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OPTIONEN / ELEKTRONISCHE TRANSFORMATOREN UND KONVERTER

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Ăœbersicht

D 01 S.4

D 04 S.4

D 18 S.4

D 19 S.5

D 20 S.5

D 21 S.5

D 22 S.6

D 23 S.6

D 24 S.6

D 25 S.7

D 26 S.7

D 28 S.7

D 29 S.8

T 04 S.8

T 06 S.8

T 07 S.9

T 08 S.9

EVG S.9

Q 01 S.10

Q 04 S.10

O 08 S.10

O 13 S.10

O 14 S.11

O 15 S.11

O 16 S.11

O 17 S.11

O 18 S.12

LEP 710 S.12

Steuerung S.12

L 01 S.13

L 02 S.13

L 03 S.13

Wolf S.14

Wolf Pico S.14

PF S.15

Ereatronic S.15

LD 65 S.16

LD 70 S.16

LD 90 S.16

LD S.17

LD 1-10V S.17

LD Dali S.17

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D01 ESG-Glasring (Einscheiben-Sicherheitsglas), zonenmattiert mit 15 mm klarem Rand, Glasstärke 6 mm, Kanten geschliffen und poliert, montiert auf Abstandsbolzen 20 mm und Rändelschraube vernickelt

zu Typ

Artikel-Nr.

d = außen

d = innen

DE 1.. DE/DA 2.. DE/DA 3.. DE/DA 4..

06.99101185.0201 06.99101230.0201 06.99101260.0201 06.99101295.0201

185 mm 230 mm 260 mm 295 mm

87 mm 130 mm 162 mm 186 mm

D04 ESG-Glasscheibe (Einscheiben-Sicherheitsglas), zonenmattiert mit 15 mm klarem Rand, Glasstärke 6 mm, Kanten geschliffen und poliert, montiert auf Abstandsbolzen 20 mm und Rändelschraube vernickelt

zu Typ

Artikel-Nr.

d = außen

DE 1.. DE/DA 2.. DE/DA 3.. DE/DA 4..

06.99104185.0201 06.99104230.0201 06.99104260.0201 06.99104295.0201

185 mm 230 mm 260 mm 295 mm

D18 Bajonett-Ring aus Stahlblech zu Typ

Artikel-Nr.

d = außen

Farben

DE 1.. DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99118125.0010 06.99118190.0010 06.99118220.0010 06.99118255.0010

125 mm 190 mm 220 mm 255 mm

10 gold 11 chrom 30 schwarz (RAL 9005) 31 weiß (RAL 9016) 96 weißaluminium (RAL 9006) 97 struktur silber 99 Sonderfarbe

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D19 Bajonett-Ring aus Stahlblech für dekorative Optionen (Option nicht im Lieferumfang enthalten) zu Typ

Artikel-Nr.

d = außen

Farben

DE 1.. DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99119125.0010 06.99119190.0010 06.99119220.0010 06.99119255.0010

125 mm 190 mm 220 mm 255 mm

10 gold 11 chrom 30 schwarz (RAL 9005) 31 weiß (RAL 9016) 96 weißaluminium (RAL 9006) 97 struktur silber 99 Sonderfarbe

D20 Acrylscheibe, Stärke 3 mm, innenliegend für Bajonettring D19 zu Typ

Artikel-Nr.

Ausführung

DE 1.. DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99120100.0000 06.99120160.0000 06.99120195.0000 06.99120228.0000

00 klar 01 mattiert

D21 Acrylscheibe, Stärke 4 mm, Schutzarterhöhung auf IP 44, innenliegend für Bajonettring D19 (IP 44 nur raumseitig, für geschlossene Deckensysteme)

zu Typ

Artikel-Nr.

Ausführung

DE 1.. DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99121100.0000 06.99121160.0000 06.99121195.0000 06.99121228.0000

00 klar 01 mattiert

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D22 Acrylzylinder, Stärke 3 mm, mattierte Ausführung für Bajonettring D19 zu Typ

Artikel-Nr.

Höhe

DE 1.. DE/DA 2.. DE/DA 3.. DE/DA 4..

