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FÜR VERÄNDERUNG IM

(SCHUL-) SYSTEM!



Inhaltsverzeichnis: 1.BASICS 1.1. Erste Schritte 1.2. Arbeitsvorraussetzungen 1.3. Klassensprecher_innensitzung 1.4. SV-Schüler_innen-Kommunikation 1.5. Who is who @school ? 1.6. Lehrer_innen-Schüler_innen-Verhältnis 2.SKILLS & KNOW_HOW 3.SCHULRECHT 3.1. Rechte der Schüler_innenvertretung 3.2. Rechte der Schüler_innen 3.3. Schulrehtsservce der AKS 4.SGA - HOW TO ACT? 5.PROJEKTE & IDEEN 5.1. Der Klassenrat 5.2. Schüler_innenvollversammlug (SVV) 5.3. Schüler_innenzeitung 5.4. Alternative Lestungsbeurteilung 5.5. Lebensraum Schule 5.6. Tag der poltischen Bildung 5.7. Schulinternes SIP 5.8. anonyme Schularbeiten


6.ÜBERSCHULISCHE VERTRETUNG 6.1. Landesschüler_innenvertretung (LSV) 6.2. Bundesschüler_innenverretung (BSV) 6.3. Direktwahl der Landes- und Bundesschüler_innenvertretung 7.NÜTZLICHES & KONTAKTE 7.1. Kontaktadressen Landesschulrat/ Stadtschulrat 7.2. Kinder- und Jugendanwaltschaften 7.3. Meldestelle für rassistische Vorfälle 7.4. Über den Syntaxblog 7.5. Berufsinformationen


AKS-What‘s that? AKS steht für „Aktion kritischer Schüler_innen“. Gemeinsam beschäftigen wir uns in ganz Österreich sowohl mit bildungs- als auch mit gesellschaftspolitischen Themen. Viele junge, engagierte Menschen setzen sich in der AKS für eine Veränderung in der Schule und Gesellschaft ein – ihre Ideen und ihre Arbeit geben den Ausschlag für unsere Aktivitäten. Wir verstehen uns als Organisation von und für Schüler_innen. Nach dem Motto: „Bei uns kannst du nichts werden, bei uns bist du schon wer!“ sind in der AKS alle gleichberechtigt und können sich beteiligen!

Regional aktiv Um die Arbeit der AKS an möglichst vielen Schulstandorten zu ermöglichen, gibt es in ganz Österreich Ortsgruppen, in denen verschiedene Veranstaltungen, wie wöchentliche Diskussionsrunden, Workshops und gemeinsame Aktionen, stattfinden. Gemeinsam bilden die Ortsgruppen die jeweilige Landesorganisation im Bundesland, die ihrerseits landesweite Workshops, Kampagnen, Aktionen und Veranstaltungen organisiert.

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Bundesweit vernetzt Wenn wir Schüler_innen zusammenarbeiten und uns vernetzen, können wir Berge versetzen! Deswegen sind wir auch bundesweit stark und erarbeiten gemeinsam österreichweite Forderungen und Kampagnen. Auf grossen Seminaren, Schulungen und Workshoptagen kommen Schüler_innen aus ganz Österreich zusammen und können sich dort austauschen, verschiedene Themen diskutieren und neue Ideen einbringen.

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1.BASICS 1.1.Erste Schritte Nach deiner Wahl stellt sich zunächst die Frage, was deine ersten Schritte als neue_r Schüler_innenvertreter_in sind. Anfangen solltest du mit einer Vorstellungstour. Wichtige Ansprechpersonen in der Schule sind vor allem Direktor_in, Administrator_in, die Personalvertretung der Lehrer_innen, die Elternvertreter_innen, Schulwarten_Schulwärtinnen und Klassensprecher_innen. Am einfachsten ist es, sich kurz vorzustellen und die Themen und Projekte ansprechen, mit denen du gewählt worden bist. In diesem Zusammenhang kannst du sie auch durchaus um ihre Unterstützung bitten. Dazu solltest du dir davor genau überlegen, wobei dir wer auf welche Art und Weise, behilflich sein kann. Wichtig ist bei deinen Projekten neben der Unterstützung der Schulleitung die Zusammenarbeit mit den Klassensprecher_innen. Sie sind deine direkte Verbindung mit den Schüler_innen. Sie solltest du in deine Arbeit einbeziehen und ihnen wichtige Informationen weitergeben.

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1.2 Arbeitsvoraussetzungen Damit deine Arbeit funktionieren kann, musst du dir auch die technischen Voraussetzungen aneignen. Du solltest mit der Schulleitung ausmachen, in welchem Rahmen du gratis kopieren kannst. Grundsätzlich ist es dir – genau wie der Personalvertretung der Lehrer_innen – erlaubt, die Schulausstattung für Zwecke der Schüler_innenvertretung zu nutzen (genaueres dazu im Schulrechts-Teil). An manchen Schulen gibt es eigene Räumlichkeiten für die Schüler_innenvertretung, wo Sprechstunden abgehalten werden können. Auch darüber lässt sich, falls diese noch nicht vorhanden sein sollten, mit deiner_deinem Direktor_ in durchaus besprechen, wenn gerade Räume ungenutzt sind. Hier ist es am Besten, dir davor genau zu überlegen, was du an Ressourcen benötigst - so verhandelt es sich leichter. Was du auf jeden Fall haben solltest, ist eine Pinnwand oder ein Schwarzes Brett an einer zentralen Stelle der Schule, wo du über die Tätigkeiten der Schüler_innenvertretung berichten kannst. Neben der Kommunikation über die Klassensprecher_innen ist so eine Informationsstelle das zweite wichtige Kommunikationsorgan, das du nutzen solltest. So bleiben die Schüler_innen einerseits über die Aktivitäten ihrer Vertretung am Laufenden, andererseits hast du die Möglichkeit zu Projekten, Veranstaltungen oder Sitzungen einzuladen. Je mehr du es schaffst, Schüler_innen auf verschiedene Art und Weise für die Aktivitäten der Schüler_innenvertretung zu interessieren und in die Planung und Arbeit einzubinden, desto einfacher wird es sein, sie für Projekte zu begeistern. Seite 4


Was deine Post betrifft, solltest du zu Beginn deiner Tätigkeit mit dem Sekretariat einen fixen Platz ausmachen, wo du sie abholen kannst. Wichtig ist, dass auch deine Post dem Postgeheimnis unterliegt, also nur von dir eingesehen werden darf – es sei denn du zeigst sie freiwillig jemand anderem.

1.3 Klassensprecher_innensitzung Zur Kommunikation mit den Klassensprecher_innen, die – wie schon erwähnt – Bindeglied zwischen der Schüler_innenvertretung und den Schüler_innen sind, eignet sich eine Klassensprecher_innensitzung am besten. Ziel dieser Sitzung ist in allererster Linie die gemeinsame Planung von Aktivitäten und Projekten und die Verteilung der zu erledigenden Aufgaben. Für dich ist diese Sitzung die optimale Möglichkeit, die Klassensprecher_innen für deine Ideen und Projekte zu begeistern und sie in die Planung und Durchführung einzubinden. Eine Klassensprecher_innensitzung sollte auch der Raum sein, um über persönliche Anliegen zu sprechen. Dabei ist es wichtig zum einen auf die Fragen und Probleme der Klassensprecher_innen einzugehen und zum anderen die Projekte wirklich gemeinsam mit den Klassensprecher_innen zu planen und sie auch in deine Arbeit einzubinden.

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Checklist Klassensprecher_innensitzung Als Schüler_innenvertretung bist du das Sprachrohr der Schüler_innen deiner Schule. Dementsprechend sinnvoll ist es, dir bei wichtigen Fragen, die alle Schüler_innen betreffen, die Zustimmung der Klassensprecher_innen zu holen und sie nach ihrer Meinung zu fragen. Gerade bei Streitigkeiten mit den Interessensvertretungen der Eltern und Lehrpersonen ist es ein entscheidender Vorteil, sich auf die Betroffenen berufen zu können. Als Unterstützung für deine Klassensprecher_innensitzungen haben wir eine Checklist zusammengestellt. Sie enthält, was du bei der Vorbereitung und Durchführung unbedingt beachten solltest. Vorbereitung

• Datum, Zeit und Dauer fixieren • Raum reservieren • Hilfsmittel besorgen (Unterlagen, Flip-Chart, Mikrofon, etc.) • Sitzordnung festlegen und Sessel vorbereiten • Tagesordnung festlegen • Vorbereitung auf die Teilnehmer_in- nen (Interesse, Informationsstand, etc.)

Einladung

• Die Einladung muss rechtzeitig erfolgen und die Klassensprecher_innen darüber informieren • wann und wo die Sitzung ist, was be sprochen werden soll und wie sich die Teilnehmer_innen vorbereiten können (z. B. in den Klassen Ideen sammeln). Seite 6


• Solltet ihr Personen beiziehen wollen (z. B. Direktor_in, einzelne Lehrpersonen, externe • Referent_innen) müsst ihr diese eben falls rechtzeitig einladen. Überlegt euch aber gut, bei welchen Punkten ihr als Schüler_innen unter euch bleiEröffnung

• Begrüssung und Vorstellung • Klärung der Zielsetzungen und Erwartungen (z.B. mit einer Kreativtechnik)

Moderation

• Hintergründe zu den einzelnen Punkt ten klarlegen (schriftlich oder mit Ein satz von Medien) • Zielsetzungen jedes Tagesordnungs-Punktes klarlegen • Zusammenfassungen und Aufgaben ableiten • Deadlines und Termine klar festlegen • Frage nach offenen Punkten oder zu sätzlichen Wünschen (die nicht auf der Tagesordnung stehen)

Protokoll und Umsetzung

• Schriftliches Protokoll aushängen • Kontrolle der Umsetzung bei der nächs ten Sitzung

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1.4. SV-Schüler_innen-Kommunikation SV-Schüler_innen-Kommunikation Für die Kommunikation mit den Schüler_innen stehen dir im Wesentlichen neben dem persönlichen Kontakt zwei Wege zur Verfügung: die Informationsvermittlung über die Klassensprecher_innen und die schriftliche Kommunikation über eine Pinnwand. Du bist an und für sich die erste Anlaufstelle für Schüler_innen mit Problemen aller Art. Deshalb ist es umso wichtiger mit den Schüler_innen persönlich zu sprechen und auf Probleme oder besondere Vorfälle schnellstmöglich zu reagieren. Gerade bei Problemen mit einzelnen Lehrpersonen macht es oft mehr Sinn sich als Schüler_innenvertretung einzumischen, als wenn einzelne Eltern versuchen die Probleme mit der Lehrperson zu lösen. Schliesslich kommt es in solchen Fällen oft zu persönlichen Lösungen für einzelne Schüler_innen, das grundsätzliche Verhalten der Lehrperson ändert sich jedoch meist nicht. Als gewählte_r Vertreter_in vertrittst du die Interessen aller Schüler_innen deiner Schule und kannst deshalb nicht nur Veränderungen für einzelne Schüler_innen, sondern auch für die ganze Klasse bewirken. Allerdings ist es hier wieder wichtig, möglichst viel gemeinsam mit den Klassensprecher_innen und den Schüler_innen auszuarbeiten. Damit steigt das Gewicht deiner Stimme deutlich.

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1.5.Who is who @school ? Wie schon erwähnt, solltest du dich zunächst mit den wichtigsten handelnden Personen in der Schule bekannt machen: Schulwart_innen Ähnliches wie für Sekretär_innen gilt auch für Schulwart_innen, die gerade bei Veranstaltungen am Schulgelände oder in der Schule ganz wichtige Ansprechpersonen sein können. Direktor_innen Direktor_innen sind formell die wichtigsten Personen in der Schule. Dein Verhältnis zu ihnen sollte dementsprechend zumindest korrekt sein. Für viele Aktivitäten benötigst du leider die Zustimmung oder zumindest die Duldung der Schulleitung. Gerade was Sponsoring und andere Unterstützungen betrifft, können dir Direktor_innen einiges an Hilfe zukommen lassen. Das alles bedeutet aber nicht, dass du dich ihnen bedingungslos anpassen musst und nicht mit ihnen streiten darfst. Wichtig ist nur, dass du dich bei Streitigkeiten – beispielsweise um deine Kompetenzen und Möglichkeiten als Schüler_innenvertretung – sachlich korrekt verhältst und die jeweiligen gesetzlichen Regelungen im Hinterkopf hast. Wenn es etwa Probleme mit einzelnen ausfälligen Lehrpersonen gibt, hilft es dir sehr, genau zu wissen welche Sanktionsmassnahmen erlaubt und welche verboten sind. Denn auch unangenehme Schulleitungen haben eine Grenze, über die sie nicht hinausSeite 9


gehen können, wenn sie darauf hingewiesen werden: das Gesetz. Die Lehrer_innenvertretung Die Lehrer_innenvertretung hat im Grunde genommen die gleiche Aufgabe, wie du: sie wird in der Regel alle zwei Jahre von den Lehrpersonen deiner Schule gewählt. Der grosse Unterschied besteht darin, dass Lehrer_innenvertretungen das ihre Aufgabe oft über Jahre hinweg machen ausüben,und dementsprechend eingearbeitet sind und die Abläufe genau kennen. Wenn dir im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) Dinge zu schnell gehen, brauchst du dich also nicht davor scheuen, nachzufragen. Es ist trotzdem wichtig, bestens vorbereitet zu sein, denn gerade von Schüler_innenvertretungen wird oft verlangt, sich „erwachsen“ zu verhalten, um als gleichberechtigtes Mitglied des Schulgemeinschaftsausschusses akzeptiert zu werden. Deshalb ist Sachlichkeit und Seriösität für dich gerade im Kontakt mit Lehrerpersonen, aber auch mit Elternvertreter_innen, von grosser Bedeutung. Lehrpersonen können für manche deiner Projekte die besten Partner_innen, bei anderen die grössten Gegner_innen sein. Eine stichhaltige Argumentation deiner Vorschläge kann dir also oft weiterhelfen. Die Elternvertretung Die Elternvertretung macht sich immer Sorgen um ihre Kinder. Für sie ist es zum einen wichtig, dass die Schüler_innen in der Schule auch wirklich etwas lernen, andererseits liegt ihnen aber auch das Wohlbefinden der Schüler_innen am Seite 10


Herzen. Sie laufen manchmal Gefahr überzogene Disziplinierungsmassnahmen gut zu heissen, weil sie permanent vermittelt bekommen, wie furchtbar locker in den Schulen unterrichtet wird. Grundsätzlich sind sie aber immer daran interessiert die Schul- und die Unterrichtsqualität für die Schüler_innen zu verbessern. Wenn du ihnen immer aus der Position ihrer Schüler_innen klar vermittelst, welche Vor- und Nachteile der Schulalltag für sie hat, kannst du, gerade was Projekte zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität betrifft, einiges erreichen. Sekretär_innen Sekretär_innen sind Informationsquellen, auf die du nicht verzichten kannst. Sie haben mit allen Schulpartner_innen gleichzeitig zu tun und sind für dich wichtige Verbündete. Gerade bei Problemen mit Lehrpersonen oder der Schulleitung können sie dir oft weiterhelfen, weil sie die handelnden Personen gut kennen. Auch für allerlei technische Dinge – Post, Kopien, etc. – kannst du ihre Hilfe brauchen, es gilt also: freundlich sein!

