Anzeiger Thal Gäu Olten 50/2021

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Nr. 50 / Donnerstag, 16. Dezember 2021 Inseratenannahme: Anzeiger Thal Gäu Olten / Tel. 062 387 80 00 / Fax 062 387 80 05

Er hatte heuer allen 5 Grund zum Feiern

P.P. 4501 Solothurn / Amtliches Publikationsorgan WEMF beglaubigte Auflage (2021) : 45 908 Exemplare

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Fünftklässler müssen Maske tragen

Damit der geregelte Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten werden kann, müssen nun bis zu den Weihnachtsferien auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse in den Innenräumen der Schule eine Maske tragen.

An den Volksschulen steigt derzeit die Zahl der Covid-19-Fälle stark an. Obwohl bereits zahlreiche Massnahmen zur Eindämmung des Virus ergriffen worden sind, konnte die Lage noch nicht im benötigten Umfang beruhigt werden. Aus diesem Grund hat das Departement des Innern vergangene Woche und vorerst bis zum 24. Dezember eine Maskentragpflicht auch für die Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule ab der fünften Primarschulklasse angeordnet. Die Maskentragpflicht gilt für die betreffenden Personen in den Eingangsbereichen und in den Innenräumen der Schulanlagen, nicht aber im Aussenbereich des Schulareals. Die Gesichtsmaske kann zudem abgelegt werden, wenn während des Unterrichts eine andere schützende Barriere – zum Beispiel eine Plexiglasscheibe – vorhanden ist, es die Platzverhältnisse erlauben oder es die Unterrichtssituation zwingend erfordert. Ausnahmen sind ebenfalls beim Instrumental- und Sportunterricht vorgesehen.

Neu müssen Kinder schon ab der 5. Klasse im Unterricht eine Maske tragen.

Die derzeitigen Massnahmen des Bundes und des Kantons zur Bekämpfung des Coronavirus beeinflussen auch die Handlungsfähigkeit der Gemeinden. Bei etlichen Gemeinden bestehen bei der

ZVG

Durchführung von notwendigen Sitzungen der Behörden erhebliche Bedenken. Um zu vermeiden, dass die Gemeinden wegen des Verzichts auf notwendige Sitzungen handlungsunfähig werden, sollen

ihnen erneut Alternativen für ihre Beschlussfassungen ermöglicht werden: Mit einer neuen Notverordnung stellt der Regierungsrat die Handlungsfähigkeit der Gemeinden sicher und ermöglicht es ihnen, mittels technischer Hilfsmittel wie Videokonferenzen und dergleichen Beschlüsse zu fassen. Die Verordnung gilt so lange wie nötig, aber höchstens für ein Jahr. Der Regierungsrat hebt sie ganz oder teilweise auf, sobald die Anordnungen nicht mehr nötig sind. Damit sich der Bund finanziell an den kantonalen Härtefallmassnahmen beteiligt, ist der Kanton Solothurn gemäss Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes verpflichtet, den Missbrauch im Zusammenhang mit den gewährten Härtefallmassnahmen mit geeigneten Mitteln zu bekämpfen. Daher müssen die für die Missbrauchsbekämpfung benötigten Bestimmungen in ein ordentliches Gesetz überführt werden. Mit Abschluss der Gesuchsprüfung per Ende 2021 verlagert sich der Fokus laut Staatskanzlei zunehmend auf die Missbrauchskontrolle. Anders als die Gesuchsprüfung wird diese Kontrolle Ende dieses Jahres aber nicht abgeschlossen sein und sich aufgrund der Vorgaben des Bundes bis ins Jahr 2026 hineinziehen. So lange, bis Ende 2026, ist auch dieses Härtefallgesetz in Kraft.

Das Rezept

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Küchenchef Gody Vogt vom «Aarhof» in Olten und sein Weihnachtsmenü.

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