06.99122090.0001 06.99122150.0001 06.99122175.0001 06.99122210.0001

50 mm 50 mm 50 mm 50 mm

D23 ESG-Glasscheibe (Einscheiben-Sicherheitsglas), Stärke 3 mm, innenliegend für Bajonettring D19 zu Typ

Artikel-Nr.

Ausführung

DE 1.. DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99123100.0000 06.99123160.0000 06.99123195.0000 06.99123228.0000

00 klar 01 mattiert

D24 ESG-Glasscheibe (Einscheiben-Sicherheitsglas), Stärke 3 mm, zonenmattiert für Bajonettring D19 zu Typ

Artikel-Nr.

Zonenmattierung

DE 1.. DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99124100.0002 06.99124160.0002 06.99124195.0002 06.99124228.0002

30 mm 70 mm 80 mm 90 mm

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D25 ESG-Glasring (Einscheiben-Sicherheitsglas), Stärke 3 mm, mattierte Ausführung für Bajonettring D19 zu Typ

Artikel-Nr.

Mittelloch

DE 1.. DE/DA 2.. DE/DA 3.. DE/DA 4..

06.99125100.0001 06.99125160.0001 06.99125195.0001 06.99125228.0001

50 mm 74 mm 109 mm 138 mm

D26 VSG - Glasring (Verbund-Sicherheitsglas), Stärke 2 x 1,5 mm in farbig für Bajonettring D19 zu Typ

Artikel-Nr.

Mittelloch

Farben

DE 1.. DE/DA 2.. DE/DA 3.. DE/DA 4..

06.99126100.0075 06.99126160.0075 06.99126195.0075 06.99126228.0075

50 mm 74 mm 109 mm 138 mm

70 rot 71 blau 73 gelb 75 orange 76 grün Andere Farben auf Anfrage!

D28 Klares Acrylglaselement, Stärke 15 mm, sichtbare Seitenflächen 10 mm umlaufend Hochglanz poliert, Unterseite mattiert für Bajonettring D19 zu Typ

Artikel-Nr.

Durchmesser

DE 1.. DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99128100.0002 06.99128200.0002 06.99128300.0002 06.99128400.0002

93 149 184 214

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D29 Klares Acrylglaselement, Stärke 15 mm, sichtbare Seitenflächen 10 mm umlaufend Hochglanz poliert, Unterseite mattiert, Schutzarterhöhung auf IP44 für Bajonettring D19 (IP 44 nur raumseitig, für geschlossene Deckensysteme!) zu Typ

Artikel-Nr.

Durchmesser

DE 1.. DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99129100.0002 06.99129200.0002 06.99129300.0002 06.99129400.0002

93 149 184 214

T04 Notstrom-Akkupack 3h mit Funktions-LED im Einbauring integriert Leistung

Artikel-Nr.

1 x 13 W 1 x 18 W 1 x 26 W 1 x 32 W 1 x 42 W

06.99204113.0003 06.99204118.0003 06.99204126.0003 06.99204132.0003 06.99204142.0003

T06 Separater Vorschaltgerätekasten (reduziert die Einbautiefe um ca. 40 mm) Artikel-Nr. 06.99206040.0000

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T07 Betoneingießgehäuse aus Aluminium zu Typ

Artikel-Nr.

DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99207170.0000 06.99207200.0000 06.99207235.0000

T08 Modulplatte für Modul 100, 85/15, weiß RAL 9016 (Standard) zu Typ

Artikel-Nr.

DE 1.. DE 2.. DE 3.. DE 4..

06.99208110.0031 06.99208170.0031 06.99208200.0031 06.99208235.0031

Felder 2 2 3 3

EVG Elektronisches Vorschaltgerät – mit Zündleitung 500mm und Stecksystem Wieland ST18/3

Artikel-Nr.

