Anzeiger Thal Gäu Olten 20/2021

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021 Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten / Tel. 062 387 80 00 / Fax 062 387 80 05

Er setzt auf Patisse- 5 rie und Natürlichkeit

P.P. 4501 Solothurn / Amtliches Publikationsorgan WEMF beglaubigte Auflage (2020) : 50 539 Exemplare

a hem t r e d Son ie Mit Energ

Thal Gäu Olten

CHRISTOS CHONDROS Geschäftsführer Thaler Beck, Laupersdorf

Absage mit Ansage für Oltner Chilbi

Enttäuschend ist das Aus für die Oltner Chilbi allemal, doch war es ein absehbarer Entscheid der Stadt. Den Verantwortlichen blieb angesichts der Ausgangslage keine andere Wahl.

Der Oltner Stadtrat hat die Mitte August geplante Durchführung der Chilbi pandemiebedingt erneut absagen müssen, weil er auch in diesem Jahr trotz der vom Bundesrat geplanten Öffnungs- und Lockerungsschritte «keine Möglichkeit für eine Durchführung sieht», wie er am Montag mitgeteilt hat. Zwar zieht der Bundesrat ab Juli Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Personen in Betracht, doch die Chilbi in Olten ist mit rund 160 000 Besucherinnen und Besuchern die drittgrösste im Lande – das passt nicht zusammen. Kommt hinzu, dass auch für die vom Kanton zu bewilligenden Anlässe weiterhin strenge Schutzmassnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und allenfalls sogar Sitzplatzpflicht gelten. Auch könnte für Grossveranstaltungen der Nachweis erforderlich sein, dass die Teilnehmenden geimpft, negativ getestet oder von Corona genesen sind. Mit ihrem frühzeitigen negativen Entscheid wollten die Stadtoberen auch Planungssicherheit für Schausteller, Gastrobetriebe und Vereine herstellen.

Die Gastgeber

7

Myrta und Robert Koch-Bläsi schliessen per Ende Mai die Laupersdörfer «Sonne».

Die Absage

9

Ein weiteres Opfer der Pandemie: Das Festival St. Peter at Sunset ist abgesagt.

Der Piks

32

Impfwillige können sich ab Juni im Drivein impfen lassen, so etwa auch in Lostorf. Ein Bild, das es leider auch heuer in Olten nicht zu sehen geben wird: Die Chilbi findet pandemiebedingt nicht statt.

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Inhaltsverzeichnis

Traueranzeigen für Zeitung aufgeben

Veranstaltungen Aktuell Fahrzeugnews Fahrzeugmarkt Thal Gäu Olten Trauer Stellen Immobilien Denksport

4 3–17 12 13–14 18–20 21–23 24–25 26–27 27–28 28–29 31

Gottesdienste Evangelisch-reformierte Gottesdienste Untergäu WANGEN Sonntag, 23. Mai, Pfingsten 10 Uhr, Gottesdienst mit Pfr. Bruno Waldvogel & Pfr. Matthias Baumann, Musik Yulyia Voigt, Gesang Sara Serio, Kinderbetreuung bis Kindergartenalter. Aufgrund der kantonalen Verordnung zu Covid-19 gibt es eine beschränkte Besucherzahl. Wir bitten Sie deshalb um Anmeldung zu den Gottesdiensten unter https://www.ref-olten.ch/kg/untergaeu/ untergaeu-gottesdienste oder telefonisch im Sekretariat unter 079 842 73 18 (bis Freitag 12 Uhr). Fulenbach Sonntag, 23. Mai 10.00 Uhr: Pfingsten, Gottesdienst mit Jürg Zürcher Oensingen – Kestenholz Pfingsten, 23. Mai 10.00 Uhr: Pfingstgottesdienst mit Pfarrer Martin Göbel und Pfarrerin Yvonne Gütiger.

Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich vor Ort und helfen Ihnen beim Erstellen der Traueranzeige. Dafür stehen Ihnen zahlreiche Vorlagen zur Verfügung. Vor der Aufgabe der Traueranzeige Bevor Sie eine Traueranzeige aufgeben, beachten Sie folgende Punkte: • Die Traueranzeige erst dann aufgeben, wenn das Datum der Trauerfeier und der Ablauf der Beerdigung festgelegt sind. • Klären Sie genau ab, wer alles unter den Trauernden aufgeführt werden soll. • Notieren Sie immer die Adresse und Telefonnummer (für Rückfragen). Benötigte Informationen Sind diese Punkte geklärt, notieren Sie sich folgende Informationen: • Trauerspruch • Einleitungstext • Vorname, Name und eventuell Frauenname der verstorbenen Person • Das erreichte Alter (Datum der Geburt und den Todestag angeben) • Den Wohnort der verstorbenen Person • Die Angehörigen (Ehegatte, Kinder und deren Familien, eventuell Eltern) • Zeit und Ort der Beerdigung/Urnenbeisetzung und der Trauerfeier • Gottesdienst, Sterbegebet, Dreissigster • Soll einer Institution gedacht werden? Name der Institution und Konto-Nr./IBAN • Soll der verstorbenen Person mit Blumenschmuck gedacht werden? • Die Traueranzeigen erscheinen immer mit identischer Breite (144 mm). Die Höhe ergibt sich jeweils aus dem gewünschten Bild und Text, welches Sie bei der Aufgabe dabeihaben. Annahme und Anzeigenschluss von Traueranzeigen • Traueranzeigen können jeweils von Montag bis Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Anzeiger Thal Gäu Olten in Egerkingen aufgegeben werden. • Anzeigenschluss ist am Dienstag, 12.00 Uhr der Erscheinungswoche. • Erscheinungstag ist jeweils am Donnerstag. Kontakt Anzeiger Thal Gäu Olten, Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen Telefon 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05, E-Mail: info@anzeigerTGO.ch

Dienstag, 25. Mai 9.00 Uhr: Offenes Tanzen, Treffpunkt KGH. 20.00 Uhr: Bibelabend im KGH. ref-oensingen.ch // ref-kestenholz.ch Balsthal Donnerstag, 20. Mai 18.00 Uhr, Treff Frauenverein, Maibummel 20.00 Uhr, Kirchgemeindeversammlung in Balsthal, gemäss Einladung

Notfalldienste

Impressum

Polizei

117

Sanitätsnotruf

144

Feuerwehr / Ölwehr

118

Rega

1414

Ärztlicher Notfalldienst 0848 112 112

Immer zuerst Hausarzt anrufen, sonst

Zahnärztlicher Notfalldienst 0848 004 500

Immer zuerst Hauszahnarzt anrufen

Hebammen-Notfalldienst 079 344 73 03

Mittelland

Apotheken Balsthal, Jura-Apotheke

062 391 31 73 Montag–Freitag 08.00–18.30 Uhr Samstag 08.00–16.00 Uhr (auch ausserhalb der Öffnungszeiten)

Oensingen, Zentrum Mühlefeld Montag–Freitag Samstag Sonn-, Feiertage

062 396 16 16 08.00–19.00 Uhr 08.00–17.00 Uhr 11.00–12.00 Uhr

Spital LANGENTHAL

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062 311 41 11

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Inva Mobil Fahrdienst für Behinderte/Betagte

062 391 37 87

Fahrdienst Rotes Kreuz Balsthal

079 962 02 04

Kestenholz-Wolfwil-Fulenbach

079 332 87 29

Suchtprobleme Suchthilfe Ost, Salzhüsliweg 4, Olten

062 206 15 35

Gratisnummer

0800 06 15 35

Tierärztlicher Notfalldienst

Mitteilungen

Freitag, 21. Mai 18.00 Uhr, Jugendgottesdienst «time out»

24 Stunden bedient

062 213 82 82

oder

062 398 00 00

Anzeiger Thal Gäu Olten Auflage: 50 539 Exemplare WEMF-beglaubigt 2020 Erscheint wöchentlich, jeweils am Donnerstag Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden: Aedermannsdorf, Balsthal, Boningen, Egerkingen, Fulenbach, Gunzgen, Hägendorf, Härkingen, Herbetswil, Holderbank, Kappel, Kestenholz, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oensingen, Oberbuchsiten, Rickenbach, Seehof, Wangen bei Olten, Welschenrohr-Gänsbrunnen, Wolfwil Nicht amtlich: Langenbruck/Bärenwil, Niederbipp, Oberbipp, Wolfisberg, Olten, Trimbach, Hauenstein-Ifenthal, Wisen SO, Winznau, Starrkirch-Wil Jahresabonnement Fr. 130.– (inkl. MwSt.) CH Media Print AG Versandlogistik, 5001 Aarau Telefon 058 200 55 86, E-Mail: kkczeitschriften@chmedia.ch Inserate Anzeiger Thal Gäu Olten Telefon 062 387 80 00 Bahnhofstrasse 6, Pf 148 Telefax 062 387 80 05 4622 Egerkingen info@AnzeigerTGO.ch Unsere Büroöffnungszeiten lauten wie folgt: Mo.–Fr. 8.00–12.00 / 13.30–17.00 Uhr Annahmeschluss Dienstag, 12.00 Uhr, bei Anzeiger Thal Gäu Olten, in Egerkingen. Internet: www.AnzeigerTGO.ch Geschäftsführung, Verlag: Genossenschaft Anzeiger Thal Gäu Olten, Jörg Kilchenmann, Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen admin@AnzeigerTGO.ch Redaktionelle Verantwortung: chilimedia GmbH, Frohburgstrasse 4, 4600 Olten, Telefon 062 207 00 40 redaktion@AnzeigerTGO.ch Druck: CH Media Print AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Sämtliche in dieser Zeitung veröffentlichten Inserate dürfen von Dritten weder ganz noch teilweise kopiert oder in irgendeiner Form verwendet werden. Insbesondere die Einspeisung auf Online-Dienste und die Bearbeitung hiefür ist untersagt. Jeder Verstoss gegen dieses Verbot wird vom Verlag rechtlich verfolgt.

Samstag, 22. Mai 14.00 Uhr, Jungschar Insertionspreise 2021

Pfingsten, Sonntag, 23. Mai 10.00 Uhr, Pfingstgottesdienst mit Abendmahl und Edith Schenk, Gesang; auch Livestream: www.refthal.ch, Link Balsthal, Chinderhüeti und Kindergottesdienst

Für Inserenten mit Sitz im Verteilgebiet Allgemeiner Teil Fr. 0.69 pro mm/1-spaltig Trauer Fr. 0.69 pro mm/1-spaltig Gemeindeteil/Seite 2 Fr. 1.56 pro mm/1-spaltig Titelseite (gradspaltig) Fr. 1.04 pro mm Letzte Seite (gradspaltig) Fr. 1.04 pro mm Textanschluss Seite 7, 9, 11 Fr. 0.83 pro mm Kopffeld Seite 5, 7, 9, 11, Letzte Fr. 150.— Vereinsrabatt 20%

10239705-10053256

Dienstag, 25. Mai 9.00 Uhr, Frauengebet 9.00 Uhr, Gebet der Männer Mittwoch, 26. Mai 20.00 Uhr, Bibel-Gottesdienst auch via zoom Welschenrohr Donnerstag, 20. Mai 20.00 Uhr, Kirchgemeindeversammlung zur Jahresrechnung 2020, Ref. Kirche Balsthal Gottesdienst Sonntag, 23. Mai 10.00 Uhr mit Abendmahl und Überraschung. Livestream: www.refthal.ch.

Heizöl-Barometer der Region Preis per 100 Liter

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Quelle: Brennstoffhändler der Region. Die aktuellen Preise erhalten Sie bei Ihrem Brennstoffhändler.

Für Inserenten aus der übrigen Schweiz Fr. 0.99 pro mm/1-spaltig Allgemeiner Teil Fr. 0.69 pro mm/1-spaltig Trauer Fr. 2.28 pro mm/1-spaltig Gemeindeteil/Seite 2 Fr. 1.46 pro mm Titelseite (gradspaltig) Fr. 1.46 pro mm Letzte Seite (gradspaltig) Fr. 1.19 pro mm Textanschluss Seite 7, 9, 11 Fr. 175.— Kopffeld Seite 5, 7, 9, 11, Letzte 20% Vereinsrabatt Streugebiet Anzeiger Thal Gäu Olten Aedermannsdorf, Balsthal, Boningen, Egerkingen, Fulenbach, Gunzgen, Hauenstein-Ifenthal, Hägendorf, Härkingen, Herbetswil, Holderbank, Kappel, Kestenholz, Langenbruck/Bärenwil, Laupersdorf, Matzendorf, MümliswilRamiswil, Neuendorf, Niederbipp, Niederbuchsiten, Oberbipp, Oberbuchsiten, Oensingen, Olten, Rickenbach, Seehof, Starrkirch-Wil, Trimbach, Wangen bei Olten, Welschenrohr-Gänsbrunnen, Winznau, Wisen, Wolfisberg, Wolfwil

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Ausgabe Nr. 21 vom Donnerstag, 27. Mai 2021 Anzeiger Thal Gäu Olten Jurasüdfuss-Kombi Jurasüdfuss-Kombi PLUS Wiggertal Kombi Thal-Gäu-Olten-Wiggertal

normal normal Fr., 21.5., 12 Uhr Fr., 21.5., 12 Uhr

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Inserate frühzeitig, das heisst möglichst vor dem offiziellen Inseratenschluss, aufgeben. Wir wünschen allen unseren Inserenten und Lesern schöne Pfingsten!

Kombinationsmöglichkeiten Jurasüdfuss-Kombi Jurasüdfuss-Kombi PLUS Wiggertal Anzeiger Thal Gäu Olten-Wiggertaler

Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6 4622 Egerkingen Tel. 062 387 80 00 Fax 062 387 80 05

Medien-Vergleich Tages- und Wochenzeitungen 2021

info@AnzeigerTGO.ch www.AnzeigerTGO.ch

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der Bezirke Thal / Gäu / Olten / Niederamt Rangliste Leserschaft pro Woche (MACH Basic 21):

1.

Anzeiger Thal Gäu Olten

50 539 Ex.

1.

Anzeiger Thal Gäu Olten

52 000 Leser

2.

Stadtanzeiger

34 383 Ex.

2.

Oltner Tagblatt

29 000 Leser

regional und persönlich

3.

Neue Oltner Zeitung

30 708 Ex.

3.

Neue Oltner Zeitung

29 000 Leser

4.

Niederämter Anzeiger

22 975 Ex.

4.

Stadtanzeiger

keine Angaben

Tag und Nacht 062 398 12 33

5.

Oltner Tagblatt

11 665 Ex.

5.

Niederämter Anzeiger

keine Angaben

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Bestattungen Wagner 4622 Egerkingen bestattungwagner.ch

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Thal-Gäu seit 1977

Kosten brutto 1/4-Inserateseite (Annonce, 4-f.):

NOTFALLDIENST, BERATUNG 10241047-10054912

Rangliste Auflage pro Woche:

Abdeckung der Haushaltungen:

1.

Anzeiger Thal Gäu Olten

CHF 759.00

1.

Anzeiger Thal Gäu Olten

100 %

2.

Niederämter Anzeiger

CHF 1078.00

1.

Stadtanzeiger

100 %

3.

Stadtanzeiger

CHF 1210.00

1.

Niederämter Anzeiger

100 %

4.

Neue Oltner Zeitung

CHF 1254.00

4.

Neue Oltner Zeitung

55 %

5.

Oltner Tagblatt

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Oltner Tagblatt

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

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Folgende Wochenhits sind in kleineren Volg-Läden evtl. nicht erhältlich:

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Anzeiger Thal Gäu Olten

Veranstaltungen Abenteuer, Natur und Freundschaft

Ein Wissenschaftler forscht an einer neuen Formel. Jedoch geht nicht alles mit rechten Dingen zu.

Um zu erfahren, wie es weiter geht, komm vorbei! Anmeldung bei Celiné Hirschi, siehe Kontakt oben. Bis bald !

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Schnupperaktivität Pfadi Oensingen Für alle Kinder von 6 bis 10 Jahren Wann: 22.05 und 12.06, 14.00 -16.00 Uhr Wo: Schulhaus Oberdorf – Kiss and Ride Mitnehmen: Verpflegung, gute Kleidung Kontakt: celine.hirschi@icloud.com

weitere Infos unter www.pfadioensingen.ch

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Anzeiger Thal Gäu Olten

Region

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Neue Bäckerei bringt frischen Duft

In Laupersdorf regt ein junges Team mit französischer Patisserie die Geschmacksknospen an Christos Chondros hat im Februar mit der Neueröffnung des Thaler Becks in Laupersdorf zusammen mit seinem Team französische Patisserie ins Dorf gebracht. Zudem setzt die Bäckerei auf natürliche Backkunst – ganz ohne Zusatzstoffe. Das kommt gut an.

Was im Geschäftsbericht der Solothurner Spitäler AG (soH) steht, ist wenig überraschend: Sowohl in den akutstationären Spitälern als auch bei den Psychiatrischen Diensten gingen 2020 die Zahlen der stationär behandelten Patientinnen und Patienten stark zurück. Grund ist die Beschränkung auf Notfalleingriffe und -behandlungen als Folge der Pandemie.

VON DEBORAH ONNIS

Damit hatte Christos Chondros nicht gerechnet: Bei der Eröffnung seiner Bäckerei in Laupersdorf Anfang Februar standen die Menschen meterlang Schlange, erzählt der 28-jährige Geschäftsführer. «Viele waren gespannt auf das, was wir anbieten», sagt Chondros, der nun die einzige Bäckerei in Laupersdorf führt. Was die Leute vorfanden, gefiel offenbar: Noch heute, vor allem in der Znüni-, Mittags- und Zvierizeit, ist beim Thaler Beck viel los. Beliebt ist nicht nur das frische Brot, das nach altem Rezept ohne Zusatzstoffe auskommt, sondern auch französische Patisserie, inklusive Torten. Vor allem die Eclairs und die Früchtetörtli konnten sich bereits in kurzer Zeit einen Namen machen. «Wir haben auch Kunden, die dafür sogar von Olten und Oensingen kommen», sagt Chondros stolz. Griechische Zauberhände

Aber wer ist denn der Schaffer dieser Köstlichkeiten? Das haben sich wohl schon einige gefragt, welche bereits in den Genuss des feinen Gebäcks gekommen sind. Christos Chondros kümmert sich um die Geschäftsleitung, die Buchhaltung und den Verkauf. Die Zauberhändchen, welche besagtes Gebäck herstellen,

Das Team vom Thaler Beck (v.l.): Natalia Tsukala (Verkäuferin und Lebenspartnerin von Kostas Delios), Kostas Delios (Bäcker und Patissier), Christos Chondros (Inhaber und Geschäftsführer) mit Sohn und Ehefrau Stefanie Chondros (Marketing).

