KONTROLLIERTE FUTTERMITTEL GESUNDE TIERE SICHERE LEBENSMITTEL AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
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VORWORT
Vom Ländle Alpschwein über das Osttiroler Berglamm bis zum Pinzgauer Rind: Außergewöhnliche Spitzen-
Futtermitteln ist es die Aufgabe der AGES, risikobasierte Kontrollpläne für Österreich zu erstellen. Durch
produkte sind ein wichtiger Teil der österreichischen Identität. Die Devise ist klar: Bei der Erzeugung von Lebensmitteln darf Gewinnmaximierung nicht über Faktoren wie Sicherheit, Qualität und Transparenz stehen. In Sachen Nahrungsmittelkette setzt mein Ministerium daher auf einen ganzheitlichen Ansatz: Die strategischen Ziele wie Ernährungssicherheit, Qualität, Regionalität, Vielfalt, Wert und Wertschätzung von Lebensmitteln gehen immer einher mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Darauf müssen wir gerade am Beginn der Nahrungsmittelkette achten: bei der Qualität der Futtermittel. Denn nur ein gesunder und leistungsfähiger Tierbestand garantiert hochwertige Lebensmittel. Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) übernimmt wichtige Kontroll- und Untersuchungsaufgaben, die uns dabei helfen, hohe Standards sicherzustellen.
Probenahmen oder Betriebskontrollen ist sie zudem für die Überwachung der FuttermittelunternehmerInnen und der Futtermittelkette zuständig. Durch Vorsorgeprinzip, Risikobewertung und Risikomanagement wird die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze schon am Beginn der Lebensmittelkette berücksichtigt.
Im Auftrag der Republik Österreich übernehmen die AGES und das BAES vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit und Ernährungssicherung. Durch die Gründung der AGES wurden die Bundeskompetenzen in verschiedensten Fachbereichen entlang der gesamten Nahrungsmittelkette in einem einzigen Unternehmen zusammengefasst. Als zentrale Stelle für die amtliche Kontrolle von
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Die vorliegende Futtermittelbroschüre ist auch in Form einer PDF-Datei auf der AGES-Website erhältlich. Der interessierten Öffentlichkeit werden mit dieser Publikation spannende Zahlen, Daten und Fakten über die amtliche Futtermittelüberwachung der vergangenen Jahre geliefert. Ich möchte mich bei allen bedanken, die in der AGES zur Futtermittelsicherheit und somit auch zur Gesundheit von Mensch und Tier sowie einer intakten Umwelt beitragen.
Ihr Andrä Rupprechter, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
VORWORT
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INHALT VORWORT 3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 6 EINLEITUNG 8 SYSTEM UND AUFBAU DER AMTLICHEN KONTROLLE Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) Risikobasierter Integrierter Kontrollplan (RIK) Betriebskontroll- bzw. Überwachungsplan Proben- und Prüfplan Plan zur nachfassenden und Ad-hoc-Kontrolle
9 9 10 11 11 12
Mykotoxine 33 Vorkommen und Bedeutung 33 Gesetzliche Regelung 34 Untersuchungsmethode 34 Situation in Österreich 34 Pflanzenschutzmittelrückstände 36 Vorkommen und Bedeutung 36 Gesetzliche Regelung 37 Untersuchungsmethode 37 Situation in Österreich 38
Überprüfung der Kennzeichnung
14
Salmonellen 39 Vorkommen und Bedeutung 39 Gesetzliche Regelung 40 Untersuchungsmethode 41 Situation in Österreich 41
Beurteilung der Ergebnisse und Maßnahmensetzung
14
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kontrollen
14
DURCHFÜHRUNG DER AMTLICHEN KONTROLLE IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DES BAES Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen
13 13
Betriebskontrolle 14
ERGEBNISSE DER AMTLICHEN KONTROLLE 2015
15
EXTERNE UND INTERNE ÜBERPRÜFUNG DER FUTTERMITTELKONTROLLE AUF BUNDESEBENE
18
DAS EUROPÄISCHE SCHNELLWARNSYSTEM – RAPID ALERT SYSTEM FOR FOOD AND FEED (RASFF)
20
Alert notifications
20
Information notifications
20
Follow up notifications
20
Border rejection notifications
21
News 21 Information an Drittstaaten
21
RASFF-Portal 21 RASFF-Wochenmeldungen auf der AGES-Homepage
21
RASFF-Consumers-Portal 21 ERWÜNSCHTE KOMPONENTEN – INHALTSSTOFFE UND ZUSATZSTOFFE
23
Inhaltsstoffe 23 Feuchtigkeit (Trockensubstanz) 24 Rohasche 24 Rohprotein 25 Rohfaser 25 Rohfett 25 Stickstofffreie Extraktstoffe 26 Vitamine 26 Mengenelemente 27 Spurenelemente 27 Aminosäuren 27
43
Vorkommen und Bedeutung 43 Gesetzliche Regelung 44 Untersuchungsmethode 44 Situation in Österreich 45 Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen 46 Vorkommen und Bedeutung 46 Gesetzliche Regelung 46 Untersuchungsmethode 47 Situation in Österreich 47 Tierische Bestandteile 48 Vorkommen und Bedeutung 48 Gesetzliche Regelung 48 Untersuchungsmethode 49 Situation in Österreich 49 Dioxine und PCB 50 Vorkommen und Bedeutung 51 Gesetzliche Regelung 51 Untersuchungsmethode 51 Situation in Österreich 52 GEMEINSCHAFTLICHE UND NATIONALE REFERENZLABORATORIEN
53
ZUSAMMENFASSUNG 54 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 55 TABELLENVERZEICHNIS 55 GESETZLICHE GRUNDLAGEN
56
AUTORINNEN UND AUTOREN
58
Zusatzstoffe 28 Konservierungsmittel und Säureregulatoren 29 Zootechnische Zusatzstoffe 29 UNERWÜNSCHTE UND VERBOTENE STOFFE
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Hexachlorbenzol (HCB) 31 Schwermetalle 31 Vorkommen und Bedeutung 31 Gesetzliche Regelung 32 Untersuchungsmethode 32 Situation in Österreich 32
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AAS AGES BAES BMG BMLFUW ECDC EFSA ELISA EK GMO / GVO HACCP HPLC
Atom-Absorptions-Spektrometrie Österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Bundesamt für Ernährungssicherheit Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft European Centre for Disease Prevention and Control (Europäisches Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten) European Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) Enzyme Linked Immunosorbent Assay (antikörperbasiertes Nachweisverfahren) Europäische Kommission Genetically Modified Organism / Gentechnisch veränderte Organismen (mit z. B. „Non” davor für „gentechnikfrei”) Hazard Analysis and Critical Control Points (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) High Performance Liquid Chromatography
(Hochleistungsflüssigkeitschromatographie) ICP-OES Inductively Coupled Plasma Optical Emission Spectrometry (optische Emissionsspektrometrie mittels induktiv gekoppeltem Plasma) ICP-MS Inductively Coupled Plasma Mass Spectrometry (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) LFBIS Land- und forstwirtschaftliches Betriebsinformationssystem PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAP Processed Animal Protein (verarbeitetes tierisches Protein) PCB Polychlorierte Biphenyle (mit „dl” davor = dioxinähnlich) TIF Institut für Tierernährung und Futtermittel MIK Mehrjähriger integrierter Kontrollplan PCR Polymerase Chain Reaction RASFF Rapid Alert System für Food und Feed (Europäisches Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel) RIK Risikobasierter integrierter Kontrollplan VO Verordnung
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EINLEITUNG Sichere Lebensmittel für alle VerbraucherInnen sind oberstes Ziel! Als Grundvoraussetzung zur Gewährleistung sicherer tierischer Lebensmittel haben gesunde Nutztiere große Bedeutung. Für die optimale Ernährung unserer Nutztiere ist der Einsatz qualitativ hochwertiger und vor allem sicherer und damit gesetzeskonformer Futtermittel unabdingbar. Futtermittel stehen am Anfang der Nahrungsmittelkette und haben somit großen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit. Sie decken einerseits den Ernährungsbedarf unserer landwirtschaftlichen Nutztiere (Rind, Schaf, Schwein, Geflügel etc.), damit diese sichere Lebensmittel (Milch, Fleisch, Eier etc.) von höchster Qualität liefern können, und versorgen andererseits unsere Heimtiere (Katze, Hund, Hamster etc.) bedarfs- und altersgerecht. Der Markt der Heimtierfuttermittel ist ein ständig größer werdender und stellt einen immer höheren Anspruch
Futtermittelskandale der letzten Jahrzehnte (ausgelöst durch z. B. Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), Melamin, Dioxin) haben zur Verunsicherung der KonsumentInnen und zu großen finanziellen Verlusten geführt. Ein auf Wissenschaft basierendes, auf Vorsorge und Vermeidung ausgerichtetes staatliches Kontrollsystem konnte in Österreich bislang die Gefahren für die Gesundheit von Tieren und Menschen abwenden. Zudem hat Österreich die von der Europäischen Union (EU) eingeleiteten Maßnahmen stets unterstützt und auch ordnungsgemäß umgesetzt.
an das Futtermittel, um eine gesunde und ausgewogene Ernährung der Heimtiere garantieren zu können.
zur Ernährungssicherheit, Ernährungssicherung und Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze bei.
Futtermittel werden rechtlich in Einzelfuttermittel (Heu, Getreide, Kalk, Schweineohren etc.), in Zusatzstoffe (Vitamine, Spurenelemente, Enzyme etc.) und in die daraus hergestellten Mischungen (Mischfuttermittel) unterteilt. Neben den Hauptnährstoffen wie Proteine, Fette und Kohlenhydrate können Futtermittel auch unerwünschte und/oder verbotene Stoffe, wie Schwermetalle, Mykotoxine, Dioxine und Polychlorierte Biphenyle (PCB), Rückstände von Tierarznei- oder Pflanzenschutzmittel oder Salmonellen enthalten, die nicht immer vermieden werden können, jedenfalls aber zu minimieren sind.
Die Qualität und die Sicherheit der eingesetzten landwirtschaftlichen Betriebsmittel in Österreich kann nur durch eine ständige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmensetzungen in der Zulassung und der Kontrolle erreicht werden. Die MitarbeiterInnen der AGES, insbesondere des Institutes für Tierernährung und Futtermittel und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES), setzen sich täglich für die Sicherheit der Futtermittel in Österreich ein.
Ein Höchstmaß an Futtermittelqualität und -sicherheit kann nur durch ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen Eigenkontrollsystemen der Futtermittelunternehmen und angemessener staatlicher Überwachung und Kontrolle gewährleistet werden. Die Lebens- und
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Mit der Gründung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) wurden die Themenbereiche Landwirtschaft, Lebensmittel, Humanmedizin, Veterinärmedizin und Arzneimittel unter einem Dach vereint und tragen nun
SYSTEM UND AUFBAU DER AMTLICHEN KONTROLLE Die Basis für die Durchführung der Überwachung und Kontrolle von Futtermitteln und Futtermittelunternehmen ist die sogenannte „EU-Kontrollverordnung“ (EG) Nr. 882/2004. Diese wird in Verbindung mit den nationalen Rechtsvorschriften (Futtermittelgesetz 1999 idgF. und Futtermittelverordnung 2010) sowie mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts und der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene, bei der Durchführung der Überwachung und Kontrolle angewandt. In Österreich ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) die zuständige Behörde für die Durchführung der Futtermittelkontrolle im Rahmen der gewerblichen Herstellung und Inverkehrbringung. Für die Kontrolle der Herstellung, Verwendung bzw. Verfütterung von Futtermitteln in den landwirtschaftlichen Betrieben ist der jeweilige Landeshauptmann verantwortlich. Diese Kontrolltätigkeit wird von den AmtstierärztInnen der Bezirksverwaltungsbehörden oder eigenen Kontrollorganen der Länder durchgeführt. Alle von Landeskontrollorganen gezogenen Proben werden
in der AGES untersucht und begutachtet. Ressourcen, insbesondere Personal und Infrastruktur zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des BAES werden von der AGES zur Verfügung gestellt. Das Institut für Tierernährung und Futtermittel (TIF) der AGES steht der Bevölkerung, den Bundesländern sowie dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für Anfragen und zur wissenschaftlichen Beratung zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen des Instituts planen und koordinieren weiters technische Maßnahmen in Österreich (Überwachungen, Monitoringaktionen, Erhebungen usw.), erstellen Gutachten und Risikobewertungsstudien, führen Laboranalysen durch, sind in nationalen und internationalen Gremien bzw. Arbeitsgruppen tätig und veranstalten Weiterbildungskurse für Aufsichtsorgane und Personal von Unternehmen des Futtermittelsektors. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit leisten Vertreter des TIF einen Beitrag in Form von Vorträgen und Publikationen.
MEHRJÄHRIGER INTEGRIERTER KONTROLLPLAN (MIK) Die angeführte „EU-Kontroll-Verordnung“ schreibt jedem Mitgliedsstaat die Erstellung eines mehrjährigen integrierten Kontrollplans vor, der alle relevanten Kontrollbereiche (Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Aspekte der Pflanzengesundheit) zu umfassen hat. Der MIK beschreibt die behördlichen Strukturen, Verantwortlichkeiten und Abläufe sowie Kriterien, die die Behörden bei ihrer Tätigkeit erfüllen müssen. Ausgehend von Strategien und Zielen werden
die Schwerpunkte einer risikobasierten amtlichen Kontrolle abgeleitet. Der MIK erfüllt somit auch den Wunsch nach erhöhter Transparenz der behördlichen Tätigkeit und ergänzt jene Informationen, die über die Jahresberichte als Ergebnisse der amtlichen Kontrollen bereits veröffentlicht werden. Der MIK wird kontinuierlich, entsprechend den jeweiligen aktuellen Erkenntnissen, weiterentwickelt und soll die unabhängige, risikobasierte und nachvollziehbare Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe und Futtermittelproben garantieren.
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wissenschaftsbasierter Vorgang mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung bildet die Basis für die Planung.
Ziel des RIKs ist die Sicherstellung, dass: • regelmäßig, • auf Risikobasis und • mit angemessener, statistisch abgesicherter Häufigkeit Kontrollen durchgeführt werden, damit die definierten Kontrollziele unter Berücksichtigung •
der festgestellten Risiken,
•
des bisherigen Verhaltens der Unternehmen,
•
der Verlässlichkeit der durchgeführten Eigenkontrollen und
• von Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen könnten, erreicht werden. Die definierten Kontrollziele ergeben sich aus den futtermittelrechtlich relevanten Vorgaben und sind in folgende Kategorien zusammenzufassen: •
Lebensmittel-/Futtermittelsicherheit
•
Ernährungssicherung
•
Gesundheitsschutz
•
Umwelt- und Ressourcenschutz
•
Produktionsrisiko
•
Tiergesundheit
•
Tierschutz
•
Qualitäts- und Täuschungsschutz
Um die Ziele des RIKs umsetzen zu können, werden jährlich spezifische Pläne zur Kontrolle entwickelt (Abbildung 1): •
Stichprobenplan (Betriebskontroll- bzw. Überwachungsplan, Probenplan und Prüfplan)
•
Plan über die nachfassenden Tätigkeiten und
•
Plan zum Vorhalten von Kapazitäten für Ad-hoc-Maßnahmen
Kategorie
Betriebsart Mischfutterhersteller
Der Betriebskontroll- bzw. Überwachungsplan ist ein Jahresplan über die durchzuführenden Betriebskontrollen bzw. -inspektionen und über die Anzahl der zu kontrollierenden bzw. zu überwachenden Betriebe. Die Grundlage zur Erstellung des Planes ist ein sogenanntes risikobasiertes Frequenzmodell. In diesem Modell wird jeder kontrollrelevante Betrieb einer definierten Kategorie und Betriebsart zugeordnet (Abbildung 2), deren Gefahrenpotenzial unterschiedlich bewertet wird.
Hersteller
Abgeleitet vom MIK legt der RIK die erforderlichen Tätigkeiten und beabsichtigten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kontrolle und der (operativen) Überwachung für ein Jahr fest. Die Risikobewertung als ein
Betriebskontroll- bzw. Überwachungsplan
Einzelfutterhersteller Zusatzstoffhersteller Vormischungshersteller Heimtierfutterhersteller Mobile Mischer Landesproduktenhändler Landwirtschaftliche Genossenschaften
Zusätzlich werden zur Ermittlung des Einzelbetriebsrisikos spezifische Daten zu den Betrieben erhoben. Diese beziehen sich u. a. auf die Größe eines Betriebes, die Teilnahme an Qualitätsmanagementprogrammen oder den Einsatz von risikoreichem Material (z. B. Kokzidiostatika, Fischmehl). Die zugeordnete Betriebsart sowie die einzelbetrieblichen Informationen ergeben eine Risikostufe innerhalb des Frequenzmodells. Die jeweilige Risikostufe bestimmt die Kontrollhäufigkeit.
