AKS-Direktwahl Konzept

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AKS-Schulmodell

Konzept zur LSV/BSV-Direktwahl

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Wahl der LSV und BSV Zur Zeit sind wir Schüler_innen sowohl bei der Wahl zur Landes- als auch zur Bundesschüler_innenvertretung (LSV und BSV) mit einem äußerst undemokratischen Wahlsystem

konfrontiert.

Schulsprechern

gewählt,

Die LSV die

BSV

wird

nur

besteht

von

den

wiederum

Schulsprecherinnen automatisch

aus

und allen

Landesschulsprecher_innen, wird also durch keine demokratische Wahl legitimiert. Die AKS fordert daher, diese Wahlen zu demokratisieren und somit LSV und BSV durch alle Schülerinnen und Schüler Österreichs wählen zu lassen, eine gesetzliche überschulische Vertretung für den Pflichtschulbereich einzuführen und die Kompetenzen der LSV und BSV zu erweitern.

Kurzfristiges Ziel Modell: Um die Wahlen zur Landesschüler_innenvertretung demokratischer zu gestalten, soll allen SGA-Mitgliedern zusätzlich zum passiven Wahlrecht auch das aktive Wahlrecht für die LSV zugestanden werden.

Langfristiges Ziel Modell: Die LSV soll von allen Schülerinnen und Schülern zu Schulbeginn für zwei Jahre gewählt werden. Zur Wahl zugelassen ist jede Einzelperson oder jedes Team, sofern sie in einer Frist von drei Wochen nach der Wahl der Schüler_innenvertreter_innen 200 Unterstützungserklärungen aus mindestens fünf (Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Wien) oder drei (Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, Burgenland) Schulen eines Bereichs sammeln können. Die Wahl der LSV erfolgt in den vier getrennten Schulartbereichen AHS, BMHS, BS und PS. Zeitplan: Schulanfang – 2.Oktoberwoche: SV-Wahlen 3 Wochen: Sammeln der Unterstützungserklärungen 3 Wochen: Vorstellung der Teams oder Einzelkandidatinnen und -kandidaten


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Erste Dezemberwoche: Wahl der LSV und BSV Die Unterstützungserklärungen sollen online auf einer moodle-ähnlichen Plattform abgegeben werden, wo sich auch die Kandidat_innen oder Teams mit Videos und ihrem Programm vorstellen können. Nach diesen 3 Wochen können alle, die genügend Unterstützungserklärungen gesammelt haben, weitere 3 Wochen lang ihr Programm auf einer unabhängigen Onlineplattform, direkt an den Schulen oder über die Schulsprecher_innen in den Schulen vorstellen. Zusätzlich soll vor der Wahl ein Vorstellungsvideo aller kandidierenden Teams oder Einzelpersonen im Rahmen einer Schüler_innenvollversammlung an allen Schulen des Bundeslandes gezeigt werden. Die Wahl selbst findet vor Ort in den Schulen statt, wobei eine Wahlkommission den fairen Ablauf der Stimmabgabe stichprobenartig kontrolliert, diese Wahlkommission wird von einem Unabhängigen Schulrechtssenat (siehe Bildungspolitisches Papier der AKS) gestellt. Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Listen umzureihen, also Vorzugsstimmen abzugeben. So können die 12-20 zu vergebenden Wahlpunkte in beliebiger Reihenfolge vergeben werden. Sollten Wahlpunkte an ein_n Kandidat_in einer anderen Liste vergeben werden, sind die Punkte ungültig. Die Anzahl der Wahlpunkte entscheidet über die Reihenfolge der Kandidat_innen innerhalb der zu wählenden Gruppen. Stimmberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler des Bundeslandes. Gewählt werden abhängig von der Größe des Bundeslandes jeweils 6-10 Vertreter_innen und 6-10 Ersatzmitglieder für die AHS, BMHS, BS und den Pflichtschulbereich (PS). Die Mandatsverteilung erfolgt hierbei nach dem System nach D´Handt.


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Mandatsverteilung: Die Anzahl abgegeben Stimmen werden durch eine beliebigen Anzahl natürlicher Zahlen (1,2,3,4,5,6, etc.) dividiert: Partei A

798 Stimmen

Partei B

442 Stimmen

Partei C

260 Stimmen

1 2 3 4 5 6 . . . . Mandate

Partei A – 798 798 (1) 399 (3) 266 (4) 199,5 (7) 159,8 (8) 133 (10) 114

Partei B – 442 442 (2) 221 (6) 147,33 (9) 110,5 88,4

6

3

Partei C – 260 260 (5) 130 86,66 65 . . . . . . 1

Die resultierenden Zahlen werden nach ihrer Wertigkeit der Reihe nach geordnet und den jeweiligen Parteien zu geordnet. Es werden so viele Zahlen verwendet, wie es Sitze zu verteilen gibt. Die Wahl der Landesschulsprecher_innen erfolgt nicht automatisch durch den Gewinn der meisten Stimmen, da die unterschiedlichen Teams zu Koalitionsverhandlungen gezwungen sein werden und der_die Landesschulsprecher_in mit Mehrheit der Mandatar_innen der LSV gewählt wird. Wahl der BSV: Die Wahl der BSV soll zum selben Zeitpunkt stattfinden, wobei pro Bereich 9 Mandate – so besteht zumindest die Möglichkeit pro Bundesland, eine_n BSV-Kandidat_in zu nominieren, die Entscheidung obliegt allerdings den Listenersteller_innen – zu vergeben sind.


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BSV-Kandidat_innen dürfen nicht für die LSV des selben Jahres kandidieren, brauchen aber wie die LSV-Kandidat_innen und -Teams 1000 Unterstützungserklärungen. Zu den bereits bestehenden Kompetenzen der LSV und BSV sollen einige weitere hinzugefügt werden. Ein selbstverwaltetes Budget, Stimmrecht in allen Gremien, Streikrecht, mindestens 4 Sitzungen mit dem_der Bundesminister_in oder dem Landessdchulrat bzw. Stadtschulrat pro Jahr. Bei diesen Sitzungen, welche von der LSV einberufen werden können, müssen die Vorschläge der LSV bzw. der BSV von den

verantwortlichen

Entscheidungsträger_innen

persönlich

angehört

werden.

Außerdem soll ein LSV-Sekretariat eingerichtet werden, das die LSV von organisatorischer Arbeit entlastet.


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