Bilder: ZVG

Christos Chondros, Inhaber Thaler Beck

«Wir haben auch Kunden, die dafür sogar von Olten und Oensingen in unser Laden kommen.» druckt.» Chondros erkannte das grosse Potenzial von Delios und beschloss, ihn zu unterstützen und in ihn zu investieren, sobald sich die Möglichkeit ergeben würde. Von der Baustelle zur Bäckerei

2013 zog Chondros in die Schweiz, um eine Ausbildung als Schlosser zu machen. Danach arbeitete er vor allem auf dem Metallbau und auf der Baustelle. Vor drei Jahren begann er, nach einem Ladenlokal für eine Bäckerei zu suchen. In den gros-

In den drei Akutspitälern Solothurn, Olten und Dornach behandelte die soH letztes Jahr 28 605 Patientinnen und Patienten stationär, das sind 5,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Den Rückgang durch die verordnete Beschränkung auf Notfalleingriffe und -behandlungen im Frühjahr konnte die soH später nicht ausgleichen, weil einige Menschen auch im Sommer und Frühherbst einem Spitalaufenthalt zurückhaltend gegenüberstanden oder den dringlichen Eingriff an einem anderen Spital ohne Einschränkungen durchführen liessen. Ab Ende Oktober sah sich die soH mit der zweiten Pandemiewelle konfrontiert, die in Bezug auf die Anzahl behandelter Patientinnen und Patienten mit einer Corona-Erkrankung die erste Welle klar übertraf. Erneut mussten geplante Eingriffe und Behandlungen auf ein Minimum reduziert werden, um hochqualifiziertes OP- und Anästhesiepersonal für die Intensivpflege von Covid-19-Patientinnen und -Patienten einzusetzen. In den Psychiatrischen Diensten lagen die akutstationären Austritte 3,3 Prozent unter dem Vorjahr. Verlust von mehr als 43 Mio. Franken

«Unser dunkles Brot, wie das Roggenbrot, hat eine kompaktere Form als man es aus anderen Läden kennt.» gehören hingegen jemand anderem, der ausschliesslich in der Backstube, im Hintergrund, agiert: Der 28-jährige griechische Bäcker und Patissier Kostas Delios, der für die Neueröffnung der Bäckerei direkt aus Frankreich in die Schweiz gezogen ist. «Er ist mein bester Freund und mein Cousin», erzählt Chondros, der in Griechenland aufgewachsen ist, aber dank seiner Schweizer Mutter fliessend Schweizerdeutsch spricht. «Ich habe miterlebt, wie mein Cousin rund 12 Jahre lang in Backstuben, Hotels und schliesslich bei französischen Patissieren seiner Leidenschaft gefolgt ist und immer hart an seinen Fähigkeiten gearbeitet hat. Sein Ziel ist es, immer besser zu werden in seinem Handwerk. Das hat mich immer beein-

Der soH-Alltag im Zeichen der Pandemie

«Wo Kuchen ist, da ist auch Hoffnung. Und Kuchen gibt es immer.» – Nach diesem Motto gibt es beim Thaler Beck eine grosse Auswahl an französischer Patisserie: Vom Früchtetörtli mit Vanillecreme, über Mille-feuille, Eclair, Pavlova bis zu den Macarons und vieles mehr.

sen Städten sei die Ladenmiete aber einfach zu hoch gewesen. Also suchte er weiter, bis er in der Nähe seines Wohnorts Matzendorf auf das leergestandene Lokal in Laupersdorf stiess. Rund 25 Jahre lang war dort eine Bäckerei betrieben worden. Chondros Chance war endlich gekommen: Er packte sie und eröffnete zusammen mit seinem Cousin Delios die Bäckerei. Unterstützt werden die beiden nun tatkräftig von ihren Partnerinnen. Chondros Frau kümmert sich um das Marketing, während Delios Lebenspartnerin an der Verkaufstheke mitanpackt. Win-Win-Situation mit dem «Rössli»

Zudem arbeitet der Thaler Beck eng mit dem Restaurant Rössli in Matzendorf zusammen. Jeweils am Dienstag, Donnerstag und Samstag beliefert der Beck das Restaurant mit frischem Brot und Pa-

tisserie für den Take-Away-Verkauf. Im Gegenzug bezieht der Beck den Thonsa-

«Ich habe miterlebt, wie mein Cousin rund 12 Jahre lang in Backstuben, Hotels und schliesslich bei französischen Patissieren seiner Leidenschaft gefolgt ist und immer hart an seinen Fähigkeiten gearbeitet hat. Das hat mich immer beeindruckt.» lat für die Mittagssandwichs beim «Rössli». Eine typische Win-Win-Situation für beide Parteien. Die Zusammenarbeit hat sich natür-

lich ergeben. Die Geschäftsführerin des «Rössli» in Matzendorf ist niemand anderes als die Mutter von Christos Chondros. In Matzendorf gibt es seit der Schliessung der letzten Bäckerei aktuell keine Backstube mehr im Dorf. Die Nachfrage besteht aber weiter. «Vor allem ältere Leute sind sehr froh um frisches, natürliches Brot», sagt Restaurant-Besitzerin Daniela Chondros. Kompaktes, natürliches Brot

In der Backstube des Thaler Becks wird laut eigenen Angaben auf Chemie verzichtet. «Deshalb hat zum Beispiel auch unser dunkles Brot, wie das Roggenbrot, eine kompaktere Form als man es aus anderen Läden kennt», so Christos Chondros. Das sei das Erfolgsrezept und darauf wollen sie setzen: die Natürlichkeit. www.thaler-beck.ch

Insgesamt schloss die soH ihre Rechnung 2020 mit einem konsolidierten Jahresverlust in Höhe von -43,2 Mio. Franken ab. Neben den Ertragsausfällen und Mehrkosten durch die Pandemie konnte die soH den Neubau Haus 1 Bürgerspital Solothurn nicht wie geplant im Sommer 2020 beziehen. Die Pandemie als auch fehlerhafte Böden in den Patientenzimmern verhinderten einen zeitgerechten Umzug. Ausserdem wurde auch der Kanton Solothurn vom sich schweizweit abzeichnenden Veränderungsprozess in der Kinder- und Jugendpsychiatrie eingeholt: Die stationäre Einheit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Solothurn wurde in der Folge geschlossen. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung haben die «nötigen Massnahmen erarbeitet», um langfristig die finanzielle Stabilität der soH zu sichern, wie sie im Geschäftsbericht verlauten lassen, den der Regierungsrat Ende April an der GV der soH verabschiedet hat. Ziel sei es, mit optimierten Prozessen und weiteren effizienzsteigernden Handlungen in einer guten Infrastruktur und mit bestens ausgebildeten Gesundheitsfachpersonen so rasch wie möglich wieder Jahresabschlüsse zu erwirtschaften, welche die langfristige finanzielle Stabilität der soH zu gewährleisten vermögen. Zentrale Fragen stehen im Raum

Wichtigstes Thema für 2021 wird für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung die langfristige finanzielle Sicherung des Unternehmens sein. Auf der Agenda bleibt auch nach dem kürzlichen Bezug von Haus 1 der Neubau Bürgerspital Solothurn. Schliesslich wird die Unternehmensführung auch die Weiterentwicklung der Unternehmens- und Angebotsstrategie vorantreiben. Fragen stehen einige im Raum: Welches medizinische Grundleistungsangebot wird benötigt, welche spezialmedizinischen Leistungen? In welchen Bereichen können Partnerschaften sinnvoll sein? Wo muss die soH federführend sein? MGT


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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

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Täglich 20:10 | Sa, So, Mo, Mi auch 17:20 | Fr,Sa a. 23:00

Ab 16J. D

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Raya und der letzte Drache

Ab 6J. D

Dann kommen Sie nach Langenbruck zum Kneippen

Sa, So, Mo, Mi 14:50

Geöffnet bis Ende Oktober 2021

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Sa, So, Mo, Mi 14:20, 14:40, 17:20

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OLTEN Ringstrasse 9 • Olten

Das Kino Capitol bleibt vorübergehend geschlossen. Aarauerstrasse 51 • Olten

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FAHRSPORT

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Sa, So, Mo, Mi 14:40

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The Marksman

Ab 16J. D

Di 20:00

frauenkino.ch

Vorpremiere

CH-Premiere

Täglich 20:20 | Sa, So, Mo, Mi auch 17:20

heinz-maegli.ch

Ab 14J. D

Drunk

Ab 14J. OV/d

Raya und der letzte Drache

Ab 6J. D

Promising Young Woman

Ab 16J. D

Cats & Dogs 3: Pfoten vereint

Ab 6J. D

Sa, So, Mo, Mi 17:40 Sa, So, Mo, Mi 15:00 Täglich 20:10

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Anzeiger Thal Gäu Olten

Region 7

Hägendorf, Industrie Ost 11

Selbsthilfe ist vielfältig, kreativ und digital

Erinnerungen an eine schöne Zeit

Nach 45 Jahren schliessen Myrta und Robert Koch-Bläsi ihre «Sonne» in Laupersdorf

Am morgigen Tag der Selbsthilfe erscheinen auf der Website www. tag-der-selbsthilfe.ch ganztags zahlreiche Videobeiträge. Diese machen die Vielfalt der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in der Schweiz erlebbar.

Bei aller Wehmut freuen sie sich auch auf die Pensionierung: Robert und Myrta Koch.

Robert Koch war 24, als er die Liegenschaft Sonne in Laupersdorf, mit ehemaligem Bauernbetrieb, erwarb. Die Scheune baute er später zu einem Säli um und heiratete Myrta Bläsi. Fast ein halbes Jahrhundert nach dem Kauf wird Koch Ende Mai die Schlüssel zur «Sonne» ein letztes Mal drehen. VON WALTER SCHMID

Schon wieder verliert das Thal ein traditionelles Restaurant. Tatsächlich schliessen Myrta und Robert Koch-Bläsi Ende Mai ihr Restaurant im Unterdorf in Laupersdorf. «Schon lange befassten wir uns mit dem Gedanken zur Schliessung des Betriebes», erklären die beiden. «Aber mit dieser Situation in Corona-Zeiten haben wir nicht gerechnet.» Der Zeitpunkt fällt mit der Pensionierung der Wirtin zusammen, und auch Robert Koch darf sich mit seinen 69 Jahren zur Ruhe setzen. Lange Vorgeschichte

Mit 45 Jahren können die Wirtsleute auf eine lange Geschäftstätigkeit zurück

blicken. Als 24-Jähriger kaufte Robert Koch 1976 die Liegenschaft Sonne mit ehemaligem Bauernbetrieb. Die Scheune liess er später zu einem Säli umbauen. Weitere Aus- und Umbauten folgten im Laufe der Jahre, so dass sich die Lokalitäten und die Einrichtungen heute in tadellosem Zustand präsentieren. Drei Jahre nach der Übernahme kam mit Myrta

«Eine Austrinkete wird es leider nicht geben. Umso mehr möchten wir unseren treuen Gästen danken.» Bläsi eine Frau in den Betrieb, die bereit war, tatkräftig mitzuwirken. Die beiden heirateten, zogen zwei Kinder gross und führten das Restaurant mit 80 Plätzen, unterstützt von Aushilfspersonal. Nachfolge ist noch immer denkbar

Heute präsentiert sich das stattliche Gebäude in bestem Zustand, wurden doch erst vor kurzem Dach und Fassade erneuert. Über dem Restaurant befinden sich

Das stattliche Gebäude präsentiert sich in tadellosem Zustand.

drei Wohnungen, bewohnt durch die Familie der Wirtsleute. Im Parterre befinden sich die heimelige Gaststube, das Säli für allerlei Festanlässe und die Küche, alles bestens eingerichtet. «Vorläufig ändern wir da nichts. Vielleicht lässt sich doch noch eine Nachfolgelösung finden», meint Robert Koch. Die eigenen Kinder wollten nicht ins Gastgewerbe einsteigen, und die Suche nach neuen Wirtsleuten blieb bisher erfolglos. «In Corona-Zeiten ist es sicher aussichtlos, jemanden zu finden, aber man weiss ja nie.» Die Hoffnung geben die Wirtsleute jedenfalls nicht auf. Wie weiter?

Bis Ende Mai steht im Angebot weiterhin das Take-Away-Menü, das auch rege benutzt wird. Zudem holen seit Jahren Seniorinnen und Senioren aus Laupersdorf und Matzendorf täglich rund 25 Essen ab. Diese Dienstleistung geht ab Juni an das Loch Ness über. Das wird nun der einzige Gastbetrieb am Ort sein. «Wir bedauern die Schliessung der Sonne ausserordentlich», bekräftigt Jakob Eggen-

ZVG

schwiler, ehemaliger Gemeindepräsident von Laupersdorf: «Wir denken gerne zurück an das Restaurant Hönggen, das

«Vorläufig ändern wir da nichts. Vielleicht lässt sich doch noch eine Nachfolgelösung finden.» Jägerstübli, an den Gasthof Krone, und jetzt bleibt uns mit dem «Loch» noch eine einzige Wirtschaft.»

Bereits zum sechsten Mal findet der nationale «Tag der Selbsthilfe» statt. In diesem Jahr als Online-Kampagne, in deren Rahmen den ganzen Tag über kurze Videobeiträge zu sehen sind. Bunt, selbstbewusst und lebensnah zeigen sie die Vielfalt der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in der Schweiz. Mit dabei sind auch verschiedene Beiträge aus dem Kanton Solothurn. Mitglieder von Selbsthilfegruppen öffnen Türen in ihre Lebensgeschichten. Selbsthilfezentren lassen sich über ihre Schultern blicken. Und Fachpersonen bekräftigen den Wert der Selbsthilfe für die Schweizer Bevölkerung. Die Videostatements zeigen konkret, was die Selbsthilfe für einzelne Solothurnerinnen und Solothurner bedeutet. So etwa für Mitglieder von Selbsthilfegruppen oder Engagierte des Vereins Selbsthilfe Kanton Solothurn, wie Spitzensportler und Patronatsmitglied Heinz Frei. Die Selbsthilfe lebt stark von der Gemeinschaft und physischen Begegnungen. Trotz der herausfordernden Situation durch die Pandemie zeigen sich Selbsthilfegruppen in ihren digitalen Beiträgen beeindruckend kreativ, vielfältig und engagiert. Wer die Selbsthilfe kennt, weiss: Reden hilft – besonders in schwierigen Zeiten. MGT www.tag-der-selbsthilfe.ch

Eine intensive, aber gute Zeit

Gerne erinnern sich die Wirtsleute an die vielen Anlässe, die Feiern und spontanen Feste in ihrer Gaststätte. «Eine Austrinkete wird es in der jetzigen Situation leider nicht geben», bedauern sie beide. Doch ihnen liegt viel daran, den unzähligen treuen Gästen in all den vielen Jahren herzlich zu danken. «Es war eine gute, intensive Zeit», stellen sie mit etwas Wehmut fest. Myrta und Robert Koch-Bläsi freuen sich aber auch auf den neuen Lebensabschnitt im Ruhestand.

Patronatsmitglied und Spitzensportler: ZVG Heinz Frei.

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

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Zwei Gigs für 2023 stehen schon fest

Kopf der Woche

Organisatoren sagen das diesjährige Festival St. Peter at Sunset in Kestenholz ab

te, kann dies aber selbstverständlich tun. «Dass es uns gelungen ist, diese zwei Highlights des diesjährigen Festivals bereits fix für 2023 zu verpflichten, freut uns natürlich enorm – und wird uns Ansporn sein, drum herum weitere herausragende Acts zu verpflichten», verspricht der Festivalchef. Natürlich sind Roland Suter und sein Team guter Dinge, dass dannzumal – und in guter Sunsettradition – der Verpflichtung grosser internationaler Namen nichts mehr im Weg stehen sollte.

Seit letzter Woche ist es definitiv: Die Ausgabe 2021 von St. Peter at Sunset findet nicht statt. Eine Durchführung des Festivals in Kestenholz Anfang Juli wäre aufgrund der Pandemie zu riskant gewesen. Die gute Nachricht: Zwei Konzertabende, mit Andrea Berg und Patent Ochsner, werden ins Festival 2023 übertragen. Tickets für diese Gigs behalten ihre Gültigkeit.

Am 7. Juli hätten die Spider Murphy Gang und Nena die schönsten Freiluftkonzerte im Mittelland eröffnet, das Line-up für alle fünf Abende war fixiert, doch nun ergeht es den Machern des Festivals St. Peter at Sunset wie vielen anderen in der Branche: Sie machen einen dicken Punkt – und sagen die diesjährige Ausgabe schweren Herzens ab. «Wir haben wirklich alle Varianten durchgespielt und bis zuletzt zugewartet und gehofft, mussten uns letztlich aber eingestehen, dass eine Durchführung des Festivals Anfang Juli ganz einfach zu riskant gewesen wäre», sagt Festivalchef Roland Suter in einer vor Wochenfrist an die Medien geschickten Mitteilung. Die Gesundheit stand über allem

Wer ihn und sein Team kennt, weiss: Das sind nicht einfach nur leere Worte. Bei aller Liebe zur Musik und zur Kultur stand beim Entscheid letztlich die Gesundheit des Publikums, der auftre-

Alle Sponsoren bleiben an Bord

Dass sie im Juli 2023 in Kestenholz auftreten werden, steht fest: Patent Ochsner.

tenden Künstlerinnen und Künstler und aller ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer über allem. Doch wie sagt Roland Suter so schön: «Nach dem Festival ist vor dem Festival. Die Fans unseres einmaligen Ambientes können sich die Zeit vom Mittwoch, 5. Juli bis Sonntag, 9. Juli 2023, schon mal fett anstreichen.» Und es kommt noch besser: Das Line-up zweier für dieses Jahr programmierter Abende konnte bereits

ZVG

fix terminiert werden und wird eins zu eins auf die kommende Ausgabe übertragen: Der Schlagerabend mit Andrea Berg als Headlinerin wird am 6. Juli 2023 über die Bühne gehen. Und am Samstag, 8. Juli 2023, werden Patent Ochsner eines ihrer begeisternden Konzerte in Kestenholz zum Besten geben. Bereits gekaufte Tickets für diese beiden Konzertabende behalten ihre Gültigkeit für 2023. Wer seine Tickets lieber umtauschen möch-

Ihren massgeblichen Teil dazu beitragen werden auch die Sponsoren, diesbezüglich wird der Festivalchef fast schon euphorisch: «Sämtliche fürs Festival 2021 zugesagten Partnerschaften gelten auch für 2023! Für diese grandiose Unterstützung sind wir enorm dankbar, sie erleichtert uns so manches», freut sich Suter. Alle anderen bereits fixierten und kommunizierten Gigs fürs Festival 2021 sind definitiv abgesagt und gehen auch 2023 nicht über die Sunsetbühne. Wer Tickets für diese Konzerte besitzt, erhält von Ticketcorner eine E-Mail mit den genauen Anweisungen, wie der Ticketkaufpreis zurückerstattet wird. MGT Detaillierte Informationen zur Verschiebung und auch zum Ticket-Handling: www.sunsetevents.ch

Volksschulgesetz wird in die Neuzeit übertragen Das kantonale Volksschulgesetz wird neu strukturiert und sprachlich angepasst. Damit soll es lesbarer und die Anwendung im Alltag einfacher werden. Zudem enthält das Gesetz Neuerungen bei Melderechten und -pflichten sowie Grundlagen für eine digitale Bildungsidentität.

Das Volksschulgesetz des Kantons Solothurn ist 50 Jahre alt. Der Schwerpunkt der Revision liegt in der formellen Bereinigung: Das Gesetz wird neu strukturiert sowie sprachlich und begrifflich angepasst. Damit wird es lesbarer und seine Anwendung im Alltag erleichtert.

