1 minute read

Ebenen der Schüler_innenvertretung

Die Schüler_innenvertretung (SV)

Für Schüler_innen stellt die Schule einen Lebensraum dar, in dem sie den Großteil ihrer Zeit verbringen. Es ist also unvermeidbar, Verbesserungen im Schulalltag zu ermöglichen, sodass die Schule zu einem Ort wird, an dem die vielen Stunden gerne und in angenehmer Atmosphäre verbracht werden können. Doch die Interessen der Schüler_innen unterscheiden sich oftmals von denen der Lehrpersonen, der Verwaltung und der Eltern.

Advertisement

Für schulspezifische Forderungen ist die SV der jeweiligen Schule gefragt, die die Interessen der gesamten Schüler_innenschaft vor den Eltern und den Lehrpersonen vertritt. Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) haben der_die Schulsprecher_in und die beiden aktiven Stellvertreter_innen die Möglichkeit, dies zu tun. Hier werden schulbezogene Anliegen zwischen Lehrpersonal, Eltern und Schüler_innen diskutiert und abgestimmt.

Die Wahl der SV-Mitglieder, die die Schüler_innen im SGA vertreten, läuft von Schule zu Schule unterschiedlich ab. Es gibt Schulen, an denen sich die Kandidat_innen mit einem Hearing präsentieren, an anderen Schulen wird wiederum nur die Möglichkeit gegeben, sich kurz vorzustellen. Zum Teil sind noch nicht einmal alle Schüler_innen einer Oberstufe wahlberechtigt, sondern nur die Klassensprecher_innen, obwohl dieser Umstand gegen die aktuelle Gesetzeslage verstößt.

Doch egal, ob die SV-Wahl nach Gesetz abläuft oder nicht, die gewählte Vertretung wird in die landesweite Wähler_innenevidenz eingetragen und hat dadurch das Recht, für die Landesschüler_innenvertretung zu kandidieren. Wählen darf diese jedoch nur der_die Schulsprecher_in oder im Falle einer Verhinderung ein_e Vertreter_in.

Überschulische Vertreung

Landesschüler_innenvertretung (LSV)

Jedes Bundesland hat eine Landesschüler_innenvertretung (LSV). Diese besteht aus drei Bereichen: allgemeinbildende höhere Schulen (AHS), berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) und Berufsschulen (BS), wobei jeder Bereich – je nach Bundesland – vier bis zehn aktive Mitglieder hat. Die Aufgabe der LSV ist es zum einen, die Interessen der Schüler_innen vor dem Landesschulrat zu vertreten und zum anderen, die einzelnen Schüler_innenvertretungen in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Wahl der Landesschüler_innenvertretung erfolgt am Ende des Schuljahres. Kandidieren können alle Schüler_innen, die in jenem Schuljahr aktive Mitglieder der SV waren. Wählen können jedoch nur die amtierenden Schulsprecher_innen bzw. ein_e Vertreter_in.

This article is from: