AKtion Juli 2011

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„Die Abschaffung der Finanzamtgebühr bei Mietverträgen würde eine erhebliche Entlastung für die Mieter in Vorarlberg mit sich bringen.“ (Seite 9)

Juli 2011 Nr. 6/2011, XXV. Jahrgang Zugestellt durch Post.at

AK-Direktor Rainer Keckeis

Die Vorarlberger Monatszeitung für Arbeit und Konsumentenschutz

www.ak-vorarlberg.at

AK-Kampagne bekämpft Ungerechtigkeiten im Job

Seiten 6 und 7

Aus dem Inhalt

Insolvenzen: mehr Arbeitnehmer betroffen Die Insolvenzrechtsabteilung der AK Vorarlberg hat zum Abschluss des ersten Halbjahres eine aktuelle Statistik über alle bisherigen Verfahren erstellt. Seite 3

Lehrausbildung droht neuer Imageverlust Die Lehre droht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen zu werden. Ein neues Konzept von Wirtschaftskammerpräsident Leitl sorgt für Unmut bei AK-Präsident Hämmerle. Seite 4

Vorsicht bei Angebot für „Einvernehmliche“! Wer im Krankenstand eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses und die Zusage zur Weiterbeschäftigung „danach“ angeboten bekommt, zahlt in vielen Fällen drauf. Seite 5

Benachteiligung für Menschen ohne Konto Die EU-Kommission möchte allen Bürgern und Einwohnern der Europäischen Union das Recht auf ein Basiskonto garantieren. Seite 8

Sommerkursprogramm des AK-Bildungscenters Mit den Schwerpunkten Sprachen und Persönlichkeitsentwicklung startet das AK-Bildungscenter mit mehr als 40 Kursen in einen heißen Bildungssommer. Seite 11

Gewinnen: Sony eBook-Reader „Lass dich nicht zur Schnecke machen!“ lautet die zentrale Botschaft der aktuellen AK-Kampagne, die mit TV-Spots und Einschaltungen in anderen Medien für Aufsehen sorgt.

Survival Kit

In den Sommerferien heißt es für viele Schüler und Studenten, mit einem Ferialjob ein wenig Geld dazu zu verdienen. In der neu aktualisierten Broschüre „Survival Kit“ gibt die Lehrlingsund Jugendabteilung der Arbeiterkammer Vorarlberg einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, die bei einem Ferialjob berücksichtigt werden müssen. Telefon 050/258-8000, bestellen@ak-vorarlberg.at

Steuerersparnis Kind: Neue Voraussetzungen Zur Jahresmitte ändern sich für zahlreiche Eltern die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Um keine böse Überraschung zu erleben, heißt es rechtzeitig handeln. Sowohl der Alleinverdienerabsetzbetrag als auch der Alleinerzieherabsetzbetrag steht und fällt mit der Auszahlung der Familienbeihilfe: Nur wer in einem Kalenderjahr für mindestens ein

Kind länger als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht, kann steuermindernd 494 Euro geltend machen. Bei zwei Kindern sind es derzeit 669 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind kommen 220 Euro als Absetzbetrag hinzu. Bei vielen Arbeitnehmern wird der Absetzbetrag bereits vom Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt. Ändern sich allerdings

die familiären Voraussetzungen oder – wie jetzt – die gesetzlichen Rahmenbedingungen, fordert das Finanzamt die Steuerersparnis zurück. Kriterien verschärft An zwei Stichtagen dieses Jahres wurden die Kriterien zur Auszahlung der Familienbeihilfe verschärft. 2011 trifft es speziell Eltern, deren Kind(er) gerade 18 Jahre alt wurden und nicht in Ausbildung stehen, oder zwischen 24 und 27 sind und sich noch in einer Ausbildung befinden. Damit die Rückzahlung an das Finanzamt nicht zu hoch ausfällt, sollte der Arbeitgeber informiert werden. Seite 5

