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KATALOG KATALOG IDEEN
VoRWoRT
Sehr geehrte Geschäftspartner, Sehr geehrte Geschäftspartner,
mit unserer Ideenbroschüre möchten wir Ihnen eine Auswahl an Beton pflasterreferenzen präsentieren. Unsere Hits „Die Weißschwarzen“ und mit Katalog möchten wir Ihnen bildhafte Anregungen „Dieunserem Mediterranen“ greifen den Trend der nuancierten Mischtöne auf für Möglichkeiten mit einheimischen und gestalterische zeigen Ihnen diese universell einsetzbaren Farben. Betonpro-
Erfreuen Sie sich an vielen Ideen für Ihre Außenanlagengestaltung. Dabei stehen wir stehen Ihnen gern mit unserer Expertise sowie Rat Produktionsqualität durch uns denauf Katalog zeigt unser und Tat zur Seite und freuen Ihren und Besuch in Ihnen unserem Werk umfangreiches in Holschdubrau. Leistungsspektrum. So kombinieren Sie selbst
baren Werkstoffs begeistern.
Ihr Betonwerk Kunaschk GmbH zeugenden Ansichten.
Denn so vielfältig wie Ihre Vorstellungen so zahlreich sind die
Unsere Empfehlung: Machen Sie was draus! Dabei stehen wir
Varianten, die Ihnen Beton bieten kann. Als bewährter Baustoff
stehen Ihnen gern mit unserer Expertise sowie Rat und Tat
eingesetzt kann Beton überall für farbliche Nuancen und bau-
zur Seite und freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Werk in
liche Akzente in der Gestaltung abwechslungsreicher Flächen
Holschdubrau.
dukten vermitteln und Sie für diesen äußerst variabel einsetz-
bei anspruchsvollsten Projekten regionale Produkte mit über-
und Außenanlagen sorgen. Getreu unserem Unternehmensmotto „Die Mischung macht’s “ zieht sich eine anspruchsvolle Produktvielfalt in bewährter
Ihr Betonwerk Kunaschk GmbH
INHaltsvErzEIcHNIs
Beratung
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Allgemeine Informationen
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Besondere Hinweise
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PflastErstEINE Bunte Auswahl
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Die Weißschwarzen
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Die Mediterranen
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Leistungserklärung
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Verlegehinweise
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AGB
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2 BERATUNG
beratung Erzählen Sie uns von Ihren Projekten, zeigen Sie uns Ihre Vorstellungen, vertrauen Sie auf unsere Erfahrungen! Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, um Ihnen die zahlreichen Produkte und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten näher zu bringen. Am besten, Sie kündigen Ihren Besuch bei uns im Werk rechtzeitig an (Telefon: 035933-38325), damit Ihr Verkaufsberater gleich zur Verfügung stehen kann. Wir beraten Sie auch gern vor ort (Abrechnungen können über regionalen Baustoffhandel erfolgen). Für die Ausführung Ihrer gewünschten Projekte empfehlen wir Ihnen auf Wunsch einen zuverlässigen und fachlich versierten Partner in Ihrer Nähe. Setzen Sie auf uns und auf Beton: Ihr festes Fundament für schöne Ideen.
BEratuNG 1
Beratung BERATUNG
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4 ALLGEMEINE INFoRMATIoNEN
Gültigkeit Die nachstehenden Preise gelten ab dem 01.05.2014. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle anderen Listen ihre Gültigkeit. Preise Alle Preise verstehen sich als Nettopreise ab Werk, paketiert und aufgeladen, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Grundlage unserer Preisbildung sind volle Verpackungseinheiten. Folgende Materialien werden ausschließlich original paketiert ausgeliefert: Rechteckpflaster, Quadratpflaster, Doppel-T Verbundstein, Mehrverbundstein, Rasengitter und Bordsteine (HB, TB, RB+RK) grau. Sonstige angebrochene Verpackungseinheiten werden lagenweise kommissioniert und mit 6 €/Paket Kommissionierungszuschlag berechnet. Oberflächen Standard, die Betonrauhen: ein- oder mehrfarbig eingefärbte verschleißfeste oberfläche Natura, die Naturrauhen: grobkörnige, mehrfarbig eingefärbte zuschläge geben dem Stein eine natürliche Wirkung Koralle, die Wassergestrahlten: lässt Splitte aus Naturstein (Granit, Basalt oder deren Kombinationen) durch Feinwaschen plastisch zur Wirkung kommen Achat, die Gekollerten: durch Rotation in einer Trommelanlage erhalten Kanten und oberflächen der Steinrohlinge ein antikes Aussehen Corunda, die Sandgestrahlten: hochfeste Strahlmaterialien lassen die verschiedensten Körnungen am Betonbauteil natürlich in Erscheinung treten Sichtbeton, die Glatten: schalungsglatte, graue oder einfarbige oberfläche Versand und Abholung ihrer Aufträge zur Bearbeitung Ihrer Aufträge erreichen Sie uns wie folgt: Anlieferungen: Tel. 035933/38322 u. Fax 035933/38392, Abholungen: Tel. 035933/38325 u. Fax 035933/38395. Bitte geben Sie Ihre Bestellungen generell schriftlich mit allen notwendigen Daten an uns weiter. Die Verladung erfolgt in der Hauptsaison im Werk Holschdubrau von Montag bis Donnerstag von 7.00-17.00 Uhr, Freitag von 7.00-15.00 Uhr. In der Nebensaison erfragen Sie bitte unsere Öffnungszeiten. Paletten, Kanthölzer und Jumbotainer Unsere Produkte sind überwiegend palettiert. Die Gebühr für Leihpaletten (800x1200 bzw. 1000x1200) erfragen Sie bitte bei uns im Werk. Wir erheben bei den Paletten eine Abschreibegebühr. Die Rückführung der Paletten ins Werk ist grundsätzlich eine Bringschuld des Kunden. Im Werk werden die Paletten vom Staplerfahrer auf ihren zustand überprüft und ggf. entsprechende Korrekturen auf dem Rücklieferschein vorgenommen. Sind die Paletten in einem ordnungsgemäßen zustand, erhalten Sie eine Gutschrift. Bei sofortigem Tausch der Paletten in unserem Werk wird die Palette nicht belastet. Unsere gekollerten Erzeugnisse
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(Achat) werden in Einwegjumbotainern ausgeliefert. Für Betonerzeugnisse, die mit Kanthölzern ausgeliefert werden, fällt eine Leihgebühr an. Verpackungsmittel Verpackungsmaterial wie Folien und Bänder unserer Erzeugnisse nehmen wir nur sortiert kostenlos zurück. Lieferung Materialabrufe sind möglichst 3 – 4 Tage vor Bedarf anzumelden, um im gegenseitigen Interesse eine pünktliche Lieferung sicherzustellen. Die Lieferung frei Baustelle setzt für 40t-LKW‘s befahrbare Anfahrstraßen und Abladeplätze voraus. Wartezeiten und das Verteilen der Pakete auf der Baustelle sind nicht im Preis enthalten. Unsere Fahrer sind angewiesen, uns über Wartezeiten zu informieren und sich diese schriftlich vom Kunden für eine entsprechende Nachberechnung bestätigen zu lassen. Eine Selbstabholung ist selbstverständlich möglich. rücknahme Die Rücknahme bereits gelieferter Waren erfolgt nur in Ausnahmefällen und nach zustimmung der Verkaufsabteilung. In diesen Fällen werden 25 % des ursprünglichen Warenwertes als Rücknahmekosten erhoben, zuzüglich der tatsächlich anfallenden Frachtkosten (mindestens jedoch 45,00 €). zurückgenommen werden unter Angabe der Lieferscheinnummer ausschließlich volle Verpackungseinheiten, die original verpackt und in einem wiederverkäuflichen zustand sind. Ware, die älter als 6 Wochen ist, konstruktive Bauteile und Sonderanfertigungen werden generell nicht zurückgenommen. rechnungen Wir rechnen nach der abgeschlossenen Preisvereinbarung unter Angabe der Projektnummer ab.
