene Territorien beziehen. Dabei kommt es teilweise zu weiten Migrationsbewegungen von vielen zig Kilometern. Die Territorien werden durch Geruchsmarken mit einem Sekret aus einer Drüse aus dem Analbereich (Bibergeil) abgegrenzt. Die Hauptpaarungszeit ist im Jänner und Februar und nach einer ca. 105-tägigen Trächtigkeit werden zwei bis vier behaarte und sehende Jungbiber gebracht. Nach einer Säugezeit von rund zwei Monaten ernähren sich die Jungbiber auch durch von den Elterntieren herangebrachte Nahrungspflanzen.
Nahrung:
Biber sind reine Pflanzenfresser und ernähren sich von vielen verschiedenen krautigen Pflanzen und Gräsern des Uferbereiches, aber auch von diversen Wasserpflanzen. Vor allem in der kalten Jahreszeit spielen ufernahe Gehölze, deren Rinde und Knospen verzehrt werden, eine große Rolle. Welche Gehölze vorrangig genutzt werden, hängt einerseits von der Verfügbarkeit, andererseits von bestimmten Vorlieben der einzelnen Individuen
bzw. Sippen ab. Vorrangig werden diverse Weiden- und Pappelarten, aber auch Eschen, Buchen, Vogel- und Traubenkirschen – ja sogar Fichten und Kiefern – genutzt. Unbeliebte Gehölze sind vor allem die Erlenarten, aber auch Linden, Rosskastanien sowie Pfaffenhütchen und Faulbaum. Meist nutzt der Biber Gehölze mit einem geringen Stammdurchmesser, jedoch werden auch manchmal starke Bäume gefällt. Während Gehölze mit geringem Durchmesser mit einem schrägen Schnitt gefällt werden, sind die „Fällungsschnitte im Starkholz“ mit der typischen „Sanduhrform“ durchgeführt. An starken Stämmen nagt der Biber häufig in gewissen Etappen, die sich über mehrere Tage hinwegstrecken können. Nach dem Fällen des Gehölzes verzehrt der Biber die feine Rinde der Zweige des Kronenbereiches sowie deren Knospen. Auch transportiert er die zerlegten Kronenäste zu Wasser und legt damit Nahrungsflöße als Wintervorrat an.
Biber in der Kulturlandschaft:
Selbstverständlich führt die Neubesiedelung durch den Biber in unserer Kulturlandschaft auch zu Problemen. Unterminierte Uferbereiche und ufernahe Wege brechen durch seine Wühltätigkeit ein, die Nutzung von Gehölzen führt zu Interessenkonflikten mit den Waldeigentümern, und Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen wie z. B. Maisfeldern erzürnen so manchen Bauern. Auch so manche ackerbaulich genutzte Fläche wurde durch die Errichtung von Biberdämmen überschwemmt, was zum Totalausfall führen kann. Nachdem der Biber nach dem Anhang IV der FFHRichtlinie geschützt ist und natürlich keine Schusszeit hat, sind auch die Schäden durch den Biber vom Jäger nicht ersatzpflichtig! Betrachtet man die Lebensweise des Bibers genauer, so wird deutlich, dass nur dort Probleme auftreten, wo der Mensch durch die Landnutzung zu stark in die Natur eingegriffen hat.
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Biologie und Ökologie:
Der Nutria (Myocastor coypus) steht mit ca. 10 Kilo gewichtsmäßig zwischen Bisam und Biber. Sein Fell ist meist graubraun – es gibt jedoch sehr viele Farbvarianten von Schwarz, Hellgrau bis fast Schneeweiß. Sein Ruder hat einen kreisförmigen Querschnitt und ist nur mäßig behaart. An den Hinterläufen finden sich unvollständig entwickelte Schwimmhäute und seine obere Kopf-Rücken-Becken-Region ist beim Schwimmen ebenfalls oberhalb der Wasserlinie. Darüber hinaus findet man beim Nutria die sehr auffälligen weißen Sinneshaare (Vibissen), die Bisam und Biber fehlen.
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Bisam, Nutria und Biber?
Der Biber ist mit ca. 20 bis 30 Kilo der Größte. Beim Schwimmen mit deutlichem Vortrieb ist nur mehr der obere Kopfteil zu sehen – der restliche Körper liegt hierbei nahezu gänzlich unter der Wasserlinie. Aber Achtung: Wenn das Tier im Wasser ruhig liegt und kein Vortrieb erzeugt wird, ist die Rückenlinie auch beim Biber zu sehen.
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Jagdhunderassen Jagd im Blut
Magyar Viszla –
edler Ungar voller Sanftmut Der Magyar Viszla ist ein jagdliches Allround-Talent. Der Jagdhund wurde fast von anderen Rassen verdrängt bevor man sich auf seine jagdlichen Qualitäten zurück besann.
Sebastian Lux Vizepräsident und Zuchtwart MVC
D
ie Geschichte des Kurzhaarigen Ungarischen Vorstehhundes beginnt mit dem Einfall der Magyaren über die Karpaten um das Jahr 830. Diese führten laut eines Schreibers (1235–1270) des Königs Adalbert III. von Ungarn bei der Jagd gelbe Hunde mit sich. Eine der ersten bekannten Abbildungen eines Magyar-Vizsla-ähnlichen Hundes befindet sich auf einer von König Lajos dem Großen von Ungarn in Auftrag gegebenen Zeichnung aus dem Jahr 1357. Es wird davon ausgegangen, dass die ungarischen Vizsla mit Hunden der Türken gekreuzt wurden. Darauf deutet die typische gelbrote Farbe, die ein Merkmal vieler Hunde aus dem Raum Vorderasiens ist.
