Schweizerische Sozialhilfestatistik 2014: Sozialhilfequote unverändert bei 3,2%

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Actualités OFS BFS Aktuell Attualità UST 13 Soziale Sicherheit

Neuchâtel, Dezember 2015

Schweizerische Sozialhilfestatistik 2014: Sozialhilfequote unverändert bei 3,2% Im Verlaufe des Jahres 2014 wurden in der Schweiz 261’983 Personen in 162’935 Dossiers mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Die Sozialhilfequote bleibt gegen­ über dem Vorjahr unverändert bei 3,2%.

Zunahme der Dossiers mit einer Person Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl Fälle mit Sozial­ hilfebezug um 4335 bzw. 2,7% und die der unterstützten Personen um 4791 bzw. 1,9%. Damit setzt sich die seit 2008 festzustellende Zunahme von Sozialhilfefällen und -beziehen­ den fort. Einhergehend mit dieser Entwicklung lässt sich seit 2005 eine stetige Abnahme der durchschnittlichen Fallgrösse feststellen. Die durchschnittliche Anzahl Personen pro Sozial­ hilfedossier bzw. Fall beträgt 2014 1,61 und ist damit gegen­ über dem Vorjahr (1,62) weiter gesunken. Dies ist auf eine Zunahme der Einpersonenfälle zurückzuführen.

Stabile Sozialhilfequote Setzt man die Anzahl Sozialhilfebeziehender in Beziehung zur Wohnbevölkerung, resultiert für das Jahr 2014 eine ­gesamtschweizerische Sozialhilfequote von 3,2%. Obwohl gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme der Sozialhilfebezie­ henden festgestellt werden kann, bleibt die Quote unverän­ dert, da die Wohnbevölkerung gegenüber dem Vorjahr in ähnlichem Ausmass gestiegen ist.

G2

Sozialhilfequote Schweiz, 2005 – 2014 3,4% 3,3% 3,2% 3,1%

3,3 3,2

3,2 3,1

3,0% 2,9%

3,2

3,1 3,0

3,0

3,0

2,9

2,8%

Fallzahlen und durchschnittliche Anzahl Personen pro Fall, 2005 – 2014

G1

2,7%

170 000

1,76

Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 © BFS, Neuchâtel 2015

1,74

160 000

1,72 1,70

150 000

1,68 140 000

1,66 1,64

130 000

1,62

120 000

1,60 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl Fälle

Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

Durchschnittliche Fallgrösse © BFS, Neuchâtel 2015

Espace de l’Europe 10  CH-2010 Neuchâtel  www.statistik.admin.ch

Kantonale Unterschiede der Sozialhilfe­ quoten stabil Betrachtet man die Sozialhilfequoten der Kantone, so erge­ ben sich im Vergleich zu den Vorjahren keine wesentlichen Verschiebungen. Weiterhin weisen Kantone mit städtischen Zentren überdurchschnittliche Quoten aus. Dazu gehören die Kantone Neuenburg, Basel-Stadt, Genf, Waadt und Bern. Unterdurchschnittliche Werte weisen demgegenüber


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eher ländlich geprägte Kantone aus. Im Vergleich zum Vor­ jahr steigt die Sozialhilfequote in elf Kantonen, elf Kantone weisen stabile Werte aus. Vier Kantone verzeichnen einen Rückgang der Sozialhilfequote (Neuenburg, Basel-Stadt, Waadt und Appenzell Innerrhoden).

Sozialhilfequote nach Kanton, 2013 und 2014

G3

8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% NE BS GE VD BE SO CH ZH BL TI JU FR SH SG LU AG AR GL VS TG ZG SZ GR UR OW NW AI

0%

2013

2014

Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

© BFS, Neuchâtel 2015

Zahl der älteren Sozialhilfebeziehenden nimmt schneller zu Knapp ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden (76’500 Per­ sonen bzw. 29,2%) sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie sind von allen Altersgruppen mit einer Sozial­ hilfequote von 5,2% am stärksten vom Sozialhilfebezug be­ troffen. Anteilsmässig machen Personen zwischen 18 und 45 Jahren mit 44,7% fast die Hälfte aller Personen in der Sozialhilfe aus. Diese Altersgruppe weist eine Sozialhilfe­ quote von 3,8% auf. Ein Viertel (26,1% oder 68’500 Per­ sonen) aller Sozialhilfebeziehenden ist in der Alterskategorie 46 Jahre und älter. Mit einer Sozialhilfequote von 1,9% hat diese Altersgruppe ein relativ geringes Sozialhilferisiko. Betrachtet man aber die Entwicklung der Fallzahlen, so setzt sich die seit Längerem beobachtbare Zunahme bei den älteren Sozialhilfebeziehenden weiter fort: Im Jahre 2005 betrug deren Anteil noch 19,5% oder 46’000 Personen. Seitdem steigt dieser Anteil stetig an. In den letzten zehn Jahren erhöhte er sich um mehr als 30%, während die An­ teile der beiden anderen Altersgruppen abnahmen.