Nicht-Hersteller
RISIKOBASIERTER INTEGRIERTER KONTROLLPLAN (RIK)
Vermischungs- und Zusatzstoffhändler Zentralen (Einzelhandel) Filialen (Einzelhandel) / Detailhandel Tierarzt Heimtiereinzelhandel Transporteure / Speditionen
Abbildung 2: Einteilung der Betriebe in Kategorien und Betriebsarten
Proben- und Prüfplan Die Vorjahresergebnisse (Prüfungen und Maßnahmen im Betrachtungszeitraum) der formalen und analytischen Prüfungen im Rahmen des Stichprobenplans werden einer Risikobewertung unterzogen und schaffen die Ausgangslage zur Erstellung des Prüfplans sowie zur Berechnung des Probenumfangs für den Probenplan. Der Prüfplan ist der Jahresplan über die durchzuführenden Prüfungen und/oder Konformitätsüberprüfungen, der die zu untersuchenden Materialien (z. B. Ölsaaten, Geflügelfutter) und die zu untersuchenden Prüfpunkte (z. B. Inhaltsstoffe, Dioxin) beinhaltet. Letztere werden aufgrund der sich aus den relevanten Rechtsakten ergebenden Ziele auf deren Sicher-
heits- oder Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevanz bewertet. Der Probenplan ist der Jahresplan über die zu ziehenden Proben und somit die Anzahl der durchzuführenden Probenahmen. Zur Planung wird auch hier eine auf statistischen Methoden basierende Berechnung durchgeführt. Unter Annahme der Beanstandungsquoten für jede Kombination aus Prüfpunkt und Material eines einjährigen Betrachtungszeitraumes werden unter Berücksichtigung der am Markt vorhandenen Menge eines Materials mit einer Sicherheit von 95 % und mit einer Genauigkeit von ± 5 % bei sicherheitsrelevanten bzw. ± 10 % bei qualitäts-/ täuschungsschutzrelevanten Prüfpunkten die erforderlichen Probenzahlen kalkuliert.
Folgende Daten werden in die Berechnung einbezogen: •
Anzahl der Prüfungen pro Prüfpunkt und Material
•
Anzahl der Nicht-Konformitäten pro Prüfpunkt und Material
•
Entscheidung pro Nicht-Konformität (Ermahnung, gebührenfreie Beanstandung, gebührenpflichtige Beanstandung, Anzeige)
•
vorhandene Menge eines Materials am Markt (i. e. Endlichkeitskorrektur, d. h. Anpassung von kalkulierten Werten an praktische Gegebenheiten)
Abbildung 1: Systematik und Aufbau der amtlichen Kontrolle 10
11
Grundsätzlich findet eine parametrische Betrachtung statt, jedoch bei weniger als 20 Proben pro Prüfpunkt werden die Probenumfänge nicht-parametrisch bemessen. Im Anschluss an die statistische Auswertung wird der errechnete Proben- und Prüfplan durch die AGESExpertInnen geprüft. Anhand des Berechnungsergebnisses werden aufgrund fachlicher Erfordernisse Risikomanagemententscheidungen hinsichtlich der
Schwerpunktsetzung und material- oder prüfpunktbezogen Aktualisierungen durchgeführt. Beispielhafte Faktoren, die zur Setzung von Schwerpunkten oder Aktualisierungen führen, sind u. a. Wissen über die Prozesse der Herstellung und Inverkehrbringung, Marktentwicklungen, Rechtsentwicklungen, Ergebnisse der Gemeinschaftskontrollen, Ergebnisse der laufenden Kontrollen, Auftreten neuer Risiken, Auswirkungen auf Mensch, Tier oder Pflanze.
Plan zur nachfassenden und Ad-hoc-Kontrolle Zusätzlich zu den bereits genannten Stichprobenplänen werden vom BAES nachfassende und Ad-hoc-Kontrollen durchgeführt. Die Planung der nachfassenden Tätigkeiten (Betriebskontrollen und/oder Probenah-
Schnellwarnsystemen, Zollmeldungen sowie Informationen aus laufenden Ergebnissen bzw. rechtlichen sowie fachspezifischen Aspekten Eingang in die Einsatzplanung. Darunter fallen beispielsweise
men) erfolgt auf Grundlage der laufenden Ergebnisse. Ein Bewertungs-/Maßnahmenkatalog unterscheidet die futtermittelrechtlichen Nicht-Konformitäten der Stichproben in deren Sicherheitsrelevanz oder Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevanz sowie in Konformitätsklassen (geringfügig, leicht, mittelschwer, schwer). Auf Basis des Bewertungsergebnisses werden entsprechende Maßnahmen gesetzt bzw. Entscheidungen getroffen. Je nach Schwere des Gesetzesverstoßes wird festgestellt, in welchen Fällen eine nachfassende Kontrolle durchzuführen ist.
interne oder externe Hinweise oder Tatsachen, aktuell auftretende Risiken am Markt, Verdachtsmomente in der Kontrolle.
Die Planung der Ad-hoc-Tätigkeiten (Betriebskontrollen und/oder Probenahmen) erfolgt durch das Vorhalten von Ressourcen und basiert auf Erfahrungswerten. Über Ad-hoc-Tätigkeiten finden Mitteilungen aus
12
Durch die Anwendung integrierter mehrjähriger sowie risikobasierter Kontrollpläne ergaben und ergeben sich Optimierungen in der Entwicklung von Kompetenz sowie potentielle Synergien im Ressourceneinsatz. Mit diesen Systemen werden weniger Proben und Kontrollen in Betrieben sowie Untersuchungen durchgeführt, jedoch wird wirksamer und damit zielorientierter vorgegangen. Die in einem integrierten mehrjährigen und risikobasierten System zugrundeliegende Kontrollintensität kann aus der gesamtheitlichen Datenlage am effektivsten und effizientesten umgesetzt werden.
DURCHFÜHRUNG DER AMTLICHEN KONTROLLE IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DES BAES Die amtliche Kontrolle der Herstellung und Inverkehrbringung von Futtermitteln umfasst: •
die Registrierung und die Zulassung von Betrieben,
•
die Kontrolle/Inspektion von Futtermittelunternehmen (Herstellung, Lagerung, Handel, Einfuhr usw.) sowie die Probenahme,
•
die Untersuchung der Futtermittelproben einschließlich der Bewertung der Ergebnisse und
•
Beanstandungen, Anordnung von Maßnahmen, Erstattung einer Anzeige bei den Bezirksverwaltungsbehörden.
REGISTRIERUNG UND ZULASSUNG VON FUTTERMITTELUNTERNEHMEN Die aktuelle Rechtsgrundlage für die Registrierung und Zulassung aller FuttermittelunternehmerInnen ist seit 01.01.2006 die „Futtermittelhygieneverordnung” (VO (EG) Nr. 183/2005). Eine Registrierung im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem (LFBIS) ist ausreichend für LandwirtInnen, die Futtermittel für den eigenen Bedarf erzeugen und ausschließlich bestimmte Zusatzstoffe verwenden (Primärproduktion). Somit gelten PrimärproduzentInnen, die im LFBIS eingetragen sind, automatisch als registriert. Für alle anderen Tätigkeiten (z. B. Lagerung, Handel, Mischen von Futtermitteln, welche für die Inverkehrbringung bestimmt sind) ist eine Meldung, Registrierung oder eine Zulassung notwendig. Letztere ist beim BAES für
die Hersteller und/oder Inverkehrbringer von bestimmten Zusatzstoffen, Vormischungen oder Mischfuttermitteln mit bestimmten Zusatzstoffen zu beantragen. Jene Futtermittelunternehmen, welche weder der Zulassungs- noch der Registrierungspflicht unterliegen, wie z. B. der Einzelhandel mit Heimtierfutter, haben beim BAES eine Meldung abzugeben. Die Herstellung und die Inverkehrbringung von Futtermitteln sowie auch der Bezug von Futtermitteln darf nur von gemeldeten, registrierten oder zugelassenen Unternehmen erfolgen. Weitere Informationen zur Registrierung und Zulassung finden Sie auf der Webseite des BAES unter www.baes.gv.at/futtermittel.
13
ERGEBNISSE DER AMTLICHEN KONTROLLE 2015
BETRIEBSKONTROLLE Bei der Betriebskontrolle werden Dokumente und Aufzeichnungen, verschiedene Prozessabläufe der Produktion, der Lagerung etc. sowie die Einhaltung von Hygienestandards und die Umsetzung des Prinzips der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP) kontrolliert, aber auch Proben von Futtermitteln gezogen. Die Futtermittelunternehmen müssen gewährleisten, dass sie sichere Futtermittel in Verkehr bringen. Die Durchführung von Eigenkontrollen ist hierbei eine wesentliche Maßnahme. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Inverkehrbringung von Futter-
mitteln ist die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Das Futtermittelunternehmen ist verpflichtet Aufzeichnungen über alle Warenströme zu führen, um im Fall eines auftretenden Risikos die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen. Dies ist unter anderem notwendig, um KundInnen über ein Risiko informieren zu können oder auch um ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt problemlos vom Markt zurückholen zu können.
Im Rahmen der Futtermittelüberwachung und -kontrolle des BAES wurden 2015 1.083 Betriebskontrollen durchgeführt, wobei 26 nachfassende und 33 Ad hoc Kontrollen (Tabelle 1) stattfanden. Die BeanstandungsTabelle 1: Durchgeführte Betriebskontrollen im Jahr 2015
Betriebsart
Betriebskontrollen 2015
Einzelfuttermittelhersteller
241
ÜBERPRÜFUNG DER KENNZEICHNUNG
Mischfuttermittelhersteller
56
Vormischungshersteller
0
Im Rahmen der amtlichen Kontrolle wird die Kennzeichnung von Futtermitteln auf ihre Rechtskonformität überprüft. Es wird beispielsweise die Vollständigkeit der Angaben der Kennzeichnungselemente zur Rückverfolgbarkeit wie die Chargennummer, die Adresse des verantwortlichen Inverkehrbringers oder die Angabe der Nettomasse überprüft. Des Weiteren wird
Zusatzstoffhersteller
8
die Kennzeichnung der Futtermittel auf irreführende oder andere unzulässige Angaben kontrolliert. Häufig ist die Grenze zwischen Arzneimittel und Futtermittel infolge unerlaubter, meist gesundheitsbezogener Behauptungen (Claims) nicht immer klar zu erkennen. Die Futtermittelkontrolle soll hier die KonsumentInnen vor Täuschung und irreführender Werbung schützen.
BEURTEILUNG DER ERGEBNISSE UND MASSNAHMENSETZUNG Nach der Kennzeichnungsprüfung bzw. nach der analytischen Untersuchung der Futtermittelproben erfolgt die Bewertung der Ergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Abweichungen werden vom BAES nach dem Bewertungs- und Maßnahmenkatalog je nach Art des Verstoßes beanstandet oder bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht, die ein
Verwaltungsstrafverfahren einleitet. Dem Unternehmen können je nach festgestelltem Mangel vom BAES entsprechende Maßnahmen vorgeschrieben werden wie z. B. Sperre der Ware, Rückholung der Ware vom Markt, Information der AbnehmerInnen, Änderung der Kennzeichnung, Änderung des Verwendungszwecks oder unschädliche Beseitigung der Ware.
TRANSPARENZ UND NACHVOLLZIEHBARKEIT DER KONTROLLEN Um höchstmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen, werden die vom Aufsichtsorgan bei der Kontrolle vor Ort erstellten Niederschriften zur Amtshandlung den kontrollierten Betrieben ausgehändigt. Diese Berichte umfassen eine Beschreibung des Gegenstandes der Kontrollen, die angewandten Kontrollverfahren, stellen den vor Ort erhobenen Sachverhalt dar und gegebenenfalls die vom betroffenen Unternehmen zu ergreifenden Maßnahmen. Darüber
hinaus wird jährlich ein Bericht über die Ergebnisse der Kontrollen, die Art und Zahl der festgestellten Verstöße, die Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung des RIKs sowie auch Anpassungen des RIKs, z. B. im Falle eines neu auftretenden Risikos verfasst, der EU-Kommission übermittelt und eine Zusammenfassung auf der Website des BAES (www. baes.gv.at/futtermittel) veröffentlicht.
Inverkehrbringer
719
Stichproben
1.024
Nachfassende
26
Ad hoc
33
GESAMT
1.083
Tabelle 2: Ergebnisse der durchgeführten Betriebskontrollen 2015 (Stichproben)
Betriebskontrollen 2015 kein Mangel Stichproben Im Zuge der Kontrolle wurden 1.280 Proben, davon 16 ad hoc (Tabelle 3) gezogen. Die Beanstandungsquote (ohne Kennzeichnungsüberprüfung), bezogen auf die Proben, betrug 2015 ca. 10,8 % (Tabelle 4). Im Vergleich zum Jahr 2014 stieg diese Quote um 3,4 Pro-
949
Mangel 75
∑ 1.024
zentpunkte. Prüfpunktbezogen kam es vor allem bei den als Zusatzstoffen zugesetzten Mikroorganismen zu Abweichungen (ohne Einbezug der Probenzahl) (13,6 %) (Tabelle 5).
Tabelle 3: Durchgeführte Probenahmen im Jahr 2015
Futtermittelkategorie
Probenahmen 2015
Einzelfuttermittel
455
Mischfuttermittel
707
Vormischungen
68
Zusatzstoffe
34
Stichproben ad hoc Proben GESAMT 14
quote bei den Betriebskontrollen betrug ca. 7,3 % (Tabelle 2). Die Verteilung der Verstöße war bezogen auf den Anteil der Betriebskategorie an der Gesamtbetriebsanzahl nicht auffallend abweichend.
1.264 16 1.280 15
Tabelle 4: Ergebnisse der durchgeführten Probenahmen 2015 nach Futtermittelkategorien (ohne Kennzeichnungsprüfung)
Futtermittelkategorie
Tabelle 5: Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen 2015 nach Prüfpunkten
Probennahmen 2015 (Gesamt) kein Mangel
Mangel
Prüfpunkt
∑
Einzelfuttermittel
kein Mangel
Mangel
∑
Sicherheit
Andere Pflanzen
7
0
7
Kokzidiostatika
59
1
60
Andere Samen/Früchte
9
0
9
Spurenelemente
572
29
601
Bioproteine, Hefen
4
1
5
Vitamine
451
14
465
Fischprodukte
9
2
11
Enterobakterien (Salmonellen)
249
3
252
Knollen, Wurzel
25
1
26
168
10
178
39
13
52
Andere Mikroorganismen (Hefen, Bakterien, Schimmelpilze)
Landtierprodukte Leguminosen
12
1
13
Hemmstofftest
209
0
209
Mineralstoffe
32
4
36
GVO
264
9
273
105
5
110
Botanische Verunreinigung
120
5
125
16
0
16
Tierische Bestandteile
444
1
445
8
0
8
0
0
65
68
1
69
Geflügel
208
22
230
Schwermetalle
598
1
599
Heimtier
87
6
93
Mykotoxine
268
1
269
138
27
165
Nicht dioxinähnliche PCBs
467
1
468
95
20
115
Andere Elemente und Ionen (Flour etc.)
342
0
342
109
19
128
Andere unerwünschte Stoffe (PAKs etc.)
467
1
468
Pestizide
467
1
468
Vormischungen
66
2
68
Qualitäts- und Täuschungsschutzrelevante
Zusatzstoff
34
0
34
Inhaltsstoffe
445
43
488
1.128
136
1.264
Aminosäure
131
7
138
Enzyme
104
8
112
Mikroorganismen Zusatzstoffe
19
3
22
Andere Zusatzstoffe (Antioxidantien etc.)
40
0
40
1.166
97
1.263
7.183
236
7.419
Ölsaaten Verschiedenes / Sonstiges andere Samen und Früchte (z. B. Obsttrester) Mischfuttermittel
Schweinefutter Wiederkäuerfutter Futter für andere Lebensmittel liefernde Tiere (Fisch, Kaninchen, Pferd, Wild)
Gesamt
Verpackungsmaterial Dioxin und PCBs
Kennzeichnungsprüfung Gesamt
16
Prüfungen 2015 (Gesamt)
17
Als Ursache für Verstöße konnten folgende Punkte identifiziert werden: Mangelndes Bewusstsein bzw. ungenügende Kenntnisse von betriebsbezogenen Vorschriften wie z. B. die Anforderungen von Anhang II der VO (EG) Nr. 183/2005 und die damit u. a. einhergehenden fehlenden oder in ungenügender Anzahl durchgeführten Eigenkontrollen oder auch Fehler in der Futtermittelproduktion wie z. B. Verschleppungen oder Ungenauigkeiten beim Mischen.
Nicht-konforme Ergebnisse aus betrieblichen Eigenkontrollen oder den Rohwarenmonitoring-Programmen sind der Futtermittelbehörde zur Rückverfolgung und zur amtlichen Abklärung von den UnternehmerInnen zu melden. Die betroffenen Firmen wurden aufgefordert, Maßnahmen zu setzen und dem BAES Bericht über die Umsetzung zu erstatten. Bei internationaler Beteiligung wurde der jeweilige Fall an das europäische Schnellwarnsystem (RASFF) gemeldet.
EXTERNE UND INTERNE ÜBERPRÜFUNG DER FUTTERMITTELKONTROLLE AUF BUNDESEBENE
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ExpertInnen des Lebensmittel- und Veterinäramts der EK führen regelmäßig Kontrollen in den Mitgliedsstaaten durch. Hierbei wird überprüft, ob die amtlichen Kontrollen gemäß den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts (z. B. Umsetzung des MIK, Arbeitsweise und Organisation der Behörde) durchgeführt wurden. Die Ergebnisse jeder Inspektion werden in einem Bericht zusammen mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen veröffentlicht.
finden alle fünf Jahre statt. Im Zuge dieser externen Überwachungen werden auch Beobachtungen vor Ort durchgeführt.