BEsoNDErE HINwEIsE BESoNDERE HINWEISE
beton … aber natürlich Die hohen Qualitätsanforderungen, die heutzutage an Betonwaren gestellt werden, setzen wir mit unseren Technologien effektiv um. Der Einsatz von natürlichen Rohstoffen – Edelsplitten, Quarzsanden/-kiesen und Farben – ermöglicht eine lange Haltbarkeit und verleiht Pflastersteinen und Platten eine unterschiedlich anmutende charakteristik. Trotz regelmäßiger Überwachung der Produktion und standardisierten Qualitätskontrollen der Rohstoffe können also immer wieder Schwankungen in Form und Farbe auftreten. steine, farben und umwelt Unsere Rezepturen enthalten ausgewählte Edelsplitte sowie ausschließlich hochwertige, UV-beständige und haltbare Eisenoxid-Farben. Insofern sind daraus resultierende mögliche Farbunterschiede kein zeichen für verminderte Qualität, sondern für die Verwendung von natürlichen Rohstoffen. In der Regel gleichen sich derartige Abweichungen durch Benutzung und Bewitterung über die zeit an, zumal die sich im Laufe der Jahre entwickelnde Patina ein Indiz für den natürlichen Rohstoff „Beton“ ist. Bei nuancierten Farbtönen ist es fertigungsbedingt nicht möglich, in jedem Stein (jeder Platte) eine deckungsgleiche Nuancierung darzustellen. Daher ist es empfehlenswert, die Verlegung aus mehreren Paletten/Lagen gleichzeitig vorzunehmen, um auf der Fläche insgesamt ein ausgewogenes Farbenspiel zu gestalten. Kalkausblühungen Unter gewissen Umständen können bei Betonwaren sogenannte Ausblühungen entstehen. Dabei handelt es sich um calciumcarbonat, das in Form von Grauschleiern und weißen Flecken auf der oberseite der Pflastersteine auftritt. Diese Auswirkungen sind produktionstechnisch nicht zu vermeiden und stellen ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. Mechanische Beanspruchungen und Witterungseinflüsse lassen diese Ausblühungen im Laufe der zeit verschwinden und haben keinen Einfluss auf den Gebrauchswert und die Qualität der Betonerzeugnisse. Kantenabplatzungen Betonwaren müssen gemäß den gültigen technischen Regelwerken mit ausreichend Fugenabstand und auf einer tragfähigen und standfesten Unterlage eingebaut werden, um Kantenabplatzungen zu vermeiden. Diese stellen keinen Produktmangel dar, sondern sind durch Art des Untergrunds oder Verlegungsweise begründet. Maßgebend für Fugenbreiten sind die technischen Regelwerke bzw. die Herstellerangaben.
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maßtoleranzen Maßtoleranzen stellen keine Fehler oder Beschaffenheitsabweichungen dar, wenn sie sich innerhalb üblicher Toleranzgrenzen bewegen bzw. die Angaben der Konformitätserklärungen unterschreiten. Ausschlaggebend sind die örtlichen Gegebenheiten und Bauvorschriften, nach denen Planung und Einbau zu erfolgen hat. Haarrisse In besonderen Fällen können oberflächliche Haarrisse auftreten. Diese werden meist erst erkennbar, wenn die nasse Produktoberfläche zurücktrocknet. Entsprechen die Produkte ansonsten den Richtlinien und Normen, beeinträchtigen die Haarrisse den Gebrauchswert der Betonwaren nicht. fasenausbildung Die Entscheidung, welcher Produkttyp infolge der Kantenausbildung gewählt wird, kann aus gestalterischen und/ oder nutzungsbedingten Aspekten erfolgen. Die Ausbildung der Kanten an Betonwaren hat Einfluss auf das optische Erscheinungsbild, Rollgeräuschemissionen und das Abflussverhalten von Niederschlagswasser. frost-/Tausalz Betonbauteile können generell nicht frost- und tausalzbeständig hergestellt werden. Die DIN spricht daher bei ‚Beton mit besonderen Eigenschaften‘ lediglich von ‚hohem Frostund Tausalzwiderstand‘. Unsere Pflastersteine und Platten sind höchst widerstandsfähig gegen Frost- und Tausalzangriffe gemäß DIN EN 1338/1339(Konformitätserklärung Klasse 3/Kennzeichnung D). Bei sachgemäßer Verwendung unserer Produkte garantieren wir die Anforderungen der genannten Normen in vollem Umfang. Winterdienst Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Tausalzwiderstandsfähigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte – falls sie innerhalb der ersten drei Monate nach dem Verlegen auftritt - mit abstumpfenden Streumitteln beseitigt werden. Bei ökologischen Flächenbefestigungen und hochwertig eingefärbten bzw. veredelten Betonwaren sind grundsätzlich abstumpfende Streumittel (kein Streusalz) zu verwenden.