Das Volksschulgesetz wurde zudem mit einzelnen neuen Inhalten ergänzt, deren Regelung heutzutage notwendig ist. Dies betrifft: • Melderechte und Meldepflichten für den Fall, dass die Integrität von Schülerinnen und Schülern gefährdet ist, sowie darauf bezogene Strafverfahren. • Die Ausdehnung der Bewilligungspflicht auf pädagogisch-therapeutisch tätige Personen. • Neu wird die Bewilligung für die Unterrichtstätigkeit in Privatschulen gesetzlich verankert. • Der kirchliche Religionsunterricht sowie die Kurse in heimatlicher Sprache

und Kultur, die von ausserschulischen Organisationen angeboten werden, werden ebenfalls gesetzlich geregelt. • Das neue Volksschulgesetz weist zudem Bestimmungen über die Qualitätssicherung in den Schulen auf. Die Verantwortung dafür liegt bei den Schulen, der Kanton überprüft die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe. Ruf nach digitaler Bildungsidentität

Neu werden auch Bestimmungen über die Datenbearbeitung und den Datenschutz im schulischen Bereich in das Gesetz aufgenommen. Den aktuellen Informations- und Kommunikations-

technologien wird dadurch Rechnung getragen, dass der Kanton mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage die Schaffung einer digitalen Bildungsidentität (Bildungs-ID) veranlassen kann. Im Wesentlichen wird dadurch der sichere Zugang zu digitalen Dienstleistungen in der Volksschule bezweckt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleiter und weiteres Schulpersonal erhalten so eine eindeutige und unveränderliche Nutzer-Identität. Die zuständige kantonale Behörde ist dafür verantwortlich, dass die Datenhoheit über die mit Bildungs-ID erfassten Daten bei den Nutzenden verbleibt. MGT

GEORG FISCHER, WOHLTÄTER

Er ist 75-jährig, körperlich ging es ihm schon besser, aber was zählt: «Ich bin geistig voll da. Und sehr aktiv.» Georg Fischer, langjähriger Leiter der Sparkasse Gäu zu Zeiten, als die Region noch reihenweise Regionalbanken kannte. Das ist eine Weile her. Geblieben aber ist des Egerkingers Affinität für Zahlen. Und die macht er sich nun zu Nutze, um Gutes zu tun. Im März hat Fischer gemeinsam mit Ehefrau Renate einen Hilfeleistungsfonds für Pandemieopfer gegründet. Für Menschen, wie er sagt, die «finanziell durch alle sozialen Maschen gefallen sind». «Fonds Covid19» nennen sie ihre Idee. Wer sich angesprochen fühlt und natürlich auch, wer Mittel für diese gute Sache spenden möchte, findet alle Details mitsamt Spendenkonto auf der Website www.fischer-allround.com. Bargeld wird in aller Regel nicht fliessen, laut Reglement sollen pro Person und Familie mit Beträgen bis maximal 7000 Franken geholfen werden. «Am besten direkt, mit Mietzins- oder Krankenkassenzahlungen», erklärt Fischer. Wie die Losung für Spendewillige lautet, ist aus seiner Sicht sowieso klar: «Jeder Franken zählt.» NIK

Ausblick für den Kanton ist «stabil»

Die anerkannte Ratingagentur Standard & Poor’s hat das sehr gute Kreditrating des Kantons Solothurn von «AA+/Ausblick stabil» erneut bestätigt. Nach ihrer Einschätzung ist der Kanton gut vorbereitet, um die Folgen der Pandemie zu meistern. Insbesondere die hohe Liquidität und die moderate Verschuldung ermöglichten es dem Kanton, zukünftige Risiken für den Staatshaushalt abzufedern. Die Agentur ist überzeugt, dass rechtzeitig Massnahmen eingeleitet würden, sollte sich die finanzielle Situation verschlechtern. S&P geht von einer signifikanten Erholung der Schweizer Wirtschaft im Jahr 2022 aus. MGT

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Holen wir unseren alltag zurück. Die Impfung ist die zuverlässigste Massnahme, um die Corona-Pandemie einzudämmen und sich selber vor dem Covid-19-Virus zu schützen. Im Kanton Solothurn steht die Impfung allen Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren kostenlos zur Verfügung. Welcher Impfstoff wird verwendet? In der Schweiz sind derzeit die Impfstoffe von Pfizer/BioNtech und Moderna zugelassen. Wo kann man sich impfen lassen? Im Kanton Solothurn steht Impfwilligen ein vielfältiges Angebot an Impfmöglichkeiten zur Verfügung. Neben den drei Impfzentren in Breitenbach, Olten und Solothurn können Sie sich auch in ausgewählten Hausarztpraxen impfen lassen. Ab Juni werden zudem Impfungen in drei Drive-inImpfzentren in Grenchen, Lostorf und Zuchwil sowie in Apotheken angeboten. Wie kann ich mich anmelden? Für die Registrierung in einem der Impfzentren melden Sie sich am einfachsten online an: so.impfung-covid.ch. Telefonische Anmeldungen sind unter folgender Nummer möglich: 032 627 74 11 (täglich 8 bis 19 Uhr). Oder Sie fragen Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, ob sie die Impfung anbieten.

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Bietet die Impfung einen 100-prozentigen Schutz? Die Covid-19-Impfung reduziert das Risiko, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden massgeblich. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit nach der Impfung an Corona zu erkranken gering ist, bietet sie keinen 100-prozentigen Schutz vor einer Ansteckung. Deshalb gilt auch nach der Impfung: Hygiene- und Schutzmassnahmen einhalten. An einem Strang ziehen Lassen uns Sie uns gemeinsam die Pandemie bekämpfen – mit schützen, testen und impfen.

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Anzeiger Thal Gäu Olten

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Magazin für jüngere Ältere Die IG aktives alter olten hat ihr halbjährlich erscheinendes Heft punkto Inhalt und Gestaltung erneuert. Im Mai ist das Magazin aktives alter olten allen, die den 60. Geburtstag hinter sich haben, gratis zugestellt worden.

Bislang erschien das Heft der IG unter dem Namen «Seniorinnen/Senioren News». Der neue Name aktives alter olten ist Programm: Vermehrt sollen auch jüngere, aktive Rentnerinnen und Rentner im Heft zu Wort kommen. So erkundigte sich die Redaktion auf dem Oltner Donnerstagsmarkt nach Reisewünschen, sollten die Corona-Einschränkungen fallen. Andere Geschichten beleuchten die Erwartungen vor der Pensionierung und die Erfahrungen im Rentnerdasein. Natürlich wird «aktives alter olten» weiterhin die Mitgliedorganisationen der IG im Heft vorstellen. In der aktuellen Ausgabe schildert eine Frau ihren Weg zum Hörgerät, Mitarbeiterinnen des Tierdörfli Olten geben Auskunft über Fragen rund um die Anschaffung von Haustieren. Das erneuerte Magazin ist rundum ein Oltner Produkt: Den Druck besorgt Dietschi, die Neugestaltung trägt die Handschrift von Grafiker René Meier. Ein Team von Oltnerinnen und Oltnern aus dem Zielpublikum beschafft die Inhalte. Die redaktionelle Leitung besorgen Eugen Kiener und Sibylle Scherer. MGT

Rechnung trotz Corona im Griff

Streichmusik vom Feinsten

Am 28. Mai lädt das Oltner Stadttheater zu Haydn und Kreisler

Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Olten schliesst mit einem Gewinn von 3.05 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Verlust von 0.7 Mio. Franken. Zum guten Ergebnis beigetragen haben vor allem Steuernachzahlungen von Unternehmen im Betrag von 2.8 Mio. Franken und einmalige Mehrerlöse aus Grundstückgewinn- und Kapitalertragssteuern von 1.4 Mio. Franken.

Das AMAR Quartett bringt mit Fritz Kreislers Quartett eine Rarität in der Tradition der Wiener Spätromantik zum Klingen und lädt auch zu Joseph Haydn ein. Für das Konzert am 28. Mai im Oltner Stadttheater gabs bei Redaktionsschluss noch einige Tickets.

«Von dieser Nummer an erscheint Haydn in seiner ganzen Grösse als Quartett-Komponist», liest man in einem zeitgenössischen Musiklexikon. Im Sommer 1172 entstand der Streichquartettzyklus Opus 20 nach fünf Jahren des Experimentierens mit Passions- und Trauermusiken. Haydn revolutionierte die Gattung, indem er allen vier Stimmen gleiches Gewicht verlieh und sie als gleichberechtigte Akteure behandelte; eines der zentralen Merkmale der Quartettmusik für alle Komponisten nach ihm. Fritz Kreisler war einer der führenden Geiger seiner Zeit, aber auch erfolgreicher Komponist. Sein einziges Streichquartett, zugleich auch sein ambitioniertestes Werk, komponierte er in New York und sagte darüber: «Es ist mein Bekenntnis zu Wien, zu dem, was diese Stadt für mich bedeutet und meine grosse Liebe zum Wiener Lebensgefühl.» Anna Brunner, Kristina Brita Honegger, Ruggero Pucci und Marcin Sieniawski bilden aktuell das international auftretende AMAR Quartett. Seit Paul Hin-

Hat sich hierzulande längst einen Namen gemacht: das AMAR Quartett.

demiths 100. Geburtstag 1995 hat das Ensemble die Ehre, diesen Namen zu tragen. Hindemith gründete 1922 als Bratschist unter diesem Namen ein Quartett, benannt nach dessen erstem Geiger Licco Amar. Mit besonderer Leidenschaft widmet sich das Ensemble seit seiner Gründung den Werken Paul Hindemiths. So hat es für das Label Naxos alle sieben Streichquartette eingespielt und 2012 für

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die ersten beiden CDs je einen Diapason d’or erhalten. Das Quartett hat sich mit Eigenveranstaltungen in der Schweiz einen Namen gemacht und wurde mit diversen Preisen an internationalen Wettbewerben ausgezeichnet. MGT 28. Mai, 19.30 Uhr, Stadttheater: AMAR Quartett spielt Haydn & Kreisler. Tickets: www.stadttheater-olten.ch.

Kantonsspital blickt auf damals zurück Bis am 20. August zeigt das Kantonsspital Olten Fotos von damals. Eindrücklich decken sie den Lauf der Zeit auf. Die Ausstellung dauert bis 20. August und ist für Patientinnen, Patienten und deren Besucher zugänglich.

Titelseite des erneuerten Magazins: ZVG Zentrale Kräfte der IG sind die Stadt Olten und die Pro Senectute, die via Leistungsvereinbarung zusammenarbeiten.

Wer mag sich erinnern, wie das Kantonsspital Olten vor 50 Jahren aussah? Oder an die Umbauphase der 90er-Jahre? Der Ursprung geht noch weiter zurück, auf das Jahr 1878: Damals entschied sich das Stimmvolk mit 6822 zu 2206 Stimmen für die Gründung eines Kantonsspitals. Bereits zwei Jahre später feierte das Spital Eröffnung. 1899 wurde der erste Röntgenapparat installiert, womit das Kantonsspital Olten (KSO) zum Pio-

nierkrankenhaus in der Deutschschweiz avancierte. Es folgten verschiedenste weitere Umbauphasen. In den 1950erund 1960er-Jahren etwa ein zusätzliches Bettenhaus, ein Behandlungs- und Operationstrakt und ein Personalhaus. Die letzten grossen räumlichen Veränderungen wurden 2012 abgeschlossen. Impressionen aus alten Zeiten zeigen nun den Wandel des Spitals in einer Ausstellung. Für Ausstellungen im KSO ist eine «Imagegruppe Kultur» verantwortlich, welche die Ausstellung für einmal selbst gestaltet hat. Die Fotos entstammen dem Archiv, Zeitungsberichten und dem Fundus von Rudolf Leuenberger. Bis 20. August sind sie Patientinnen, Patienten und ihren Besuchern frei zugänglich. MGT

Rückblick auf eine lange Geschichte: Ausstellung im Kantonsspital Olten.

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Bei den Erlösen machen sich insbesondere fehlende Einnahmen der Freizeitanstalten, tiefere Parkplatzeinnahmen, fehlende Einnahmen aus Veranstaltungen wie zum Beispiel Chilbi sowie Verzichte auf Bewilligungsgebühren zugunsten von Gastronomie und Gewerbe bemerkbar. Die fehlenden Einnahmen belaufen sich auf rund 0.95 Mio. Franken. Stark gewachsen sind die Beiträge, welche nicht mit dem Verwaltungsbetrieb zu tun haben und nicht direkt vom Stadtrat beeinflusst werden können. Es handelt sich dabei grösstenteils um Beiträge, die dem sozialen Ausgleich dienen. So stiegen die Beiträge für Kinder in Heimen, Sonderschulen, die gesetzliche Sozialhilfe, Kosten der Pflegefinanzierung und Rückforderungen für Wegkostenbeiträge für Pflegeleistungen sowie Beiträge an die Ergänzungsleistungen AHV stark an. Die so zusätzlich entstandenen Kosten belaufen sich auf rund 1.5 Mio. Franken. Nettoschuld stark reduziert

Die geplanten Bruttoinvestitionen von 15.4 Mio. Franken wurden mit 11.3 Mio. Franken unterschritten. Der operative Cashflow, welcher zur Finanzierung der Investitionen dient, betrug im vergangenen Jahr 12.1 Mio. Franken. Mit diesem konnten bei einem Selbstfinanzierungsgrad von über 119.5 Prozent die verbuchten Nettoinvestitionen von 10.1 Mio. Franken bezahlt werden. Mit einem Cash-Flow nach Investitionen von rund 1.98 Mio. Franken hat die Stadt zudem die Möglichkeit erhalten, die Pro-Kopf-Verschuldung nochmals leicht zu senken. Im Jahr 2020 konnten verzinsbare Darlehen im Umfang von 10 Mio. Franken durch den betrieblichen Cashflow sowie einen Abbau von liquiden Mitteln zurückbezahlt werden. Die Nettoschuld konnte Olten innerhalb der letzten fünf Jahre von 61.4 Mio. auf 26.7 Mio. Franken reduzieren. Dies entspricht einer Nettoschuld pro Einwohner von noch 1438 Franken. MGT

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Lifestyle: Hyundai i20 T-GDI 120 48V – Muntermacher für die kleine Familie

Fahrbericht: Audi e-tron Sportback 55 quattro

Der neue i20 macht andern fast alles vor Nach der Definition ist der Hyundai i20 ein Kleinwagen. Aber er kommt abgeklärt und erwachsen daher. Zudem mit einem Mildhybridantrieb. Von der typischen Front über die fein konturierte Flanke bis zum breiten Heck, wer vom neuen Hyundai i20 spricht kommt aus den Superlativen kaum mehr heraus. Denn das stimmige Gesamtbild setzt sich auch innen nahtlos fort. Da glänzen die ordentlichen Platzverhältnisse, die reichhaltige Aus-

stattung sowie die überall aufblitzende Nach-haltigkeit. Bedienung und Konnektivität sind beispielhaft. Dies gilt auch für die vielfach verstellbaren Sitze, die guten Halt bieten. Eine kleine Familie hat auch für die Ferienfahrt genügend Platz an Bord. Mildhybrid für Sparsamkeit Reichweitenangst kennen die Besitzer eines i20 nicht. Das milde Hybridsystem verlangt denn auch keine zusätzlichen Kennt-

Wie ein Grosser: Der neue i20 bietet in jeder Beziehung etwas mehr.

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Viertüriges Coupé: Der Audi e-tron Sportback in voller Schönheit. Aufgeräumt sportlich: Auf dem Weg in die Moderne ist er angekommen.

2,8 Tonnen technische Überlegenheit

nisse. Der Einliter-Turbobenziner mit drei Zylindern liefert 88,2 Kilowatt (120 PS). Er wird von einem Elektromotor unterstützt, was ihm zusätzlichen Schub verleiht und den Verbrauch markant senkt. In den Versionen Amplia, Vertex und N-Line ist das famose 7-Gang-Doppelkupplungs-getriebe ab 28 800 Franken mit dabei. Der Hyundai i20 ist wirklich ein tolles Auto, das hohe Ansprüche befriedigt und dabei das Portemonnaie schont. Fünf Jahre Garantie inklusive. RHo

Seit langer Zeit verspricht Audi Fortschritt durch Technik. Das ist beim eleganten, vollelektrischen e-tron Sportback 50 nicht anders.

Auto-Neuheit für den Kanton Solothurn

Citroën ë-C4 Crossback: Stollenbezwinger Den neuen Citroën C4 gibt es mit klassischen Verbrennungsmotoren, aber auch elektrisch. Der fährt auch im Berginnern.

Dere C4 wurde völlig neu eingekleidet. Neben der einzigartigen Front ist vor allem das Heck mit den auffallenden Leuchten erwähnenswert. Im geräumigen Innenraum ist es bemerkenswert ruhig, auch hinten sitzen Erwachsene überaus bequem. Je nach Ausstattung ist der Franzose ein gewöhnliches Auto, das einfach

Mit einem Bestwert von 0,25 ist der Luftwiederstandbeiwert des Audi Spitze. Aber nur die Spitze eines Eisberges, den man sieht. Die 20-Zollfelgen der S-Line, die Matrix-LED-Scheinwerfer und zahlreiche weitere Details weisen auf den hohenen technischen Stand hin. Der Sportback 55 ist damit gefüllt bis obenhin. Das wohnlich eingerichtete Interieur bietet reichlich Platz und überzeugt mit technischen sowie digitalen Gags ohne Ende. Etwa dem Komfortschlüssel, zwei Monitoren oder den virtuellen Aussenspiegeln. Kein Wunder das bloss die Optionen einen Wert von über 37 000 Franken darstellten. Im Lade-

Alles im Fluss: Die Optik des neuen Citroën C4 vereint viele Stile.

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Spiegelbild in Tür: Der e-tron geizt nicht mit technischen Innovationen.

Der C4 im KWO-Stollen.

den guten Erfahrungen, die Opel und Peugeot bereits gemacht haben. Zügig ging es den 6 km langen Stollen bergan. Am Ziel verkündete Lorenzo, wir hätten jetzt rund 600 Höhenmeter hinter uns und seien beim Grimselwerk 2 angekommen. Die Rückfahrt erfolgte auf gleichem Weg, da auf der Grimsel noch meterhoch Schnee lag. Ein Halt unterwegs führt zur Kristallgrotte im Granit, die Besuchern gerne gezeigt wird. Die guten Eigenschaften des e-C4 bleiben gespeichert. RHo

raum unter dem flach liegenden Deckel haben 615 bis 1655 Liter Ladegut ihren sicheren Platz. Leistung im Überfluss Von der hohen technischen Reife unter dem Blech ist natürlich nicht viel zu sehen und die Haube muss bloss zum Nachladen mit Strom geöffnet werden. Da liegt nämlich das Kabel, das beidseits an-geschlossen werden kann. Die Fahrleistungen des 4×4-Stromers sind phantastisch, die Performance in Kurven ebenfalls. Die reale Reichweite ist für den Alltag völlig genügend – nur auf Reisen muss rund alle 250 bis 300 km ein Stopp eingelegt werden. Bleibt einzig Frage wie sinnvoll es sein mag, 2,8 Tonnen für 100 bis 150 Kilo Mensch bewegen zu müssen. Aber Spass macht es allemal. RHo

Technische Daten + Preis

etwas mehr kann oder ein voll ausgerüsteter Kompaktwagen, der keinen Wettbewerber zu scheuen braucht. Allerdings benötigten wir die zahlreichen Assistenzsysteme nicht, denn unser Weg führte durch den Hauptstollen der Kraftwerke Oberhasli (KWO). Zukunft für den ë-C4 Die interessanteste Variante der neuen Generation ist sicher der ë-C4 mit 100 kW Motor. Dabei profitiert die Elektroversion von

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Modell: Audi e-tron Sportback 55 Karosserie: 5 Türen, 5 Plätze, SUV Masse mm: L: 4901 B: 1935; H: 1616 E-Motor/Batt: AC Synchron, Lihium-Ionen Leistung: 265 kW/ 360 PS ab 900/min Drehmoment:561 Nm ab 1/min Antrieb: 1-Gang aut. / Allrad Fahrleistung: 200 km/h, 0-100 6,6 s. Verbrauch: 26 kWh/100 km CO2 0 g/km Preis ab: Fr. 96 800–, TW 135537.– Infos: www.audi.ch

Lifestylekombi-Ecke Renault Kangoo im Anrollen In vollständiger Neuaufmachung kommt im Juni das Kleinnutzfahrzeug Kangoo, das auch als Personentransporter eine grosse Zukunft hat. Sparsame Benzinund Dieselmotoren (75 bis 130 PS) stehen zur Wahl. Zahlreiche Konfigurationen machen ihn für viele Betriebe und Familien zum idealen Begleiter, denn viel Sicherheit ist mit dabei.

Anders als die andern: Der neue Renault Kangoo mit Fensterfront. Redaktion: Roland Hofer

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Arin Zainal

Amelie Walter

Joshua Nelio Plüss

Lio Berisha

David Martin Vogt

Alina Mumdzic

3. April 2021 Olten

5. April 2021 Mümliswil

5. April 2021 Balsthal

7. April 2021 Hägendorf

11. April 2021 Olten

12. April 2021 Oensingen

Eleni Harper Ackermann

Paula Esther Fluri

Miguel Coelho

Jolene Alice Siegenthaler

Ella Pipa

Dalya Kryeziu

13. April 2021 Laupersdorf

14. April 2021 Oensingen

15. April 2021 Hägendorf

16. April 2021 Olten

16. April 2021 Olten

18. April 2021 Egerkingen

Loris Pepaj

Nino Hug

Tommaso Cesario

Lio Ben Ackermann

Elias Ziebold

Ewa Lucia Derendinger

19. April 2021 Winznau

19. April 2021 Olten

20. April 2021 Neuendorf

20. April 2021 Olten

21. April 2021 Trimbach

22. April 2021 Hägendorf

Korina Szelle

Amalia Garibovic

Mihir Gopalan

23. April 2021 Oensingen

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24. April 2021 Härkingen

INFORMATION DER FRAUENKLINIK

GEBURT UND WOCHENBETT

Malio Junis Nikolova

Lukas Marvin Burri

Levi Bader

25. April 2021 Egerkingen

25. April 2021 Mümliswil

26. April 2021 Mümliswil

Leider ist es uns aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht möglich, Sie ins Spital zu einem Infoabend einzuladen. Damit Sie sich trotzdem ein Bild machen können, haben wir für Sie ein Video erstellt. In diesem Video erfahren Sie alles über die Geburt, die Vorbereitung und die Zeit danach. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter T 062 311 44 14 zur Verfügung.

