RECHTaktuell 10/2013

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[RECHTAKTUELL

Oktober 2013

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Glanzvolle Nacht der MANZ-AutorInnen in der Aula der Wissenschaften OKTOBER 2013]

Porträt des Monats Susanne Beck

Buchpräsentation „Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren“


©fotolia.com

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H AUSMIT TEILU NG]

R ECH TA K T U ELL #10/2013

Linde und MANZ führen ihre Datenbanken zusammen sinformation in Österreich: Ein wichtiger Schritt für die Online-Recht und MANZ ihren Service. Pünktlich zur Buchmesse bündeln Linde ine verlinken direkt auf die Die Rechtsdatenbank (RDB) und Lindeonl die Kunden der RDB und Volltexte des jeweils anderen Anbieters. Für he Arbeitsvereinfachung von Lindeonline bedeutet das eine wesentlic ohne Mehrkosten. diesen Verbesserungen werden Lindeonline und die RDB für ihre Nutzer noch einfacher und vor allem effektiver. Auch andere Verlage sind eingeladen, sich dieser Kooperation anzuschließen. Die RDB ist seit 1986 Pionier und Marktführer unter den Rechtsdatenbanken. Lindeonline wurde speziell für die tägliche Informationsrecherche von Wirtschaftstreuhändern entwickelt und deckt seit 2009 den gesamten Steuer- und Wirtschaftsbereich erfolgreich ab. Foto: Mirjam Reither

„Nutzer beider Datenbanken können ab sofort mit nur einer Suche Treffer aus beiden Angeboten generieren. Durch die Volltextverlinkung können sie aus der RDB direkt etwa auf die SWK oder SWI zugreifen und aus Lindeonline auf ecolex oder ZAS“, sagt MANZ-Geschäftsführerin Susanne Stein. „Wir bieten unseren Kunden jetzt schon sehr viel“, betont Linde-Geschäftsführer Andreas Jentzsch. „Durch diese neue Form der Zusammenarbeit profitieren neben den Kunden auch die Autoren: Sie erreichen nun noch mehr Leser.“ Linde und MANZ werden ihre Zusammenarbeit im kommenden Jahr noch weiter intensivieren. In einer zweiten Phase wird im Lauf des Jahres 2014 ein „Single Sign On“ den Zugang zu beiden Datenbanken mit nur einem Benutzerkenn- und Passwort ermöglichen. In einer dritten Phase sollen ausgewählte Werke wechselseitig lizenziert werden; damit ist dann auch der Zugriff auf den Volltext dieser Werke möglich. Mit

eschäftsMANZ-Geschäftsführerin Susanne Stein und Linde-G führer Andreas Jentzsch

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ I N H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Baumgartner · Sturm (Hrsg), Der Kärntner Gemeindekonvent .............................................................19 Beck, Kindschaftsrecht......................................................26 Bovenkamp · Fuhrmann · Kühmayer · Reisch · Resch · Sulz, Immobilienbesteuerung NEU........................24 Danzl, EKHG.....................................................................26 Deixler-Hübner · Ulrich (Hrsg), Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz ........................................17 Dittrich · Tades, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht...............................................19 Dokalik, UrhG ..................................................................20 Doralt, Steuerrecht 2013/14 .............................................27 Embacher · Hanser, Basiswissen Immobilienverwaltung ...27 Fabrizy, StGB......................................................................5 Fellner, BDG .....................................................................18 Füszl · Semp, Pharmazeutische Vorschriften .....................18 Gruber J. P., Österreichisches Kartellrecht .........................20 Hafner · Kumin · Weiss (Hrsg), Recht der Europäischen Union ..........................................................21 Kanduth-Kristen · Steiger · Wiedenbauer, Die Rechtsanwalts-GmbH ....................................................7 Kramer, Juristische Methodenlehre ..................................17 Maurer, Erben & Vererben ................................................23 Mühlberger · Pilz · Rathgeber, Die Abgabenordnung .....19 Ondreasova, Die Gehilfenhaftung ....................................26 Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten ...8 Paliege-Barfuß, GewO.......................................................6

Paragraphen ...................................................................22 Prader, MRG ....................................................................27 Rassi, Handbuch Grundbuchsrecht....................................17 Reinisch (Hrsg), Österreichisches Handbuch des Völkerrechts ......................................................................21 Riesz, Ärztliche Verschwiegenheitspflicht ..........................18 Rudda, Pensions- und Pflegevorsorge ...............................23 Stolzlechner, Einführung in das öffentliche Recht .............21 Stratil (Hrsg), TKG ...........................................................27 Vanas, Bilanzrecht ............................................................23 Vergeiner, Recht für Radfahrer .........................................26 Wiltschek, UWG...............................................................20

MANZ INTERN Hausmitteilung....................................................................3 Porträt des Monats Susanne Beck ........................................9 Glanzvolle Nacht der MANZ-AutorInnen in der Aula der Wissenschaften ..............................................10-13 Buchpräsentation „Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren“ .........................................................................14 Runde Geburtstage im Oktober..........................................14 MANZ-Online ...............................................................15-16 „Zeitschrift für Verbraucherrecht“ bei Pressekonferenz zu Fremdwährungskrediten ...............................................24 Literaturempfehlungen der Buchhandlung .........................25 Veranstaltungen in Kürze...................................................25

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

w w w. m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Der „Fabrizy“ – der handliche Klassiker unter den Strafgesetzbüchern § 201

StGB

des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. (2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. IdF BGBl I 2004/15 und I 2013/116 Schrifttum: Bauer, Zur Anzeigepflicht des Arztes bei Sexualdelikten, ÖJZ 1986, 719; Eder-Rieder, Juristische Aspekte des sexuellen Mißbrauchs an Kindern, in Amann/Wipplinger (Hrsg), Sexueller Mißbrauch (1997); Kraml, Sexualstrafrecht, JAP 2010/2011, 68; Loimer, Verdacht auf Vorliegen von Sexualdelikten, RdM 2002, 14; Schwaighofer, Materielle und formelle Probleme des Sexualstrafrechts, ÖJZ 2003, 528; Stummer, Zur Auslegung des Begriffes der geschlechtlichen Handlung und ihren Auswirkungen im Geschlechterverhältnis, RZ 2012, 74. Übersicht

Am neuesten Stand – Rechtslage, Judikatur und Schrifttum

Rz

1. Beischlaf und ihm gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 – 3 2. Nötigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 – 7 3. Beteiligung mehrerer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4. Vollendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 5. Konkurrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 6. Qualifikationen (Abs 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 – 15

1. Beischlaf und ihm gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen 1

§ 201 stellt in Abs 1 die Nötigung zur Vornahme oder Duldung des (auch ehelichen) Beischlafs sowie einer „dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung“ in Form eines alternativen Mischdeliktes (SSt 63/113) unter Strafe. Unter Beischlaf ist das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Glieds in das weibliche Geschlechtsorgan zu verstehen, wobei es nicht entschei622

Kompakt und komprimiert – alles Wichtige auf einen Blick

StGB und ausgewählte Nebengesetze 11 . Auf l a g e Au t o r : Fabrizy

Seit 2010 wurde das Strafgesetzbuch vierzehnmal novelliert – eine große Herausforderung für alle Rechtsanwender. Die Neuauflage des handlichen Klassikers hilft Ihnen, rasch den kompetenten Überblick zu gewinnen! Die Aktualisierung hat der Autor auch zum Anlass genommen, das Werk grundlegend zu überarbeiten und (noch) praxisnäher zu gestalten. So wurden: • historische Verweise gekürzt, um für die immer mehr Raum erfordernde Rechtsprechung Platz zu schaffen und dabei die Handlichkeit des Kommentars zu bewahren,

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 013

• bei den Nebengesetzen ausschließlich diejenigen berücksichtigt (und zum Teil kommentiert), die für die Anwendung des Strafrechts unbedingt von Bedeutung sind, • Einleitung und Stichwortverzeichnis einer gründlichen Revision unterzogen. Die nunmehr 11. Auflage des beliebten Kurzkommentars stellt die geltende Rechtslage mit aktuellem Stand 1. 9. 2013 sowie die veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung mit Stand 30. 6. 2013 dar.

Der Autor Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator in der Generalprokuratur beim OGH und Autor des in der 11. Auflage erschienenen Kurzkommentars zur Strafprozessordnung sowie Kommentator im Wiener Kommentar zum StGB. 11. Auflage 2013. XVIII, 1.158 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-08651-0

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[TOPTITEL DES MONATS

9 Novellen inklusive Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit! §§ 79 b, 79 c

Betriebsanlagen

§ 79 b. Ergibt sich nach der Genehmigung der Anlage,

daß die gemäß § 77 Abs. 4 wahrzunehmenden Interessen trotz Einhaltung des Abfallwirtschaftskonzeptes (§ 353 Z 1 lit. c) und der im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen nicht hinreichend gewahrt sind, so hat die Behörde die nach dem Stand der Technik (§ 71 a) zur hinreichenden Wahrung dieser Interessen erforderlichen anderen oder zusätzlichen Auflagen im Sinne des § 77 Abs. 4 vorzuschreiben. Die Behörde hat solche Auflagen nicht vorzuschreiben, wenn sie unverhältnismäßig sind, vor allem wenn der mit der Erfüllung der Auflagen verbundene Aufwand außer Verhältnis zu dem mit den Auflagen angestrebten Erfolg steht. (GRNov 1992, VerwRG)

Mit verweisenden und erläuternden Anmerkungen

1. Es handelt sich um ein amtswegiges Verfahren. Siehe auch die Anm zu § 77 Abs 4. 2. Siehe § 81 Abs 2 Z 2. 3. Siehe Anm 2 erster Absatz zu § 74 Abs 2 Einleitungssatz.