Bestückung

06.99000001.0020 06.99000002.0020 06.99000003.0035 06.99000004.0035 06.99000005.0050 06.99000006.0070 06.99000007.0100 06.99000008.0150

20 Watt HIT-TC-CE G8.5 20 Watt HIT-TC-CE PGJ5 35 Watt HIT-TC-CE PGJ5 35 Watt HIT-TC-CE G8.5 / HIT-CE G12 50 Watt HST-CRI GX12-1 70 Watt HIT-DE-CE RX7s / HIT-TC-CE G8.5 / HIT-CE G12 100 Watt HST-CRI GX12-1 150 Watt HIT-DE-CE RX7s / HIT-CE G12

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Q01 ESG-Glasring quadratisch (Einscheiben-Sicherheitsglas), zonenmattiert mit 15 mm klarem Rand, Glasstärke 6 mm, Kanten geschliffen und poliert, montiert auf vier Abstandsbolzen 20 mm und Rändelschraube vernickelt zu Typ

Artikel-Nr.

außen mm

innen mm

DEQ 2.. DEQ 3.. DEQ 4..

06.99301240.0201 06.99301280.0201 06.99301310.0201

240x240 280x280 310x310

95x95 125x125 145x145

Q04 ESG-Glasscheibe quadratisch (Einscheiben-Sicherheitsglas), zonenmattiert mit 15 mm klarem Rand, Glasstärke 6 mm, Kanten geschliffen und poliert, montiert auf vier Abstandsbolzen 20 mm und Rändelschraube vernickelt zu Typ

Artikel-Nr.

außen mm

DEQ 2.. DEQ 3.. DEQ 4..

06.99304240.0201 06.99304280.0201 06.99304310.0201

240x240 280x280 310x310

O 08 Umrüstsatz 230V GU10 Artikel-Nr. 03.99080000.0001

Einbautiefe erhöht sich auf 110 mm

O 13 Abstandsbügel mit Zugentlastung Artikel-Nr. 03.99130098.0001

Einbautiefe erhöht sich auf 110 mm

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O 14 Abstandsbügel mit Zugentlastung Artikel-Nr. 03.99140099.0001

Einbautiefe erhöht sich auf 110 mm

O 15 AMP-Verteilerleisten 3- oder 6-fach, max. belastbar 50 Watt / Abgang

Artikel-Nr.

Bezeichnung

Leitung

03.99003070.0031 03.99003150.0031

3-fach 3-fach

10-70 VA 100 mm 80-150 VA 100 mm

2 x 0,75 qmm 2 x 1,5 qmm

03.99006070.0031 03.99006150.0031

6-fach 6-fach

10-70 VA 100 mm 80-150 VA 100 mm

2 x 0,75 qmm 2 x 1,5 qmm

O 16 Verlängerungsleitung weiß 2x 0,75 qmm mit AMP-Mini-Buchse/Stecker Artikel-Nr.

Länge

03.99160500.0031 03.99161000.0031 03.99162000.0031 03.99163000.0031

500 mm 1000 mm 2000 mm 3000 mm

O 17 Universal-Halogen-Niedervolt Fassung mit AMP-Mini-Stecker Artikel-Nr. 03.99170140.0000

Länge 140 mm

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O 18 Zuschnitt 100 mm mit AMP-Mini-Stecker Artikel-Nr. 03.99180100.0000

Länge 100 mm

LEP 710 Aluprofilkanal für LED Flexbänder – Aluminiumstrangpress-Profil in alu eloxiert – Abdeckung in mattiert oder klar Artikel-Nr.

Aluminiumprofil, Länge 2000mm Abdeckung klar, Länge 2000mm Abdeckung mattiert, Länge 2000mm Befestigungsklammer Längsverbinder Eckverbinder 90° Endkappe grau ohne Loch Endkappe grau mit Loch d=7,5mm

09.71002000.0025 09.71012000.0000 09.71022000.0000 09.71000001.0000 09.71000002.0000 09.71000003.0000 09.71000004.0000 09.71000005.0000

Maße in mm

Steuerung Steuerung Colour Gear RGB, Funk / Infrarot (negativ gesteuert) Bezeichnung

Artikel-Nr.