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Matteo Valentin Speciale 27. April 2021 Olten

Der Anzeiger Thal Gäu Olten gratuliert den glücklichen Eltern herzlich zur Geburt ihres Kindes.


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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

ENERGIE Heizungsersatz nach revidiertem CO2-Gesetz – die Fakten

Verschärfte Vorgaben für fossile Heizungen und zusätzliche Förderung erneuerbarer Energien Am 13.Juni stimmt die Schweiz über die Revision des CO2-Gesetzes ab. Das Gesetz betrifft sowohl den Strassen- und den Luftverkehr, als auch die Wirtschaft und den Gebäudesektor. Insbesondere über finanzielle Anreize soll der Ausstoss an Treibhausgasen massiv verringert werden. Das hat auch Auswirkungen auf den Ersatz von Öl- und Gasheizungen.

Im Jahr 2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung durch die Annahme der Energiestrategie beschlossen, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. In wenigen Wochen fällt mit der Abstimmung zum redividierten CO2-Gesetz eine weitere Entscheidung über den nächsten Schritt in Richtung einer verbesserten Klimaverträglichkeit. Das revidierte CO2-Gesetz will den Treibhausgas-Ausstoss bis ins Jahr 2030 gegenüber dem Stand 1990 um die Hälfte reduzieren. Dazu ist im Wesentlichen eine Erhöhung der bestehenden Lenkungsabgaben auf fossilen Brennstoffen

wie Benzin, Diesel und Kerosin, aber auch Kohle, Heizöl und Erdgas vorgesehen. Mehr als die Hälfte der Gelder aus der CO2- und der Flugticketabgabe wird an die Bevölkerung zurückverteilt. Der Rest fliesst in den Klimafonds. Strengere Vorschriften beim Ersatz von Ölund Gasheizungen Da rund ein Viertel der CO2-Emission im Gebäudebereich anfallen, sind auch neue und bestehende Gebäude von der Gesetzesrevision betroffen. Bei einer Annahme des Gesetzes wäre der Einbau fossiler Heizungen bei Neubauten nicht mehr zulässig. Dies entspricht auch dem jetzigen Standard, da in neuen Gebäuden bereits heute fast ausschliesslich erneuerbare Systeme installiert werden. Im Gegensatz dazu wären Öl- und Gasheizungen bei bestehenden Gebäuden weiterhin erlaubt. Allerdings soll neue eine Obergrenze für den CO2Ausstoss gelten. Im Kanton Solothurn dürften ab 2023 nach einem Heizungsersatz jährlich noch 20kg CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche verursacht werden.

Sollte beim Heizungsersatz wieder ein fossiles System gewählt werden, so werden bei einem Gebäude mit hohem Energiebedarf darum Massnahmen notwendig, um den Grenzwert einzuhalten. Die Gebäudebesitzer entscheiden dabei selbst, ob dies beispielsweise durch den Einsatz von Solarwärme oder die Reduktion des Wärmebedarfs durch eine Sanierung von Gebäudeteilen geschieht. Gemäss den Gegnern der Vorlage entstünde daraus ein «Sanierungszwang». Dabei geht allerdings vergessen, dass nur unter bestimmten Umständen überhaupt Massnahmen nötig werden: Erstens sind nämlich nur ungenügend gedämmte Gebäude betroffen, die wieder mit Öl oder Gas beheizt werden sollen. Zweitens erreichen sämtliche Gebäudeteile irgendwann sowieso das Ende derer Lebensdauer. Folglich sind also gerade bei unsanierten Gebäuden Erneuerungsschritte über kurz oder lang ohnehin unumgänglich. Mit dem Klimafonds sollen zudem finanzielle Härtefälle abgewendet werden können.

Der Heizungsersatz mit modernen Öl- oder Gasheizungen ist weiterhin erlaubt (Bild: Hoval)

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Gasheizungen verursachen rund 20% tiefere CO2-Emissionen als Ölheizungen und sind darum grundsätzlich im Vorteil. Überdies gelten erleichterte Vorgaben, sofern mit Anteilen von CO2-neutralem Biogas geheizt wird: Die angerechneten Treibhausgasemissionen verringern sich dadurch zusätzlich und das Einhalten der Grenzwerte wird einfacher. Im Abständen von 5 Jahren soll der Wert für den maximalen CO2-Ausstoss stufenweise abgesenkt werden. So würde es zunehmend unattraktiver, wieder auf Öl oder Erdgas als Brennstoff zu setzen. In bestimmten Fällen kommen jedoch erleichterte Grenzwerte zur Anwendung. Zum Beispiel, wenn im Gebäude nur Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte umsetzbar sind, die über ihre Lebensdauer mehr als 10 % Mehrkosten verursachen würden. Erleichterungen sind ebenfalls möglich, wenn die erforderlichen Massnahmen wegen Platzmangel nur erschwert umsetzbar sind. Wichtig ist ausserdem, dass die CO2-Grenzwerte nur beim Ersatz der Heizung zur Anwendung kommen: bestehende Anlagen sind nicht betroffen, sondern nur Heizungssanierungen. Finanzielle Anreize für erneuerbare Heizenergien Der Hausbesitzer bleibt in der Wahl der Heizenergie beim Heizungsersatz weiterhin frei. Aufgrund der klaren Vorteile und einer grossen Auswahl an Lösungen entscheiden sich viele Eigentümer aber schon heute für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Vor allem Luft/Wasser- oder ErdwärmeWärmepumpen erfreuen sich wegen ihrer langfristig tiefen Gesamtkosten und des einfachen Betriebs grosser Beliebtheit. Auch automatische Pelletheizungen und Stückholzfeuerungen sind verbreitet. Je nach Voraussetzungen kann auch der Anschluss an einen Wärmeverbund oder die Nutzung von Biogas interessant sein. Diese Energiesysteme lassen sich jeweils auch mit der Nutzung von thermischer oder elektri-

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Die Befürworter der Vorlage argumentieren, dass der Umstieg auf nicht-fossile Energien auch aus finanziellen Gründen Sinn macht. Das stimmt zwar, es muss aber dabei beachtet werden, dass die Investitionskosten für erneuerbare Heizsysteme meist höher sind als für den eins-zu-eins Ersatz von Öl- oder Gasheizungen. Zu den Einsparungen kommt es aufgrund der Reduktion der Energiekosten im Betrieb. Die finanziellen Vorteile dieser Energiesysteme zeigen sich also erst in der Gesamtkostenbetrachtung. Durch die Gesetzesrevision können die bestehenden Fördermassnahmen des Bundes für energetische Dämmung und erneuerbare Energien um bis zu 50% erhöht werden. Hinzu käme eine «Abwrackprämie», die einen finanziellen Beitrag an die Demontagekosten der alten Heizung leistet. Beschleunigter technologischer Übergang zu erwarten Mit der Revision des CO2-Gesetzes würde einerseits das Heizen mit fossilen Brennstoffen erschwert und andererseits der Einsatz von erneuerbaren Heizenergien gefördert. Die Lenkungsabgabe auf Heizöl kann in den nächsten Jahren stufenweise um bis zu 30 Rappen/Liter erhöht werden. Mit diesen Abgaben könnten unter anderem die Förderbeiträge für erneuerbare Energien markant erhöht werden. Damit zahlt sich der Wechsel auf umweltschonende Heizsysteme noch stärker aus als bisher. Die Rückverteilung der Abgaben an die Bevölkerung erfolgt zudem auch über eine Senkung der Krankenkassenprämien, so dass alle davon profitieren.

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Luft/Wasser-Wärmepumpen werden häufig bei Sanierungen eingesetzt (Bild: Hoval)

Auf diese Weise wird dafür gesorgt, dass auch durch die Beheizung von Gebäuden immer weniger schädliche Emissionen in die Umwelt gelangen und sich nachhaltige Technologien rascher durchsetzen. In der Folge wird der Klimawandel und dessen ökologische Auswirkungen eingedämmt.

Quellenangabe: Die in diesem Artikel verwendeten Angaben stammen aus der aktuellen, revidierten CO2-Verordnung zur Abstimmungsvorlage und den zugehörigen Publikationen des Bundesamts für Energie BFE.

Unabhängig davon, wie man zur Vorlage steht – es darf mit Spannung erwartet werden, wofür sich die Schweiz in rund drei Wochen entscheidet!

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Anzeiger Thal Gäu Olten

Thal

Gedächtnistraining im Hotel Restaurant Chrüz, Oensingen, siehe Hauptinserat Seite 4

s über s u l h c s n e t Insera

n e t s g n fi P

Einwohnergemeinde 4710 Balsthal

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Baupublikationen

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Bauherrschaft: Fabian und Fabienne Spring Hausmattstrasse 12 4710 Balsthal

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Genossenschaft 4713 Matzendorf

TEMPORÄR UND DAUERSTELLEN 4702 Oensingen ● Tel. 062 388 10 00

Liebe Genossenschafterinnen, liebe Genossenschafter Die Corona-Pandemie beeinflusst uns nach wie vor. In Anbetracht dieser Situation sowie gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, hat der Verwaltungsrat wiederum die schriftliche Durchführung der Generalversammlung beschlossen. Dies auch zum Wohle von uns allen. Die Generalversammlung in Abwesenheit der Genossenschafterinnen und Genossenschafter wird am 28. Mai 2021 durchgeführt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Das Formular «Schriftliche Abstimmung der 110. Generalversammlung vom 28. Mai 2021» kann auf unserer Homepage www.elektrathal.ch heruntergeladen, auf Verlangen via Post oder E-Mail info@elektrathal.ch zugeschickt werden. Die Rechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2020 (109. Rechnungsjahr) sowie das Protokoll der GV 2020 kann ebenfalls auf der Homepage heruntergeladen oder auf Verlangen zugeschickt werden. Freundliche Grüsse Verwaltungsrat der Genossenschaft Elektra Thal

Balsthal Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Balsthal

Goldgasse 13, 4710 Balsthal Telefon 062 386 76 76, Fax 062 386 76 27 E-Mail: info@balsthal.ch

Öffnungszeiten:

10241419-10055326

Mo, Mi, Fr Di, Do Sa, So

09.00–11.30 Uhr geschlossen

15.00–18.30 Uhr

Römisch-katholische Kirchgemeinde Balsthal Wahl des Kirchgemeindepräsidenten, der Kirchgemeindevizepräsidentin und der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsperiode 2021–2025

Passwangstrasse 37 4719 Ramiswil

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Kurze Frûhlingsausstellung Samstag 22.Mai 2021 10.00 bis 18.00 Uhr

Bauobjekt:

Kaninchenstall mit Freilaufgehege

Bauplatz:

Hausmattstrasse 12 GB Nr. 2935

Bauherrschaft: Arno Haas und Naibeth Paternina Postackerstrasse 16 4710 Balsthal 10239931-10053549

10240997-10054848

! Feuerungskontrollen

10239657-10053208

Ausgabe Nr. 21 vom Donnerstag, 27. Mai 2021, siehe Hauptinserat auf Seite 2

Wahlbestätigung (stille Wahlen) Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeinde-/Vizegemeindepräsidenten, der Gemeinde-/Vizegemeindepräsidentin sowie für die nach Proporzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl der Rechnungsprüfungskommission der Kirchgemeinde Balsthal für die Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. § 25 / Absatz 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten oder Kandidatinnen zur Verfügung stehen, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 25 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

Bauobjekt:

Sichtschutzwand

Bauplatz:

Postackerstrasse 16 GB Nr. 1828

Bauherrschaft: Paulo Teixeira de Oliveira Gloria Fernandes da Costa Leite Postackerstrasse 14 4710 Balsthal Bauobjekt:

Sichtschutzwand

Bauplatz:

Postackerstrasse 14 GB Nr. 1827

Bauherrschaft: Peter und Sara Roth Mätteliweg 1 4710 Balsthal Bauobjekt:

Neubau Hühnerhaus / Sichtschutzzaun

Bauplatz:

Mätteliweg 1 GB Nr. 561

Bauherrschaft: Michael Rogg Simone Stalder Brüggliackerweg 3 4710 Balsthal Bauobjekt:

Anbau Wohnhaus und Unterstand Ausnahmebewillgung Flachdach

Bauplatz:

Brüggliackerweg 3 GB Nr. 1983

Bauherrschaft: Zachary Müller Laurence Bloch Byfgangweg 12 4710 Balsthal Bauobjekt:

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage Ausnahmebewilligung Flachdach

Bauplatz:

Schafhübelstutz GB Nr. 4056

Planauflage:

Bauverwaltung Balsthal vom 20. Mai bis 7. Juni 2021

Einsprachen sind schriftlich im Doppel mit Antrag und Begründung bis 7. Juni 2021 an die Baukommission Balsthal einzureichen. Baukommission Balsthal

10241576-10055490

Als Gemeindepräsident ist gewählt: Hafner Jörg, 1969, Leiter Personal

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Als Gemeindevizepräsidentin ist gewählt: Winistörfer Monica, 1964, Verkaufs-Assistentin Als Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sind gewählt: Gemeinsame Liste: Heutschi André, 1970, Informatiker Bieli Alfred, 1968, Kaufmann Dubach Markus, 1973, Ingenieur FH Scherrer Andreas, 1966, Kaufmann Müller Helen, 1964, Sachbearbeiterin

Festwirtschaft Interessante Angebote Wir freuen uns auf Ihren Besuch

Balsthal, 12. Mai 2021

51 Jahre Garage Lisser Ag 10241286-10055165

Der Kirchgemeinderat

Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 160 und § 49 Abs. 2 GpR i.V.m. § 21 Abs. 1 Bst. d VpR). 10241554-10055468

10241490-10055401


10241509-10055422

Laupersdorf Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

TEMPORÄR UND DAUERSTELLEN 4702 Oensingen ● Tel. 062 388 10 00

10239657-10053208

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Gemeindeverwaltung Laupersdorf

Höngerstrasse 555, Postfach 148, 4712 Laupersdorf Telefon 062 391 53 53, Fax 062 391 51 88 E-Mail: info@laupersdorf.ch

Öffnungszeiten: Mo – Fr

09.00–11.30 Uhr

15.00–18.00 Uhr

Einwohnergemeinde Laupersdorf Kehrichtabfuhr von Pfingstmontag Die Kehrichtabfuhr von Montag, 24. Mai 2021 wird auf Dienstag, 25. Mai 2021 verschoben. Kehricht um 7.00 Uhr bereitstellen. 10238523-10051565

Baupublikationen Bauherrschaft: Maurer Lore und Hans-Rudolf Hauptstrasse 289, 4716 Welschenrohr Bauobjekt:

Obligatorische Schiesstage Mittwoch, 26.5.2021, 18.00–19.00 Uhr. Letzte Standblattausgabe 30 min vor Schiessende

10241562-10055476

Samstag, 29.5.2021, 17.00–18.00 Uhr. Letzte Standblattausgabe 30 min vor Schiessende

Bauherrschaft: Morand Tony Kirchstrasse 339, 4716 Welschenrohr Bauobjekt:

Samstag, 21.8.2021, 17.30–18.30 Uhr. Letzte Standblattausgabe 30 min vor Schiessende

10241509-10055423

10241520-10055435

Aedermannsdorf Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Bauobjekt:

10239726-10053290

Einladung zur ordentlichen

Kirchgemeindeversammlung

Dorfstrasse 201, 4714 Aedermannsdorf Telefon 062 394 10 70, Fax 062 394 10 68 E-Mail: vw@aedermannsdorf.ch

Öffnungszeiten: Mo, Fr Do

Rechnungsgemeinde Traktanden: 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler

3. Anpassung DGO Anhang 4 + 5

Nehmen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht wahr. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und danken für das Interesse. Der Kirchgemeinderat

Gemeinde Matzendorf Bauherrschaft: Bauobjekt:

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Matzendorf

Kleinfeldstrasse 3, 4713 Matzendorf Telefon 062 394 19 59, Fax 062 394 22 35 E-Mail: gemeinde.matzendorf@bluewin.ch

Öffnungszeiten:

15.00–18.00 Uhr

Bauobjekt:

Nachträgliches Baugesuch: Errichtung Sichtschutz und Terrainanpassung auf GB 906

Einsprachen:

schriftlich und begründet an die Baukommission bis zum 3. Juni 2021

Planauflage:

Gemeindekanzlei Aedermannsdorf

Jonas Strähl Thalhof 1, 4713 Matzendorf Rückbau / Neubau Scheune Thalhof 1, Matzendorf GB-Nr. 857

Die Baukommission

Planauflage:

Gemeindekanzlei MZG nach telef. Absprache mit der Gemeindeverwaltung; vom 20. Mai 2021 bis 04. Juni 2021

Einsprachen:

sind schriftlich, im Doppel, mit Antrag und Begründung bis zum 04. Juni 2021 an die Baukommission Matzendorf zu senden.

10241537-10055451

Matzendorf

09.00–11.00 Uhr

Bauherrschaft: Denise und Reto Meister, Leiackerstrasse 321, 4714 Aedermannsdorf

Baukommission, 4713 Matzendorf

10241518-10055433

Bauobjekt:

Anbau Geräteraum an Garage, Terrassenerweiterung, Aufbau Lukarne Mühlebachstrasse 221/321, GB-Nr. 901

Einsprachen:

schriftlich und begründet bis 3.6.2021 an die Baukommission

Planauflage:

auf der Gemeindeverwaltung

10241517-10055431

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeinde Matzendorf Kehrichtabfuhr von Pfingstmontag Die Kehrichtabfuhr von Montag, 24. Mai 2021 wird auf Dienstag, 25. Mai 2021 verschoben. Kehricht um 7.00 Uhr bereitstellen.

Gemeindeverwaltung Herbetswil

Rickenbachstrasse 288, 4715 Herbetswil Telefon 062 394 18 88, Fax 062 394 18 95

Öffnungszeiten:

Mi Fr

09.00–11.00 Uhr

10241558-10055472

BÜRGERGEMEINDE WELSCHENROHR Neuverpachtung von Allmendland Zur Neuverpachtung ab dem Jahr 2022 wird folgende Allmendfläche ausgeschrieben: Sonn- und Schattseite: Fläche 916 a (Pachtland Mägli Markus) Interessenten haben Ihre Anmeldung schriftlich bis zum 27. Mai 2021 (Poststempel A-Post) an den Bürgerschreiber der Bürgergemeinde Welschenrohr, Heini Allemann, zu Handen «Arbeitsgruppe Allmend», Angelsteinstrasse 503, 4716 Welschenrohr, einzureichen. Der Bürgerrat

10241506-10055418

Römisch-katholische Kirchgemeinde WelschenrohrGänsbrunnen Wahlvorschlag für die Wahl des Kirchgemeindepräsidenten vom 13. Juni 2021

Herbetswil

10238522-10051562

Informationsunterlagen zu den Traktanden liegen ab Donnerstag, 20. Mai 2021, in der Vorhalle der Kirche zum Mitnehmen auf.

Mo, Fr Mi

Baupublikation

Baupublikation

4. Verschiedenes

16.00–18.00 Uhr

Gemeinde Aedermannsdorf

Montag, 31. Mai 2021, 20.00 Uhr im Pfarreiheim

2. Jahresrechnung 2020 Vorstellung und Genehmigung 2.1. Nachtragskredite 2.2. Laufende Rechnung 2.3. Investitionsrechnung 2.4. Vorfinanzierungen / Abschreibungen 2.5. Verwendung des Ertragsüberschusses

09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr

Sitzplatzüberdachung mit Windfang Blumenrainstrasse 371, GB-Nr. 1037

Bauherrschaft: Strähl Armon Hauptstrasse 157, 4716 Welschenrohr

Gemeindeverwaltung Aedermannsdorf

Röm.-kath. Kirchgemeinde 4710 Balsthal

Abbruch Balkon, Neuaufbau Balkon mit Wintergarten Kirchstrasse 339, GB-Nr. 1046

Bauherrschaft: Zehnder Roland und Alena Blumenrainstrasse 371, 4716 Welschenrohr

Feldschiessen Samstag, 29.5.2021, 14.00–17.00 Uhr

Renovation Wohnhaus Ersetzen Heizung durch Wärmepumpe (Split-Anlage) Schlattweg 294, GB-Nr. 980

17.00–19.00 Uhr

Die unterzeichneten Stimmberechtigten der Röm.kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen haben fristgerecht den folgenden Wahlvorschlag für die Erneuerungswahl des Präsidenten der Röm.-kath. Kirchgemeinde eingereicht. Präsident der Römisch-katholischen Kirchgemeinde: Vogt Robert, Personalleiter, Rötistrasse 570, CVP, bisher Welschenrohr, 15.5.2021 Gemeindeschreiber der Röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen

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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Erneuerungswahlen Römischkatholische Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen Wahlbestätigung für die Amtsperiode 2021–2025 (stille Wahlen)

Bürgergemeinde Mümliswil-Ramiswil

Ordentliche Rechnungsgemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung

Mittwoch 26. Mai 2021 20.00 Uhr in der Bürgerstube

Dienstag, 1. Juni 2021, 20.00 Uhr Aula Brühl

Traktanden: 1. Protokoll Budgetgemeindeversammlung vom 18. November 2020 (wurde durch den Bürgerrat genehmigt)

1

Genehmigung der Traktandenliste

Für die nach Proporzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen in den Kirchgemeinderat der Röm.-kath. Kirchgemeinde WelschenrohrGänsbrunnen für die Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der auf den 13. Juni 2021 angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 67 und 68 GpR).