1880 begann die Einkreuzung von Settern, Pointern und deutschen Vorstehhunden, um die Vorstehleistungen zu verbessern, und der „alte“ Typ des Vizsla verschwand. Ebenso wurden Vizsla von deutschen Adeligen importiert, um ihre Linien und Rassen zu verbessern. 1881 Seite 30
wurde die 1. Suchenvereinigung für Vizsla in Ungarn gegründet. In den darauf folgenden Jahren fanden die ersten rassespezifischen Suchen (Prüfungen) statt. Im Jahre 1945 wurde der erste Magyar Vizsla Kurzhaar (MVK) von dem Wiener Apotheker Mag. Hofbauer von Ungarn nach Österreich importiert; der Grundstein für die Magyar-Vizsla-Zucht in Österreich war gelegt. Aufgrund des ansteigenden Interesses für diese Rasse wurde im Jahre 1957 der „Klub zur Züchtung ungarischer Vorstehhunde“ gegründet. Das Ziel der Gründungsmitglieder war, die in Österreich gehaltenen Magyar Vizsla zu erfassen und zu dokumentieren, um die Basis für eine auf die Jagd ausgerichtete Zucht zu bilden. Das Bestreben des „Magyar Vizsla Clubs“ (MVC) ist es seit jeher, der Jägerschaft einen für jagdliche Zwecke geeigneten „Allrounder“ zur Seite zu stellen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden 3600 Magyar Vizsla Kurzhaar in das Österreichische Zuchtbuch eingetragen. Der MVC adaptierte seine Zuchtordnung laufend, um sie
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den Erfordernissen für die Jagd anzupassen. So darf zum heutigen Zeitpunkt nur mit Hunden gezüchtet werden, die mindestens eine Feld- und Wasserprüfung abgelegt haben (wobei besonderes Augenmerk auf die Nasenleistung und Suche gelegt wird), Befund über HD-A bzw. HD-B (wobei HD-b nicht mit HD-B gekreuzt werden darf) und ein Formwert auf einer internationalen Ausstellung. Ca. 80% der zur Zucht eingesetzten Hündinnen und Rüden haben eine VGP erfolgreich absolviert. Dies soll gewährleisten, dass der MVC auch in Zukunft der Jägerschaft einen gesunden, leistungsstarken und formschönen Hund zur Verfügung stellen kann. Der Magyar Vizsla Kurzhaar ist trotz seiner langen Geschichte ein Hund, der gut in unsere moderne Zeit passt und für den Jäger und die größtenteils geänderten heutigen Revierverhältnisse den idealen Partner darstellt. Der Magyar Vizsla Kurzhaar ist das geblieben, was ihn schon früher bekannt und berühmt gemacht hat: ein leichtführiger, führerbezogener, für alle Aufgabenbereiche eines Vorstehhundes einsetzbarer „jagdlicher Allrounder“, der sich hervorragend in den Familienverband einfügt.
Die jagdlichen Einsatzmöglichkeiten des MVK beschränken sich nicht nur auf seinen ausgezeichneten Suchenstil bei der Feldjagd. Aufgrund seiner hervorragenden Nasenleistung in Verbindung mit seiner Führerbezogenheit lässt er sich auch sehr gut am Schweiß führen. Seine angeborene Apportierfreudigkeit macht ihn zu einem ausgezeichneten und zuverlässigen Verlorenbringer. Trotz seines kurzhaarigen Fells ist er auch im Winter sowohl im Wasser als auch bei höheren Schneelagen einsetzbar. Der Hundeführer muss jedoch auf eine Auskühlung während und nach der Arbeit achtgeben, um Leiden und gesundheitlichen Schäden des Hundes vorzubeugen. Prinzipiell ist der MVK nicht spurlaut. Ein Hetz- und Standlaut entwickelt sich jedoch durch den verstärkten Einsatz bei Bewegungsjagden und Nachsuchen. Ein Totverbellen ist in der Regel leicht anzutrainieren. Attribute, die dem „Jäger von heute“ und seiner Familie sehr entgegenkommen. Vom modernen Jagdhund wird erwartet, dass er die von ihm verlangten Aufgaben im Revier meistert und dennoch ein angenehmer und umgänglicher Hund für die Familie ist. Aufgrund dieser ihn auszeichnenden Eigenschaften stieg die Nachfrage in der Jägerschaft in den vergangenen Jahren stetig. Da der MVC die Qualität seiner Hunde vor die Quantität stellt, wird das Bestehen der Rasse in Österreich auch in Zukunft nachhaltig gesichert sein.
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Aus der Decke auf den Tisch Unser Mitglied Erwin MIESBACHER hat ein hervorragendes praxisbezogenes Buch für das Zerwirken von Wild herausgebracht: „Aus der Decke auf den Tisch“. Mit diesem Buch möchte er alle Jäger motivieren, nicht nur dem Weidwerk zu frönen, sondern auch die einzigartige Gelegenheit zu nutzen und eines der besten Nahrungsmittel selbst – einfach und einigermaßen fachgerecht – zu zerwirken. Das Ziel sollte sein, von einer erfolgreichen Jagd bis hin zum perfekten Wildgenuss zu wissen, von wem und wie unser Wild bzw. unser Wildbret behandelt, bearbeitet wird und wurde. Bei vielen seiner ZerwirkVorträge hört er die Aussage: „Da hab‘ ich Angst, dass ich
Erwin Miesbacher
Die Keule oder Schlegel
Eine Möglichkeit ist es, den Schlegel oder die Keule im Ganzen zu braten. Dabei sollte man vorher nur die überschüssige Muskelhaut entfernen. Die Keule ist das Schnitzelfleisch. Zu den Teilen gehören die Schale (Kaiserteil), die Nuss, das Frikandeau, der Schluss und der Wadschinken. Schnitzelfleisch: Braten: Ragout: Gulasch:
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wo falsch reinschneide.“ Gerade das Reinschneiden sollte ja passieren, aber so, dass man danach noch etwas daraus zubereiten kann. Bei den ersten paar Ausführungen kann es schon sein, dass man ein bisschen mehr Ragout hat, aber warum nicht? Das Ragout kann dabei nur besser werden. In diesem Buch wird absichtlich nicht auf Gesetze und Verordnungen eingegangen, dazu gibt es Berufenere, wie z.B. OVR Dr. Harald Fötschl oder OVR Univ.-Doz. Dr. Armin Deutz. Erwin Miesbacher möchte die Jägerinnen und Jäger in die Lage versetzen, das erlegte Stück einfach und ohne Angst zu zerwirken. Ein gutes Stück Wildbret ist die beste Werbung für die Jagd!