Colour Gear RGB Funk Fernbedienung Funk USB Dongle

09.00552062.0099 09.00552063.0099 09.00552064.0099

Colour Gear RGB Infrarot (Master) Colour Gear RGB Infrarot (Slave) Fernbedienung Infrarot / IR-Empfänger Schnittstellenkabel / USB 2.0 Adapter

09.00552059.1099 09.00552059.0099 09.00552056.0099 09.00552058.0099

Die ausführliche technische Beschreibung erhalten Sie unter www.hagenauer-lichttechnik.de.

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20

Bestückung

21


L 01 Verlängerungsleitung 1x 0,75qmm mit Buchse/Stecker Artikel-Nr.

Länge

09.99010500.0000 09.99011000.0000 09.99012000.0000 09.99013000.0000

500 mm 1000 mm 2000 mm 3000 mm

L 02 Anschlußleitung 1x 0,75qmm mit Buchse und 1x 0,75qmm mit Stecker Artikel-Nr.

Länge

09.99020100.0000 09.99020500.0000 09.99021000.0000

100 mm 500 mm 1000 mm

L 03 Verteiler mit 1000 mm Anschlußleitung (Leere Steckplätze müssen mit einer Brücke belegt sein, bitte separat bestellen!) Artikel-Nr.

Länge

09.99030002.0000 09.99030003.0000 09.99030006.0000 09.99030020.0000

2-fach Verteiler 3-fach Verteiler 6-fach Verteiler Brücke

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Wolf Elektronischer Transformator – 230/11,8 Volt, 50 Hz, IP 20, Schutzklasse II, ta 40°C, tc 75°C – Eingang Klemme 2,5 qmm mit Zugentlastung – Ausgang Klemme 2,5 qmm mit Zugentlastung – Reversibler Schutz gegen Überlast-, Temperatur- und Kurzschluß – Dimmbar mit Phasenabschnitt-Dimmer

Artikel-Nr.

VA

L

B

H

kg

02.01230012.0105

35 - 105

111 mm

39 mm

28 mm

0,13

Option

O15

Wolf Pico Elektronischer Transformator – 230/11,5 Volt, 50 Hz, IP 20, Schutzklasse II, ta 45°C, tc 85°C – Eingang Klemme 1,5 qmm mit Zugentlastung – Ausgang Klemme 1,5 qmm mit Zugentlastung – Reversibler Schutz gegen Überlast-, Temperatur- und Kurzschluß – Dimmbar mit Phasenabschnitt-Dimmer

Artikel-Nr.

VA

L

B

H

kg

02.12230012.0060

10 - 60

86 mm

31 mm

21 mm

0,05

Optionen

O15

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PF Elektronischer Transformator – 230/11,8 Volt, 50 Hz, IP 20, Schutzklasse II, ta 40°C, tc 70°C – Eingang 2x Klemme 2,5 qmm mit Zugentlastung – Ausgang 3x Klemme 2,5 qmm mit Zugentlastung – Reversibler Schutz gegen Überlast-, Temperatur- und Kurzschluß – Dimmbar mit Phasenabschnitt-Dimmer

Artikel-Nr.

VA

L

B

H

kg

02.15230012.0105

105

132 mm

38 mm

26 mm

0,15

Option

O15

Ereatronic Elektronischer Transformator – 230/11,8 Volt, 50 Hz, IP 65, Schutzklasse II, ta 40°C, tc 70°C – Eingang 300 mm Gummileitung H05RN-F 2x 0,75qmm mit AE – Ausgang 230 mm Draht starr gummiummantelt 2x 0,75qmm – Reversibler Schutz gegen Überlast-, Temperatur- und Kurzschluß – Dimmbar mit Phasenabschnitt-Dimmer

Artikel-Nr.

VA

L

B

H

kg

02.07230012.0060

20 - 60

55 mm

48 mm

28 mm

0,14

Option

O15

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LD Elektronischer Konverter – 220-240 V AC / 50/60 Hz, IP 20, tc 75°C, ta 40°C, Schutzklasse II – Eingang Klemme 1,5 qmm mit Zugentlastung – Ausgang Klemme 1,5 qmm mit Zugentlastung Artikel-Nr.