Layout, Satz: ZH2 Agentur | www.zh2.de Erscheinungsdatum: 15.04.2015
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BuNtE auswaHl
rEcHtEcKstEIN/QuaDratstEIN | sand 20x10x8/10x10x8 cm | Reihenverband | 7,60 Euro� pro m² netto ab Werk
BuNtE auswaHl
lausItzEr rustIKal »acHat« | gelbbraun 7x14/14x14/21x14x8 cm | wilder Verband | 20,20 Euro pro m² netto ab Werk
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BuNtE auswaHl
lausItzEr rustIKal »KorallE« | grau 7x14/14x14x8 cm | Halbsteinverband | 13,90 Euro pro m² netto ab Werk
BuNtE auswaHl
lausItzEr rustIKal | herbstbunt 21x14/14x14x8 cm | Reihenverband | 11,90 Euro pro m² netto ab Werk
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BuNtE auswaHl
ÖKo rasENvErBuNDstEIN | anthrazit 24x16x8 | Halbsteinverband | 10,65 Euro� pro m² netto ab Werk
BuNtE auswaHl
BautzNEr PflastEr | sand | 24x16x8/16x16x8 cm | Kreuzverband | 10,75 Euro� pro m² netto ab Werk lausItzEr rustIKal KrEIssortImENt | grau/anthrazit/sand | Kreisverlegung | 26,50 Euro� pro m² netto ab Werk
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BuNtE auswaHl
BautzNEr PflastEr | anthrazit 24x16x8/16x16x8 cm | Reihenverband | 10,75 Euro� pro m² netto ab Werk
lausItzEr DIE wEIssscHwarzEN rustIKal
lausItzEr rustIKal | weißschwarz 7x14/14x14/21x14x8 cm | gemischter Reihenverband | 15,40 Euro pro m² netto ab Werk
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lausItzEr DIE rustIKal wEIssscHwarzEN »acHat«
lausItzEr rustIKal »acHat« | weißschwarz 7x14/14x14/21x14x8 cm | wilder Verband | 20,40 Euro pro m² netto ab Werk
lausItzEr DIE wEIssscHwarzEN rustIKal
lausItzEr rustIKal | weißschwarz 7x14/14x14/21x14x8 cm | wilder Verband | 15,40 Euro pro m² netto ab Werk
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DIE BautzNEr wEIssscHwarzEN PflastEr
BautzNEr PflastEr | weißschwarz 16x16/24x16x8 cm | Halbsteinverband | 14,25 Euro pro m² netto ab Werk
rEcHtEcKstEIN/QuaDratstEIN DIE wEIssscHwarzEN
rEcHtEcKstEIN/QuaDratstEIN | weißschwarz 20x10/10x10x8 cm | Fischgrätverband | 12,40 Euro pro m² netto ab Werk
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uNIvErsal DIE wEIssscHwarzEN GrossPflastEr
uNIvErsal GrossPflastEr | weißschwarz 60x30/30x30 cm | Fischgrätverband | 25,00/14,25 Euro �netto ab Werk
tErrassENPlattE DIE wEIssscHwarzEN PlaKu
tErrassENPlattE PlaKu | weißschwarz 60x40x8/40/40/8 cm | 23,40 Euro� pro m² netto ab Werk
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DIE wEIssscHwarzEN la PalaIs
la PalaIs | weißschwarz 9x12/9x18/9x24/12x12/12x18/18x18 und 18x24x8 cm | Reihenverband | 18,70 Euro� pro m² netto ab Werk
rEcHtEcKstEIN/QuaDratstEIN DIE mEDItErraNEN
rEcHtEcKstEIN/QuaDratstEIN | mediterrano 20x10x8/10x10x8 cm | Reihenverband | 12,40 Euro� pro m² netto ab Werk
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altstaDtPflastEr DIE mEDItErraNEN
altstaDtPflastEr | mediterrano 12,5x12,5/12,5x15/12,5x18 und 12,5x21x6 cm | Reihenverband | 13,70 Euro� pro m² netto ab Werk
altstaDtPflastEr DIE mEDItErraNEN »acHat«
altstaDtPflastEr »acHat« | mediterrano 21,0x12,5/18,0x12,5/15x12,5/12,5x12,5x6 cm | Reihenverband | 19,70 Euro pro m² netto ab Werk
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uNIvErsal DIE GrossPflastEr mEDItErraNEN
uNIvErsal GrossPflastEr | mediterrano 60x30/30x30/30x20x8 cm | variabler Bahnenverband | 25,00/14,25/14,25 �Euro netto ab Werk
rEcHtEcKstEIN/QuaDratstEIN DIE mEDItErraNEN
rEcHtEcKstEIN/QuaDratstEIN | mediterrano 20x10/10x10x8 cm | Fischgrätverband | 12,40 Euro pro m² netto ab Werk
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tErrassENPlattE DIE mEDItErraNEN PlaKu
tErrassENPlattE PlaKu | mediterrano 60x40/40x40x5 cm | 2l3Steinverband | 21,90/18,90 Euro pro m² netto ab Werk
lausItzEr DIE mEDItErraNEN rustIKal
lausItzEr rustIKal | mediterrano 14x14/21x14x8 cm | Halbsteinverband | 13,90 Euro pro m² netto ab Werk
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BautzNEr DIE mEDItErraNEN PflastEr
BautzNEr PflastEr | mediterrano 8x16/16x16/24x16x8 cm | wilder Verband | 14,25 Euro pro m² netto ab Werk
lEIstuNGsHINwEIsE LEISTUNGSERKLäRUNG
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Das Betonwerk Kunaschk GmbH erklärt, dass die Herstellung und die Überwachung unserer Produkte den Richtlinien der europäischen Produktnormen entsprechen. Die Fremdüberwachung erfolgt durch: PÜz BAU - Gesellschaft zur Prüfung, Überwachung und zertifizierung von Bauprodukten und –verfahren mbH, Beethovenstraße 8, 80336 München Kenn-Nr.: BAY36 und NB/cPD 1794 Wir bestätigen dies durch die Kennzeichnung unserer Produkte mit dem cE-zeichen. Auszugsweise sind einzelne Produkte und Leistungen aufgeführt. Bei Bedarf können Sie die Leistungserklärungen der einzelnen Produktgruppen in unserem Werk anfordern.