1.6 Lehrer_innen-Schüler_innen-Verhältnis Das Verhältnis zwischen Schüler_innen und Lehrer_innen ist in der Regel ganz in Ordnung und für beide erträglich, in manchen Fällen jedoch autoritär und für die Schüler_innen unzumutbar. Bei solchen Fällen gilt es zuallererst, juristisch sattelfest zu sein. Die Schulgesetze lassen an und für sich keinerlei Spielraum für physische Übergriffe seitens der Lehrpersonen, aber auch nicht für Kollektivstrafen oder Seite 11


demütigende Sanktionen wie das “in-der-Ecke-Stehen”. Auch wenn Lehrer_innen in solchen Fällen damit argumentieren, dass sie Dinge „schon immer so gemacht“ hätten und dass sich noch nie jemand darüber aufgeregt habe, gilt das Schulunterrichtsgesetz. Wenn die Lehrer_innen uneinsichtig sind, ist die erste Anlaufstelle die Schulleitung, dann der Elternverein und schliesslich – wenn das alles nichts nützt – die Öffentlichkeit. Bei groben Verstössen und Übergriffen oder bei permanenten kleinen Übertretungen geltenden Rechts lassen sich in der Regel alle bis hinauf in den Landesschulrat mit der Drohung an die Öffentlichkeit zu gehen, so unter Druck setzen, dass die beanstandeten Vorgangsweisen eingestellt werden. Das solltest du aber – wie erwähnt – nur als allerletztes Druckmittel verwenden, wenn gar nichts anderes mehr hilft. Normalerweise helfen Beschwerden des Elternvereins in solchen Fällen sehr viel, denn um ihren Ruf kümmern und sorgen sich Schulen wirklich. Generell ist für das gesamte Schulklima ein möglichst partnerschaftliches, fast schon familiäres Verhältnis zwischen Schüler_innen und Lehrer_innen nützlich. Gemeinsame ausserschulische Aktivitäten oder grössere Projekte, an denen auch die Lehrer_innen persönliches und nicht nur berufliches Interesse haben, fördert ein positives Klima. Du solltest das nicht als Ausgangspunkt für eine spezielle Aktivität nehmen, allerdings ist es hilfreich, die positive Idee gemeinsamer ausserschulischer Aktivitäten von Lehrer_innen und Schüler_innen mit all den angenehmen Begleiteffekten im Hinterkopf zu haben, wenn grössere Projekte in Angriff genommen werden. Seite 12


2.SKILLS & KNOW-HOW Ideen und Projekte umzusetzen, bringt neue Farbe und Dynamik in den Schulalltag. Um die Umsetzung zu erleichtern, behandelt dieses Kapitel essentielle Grundlagen der Moderation bis hin zum Konfliktmanagement.

Moderationsbasics Moderation bedeutet, in einer Gruppe die Aufgabe zu übernehmen, für den geordneten und zielgerichteten Ablauf einer Diskussion oder einer Planung zu sorgen. Moderieren kannst du Ideenfindungen, Streitgespräche, inhaltliche Debatten und vieles mehr. Wichtig ist dabei zunächst eines: wer moderiert, diskutiert nicht! Denn der Sinn einer Moderation ist es, dass eine Person den Gesprächsablauf lenkt, ohne zu einem Thema eindeutig Stellung zu beziehen (zumindest während sie moderiert). Wenn du also deine eigene Meinung zu einem Thema sagen möchtest, solltest du vorher die Moderation an jemand anderen (z.B. an deine_n Stellvertreter_in) abgeben. Ziel ist nicht nur die Aufrechterhaltung der Gesprächskultur (z.B. einander nicht unterbrechen), sondern auch, dem Gespräch einen geordneten Ablauf zu geben. Wer ausserhalb einer heissen Diskussion steht, tut sich leichter dabei, auf Endlosschleifen und sich wiederholende Argumente hinzuweisen. Seite 13


Worauf du besonders achten musst: in einer Gruppe kristallisieren sich schnell die heraus, die besonders gerne besonders viel reden und sich in den Mittelpunkt stellen. Deine Aufgabe ist es einerseits, diese eindeutig in die Schranken zu weisen und andererseits, die anderen dazu zu motivieren, aktiv an der Diskussion teilzunehmen. Je mehr Meinungen einfliessen, desto wertvoller ist das Ergebnis eines Arbeitsprozesses in der Gruppe, das musst du klar vermitteln. Für die Moderation mit Flipchart-Ständern eignen sich bunte Kärtchen („Metaplan-Kärtchen“) besonders gut. Mit ihrer Hilfe kannst du z.B. Fragen zu verschiedenen Themen stellen, die dann von den anderen beantwortet werden, indem sie ihre Stichwörter auf die Karten schreiben: z.B. „Was für ein gemeinsames Projekt können die Klassensprecher_innen gemeinsam mit der Schüler_innenvertretung starten?“ Die Metaplankärtchen werden dann auf dem Flipchartständer oder auf einer Pinnwand gesammelt. Der Sinn dieser anonymen Abfrage ist, dass sich nicht immer nur die Lautesten durchsetzen, sondern dass alle in irgendeiner Form dazu kommen, ihre Meinung kund zu tun, ohne verurteilt zu werden.

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Eine weitere Möglichkeit, Ideen zu sammeln, ist das Brainstorming. Alle Personen in der Runde bekommen die Möglichkeit, ihre Gedanken und Ideen gemeinsam zu sammeln und aufzuschrieben, ohne sie vorerst zu sortieren. Wichtig beim Brainstormen ist, der Kreativität freien Lauf zu lassen. Jede Idee ist es wert, festgehalten und verwertet zu werden. Die Beiträge werden nicht sofort besprochen, sondern zuerst gesammelt und danach (aus-)sortiert.

Die 4 Grundregeln des Brainstormings 1. Kein Kritisieren fremder Gedanken 2. Freies und ungehemmtes Äussern von Gedanken, auch von aussergewöhnlichen Ideen 3. Aufgreifen aller Ideen 4. Produzieren möglichst vieler Ideen (Quantität vor Qualität)

Ein hilfreiches Werkzeug - vor allem in hitzigen Diskussionen - ist eine Redner_innenliste. Durch ein kurzes Handzeichen wird der listenführenden Person mitgeteilt, wer eine Wortmeldung abgeben möchte. So vermeidest du chaotisches Durcheinanderschreien, und jede_r kommt zu Wort.

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Zusammenfassend bleibt zur Moderation zu sagen: sie ist die beste Möglichkeit, eine kontroverse, scheinbar endlose Diskussion zu Ende zu führen, indem sie wieder in sinnvolle Bahnen gelenkt wird. Umso früher jemand moderiert, desto weniger wahrscheinlich wird ein komplettes Chaos. Deswegen unser Tipp: keine Diskussion von über sechs Leuten ohne Moderator_in.

Projektmanagement Im Grunde ist alles, egal was du machst, eine Art Projekt. Ob ein Schulfest oder das Organisieren eines Vortrages - die Schwierigkeiten und Herausforderungen sind oft die gleichen. Das Um und Auf jedes Projektes ist die Verantwortlichkeit. Du als Projektleiter_in hast die Verantwortung, was nicht heisst, dass du alles allein machen musst, sondern nur, dass du die handelnden Personen koordinierst und den Überblick hast.

Analysephase Stell folgende Überlegungen an: Welche Möglichkeiten habt ihr? Wie stark ist euer Team? Wo liegen eure Stärken, eure Schwächen?

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Definitionsphase Nachdem die Situation analysiert wurde, geht es darum, sich klare Ziele abzustecken. Konkret formulierte Ziele sind entscheidend, denn wenn du weisst, was du erreichen willst, wirst du auch konsequenter bei der Umsetzung deiner Vorhaben sein. Dein Ziel sollte realistisch, aber trotzdem ambitioniert sein. Wenn das Ziel in ein oder zwei Sätzen niederschreibbar ist und sich alle über das Ziel einig sind, wurde ein wichtiger Schritt getan.

Planungsphase Ein bewährtes Instrument für die Planung ist der so genannte Planungsraster. Er gibt eine Übersicht, wer für welche Tätigkeit verantwortlich ist, und bis wann diese geschehen muss.

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Delegieren Eine der allerwichtigsten Fähigkeiten für deine Schüler_innenvertretungsarbeit ist das Delegieren. Arbeit zu delegieren heisst nicht nur weniger Arbeit für dich als Schüler_innenvertreter_in, sondern auch mehr begeisterte Mitarbeiter_innen für deine Projekte! Macht euch beispielsweise sehr schnell nach der Wahl im Schüler_innenvertretungsteam aus, wer sich ins Schulrecht einliest, wer die Klassensprecher_innensitzungen koordiniert und wer prinzipiell für welches Projekt verantwortlich ist. Aber nicht nur in der Zusammenarbeit mit den anderen Schüler_innenvertreter_innen, vor allem in der Projektarbeit ist es eine grosse Hilfe, wenn du Leute findest, die dir Arbeit abnehmen können. Denk z.B. an ein grosses Schulfest oder an ein Klassensprecher_innenseminar – hier macht es Sinn, eine ganz klare Aufgabenverteilung durchzuführen, aus der sich dann auch eine klare Verantwortlichkeitsverteilung ergibt. Es muss im Rahmen jedes Projekts klar sein, wer für welche Tätigkeiten, Anrufe, Materialien etc. zuständig ist. Dazu brauchst du bei grösseren Projekten immer eine Person, die die verschiedenen Arbeitsschritte koordiniert. Bei ihr müssen alle Fäden zusammenlaufen, sie muss den grossen Überblick über alle Aktivitäten im Rahmen des Projekts haben.

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Die Frage, was du delegierst, ist schon schwieriger. Es geht nicht nur darum, Unangenehmes oder Zeitraubendes zu delegieren – sinnvoller ist folgende Aufteilung der Aufgaben in vier Bereiche:

-Alles, was unwichtig und nicht dringend ist, schiebst du auf die Warteliste und erledigst du, wenn sich gerade einmal eine Lücke ergibt.

-Alles, was wichtig, aber nicht so dringend ist, kannst du delegieren, musst du aber im Auge behalten. Besser vor Ablauf der Frist noch einmal nachfragen, ob die Tätigkeit erledigt worden ist und wenn nicht, selber machen. Je verlässlicher die Person ist, an die du delegierst, desto besser.

-Alles, was nicht so wichtig ist, aber schnell passieren muss, solltest du entweder – wenn gerade Zeit ist – selber machen, oder an eine verlässliche Person delegieren. Wenn diese es unerwartet nicht schafft, die Aufgabe zu erfüllen, im Nachhinein selber erledigen.

-Alles Wichtige und Dringende solltest du am besten sofort selber machen.

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Konfliktmanagement Bei Konflikten und ihrer Lösung spielt es eine wichtige Rolle, zwischen wem Konflikte ausgetragen werden:

Schüler_in-Lehrer_in: Leider enden Streitigkeiten zwischen Lehrpersonen und Schüler_innen oft in der Direktion oder sogar in Disziplinarkonferenzen. Manchmal lassen sich jedoch auch Lösungen abseits von Disziplinarkonferenzen finden, wenn beide Streitparteien sich bereit erklären, den Konflikt miteinander statt gegeneinander auszutragen. Geht es etwa um eine Note oder um eine disziplinäre Angelegenheit, sollte es dein oberstes Ziel sein, zunächst einmal herauszufinden, was sich der_die Schüler_in wünscht. Sinnvoll ist in solchen Fällen immer, konkret nach Lösungen zu fragen. Ein Beispiel: „Was müsste passieren, damit Sie Carina nicht bei der Direktorin melden, Herr Professor?“ oder „Welche Leistungen muss Klara noch erbringen, um einer Semesterprüfung zu entgehen?“. Dein Ziel sollte es sein, die Interessen der Schüler_innen bestmöglich zu vertreten und - wenn möglich - zu vermitteln. Allerdings solltest du dabei nicht vergessen, dass Lehrpersonen auch Menschen sind und ihnen auf einer konstruktiven Gesprächsebene begegnen.

