RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

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[RECHTAKTUELL

Jänner/ Februar 2014

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

MANZ-Zeitschriften auch 2014 die beste Ernte J Ä N N E R / F E BRUA R 2 014]

Porträt des Monats Alfred Stratil

MANZ im Gespräch mit Georg Lienbacher


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Alles zur Kuratel! MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 bestellen@manz.at Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at


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R E C H TA K T U E L L # 01/ 0 2 2 014

Fasching/Konecny – Neuauflage erfolgreich gestartet mentaren wird Der Klassiker unter den Zivilprozess-Kom pünktlich neu aufgelegt Mit der Auslieferung im Dezember startete Österreichs meistzitierter ZPO-Kommentar in seine 3. Auflage. Unter der Herausgeberschaft von Prof. Andreas Konecny wird jährlich ein Band ausgeliefert. Mehr als 20 Gesetzesänderungen waren alleine für die Neubearbeitung des Bandes 1 zu berücksichtigen. „Wir können Prof. Konecny nicht genug danken, dass er das Werk seines Lehrers Prof. Fasching fortführt“, sagt Verlagsleiter Dr. Wolfgang Pichler. „Kein Außenstehender kann ermessen, wie viel Arbeit und wie viel Verantwortung Kommentarherausgeber – und natürlich die Autorinnen und Autoren – auf sich nehmen.“ Der „Fasching/Konecny“ bearbeitet das gesamte praxisrelevante österreichische und europäische Zivilprozessrecht wissenschaftlich und leserfreundlich. Das Autorenteam verbindet in gekonnter Weise Erfahrungen und Sichtweisen aus Universität und Rechtspraxis.

Das Jahresende 2013 war bei MANZ überhaupt von prozessrechtlichen Neuauflagen und Neuerscheinungen geprägt. So erschien neben der Neuauflage des Fasching/ Konecny ein neuer, großer Kommentar zum Außerstreitgesetz. Herausgeber sind die OGH-Hofräte Edwin Gitschthaler und Johann Höllwerth. Beide Werke sind als Buch und auch online erhältlich. MANZ ist in Österreich der mit Abstand größte Fachverlag für Recht Wirtschaft Steuer. Unter der Firmenfarbe MANZ-Rot bietet MANZ 360°-Dienstleistung für alle rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie Gerichte, Behörden, Unternehmen und Universitäten. Neben dem klassischen Buch- und Zeitschriftenprogramm und der bekannten Buchhandlung investiert MANZ seit den 1980er-Jahren intensiv in Onlineservices.

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Auer · Milisits · Reimer, ELGA-Handbuch ................................... 28 Baran, Österreichisches Versicherungsaufsichtsrecht .................... 36 Benke · Meissel, Übungsbuch Römisches Schuldrecht ................. 39 Bydlinski, Grundzüge des Privatrechts ........................................ 39 Dittrich, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht.......................................................... 37 Dokalik · Pötscher, Gerichtsgebühren ......................................... 32 Drexler, StVG............................................................................... 30 Drs (Hrsg), Handbuch Betriebspensionsrecht ................................. 7 Ehrke-Rabel (Hrsg), Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen .... 31 Fabrizy, StPO – Ergänzungsheft 2014 .......................................... 30 Fidler, Schadenersatz und Prozessführung.................................... 33 Gasser, Liechtensteinisches Stiftungsrecht.................................... 36 Hafner · Kumin · Weiss (Hrsg), Recht der Europäischen Union ..... 43 Heinrich, Bonitätsprüfung im Verbraucherkreditrecht ................... 33 Hengstschläger · Leeb, AVG ...................................................... 27 Hutter, Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ........................................... 38 Kerschner · Wagner · Weiß, Umweltrecht für Gemeinden ........... 29 Klausegger · Klein · Kremslehner · Petsche · Pitkowitz · Power · Welser · Zeiler, Austrian Yearbook on International Arbitration 2014 ...................................................... 35 Knechtel, Notariatsordnung ........................................................ 32 Konecny (Hrsg), Insolvenzgesetze ............................................... 32 Kucsko · Schumacher (Hrsg), marken.schutz ............................. 36 Marek · Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch ...................... 31 Mathis, Standort-, Gemeinde und Regionalentwicklung ............... 29 Mayer · Stöger (Hrsg), Kommentar zu EUV und AEUV ................. 28 Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm .............................. 38 Niksova, Grenzüberschreitender Betriebsübergang ...................... 37 Oberleitner, WRG ....................................................................... 29 Paliege-Barfuß, GewO................................................................ 43 Perthold-Stoitzner, UG ............................................................... 27 Pfeffer · Rauter (Hrsg), Handbuch Kunstrecht ............................ 28 Pollirer · Weiss · Knyrim, DSG ................................................... 27 Riesz, Ärztliche Verschwiegenheitspflicht ..................................... 43 Schauer (Hrsg), Österreichische Gesetze ..................................... 34 Schön · Sperlich · Neumann · Somlyay, Betreuung daheim ....... 40 Schrefler-König · Szymanski (Hrsg), Fremdenpolizeiund Asylrecht ............................................................................... 30 Storr · Lindermuth · Pirstner-Ebner (Hrsg), Gesammelte Prüfungsfälle Verfassungs- und Verwaltungsrecht ......................... 39

Straube · Aicher (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht ......................................................................... 40 Tades † (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen ...... 38 Tannert · Kotschnigg (Hrsg), FinStrG ......................................... 31 taxlex – Fachzeitschrift für Steuerrecht .......................................... 8 Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 37 Thaler, Sanktionen bei Marktmissbrauch ...................................... 35 Thienel · Zeleny, Verwaltungsverfahren ......................................... 5 Torggler U. (Hrsg), GmbHG......................................................... 35 Vatter, Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland .. 33 Völkl · Völkl, Beraterhaftung ......................................................... 6 Welser (Hrsg), Die Rekodifikation des Privatrechts in Zentralund Osteuropa zwischen Reformbedarf und Tradition.................... 34 Welser (Hrsg), Neuere Privatrechtsentwicklungen in Österreich und in der Türkei .......................................................... 34 Wiltschek, Patentrecht ................................................................ 43

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Alfred Stratil ..................................................... 9 Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft verlieh Wissenschaftspreis 2013 .............................................................. 10 Autorenfeier „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“ .......... 10 Buchpräsentation Ehrke-Rabel ...................................................... 11 Pichler als ÖZV-Präsident wiedergewählt ...................................... 11 Festveranstaltung „20 Jahre RdU“ ................................................ 12 Wir gratulieren ... ......................................................................... 12 MANZ im Gespräch mit Georg Lienbacher ..................................... 13 MANZ Werke zur Verwaltungsreform ....................................... 14-15 MANZ-Online .......................................................................... 16-18 MANZ-Zeitschriften ................................................................. 19-26 Runde Geburtstage im Jänner/Februar .......................................... 35 30 Jahre Ewald Maurer bei MANZ................................................. 40 Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 41 MANZ-Kunden-Event 2013 ........................................................... 41 Veranstaltungen in Kürze.............................................................. 42 Für Sie gelesen ............................................................................. 42 JAP-Gewinnspiel: iPad verlost ....................................................... 42

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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TOPTITEL DES MONATS]

Gebündeltes Verfahrensrecht – geballte Kompetenz § 64 AVG

Der praktische „Reformbegleiter“

B2

7) Fehlt die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides oder ein begründeter Berufungsantrag, ist die Berufung nach § 13 Abs 3 AVG zur Verbesserung zurückzustellen. 8) Dasselbe gilt, wenn die bereits eingebrachte Berufung zurückgezogen wurde. 9) Siehe jedoch auch § 61 Abs 3 AVG. 10) Die Berufung ist schriftlich einzubringen; siehe § 13 Abs 1 und 2 AVG. Der VwGH hat die Erfüllung des Erfordernisses der Schriftlichkeit auch dann angenommen, wenn die Behörde ein mündliches Anbringen in einer Niederschrift (§ 14 AVG) beurkundet hat (VwGH 6. 5. 2004, 2001/20/0195 – verstärkter Senat). 11) Siehe jedoch auch § 61 Abs 4 AVG.

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Die Neuerungen hervorgehoben

§ 64.*) (1) Eine rechtzeitig eingebrachte und zulässige Berufung hat aufschiebende Wirkung.1) (2) Die Behörde2) kann die aufschiebende Wirkung mit Bescheid ausschließen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien der vorzeitige Vollzug des angefochtenen Bescheides oder die Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung wegen Gefahr im Verzug dringend geboten ist.3) Ein solcher Ausspruch ist tunlichst schon in den über die Hauptsache ergehenden Bescheid aufzunehmen.

B2

*) IdF des Art 6 Z 23 und 24 BGBl I 2013/33 (Neufassung des Abs 1 und des Abs 2 erster Satz; in Kraft getreten am 1. 1. 2014). 1) Dh, dass der angefochtene Bescheid noch nicht vollstreckt werden kann und die durch einen Bescheid begründeten Rechte noch nicht ausgeübt werden können. Freilich werden durch eine Berufung alle Bescheidwirkungen suspendiert, weil dadurch der Eintritt der formellen Rechtskraft und damit auch der darin anknüpfenden materiellen Rechtskraftwirkungen verhindert wird. Wird die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen, bedeutet das, dass der Bescheid schon während des laufenden Rechtsmittelverfahrens – soweit das seinem Inhalt nach möglich ist – vollstreckt werden kann bzw dass die darin begründeten Berechtigungen wahrgenommen werden dürfen. 2) Das ist die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat.

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Zahlreiche Verweise nach innen und außen

Verwaltungsverfahren

AVG § 50

6) Erl 2007, 7: „Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 ist das Rechtsinstitut des Vormunds in der Obsorge für Minderjährige durch andere Personen als Eltern, Großeltern oder Pflegeeltern aufgegangen (siehe näher RV 296 d. B. XXI. GP, 40 f), weshalb der Begriff ‚Vormund‘ nicht mehr verwendet werden soll. Die vorgeschlagene Formulierung folgt § 321 Abs. 1 Z 1 ZPO in der Fassung des Art. V Z 2 des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001, welcher auch den Sachwalter in den begünstigten Personenkreis mit einbezieht.“ 7) Siehe jedoch die weitergehenden Befreiungstatbestände in § 38 VStG (C 2). Siehe auch §§ 40 bis 42, 159, 166, 184 f, 191 ff, und 271 ff ABGB, §§ 109 ff JN und §§ 5, 117 AußStrG. 8) Siehe zB auch § 121 StGB. 9) Siehe auch § 122 StGB. 10) Die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ist regelmäßig, aber nicht immer, in den diese Pflicht begründenden Vorschriften geregelt. Wenn ausdrückliche Bestimmungen hierüber fehlen, wird in der Regel anzunehmen sein, dass den Zeugen von der Verschwiegenheitspflicht jene Stelle (Person) entbinden kann, in deren Interesse diese Pflicht normiert worden ist. 11) Insb Rechtsanwälte (§ 8 RAO), Notare (§ 5 Abs 1 NO), Ziviltechniker (§ 4 Abs 1 ZTG), Patentanwälte (§ 16 Abs 1 PatAnwG), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (§§ 1, 3 und 5 WTBG).

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§ 50. Jeder Zeuge ist zu Beginn seiner Vernehmung über die für die Vernehmung maßgebenden persönlichen Verhältnisse zu befragen und zu ermahnen, die Wahrheit anzugeben und nichts zu verschweigen.1) Er ist auch auf die gesetzlichen Gründe für die Verweigerung der Aussage,2) auf die Folgen einer ungerechtfertigten Verweigerung der Aussage3) und die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage4) aufmerksam zu machen. 1) Die Vernehmung hat niederschriftlich (siehe §§ 14 f AVG) zu erfolgen; siehe die Form 11.1 und 11.2 der VwFormV (H). 2) Siehe § 49 Abs 1 bis 3 AVG. 3) Siehe § 49 Abs 5 AVG. 4) Siehe § 289 StGB: „Wer außer in den Fällen des § 288 Abs. 3 und 4 vor einer Verwaltungsbehörde als Zeuge bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.“

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19 . Auf l a g e Au t o r e n : Thienel · Zeleny

Keine „Jahrhundertreform“ ohne Neuauflage des Klassikers zu den österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetzen. In bereits 19. Auflage erscheint der Thienel/Zeleny jetzt komplett überarbeitet auf Stand der Rechtslage zum 1. 1. 2014. Praktisch wie bisher: • Sämtliche Gesetze rund um das Verwaltungsverfahren in einem Band auf einen Griff: » EGVG, AVG, VStG, VVG und EU-VStVG » ZustellG » AgrarverfahrensG, DienstrechtsverfahrensG

• Plus zahlreiche relevante Verordnungen, ua » Anhalteordnung » BeglaubigungsVO » VerwaltungsformularVO » ZustellformularVO • Auf bau als Sonderausgabe mit gezielten Anmerkungen » Punktgenau » Mit wesentlicher Judikatur und Literatur • Das Extra: Änderungen im Vergleich zur Vorauflage durch Unterstreichungen hervorgehoben • Umfangreiches Stichwortverzeichnis: weit verzweigt, gut durchdacht

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jä n ne r / F eb r u a r 2 014

Die Autoren Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Präsident des VwGH; MMag. Dr. Klaus Zeleny, Mitarbeiter des VwGH. 19. Auflage 2014. Ca. 600 Seiten. Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03259-3

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[TOPTITEL DES MONATS

Haftung und Haftungsvermeidung bei komplexen Dienstleistungen 376

Besonderer Teil

die Auffassung vertritt, dass eine Verkürzung nicht einmal auf die dreijährige Frist des § 1489 ABGB zulässig sei, wiewohl grundsätzlich die Verkürzung der subjektiven Verjährungsfrist im Sinne der bisherigen Judikatur nicht gröblich benachteiligend ist. Lediglich die Verkürzung der Verjährungsfrist gem § 275 Abs 5 UGB stellt eine gröbliche Benachteiligung des Geschädigten im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB dar.580) Ausdrücklich ausgesprochen hat der OGH, dass in Analogie zu § 275 Abs 5 Ansprüche Dritter gegen den Abschlussprüfer aus Verletzung seiner Prüfpflicht ebenso in fünf Jahren verjähren. Mit Eintritt des Primärschadens beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, dies unabhängig davon, ob die Prüfpflicht aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter oder aus objektiv-rechtlichen Grundsätzen abgeleitet wird.