Die AGES ist als Prüfstelle gemäß EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und wird durch qualifizierte Sachverständige und technische ExpertInnen der nationalen Akkreditierungsstelle periodisch überwacht. Diese Audits
Weitere Informationen zur amtlichen Kontrolle finden Sie auf der Webseite des BAES unter www.baes.gv.at/ futtermittel.
Zusätzlich werden jährlich interne Audits durchgeführt und auch die Aufsichtsorgane durch Beobachtung vor Ort, z. B. im Futtermittelunternehmen von Personen, die festgelegte Qualifikationskriterien erfüllen, einer Supervision nach definierten Kriterien unterzogen.
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DAS EUROPÄISCHE SCHNELLWARNSYSTEM RAPID ALERT SYSTEM FOR FOOD AND FEED (RASFF) Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel ist ein Informationsnetzwerk zwischen den Behörden der einzelnen Mitgliedsstaaten und dient zur rascheren Informationsweiterleitung über Risiken im Lebensmittel- und Futtermittelbereich. Damit soll die Kommunikation zwischen den nationalen Behörden erleichtert bzw. über aktuelle Risiken und die dort gesetzten Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit informiert werden. Ausgehend von der
Europäischen Kommission (EK) in Brüssel gelangen Informationen zu den nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten. Die AGES ist bereits seit 2002 RASFFKontaktstelle für Futtermittel (Wien) und seit 2007 nationale Kontaktstelle für Lebensmittel (Salzburg). Im Fall plötzlich auftretender Krisensituationen werden von der AGES auch die zuständigen Ministerien, insbesondere das BMG und das BMLFUW eingebunden.
Folgende Arten von Meldungen (Notifications) werden elektronisch übermittelt: 1. ALERTs – dringende Meldungen 2. INFORMATIONs – Informationsmeldungen 3. FOLLOW UPs – den Originalmeldungen nachfolgende Meldungen 4. BORDER REJECTIONs – Meldungen zu Grenzrückweisungen 5. NEWS – Neuigkeiten
(z. B. Sperre oder Rückholung der betroffenen Ware, verstärkte Kontrollen). Damit erhalten alle Mitgliedstaaten rasch und gleichzeitig dieselben Informationen und können nachprüfen, ob sich die betreffende Ware auf ihrem Markt befindet und können gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit einleiten. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche Maßnahmen auf nationaler Ebene ausgeführt werden.
INFORMATION NOTIFICATIONS Informationsmeldungen werden versendet, wenn das betroffene Lebensmittel oder Futtermittel ein Risiko darstellt, aber noch nicht auf den Markt gekommen ist und daher keine Sofortmaßnahmen getroffen werden müssen. Es gibt Informationsmeldungen zur
Beachtung (Information for attention), für die keine Handlungen oder Antworten notwendig sind und Meldungen, für die eine weiterfolgende Meldung oder Antwort erforderlich ist (Information for follow up).
FOLLOW UP NOTIFICATIONS Als Reaktion auf Alert- oder Informationsmeldungen können Mitgliedsstaaten Folgemeldungen (Follow-up)Benachrichtigungen, die sich auf die ursprüngliche Meldung beziehen, übermitteln. Diese beinhalten
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Grenzrückweisungen betreffen Lieferungen, die an einer Außengrenzstelle der EU bereits kontrolliert und aus bestimmten Gründen abgewiesen wurden. Damit
soll verhindert werden, dass dasselbe Produkt an einer anderen Stelle in die EU wieder eingeführt wird.
NEWS Hier handelt es sich zumeist um Meldungen über verschiedene Vorkommnisse in Drittländern. Diese Meldungen werden von der EK an die Mitglieder des
RASFF weitergeleitet, da sie für die Kontrollbehörden relevant sein können.
INFORMATION AN DRITTSTAATEN Die EU übernimmt die Aufgabe der Weiterleitung der Informationen an Drittstaaten, wenn diese durch Export oder Import von Lebens- oder Futtermittel, die nach EU-Rechtslage beanstandet wurden, betroffen sind. Dadurch sollen im Ursprungsland Wiederholungsfälle durch geeignete Gegenmaßnahmen verhindert werden. EU-Antragsländer (derzeit Mazedonien,
Island, Serbien, Türkei und Montenegro), aber auch andere Drittstaaten (z. B. Schweiz, Norwegen) oder internationale Organisationen (z. B. The International Food Safety Authorities Network) können sich im Einvernehmen und unter Einhaltung bestimmter Abmachungen (z. B. Vertraulichkeit) am Schnellwarnsystem beteiligen.
RASFF-PORTAL
ALERT NOTIFICATIONS ALERT-Meldungen werden versendet, wenn Lebensoder Futtermittel, die eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen, sich bereits auf dem Markt befinden und ein sofortiger Handlungsbedarf besteht. Als Handlungszeitraum für Sofortmaßnahmen wurden 48 Stunden festgesetzt. ALERT-Meldungen werden von jenem Mitgliedstaat gemeldet, in dem das Risiko erstmalig auftritt und enthalten Informationen, welche Maßnahmen und Aktionen gesetzt wurden
BORDER REJECTION NOTIFICATIONS
Informationen bezüglich Gefahren, Rückverfolgbarkeit der Produkte oder den aktuellen Stand gesetzter Maßnahmen.
Das RASFF-Portal ist eine über das Internet für alle zugängliche Plattform. Über eine Suchmaske bzw. unter Eingabe von verschiedenen Suchbegriffen werden anonymisierte Informationen zu Meldungen veröffent-
licht. Das RASFF-Portal kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://webgate.ec.europa.eu/rasff-window/portal
RASFF-WOCHENMELDUNGEN AUF DER AGESHOMEPAGE Seit Jänner 2014 stellt das Institut für Tierernährung und Futtermittel alle Futtermittelmeldungen in Form einer wöchentlichen anonymisierten Zusammenfassung auf die AGES-Webseite um der Bevölkerung bzw.
der Wirtschaft einen Überblick über die Situation am Futtermittelmarkt im EU-Raum zu geben. Informieren Sie sich über die aktuellen Futtermittelmeldungen auf der Webseite der AGES unter www.ages.at
RASFF-CONSUMERS-PORTAL Mit dem im Juni 2014 veröffentlichten ConsumersPortal wurde eine weitere konsumentenInnenfreundliche Plattform geschaffen. Auf dieser Internetseite können aktuelle Rückholaktionen von Lebensmitteln und öffentliche Gesundheitswarnungen der jeweiligen Mitgliedsländer aufgerufen werden. Weitere Informationen finden Sie unter ec.europa.eu/food/safety/rasff/ for_consumers/index_en.htm.
Tabelle 6 zeigt die Anzahl der gesamten RASFFMeldungen sowie die Anzahl der Meldungen aus dem Futtermittelsektor der EU-Länder und die Anzahl der Futtermittelmeldungen aus Österreich (2011 - 2015). Tabelle 7 gibt einen detaillierteren Überblick zu den Futtermittelmeldungen aus Österreich aus dem Jahr 2015.
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Tabelle 6: RASFF-Meldungen der Jahre 2011 bis 2015
Jahr
RASFF (inkl. Follow Up)
FEED-Meldungen (ohne Follow Up)
FEED-Meldungen aus Österreich (ohne Follow-Up)
2011
9.055
342
16
2012
8.713
290
19
2013
8.295
254
23
2014
9.067
307
30
2015
9.188
206
12
Tabelle 7: Detaillierte Aufstellung der FEED-Meldungen aus Österreich ohne Follow Up aus dem Jahr 2015
Anzahl
Kontaminant
Futtermittel
Herkunftsland
1
Salmonellen
Sojaextraktionsschrot
Italien
1
Salmonellen
Sojakuchen
Italien
1
Salmonellen
Maismehl
Österreich
1
Salmonellen
Mariendistelsamen
Deutschland
3
Salmonellen
Sonnenblumenkuchen
Italien, 2x Bulgarien
2
Salmonellen
Kauartikel für Hunde
Deutschland, China über Deutschland
1
Hexachlorbenzol
Fischmehl
Afrika über Deutschland
2
Dioxin
Sonnenblumenölfettsäuren
Serbien
ERWÜNSCHTE KOMPONENTEN – INHALTSSTOFFE UND ZUSATZSTOFFE Futtermittel ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Tiernahrung. Mischfuttermittel sind Mischungen aus Einzelfuttermitteln, mit oder ohne Zusatzstoffe, welche als Allein- oder als Ergänzungsfuttermittel zur Tierernährung bestimmt sind. Je nach Verwendungszweck
INHALTSSTOFFE Die Inhaltsstoffe der in einem Mischfuttermittel verwendeten Einzelfuttermittel (Abbildung 3) tragen unterschiedlich zur Nährstoffzusammensetzung bei. Als solche gelangen unter anderem Produkte und Nebenprodukte aus Getreide, Ölsaaten, Leguminosen, Milch, Fischmehl, Knollen und Wurzeln sowie Mineralstoffe und für Heimtiere Landtierprodukte zur Anwendung. Zu den Rohnährstoffen zählen in erster Linie Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche aber auch diverse
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und Tierart sind Mischfuttermittel speziell zusammengesetzt. Entscheidend dabei ist die Deckung des Nährstoff- und Energiebedarfes der Tiere durch die sogenannten qualitätsrelevanten Parameter.
Zucker und Stärke. Die Analyse der genannten Parameter erfolgt anhand standardisierter nasschemischer Verfahren (Weender-Analyse). Diese sind Konventionsmethoden, bei denen nach einem genau festgelegten Verfahren vorgegangen wird um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten. Somit definiert die Methode das Ergebnis, und es werden keine reinen Komponenten bestimmt, weshalb vor den Nährstoffen das Präfix „Roh-„ steht.
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Rohprotein
Futtermittel Feuchtigkeit
Trockensubstanz
Rohasche
organische Substanz
Mengen- und Spurenelemente
Rohprotein
Sand, Ton
Rohfett
Rohfaser
Stickstoff freie Extraktstoffe
genem Eiweiß (Fleisch, Milch usw.) und kann in dieser Funktion durch keinen anderen Nährstoff ersetzt werden. Die Qualität des Rohproteins wird wesentlich durch seine Bausteine, die Aminosäuren bestimmt. Einige davon sind für den tierischen Organismus essentiell. Sind Aminosäuren aus natürlichen Quellen im Futtermittel nicht ausreichend verfügbar, werden sie in Form von Zusatzstoffen ergänzt.
Rohfaser Als Rohfaser werden alle in schwacher Säure und schwacher Lauge unlöslichen organischen Verbindungen bezeichnet. Dementsprechend erfolgt die Analyse
Lignin zusammen. Mit Ausnahme der Wiederkäuer, die diese Stoffe mit Hilfe der Pansenbakterien aufspalten können, sind diese für Tiere nur schwer verdaulich.
durch Kochen mit entsprechenden Reagenzien und Wiegung des nach Filtrierung und Trocknung verbleibenden Rückstandes. Diese pflanzlichen Gerüstsubstanzen sind unlösliche Polysaccharide und setzen sich aus Cellulose, Hemicellulosen und unlöslichen Glucanen sowie aus unverdaulichen Stoffen, wie
Ein bestimmter Mindestanteil Rohfaser im Futter ist notwendig um eine optimale Darmpassage zu gewährleisten. Ein zu hoher Anteil führt zu einer Beeinträchtigung der Nährstoffaufnahme und somit zu geringerer Futterverwertung. Abhilfe kann hier der Zusatz von bestimmten Enzymen schaffen.
Rohfett
Abbildung 3: Inhaltstoffe und Nährstoffe von Futtermitteln
Feuchtigkeit (Trockensubstanz) Die Probe wird bis zur Gewichtskonstanz bei einer bestimmten Temperatur getrocknet. Dadurch werden der Probe Feuchtigkeit, aber auch flüchtige organische Verbindungen entzogen. Der Rückstand ist definiert als der Gehalt an Trockenmasse, in der sich alle nicht flüchtigen organischen und anorganischen Bestandsteile befinden. Die Bestimmung der Feuchtigkeit bzw. Trockensubstanz dient einerseits als Bezugsgröße zum
Zur Rohproteinbestimmung nach Kjeldahl wird der Stickstoffgehalt im Futter mittels Säureaufschluss und Bestimmung des entstandenen Ammoniaks mittels Titration ermittelt. Da Proteine durchschnittlich etwa 16 % Stickstoff enthalten, wird der Stickstoffgehalt standardmäßig mit dem Faktor 6,25 multipliziert, um den Rohproteingehalt zu berechnen. Rohprotein umfasst Aminosäuren und andere stickstoffhaltige Verbindungen. Es ist Quelle für den Aufbau von körperei-
Vergleich von Futtermitteln mit unterschiedlichem Feuchtegehalt (z. B. Rohprotein i. d. Trockensubstanz) andererseits als Qualitätsparameter, da Feuchtigkeit keinen Futterwert besitzt und ein hoher Gehalt den Verderb von Futtermitteln begünstigt bzw. die Lagerfähigkeit einschränkt.
Die Bestimmung des Rohfettgehaltes erfolgt im allgemeinen durch Extraktion mit einem lipophilen Lösungsmittel. Das freie Fett wird durch direkte Extraktion erfasst, während der als Gesamtfett bezeichnete Gehalt auf Grund des angewendeten Säureaufschlusses außer dem freien Fett auch die gebundenen Fette und die in den Fettlösungsmitteln löslichen Begleitstoffe wie Harze und Wachse umfasst. Futtermittel weisen einen sehr unterschiedlichen Fettgehalt auf. Für Tierarten mit hohem Energiebedarf (z. B. Masthühner) wird dem Futtermittel auch reines pflanzliches Fett
oder Öl zugesetzt. Neben den Kohlenhydraten ist Fett der wichtigste Energielieferant in der Tiernahrung. Fett besteht rein chemisch aus Glycerin und Fettsäuren. Einige dieser Fettsäuren zählen für das Tier zu essentiellen (lebensnotwendigen) Nahrungsfaktoren. Dies sind die mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie Linol-, Linolen- und Arachidonsäure, die dem Tier in einer bestimmten Menge täglich mit der Nahrung zugeführt werden müssen. Fett ist auch als Träger der fettlöslichen Vitamine von Bedeutung und beeinflusst maßgeblich die Qualität tierischer Lebensmittel.
Rohasche Bei dieser Untersuchung wird der organische Anteil der getrockneten Probe bei einer Temperatur von 550 °C verbrannt. Die Rohasche stellt die mineralische (anorganische) Komponente eines Futtermittels dar. Dazu zählen die Mineralstoffe Phosphor (P), Kalzium (Ca), Magnesium (Mg), Natrium (Na) und Kalium (K), aber auch erdige Verunreinigungen, die durch die Bestimmung der HCl-unlöslichen Asche quantifiziert werden können.
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Futtermittel pflanzlichen Ursprungs enthalten gewisse Anteile an Mineralstoffen, die jedoch für eine optimale Versorgung der Tiere nicht ausreichend sind. In Mischfuttermitteln wird dieser Mangel durch Zugabe von Mineralstoffen, wie z. B. Calciumcarbonat, CalciumMagnesiumphosphat und ähnlichen Verbindungen ausgeglichen. Zudem stehen Mineralfuttermittel, die meist neben den eigentlichen Mineralstoffen auch Zusatzstoffe wie Spurenelemente, Vitamine, Enzyme oder probiotisch wirksame Mikroorganismen enthalten, als Ergänzung zur Verfügung.
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Stickstofffreie Extraktstoffe
Mengenelemente
Unter den stickstofffreien Extraktstoffen sind alle Verbindungen zu verstehen, die durch die klassische Weender-Analyse nicht erfasst werden. Unter diese Verbindungen fallen neben den leicht löslichen Kohlenhydraten (Monosaccharide, Stärke, Inulin etc.) auch
lösliche Anteile an pflanzlichen Gerüstsubstanzen (Pektine, Glucane, Pentosane, Lignin). Rechnerisch werden die stickstoffreien Extraktstoffe aus der Differenz der Gesamtmasse und der Summe aus Feuchte, Rohasche, Rohfett, Rohfaser und Rohprotein ermittelt.
Mengenelemente, auch als Mineralstoffe bezeichnet, werden vom Tier in größeren Mengen für die funktionelle und strukturelle Aufrechterhaltung des Orga-
nismus benötigt. Diese Gruppe umfasst u. a. Kalium (K), Kalzium (Ca), Magnesium (Mg), Natrium (Na), Phosphor (P) und Schwefel (S).
Spurenelemente Vitamine Vitamine zählen wie auch die Mengen- und Spurenelemente zu den nicht energieliefernden Wirkstoffen, die das Tier zur Erhaltung seiner Lebens- und Leistungsfä-
higkeit unbedingt benötigt. Sie sorgen für das Funktionieren des Stoffwechsels. Ihre vielseitigen Aufgaben und Funktionen werden in Tabelle 8 dargestellt.