2

Finanzen, Steuern: Genehmigung Rechnung 2020 • Erfolgsrechnung Ertragsüberschuss • Erfolgsrechnung zusätzliche Abschreibungen • Einlage in Eigenkapital • Investitionsrechnung Nettoinvestition • Bilanzsumme per 31.12.2020 • Eigenkapital per 31.12.2020 • Wasserversorgung Aufwandüberschuss • Abwasserentsorgung Ertragsüberschuss • Abfallbeseitigung Aufwandüberschuss

Als Mitglieder des Kirchgemeinderates sind gewählt:

3

Allgemeine Verwaltung: Gemeindeordnung vom 21. Januar 1993 Regelung der Zuständigkeit für Beglaubigungen (neuer § 174bis)

– Vogt Robert, Personalleiter, Rötistrasse 570, Welschenrohr, bisher – Allemann-Uebelhart Beat, Unternehmer, Höhenweg 600, Welschenrohr, bisher – Allemann-Christ Anita, Landwirtin, Bärenacker 245, Welschenrohr, bisher – Rastorfer-Allemann Stephan, Landwirt, Malsenberg 33, Gänsbrunnen, bisher – Schöni-Gisiger Edith, Ing.-Agr. ETH, Ergeleralp 348, Welschenrohr, bisher

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Allgemeine Verwaltung: Dienst- und Gehaltsordnung vom 10. Dezember 2010 A) Regelung des Vaterschaftsurlaubes (Aufhebung § 54 Abs. 1 lit. b / neuer Abs. 4 § 60) B) Vergrösserung Bandbreite Ämtereinreihung Gemeindeschreiber und Finanzverwalter (Anpassung § 5 Anhang A Ämtereinreihung)

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Bildung: Reglement über die Musikschule vom 9. Dezember 1996 Verschiedene Änderungen (Konkretisierung Ende Unterrichtsanspruch § 2 Abs. 1, 2. Satz / Neuregelung Eintritt § 8 / Neuregelung Austritt § 12 Abs. 1, 2 und 3 / Neuregelung zust. Verpflichtungen Lehrpersonen § 20 Abs. 1 / Neuregelung des Absenzenwesens Lehrpersonen § 21)

6

Öffentliche Sicherheit: Feuerwehr A) Anschaffung Tanklöschfahrzeug: Genehmigung der Schlussabrechnung (Bruttoaufwand Fr. 403 982.80) B) Anschaffung Mehrzweckfahrzeug: Genehmigung der Schlussabrechnung (Bruttoaufwand Fr. 196 358.15)

Röm.-kath. Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen Kirchgemeindeverwaltung Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).

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Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

289 944.60 180 000.00 109 944.60 1 193 007.90 16 229 495.14 1 768 736.88 3 074.87 48 231.88 7 623.40

3. Einbürgerung a) Musai Enis b) Musai Edis 4. Verschiedenes Die Rechnung und Anträge können auf der Homepage www.bgmr.ch eingesehen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu dieser Gemeindeversammlung eingeladen. Die Versammlung findet gemäss den Richtlinien des BAG statt. Es besteht Maskenpflicht

Verkehr: Gemeindestrassen / Abwasserentsorgung: Sanierung Strassenentwässerungen A) Strassensanierungen 2020: Genehmigung der Schlussabrechnung (Gesamtaufwand Fr. 507 663.65) B) Sanierung Strassenentwässerungen 2020 im i.Z. mit Strassensanierungen: Genehmigung der Schlussabrechnung (Gesamtaufwand Fr. 100 415.25).

8

Umwelt- und Raumordnung: Wasserversorgung Umsetzung des Löschwasserkonzeptes: Genehmigung der Schlussabrechnung mit einem Nachtragskredit von Fr. 62 662.40 (Gesamtaufwand Fr. 392 662.40)

9

Verschiedenes

10241530-10055445

2. Genehmigung Rechnung Bürgergemeinde 2020 – Jahresrechnung Bürgergemeinde 2020

10241463-10055397

Seehof Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Seehof

Schulhaus 2747 Seehof Telefon 032 499 96 60 E-Mail: gemeinde@gemeindeseehof.ch

Öffnungszeiten: Mo

Die Botschaft sowie die Rechnung 2020 können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Unterlagen befinden sich auch auf der Homepage.

Mümliswil-Ramiswil

Der Bürgerrat

09.00–11.00 Uhr

Für Ihr Interesse danken wir und freuen uns auf Ihre Teilnahme. Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

10239625-10053162

Einwohnergemeinderat Mümliswil-Ramiswil Es herrscht Maskenpflicht!

10241516-10055430

Schmiedestrasse 11, Postfach 17, 4717 Mümliswil Telefon 062 386 70 50, Fax 062 386 70 59 E-Mail: info@muemliswil-ramiswil.ch

Öffnungszeiten: Mo – Fr

10.00–12.00 Uhr

Holderbank

13.30–17.00 Uhr

Röm.-kath. Kirchgemeinde Mümliswil Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

10241428-10055335

Senioren-Mittagstisch

mit Grill-Plausch im Freien und Jassen und Spielen Dienstag, 25. Mai 2021, 12.00 Uhr Mühle Ramiswil Wir versuchen, bei entsprechender Witterung, unser Programm 2021 zu eröffnen.

Fahrgelegenheit 11.30 Uhr Lindenplatz Mümliswil Das Seniorenteam

Donnerstag, 27. Mai 2021, 20.00 Uhr, im Martinsheim Mümliswil

Baupublikation

Traktanden

Bauherrschaft:

Tennisclub Mümliswil, Postfach 103, 4717 Mümliswil

Bauobjekt:

Sanierung Tennisplatz und Ersatz best. Beleuchtung

Bauplatz:

Alte Passwangstrasse 36 4717 Mümliswil GB-Nr. 1062

Bitte erst ab Freitag, 21. Mai 2021 anmelden bei: Tel. 062 391 16 27 (Cécile u. Andreas Allemann) Tel. 062 391 57 67 (Monika u. Markus Bader)

.ch

fahrschuLe-

Gemeindeverwaltung Mümliswil-Ramiswil

1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Vorlage und Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2020 2.1. Verwaltungsrechnung 2020 2.2. Investitionsrechnung 2020 2.3. Verwendung Ertragsüberschuss 3. Finanzplan 2022–2028

Planauflage:

Gemeindekanzlei Mümliswil

4. Verschiedenes

Einsprachefrist:

3.6.2021 Einsprachen sind schriftlich im Doppel mit Antrag und Begründung einzureichen.

Die Rechnung 2020 kann bei der Kirchgemeindeverwalterin bezogen werden.

Baukommission Mümliswil-Ramiswil

10241487-10055398

Die Versammlung findet gemäss den Richtlinien des BAG statt. Es besteht Maskenpflicht! 10234380-10045798

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Holderbank

Hauptstrasse 97, 4718 Holderbank SO Telefon 062 390 16 61 E-Mail: info@holderbank-so.ch

Öffnungszeiten: Mo, Do Di

09.00–11.00 Uhr

16.00–18.30 Uhr

GEMEINDE HOLDERBANK Kehrichtabfuhr von Pfingstmontag Die Kehrichtabfuhr von Montag, 24. Mai 2021 wird auf Dienstag, 25. Mai 2021 verschoben. Kehricht um 7.00 Uhr bereitstellen.

10238521-10051559

Römisch-katholische Kirchgemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen


21

Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Anzeiger Thal Gäu Olten

Gäu

oensingen

Einwohnergemeinde Einwohnergemeinde Oensingen Oensingen

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Verschiebung der Grüngutabfuhr

s über s u l h c s n e t Insera

n e t s g n fi P

Gemeindeverwaltung Egerkingen

Die ordentliche Grüngutabfuhr von Montag, 24. Mai 2021 (Pfingstmontag) wird auf Dienstag, 25. Mai 2021 verschoben.

10240997-10054848

Gedächtnistraining im Hotel Restaurant Chrüz, Oensingen, siehe Hauptinserat Seite 4

Öffnungszeiten:

Einwohnergemeinde Oensingen

oensingen

Mo Di – Do Fr

10241568-10055482

Einwohnergemeinde Oensingen

Baupublikation

10241397-10055293

Jäggi-Berchtold GmbH | Härkingerstrasse 6 | 4629 Fulenbach | Telefon 062 926 28 36 | Fax 062 926 39 25 | info@jaeggi-berchtold.ch | www.jaeggi-berchtold.ch |

Telefon 062 393 11 29 10239714-10053272

Fischer Allround AG www.fischer-allround.com

Unsere Stärken: Kompetent - unabhängig – seriös – und diskret

GB Oensingen Nr. 672 Ausserbergstrasse 5

Auflage:

Bauverwaltung Oensingen vom 20. Mai – 4. Juni 2021

Als Kirchgemeindepräsident ist gewählt: Studer Christian, 1966, Beschichtungsinspektor DIN Certco, Römerstrasse 12

Aufgrund der verschärften Corona-Massnahmen bitten wir Sie, für die Besichtigung der Auflagen einen Termin telefonisch unter 062 388 05 30 zu vereinbaren.

oensingen

Egerkingen, 13. Mai 2021

Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (§§ 157 und 160 GpR). 10241519-10055434

Einwohnergemeinde Einwohnergemeinde Oensingen Oensingen

Baupublikationen

10238842-10051929

Tel. 062 216 10 27 www.jaeggips.ch

Bauherrschaft:

Dullinger Emma, Martinstrasse 9, 4622 Egerkingen

Bauobjekt:

Ersatzneubau bestehender Unterstand

Standort:

Martinstrasse 9, GB-Nr. 1242

Projektverfasser: Architekturbüro Guldimann Bruno, Sandmatten 188, 4618 Boningen

Covid-19-Fonds

Bauherrschaft:

Wagner Richard, Rainackerstrasse 3, 4622 Egerkingen

Gründer: Georg und Renate Fischer

Bauobjekt:

Balkonüberdachung

Standort:

Rainackerstrasse 3, GB-Nr. 1566

Oensingen, 17. Mai 2021 EINWOHNERGEMEINDERAT Gemeindepräsident Fabian Gloor Stabsstelle Madeleine Gabi

Kirchgemeindeverwaltung der Röm.-kath Kirchgemeinde Egerkingen

10241570-10055484

Projektverfasser: RIWA Design, Rainackerstrasse 3, 4622 Egerkingen

10241566-10055480

TEMPORÄR UND DAUERSTELLEN 4702 Oensingen ● Tel. 062 388 10 00

Einsprachen sind bis zum 4. Juni 2021 schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung, einzureichen an die Baukommission Egerkingen

10241571-10055485

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Oensingen

Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen Telefon 062 388 05 00, Fax 062 388 05 09 E-Mail: gemeindeverwaltung@oensingen.ch

Öffnungszeiten:

09.00–11.30 Uhr geschlossen 08.00–11.30 Uhr geschlossen geschlossen

15.00–17.00 Uhr 15.00–18.00 Uhr geschlossen 15.00–17.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr

Fr. 21. Mai 2021 Fr. 28. Mai 2021 Sa. 29. Mai 2021

Zeit 18.00–20.00 Uhr Zeit 18.00–20.00 Uhr Zeit 08.30–11.30 Uhr

Das Feldschiessen muss vor dem OP geschossen werden. Dienstbüchlein, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis und Aufforderung des HEERES sind mitzubringen. Standblattausgabe bis 15 Minute vor Schiessende Weitere Infos unter www.schuetzen-oensingen.ch oder Nils Nugel, 079 612 88 80 Der Vorstand Wollen Sie ein Fest feiern? Wir haben den passenden Raum dazu. Fragen Sie uns an. 10241564-10055478

Fischer Allround AG www.fischer-allround.com Kostengünstige Angebote: Treuhand Finanzen Bilderverkauf Instrumentenverkauf und Zubehör Bahnhofstrasse 48, 4622 Egerkingen Tel. 062 398 26 87 · Mobile 079 246 69 12 E-Mail: georg.fischer@bluewin.ch www.fischer-allround.com Unsere Stärken: Kompetent - unabhängig – seriös – und diskret

Bankverbindung: IBAN CH08 0878 5047 4197 5211 3 lautend auf Fischer Allround AG, «Fonds Covid19» 4622 Egerkingen Bank: Regiobank Solothurn AG, 4502 Solothurn Verwaltung: Fischer-Allround AG, Bahnhofstrasse 48, 4622 Egerkingen FN 062 398 26 87, Mobile 079 246 69 12 E-Mail: georg.fischer@bluewin.ch Website www.fischer-allround.com (Rubrik Covid19) 10241306-10055186

Oberbuchsiten Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

10241307-10055187

10239705-10053256

Feldschiessen und Obligatorische Schiesstage OP

Wir unterstützen «ärmere» und bedürftige Privatpersonen, welche durch die Epidemie«Corona»-Folgen in finanzielle Schwierigkeikeiten gekommen sind oder noch kommen werden. Deshalb sind wir auf Ihre Spende oder Schenkung dringend angewiesen. Danke. Motto: Egerkingen und Umgebung hilft der Region Egerkingen und Umgebung!

Planauflage auf der Bauverwaltung vom 21. Mai – 4. Juni 2021.

Schützen Oensingen

Oensingen

Mo Di Mi Do Fr

Römisch-kathohlische Kirchgemeinde 4622 Egerkingen

Bauplatz:

Der Gemeinderat, gestützt auf § 119 lit. d des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: 1. Von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des Gemeinderats vom 25. April 2021, publiziert in den öffentlichen Anschlagkästen sowie auf der Homepage, wird Kenntnis genommen. 2. Innerhalb der dreitägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine Beschwerde erhoben. 3. Die Wahlprotokolle werden genehmigt, und die Gemeinderatswahlen werden validiert.

10241307-10055187

Bahnhofstrasse 48, 4622 Egerkingen Tel. 062 398 26 87 · Mobile 079 246 69 12 E-Mail: georg.fischer@bluewin.ch www.fischer-allround.com

10240989-10054840

Balkonvergrösserung

Validierung Gemeinderatswahlen

Kostengünstige Angebote: Treuhand Finanzen Bilderverkauf Instrumentenverkauf und Zubehör

Gemeindeverwaltung Egerkingen

Baugesuch:

Einsprachen sind schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung, bis 4. Juni 2021 an die Einwohnergemeinde Oensingen, Bau- und Planungskommission, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen, zu senden.

Heizung und Sanitär

14.30–18.00 Uhr 14.30–17.00 Uhr

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Kirchgemeindepräsidenten oder der Kirchgemeindepräsidentin der Kirchgemeinde Egerkingen für die Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. § 18 der Kirchgemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt gelten. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 18 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

10239657-10053208

Gipserarbeiten Malerarbeiten Isolation Schimmelbekämpfung

10239706-10053257

IHR FACHSPEZIALIST FÜR

Infolge Feiertag findet die Grünabfuhr nicht am Montag, 24. Mai 2021 statt, sondern am Mittwoch, 26. Mai 2021. Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und wünschen Ihnen frohe Pfingsten.

Publikation stille Wahlen Gemeindepräsidium

Bauherrschaft: Marc Adam Ausserbergstrasse 5 4702 Oensingen

G I P S E R E I | M A L E R E I Gmb H

09.30–11.30 Uhr 09.30–11.30 Uhr 09.30–14.00 Uhr

Verschiebung der Grünabfuhr infolge Feiertag Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen Telefon 062 387 71 71, Fax 062 387 71 72 E-Mail: zentraledienste@egerkingen.ch

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Ausgabe Nr. 21 vom Donnerstag, 27. Mai 2021, siehe Hauptinserat auf Seite 2

Egerkingen

Gemeindeverwaltung Oberbuchsiten

Buchsweg 2, 4625 Oberbuchsiten Telefon 062 388 90 50, Fax 062 393 13 61 E-Mail: gemeindeverwaltung@oberbuchsiten.ch


22

Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Einwohnergemeinde Härkingen

Gemeinde Oberbuchsiten

Baukommission

Verschiebedatum Grünabfuhr:

10241501-10055413

Gemeinde Oberbuchsiten

Bauherrschaft

Neuhaus Eduard und Sascha, Gehren 8, 4624 Härkingen

Projektverfasser

Neuhaus Sascha, Gehren 8, 4624 Härkingen

Bauobjekt

Einbau Wohnung im UG, verglaster Sitzplatz unbeheizt, diverse Einbauten von Fenstern, Rückbau Hundezwinger und neuer Sitzplatz mit Feuerstelle

Baupublikationen

Bauplatz

Gehren 8, GB Härkingen Nr. 409

Bauherrschaft:

Allemann Monica und André, Poststrasse 23, 4625 Oberbuchsiten

Bauherrschaft

Bleicher Peter und Regula, Fulenbacherstrasse 6, 4624 Härkingen

Bauobjekt:

Ersatz Sichtschutz

Projektverfasser

Bauplatz:

Poststrasse, GB-Nr. 1718

Bleicher Peter, Fulenbacherstrasse 6, 4624 Härkingen

Planverfasser:

Berger Roman AG, Unterer Bifang 26, 4625 Oberbuchsiten

Bauobjekt

Überdachung Terrasse 1. Stock

Bauplatz

Fulenbacherstrasse 6, GB Härkingen Nr. 99

Bauherr:

Ackermann Martin und Heizmann Stefanie, Steinenweg 4, 4625 Oberbuchsiten

Planauflage:

Gemeindeverwaltung, Fröschengasse 7, während der Schalteröffnungszeiten

Bauobjekt:

Ersatz Thujahecke durch Sichtschutzwand

Einsprachefrist:

14 Tage, 20.05.2021 bis 03.06.2021

Bauplatz:

Steinenweg, GB-Nr. 2640

Einsprachen:

Planverfasser:

Berger Roman AG, Unterer Bifang 26, 4625 Oberbuchsiten

sind schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung, einzureichen.

1614875

BEAMTENWAHLEN 13. JUNI 2021 GEMEINDEVIZEPRÄSIDENTIN

Baukommission Härkingen

Yvette Portmann-Studer seit 2017 im Gemeinderat

Bauherrschaft:

Wicki Erika und Franz, Dorfstrasse 24, 4625 Oberbuchsiten

Bauobjekt:

Fassadenrenovation

Bauplatz:

Dorfstrasse 20, GB-Nr. 1539

Planverfasser:

Wicki Erika und Franz, Dorfstrasse 24, 4625 Oberbuchsiten

Bauherr:

Redl Iris und Günter, Unterer Bifang 12, 4625 Oberbuchsiten

Bauobjekt:

Ersatz/Erneuerung Sichtschutz

EINLADUNG

Bauplatz:

Unterer Bifang, GB-Nr. 1727

zur ordentlichen Bürgergemeindeversammlung (Rechnungsgemeinde)

Planverfasser:

Redl Iris und Günter, Unterer Bifang 12, 4625 Oberbuchsiten

Montag, 31. Mai 2021 20.00 Uhr, im Bürgerraum, Römerweg 4

Planauflage:

auf der Gemeindeverwaltung und auf www.oberbuchsiten.ch vom 20.5.2021 bis 8.6.2021

Einsprachen sind bis spätestens 8.6.2021 schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung, einzureichen an die BAUKOMMISSION OBERBUCHSITEN

10241552-10055466

Covid-19-Fonds Gründer: Georg und Renate Fischer Wir unterstützen «ärmere» und bedürftige Privatpersonen, welche durch die Epidemie«Corona»-Folgen in finanzielle Schwierigkeikeiten gekommen sind oder noch kommen werden. Deshalb sind wir auf Ihre Spende oder Schenkung dringend angewiesen. Danke. Motto: Egerkingen und Umgebung hilft der Region Egerkingen und Umgebung!