Mit Beispielen

Beispiel: Beispielsweise ist der Schaden eines Kreditgebers, der der Gesellschaft im Vertrauen auf einen uneingeschränkt bestätigten, aber gravierend unrichtigen Jahresabschluss einen nicht voll besichertern Kredit gewährte, nicht erst mit der Insolvenz der Gesellschaft, sondern bereits mit der Auszahlung des Kreditbetrags eingetreten und löst den Beginn der Verjährung aus.581)

Mit Praxistipps

b) Bilanzerstellung, Bewertungsgutachten, Prospekte und sonstige Bestätigungen 7/422

Die Dritthaftung ist nicht nur auf Abschlussprüfer beschränkt, sondern kann auch in anderen Konstellationen greifen, wenn Informationen an Dritte erteilt werden. Abschlussprüfungsverträge beziehen sich stets auch auf Interessen Dritter und begründen diesen gegenüber Schutzpflichten. Im Rahmen von (Steuer-) Beratungsverträgen können sich ähnliche Probleme, zB im Zusammenhang mit der Bilanzerstellung, Wertbestätigungen oder Bonitätsauskünften ergeben. 7/423 So liegt etwa eine Haftung des Wirtschaftsprüfers für ein Bewertungsgutachten vor, wenn er in dem Gutachten selbst dessen Tauglichkeit zu einem bestimmten Zweck offen gelegt hat; dazu allgemein Rz 2/181 ff. Der aus dem Gutachten ersichtliche Gutachtensauftrag ist der Maßstab, an dem die Tauglichkeit und Richtigkeit des Gutachtens zu prüfen ist. Aus ihm ergibt sich auch, welche Interessen Dritter geschützt sind. Dies gilt insb dann, wenn der Sachverständige behauptet, das Gutachten nach dem Gutachten des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für Betriebswirtschaft und Organisation BW 1 ausgearbeitet zu haben und diese Behauptung sich als falsch erweist582).

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Vertragshaftung

der Lehrinhalte ergeben, wenn diese dem Konsulenten überlassen wird. Hier besteht zwar keine Pflicht zur Erkundigung, praktische Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Konsulent sein Programm unbedingt genehmigen lassen sollte, um nicht Gefahr zu laufen, sensible Informationen über den Dienstgeber an dessen Angestellte oder Dritte weiterzugeben.

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Praxistipp: Bei Einschulungen sollte das Vortragsprogramm vom Dienstgeber vorgeschlagen oder genehmigt werden.

Wurde das Vortragsprogramm nicht genehmigt, so haftet der Sachverständige aber für die Folgen, die sich aus der Anwendung des Vermittelten durch die Zuhörer ergeben, nur dann, wenn ihm offenbar hätte auffallen müssen, dass der von ihm vorgetragene Inhalt nicht im Interesse des Dienstgebers liegt oder wenn aufgrund mangelnder Sorgfalt Unrichtiges oder Rechtswidriges vorgetragen wurde.

Praxistipp: Nochmals sei darauf hingewiesen, dass gerade die Formulierung von Gutachtensaufträgen mit größter Vorsicht erfolgen und unbedingt vermieden werden sollte, einen bestimmten Verwendungszweck des Gutachtens anzuführen oder zuzusichern; vgl bereits Rz 2/185 f.

In Kürze Konsulenten- oder Beratungsverträge sind in der Regel freie Dienstverträge, wobei der Konsulent nur sein sorgfältiges, ordentliches und fleißiges Bemühen im vereinbarten (zeitlichen) Ausmaß schuldet. Vertragsgegenstand ist die bedarfsorientierte Lösung von Fachfragen und -problemen aus dem Fachgebiet des Sachverständigen. Dieser schuldet aber weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der angebotenen Lösungen, sondern lediglich deren Erarbeitung nach Maßgabe des § 1299 ABGB. Hat der Sachverständige dementsprechend gearbeitet, hat die Unrichtigkeit der Dienstgeber zu vertreten. Allerdings treffen den Konsulenten weit reichende Aufklärungspflichten über sämtliche in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehenden Umstände, insb dass die erarbeitete Lösung noch nicht vollständig oder richtig ist, dass zusätzlich noch diese und jene Untersuchung durchzuführen wäre oder dass schlicht mehr Zeit zur abschließenden Bearbeitung notwendig ist. Auch über Interessenkonflikte und andere Umstände in seiner eigenen Person, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Vertragszweck stehen, schuldet der Konsulent Aufklärung. Über Umstände, die in keinem Zusammenhang mit dem Konsulentenvertrag stehen, muss der Konsulent hingegen nicht aufklären.

) OGH 2 Ob 299/05 t, RdW 2006/458; OGH 1 Ob 44/06 m, wbl 2006/266, 583 = ecolex 2006/383; ähnlich auch OGH 4 Ob 89/04 y; ÖBA 4/05/285. 581 ) OGH 1 Ob 35/12 x, RdW 2012/678. 582 ) Vgl OGH 7 Ob 513/96, SZ 69/258. 580

2/206 Entscheidungen:

Auf listung der wichtigsten Entscheidungen

1. Konsulenten und ähnliche Personen, die bei Erbringung ihrer Arbeitsleistung ihre persönliche Selbstständigkeit nicht einbüßen, fallen nicht unter den Schutzzweck des ArbVG und damit auch nicht unter die Geltung des I. Teils dieses Gesetzes (OGH 9 ObA 165/87, RdW 1988, 396). 3. Prüfungsverträge235) 2/207

Im Kernbereich zahlreicher Beratungsverträge liegt eine Pflicht des Beraters, Prüfungshandlungen durchzuführen. Bisweilen besteht die Hauptpflicht in der 235 ) Zu Due-Diligence-Prüfungsverträgen eingehend C. Völkl, Pflichten und Haftung des DD-Prüfers in Althuber/Schopper, Handbuch Unternehmenskauf & Due Diligence 25 ff; zur Abschlussprüfung C. Völkl / J. Lehner in Straube, UGB3 II § 275 Rz 1 ff.

Beraterhaftung Haftung und Haftungsvermeidung bei komplexen Dienstleistungen 2 . Au f l a g e Au t o re n : Völkl · Völkl

Die höchstgerichtliche Judikatur der letzten Jahre unterwirft die Haftung der Berater einem steigenden Sorgfalts- und Haftungsmaßstab. Das Werk bietet einen systematischen Gesamtüberblick zu allen wichtigen Fragen der Beraterhaftung. Die Autoren befassen sich sowohl mit den Haftungsgrundlagen der vertraglichen, quasi-vertraglichen und deliktischen Haftung sowie der Zulässigkeit von Haftungsausschlüssen und dem Versicherungsrecht als auch mit speziellen Haftungsfragen der • Rechtsanwälte • Notare

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Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater Insolvenzverwalter Schiedsrichter Mediatoren Unternehmensberater Arbeitsvermittler – Personalberater, Headhunter, Arbeitskräfteüberlasser

Die Autoren Dr. Wolfgang Völkl ist Rechtsanwalt in Wien. Dr. Clemens Völkl ist Rechtsanwalt in Wien. 2. Auflage erscheint im Februar 2014. Ca. 492 Seiten. Geb. EUR 99,– ISBN 978-3-214-02554-0

Neu in der 2. Auflage • aktuelle Judikatur • Erweiterung des Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungsschutzes • ausführliche Erörterung der Wirtschaftsprüferhaftung

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Themenschwerpunkte: • Arten an Pensionszusagen (direkte Leistungszusage, Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung, Lebensversicherung) • nachträgliche Änderungsmöglichkeiten bestehender Pensionszusagen • Informationspflichten • Gleichbehandlungspflichten • steuerrechtliche Aspekte • internationale Aspekte bei grenzüberschreitendem Arbeitnehmereinsatz

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Die Herausgeberin Dr. Monika Drs ist ao. Univ.-Prof. am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. 2013. XL, 360 Seiten. Geb. EUR 74,– ISBN 978-3-214-00790-4

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Porträt des Monats:

Alfred Stratil kann sehr viel Inhalt in einer ganz kurzen Zeitspanne erzählen. Das muss er auch, weil er an einem kalten Dienstagmorgen wenig Zeit hat. Seit seiner Pensionierung vor einem Jahr war ihm noch keine einzige Sekunde langweilig. Seine Kinder und Enkelkinder, sein Streichquartett und seine Tätigkeiten als Autor bei MANZ halten ihn ziemlich auf Trab, gerade eben ist die vierte Auflage seiner Textausgabe zum Telekommunikationsgesetz – TKG 2003 erschienen. „Sie werden es nicht glauben, ich bin einer der letzten, die noch mit der Hand schreiben, am liebsten am Küchentisch“, erzählt er launig, und froh ist er, dass er Helfer hat, die ihm seine Texte dann digitalisieren. Er sei eben vom alten Schlag, erzählt er. Geboren wurde Alfred Stratil 1947 in Wien. Als einziger Sohn eines kleinen Ministerialbeamten wuchs er in Ottakring auf und entdeckte früh die Liebe zur Musik. Er lernte zuerst Blockflöte, dann Geige in der Musikschule, in seiner Zeit im Gymnasium in der Albertgasse antwortete er – nach seinem Berufswunsch gefragt – stets, dass er Musiklehrer werden wolle. Als er nach der Matura und dem Bundesheer Nägel mit Köpfen machen musste, entschied er sich, neben einem Studium am Wiener Konservatorium für Musik auch Rechtswissenschaften zu inskribieren. Dem Vater zuliebe, der wollte, dass sein Sohn „etwas Ordentliches lernt.“ Fortan pendelte er zwischen den beiden Institutionen, eines Tages meinte seine Geigenlehrerin: „Musizieren ist am schönsten, wenn man nicht davon leben muss.“ 1970 schloss er beide Studien ab. Zunächst wollte er Richter werden, entschied sich aber für die Finanzprokuratur, weil dort Mitarbeiter gesucht wurden. Vier Jahre lang führte Stratil Prozesse im Namen der Republik. „Fürs Streiten bin ich zu musisch“, erkannte er. Als sich die Möglichkeit bot, ins Verkehrsministerium zu wechseln, nutzte er diese Chance. In den ersten Jahren beschäftigte er sich mit Gefahrguttransporten auf der Straße, wurde Chef der Obersten Kraftfahrbehörde und schuf unter anderem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fahrzeugkatalysator-Regelung, den Probeführerschein oder die neue Kennzeichenverordnung. „Politik macht Vorgaben, die Legistik setzt um, hat aber dabei meistens einen Spielraum“, beschreibt er seine damalige Tätigkeit. Fordernd wurde sein Job, als ab 1993 die Deregulierung des Telekom- und Postmarktes begann. Zuerst als Bereichsleiter, später als stellvertretender Sektions-

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chef zog Stratil im Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie die Fäden: Fernmeldegesetz (1994), Telekommunikationsgesetz (1997, 2000 und 2003), Postgesetz (1997) und Postmarktgesetz (2009) wurden von ihm legistisch betreut. „Politiker wollen primär politisch akzeptierte Gesetze, legistische Qualität steht nicht im Vordergrund“, erzählt er. Seine Erfahrungen gibt er heute in Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule St. Pölten weiter, wo er Studierenden auseinandersetzt, welche Arbeit in Ministerien gemacht wird. Stratil hat es aber auch geschafft, seine Leidenschaft für die Musik in behördliche Bahnen zu lenken. Zusammen mit zwei Juristen-Kollegen stellt das von Stratil gegründete Akademische Streichquartett seit vielen Jahrzehnten das musikalische Rahmenprogramm bei Veranstaltungen im BMVIT und anderen Behörden. Auch privat bestimmt die Musik große Teile seines Lebens. Stratil hat seine Frau, eine Ärztin, am Konservatorium kennengelernt, wo sie Klavier spielte. Beide singen seit vielen Jahren im Kirchenchor der Peterskirche. Auch jedes seiner drei erwachsenen Kinder spielt ein Instrument. „Mein jüngster Sohn hat mich zum Jazz gebracht, mein Ältester hat ein Orchester gegründet und meine Tochter spielt den Enkeln am Klavier vor.“ Alfred Stratil erzählt gerne, über Musik genauso wie über seine Zeit als Spitzenbeamter im Ministerium. Er hat viele Minister kommen und gehen sehen, politisch, sagt er, war er stets unabhängig. Im Zuge der

Foto: Mike Ranz

Recht musisch Alfred Stratil

ALFRED STRATIL

hat in seiner aktiven Zeit im Infrastrukturministerium Österreichs vor allem Telekomund Postrecht mitgestaltet. Neben seiner juristischen Lauf bahn bestimmt die Musik das Leben des ehemaligen Spitzenbeamten.

„Politiker wollen primär politisch akzeptierte Gesetze, legistische Qualität steht nicht im Vordergrund“ Telekom-Affäre wurde Stratil unlängst auch vor den Untersuchungsausschuss geladen und hat als Zeuge im Strafprozess ausgesagt. Sein liebster Minister war Caspar Einem, weil er wirklich Format hatte, was er bei gemeinsamen Dienstreisen nach Brüssel hautnah erleben konnte. Stratil hätte noch einige Geschichten auf Lager, muss aber leider weg in familiärer Angelegenheit. Und schon ist der Mann, der Österreichs Telekomgeschichte mitgestaltet, raus in die Kälte. Karin Pollack

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Foto: Rumpold, Städtebund

Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft verlieh Wissenschaftspreis 2013

Die PreisträgerInnen mit Karl Weber, Thomas Weninger und Helmut Mödlhammer (v.l.)