Man sieht dann wieder eine Muskelhaut. Mit Hilfe der Finger und mit kleinen Schnitten trennt man die Schale ab. Vorsichtig und sauber löst man die Schale aus.
Schale und Frikandeau Nuss Schluss Wadschinken
Man legt sich den Schlegel so hin, dass das Hüftgelenk nach oben schaut. Beim Hüftgelenk beginnt man dann auch mit dem ersten Schnitt Richtung Kniegelenk. Etwa 2 cm tief am Knochen entlang.
Die Schale wird zur Seite gelegt und man beginnt den Oberschenkelknochen mit nicht zu tiefen Schnitten auszulösen. Die Schnittführung folgt dem Knochen um das Kniegelenk herum.
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Unser Administrator nimmt Buchbestellungen für eine Sammelbestellung auf: Anfragen für Zerwirkkurse: Erwin Miesbacher Feeberg 5 a, 8750 Reifling Tel:. 0554/3819277 E-Mail: m.erwin@ainet.at
Ich empfehle wieder die Schnitzel und das Ragout, sowie das Gulasch erst vor dem Kochen zu schneiden. Man hat weniger Verlust von Fleischsaft und das Wildbret ist meines Erachtens saftiger. Abgeschnittene Bindehäute bzw. Muskelhäute können dann mit den zerkleinerten Knochen verkocht werden. Ich verwende beim Zerkleinern der Knochen wieder die Astschere. Es gibt weniger Knochensplitter und leiser ist es auch, als wenn die Knochen zerhackt werden.
1 = Nuss 2 = Schluss 3 = Frikandeau
Wie hier auf diesem Bild zu sehen ist, schneidet man nur mit der Messerspitze.
4 = Schale 5 = Wadschinken 6 = Oberschenkelknochen
Beim Schnitzelschneiden, vor allem beim Rehwild, wird es notwendig sein, die Schnitzel doppelt zu schneiden um eine passende Größe zu erhalten. Mit einem scharfen Messer gegen die Faser geschnitten, werden diese zum Genuss. Kurzbiografie Erwin Miesbacher Erwin Miesbacher ist gelernter Fleischer und seit 1990 am Truppenübungsplatz Seetaleralpe tätig. Nach der Jungjägerprüfung 1990 und der Aufsichtsjägerprüfung 2000 ist er als Jagdschutzorgan in zwei Revieren beeidet. Als leidenschaftlicher (Fleisch-)Jäger stellt die Jagd einen wesentlichen Teil seiner Freizeit dar.
Bei der zweiten Keule ist nur der erste Schnitt, der um die Schale auszulösen von der anderen Seite aus durchzuführen. Ansonsten geht man gleich wie vorher zu Werke. Ich versuche beim Wild nicht zu streng an den Knochen zu schneiden. Man kann die Beinhaut ruhig am Knochen lassen. Geringe Anteile an Wildbret sind kein Übel. Wenn man aus den Knochen dann Wildfond oder Jus zubereitet, stören diese auf keinen Fall. Die fertigen Stücke werden dann noch sauber zugeputzt.
So hat er seinen erlernten Beruf nie wirklich zur Gänze aufgegeben. Vielmehr hat er es sich zur Aufgabe gemacht, sein Wissen bei diversen Zerwirkvorträgen an seine Jagdkameraden weiterzuvermitteln. Aus Mangel an Lektüren wurde die Idee zum Buch geboren. Am 28. August 2014 wurde dann das Werk „Aus der Decke auf den Tisch“ erstmals präsentiert . Sein Motto: „Ein gutes Stück Wildbret ist die beste Werbung für die Jagd.“ Seite 33
Verbandsgeschehen Bezirksversammlung
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Am Freitag, dem 6. Februar 2915 fand in Pöllau bei Hartberg, Schloss Pöllau, Reflektorium, die 1. Bezirksversammlung der Bezirksgruppe HartbergFürstenfeld statt, in der Bezirksobmann Hermann Pichler unter anderem über vergangene und zukünftige Aktivitäten seiner rührigen Bezirksgruppe berichtete.
BO Hermann Pichler informierte über vergangene und zukünftige Aktivitäten.
Vortrag über praxisbezogene Abschussplanerstellung beim Rehwild
V.l.nr.: Dr. Bruno Pflüger, Gründer des StAJV, Willi Loibnegger, Ehrenmitglied des KJAV, Hanno Schüttmeier, Landesobmann des StJAV
Jagdlicher Advent
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Von 5. Bis 7. Dezember betreute unser Verbandsobmann Hanno Schüttmeier - eingebunden in einen brauchtumsgebundenen Adventmarkt im Schloss Thal - einen Stand, der von über 400 Personen besucht wurde. Begleitet von Jagdhornbläsern wurde in heimischen Revieren erlegtes Rotwild zu Kesselgulasch verkocht und eifrig verkostet.
Am 11.02.2015 fand im Kulturhaus in Bad Waltersdorf ein Vortrag über die Abschussplanerstellung beim Rehwild statt. Nach einer kurzen Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen rund um den Abschussplan durch Dr. Bruno Pflüger referierte Landesobmann Hanno Schüttmeier vor einem interessierten Publikum unter anderem insbesondere über die Erstellung eines Abschussplanes für Rehwild nach dem Modell der Drittelparität mit dem Ziel der Beherrschung und des Verstehens der Wildstandsbewirtschaftung im modernen, zeitgemäßen Jagdbetrieb. Die anschließende Diskussion fand rege Beteiligung. Foto: ©Wernbacher
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Folgen Sie dem Lockruf der Jagdfachmesse Auf zur Pirsch in Graz! Von 10. bis 12. April lädt die Messe Graz Jagd-, Fischerei- und Naturbegeisterte zur REVIER & WASSER. Neu und einzigartig bei der 17. Auflage der Fachmesse: Der große Flohmarkt für Jäger und Fischer.