Für eine zukunftsorientierte Sachpolitik und ein lebenswertes Härkingen für alle Generationen. Herzlichen Dank für Ihre Stimme! www.fl-härkingen.ch

Traktanden: 1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler 2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 (Budget- und Rechnungsgemeinde) 3. Rechnung 2020 a) Investitionsrechnung b) Laufende Rechnung c) Bilanzübersicht 4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Familie Zeltner 5. Mitteilungen / Verschiedenes Die Unterlagen zur BGV vom 31.05.2021 liegen in der Gemeindeverwaltung (während den ordentlichen Öffnungszeiten) zur Einsichtnahme auf. Alle Bürgerinnen und Bürger sind freundlich zur Versammlung eingeladen. Gemäss der Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie gilt eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Alle Teilnehmer/innen sind deshalb dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen. Vielen Dank für das Einhalten und Umsetzen des Schutzkonzepts.

10241528-10055443

Deshalb sind wir auf Ihre Spende oder Schenkung dringend angewiesen. Danke. Motto: Egerkingen und Umgebung hilft der Region Egerkingen und Umgebung! Bankverbindung: IBAN CH08 0878 5047 4197 5211 3 lautend auf Fischer Allround AG, «Fonds Covid19» 4622 Egerkingen Bank: Regiobank Solothurn AG, 4502 Solothurn Verwaltung: Fischer-Allround AG, Bahnhofstrasse 48, 4622 Egerkingen FN 062 398 26 87, Mobile 079 246 69 12 E-Mail: georg.fischer@bluewin.ch Website www.fischer-allround.com (Rubrik Covid19) 10241306-10055186

Niederbuchsiten Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Niederbuchsiten

Dorfstrasse 20, 4626 Niederbuchsiten Telefon 062 393 26 10 E-Mail: gemeindekanzlei@niederbuchsiten.ch

Mo Di Mi, Do

Bankverbindung: IBAN CH08 0878 5047 4197 5211 3 lautend auf Fischer Allround AG, «Fonds Covid19» 4622 Egerkingen Bank: Regiobank Solothurn AG, 4502 Solothurn

09.00–11.00 Uhr

17.00–19.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr

Einwohnergemeinde Niederbuchsiten VI Z E - G

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Verwaltung: Fischer-Allround AG, Bahnhofstrasse 48, 4622 Egerkingen FN 062 398 26 87, Mobile 079 246 69 12 E-Mail: georg.fischer@bluewin.ch Website www.fischer-allround.com (Rubrik Covid19) 10241306-10055186

Gründer: Georg und Renate Fischer

Öffnungszeiten:

DEP EMEIN

Bankverbindung: IBAN CH08 0878 5047 4197 5211 3 lautend auf Fischer Allround AG, «Fonds Covid19» 4622 Egerkingen Bank: Regiobank Solothurn AG, 4502 Solothurn

Covid-19-Fonds

10241502-10055414

BEAMTENWAHLEN VOM 13. JUNI 2021

Verwaltung: Fischer-Allround AG, Bahnhofstrasse 48, 4622 Egerkingen FN 062 398 26 87, Mobile 079 246 69 12 E-Mail: georg.fischer@bluewin.ch Website www.fischer-allround.com (Rubrik Covid19) 10241306-10055186

Deshalb sind wir auf Ihre Spende oder Schenkung dringend angewiesen. Danke. Motto: Egerkingen und Umgebung hilft der Region Egerkingen und Umgebung!

Wir unterstützen «ärmere» und bedürftige Privatpersonen, welche durch die Epidemie«Corona»-Folgen in finanzielle Schwierigkeikeiten gekommen sind oder noch kommen werden.

Bürgergemeinde Härkingen

Der Bürgerrat

Wir unterstützen «ärmere» und bedürftige Privatpersonen, welche durch die Epidemie«Corona»-Folgen in finanzielle Schwierigkeikeiten gekommen sind oder noch kommen werden.

Baupublikation

Einwohnergemeinde 4623 Neuendorf BG-Nr. 2021-29 Bauherrschaft:

Oppliger Gertrud Bifangstrasse 46 4623 Neuendorf

Bauobjekt:

Heizungssanierung, Ersatz best. Ölheizung durch LWP-Aussengerät an Ostfassade

Bauplatz:

Bifangstrasse 46 GB-Nr. 214

Projektverfasser: Alex Ackermann AG Schulstrasse 35 4628 Wolfwil BG-Nr. 2021-30 Bauherrschaft:

Mercedes Benz Automobil AG Industriestrasse 23 4623 Neuendorf

Bauobjekt:

Ersatz bestehende Reklame an Südfassade

Bauplatz:

Industriestrasse 23 GB-Nr. 611

Projektverfasser: Litex AG Lukasstrasse 18 9008 St. Gallen BG-Nr. 2021-31 Bauherrschaft:

Müller Thomas Dorfstrasse 193 4623 Neuendorf

Bauobjekt:

Erstellen Kinderspielplatz im Gartenbereich Ost

Bauplatz:

Dorfstrasse 193 GB-Nr. 292 / 890

Projektverfasser: Müller Thomas Dorfstrasse 193 4623 Neuendorf BG-Nr. 2021-32

Bauherr:

Studer, Franziska und Peter

Bauobjekt:

Dachsanierung Schweinestall

Bauplatz:

Längass / Parzelle GB-Nr. 629

Bauleitung:

Studer Peter, 4626 Niederbuchsiten

Planauflage:

vom 20. Mai bis 3. Juni. 2021 (Schaukasten Schulhaus)

Einsprachefrist:

bis 3. Juni 2021 Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an die Baukommission einzureichen.

Baukommission Niederbuchsiten

Baupublikationen

GEMEINDE OBERBUCHSITEN Der Umweltbeauftragte: Peter von Rohr

Gründer: Georg und Renate Fischer

Baupublikationen

Montag, 24. Mai 2021 (Pfingstmontag) auf Dienstag, 25. Mai 2021 (Grünabfuhr und Kehricht)

Covid-19-Fonds

10241553-10055467

Bauherrschaft:

Flora Gartengestaltung AG, Bachstrasse 15 4614 Hägendorf

Bauobjekt:

Aufstellen Mannschafts-/ Bürocontainer

Bauplatz:

Dorfstrasse 174 GB-Nr. 1108

Projektverfasser: Flora Gartengestaltung AG, Bachstrasse 15 4614 Hägendorf Planauflage: vom 20.5.2021 bis 3.6.2021 bei der Gemeindekanzlei. Einsprachen: bis 3.6.2021 schriftlich mit Antrag und Begründung an die Kommission Bau und Liegenschaften. 10241488-10055399


23

Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Verkehrs- und Umweltschutzkommission

Verschiebung Grüngut-Abfuhr 10239705-10053256

Die Grüngut-Abfuhr vom Montag, 24. Mai 2021 wird auf den Mittwoch, 26. Mai 2021 verschoben. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.

10241495-10055406

Covid-19-Fonds

Gründer: Georg und Renate Fischer

Gründer: Georg und Renate Fischer

Wir unterstützen «ärmere» und bedürftige Privatpersonen, welche durch die Epidemie«Corona»-Folgen in finanzielle Schwierigkeikeiten gekommen sind oder noch kommen werden. Deshalb sind wir auf Ihre Spende oder Schenkung dringend angewiesen. Danke. Motto: Egerkingen und Umgebung hilft der Region Egerkingen und Umgebung! Bankverbindung: IBAN CH08 0878 5047 4197 5211 3 lautend auf Fischer Allround AG, «Fonds Covid19» 4622 Egerkingen Bank: Regiobank Solothurn AG, 4502 Solothurn

Geschäftsführung

Verwaltung: Fischer-Allround AG, Bahnhofstrasse 48, 4622 Egerkingen FN 062 398 26 87, Mobile 079 246 69 12 E-Mail: georg.fischer@bluewin.ch Website www.fischer-allround.com (Rubrik Covid19) 10241306-10055186

Fernsehgenossenschaft Kestenholz

Einladung zur Generalversammlung am Donnerstag, 27. Mai 2021, Beginn 20.00 Uhr Ort: Web-Konferenz im virtuellen Raum Traktanden: 1. Begrüssung 2. Wahl Stimmenzähler 3. Protokoll der GV vom 8. Juli 2020 4. Jahresbericht des Präsidenten 5. Genehmigung der Betriebsrechnung 2020 6. Wahl der Revisionsstelle 7. Festsetzung der Gebühren 8. Orientierungen 9. Verschiedenes Verbindungsaufbau ab 19.45 Uhr Anmeldung an fgkestenholz@ggs.ch bis spätestens 23.5.21/20.00 Uhr. Die Anträge werden nach der Anmeldung per Mail zugestellt

FG Kestenholz

10241557-10055471

Covid-19-Fonds

Wir unterstützen «ärmere» und bedürftige Privatpersonen, welche durch die Epidemie«Corona»-Folgen in finanzielle Schwierigkeikeiten gekommen sind oder noch kommen werden. Deshalb sind wir auf Ihre Spende oder Schenkung dringend angewiesen. Danke. Motto: Egerkingen und Umgebung hilft der Region Egerkingen und Umgebung! Bankverbindung: IBAN CH08 0878 5047 4197 5211 3 lautend auf Fischer Allround AG, «Fonds Covid19» 4622 Egerkingen Bank: Regiobank Solothurn AG, 4502 Solothurn Verwaltung: Fischer-Allround AG, Bahnhofstrasse 48, 4622 Egerkingen FN 062 398 26 87, Mobile 079 246 69 12 E-Mail: georg.fischer@bluewin.ch Website www.fischer-allround.com (Rubrik Covid19) 10241306-10055186

Fa. Hans Gassler AG wird die vor zwei Jahren begonnene Rostsanierung von Kandelabersockeln diesen Sommer fortsetzen. Schwerpunkt der diesjährigen Etappe sind Kandelaber am Banackerweg und an der Roggenfeldstrasse, vereinzelt aber auch an anderen Strassenzügen. Zudem werden einige Kandelaber ersetzt.

10241505-10055417

Amtliche Mitteilungen aus Ihrer Gemeinde jede Woche aktuell im Anzeiger Thal Gäu Olten. Inserieren und sich informieren. Dr Azeiger bringt’s! www.AnzeigerTGO.ch

Hauptstrasse 8, 4628 Wolfwil Telefon 062 926 37 60/70, Fax 062 926 00 22 E-Mail: gemeindeverwaltung@wolfwil.ch

Röm.-kath. Kirchgemeinde 4628 Wolfwil EINLADUNG zur Rechnungsgemeindeversammlung Dienstag, 1. Juni 2021, 19.30 Uhr in der Pfarrschür Traktanden: 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Protokoll der Budget- und Rechnungs-Gemeindeversammlung vom 26. November 2020 3. Behandlung und Genehmigung Rechnung 2020 a) Nachtragskredite b) Jahresrechnung 2020 4. Reglement über Ehrungen 5. Jubiläum 400 Jahre Kirche, Orientierung 6. Ehrungen 7. Umfrage und Verschiedenes Wir freuen uns, viele Pfarreimitglieder zu dieser Versammlung begrüssen zu dürfen.

Einwohnergemeinde Wolfwil Baupublikationen www.wolfwil.ch/Bauwesen

LISTE 3

GEMEINDERATSWAHLEN 13.06.2021

Wir bitten die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Grundstücke, den beauftragten Firmen den Zutritt zu den Anlagen zu gewähren. Dies vor allem an Standorten, die nicht von der Strasse her zugänglich sind.

Freundliche Grüsse Elektra Neuendorf Geschäftsführung

Gemeindeverwaltung Wolfwil

Die Rechnung und das Protokoll können auf der Gemeindeversammlung eingesehen oder abgeholt werden.

Unterhaltsarbeiten an Kandelabern und Verteilanlagen

Für Ihre Fragen zu den Unterhaltsarbeiten stehen wir unter elektra@neuendorf.ch gerne zur Verfügung. Fragen zu den Kandelabern können unter 062 398 47 84 auch an Fr. Gaby Gaugler, Ressort Öffentliche Beleuchtung, sowie für die Verteilanlagen unter 079 509 71 49 an Hrn. Rainer von Arx, Ressort Unterhalt, gerichtet werden.

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Freundliche Grüsse Röm.-kath. Kirchgemeinde Wolfwil

CVP•KESTENHOLZ

Im selben Zeitraum werden die Firmen Perriard+von Arx AG und Wyss Elektro AG den periodischen Unterhalt an unseren Verteilkabinen und Quartierverteilern durchführen.

Wolfwil

10241491-10055402

Einwohnergemeinde Kestenholz

CVP «BUUREZÜPFE» GRATIS ZUM ABHOLEN Wann: Sonntag 30.05.2021 / 09:30-12:00 Uhr Wo: Von Felten Hoflädeli, Oensingerstrasse 2, Kestenholz Aufgrund der Corona-Pandemie mussten wir unser sonst jährlich stattfindendes «Buurezmorge» leider absagen. Als Alternative offerieren wir den Einwohnern/-innen von Kestenholz frische «Buurezüpfe» zum Abholen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich bei Interesse via E-Mail oder Telefon bis spätestens am 26.05.2021 bei uns voranzumelden.

Voranmeldung: beat_vofi@hotmail.com oder 079 274 64 06 10241573-10055487

Buch «22 Jahre spitz gefedert» von Antje Lässer • Eine Zeitreise in Kolumnen in die vergangenen 22 Jahre • Zum Selberlesen oder als Mitbringsel für Freunde und Familie • Schmunzeln und auch Stirnrunzeln sind mögliche Reaktionen beim Lesen • Kosten: CHF 28.50 (inkl. Porto und Verpackung) • Zu bestellen via Mail an antje@gschichtechischte.ch Und wenn’s um Ihre Geschichten geht oder Ihre Texte die richtige Form noch suchen, finden Sie auf meiner Homepage www.gschichtechischte.ch vielleicht genau das Richtige.

Bauherrschaft:

Mäder Jasmin, Ribimatt 21, 4628 Wolfwil

Bauobjekt:

Sichtschutz, Sitzplatz, und Pergola

Bauplatz:

GB Wolfwil Nr. 48 Ribimatt 21

Planverfasser:

FLORA Gartengestaltung AG , Bachstrasse 15, 4614 Hägendorf

Bauherrschaft:

Kölliker Roger und Jasmin, Sandackerstrasse 10, 4628 Wolfwil

Bauobjekt:

Wohnraumerweiterung über Garage

Bauplatz:

GB Wolfwil Nr. 1561 Sandackerstrasse 10

Planverfasser:

Architekturbüro Studer Markus, Sagiweg 5, 4629 Fulenbach

Planauflage:

vom 20.5.2021 bis 3.6.2021 auf der Gemeindeverwaltung.

Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel bis am 3.6.2021 an die Planungs-, Bauund Werkkommission Wolfwil, Hauptstrasse 8, 4628 Wolfwil, einzureichen. 10241545-10055459

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24

Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Anzeiger Thal Gäu Olten

Olten

Bürgergemeinde Gunzgen

s über s u l h c s n e t Insera

n e t s g n fi P

Ausgabe Nr. 21 vom Donnerstag, 27. Mai 2021, siehe Hauptinserat auf Seite 2

10240997-10054848

Wahlbestätigung (stille Wahlen) Amtsperiode 2021 bis 2025 Publikation stille Wahl Kirchgemeindepräsidium für die Amtsperiode 2021–2025 Während der gesetzlichen Frist sind nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen worden, als Sitze zu besetzen sind. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt. Der angesetzte Wahlgang findet daher nicht statt. Als Kirchgemeindepräsident ist gewählt: Johan Post, geb. 19.06.1967, niederländischer Staatsangehöriger, wohnhaft in 4632 Trimbach Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Olten Der Kirchgemeinderat 10241507-10055420

10239705-10053256

10239625-10053162

Für die nach dem Majorzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen des Gemeindepräsidiums und des Gemeindevizepräsidiums der Bürgergemeinde Gunzgen für die Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. §24 der Gemeindeverordnung besagt, dass, wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt. Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang vom 13. Juni 2021 findet nicht statt. (§24 Gemeindeverordnung i.V.m. §§70 Absatz 2 und 71 GpR). Bürgergemeinde: Als Bürgergemeindepräsident gewählt ist: Marbet Urs, 1953, Metallbautechniker, CVP Als Vize-Bürgergemeindepräsident gewählt ist: Schläfli Urs, 1965, Bauführer, FdP

.ch

fahrschuLe-

Fulenbach

Boningen

Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§160 und §49 Abs. 2 GpR i.V.m. §21 Abs. 1 Bst. d VpR).

10241494-10055405

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Fulenbach

Innere Weid 1, Postfach, 4629 Fulenbach Telefon 062 917 10 10, Fax 062 917 10 15 E-Mail: gemeinde@fulenbach.ch

Öffnungszeiten:

Mo, Mi Di, Do Fr

10.00–11.00 Uhr 10.00–11.00 Uhr 09.00–11.00 Uhr

15.30–17.00 Uhr 15.30–18.30 Uhr

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Boningen

Hägendorf

Dorfstrasse 52, 4618 Boningen Telefon 062 216 85 44, Fax 062 216 85 43 E-Mail: info@boningen.ch

Öffnungszeiten: Mo, Do Di

09.30–10.30 Uhr 09.00–10.30 Uhr

15.00–19.00 Uhr

Gemeindeverwaltung Hägendorf

Gunzgen

fulenbach

Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf Telefon 062 209 17 17, Fax 062 209 17 20 E-Mail: info@haegendorf.ch

gemeinde

Öffentliche Auflage Kantonaler Baulinienplan «Dorfstrasse und Murgenthalerstrasse» und Gestaltungsplan «Dorfstrasse» mit Sonderbauvorschriften Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 5. Mai 2021 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne während 30 Tagen öffentlich aufgelegt: – Kantonaler Baulinienplan «Dorfstrasse und Murgenthalerstrasse» (1:500) – Gestaltungsplan «Dorfstrasse» mit Sonderbauvorschriften (1:500) Orientierend kann zudem der dazugehörige Raumplanungsbericht inkl. Vorprüfungs- und Mitwirkungsbericht eingesehen werden (gegen dieses Dokument kann keine Einsprache eingereicht werden). Auflagezeit:

Auflageort:

vom 24. Mai bis 22. Juni 2021 Während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten Gemeinde Fulenbach, Innere Weid 1, 4629 Fulenbach Kreisbauamt II, Amthausquai 23, 4601 Olten

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Gunzgen

Gestaltungsplan «Dorfstrasse» mit Sonderbauvorschriften: Gemeinderat Fulenbach, Innere Weid 1, 4629 Fulenbach Fulenbach, im Mai 2021

Der Gemeinderat 10241577-10055491

Öffnungszeiten:

Mo, Do, Fr Di Mi

Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen Telefon 062 209 20 60, Fax 062 209 20 69 E-Mail: info@gunzgen.ch

Mo – Mi Do Fr

09.00–11.30 Uhr 09.00–11.30 Uhr 09.00–11.30 Uhr

14.00–16.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr

Einwohnergemeinde Hägendorf Baupublikationen Bauherr:

Hanny und Josef Kamber Spitzenrüti 6 4614 Hägendorf

Projektverfasser: Bouygues E&S InTec Schweiz AG Rötzmattweg 115 4600 Olten Bauobjekt:

Ersatz Ölheizung durch eine Wärmepumpe

Bauplatz:

Spitzenrüti 6 / GB-Nr. 2000

Bauherr:

Günter Stockmaier Fridhag 5 4614 Hägendorf

Projektverfasser: Bouygues E&S InTec Schweiz AG Rötzmattweg 115 4600 Olten Bauobjekt:

Ersatz Ölheizung durch eine Wärmepumpe

Bauplatz:

Fridhag 5 / GB-Nr. 1256

Bauherr:

Daniela Studer und Ángel Aliendres Lehenweg 1 4614 Hägendorf

Projektverfasser: Architekturbüro Johann Studer Rolligasse 4 4614 Hägendorf Bauobjekt:

Swimmingpool

Bauplatz:

Rolligasse 2 / GB-Nr. 3367

Planauflage:

21. Mai 2021 – 7. Juni 2021 während den Öffnungszeiten der Bauverwaltung

Einsprachefrist:

bis spätestens 7. Juni 2021 schriftlich und begründet an die Bauverwaltung der Einwohnergemeinde, 4614 Hägendorf

10241544-10055458

Einwohnergemeinde Hägendorf

Öffnungszeiten:

08.00–11.30 Uhr 14.00–17.00 Uhr 08.00–11.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr 08.00–11.30 Uhr Nachmittag geschlossen

Einwohnergemeinde Gunzgen

VERKEHRSPOLIZEILICHE MASSNAHMEN Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Hägendorf hat am 26. April 2021 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen: 1.