Die Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft (KWG) – eine Gründung des Österreichischen Städtebunds, des Österreichischen Gemeindebunds und des Verlags MANZ – hat auch 2013 zur Förderung von kommunalwissenschaftlichen Arbeiten einen Förderpreis vergeben.

Verliehen wurde der Preis am 6. November 2013 im Rahmen des Symposiums der kommunalwissenschaftlichen Gesellschaft (KWG) zum Thema „Verwaltungsreform – Verwaltungsgerichtsbarkeit: Die Neustrukturierung des Rechtschutzsystems aus der Sicht der Städte und der Gemeinden“.

Preisträger sind Matthias Pendl für seine Diplomarbeit „Die Folgen einer Änderung des Flächenwidmungsplanes nach allgemeinem Zivilrecht und der Sondernorm des § 44 Abs 9 StROG“ sowie Petra Steinkellner und Nadine Zheden für ihre gemeinsame Masterthesis „Prozessanalyse im Bereich der Gemeindeverwaltung zur Vorbereitung des Elektronischen Akts“. Beide Arbeiten wurden mit jeweils EUR 1.000,– prämiert. KWG-Vorstand und Jury-Mitglied Karl Weber vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck würdigte die Arbeiten der PreisträgerInnen als wichtigen Beitrag zum kommunalwissenschaftlichen Diskurs. Da die KWG nur herausragende wissenschaftliche Beiträge auszeichne, seien heuer nur diese beiden Arbeiten prämiert worden. Überreicht wurden die Urkunden vor dem zahlreich erschienenen Publikum von Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebunds, und Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebunds.

Autorenfeier „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“ Das Erscheinen der 5. Auflage des „Österreichischen Handbuchs des Völkerrechts“ war Anlass für eine feierliche Zusammenkunft im Wiener Salon Hollmann am 13. November 2013. Das Standardwerk zum Völkerrecht – bisher bestens bekannt unter dem Namen „Neuhold/Hummer/Schreuer“ – erschien heuer erstmals unter der Herausgeberschaft von Jus-Vizedekan August Reinisch (Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Uni Wien). Der Verlag MANZ dankte dem Herausgeber und dem gesamten Autorenteam für ihren beispiellosen Einsatz, mit dem ein wahrer Klassiker der Studienliteratur an eine neue Generation übergeben und somit für viele weitere Jahre gesichert wurde.

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Hinten: Peter Bachmayer, Franz Leidenmühler, Hanspeter Neuhold, August Reinisch, Christoph Schreuer, Sigmar Stadlmeier, Stephan Wittich, Gerhard Hafner, Christoph Grabenwarter; vorne: Lukas Stifter, Christine Viski Hanka, Katharina Irschik (beide MANZ), Irmgard Marboe, Christina Binder und Ursula Kriebaum (v.l.n.r.)

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BUCHPR ÄSEN TAT ION

©: Foto Fischer Graz

Buchpräsentation und Praxisseminar „Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen“

Friedrich Möst l, Tina Ehrke-Rabel, Richard Kettisch, Barbara Gunacker-Slawitsch, Wiebke Peperkorn, Andreas Fellner, Sandra Grill, Marcus Schinnerl (v.l.)

Am 21. November 2013 fand im Hotel Weitzer in Graz das ganztägige Praxisseminar zum neuen „Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen“ statt. Es herrschte großer Andrang – der Veranstaltungssaal war mit 130 Teilnehmern zum Bersten voll.

Nach der Begrüßung durch die Veranstalter, Tina Ehrke-Rabel, Leiterin des Instituts für Finanzrecht der Uni Graz, und Friedrich Möstl, Vizepräsident der KWT Steiermark, brachten die Vortragenden, ua Christoph Ritz (Verfahrensrechtsexperte

des BMF), Michael Rauscher (Richter des neuen BFG), Franz Merli (Uni Graz) und Tina Ehrke-Rabel selbst, die Teilnehmer über sämtliche verfahrensrechtliche Änderungen, die mit 1.1.2014 in Kraft treten, auf den aktuellen Stand. Einer der Höhepunkte der Veranstaltung war die Präsentation des gleichnamigen Praxishandbuchs, in dem Ehrke-Rabel und ihr Autorenteam das neue Verfahren vor dem Finanzamt, BFG und VwGH Schritt für Schritt erläutern. MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler lobte vor allem die strukturierte und übersichtliche Darstellung der einzelnen Verfahrensstufen im Buch. Der Rechtsanwender finde sich dadurch – trotz der umfangreichen Änderungen – sehr schnell zurecht. In den Pausen tauschten sich Steuerberater, Mitarbeiter aus der Finanzverwaltung und Richter des neuen Bundesfinanzgerichts über die neue Finanzgerichtsbarkeit aus und genossen die Köstlichkeiten vom steirischen Buffet.

Der Ruhestand von Wolfgang Brandstetter nach jahrelangem verdienstvollem Wirken als Geschäftsführer und Vizepräsident im Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedienverband machte eine außerordentliche Neuwahl des Vorstandes notwendig. Der bisherige Schatzmeister Rainer Eder vom Agrarverlag wurde einhellig zum Vizepräsidenten gewählt, Wolfgang Pichler wurde als Präsident wiedergewählt. Im Zuge der Vollversammlung präsentierte ÖZV-Präsident Wolfgang Pichler das sechs Punkte umfassende Arbeitsprogramm des Verbandes. „Journalistische Qualität wird auch in Zukunft die Erfolgsformel für Zeitschriften und Fachmedien sowohl in Print

als auch digital sein. Ähnlich wie bei der Presseförderung braucht es ebenso eine deutliche Erhöhung der Publizistikförderung, um die Qualitätssicherung der Zeitschriften und Fachmedien zu gewährleisten“, lautet die erste Forderung des Programms. Insbesondere die Transformation des Geschäftsmodells in die Online-Welt soll durch die reformierte Publizistikförderung unterstützt werden. Ein weiterer Punkt umfasst die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Print und Online, dies sei eine Erschwernis bei der Übertragung der aktuellen Geschäftsmodelle von analog nach digital: „Vor allem für Leser und Nutzer interessante Kombiangebote sind schwieriger zu verkaufen, da der Konsument

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nicht bereit ist, für den gleichen Content unterschiedliche Preise zu bezahlen.“ Der Zeitschriftenverband setzt sich darüber hinaus für ein nationales Informationsfreiheitsgesetz anstelle des Grundsatzes des Amtsgeheimnisses ein. Der ÖZV vertritt die Interessen von knapp 150 Verlagen mit mehr als 300 Publikationen. (ÖZV/MANZ)

Wolfgang Pichler, MANZ-Verlagsleiter und Präsident des ÖZV

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Foto: studiohuger.at

Pichler als ÖZV-Präsident wiedergewählt


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Festveranstaltung „20 Jahre RdU“ Zahlreiche Gäste feierten am 25. November mit dem Redaktionsteam das zwanzigjährige Bestehen der Zeitschrift „Recht der Umwelt – RdU“ im Ludwig-Baumann-Saal des Lebensministeriums. In ihrer Begrüßung betonte Maria Rauch-Kallat, Umweltministerin im Gründungsjahr der RdU, die nicht selbstverständliche langjährige Kontinuität der Zeitschrift. Schriftleiter Ferdinand Kerschner schilderte in seinem Rückblick die Pionierstimmung im Umweltrecht Anfang der 1990er-Jahre. Franz Stein, der frühzeitig verstorbene geschäftsführende Gesellschafter von MANZ, wagte damals den Schritt zur Gründung der neuen Zeitschrift. Die bewährte Mischung der Inhalte der RdU aus – oftmals richtungsweisenden – Beiträgen und Rechtsprechungen mit Anmerkungen von Experten wurde dieses Jahr um Werkstattberichte der Umweltanwälte ergänzt. Verlagsleiter Wolfgang Pichler wagte einen Ausblick in die Zukunft: Auch wenn Datenbanken das Medium der Wahl für Recherchearbeiten seien, gelesen würde noch immer in den Printausgaben; das sei durch aktuelle Umfragen bestätigt worden.

Stephan Schwarzer, Abteilungsleiter in der Wirtschaftskammer, wies in seinem Vortrag „Partnerschaft zwischen Ökologie und Ökonomie“ darauf hin, dass Umwelt und Wirtschaft zwar nicht immer konfliktfrei nebeneinander stünden, aber am Ende des Tages einander dennoch benötigten. Darüber hinaus gebe es gerade im Umweltrecht noch viele weitere Akteure, wie Interessensvertretungen, Gemeinden und NGOs, die ebenfalls großen Einfluss auf die Entwicklungen nähmen. Unter dem Motto „Viele Parteien sind des Verfahrens Tod“ stellte Wilhelm Bergthaler, Redaktionsmitglied der RdU, die provokante Frage, ob vereinfachte Verfahren oder erweiterte Bürgerbeteiligung wichtiger seien. In der lebhaften Podiumsdiskussion stimmte Thomas Alge, Geschäftsführer Ökobüro, für ein „Weder-noch“; wie man aus negativen Erfahrungen von Projekten ohne Bürgerbeteiligung gelernt habe, sei eine Vereinfachung genauso notwendig wie die Einbeziehung der Bürger. Umweltanwalt Martin Donat kritisierte die Papierflut in den Verfahren und die fehlende Waffengleichheit

zwischen privaten Sachverständigen und Amtssachverständigen. „Es gibt kein Umweltrecht“, so die Kritik von Christoph Faimann, Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umweltrecht, an der Zersplitterung der Rechtsgrundlagen. Gemeinsam mit Ferdinand Kerschner stimmte er für eine Kontrolle der Umsetzung der Vorhaben, da „kein Vorhaben so umgesetzt werde, wie es geplant worden sei“. Aus der Sicht von Waltraud Petek, Legistin im Umweltministerium, ist die zunehmende Umsetzung von EU-Vorgaben ein Grund für die Zersplitterung des Umweltrechts – ungeachtet der österreichspezifischen Aufteilung der Umweltrechtkompetenzen zwischen Bund und Land. Redaktionsmitglied Eva Schulev-Steindl hob die Interessen der Nachbarn hervor, für die ein Würstelstand keine Kleinigkeit, sondern eine wesentliche Lärmbelästigung sei. Gerade am Beispiel der Genehmigungsfreistellung von Gastgärten habe der VfGH zuletzt die Grenzen einer Deregulierung aufgezeigt.

Juristen-Ball 2014 Am Fasching-Samstag, den 1. März 2014, findet der Juristen-Ball wie jedes Jahr in der Hof burg statt. Karten erhalten Sie im Internet unter www.juristenball.at sowie im Juristenverband und in der Buchhandlung MANZ, Wien 1., Kohlmarkt 16. Die Damenspende wird auch heuer wieder von MANZ gesponsert, lassen Sie sich überraschen... Viel Vergnügen wünscht MANZ

Wir gratulieren …

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• Wolfgang Brandstetter zur Ernennung zum Bundesminister für Justiz. • Herbert Houf zur Wahl zum Präsidenten der KWT Wien. • Josef Obermaier zur Ernennung zum Vizepräsidenten des Landesgerichts Wels. • Klaus Schröder zur Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck. • Patrick Segalla zur Ernennung zum Präsi-

denten des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich. • Anna Sporrer zur Ernennung zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs. • Rudolf Thienel zur Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs. • Rudolf Welser zur Ernennung zum Mitglied der Polnischen Akademie der Wissenschaften. w w w. m a n z . at


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Noch nie dagewesene Herkulesarbeit Fotos: Mike Ranz

MANZ im Gespräch mit Georg Lienbacher

MANZ: Manche bezeichnen die Verwaltungsreform als die größte Änderung in der Geschichte der österreichischen Bundesverfassung. Wie sehen Sie das? Lienbacher: Unter staatsorganisatorischen Gesichtspunkten ist das keine übertriebene Aussage. Damit wurde ein großer Schritt vom Verwaltungsstaat zum Justizstaat gesetzt. Bisher wurden Verwaltungsentscheidungen durch übergeordnete Verwaltungsbehörden kontrolliert. Der VwGH konnte danach nur noch kassatorisch entscheiden. Das ist seit 1. 1. 2014 Geschichte. Seit diesem Zeitpunkt werden erstinstanzliche Verwaltungsentscheidungen unmittelbar von Verwaltungsgerichten kontrolliert, die reformatorisch entscheiden können. Eine wesentliche staatsorganisatorische Errungenschaft ist zudem die Auflösung von ca. 130 Sonderverwaltungsbehörden, die durch elf Verwaltungsgerichte ersetzt wurden. Zudem wurden die Ämter der Landesregierungen und die Bundesministerien von allen Berufungsentscheidungen befreit. MANZ: Die Reform wurde ja auch mit Vereinfachungen für die Rechtsunterworfenen begründet. Wo sehen Sie diese? Lienbacher: Der Bürger wusste oft nicht, welche Behörde für ihn zuständig ist. Landesverwaltungsgerichte werden hinkünftig für das Gros der Materien zuständig sein, in wenigen Fällen ist direkt das BVwG oder das BFinG zuständig. Das setzt der Suche nach der zuständigen Rechtsschutzbehörde ein Ende. Außerdem fallen viele Spezialitäten und Devolutionsfragen weg. In Hinkunft gibt es mit einer Ausnahme nur mehr den Rechtszug zum Verwaltungsgericht. Dreigliedrige Instanzenzüge sind passé.