V DC

L

B

H

Ausgang

kg

09.30000001.0700 09.30000001.1000 09.30000001.1400

max. 25 max. 12,5 max. 25

126 mm 126 mm 136 mm

42,5 mm 42,5 mm 42,5 mm

20 mm 20 mm 26,5 mm

700mA max.15W 1000mA max.20W 1400mA max.30W

0,09 0,09 0,12

LD 1-10V Elektronischer Konverter, dimmbar 1-10V – 110-240 V AC / 50/60 Hz, IP 20, tc 75°C/ 80°C (bei 1000/1400mA) ta -20 - +50°C, Schutzklasse II – Eingang Klemme 1,5 qmm(700), 2,5 qmm(1000/1400) mit Zugentlastung – Ausgang Klemme 1,5 qmm(700), 2,5 qmm(1000/1400) mit Zugentlastung Artikel-Nr.

V DC

L

09.30000002.0700 09.30000002.1000 09.30000002.1400

max. 36 max. 48 max. 36

103 mm 67 mm 123,5 mm 79 mm 123,5 mm 79 mm

B

H

Ausgang

kg

21 mm 21 mm 21 mm

700mA max.25W 1000mA max.50W 1400mA max.50W

0,11 0,15 0,15

LD Dali Elektronischer Konverter, dimmbar Dali – 110-240 V AC / 50/60 Hz, IP 20, tc 80°C, ta -20 - +50°C, Schutzklasse II – Eingang Klemme 2,5 qmm mit Zugentlastung – Ausgang Klemme 2,5 qmm mit Zugentlastung Artikel-Nr.

V DC

L

09.30000003.0700 09.30000003.1000 09.30000003.1400

max. 70 max. 48 max. 36

123,5 mm 79 mm 123,5 mm 79 mm 123,5 mm 79 mm

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B

H

Ausgang

kg

21 mm 21 mm 21 mm

700mA max.50W 1000mA max.50W 1400mA max.50W

0,15 0,15 0,15


LD 65 Elektronischer Konverter – 100-240/3-12 V DC 350mA Konstantstrom, 50/60 Hz, IP 20, tc 75°C Schutzklasse II – Eingang Klemme 1,5 qmm mit Zugentlastung – Ausgang Klemme 1,5 qmm mit Zugentlastung – Reversibler Schutz gegen Überlast-, Temperatur- und Kurzschluß

Artikel-Nr.

V DC

L

B

H

Ausgang

kg

09.30000004.0350

3-12

80 mm

38 mm

22,5 mm 1 - 6 Power LED 1 Watt 350mA

0,05

LD 70 Elektronischer Konverter – 100-240/48 V DC 350mA Konstantstrom, 50/60 Hz, IP 20, tc 75°C Schutzklasse II – Eingang Klemme 2,5 qmm mit Zugentlastung – Ausgang Klemme 2,5 qmm mit Zugentlastung – Reversibler Schutz gegen Überlast-, Temperatur- und Kurzschluß

Artikel-Nr.

V DC

L

B

H

09.30000005.0350

48

126 mm

42,5 mm 20 mm

Ausgang

kg

1 - 12 Power LED 1 Watt 350mA

0,09

LD 90 Elektronischer Konverter im Aluminium-Gehäuse 170-250/ 12/24 V DC, 50/60 Hz, IP 66, Schutzklasse I Eingang

1-30W Leitung 3x 0,75qmm 150mm mit AE 1-60W Leitung 3x 0,75qmm 200mm mit AE 1-100W Leitung 3x 0,75qmm 250mm mit AE 1-150W Leitung 3x 0,75qmm 250mm mit AE

Ausgang

1-30W 1-60W 1-100W 1-150W

Leitung 2x 0,75qmm 150mm mit AE 2x Leitung 2x 0,75qmm 200mm mit AE 2x Leitung 2x 0,75qmm 250mm mit AE 4x Leitung 2x 0,75qmm 250mm mit AE

Reversibler Schutz gegen Überlast-, und Kurzschluß Artikel-Nr.