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Schüler_in-Schüler_in: Hier kannst du die Funktion eines Mediators/ einer Mediatorin einnehmen. Wenn beide Schüler_innen sich damit einverstanden erklären gemeinsam eine Lösung für den Konflikt zu suchen, kannst du sozusagen als Brücke zwischen ihnen fungieren. Wichtig dabei ist, dass du nicht Partei für eine_n der beiden Schüler_innen ergreifen darfst, sondern möglichst neutral versuchst, beiden die Meinung des_der anderen verständlich zu machen.

Finanzen Leider gibt es immer noch kein fixes, gesetzlich abgesichertes Budget für Schüler_innenvertretungen. Es ist jedoch ein paar Möglichkeiten, wie du trotzdem zu Geld für deine Projekte oder die Anliegen der Schüler_innen kommst, beispielsweise durch den Verkauf einer Schüler_innenzeitung oder der Organisation eines Schulfestes. Wenn ihr euch dazu entschliesst, auf diese Weise Geld einzunehmen, solltet ihr ein Konto (oder ein Sparbuch) einrichten (falls es das noch nicht gibt) auf das ihr gemeinsam zugreifen und das ihr verwalten könnt. Zur Sicherheit mit mehreren Zeichnungsberechtigten.

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MÖGLICHE FINANZQUELLEN

Das Schulbudget Nur in wenigen Schulen ist es üblich, dass die Schüler_innenvertretung mit Geld aus dem Schulbudget ausgestattet wird. Das hängt zwar oft mit der Geldknappheit zusammen, mit der die Schulen leider ohnehin konfrontiert sind, eine höfliche Anfrage um Unterstützung des einen oder anderen Projektes kann aber nicht schaden.

Der Elternverein Etwas zahlungskräftiger und bereitwilliger ist oft der Elternverein, der sich unter anderem aus Mitgliedsbeiträgen finanziert, oft aber das so eingenommene Geld mangels Ideen gar nicht verbraucht. Ein guter Draht und innovative Ideen für Projekte finden beim Elternverein oft durchaus Unterstützung.

Die Abhaltung von Veranstaltungen Unterschiedlichste Veranstaltungen können die Kasse der Schüler_innenvertretung rasch füllen. Sei es ein Fest, die Organisation eines Buffets, oder auch die Organisation einer Schulfoto-Aktion (mit Provisions-Einnahmen). Hier ist es wichtig, die sich bietende Gelegenheiten zu ergreifen und die Finanzen sorgfältig zu verwalten.

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Sponsoring Ein ebenfalls sehr offener Bereich, in dem fast alles möglich ist, ist das Sponsoring. Solltet ihr etwa eine Schüler_innenzeitung in eurer Schule herausgeben, ist es durchaus möglich, dass Firmen oder Lokale dort inserieren. Dafür könnt ihr selbstverständlich Geld verlangen.

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3.SCHULRECHT Wer seine_ihre Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht nutzen! Deshalb ist es für dich als Schüler_innenvertreter_in wichtig, Bescheid zu wissen, was Lehrer_innen bzw Schüler_innen dürfen und was nicht. Die Aktion Kritischer Schüler_innen setzt sich schon seit Jahren für die Rechte der Schüleri_nnen ein und unterstützt dich jederzeit bei schulrechtlichen Problemen! Im folgenden Kapitel bekommst du einen Überblick über die Rechte der Schüler_innen, aber auch über die speziellen Rechte der Schüler_innenvertretung. Die Rechte werden erklärt und es werden Orginalabschnitte des Schulunterrichtsgesetzes zitiert. Als Schüler_innenvertreter_in hast du die Chance, die Rechte der Schüler_innen zu verteidigen, Missstände aufzuzeigen und Lösungsansätze zu liefern. Damit du deinen Job gut erledigen kannst, wurde die Schüler_innenvertretung mit speziellen Rechten ausgestattet, die dein_e Direktor_in akzeptieren muss! Auf die Frage, wozu eine Schüler_innenvertretung gebraucht wird, liefert das SchUG (Schulunterrichtsgesetz) eine plausible - wenn auch trockene - Antwort: „Die Schüler haben das Recht auf Mitverwaltung, auf Interessensvertretung im Rahmen des Schullebens gegenüber Lehrern, dem Schulleiter und den Schulbehörden.“ (SchUG § 58)

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3.1 Rechte der Schüler_innenvertretung Im Rechtsteil I wird es vor allem um die Rechte der Schüler_innenvertretung gehen: MITWIRKUNGSRECHTE Mit Hilfe dieser Rechte kannst du die Entscheidungen der Schulleitung bzw der Lehrer_innen durch dein Handeln bzw. Verhandeln beeinflussen! Sie sind im SchUG § 58 Abs. 2 zu finden.

Recht auf Anhörung Ihr könnt jederzeit, eure Anliegen vorbringen. Das klingt zwar selbstverständlich, aber Lehrer_innen und Direktor_ innen weichen oft Diskussionen mit „Das geht dich jetzt nichts an“ oder „Ich habe die ganze Woche leider keine Zeit für dich, ich werde das Problem schon lösen“ aus. Lasst euch solche Reaktionen nicht ohne weiteres gefallen! Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Schüler_innen allgemein betreffen Ihr müsst über alle Angelegenheiten, die Schüler_innen betreffen, informiert werden. Konkrete Vereinbarungen mit der Schulleitung, worüber und wie ihr informiert werdet, sind ein gutes Mittel um den regelmässigen Informationsfluss an euch sicher zu stellen (beispielsweise durch ein monatliches Treffen)

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Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen Ihr habt somit das Recht, Lösungsansätze einzubringen und eure Meinung der Schulleitung kundzutun.

Recht auf Teilnahme an Lehrer_innenkonferenzen Ausgenommen sind Beratungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung einzelner Schüler_innen bzw. dienstrechtliche Angelegenheiten der Lehrer_innen sowie die Teilnahme an Konferenzen zur Wahl der Lehrer_innenvertreter_innen. “Die Einladung zu diesen Konferenzen hat rechtzeitig vor dem anberaumten Termin und nachweislich [per Brief] zu erfolgen.“ (SchUG 57 Abs.11)

MITBESTIMMUNG Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichts im Rahmen des Lehrplans Ein wichtiger Punkt, der die Bestrebungen der AKS für mehr Schüler_innenmitbestimmung unterstützt. Ideen wie der Klassenrat (der dieses Recht konkretisiert) bauen auf dieser Bestimmung auf. Mehr zum Klassenrat findest du im Kapitel “Projekte & Ideen”.

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Recht auf Beteiligung an der Wahl der Unterrichtsmittel Gute Schulbücher können uns beim Lernen unterstützen, schlechte hingegen bewirken leider das Gegenteil. Im Schulgemeinschaftsausschuss wird die Wahl der Unterrichtsmittel beschlossen. Mehr dazu im Kapitel “SGA”.

Recht auf Mitentscheidung bei der Anwendung von Erziehungsmittel z.B. Versetzung eines_einer Schüler_in in eine Parallelklasse oder Antrag auf Ausschluss.

Recht auf Mitentscheidung bei dem Antrag auf Ausschluss eines_einer Schüler_in. Während ihr bei Lehrer_innenkonferenzen grundsätzlich kein Rede- und Stimmrecht habt, habt ihr bei einer Sitzung, die über den Antrag auf Ausschluss eines_einer Schüler_in berät, beides: Rede- und Stimmrecht. Gerade in Hinblick auf die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte soll Folgendes nicht unerwähnt bleiben. Unter Schüler_innenvertreter_innen versteht das SchUG nicht nur den_die Schulsprecher_in und seine_ihre Stellvertreter_innen sondern auch den_die Klassensprecher_in oder den_die Abteilungssprecher_in. (vgl. SchUG § 59, Abs.4). Wobei bestimmte Mitbestimmungsrechte, wie etwa das Recht auf Teilnahme an Lehrer_innenkoferenzen und das Recht auf Beteiligung bei der Wahl der Unterrichtsmittel, nur der_die Schulsprecher_in und seine_ihre beiden Stellvertreter_innen betreffen.

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POST, FEHLSTUNDEN & SCHULKOPIERER BENÜTZEN Sei misstrauisch wenn die Direktion „so nett“ war, dir die Post zu öffnen. Die Post der Schüler_innenvertretung unterliegt dem Briefgeheimnis. Die Direktion muss jede Post- sendung an die Schüler_innenvertretung original-verschlossen weitergeben. Wenn ihr das Gefühl habt, dass ihr die Post zu spät bekommt oder dass sie wegen Zensur nicht bei euch ankommt (das kommt leider immer noch an einigen Schulen vor), melde dich bei der AKS. Kläre ab, dass ihr jederzeit das Telefon und das Faxgerät im Schulsekretariat benützen dürft. Dasselbe gilt für die Benützung des Kopierers. Es ist nicht einzusehen, dass ihr für Kopien im Rahmen eurer SV-Tätigkeit selbst zahlen müsst. Da unbegrenzt gratis kopieren oft auf wenig Gegenliebe stösst, macht zumindest eine sinnvolle Zahl aus (z.B. 60 Kopien pro Klasse und pro Monat). Auch ein Raum, wo ihr euch treffen könnt, kann euch die Arbeit massiv erleichtern, da ihr dort ungestört seid und nicht jedes Mal bevor ihr euch besprechen wollt, erst eine leere Klasse suchen müsst. Eine leider etwas schwammige Unterstützung für Punkte wie Kopierer, Fax und Räumlichkeiten bietet das SchUG im § 58 Abs. 5: „Die Schulleiter haben die Tätigkeit der Schülervertreter zu unterstützen und zu fördern.“ Wenn du für Tätigkeiten im Rahmen der Schüler_innenvertretung im Unterricht fehlst, ist das vom Gesetz her auf jeden Fall erlaubt. Das SchUG regelt im § 45 das Fernbleiben Seite 28


von der Schule. In Abs. 4 wird als Entschuldigungsgrund angeführt: „Als wichtige Gründe sind jedenfalls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen.“

Sollte eine Veranstaltung der AKS oder der Landesschüler_ innenvertretung länger als einen Tag dauern, musst du in der Direktion vorher um Erlaubnis fragen. Eine Teilnahmebestätigung (die dann als Entschuldigung gilt) bekommst du auf diesen Ver- anstaltungen. Diese müssen dann vom Klassenvorstand _der Klassenvorständin akzeptiert werden.

KLASSENSPRECHER_INNENSITZUNG = VERSAMMLUNG DER SCHÜLER_INNENVERTRETER_INNEN Das Schulunterrichtsgesetz bezeichnet die Klassensprecher_innensitzung als “Versammlung der Schüler_innenvertreter_innen“. Als Schulsprecher_in darfst du die Versammlung der Schüler_innenvertreter_innen einberufen. Zu den Klassensprecher_innensitzungen sind die Klassensprecher_innen und ihre Stellvertreter_innen eingeladen. Diese dürfen im Semester die Anzahl von fünf Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Die Direktion muss diese Sitzungen formell genehmigen und euch einen Raum für die Versammlung zu Verfügung stellen.

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UNTERSTUFENSPRECHER_IN Die Unterstufensprecher_innen in der AHS heissen im Gesetz auch „Klassensprechervertreter“. Diese Vertreter_innen werden von den Klassensprecher_innen der betreffenden Schule - an der AHS nur von den Klassensprecher_innen der Unterstufe gewählt. Eine Direktwahl wurde bisher nicht eingeführt, weil eine „Überforderung“ der Betroffenen befürchtet wird. Die AKS setzt sich für die Direktwahl der Unterstufenschulsprecher_innen ein. Denn um Demokratie zu erlernen sind Unterstufenschüler_innen nicht zu jung! Im SGA ist der_die Vertreter_in der Klassensprecher_innen mit beratender Stimme vertreten. In der AHS muss der_die Schulsprecher_in in allen Angelegenheiten, die die Unterstufe betreffen, mit dem_der Unterstufensprecher_in zusammenarbeiten

3.2.Rechte der Schüler_innen Im Rechtsteil II werden wir uns einigen allgemeinen Schulrechtsinfos widmen, die alle Schüler_innen betreffen. Für dich als Schüle_innenrvertreter_in ist es wichtig, die Rechte der Schüler_innen zu- mindest im Groben zu kennen. So kannst du schnell auf Fragen reagieren! Um dir einen Überblick zu verschaffen, sind hier die wichtigsten Rechte zusammengefasst.

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Die einzelnen Schüler_innen haben das Recht: • sich nach Massgabe ihrer Fähigkeiten im Rahmen der Förderung der Unterrichtsarbeit an der Gestaltung des Unterrichtes und an der Wahl der Unterrichtsmittel zu be teiligen, gehört zu werden und Vorschläge und Stellung nahmen (ihre Meinung) abzugeben.

Weiters haben die Schüler_innen das Recht: • Veranstaltungen zu organisieren, die ihrer politischen, staatsbürgerlichen und kulturellen Bildung im Sinne de mokratischer Grundsätze dienen, ihr soziales Verhalten entwickeln und festigen und ihren Neigungen entsprechende Betätigungsmöglichkeit in der Freizeit bieten oder Schüler_innenzeitungen herauszugeben (SchUG § 58 Abs. 3) Tätigkeiten wie eine Veranstaltung zu organisieren, müs sen zwar vom Schulgemeinschaftsausschuss mit einfa cher Mehrheit genehmigt werden, unterliegen dann aber keinerlei Aufsichtspflicht der Schule. Der Beschluss des SGA kann zur Hürde werden, aber das Gesetz gibt euch Rückendeckung, wenn ihr Projektwochen, Schul feste oder Aktionen umsetzen wollt.

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RECHTE VON EIGENBERECHTIGTEN SCHÜLER_INNEN Ab Beendigung der Schulpficht (ab der 9. Schulstufe) können deine Erziehungsberechtigten schriftlich auf gewisse Informations- und Vorrechte verzichten und sie dir übertragen, dann bist du eigenberechtigt. Diese „Verzichtserklärung“ kann jederzeit von deinen Erziehungsberechtigten widerrufen oder in einzelnen Punkten eingeschränkt werden! Unter anderem kannst du dann folgende Entscheidungen selbst treffen: • Benachrichtigung von einer Verhinderung am Schulbe such („Entschuldigungen selbst unterschreiben“), Ansu chen um Erteilung der Erlaubnis zum Fernbleiben von der Schule; • Ansuchen um Befreiung vom Besuch einzelner Pfichtgegenstände; • Anmeldung zu schulbezogenen Veranstaltungen; • Ansuchen um Stundung (Verschiebung) der Feststellungsprüfung sowie Antrag auf Zulassung zu einer Wiederholung der Nachtragsprüfung; • Verlangen auf Ausstellung einer Schulbesuchsbestäti gung;

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• Ansuchen um Aufschub der Aufnahmsprüfung anläss lich des Übertrittes in eine andere Schulart oder eine andere Form oder Fachrichtung einer Schulart; • Ansuchen um Verlängerung der Höchstdauer für den Abschluss einer höheren Schule; • Ansuchen um Zulassung zur Wiederholung von Teilprü fungen der abschliessenden Prüfung; • Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbestätigung für ein verlorenes Zeugnis

PFLICHTEN DER SCHÜLER_INNEN • • • •

Pünktlicher und regelmässiger Besuch des Unterrichts Teilnahme an Schulveranstaltungen Befolgung der Hausordnung Unterricht durch Mitarbeit fördern (Hausübungen gehö ren zur Mitarbeit) (SchUG § 43)

KOLLEKTIVSTRAFEN & PUTZSTRAFE Es kann durchaus zulässig sein, wenn eine Schülerin_in eine von ihr_ihm vorsätzlich verursachte Verunreinigung entfernen muss. Dies muss aber zumutbar sein und es muss von der Schulleitung oder einem_r Lehrer_in angeordnet werden (§ 43 Abs. 2 SchUG). Kollektivstrafen, also die Bestrafung einer Mehrzahl von Schüler_innen, deren Schuld nicht festgestellt wurde bzw Kollektivmassnahmen mit Folgen Seite 33


(z.B. alle Schüler_innen müssen am Nachmittag die Klasse putzen, unabhängig davon, wer die Verunreinigung herbeigeführt hat) sind nicht erlaubt. Das SchUG § 47 Abs. 3 sagt sehr klar: „Körperliche Züchtigung, beleidigende Äusserung und Kollektivstrafen sind verboten.“

BESCHLAGNAHME Nur Gegenstände, die die Sicherheit anderer gefährden oder den Schulbetrieb stören, sind dem_der Lehrer_in auf Verlangen zu übergeben. Nach Beendigung des Unterrichts müssen sie grundsätzlich zurückgegeben werden, ausser es sind sicherheitsgefährdende Gegenstände. Diese müssen den Erziehungsberechtigten übergeben werden, ausgenommen du bist schon eigenberechtigt. (Also: Wenn du z.B. in der Pause mit Kopfhörern Musik hörst, kann man sie dir nicht wegnehmen.) Du hast das Gefühl, die Vorgangsweise von deinen Lehrpersonen oder der Schulleitung verstösst massiv gegen die Rechte der Schüler_innen? Wenn du Hilfe brauchst, dieses Problem zu lösen, wende dich an uns! aks@aks.at

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RELIGIONSABMELDUNG Schüler_innen, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können schriftlich von ihren Eltern vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist das Einverständnis der Eltern nicht mehr nötig. Die Abmeldung muss am Anfang (während der ersten zehn Kalendertage) des Schuljahres schriftlich bei der Schulleitung erfolgen. Die Teilnahme an Schulgottesdiensten, religiösen Übungen (z.B. Schulgebet) und Veranstaltungen ist prinzipiell freiwillig.

BILDUNGSDOKUMENTATION Musstest auch du deine Sozialversicherungsnummer an deinen Klassenvorstand_deine Klassenvorständin abgeben? Im Rahmen des Bildungsdokumentationsgesetzes werden die Daten der Schüler_innen gesammelt, mit der Sozialversicherungsnummer verknüpft und verschlüsselt. Laut Ministerium dient diese Datensammlung der „Bildungsevaluierung“. Kritiker_innen jedoch sehen dieses Gesetz im Widerspruch zum Recht auf Datenschutz. Vor allem wird kritisiert, dass die Daten an die Sozialversicherungsnummer gekoppelt werden und es keine Abfragemöglichkeit durch andere öffentliche Institutionen gibt.

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AUFGABE DER ÖSTERREICHISCHEN SCHULE Laut Gesetz hat auch die Schule als Institution gewisse Aufgaben. Sie ist im so genannten Zielparagraph angeführt. Grundsätzlich ist also jede Handlung (von dir, wie auch von deinen Lehrer_innen), die klar gegen diese Bestimmung verstösst, rechtlich anzweifelbar.

3.3.Schulrechtsservice der AKS In deiner Tätigkeit als Schüler_innenvertreter_in wirst du noch weiteren schulrechtlichen Fragen begegnen. Sämtliche Schulrechtliche relevante Fragen zu beantworten, benötigt eine eigene Broschüre. Die AKS Broschüre “123 Fragen an das SchUG” liefert einen Überblick rund ums Thema Schulrecht. Die häufigsten Schulrechtsfragen, unter anderem zur Benotung, Schularbeiten und Berufungen sind in dieser Broschüre gesammelt und verständlich aufbereitet (siehe Rücksender). Aufgrund der komplizierten und umfangreichen Materie des Schulrechts, stehen wir dir natürlich bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Die E-Mail Adresse unserer Schrechtsservice ist: schulrecht@aks.at Du hast nun aber dringende Fragen zu schulrechtlichen Angelegenheiten? Der Schulrechtsnotruf der AKS aks steht dir jederzeit zur Verfügung! Ruf‘ einfach unter 0699 12 14 81 20 an und wir helfen dir weiter!

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4.SGA – HOW TO ACT? Die so genannten Verhaltensvereinbarungen können im Rahmen der Hausordnung im SGA beschlossen werden. (SchUG § 44) Grundsätzlich sollen die Verhaltensvereinbarungen Regeln für alle 3 Schulpartner_innen (Lehrer_innen, Eltern, Schüler_innen) darstellen. Leider läuft dies in der Praxis anders ab: Die Verhaltensvereinbarungen gelten meist nur für Schüler_innen. Unter ihrem Schleier wird oft versucht neue Disziplinarmassn� nahmen für Schüler_innen festzuschreiben, oder sogar Strafen (etwa für den Verstoss gegen die Hausschuhpflicht oder für Unpünktlichkeit) einzuführen. Für den Beschluss reicht eine unbedingte Mehrheit. Das bedeutet, dass Lehrer_innen- und Elternvertreter_innen sich zusammenschliessen könnten, die Schüler_innenvertreter_innen überstimmen und somit bewusst übergehen können. Konsequenzen bei einer Nichteinhaltung der Verhaltensvereinbarung kann im schlimmsten Fall der Ausschluss des_der Schüler_in sein (SchUG § 49). Hier ist es wichtig, dass ihr den anderen SGA Mitgliedern klar macht, dass Strafen keine pädagogisch wirksamen Massnahmen sind, um Schüler_innen zu erziehen. Sie wirken meist kontraproduktiv und machen den ohnehin oft anstrengenden Schulalltag nur noch frustrierender. Ein Hinweis auf rechtlich erlaubte Erziehungsmittel ist

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sicher hilfreich. Die Schulordnungsverordnung enthält eine Aufzählung dieser. Das heisst, dass alle hier nicht ausdrücklich erwähnten Erziehungsmittel (Strafarbeiten, Nachsitzen, etc.) verboten sind! Sollten Lehrer_innen- und Elternvertretung dennoch unangebrachte, für Schüler_innen demütigende sowie herabsetzende Verhaltensvereinbarungen beschliessen wollen, könnt ihr als letzten Ausweg geschlossen den Sitzungsraum verlassen! Dann ist der SGA nicht mehr beschlussfähig (da aus jeder Gruppe mindestens eine Person anwesend sein muss) und muss vertagt werden. Wichtig hierbei ist allerdings, dass dies nur der letzte Ausweg ist, denn in der nächsten SGA Sitzung werdet ihr natürlich nicht auf euch gegenüber positiv gestimmte Menschen treffen. Solltest du dich für diesen Schritt entscheiden, bedenke dass du unbedingt mit den anderen Schüler_innenvertreter_innen abgesprochen sein musst, denn um den SGA zu blockieren, müsst ihr ihn wirklich geschlossen verlassen. In den meisten Fällen ist es allerdings nicht notwenig zu solch drastischen Massnahmen zu greifen, da Lehrer_innen- und Elternvertretungen in der Regel kooperativ sind. Sollte es längere Diskussionen über die Verhaltensvereinbarungen geben, ist es auch möglich einen Ausschuss einzurichten, der zu gleichen Teilen von Schüler_innen-, Lehrer_innen- und Elternvertreter_innen beschickt wird und ausserhalb des SGAs einen gemeinsamen Vorschlag ausarbeitet. Das schafft etwas Ruhe Seite 38


abseits des offiziellen Gremiums und kann durchaus Vorteile bringen.

SCHULAUTONOMIE Die Schulautonomie hat in den letzten Jahren die Schulen massiv verändert. Neben der Tatsache, dass der SGA - und damit auch wir Schüler_innen aufgewertet wurden, hat sie aber auch negative Seiten. Eine der grössten Gefahren der Schulautonomie ist es, dass seitens des Staates Verantwortung einfach abgegeben wird. Es ist kein Zufall, dass Schüler_innen seit einigen Jahren plötzlich „Unkostenbeiträge“ für Kopier- und Unterrichtsmaterialien zahlen mussten und es immer noch müssen. Viele Schulen sind, um ihre Kosten zu decken, bereits jetzt auf Sponsoring durch Firmen angewiesen. Das birgt selbstverständlich die Gefahr, dass diese Firmen dann auch Einfluss auf das Schulleben bekommen. Aufgrund von Bildungseinsparungen kam es im Jahr 2003 trotz massiver Proteste seitens der Lehrer_innen, Schüler_innen und Eltern zu Stundenkürzungen. Hier wurde es unter dem Deckmantel der Autonomie einfach den Schulen überlassen, welche Stunden sie kürzen. Viele autonome Schulschwerpunkte sind dadurch leider verloren gegangen. Es gilt also, die Schulautonomie kritisch zu betrachten und sich im Falle von „Unkostenbeiträgen“ dagegen zu wehren, dass schlechte Finanzpolitik seitens der Regierung auf dem Rücken der Schüler_innen ausgetragen wird! Hier ein kurzer Überblick, damit du weisst, welche Bereiche der Schule überhaupt in die Schulautonomie fallen: Seite 39


Schulautonome Lehrpläne Die jeweiligen Lehrpläne eines Gegenstandes können an allen Schulen durch den SGA bzw. durch das Schulforum bei Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder jeder Kurie (Schüler_innen, Eltern, Lehrer_innen) und mit Zustimmung von mindesten 2/3 der “abgegebenen Stimmen” pro Kurie abgeändert werden. Die Abänderung der Lehrpläne bedarf nicht der Genehmigung des jeweiligen Landes- bzw. Stadtschulrates, und ist ab Kundmachung in der Schule gültig. Folgende Möglichkeiten werden im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen eröffnet: • Erhöhung und Reduktion der Stundenzahl bestehender Pflichtgegenstände •

Schaffung von neuen Pflichtgegenständen

• Einführung von Freigegenständen und unverbindlichen bungen • Gestaltungsmöglichkeiten des Förderunterrichts (ausführlich geregelt im SchOG §6)

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5.PROJEKTE & IDEEN Im kommenden Kapitel findest du Ideen für Projekte, die man in der Schüler_innenvertretung umsetzen kann. Die Ideen reichen von Verbesserungen der Unterrichtsqualität bis zum Ausbau und zur Stärkung der Schuldemokratie. Hilfreich ist es sicher auch mit einer Umfrage die Bedürfnisse und Ideen der SchülerInnen deiner Schulen zu erheben und dementsprechende Projekte zu initiieren.