MANZ: Sie sprechen also von einer Riesenänderung. Was bedeutet das unmittelbar für den Professor und das Mitglied des VfGH Georg Lienbacher? Lienbacher: Die Änderungen schlagen auf allen Ebenen durch. Es wird spannend, wie sich das neue System in die staatsorganisatorischen Abläufe einfügen wird und wie gut die Gerichte arbeiten werden. Davon hängt ganz wesentlich der Erfolg der Neuordnung ab. Es gibt eine Reihe von Vereinfachungen für den Professor: Es sind keine diffizilen Instanzenzüge mit vielen Feinheiten mehr zu erklären. Quälende Prüfungsfragen zur sukzessiven Kompetenz fallen weg und vieles andere mehr. Für den Verfassungsrichter wird es eine ganze Reihe von noch nicht ausdiskutierten Fragen geben, etwa wie in Hinkunft die Revision an den VwGH und die Beschwerde an den VfGH gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts effizient und möglichst reibungslos funktionieren können. Die neuen Bestimmungen zeitigen im Hinblick auf ihre Funktionalität sicher noch einigen Interpretationsaufwand. MANZ: In Nachfolge von Heinz Schäffer haben Sie seit 2009 die Ausgabe der „Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“ übernommen – wie geht man mit dieser Reform um? Lienbacher: Pointiert sage ich, es ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Wir haben uns zu einer Gesamterneuerung der Sammlung entschlossen, weil so viele Rechtsvorschriften von der Reform betroffen sind. Dazu war ein außerordentliches Engagement der Verlage und auch meines Teams erforderlich. Anders wäre die Sammlung aber nicht funktionstüchtig geblieben. Es ist in der Bewältigung einer noch nie dagewesenen

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Herkulesaufgabe gelungen, die gesamte Sammlung auf Stand 1.1.2014 zu bringen. Damit kann für alle Richter, Rechtsanwälte und Studierenden ein komplett neues Werk ab dem Zeitpunkt auf dem Tisch stehen, ab dem es wirklich gebraucht wird, weil nicht nur die Änderungen in den Materiengesetzen, sondern auch die neuen Rechtsvorschriften für die Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgenommen wurden. Alle noch anhängigen Verfahren werden übergeleitet, die neuen Verwaltungsgerichte treten auch in höchstgerichtlichen Verfahren an die Stelle der belangten Behörde. MANZ: Im Internetzeitalter – was ist der Wert der Sammlung im speziellen Vergleich zur Gratisinformation oder sonstigen verfügbaren Printinformation? Lienbacher: Das wichtigste ist die Buchform. Man kann vor und zurück blättern. Man kann anders und effektiver arbeiten, unkompliziert lesen. Im Vergleich zur Handhabung der elektronischen Hilfestellung hat die Textsammlung erhebliche Vorteile. Fast jedes juristische Problem ist nur auf der Grundlage eines Geflechts von Rechtsvorschriften zu lösen. MANZ: Ich bin überzeugt, dass das so ist! Lienbacher: Der große Vorteil ist der Mehrfachzugriff auf unterschiedliche Vorschriften, die man mit einem Griff vorne, in der Mitte und hinten in der Sammlung parat hat. Weil wir die Abonnenten schätzen, die seit so vielen Jahren die Arbeit mit der Sammlung bevorzugen, war die komplette Überarbeitung sinnvoll und notwendig. MANZ: Ich danke für das Gespräch! Das Gespräch führte Verlagsleiter Wolfgang Pichler. 13


1 Die Reform ist seit 1. 1. 2014 in Kraft. [ V E R WA L T U N G S R E F O R M

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ZAS – Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht Gepf lanzt: 1966 Ernten pro Jahr: 6 + Sonderheft zum ZAS-Seminar Reich an: • Fachbeiträgen zu aktuellen Schwerpunkten • praktischen Judikaturübersichten • kommentierten Entscheidungen der obersten Instanzen • Checklisten, Mustern, Überblickstabellen

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Chefredaktion: Theodor Tomandl, Martin Risak Redaktion: Helwig Aubauer, Rolf Gleißner, Harald Kaszanits, Thomas Neumann 2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,– statt EUR 34,– Jahresabonnement 2014, 6 Hefte + Sonderheft inkl.Versand im Inland EUR 85,– Einzelheft 2014 EUR 17,–

ZfRV – Zeitschrift für Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Gepf lanzt: 1960 Ernten pro Jahr: 6

2 Hefte zum Preis von nur EUR 20,– statt EUR 108,40 Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 271,– Einzelheft 2014 EUR 54,20

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Reich an: • Beiträgen zu Fragen des Europarechts sowie des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts • Informationen über Neuerungen in wichtigen ausländischen Rechtsordnungen • Darstellungen der einschlägigen aktuellen Rechtsprechung des OGH sowie ausländischer Gerichte im Kollisionsrecht • Übersichten über die neuesten EuGHEntscheidungen

Geeignet für: Rechtsanwälte, Gerichte, Notare, Richter, Lehre und Forschung, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsabteilungen, Banken, Verwaltungsbehörden, Interessenvertretungen

Redaktion: Helmut Ofner, Alina Lengauer

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Z E I T S C H R I F T E N 2 014]

RFG – Recht und Finanzen für Gemeinden Gepf lanzt: 2003 Ernten pro Jahr: 4 Reich an: • Schwerpunkten in jedem Heft (zB Ausgliederung, Gemeindefusion, Haftung, Finanzausgleich) • verständlichen Beiträgen mit Beispielen und Grafiken • Steuer-Radar – der Rubrik für das kommunale Steuerrecht • Judikaturrundblick im Bau- und Raumordnungsrecht

Geeignet für: Bürgermeister, Amtsleiter, Steuerberater, Interessenvertretungen, Gemeindemandatare, Berater von Gemeinden

Schriftleitung: Markus Achatz, Peter Pilz Redaktion: Alexander Enzinger, Christoph Grabenwarter, Ferdinand Kerschner, Wolfgang Meister, Katharina Pabel, Alfred Riedl

2 Hefte zum Preis von nur EUR 20,– statt EUR 82,80 Jahresabonnement 2014, 4 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 138,– Einzelheft 2014 EUR 41,40

RdU – Recht der Umwelt Gepf lanzt: 1994 Ernten pro Jahr: 6 Reich an: • grünen Schwerpunkten: Abfall, Energie, Naturschutz, UVP-Verfahren, Wasser • regelmäßigen Jahresrückblicken über die Rechtsprechung zu Umweltthemen • frischen Stellungnahmen von Insidern • Umwelttechnik – verständlich für Juristen & Techniker (Beilage Umwelt & Technik in jedem Heft)

Geeignet für: Wirtschaftsanwälte, Bürgerinitiativen, Nachbarn und Gemeinden im UVP-Verfahren, Anlagenbetreiber (Wasser, Abfall, Betriebe), Behörden (Naturschutz, Straßenbau)

2 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 58,–

Redaktion: Ferdinand Kerschner, Eva Schulev-Steindl, Wilhelm Bergthaler

Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 145,– Einzelheft 2014 EUR 29,–

ZVR – Zeitschrift für Verkehrsrecht Gepf lanzt: 1956 Ernten pro Jahr: 11 + Sonderheft zum Verkehrsrechtstag Reich an: • Schwerpunkten zu Reise-, Freizeit-, Schadenersatz- und Skirecht • aktuellen Fachbeiträgen • Entscheidungen der Höchstgerichte mit Anmerkungen • regelmäßigen Überblickstabellen • Kolumnen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) • Übersichten über die wichtigste ausländische Rechtsprechung

Geeignet für: Rechtsanwälte, Interessenvertretung, Vorbereitung und Erlass von gerichtlichen Urteilen, Verordnungen, Bescheiden etc, Verkehrsplanung, Unfallforschung, Lehrtätigkeit an Ausbildungseinrichtungen

3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 77,10 Jahresabonnement 2014, 11 Hefte + Sonderheft inkl.Versand im Inland EUR 236,– Einzelheft 2014 EUR 25,70

Chefredaktion: Karl-Heinz Danzl Redaktion: Christian Huber, Georg Kathrein, Gerhard Pürstl

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immolex – Neues Miet- und Wohnrecht Gepf lanzt: 1997 Ernten pro Jahr: 11 Reich an: • Aufsätzen zu aktuellen wohnrechtlichen Themen mit einer Kurzzusammenfassung für den eiligen Leser • neuesten Leitsätzen aus MANZ Wohnrecht online • wichtigen Entscheidungen des OGH und der Landesgerichte • Checklisten, Mustern und Tipps für die Praxis 3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 74,70 Jahresabonnement 2014, 11 Hefte inkl. Versand im Inland EUR 229,– Einzelheft 2014 EUR 24,90

Geeignet für: Rechtsanwälte, Hausverwaltungen, Gerichte, Mieterschutz, Immobilienmakler, Bauträger, Wohnbaugenossenschaften, Notare, Immobilienabteilungen von Großbanken und Großunternehmen, Behörden, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Interessenvertretungen, Gemeinden, Kammern

Schriftleiter: Herbert Rainer Redaktion: Helmut Böhm, Karin Fuhrmann, Ernst Gall, Franz Pfiel

ZLB – Österreichische Zeitschrift für Liegenschaftsbewertung Gepf lanzt: 2009 Ernten pro Jahr: 6 Reich an: • Antworten auf Fragen aus der Praxis • wichtiger Rechtsprechung für Immobilienbewerter • Beispielen zur Erstellung von Gutachten • Statistiken, Indizes und Tabellen • Übersichten über den internationalen Immobilienmarkt – mit Stärken-/Schwächenanalyse 2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,– statt EUR 36,80 Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 92,– Einzelheft 2014 EUR 18,40

Geeignet für: Sachverständige, Immobilienverwalter, Makler, Banken, Investoren, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater

Redaktion: Heimo Kranewitter, Michael Ehlmaier, Karin Fuhrmann, Georg Hillinger, Christoph Kothbauer, Christian Lenoble, Martin Roth, Patrick Walch

ZVB – Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht Gepf lanzt: 1999 Ernten pro Jahr: 11 Reich an: • praxisorientierten Beiträgen zum österreichischen und europäischen Recht • aktuellen Entscheidungen (Höchstgerichte, EuGH, Kontrolleinrichtungen von Bund und Ländern) • nützlichen Praxistipps, sofort verwertbaren Mustern und Checklisten

Geeignet für: Rechtsanwälte, Rechtsabteilungen in Unternehmen, Bauträger, Bauunternehmer, Planer, öffentliche und private Auftraggeber, Ziviltechniker, Consultingunternehmen, Behörden, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Kammern

Redaktion: Josef Aicher, Johannes Schramm 3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 83,10 Jahresabonnement 2014, 11 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 254,– Einzelheft 2014 EUR 27,70

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DAG – Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten Gepf lanzt: 2013 Ernten pro Jahr: 6 Reich an: • verständlichen und praxisbezogenen Beiträgen über neue medizinisch-diagnostische und therapeutische Methoden • treffsicher auf bereiteter, aktueller höchstgerichtlicher Judikatur • Servicetipps aus Steuerrecht, Honorierung u.ä. • Beispielen aus der Praxis

Geeignet für: Ärztliche Sachverständige, gerichtlich tätige Sachverständige, Sachverständige, die für PVA und BSA begutachten, Rechtsanwälte, Versicherungen

Chefredaktion: Christina Wehringer Redaktion: Birgit Glawar-Morscher, Rudolf Müller, Christian Reiter, Ewald Sedmik, Johannes Zahrl

NEU

2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,– statt EUR 59,20 Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 148,– Einzelheft 2014 EUR 29,60

ÖZPR – Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht Gepf lanzt: 2010 Ernten pro Jahr: 6 Reich an: • Kurzbeiträgen für die Heim- und Pflegepraxis • Antworten auf konkrete Fragen aus der Praxis • neuester Rechtsprechung – kurz und kompakt mit praktischen Hinweisen • Hilfestellungen durch Checklisten, Tabellen und Tipps

Geeignet für: Pflegeheime und Krankenanstalten (Heimund Pflegedienstleitung, Betriebsräte, Personalvertretungen), Pflegeberufe, akademische Pflegeberater, neue Sozialberufe, Rechtsanwälte, Ausbildungseinrichtungen uvm

Schriftleiter: Martin Greifeneder, Klaus Mayr Redaktion: Sylvia Füszl, Christian Gepart, Stefan Koppensteiner, Matthias Neumayr, Walter J. Pfeil, Reinhard Resch, Anna Ritzberger-Moser, Johannes Rudda, Hans Peter Zierl

2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,– statt EUR 36,80 Jahresabonnement 2014, 12 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 92,– Einzelheft 2014 EUR 18,40

RdM – Recht der Medizin Gepflanzt: 1994 Ernten pro Jahr: 6 + Sonderheft zu den Gmundner Medizinrechtstagen Reich an: • Berufsrecht der Ärzte und Heilberufe • Disziplinarrecht der Ärzte • Haftungsrecht • praktischen Fällen

Geeignet für: Krankenhausträger, Krankenanstalten: ärztliche Direktionen, Verwaltungsdirektionen, technische Direktoren, Rechtsanwälte, Ärzte, Pharmafirmen, Lehre und Forschung, Interessenvertretungen, Versicherungen, Gerichte, Verwaltungsbehörden

Redaktion: Christian Kopetzki, Gerhard Aigner, Erwin Bernat, Meinhild Hausreither, T homas Holzgruber, Dietmar Jahnel, Matthias Neumayr, Reinhard Resch, Hannes Schütz, Lukas Stärker, Felix Wallner, Johannes Zahrl

2 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 58,– Jahresabonnement 2013, 6 Hefte + Sonderheft inkl.Versand im Inland EUR 145,– Einzelheft 2014 EUR 29,–

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ÖFFENTLICHES RECHT]

AVG – Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1. Teilband: §§ 1 – 36a 2. Ausgabe Autoren: Hengstschläger · Leeb Der 5-bändige AVG-Kommentar wird sukzessive überarbeitet und auf das neue Rechtsschutzsystem im Verwaltungsverfahren umgestellt. Gestartet wird mit Band 1 (§§ 1–36a AVG), der in gewohnter Präzision und auf höchstem Niveau mit folgenden Inhalten aufwartet: • Stand der Rechtslage zum 1. 1. 2014 • tiefgehende Kommentierung komplett aktualisiert, angepasst an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit:

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» was ist neu, was bleibt gleich? » veränderte Rechtszüge? » Anwendbarkeit AVG/VwGVG? • Querverweise insbesondere auf das VwGVG und umgekehrt zeigen den Weg • seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung und Literatur akribisch aufgearbeitet

Die Autoren: Dr. Johannes Hengstschläger ist em. Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz und Ersatzmitglied des VfGH. Dr. David Leeb ist Universitätsprofessor an der Johannes Kepler Universität Linz und Autor verschiedener Publikationen.