§ 79 c. (1) Vorgeschriebene Auflagen sind mit Bescheid aufzuheben oder abzuändern, wenn sich nach der Vorschreibung von Auflagen ergibt, dass die vorgeschriebenen Auflagen für die nach § 74 Abs. 2 wahrzunehmenden Interessen nicht erforderlich sind oder für die Wahrnehmung dieser Interessen auch mit den Inhaber der Betriebsanlage weniger belastenden Auflagen das Auslangen gefunden werden kann. § 77 ist sinngemäß anzuwenden, für IPPC-Anlagen ist auch § 77 a sinngemäß anzuwenden. (1. GewONov 2013, 2. GewONov 2013) 1. Mit Blick auf die Regelungen der Durchbrechung der Rechtskraft zum Schutz (ua) der Nachbarn in § 79 a erscheint es als vertretbar und auch konsistent, eine solche Durchbrechung der Rechtskraft – bei Einhaltung des von § 74 Abs 2 GewO 1994 gewährleisteten Schutzniveaus – auch für die in einem neuen § 79 c GewO 1994 zusammengefassten Fälle der Interessenslage des Betriebsinhabers vorzusehen. (vgl Erl 1. GewONov 2013) 2. Siehe a § 356 Abs 3 und Abs 4 betr die Parteistellung von Nachbarn. 3. Siehe a die Übergangsbestimmung des § 376 Z 54.

(2) Abweichungen vom Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Bestandteile sind mit Bescheid zuzulassen, 180

© MANZ pk

Paliege-Barfuß GewO Umbruch 1 – 670 14. 8. 2013 M:/IT & Produktion/Produktion/Werke/GewO - Gewerbeordnung_Paliege-Barfuß_MTK/15.Auflage/

Behörden

§ 334. Ist in einer Sache der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in erster Instanz zuständig, so kann er mit der Durchführung des Verfahrens ganz oder teilweise die nachgeordnete Behörde betrauen und diese auch ermächtigen, in seinem Namen zu entscheiden. Gesetzliche Mitwirkungs- und Anhörungsrechte werden hiedurch nicht berührt. (GRNov 2002) 1. Die Delegation kann im Einzelfall oder für bestimmte Arten von Fällen an den LH erfolgen. 2. Die auf Grund einer Ermächtigung von der nachgeordneten Behörde durchgeführten Amtshandlungen sind dem BMWFJ zuzurechnen. Eine vom Verhandlungsleiter getroffene Verfahrensanordnung wird daher namens des BMWFJ gesetzt. Vgl hiezu zB VwGH 3. 3. 1999, Zl 98/04/0217. 3. Siehe Anm 2 zu § 2 Abs 3 a betr die Bezeichnung des BM.

§ 335. Ist in Verfahren betreffend Betriebsanlagen in erster Instanz die örtliche Zuständigkeit mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden gegeben (§ 333), ist diejenige Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bereich sich der größte Teil der Grundfläche der Betriebsanlage befindet. Die übrigen betroffenen Bezirksverwaltungsbehörden sind zu hören. (1. GewONov 2013) 1. Diese Bestimmung tritt mit 1. 1. 2014 in Kraft. 2. Siehe a die Übergangsbestimmung des § 376 Z 54.

Bereits auf Stand der Rechtslage zum 1. 1. 2014

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1 5 . Au f l a ge Au t orin : Paliege-Barfuß

Inhaltlich erwarten Sie – im Wesentlichen – folgende Schwerpunkte: • Gewerbliches Betriebsanlagenrecht: » Umsetzung der in der IE-R enthaltenen neuen IPPC-Regelungen » Maßnahmenpaket zur bürokratischen Vereinfachung (neue Anzeigetatbestände, Vereinfachungen bei der Abänderung

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§ 335 a. entfällt. (GRNov 2002) § 336. (1) Die Bundespolizei und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben durch Maßnahmen zur Vorbeugung gegen drohende Verwaltungsübertretungen und Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, an der Vollziehung der §§ 366 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 3 a, 367 Z 35, 50 und 51, 366 b und 367 a sowie bei Verstößen

GewO – Gewerbeordnung

Die 15. Auflage des Taschenkommentars zur Gewerbeordnung berücksichtigt sämtliche Änderungen der Gewerbeordnung seit 2011 – selbstverständlich auch jene aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die erst mit 1. 1. 2014 in Kraft treten werden.

§§ 334 – 336

bleiben aufrecht, weil sie für die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und das Finanzamt unverzichtbare Informationen enthalten. Die BzVB dient hinsichtlich der genannten Anzeigen als Einbringungsstelle für Unternehmer, die ein Gewerbe ausüben. (Erl 2002)

© MANZ pk

bzw Auf hebung von Auflagen, Erleichterungen bei Betriebsübernahmen) » Modernisierung der Kundmachungsvorschriften • Änderungen im Berufsrecht: » Einführung des reglementierten Gewerbes Wertpapiervermittler, Änderungen bei den gewerblichen Vermögensberatern und Versicherungsvermittlern » Ausweitung des Berechtigungsumfangs der Pressefotografen » Änderungen bei Berufsbezeichnungen (Zimmermeister – nunmehr: HolzbauMeister, Klarstellungen bezüglich Baumeister und Steinmetzmeister)

Paliege-Barfuß GewO Umbruch 1 – 670 14. 8. 2013 M:/IT & Produktion/Produktion/Werke/GewO - Gewerbeordnung_Paliege-Barfuß_MTK/15.Auflage/

» Neugestaltung der Haftpflichtversicherung für die Gewerbe der Baumeister und Immobilientreuhänder Die Autorin MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß ist stellvertretende Sektionsleiterin und Abteilungsleiterin der Abteilung für Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht im BMWFJ. 15. Auflage 2013. LXXIV, 800 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-02743-8

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Die perfekte Gebrauchsanweisung für die Rechtsanwalts-GmbH

Mit anschaulichen Vergleichsrechnungen

Übersichten zeigen das Wesentliche auf einen Blick

Die Rechtsanwalts-GmbH Autor e n : Kanduth-Kristen · Steiger · Wiedenbauer

Warum sollte ich eine Rechtsanwalts-GmbH gründen? Was sind die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile? Wie kann ich die Steuerlast mindern? Welche Möglichkeiten gibt es aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht? Dieses neue Handbuch behandelt die berufs-, gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Rechtsanwalts-GmbH und beantwortet ua Fragen der Gründung, Haftung und laufenden Besteuerung.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 013

Mit • vielen Checklisten und Entscheidungshilfen • Vergleichsrechnungen zur Steuerbelastung • Praxistipps und Beispielen • Exkurs zur Rechtsanwalts GmbH & Co KG • Mustergesellschaftsvertrag im Anhang. Die Autoren Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M, StB, ist Universitätsprofessorin am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Dr. Stefan Steiger, StB, ist Geschäftsführer der Elixa SteuerberatungsGmbH, Fachvortragen-

der, Fachbuchautor und Landespräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Burgenland. Dr. Martin Wiedenbauer ist Wirtschaftsanwalt mit Fokus auf Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Umgründungen, Unternehmenstransaktionen sowie Legal Due Diligence. 2013. XX, 200 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-00749-2

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Für erstklassige Gutachten – ohne unerwünschte Nebenwirkungen! Themen, die ärztlichen Sachverständigen unter den Nägeln brennen – auf bereitet von Experten

gewusst wie

Birgit Glawar-Morscher

Christina Wehringer

Pensionsservice der BVA

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Textbausteine in Gutachten – sinnvolle Arbeitserleichterung oder gefährliche Falle? Gutachtenstruktur, Normstatus, Abkürzungen. Textbausteine für einzelne Gutachtenabschnitte zwingen den Sachverständigen, sich eigene Graduierungen, typische und relevante Situationen zu überlegen, und schaffen in gewisser Weise einen eigenen inneren Gradmesser an Pathologien. Verloren gehen dadurch individuelle Beschreibungen pathologischer Funktionen. Ein Textbaustein als Normstatus erleichtert eine klare Strukturierung des Gutachtens. Die Gefahr liegt im Vergessen des Löschens beim Einfügen der individuellen Situation. Was zeichnet ein aussagekräftiges ärztliches Gutachten aus? Diese Frage beschäftigt und betrifft Auftraggeber und Sachverständige gleichermaßen. Die Antwort findet sich im Ziel, der Erfüllung des Auftrags. Der Zweck eines ärztlichen Gutachtens ist es, den medizinischen Sachverhalt – also Erkrankungen, Behinderungen und funktionelle Defizite – möglichst objektiv zu ermitteln und darauf basierend die Fragen des Auftraggebers zu beantworten: Fragen, die ärztliches Wissen erfordern, um ein Urteil fällen oder eine juristische Entscheidung in einer bestimmten Gesetzesmaterie treffen zu können. Begutachtung ist – wie jede andere ärztliche Tätigkeit – die Kunst, aus einer Vielfalt an Beobachtungen, Gesprächsinhalten, eigener klinischer Untersuchung und externen Befunden die jeweils relevanten Daten herauszufiltern und sie wie ein Puzzle zu einem homogenen Bild zusammenzufügen. Alle gesammelten Details anzuführen, würde zu weit führen und in einer ausufernden und unübersichtlichen Darstellung münden. Es gilt, die wesentlichen Aspekte hervorzuheben, „unnötigen Ballast“ auszusieben und eine kompakte schlüssige Darstellung herauszuarbeiten, die letztendlich eine schlüssige und homogene Gesamtbeurteilung erlaubt.

Beispiel Während der klinischen Untersuchung

NEU!

einer Patientin, Sie tasten gerade das Abdomen ab, registrieren Sie zahlreiche Fakten – die Patientin ist mager, der Rippenbogen steht vor, über der Clavicel ist eine tiefe Grube, die Haut ist faltig, pergamentartig, der Muskeltonus schlaff, die Behaarung spärlich, verstärkte venöse Zeichnung, die Haut trocken, schuppig und eher kühl – und halten (gedanklich oder als Notiz) für das Gutachten zusammen-

fassend fest: herabgesetzter Ernährungszustand. Einen ersten Hinweis auf reduzierten Allgemeinzustand werden Sie im Zuge der Untersuchung durch andere Aspekte erhärten oder widerlegen.