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AK-Kontakte

AK-Rechtsservice Tel. 050/258 Betriebsreferat – 1500 Info Arbeitsrecht – 2000 Insolvenzrecht – 2100 Sozialrecht – 2200 Lehrlinge/Jugend – 2300 Arbeitsrecht Feldkirch – 2500 Familie/Frauen – 2600 Konsumentenschutz – 3000 Steuerrecht – 3100 AK Bregenz – 5000 AK Dornbirn – 6000 AK Bludenz – 7000


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Reaktionen

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Kommentar von AK-Direktor Rainer Keckeis: „Diese Regierung haben wir nicht verdient!“

Liebe Leserinnen, liebe Leser, an dieser Stelle wurde bereits mehrfach die schlechte Performance der Regierung kritisiert, weil sie nicht in der Lage ist, für die arbeitenden Menschen wichtige Anliegen umzusetzen, beispielsweise eine Steuerreform, die ihren Namen verdient oder die langfristige Sicherung des Gesundheitssystems, die Schaffung von mehr Verteilungsgerechtigkeit oder auch die Harmonisierung aller Pensionssysteme. Zugegeben alles große Vorhaben, die tatsächlich für einige Gruppen auch schmerzhaft wären. Wer allerdings – wenn nicht eine große Koalition – hat die Möglichkeiten, weitreichende Reformen durchzufüh-

ren? Anstatt in der Sachpolitik Akzen- glaubt es kaum, nimmt gleich auch die te zu setzen, schlägt sich die Regierung gesetzlichen Interessenvertretungen mit Korruptionsskandalen herum und mit in dieses Gesetz. Anders gesagt, verspricht Besserung. Deshalb haben Arbeiterkammern, Wirtschaftskamwir neugierig auf die Antikorruptions- mern oder auch die Landwirtschaftsgesetze gewartet. Immerhin waren es kammern werden auf die selbe Stufe ja ehemalige Minister und National- gestellt, wie die schwarzen Schafe räte, die unsere Politiker in die Nähe der politischen Parteien Österreichs. von Gaunern und Die Kammern Verbrechern gesind durch Ge„Die Regierung steht mit dem rückt haben. Die setze eingerichtet, Rücken zur Wand, agiert chaStrassers, Maischhaben dementotisch und verliert mit jedem bergers und Grassprechend einen Tag mehr an Vertrauen.“ sers haben, quasi gesetzlichen Aufergänzend zu den trag zu erfüllen, skandalösen Vorgängen rund um füh- unterliegen der Rechnungshofkonrende Banken Österreichs, eine Seite trolle und der Aufsicht durch den der Politik offenbart, die jedem Nor- Staat. Wieso sie deshalb in den Augen malbürger den Glauben in die Red- unserer Regierung ähnlich grauslilichkeit der Politik vermiest. Was also ge Lobbyisten wie ein Herr Strasser macht unsere Regierung? Sie schafft oder Meischberger sind, bleibt offen. ein Gesetz für Lobbyisten und, man Zum Schluss zu kommen, dass die

Regierungsparteien aufgrund ihrer erschreckend gesunkenen Akzeptanz ein Ablenkungsopfer für eigene Fehler benötigen, wäre reine Spekulation. Tatsache ist, und daran ändert auch ein schwindliges Lobbyistengesetz nichts, dass die Kammern als stabile Träger der Sozialpartnerschaft in der Bevölkerung ein hohes Ansehen genießen. Dieses Vertrauen aber ist nicht geschenkt, sondern muss laufend neu erworben werden. Und zwar durch seriöse Arbeit. Vielleicht ein Tipp für unsere Regierung.