Alle zwei Jahre begeistert die REVIER & WASSER das Fachpublikum in Graz. Das abwechslungsreiche Programm sorgt dabei auch heuer wieder für besonderes Aufsehen: Auf der Vortragsbühne gibt u.a. der Frühschoppen der Steirischen Landesjägerschaft den Takt an. Das Publikum darf den Auftritten von Jagdhornbläsern und einem volksmusikalischen Schwerpunkt entgegenblicken. Spannend wird es im Jagdkino – hier flimmern an zwei Messetagen reizvolle Jagd- und Naturfilme über die Leinwand. Und ein überdimensionales, begehbares Vogelnest bringt Zugvögel zum Greifen nahe.
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Verbandsgeschehen
LO Hanno Schüttmeier übergibt LO Ing. Otto Burböck ein Vereins-Polo-Shirt der Steirischen Aufsichtsjäger.
V.l.n.r.: RA Dr. Hubertus Pranckh, Zweigstellenobmann Gerd Kaufmann, RA Dr. Uwe Niernberger, RA Dr. Angelika Kleewein, Dr. Bruno Pflüger, Landesobmann Hanno Schüttmeier, LO-Stellvertreter Ing. Hanshelmut Helm
Jagdrechtsvortrag Am 20.02.2015 veranstaltete der Steirische AufsichtsjägerVerband gemeinsam mit dem Steirischen Jagdschutzverein- Zweigstelle Graz-Stadt- nach dem Motto: „gemeinsam statt einsam“ im Hotel Fischerwirt in Gratwein einen Vortragsabend über das aktuelle Jagdrecht. Rechtsanwalt Dr. Hubertus Pranckh referierte Power-Point- unterstützt über die 16. Und 17. Jagdgesetznovelle mit anschließender Diskussion. Trotz mehrerer anderer jagdlicher Veranstaltungen, Energieferien und zahlreicher Absagen wegen Krankheit war die sehr gut gelungene Veranstaltung mit 120 Teilnehmern erfreulich gut besucht.
11. Landesvollversammlung des Salzburger Jagdschutzvereines Am 27. März d. J. lud der Landesobmann des Salzburger Jagdschutzvereines Ofö. Ing. Otto Burböck zur diesjährigen 11. Landesvollversammlung in den Saal des Gasthofes Kirchenwirt nach St. Georgen im Pinzgau ein. Dieser Einladung der Jagdschutzorgane und des Jagdschutzwesens in unserem Nachbarbundesland folgten zahlreiche Verbandsmitglieder und eine Reihe von Ehren-
LO Bernhard Wadl, BJM Reg.-Rat Jakob Rohrmoser, BJM Georg Meilinger, LO Hanno Schüttmeier und LO Ing. Otto Burböck.
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gästen. Unter ihnen befanden sich der Landesobmann des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes (STAJV) Hanno Schüttmeier mit Gattin sowie der aus Kärnten angereiste Landesobmann des Kärntner Jagdaufseherverbandes Bernhard Wadl in Begleitung von Landeskassierstellvertreterin Marianne Mirnig. Entsprechende Aufwertung widerfuhr dieser Landesvollversammlung auch durch die anwesenden Bezirksjägermeister des Pinzgaues und des Pongaues, Georg Meilinger und Jakob Rohrmoser. Unter den Ehrengästen stellte sich auch Ehrenlandesobmann und Verbandsgründer Toni Unterberger ein. Der Einladung zu dieser – nun schon 11. – Landesvollversammlung nicht gefolgt ist bedauerlicherweise der Salzburger Landesjägermeister KR Sepp Eder. Dass der Salzburger Landesobmann, welcher ein gebürtiger Steirer und auch ein brauchtumsorientierter jagdlicher Praktiker ist, kurzentschlossen selbst ins Horn stieß und dadurch gemeinsam mit der Jagdhornbläsergruppe des Salzburger Jägerchores für den entsprechenden jagdmusikalischen Auftakt sowie den entsprechenden jagdkulturellen Rahmen sorgte, war ein weiterer Höhepunkt dieser Landesvollversammlung. Nach dem Tätigkeitsbericht stieg der Landesobmann sogleich in die sehr umfangreiche Tagesordnung ein. Zustimmung fand nicht nur die umfangreiche Statutenänderung, sondern auch die Wahl des neuen alten Vorstandes sowie seines Landesobmannes Ing. Otto Burböck einstimmig durch die anwesenden Regionalleiter und Mitglieder für die Funktionsperiode von drei Jahren. Auf die Grußbotschaften der Ehrengäste und ein Gewinnspiel mit Verlosung von Sachpreisen und Wildabschüssen folgte der letzte fachliche Höhepunkt dieser 11. Jahreshauptversammlung des Salzburger Jagdschutzvereines, der Fachvortrag des leitenden Wildmeisters Bruno Gruber aus dem Habachtal, welcher die Besenderung des Rotund Gamswildes im Nationalpark Hohe Tauern sowie die Erkenntnisse aus diesem noch andauernden Projekt erörterte. Die Größe des Revieres beträgt 3.000 ha. Seit September 2009 erfolgt die Jagdleitung direkt durch den Nationalpark Hohe Tauern in Selbstverwaltung. Direkt im Forschungsprojekt arbeiten zwei Berufsjäger. Das Revier ist ein anerkannter Lehrbetrieb.
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Verbandsgeschehen Jahresvollversammlung des Steirischen
V.l.n.r.: BO von Graz OFö. Ing. Hanshelmut Helm, Verbandsgründer OFö. i.R. Ing. Dr. Bruno Pflüger, LO Hanno Schüttmeier, Landtagspräsident Franz Majcen, LO Ing. Otto Burböck/Szbg., Kurt Buschenreiter/ Ktn., Rj. Michael Hofer/NÖ, Marianna Mirnig/Ktn., LO Bernhard Wadl/Ktn. u. Hausherr Koarl Thaller.