Zum Abschnitt „Wohnsituation“ im Gutachten Die konkreten Wohnverhältnisse sind mitentscheidend dafür, welcher Pflegebedarf bei bestimmten Funktionseinschränkungen erforderlich ist.

Nun kennen wir alle das leidige Thema Honorierung. Gerade bei Routinegutachten im Pflegegeldbereich sind die vereinbarten Honorare der Versicherungsanstalten überschaubar. Der Zeitfaktor zum Verfassen eines Gutachtens ist daher, mit dem Anspruch, ein exaktes, nachvollziehbares und schlüssiges Gutachten zu erstatten, ein bedeutsamer Parameter. Textbausteine haben sich als zeitsparendes Hilfsmittel bewährt und erfreuen sich in Gutachterkreisen großer Beliebtheit. Neben diesen zeitökonomischen Aspekten erleichtert die überlegte Verwendung von Textbausteinen auch eine sinnvolle Strukturierung der Gutachten. Allerdings lauert der eine oder andere Fallstrick. Beispiele aus der Praxis der Pflegegeldbegutachtung, einem typischen Routinebegutachtungsverfahren, zeigen diese Fallen auf. Sie verstehen sich als Tipps für einen sinnvollen und arbeitserleichternden Einsatz von Textbausteinen.

Tipp: Verfassen Sie Textbausteine zur Wohnung – Zugang, Lift, Barrierefreiheit, Ausstattung der Wohnung mit sanitären Einrichtungen und der Küche. Diese können dann entsprechend genutzt werden.

Verfassen von Textbausteinen Zum Abschnitt „Soziales Umfeld“ im Gutachten Bekanntermaßen spielt das Lebensumfeld für Pflegende eine wichtige Rolle. Der Zeitaufwand für Hilfsverrichtungen hängt direkt von der räumlichen Distanz der Versorgungsstationen zur Wohnung ab.

Tipp: Verfassen Sie Textbausteine zu den einzelnen Funktionen – NackenSchürzengriff, im Stehen/Sitzen werden Kniegelenke/Knöchelbereich/ Zehen erreicht, Pinzettengriff/Faustschluss/Kraft/Sensibilität, Tremor. Verfassen Sie Textbausteine für das Gangbild, den Lagewechsel aus dem Sitzen/Liegen bzw. im Bett, zum Stehvermögen, Treppensteigen, freien Sitzen bzw. zur Kopfhaltung. Sie können dann, je nach Untersuchungsergebnis, die einzelnen

Tipp: Verfassen Sie Textbausteine, die typische Situationen beschreiben. Diese können dann wahlweise eingesetzt werden.

Zum Abschnitt „Status“ im Gutachten Bei der Prüfung von Wirbelsäule und Extremitäten können Sie sich auf die grobe Prüfung der Gelenks- und Nervenfunktionen beschränken. Die Ausfälle sollten in Form lebenspraktischer Fähigkeiten beschrieben werden. Zeitaufwendig und für diesen Bereich weniger aussagekräftig ist die exakte Beschreibung der Gelenksfunktion nach der Neutral-Null-Methode, wie sie für unfallchirurgische Gutachten unverzichtbar ist. Generell ist der Mobilitätsstatus für Pflegegeldgutachten wesentlich.

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Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten In jedem Heft: • „im fokus“: ein von Experten verständlich auf bereitetes Schwerpunktthema • „berichtet“: Beiträge aus der Praxis für die Praxis • „gewusst wie“: Beispiele für Gutachten mit hohem Anwendungscharakter • „spurensuche“: unterhaltsame und skurrile Gutachterfälle aus der Medizingeschichte • „beachten“: Serviceseiten für Gutachter (Steuerliches etc.) • „entschieden“: aktuelle Rechtsprechung für Gutachter

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Besonders interessant für: Ärztliche Sachverständige; gerichtlich tätige Sachverständige; Sachverständige, die für PVA und BSA begutachten; Rechtsanwälte; Versicherungen Themen: • Behindertenpass • Fahrtauglichkeit • Invaliditätspensionen • Krankenstandbeurteilung • Pflegegeldgutachten • Rehabilitationsfähigkeit • Schmerzengeld • Verbrechensfolgen, u.v.m.

Die Redaktion Chefredaktion: Dr. Christina Wehringer Redaktion: Dr. Birgit Glawar-Morscher ao.Univ.-Prof. Dr. Christian Reiter Dr. Ewald Sedmik KAD Dr. Johannes Zahrl Prof. Dr. Rudolf Müller Einstiegsabonnement 2013: 2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,– Jahresabonnement 2014: EUR 148,– (6 Hefte inkl. Versand im Inland)

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Der runde Tisch im Zimmer 201 ist Auseinandersetzungen gewohnt. Hier nehmen Paare Platz, die nicht mehr miteinander können, um es salopp zu formulieren, so sehr nämlich, dass sie ein Gericht für familiäre Entscheidungen brauchen. Für viele Streitparteien im 18. und 19. Wiener Gemeindebezirk ist Familienrichterin Susanne Beck dann zuständig. Das Moderieren zwischen verfeindeten Ehe- und Lebenspartnern ist für sie Alltag. „Wenn sich zwei Erwachsene streiten, ist das deren Beziehungsproblem. Doch wenn Kinder im Spiel sind, ist alles anders. Meine Rolle ist es dann, die für das konkrete Kind bestmögliche Lösung zu finden“, sagt die burschikose Mittvierzigerin. Sie ist seit fast 20 Jahren Familienrichterin. „Wir haben viel zu tun“, sagt sie lakonisch. Meist ist es ihre Hündin, ein Border-Collie-Mischling namens Flocke, die sie zum Verlassen des Amtshauses in der Obersteinergasse drängt. Nachdenken könne man aber auch beim Spazierengehen im Wienerwald oder auf der Donauinsel, sagt Beck. Kindschaftsrecht in Praxis und Theorie ist seit vielen Jahren ihr Spezialgebiet, aktuell erschien ihr Kommentar bei MANZ in der zweiten Auflage. Was es heißt, mit nur einem Elternteil aufzuwachsen, weiß Susanne Beck aus eigener Erfahrung. Geboren 1967 in Dornbirn, verbrachte sie ihre Kindheit nach der Trennung der Eltern bei ihrer Mutter in Rankweil. „Im engen und konservativen Vorarlberg war diese Lebensform ungewöhnlich“, erinnert sie sich. Ihre Kindheit und Jugend bezeichnet sie als reglementiert. „Ich hatte früh ein eigenes Leben“, sagt sie und meint ihre Selbständigkeit. „Die Schule lief gut, solange es nicht um Mathematik, Physik und Chemie ging“, erzählt sie; ihre Freizeit verbrachte sie mit Sport aller Art. „Der Bruder meiner Mutter hat mir die Leidenschaft fürs Wandern vermittelt.“ Nach der Matura legte sie sämtliche berufliche Schwärmereien, wie etwa den Wunsch, Archäologin oder Sportreporterin zu werden, ad acta und entschied sich für etwas sehr Realistisches. Sie inskribierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und übersiedelte zu ihrem Onkel, der in der Bundeshauptstadt wohnte. Rückblickend war es die richtige Wahl. Sie mochte Wien, das so viel offener als Rankweil war, und auch die Juristerei machte ihr Spaß. Ihr Onkel, selbst Wirtschaftsprüfer, versuchte sie immer wieder einmal zur Steuerberatung zu verführen, aber „das Spiel mit den Zahlen war eben nie meins“, sagt sie. Sie entschied sich für die Richterlauf bahn, absolvierte die Prüfung 1994 und landete sofort im Familienrecht, zuerst im R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 013

Bezirksgericht Liesing, seit 1997 ist sie in Döbling. „Dass Kinder vor Gericht eine Stimme bekommen haben, war eine der wichtigsten Veränderungen im Familienrecht“, sagt Beck im Brustton der Überzeugung. Froh ist sie, dass über den Umweg des Europäischen Gerichtshofes und des Verfassungsgerichts veraltete Gesetze auch in Österreich adaptiert werden mussten. Kindschaftsrecht sei auch deshalb so spannend, weil es in diesem Rechtsbereich keinen Stillstand geben könne. Der Gesetzgeber und die Gerichte seien mit gesellschaftlichen Entwicklungen konfrontiert und müssten adäquat reagieren. Dabei bräuchten vor allem die Gerichte die Weiterentwicklung der Gesetze, um ihre Fälle besser zu einem Abschluss zu bringen. Besonders wichtig ist ihr Familienautonomie. Im Zimmer 201 bei Richterin Beck sind immer wieder auch Kinder zu Besuch. Beck hält sich an die Expertisen von Kinderpsychologen: Ab dem sechsten Lebensjahr können Mädchen und Buben, deren Eltern miteinander in Konflikt geraten, befragt werden. Ab dem zwölften Lebensjahr können sie die Tragweite von Entscheidungen in Obsorgeangelegenheiten erkennen und verstehen. Von Pauschallösungen hält Susanne Beck nichts, von individuellen Entscheidungen und einer Berücksichtigung der Wünsche von Kindern jedoch viel. Belastend sei, wenn Fälle nicht gut laufen, umso befriedigender hingegen, wenn sie tragfähige Lösungen für Eltern und Kinder findet.

Foto: privat

Kind und Hund Susanne Beck

SUSANNE BECK

ist Familienrichterin am Bezirksgericht Döbling. Als Richterin und Fachbuchautorin ist sie auf Kindschaftsrecht spezialisiert. Eine sehr emotionale Materie.