Tabelle 8: Aufgaben und Funktionen von Vitaminen
Fettlösliche Vitamine
Funktion
zusätzlicher Nutzen
A (Retinol)
Epithelschutz
Immunität, Genexpression
D3 (Calciferol)
Ca- und P-Stoffwechsel
Immunität
E (Tocopherol)
biologisches Antioxidans
Gesundheit, Immunität, Qualität von Fleisch, Milch und Eiern
K1 (Phyllochinon)
Blutgerinnung, Knochenstoffwechsel
K3 (Menadion)
Blutgerinnung
Β-Carotin
Provitamin A, Antioxidans
Fruchtbarkeit, Immunität
Wasserlösliche Vitamine B1 (Thiamin)
Kohlenhydratstoffwechsel
B2 (Riboflavin)
Energiestoffwechsel
B6 (Pyridoxin)
Eiweißstoffwechsel
B12 (Cobalamin)
Blutbildung und Eiweißstoffwechsel
B3 Niacin (Nikotinsäure)
Energiestoffwechsel
B5 (Pantothensäure)
Fettstoffwechsel
B7 (Biotin)
Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel
Haut-, Haar- und Hornqualität
B9 (Folsäure)
Eiweiß- und Nucleinsäurestoffwechsel
Fruchtbarkeit
C (Ascorbinsäure)
Antioxidans
Gesundheit, Immunität
Cholin
Nervensystem
Gemäß dem risikobasierten Stichprobenplan wurden im Jahr 2015 von der AGES rund 450 Vitaminanalysen zur Überprüfung auf ihren deklarierten Sollgehalt bzw. auf gesetzliche Höchstgehalte durchgeführt. Die Analy-
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Immunität
Spurenelemente werden von den Tieren nur in geringsten Konzentrationen (mg/kg Futter) benötigt. Dazu zählen in erster Linie Eisen (Fe), Kupfer (Cu), Zink (Zn), Mangan (Mn), Selen (Se), Jod (J), Cobalt (Co) und Molybdän (Mo). Spurenelemente sind am Aufbau und der Funktion körpereigener Wirkstoffe, wie Enzyme und Hormone beteiligt und sind somit an wesentlichen Stoffwechselvorgängen und Steuerungsmechanismen im Organismus beteiligt. Eine
Unterversorgung kann von Mangelerscheinungen bis zu Fruchtbarkeitsstörungen führen. Die Versorgung muss somit einerseits die Leistungsansprüche der Tiere berücksichtigen, aber auch ein Überangebot, das toxische Effekte hervorrufen kann, vermeiden. Deshalb sind für alle Spurenelemente gesetzliche Höchstwerte festgelegt, deren Einhaltung laufend durch die amtliche Kontrolle überprüft wird. Jährlich werden rund 600 Spurenelementanalysen in Futtermitteln durchgeführt.
Aminosäuren Aminosäuren sind die wichtigsten Bausteine für das Körpereiweiß. Der tierische Organismus kann allerdings einige der Aminosäuren nicht selbst synthetisieren und ist auf die Zufuhr über die Nahrung angewiesen; diese nennt man essentielle Aminosäuren. Ist eine dieser Aminosäuren nicht in der erforderlichen Menge im Futter vorhanden, wirkt diese limitierend auf den Aufbau von Körpereiweiß und somit leistungsbegrenzend. Deshalb werden limitierende Aminosäuren in der Regel handelsüblichen Mischfuttermitteln zugesetzt. Das betrifft v. a. Methionin, Lysin, Threonin und Tryptophan, die industriell (fermentativ durch
Mikroorganismen oder chemisch) hergestellt werden. In Tabelle 9 sind die Funktionen einiger essentieller Aminosäuren sowie Tierarten mit erhöhtem Bedarf an diesen Aminosäuren gelistet. Zur Aminosäurenbestimmung werden die Proteine in Futtermitteln durch Hydrolyse aufgeschlossen und die einzelnen Aminosäurenverbindungen im Aminosäurenanalysator (Ionenaustauschchromatographie mit Nachsäulenderivatisierung) gemessen. Jährlich werden rund 60 amtliche Proben auf die Einhaltung des deklarierten Sollgehaltes überprüft.
Tabelle 9: Funktionen einiger essentieller Aminosäuren sowie Tierarten mit erhöhtem Bedarf an diesen Aminosäuren
Aminosäure
Funktion
Tierart mit erhöhtem Bedarf
Lysin
Enzyme, kollagene Gewebe, Verknöcherung
wachsende Tiere
Methionin
Enzyme, Peptide, Federprotein, Vorstufe für Cystein und Cystin
Geflügel, Ferkel und Kaninchen
Threonin
Verdauungsenzyme, Immunsubstanzen, Energiestoffwechsel
junge, wachsende Monogastrier (z. B. Ferkel)
Tryptophan
verschiedenste Stoffwechselprozesse
junge, wachsende Monogastrier (z. B. Ferkel)
tik erfolgt nach wissenschaftlich anerkannter Methodik mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) gemäß den EU-Vorgaben.
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ZUSATZSTOFFE Die Zusammensetzung der Mischfuttermittel soll für die Tiere ein gesundes Wachstum und für den Landwirt – in Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg – eine entsprechende Tierleistung sicherstellen. Ist dies aufgrund der natürlich vorhandenen Inhaltsstoffe nicht gewährleistet, können für die Optimierung Zusatzstoffe zum Einsatz kommen. Zusatzstoffe dürfen weder eine schädliche Wirkung auf die Gesundheit
von Mensch und Tier bzw. auf die Umwelt haben noch dürfen sie einen Nachteil oder Irreführung für den Verbraucher in Hinblick auf die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse mit sich bringen. Die Zulassung dieser Stoffe erfolgt EU-weit einheitlich (VO (EG) Nr. 1831/2003), wobei die Zusatzstoffe u. a. eine der folgenden Eigenschaften aufweisen müssen:
•
die Beschaffenheit des Futtermittels positiv beeinflussen (z. B. Konservierungsmittel oder Antioxidantien, Säureregulatoren)
•
die Beschaffenheit des tierischen Erzeugnisses positiv beeinflussen (z. B. Farbstoffe)
•
die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen
•
den Ernährungsbedarf der Tiere decken (Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren)
•
die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen (z. B. Phytasen zur Reduktion der Phosphorausscheidung)
•
die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen (z. B. organische Säuren, Enzyme, Mikroorganismen)
Zusatzstoffe unterliegen innerhalb der EU einem strengen Zulassungsverfahren, das neben der Wirksamkeit auch toxikologische Aspekte, Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Rückstände des Zusatzstoffes oder seiner Metaboliten in Lebensmitteln überprüft. Diese Bewertung wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt. Zusatzstoffe werden jeweils durch Verordnung der EU für bestimmte Tierarten/Kategorien zugelassen, wobei auch eventuelle Maximal- bzw. Minimalwerte im Futtermittel festgelegt werden. Zugelassene Zusatzstoffe sind in einem informellen, d. h. nicht rechtsverbindlichen
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Konservierungsmittel und Säureregulatoren
Register veröffentlicht: http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/feedadditives/comm_register_feed_additives_1831-03.pdf Das Institut für Tierernährung und Futtermittel ist als Nationales Referenzlabor aktiv in das Zulassungsverfahren eingebunden. Für das Gemeinschaftliche Referenzlabor für Zusatzstoffe (EURL-FA) werden Evaluierungen von Zulassungsunterlagen durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf der Beurteilung der Analysenmethoden hinsichtlich ihrer Eignung in der amtlichen Kontrolle.
Ameisen-, Propion-, Milch- und Zitronensäure, aber auch Benzoe- und Sorbinsäure haben die Aufgabe, den pH-Wert im Futter und in weiterer Folge auch im Verdauungstrakt der Tiere zu senken. Eine schnelle Absenkung des pH-Wertes im Magen ist Voraussetzung
für eine optimale Proteinverdaulichkeit. Ein weiterer Effekt besteht in ihrer antimikrobiellen Wirkung, v. a. im Futtermittel selbst, was zu einer verbesserten hygienischen Futterqualität führt. In feuchten Futtermitteln wirken sie als Konservierungsmittel.
Zootechnische Zusatzstoffe Zu dieser Gruppe zählen Verdaulichkeitsförderer, Darmflorastabilisatoren sowie einige andere Stoffe, die die Umwelt günstig beeinflussen. Es sind Stoffe, die bei der Verfütterung an Tiere durch ihre Wirkung auf bestimmte Futtermittelbestandteile die Verdaulichkeit der Nahrung verbessern oder auch Mikroorganismen oder andere chemisch definierte Stoffe, die bei der Verfütterung an Tiere eine positive Wirkung auf die Darmflora haben. Eine Gruppe dieser Verbindungen sind Enzyme, die als Verdaulichkeitsförderer wirken. Sie sind Eiweißverbindungen, die als Katalysatoren in geringster Menge chemische Reaktionen unterstützen und beschleunigen. Diese Verbindungen werden zur Verbesserung der Verdauung eingesetzt. Einerseits zur Unterstützung körpereigener Enzyme (z. B. Proteasen, Lipasen), um das z. T. noch suboptimale Verdauungssystem beim Jungtier zu kompensieren, andererseits als Zufuhr zu nicht oder zu wenig vorhandener Enzyme (z. B. Phytasen, Xylanasen, Glucanasen), um komplexe, bislang unverdauliche Futterbestandteile verwertbar zu machen. Der Einsatz erstreckt sich v. a. auf Jungtiere, Schweine und Hühner.
Ein in Futtermitteln häufig eingesetztes Enzym ist die Phytase. In vielen Getreidearten liegt der Phosphor zu rund 2/3 als Phytatphosphor vor und ist für Monogastriden (Schweine, Geflügel) aufgrund des fehlenden Enzyms Phytase nicht verfügbar. Phytase baut den Phytatphosphor hydrolytisch ab, wodurch der gebundene Phosphor freigesetzt und so für das Tier verfügbar wird. Die dadurch entstehende Verbesserung der Phosphorverwertung reduziert die sonst zusätzlich benötigte Menge anorganischen Phosphors und senkt durch die geringere Ausscheidung von Phosphor durch das Tier die Umweltbelastung. Entscheidend bei der Bestimmung von Enzymen ist nicht die Konzentration im Futtermittel, sondern die katalytische Aktivität, d. h. „wie viel kann ein Enzym in einer Minute an Substrat umsetzen bzw. wie viele Spaltprodukte kann es bilden“. Die Aktivität der Phytase wird durch Umsetzung eines definierten Substrates durch photometrische Messung (Farbreaktion) der Spaltprodukte bestimmt.
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UNERWÜNSCHTE UND VERBOTENE STOFFE Futtermittel enthalten neben den für das Tier wichtigen Nähr- und Wirkstoffen auch Substanzen und Stoffe, die sich auf den tierischen Organismus und in weiterer Folge auf Lebensmittel tierischer Herkunft nachteilig bzw. gesundheitsschädlich auswirken können oder verboten sind. Das Vorkommen unerwünschter Stoffe in Futtermitteln lässt sich nicht vollständig ausschließen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, ihren Gehalt in Futtermitteln unter Berücksichtigung der akuten Toxizität, ihrer Fähigkeit zur Bioakkumulation und ihrer Abbaubarkeit zu bestimmen und soweit herabzusetzen, dass keine unerwünschten oder schädlichen Folgen eintreten. Daher wurden in der EU für die wichtigsten Stoffe Grenz- oder Richt-
werte (in mehreren Richtlinien) festgelegt, ab deren Überschreitung Futtermittel nicht mehr in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen. Auch für den Bereich der Rückstände von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln gibt es festgelegte Höchstwerte in Futtermitteln, die garantieren sollen, dass möglichst wenig dieser Stoffe in Lebensmittel tierischer Herkunft gelangen kann. Um die Grundbelastung nachhaltig herabzusetzen, wurden für einige Stoffe (z. B. Dioxin) sogenannte Aktionswerte festgesetzt, die zwar noch weit unter den Grenzwerten liegen, ab deren Überschreitung jedoch eine Ursachenforschung vorgenommen werden muss.
Unter verbotenen Stoffen versteht man bestimmte Materialien, deren Verkehr und Verwendung als Futtermittel verboten ist. Dazu gehören gemäß Verordnung (EG) Nr. 767/2009: •
Kot, Urin, Inhalte von Verdauungstrakten
•
mit Gerbstoffen behandelte Häute und deren Abfälle
•
mit Pflanzenschutzmittel gebeiztes Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial
•
mit Holzschutzmittel behandeltes Holz sowie Sägemehl
•
Abfallwasser aus Gemeinden, privaten Haushalten und Industrie
•
fester Siedlungsmüll (Hausmüll)
•
Verpackung und Verpackungsteile aus der Agro-Lebensmittelindustrie
•
Proteinerzeugnisse, die aus auf n-Alkanen gezüchteten Hefen der Art Candida gewonnen werden
Unbeschadet dieser Verordnung gelten andere Gemeinschaftsvorschriften aus dem Veterinärrecht, insbesondere die Vorschrift zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung von transmissibler spongiformer Enzephalopathie (TSE), zu tierischen Nebenprodukten (z. B. Tiermehl) sowie die von nicht in der EU zugelas-
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senen GVO. In den anschließenden Kapiteln werden die wichtigsten unerwünschten Stoffe in der Tierernährung beschrieben.
HEXACHLORBENZOL (HCB) Ende 2014 wurde in der Region um das Kärntner Görtschitztal eine starke Belastung der Futtermittel mit dem Umweltgift Hexachlorbenzol (HCB) festgestellt. Der Auslöser für die Kontamination war die unsachgerechte Verbrennung von mit HCB verunreinigtem Blaukalk. Nach Empfehlung der AGES ExpertInnen wurde eine flächendeckende Grundfuttermittelbeprobung bei 265 landwirtschaftlichen Betrieben im Görtschitztal durchgeführt. Das Land Kärnten gab rund 1.400 Futtermittelanalysen in Auftrag, wobei das Institut für Tierernährung und Futtermittel 900 Proben auf den HCB-Gehalt analysierte. Zeitgleich fanden ad hoc Kontrollen des BAES bei allen in der Region relevanten gewerblichen Futtermittelunternehmen
statt, wobei ausschließlich Getreide Görtschitztaler Herkunft beprobt wurde. Bei keiner der behördlich analysierten Proben wurde eine Grenzwertverletzung festgestellt. Österreichweit werden pro Jahr im Zuge der behördlichen Stichprobenkontrollen rund 300 Proben auf Organochlorverbindungen, wozu das HCB zählt, untersucht. Zur Beobachtung der Situation im Tal wurde von der Landesregierung Kärnten für 2015 ein Bio-Monitoring System eingerichtet, dessen Proben von der AGES analysiert wurden. Der Endbericht zur wissenschaftlichen Begleitung der HCB Problematik und weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten: http://www.raumberg-gumpenstein.at, http://www.ages.at.
SCHWERMETALLE Zu den Schwermetallen werden chemisch alle Elemente mit einem spezifischen Gewicht von über 5 g/ cm3 gezählt. In der Umwelt kommen sie meist nur in sehr geringen Mengen vor. Gemeinsam ist allen, dass sie in zu hohen Konzentrationen toxisch wirken. Einige Schwermetalle, wie Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und Arsen (As) gehören futtermittelrechtlich
in die Gruppe der unerwünschten Stoffe, da keine essentielle Wirkung für den Stoffwechsel bekannt ist und höhere Gehalte für Mensch, Tier und Umwelt schädlich sein können. Im Gegensatz dazu zählen Kupfer (Cu), Eisen (Fe), Zink (Zn), Mangan (Mn), Selen (Se), Kobalt (Co) und Molybdän (Mo) zu den essentiellen Spurenelementen.
Vorkommen und Bedeutung In das Futtermittel gelangen die Schwermetalle einerseits über den landwirtschaftlichen Stoffkreislauf (Boden, Düngung etc.) und andererseits bei der Herstellung von Mischfuttermitteln durch die Auswahl der Rohstoffe und durch die Dosierung von mineralischen Zusatzstoffen. In Abhängigkeit von Boden und Klima werden durch die Verwitterung Elemente aus dem Boden bzw. dem Muttergestein freigesetzt, wo sie von Pflanzen aufgenommen oder ins Grundwasser ausgewaschen werden können. Neben den natürlichen, geologisch bedingten Schwermetallgehalten im Boden ist der Eintrag über die Luft sowie über
Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Abfallstoffe von wesentlicher Bedeutung für die Gehalte in pflanzlichen Futtermittelausgangsstoffen. Werden die Richt- und Grenzwertregelungen für diese Stoffe nicht eingehalten oder belastete Siedlungsabfälle zur Düngung verwendet, kann der Boden in relativ kurzer Zeit mit Schwermetallen angereichert werden. Die Aufnahme von Schwermetallen aus dem Boden in die Pflanzen ist der bei weitem häufigste Eintritt in die Nahrungskette. Für die Aufnahme von Schwermetallen in Pflanzen spielt der Gehalt im Boden sowie die Bodeneigenschaften pH-Wert, Humus- und Tongehalt eine maßgebliche Rolle. Schwermetalle können im tierischen Organismus unmittelbar toxisch wirken oder sich anreichern und damit über das tierische Lebensmittel auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen.
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Gesetzliche Regelung Um schädliche Wirkungen auf die Gesundheit von Tier und Mensch zu minimieren, sieht die einschlägige Gesetzgebung für unerwünschte Elemente wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen und Fluor Höchstgehalte in Mischfuttermitteln, Zusatzstoffen und Vormi-
schungen vor. Der dafür maßgebliche Rechtstext ist Richtlinie 2002/32/EG für unerwünschte Stoffe in der Tierernährung, deren Anhänge laufend und gemäß neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst bzw. geändert werden.
Untersuchungsmethode Üblicherweise werden die unerwünschten Elemente nach Säureaufschluss oder Druckaufschluss der Proben im Mikrowellenapparat elementspezifisch durch verschiedene spektrophotometrische oder massen-
spektrometrische Messverfahren, wie Flammen-AAS, ICP-OES, Hydridtechnik, Graphitrohr-AAS oder ICP-MS bestimmt.