AK-Direktor Rainer Keckeis

Leserforum Lass dich nicht zur Schnecke machen In der heutigen Gesellschaft steht Schnelllebigkeit verbunden mit immer mehr und mehr an Arbeitsleistung, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abverlangt werden, im Mittelpunkt. Gerade wegen mannigfaltigen Berufskrankheiten der Psyche ist eine starke Arbeiterkammer, die für Rechte und Interessen der Arbeitnehmer kämpft, unerlässlich. Denn es gilt, wie in der Ausgabe Juni geschrieben: „Als Arbeitnehmer muss man nicht jede Krot schlucken“. Thomas Pree, Bregenz

Lebensmittelangaben auf Packungsrückseite Wenn ich den Beitrag „Angabe der Inhalte von Lebensmitteln auf den Verpackungen“ lese, stellen sich mir folgende Fragen: 1. Worin liegt der Unterschied, ob die Inhaltsangabe auf der Vorder- oder Rückseite der Verpackung angegeben ist? Das ist eine schwierige Abstimmung des EU-Parlament-Ausschusses und zudem, die Angaben müssen leserlich sein, dürfen die Verbraucher nicht täuschen,

außerdem müssen die notwendigen Informationen den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden – gnädigerweise. 2. Vor einem Jahr hatte das EU-Parlament noch die Pflicht zur detaillierten Kennzeichnung auf der Packungsvorderseite gefordert. Ist nun auf der Packungsrückseite eine detaillierte Kennzeichnung nicht mehr nötig? Wer ist die nächste höhere Instanz, die dem EU-Parlament weitere Anweisungen in Bezug auf die Angaben auf den Vepackungen der Lebensmittel erteilt? 3. Weshalb können einzelne Mitgliedsstaaten auch strengere Verpflichtungen erlassen? Wieso werden nicht einheitliche Vorgangsweisen aller Mitgliedsstaaten angewendet? 4. Wieso sollen die österreichischen Verbraucher Druck auf die Ministerien machen, falls sie strengere Kennzeichnungspflichten wünschen? 5. Warum wird eine Richtlinie für Nährwertangaben auf Lebensmitteln abgeschwächt - nationaler Spielraum ist jedoch gegeben. Was heißt das genau, verständlich für jeden einzelnen Konsumenten übersetzt? Diese Fragen sind nur ein Teil des Berichtes in der AKtion vom Juni 2011, über die weiteren umfangreicheren Regeln wegen der Herkunftskennzeichnung für Fleisch,

Die EU gibt Richtlinien vor, welche Nährwertangaben auf den Lebensmittelverpackungen angeführt werden müssen.

Einkommen gehören gerechter verteilt Die immer größere Kluft zwischen Arm und Reich nutzten die Spekulanten in den letzten Jahren aus, bis sie damit die größte Finanzkrise seit den 1930er Jahren verursachten. Zu diesem Schluss kommt der Wirtschaftswissenschafter Engelbert Stockhammer von der Londoner Kingston University in einer Studie für die Arbeiterkammer. Die Polarisierung der Einkommensverteilung insbesondere in den USA war einer der wesentlichen Gründe, warum es zur Spekulationsblase kam: Ihr niedriges Einkommen zwang die privaten Haushalte in die Verschuldung. Zugleich ermöglichte der Anstieg des Vermögens der Superreichen den Boom der spekulativen Finanzlagen – und die Spekulation mit den Schulden der privaten Haushalte führte letztlich zum Crash.

Familienfreundliche Betriebe im Vorteil Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es Handlungsbedarf. Das stellte Wolfgang Mazal vom Institut für Familienforschung fest. Wichtig wäre dabei der Ausbau der Kinderbetreuung, vor allem, was die Öffnungszeiten betrifft. Größeren Handlungsbedarf sieht er allerdings auf der „Einstellungsebene von uns allen“, insbesondere bei den Unternehmen. Diese könnten im Hinblick auf Effizienz oder Mitarbeiterbindung reüssieren, wenn sie das Familienthema ernst nehmen, so der Experte. Studien zeigten, dass eindeutig betriebswirtschaftliche Vorteile für familienfreundliche Unternehmen bestehen würden. Die erste Familien-Info-Messe in der AK Vorarlberg wurde positiv aufgenommen. Liebe Leserinnen und Leser