„Dass Kinder vor Gericht eine Stimme bekommen haben, war eine der wichtigsten Veränderungen im Familienrecht“ „Ich mag Menschen, deshalb habe ich diesen Beruf gewählt“, sagt sie. Dafür, dass sie die täglichen Dramen nicht zu sehr absorbieren, sorgt ihre schwarzweiße, bewegungssüchtige Hündin. „Vier Mal am Tag will sie raus, sonst ist sie mit Recht lästig“, sagt Beck und ist froh, dass an besonders anstrengenden Tagen eine Freundin auf sie aufpassen kann. Bei ihr war „die Flocke“ auch, als sie diesen Sommer auf einem Forschungsschiff durch Spitzbergen unterwegs war. Wenn Susanne Beck von Walrössern, den kargen Weiten der Landschaft und vor allem der unendlichen Stille dort erzählt, kommt sie ins Schwärmen. „Nur das Eis ist laut“, sagt sie und will bald wieder hin. Karin Pollack

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Glanzvolle Nacht der MANZ-AutorInnen in der Aula der Wissenschaften

Rund 300 MANZ-AutorInnen kamen in die Aula der Wissenschaften

Erstmals fand am 26. September 2013 die „Nacht der MANZ-AutorInnen“ in der Aula der Wissenschaften in der Wiener Wollzeile statt. Unter dem gewaltigen barocken Deckenfresko stehend, begrüßte MANZ-GF Susanne Stein ihre Gäste mit einem Hinweis auf die Geschichte des Gebäudes, das einst als Universität diente. Direkt ins 21. Jahrhundert führte dann ein Film über den ABGB-ON, den einzigen großen Online-Kommentar zum ABGB, herausgegeben von Martin Schauer und Andreas Kletečka. Im Rückblick auf die vergangenen zwölf Monate, den Stein wie gewohnt in einer Doppelconference mit Verlagsleiter Wolfgang Pichler präsentierte, gab es gleich zu Beginn ein Highlight: Mit Susanne Steins Sohn Clemens hat am 6. Mai die sechste Generation der „MANZ-Steins“ das Licht der Welt erblickt – der doppelten Herausforderung als Mutter

und Geschäftsführende Gesellschafterin begegnet Susanne Stein mit dem MANZ-eigenen Understatement. Trotz aller Zurückhaltung legte Stein Wert auf die Feststellung, dass MANZ nach wie vor Österreichs mit Abstand größter Fachinformationsanbieter für Recht, Wirtschaft und Steuern sei. Mit den vielen neuen Projekten werde man diese Marktführerschaft weiter ausbauen, so Stein. Sie verwies u.a. auf den neuen Kommentar zum Bundesvergabegesetz und die zahlreichen Neuerscheinungen und Neuauflagen in Vorbereitung der für 2014 in Kraft tretenden neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wolfgang Pichler dankte den Autorinnen und Autoren dieser Werke für ihre Tatkraft und ihren Mut. Eine Überraschung war für viele der Anwesenden die gerade erst in den Medien bekannt gegebene Kooperation mit dem MANZ-GF Susanne Stein bei der Eröffnung des Abends

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MANZ · INTERN]

RA Michael Enzinger und Manfred Straube

Anton Schmoll und Christine Stein (Manz GmbH,

(Uni Wien, em.)

Kitzler Verlag)

Walter Leiss (Gemeindebund) und Claudia Fuchs (WU Wien)

August Reinisch (Uni Wien) und Heinrich Weninger (Kathrein Privat bank)

Rudolf Stohanzl (Senatspräsident des OLG Wien i.R.), Daphne Simotta (Uni Graz), Wolfgang Pichler (MANZ), Wolfgang Fellner (Sektionschef im BMJ i.R.), Gerhard Muzak (Uni Wien)

Jörg Zehetner (Karasek Wietrzyk), Guido Kucsko (Schön-

Gerhard Kuras (OGH), Michaela Windisch-Graetz (Uni

Martin Risak (Uni Wien) und Karl Stöger (Uni Graz)

herr) und Georg E. Kodek (OGH/WU Wien)

Wien) und Dieter Kolonovits (Uni Wien)

Linde Verlag: Die RDB und Lindeonline verlinken nun direkt auf die Volltexte des jeweils anderen Verlags. Benützer von RDB und Lindeonline können sich somit über eine wesentliche Arbeitsvereinfachung freuen – und das ganz ohne Mehrkosten. Für 2014 sei eine Vertiefung der Kooperation geplant, so Pichler. Man sei überzeugt davon, so Stein weiter, dass die Arbeitswelten der Kunden immer mehr zusammenwachsen, dass also Recher-

che und die Erstellung eines Schriftsatzes sowie die Übermittlung an ein Gericht tendenziell immer mehr auf einem Arbeitsplatz passieren wird. Aus diesem Grund habe MANZ von A1 Telekom die Dienste „Dataweb“ und „ERV Übermittlungsstelle“ samt den dazugehörigen Kunden übernommen und zum neuen Produkt MANZ infoDienste gemacht. Festgehalten wurden die Worte Steins und Pichlers von Alexander Czernin und Paul

Tontur von der Firma Graphic Recording: sie setzten das Gesagte in Form von Zeichnungen auf einer großen Tafel grafisch um. Im Anschluss an das Galadiner folgte wie stets die Verleihung der MANZ-Autorenpreise, die heuer in vier Kategorien vergeben wurden: Sachbuch, Fachbuch, Zeitschrift und Handbuch. Der Preis für die „Produktinnovation Sachbuch“ ging an Martin Vergeiner von der

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[MANZ · INTERN

Beste Produktinnovation „Fachzeitschrift“: Peter Kolba (VKI), Petra Leupold (VKI), RA Alexander Klauser, Wilma Dehn (OGH), RA Christian Rabl (Uni Wien), Paul Oberhammer (Uni Wien) und RA Raimund Bollenberger, f lankiert von Heinz Korntner (MANZ, li.)

Bezirkshauptmannschaft Bregenz für seinen Ratgeber „Recht für Radfahrer“. Programmbereichsleiter Markus Schrom lobte die benutzerfreundliche Umsetzung, die es jedem Radfahrer ermögliche, aus dem Buch Gewinn zu ziehen. Vergeiner, selbst passionierter Radler, dankte dem Verlag dafür, das seit langem geplante Projekt gemeinsam mit ihm verwirklicht zu haben. Beim prämierten Fachbuch handelte es sich dann, so Programmbereichsleiter Peter Dax, um ein Standardwerk. Die Innovation bestand in diesem Fall darin, ein bestens etabliertes Werk, den „Stohanzl“ – das jahrzehntelang von Rudolf Stohanzl herausgegebene „JN – ZPO, Österreichisches und Europäisches Zivilprozessrecht“ – zu übernehmen und weiterzuentwickeln. Dies sei vor bereits zehn Jahren den beiden neuen Autoren Alexander Klauser und Georg E. Kodek, bestens gelungen, so dass man heute mit Fug vom „Klauser/Kodek“ sprechen könne. Die beiden Autoren dankten vor allem ihrem Vorgänger Rudolf Stohanzl sowie ihren MitarbeiterInnen. Kodek betonte, es sei eine große Ehre für ihn gewesen, seinerzeit von MANZ mit der Fortführung des Werkes betraut zu werden. „Um Gottes Willen, nicht schon wieder eine neue Zeitschrift“, begann stv. MANZVerlagsleiter Heinz Korntner dann in Hinblick auf die zahlreichen Zeitschriften-Neugründungen der vergangenen Jahre seine Laudatio – und entkräftete diese augenzwinkernden Worte gleich unter Hinweis auf den immer stärker in den Vordergrund tretenden Rechtsbereich, dem sich diese Zeitschrift widmet. Die „Zeitschrift für Verbrau-

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Beste Produktinnovation „Sachbuch“: Martin Vergeiner (Bezirkshauptmannschaft Bregenz)

Beste Produktinnovation „Fachbuch“: Georg E. Kodek (OGH/WU

mit Markus Schrom (MANZ)

Wien) und RA Alexander Klauser mit Peter Dax (MANZ, li.)

Alexander Czernin und Paul Tontur von Graphic Recording setzten den Abend grafisch um

cherrecht“ sei in bester Zusammenarbeit mit der Redaktion, bestehend aus Peter Kolba, Petra Leupold, Raimund Bollenberger,

Wilma Dehn, Alexander Klauser, Christian Rabl und Paul Oberhammer, entstanden und sehe einer erfolgreichen Zukunft entge-

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MANZ · INTERN]

Florian Herbst (BKA Verfassungsdienst) und Nora Dim RA Herbert Rainer und Mirjam Zierl (MANZ)

(MANZ)

Richard Gaier und Werner Doralt (Uni Wien, em.)

Beste Produktinnovation „Fachbuch/Handbuch“: Wilhelm Bergthaler (Haslinger / Nagele & Partner), Christoph Grabenwarter (WU Wien) und Mathis Fister (WU Wien) mit Hemma Korinek (MANZ)

Blumen für die Organisatorin des Abends, Elisabeth Smejkal-Hayn

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gen. Stellvertretend für die Redaktion dankte Chefredakteur Peter Kolba dem Verlag und seinem „herausragenden Team“, das VKI, Justiz und Anwaltschaft abdeckt. Der letzte Autorenpreis des Jahres 2013 ging in der Kategorie „Fachbuch/Handbuch“ an Wilhelm Bergthaler und Christoph Grabenwarter und ihr Team. Ihr „Musterhandbuch Öffentliches Recht“ habe eine echte Marktlücke geschlossen, so Programmbereichsleiterin Hemma Korinek, ja im Umfang und in der Anlage des Werks handle es sich sogar um ein Novum in der öffentlichrechtlichen Landschaft. Die beiden Herausgeber dankten dem Verlag und namentlich Hemma Korinek und Lektorin Nora Dim für

die Beharrlichkeit, mit der diese an einem Veröffentlichungstermin noch im Jahr 2013 festgehalten und das Projekt begleitet hätten, sowie aus ihrem Team vor allem Mathis Fister, der die redaktionelle Gesamtbetreuung übernommen hatte. Mit der Preisverleihung ging der offizielle Teil des Abends zu Ende. Im Saal und im Foyer nutzten die rund 300 Gäste aus den Höchstgerichten, aus Forschung und Lehre und aus den rechtsberatenden Berufen noch die Gelegenheit zum ungezwungenen Austausch, bevor die „Nacht der MANZ-AutorInnen“ gegen ein Uhr morgens zu Ende ging. (Fotos: Mike Ranz)

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

„Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren“

Die Autoren Mathis Fister, Michael Sachs und Claudia Fuchs mit VfGH-Präsident Gerhart Holzinger und MANZ-

2013. XXX, 338 Seiten. Geb. EUR 68,–

Verlagsleiter Wolfgang Pichler (v.l.)