Situation in Österreich In Tabelle 10 werden die Analysenergebnisse der amtlichen Kontrolle von 2011 – 2015 der unerwünschten Elemente Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen dargestellt. Bei allen vier Schwermetallen zeigen die Datensätze eine stark asymmetrische Verteilung, was bedeutet, dass der überwiegende Anteil an Kontrollproben niedrige oder sehr niedrige Schwermetallwerte aufweist und nur wenige Proben durch höhere Konzentrationen bzw. Höchstgehaltüberschreitungen auffallen. Viele Gehalte liegen im Bereich der methodischen Nachweisgrenze, und die Medianwerte sind speziell bei Allein- und Ergänzungsfuttermitteln mit den Gehalten von unbelastetem Getreide, Obst und Gemüse vergleichbar. Generell ist festzustellen, dass die Schwermetallkonzentrationen in Abhängigkeit
vom Futtermitteltyp variieren und in der Reihenfolge Alleinfuttermittel < Ergänzungsfuttermittel < Mineralfuttermittel < Vormischungen ansteigen. Die höheren Blei-, Cadmium- und Arsengehalte in Mineralfuttermittel und Vormischungen sind auf die eingesetzten Rohphosphate, Futterkalke oder sonstigen zugesetzten Mineralstoffe und Spurenelemente zurückzuführen. Jedoch werden die vorgeschriebenen Höchstgehalte von Blei, Cadmium und Arsen nur in Ausnahmefällen überschritten. Aus den Ergebnissen der Futtermittelkontrolle ist zu schließen, dass Futtermittel im Allgemeinen sehr gering mit Schwermetallen belastet sind und die vorgeschriebenen Höchstgehalte weitgehend eingehalten werden.
Tabelle 10: Anzahl der Untersuchungen auf Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium (2011 – 2015). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.
Jahr
As
Pb
Cd
2011
25 (2)
563 (0)
19 (0)
554 (1)
2012
481 (5)
539 (0)
9 (0)
536 (0)
2013
574 (0)
451 (0)
172 (0)
451 (0)
2014
370 (1)
411 (0)
94 (0)
411 (0)
2015
555 (0)
441 (0)
313 (1)
441 (0)
Im Jahr 2011 ergaben die Analysen insgesamt drei Überschreitungen, zweimal aufgrund von Arsen in Apfeltrester und einmal aufgrund von Cadmium in Weidenrinde. Im Jahr 2012 wurde der Höchstgehalt an Arsen fünfmal überschritten, dreimal in Magnesiumoxid, einmal in Seealgenmehl und einmal in Moorerde.
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Hg
2013 gab es keine Überschreitung der gesetzlichen Höchstgehalte und im Jahr 2014 wurde der Höchstgehalt von Arsen in einer Moor-Tränke für Nutztiere überschritten. Der Höchstgehalt an Quecksilber wurde im Jahr 2015 in einem Ergänzungsfuttermittel für alle Tierarten überschritten.
MYKOTOXINE Mykotoxine sind von Pilzen (Feld- und Lagerpilzen) produzierte Stoffwechselprodukte mit unterschiedlicher Human- und Tiertoxizität. Bisher sind über 400 dieser Stoffe bekannt, wobei allerdings derzeit nur Aflatoxin B1, Ochratoxin A und einige Fusarientoxine (Deoxyni-
valenol, Zearalenon, Fumonisine, HT-2- und T-2-Toxin) in Lebens- und Futtermitteln gesetzlich geregelt sind. Viele Mykotoxine sind weitgehend hitze- und säurestabil und werden bei der Nahrungs- und Futtermittelverarbeitung in der Regel nicht zerstört.
Vorkommen und Bedeutung Etwa 20 % der Getreideernte der EU enthalten messbare Mengen von Mykotoxinen. Besonders Getreide und Mais werden bereits am Feld von Schimmelpilzen der Gattung Fusarium befallen, wodurch das Erntegut in Folge Mykotoxine enthalten kann. Bei Verfütterung von kontaminiertem Getreide sind speziell Monogastriden (Schwein, Geflügel und Pferd), hier insbesondere Jungtiere, gefährdet. Mykotoxinhältiges Futter ist für eine Reihe von Erkrankungen verantwortlich. Die Wirkung der Mykotoxine kann dabei, abhängig von der Toxinart akut oder chronisch toxisch sein. Symptome der akuten Vergiftung bei Tieren sind z. B. Leber- und Nierenschädigungen, Angriffe auf das zentrale Nervensystem, Haut- und Schleimhautschäden, Beeinträchtigung des Immunsystems oder hormonähnliche Effekte. Auch können bereits kleine Toxinmengen, die noch keine oder geringe Krankheitssymptome auslösen krebserzeugend (karzinogen) sein, Erbschäden bewirken (mutagen) oder zu Missbildungen beim Embryo führen (teratogen). Aus diesem Grund steht die Minimierung des Mykotoxinrisikos im Vordergrund, was durch Höchst- und Richtwerteregelungen und durch Vermeidungsstrategien bei der Erzeugung von Futter- und Nahrungsmitteln angestrebt wird.
Wichtige Grundlage zur Vermeidung von Mykotoxinen ist sowohl eine gute landwirtschaftliche Praxis bei der Produktion der Ausgangserzeugnisse (Getreide und Mais) als auch eine qualitätsgesicherte Produktion von Mischfuttermitteln. Während es für die Produktion von Getreide bereits zielführende Strategien zur Verminderung des Mykotoxinproblems gibt, bedarf es für Mais noch näherer Untersuchungen, um weitgehend unbedenkliche Futtermittelausgangserzeugnisse zu produzieren. Die Futtermittelerzeuger und -händler müssen in weiterer Folge durch Anwendung von Qualitätssicherungsprogrammen für zumindest mykotoxinarme und gesetzeskonforme Futtermittel sorgen. Eine Herausforderung stellen künftig die „maskierten“ Mykotoxine dar. Es handelt sich hierbei um in den Pflanzen metabolisierte (verstoffwechselte) Mykotoxine wie z. B. Deoxynivalenol-3-Glukosid, die bei der üblichen Analytik nicht erfasst werden, im menschlichen und tierischen Organismus aber toxisch wirken. In Getreide geht man von rund 20 % konjugiertem Deoxynivalenol im Verhältnis zu Deoxynivalenol aus. Aus der Literatur ist bekannt, dass durch die Lebensmitteloder Futtermittelverarbeitung der Anteil an konjugiertem Deoxynivalenol noch deutlich zunehmen kann. Im Rahmen der amtlichen Kontrollen gilt es künftig auch Methoden für die „maskierten“ Mykotoxine zu etablieren und in die Risikobewertung einzubeziehen. 33
Gesetzliche Regelung In Futtermitteln sind gegenwärtig Aflatoxin B1 durch einen Höchstgehalt (Richtlinie 2002/32/EG) sowie Deoxynivalenol (Vomitoxin), Zearalenon, Ochratoxin A und die Fumonisine durch Richtwerte (Empfehlung der Kommission 2006/576/EG) geregelt. Generell ist zwischen Höchstwert und Richtwert zu unterscheiden. Während die Überschreitung eines Höchstwer-
tes ein Vermischungsverbot nach sich zieht, ist bei Überschreitung eines Richtwertes eine Verdünnung (Vermischung) mit weniger oder nicht kontaminiertem Material erlaubt. So soll z. B. der Höchstwert für den Mutterkornanteil bei ungemahlenem Getreide indirekt das Vorkommen von Ergotalkaloiden in Futtermitteln minimieren bzw. verhindern.
Untersuchungsmethode Die Analyse der Mykotoxine erfolgt einerseits durch Schnelltests (spezifisch für ein Toxin) auf Basis immunchemischer Verfahren (Antigen-Antikörperreaktion) oder instrumenteller chromatographischer Verfahren.
Durch die Etablierung neuer chromatographischer Analysenverfahren (LC-MS) können z. B. 15 Mykotoxine in einem Analysenablauf gemeinsam analysiert werden.
Situation in Österreich In Österreich tritt die Mykotoxinproblematik – wetterabhängig und abhängig von Kulturmaßnahmen (Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Sortenwahl, Düngung) – vor allem am Feld auf. Besonders betroffen sind Getreidearten (Weizen, Triticale, Hafer) und insbesondere Mais, welche hauptsächlich durch den Befall mit Feldpilzen der Gattung Fusarium mit Mykotoxinen kontaminiert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Mykotoxine Deoxynivalenol, Zearalenon, T2 und HT-2 Toxin sowie die Fumonisine. Weiters findet sich in
heimischem Getreide (v. a. Gerste und Roggen) auch immer wieder das von Pilzen der Gattung Penicillium gebildete Toxin Ochratoxin A. Mengenmäßig ist jedoch Deoxynivalenol in Österreich vorherrschend. Im Jahr 2013 gab es zwei Überschreitungen aufgrund zu hoher Deoxynivalenol-Werte im Alleinfuttermittel für Zuchtsauen und einmal im Alleinfuttermittel für Ferkel. Im Jahr 2014 wurde der Gehalt an Aflatoxin B1 und im Jahr 2015 der Gehalt an Zeralenon, beides mal im Getreide, überschritten (Tabelle 11).
Tabelle 11: Anzahl der Untersuchungen auf Mykotoxine (2011 – 2015). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.
34
Jahr
Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)
2011
402 (0)
2012
335 (0)
2013
430 (2)
2014
328 (1)
2015
269 (1)
Aflatoxine (gebildet von Pilzen der Gattung Aspergillus) wurden bisher mit Lebens- und Futtermittel in Verbindung gebracht, die aus tropischen und subtropischen Gebieten importiert werden (z. B. Palmkernexpeller, Baumwollexpeller, Erdnussprodukte). Seit einigen Jahren werden Aflatoxine auch im Getreide in Süd-
in Österreich erhöhtes Augenmerk auf die Maisernte 2012 und 2013 gelegt. 2012 wurde überdies kein Mais für die Verwendung als Futtermittel aus Drittländern nach Österreich importiert.
und Südosteuropa (Serbien, Italien, Spanien, Ungarn, Slowakei) vermehrt festgestellt. Im Jahr 2012 wurden erhebliche Konzentrationen an Aflatoxinen in Mais aus Serbien nachgewiesen. Durch die Verfütterung verschimmelter Futtermittel ließen sich Metaboliten von Aflatoxin B1 auch in Milch feststellen. Nach dem Bekanntwerden erhöhter Werte in Mais aus dem europäischen Süden wurde von der amtlichen Kontrolle
schon frühzeitig zur Befürchtung geführt, dass der Mais im Vergleich zu früheren Jahren mit höheren Mykotoxingehalten belastet sein könnte. Untersuchungsergebnisse der AGES aus den Sortenwertprüfungen und den Sortenversuchen der Landwirtschaftskammern, die über das gesamte Körnermaisanbaugebiet verteilt waren, haben diese Annahme bestätigt. Insbesondere bei den in der Schweinefütterung gesund-
Auch im Sommer 2014 haben die hohen Niederschläge
heitlich relevanten Mykotoxinen Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZEA) gab es zum Teil deutlich erhöhte Gehalte. Im Gegensatz zu mykotoxinarmen Jahren lagen die DON-Gehalte aus 2014 mit dem Medianwert von 3.016 µg/kg wesentlich höher. Ebenso war die ZEA-Belastung mit einem Medianwert von 327 µg/kg deutlich über dem Niveau der letzten drei Jahre. Wie in den Vorjahren waren auch 2014 regionale Unterschiede in der Mykotoxinbelastung gegeben. Für Deoxynivalenol und Zearalenon wurden im Nordalpinen Feuchtgebiet und im Illyrikum jeweils höhere Gehalte festgestellt als im Pannonikum. So lagen 2014 z. B. die Medianwerte für DON im Nordal-
pinen Feuchtgebiet mit 4.060 µg/kg und im Illyrikum mit 2.824 µg/kg wesentlich höher als im Pannonikum (2098 µg/kg). Bedingt durch die trockenwarme Sommerwitterung lag die Belastung mit Deoxynivalenol im Jahr 2015 mit knapp 322 µg/kg nur bei einem Zehntel des vorjährigen hohen Wertes und sogar noch besser als in den Jahren 2012 und 2013. Der Jahresmedianwert 2015 für Zearalenon lag mit 20 µg/kg auf Höhe der Nachweisgrenze und damit bei einem 16tel des Vorjahreswertes bzw. ähnlich niedrig wie in den Jahren 2011 bis 2013 (Tabelle 12).
Tabelle 12: Belastung von Körnermais mit den Mykotoxinen DON und ZEA in den Jahren 2011 - 2015
Deoxynivalenol (DON)
Zearalenon (ZEA)
Jahr Analysenzahl
Median µg/kg
Analysenzahl
Median µg/kg
2011
1.198
200
1198
20
2012
1.128
470
570
20
2013
1.097
402
614
20
2014
1.182
3.016
629
327
2015
1.216
322
498
20
35
PFLANZENSCHUTZMITTELRÜCKSTÄNDE Pflanzenkrankheiten, tierische Schädlinge und die Konkurrenz mit unerwünschten, nicht selten auch giftigen Pflanzen gefährden nicht nur Ertrag und die Qualität der Ernte, sondern auch die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. Schädlinge können sowohl im Anbau (z. B. Rapsglanzkäfer, Kartoffelkäfer,
Apfelwickler) als auch bei der Lagerung (z. B. Kornkäfer, Dörrobstmotte) die Quantität und die Qualität der Produkte stark vermindern und sich somit negativ auf die Eignung als Lebens- und Futtermittel auswirken. Aus diesen Gründen werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Pflanzenschutzmittel enthalten chemische oder biologische Wirkstoffe und sind für einen der nachstehenden Verwendungszwecke bestimmt: •
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder deren Einwirkung vorzubeugen,
•
in einer anderen Weise als ein Nährstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstumsregler),
•
Pflanzenerzeugnisse zu konservieren,
•
unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten,
•
ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen.
Vorkommen und Bedeutung Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft kann es zu Rückständen auf oder in den behandelten Pflanzen und somit auch auf den Erntegütern kommen. In der Regel gehen Pflanzenschutzmittelrückstände auf eine direkte Behandlung der Pflanzen mit Pflanzenschutzmitteln zurück, im Einzelfall ist aber auch eine Wirkstoff- bzw. Metabolitenaufnahme aus dem Boden durch nachfolgende Kulturen möglich. Durch Pflanzenschutzmittelrückstände in Futtermitteln kann es auch in Lebensmitteln tierischer Herkunft (z. B. Milch, Eier, Fleisch, Innereien) zu Belastungen kommen. Hier können neben den Vorratsschutzmitteln auch persistente Kontaminanten (z. B. heute nicht mehr in der EU zugelassenen Organochlorverbindungen) eine wichtige Rolle spielen,
36
da sie im Organismus bzw. in der Umwelt nur schwer abgebaut werden und aufgrund ihrer guten Fettlöslichkeit eine verstärkte sogenannte „Bioakkumulation“ aufweisen, sodass eine Anreicherung in der Nahrungskette die Folge ist. Wichtig ist es daher, die Kontrolle nicht nur am Ende der Lebensmittelkette anzusetzen, sondern die Ursachen für unerwünschte Belastungen durch Untersuchungen an der gesamten Lebensmittelkette anzustellen – vom Boden über Futtermittel bis hin zu den verarbeiteten Lebensmitteln.
Gesetzliche Regelung Da Pflanzenschutzmittel Risiken und Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt darstellen können, ist vor dem Inverkehrbringen ein behördliches Zulassungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen, die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Anwendung sowie die Kontrolle sind in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt. Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 dient der Vollziehung dieser Verordnung sowie der Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Darüber hinaus regelt das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 behördliche Zuständigkeiten, die amtliche Pflanzenschutzmittelkontrolle und beinhaltet Straf- und Übergangsbestimmungen so-
u. a., dass Pflanzenschutzmittel bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung keine unmittelbaren oder mittelbaren schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.
wie eine Verordnungsermächtigung für das BMLFUW. Die in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind einschließlich ihrer genauen Anwendungsbestimmungen abschließend im nationalen Pflanzenschutzmittelregister angeführt. Voraussetzung für die Zulassung ist
tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates harmonisiert. Gemäß § 4 Absatz 6 LMSVG obliegt der AGES die Durchführung von Verfahren zur Festlegung, Änderung oder Streichung von Rückstandshöchstgehalten bei Lebensmitteln auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.
Eine effiziente Kontrolle ist von öffentlichem und gemeinschaftlichem Interesse, welches nicht an Landesgrenzen Halt macht. Aus diesem Grund wurden Höchstwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebens- und Futtermittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln festgelegt und mit Stichtag 01.09.2008 EU-weit durch die VO (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und
Untersuchungsmethode Um möglichst viele der gesuchten Verbindungen in eine Lösung zu bekommen, erfolgt meistens eine Extraktion des Futtermittels mit einem organischen Lösungsmittelgemisch. Nach erfolgter Reinigung des Extraktes wird die eindeutige Identifizierung und Quantifizierung mittels Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS bzw. GC-MS/MS) durchgeführt. Die Proben
werden mit Hilfe sogenannter Multimethoden auf ein sehr umfassendes Wirkstoffspektrum untersucht, wobei derzeit an die 500 unterschiedliche Pflanzenschutzmittelrückstände erfasst und quantitativ bestimmt werden können. Über zusätzliche Screening-Methoden können darüber hinaus viele weitere Substanzen miterfasst werden.
Unabhängig davon sind umfassend geprüfte Pflanzenschutzmittel unverzichtbar für eine gesicherte Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln.