Pflastersteine aus Beton – din en 1338 Bis 10 cm Höhe: Reg.-Nr. Pz-31.126.00-13.1 Über 10cm Höhe: Reg.-Nr. Pz-31.126.00-13.2 WiTTerunGsWidersTAnd: AbriebsWidersTAnd:
Klasse 3 – Kennzeichnung D Klasse 4 – Kennzeichnung I
Die Klassen stellen die höchste Widerstandsklasse dar.
Platten aus Beton – din en 1339 WiTTerunGsWidersTAnd: bieGezuGfesTiGKeiT: AbriebsWidersTAnd:
Klasse 3 – Kennzeichnung D Klasse 3 – Kennzeichnung U Klasse 4 – Kennzeichnung I
Die Klassen stellen die höchste Widerstandsklasse dar. zuLässiGe AbWeicHunGen:
Klasse 2 – Kennzeichnung P
Bordsteine aus Beton – din en 1340 Reg.-Nr. Pz-31.126.00-5.1 WiTTerunGsWidersTAnd: bieGezuGfesTiGKeiT: AbriebsWidersTAnd:
Klasse 3 – Kennzeichnung D Klasse 3 – Kennzeichnung U Klasse 4 – Kennzeichnung I
Die Klassen stellen die höchste Widerstandsklasse dar.
Einfassungssteine – din en 1340 Reg.-Nr. Pz-31.126.00-5.2 WiTTerunGsWidersTAnd: bieGezuGfesTiGKeiT: AbriebsWidersTAnd:
Klasse 3 – Kennzeichnung D Klasse 2 – Kennzeichnung T Klasse 4 – Kennzeichnung I
Stabförmige Bauteile – Stahlbetonfertigteil – Sturzträger – en 13225 Reg.-Nr. Pz-31.126.00-13225 Kernwerte nach Typenprüfung T13-033
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Tipps und empfehlungen beim Verlegen von Pflastersteinen Verarbeitung Für eine fachgerechte und dauerhafte Flächenbefestigung mit Betonsteinpflaster ist ein umfangreiches Fachwissen, Erfahrung und eine technische Mindestausstattung erforderlich. Auch sollte der erforderliche Arbeitsaufwand nicht unterschätzt werden. Wir möchten aus diesen Gründen zuerst auf unsere heimischen Fachbetriebe verweisen. Die <Do it yourself Variante> sollte sich besser auf kleinere Flächen mit geringeren Verkehrsbelastungen beschränken. Prüfung angelieferter Produkte Überprüfen Sie zuerst anhand des Lieferscheines die gelieferte Ware auf Menge, Format und Farbe. Bei Abweichung der voran genannten Anführungen wenden Sie sich sofort an Ihren Baustoffhändler oder direkt an den Hersteller. Verspätet eingehende Reklamationen können leider nicht mehr anerkannt werden. Reklamationen haben vor Verlegung zu erfolgen, Reklamationen verlegter Pflastersteine werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Planum Entsprechend der gewünschten Endhöhe und der erforderlichen Gesamtstärke des Pflasteraufbaus wird das Planum auf gewachsenem oder verdichtetem Boden hergestellt. Aus bautechnischen Gründen wird die an der Pflasteroberfläche erforderliche Längs- und Querneigung grundsätzlich an allen Schichten – auch am Planum – ausgeführt. Es sollte eine Mindestquerneigung von 2,5% gewährleistet werden. Tragschicht Sie sollte punktförmige Lasten von der oberfläche auf den Untergrund so verteilen, dass keine Verformungen entstehen können. Diese Schicht muss tragfähig, verformungsbeständig und wasserdurchlässig sein. Ihre Stärke wird durch die Verkehrsbelastung und die Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden beeinflußt. Als Tragschicht empfiehlt sich Mineralstoffgemisch der Körnung 0/32 bis 0/56 mit einem geringen Feinstkornanteil. Der Einbau sollte lagenweise erfolgen, sodass die eingesetzte Rüttelplatte das Material in voller Höhe verdichten kann. Die entsprechende Bauanweisung geben die ‚zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten zum Straßenbau, zTVT- StB 95‘. randeinfassung Pflasterdecken benötigen grundsätzlich eine stabile Randeinfassung, um das seitliche Abwandern von Steinen zu verhindern, Höhenunterschiede auszugleichen und ggf. eine Wasserführung zu ermöglichen. Randeinfassungen werden unter Beachtung der geplanten Verlegebreiten durch Auslegen einzelner Steinzeilen vor Beginn der Verlegearbeiten festgelegt. Bord- und Einfassungssteine sind höhen- und fluchtgerecht auf ein Fundament aus Beton zu setzen und mit einer Rückenstütze aus Beton anzuformen.
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entwässerungsrinnen oberflächlich anfallendes Wasser muss auf kurzen Fließwegen von der oberfläche abgeleitet werden. Entwässerungsrinnen erhalten eine Längsneigung von mind. 0,5 %. Muldensteine bzw. Rinnensteine sind höhen- und fluchtgerecht auf ein Fundament aus Beton zu setzen und mit gebundenem Material zu verfugen – Entwässerungsrinnen sind mit Bewegungsfugen auszuführen. Pflasterbett Auf die verdichtete Tragschicht wird das Pflasterbett aufgebracht – grundsätzlich sind kornabgestufte Materialien wie Splittgemische der Körnung 0/4/5/8 bzw. 2/5 mm zu verwenden. Das Pflasterbett dient als Auflager sowie zum Ausgleich von Höhentoleranzen der Pflastersteine - die Schichtdicke sollte im verdichteten zustand 3-5 cm betragen. Es wird über geeignete Lehren so abgezogen, dass die Pflastersteine vor dem Abrütteln 10 mm über Soll-Höhe liegen. Verlegung Betonpflastersteine sind im vereinbarten Verband und mit einem Fugenabstand von 3-5 mm zu verlegen. Angeformte Abstandshalter an den Steinen geben nicht die Fugenbreite vor – eine Pressverlegung ist zu vermeiden. Die Fuge dient zur Aufnahme von Horizontalkräften in der Fläche und zur Vermeidung von Kantenabplatzungen. Die Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen, was mit einer Richtschnur nach Verlegen von mehreren Steinreihen zu überprüfen ist. zur Vermeidung unerwünschter Farbkonzentrationen – egal ob einfarbige oder mehrfarbig nuancierte Produkte – sollten die Steine aus mehreren Paketen gemischt verlegt werden. Aus produktionstechnischen Gründen sind Maßtoleranzen nach DIN EN 1338/1339 nicht auszuschließen – diese Toleranzen betragen in Höhe +/- 3 mm und in Länge/Breite +/- 2 mm. Verfugung Das Einbringen von geeignetem Fugenmaterial erfolgt schrittweise mit dem Verlegen der Pflasterfläche. zum Verfugen eignen sich verschiedene Brechsande der Körnung 0-2 oder 0-4 mm – bei wasserdurchlässigen Belägen Splitt der Körnung 1-3 oder 2-5 mm, um die dauerhafte Versickerungsfähigkeit zu gewährleisten. Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut vollständig zu verfüllen. Mit der mechanischen Beanspruchung und durch Niederschlag kann sich die Fuge weiter verdichten und setzen – auch danach ist das vollständige Auffüllen der Fuge zu veranlassen. Abrütteln Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig von der Pflasterfläche zu entfernen. oberflächenveredeltes bzw. farbiges Pflaster darf nur bei trockener Pflasteroberfläche abgerüttelt werden – verwenden Sie immer eine geeignete Gummischürze unter dem Flächenrüttler. Für Steinhöhen von 6-8 cm eignen sich Geräte mit einem Gewicht von 150 bis 200 kg, für Steinhöhen von 10 cm von 200 bis 400 kg. Durch das Abrütteln werden die zulässigen Maßtoleranzen vollständig ausgeglichen.