5.1 Der Klassenrat Der Klassenrat ist die Versammlung aller Schüler_innen einer Klasse mit der Lehrperson des jeweiligen Faches, die in regelmässigen Abständen stattfindet (einmal pro Woche, Monat, Semester). Ziel ist es, gemeinsam Konflikte auszudiskutieren, Schwerpunkte im Lehrplan zu setzen und Exkursionen und Projekte zu planen. Ausserdem können Vereinbarungen beschlossen werden, die für alle Angehörigen der Klassengemeinschaft (einschliesslich der Lehrer_ innen) einzuhalten sind und gegebenenfalls beim nächsten Klassenrat verändert werden können. Der Klassenrat stellt, sobald Lehrer_innen und Schüler_innen hinter der Idee stehen und Unsicherheiten überwunden sind, eine Bereicherung für das Schulleben dar.

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ANLIEGEN DES KLASSENRATES Leistungsbeurteilung Wie setzt sich die Note zusammen? Welche Kriterien müssen erfüllt werden? Schwerpunkte im Lehrplan Im Lehrplan ist in Kern- und Erweiterungsstoff unterteilt. Der Erweiterungsstoff soll laut SchUG nach Interessen und in Zusammenarbeit mit den Schüler_innen erarbeitet werden! Methoden der Unterrichtsvermittlung Unterricht kann mehr sein als langweiliger Frontalunterricht. Arbeiten mit Flipcharts, Videos und Filmen, Audioaufnahmen oder Projektunterricht würden den Unterricht um einiges interessanter werden lassen. Klassenklima Konflikte und Probleme werden in Schulklassen leider oft unter den Tisch gekehrt. Der Klassenrat bietet die Möglichkeit auf zwischenmenschliche Probleme einzugehen und Lösungsansätze zu erarbeiten. DURCHSETZUNG DES KLASSENRATES 1. Informelle Vereinbarung mit der Lehrperson 2. SGA-Beschluss Kategorie C (Empfehlung durch den SGA) 3. SGA-Beschluss Kategorie A (Verankerung in der Hausordnung) Seite 42


Den Klassenrat in der Hausordung zu verankern ist zweifellos eine schwierige Aufgabe. Der Zwang könnte negative Auswirkungen auf die Klassenräte haben. Um den Widerstand gegen dieses Projekt zu vermindern, müssen auf jeden Fall alle Schulpartner_innen informiert und aufgeklärt werden. ORGANISATION DES KLASSENRATES Im Vorfeld des Klassenrates wir eine Wandtafel in der Klasse aufgehängt, die in drei Bereiche eingeteilt wird: Find ich gut: Ausflugsziel Methode für Vektoren Ich wünsche mir: mehr Serienanalysen in Englisch Finde ich nicht gut: Deutsch = zuviel HÜ

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Die eingetragenen Punkte werden dann im Klassenrat diskutiert. Bei den Sitzungen ist immer ein_e andere_r Schüler_in Moderationsperson. Sie_Er hat die Aufgabe die auf der Wandtafel aufgeführte Themen in die Gruppe einzubringen, Probleme die mündlich eingebracht werden niederzuschreiben, um sie später aufgreifen zu können und auf die Einhaltung der Redner_innenliste zu achten. Jeder Punkt wird von der gesamten Gruppe behandelt. Einträge, die nicht die ganze Klasse betreffen (Streitigkeiten zwischen zwei Schüler_innen) werden nicht aufgegriffen. Hier sollte zu anderen Lösungsmöglichkeiten gegriffen werden wie z.B.: Mediator_innen. Protokoll Diskussionsbeiträge, Regeln und Abmachungen die von der Klasse getroffen werden, sollten zu Protokoll gebracht werden. Das Protokoll wird in der Klasse aufgehängt. Beschlossenes gilt für den Zeitraum zwischen zwei Klassenräten und ist verbindlich für alle Schüler_innen und die Lehrperson. Die Regeln können natürlich jederzeit neu diskutiert und modifiziert werden.

Abstimmungen Vorschläge können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Alle haben eine Stimme (auch die Lehrperson). Enthaltungen oder “Egal” sind nicht erlaubt. Jedoch sollte nicht ohne Diskussion über Einzelne hinweg abgestimmt werden.

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Die Funktion der Lehrperson Der Erfolg des Klassenrates hängt stark von der Lehrperson ab. Die Lehrperson darf in Diskussionen nicht zu schnell eingreifen und nicht mit ihren_seinen Vorschlägen die Entscheidungsfindung vorwegnehmen. Der Klassenrat darf auf keinen Fall zu einer Versammlung werden, die nur zur Erstellung von disziplinären Massnahmen und Sanktionen wird. In der ehrlichen Gesprächsführung liegt die Chance, eine gemeinsame Basis zu finden und kreative, fortschrittliche Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.

Checklist Einführung eines Klassenrates Der Klassenrat (KR) ist grundsätzlich so definiert, wie er individuell in der Klasse vereinbart wird. Das heisst, dass der Ablauf gemeinsam von Schüler_innen und Lehrer_innen beschlossen wird. Dabei ist es wichtig, dass der beschlossene Ablauf jedoch immer wieder reflektiert wird, die positiven und negativen Aspekte ausdiskutiert werden und unter Umständen zu einer Änderung des Ablaufes führen.

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Für den Beginn ist es notwendig einige Dinge zu koordinieren und zu planen:

Information

• Über die Notwendigkeit, den Sinn und Zweck eines Klassenrates sollte immer die ganze Klasse Bescheid wissen. Von Beginn an sollten sich alle einig sein wor um es geht, um ihre Meinung optimal vertreten zu können. Niemand soll die Bedeutung des bevorstehenden Klassenrates missverstehen.

• Klärt im Vorhinein ab, wer eventuell eure RahmenGäst_innen sein könnten (z.B. Direktor_in, bedingungen LSV, AKS) • Falls es in einer Klasse wichtig sein sollte, kann man sich auch auf eine bestimmte Sitzordnung einigen, wobei der Sessel kreis die kommunikativste Form ist. Rollenbestimmung

• Wer den Klassenrat moderieren möchte, wer das Protokoll schreibt und wer die Redner_innenliste (falls notwendig) führt, bestimmt ihr am Anfang gemeinsam. Bei den weiteren Sitzungen können diese Rollen verändert oder beibehalten werden. • Wichtig ist es jedoch, dass die Modera tionsperson von jeder_m akzeptiert wird und ihr die Leitung der Gruppe überlassen wird. Seite 46


Protokoll und Umsetzung

Blitzlichtrunde

Problemsammlung

• Was im Klassenrat besprochen wer den kann, ist wie schon gesagt vielfältig. Es ist jedoch ratsam einen Themen speicher innerhalb der Klasse zu erstel len, wo die Themen, die relevant und aktuell sind, eingetragen werden, um im Klassenrat diskutiert zu werden. • Am Beginn jeder KR-Sitzung kann (kein Muss!) jede Person sagen was ihr seit der letzten KR-Sitzung gefallen bzw. nicht gefallen hat (z.B. im Bezug auf Leistungsbeurteilung, Lehrinhalte, Unterrichtsmethodik, soziales Klima, sons tige Vorkommnisse). So kommt gleich zu Beginn jede_r zu Wort und fühlt sich integriert; gleichzeitig werden auch et waige Probleme gleich am Anfang er wähnt. • Auf der Tafel oder einem anderen Medium werden jetzt die Probleme aufgeschrieben, die seit der letzten KR-Sitzung aufgetreten sind. Auch positive Aspekte sollten aufgeschrieben wer den, wenn die Tafel zweigeteilt wird (um die Motivation eines funktionieren den Klassenrates zu erhalten).

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Problembehandlung

Lösungsumsetzung

• In der Endphase soll versucht werden, auf einen gemeinsamen Nenner zukommen. Versteift euch nicht auf ein Problem, das unter Umständen nicht jetzt zu lösen ist, sondern versucht die anderen konstruktiv zu Ende zu führen und Leute zu bestimmen die sich da rum kümmern, dass das Geplante auch umgesetzt wird (Ziele definieren und Deadlines festsetzen).

• Jetzt werden die aufgeschriebenen Punkte nach der Reihe diskutiert und Lösungs-vorschläge dafür gesucht. Wichtig ist, dass die_der Moderator_in die Meinungen ausgleicht und ver sucht, alle zu Wort kommen zu lassen (dabei die Zurückhaltenden auffordert auch ihre Meinung preiszugeben). Auch eine Redner_innenliste kann ein geführt werden, damit kein Chaos ent steht.

Wenn ein Klassenrat erst einmal läuft, entwickelt er meist eine Eigendynamik und man muss sich keine Sorgen mehr machen, dass es funktioniert. Nach einigen Sitzungen wird der Ablauf zur Routine und der KR wird ein Instrument zur besseren Schuldemokratie innerhalb der Klassen Österreichs. Seite 48


5.2 Schüler_innenvollversammlung (SVV) Die Schüler_innenvollversammlung (SVV) ist ein Instrument für die Schüler_innenvertretung, die Schüler_innen einer Schule besser in die Arbeit der SV miteinzubeziehen. Die Schüler_innen können dort aktiv die Arbeit der Schüler_innenvertretung mitbestimmen und sich auch daran beteiligen. Das bedeutet nicht nur mehr Demokratie für Schüler_innen, sondern steigert vor allem das Interesse der Schüler_innen an ihrer Schüler_innenvertretung. Eine SVV läuft so ab, dass die gesamte Schüler_innenvertretung sich mit den Schüler_innen zusammensetzt und sowohl über die Positionen der SV im SGA, als auch über die restliche Arbeit der SV (Projekte, Schüler_innenzeitung, etc) diskutiert und darüber abstimmt. Das Ergebnis ist für die Schüler_innenvertretung dann verpflichtend durchzuführen.

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WAS ALLES IN EINER SVV BESPROCHEN WIRD Das Konzept eurer SVV erstellst du am besten natürlich selbst. Hier sind jedoch einige Vorschläge für dich, wie man eine SVV gestalten kann: Begrüssung Hier wird erklärt, warum die Schüler_innenvollversammlung überhaupt stattfindet und dass sie zur Aufgabe hat, dass die Schüler_innen die Arbeit der SV mitbestimmen können, als auch dazu dient, die Wünsche, Probleme und Anliegen der Schüler_innen aufzugreifen und zu lösen. Bericht der SV Natürlich ist es auch wichtig die Schüler_innen ständig am Laufenden darüber zu halten, was die Schüler_innenvertretung gerade macht. Wenn du regelmässig in den Schüler_innenvollversammlung über die laufende Arbeit der SV berichtest, verlieren die Schüler_innen zum einen nicht das Interesse an der Schüler_innenvertretung, zum anderen kannst du sie vielleicht auch für die Mitarbeit an euren Projekten gewinnen.

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5.3 Schüler_innenzeitung SELBST SCHREIBEN STATT VORSCHREIBEN LASSEN! Medien sind in unserer Gesellschaft fast alleinig für die Informationsaufnahme und -weitergabe zuständig. Wissen wird fast ausschliesslich den Medien (Internet, Zeitungen, Bücher etc.) entnommen. In der Medienwelt passiert es leider des Öfteren, dass gewisse Angelegenheiten nicht ausführlich thematisiert werden oder gar ignoriert werden. Besonders im Bildungswesen wird gerne über uns Schüler_ innen drübergeredet und -geschrieben. Deshalb sind Medien an Schulen ein äusserst geeignetes Mittel, um Öffentlichkeit zu schaffen, Schüler_innen eine Stimme zu geben, Missstände aufzuzeigen und sich für Verbesserungen einzusetzen. Egal ob es sich dabei um unfaires Verhalten von Lehrpersonen, Geschehnisse in der Bildungspolitik oder einfach nur das Essen in der Schulkantine handelt. Mit Schüler_innenzeitungen kann mit wenig Aufwand viel erreicht werden. Da Onlinemedien derzeit immer relevanter werden, bietet sich auch an, einen Blog oder eine Onlinezeitung zu führen, wie das eispielsweise auch die AKS macht. “Syntax”, das einst ein Printmedium war und heute im Internet als “Syntaxblog” zu lesen ist, ist der grösste Schüler_innenblog Österreichs und bietet allen Schüler_innen die Möglichkeit, ihre Meinung zu beliebigen Themen kundzutun, Artikel zu schreiben und vieles mehr.