«STOP» (3.01) mit dazugehöriger Bodenmarkierung – Ausfahrt Kirchfeld (GB-Nr. 90103), Einmündung in die Strasse «Vogelberg»

2.

«Kein Vortritt» (3.02) mit dazugehöriger Bodenmarkierung – Ausfahrt Sandacker (GB-Nr. 90102), Einmündung in die Strasse «Vogelberg»

Baupublikationen

Die Pläne können während der Beschwerdefrist auf der Bauverwaltung Hägendorf während den Schalterstunden eingesehen werden.

Bauherr:

Jean-Paul Egger und Kauz Egger Lisbeth Römerweg 29, 4617 Gunzgen

Bauleitung:

Roman Beger Gartenbau AG Unterer Bifang 26, 4625 Oberbuchsiten

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (Postkonto 45-1-4) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.

Bauobjekt:

Pergola

Bauplatz:

Römerweg 29, GB-Nr. 410

Bauherr:

Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten: Genehmigungsinhalte des kantonalen Baulinienplans «Dorfstrasse und Murgenthalerstrasse» (nur Kantonsstrassen): Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof / Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Der Obst- und Gartenbauverein Hägendorf bedankt sich bei seinen Gönnern ganz herzlich für die eingegangenen Spenden! Das Geld wird zweckmässig eingesetzt und Aktivitäten rund um den Garten zugute kommen. 10241492-10055403

Nachtragsgesuch Zdenka Kamm Mittelgäustrasse 12, 4617 Gunzgen

Der Gemeinderat

10241542-10055456

Einwohnergemeinde Hägendorf Verkehrsbehinderungen Industriestrasse Ost wegen Sanierungsarbeiten

Bauleitung:

Dito

Bauobjekt:

Umbau, 2 Wohnungen

Die Einwohnergemeinde Hägendorf informiert Sie, dass die Bauarbeiten der Sanierung «Wasserleitung und Strassenbelag, Kreuzung Industriestrasse Ost (LIDL/SABAG)»

Bauplatz:

Mittelgäustrasse 12, GB-Nr. 897

ab Dienstag, 25. Mai 2021 beginnen und bis ca. Mitte September 2021 dauern.

Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel bis am 3. Juni 2021 an die Baukommission einzureichen. Planauflage: Gemeindeverwaltung, Allmendstrasse 2, während der ordentlichen Öffnungszeiten. Baukommission Gunzgen

10241523-10055438

Damit das Gewerbe und die Anwohner erreichbar bleiben, werden die Bauarbeiten in 6 Werkleitungs- und in 2 Belagseinbauetappen ausgeführt. Die notwendigen Umleitungen werden dementsprechend signalisiert. Im Namen der Einwohnergemeinde Hägendorf bitten wir Sie um Verständnis für die während der Bauzeit eintretenden Einschränkungen und Unannehmlichkeiten. Bauverwaltung Hägendorf 12. Mai 2021

10241541-10055455


25

Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeindeverwaltung Kappel

Dorfstrasse 27, 4616 Kappel SO Telefon 062 209 22 44, Fax 062 209 22 55 E-Mail: ewg@kappel-so.ch

Öffnungszeiten: Mo, Di Mi Do Fr

Rickenbach

Einwohnergemeinde Kappel

08.00–12.00 Uhr 08.00–12.00 Uhr 08.00–12.00 Uhr geschlossen

13.30–17.00 Uhr 13.30–18.30 Uhr

Information Stand Verkehrskonzept Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde die Erarbeitung eines Verkehrskonzepts zur Überprüfung der Verkehrssicherheit und möglicher Massnahmen in Auftrag gegeben. Die Resultate der Untersuchung und die geplanten Massnahmen liegen nun vor. Die Dokumente können auf der Kanzlei der Einwohnergemeinde eingesehen werden und sind ebenfalls auf der Webseite der Einwohnergemeinde aufgeschaltet. Wir werden Ihnen das Verkehrskonzept gerne an einem Informationsanlass vorstellen. Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation ist die Art der Durchführung des Anlasses aber noch nicht klar. Sollten Sie Interesse haben, an einem solchen Anlass teilzunehmen, bitten wir Sie, sich bis am 3. Juni 2021 schriftlich (Einwohnergemeinde Kappel, Dorfstrasse 27, 4616 Kappel) oder per E-Mail unter ewg@kappel-so.ch unter dem Vermerk «Infoanlass Verkehrskonzept» und mit Angabe der Teilnehmerzahl anzumelden. Aufgrund der eingegangenen Anmeldungen wird die Ortsplanungskommission die Art und Anzahl der Anlässe festlegen und die Teilnehmer einladen. Freundliche Grüsse Ortsplanungskommission Kappel

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Gemeinde Rickenbach Bergstrasse 15, 4613 Rickenbach Telefon 062 216 35 14, Fax 062 216 61 26 E-Mail: kanzlei@rickenbachso.ch

Öffnungszeiten: Mo, Do Di

08.30–11.00 Uhr

10241574-10055488

Einwohnergemeinde Kappel Bauherrschaft:

Bauvorhaben: Standort:

Projektverfasser:

Suljedin und Faton Hajdari Mittelgäustrasse 44 4616 Kappel

Della Giacoma & Krummenacher Architekten AG Mittelgäustrasse 33 4616 Kappel

Bauherrschaft:

Thomas Lack Fluryacker 7 4616 Kappel

Bauvorhaben:

Aufbau eines Gartenhauses

Standort:

GB Kappel Nr. 1346 Fluryacker 7 Bauzone: E2

Bauherrschaft:

Fabian Studer Gunzgertal 5 4616 Kappel

Dorfstrasse 65, Postfach 35, 4612 Wangen Telefon 062 206 00 20, Fax 062 206 00 30 E-Mail: kanzlei@wangenbo.ch

Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr Mi Do

09.00–11.30 Uhr 09.00–11.30 Uhr

14.00–16.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr

Publikation stille Wahlen Gemeindepräsidium

nachträgliches Baugesuch für Futteranlage

Standort:

GB Kappel Nr. 761 LRO Gunzgertal Bauzone: Landwirtschaft

Projektverfasser:

Fabian Studer Gunzgertal 5 4616 Kappel

Bauherrschaft:

Fabian Baumann Brunnacker 12 4616 Kappel

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Bürgergemeindepräsidenten oder der Bürgergemeindepräsidentin der Bürgergemeinde Wangen bei Olten für die Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. §21, Abs. 3 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Wangen bei Olten besagt, dass, wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt gelten. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§21, Abs. 3 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR). Als Bürgergemeindepräsident ist gewählt:

Bauvorhaben:

Aufbau eines Fahnenmasts

Standort:

GB Kappel Nr. 1142 Brunnacker 12 Bauzone: E2

Projektverfasser:

Fabian Baumann Brunnacker 12 4616 Kappel

Markus Grob geb. 27.06.1959, IT-Projektleiter, bisher Wangen bei Olten, 10. Mai 2021 Im Auftrag der Bürgergemeinde Wangen bei Olten: Lisa Burkhardt, Bürgergemeindeschreiberin

20. Mai 2021 – 3. Juni 2021 Gemeindehaus Kappel

Die Einsprachen sind schriftlich im Doppel, mit Antrag und Begründung bis am 3. Juni 2021 an die Bau- und Planungskommission Kappel zu senden.

10241575-10055489

Rechtsmittel: Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR). 10241497-10055408

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Telefon 062 387 80 00 E-Mail: info@AnzeigerTGO.ch

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Jäggi-Berchtold GmbH | Härkingerstrasse 6 | 4629 Fulenbach | Telefon 062 926 28 36 | Fax 062 926 39 25 | info@jaeggi-berchtold.ch | www.jaeggi-berchtold.ch |

Bürgergemeinde Wangen bei Olten

Bauvorhaben:

Einsprachefrist: Planauflage:

Gipserarbeiten Malerarbeiten Isolation Schimmelbekämpfung

Gemeindeverwaltung Wangen

GB Kappel Nr. 1087 Mittelgäustrasse 44 Bauzone: W2

Thomas Lack Fluryacker 7 4616 Kappel

IHR FACHSPEZIALIST FÜR

Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten Bahnhofstrasse 6, 4622 Egerkingen, info@AnzeigerTGO.ch Tel. 062 387 80 00, Fax 062 387 80 05

Umnutzung Gewerberaum zu Imbissrestaurant

Projektverfasser:

G I P S E R E I | M A L E R E I Gmb H

Wangen

Baupublikationen

14.00–18.30 Uhr

Ihr Werbefranken in guten Händen

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Kappel


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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021 10239724-10053288

Anzeiger Thal Gäu Olten

( 032 639

Trauer

55 00 Leidzirkulare und Danksagungen auch an Wochenenden und Feiertagen

Grico-Druck AG | 4716 Welschenrohr | www.gricodruck.ch

Todesanzeige

Wenn das Licht erlischt, bleibt die grosse Trauer, wenn die Trauer vergeht, bleibt uns die schöne Erinnerung.

Traurig, doch dankbar für die vielen schönen und unvergesslichen Erinnerungen, nehmen wir Abschied von meinem lieben Ehemann, unserem Papa und Papapa

Oensingen, 17. Mai 2021 Von dem Menschen, den du geliebt hast, wird immer etwas in deinem Herzen zurückbleiben: etwas von seinen Träumen, etwas von seinen Hoffnungen, etwas von seinem Leben, alles von seiner Liebe.

Wir nehmen Abschied von

Heinz Tüscher

Erhard Stalder-Häfliger «Hardy»

17. Mai 1931 bis 17. Mai 2021 In unendlicher Trauer und Dankbarkeit:

8. Juli 1933 – 7. Mai 2021 Nach kurzer Krankheit durfte er friedlich einschlafen.

Wir werden Dich sehr vermissen: Rita Stalder-Häfliger Susi und Michel Chambettaz-Stalder Dominique und Melanie mit Alissa Joëlle und Serge mit Norah und Lily Anita Allemann-Stalder Stefan, Nicole und ihr Vater Hubert Allemann Verwandte und Bekannte

Aufgrund der momentanen Situation findet die Beisetzung im engsten Familienkreis statt. Traueradresse: Rita Stalder, Technostrasse 295, 4716 Welschenrohr

Ruth Mäder Martin und Maya Mäder-Jäggi und Kinder Mario und Barbara Mäder-Moser und Kinder Beatrice und Camillo Riozzi-Bader Samantha und Marco Zingarelli-Riozzi und Kinder Christian und Karin Riozzi-Bussmann und Kinder Ivo und Bogusia Bader Esther Locher und Martin Graber

Ein besonderer Dank gilt: Frau Dr. A. Kaur in Oensingen Frau Séverine Girardier, Physio-Team Oensingen Frau Carmen Gerber und Frau Margrith Biberstein Team Home Instead in Attiswil Team Spitex Gäu in Oensingen Die Trauerfeier findet, seinem Wunsch entsprechend, im engsten Familienkreis statt.

Gilt als Leidzirkular. 10241496-10055407

Traueradresse: Ruth Mäder-Bader, Lehnrüttiweg 7, 4702 Oensingen Todesanzeige gilt gleichzeitig als Danksagung.

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Gekämpft – gehofft – verloren. Du hast gesorgt, du hast geschafft, bis dir die Krankheit nahm die Kraft. Wie schmerzlich wars, vor dir zu stehen, dem Leiden hilos zuzusehen. Das Schicksal setzte hart dir zu, nun bist du gegangen zur ewigen Ruh. Erlöst bist du von allen Schmerzen, doch lebst du weiter in unseren Herzen.

Traurig, aber dankbar für die Erlösung nehmen wir Abschied von meinem lieben Mann, Bruder, Götti und Onkel

Der Tod kann auch freundlich kommen zu einem lieben Menschen, der zufrieden leben durfte. Wenn er müde wird und seine Stimme sagen möchte: Es ist genug, das Leben war schön.

Markus Flury 2. Juni 1946 – 14. Mai 2021 Nach schwerer Krankheit durfte er im Beisein seiner Frau einschlafen. Wir werden dich sehr vermissen und danken dir, dass wir dich auf einem Stück Lebensweg begleiten durften.

Traurig und erfüllt von Dankbarkeit nehmen wir Abschied von meinem Lebenspartner, Däddy, Grosdäddy, Bruder und Freund

In stiller Trauer: Brigitte Flury mit Familie Verwandte, Freunde und Bekannte

Josef «Sepp» Zimmermann 20. Oktober 1945 – 15. Mai 2021

Aufbahrung der Urne ab Freitag, 21. Mai 2021 in der Friedhofshalle Oensingen.

Nach kurzer schwerer Krankheit durftest du friedlich einschlafen. Deine bodenständige, humorvolle und heitere Art wird uns allen fehlen. Geniesse nun deinen letzten Alpaufzug. 4714 Aedermannsdorf, 15. Mai 2021 dahlia Niederbipp

Die Abdankung ndet am Dienstag, 25. Mai 2021 um 14.00 Uhr in der katholischen Kirche in Oensingen statt. Auf Wunsch von Markus ndet die Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis statt. Anstelle von Blumen berücksichtige man die Spitex Gäu, IBAN CH48 0900 0000 4600 3866 0 / Postkonto 46-3866-0.

Die Trauerfamilie:

Traueradresse: Brigitte Flury, Weingartenweg 37, 4702 Oensingen

Doris Altermatt Andrea Oberli-Zimmermann und Patrick Schulthess mit Ronja und Mischa Adrian und Tina Zimmermann mit Mica, Nilas und Kian Elfie Zimmermann deine Geschwister: Bertha, Hans, Leo, Toni, Paul, Peter mit Familien Verwandte und Freunde

Gilt als Leidzirkular. 10241515-10055429

Traueradresse: Andrea Oberli-Zimmermann, Poststrasse 14, 4538 Oberbipp Die Beisetzung findet im engsten Kreise statt. Wer Abschied nehmen möchte, tut dies gerne irgendwo «z’Bärg» bei einem guten Kaffee und gedanklich mit Sepp vereint. Dort wäre er am liebsten. 10241547-10055461

Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet! Matthäus 7, 1


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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Traurig, aber dankbar für die vielen schönen Jahre, die wir mit ihm verbringen durften, nehmen wir Abschied von unserem Bruder, Schwager, Onkel und Götti

In stiller Trauer nehmen wir Abschied von unserem Aktivmitglied und Vizepräsidenten

Max Kohler

René Künemann-Andreani

25. Januar 1941 – 12. Mai 2021

16. November 1952 – 17. Mai 2021

Nach einem reich erfüllten Leben wurde er von seinen Altersbeschwerden erlöst und durfte friedlich einschlafen. Max, wir vermissen dich.

In stiller Trauer Deine Geschwister: Emma, Alfred, Peter, Martha, Maria, Margot, Doris, Heinz Verwandte, Freunde und Bekannte

Deine Stimme ist verstummt! René, mit Dir verlieren wir einen überaus geschätzten Sänger sowie einen bescheidenen und bis zuletzt sehr engagierten und enorm kreativen Vizepräsidenten. Immer wenn Not am Mann war, warst Du zur Stelle. Du hast in unserem Jodlerklub vielfältige Spuren hinterlassen, unter anderem denken wir an die von Dir 2018 verfasste tolle Jubiläumsschrift «100 Jahre Jodlerklub Olten». Deinen Angehörigen sprechen wir unsere herzliche Anteilnahme aus.

Aufgrund der Corona-Situation findet der Trauergottesdienst im engsten Familienkreis statt.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt. René, merci für alles, Du wirst uns fehlen, lebst in unseren Herzen aber weiter.

Traueradresse: Maria Kohler, Haftlet 4, 4612 Wangen bei Olten

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Gut versichert? Sicher ist sicher! Wenn es um Sicherheit geht, kennen Herr und Frau Schweiz nichts. Sie lassen sich den Schutz mit Versicherungen gegen alle möglichen Gefahren jährlich im Schnitt 8300 Franken kosten. Das ist keine Schätzung. Diese Zahl ist vom Bundesamt für Statistik für die Jahre 2015 bis 2017 erhoben. Vor vier Jahren wurden 60,4 Milliarden Franken an Prämien von den Versicherern eingenommen. Sie zahlten ihrerseits im Erhebungsjahr 2017 44,9 Milliarden Franken an Leistungen aus. Was ist nötig, was muss nicht unbedingt sein?

eine Gebäudehaftpflichtversicherung notwendig. Bei Besitzern einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ist diese aber oft in der Privathaftpflicht enthalten.

Stockwerkeigentum und Hausbesitzer Viele Unterschiede gibt es nicht. Ein Stockwerkeigentümer sollte prüfen, ob die eine oder andere Deckung über die Gemeinschaft versichert sind. Am besten fragt man bei der Verwaltung nach. Baut jemand ein Stockwerkeigentum einzeln aus, muss der Mehrwert separat versichert werden. Es lohnt sich, bei solchen oder ähnlichen Wenn es um die Steuerattraktivi- Vorhaben immer auch den Privatvertät geht, liegt der Kanton Solothurn sicherer zu kontaktieren. weit abgeschlagen im letzten Drittel im Kantonsvergleich. Hingegen beim Über- oder unterversichert Wohneigentum liegt der Kanton der Kennen Sie den Wert Ihres Hausrats? Regionen auf Platz 6 mit über 50 Er wird vielfach deutlich unterschätzt. Prozent Anteil. Der Schweizer ist mit Die Folge: Weil trotz Neuanschaffungen knapp 40 Prozent deutlich darunter. der Wert nicht angepasst wird, ist der Die eigenen vier Wände gut zu versi- Wohneigentümer unbemerkt unterverchern ist nicht nur ein heeres, sondern sichert und erlebt in einem grösseren wichtiges Ziel. Deshalb sind Wohnlie- Schadenfall eine böse Überraschung. genschaften bei den meisten kantona- Das gilt auch für Mieter, die ihren Hauslen Gebäudeversicherungen obligato- rat – also alles Bewegliche in der Wohrisch. Das gilt auch für die knapp 100 nung – privat versichernm müssen. Die 000 Gebäude, die bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGVSO) mit einem Gesamtwert von knapp 90 Milliarden Franken versichert sind. Allein mit der Gebäudeversicherung ist es nicht getan. Es gibt eine Vielzahl von versicherbaren Leistungen, die besonders für Wohneigentümer nicht unerheblich sein können, wenn ein Schadenfall eintritt.

Versicherer stellen spezielle Checklisten zur Verfügung. Es sind nicht nur die Computer und die Unterhaltungselektronik generell, die zählt. Allein der Wert der Kücheneinrichtung, Möbel in den verschiedenen Wohn- und Schlafbereichen und die Kleider im Schrank ergeben einen erheblichen Betrag. Und meistens hängen noch mehr oder weniger wertvolle Bilder an der Wand. Und dann kommen noch die Schätze im Keller und vielleicht auch im Estrich hinzu. Wer zum Beispiel gerade seinen Weinkeller neu bestückt hat, wird schon dafür eine erhebliche Summe in die Checkliste eintragen können. Und weil sich der Wert nach oben oder auch nach unten laufend verändert, raten Versicherer, den Hausrat alle drei bis fünf Jahre neu zu schätzen. Ist im Schadenfall die Versicherungssumme kleiner als der tatsächliche Neuwert, hat die Versicherung das Recht, die Entschädigung in dem Verhältnis zu kürzen.

den, die durch austretendes Wasser aus Leitungen und den daran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten entstehen. Also beispielsweise dann, wenn eine Wasserleitung leckt oder die Badewanne überläuft. Ebenfalls versichert sind Schäden, die durch Wasser entstehen, das durch das Dach eintritt. Nicht versichert ist, wenn eine Wasserflasche umkippt und einen Laptop beschädigt oder ein Wassereimer umkippt und das Parkett beschädigt. Defekte Zuleitungen zum Gebäude sind eine der wichtigsten Ursachen für Schäden in der Gebäudeversicherung. Sind Zuleitungen undicht, müssen Fachleute die Leckstelle suchen, das Obergrundmaterial abtragen, das Erdreich um die Leckstelle ausheben und die Leitung reparieren und wieder zudecken. Die Kosten können je nach Obergrundmaterial sehr hoch ausfallen. Hier kommt die Gebäudewasserversicherung zum Zug. Je nach Anbieter beträgt die maximale versicherte Wasserschaden: Summe 10 000 bis 20 000 Franken. Was ist gedeckt, was nicht? Eine Erhöhung kann im Rahmen einer Die sogenannte Wasserdeckung in Zusatzversicherung gegen Mehrpräder Gebäude- und Haftpflichtversi- mie bis zum Bauwert des versicherten cherung umfasst insbesondere Schä- Gebäudes abgeschlossen werden.