ISBN 978-3-214-03378-1

Gibt es ein juristisches Fachbuch, das Rechtsanwälten auf komplexe Fragen einfache Antworten gibt, zugleich im Sinne der Wissenschaftlichkeit komplexe Antworten auf einfache Fragen zu geben vermag und schließlich auch noch der Justiz bei der Falllösung eine Hilfestellung bietet, also praktisch anwendbar ist? Präsentiert wurde ein solches Werk am 9. September in den neuen Veranstaltungsräumlichkeiten des VfGH auf der Wiener Freyung: der Taschenkommentar „Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren“ von Fister/ Fuchs/Sachs. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger eröffnete die Buchpräsentation mit einem allgemeinen Blick auf die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, hob die Wichtigkeit dieser Neuordnung des Rechtsschutzes im

öffentlichen Recht hervor und richtete auch einen Appell an die künftigen Entscheidungsträger, alles zum Gelingen dieser Reform beizutragen. Das neue Buch von Mathis Fister, Claudia Fuchs und Michael Sachs stelle eine wichtige Orientierungshilfe dar und er begrüße es sehr, dass das neue Verfahren damit eine fundierte Analyse erfahre. MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler eröffnete dem Publikum einen Blick auf die verlegerischen Möglichkeiten, die eine derart große Reform mit sich bringe und stellte anschaulich dar, wie der Verlag MANZ diese auch in beachtlichem Umfang nutzt. Eine große Herausforderung, der sich auch die „nicht ganz alltägliche Kombination“ der Autoren in der Kommentierung eines so jungen Gesetzes mit großem Mut und Ver-

Runde Geburtstage im Oktober

• Christoph Brenn • Franz Burkert • Claudia Girardi • Martin Karollus • Richard Potz • Alexander Schmidt MANZ gratuliert herzlich!

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antwortung gestellt habe. Diese Herausforderung brachten die Autoren Mathis Fister, Claudia Fuchs (beide Wirtschaftsuniversität Wien) und Michael Sachs (Vorsitzender des BVA) im Anschluss nochmals zur Sprache. Es sei ihnen „Ehre wie Vergnügen gewesen, ein wenig Pionierarbeit zu leisten“. Unter den mehr als 100 Gästen befanden sich VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein, VfGH-Hofrat Rudolf Müller, SC im BMI Mathias Vogl, die VfGH-Mitglieder und WUProfessoren Christoph Grabenwarter und Michael Holoubek, RA Wilhelm Bergthaler (Haslinger / Nagele & Partner), Senatspräsident des VwGH a.D. Gunther Gruber, Generaldirektor Theodor Thanner und Präsidentin des UFS Daniela Moser.

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MANZ-ONLINE]

Bilanzierung und Prüfung von Umgründungen online Ludwig/Hirschler online In bewährter Qualität werden auch in der Online-Version (2. Auflage) ua alle Fragen • zur Darstellung von Umgründungen im Jahresabschluss, • zur Erstellung von unternehmensrechtlichen und steuerlichen Sonderbilanzen sowie • zu den mit Umgründungen verbundenen Prüfungen beantwortet.

Das Werk wurde durch die Einarbeitung der umfangreichen Änderungen der vergangenen Jahre komplett überarbeitet und dadurch wesentlich erweitert, ua auch durch Berücksichtigung •

der höchstgerichtlichen Entscheidungen und Literaturmeinungen der letzten Jahre

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ZIVILRECHT]

Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz Grundrechte – Elternrechte – Kinderrechte Herausgeber: Deixler-Hübner · Ulrich Am 1. 2. 2013 trat mit dem Kindschaftsund Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 – eine der größten familienrechtlichen Reformen der letzten Jahre in Kraft, am 24. 5. 2013 fand eine interdisziplinäre Tagung zum neuen Kindschafts- und Namensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz statt.

8 Beiträge von Experten des Familienrechts aus Praxis und Lehre zeigen Änderungen, Probleme und Lösungen auf: Judikatur des EGMR und VfGH, Namensrecht, Obsorge- und Kontaktrecht, Kindeswohl und Pflegschaftsverfahren, verfahrensrechtliche Aspekte, kinderrechtliche Erfahrungen, Erfahrungen aus der Anwaltspraxis, Genderperspektive.

Die Herausgeberinnen: Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner, Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz und Mitherausgeberin der iFamZ. Univ.-Prof.in Dr.in Silvia Ulrich, Universitätsprofessorin für Legal Gender Studies, Diversity und Antidiskriminierungsrecht an der JKU Linz. Die Autoren: Dr. Thomas Bauer, Ass.-Prof.in Dr.in Barbara Beclin, Dr.in Helene Klaar, Dr.in Christa Pölzlbauer, Univ.-Prof.in Mag. a Dr.in Erika Maria Wagner, Mag. a Christine Winkler-Kirchberger.

2013. XVI, 166 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07514-9

Juristische Methodenlehre 4. Auf lage Autor: Kramer Die Lehre von der Methode der richterlichen Rechtsfindung ist in den vergangenen Jahrzehnten stark in Bewegung geraten. Die traditionelle Auffassung von einer auf die etablierten Auslegungselemente gestützten, möglichst objektiven Interpretation wurde durch die Kategorie des „Vorverständnisses“ des Rechtsanwenders grundsätzlich in Frage gestellt. In letzter Zeit hat vor allem die stark zunehmende Europäisierung und Internationalisierung unserer Rechtsordnung zu

neuen methodologischen Fragestellungen geführt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen, die eine starke methodologische Verunsicherung mit sich brachten, versucht das Buch eine die Diskussion strukturierende, einführende Gesamtschau in die Hauptprobleme der Methode richterlicher Rechtsfindung. Das Buch ist für die 4. Auflage gründlich aktualisiert und zum Teil auch ergänzt worden.

Der Autor: Dr. Ernst A. Kramer, emeritierter Ordinarius für Privatrecht an der Universität Basel, hat seinen Arbeitsschwerpunkt im schweizerischen, österreichischen und deutschen Schuldrecht.

4. Auflage 2013. 352 Seiten. Br. EUR 40,– ISBN 978-3- 214-06742-7

Handbuch Grundbuchsrecht 2. Auf lage Autor: Rassi Das Buch bietet Einsteigern bzw Auszubildenden, aber auch langjährigen Praktikern eine kompakte Darstellung der Rechtslage nach den Grundbuchsnovellen 2008 und 2012. Es fördert das Verständnis für die materiell- und verfahrensrechtlichen Grundlagen des Grundbuchsrechts. Im Vordergrund steht dabei die aktuelle Rechtsprechung, wobei mehr als 750 Rechtssätze und 1200 Einzelentscheidungen des OGH und der Gerichtshöfe verarbeitet wurden. Ein Musterund Beispielsteil erleichtern den Zugang zur

Theorie. Die im Jahr 2012 erfolgte elektronische Umschreibung (Grundbuch-NEU) ist umfassend berücksichtigt. Sie erhalten Antworten auf folgende Fragen: • Grundbegriffe und Einrichtungen des Grundbuchs • Prinzipien des Grundbuchsrechts • Eintragungsarten • Bücherliche Rechte • Grundbuchsverfahren • Änderung der Liegenschaftsgrenzen • Grundverkehrsrecht

2. Auflage 2013. XXII, 308 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-00813-0

Der Autor: Dr. Jürgen C.T. Rassi ist Richter am Oberlandesgericht Wien und lehrt Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien. Muster- und Beispielsteil bearbeitet von Amtsdirektor Reinhard Bayer, Diplomrechtspf leger und Leiter der Grundbuchsabteilung beim Oberlandesgericht Wien.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Pharmazeutische Vorschriften mit 42. Ergänzungslieferung Autoren: Füszl · Semp

online

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 42. Erg.-Lfg. 2013. EUR 219,– ISBN 978-3-214-13604-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/pharma

Finden Sie folgende Neuerungen: • AMG: » Zusätzliche Meldeverpflichtungen des Zulassungsinhabers hinsichtlich Pharmakovigilanz » Aufhebung der nationalen Regelungen über die Änderung von Zulassungen • AWEG: » Entfall der Verbringungsmeldung für Arzneimittel für nichtklinische oder klinische Prüfungen aus dem EWR

• Neue Gebührentarifverordnung • Umfangreiche Änderung der AMBO 2009 in Umsetzung der RL 2011/62/EU • Einarbeitung der Novellierung des Gehaltskassengesetzes • Änderungen in ua RezeptpflichtG, GewebesicherheitsG, HämovigilanzV, FuttermittelG • Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle

Die Autoren: Dr. Sylvia Füszl, Abteilungsleiterin im BMG und Dr. Robert Semp, Jurist im BMG, sind zuständig für Legistik im Bereich Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

BDG – Beamten-Dienstrecht online

mit 63. Ergänzungslieferung Autor: Fellner Der „Fellner“ beinhaltet alle Vorschriften zum Dienstrecht der Beamten und Vertragsbediensteten – aktuell und präzise erläutert.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 63. Erg.-Lfg. 2013. EUR 328,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-12152-5 Online-Version: www.manz.at/bdg

Die 63. Erg.-Lfg. berücksichtigt die Änderungen durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 im APG und im PG 1965, sowie die Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes.