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HOW TO ACT? Wenn du Interesse hast, eine Schüler_innenzeitung an deiner Schule herauszugeben, ist es zunächst wichtig, weitere Mitarbeiter_innen zu finden. Dann kann es bereits an die Planung gehen. In Redaktionssitzungen werden gemeinsam Artikel und Termine festgelegt. Was Druck und Layout betrifft, stellt die AKS den Service zur Verfügung, Schüler_innenzeitungen gratis zu drucken. Die Mitarbeiter_innen müssen sich dafür lediglich mit der AKS in Kontakt setzen. Das sind im groben die Schritte, die zur Umsetzung einer Schüler_innenzeitung notwendig oder hilfreich sind. Die gesamte Thematik ist allerdings um einiges komplexer. Aus diesem Grund bietet die AKS eine Schüler_innenzeitungsbroschüre an, in der du alle Schritte von der 1. Redaktionssitzung bis zu Druck und Sponsoring beschrieben und erklärt findest. Du kannst sie direkt auf www.aks.at bestellen oder in der AKS in deinem Bundesland vorbeischauen. 5.4.Alternative Leistungsbeurteilung Von einer Initiative des Wiener Stadtschulrats ausgehend wurde in der österreichischen Öffentlichkeit über Alternativen in der Leistungsbeurteilung diskutiert. Mit diesen Alternativen wird versucht, die Beurteilung praxisorientierter und schüler_innenfreundlicher zu gestalten. Dem eigentlichen Problem, dass Noten oft die Leistung der Schüler_innen behindern anstatt sie zu fördern, können diese Alternativen jedoch keine Abhilfe verschaffen. Wir haben uns Seite 52


einen Vorschlag aus diesem Paket, die Zwei-Phasen-Schularbeit, ausgesucht, um dir die Idee dahinter vorzustellen. Die Zwei-Phasen-Schularbeit Eine Zwei-Phasen-Schularbeit bedeutet eine Aufteilung der Schularbeit in zwei zeitlich getrennte Teile. Die Aufgabenstellung der Schularbeit bleibt trotz der Aufteilung unverändert. Wie läuft eine zwei-Phasen-Schularbeit ab? Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein realisierbares Modell wäre: Die Schularbeit wird ganz normal geschrieben und (bei einer einstündigen Schularbeit) nach 50 Minuten der Lehrperson abgegeben. Diese muss die Arbeiten bis zur nächsten Unterrichtsstunde aufbewahren, ohne, dass sie angesehen werden dürfen. In der nächsten Stunde des Schularbeitenfaches wird die Arbeit wieder an alle Schüler_innen ausgeteilt und darf für weitere 10 Minuten korrigiert werden. Dabei ist es wichtig, einen Stift in einer anderen Farbe zu verwenden, um die zwei verschiedenen Phasen unterscheiden zu können. Emotionale Distanz Jede_r weiss, dass es oft unmöglich ist, während der Schularbeit die Fehler zu entdecken. Durch den zeitlichen Abstand der 10-minütigen Korrekturphase können die Schüler_innen emotional auf Distanz gehen. Gerade nervösen Schüler_innen kann so enorm geholfen werden. Praxisnähe Muss in der Praxis ein Text innerhalb von 50 Minuten abgegeben werden? Gerade Lehrpersonen in Deutsch empSeite 53


fehlen bei Hausübungen, eine Rohfassung zu schreiben und diese einen Tag später zu überarbeiten, weil so mehr Fehler entdeckt werden. Dieses aufgeteilte und eingeteilte Arbeiten entspricht viel eher der Alltagsrealität als die kurzfristige, einmalige Schularbeit unter Zeitdruck. Wo wird die Zwei-Phasen-Schularbeit angewendet? Vorallem die Sprachfächer sind geeignet für die Zwei-Phasen-Schularbeiten. Eine Probephase wäre sicherlich angebracht. Durch das Verwenden einer anderen Farbe beim nachträglichen Kontrollieren durch die Schüler_innen zeigen sich, wie schon erwähnt gerade in den sprachlichen Fächern die Vorteile dieser Methode. Gesetzlich möglich? Laut den Aussagen verschiedener Landesschulräte bewegt sich die erwähnte Alternative zur gängigen Leistungsbeurteilung im gesetzlichen Rahmen. Sie kann jederzeit vom SGA den Lehrpersonen empfohlen werden. 5.5.Lebensraum Schule Jeden Tag verbringen Schüler_innen 6 Stunden oder mehr in der Schule. Schule wird also für die Hälfte des Tages zu unserem Lebensraum. Grund genug, diese für Schüler_innen nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Im folgenden sind ein paar Vorschläge zur Gestaltung der Klassen- und Schulräume aufgeführt. Deiner Kreativität soll dadurch aber kein Ende gesetzt sein, denn selbstverständlich gibt es unzählige Möglichkeiten die Schulausstattung zu verbessern und damit auch den Schulalltag etwas angenehmer zu gestalten. Seite 54


Sofas für die Klassenzimmer Für gemütliches Zusammensitzen in den Pausen können Sofas sicherlich ein geeignetes Hilfsmittel sein. Über Flohmärkte oder Eltern, die alte Wohnungseinrichtungen loswerden möchten, ist es möglich, preisgünstig an Sofas heran zu kommen. Bezahlt werden kann das ganze etwa von der Klassenkasse oder einem kleinen (!) Beitrag den jede_r Schüler_in hinzugibt. Aufenthaltsraum Besonders in den Pausen ist es angenehm, sich mit Schüler_innen aus anderen Klassen zu treffen und unterhalten zu können. Ein Aufenthaltsraum ist nicht nur hierfür ideal, sondern auch ein Raum, in den Schüler_innen, die gerade Freistunde haben, immer gehen können, ohne vorher mühselig nach einer leeren Klasse suchen zu müssen. Getränke- oder Snackautomaten Wer kennt das nicht? Nachmittagsunterricht und das Schulbuffet hat nicht mehr offen. Ein Getränkeautomat oder ein Snackautomat können hier Abhilfe schaffen. Solltest du so einen Automaten an deine Schule holen wollen, ist es am besten sich direkt mit den entsprechenden Firmen in Verbindung zu setzen. In der Regel werden diese gratis aufgestellt und beliefert. Internetzugang Nicht alle Schüler_innen haben zu Hause Internet. Sollte es in deiner Schule Internet geben, wäre es sicherlich von Vorteil ein paar Computer für Pausen oder Freistunden zur Verfügung zu stellen, damit die Schüler_innen auch AbSeite 55


seits des Unterrichts in der Schule ins Internet gehen können. All diese Projekte musst du vorher vom SGA absegnen lassen. Sollten die Projekte an finanziellen Engpässen scheitern, ist es sicherlich empfehlenswert, sich wie auch früher schon erwähnt, an den Elternverein zu wenden. Dieser unterstützt in der Regel Projekte, die das Schulklima verbessern und steuert vielleicht auch etwas Geld hinzu. 5.6. Tag der politischen Bildung Sich kritisch mit politischen Themen auseinandersetzen, hinterfragen und darüber diskutieren – das soll politische Bildung in Schulen leisten. Doch nicht alle Schüler_innen haben das Privileg, diesen Unterrichtsgegenstand geniessen zu können bzw. spannende Themen kommen in den begrenzten Wochenstunden dieses Faches einfach viel zu kurz. Als SV-Mitglied hast du jedoch die Chance dies zu ändern und das in Form des Tages der politischen Bildung. Dieser soll dir dabei helfen, politische Bildung auch in Deine Schule zu bringen. Wie organisiere ich einen Tag der politischen Bildung? Wie immer muss natürlich zuerst mit der Direktion abgesprochen werden, ob dieses Projekt genehmigt wird, immerhin brauchst du eine Freistellung für alle teilnehmenden Klassen. Wenn dies geklappt hat, kannst du dich auch schon bei uns melden und einige, unserer vielen Workshops aussuchen. Denk daran, die verschiedenen Workshops in den Klassen vorzustellen und anschliessend eine Einteilung für die jeweiligen Workshops zu erstellen. Vergesse nie KlasSeite 56


senzimmer frühzeitig zu reservieren! Was für Workshops gibt es? Leider kommen aufgrund von zu dichtem Lehrplan, wichtige Ggesellschafts- sowie Sschulpolitische Themen im Unterricht oft viel zu kurz. Doch genau dem möchten wir entgegenwirken. Von Themen wie Rhetorik, Projektmanagement und aktuellen Bildungsdebatten bis hin zu Antihomophobie und Gleichberechtigung ist in unserem Workshopangebot wirklich alles dabei. (Welche Workshops es genau gibt und+ deren genauer Erklärung, findest Ddu auf der AKS Homepage). Wie du merkst, ist das Organisieren für dich als SV-Mitglied wirklich überschaubar. Trotzdem kommt dieses Projekt wirklich gut bei Schüler_innen an und wird auch von Seiten der Schule meistens sehr unterstützt. 5.7. Schulinternes SIP Das Schüler_innenparlament bildet einen Raum, indem Mitglieder der Schüler_innenvertretungen ihre Meinungen, Ideen und Vorschläge auf demokratische Weise kundtuen können. Doch diese Möglichkeit soll nicht nur den SVn geboten werden, sondern allen Schüler_innen. Das kann durch ein schulinternes Schüler_innenparlament realisiert werden. Dieses läuft im Prinzip gleich ab wie ein landesweites SIP, findet aber schulintern statt. Wie wird ein schulinternes SIP organisiert? Das liegt in der Hand der Schulvertretung, muss aber im Vorfeld mit dem SGA abgesprochen werden. Im Prinzip Seite 57


wird es aber genau gleich wie ein landesweites SIP organisiert. Im Voraus müssen alle Schüler_innen über das SIP informiert werden(bei Schulen mit Unterstufe genügt es, die Oberstufe zu informieren). Über E-Mail können dann von Seiten der Schüler_innen Anträge an die SV gesendet werden. Vor dem SIP müssen auch Delegiertenkarten für alle Teilnehmenden gedruckt werden. Abgehalten werden kann es zum Beispiel in der Turnhalle der Schule oder in einem Versammlungsraum. Technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel Mikrofone, können meist über die technikbeauftragte Lehrperson der Schule organisiert werden. Wie läuft ein schulinternes SIP ab? Der Ablauf ist grundsätzlich der gleiche wie der des landesweiten SIPs, die eingesendeten Anträge werden vorgestellt, diskutiert und abgestimmt. Um spontane Ideen der Schüler_innen miteinzubringen, können nach den ordentlich eingesendeten Anträgen auch noch Initiativanträge eingebracht werden, die im Stehgreif gehalten werden. Auch die SV selbst kann Anträge stellen. Die SV sollte zudem während des ganzen SIPs Protokoll über die Anträge führen. Was passiert nach dem schulinternen SIP? Nach dem SIP werden die positiv abgestimmten Anträge mit dem_der Direktor_in behandelt und über die Umsetzung diskutiert. Auch dieses Gespräch sollte protokolliert werden, um die Umsetzbarkeit der einzelnen Anträge auch den restlichen Schüler_innen präsentieren zu können. Als SV können einzelne Anträge über das Schuljahr hinweg nun umgesetzt werden, um damit die SV-Arbeit besonders repräsentativ gestalten zu können. Seite 58


5.8. Anonyme Schularbeiten Das Verfassen von Texten ist besonders in sprachlichen Fächern ein elementarer Teil jeder Schularbeit. Leider beruht die Benotung von Texten aber oft auf Subjektivität und hängt stark von der Lehrperson ab. Da bleibt es oft unbemerkt, wenn nicht nur die Qualität des Textes, sondern auch persönliche Beziehungen oder Meinungen zu einzelnen Schüler_innen in die Benotung einfliessen. Kurz gesagt, oft passiert es, dass Schüler_innen, die von der Lehrperson gemocht werden, besser benotet werden, sei es nun von Seiten der Lehrperson bewusst oder unbewusst. Um dieses Bevorzugen und Benachteiligen verhindern zu können, gibt es das System der anonymen Schularbeiten. Dabei wird, zum Beispiel bei einer Deutschschularbeit, im Vorfeld von einer aussenstehenden Person eine Liste angefertigt, bei der alle Schüler_innen eine Zahl zugeordnet bekommen (am besten ohne irgendein Muster oder Reihenfolge). Diese wird dann direkt vor der Schularbeit an den_die einzelne_n Schüler_in ausgeteilt und die Schularbeit wird wie immer weitergeschrieben. Anstatt nun den eigenen Namen auf das Blatt zu schreiben, wird nur die Nummer, die ausgeteilt worden ist, auf die Arbeit geschrieben. Anschliessend wird die Schularbeit der Lehrperson ausgehändigt und von dieser anonym korrigiert, das heisst, sie weiss während der Korrektur nicht, von wem dieser Text stammt. Am besten funktioniert dieses System natürlich, wenn die Schularbeit zusätzlich am Computer verfasst wird, um zu vermeiden, dass die Lehrperson die Handschrift wiedererkennt. Stehen alle Noten fest, erstellt die Lehrperson eine Liste, bei Seite 59


der jeder einzelnen Zahl die Note zugeordnet wird. In der Unterrichtsstunde, in der die Schularbeit zurückgegeben wird, werden die Zahlen anhand der ersten Liste durch die Schüler_innen ersetzt und so an alle ausgeteilt. Dadurch wird nicht nur vermieden, dass einzelne Schüler_innen benachteiligt werden, sondern stellt auch sicher, dass die Note auch wirklich repräsentativ für die Qualität des Textes ist.

MORE IDEAS Natürlich haben wir noch weitere Ideen und Projektvorschläge, die deine Schule zu einem besseren Ort machen können.

Pinwand für die Schüler_innenvertretung Es wäre mühselig, müsstest du, wenn du neue Informationen für die Schüler_innen hast, jedes Mal durch alle Klassen rennen. Deshalb ist eine Pinwand für Schüler_innenvertreter_innen (oder auch SV-Infowall) eine Möglichkeit, Informationen für die Schüler_innen zugänglich zu machen. Die Pinwand sollte an einer Stelle angebracht sein, die den Schüler_innen ins Auge fällt. Sie kann sich nur durchsetzen, wenn sie immer mit aktuellen Informationen aufgefüllt wird, wie z.B.: Infos zu euren Aktivitäten, was sich in der Schule und Umgebung so tut, Veranstaltungen, Protokolle der Klassensprecher_innensitzung, aktuelle Informationen der Landesschüler_innenvertretung, usw. Seite 60


Die Pinwand für die Schüler_innenvertretung ist ein Mindeststandard für die Arbeit als Schüler_innenvertreter_in.