Am Samstag, dem 7. März 2015, hat die Vollversammlung des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes im Weinschloss Thaller in Großwilfersdorf stattgefunden. Trotz zahlreicher jagdlicher Veranstaltungen haben viele den Weg ins Weinschloss gefunden. Für die feierliche Umrahmung sorgte die Jagdhornbläsergruppe Fürstenfeld. LO Hanno Schüttmeier konnte neben Landtagspräsidenten Franz
Majcen auch den Obmann des Kärntner JagdaufseherVerbandes Bernhard Wadl mit Begleitung und LO Ing. Otto Burböck aus Salzburg begrüßen. LO Artur Birlmair aus Tirol hat sein Kommen zugesagt, musste aber leider wegen Krankheit das Bett hüten. Ebenso anwesend waren BJM Gaube aus Leibnitz, der Obmann des Jagdschutzvereins Graz-Stadt Gert Kaufmann und der Landesleiter der Berg- und Naturwacht Steiermark, Ing. Heinz Pretterhofer, allesamt Mitglieder unseres Aufsichtsjäger-Verbandes. In seiner Begrüßungsrede bedankte sich Landtagspräsident Majcen bei den Verbandsgründern und meinte, dass die Gründung längst überfällig gewesen sei. Man kann nicht oft genug betonen, wie wichtig gut ausgebildetes und weitergebildetes Jagdpersonal ist und wie wichtig dessen Aufgabe für das Land Steiermark ist. LO Bernhard Wadl gratulierte zur Veranstaltung und teilte mit, dass er ja seit der Verbandsgründung unser Tun verfolgt. Er ist erstaunt, in welcher kurzen Zeit wir so
LO Hanno Schüttmeier
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V.l.n.r.: LO Bernhard Wadl/Ktn. und Verbandsgründer OFö. i.R. Ing. Dr. Bruno Pflüger
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Aufsichtsjäger-Verbandes von Hanshelmut Helm
Die Fürstenfelder Jagdhornbläser umrahmten stimmungsvoll die Veranstaltung.
viele Mitglieder gewinnen konnten, und gratulierte auch zu unserer Verbandszeitung und unseren Aktivitäten. Auch in Kärnten war am Anfang die Skepsis durch die Landesjägerschaft groß; mittlerweile kann man sich den Jagdaufseher-Verband aber nicht mehr wegdenken. LO Ing. Otto Burböck meinte, dass der Steirische Aufsichtsjäger-Verband mit seiner Mitgliederzahl bald den Salzburger Jagdschutzverein überholen wird, was beachtlich ist, wenn man bedenkt, dass dieser schon seit mehr als zehn Jahren besteht. Auch in Salzburg kämpft man um die Akzeptanz in der Landesjägerschaft. LO Hanno Schüttmeier berichtete über die Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres und bedankte sich bei den Bezirksobmännern Hermann Pichler und Ing. Hanshelmut Helm sowie dem gesamten Vorstand für ihre geleistete Arbeit. Ein Vortrag über „Jagdgesetz neu“ mit Dr. Hubertus Prankh gemeinsam mit der Zweigstelle Graz-Stadt des Steirischen Jagdschutzvereines, „Rechte und Pflichten der Aufsichtsjäger von heute“ mit Obstlt. Georg Wakonig, „Praxisbezogene Abschussplanerstellung“, „Bleifrei in die
V.l.n.r.: Hans Burger, Hausher Koarl Thaller und Herbert Lebitsch
Zukunft“ mit Dr. Siegert, ein Schwarzwildvortrag, die Koralmgespräche mit der Berg- und Naturwacht, eine Jägerwallfahrt, die Abhaltung von reinen Aufsichtsjägerkursen, ein Gehölzkundekurs, ein Repetitorium für Aufsichtsjägerkandidaten im Schloss Stainz, ein gesamtösterreichischer Jagdschutzgipfel, ein jagdlicher Advent in Schloss Thal etc. waren einige der durchgeführten Veranstaltungen. Für das kommende Jahr stehen ein Raubwildseminar im Schloss Thal, der erste Steirische Aufsichtsjägertag und einige weitere Termine auf dem Programm. Ganz wichtig für uns Aufsichtsjäger ist auch die Zusammenarbeit mit der Berg- und Naturwacht Steiermark unter Obmann Ing. Heinz Pretterhofer. Am 18. April findet für interessierte Aufsichtsjäger eine eintägige Schulung zum Berg- und Naturwächter im Jagdmuseum Stainz statt. Unser Aus- und Weiterbildungsreferat hat bereits einige Weiterbildungsveranstaltungen fixiert, die auf der Homepage kundgetan werden. Des Weiteren werden wir auf der Fachmesse „Revier und
V.l.n.r.: Ing. Franz Salomon, Hubert Auer und Dr. Bruno Pflüger
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Jahresvollversammlung des Steirischen Aufsichtsjäger-Verbandes
Hausherr Koarl Thaller führte die WeidmännerInnen durch seinen Weinkeller.
Wasser“ gemeinsam mit dem Jagdschutzverein GrazStadt und der Berg- und Naturwacht mit einem Messestand vertreten sein. Dort wird auch die zweite Ausgabe unserer Verbandszeitung aufgelegt werden. Durch die ständig wachsende Mitgliederzahl werden noch im ersten Halbjahr 2015 weitere Bezirksgruppen gegründet. Eine Änderung gab es auch im Vorstand des Verbandes. Schriftführer Hannes Maierhofer legte aus gesundheitlichen Gründen sein Amt nieder. Bei der Vollversammlung wurde Siegfried Edlinger als dessen Nachfolger einstimmig gewählt. Lieber Hannes! Vielen Dank für deine wertvolle Arbeit und deine guten Ideen. Dem neuen Schriftführer wünschen wir viel Freude bei seiner Tätigkeit. Ebenso wurden bei der Vollversammlung die Statutenänderungen verlesen und einstimmig beschlossen. Sie werden ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht. Für die Betreuung der Homepage und der Mitgliederverwaltung gebührt Herrn Franz Spanring ein außerordentlicher Dank. Nach der Kaffeepause folgte ein Fachreferat von Revierjäger Michael Hofer aus Nieder-
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österreich über seine Erfahrung mit der Bejagung von Schwarzwild. Michael Hofer hat seit jungen Jahren das Schwarzwild beobachtet und studiert. Dementsprechend lebendig, kurzweilig sowie überaus interessant war sein Vortrag. Diesem Vortrag, welcher der Auftakt einer Reihe von Fachvorträgen sein wird, liegt ein Schwarzwildbewirtschaftungskonzept zugrunde, das seit über 25 Jahren in der täglichen Revierpraxis eines professionellen Jagdbetriebes gelebt wird. Es würde keinem Jäger schaden, sich seinen Vortrag anzuhören und dabei vieles zu lernen. Nach dem offiziellen Veranstaltungsende führte unser Mitglied, Hausherr und Aufsichtsjäger Koarl Thaller durch seinen Weinkeller und sein Weinschloss, wo wir zum Schluss mit einer guten Buschenschankjause und ausgezeichnetem Wein die Vollversammlung ausklingen ließen. Danke Koarl für die freundliche Aufnahme und Bewirtung durch dich und deine Familie. Ein herzliches Dankeschön auch an das Team um BO Hermann Pichler, welches die Veranstaltung exzellent vorbereitet hat.