vErlEGEHINwEIsE VERLEGEHINWEISE
Tipps und empfehlungen beim Verlegen von Platten Allgemeine Hinweise Die Verlegung von Betonplatten erfolgt am häufigsten in der ungebundenen Bauweise – die Anmerkungen beziehen sich auf den privaten, fußläufigen Bereich. Betonplatten werden mit einem Mindestgefälle von 2,5% eingebaut. Tragschicht Die Tragschicht muss tragfähig, verformungsbeständig und wasserdurchlässig sein. Die Fläche wird 30-40 cm tief bis auf die tragfähige Bodenschicht ausgekoffert. Danach erfolgt der Einbau von geeigneten ungebundenen Gesteinskörnungen – zum Beispiel Mineralgemisch der Körnung 0-32 mm in dem geplanten obergefälle. Mit einem Flächenrüttler wird die Tragschicht entsprechend der Anforderungen verdichtet. bettung Auf die verdichtete Tragschicht wird das Plattenbett aufgebracht – grundsätzlich sind kornabgestufte Materialien wie Splittgemische der Körnung 0/4, 0/8, 0/11 bzw. 2/5 mm zu verwenden. Das Plattenbett dient als Auflager sowie zum Ausgleich von Höhentoleranzen der Platten. Die Schichtdicke sollte im verdichteten zustand 3-5 cm betragen. Es wird über geeignete Lehren so abgezogen, dass die Platten vor dem Endverdichten 10 mm über Sollhöhe liegen. Prüfung der gelieferten Produkte Vor dem Verlegen müssen die Platten auf Menge, Format und Farbe geprüft werden. Geringfügige farbliche und strukturelle Abweichungen in der oberfläche sind durch natürliche Schwankungen der zuschlagstoffe technisch nicht vermeidbar und stellen keine Qualitätsminderung dar. Verlegung Die Betonplatten werden mit Hilfe eines Gummihammers und einer Schnur höhen- und fluchtgerecht auf die Bettung mit einem Fugenabstand von 3-5 mm verlegt. Bei Loganabzw. Tarasconplatten ist der Fugenabstand dem jeweiligen Verlegeschema anzupassen – in der Regel jedoch 7-15 mm. Im zuge der Verlegung ist auf eine vollständige Auflage der Platten auf der Bettung zu achten. Bei einer Verlegung mit Kreuzfuge empfehlen wir den Einsatz handelsüblicher Kunststoff-Abstandhalter. zur Vermeidung unerwünschter Farbkonzentrationen – egal ob einfarbige oder mehrfarbig nuancierte Produkte – sollten die Steine aus mehreren Paketen gemischt verlegt werden. Aus produktionstechnischen Gründen sind Maßtoleranzen nach DIN EN 1339 nicht auszuschließen – diese Toleranzen betragen in Höhe +/- 3 mm und in Länge/Breite +/- 2 mm.
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Verfugen Das Einbringen von geeignetem Fugenmaterial erfolgt schrittweise mit dem Verlegen der Plattenfläche. Betonplatten sollten bei vorwiegend trockener Plattenoberfläche verfugt werden. zum Verfugen eignen sich verschiedene Brechsande der Körnung 0-2 oder 0-4 mm. Soll alternativ eine starre Fugenfüllung (Fugenmörtel, zweikomponentige Fugensysteme wie z. Bsp. epoxidhaltige Fugenfüller) ausgeführt werden, sind die Herstellerangaben zu beachten. Bei Bedarf sollte eine kleine Musterfläche angelegt werden, um die Materialeignung zu prüfen. Abrütteln Logana- bzw. Tarasconplatten sind nur mit einem geeigneten Gummihammer festzuklopfen. Plattensysteme mit einer Höhe von 50 mm können mit einem Flächenrüttler mit einem Gewicht von max. 120 kg verdichtet werden. Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig von der Pflasterfläche zu entfernen. Dabei darf die Plattenfläche nur bei trockener Pflasteroberfläche abgerüttelt werden – verwenden Sie immer eine geeignete Gummischürze unter dem Flächenrüttler.