Schul-Newsletter per WhatsApp-Broadcast Ähnliches wie Obengenanntes geht auch einfach übers Handy: Du kannst einen Newsletter starten, der in beliebigen, aber regelmässigen Abständen verschickt wird, z.B. alle 2 Wochen. Darin kannst du mehrere Kategorien bilden, wie bspw. Neuigkeiten aus dem SGA, der Klassensprecher_innensitzung, der Bildungspolitik, der LSV oder Termine der Schule, in denen du berichten und auch Artikel von Qualitätszeitungen oder des Syntaxblogs verlinken kannst. Der eigene Broadcast kann gut von der eigenen Nummer verbreitet werden, es ist aber auch bestimmt praktisch, sich eine eigene SIM-Karte anzueignen, sie möglicherweise auch in ein altes, ungebrauchtes Handy zu stecken. Da alles, was für den Newsletter gebraucht wird, prinzipiell WLAN ist, fallen die Handyvertragskosten gering aus. Auf Nachfrage könnten sie vom Elternverein oder der Schule bezahlt werden, ansonsten sind in diesem Kapitel noch weitere Finanzierungsvorschläge zu finden. (siehe Seite … [Schulfest, Schulfotoaktion]) Als Verbreitung der Newsletter-Nummer kann diese entweder in Klassensprecher_innengruppen auf WhatsApp verschickt werden oder in der Schule aufgehängt werden. Um die Schüler_innen dem Broadcast hinzufügen zu können, müssen sie eine Nachricht an die Newsletter-Nummer schicken, beispielsweise “Start”. Seite 61


Motzbox Eine Schülerin wird von einem Lehrer unter Druck gesetzt, traut sich aber nichts sagen und will anonym bleiben. Hier kann die Motzbox hilfreich sein. So kannst du gewährleisten, dass Schüler_innen Beschwerden anonym in die Box werfen können. Vor allem für schüchterne oder junge Schüler_innen ist das eine wichtige Möglichkeit, ihren Problemen Raum zu geben. Wie bei der Pinwand darf die Motzbox nicht im Abstellkammerl angebracht sein. Du solltest die Motzbox entsprechend bewerben (z.B. bei einer Klassensprecher_innensitzung oder auf einem Infoblatt) damit die Schüler_innen wissen, wo er zu finden ist und wozu sie diese Box nutzen können. Die Box ist nicht nur für Probleme da, sondern steht auch für Anregungen bzw. Feedback zu deiner Arbeit zur Verfügung.

SV-Wallpaper Um die Schüler_innen deiner Schule über die Arbeit der Schüler_innenvertretung zu informieren, könnt ihr ein Schüler_innenvertretungs-Wallpaper herausgeben. Auf diesem Wallpaper können Ereignisse der Schule, Ergebnisse der Klassensprecher_innensitzung oder des Schulgemeinschaftausschusses oder Infos über Projekte der Schüler_innenvertretung zu finden sein. Ein SV-Wallpaper bedeutet keinen hohen Aufwand. Einfach auf Word oder einem Textverarbeitungsprogramm auf einer A4 Seite im Querformat die Infos schreiben, ausdrucken und dann vergrössert auf A3 kopieren. Das SV-Wallpaper kannst du dann in den Klassen und an anderen geeigneten Plätzen aufSeite 62


hängen. Bei mehreren Ausgaben ist es sinnvoll, die Farben des A3 Papiers zu wechseln, damit die Schüler_innen merken, wenn eine neue Ausgabe erscheint. Die „Light“ Version des SV-Wallpapers ist das Infoblatt, das auf A4 ausgedruckt wird und aufgehängt bzw. verteilt wird. Sollte die_der Direktor_in sogar versuchen, kleinere Projekte wie das SV-Wallpaper wegen „zu hohen Kosten“ abzuwürgen, bringt euer Anliegen in den Schulgemeinschaftsausschuss ein. Im Sinne der Schulpartner_innenschaft ist es wichtig, dass die Schüler_innen regelmässig informiert werden. Das ist eine Grundaufgabe als Interessensvertretung der Schüler_innen. Dieses Argument ist in der Regel auch für Lehrpersonen und Elternvertreter_innen verständlich.

Schüler_innenvertretungssprechstunde Schüler_innen haben Probleme mit einer Lehrperson, die Beschwerde dringt aber nicht zu dir durch, weil die Schüler_innen nicht direkt zu dir kommen. Du könntest eine Schüler_innenvertretungssprechstunde einrichten, die monatlich nach der offiziellen Unterrichtszeit oder in der Mittagspause stattfindet. Du brauchst dafür einen Raum, in den man ungestört sprechen kann und eine entsprechende Bewerbung (Infoblatt oder eine Ankündigung bei der Klassensprecher_innensitzung) der Schüler_innenvertretungssprechstunde. Die Schüler_innen müssen wissen, wo, wann und in welchen Angelegenheiten sie zu dir kommen können. Die Sprechstunde bietet die Möglichkeit über Rechtsfragen, Lehrer_innenbeschwerden, HausordSeite 63


nung und Anregungen und Anliegen der Schüler_innen zu reden. Unterschriftenaktion Drei Stimmen können einiges erreichen, mit hunderten Stimmen im Rücken könnt ihr aber noch viel mehr machen. Eine Unterschriftenaktion kann dazu dienen, den Forderungen der Schüler_innenvertretung beispielsweise nach einem billigeren Buffet, Rückhalt zu verleihen. Die Forderung und eine Tabelle zum Ausfüllen ist schnell zu Papier gebracht und kopiert. Um zu gewährleisten, dass ihr eine Menge Unterschriften bekommt, lohnt es sich durch die Klassen zu gehen, die Listen auszuteilen und selbst wieder einzusammeln. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei einer Unterschriftenaktion, die über die Klassensprecher_ innen durchgeführt wird, leider oft viele Listen verloren gehen. Auch die AKS oder die Landesschüler_innenvertretungen führen des Öfteren landes- und bundesweite Unterschriftenaktionen durch, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Du kannst solche Aktionen aktiv unterstützen. Umfrage Eine Umfrage kann hilfreich sein, um die Meinung der Schüler_innen zu einem Thema in Erfahrung zu bringen. Die Umfrage kann, wie eine Unterschriftenaktion, die Forderungen der Schüler_innenvertretung untermauern. Die Durchführung erfolgt ähnlich wie bei einer UnterschriftenSeite 64


aktion, nur dass eine Umfrage mehr Aufwand bedeutet. Eine Umfrage muss ausgewertet werden. Wie lange eine Auswertung dauert, hängt natürlich von der/den Fragestellung/en ab. (Ja/Nein-Fragen mit Antwort zum Ankreuzen machen die Auswertung oft einfacher). Themenbeispiel für eine Umfrage: Diskussion zwischen Fünf- oder Sechstagewoche oder welche Freifächer oder Wahlpflichtfächer eingeführt werden sollen.

Tage der Toleranz oder der politischen Bildung Themen wie Antisexismus, Antirassismus, Antihomophobie etc. sind enorm wichtig und müssten gerade in der Schule, die einen essentiellen Teil zur Meinungsbildung beiträgt, intensiv thematisiert werden. Weil sie in der Schule aber nicht genug Raum bekommen, bietet die aks AKS den Service an, Workshops zu diesen und ähnlichen Themen an Schulen zu halten. Auf Nachfrage können auch Bildungspolitik-, Ökologie-, oder andere Workshops gehalten werden. Die Schulvertretung Schüler_innenvertretung hat somit nicht mehr viel zu tun. Wenn du die Erlaubnis deiner_s Direktor_in hast, gilt nur noch, sich bei der aks AKS in deinem Bundesland zu melden, um einen Termin auszumachen, Räume bei der_dem Administrator_in zu reservieren und eventuell Flipständer, Flipstifte o.ä. zu organisieren. Nicht zu vergessen: die Anmeldung der Schüler_innen. Meist nimmt eine ganze Schulstufe am Tag der Toleranz teil. Es müssen früh genug Anmeldezettel ausgeteilt werden, bei welchen sich die Schüler_innen für den/die Workshop/s anmelden, der/die sie am meisten anspricht/ansprechen. Eine Vorlage für einen solchen Anmeldezettel liegt ebenfalls der Seite 65


aks AKS vor und kann von dir eingefordert werden. Die Anmeldungen müssen schliesslich wieder eingesammelt und ausgewertet werden, sprich, du erstellst Listen mit den Namen der Angemeldeten in den jeweiligen Workshops, und hängst diese am Tag der Toleranz sichtbar auf, damit alle sehen, an welchem Workshop sie nun teilnehmen. Umweltschule Dass in einer Schule auch ziemlich viel Müll zustande kommt, wird nicht mehr vollständig wahrgenommen. Gerade deshalb sollte eine Schüler_innenvertretung die Emissionen der Schule kritisch beäugen wo es geht. Das österreichische Umweltabzeichen hat öffentlich zugängliche Umsetzungstipps für ökologischere Schule, die auch als Selbstcheck hergenommen werden können. Ansonsten kannst du nach anderen Makeln Ausschau halten, schnell werden unscheinbare Sachen auffallen, wie beispielsweise die beschichteten Becher im Kaffeeautomaten oder mit Plastik verpackte Pausenbrötchen, für die leicht eine Alternative findbar ist.

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Schulfotoaktion Die Schulfotoaktion kommt auf viele Schüler_innenvertretungen zu. Schulfotos sind meist beliebt, sei es zur Erinnerung an die Schulzeit oder als Verwendung für Jahresberichte. In den meisten Schulen organisiert die Schüler_innenvertretung eine_n Schulfotograf_in. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen, denn die Preise zwischen den Fotograf_innen variieren beträchtlich. Hat man eine_n Fotograf_in im Auge, klärt man im SGA bzw. mit der Direktion ab, wie die Fotoaktion ablaufen soll. Wenn euch die_der Administrator_in bei der Einteilung hilft, wann welche Klassen fotografieren gehen, ist das eine immense Arbeitserleichterung. Um zu viel Stress und andauerndes Auffordern zum Zahlen zu vermeiden, solltet ihr den Klassen die Fotos erst geben, wenn alle bezahlt haben. Viele Fotograf_innen bieten der Schüler_innenvertretung eine Provision an. Auf der einen Seite kann die Provision als Lohn für die Organisation der Fotoaktion gesehen werden. Auf der anderen Seite ist die Tätigkeit der_der Schüler_innenvertreter_in eine ehrenamtliche Tätigkeit, und in diesem Sinne wäre es sinnvoll, das Geld für Projekte der Schüler_innenvertretung zu verwenden.

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Podiumsdiskussion Stundenkürzungen und Bildungseinsparungen sind Themen, die die Schule und Schüler_innen massiv betreffen. Die Schüler_innenvertretung kann zu brisanten Themen wie diese eine Podiumsdiskussion organisieren. Zu dieser Veranstaltung sind alle Schulpartner_innen (Lehrpersonen, Eltern und Schüler_innen) eingeladen, um über dieses Thema mehr zu erfahren. Auf dem Podium können Expert_innen, Politiker_innen und Vertreter_innen der jeweiligen Schulpartner_innen sitzen. Eine Podiumsdiskussion benötigt eine Moderation und eine geeignete Räumlichkeit (im Idealfall stehen Mikros zur Verfügung). Veranstaltungen wie Podiumsdiskussionen werden meist gerne von Lehrpersonen, die Politische Bildung unterrichten, unterstützt.

Schulfest Ein Schulfest kann Abwechslung zum einfärbigen Schulalltag sein. Sie sind jedoch mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Bei einem Projekt wie dem Schulfest kommt es auf Teamwork, Time-Management und das richtige Organisieren an. Wer etwas Grösseres im Sinn hat, kann versuchen, mit Schüler_innenvertretungen anderer Schulen ein Mega-Schulfest zu organisieren. Schulfeste können auch unter ein Motto gestellt werden, z.B. Rave against Racism oder Tanz der Toleranz ...

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Wie man Projekte erfolgreich organisiert, kannst du dir auf unseren Seminaren aneignen. Im Workshop „Zeit- und Projektmanagement“ lernst du, Projekte im Team zu organisieren, dabei dein kreatives Potential und das deines Teams voll auszuschĂśpfen und bestenfalls deine zeitliche Einteilung in den Griff zu bekommen.

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6.ÜBERSCHULISCHE VERTRETUNG 6.1. Landesschüler_innenvertretung (LSV) Wusstest du, dass es nicht nur auf Schulebene eine Schüler_innenvertretung gibt? Jedes Bundesland hat eine Landesschüler_innenvertretung (LSV), welche die im SchVG (Schüler_innenvertretungsgesetz) verankert ist. Diese besteht aus drei Bereichen: AHS, BMHS und Berufsschulen, wobei jeder Bereich – je nach Bundesland – vier bis acht Mitglieder hat. Die Aufgabe der LSV ist es zum einen, die Interessen der Schüler_innen und Schüler vor dem Landesschulrat (in Wien dem Stadtschulrat) zu vertreten und zum anderen, die einzelnen Schüler_ innenvertretungen in ihrer Arbeit zu unterstützen. Wie wird die LSV gewählt? Am Ende jedes Schuljahres wählen die Schulsprecher_ innen des jeweiligen Bereiches die Landesschüler_innenvertretung. Sollten sie verhindert sein, können stattdessen die Stellvertreter_innen wählen – allerdings nur mit einem Bescheid, der von dem_der Schulsprecher_ in und des_r Direktor_in unterschrieben wurde. Für die Landesschüler_innenvertretung können die ersten drei Schüler_innenvertreter_innen jeder Schule kandidieren (sofern sie nicht bereits in der letzten Schulstufe sind). Landesschulsprecher_in für den jeweiligen Bereich wird die kandidierende Person mit den meisten Punkten.