Geflügel, auch in verarbeiteten Produkten wie Milch, Milchprodukten, frisches Obst und Gemüse gibt es erst jetzt die verpflichtende Aufforderung zur Angabe. Weiters die Sicherstellung, dass Konsumenten nicht durch falsche Präsentationen von Lebensmittelverpackungen irregeführt werden usw. Darüber möchte ich nicht mehr eingehend schreiben, jedoch hat sich mein Vertrauen in sämtliche Instanzen sehr geschwächt. Traurig, wie wir Konsumenten an der Nase herumgeführt werden dürfen. Ingrid Grasbon, Bludenz

erfordert nun wiederum die ganze Aufmerksamkeit der Konsumenten. Zur Frage zwei: Der Europäische Rat ist mit den Vertretern aller EU-Länder die höchste Instanz, wenn es um einheitliche Kennzeichnungsvorschriften auf EU-Ebene geht. Fragen drei, vier und fünf: Die EU gibt in ihrer Gesetzgebung häufig Richtlinien vor, die als Minimumanforderung von allen EUStaaten eingehalten werden müssen. Den einzelnen Mitgliedsstaaten wird jedoch häufig die Möglichkeit eingeräumt, auch strengere Bestimmungen auf nationaler Ebene einzuführen.

Anmerkungen der Redaktion: Zur ersten Frage: Die AK Vorarlberg hat sich bereits zu Beginn der Diskussionen für eine Ampelkennzeichnung stark gemacht. Das heißt, die Farben Rot, Gelb oder Grün sollten auf einen Blick deutlich machen, wieviel Salz, Zucker oder Fett im jeweiligen Produkt enthalten sind. Nachdem sich die Lebensmittellobby in Brüssel vehement gegen eine solche Kennzeichnung gewehrt hat, wird eine völlig abgeschwächte Form, wie in der AKtion vorgestellt, diskutiert. Eine Kennzeichnung lediglich auf der Rückseite der Verpackung

Erste Familien-InfoMesse in der AK Mit sehr großen Erwartungen durfte ich einer der Besucher der AK-Familien-Info-Messe in Feldkirch sein. Ich habe ein riesen Spektakel erwartet, wobei ich jedoch nicht ganz dies vorfand. Aber ich durfte auf einer Premiere dabei sein, welche von hochmotivierten, freundlichen und kompetenten Mitarbeitern getragen wurde. Keiner meiner vielen Fragen blieb offen. Ich danke Ihnen für diese tolle Veranstaltung. Otto Strolz, Gaißau

Wegen der vielen Zusendungen war es uns leider nicht möglich, alle erhaltenen Beiträge zu veröffentlichen.

Den Sony eBookReader im Wert von rund 150 Euro aus der letzten AKtion hat Otto Strolz gewonnen. Der Gewinn wird in den nächsten Tagen per Post zugesandt. Wir gratulieren! Impressum

Die Vorarlberger Zeitung für Arbeit und Konsumentenschutz Herausgeber, Medieninhaber und Sitz der Redaktion: Arbeiterkammer Vorarlberg, 6800 Feldkirch, Widnau 2–4 presse@ak-vorarlberg.at Redaktionsleitung: Mag. Martina Podgornik Grafik: Baschnegger Ammann und Partner Fotografie: Georg Alfare, Dietmar Mathis, Lisa Mathis, fotolia, Bilderbox, Jürgen Gorbach, Dietmar Brunner, Landesfeuerwehrverband Vorarlberg Druck: Vorarlberger Medienhaus, Schwarzach Aus Gründen der Lesbarkeit wird in der AKtion nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen.