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Tipps und empfehlungen beim Verlegen von Platten ohne Verkehrsbelastung Verlegung auf Plattenlagern Plattenlager sind flache Kunststoffelemente mit profilierter Unterseite und angearbeitetem Fugenkreuz. Die profilierte Unterseite verhindert dabei das Verrutschen auf Untergründen bzw. gewährleistet den Ab- und Durchfluss von Niederschlagswasser. Einsatzzweck dieser Lager sind zum einen Terrassensohlen aus Beton, zum anderen Balkonanlagen mit abgedichteten Dichtungsbahnen. Die Plattenlager sind im Fugenkreuzpunkt so zu positionieren, dass das angeformte Fugenkreuz den notwendigen Fugenabstand zwischen den Platten realisiert. Vorzugsweise sollte aus den Gebäudeecken heraus gearbeitet werden, insofern dies praktisch umzusetzen ist. In den Rand- und Eckbereichen kommen Rand-, Viertel- oder Ecklager zum Einsatz. Etwaige Höhenunterschiede können mit Ausgleichsscheiben ausgeglichen werden. Die Fugen werden bei dieser Verlegung nicht geschlossen. Verlegung auf stelzlagern Stelzlager kommen dort zum Einsatz, wo zum einen vorhandene Unebenheiten im Untergrund bzw. Höhentoleranzen zu Schwellen etc. auszugleichen sind. Diese Kunststoffelemente können mittels eines gewindegeführten Rades und mit Hilfe eines Schraubendrehers - voneinander unabhängig - mindestens vier Eckpunkte verschiedener Platten in der Höhe ‚korrigieren‘. Angeformte Abstandhalter realisieren dabei
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den gewünschten Fugenabstand zwischen den Platten, sodass anfallendes Regenwasser durch die Fugen hindurch abgeleitet werden kann. Auch hier ist es ratsam aus den Gebäudeecken heraus zu arbeiten, insofern dies praktisch umzusetzen ist. In den Rand- und Eckbereichen kommen Rand-, Viertel- oder Ecklager zum Einsatz. Auch bei Stelzlagern erfolgt keine Verfugung. Verlegung auf mörtelsäcken Diese Art von Verlegung ist als Alternative zur Verlegung auf Stelzlagern zu sehen. Aufwendig und mit viel handwerklicher Begabung lassen sich bei der Verlegung auf Mörtelsäcken womöglich Kosten sparen. Wo industriell hergestellte Stelzlager mitunter relativ kostenintensiv zu Buche schlagen, lassen sich Mörtelsäcke mit ein wenig Geschick und Erfahrung eigens herstellen. Die Verlegung der Platten selbst erfolgt entsprechend der Ausführung auf Kunststofflagern. Die als Plattenlager stützenden Mörtelsäckchen sind, mit einer selbst gemischten, erdfeucht abgestimmten Mörtelmischung (MG III), gefüllte z.B. Gefrierbeutel, die unter den Eckpunkten der Platten positioniert werden. Die Beutel sind in abgestimmter Größe zu wählen und offenporig zu gestalten, sodass eingeschlossene Feuchtigkeit entweichen und der Mörtel sich unter dem Plattengewicht verteilen und aushärten kann. Mit dem Gummihammer werden die Platten beim Verlegen auf Höhe nachgeklopft. Vorteilhaft sind hierbei die Kunaschk Miniblockabstandhalter, die eine gewisse Sollfuge von minimal 2 mm gewährleisten. Die Platten aus dem Logana- und Tarasconprogramm sind nicht für die Verlegung der zuvor beschriebenen Ausführungen geeignet.
aGB
§ 1 allgemeines a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, sonstige Leistungen, auch Bera tungsleistungen, Auskünfte sowie ähnliches. b) Soweit nicht zwischen uns und unseren Abnehmern ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, findet im Übrigen das Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. Werden Bauleis tungen erbracht, auf die Werkvertragsrecht anzuwenden ist, so kann ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen ver einbart werden. c) Etwaige von diesen Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingun gen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Ein kaufsbedingungen, des Käufers finden keine Anwendung. Ge genbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ausschließlich diese AGB der Firma Kunaschk GmbH gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer ohne weiteren Vorbehalt ausführt. d) Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden. e) Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns – im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung – bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen. § 2 angebote, Preise und vertragsabschlüsse a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, sonstige Leistungen, auch Bera tungsleistungen, Auskünfte sowie ähnliches. b) Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbe halten. Mengen und Gewichtsangaben verstehen sich ungefähr. c) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestäti gung zustande, oder wenn eine solche nicht erfolgt, durch Über gabe des Lieferscheins oder auch der Rechnung. d) Mit Erhalt und Annahme eines Auftrages wird gleichzeitig zwecks Lieferung die Herstellung oder Bestellung eingeleitet. Damit ist eine Änderung oder Annullierung ausgeschlossen. e) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu erstellenden Ausführungsun terlagen ist dieser verantwortlich. Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, nicht oder zur ver späteten Ausführung, so haftet der Kunde auch für den daraus entstandenen Schaden. f) Unsere Preise verstehen sich ab dem Firmensitz Neschwitz/ Holschdubrau frei verladen und paketiert, es sei denn, dass aus drücklich und schriftlich Lieferung »frei Bau« oder »frei Lager« vereinbart wurde. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. g) Grundlage unserer Preisbildung sind volle Verpackungseinheiten, andernfalls berechnen wir einen einmaligen Zuschlag. Bei Liefe rung frei Lager bzw. frei Baustelle wird die Fracht zusätzlich mit angegeben. Unsere Produkte sind überwiegend palettiert. h) Zur Lieferung notwendige Paletten, Jumbotainer für unsere ge kollerten Erzeugnisse (»Achat«) o. ä. oder Kanthölzer werden be rechnet und nur bei Rücklieferung durch den Kunden an unseren Firmensitz Neschwitz/Holschdubrau zu 80 % gutgeschrieben. Für die Gutschrift ist zwingend Voraussetzung, dass die Paletten oder Jumbotainer unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Lieferung, in einwandfreiem zustand zurückge bracht werden. i) »Frei Baustelle« bzw. »frei Lager« erstellte Preise verstehen sich ohne Abladung bei ausgelasteten 22tLKW in die jeweilige Frachtzone und gelten unter der Voraussetzung offenen, unge hinderten Verkehrs auf den direkten Verkehrswegen. Im Falle von Behinderungen trägt der Kunde die Mehrkosten. j) Kostenerhöhungen, wie Änderungen bzw. Einführungen von Verkehrsabgaben, Steuern u. ä. berechtigen uns zu einer Preis korrektur. Dazu sind wir gegenüber Nichtkaufleuten nur berech tigt, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt und die Erhöhung nicht mehr als 5% des vereinbarten Preises beträgt. k) Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Firmensitz Neschwitz/Holschdubrau verladen. l) Hinsichtlich der Verpackungsverordnung gilt unser erarbeitetes Konzept in der jeweils gültigen Fassung. § 3 lieferfrist a) Lieferzeitangaben können immer nur als annähernd angesehen werden und sind für uns unverbindlich, sofern sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. b) Die Einhaltung bestimmter Tageszeiten können wir nicht garan tieren; bei Fristüberschreitungen können uns keine Kosten für Wartezeiten oder sonstige Auslagen in Rechnung gestellt werden. c) An vereinbarte Lieferfristen sind wir nicht gebunden in Fällen von uns direkt oder indirekt betreffenden Streiks oder Aussperrungen, Energiemangel, Verkehrsstörungen, behördlichen Verfügungen und nicht termingerechter Selbstbelieferung sowie höherer Ge walt. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wird durch vorgenannte Umstände die Liefe rung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung befreit. d) Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lie ferung sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns abgelehnt. § 4 lieferung und abnahme a) Die Erfüllung des Vertrages setzt voraus: – richtige und rechtzeitige Vornahme der dem Kunden oblie genden Mitwirkungshandlungen. – richtige und rechtzeitige Fertigstellung der für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Vorleistungen anderer Unter nehmer bzw. Gewerke. –die Möglichkeit offenen, unbehinderten Verkehrs auf der Bau stelle mit schweren Lastzügen. b) Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist. c) Lieferung frei Baustelle oder Lieferung frei Lager setzen eine mit schweren Lastzügen bis zu 40 t Gesamtgewicht befahrbare An fahrstraße voraus. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Anfahrstraße, haftet dieser für entstehende Schäden. Eine Anfahrstraße gilt insoweit als befahrbar, wie der Fahrer nach seinem Ermessen ohne Schäden für Fahrzeug, Pro dukte oder fremdes Eigentum, an die Baustelle heranfahren kann.