37
Situation in Österreich Jährlich werden rund 500 Futtermittelkontrollproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht (Tabelle 13). Im Jahr 2014 kam es zu einer Überschreitung des zugelassenen Wirkstoffes Chlorpyrifos in Sojaextraktionsschrot und im Jahr 2015 zu einer Beanstandung im Zusammenhang mit der Überschreitung des gesetzlich zulässigen Höchstwertes aufgrund von Hexachlorbenzol in Fischmehl, stammend aus China. Hexachlorbenzol wurde früher als Fungizid (Trockenbeizmittel gegen Pilzerkrankungen) und als Desinfektionsmittel in der Getreidelagerung eingesetzt. Aufgrund seiner gesundheitsschädlichen Eigenschaften wurde es in der Europäischen Gemeinschaft 1981 für die landwirtschaftliche Verwendung (Fungizid) verboten.
Landwirtschaft und im Gartenbau unter anderem vor der Aussaat zur Bekämpfung von Wildkräutern (Unkraut) verwendet. Ein weiteres Einsatzgebiet von Glyphosat war die Vorerntebehandlung von Getreide auf dem Feld (Sikkation). Es wurde eingesetzt um den Reifeprozess des Getreides zu beschleunigen, sodass dieses gleichmäßiger reift und früher geerntet werden kann. Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosate zur Verwendung zur Vorerntebehandlung ist jedoch seit 2013 verboten, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. Das BAES untersucht regelmäßig Futtermittelproben, hauptsächlich Sojaprodukte, auf Glyphosat. Die Ergebnisse aus den vergangenen Jahren ergaben bisher
Einer der weltweit am meisten eingesetzte Wirkstoff in Pflanzenschutzmittel ist Glyphosat. Er wird in der
keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte gem. VO (EG) 396/2005.
Tabelle 13: Anzahl der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel (2011 – 2015). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.
Jahr
Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)
2011
473 (0)
2012
501 (0)
2013
502 (0)
2014
406 (1)
2015
467 (1)
SALMONELLEN Salmonellen sind bewegliche, stäbchenförmige Bakterien aus der Familie der Enterobacteriaceae. Salmonella (S.) spp. ist der Erreger einer Krankheit,
der Salmonellose, die sowohl Tiere als auch Menschen betreffen kann.
Vorkommen und Bedeutung Salmonellen sind Keime mit vielfältigen Übertragungswegen. Die Einschleppung in einen Betrieb geschieht meist über Trägertiere oder Futtermittel. Sie ist aber auch über fäkale Verunreinigungen von Menschen, Schadnagern und Vögeln (Möwen!) oder durch Überschwemmungen einer Weide möglich. Während siliertes Futtermittel oder Heu von Wiesen, das mit kontaminierter Gülle gedüngt wurde als ungefährlich gilt, kann Grünfutter zu einer Salmonellenkontamination beitragen. Salmonellen wachsen generell in einem Temperaturbereich von 10 - 47 °C und werden durch Einfrieren nicht abgetötet. Im Zuge unzureichender Hygienisierung von Futtermitteln können Salmonellen über den Tierbestand in die menschliche Nahrungskette gelangen. Auch Haustiere wie Hunde oder Katzen können diese Krankheitserreger übertragen. Nicht zuletzt konnten
kontaminierte Kauspielzeuge von Hunden als Ursache für Humanerkrankungen identifiziert werden. Aber auch eiweißreiche Futtermittel für Nutztiere, wie z. B. Soja-, Raps- oder Sonnenblumenextraktionsschrote, bieten Salmonellen bei mangelhaften hygienischen Bedingungen ausgezeichnete Vermehrungsbedingungen und sind somit ein möglicher Risikofaktor für Salmonelleninfektionen von Heim- und Nutztieren. Die Senkung von Salmonellosen erfordert ein konzertiertes Vorgehen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen auf allen Stufen der Nahrungsmittelkette, d. h. sowohl bei der Produktion und Verarbeitung von Futtermitteln, in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch bei der Lebensmittelherstellung und im Handel sowie auf Verbraucherebene. Kontrollen zum Schutz von VerbraucherInnen sind notwendig, da grundsätzlich alle Salmonella-Serovare auch auf den Menschen übertragen werden und Erkrankungen auslösen können.
In der Futtermittelherstellung gilt es zahlreiche Maßnahmen zu setzen, um das Einschleppen von Salmonellen in den Futtermittelbetrieb und in weiterer Folge die Kontamination von Futtermitteln zu vermeiden. Hierzu zählen:
38
•
Rohwareneingangskontrollen,
•
Schädlingsbekämpfung (einschließlich Vorratsschädlinge, Vögel, Schadnager),
•
Reinigungsmaßnahmen,
•
optimale Chargenfolgen,
•
Hygienisierung von Futtermitteln, bevorzugt thermische Behandlung, wie z. B. das Pelletieren,
•
Einhaltung der Lagerordnung,
•
Vermeiden von Rekontamination durch ungeeignete Produktionsmaßnahmen,
•
Vermeiden von Kreuzkontaminationen und
•
Maßnahmen zur Personalhygiene 39
Aufgrund der im Zusammenhang mit einem massiven Auftreten von S. Agona in Sojaschrot im Jahr 2012 gewonnenen Erfahrungen wurden in Zusammenarbeit von Vertretern der Sparten Mischfutterherstellung, Großhandel, Ölmühlen und der AGES Empfehlungen zur Beherrschung von Salmonellen erarbeitet. Diese sollen die Risikowahrnehmung für die Salmonellenproblematik schärfen, zu gezielter Planung von Eigenkontrollen führen und somit das Bewusstsein für einen proaktiven Umgang mit der Problematik schaffen. Für
den Routinebetrieb steht demnach die Kontrolle von „Risikomaterialien“, aber auch die regelmäßige Kontrolle der Prozessumgebung (durch die Untersuchung von Staubproben) im Vordergrund. Staub aus der Prozessumgebung ist ein guter Indikator für Salmonellen im Mischfutterwerk. In den Empfehlungen werden für erhöhte Risikostufen auch Themen, wie die Meldung an die zuständige Behörde sowie die Information von Vorlieferanten und Kunden behandelt.
Zu den Mindestmaßnahmen im Fall festgestellter Kontamination zählen die •
Durchführung von Reinigungs- und Dekontaminationsmaßnahmen nach einem Reinigungsplan,
•
Entsorgung oder andere Verwendung kontaminierter Produkte,
•
betriebliche Maßnahmensetzung zur künftigen Vermeidung von Kontaminationen,
•
Verständigung der Abnehmer und gegebenenfalls Rückholaktion,
•
Ursachenforschung und Eliminierung der Quelle und
•
Meldung an die Behörde
Das gesamte Dokument zu den Empfehlungen zur Beherrschung von Salmonellen ist auf der AGES-Webseite www.ages.at zu finden.
Gesetzliche Regelung Sobald Salmonellen in einem Futtermittel nachgewiesen werden, darf dieses laut Futtermittelrecht nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Gemäß VO (EG) Nr.
40
178/2002 ist dieses Futtermittel als nicht sicher einzustufen. Dies beinhaltet alle vorkommenden Serotypen.
Untersuchungsmethode Futtermittelproben werden zur Voranreicherung von Salmonellen mit gepuffertem Peptonwasser versetzt und bebrütet. Nach einer darauf folgenden selektiven Anreicherung werden Verdünnungsausstriche auf festen Nährmedien angelegt. Die Ausstrichplatten werden bebrütet und auf salmonellenverdächtige Kolonien untersucht. Typische oder verdächtig aussehende Kolonien werden durch biochemische und serologische Tests bestätigt. Im Falle von salmonellenpositiven Tests erfolgt im nationalen Referenzlabor für Salmonellen in der AGES in Graz die Typisierung nach dem White-KauffmannLe Minor-Schema. Eine weitere Differenzierung wird mittels Bakteriophagen in Phagentypen (PT) z. B. bei
S. Enteritidis und S. Typhimurium durchgeführt. Gerade in Futtermitteln sind Salmonellen sehr inhomogen verteilt und kommen in äußerst geringen Konzentrationen vor. Üblicherweise rechnet man mit weniger als fünf Keimen je Gramm Probe. Diese niedrigen Keimgehalte erschweren den kulturellen Nachweis von positiven Partien. Bei der Untersuchung von Mischfutter oder im Zuge von Rohwareneingangs-
kontrollen steigt die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Nachweis mit der Zahl der analysierten Ansätze, sodass eine in ihrer Gesamtheit Salmonellapositive Futterpartie durch eine Mehrfachuntersuchung (fünf bis zehn Paralleluntersuchungen) mit höherer Wahrscheinlichkeit erkannt wird. Dies wird bereits in der amtlichen Kontrolle berücksichtigt. Staubpartikel stellen aufgrund ihrer großen Oberfläche ein ausgezeichnetes Medium für Salmonellen dar und diese können darin besser nachgewiesen werden als im Mischfuttermittel. Im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle kann daher die Entnahme von Staubproben eine Möglichkeit bieten, Salmonellenkontaminationen im Mischfutterwerk frühzeitig zu erkennen. Zudem gibt die Entnahme von Staubproben während des Produktionsprozesses auch Auskunft über den Hygienestatus des Betriebes sowie die Effektivität der angewandten Hygienisierungsverfahren. Im Jahr 2013 wurde eine Studie zu Staub als Indikator zum Nachweis von Salmonellen in der österreichischen Mischfutterproduktion in Lagerstätten und entlang der Produktionskette (SINS) von der AGES unter www. ages.at veröffentlicht.
Situation in Österreich Der für Österreich ermittelte Anteil salmonellenpositiver Futtermittel entspricht in groben Zügen dem EU-Durchschnitt (EFSA und ECDC 2014). In den letzten Berichtsjahren ist in Österreich die Kontaminationsrate bei allen Futterkategorien mit relevanten Probenzahlen, verglichen mit Untersuchungen der vergangenen Jahre ganz erheblich zurückgegangen (Tabelle 14). Diese für Österreich positive Entwicklung steht bezüglich Getreide und Mischfutter in Einklang mit dem Europäischen Zoonosentrendbericht, der für
diese Produkte ebenfalls einen Rückgang salmonellenpositiver Chargen oder zumindest eine Stagnation auf niedrigem oder sehr niedrigem Niveau feststellt. Die Kontaminationsrate von Ölsaaten sowie den daraus gewonnenen Nachprodukten liegt in Österreich mit 3 % innerhalb dem europäischen Durchschnitt (1,5 – 3,1 %). Jedoch verglichen mit einer deutlich geringeren Nachweisrate einiger anderer Mitgliedsstaaten, scheint die Salmonellensituation bei Futtermitteln auch in Österreich noch weiter optimierbar.
41
Tabelle 14: Anzahl der Untersuchungen auf Salmonellen (2011 – 2015). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.
Jahr
Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)
2010
310 (20)
2011
315 (21)
2012
677 (26)
2013
485 (16)
2014
252 (1)
Die Meldungen der BetreiberInnen von Mischfutterwerken an die Behörde bezüglich positiver Eigenkontrollergebnisse sind jedoch in den letzten Jahren,
werden: In den Jahren 2011 bis Beginn 2013 konnten in diesem Zusammenhang S. Mbandaka, S. Agona und S. Senftenberg als futterbürtige Ausbruchkeime
insbesondere zu Futtermittelausgangserzeugnissen stark angestiegen. Eiweißhältige Einzelfuttermittel gelten dabei als bedeutende Kontaminationsquelle für Mischfutter und Mischfutterbetriebe, wobei zuletzt vor allem Importe aus südlichen Ländern aufgefallen sind. Zeitgleich nahmen auch die Meldungen aus den Eigenkontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe, d. h. vor allem die Feststellung positiver Stiefeltupfer in Tierbeständen, die nachweislich in Verbindung mit positiven Mischfuttermitteln gebracht werden konnten, zu. Nach einer Meldung von Salmonellen-positiven Geflügelherden nach Feststellung positiver Stiefeltupferproben im Zuge von Eigenkontrollen am landwirtschaftlichen Betrieb konnte durch die Futtermittelbehörde in den letzten Jahren mehrfach eine Verbindung zu kontaminierten Mischfuttermitteln hergestellt
abgeklärt werden. Der Eintrag in die Tierbestände erfolgte dabei jeweils über kontaminierten Sojaschrot. Im Frühsommer 2013 waren zahlreiche Geflügelbetriebe mit S. Nyborg und S. Senftenberg über kontaminierten Bio-Sonnenblumenkuchen und Bio-Sojakuchen aus Italien betroffen. Zum Jahreswechsel 2013/2014 wurde in mehreren verschiedenen Geflügelbetrieben (Steiermark, Oberösterreich) eine Infektion auf eine hochgradige Kontamination mit S. Montevideo und S. Tennessee in Non GMO Sojaschrot aus Bosnien-Herzegowina zurückgeführt. Aber auch der umfangreiche Salmonellen-Ausbruch im Jahr 2010 in Österreich mit 159 Humanerkrankungen durch S. Mbandaka konnte epidemiologisch auf ein kontaminiertes Futtermittel zurückgeführt werden.
GENTECHNISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN (GVO) Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen, deren Erbmaterial mittels Gentechnik verändert wurde, nennt man
Vorkommen und Bedeutung Ein Großteil unserer Lebens- und Futtermittel wird aus Pflanzen und Tieren gewonnen, die seit Hunderten von Jahren von Menschen gezüchtet werden. Nur jene mit erwünschten Merkmalen wurden zur Züchtung der nächsten Generation ausgewählt. Dadurch hat sich das Erbmaterial von Pflanzen und Tieren stark verändert. Die gewünschten Merkmale wurden allerdings durch eine natürlich auftretende genetische Variation erzielt. Seit einigen Jahren kann das genetische Material lebender Zellen und Organismen mit Hilfe der Gentechnik verändert werden. Durch die „grüne Gentechnik“ wurden vor allem Pflanzensorten gezüchtet, die in der Bewirtschaftung ökonomische Vorteile bringen wie beispielsweise einen verringerten Bedarf an Pflanzenschutzmitteln oder Sorten, die wesentlich widerstandsfähiger gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge sind. Auch die Herstellung toleranter (u. a. gegen Trockenheit) und damit ertragreicherer Sorten (verglichen mit konventionellen Sorten) ist Gegenstand der Entwicklungen. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nimmt flächenmäßig derzeit weltweit weiter zu, der Anteil bei den wichtigsten Kulturarten (Soja, Mais, Baumwolle und Raps) ist jedoch seit 2013 erstmals
42
gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
rückläufig. Auch in der EU nimmt zwar die Fläche mit gentechnisch verändertem (GV) Mais kontinuierlich zu, jedoch beschränkt sich der Anbau mittlerweile vorwiegend auf die zwei Mitgliedsstaaten Spanien und Portugal. Derzeit stammt ca. 80 % der Weltproduktion an Sojabohne von gentechnisch veränderten Pflanzen. Sojaschrot ist aufgrund des hohen Proteingehalts (44 - 48 %) das wichtigste Eiweißfuttermittel der EU und deckt in Österreich ca. 55 % des Gesamtverbrauchs an eiweißhaltigen Futtermitteln. Ohne die Einfuhr von Sojaschrot könnte Europa die Produktion tierischer Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch auf dem derzeitigen Niveau nicht beibehalten. Weitere gentechnisch veränderte Pflanzenarten, die als Futtermittel eingesetzt werden, sind vor allem Mais und Raps, aber auch Baumwollsaat, Reis und Pressschnitzel aus Zuckerrüben. Seit vielen Jahren werden den Futtermitteln auch Stoffe und Substanzen zugesetzt, welche mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugt werden, etwa Vitamine (z. B. Vitamin B2, B12), Aminosäuren (z. B. Lysin, Threonin, Tryptophan) und Enzyme (z. B. Phytasen). 43
Gesetzliche Regelung
Situation in Österreich
Die EU hat sich dafür ausgesprochen, GVO in der Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich zu erlauben. Damit jedoch die höchstmögliche Sicherheit bei Verwendung von GVO gegeben ist, bedarf jedes Produkt einer eigenen Genehmigung. Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn das Produkt sicher ist und für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt keine Gefahr besteht. Anbau und Umgang mit GV-Pflanzen dürfen nicht zu einer unkontrollierten Vermischung mit der konventionellen Produktion führen.
dig vernichtet oder zurückgeliefert werden mussten. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2011 die sogenannte „Low Level Presence“-Verordnung für Futtermittel erlassen (VO (EU) Nr. 619/2011). Für alle noch nicht zugelassenen GV-Pflanzen, für die eine positive Stellungnahme der EFSA vorliegt, sind im Zuge der Kontrolle Anteile bis 0,1 % tolerierbar. Das gilt auch für GVO, deren Zulassung abgelaufen ist, wobei in allen Fällen für die untersuchenden Stellen der Zugriff auf die Methoden und zertifiziertes Referenzmaterial gewährleistet sein muss.
Für Futtermittel gilt gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 weiters, dass eine Überschreitung des Schwellenwertes von 0,9 % (Anteil GVO am Futtermittelbestandteil)
Eindeutig erkennbar ist der Trend in der EU zur GVOfreien Produktion, unterstützt durch die EU-Gesetzgebung, die in Zukunft nationale Regelungen für einen
eindeutig zu deklarieren ist. Auch ein Wert unter 0,9 % erfordert die Kennzeichnung, falls das Vorkommen nicht zufällig und/oder technisch vermeidbar ist. Von der Kennzeichnung sind nur zugelassene GV-Pflanzen betroffen, das Inverkehrbringen nicht zugelassener GVO ist in der EU generell nicht erlaubt. Keine Vorgaben zur Kennzeichnung gibt es weiterhin für Aminosäuren, Vitamine und Enzyme, auch wenn sie mit Hilfe von GVO erzeugt worden sind.