Watt

L

B

H

kg

DC-Spannung

02.90230012.0030 02.90230012.0060 02.90230012.0100 02.90230012.0150

1-30 1-60 1-100 1-150

212 mm 178 mm 240 mm 236 mm

37 mm 69 mm 70 mm 127 mm

27 mm 44 mm 44 mm 58 mm

0,25 0,8 1,2 2,35

12 12V DC 24 24V DC

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Impressum Hagenauer Lichttechnik GmbH Bleikaule 9 59929 Brilon Telefon: 02961 9736-0 Telefax: 02961 9736-18 info@hagenauer-lichttechnik.de www.hagenauer-lichttechnik.de 1.Auflage April 2011 Nachdruck - auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers Konzeption, Gestaltung und Zeichungen Thorsten Falken, Brilon Druck Weyers Druck, Brilon Technische und inhaltliche Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten! 18 | www.hagenauer-lichttechnik.de


Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand 01.01.2011 01.01.2010 §1 Allgemeines /Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Besteller die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. (3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGB. §2 Angebot/Angebotsunterlagen (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Abgabe von Angeboten verpflichtet uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge gelten erst dann von uns angenommen, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Dies gilt auch für Aufträge an unsere Handelsvertreter. Warenproben und Muster gelten nur als unverbindliche Handelsmuster. Zu Angebote gehörende Unterlagen, wie Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben, sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen behalten wir uns auch nach Absenden der Auftragsbestätigung, soweit dadurch nicht Qualität, Güte, Preis, Funktion oder Lieferzeit beeinträchtigt wird.. §3 Preise/Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Fracht, Zoll und Versicherung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (3) Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. (4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. (5) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherte Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. (6) Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (7) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Handelsware sechs Monate und für Eigenprodukte sechs Monate, jeweils gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. §7 Gesamthaftung (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Abs. 4 bis Abs. 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. (2) Die Regelung gem. Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4) Die Verjährung der Ansprüche zwischen Lieferanten und Besteller richtet sich nach § 6 Abs. 7, soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß §§ 823 ff. BGB in Rede stehen.

(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes p.a. zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind Sie berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (5) Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, geht ein Wechsel zu Protest, nimmt er Übereignungen vor oder wird von anderer Seite Beitreibungsklage gegen ihn erhoben. So werden alle, auch die nicht fälligen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. (6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (7) Bei einem Netto-Auftragswert unter € 100,00 berechnen wir zusätzlich eine Auftragsgebühr von € 10,00. Bei Annullierung oder Mengenreduzierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen behalten wir uns je nach Fortschritt der Arbeit eine Berechnung der bereits entstandenen Kosten oder eine Preiserhöhung vor. Unabhängig davon wird bei Annullierung eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Auftragswertes berechnet §4 Lieferzeit (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. (2) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (3) Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. (4) Die Haftungsbegrenzung nach Absatz 3 gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. (5) Die Einhaltung unser Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. (6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahmeverzug gerät. §5 Gefahrenübergang/Verpackung/Versand

§8 Rücksendung/Gutschrift/Reparatur (1) Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Für das notwendige Prüfen und Neuverpacken der Ware müssen wir 20 % des Warenwertes einbehalten. Kundenspezifische Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. (2) Reparaturen werden nur an eigenen Transformatoren und Leuchten vorgenommen. §9 Eigentumsvorbehalt/Sicherung (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. (2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausrechend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstanden Ausfall. (4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. (5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wir für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wird das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.

(2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

(7) Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen eine Dritten erwachsen.

(3) Bahneigene Behälter und Collico sind umgehend zu entleeren und zurückzusenden, da wir sonst Mietkosten berechnen. Mit Ausnahme von Collico-Behältern wird keine Verpackung übernommen. (4) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. (5) Der Versand erfolgt nach unserer Wahl, in der Regel durch Paketdienst oder als Frachtgut, sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. §6 Mängelgewährleistung (1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,

(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 10 Anwendbares Recht (1) Für unsere Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UNKaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. § 11 Gerichtsstand/Erfüllungsort (1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. (3) Für unsere Verträge gelten Deutsches BGB und HGB, soweit nicht abweichende Bestimmungen in unseren Verkaufsbedingungen enthalten sind. Technische und inhaltliche Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten!!

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