Inhaltliche Schwerpunkte sind ua: • Einführung einer Günstigkeitsregelung für vor dem 18. Geburtstag erworbene Versicherungszeiten (hinsichtlich der Pensionsberechnung) • Schaffung der Personalvertretungsaufsichtsbehörde, die die bisherige Personalvertretungs-Aufsichtskommission ersetzt • Regelungen zur Korrektur der (Pensions-) Kontoerstgutschrift

Der Autor: Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner war zuletzt Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz. Das Dienstrecht der Bundesbediensteten gehört zu seinen Spezialgebieten.

Ärztliche Verschwiegenheitspflicht Schriftenreihe RdM Band 37 Autor: Riesz WolfTheissAward 2013

2013. Ca. XXXVIII, 476 Seiten. Br. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-10195-4

Darf der Arzt Patienteninformationen an externe Dritte weitergeben bzw welche Bedingungen sind dabei jeweils einzuhalten? Haben prominente Personen den gleichen Anspruch auf Geheimniswahrung wie gewöhnliche Patienten? Diese und andere aktuelle Fragestellungen iZm der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht als mitunter bedeutsamste Berufspflicht der Ärzte werden in dieser Arbeit erstmals einer geschlossenen Darstellung unterzogen. Dabei werden vor allem die notwendigen Bezüge

• zum Krankenanstaltenrecht des Bundes und zu den Ausführungsbestimmungen der Länder sowie • zum Datenschutzrecht mitberücksichtigt und auch • das untrennbar damit verbundene Sanktionenrecht inklusive der zivilrechtlichen Haftungsfragen dargestellt. Bereits berücksichtigt: ELGA und diesbezügliche verfassungsrechtliche Bedenken, Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle (ab 1. 1. 2014) und die kommende 15. Ärztegesetz-Novelle.

Der Autor: Dr. Thomas Riesz ist Universitätsassistent an der Abteilung Öffentliches Unternehmensrecht der Johannes Kepler Universität Linz.

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ÖFFENTLICHES RECHT · STEUERRECHT · ARBEITSRECHT]

Der Kärntner Gemeindekonvent Herausgeber: Baumgar tner · Sturm Der Kärntner Gemeindekonvent wurde mit dem Ziel initiiert, die Verwaltungsstrukturen in den Kärntner Gemeinden zu überdenken und neu zu ordnen. Dieser Tagungsband erörtert die Bedingungen und Ergebnisse dieses Reformprozesses:

• Konventsmethode und Bürgerbeteiligung (Poier) • Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen (Baumgartner) • Organisationsreform (Sturm) • Demokratiereform (Burgstaller) • Aufgaben- und Finanzreform (Steinwender) • Wirkungsorientierung (Ebner)

Die Herausgeber: Univ.Prof. Dr. Gerhard Baumgartner ist Professor für Öffentliches Recht an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Hon.Prof. Dr. Franz Sturm leitet die Abteilung 3 (Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden) des Amtes der Kärntner Landesregierung.

2013. 120 Seiten. Br. EUR 24,– ISBN 978-3-214-01459-9

Die Abgabenordnung Neuer Leitfaden für Gemeinden 2. Auf lage Autoren: Mühlberger · Pilz · Rathgeber Die Einführung von Verwaltungsgerichten in den Ländern sowie des Bundesfinanzgerichts führt mit 1.1.2014 zu weitreichenden Änderungen in der Bundesabgabenordnung, vor allem beim Rechtsmittelverfahren. Dies machte eine komplette Überarbeitung und Neuauflage dieses für Gemeinden unentbehrlichen Leitfadens notwendig.

Mit • dem neuen Instanzenzug bei Städten und Gemeinden • vielen neuen Beispielen aus der Gemeindepraxis • wichtigen Musterformularen und Musterbescheiden – aktualisiert und direkt anwendbar sowie • den häufigsten (Sonder-) Regelungen beim Abgabenverfahren vor den Landes- und Gemeindebehörden.

Die Autoren: Dr. Peter Mühlberger Senatsrat, Leiter der Abteilung Finanzrecht und Rechtsmittelverfahren der Stadt Linz, Finanzexperte des Österreichischen Städtebundes, Fachautor und Vortragender. Prof. Dietmar Pilz Finanzexperte des Österreichischen Gemeindebundes, Fachautor und Vortragender. Mag. Helga Rathgeber Mitarbeiterin im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin und Vortragende.

2. Auflage 2013. Ca. 290 Seiten. Br. EUR 29,– Subskriptionspreis bis 31.1.2014 EUR 24,– ISBN 978-3-214-05394-9

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 145. Ergänzungslieferung Autoren: Dittrich · Tades †

online

Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • ArbeinehmerInnenschutzgesetz • Bundes-Bedienstetenschutzgesetz • Gleichbehandlungsgesetz • Bundes-Gleichbehandlungsgesetz • Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Die Autoren: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich und Prof. Dr. Helmuth Tades † waren Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 013

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 145. Erg.-Lfg. 2013. EUR 328,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 208,– ISBN 978-3-214-14368-8 Online-Version: www.manz.at/arbr

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[WIRTSCHAFTSRECHT

Österreichisches Kartellrecht online

2. Auf lage Autor: J. P. Gruber Die 2. Auflage der großen Gesetzausgabe zum österreichischen Kartellrecht bietet eine umfassende Übersicht über die bisherige österreichische Rechtsprechung. Neben dem Kartellgesetz werden auch das Wettbewerbsgesetz, das Nahversorgungsgesetz sowie die wesentlichsten Bestimmungen des europäischen Kartellrechts berücksichtigt.

2. Auflage 2013. CIV, 1094 Seiten. Ln. EUR 198,– ISBN 978-3-214-00733-1 Online-Version: www.manz.at/kartellrecht

• Mit Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 (KaWeRÄG 2012, BGBl I 2013/13) sowie Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51) • NEU „Handbuch für die Kronzeugenregelung“ der Bundeswettbewerbsbehörde • Plus: Neue Schadenersatzregelungen wegen Wettbewerbsverstößen • Anmerkungen und mehr als 3900 Entscheidungen

Der Autor: Dr. Johannes Peter Gruber ist Rechtsanwalt in Wien. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen auf den Gebieten M & A, Kartellrecht und internationales Schiedsverfahren.

UrhG – Urheberrechtsgesetz In Kraft ab 1. 11. 2013

2013. XVIII, 158 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-04056-7

Autor: Dokalik Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleibt angesichts der Entwicklung neuer Technologien, weiterhin im Blickpunkt des Interesses. Mit der neuen MANZ-Sonderausgabe haben Sie den perfekten Arbeitsbehelf, mit folgenden Inhalten: • gesamter Gesetzestext mit Urheberrechtsgesetz-Novelle 2013 (BGBl I 2013/150) zum Thema Schutzfristverlängerung,

• inkl Verwertungsgesellschaften-Gesetz 2006 (VerwGesG 2006, idF BGBl I 2013/190), • mit Anmerkungen, Erläuterungen zur Novelle sowie den Richtlinien 2011/77/EU und 2006/116/EG (Schutzdauer-Richtlinie). Alle Änderungen der UrheberrechtsgesetzNovelle 2013 sind zum optimalen Überblick grau hervorgehoben!

Der Autor: Dr. Dietmar Dokalik ist stellvertretender Abteilungsleiter in der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für Justiz.

UWG KaWeRÄG 2012 UWG-Nov 2013

3. Auflage 2013. XVIII, 420 Seiten. Br. EUR 85,– ISBN 978-3-214-04147-2

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 3. Auf lage Autor: Wiltschek Die jüngsten Novellen im UWG (insb die Aufhebung des § 9a und die Neuformulierung der Ausverkaufsbestimmungen) brachten erhebliche Änderungen mit sich. Die Neuauflage der Sonderausgabe bringt Sie auf den aktuellen Stand und beinhaltet • den aktuellen Text des UWG idF des Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 (KaWeRÄG 2012, BGBl I 2013/13) und der UWG-Novelle 2013 (BGBl I 2013/112) samt Materialien, Literaturhinweisen und Anmerkungen des Autors,

• die geltenden Durchführungsverordnungen zum UWG sowie • die einschlägigen Richtlinien mit allen Erwägungsgründen » RL über unlautere Geschäftspraktiken » RL über irreführende und vergleichende Werbung » RL über audiovisuelle Mediendienste » RL über Unterlassungsklagen im Verbraucherinteresse

Der Autor: Mag. Dr. Lothar Wiltschek ist Rechtsanwalt in Wien und einer der führenden IP- und UWG-Experten Österreichs.

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STUDIUM UND PR A XIS]

Einführung in das öffentliche Recht 6. Auf lage Autor: Stolzlechner Ziel dieses Lehrbuches ist es, Studierenden einen Überblick über das öffentliche Recht zu geben und sie mit den wesentlichen Begriffen der Verfassung und Verwaltung vertraut zu machen: • Grundbegriffe des Rechts. • Die Grundprinzipien der Bundesverfassung. • Verhältnis Völkerrecht zum Staatsrecht sowie Verhältnis Unionsrecht zum nationalen Recht.

• Grundlegende Einrichtungen des demokratischen Verfassungsstaates. • Finanzverfassung, Finanzausgleich, Konsultationsmechanismus. • Die Grundrechte im Überblick. • Grundzüge der staatlichen Verwaltung. • Rechtliche Grundlagen der staatlichen Privatwirtschaftsverwaltung. Mit allen Auswirkungen der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit!