Verzicht auf Anbau von GV-Pflanzen erlaubt, auch wenn diese die Zulassung dafür besitzen. In Österreich ist diese Vorgangsweise bereits seit vielen Jahren umgesetzt. Nach wie vor werden in Österreich keinerlei gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut.
Die bis vor kurzem geltende Nulltoleranzregelung der EU für nicht zugelassene GVO, auch für Produkte, die kurz vor einer Zulassung standen, ist in der Praxis nur sehr schwer realisierbar und hat zu wirtschaftlichen Schäden geführt, da diese Lieferungen, auch bei äußerst geringem Auftreten (Kontamination) vollstän-
Die Anzahl der Zulassungsanträge nach VO (EG) Nr. 1829/2003 ist seit Jahren konstant, auffällig ist die gehäufte Einreichung von sogenannten „stacked events“ (z. B. Mais NK603 x MON810). Durch Kreuzung bereits zugelassener GV-Pflanzen entstehen neue GVO mit kombinierten Eigenschaften. Der Zulassungsprozess für die „stacked events“ ist einfacher und schneller, da grundlegendes Datenmaterial bereits vorliegt und sollte eine schnellere Bewertung und Zulassung zur Folge haben.
Gentechnikfreie Sojabohnen werden derzeit überwiegend aus Brasilien und über die heimische Produktion bezogen. Österreich importierte in den letzten Jahren rund 550.000 t Sojaschrot und andere Sojaprodukte in Form von ganzen Bohnen oder Mehl pro Jahr. Ca. 80 % der importierten Ware war als GV-Ware deklariert und ca. 20 % davon war diesbezüglich nicht deklarationspflichtig, d. h. der GVO Anteil lag unter 0,9 %. Durch die Codex Richtlinie „Gentechnikfreie Produktion“ können in Österreich TeilnehmerInnen von privaten Gütesiegelprogrammen Lebensmittel mit der Aufschrift „Gentechnikfrei produziert“ ausloben. Seit 2010 ist bereits die gesamte österreichische Milchproduktion auf gentechnikfreie Produktion umgestellt und seit 1.1.2012 auch die österreichische Legehennen-
In den Jahren von 2011 – 2015 wurden in Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle etwa 2.000 GVO Untersuchungen durchgeführt, wobei rund 4 % der Proben beanstandet wurden (Tabelle 15). Die meisten Beanstandungen ergaben sich durch Kennzeichnungsfehler oder durch technische Verunreinigungen der Futtermittel. Nur getrennte und geschlossene Produktionsprozesse (Trennung von konventioneller und gentechnikfreier Ware) gewährleisten in Futtermittelwerken und am landwirtschaftlichen Betrieb die Einhaltung der Anforderungen für „gentechnikfreie“ Futtermittel und die Vermeidung von Kreuzkontaminationen oder Verschleppungen. Auf allen Stufen der Wertschöpfungskette, wie Transport, Lagerung und Verarbeitung kommt der Schulung und Information
haltung. Auch in der Schweine- und Mastgeflügelproduktion hat sich die Nachfrage nach gentechnikfreien Futtermitteln stark erhöht.
des Personals eine Schlüsselrolle zu. Nur wenn das Bewusstsein für Verunreinigungs- und Verschleppungsrisiken entsprechend ausgeprägt ist, können Verunreinigungen nachhaltig verhindert werden.
Tabelle 15: Anzahl der Untersuchungen auf GVO (2011 – 2015). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.
Jahr
Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)
2011
315 (21)
2012
677 (26)
2013
485 (16)
2014
252 (1)
2015
273 (9)
Untersuchungsmethode Um Futtermittel auf nicht zugelassene GVO oder auf „Gentechnikfreiheit“ untersuchen zu können, müssen geeignete Verfahren zur Verfügung stehen. Die Methode der amtlichen Kontrolle zum GVO-Nachweis ist die real-time Polymerase-Chain-Reaction (PCR). Als Voraussetzung für den PCR-Nachweis muss die Desoxyribonukleinsäure (DNA) in ausreichender Menge und Qualität aus der Probe isoliert werden. Zum eindeutigen Nachweis der gentechnischen Veränderung wird ein charakteristischer DNA-Abschnitt vervielfältigt und identifiziert. Im mehrstufigen Verfahren werden zuerst im Screening DNA-Abschnitte (z. B. Promotoren, Terminatoren, Resistenzgene) nachgewiesen, die in einer Vielzahl von gentechnisch veränderten Organismen vorkommen. Durch gezielte Auswahl verschiedener Screening-Elemente können nahezu alle EU-weit
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zugelassenen und nicht zugelassenen GVO erfasst werden. Im Screening bzw. zur weiteren Identifizierung etwaiger GV-Bestandteile (bei GVO-positivem Screening) kommen vermehrt Multiplex-PCR Verfahren (mehrere PCR-Reaktionen laufen in ein und demselben Reaktionsgefäß ab) und auch ready-to-use Systeme (z. B. kommerziell erhältliche „prespotted plates“) zum Einsatz. Diese sollen den Aufwand für die GVOAnalytik weiter reduzieren. Falls zur Abklärung einer etwaigen Kennzeichnung auch eine Quantifizierung erforderlich ist, erfolgt diese mit einem event-spezifischen real-time PCR-System und mit Hilfe geeigneter Standards wird die mengenmäßige Bestimmung der GVO-Anteile durchgeführt. Eine exakte Quantifizierung ist jedoch nur möglich, wenn Referenzmaterial zur Verfügung steht.
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Untersuchungsmethode Screeningmethoden, wie z. B. Hemmstofftest, Dünnschichtchromatographie und Enzyme-LinkedImmunosorbent-Assay (ELISA) ermöglichen eine rasche Sichtung einer großen Anzahl von Proben auf unerwünschte Substanzen oder Substanzgruppen, haben aber den Nachteil aufgrund unspezifischer Reaktionen falsch positive Ergebnisse zu liefern. Daher ist die Untersuchung von Proben, die im Screening als verdächtig eingestuft wurden mittels einer spezifischen Bestätigungsanalyse unerlässlich. Diese hochapparativen und personalintensiven Analysen beruhen auf einer chromatographischen Trennung mit anschließender Dioden-Array- oder massenspektrometrischen Detektion und werden auch zur direkten Untersuchung bestimmter Substanzklassen eingesetzt. So werden die
ad hoc gezogenen Proben direkt auf verbotene bzw. nicht zugelassene Substanzen wie Chloramphenicol, Gestagene (wachstumsfördernde Steroidhormone, z. B. MPA) und Thyreostatika mit dem Ziel untersucht, eine vorschriftswidrige bzw. illegale Verwendung derartiger Substanzen aufzudecken. Zudem werden im Rahmen der Kontrolle eventuelle Verschleppungen („carry-over“) von Kokzidiostatika aufgedeckt, die bei der Herstellung von Zieltier-Futtermittel bzw. von Vormischungen zugelassen sind. Weiters erfolgt die Überprüfung von erlaubten Kokzidiostatika-Anwendungen, wobei das Ziel dieser Untersuchungen die Kontrolle der Einhaltung festgelegter Mindest- und Höchstgehalte unter Verwendung gesetzlich vorgegebener Methoden ist.
Situation in Österreich In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt 1.237 amtliche Proben auf Rückstände von Arzneimittel und
RÜCKSTÄNDE VON TIERARZNEIMITTELN UND HORMONEN Tierarzneimittel und bestimmte Futtermittelzusatzstoffe (z. B. Kokzidiostatika und Histomonostatika) sind unverzichtbare Produkte, um Erkrankungen von Tieren vorzubeugen bzw. um Krankheiten zu behandeln. Hingegen ist der Einsatz von problematischen wachstumsfördernden Substanzen (antibiotisch wirksame Masthilfsmittel, Hormone etc.) in der EU verboten. Ein auch noch so kritischer Konsument wird kaum Einwände dagegen haben, dass Tiere im Krankheitsfall
behandelt werden müssen, vorausgesetzt eine Therapie ist überhaupt möglich oder seuchenhygienisch erlaubt. Gleichzeitig gilt die berechtigte Forderung, dass gesetzlich festgelegte Grenzwerte eingehalten werden bzw. die Verwendung illegaler „Wachstumsförderer“ durch regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls durch eine angemessene Maßnahmensetzung möglichst verhindert wird.
Hormonen untersucht. In den untersuchten Proben wurden keine Rückstände festgestellt (Tabelle 16).
Tabelle 16: Anzahl der Untersuchungen auf Rückstände von Arzneimitteln und Hormonen inkl. Hemmstofftests (2011 – 2015). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.
Jahr
Anzahl der Untersuchungen (Beanstandungen)
2011
236 (0)
2012
212 (0)
2013
371 (0)
2014
209 (0)
2015
209 (0)
Vorkommen und Bedeutung Die unkontrollierte Verwendung von Arzneimitteln und illegalen Hormonen sowie der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsförderer in der Tierhaltung, bringt im Wesentlichen die Risiken von toxikologischen Wirkun-
gen der Rückstände und die Ausbildung von Keimresistenzen mit sich. Diese Resistenzen führen im zunehmenden Ausmaß zu Problemen bei der Behandlung bakterieller Infektionskrankheiten beim Menschen.
Gesetzliche Regelung Fütterungsarzneimittel und deren Vormischungen zur Behandlung erkrankter Tiere oder Tierbestände unterliegen dem Tierarzneimittelkontrollgesetz und dürfen nur nach Verschreibung durch eine Tierärztin/einen Tierarzt angewendet werden. Mit 01.01.2006 wurde die Verwendung der letzten vier Antibiotika als leistungsfördernde Futtermittelzusatzstoffe (Avilamycin, Salinomycin, Flavomycin und Monensin) verboten. Derzeit sind noch 11
46
Kokzidiostatika (Arzneimittel zur Vorbeugung von Kokzidiose bei Hühnern, Puten und Kaninchen) als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen. Da in der Praxis in Mischfuttermittelwerken Verschleppungen technisch nicht immer vermeidbar sind, wurden von der EK für diese Kokzidiostatika für Nichtzieltierarten und auch für mögliche Zieltierarten im Falle kokzidiostatikafreier Fütterung Verschleppungshöchstwerte eingeführt (Richtlinie 2009/8/EG).
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TIERISCHE BESTANDTEILE Tiermehl wird aus gefallenen (Tod nicht durch Schlachtung) Tieren oder Schlachtabfällen in Tierkörperverwertungsanstalten mit einem speziell vorgeschriebenen Verfahren (20 Minuten, 3 bar und 133° C),
Untersuchungsmethode Fischmehl aus getrockneten und gemahlenen Fischen, Fischteilen oder Fischbeifang hergestellt. Weitere Nachprodukte aus Tieren sind Geflügelmehl, Federmehl oder Blutmehl.
Vorkommen und Bedeutung Jährlich fallen in Österreich rund 110.000 Tonnen Tiermehl der Kategorien 1, 2 und 3 an. Die Einteilung in Kategorien erfolgt nach der vom Produkt ausgehender Gefahr, wobei Kategorie 1 das höchste Risiko hinsichtlich z. B. TSE oder Krankheiten darstellt und Material der Kategorie 3 Lebensmittelqualität aufweist. Tiermehl der Kategorie 1 und 2 wird in bestimmten Kraftwerksanlagen als Energieträger verbrannt, Tiermehl der Kategorie 3 (genusstaugliche Schlachtabfälle) – rund 70.000 Tonnen – darf gemäß VO (EG) Nr. 1069/2009 und VO (EG) Nr. 142/2011 über tierische
Nebenprodukte als Düngemittel oder Heimtierfutter eingesetzt werden. Tiermehl zeichnet sich durch einen sehr hohen Proteingehalt (60 - 65 %) und eine gute Bioverfügbarkeit aus, daher wurde es jahrelang als preiswerter Ersatz für Sojaschrot (in Österreich nur in Schweine- und Geflügelfutter) eingesetzt. Das Tiermehlverbot infolge der BSE-Krise führte in der gesamten EU zu einer großen „Eiweißlücke“, die nur durch teure Substitute, z. B. Sojaschrot oder Fischmehl gefüllt werden konnte.
Gesetzliche Regelung Ausgehend von Großbritannien (UK) kam es im Jahr 2000 in Europa zur BSE-Krise. Als Ursache für den Ausbruch dieser Tierseuche wird die Verfütterung von nicht ausreichend erhitztem, infektiösem Tiermaterial angenommen, nachdem zuvor in UK das Erhitzungsverfahren bei der Verarbeitung gelockert worden war. Daraufhin wurde 2001 die Verfütterung von Tiermehl an alle landwirtschaftlichen Nutztiere sowie Fischmehl an Wiederkäuer in der Europäischen Gemeinschaft verboten [VO (EG) Nr. 999/2001, VO (EG) Nr. 1069/2009 und VO (EG) Nr. 142/2011].
Mittlerweile sind Fischmehlbeimengungen in Milchaustauschfuttermittel für junge Wiederkäuer (z. B. Kälber) mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 956/2008 wieder erlaubt. Eine weitere Erleichterung ergab sich mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 163/2009, die eine Verfütterung von Futtermittel pflanzlichen Ursprungs und daraus produzierte Mischfuttermittel, die mit nur unerheblichen Beimengungen von Knochensplittern kontaminiert sind, wieder zulässt, wenn eine befürwortende Risikobewertung vorliegt. Eine weitere Lockerung des Verfütterungsverbotes erbrachte der Erlass der VO (EG) Nr. 56/2013, der seit 01.06.2013 wieder die Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) von Nicht-Wiederkäuern (Schweine- und/oder Geflügelmehl) in Fischfutter erlaubt.
Die Lichtmikroskopie ist in der EU die primär anerkannte Methode zur Untersuchung tierischer Bestandteile in Futtermitteln. Hierbei werden vorhandene tierische Bestandteile in der durch Siebfraktionen aufbereiteten Futterprobe identifiziert sowie eine quantitative Schätzung des Anteils im Sediment der vermahlenen Probe durchgeführt. Mit dieser Methode können kleinste Spuren von Knochenfragmenten, Muskelfasern, Haaren, Horn und Schuppen im Futter erfasst werden. Die Mikroskopie kann charakteristische Strukturen oder Bestandteile von Fischen von denen warmblütiger Landtiere unterscheiden. Nach der Lockerung des Fütterungsverbotes von PAP von Nicht-Wiederkäuern an Fische reicht die Lichtmi-
Die Problematik der Analytik – derzeit noch ausschließlich in Fischfutter, aber im Falle einer weiteren Lockerung des Tiermehlverbots auch in anderen Futtermitteln – liegt darin, dass mittels PCR nicht zwischen DNA aus Knochen oder Muskeln und DNA, die aus erlaubten Komponenten wie Milchpulver oder Blutmehl stammt, unterschieden werden kann. In der AGES kommt für diese Analytik die Mikrodissektion (d. h. Lichtmikrosko-
kroskopie als alleinige Analysenmethode nicht mehr
pie kombiniert mit einem Laser) zur Anwendung.
Situation in Österreich Nach den Vorgaben des amtlichen Kontrollplans werden jährlich risikobasiert Futtermittelproben auf Tiermehl bzw. tierische Proteine geprüft. In den Jahren 2013 und 2015 gab es jeweils eine Beanstandung aufgrund von tierischem Material in Brotbröseln
(Tabelle 17). Fischmehl wird bereits beim Eintritt in die EU an deren Grenzen auf unerlaubte Beimengungen, insbesondere von Tier-, Feder- oder Fleischmehl untersucht.
Tabelle 17: Anzahl der Untersuchungen auf tierische Bestandteile (2011 – 2015). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.
Jahr
Anzahl der untersuchten Proben (Beanstandungen)
2011
662 (0)
2012
508 (0)
2013
547 (1)
2014
422 (0)
2015
444 (1)
Seit der Lockerung des Tiermehlverbots in Fischfutter steht die Analytik von Wiederkäuer-DNA im Fokus der amtlichen Kontrolle. Es werden zurzeit Fischfuttermittel, auch jene die laut Deklaration keine PAP enthalten, mittels Real Time PCR untersucht. Bei keiner der bisher untersuchten Proben wurde Wiederkäuer DNA nachgewiesen. Ausblick: Von der EU sind weitere Lockerungen des Tiermehlverbotes geplant. Das Verbot der Verfütterung
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aus, denn zusätzlich zur Unterscheidung zwischen Landtier und Fisch muss die Freiheit des Futtermittels von Wiederkäuer-PAP gewährleistet sein. Daher muss jedes Futtermittel, das laut Kennzeichnung PAP enthält, mittels Real-Time-PCR-Analytik auf das Vorhandensein von Wiederkäuer-DNA untersucht werden.
von Wiederkäuer-PAP wird aber ebenso wie das Verbot einer Verfütterung von PAP von Nicht-Wiederkäuern an artgleiche Tiere (Intraspeziesverbot) weiterhin bestehen bleiben. Es sollte aber zukünftig möglich sein, Geflügelmehl an Schweine zu verfüttern und umgekehrt. Daher werden Futtermittel zukünftig mittels Real Time PCR nicht nur auf das Vorhandensein von Wiederkäuer-DNA, sondern auch auf DNA weiterer Tierarten analysiert werden müssen.