2. Ausgabe 2014. Ca. 400 Seiten. Geb. Ca. EUR 82,– Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt! ISBN 978-3-214-03391-0 Online-Version: www.manz.at/avg

UG – Universitätsgesetz 2002 3. Auf lage Autorin: Per thold-Stoitzner Das UG 2002 wurde seit der Vorauflage dieser MANZ Sonderausgabe 12 Mal novelliert! Inhaltlich hat sich ua Folgendes geändert: • Neue Studienbeitragsregelung nach Aufhebung der Bestimmung durch den VfGH • Neuregelung der Struktur der Universitätsfinanzierung • Studienrechtliche Anpassung an die neue Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung • Möglichkeit der Vereinigung von Universitäten und Schaffung von Medizinischen Fakultäten

Jetzt bringen wir Sie mit der 3. Auflage auf den neuesten Stand mit • dem Gesetzestext idF BGBl I 2013/176 – Rechtslage zum 1. 1. 2014, • den relevanten Materialien, • erläuternden Anmerkungen mit ausgewählter Literatur und Judikatur.

Die Autorin: ao Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner ist Studienprogrammleiterin und Vizedekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und lehrt dort Öffentliches Recht.

3. Auflage 2014. XXII, 426 Seiten. Br. EUR 69,– ISBN 978-3-214-09091-3

DSG – Datenschutzgesetz 2. Auf lage Autoren: Pollirer · Weiss · Knyrim Die handliche Ausgabe zum Datenschutzrecht: • DSG aktuell – auf dem topaktuellen Stand • informativ – mit präzis erläuternder Kommentierung, inkl Materialien • handlich – zum Mitnehmen und raschen Nachschlagen

Mit folgenden Neuerungen durch die: • Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 Die neue Datenschutzbehörde – Zusammensetzung, Bestellung und Kompetenzen • DSG-Novelle 2013 Herbeiführung der vom EuGH 2012 geforderten „völligen Unabhängigkeit“ der Datenschutzbehörde durch Auf lösung der Datenschutzkommission • DSG-Novelle 2014

Die Autoren: KommR. Prof. Hans-Jürgen Pollirer ist Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH, Bundesspartenobmann der WKÖ und OCG-Vizepräsident; Hofrat Dr. Ernst M. Weiss ist Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim ist Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte und Spezialist auf dem Gebiet des Datenschutzrechts.

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2. Auflage 2014. XVI, 250 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-13404-4

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[ÖFFENTLICHES RECHT

ELGA-Handbuch Die Elektronische Gesundheitsakte Autoren: Auer · Milisits · Reimer Für alle beruflich, ob im medizinischen oder rechtlichen Bereich, damit Befassten und interessierte „ELGA-Teilnehmer“ (Patienten u.a.m.):

2014. Ca. XX, 130 Seiten. Br. Ca. EUR 34,– ISBN 978-3-214-00734-8

• Praxisbeispiele: häufige Lebenssituationen wie der Unfall im Kindergarten, der Sturz eines betagten Menschen etc.: Wer kann/ darf/muss im Fall der Fälle in ELGA Einsicht nehmen oder Einträge machen? Wer kann wie seine persönlichen Daten schützen?

• ELGA für die betroffenen (Berufs-)Gruppen: die wichtigsten Fragen für » Ärzte » Apotheker » Krankenanstalten » Pflegeeinrichtungen » Patienten • rechtlicher Hintergrund: » gestaffeltes Inkrafttreten » Rechte der ELGA-Teilnehmer (Datenschutz!) » Rechtsschutz, Haftung, Sanktionen

Die Autoren: Dr. Clemens-Martin Auer, Sektionschef im BM für Gesundheit. Dr. Carina Milisits, BM für Gesundheit. Dr. Sebastian Reimer, Intelligent Law&Internet Applications.

Kommentar zu EUV und AEUV mit 168. – 175. Lieferung Herausgeber: Mayer · Stöger

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Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 175. Lfg. 2014. 4030 Seiten. EUR 348,– ISBN 978-3-214-15320-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/euv-aeuv

Zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis bündeln ihre Kompetenz und liefern Schritt für Schritt das umfassendste Werk zu den EU-Verträgen am österreichischen Markt. Die Lieferungen 168 – 175 beinhalten: • Der Europäische Rat, Art 15 EUV • Die Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union, Art 47 EUV • Regelungen zur gemeinsamen Sicherheitspolitik, Art 67 – 72 AEUV • Staatliche Beihilfen, Art 107 – 109 AEUV

• Das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“, Art 289 AEUV • Abgeleitete Rechtssetzung durch die Kommission, Art 290, 291 AEUV • Empfehlungen des Rates, Art 292 AEUV • Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten, Art 335 AEUV • Das Beamtenstatut und die Beschäftigungsbedingungen für die übrigen Bediensteten der Europäischen Union, Art 336 AEUV

Die Autoren: Dr. Rudolf Feik, Mag. Andreas Huber-Kowald, LL.M., Priv.-Doz. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Dr. Franz Merli, MMag. Gregor Schusterschitz, Dr. Franz Philipp Sutter, Mag. Evelyn Waldherr, MAES.

Handbuch Kunstrecht Herausgeber: Pfeffer · Rauter

Erscheint im Februar 2014. Ca. XXXVI, 288 Seiten. Geb. Ca. EUR 59,– ISBN 978-3-214-03585-3

Im Umgang mit Kunst stellen sich viele rechtliche Fragen, die insbesondere das Urheberrecht, den Kulturgüterschutz und das Restitutionsrecht betreffen. Auch ohne breites bürgerlich-rechtliches Fundament kommt das „Kunstrecht“ nicht aus, sei es bei Berührungen mit dem Vertragsrecht oder bei Fragen der Haftung. Genau auf diesen Bereichen liegt der Schwerpunkt dieses Handbuchs. Auch einzelne Fragen des Strafrechts, des Steuerrechts oder des Verfassungsrechts werden nicht ausgespart.

Allen im Kunstbereich tätigen Personen (Kunstschaffenden, Sammlern, Ausstellern, Händlern, Versicherern, etc) soll dieses Handbuch mit Fokus Bildende Kunst einen fundierten Überblick für die tägliche Praxis geben und für den im Kunstbereich tätigen Juristen im Vorfeld der oft schwer zugänglichen Spezialliteratur einen raschen Zugang zum Kunstrecht ermöglichen.

Die Herausgeber: Dr. Alexandra Pfeffer ist als Juristin in einem Sachverständigenbüro tätig, betreibt nebenbei den Kunst-Blog www.in-arcadia-ego.at, hält Vorträge zum Kunstrecht und schreibt ihre Kunstgeschichte-Dissertation an der Universität Wien. Dr. Roman Alexander Rauter ist Konzipient und Habilitand am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.

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ÖFFENTLICHES RECHT]

WRG – Wasserrechtsgesetz Jetzt erhältlich!

Autor: Oberleitner Das WRG auf dem Stand 1. 1. 2014 Der neue, handliche Taschenkommentar zum WRG ist Ihr unentbehrlicher Begleiter für den komplexen wasserrechtlichen Arbeitsalltag, für den Verhandlungssaal ebenso wie für die – in der Natur (der Sache) gelegene – Arbeit vor Ort.

Mit auf Judikatur und Gesetzesmaterialien beruhenden erläuternden Anmerkungen zum Stichtag 1. 1. 2014, mit allen Änderungen durch das • Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013 (Industrieemissions-Richtlinie) • Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Umwelt, Abfall, Wasser (in Kraft seit 1. 1. 2014).

Der Autor: MR Dr. Franz Oberleitner war mehr als 20 Jahre im BMLFUW für Legistik und Vollziehung im Wasserrecht zuständig und ist seit der 1. Auf lage Autor des bewährten MANZ-Kommentars zum WRG.

2013. XXIV, 400 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-06568-3

Standort-, Gemeinde- und Regionalentwicklung Schriftenreihe RFG Band 04/2013 Autor: Mathis Instrumente und Standards einer erfolgreichen Standort- und Wirtschaftsentwicklung für Länder, Regionen und Kommunen Der ländliche Raum steht vor der Herausforderung, seine Standortattraktivität für Bürger, Wirtschaft, Bildung, Kultur etc zu erhalten, insb Lebens- und Wohnraum sowie Arbeitsplätze in zumutbarer Entfernung zu sichern, um Leistungsträger und junge Familien zu halten. Wirtschaftlicher Wohlstand und eine nachhaltige Entwicklung unserer

Länder, Gemeinden und Regionen sind nicht Zufall, sondern das Resultat gezielter und professioneller Arbeit. Dieser Band unterstützt dabei mit folgenden Themen: • professionelles Standortmanagement statt laufender Anlasspolitik, • Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum als zentraler Erfolgsfaktor, • Stärken- und Chancenpotentiale erkennen und umsetzen, • mit Studie zur Nachhaltigkeit von endogenen, regional verankerten Unternehmen.

2013. 70 Seiten. EUR 16,80 ISBN 978-3-214-14520-0

Der Autor: Dipl.-Ing. Dr. Gerald Mathis ist Vorstand des ISK Instituts für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung in Dornbirn.

Umweltrecht für Gemeinden 2. Auf lage, Schriftenreihe RFG Band 05-06/2013 Autoren: Kerschner · Wagner · Weiß Umweltrecht kompakt und verständlich für die tägliche Gemeinde-Arbeit Gemeinden kommen ständig mit dem Umweltrecht in Berührung – sei es als Verordnungsgeber in der örtlichen Raumplanung, als Baubehörde 1. und 2. Instanz, als Betreiber von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen oder bei der allgemeinen Müllabfuhr. Dieser Schriftenreihen-Band präsentiert übersichtlich alle wesentlichen Materien

des Umweltrechts auf einen Blick: Naturschutzrecht, Baurecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Anlagen- und Altlastenrecht, Planungsrecht, Bergrecht, Betriebsanlagenrecht, privates Nachbarrecht ua. Die komplexen Regelwerke und Verfahren sind Schritt für Schritt für die tägliche Gemeinde-Arbeit erklärt. Plus: Zahlreiche Fallbeispiele erleichtern die konkrete Umsetzung in der Praxis!

2013. 124 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-14521-7

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Univ.-Prof. Dr. Erika M. Wagner und Sen. Sc. Dr. Rainer Weiß vom Institut für Umweltrecht der Johannes Kepler Universität Linz.

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[ÖFFENTLICHES RECHT · STR AFRECHT

Fremdenpolizei- und Asylrecht

Vorankündigung

Herausgeber: Schrefler-König · Szymanski

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 1. GL erscheint im März 2014. 1.200 Seiten. Ca. EUR 200,– Subskriptionspreis bis 28.2.2014 ca. EUR 160,– ISBN 978-3-214-14459-3

Rechtzeitig zum Wirksamwerden der neuen Strukturen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (BVwG und LVwG) und des Fremdenrechts (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) erscheint dieser wichtige Arbeitsbehelf für die Lösung von Rechtsfragen in dem eingriffsintensiven Rechtsbereich des Asyl- und Fremdenrechts. Diese Loseblattausgabe ersetzt die bisherigen Juridica-Loseblattwerke zum Fremdenpolizei-

und Asylrecht. Das Werk erläutert in Form von Gesetzeskommentierungen und Hinweisen auf weiterhin anwendbare Judikatur die zentralen Verfahrensnormen und Materiengesetze in der Fassung des FNG, des FNG-AnpassungsG und des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes. Hinzu kommen die einschlägigen EU-Normen.

Die Herausgeber: Dr. Alexandra Schref ler-König, Richterin des BVwG und Dr. Wolf Szymanski, Sektionschef des BMI i. R. Die Autoren: MMag. Simone Böckmann-Winkler, Dr. Harald Lipphart-Kirchmeir, DDr. Verena Ornezeder, Mag. Christian Schmalzl.

StPO – Ergänzungsheft 2014 11. Auf lage Autor: Fabrizy Das Ergänzungsheft 2014 zur 11. Auflage des StPO-Kurzkommentars beinhaltet die Novellen aufgrund der Bundesgesetze BGBl I 2011/43 (Wahlrechtsänderungsgesetz 2011), I 2011/67, I 2011/103, I 2012/29, I 2012/35 (2. Stabilitätsgesetz 2012), I 2012/50 (Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz), I 2012/61 (Korruptionsstrafrechtsänderungs-

2014. 52 Seiten. EUR 9,80 ISBN 978-3-214-02361-4 Fabrizy, StPO, 11. Auflage mit Ergänzungsheft 2014: EUR 164,– ISBN 978-3-214-02362-1

gesetz 2012), I 2013/2, I 2013/27, I 2013/83 (DSG-Novelle 2014), I 2013/116 (Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013) und I 2013/195 (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013). Der beliebte Begleiter im Strafprozess ist damit auf dem aktuellen Stand und wieder topfit für den Einsatz in der Praxis!