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d) Soweit keine Anlieferung mit Kranwagen oder Kippfahrzeugen vereinbart ist, hat das Abladen unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden in genügender Zahl zu stellende Arbeitskräfte zu erfolgen. Nicht vertretbare Wartezeiten werden berechnet. e) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstan denen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. f) Der Abnehmer hat unverzüglich zu untersuchen bzw. zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist, etwaige sichtbare Mängel sind sofort zu rügen. Sofern die be reitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder inner halb der Lieferfrist nicht abgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des fünften Werktages nach dem Liefertermin bzw. nach Ablauf der Frist als genehmigt bzw. abgenommen. g) Erfolgt die Auslieferung kippfähiger Ware durch Kippfahrzeuge, so ist Kippbruch bis 4 % der Liefermenge technisch unvermeidbar (bei Entladung mit Abladekränen bis zu 2 %). h) Die Kosten etwaiger Zwischentransporte sowie Umladen oder Verfahren an der Baustelle gehen zu Lasten des Kunden. i) Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Rest menge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen. j) Die Einhaltung bestimmter Tageszeiten können wir nicht garan tieren; bei Fristüberschreitungen können uns keine Kosten für Wartezeiten oder sonstige Auslagen in Rechnung gestellt werden. k) Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Firmensitz. Unsere Lieferpflicht ruht, solange uns Ausführungsunterlagen sowie alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen oder zweckmäßi gen Unterlagen nicht übergeben bzw. Informationen nicht erteilt worden sind. l) Die Abnahme von Waren hat in gleichmäßigen Bezügen während der vereinbarten Lieferfristen zu erfolgen. Für die Folgen ungenü genden oder verspäteten Abrufs hat der Käufer aufzukommen. m) Rohstoff oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrs störungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüber schreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbei tenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer und soweit sie unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen von unserer Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass Ersatz des etwaigen Schadens verlangt werden kann, wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbe stätigung außergewöhnliche (20 % und mehr) Erhöhungen von Rohstoff und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufs preis auswirken. n) Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist. Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfä higkeit des Käufers begründen (z. B. Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen), und der Käufer trotz Aufforde rung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir jederzeit ganz oder teilweise zum schadenersatzfreien Rück tritt vom Vertrag berechtigt. o) Bei unberechtigter Abnahmeverweigerung trägt der die Annahme verweigernde Kunde alle dadurch entstehenden Kosten, insbeson dere auch zusätzliche Transportkosten. Er ist außerdem schadens ersatzpflichtig. p) Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Einwil ligung von uns nicht angenommen. Nur im Ausnahmefall kann Ware (Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen ausgenom men) in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand zurückge nommen werden. Dies beinhaltet grundsätzlich Rücknahme ausschließlich voller und unbeschädigter Pakete, wobei Wieder einlagerungskosten von 25 % des Warenwertes in Rechnung gestellt werden. q) Im Auftrag enthaltene, auf das Vorhaben des Kunden speziell zugeschnittene Produkte können nicht zurückgenommen bzw. müssen angenommen werden. r) Der Rücktransport erfolgt auf Kosten des Kunden, auch bei Ab holung durch unsere eigenen Fahrzeuge. § 5 Gefahrenübergang a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Ver schlechterung für die Ware geht mit Abschluss der Verladung auf den Kunden über, auch bei Versendung mit eigenen Fahrzeugen. b) Bei Rücksendungen trägt der Kunde die Gefahr bis zum voll ständigen Abladen am von uns angegebenen Bestimmungsort. c) Transportversicherungen werden nur auf schriftliches Verlangen und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. § 6 technische Hinweise a) Muster, Ausstellungsstücke, Proben und dgl. sowie die Bezug nahme auf DINENNormen dienen lediglich der näheren Waren kennzeichnung und Warenbeschreibung und begründen keine Zusicherung der betreffenden Eigenschaften, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. b) Produkt und materialbedingte oder technisch unvermeidbare Abweichungen oder Veränderungen von unseren Mustern, Ausstellungsstücken und Proben, wie z. B. Kalkausblühungen, Farbschwankungen, Grate oder Poren, beeinträchtigen die Güte der Ware nicht und begründen keine Mängelrüge. c) Bei farbigen Betonsteinprodukten sind leichte Farbunterschiede unvermeidbar und kein Reklamationsgrund. Wasserstreifen und Ausblühungen bei Betonsteinprodukten sind eine in der Beton technologie allgemein bekannte Tatsache und technisch unver meidlich; sie begründen daher keine Mängelrüge. d) Herstellungsbedingte Maßabweichungen stellen keinen Fehler oder Beschaffenheitsabweichung dar, wenn sie sich innerhalb der DINENMaßtoleranzen bewegen. e) Handmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteines in sich vereinigen. Für die bei Natursteinen vorkommenden Farb unterschiede, Trübungen, Änderungen usw., ferner für Natur fehler wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarz adern usw. wird keine Haftung übernommen. f) Für absolute Frostbeständigkeit kann nicht garantiert werden.