Der Autor: Dr. Harald Stolzlechner ist o. Univ.-Prof. für öffentliches Recht an der Universität Salzburg und Autor von Kommentaren und zahlreichen Studien zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

6. Auflage 2013. XXVIII, 418 Seiten. Br. EUR 48,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 38,80 ISBN 978-3-214-06537-9

Recht der Europäischen Union Entwicklung, Institutionen, Politiken, Verfahren Herausgeber: Hafner · Kumin · Weiss In dieser Neuerscheinung wird das europäische Primär- und Sekundärrecht einschließlich Judikatur in seinen wesentlichen Punkten leicht verständlich auf bereitet. Mit: • einem Verzeichnis der wichtigsten EuGHEntscheidungen, • Checkboxen mit Wiederholungsfragen für das bessere Verständnis,

• Auszüge aus den relevanten Primär- und Sekundärrechtsquellen, • Übersicht der zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Verträge. So gelangen Praktiker als auch Studierende schnell, sicher und zuverlässig zu ihrer Antwort in grundsätzlichen europarechtlichen Fragen!

Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Gerhard Hafner, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Wien; Mag. Dr. Andreas J. Kumin, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten; Univ.-Prof. Dr. Friedl Weiss, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien.

Erscheint im November 2013. Ca. 380 Seiten. Br. Ca. EUR 41,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-00557-3

Österreichisches Handbuch des Völkerrechts Band I – Textteil, Band II – Materialienteil 5. Auf lage Herausgeber: Reinisch Zum 30-jährigen Jubiläum der Erstauflage des Österreichischen Handbuchs des Völkerrechts (1983) erscheint die 5. Auflage dieses Standardwerks auf dem Gebiet des Internationalen Rechts. Gleichzeitig wird damit ein Generationenwechsel vollzogen und die Herausgeberschaft an Univ.-Prof. Dr. August Reinisch übergeben. So präsentiert sich nun das von den führenden Experten des Fachs neu überarbeitete Handbuch als einheitliches, umfassendes, modernisiertes Lehrbuch und

Nachschlagewerk. Das Markenzeichen des Buchs – der Materialienteil – wurde beibehalten, jedoch zur leichteren Handhabung neu konzipiert und aktualisiert. Sie finden darin zahlreiche, völkerrechtlich bedeutende Dokumente im Originalwortlaut. Der Textteil behandelt alle relevanten völkerrechtlichen Bereiche, besticht durch seine ausgezeichnete Gliederung und weist durch zahlreiche Österreichbezüge ein besonderes Charakteristikum auf.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch, LL.M. (NYU) lehrt am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, an der Universität Wien.

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5. Auflage 2013. 1.692 Seiten. Geb. EUR 138,– ISBN 978-3-214-14916-1 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 94,– ISBN 978-3-214-14917-8

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Bereits mit der großen Ver waltungs reform!

Druckfrische Paragraphen mit Stand Herbst 2013 Seitenweise aktuelle österreichische Gesetzestexte der Edition Juridica

MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 bestellen@manz.at Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at


S T U DI U M U N D PR A X I S · SAC H BUC H · FAC H BUC H]

Bilanzrecht Eine juristische Einführung 2. Auf lage Autor: Vanas Erklärtes Ziel dieser Publikation ist es, einen breiten Überblick über möglichst viele bilanzrechtliche Themen zu bieten: GoB, Vorschriften des UGB über den Jahresabschluss, Abschlussprüfung und Offenlegung, Bedeutung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze in Österreich, Sonderbilanzen bei Gründungen, Kapitalerhöhungen,

Umgründungen und Liquidationen uvm. Die relevanten Gesetzesänderungen (wie Änderungen des UGB, GmbHG und AktG) wurden berücksichtigt, aber auch das neue Rechnungslegungs-KontrollG ist bereits eingearbeitet, ebenso wie die neuen AFRACStandards und Fachgutachten von KWT und iwp.

Der Autor: Hon.-Prof. Dr. Bernhard Vanas ist Partner der Taxand Austria Steuerberatungsgesellschaft mbH, hält zahlreiche Vorträge vor allem zu steuerlichen Fragen und ist Lehrbeauftragter an der Juridischen Fakultät der Universität Wien.

2. Auflage 2013. XLVI, 242 Seiten. Br. EUR 36,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-00508-5

Pensions- und Pflegevorsorge 2. Auf lage Autor: Rudda Beim Thema „Pension“ ergreift viele Menschen eine tiefe Verunsicherung. Für die einen ist sie noch in weiter Ferne, für die anderen bald die einzige Einkommensquelle. Wie es möglich ist, sich den heutigen Lebensstandard auch für die Pension zu sichern, erklärt Sozialversicherungsrechtsexperte Johannes Rudda in der aktualisierten 2. Auflage seines Ratgebers „Pensions- und Pflegevorsorge“. Er zeigt alle Möglichkeiten der Pensions- und Pflegevorsorge in Österreich auf:

• • • •

gesetzliche Pension betriebliche Altersvorsorge private Vorsorge für das Alter Versorgung Pflegebedürftiger

Mit umfangreichem Serviceteil und Anhängen: • persönliche Pensionsstichtage nach Geschlecht und Jahrgang • Muster eines Pensionskontos • Adressen verschiedenster Servicestellen

Der Autor: Prof. Dr. Johannes Rudda war von 1994 bis 2012 Referatsleiter im Hauptverband der Sozialversicherungsträger und als solcher Spezialist für Fragen der Pensionsversicherung. Er ist erfahrener Autor für sozialversicherungsrechtliche Themen. Seit 2010 ist er Redakteur der Fachzeitschrift „Österreichische Zeitschrift für Pf legerecht“ (M ANZ).

2. Auflage 2013. Ca. 240 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN Buch: 978-3-214-04167-0 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-04168-7 ISBN ePub: 978-3-214-04169-4

Erben & Vererben 10. Auf lage Autor: Maurer 289 Fragen und Antworten zu Erbangelegenheiten für Ihre persönliche Zukunftsplanung! Berücksichtigt bereits die EU-Erbrechtsverordnung und das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013.

Von der Testamentserstellung über die Inbesitznahme bis zum Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens behandelt dieser Ratgeber bereits in 10. Auflage bewährt anschaulich und praxisnah alle wichtigen Fragen. Mit vielen Mustern und Beispielen!

Der Autor: Mag. Dr. Ewald Maurer, Gerichtsvorsteher und Familienrichter i.R., verfügt über reiche Erfahrung in Erbschaftsangelegenheiten und Verlassenschaftsabhandlungen. 10. Auflage 2013. Ca. 220 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN Buch: 978-3-214-18134-5 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-18135-2 ISBN ePub: 978-3-214-18136-9

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[ BAU EN M IET EN WOH N EN · M A NZ · I N T ER N

Mit neuen UStR und EStR!

2. Auflage 2013. XXIV, 232 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-04188-5

Immobilienbesteuerung NEU Abgabenänderungsgesetz 2012 2. Auf lage Autoren: Bovenkamp · Fuhrmann · Kühmayer · Reisch · Resch · Sulz Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 und das Abgabenänderungsgesetz 2012 bringen umfangreiche Änderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung mit sich. Dieses Praxishandbuch bringt Sie rasch auf den neuesten Stand und enthält Strategien und Empfehlungen für die tägliche Arbeit. Zudem wird ein Querschnitt durch die gesamte Immobilienbesteuerung geboten (inkl Privatstiftungen und Immobilienfonds).

Die 2. Auflage berücksichtigt bereits auch die jüngst publizierte Ansicht der Finanz zur Immobilienbesteuerung sowie wichtige inzwischen veröffentlichte Literatur. Themen z.B.: • Private Grundstücksveräußerung • Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraums • Entfall der Optionsmöglichkeit bei der Umsatzsteuer

Die Autoren: Mag. Helene Bovenkamp, Mag. Anja Cupal, Mag. Karin Fuhrmann, Mag. Gerhard Klippl, Mag. Leopold Kühmayer, Mag. Dr. Gunther Lang, Mag. (FH) Britta Leskovar, Mag. Christian Oberkleiner, M AS, Mag. Roland Reisch, Mag. Erich Resch, Mag. Gottfried Maria Sulz, alle TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH.

„Zeitschrift für Verbraucherrecht“ bei Pressekonferenz zu Fremdwährungskrediten „Verbraucherrecht ist schon längst nicht mehr darauf beschränkt, den Rücktritt von einem Kauf einer Katzenfell-Decke im Zuge einer Werbeveranstaltung zu regeln. Verbraucherrechtliche Sonderregeln findet man im Reiserecht ebenso wie im Bankrecht oder im Versicherungsrecht“, so VKI-Chefjurist Peter Kolba am 17. September 2013 bei einer Pressekonferenz zum Thema „Fremdwährungskredite und Verbraucherrecht“. Anlässlich des Erscheinens des ersten Heftes der neuen „Zeitschrift für Verbraucherrecht“ (kurz: VbR) hatte der Verlag MANZ in den Wiener Presseclub Concordia geladen. Kolba ist Chefredakteur der neuen MANZ-Zeitschrift, betonte aber, die VbR sei kein „Zentralorgan des VKI“, sondern ein „Forum, auf dem sich die Fachmeinungen beider Seiten begegnen und auch befruchten“. Diesen Aspekt hob auch Petra Leupold, Juristin des VKI und Redaktionsleiterin der VbR hervor: Die Zeitschrift richte sich an Vertreter der Verbraucher- wie auch der Unternehmerinteressen gleichermaßen. In einer Pro & Contra-Rubrik sei Platz für eine kontroverse Themenauf bereitung.