Der Autor: Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator in der Generalprokuratur beim OGH iR und Autor des in der 11. Auf lage erschienenen Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch sowie Kommentator im Wiener Kommentar zum StGB.

StVG – Strafvollzugsgesetz 3. Auf lage Autor: Drexler

3. Auflage 2014. XVIII, 526 Seiten. Ln. EUR 138,– ISBN 978-3-214-13682-6

Der Top-Kommentar zum Strafvollzugsrecht jetzt in Neuauflage! Die letzten Novellen zum StVG führten zu entscheidenden Veränderungen im Bereich des Rechtsschutzes. So tritt anstelle der Vollzugskommissionen die Volksanwaltschaft und das Beschwerdewesen wurde der ordentlichen Gerichtsbarkeit überantwortet. Was erwartet Sie in der 3. Auflage? • Aktualisierung aller Rechtsvorschriften am topaktuellen Stand 1.1.2014, • Literatur und höchstgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt bis Juli 2013.

In bewährter Weise erleichtert der um wichtige strafvollzugsrelevante Vorschriften erweiterte Anhang Auslegung und Anwendung des StVG. Die ausführliche und praxisnahe Darstellung aller relevanten Fragen, Probleme und Kontroversen zum Thema machen dieses Werk für beruflich mit dem Strafvollzug Beschäftigte zu einem unverzichtbaren Begleiter im Arbeitsalltag.

Der Autor: Dr. Karl Drexler ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz und ehemaliger Leiter der Vollzugsdirektion.

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STR AFRECHT · STEUERRECHT]

Korruption und Amtsmissbrauch 6. Auf lage Autoren: Marek · Jerabek Die aktuelle 6. Auflage gibt in gewohnter Weise einen umfassenden Überblick über Inhalt und Auslegung der wesentlichen Strafbestimmungen gegen Korruption und Verletzung der Amtspflichten. DAS Standardwerk präsentiert prägnant und kompetent

• den neuesten Stand der Rechtsprechung des OGH, • die Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit hinsichtlich der §§ 302 bis 309 StGB, • vertiefende Erwägungen zum „Anfüttern“ und zur „Ungebührlichkeit“ von Vorteilen • sowie wichtige neue Fälle aus der Praxis.

Die Autoren: Mag. Eva Marek ist Hofrätin am OGH. Dr. Robert Jerabek ist Mitglied der Rechtsschutzkommission für das BAK, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ und war Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH.

6. Auflage 2013. VI, 140 Seiten. Br. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-03873-1

FinStrG – Finanzstrafgesetz mit 1.–19. Lieferung Herausgeber: Tanner t · Kotschnigg Mit verstärktem Herausgeber- und Autorenteam aus Beratung & Finanz wird der Standardkommentar zum Finanzstrafgesetz jetzt im praktischen Faszikelheftchen-Format neu aufgelegt. Schwerpunkt der Lieferungen 1 bis 19 bildet eine umfassende Kommentierung von mehr

als 30 Bestimmungen großteils aus dem I. Haupststück, ua des § 33 FinStrG (Abgabenhinterziehung) auf weit mehr als 200 Seiten! Sukzessive erfolgende Ergänzungslieferungen komplettieren das Werk zügig.

Die Herausgeber: Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater mit Spezialisierung auf Fragen der finanzstrafrechtlichen Beratung und Verteidigung, Autor zahlreicher Fachpublikationen. Dr. Richard Tannert, Richter des Bundesfinanzgerichts.

Faszikelwerk in 2 Mappen. inkl. 1.–19. Lfg. 2013. Ca. 750 Seiten. EUR 189,– ISBN 978-3-214-12593-6 Paketpreis inkl. Tannert, FinStrG: EUR 328,– ISBN 978-3-214-12594-3

Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen Herausgeberin: Ehrke-Rabel Bescheidbeschwerde, Revision, Bundesfinanzgericht, Maßnahmenbeschwerde… Die neue Finanzgerichtsbarkeit brachte am 1.1.2014 nicht nur zahlreiche neue Begriffe mit sich; sie regelt das Verfahren in Abgabensachen grundlegend neu. Mit diesem Praxishandbuch behalten Sie den Überblick in allen Instanzen: • Strukturierte Darstellung jeder einzelnen Verfahrensstufe

» Einbringung des Rechtsmittels und Verfahren vor der Abgabenbehörde » Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht » Revisionsverfahren beim VwGH » Nachträgliche Änderung von Bescheiden und Erkenntnissen • mit vielen praxisrelevanten Hinweisen und Beispielen • Kurzüberblick am Beginn jedes Kapitels • zahlreiche Hinweise zu weiterführender Judikatur und Literatur

2013. XXIV, 184 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07081-6

Die Herausgeberin: Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Universität Graz, lehrt und forscht ebendort.

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[ZIVILRECHT

Gerichtsgebühren – Tabellen und Muster 2014 16. Auf lage, Stand: Jänner 2014 Autoren: Dokalik · Pötscher Die Ausgabe enthält die Tabellen der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie Vollzugsgebühren und Vergütungen der Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus beinhaltet sie ein Muster für die Berechnung der Vergütung der Gerichtsvollzieher bei Teilzahlungen.

2014. 84 Seiten. Br. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-03752-9

NEU in der 16. Auflage: • BudgetbegleitG 2012 • 2. StabilitätsG 2012

• Grundbuchsgebührennovelle • KindNamRÄG 2013 • Verwaltungsgerichtsbarkeits-AnpassungsG – Justiz • Grundbuchsgebührenverordnung Alle wichtigen Beträge und Bemessungsgrundlagen sind übersichtlich dargestellt und sofort griffbereit.

Die Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, stv. Abteilungsleiter im BMJ; Regierungsrat Josef Pötscher, Amtsdirektor des LG Linz i.R.

Notariatsordnung Textausgabe, Stand 1. 1. 2014 Autor: Knechtel

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2014. II, 136 Seiten. Br. EUR 22,80 ISBN 978-3-214-01088-1 Online-Version: www.manz.at/no

Die Textausgabe zur Notariatsordnung auf aktuellem Stand! Die Ausgabe enthält den Text der NO in der Fassung des BRÄG 2013 und des Verwaltungsgerichtsbarkeits-AnpassungsG – Justiz. Die Neuerungen betreffen insb die • Umsetzung des EuGH-Urteils vom 24.5.2011, Rs C-53/08, zum Staatsangehörigkeitsvorbehalt • Anpassung der Notariatsordnung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

• Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts • Erweiterung der Beurkundungsbefugnisse der Notare nach § 89a NO • Verpflichtung des notariellen Amtsnachfolgers zur Übernahme bestimmter Urkunden und Verzeichnisse seines Amtsvorgängers • Bestellung von Dauersubstituten • Umsetzung der „40+9 FATF-Empfehlungen“ zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der Autor: Dr. Gerhard Knechtel, LL.M., Notar-Partner bei Graf & Partner in Frohnleiten.

Insolvenzgesetze mit 50. – 52. Lieferung Herausgeber: Konecny

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Faszikelwerk in 4 Mappen inkl. 52. Lfg. 2013. EUR 328,– ISBN 978-3-214-12109-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/insolvg

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„Konecny“ ist unentbehrlich für alle, die mit Insolvenzen befasst sind und bietet ausführliche Kommentierung aus der Praxis für die Praxis. Mit den Lieferungen 50 bis 52 wird der Kommentar um folgende Bestimmungen ergänzt:

• §§ 123–123b (bearbeitet von Senoner) • Art 16–20 EuInsVO (bearbeitet von Klauser/ Pogacar) • Art 21–26 (bearbeitet Klauser/Pogacar) Die EuInsVO liegt nun zur Gänze kommentiert vor.

Die Autoren: Dr. Erwin Senoner, Rechtsanwalt in Wien; Dr. Alexander Klauser, Rechtsanwalt in Wien; MMag. Barbara Pogacar, Rechtsanwältin in Baden.

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ZIVILRECHT]

Schadenersatz und Prozessführung Grundlagen und System einer Haftung von Prozessparteien Autor: Fidler Prozessführung ist nicht frei von schadensrechtlicher Verantwortung. Das Buch bietet erstmals eine umfassende monographische Untersuchung betreffend folgender Schwerpunkte: • Historische Grundlagen von Sanktionen gegen verpönte Prozessführung • Möglicher Einfluss des Kostenrechts der ZPO auf Schadenersatzansprüche

• Untersuchung der wichtigsten Haftungsgründe wegen Prozessführung • Haftung bei außergerichtlicher Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung • Zurechnung des Verhaltens von beruflichen Parteienvertretern

Der Autor: Dr. Philipp Fidler ist Assistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien und war wissenschaftlicher Mitarbeiter am OGH. Er ist Autor von zahlreichen Beiträgen in einschlägigen Fachzeitschriften und Vortragender an verschiedenen Institutionen.

2014. LVI, 360 Seiten. Br. EUR 79,– ISBN 978-3-214-03788-8

Bonitätsprüfung im Verbraucherkreditrecht Kreditwürdigkeit, Warnpflicht und Sanktionen bei Pflichtverletzung im österreichischen und deutschen Recht Autorin: Heinrich Bei der Verabschiedung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG hat kaum ein Themenkomplex so kontroverse Stellungnahmen hervorgerufen wie das Prinzip der verantwortungsvollen Kreditvergabe. Zentrale Ausprägung dieses Prinzips, das im Laufe der Entstehungsgeschichte der Richtlinie zwar zurückgedrängt, aber nie aufgegeben wurde, ist die Verpflichtung des Kreditgebers zur Bonitätsprüfung. Sowohl die (vollharmonisierende) Richtlinie selbst als auch die österreichischen und deutschen Umsetzungsvorschriften enthalten jedoch keinerlei konkrete

Aussagen über die Ausgestaltung der Verpflichtung zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie über die Konsequenzen einer Pflichtverletzung durch den Kreditgeber. Diese Arbeit soll die vagen Vorgaben auf dogmatisch fundierte Weise konkretisieren. Dabei wird nicht nur den Grundsätzen sowie der Systematik der europäischen und nationalen Rechtsordnungen, sondern, vor dem Hintergrund, dass ein Massengeschäft betroffen ist, auch der praktischen Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Lösungen ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Award of Excellence des BM WF 2013

2014. Ca. XXVI, 236 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-00787-4

Die Autorin: Dr. Elke Heinrich ist wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland mit 28. Ergänzungslieferung Autor: Vatter Alles zu internationalen Beglaubigungsregelungen in drei Mappen. Neu mit der 28. Ergänzungslieferung: • Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilund Handelssachen • Konsularbeglaubigungsgesetz • Änderungen bei Vertragsstaaten

Alle Informationen rasch auffindbar: • Beglaubigungsverträge und Rechtshilfeabkommen Österreichs – länderweise von A bis Z auf bereitet • Haager Beglaubigungsabkommen • Europäisches Beglaubigungsabkommen

Der Autor: Regierungsrat Amtsdirektor Wolfgang Vatter war Vorsteher der Geschäftsstelle beim Landesgericht Wiener Neustadt und viele Jahre mit der Beglaubigung von Urkunden im Auslandsverkehr befasst.

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Loseblattwerk in 3 Mappen inkl 28. Erg.-Lfg. 2013. EUR 178,– ISBN 978-3-214-10660-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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[ZIVILRECHT

Österreichische Gesetze mit 60. Ergänzungslieferung Herausgeber: Schauer

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 60. Erg.-Lfg. 2013. EUR 148,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 2 Erg.-Lfg. EUR 88,– ISBN 978-3-214-10112-1

Der „Bydlinski“ enthält 150 Rechtsquellen des Zivil-, Unternehmens-, Straf-, Verfahrens-, Berufs- und Kostenrechts. Sie haben damit • alle notwendigen Gesetze im Griff • dank sorgfältiger redaktioneller Betreuung stets den Überblick • durch regelmäßige Aktualisierungen immer den neuesten Stand Die 60. Ergänzungslieferung bringt die Textsammlung auf den Stand 1. 9. 2013 und berücksichtigt ua folgende Gesetze:

• • • • • • • • • •

ZahlungsverzugsG Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2013 Adoptionsrechts-ÄnderungsG 2013 Schiedsrechts-ÄnderungsG 2013 ErwachsenenschutzG Gesellschaftsrechts-ÄnderungsG 2013 Berufsrechts-ÄnderungsG 2013 UWG-Novelle 2014 Urheberrechts-Novelle 2013 Verwaltungsgerichtsbarkeits-AusführungsG 2013

Der Herausgeber: Seit der 32. Ergänzungslieferung herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

Die Rekodifikation des Privatrechts in Zentral- und Osteuropa zwischen Reformbedarf und Tradition Herausgeber: Welser Das Buch enthält die Vorträge namhafter Rechtswissenschafter aus dem zentral- und osteuropäischen Raum, die im Rahmen der Sondertagung „Die Rekodifikation des Privatrechts in Zentral- und Osteuropa zwischen Reformbedarf und Tradition“ in Arad (13. und 14. September 2012) anlässlich des 5-jährigen Bestehens der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Pri2013. X, 164 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-05647-6

vatrechtsreform gehalten wurden, aber auch weitere Beiträge, die von bekannten Zivilrechtsprofessoren aus Anlass dieser Tagung verfasst worden sind. Sie alle behandeln die Bedeutung des ABGB für Europa, vor allem für die aktuellen Entwicklungen im europäischen Zivilrecht, besonders für die Rechtsordnungen Zentral- und Osteuropas.

Der Herausgeber: em. o. Univ.-Prof. DDr. h.c. Dr. Rudolf Welser, Leiter der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an der Universität Wien.