Gerne wurde der eine oder andere gute Tropfen verkostet.
BEITRITTSERKLÄRUNG zum Steirischen Aufsichtsjägerverband StAJV
Beitrittserklärung bitte einsenden an: E-Mail: info@aufsichtsjaeger-steiermark.at Fax: 0316 2311236677 Post: nebenstehende Adresse
Steirischer Aufsichtsjägerverband Technologiepark 2 A-8510 Stainz
Auskünfte: www.aufsichtsjaeger-steiermark.at Einzahlung der Mitgliedsbeiträge in der Höhe von derzeit Euro 22.- pro Jahr auf Konto: Steirischer Aufsichtsjägerverband Raiffeisenbank Region Gleisdorf IBAN: AT92 3810 3000 0500 7935
Familienname Titel Vorname Geburtsdatum Anschrift PLZ Ort Bezirk Telefon Mobil E-Mail Beruf
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Steirischen Aufsichtsjäger - Verband (StAJV) mit Wirkung vom u.a. Datum als n ordentliches n außerordentliches n unterstützendes Mitglied und anerkenne die Vereinsstatuten sowie die Nutzung meiner persönlichen Daten für Vereinszwecke.
(Datum) (Unterschrift)
Zutreffendes bitte ankreuzen: n Berufsjäger n Aufsichtsjäger n beeidet n nicht beeidet n Aufsichtsjäger-Kandidat n Jäger O Nichtjäger n unterrichtender Lehrprinz n Eigenjagdbesitzer n Jagdhundeführer n Jagdpächter n Jagdobmann n Ausgehschein n Mitglied Berg- und Naturwacht
Als ordentliches Mitglied können nur Berufsjäger und Aufsichtsjäger beitreten. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des jeweiligen Jahres vom Landesvorstand beschlossen werden.
n Jagdfunktionär:
Abbuchungsauftrag für Mitgliedsbeitrag: Bank IBAN BIC Datum Unterschrift
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Positionspapier II
StAJV-Mitgliedschaft – Vorteile gezielt für Aufsichtsjäger
Die Mitgliedschaft beim StAJV ist für alle steirischen Aufsichtsjäger gewünscht. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft oder eine Funktion bei einem der anderen jagdlichen Vereine ist für jedes Mitglied des StAJV möglich und ausdrücklich willkommen. Der StAJV vertritt und fördert seine Mitglieder, speziell die in der Praxis tätigen steirischen Aufsichtsjäger. Eine Mitgliedschaft im StAJV hat für einen steirischen Aufsichtsjäger folgende Vorteile: • Vertretung der speziellen Interessen der steirischen Aufsichtsjäger als öffentlich tätiges Wachorgan und geprüfter Kompetenzträger • Hilfe und Vertretung in Haftungs- und Streitfällen, die sich aus der Ausübung des Aufsichtsjägerdienstes ergeben, durch jagdlich vertraute Experten • Informations-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl als Prüfungsvorbereitung als auch für Aufsichtsjäger in relevanten und aktuellen jagdlichen Fragen • Aufwertungsmöglichkeit durch weitere Beeidigungen als Wachorgane und eine sich daraus ergebende breitere gesetzliche Basis für den Dienst als Naturexperte (zu Berg- und Naturwächter, Fischereiaufseher, …)
• Vorteile bei Einkäufen und Beschaffungen
• Einfacher Zugang zu Informationen und fachlichem Insiderwissen durch Zeitung, Website, Informationsschreiben, Veranstaltungen usw.
• Erkennungszeichen als Aufsichtsjäger
Der StAJV verschafft den steirischen Aufsichtsjägern eine hohe öffentliche Anerkennung als Experten und unterstützt sie in der Erfüllung ihrer täglichen Tätigkeit als Wachorgan.
Nach dem Motto: Aus der Praxis, mit dem Besten aus der Theorie für die Aufsichtsjägerpraxis.
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Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
Verbandsgeschehen Landesvollversammlung des Kärntner Jagdaufseher-Verbandes Der Fremdenverkehrsort Pörtschach a.W. war der Austragungsort der 42. Landesvollversammlung unserer Freunde vom KJAV. Im Congress Center waren rd. 200 Besucher versammelt. Unter den Ehrengästen LJM DI GORTON, LWK-Präs. ÖR Ing. MÖSSLER, Vbgm. WALTER, Obst. DULLNIG und BH von Klagenfurt und Landesleiter der Ktn. Bergwacht Mag. LEITNER konnte LO Bernhard WADL in Vertretung des verhinderten LO des StAJV Hanno SCHÜTTMEIER Verbandsgründer Dr. Bruno PFLÜGER, Edelwinzer Koarl THALLER und Zeitungsmacher Reinhard WERNBACHER begrüßen. Aus Tirol angereist war der LO des TJAV BIRLMAIR und aus Salzburg der LO Ofö. Ing. BURBÖCK. Nach der Abhandlung von Vereinsangelegenheiten konnten in einem „Speakers Corner“ drei Delegierte bzw. Mitglieder ihre Anliegen in Kurzreferaten vortragen. Andres ULBING sprach zum Thema „Zukünftige Wildfütterung und Kraftfutter“, Dieter STEINER zum Thema „Windkrafträder in Raufußhühnerbiotopen“ und ÖR Hans RAMSBACHER zum Thema „Zuwanderung der Wölfe in unsere Kulturlandschaft“. Über die Inhalte dieser Referate
V.l.n.r.: LWK-Präsident v. Kärnten ÖR Ing. Johann Mößler, LO Bernhard Wadl, Koarl Thaller, Reinhard Wernbacher und Ofö. i.R. Ing. Dr. Bruno Pflüger
wurde anschließend sehr intensiv und teilweise auch kontroversiell diskutiert. Die äußerst erfolgreich verlaufene Veranstaltung wurde von der Jagdhornbläsergruppe „Schloss Mageregg“ wunderschön umrahmt und bereichert. Herzlichen Glückwunsch unseren Kollegen vom KJAV und ihrem LO Bernhard WADL zu dieser großartigen Veranstaltung. Es war uns eine Ehre, daran teilnehmen zu dürfen.