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Der stv. MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner äußerte den Wunsch, die „hohe fachliche Kompentenz im konstruktiven Diskurs“ möge „einen immer stärker in den Vordergrund tretenden Rechtsbereich fördern und zum Nutzen der Praxis und der Betroffenen verständlich vertiefen“. Am Beispiel des Themas Fremdwährungskredite, von dem allein in Österreich rund eine Viertelmillion Kreditnehmer betroffen sind, ging es in medias res: Irmgard Griss, OGH-Präsidentin i.R. und Leiterin der „Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte“, berichtete aus der täglichen Arbeit des neu gegründeten Instituts. Dort seien bisher rund 50 Beschwerden zu Fremdwährungskrediten behandelt worden. Griss betonte, wie unterschiedlich jeder einzelne Fall zu bewerten sei – da gebe es alles von kleineren Verlusten bis hin zur Bedrohung der gesamten materiellen Existenz. Wünschenswert aus Sicht der Schlichtungsstelle, aber auch des Rechtssystems, sei es, dass Verbaucher die Möglichkeit zur vorgerichtlichen Schlichtung ihrer Fälle wahrnähmen. Voraussetzung hierfür sei lediglich,

bereits einmal selbständig einen Einigungsversuch unternommen zu haben. Beschwerden würden, so Griss, in der Regel sehr schnell (binnen 90 Tagen) und meist zur Zufriedenheit beider Beteiligter beigelegt. Die OGH-Präsidentin i.R. sprach den Banken für deren Kooperationsbereitschaft beim Thema Fremdwährungskredite ausdrückliches Lob aus. Die gute Zusammenarbeit bestätigte auch Christian K. Zepke, Leiter des Bereichs Recht Finanzierungen bei der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Er betonte freilich auch, dass viele der Fremdwährungskreditgeschäfte außerhalb des Einflussbereichs der Banken durch externe Berater abgeschlossen worden seien. In der Erste Bank verweise man Kunden bereits mit Erfolg an die Schlichtungsstelle. Für die Zukunft wünschte sich Zepke die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden, auch für Banken.

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EMPFEHLENSWERTES · TERMINE]

Literaturempfehlungen der Buchhandlung Die Berechnung der Zukunft

Räuber, Mörder, Sittenstrolche

Bertha von Suttner

Warum die meisten Prognosen falsch sind und manche trotzdem zutreffen

37 Fälle aus dem Kriminalmuseum der Karl-FranzensUniversität Graz

Kämpferin für den Frieden

Autor: Silver, Nate Nate Silver ist der heimliche Gewinner der amerikanischen Präsidentschaftswahlen 2012: ein begnadeter Statistiker, als „Prognose-Popstar“ und „Wundernerd“ weltberühmt geworden. Er hat die Wahlergebnisse aller 50 amerikanischen Bundesstaaten absolut exakt vorausgesagt – doch damit nicht genug: Jetzt zeigt Nate Silver, wie seine Prognosen in Zukunft Terroranschläge, Umweltkatastrophen und Finanzkrisen verhindern sollen. Gelingt ihm die Abschaffung des Zufalls?

Autoren: Bachhiesl, C hristen; Gar t ler, Ingeborg ; Nessmann, Andrea; Tremer, Jürgen

Autorin: Hamann, Brigitte

Anhand von 37 Fällen aus dem Kriminalmuseum der Karl-Franzens-Universität Graz wird ein Panoptikum des Verbrechens vorgestellt. Ergänzt wird diese Dokumentation durch zahlreiche Bilder, die aus den Beständen des Kriminalmuseums stammen. Die ehemalige Lehrsammlung des mittlerweile aufgelösten Instituts für Kriminologie ist nun wieder der Öffentlichkeit zugänglich.

Sie war nicht nur die prominenteste politische Journalistin ihrer Zeit und Begründerin der Friedensgesellschaft, sie kämpfte Zeit ihres Lebens leidenschaftlich gegen überholte Konventionen, gegen die Unterdrückung der Frauen und gegen den Antisemitismus. Ihr Bestseller „Die Waffen nieder“ (1889) verschaffte ihr Weltruhm, und ihrer Initiative verdanken wir die Stiftung des Friedensnobelpreises, den sie 1905 als erste weibliche Preisträgerin verliehen bekam.

Heyne Verlag. 2013. 656 Seiten. EUR 23,70 ISBN 978-3-453-20048-7

Leykam Verlag. 2013. 148 Seiten. EUR 14,90 ISBN 978-3-7011-7502-4

Brandstätter Verlag. 2013. 320 Seiten. EUR 25,– ISBN 978-3-85033-755-7

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Veranstaltungen in Kürze 23.10.2013

ZAS-Seminar

Mittwoch

Ort: Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Infos und Anmeldung: www.manz.at/seminar-zas Veranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung

06.11.2013

Verwaltungsreform – Verwaltungsgerichtsbarkeit Die Neustrukturierung des Rechtschutzsystems aus der Sicht der Städte und der Gemeinden

Mittwoch

Ort: Wappensäle, Rathaus Wien Anmeldung: netzwerk@manz.at Veranstalter: Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Beck Kindschaftsrecht 2. Auflage 2013. XL, 820 Seiten. Geb. EUR 145,– ISBN 978-3-214-00549-8 Alle Bereiche des Kindschaftsrechts mit den Neuerungen des KindNamRÄG 2013 und des AdRÄG 2013 werden anhand von Entscheidungen systematisch dargestellt und Lösungsansätze erläutert: • Auswertung der gesamten Judikatur – einschließlich zweitinstanzlicher Entscheidungen • Anmerkungen – Hinweise auf Änderungen, mögliche Probleme und Lösungen • zahlreiche Literaturhinweise – für weitergehende Information

Danzl EKHG – Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 9. Auflage 2013. XX, 576 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-12044-3 Die 9. Auflage bietet einen umfassenden Überblick über das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtrecht. Berücksichtigt sind die Änderungen durch die Novelle BGBl I 2011/138 und – ebenso wichtig – die Entwicklung in der Judikatur und der Literatur: alle wichtigen Entscheidungen (speziell des verkehrsrechtlichen Fachsenats des OGH, aber auch zweitinstanzlicher Gerichte, des EuGH und des BGH) mit Stand Juni 2013 sowie die gesamte relevante aktuelle Literatur aus dem In- und Ausland. Enthalten sind: • EKHG (Gesetzestext) • Gesetzesmaterialien • kommentierende Anmerkungen mit wichtigen Nebenbestimmungen • aus der kompletten Judikatur ausgewählte Leitsätze – zu allen wichtigen Detailfragen • Hinweise auf weiterführende Literatur

online

Prader MRG – Mietrechtsgesetz und ABGB-Mietrecht 4. Auflage 2013. XVIII, 1.124 Seiten. Geb. EUR 189,– ISBN 978-3-214-13559-1 Anlässlich vieler neuer Entscheidungen hat RA Dr. Christian Prader sein Standardwerk zu MRG und ABGB-Mietrecht überarbeitet. Somit stehen Ihnen wieder zur Verfügung: • der aktuelle Gesetzestext mit • der relevanten Rechtsprechung, • Anmerkungen des Autors sowie • weiterführenden Literaturhinweisen. MANZ Wohnrecht online: Die viermal im Jahr aktualisierte online-Fassung mit zahlreichen zusätzlichen Entscheidungen finden Sie unter http://wohnrecht.manz.at.

Vergeiner Recht für Radfahrer 2013. 144 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN Buch: 978-3-214-00693-8 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-02430-7 ISBN ePub: 978-3-214-02431-4 Auch als E-Book erhält lich!

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Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten Egal, ob für den Weg zur Arbeit oder als Erholung in der Freizeit: Radfahren ist für viele eine selbstverständliche Fortbewegungsart. Gerade im städtischen Bereich kommt es dadurch aber auch zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern. Damit Sie sicher unterwegs sind und Ihre Rechte kennen, ist es daher wichtig, sich im Paragraphendschungel auszukennen.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Doralt Steuerrecht 2013/14 15. Auflage 2013. XXVI, 278 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN Buch: 978-3-214-01898-6 Mit Hörerschein für Studierende und im Abo: EUR 28,80 E-Book: EUR 25,99 ISBN pdf: 978-3-214-01899-3 ISBN ePub: 978-3-214-01900-6 Auch als E-Book erhält lich!

Konzentriert auf das Wesentliche, dennoch umfassend, werden die im beruflichen Alltag wichtigen Steuern behandelt: Der optimale Überblick über das geltende Steuerrecht: jetzt schon mit allen Neuerungen im Abgabenverfahren durch die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012! Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht und zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis.

Ondreasova Die Gehilfenhaftung 2013. XXXVI, 258 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-00763-8 Das Werk befasst sich mit den wichtigsten Grundsätzen und Problemkreisen der Gehilfenhaftung. Mit Hilfe einer rechtsvergleichenden Betrachtung und der Darstellung der systematischen und historischen Hintergründe widmet sich die Autorin ua folgenden Bereichen: • Gehilfenbegriff • Zurechnung von vorsätzlichem schädigenden Verhalten des Gehilfen • Deliktsunfähigkeit • deliktische Sorgfaltspflichten • Verkehrssicherungspflichten • Eingrenzung der Zurechnung in der Gehilfenhaftung.

Embacher · Hanser Basiswissen Immobilienverwaltung 2013. XVIII, 164 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-08781-4 Die Tätigkeit eines Immobilienverwalters ist eine ganz spezielle und täglich neue Herausforderung. Dieses neue Werk gibt einen kompakten Einblick in die Welt der Immobilienverwaltung. Leicht verständlich und mit vielen • Praxistipps, • Checklisten und • Beispielen ist es der ideale Einstieg. Profitieren Sie von 22 Mustervorlagen für Ihre tägliche Arbeit!

Mit TKG-Novelle 2011

Stratil (Hrsg) TKG – Telekommunikationsgesetz 2003 4. Auflage 2013. XVIII, 554 Seiten. Geb. EUR 119,– ISBN 978-3-214-12371-0 Die Neuauflage enthält das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) in der Fassung der TKG-Novelle 2011 (BGBl I 2011/102) samt Gesetzesmaterialien und ausführlichen Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen. Die Schwerpunkte der TKG-Novelle 2011: • „Better Regulation“ (wirtschaftsfördernde Maßnahmen) • Stärkung der Verbraucherrechte

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