Neuere Privatrechtsentwicklungen in Österreich und in der Türkei Herausgeber: Welser Das Buch enthält Vorträge namhafter Rechtswissenschafter aus der Türkei und Österreich der Jubiläumstagung der Forschungsstelle (2007 – 2012), die im Rahmen der Österreichisch-Türkischen Juristenwoche „Neuere Privatrechtsentwicklungen in Österreich und in der Türkei“ in Istanbul (4. und 5. Oktober 2012) anlässlich des 5-jährigen Bestehens

2013. X, 166 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-00753-9

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der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform gehalten wurden. Sie zeigen neuere Entwicklungen in den beiden Ländern auf und geben einen Überblick über verschiedene Reformbestrebungen.

Der Herausgeber: em. o. Univ.-Prof. DDr. h.c. Dr. Rudolf Welser, Leiter der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an der Universität Wien.

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WIRTSCHAFTSRECHT]

GmbHG Herausgeber: Torggler U. Neu bei MANZ: GmbH-Gesetz kurz gefasst! Die GmbH ist die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform und somit für die Praxis im Wirtschaftsrecht von zentraler Bedeutung.

Der neue Kurzkommentar bei MANZ trägt dieser Bedeutung Rechnung und bietet das gesamte GmbH-Gesetz – handlich und übersichtlich: • Mit GesRÄG 2013, • aktueller Judikatur und Literatur sowie • mit hochkarätigem Autorenteam.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. ist Professor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und Autor zahlreicher unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Publikationen.

Erscheint im Frühling 2014. Ca. 700 Seiten. Geb. Ca. EUR 160,– ISBN 978-3-214-02854-1

Austrian Yearbook on International Arbitration 2014 Herausgeber: Klausegger · Klein · Kremslehner · Petsche · Pit kowitz · Power · Welser · Zeiler The Austrian Arbitration Yearbook is a collection of articles on domestic and international arbitration by leading Austrian practitioners. Some of the articles in the Yearbook analyze the implications of the most significant legislative changes in Austria and also compare these with other arbitral regimes elsewhere in Europe and abroad.

The Yearbook covers a number of areas of both topical and enduring importance which are likely to be of relevance to academics, practitioners or persons who may become involved in arbitration in Austria or in any other place.

Die Herausgeber: The Authors are all experts in Austrian Arbitration Law.

Erscheint im Februar 2014. Ca. 300 Seiten. Geb. Ca. EUR 75,– ISBN 978-3-214-00774-4

Sanktionen bei Marktmissbrauch Marktmanipulation, Insiderhandel und Ad-hoc-Publizität Autor: Thaler Das Werk enthält eine systematische Aufarbeitung sämtlicher Sanktionen öffentlichrechtlicher (aufsichts-, verwaltungsstraf- und strafrechtlicher) Natur, die bei Verstößen gegen die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften des Verbots der Marktmanipulation und des Missbrauchs einer Insider-Information oder bei Nichterfüllung der Ad-hoc-Publizitätspflicht zur Verfügung stehen.

• Haben die Sanktionen effektive, verhältnismäßige und abschreckende Wirkung? • Gibt es kritische Fragen im Zusammenhang mit den einzelnen Sanktionen? • Bestehen Kollisionen mit verfassungsrechtlichen Grundprinzipien? • Besteht aktueller Handlungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber?

Der Autor: Dr. Christian Thaler ist Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien.

Runde Geburtstage im Jänner/Februar

• Nikolaus Benke • Walter Brugger • Hans G. Knitel • Helmut Nugent • Robert Rebhahn

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Erscheint im Februar 2014. Ca. 300 Seiten. Br. Ca. EUR 60,– ISBN 978-3-214-01938-9

MANZ gratuliert herzlich!

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[WIRTSCHAFTSRECHT

Österreichisches Versicherungsaufsichtsrecht 2. Auf lage Autor: Baran Die letzten Jahre waren für die Versicherungswirtschaft und die Versicherungsaufsicht alles andere als eine geruhsame Zeit: Zuerst Aufstieg der Finanzmärkte, dann Zusammenbruch des Bankensystems 2008, als Gegenmaßnahme Stärkung der Aufsichtsbehörden und in Zukunft Europäisierung des Aufsichtsrechts in größerem Umfang.

2. Auflage erscheint im Februar 2014. Ca. 170 Seiten. Br. Ca. EUR 34,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 24,– ISBN 978-3-214-03916-5

Die 2. Auflage des Leitfadens gibt einen leicht verständlichen Überblick über die Materie des Versicherungsaufsichtsrechts – über den Sinn, die Strukturen und die Besonderheiten der Versicherungsaufsicht. Der wesentliche Inhalt des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird gut lesbar mit tiefer gehenden Erläuterungen und näheren Einzelheiten dargestellt.

Der Autor: Ministerialrat i. R. Dr. Peter Baran war im Bundesministerium für Finanzen im Bereich der Versicherungsaufsicht tätig, war Vertreter Österreichs im Versicherungsausschuss der EU und ist Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Liechtensteinisches Stiftungsrecht Autor: Gasser Praxisrelevante und einfache Darstellung der wichtigsten Rechtsfragen zum alten und neuen Stiftungsrecht mit anschaulichen Beispielen aus der Rechtsprechung • Über 300 (teilweise unveröffentlichte) Entscheidungen liechtensteinischer und ausländischer Höchstgerichte zum liechtensteinischen Stiftungsrecht aus den letzten 50 Jahren sind berücksichtigt 2013. 508 Seiten. Br. EUR 76,– ISBN 978-3-214-17655-6

• Übersichtliche Gegenüberstellung der unterschiedlichen Rechtslagen für alt-und neurechtliche Stiftungen von der Urfassung 1926 bis zur Stiftungsrechtsnovelle 2008 • Weiterführende Literaturhinweise und amtliche Merkblätter

Der Autor: Dr. Johannes Gasser, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei Batliner Gasser Rechtsanwälte, Vaduz.

marken.schutz 2. Auf lage Herausgeber: Kucsko · Schumacher

2. Auflage 2013. XL, 1.188 Seiten. Geb. EUR 208,– ISBN 978-3-214-00471-2

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Die Neuauflage widmet sich in bewährter Form den Markenrechten in der komplexen Verflechtung des nationalen Markenrechts mit dem Gemeinschaftsmarkenrecht und dem Recht der Internationalen Marke – ein Kommentar von spezialisierten Praktikern aus ihrer Erfahrung geschrieben. • Mit Literatur, Rechtsprechung, • Checklisten, Tipps aus der Praxis und • Beiträgen aus angrenzenden Rechtsgebieten (wie Kartellrecht, Insolvenzrecht).

Topaktuell: Mit allen Neuerungen durch die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 (BGBl I 2013/126) – in Kraft seit 1.1.2014. Außerdem: Für den optimalen Überblick werden die bis zum Inkrafttreten der Novelle relevanten geltenden Bestimmungen angeführt sowie die notwendigen Auszüge aus der aktuellen Fassung des Patentgesetzes.

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, anerkannter IP-Rechtler und Autor zahlreicher Fachpublikationen. Dr. Christian Schumacher ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, spezialisiert auf IP-Law, unlauteren Wettbewerb und Medienrecht sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen.

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ARBEITSRECHT]

Grenzüberschreitender Betriebsübergang Arbeitsrechtliche Fragen bei grenzüberschreitenden Standortverlagerungen Autorin: Niksova Infolge der steigenden internationalen Wirtschaftsverflechtung verlagern immer mehr Unternehmen ihre Betriebsstandorte ins Ausland, um die Wettbewerbsvorteile anderer Staaten zu nutzen. Dieses Werk behandelt folgende Themenbereiche: • Tatbestandselemente des grenzüberschreitenden Betriebsübergangs • Geltungsbereich der BetriebsübergangsRL 2001/23/EG

• Arbeitskollisionsrecht • Arbeitsvertragsstatut, Tarifvertrags- und Tarifnormenstatut, Betriebsverfassungsstatut, Eingriffsnormen • Auswirkungen auf individualarbeitsrechtlicher Ebene: Mitnahmepflicht des Arbeitgebers, Folgepflicht des Arbeitnehmers • Auswirkungen auf kollektivarbeitsrechtlicher Ebene: Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen, Belegschaftsvertretung

2014. Ca. XXII, 330 Seiten. Br. Ca. EUR 59,– ISBN 978-3-214-00738-6

Die Autorin: MMag. Dr. Diana Niksova ist Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, externe Lehrbeauftragte an verschiedenen tertiären Bildungseinrichtungen.

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 147. Ergänzungslieferung Autor: Dittrich Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz • Behinderteneinstellungsgesetz

online

• Arbeitsmarktservicegesetz • Urlaubsgesetz • Berufsausbildungsgesetz, ua

Der Autor: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 147. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14372-5 Online-Version: www.manz.at/arbr

ASVG – Allgemeine Sozialversicherung mit 121. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner Das ASVG (Erster Teil) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2013/67 (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 – SRÄG 2013) • BGBl I 2013/81 (Gesundheitsreformgesetz 2013) • BGBl I 2013/86 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013) • BGBl I 2013/87 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung)

• BGBl I 2013/130 (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) • BGBl I 2013/137 • BGBl I 2013/138 (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013) • BGBl I 2013/139 (2. SozialversicherungsÄnderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013) • BGBl I 2013/187

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jä n ne r / F eb r u a r 2 014

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 121. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14140-0

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[ARBEITSRECHT

Der SV-Komm mit Lieferungen 68 – 83 Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil

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„Ein Eckstein der sozialrechtlichen Literatur!“ JUS Extra

Die Lieferungen 68 – 83 umfassen ua die für die Praxis wichtigen Kommentierungen: • des Dienstgeberbegriffs (§§ 35 f), • des Entgeltbegriffs (§ 49), • der Verjährung, Rückforderung und Erstattung von Beiträgen (§§ 68 ff), Faszikelwerk in 3 Leinenmappen inkl. 1. – 83. Lfg. 2013. EUR 398,– ISBN 978-3-214-09523-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: sv-komm.manz.at

• der schadenersatzrechtlichen Bestimmungen (§§ 332 ff), • der Bestimmungen über die Invaliditätsbzw Berufsunfähigkeitspension und ihr Zusammenspiel mit anderen Leistungen der Sozialversicherung im Rahmen des völlig neu gestalteten Konzepts „Rehabilitation vor Pension“ (§§ 143a ff; 253 ff; 270 ff).

Die Herausgeber: Hon.-Prof., SP des VwGH iR Dr. Rudolf Müller, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, ao. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht der Universität Salzburg.

Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Bestimmung des § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG Autorin: Hutter

2014. Ca. XXVIII, 210 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-04511-1

Die Beendigungsfreiheit des Arbeitgebers stellt einen Bestandteil seiner Autonomie zur unternehmerischen Betätigung im Sinne der Gestaltung und Führung seines Unternehmens dar. Das Werk widmet sich der Reichweite des unternehmerischen Ermessens im Kontext der Auflösung von Arbeitsverhältnissen.

Im Zentrum steht die Klärung der Frage, inwiefern die unternehmerische Dispositionsfreiheit zugunsten der durch die Kündigung betroffenen Arbeitnehmerinteressen eine Einschränkung erfährt.

Die Autorin: Dr. Julia Hutter war Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien und ist derzeit Rechtsanwaltsanwärterin in Wien.

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen Band 81 Herausgeber: Tades † Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts! Band 81 mit den Entscheidungen aus 2012: • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform, • ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform, 2013. II, 394 Seiten. Ln. EUR 251,40 ISBN 978-3-214-09088-3

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• fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch Prof. Dr. Helmuth Tades †, Sektionschef im BM für Justiz iR; ab der 4. Teillieferung durch Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz, • ausführliches Jahresregister mit systematisch gegliederten Leitsätzen, einem Verzeichnis der berührten Gesetzesstellen und einer Übersicht über die Aktenzeichen.

Herausgeber: Prof. Dr. Helmuth Tades war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz; Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz.

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STUDIUM UND PR A XIS]

Gesammelte Prüfungsfälle Verfassungs- und Verwaltungsrecht Herausgeber: Storr · Lindermuth · Pirstner-Ebner Das Lösen von Fällen ist die Hauptaufgabe von Juristen und gilt als „große Hürde“ im Studium. In diesem Skriptum werden die in den Sachverhalten dargestellten Probleme Schritt für Schritt abgearbeitet: • Original-Prüfungsfälle der letzten 5 Jahre, auf neuesten Stand gebracht – inklusive aller Auswirkungen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit! • Samt ausführlichen Musterlösungen mit

allen „Knackpunkten“ und allgemeinen Prüfungshinweisen. • Plus: 15 übersichtliche Prüfungsschemata (Erkenntnisbeschwerde, Gesetzesprüfung, Bescheidbeschwerde uvm) sowie Hinweise zur Prüfungsvorbereitung und Tipps zur Falllösung! Die Fälle sind so gewählt, dass sie für das betreffende Gebiet möglichst viele typische Sachprobleme aufwerfen und somit eine umfassende Prüfungsvorbereitung ermöglichen.

2014. XIV, 176 Seiten. Br. EUR 28,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 22,80 ISBN 978-3-214-08580-3

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr lehrt an der Universität Graz und ist Vizedekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Mag. Philipp Lindermuth, I.I.LL.M. ist verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof. Dr. Renate Pirstner-Ebner ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Graz.

Grundzüge des Privatrechts samt Beiheft Fälle und Fragen zum Privatrecht 9. Auf lage Autor: Bydlinski Dieses Buch bietet eine übersichtliche, mit zahlreichen Beispielen erläuterte, integrierte Einführung in die Gebiete Zivilrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht sowie Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Grundfragen der Rechtsdurchsetzung (Prozess, Exekution, Insolvenz) kommen ebenso

zur Sprache wie Zentralprobleme internationaler Privatrechtsbeziehungen. Im Paket mit dem Beiheft „Fälle und Fragen zum Privatrecht“ eine bewährte Prüfungsvorbereitung! Mit Hörerschein für Studierende im Paket: Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-14924-6

Der Autor: o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski lehrt am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz.