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Verbandsgeschehen Erster Raubwildtag des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes von LO Hanno Schüttmeier
Am Samstag, den 14.03.2014, veranstaltete der Landesverband des Steirischen Aufsichtsjägerverbandes (STAJV) im Schloss Thal zum Thema Raubwild eine richtungsweisende Fortbildung für Wildstandsbewirtschaftung. Diesem Lockruf folgten dreiundzwanzig interessierte Jägerinnen und Jäger aus allen Teilen der Steiermark, welche ich begrüßen durfte. Präparatormeister David Ellmaier aus Stanz im Mürztal eröffnete den ersten theoretischen Teil des Raubwildtages über die richtige Vorgehensweise des Abbalgens und Abschwartens des erbeuteten und erlegten Raubwildes. Gekonnt und routiniert verwies er immer wieder darauf, mit welch einfachen Schritten und Praktiken die Grundlagen für eine Weiterverarbeitung und somit der Erzeugung hochwertiger Rauware erreicht werden. Weiters wurde die Schnittführung für die Vorpräparation und die erforderliche praktische Erstversorgung erlegten Haarwildes im Revier behandelt, um hochwertige Kopfund Schultermontagen sowie Vorschlagpräparate (Capes) anfertigen zu lassen. Nirgendwo werden bedingt durch Unwissenheit so viele Fehler begangen wie bei der Vorpräparation. Ärger und Enttäuschung nach Erlegung im
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heimischen Revier oder im Rahmen einer erfolgreichen Jagdreise können so leicht vermieden werden. Wertvolle, aber einfache Ratschläge zur Behandlung erlegten Federwildes nach der Erlegung, um die Federbälge (Raufußhühner) schonend zu behandeln, rundeten diesen Teil ab. Schlussendlich wurden auch verschiedene Verfahren bei der Behandlung und Zurichtung der Trophäen tragenden Schalenwildarten besprochen. Hier spannte sich der Bogen vom Abschlagen, dem Kappen, dem Auskochen sowie dem Bleichen, Füllen von Keilerwaffen bis zur fachgerechten Behandlung der Gamskrucke.
Von der Theorie in die Praxis Der STAJV stellte für diesen Lehrgang eine bunte Strecke von 2 Füchsen, 4 Mardern und einem Iltis, die von seinen Mitgliedern erlegt wurden, zur Verfügung. David Ellmaier balgte ab und konnte verschiedene offene Fragen und zuvor beschriebene Ratschläge in der Praxis klären und vorführen. Mundschutz, Einweghandschuhe, Skalpell, Kette und Haken zeigten, wie wenig Hilfsmittel notwendig
Das Informationsmagazin für die steirischen Aufsichtsjäger
sind, um einfach und effizient arbeiten zu können. Dieses Handwerkzeug ist vom Gewicht her leicht zu tragen und findet überall Platz, und somit steht einem Abbalgen im Revier nichts mehr im Wege. Unser Mitglied Susanne Gruber konnte das Erlernte gleich in die Praxis umsetzen: Sie konnte ihren mitgebrachten selbst erlegten Fuchs fachgerecht abbalgen. Besonderes Interesse weckte dann die praktische Demonstration und Schnittführung (Skinnen) beim Zurichten eines KopfSchulterpräparates (Cape) anhand eines zuvor erlegten Stückes Damwild.
Mir ist bestätigt worden, dass dieser Raubwildtag ein weiterer Baustein zur Festigung der Akzeptanz einer nachhaltigen, aber auch zeitgemäßen Jagd sein wird. Der Steirische Aufsichtsjägerverband bedankt sich bei der Familie von Rantzau und ihrem Forstverwalter HM Revierförster Ing. Gerald Pirker für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.
Pelz aus nachhaltiger jagdlicher Nutzung Der zweite Teil dieses Raubwildtages war der bereits gegerbten erzeugten Rauware gewidmet und bildete den Anschluss an die „schweißige Arbeit“. Hierfür konnten wir den ehemaligen Innungsmeister der Kürschner und Präparatoren, Kürschnermeister Gerhard Mayerhofer, gewinnen. Mayerhofer befasste sich in seinem Vortrag mit der bereits dargestellten Vorpräparation und deren Wichtigkeit für die Haltbarkeit und die Qualität der von ihm designten Einzelanfertigungen. In seinen Ausführungen wurde auch auf einzelne – oft schwierige – Arbeitsschritte in der Anfertigung dieser meisterhaften Einzelstücke eingegangen. Auch ging Mayerhofer auf den Stellenwert des Pelzes in unserer heutigen, modernen Gesellschaft ein. Das Model Nina Adam präsentierte professionell eine Kollektion von Pelzen aus jagdlicher und nachhaltiger Nutzung. Gerade die Kopfbedeckungen kleiden nicht nur, sie finden ihre praktische Brauchbarkeit und Anwendung bei kalten winterlichen Jagden, wo sie gerne verwendet werden. Dieser erste Raubwildtag des STAJV ging am frühen Nachmittag mit der Erkenntnis zu Ende, dass altes traditionelles jagdliches Handwerk durch Prädatorenregulierung zu bewerkstelligen ist, gepaart mit einem wertvollen Beitrag zur Erhaltung schützenswerter Arten und Bioindikatoren, und dass nicht mit dem Schuss und der Erlegung eines Stückes Raubwild das Ende erreicht ist, sondern der Beginn einer sinnvollen Verwertung. Dieser Raubwildtag des STAJV soll neben der Vorstellung, Förderung und „Wiederentdeckung“ des uralten Gewerbes der Kürschnerei einer Renaissance des Pelzes aus nachhaltiger jagdlicher Nutzung hilfreich zur Seite stehen.