Diese Entwicklung lässt sich u.a. anhand der Angaben zur Erwerbssituation erklären: Personen ab 46 Jahren sind häufiger Nichterwerbspersonen, Personen zwischen 18 und 45 Jahren sind häufiger erwerbstätig.

Das Sozialhilferisiko der ausländischen ­Personen nimmt ab 2,2% aller Schweizerinnen und Schweizer beziehen Sozial­ hilfe. Bei den Ausländerinnen und Ausländern liegt die ­Sozial­hilfequote bei 6,3%. Seit 2005 entwickeln sich die Zahlen der beiden Personengruppen unterschiedlich. Dabei ist zu erwähnen, dass ab 2009 auch die vorläufig Aufge­ nommenen und die vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge mit mehr als sieben Jahren Aufenthalt in der Schweiz in der Sozialhilfestatistik berücksichtigt werden. Seit 2009 hat die Zahl der ausländischen Sozialhilfebeziehenden um 18,1%, diejenige schweizerischer Sozialhilfebeziehenden um 12,3% zugenommen. Weil im selben Zeitraum die ausländische Wohnbevölke­ rung stärker zugenommen hat, ergibt sich bei der Entwick­ lung der Sozialhilfequoten aber ein ähnliches Verlaufsmuster für schweizerische und ausländische Sozialhilfebezüger/in­ nen. Im Vergleich zum Jahr 2005 hat die Sozialhilfequote von Ausländern und Ausländerinnen um 0,3 Prozentpunkte abgenommen, die Quote für schweizerische Sozialhilfebe­ ziehende blieb mit 2,2% im Vergleich zu 2005 stabil.

Sozialhilfequote nach Nationalität, 2005 und 2014 G 5 7% 6,6

6%

6,3

5% 4% 3% 2%

2,2

2,2

1% 0% Schweizer 2005

Ausländer 2014

Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

© BFS, Neuchâtel 2015

Entwicklung der Anteile Sozialhilfebeziehender nach Altersklassen, indexiert (2005=100), 2005 – 2014 G 4

Alleinerziehende und Antragstellende ohne Ausbildung beziehen länger Sozialhilfe

150

Im Jahr 2014 beträgt die Bezugsdauer der Hälfte der laufen­ den Sozialhilfefälle weniger als zwei Jahre, bei etwa einem Drittel war die Bezugsdauer weniger als ein Jahr. 27,5% der laufenden Sozialhilfefälle von 2014 beziehen seit vier und mehr Jahren Sozialhilfe. Betrachtet man die Entwicklung seit 2009, so zeigt sich eine Zunahme der Fälle mit mehr als vier Jahren Bezugsdauer. Im Jahr 2009 belief sich ihr Anteil an den laufenden Fällen auf 25,8%.

140 130 120 110 100 90 80 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0–17 Jahre Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

2

18–45 Jahre

46+ Jahre © BFS, Neuchâtel 2015


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Antrag stellende Personen nach Bezugsdauer, 2009 und 2014

G6

Bezugsdauer nach soziodemografischen Merkmalen der Antrag stellenden Personen, 2014

100%

22,2

20,7

33,3

31,5

2009

2014

0% Bezugsdauer bis 1 Jahr Bezugsdauer 1–2 Jahre

Bezugsdauer 2–4 Jahre Bezugsdauer > 4 Jahre

Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

© BFS, Neuchâtel 2015

G7

Bezugsdauer nach Fallstruktur, 2014 Paare ohne Kind Paare mit Kind(ern) Alleinerziehende Einpersonenfälle alleinlebend

31,9 29,0 26,4

Total 0%

19,4 18,9

28,9

Einpersonenfälle nicht alleinlebend

16,9

17,5

42,2 31,5

20%

Bezugsdauer bis 1 Jahr Bezugsdauer 1–2 Jahre Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

21,8

29,4

22,6

29,0

23,0

31,7

22,8

30,8

21,3

19,6

18,8

22,2

40%

60%

16,9 27,5

80%

Geschieden

25,1

Verheiratet

22,3

Ausland

30,6

Schweiz

32,1

Frauen

30,7

21,9

22,5 18,9

34,6

38,6

20,8 16,2

31,6

Ledig

20,0 19,0 18,8 18,9

21,4 36,2

22,0

27,5

21,6

23,8

22,6

27,9

21,9

27,3

22,3

28,0

Männer

32,1

18,8

22,1

27,1

Total

31,5

18,8

22,2

27,5

40%

60%

0%

Wird die Bezugsdauer nach der Fallstruktur betrachtet, so zeigt sich bei nicht alleinlebenden Einpersonenfällen eine andere Verteilung als bei den restlichen Falltypen: Mehr als 40% beziehen weniger als ein Jahr Sozialhilfe und knapp 17% haben einen Leistungsbezug von vier und mehr Jahren. Alleinerziehende weisen demgegenüber mit beinahe 32% einen relativ hohen Anteil an Bezugsdauern über vier Jahre auf.