9. Auflage erscheint im Februar 2014. Ca. XIX, 460 Seiten. Br. Ca. EUR 46,– ISBN 978-3-214-14922-2 Beiheft: Ca. VI, 172 Seiten. Br. Ca. EUR 22,80 ISBN 978-3-214-14923-9

Übungsbuch Römisches Schuldrecht 8. Auf lage Autoren: Benke · Meissel Zielsetzung dieses Buches ist es, Studienbeginnern, die auf die Auseinandersetzung mit dem geltenden Recht vorbereitet werden sollen, grundlegende Betrachtungsweisen sowie Begriffe und systematische Zusammenhänge des Privatrechts zu vermitteln. Erläutert werden dabei folgende Bereiche: • Vertragsrecht mit eingehender Diskussion der römischen Kontrakte und der Dogmatik der Leistungsstörungen; • Bereicherungsrecht mit dem Schwerpunkt Leistungskondiktionen;

• Schadenersatzrecht mit dem Schwerpunkt Lex Aquilia. In bewährter Methode wird dem Leser anhand zahlreicher Illustrationsbeispiele und kurzer Quellenanalysen die einschlägige römische Kasuistik des Schuldrechts erschlossen. Ausführliche Register, eine übersichtliche Gliederung sowie Wiederholungsfragen und Übungsfälle machen das Werk zu einem wertvollen Arbeitsbuch, das sich auch als Repetitorium eignet.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Benke, LL.M. und Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel lehren am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien.

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jä n ne r / F eb r u a r 2 014

8. Auflage erscheint im Februar 2014. Ca. XIV, 416 Seiten. Br. Ca. EUR 43,50 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 34,80 ISBN 978-3-214-14964-2

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[ BAU EN MIET EN WOH N EN · SACHBUCH · M A NZ IN T ER N

Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht Band II. Rechtssicher bauen mit 8. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Straube ∙ Aicher Der Weg zum rechtssicheren Bauen: Bauleistung umsichtig abwickeln, Baupreise klug kalkulieren, bei Mehrkosten richtig agieren, Vereinbartes durchsetzen, durch Warnpflicht Schaden abwenden, Haftungsrisiken erkennen u.v.m.!

Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 8. Akt.-Lfg. Stand Oktober 2013. EUR 198,– ISBN 978-3-214-08847-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

8. Aktualisierungslieferung mit Überarbeitung der Kapitel • Entgeltvereinbarung und Sicherstellung

• Störung der Leistungserbringung, Verzug, Vertragsstrafe • Warnpflicht • Übernahme • Vertragsbeendigung • Haftung gegenüber Dritten • Durchsetzung • Vorvertragliche Prüf- und Auf klärungspflicht • Internationales Bauvertragsrecht – FIDIC

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Straube und Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher arbeiten zusammen mit einem Autorenteam aus der Baubranche, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Richtern.

Betreuung daheim Schritt für Schritt zur legalen Pflege 2. Auf lage Autoren: Schön ∙ Sperlich ∙ Neumann ∙ Somlyay

Auch als E-Book erhält lich!

2. Auflage erscheint im Februar 2014. Ca. 260 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN Buch: 978-3-214-05834-0 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-05835-7 ISBN ePub: 978-3-214-05836-4

Legal und leistbar zur Betreuung daheim! Die Nachfrage nach f lexiblen Betreuungsleistungen für ältere oder hilfsbedürftige Menschen wird immer größer. Dieser Ratgeber gibt einen detaillierten Überblick über alle wichtigen Themen rund um die Personenbetreuung in den eigenen vier Wänden, z.B.: • Rechte und Pflichten für Betreuer und betreute Person

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Tätigkeitsumfang der Personenbetreuer Vertragsgestaltung Anmeldung bei der Sozialversicherung Gewerbeanmeldung Sonderregelungen für ausländische Betreuer • Förderungen Mit vielen Beispielen, Tipps, Checklisten, nützlichen Adressen und Links!

Die Autoren: Dr. Rosemarie Schön ist Juristin und Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ. Dr. Elisabeth Sperlich, LL.M ist Juristin und Referentin in der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ. Dr. Thomas Neumann ist Direktor der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA). Mag. Michael Somlyay ist Jurist und Geschäftsführer des Fachverbandes der Immobilienund Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich.

30 Jahre Ewald Maurer bei MANZ Es geht nichts über treue Autoren! Ewald Maurer, Gerichtsvorsteher und Familienrichter i.R., schreibt seit 30 Jahren für MANZ. Sein Bestseller „Erben und Vererben“ erschien heuer bereits in 10. Auflage. Dieses erfreuliche Zusammentreffen feierten Autor

und Verlag mit einem kleinen Umtrunk im Verlag. Als Dankeschön gab es einen limitierten Siebdruck von Herwig Zens, der das Loos-Portal der MANZ Buchhandlung paraphrasiert.

Autor Ewald Maurer mit Christopher Dietz (l.) und Markus Schrom (r., beide MANZ)

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EMPFEHLENSWERTES · MANZ INTERN]

Literaturempfehlungen der Buchhandlung Thinking in New Boxes

Advokatenordnung 1648

A New Paradigm for Business Creativity

ein Beitrag zur Geschichte der österreichischen Rechtsanwaltschaft

Autoren: Brabandere, Luc de; Iny, Alan

Competition Law in Central and Eastern Europe A practical guide

Autoren: Neschwara, C hristian; Pauser, Josef

Autoren: Stawicki, Aleksander; Rudomino, Vassily; Babic, Boris

A revolutionary process for sustainable creativity from two strategic innovation experts from The Boston Consulting Group (BCG). To make sense of the world, we all rely on assumptions, on models – on what Luc de Brabandere and Alan Iny call „boxes.“ If we are unaware of our boxes, they can blind us to risks and opportunities. This innovative book challenges everything you thought you knew about business creativity. This book isn’t a simpleminded checklist. This is Thinking in New Boxes.

Eine in Vergessenheit geratene historische Quelle ist wieder zugänglich. Neben einer Einleitung zum Standes- und Berufsrecht der österreichischen Rechtsanwaltschaft des 17. und 18. Jahrhunderts enthält das Werk erstmals eine Edition der Advokatenordnung 1648 und weiterer verwandter Quellen. Die Advokatenordnung 1648 umfasst eine erste länderübergreifende Normierung des Standes- und Berufsrechts für österreichische Rechtsanwälte.

Even though the development of competition law in the countries of the former Eastern bloc has been based to a significant extent on arrangements existing in the European Union – numerous substantial differences remain both in regulatory regimes and in ongoing practice among the various countries. This first-ever practical survey of competition law in this region describes applicable regimes in sixteen of these countries, with additional country chapters on Austria and Turkey.

Random House. 2013. 352 Seiten. EUR 29,90 ISBN 978-0-8129-9295-3

Verlag Österreich. 2013. CXXIV, 10 Seiten. EUR 44,00 ISBN 978-3-7046-6565-2

Kluwer Law International. 2013. 584 Seiten. EUR 192,50 ISBN 978-90-411-4122-4

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

MANZ-Kunden-Event 2013 Bereits zum zehnten Mal lud das Vertriebsteam von MANZ am 26. November über einhundert treue MANZ-Kunden in die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 ein. Vor dem vorweihnachtlichen Umtrunk in der Buchhandlung wurde diesmal ein echtes Highlight geboten: Die MANZ-Kunden besuchten in einer exklusiven Führung das neurenovierte Stadtpalais Liechtenstein. Anschließend stand allen Gästen Johann Kräftner, Direktor der Sammlung Liechtenstein und Autor eines demnächst erscheinenden Bildbandes über das Stadtpalais Liechtenstein, für Fragen zur Verfügung.

Gekommen waren Gäste von: Universitätsbibliothek Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Dienststellen des Bundesministerium der Justiz, Bibliothekscluster des BMWFJ, Administrative Bibliothek des Bundeskanzleramts, Oberstaatsanwaltschaft Wien, Universitätsbibliothek der WU Wien, Bibliotheken des VfGH und des VwGH, Landesgericht St. Pölten, Asylgerichtshof, Rechtsanwaltskammer, Sicherheitsakademien des BMI, Bundesministerium für Finanzen, Sozialversicherung der Bauern, namhafte Wiener Rechtsanwalts- und Wirtschaftstreuhandkanzleien, Wiener Stadtwerke, BFI Wien, AMS

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jä n ne r / F eb r u a r 2 014

Wien, AMS NÖ, Schenker & Co, Austria Institute of Technology, Finanzmarktaufsicht, Bank Gutmann, Industriellen Vereinigung, Koban Südver. Group, ARS-Seminare, Kreditschutzverband von 1870 (KSV), Interessensvertretungen u.v.m.

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[TERMINE · EMPFEHLENSWERTES · MANZ INTERN

Veranstaltungen in Kürze 06.03.2014

RdM-Nachmittag

Donnerstag

Ort: Ärztekammer Wien Veranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung / ÖÄK / Zentrum für Medizinrecht Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

Für Sie gelesen Sternthal Habsburg, Hofrat, Heuriger 2013. 148 Seiten. Zahlreiche Abbildungen, Lesebändchen. Geb. EUR 24,– ISBN 978-3-214-00721-8

„Nach Venedig, London, Paris hat Theaterwissenschaftlerin Barbara Sternthal nun Wien für eine historische und amüsant-lehrreiche Betrachtung herangezogen.“ (Benedikt Kommenda, Die Presse, 21.10.2013)

„Neuer, ungewöhnlicher Reiseführer über Wien. […] Der neue Manz-Reiseführer ‚Habsburg, Hofrat, Heuriger‘ gibt Einblick in ein Wien von Geschichten, Anekdoten und Schauplätzen insbesondere mit Bezug zu Juristischem.“ (Medianet 10/2013)

„Barbara Sternthal zeigt in ihrem Wien-Reiseführer‚ Habsburg, Hofrat, Heuriger‘ die nicht alltäglichen Seiten Wiens.“ (Kleine Zeitung, 12.10.2013)

JAP-Gewinnspiel: iPad verlost „Was bedeutet ‚JAP‘?“ war eine der Fragen, die man beim großen MANZ-Gewinnspiel für Studierende im Herbst 2013 beantworten musste. „Juristische Ausbildung & Praxisvorbereitung“ lautet selbstverständlich die richtige Lösung – das wusste auch Maryam Nadjafkhani. Sie wurde unter zahlreichen richtigen Einsendern ausgelost und darf sich über ein neues iPad freuen. Kurz vor Weih-

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nachten wurde der Preis an die glückliche Gewinnerin übergeben. Wir gratulieren herzlich!

Die Gewinnerin Maryam Nadjaf khani (r.) und MANZ-Programmbereichsleiterin für Studium & Ausbildung Christine Viski Hanka

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EMPFEHLENSWERTES]

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Hafner · Kumin · Weiss (Hrsg) Recht der Europäischen Union 2013. XLVI, 378 Seiten. Br. EUR 43,50 ISBN 978-3-214-00557-3 Mit Hörerschein für Studierende EUR 34,80 In dieser Neuerscheinung wird das europäische Primär- und Sekundärrecht einschließlich Judikatur in seinen wesentlichen Punkten leicht verständlich auf bereitet. Mit: • einem Verzeichnis der wichtigsten EuGH-Entscheidungen, • Checkboxen mit Wiederholungsfragen für das bessere Verständnis, • Auszügen aus den relevanten Primär- und Sekundärrechtsquellen.

Novelle seit 1.1.2014 in Kraft

Wiltschek Patentrecht 3. Auflage 2013. XXVIII, 496 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-04148-9 Die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 hat umfangreiche Änderungen im Patentgesetz (PatG) und im Gebrauchsmustergesetz (GMG) gebracht. Die meisten wurden durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 notwendig, mit der (ua) die Rechtsmittelabteilung des Patentamts und der Oberste Patent- und Markensenat (OPM) aufgelöst wurden. Das hat grundlegende Änderungen im Rechtsmittelverfahren zur Folge, die am 1. 1. 2014 in Kraft getreten sind. Die 3. Auflage beinhaltet alle wesentlichen Vorschriften des Patentrechts (PatentG, Patentverträge-EinführungsG, SchutzzertifikatsG, GebrauchsmusterG, PatentamtsgebührenG, PatentamtsgebührenV und PatentamtsV) auf dem neuesten Stand.

Paliege-Barfuß GewO – Gewerbeordnung 15. Auflage 2013. LXXIV, 800 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-02743-8 Die 15. Auflage des Taschenkommentars zur Gewerbeordnung berücksichtigt sämtliche Änderungen der Gewerbeordnung seit 2011 – selbstverständlich auch jene aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die seit 1. 1. 2014 in Kraft sind. Inhaltlich erwarten Sie – im Wesentlichen – folgende Schwerpunkte: • Gewerbliches Betriebsanlagenrecht • Änderungen im Berufsrecht

Riesz Ärztliche Verschwiegenheitspflicht RdM Band 37. 2013. XL, 450 Seiten. Br. EUR 89,– ISBN 978-3-214-10195-4 Aktuelle Fragen iZm der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht als mitunter bedeutsamste Berufspflicht der Ärzte werden in dieser Arbeit erstmals einer geschlossenen Darstellung unterzogen. Dabei werden vor allem die notwendigen Bezüge zum Krankenanstaltenrecht des Bundes und zu den Ausführungsbestimmungen der Länder sowie zum Datenschutzrecht mitberücksichtigt und auch das untrennbar damit verbundene Sanktionenrecht inklusive der zivilrechtlichen Haftungsfragen dargestellt. Bereits berücksichtigt: ELGA und diesbezügliche verfassungsrechtliche Bedenken, Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle (seit 1. 1. 2014) und die kommende 15. Ärztegesetz-Novelle.

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