Einladung zum
Flohmarkt der JÄGER und FISCHER am 14. Juni 2015 ab 9:00 Uhr beim
Gasthaus Waldsam in Leoben – Göß (S6 Abfahrt Leoben West – Kreisverkehr)
Für Interessierte am Verkauf, Kauf oder Tausch von Fischerei- und Jagdbekleidung, Jagdwaffen, Fischereiausrüstung, Trophäen….. Bei Bedarf wird ein Tisch im Ausmaß von 200 x 60 cm zur Verfügung gestellt. Um telefonische Tisch- bzw. Platzreservierungen wird unter 03842/22118 bei Familie Waldsam ersucht.
Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt! Schießkino Organisiert vom Vorstand des Verbandes der „Freien Jäger Leoben“ Seite 45
Verbandsgeschehen Der Jagdbezirk Graz und Graz-Umgebung
Hanshelmut Helm, Jahrgang 1966, Bezirksförster in der BH Graz-Umgebung, FAST Frohnleiten,BO Graz/ GU des AJ-Verbandes, Obmannstellvertreter des LV StAJV Jagdkursleiter und Lehrprinz, Jagdpächter u. Aufsichtsjäger, Hundeführer, Hegemeister, Zertifizierter Waldpädagoge und WaldpädagogenVertrauensperson
Die Bezirksgruppe Graz und Graz-Umgebung erstreckt sich über die Jagdbezirke Graz-Stadt mit BJM Dr. Moser und GrazUmgebung mit BJM Rosenberger. Die beiden Bezirke umfassen eine Gesamtfläche von knapp 1230 qkm und teilen sich in 202 Jagden, die von 232 Aufsichtsjägern betreut werden. Die jährliche Jagdstrecke in den in der Steiermark zentral gelegenen Bezirken beträgt ca. 10000 Stück Wild. Von den Wildarten sind die beiden Bezirke sehr breit gestreut. Vom Rebhuhn bis zum Steinwild kommt alles vor. Das Besondere an den beiden Bezirken ist, dass die Jäger ständig der Öffentlichkeit ausgesetzt sind, und somit kommt es sehr oft zu Konflikten mit der nichtjagenden Bevölkerung. Aufklärungsarbeit und positive Imagepflege sind hier besonders wichtig. Die BG Graz und GU war die erste Bezirksgruppe des StAJV, die in der Steiermark gegründet wurde. Besonders erfreulich sind der ständige Mitgliederzuwachs und das Interesse an unserem AJV.
Als erste Veranstaltung wurde ein Schwarzwildvortrag mit Schwarzwildreferenten BH Hofrat DDr. Burkhart Thierrichter abgehalten. Im Jänner 2014 veranstalteten wir den ersten reinen AJ-Kurs, bei dem wir einen großartigen Erfolg erzielen konnten. Ein Höhepunkt im Rahmen dieses Kurses war die Veranstaltung „Hund – Horn – Brauchtum“, die an die 200 begeisterte Jäger und Nichtjäger besuchten. Im September veranstaltete die BG noch die erste Steirische Jägerwallfahrt in der Wallfahrtskirche Maria Straßengel, die von Jägerpfarrer P. August Janisch feierlich zelebriert wurde. Für die musikalische Umrahmung sorgte die Jagdhornbläsergruppe Prof. Pöschl.
Bei der ersten Jahreshauptversammlung im GH Hörmann in Deutschfeistritz wurde Bez. Fö. Ing. Hanshelmut Helm zum Obmann und Reinhard Preitler aus Gratkorn zu seinem Stellvertreter gewählt. Als Kassier fungiert Richard Kohlbacher aus Stattegg, Schriftführer ist Sigfried Edlinger. Die nächste Bezirksveranstaltung ist ein Vortragsabend am 1. April im GH Hörmann mit Beginn um 19.00 Uhr. Themen sind die Rehwildabschussplanung sowie rechtliche Angelegenheiten und die Jagdgesetznovelle. Die BG würde sich über zahlreiche Teilnehmer freuen. Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen.
Programm Weiterbildung für Aufsichtsjäger in der Steiermark 1. Halbjahr 2015
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Thema: Ausbildung Berg & Naturwacht Repetitorium für alle Aufsichtsjägerprüfungskandidaten der Steiermark Erste Hilfe Kurs - Auffrischung für Aufsichtsjäger (Pichlbauer Günter/Bez.RKdt) Jagdgesetz Novelle 2014 Raufußhühner und deren Lebensraumgestaltung mit Revierbesichtigung (DDr. V. Grünschachner Berger, OFÖ Helmut Fladenhofer) Altersbestimmung von Schalenwild - Rehwild, Schwarzwild, Gamswild, Rotwild (H. Schüttmeier) Wildschaden - Beurteilung Erkennen – Beurteilung – Bewertung Schuss – Seminar / Richtiger Umgang mit der Faustfeuerwaffe, Fangschuss richtig setzten Kundige Person - Fortbildungsveranstaltung (Dr. Fötschl et al.) Lockjagdseminar mit Praxis
Ort: Jagdmuseum Schloss Stainz Jagdmuseum Schloss Stainz, Dianasaal
Datum 18.4.2015 09.05.2015
Zeit: 08.00 – 17.00 09.30 – 16.00
Jagdmuseum Schloss Stainz
16.05.2015
09.30 – 15.30
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Juni 2015 27.6.2015
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