Welche Versicherungen müssen sein Das sind neben der obligatorischen Gebäudeversicherung vor allem die Gebäudewasser-, die Privathaftpflicht- sowie die Hausratversicherung welche zu empfehlen sind. Mit der Gebäudeversicherung und drei genannten Deckungsmöglichkeiten sind unter anderem Schäden durch Feuer/Elementar, Diebstahl, Wasser, Glasbruch versichert. Die Policen können auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Je nach Grösse des Wohneigentums ist Wir Schweizerinnen und Schweizer versichern gewöhnlich eher etwas zu viel als zu wenig.

gehend sanieren zu lassen – ungeachtet der Tatsache, dass wir keine Kenntnis haben über den erwähnten Leitungsverlauf. Antwort: Fragen Sie bei der Gemeinde nach, wer das Amt des Tiefbauingenieurs in der Gemeinde bekleidet. Er wäre die kompetente Person für eine fachgerechte und verbindliche Auskunft. Vermutlich ist er auch mit dem allfälligen Sanierungsprojekt beauftragt. Leitungsverläufe können heute problemlos mittels Sonden eruiert werden. Nutzniessung oder Wohnrecht Frage: Wir möchten unser Haus in zwei oder drei Jahren unserem Sohn abtreten. Wir haben die Absicht, so lange wie möglich im Haus zu verbleiben. Das haben wir auch schon dahingehend mit unserem Sohn besprochen. Er ist mit dem Vorgehen einverstanden und meint auch, dass wir uns für die Wohnform selbst entscheiden sollen. Was würden Sie uns raten? Antwort: Sie machen das richtig, ihr Haus im Voraus Ihrem Sohn zu vermachen, aber weiterhin in ihrem Haus leben. Grundsätzlich sind beide Dienstbarkeiten – Nutzniessung oder Wohnrecht – sinnvoll. Da der neue Eigentümer die Liegenschaft nicht vollständig nutzen kann, vermindert sich dessen Wert. Dieser berechnet sich aus der Lebenserwartung des Wohnberechtigten

oder Nutzniessers und dem Wert der Nutzung pro Jahr. Nun zu Ihrer eigentlichen Frage: Was ist besser oder vorteilhafter von beiden Dienstbarkeiten? Mit der Nutzniessung haben Sie mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten. Sie müssen beispielsweise die Hypothekarzinsen und die Versicherungsprämien bezahlen. Hinzu kommen die gewöhnlichen Unterhaltskosten und Steuern. Mit der Nutzniessung haben Sie weiter die Möglichkeit, die Liegenschaft zu vermieten. Beim Wohnrecht hingegen müssen Sie die Liegenschaft zwingend selbst nutzen. Dafür bezahlen Sie beim Wohnrecht nur die gewöhnlichen Unterhaltskosten. Ausserdem wird Ihnen der Eigenmietwert als Einkommen versteuert. Mit beiden Dienstbarkeiten sind Sie aber davor geschützt, dass Sie im Falle eines Eintritts in ein Altersoder Pflegeheim nicht gezwungen werden können, Ihr Haus zu verkaufen, um die Kosten des Alters- und Pflegeheims zu bestreiten. Wie gross ist die Chance für eine Mieterstreckung? Frage: Wir schlagen uns seit zwei Jahren mit einem Mieter herum, der ständig mit dem Mietzins oder den Heiz- und Nebenkosten im Zahlungsverzug ist. Da er grundsätzlich ein angenehmer Zeitgenosse ist, haben wir bislang auf unser Recht auf fristlose Kündigungsandrohung wegen Zahlungsverzug verzichtet. Nun aber

Vanessa Meury

Anja Wyss

– Vermittlung – Bewirtschaftung Foto: Shutterstock

IMMO-WOCHE-FRAGEN Teil- oder Totalsanierung? Unser 1928 erbautes Einfamilienhaus liegt in einer Hanglage. Die vorbeiführende Durchgangsstrasse liegt höher als der Abfluss im Keller. Das in unserem Haushalt entstandene Abwasser fliesst «hangabwärts» Richtung benachbartes Grundstück. So viel ist uns klar. Wohin und in welche Richtung das Abwasser weiter fliesst, entzieht sich unserer Kenntnis. Es existieren auch keine entsprechenden Pläne auf der Gemeinde. Ende März dieses Jahres haben wir aufgrund einer Verstopfung nach dem Hauptschacht Kanalbilder erstellen lassen, um damit allgemein etwas Klarheit zu schaffen. Mit der Kanalkamera wurde ausserdem festgestellt, dass auf rund 50 Meter ein Stück Kanalisation fehlt – das heisst, der östliche und westliche Teil der Kanalisation ist nicht miteinander verbunden. Erwähnen möchte ich noch, dass wir auf unserem Grundstück 1992 alle Leitungen haben erneuern lassen. In absehbarer Zeit soll die oben genannte Durchgangsstrasse saniert und damit auch die Frisch- und Abwasserzuleitungen ersetzt werden. Wir möchten gerne wissen, welche Art von Sanierung bei uns sowohl technisch als auch finanziell Sinn macht: Soll die Leitung Strassenseitig mit einer Pumpe ausgerüstet werden oder ist es besser, die alte Leitung (Betonrohre) durch-

Urs Leimer

fehlen zwischenzeitlich drei Monatsmieten. Wir wissen von dritter Seite, dass sich der Mann generell mit finanziellen Problemen herumschlägt und überall mit Schulden belastet ist. Er hat uns zwar versichert, dass er keine laufenden Betreibungen habe, sondern «nur» Schulden bei Bekannten. Er werde uns den Mietzins schon bezahlen. Wir müssten einfach ein bisschen Geduld haben. Wir haben ihm jetzt trotzdem angedroht, vom Mietrecht Gebrauch zu machen, und ihm die fristlose Kündigung anzudrohen. Daraufhin hat er uns angekündigt, dass er in einem solchen Fall bei der Mieterstreckungsbehörde vorsprechen würde. Kommt er tatsächlich mit einer Mieterstreckung durch? Antwort: Nein. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die eine Erstreckung grundsätzlich ausschliessen. Dazu gehört ganz zuerst ein Zahlungsrückstand des Mieters. Weiter führt das Gesetz als Ausschluss eine schwere Verletzung der Pflicht des Mieters zu Sorgfalt und Rücksichtnahme. Ausgeschlossen ist eine Erstreckung zudem, wenn der Mieter in ein Konkursverfahren verwickelt ist. Wenn es sich also bei Ihrem Mieter um einen notorischen Spät- oder Nichtbezahler seiner Mietpflichten handelt, müssen Sie ihm wohl eine fristlose Kündigung androhen müssen, falls er seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von 30 Tagen nachkommt.

– Verwaltung – Schätzungen – Bautreuhand

Bahnhofstrasse 1 2540 Grenchen Telefon 032 653 86 66 Natel 079 218 39 49 info@immoleimer.ch Bitte besuchen Sie unsere Homepage: www.immoleimer.ch

Fragen Sie einfach Haben Sie Fragen rund um Garten, Haus, Eigentumsoder Mietwohnung? Haben Sie Fragen zum Miet- oder Stockwerkeigentumsrecht? Fragen Sie uns einfach. Schriftlich: Urs Leimer Immobilien AG, Bahnhofstrasse 1 2540 Grenchen oder per E-Mail: info@immoleimer.ch Telefon: 032 653 86 66 oder 079 218 39 49.


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Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

Zeitungsente

Buchstabensalat

ABRAUM, ARGOT, ASIEN, CANASTA, ERIKA, FLIC, GOETHE, GOTT, GROB, HELD, INRI, KUEREN, MITLAUT, ROBUST, SKAT, STEUER, STROM, TAUFE, TERMITE, TRIEB, UNZE, UTAH, ZOTE, ZUNFT

Das grosse Schwedenrätsel nordische Hirschart

Laubbaum

Amtstrachten

anderer Name für Noah

Vielzöpf- Hafenchenstadt auf frisur (...look) der Krim

engl.: König

seltenes Erdmetall

Spitze, Haupt/frz.

altgriechische Grabsäule

Verfahrenslehre

Abk.: stimmhaft (Lautlehre)

lateinisch: Licht

Hühnerprodukt (Mz.)

scharf umrissen, deutlich

Zwerchfellzucken

Zeichen für Ionium

Laut der Kuh

Querholz am Schiffsmast

TelefonÜbertragungstechnik

Kurzausflug Witwe bei ‚Max u. Moritz`

Wildesel

Gatte der Rebekka

Blutentnahme als Therapie

Kurort im Kt. Graubünden

Schwester d. gr. Göttin Nike

5

Giraffenart amerik. Novellist (Edgar Allan ...)

unbestimmter Artikel

Blumenfee 2

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4

5

6

8

9

10

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sr-80

span.: Frau (bei Namen)

großer Fluss 7

Gebetsschlusswort

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Finde die 10 Fehler

12

13

abwegig

N E T T O

Abk.: mezzoforte

E C H U R U N G

fremdländische Frau

engl.: ist

dicht bei

Sudoku leicht

6

K I N G

afrikanische Kuhantilope

Abk.: an der Lahn

R S E M P E L E I

Figur in ‚La Bohème`

A N N E

ein Fass anschlagen

L A E N

Kadmos' Tochter

Postsendung, Bündel

E N D E M I E

Üppigkeit

Erbanlage (Mz.)

K E R I O E N R I G D I B E N S A E I ON S G

Name für Smyrna

S L T I U H X D I A S S L A A T A K H C O T O T

Enkel Adams

sr-80

lat.: Gesetz

Porträtaufnahmen für Ausweise

N A H

sich laut äußern

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kleinasiat. Landschaft

ungar.: Franz

F E R E N C

Vegetationsinsel in d. Wüste

Vorn. d. jungen Autorin Frank

altes Maß der Radioaktivität

Währung in Bangladesh

J L A I L T N A

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Flugh. Catania (IATABez.)

Volk in der Arktis

Halbton über a

T R I P

Albträume müssen nicht sein. ÜBERLASSEN SIE IHR WOHNEN UNS.

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Kosename des Vaters

ägypt. Gott

schwed. Bezirk

Musikzeichen im Psalm

E S K I M O S

englisch: zehn

Ziege (Fabel)

Gebietsseuche

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WhoopiGoldberg -Film: ‚Sister...`

M C T E N E S E R T T T T R A H E E R BO L A D E I OK A R P O P A S P A M I A M D F A L

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bekömmlich, erquickend

I N Z M I T I N T RO E L

Hochschlag beim Tennis

wiederaufladbare Batterie

asiat. Heilpflanze

Raubtier

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Fischart

Auerochsen

Beruf in der Kunst

Gedeck

bröckeliges Gestein

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L E E N X O S R B

persönliches Fürwort

griechischer Wortteil: außen

oriental. Sackmantel

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Trinitrotoluol

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Volksrepublik China

R U F E N I

Flugpionier

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nach Abzug der Unkosten

Auszeichnung

Beiname des Zeus

Wasserwesen (Brennfäden)

Abk.: Rial

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Bedrängen des Gegners (Sport)

E S P E R S ON A R L P RO F E C K E N E R A O I C H H S E T WA C K E H E C H T R L OB I A K K U Z C T A ME T K E O P U A N Z A P I S GN U E L F E E I F L OC K E NW FLOCKENWIRBEL

zum Reden nötige Körperteile Dossier über den Mitarbeiter


Anzeiger Thal Gäu Olten

Nr. 20 / Donnerstag, 20. Mai 2021

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Die Letzte 32 Ein Lichtblick für krebsbetroffene Menschen Mit den vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen für Veranstaltungen und Sportgruppen ging auch für Menschen mit Krebs eine lange Zeit der Einsamkeit zu Ende. Die Krebsliga Solothurn begrüsst deshalb die Möglichkeit, nach rund fünfmonatiger Pause wieder Treffpunkte und Kursangebote vor Ort durchführen zu können.

Gemeinsam Backen, sich zu einer Tasse Kaffee und einem Schwatz treffen oder ein Pilates-Training besuchen: das alles war vom letzten Dezember bis Mitte April nicht möglich für krebskranke Menschen. Zwar hat die Krebsliga Solothurn versucht, Treffpunkte wie die «Oase» oder das Erzählcafé in virtueller Form anzubieten und Kursangebote in einer Online-Variante durchzuführen, doch blieben die sozialen Aspekte dabei weitgehend auf der Strecke. «Es ist nun einmal nicht dasselbe, ob ich zu Hause vor dem Bildschirm sitze und mich in ein Zoom-Meeting einklinke oder ob ich die eigenen vier Wände verlasse, mich mit bekannten und neuen Gesichtern an einem anderen Ort treffe und dort gemeinsam Sport mache, Teig knete oder meditiere», ist sich Christoph Stapfer, Verantwortlicher für das Kursprogramm der Krebsliga Solothurn, sicher. Schliesslich würden nebst dem sprachlichen Austausch zahlreiche weitere Sinneseindrücke auf einem einwirken, wenn man einer anderen Person physisch gegenüberstehe. Insofern ist auch die Geschäftsleiterin der Krebsliga Solothurn, Stephanie Affolter, froh, dass fortan wieder Veranstaltungen in Kleingruppen möglich sind: «Natürlich kommt dabei weiterhin ein Schutzkonzept zum Einsatz, doch wir möchten die Schwelle für physische Kurse so gering wie möglich halten – deshalb nehmen wir es im Moment auch mit der Mindestanzahl Teilnehmender nicht so genau.» Beispielsweise werde ein Kurs bis auf Weiteres auch bei nur drei Anmeldungen durchgeführt, im Gegensatz zu früheren Zeiten. MGT Informationen zum Programm und zur Anmeldung: www.krebsliga-so.ch

Der Piks hinter dem Lenkrad

Mit spitzer Feder

Ab Juni ist die Impfung im Kanton auch in drei Drive-ins möglich Seit Beginn der Impfkampagne baut der Kanton Solothurn sein Angebot an Impfmöglichkeiten sukzessive aus. Im Juni und Juli können sich Impfwillige neu auch in drei Drive-ins impfen lassen.

Ob in den Impfzentren Olten, Solothurn und Breitenbach, ob in Hausarztpraxen oder durch das mobile Einsatzteam in Alters- und Pflegeheimen: Das Angebot an Impfmöglichkeiten im Kanton Solothurn ist vielfältig und wird aufgrund des endlich in grösseren Mengen verfügbaren Impfstoffs laufend ausgebaut. Nun steht ein weiterer Ausbau an: Neben den neu möglichen Impfungen in den Apotheken werden ab Anfang Juni zusätzliche Impfzentren in Form von Drive-ins eröffnet. «Mit diesem niederschwelligen Angebot wollen wir sicherstellen, dass die angekündigten Impfdosen zeitnah und effizient der impfwilligen Bevölkerung zur Verfügung gestellt und vermehrt Impftermine ausserhalb der Arbeitszeiten angeboten werden können. Die Drive-ins sind nämlich sieben Tage die Woche bis in die späten Abendstunden offen», erklärt Peter Eberhard, Chef Gesundheitsamt. Betrieben werden sie in Grenchen, Zuchwil und Lostorf. Somit haben die

MARTINA FLÜCK

Sieben Tage die Woche geöffnet: Impfzentren in Form von Drive-ins.

Einwohnerinnen und Einwohner noch mehr Möglichkeiten zum Impfen. In den Drive-ins müssen die Impfwilligen ihr Auto nicht verlassen. Sowohl die Formalitäten und die Befragung als auch die Impfung selbst werden durch

Regierungsrat unterstützt die Zulassung von Grossveranstaltungen Der Bundesrat will Grossanlässe wieder zulassen. Ausserdem soll es den Veranstaltern erleichtert werden, zuverlässig zu planen. Der Kanton Solothurn begrüsst die Lockerungsabsichten. Diese sollen jedoch vom Impffortschritt und von der Verfügbarkeit der Covid-Zertifikate abhängig gemacht werden. Der Regierungsrat findet es sinnvoll, Grossveranstaltungen für geimpfte, genesene und getestete Personen wieder zuzulassen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen zeitlichen Eckdaten seien «sehr ambitioniert», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Die Zulassung von Grossanlässen soll zudem

vom Impffortschritt und von der Verfügbarkeit eines Covid-Zertifikats des Bundes abhängig gemacht werden. Erst wenn eine solche technische Lösung vorliegt, kann der Nachweis einer Impfung oder Genesung mit vertretbarem Aufwand erbracht werden. Die Regierung begrüsst zudem die Einrichtung eines Schutzschirms für Anlässe mit überkantonaler Bedeutung. So erhalten die Eventfirmen eine gewisse Planungssicherheit. Bund und Kantone würden sich dann an den ungedeckten Kosten beteiligen, falls eine Veranstaltung aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt werden müsste. MGT

ZVG

das Fahrzeugfenster vorgenommen. Die Impfabläufe orientieren sich an den bestehenden Impfzentren und weisen grösstenteils identische Abläufe auf. So zeichnen beispielsweise auch in den Drive-ins Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Mitarbeitende aus dem Gesundheitswesen für die Impfungen verantwortlich. Seit Mitte Mai können sich interessierte Personen wie gewohnt über so.impfung-covid.ch für eines der Drive-in-Impfzentren anmelden. Auch 30 Apotheken machen mit

Ein weiterer Grundpfeiler der kantonalen Impfstrategie sind die Apotheken: Bis Ende Mai werden sechs und ab Juni etwa 30 Apotheken am Impfprogramm teilnehmen können. Die Apotheken erhalten dazu eine Entschädigung von 33.50 Franken pro Impfung. Ein Teil der Entschädigung wird von der Krankenversicherung getragen, der Rest vom Kanton. Der Regierungsrat bewilligte dafür Ausgaben in der Höhe von 350 000 Franken und rechnet damit, dass bis Ende Jahr über 20 000 Impfungen in den Apotheken durchgeführt werden können. MGT

Jedes Kind weiss es: «Mit der Schere in der Hand rennt man nicht!» Lernen wir in der Schule, hören wir von Lehrern und Eltern. Auch ich habe das als Kind gelernt. Und dennoch bin ich heute mit einer Schere in der Hand am Joggen. Kind, mit einer Schere in der Hand rennt man doch nicht! Umkehren? Weiterlaufen? In mir drin disputieren das Kind von damals, der Lehrer und mein erwachsenes Ich. Die Erwachsene entscheidet. Sie hat die Gefahren abgewogen und überprüft, ob das als Kind Gelernte auch für die Erwachsene gilt. Und dann grünes Licht für die Schere gegeben. So laufe ich unbeschadet weiter und stelle einen schönen Wiesenblumenstrauss zusammen, ohne dabei sämtliche Blumen mitsamt den Wurzeln ausrupfen zu müssen. «Nur bei Grün – den Kindern ein Vorbild», steht an einer Ampel, bei der ich oft die wenig befahrene Strasse überquere. Meist bei Rot. Ich sehe einfach keinen Sinn darin, zu warten, bis Grün ist, wenn da nirgendwo ein Kind, geschweige denn ein Auto zu sehen ist. Auch hier entscheidet die Erwachsene. Das verstehst du nicht. Halte dich immer an die Regeln. Folge mir. Frag nicht so viel. Denk nicht so viel. Das kannst du nicht. Das ist halt so. Ist das wirklich so? Ist es nicht unsere Pflicht als Erwachsene, immer wieder zu hinterfragen, ob Alt-Hergebrachtes und Alt-Hergedachtes noch stimmen? Mit unseren vielfältigen Erfahrungen können wir die Konsequenzen abschätzen. Wir dürfen fragen. Denken. Und eigene, neue Entscheidungen treffen. Jederzeit. Martina Flück übt sich schon länger in Fragen, Denken und Entscheiden. Seit März 2020 noch mehr.

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