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Aufgaben der LSV Die Landesschüler_innenvertretung hat laut Gesetz folgende Aufgaben: • Beratung der Schulbehörden in grundsätzlichen Fra- gen des Unterrichts und der Erziehung • Erstattung von Vorschlägen zur Erlassung von Geset zen und Verordnungen • Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen • Erstattung von Vorschlägen in Angelegenheiten von Schulbauten und deren Ausstattung • Beratung in Angelegenheiten der Schüler_innenzei- tung • Beratung in Fragen der überregionalen Koordination von schulbezogenen Veranstaltungen, Schulveranstaltungen und in Fragen der Durchführung von Ver- anstaltungen der Schulbahnberatung

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• Herausgabe von Rundschreiben und von Informations blättern in schulischen Angelegenheiten • Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstal tungen für Schüler_innenvertretungen • Vorbingen von Anliegen und Beschwerden

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6.2 Bundesschüler_innenvertretung (BSV) Genauso wie die LSV ist auch die Bundesschüler_innenvertretung im SchVG geregelt. Diese setzt sich aus den 3 Landesschulsprecher_innen jedes Bundeslandes und aus 2 Vertreter_innen der Zentrallehranstalten (Schulen, die rechtlich keinem Landesschulrat sondern direkt dem Bildungsministerium unterstellt sind) zusammen. Die 29 Mitglieder wählen am Anfang des Schuljahres intern den_die Bundesschulsprecher_in und 3 Bereichssprecher_innen (AHS Bereich, BMHS Bereich, Berufsschulbereich), die auch gleichzeitig die Stellvertreter_innen des_r Bundesschulsprechern darstellen. Die Bundesschüler_innenvertretung hat laut Gesetz vor allem die Aufgabe die Interessen der Schüler_innen vor dem Bildungsministerium und den diversen Kammern zu vertreten. Mit engagierten Vertreter_innen ist es auch hier möglich innovative Projekte zu verwirklichen.

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6.3.Direktwahl der Landes- und Bundesschüler_innen- vertretung Die Tatsache, dass der_die Bundesschulsprecher_in nur noch von 29 Schüler_innen gewählt wird, obwohl er/sie hunderttausende vertritt, wirft die Frage nach fehlender Demokratie auf. Hinzu kommt noch, dass die Landesschulsprecher_innen (weil sie auch gleichzeitig die Bundesschüler_innenvertretung darstellen) einer Doppelbelastung ausgesetzt sind und somit ihre Zeit aufteilen müssen.Demokratie heisst, sich in eigene Anliegen einmischen zu können! Würde die Landes- und Bundesschüler_innenvertretung voneinander abgekoppelt werden und direkt von den Schülerinnen und Schülern gewählt werden, würde das nicht nur ihre Schlagkraft stärken, sondern auch die oben erwähnte Doppelbelastung aufheben. Demokratie muss erlernt werden und die Schule ist ein idealer Rahmen dafür. Wenn wir aber nicht einmal unsere eigene Interessenvertretung direkt wählen können, ist Demokratie für uns höchstens ein theoretisches Konstrukt, das wir beim nächsten Test erklären müssen – mehr aber nicht. Die Direktwahl von LSV und BSV ist also ein wichtiger Schritt, Demokratie praktisch zu erleben und für das spätere Leben bereits in der Schule Erfahrungen zu sammeln.

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verhandeln mit: Bildungsministerium, Nationalrat, Eltern- und Lehrer_innenvertreterInnen auf Bundesebene verhandeln mit: Landesschulrat, Landtagen, Eltern- und Lehrer_innenvertreterInnen auf Landesebene. verhandeln mit: Direktion, Lehrpersonen, Eltern, Schulgemeinschaftsausschuss

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Schüler_innenparlamente SiPs, kurz für Schüler_innenparlamente, sind Veranstaltungen, die von der jeweiligen Landesschüler_innenvertretung abgehalten werden. Sie finden 2 bis 4 Mal im Jahr statt und es werden Anträge diskutiert, die vorher von den Schüler_innen des jeweiligen Bundeslandes an die LSV geschickt werden. Zuerst wird ein Antrag von der_dem Antragssteller_in vorgestellt. Danach können alle anwesenden Schüler_ innen Wortmeldungen zu diesem Antrag vortragen, so wird darüber diskutiert. Danach können alle Mitglieder der aktiven Schulvertretung Schüler_innenvertretung aus den einzelnen Schulen darüber abstimmen. Für eine positive Annahme des Antrags genügt eine einfache Mehrheit. Einmal im Jahr lädt auch die Bundesschüler_innenvertretungBundesschulvertretung zu einem österreichweitenm Schüler_innenparlament ein, bei dem Schulsprecher_innen aus allen Bundesländern über Anträge diskutieren, die für die bundesweite Bildungspolitik relevant sind.

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7.Nร TZLICHES 7.1.Kontaktadressen Landesschulrat/Stadtschulrat Stadtschulrat Wien: Wipplingerstrasse 28, 1010 Wien Tel: +43 1 525 25 99 77783 E-Mail: office@ssr-wien.gv.at

Landesschulrat Niederรถsterreich: Rennbahnstrasse 29, 3109 St.Pรถlten Tel: +43 2742 - 280 - 0 E-Mail: office@lsr-noe.gv.at

Landesschulrat Oberรถsterreich: Sonnensteinstrasse 20, 4040 Linz Tel: 0732 70 71 4131 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at

Landesschulrat Burgenland: Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt Tel: +43 2682 710 E-Mail: office@lsr-bgld.gv.at

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Landesschulrat Steiermark: Körblergasse 23, 8011 Graz Tel: 050248345 E-Mail: lsr@lsr-stmk.gv.at Landesschulrat Salzburg: Mozartplatz 10, 5010 Salzburg Tel: +43 662 8083 2199 E-Mail: lsr-sbg@lsr-sbg.gv.at

Landesschulrat Kärnten/Koroska: 10. -Oktober Str. 24, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Tel: +43 4635812 E-Mail: office@lsr-ktn.gv.at

Landesschulrat Tirol: Innrain 1, 6020 Innsbruck Tel: (+43 512) 520 33 0 E-Mail: office@lsr-t.gv.at

Landesschulrat Vorarlberg: Bahnhofstrasse 12, 6900 Bregenz Tel: 05574 4960 0 E-Mail: office@lsr-vbg.gv.at

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7.2.Kinder- und Jugendanwaltschaften KIJA – Kinder- und Jugendanwaltschaft https://www.kija.at/kija Zur besonderen Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wurde, basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention, in jedem Bundesland Österreichs eine weisungsfreie Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet. Wir sehen uns als Sprachrohr für junge Menschen, arbeiten für sie parteilich, vermitteln bei Konflikten und bieten Kindern und Jugendlichen rasche und unbürokratische Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen. Als weisungsfreie Einrichtung kann unser Angebot vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch anonym von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sofern die Anliegen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen, in Anspruch genommen werden. Unser Anliegen ist es, für die Umsetzung und Einhaltung der Kinderrechte in unserer Gesellschaft zu sorgen, um dadurch die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in Österreich zu verbessern, beispielsweise durch Gesetzesvorschläge, Öffentlichkeitsarbeit und regelmässigen Kontakt mit Politiker_innen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist es, durch Informationsveranstaltungen, Workshops und Projekte zu kinderrelevanten und jugendrelevanten Themen eine Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu erwirken. Seite 79


Erreichbarkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaften: Burgenland Mag. Christian REUMANN Tel.: 057/600-2808 Europaplatz 1 7000 Eisenstadt christian.reumann@bgld.gv.at http://www.burgenland.at/kija

Kärnten Mag.a Astrid LIEBHAUSER Tel.: 050/536-31355 Völkermarkter Ring 31 9020 Klagenfurt kija@ktn.gv.at http://www.kija.ktn.gv.at/

Niederösterreich Mag.a Gabriela PETERSCHOFSKY-ORANGE Tel.: 02742/90811 Wienerstrasse 54 3109 St. Pölten post.kija@noel.gv.at http://www.kija-noe.at/

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Oberösterreich Mag.a Christine WINKLER-KIRCHBERGER Tel.: 0732/7720-14001 Kärntnerstrasse 10 4021 Linz kija@ooe.gv.at http://www.kija-ooe.at/

Salzburg Dr.in Andrea HOLZ-DAHRENSTAEDT Tel.: 0662/430550 Gstättengasse 10 5020 Salzburg kija@salzburg.gv.at www.kija-sbg.at

Steiermark Mag.a iur. Denise SCHIFFRER-BARAC Tel.: 0316/877-4921 (Kinder- u. Jugendrechtetelefon) Paulustorgasse 4/III 8010 Graz kija@stmk.gv.at www.kija-steiermark.at

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Tirol Mag.a Elisabeth HARASSER Tel.: 0512/508-3792 Meraner Strasse 5 6020 Innsbruck kija@tirol.gv.at http://www.kija-tirol.at/

Vorarlberg DSA Michael RAUCH Tel.: 05522/84900 Schiessstätte 12 6800 Feldkirch kija@vorarlberg.at http://www.vorarlberg.kija.at/

Wien DSAin Monika PINTERITS Tel.: 01/70 77 000 Alserbachstrasse 18 1090 Wien post@jugendanwalt.wien.gv.at http://www.kja.at/

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Wien Mag. Ercan Nik Nafs Tel.: 01/70 77 000 Alserbachstrasse 18 1090 Wien post@jugendanwalt.wien.gv.at http://www.kja.at/

7.3. Meldestelle für rassistische Vorfälle ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit Beratung In der Beratungsstelle erhalten jährlich über 1.000 Opfer und Zeug*innen von Rassismus rechtliche Unterstützung. Die Beratung ist kostenlos, das Beratungsteam besteht aus juristisch und sozial geschulten Berater*innen. Unser Angebot ZARA informiert über rechtliche und andere Möglichkeiten der Intervention bei rassistischen Vorfällen und Übergriffen. ZARA unterstützt Klient*innen und begleitet sie beim gemeinsam beschlossenen Vorgehen durch den gesamten Prozess der Fallklärung bzw. durch rechtliche Verfahren. ZARA dokumentiert systematisch alle Vorfälle, die von Opfern und Zeug*innen gemeldet werden.

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Information und Kontakt

Schönbrunner Strasse 119/13 Eingang: Am Hundsturm 7 A–1050 Wien

Beratungsstelle für Opfer und Zeug*innen von Rassismus: Office@zara.or.at Tel.: 01- 929 13 99 Fax: 01 – 929 13 99–99 Öffnungszeiten: Mo – Mi: 9.00 – 16.30 Uhr Do: 10.00 – 18.30 Uhr Fr: 9.00 – 15.00 Uhr

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IDB – Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen Die IDB stellt sich vor… Wir, sind eine gemeinnützige Organisation, die Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus, Sexismus, Islamophobie, Antisemitismus, Homophobie und Disablism an österreichischen Bildungseinrichtungen dokumentiert und durch die Sichtbarmachung dieser Problematik die Situation von SchülerInnen, StudentInnen und Kindergartenkindern verbessern möchte. E-Mail: office@diskriminierungsfrei.at Web: www.diskriminierungsfrei.at

7.4.Über den Syntaxblog Der Syntaxblog ist der österreichweit grösste Schüler_innenblog und wird von interessierten Jugendlichen aus ganz Österreich geschrieben. Der Blog soll als Plattform dienen, auf der sich Schüler_innen mit schul- und gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen können. Das passiert durch Vorstellungen von Schüler_innenvertretungs-Projekten an Schulen, Kommentaren zu politischen Entscheidungen, Gedichte, Fotoserien oder auch nur einem kurzem factsheet. Wenn du selbst Teil des Redaktionsteams werden willst oder auch nur einmalig einen Artikel schreiben willst, melde dich einfach unter syntax@aks.at. Der Syntaxblog hat auch Youtube, Facebook und Instagram: @syntaxblog Seite 85


7.5.Berufsinformationen

AMS – BerufsInfoZentren http://www.ams.at/berufsinfo-weiterbildung/biz-berufsinfozentren In den BeurfsInfoZentren (BIZ) des AMS (rund 70 Standorte in ganz Österreich) steht Ihnen eine grosse Auswahl an Informationsmedien über Berufe, Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Ausbildungen und Weiterbildungen zur Verfügung. Sämtliche Angebote im BIZ sind kostenlos und anbieterunabhängig.

BIC - Berufsinformationscomputer https://www.bic.at/ Mit dem BIC kannst du herausfinden, welche Berufe am besten zu dir passen und dich ausserdem über eine grosse Auswahl an Berufen und Ausbildungen informieren.

WIFI – Berufsinformationszentrum http://www.wifi-biz.at/ Am Berufsinformationszentrum des WIFI gibt es ebenfalls die Möglichkeit herauszufinden, welcher Beruf am besten zu dir passt. Ausserdem bietet das WIFI Kurse und Weiterbildungen zu den passenden Berufen an.

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Aktion kritischer SchĂźler_innen Amtshausgasse 4 1050 Wien 0699/19098219 www.aks.at aks@aks.at facebook.com/aktionkritischerschuelerInnen

twitter.com/aks_at ZVR: 270200209


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