§ 7 mängelrügen und -fristen, Gewährleistungsansprüche und Haftung a) Für die Rügefristen hinsichtlich fehlerhafter Leistungen, Falsch lieferungen usw. verbleibt es bei der gesetzlichen Rechtslage des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches. b) Unabhängig von der gesetzlichen Rechtslage sind erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl oder Mehrmengen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich per Einschreiben zu rügen, in jedem Falle aber vor Verarbeitung, Verlegung oder Einbau. Der Einbau oder die Verlegung offensichtlich mangelhafter Ware ist unzulässig. Verpackte Ware ist unverzüglich zu öffnen. Für Kaufleute gilt dies auch hinsichtlich nicht offensichtlicher Mängel, sofern diese durch eine zumutbare Prüfung feststellbar sind. Im Übrigen gilt für Kaufleute der § 377 HGB. c) Auch verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Ent deckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu melden und schriftlich per Einschreiben geltend zu machen. d) Die Prüfung der Wasserdurchlässigkeit bei Fertigteilen aus Beton für Entwässerungsgegenstände hat entsprechend den gültigen Vorschriften und Normen vor dem Verfüllen der Bauteile zu er folgen. Spätere Beanstandungen durch den Kunden von bereits eingebautem Material sind ausgeschlossen. e) Wir erkennen das Ergebnis einer Probenentnahme von Material auf der Baustelle nur an, wenn diese in Gegenwart eines Vertre ters unserer Firma (durch die Geschäftsleitung der Kunaschk GmbH genehmigter Vertreter) vorgenommen wurde. f) Die Übernahme von Kosten für fremd beauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. g) In jedem Falle etwaiger Ansprüche ist uns Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen; diese Rechte stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. h) Beanstandete Ware darf nur mit unserer Zustimmung eingebaut werden. i) Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt wurden. j) Zur Beseitigung mit Recht gerügter Mängel der von uns gelie ferten Betonerzeugnisse, können wir nach unserer Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Dieses Wahlrecht müssen wir unverzüglich, spätestens eine Woche nach Klärung des Sachver haltes, durch Erklärung gegenüber dem Kunden ausüben. Schla gen Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, so kann nach Einbau nur Minderung des Kaufpreises verlangt werden. Alle weiteren Ansprüche des Kunden, auch solche auf Schadenersatz, werden, soweit nicht zwingende Vorschriften (z. B. Produkthaftungsge setz) entgegenstehen, ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, arglis tigem Verschweigen von Mängeln oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. k) Soweit eine Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung möglich ist, muss uns dreimal die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden bevor diese als fehlgeschlagen gilt. l) Für Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften wir nur, soweit uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann, es sei denn, die gesetzlichen Bestimmungen schreiben zwingend eine weitergehende Haftung vor. m) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. n) Mit Ausnahme für Schadenersatzansprüchen des Käufers ent sprechend § 7 Abs. i wird die Verjährungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BGB auf 12 Monate verkürzt, sofern die Lieferung mangelhafter Ware keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. § 8 sicherungsrechte und Eigentumsvorbehalt a) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit – aus der Ge schäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind, bis ein et waiger Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung. Der Kunde darf die von uns gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verarbeiten und/oder weiterveräußern. Die Er mächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Sollte gleichwohl ein Abtretungsverbot vereinbart sein, bevollmächtigt uns der Kunde hiermit, die diesbezügliche Forderung einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen. b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Uns steht das Eigentum oder Miteigentum, §§ 947, 950 BGB, an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigen tum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehalts ware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. der Vermischung, § 948 BGB, zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehalts ware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware. c) Dem Kunden sind Verpfändungen und Sicherungsübereignung der Waren verboten, solange sie in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen. Von einer Pfändung oder anderen Beein trächtigungen unserer Rechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. d) Auf unseren Wunsch hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und uns die er forderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder der uns gegebenen Sicherungen einschließlich Zinsen und Kosten die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe bzw. Rück übertragung von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsver bindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.
e) Nehmen wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware – un beschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden – wieder in unseren Besitz, sind wir berechtigt, sie durch freihändigen Verkauf für Rechnung des Kunden bestmöglich zu verwerten. Hierbei haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. f) Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines Dritten eingebaut, derart, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so gehen die anstelle dieser Sache tretenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des Einkaufswertes unserer ver bauten Ware zur Sicherung unserer Forderungen auf uns über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Ent stehung vereinbart. § 9 aufrechnung und zurückbehaltungsrecht a) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig fest gestellten Forderungen durch den Kunden ist nicht zulässig. b) Der Kunde ist nicht berechtigt gegenüber unserem Kaufpreis oder sonstigen Vergütungsansprüchen wegen eigener Ansprüche aus anderen Aufträgen das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. § 10 zahlung a) Der Kunde ist mit Vertragsschluss mit der Zahlung des Kaufprei ses oder der sonstigen Vergütung zur Vorleistung verpflichtet, wenn nichts anderes vereinbart ist. b) Gewährte Skonti dürfen nicht aus gesondert ausgewiesenen Frachten, Verpackungsmaterial, Dienstleistungen und Lohnkosten abgezogen werden. c) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. d) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfül lungshalber. Diskont, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kos ten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. besteht für uns nicht. e) Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbind lichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kredit würdigkeit des Kunden rechtfertigen. f) Wir sind berechtigt, vom Kunden, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an und vom Kun den, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten (Bankzinsen und Nebenkosten), die jedoch mindestens 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank liegen, sowie 2 % Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. g) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszah lungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Scha densersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegenge nommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Bar zahlung fordern. h) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. § 11 Beratung a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertra ges; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte. b) Von uns gelieferte Konstruktions und sonstige Vorschläge, Ent würfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten – auch auszugsweise – ohne unsere Zu stimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden. § 12 sonderanfertigungen a) Tritt ein Käufer nach dem Vertragsabschluss über die Fertigung und/oder Lieferung von Sonderelementen zurück, ohne dass uns ein Verschulden trifft, oder nimmt der Besteller sonst wie vom Vertrag Abstand, sind wir berechtigt wahlweise auf Vertragser füllung zu bestehen oder 50 % des Vertragswertes als Entschä digung zu berechnen. b) Unser Recht den eingetretenen Schaden konkret zu berechnen, bleibt unberührt. § 13 Bundesdatenschutzgesetz a) Wir speichern Kundendaten gemäß § 23 Bundesdatengesetz. § 14 schlussbestimmung a) Wir leisten am Ort unseres Firmensitzes Neschwitz/Holschdubrau. Für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel, Scheck und Urkundenprozesse ist der Gerichtsstand Bautzen. b) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts maßgeblich. c) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die vorstehenden Bedingungen finden auch Anwendung auf Kaufverträge und sonstige Verträge mit Nichtkaufleuten, jedoch mit folgender Maßgabe: Soweit den obigen Bedingungen zwingende Vorschriften des AGBGesetzes entgegenstehen, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
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