15,5

35,9

20%

Bezugsdauer bis 1 Jahr Bezugsdauer 1–2 Jahre

80%

100%

Bezugsdauer 2–4 Jahre Bezugsdauer > 4 Jahre

Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total der Prozentanteile abweichen. Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

© BFS, Neuchâtel 2015

Ausserdem zeigen sich bei Ledigen hohe Anteile an kur­ zen Bezugsdauern unter einem Jahr, während Geschiedene relativ häufig hohe Bezugsdauern aufweisen. Nach Ge­ schlecht oder Nationalität sind keine Unterschiede zu beob­ achten: Frauen und Männer, Schweizer/innen und Auslän­ der/innen haben ähnliche Bezugsdauern. Betrachtet man die Bezugsdauern nach Ausbildung und Erwerbssituation, so sind Sozialhilfebeziehende ohne beruf­ liche Ausbildung oder als Nichterwerbspersonen registrierte in 29,5% bzw. 32,1% der Fälle länger als vier Jahre im lau­ fenden Bezug. Demgegenüber sind Personen mit einer be­ ruflichen oder tertiären Ausbildung mit Anteilen von 33,1% bzw. 34,5% bei den Kurzeitbezügern übervertreten. Un­ ter den Erwerbslosen sind 34% bis zu einem Jahr und nur 24,6% seit mehr als vier Jahren im Sozialhilfebezug. Für diese Gruppe hat die Sozialhilfe eine eher temporäre Über­ brückungsfunktion.

100%

Bezugsdauer 2–4 Jahre Bezugsdauer > 4 Jahre

Bezugsdauer nach Ausbildung und Erwerbsituation G9 der Antrag stellenden Personen, 2014

© BFS, Neuchâtel 2015

Nicht alleinlebende Einpersonenfälle sind häufig junge, ledige Erwachsene, welche noch bei den Eltern wohnen oder mit anderen jungen Erwachsenen zusammen leben, aber eine separate Unterstützungseinheit bilden. Diese Fälle beziehen nur kurze Zeit Sozialhilfe, weil sich bei ihnen die Erwerbs- und Wohnsituation häufiger ändern. So zeigt die Analyse nach Alter, dass 18– 45-Jährige die kürzeste Be­ zugsdauer aufweisen. Die längste Bezugsdauer ist bei den 45– 64-Jährigen zu beobachten. Für Personen dieser Alters­ gruppe ist es schwierig, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Nach Erwerbsituation

20%

18,8

Nach Ausbildung

40%

23,7

18–45

Nach Nach Nach Ge- Nationa- Zivilstand schlecht lität

27,5

20,2

60%

46–64

Nach Alter

25,8

80%

G8

Nichterwerbspersonen Erwerbslose Erwerbstätige Tertiäre Berufliche Ausbildung Keine berufliche Ausbildung Total

27,9 34,0 31,9 34,5 33,1 28,8 31,5

0%

20%

Bezugsdauer bis 1 Jahr Bezugsdauer 1–2 Jahre

18,4 18,7 20,0 18,9 18,7 19,1

21,6

32,1

22,7

24,6

22,9

25,3

21,7

24,9

21,9

26,2

22,6

18,8

22,2

40%

60%

29,5 27,5

80%

100%

Bezugsdauer 2–4 Jahre Bezugsdauer > 4 Jahre

Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total der Prozentanteile abweichen. Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

© BFS, Neuchâtel 2015

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BFS AKTUELL

Mit zunehmender Dauer des Sozialhilfebezugs fällt die zugesprochene Leistung höher aus. Während Fälle mit einer Bezugsdauer unter einem Jahr eine monatliche Leistung von 1534 Franken zugesprochen erhalten, steigt dieser Betrag auf rund 1700 Franken für Fälle mit einer Bezugsdauer zwi­ schen 1 und 2 Jahren, auf 1860 Franken für Fälle mit e­ iner Bezugsdauer zwischen 2 und 4 Jahren und auf 2021 Fran­ ken für Langzeitbezüger mit einer Bezugsdauer von mehr als vier Jahren.