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Vorkommen und Bedeutung Dioxine werden nicht industriell hergestellt, sondern fallen bei einer großen Anzahl von thermischen Prozessen als Nebenprodukte an, für die es keine technische Verwendung gibt. Auch bei der Verbrennung oder Trocknung von organischen kohlenstoffhältigen Verbindungen wie Holz oder sonstigen Pflanzen können sich in einem Temperaturbereich von 300 - 600 °C („Dioxinfenster“) in Gegenwart von Halogenen, insbesondere Chlor, Dioxine bilden wie z. B. in der Müllverbrennung, bei der Papierherstellung (Bleichprozesse mit Chlor), bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder bei metallurgischen Prozessen (Eisen-, Stahlund Kupfererzeugung). Auch natürliche Ereignisse wie Wald- oder Steppenbrände oder Vulkanausbrüche können zur Bildung von Dioxinen führen. Weltweit
Kaolinit-Ton war auch Österreich betroffen, wobei die Gesundheit von Mensch und Tier aber nicht gefährdet war. Im Jahr 2006 wurde Futterfett in Belgien durch den Ausfall zweier Filter bei der Herstellung von Salzsäure, die zur Fettextraktion bei der Gelatineherstellung verwendet wird, kontaminiert. 2007 sorgte Dioxin gemeinsam mit Pentachlorphenol, einem Fungizid und Holzschutzmittel in Guarkernmehl aus Indien europaweit vor allem am Lebensmittelsektor, vereinzelt auch in Futtermitteln, für umfangreichere Rückholaktionen. Der österreichische Futtermittelmarkt war davon nicht betroffen. Beim letzten großen Fall 2008 mussten in der gesamten EU aufgrund erhöhter Werte von Dioxin und dioxinähnlichen PCB tonnenweise Rind- und Schweinefleisch aus Irland zurückgeholt und vernich-
können diese auch als geogenetisch entstandene Begleitsubstanzen von Erzen und Mineralien auftreten. Es bilden sich dann meistens komplexe Gemische, oft zusammen mit anderen, chemisch und toxikologisch ähnlichen Stoffen wie PCB (dioxinähnliche und nichtdioxinähnliche bzw. dl-PCB und ndl-PCB), wie Analysen von Kaolinit-Tone und Zinkoxyden zeigten.
tet werden. Die Ursachenforschung ergab, dass bei der Aufbereitung von Bäckereiabfällen durch einen unsachgemäßen Trocknungsprozess Dioxine entstanden und über das Futter in den Lebensmittelkreislauf gekommen waren. Auch Fische (Fischmehl) aus der Nordsee weisen immer wieder aufgrund erhöhter Erdölbohr- und Förderaktivitäten sowie durch Altlasten der Papierindustrie höhere Dioxingehalte auf.
Dioxine sind ubiquitär, d. h. überall in Böden, Gewässern, Sedimenten, Pflanzen und Tieren anzutreffen. Tiere können Dioxine aus der Umgebung, über das Futter, auch über die Weide oder in der Freilandhaltung aufnehmen. In den letzten 15 Jahren hat die Futtermittelkontrolle in Europa regelmäßig mehrere Fälle von Dioxin- oder PCB-Kontaminationen aufgedeckt z. B.: in Zitrustrester aus Brasilien (1998), in Futterfett aus Transformatoröl in Belgien (1999), in Kaolinit-Ton aus Deutschland (1999). Beim Fall mit
PCB können sich durch Industrieunfälle oder unsachgemäße Abfallentsorgung in der Umwelt anreichern und in die Futtermittelkette gelangen.
Gesetzliche Regelung Dioxine und PCB gehören futtermittelrechtlich in die Gruppe der unerwünschten Stoffe. Sobald die im Anhang der Richtlinie 2002/32/ EG vorgesehenen Höchstwerte überschritten werden, ist die Verwendung und Inverkehrbringung vom Futtermittel verboten.
DIOXINE UND PCB Dioxine gehören zu den langlebigen, schwer abbaubaren, organischen Schadstoffen, die sich in der Umwelt anreichern und für Menschen und Tiere giftig und krebserregend wirken können. Man versteht chemisch darunter eine Gruppe von chlorierten Kohlenwasserstoff-Verbindungen. Bekanntheit erreichte Dioxin u. a. bereits Ende der 1960er Jahre, als herstellungsbedingte Verunreinigung von „Agent Orange“, welches im Vietnamkrieg als Entlaubungsmittel eingesetzt
50
wurde sowie 1976 durch einen Chemieunfall in Seveso (Italien) und im Jahr 2004 durch eine Vergiftung des ukrainischen Oppositionsführers Wiktor Juschtschenko. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind ebenfalls giftige und krebsauslösende Chlorverbindungen, die als Industriechemikalien in Transformatoren, Kondensatoren oder Hydraulikanlagen sowie in Lacken und Kunststoffen als Weichmacher verwendet werden.
Zur Prävention von Dioxinen und PCB in Lebensund Futtermitteln wurden sogenannte Auslösewerte festgesetzt. Wird ein Auslösewert überschritten, muss zielgerichtet nach der Ursache der Kontamination gesucht und im Sinne des Minimierungsprinzips für deren Beseitigung gesorgt werden.
Untersuchungsmethode Die Diagnostik erfolgt mit der Gaschromatographie, gekoppelt an die Massenspektrometrie (GC/MS). Nach-
teil dieser sehr genauen und aufwändigen Untersuchung sind die hohen Kosten.
51
Situation in Österreich In Österreich werden nach dem risikobasiertem Stichprobenplan jährlich rund 50 ausgewählte Futtermittel auf Dioxin und dioxinähnliche PCB (dl PCB) untersucht, wobei in den letzten fünf Jahren (2011 – 2015) im Fall von dl PCB und von Dioxin jeweils eine Probe erhöhte
Werte zeigte (Tabelle 18). Die Überschreitung von Dioxin wurde 2015 in einem Ergänzungsfuttermittel für Schweine und die Überschreitungen von den dioxinähnlichen PCBs 2011 in Weidenrinde festgestellt.
Tabelle 18: Anzahl der Untersuchungen auf Dioxin und dioxinähnliche PCB (2011 – 2015). Die in Klammer gesetzten Werte zeigen die Anzahl der Beanstandungen.
Jahr
Untersuchungen auf Dioxin (Beanstandungen)
Untersuchungen auf dioxinähnliche PCB (Beanstandungen)
2011
70 (0)
70 (1)
2012
56 (0)
56 (0)
2013
51 (0)
51 (0)
2014
46 (0)
2015
69 (1)
Zusätzlich zur amtlichen Kontrolle beteiligen sich seit 2005 einige Futtermittelunternehmen freiwillig an einem Rohstoffmonitoring der AGES, in dessen Rahmen
52
GEMEINSCHAFTLICHE UND NATIONALE REFERENZLABORATORIEN Gemeinschaftliche (EURL) und nationale (NRL) Referenzlaboratorien wurden zur Gewährleistung einer hohen Qualität und Einheitlichkeit der Untersuchungsergebnisse von der EK speziell für die Untersuchung
jener Analyten, die für die Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit von Bedeutung sind, eingerichtet. Die AGES betreibt etwa 70 nach der EN ISO/IEC 17025 akkreditierte nationale Referenzlaboratorien.
Folgende, auszugsweise genannten NRL-Tätigkeiten der AGES sind für Futtermittel relevant: Durchführung von Analysen und Tests auf •
Zoonosen (Salmonellen)
•
tierische Proteine
•
Zusatzstoffe
46 (0)
•
Pflanzenschutzmittelrückstände
69 (0)
•
Mykotoxine
•
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
•
Schwermetalle
•
genetisch veränderte Organismen
•
Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten
•
GVO
jährlich rund 20 weitere Futtermittel auf die Parameter Dioxin und dioxinähnliche Stoffe untersucht werden.
53
ZUSAMMENFASSUNG Diese Broschüre beschreibt die Organisation und Effektivität der amtlichen Futtermittelüberwachung in Österreich, die Entstehung und Verbreitung und die Relevanz von unerwünschten bzw. verbotenen Stoffen in der Tiernahrung und verweist auf die dafür gültigen Gesetztestexte. Sie dient der Bewusstseinsbildung, wie wichtig der Einsatz von sicheren und somit gesetzeskonformen Futtermitteln und die Minimierung bzw. Ausschaltung von Risiken ist, um gesunde Futtermittel und in weiterer Folge gesunde Lebensmittel für uns Menschen herstellen zu können. Seit Gründung der AGES im Jahr 2002 hat sich in der Bewertung und Vermeidung und Ausschaltung von Risiken entlang der Futtermittel- und Lebensmittelkette in Österreich und Europa sehr viel verändert. Ein wesentlicher Grund dafür ist die mit der VO (EG) Nr. 882/2002 vorgeschriebene Erstellung eines wissen-
integrierten Kontrollplans zur Futtermittelüberwachung.
Abbildung 1: Systematik und Aufbau der amtlichen Kontrolle
10
Abbildung 2: Einteilung der Betriebe in Kategorien und Betriebsarten
11
Jährlich werden nach den Vorgaben des amtlichen Stichprobenplans etwa 1.300 Futtermittelproben bei den gewerblichen Hersteller- und Inverkehrbringerbetrieben und zwischen 800 und 900 Proben bei den landwirtschaftlichen Betrieben gezogen. In der AGES werden jährlich ca. 40.000 Futtermittelanalysen durchgeführt und ca. 1.300 Kennzeichnungen kontrolliert. Zudem werden bei den Betriebskontrollen Dokumente und Aufzeichnungen, verschiedene Prozessabläufe der Produktion, der Lagerung der Rohstoffe und der Fertigfuttermitteln, etc. sowie die Einhaltung von Hygienestandards und die Umsetzung des Prinzips der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP) kontrolliert.
Abbildung 3: Inhaltstoffe und Nährstoffe von Futtermitteln
24
TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1:
Durchgeführte Betriebskontrollen im Jahr 2015
Tabelle 2:
Ergebnisse der durchgeführten Betriebskontrollen 2015 (Stichproben) 15
Tabelle 3:
Durchgeführte Probenahmen im Jahr 2015
15
Tabelle 4:
Ergebnisse der durchgeführten Probenahmen 2015 nach Futtermittelkategorien (ohne Kennzeichnungsprüfung)
16
Tabelle 5:
Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen 2015 nach Prüfpunkten
17
Tabelle 6:
RASFF-Meldungen der Jahre 2011 bis 2015
22
Die Maßnahmensetzungen des BAES haben in den letzten Jahren gemeinsam mit den Wirtschaftsbeteiligten eindeutig zu mehr Futtermittelsicherheit beigetragen. Auch die von der AGES laufend betriebenen Forschungs- und Monitoringprogramme haben zu einer verbesserten Vorsorge- und Vermeidungsstrategie geführt:
Tabelle 7:
Detaillierte Aufstellung der FEED-Meldungen aus Österreich ohne Follow Up aus dem Jahr 2015
22
Tabelle 8:
Aufgaben und Funktionen von Vitaminen
27
•
Tabelle 9:
Funktionen einiger essentieller Aminosäuren sowie Tierarten mit erhöhtem Bedarf an diesen Aminosäuren
28
Tabelle 10:
Anzahl der Untersuchungen auf Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium (2011 - 2015)
32
Tabelle 11:
Anzahl der Untersuchungen auf Mykotoxine (2011 - 2015)
34
Tabelle 12:
Belastung von Körnermais mit den Mykotoxinen DON und ZEA in den Jahren 2011 - 2015
35
Tabelle 13:
Anzahl der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel (2011 - 2015)
38
Tabelle 14:
Anzahl der Untersuchungen auf Salmonellen (2011 – 2015) 42
Tabelle 15:
Anzahl der Untersuchungen auf GVO (2011 - 2015)
45
Tabelle 16:
Anzahl der Untersuchungen auf Rückstände von Arzneimitteln und Hormonen inkl. Hemmstofftests (2011 - 2015)
47
Tabelle 17:
Anzahl der Untersuchungen auf tierische Bestandteile (2011 - 2015) 49
Tabelle 18:
Anzahl der Untersuchungen auf Dioxin und dioxinähnliche PCB (2011 - 2015)
schaftlich fundierten, risikobasierten und mehrjährigen
Aus den Ergebnissen der Futtermittelkontrolle ist zu schließen, dass Futtermittel im Allgemeinen sehr gering mit Schwermetallen belastet sind und die vorgeschriebenen Höchstgehalte weitgehend eingehalten werden. 2015 gab es eine Kontamination mit Schwermetallen, in den Jahren zuvor wurden vereinzelt, in 9 Proben Schwermetalle in Futtermitteln festgestellt.
•
Bei den Mykotoxinen kam es 2013 bei zwei Proben und im Jahr 2014 und 2015 jeweils nur bei einer Probe zu einer Überschreitung des Richtwertes.
•
Zwischen 2011 und 2015 wurden insgesamt 2.349 gezogene Futtermittelkontrollproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht, wobei es im Jahr 2014 und 2015 zu einer Beanstandung kam.
•
Bei den Salmonellen in Futtermitteln konnte in den letzten Jahren zwar ein leichter Rückgang verzeichnet werden, jedoch gilt es, diese Mikroorganismen zur Gänze auszuschalten. Dazu liegen neue Strategien und Maßnahmen vor. Zusätzlich wird weiterhin Forschung betrieben.
•
In den Jahren 2011 – 2015 wurden insgesamt 2.002 GVO Untersuchungen durchgeführt. Die Zahl der Beanstandung verringerte sich im Jahr 2015 in Vergleich zu 2011 um mehr als die Hälfe.
•
Bei den Untersuchungen auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen gab es seit dem Jahr 2011 keine Beanstandungen.
•
Tierische Bestandteile im Futtermittel wurden in den letzten fünf Jahren nur in zwei von 2.583 analysierten Proben gefunden.
•
In den letzten fünf Jahren gab es kaum Überschreitungen der Grenzwerte von dl PCB und Dioxin. Von 292 untersuchten Futtermitteln wurden bei zwei der Grenzwert überschritten.
Die MitarbeiterInnen der AGES werden sich auch in Zukunft den zahlreichen neuen Herausforderungen mit Engagement stellen.
54
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
15
52
55
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Futtermittelgesetz (FMG) 1999 i.d.g.F. Futtermittelverordnung (FMVO) 2010 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmung über Tiergesundheit und Tierschutz Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln Änderungen/Novellierungen der jeweiligen Rechtstexte sind mit einer Ausnahme (bei den Diätfuttermitteln)
Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission
nicht angeführt.
Unter den folgenden Links können Sie Rechtstexte abrufen: Nationale Rechtsvorschriften:
Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung Empfehlung der Kommission 576/2006/EG vom 17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen
•
www.bmlfuw.gv.at/land/produktion-maerkte/betriebsmittel-rechtsinfo/futtermittel
•
www.ris.bka.gv.at
Nationale Rechtsvorschriften zu GVO: •
www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gentechnik
Rechtstexte der EU: •
eur-lex.europa.eu
Empfehlung der Kommission 2013/165/EU vom 27. März 2013 über das Vorhandensein der Toxine T-2 und HT-2 in Getreiden und Getreideerzeugnissen Empfehlung der Kommission 2012/154/EU vom 15. März 2012 zum Monitoring von Mutterkorn-Alkaloiden in Futtermitteln und Lebensmitteln Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zu Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
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AUTORINNEN UND AUTOREN Besonderer Dank gilt allen AutorInnen, die bei der Erstellung dieser Futtermittelbroschüre mitgewirkt haben:
(in alphabetischer Reihenfolge) Dr. Andreas Adler andreas.adler@ages.at Dipl.-Ing. Franz Doppelreiter franz.doppelreiter@ages.at Alexandra Galler, Bakk.rer.nat alexandra.galler@ages.at Dipl.-Ing. Vera Rebernig, BEd. vera.rebernig@ages.at Mag. Rupert Hochegger rupert.hochegger@ages.at Dipl.-Ing. Mag. Veronika Kolar veronika.kolar@ages.at Dr. Georg Mayerhofer georg.mayerhofer@ages.at Dr. Richard Öhlinger richard.oehlinger@ages.at Dr. Elisabeth Reiter elisabeth.reiter@ages.at Dr. Ernst Schmeißer ernst.schmeisser@ages.at Dipl.-Ing. Irmengard Strnad irmengard.strnad@ages.at Dr. Hermann Unterluggauer hermann.unterluggauer@ages.at
Impressum Eigentümer, Verleger und Herausgeber: AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191 | 1220 Wien Telefon: +43 50 555-0 www.ages.at Redaktion: DI Vera Rebernig Grafische Gestaltung: strategy-design Hersteller/Druck: Online Druck GmbH Verlags-/Herstellungsort: Würzburg, Deutschland Fotos: AGES, BMLFUW/Strasser, Fotolia © AGES, Juni 2016 Satz- und Druckfehler vorbehalten. Alle Rechte vorbehalten. Nachdrucke – auch auszugsweise – oder sonstige Vervielfältigung, Verarbeitung oder Verbreitung, auch unter Verwendung elektronischer Systeme, nur mit schriftlicher Zustimmung der AGES zulässig.
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GESUNDHEIT FÜR MENSCH, TIER UND PFLANZE
Kontakt AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Institut für Tierernährung und Futtermittel Spargelfeldstraße 191 | 1220 Wien Tel.: +43 50 555-0 www.ages.at