Zugesprochene Leistung* der laufenden Fälle nach Bezugsdauer und Falltypen in Franken (Median), 2014

2834

Paare mit Kind(ern) Alleinerziehende Einpersonenfälle alleinlebend Einpersonenfälle nicht alleinlebend > 4 Jahre

2169 2101 1868

Die Sozialhilfestatistik erfasst jährlich alle Fälle, die mindestens ­einmal im Kalenderjahr finanzielle Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Berücksichtigt werden alle Personen, die zum Sozialhilfefall gehören. Unterstützungsbedürftige Personen ab 65 Jahren wer­ den fast ausschliesslich von der EL finanziert. In Ausnahmefällen ­gelangen sie in die Sozialhilfe. Im Rahmen der Sozialhilfestatistik werden auch verschiedene ­vorgelagerte bedarfsabhängige Leistungen wie die Alimenten­ bevorschussung oder die Mutter- und Elternschaftsbeihilfen ­erhoben. Diese Leistungen unterscheiden sich in ihrer Ausgestal­ tung von Kanton zu Kanton. Details dazu sind im Inventar der ­bedarfsabhängigen Sozialleistungen zu finden: (www.sozinventar.bfs.admin.ch) Die Ergebnisse der Sozialhilfestatistik werden auch im Rahmen des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und ­Kantonen (NFA) verwendet. Der wichtigste Indikator der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfe­ quote, worunter man den Anteil der Personen mit mindestens e­ inem Sozialhilfebezug im Jahr an der ständigen Wohnbevölkerung gemäss STATPOP am 31. Dezember des Vorjahres versteht.

1206 2021

2–4 Jahre

Bezügerquote der Alimentenbevorschussung nach Kanton, 2014

1860

1–2 Jahre

1736

bis 1 Jahr

1534

Total

1,2%

1796

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

* Die zugesprochene Leistung ist der effektiv für den Stichmonat für die Unterstützungseinheit ausbezahlte Betrag. Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

© BFS, Neuchâtel 2015

Für diesen Zusammenhang sind folgende Erklärungen möglich: Sozialhilfedossiers mit längerer Bezugsdauer umfas­ sen grössere Unterstützungseinheiten. Dies sind zum Beispiel Alleinerziehende mit Betreuungspflichten. Mit zunehmender Bezugsdauer nimmt der Anteil an Nichterwerbspersonen zu, die über kein Einkommen verfügen. Der Anteil an Erwerbs­ losen nimmt zwar mit zunehmender Bezugsdauer ab, gleich­ zeitig fallen aber für diese vorgelagerte Leistungen weg. Die nicht alleinlebenden Einpersonenfälle haben nicht nur die kürzeste Bezugsdauer, sondern auch die geringsten Fallkos­ ten. So fallen deren Budgets beispielsweise durch anteilsmä­ ssige angerechnete Mietkosten relativ niedriger aus.

1,0% 0,8% 0,6% 0,4% 0,2% 0,0%

Quelle: BFS – Sozialhilfestatistik 2014

© BFS, Neuchâtel 2015

Weitere Informationen im Internet www.statistik.admin.ch  Themen  13 – Soziale Sicherheit

Alimentenbevorschussung (ALBV): Leichter Anstieg der ALBV-Bezügerquote Insgesamt erhielten im Jahr 2014 51’510 Personen in 23’223 Fällen eine Alimentenbevorschussung. Die Bezüger­ quote der ALBV liegt mit 0,66% rund fünfmal tiefer als die der Sozialhilfe. Dies hat u.a. damit zu tun, dass die Gruppe der anspruchsberechtigten Personen nur auf jene be­ schränkt ist, die Anrecht auf Unterhaltszahlungen haben, also nicht auf die ganze Bevölkerung. Die nationale ALBVBezügerquote ist über die Jahre konstant und bewegt sich zwischen 0,64% (2012) und 0,68% (2009). Die Vertei­ lung der Bezügerquote nach Kantonen präsentiert sich bei der ALBV anders als bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Dies liegt unter anderem daran, dass die Voraussetzungen für den Leistungsbezug kantonal unterschiedlich geregelt sind.

4

G 11

BS GL SG SO FR AR JU ZH SH CH LU ZG AG TG OW BL VD TI GR NE GE NW SZ UR AI

Bezugsdauer

Fallstruktur

Paare ohne Kind

G 10

Die Sozialhilfestatistik in Kürze

Impressum Herausgeber: Bundesamt für Statistik (BFS) Konzept, Redaktion: Jan Boruvka, Markus Braun, Marc Dubach, BFS Layout: DIAM, Prepress/Print Übersetzung: Sprachdienst BFS, Sprachen: verfügbar als pdf (oder g ­ edruckt) auf Deutsch, Französisch und Italienisch Auskunft: Bundesamt für Statistik, Sektion Sozialhilfe, Marc Dubach, Tel. 058 463 65 78, marc.dubach@bfs.admin.ch Bestellnummer: 0766-1401, gratis Bestellungen: Tel. 058 463 60 60, Fax 058 463 60 61, order@bfs.admin.ch


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