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Die Zahl der verlorenen Arbeitsplätze hat sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2010 mehr als verdoppelt

Halbjahr: mehr Arbeitnehmer von Insolvenzen betroffen In Vorarlberg wird von Wirtschaftswachstum und Aufschwung geredet. Wenn man einen Blick in die Insolvenzstatistik der AK Vorarlberg wirft, sieht die Gegenwart nicht mehr so rosig aus. Pünktlich zum Abschluss des ersten Halbjahres hat die AK-Insolvenzrechtsabteilung die aktuelle Statistik über alle bisherigen Verfahren erstellt. Diese spricht eine deutliche Sprache, denn im Vergleich zum ersten Halbjahr 2010 hat sich die Anzahl der von einem Konkurs betroffenen Arbeitnehmer um 51 Prozent erhöht. „Besonders tragisch ist, dass 2011 von 435 angemeldeten Arbeitnehmern 408 auch tatsächlich ihren Arbeitsplatz verloren haben. Das sind konkret 93,79 Prozent“, rechnet Dr. Michael Simma, Leiter der AK-Insolvenzrechtsabteilung, vor. Im ersten Halbjahr 2010 waren es insgesamt 287 Betroffene, von denen 145 ihren Arbeitsplatz verloren haben. „Die Zahl von heuer kann ein wenig relativiert werden, weil zirka 140 betroffene Mitarbeiter von Angell-Demmel bereits wieder eine Anstellung gefunden haben“, so Simma. Weniger Konkurse, mehr Betroffene Die Konkurse sind hingegen von 54 Verfahren (erstes Halbjahr 2010) auf 42 – zusammen mit den acht Sanierungsverfahren auf 50 Verfahren (2011) – leicht gesunken. „Der Trend im Gesamtjahr 2010 hat nicht angehalten. Dort waren mehr Unternehmen aber gleichzeitig weniger Arbeitnehmer betroffen. Nun hat sich dieses Blatt gewendet“, erklärt Simma. Besonders auffallend ist die Höhe der angemeldeten Forderungen, die um 46 Prozent von 2.946.644 Euro (2010) auf 4.330.366 Euro (2011) gestiegen ist. „Das heißt konkret, dass weniger

Politik

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Freiwillige Feuerwehr und Arbeitswelt Die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, das Land Vorarlberg und der Landesfeuerwehrverband ermitteln auch heuer wieder den feuerwehrfreundlichsten Arbeitgeber 2011. Diese Aktion stellt die Bedeutung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber für das System der freiwilligen Feuerwehren in den Freiwillige Mittelpunkt. „Ohne Feuerwehr den Beitrag der Arim Einsatz beitswelt, die Feuerwehrleute im Einsatz freistellt, würde dieses System nicht so reibungslos funktionieren“, stellt Landesfeuerwehrinspektor Hubert Vetter fest. Insgesamt werden vier Klassen ausgezeichnet: Klein-, Mittel- und Großbetriebe sowie öffentliche Arbeitgeber. Die Übergabe der Auszeichnungen findet schließlich im Herbst 2011 statt.

Pensionssystem wird kritisch gesehen

Die AK sorgt dafür, dass von einem Konkurs betroffene Arbeitnehmer ihre angemeldeten Forderungen rasch erhalten.

Verfahren gut das Doppelte an Forderungen im Jahr 2011 mit sich gebracht haben“, bestätigt Simma. AK setzt sich erfolgreich ein Von einer Insolvenz betroffene Arbeitnehmer beschäftigt natürlich die Frage, wie sie zu ihrem Geld kommen. Hier handelt die AK Vorarlberg in Zusammenarbeit mit den involvierten Stellen rasch und effizient. So können innerhalb von sechs bis acht Wochen die ersten Zahlungen von den angemeldeten Forderungen erzielt werden. „Wichtig ist, dass sich die Arbeitnehmer sofort bei der AK Vorarlberg melden, wenn

Entgelte länger als zwei oder drei Monate ausständig bleiben. Je rascher wir informiert werden, desto eher können wir Rechtshilfe leisten“, rät Simma. Zukunftsprognose Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass die Spitze des Eisberges noch

nicht erreicht wurde. Auffällig ist zudem, dass seit der Novellierung des Insolvenzrechtsgesetzes auch vermehrt Sanierungsverfahren eröffnet werden. „Vor der Novellierung kam es nahezu zu keinen Ausgleichverfahren, das hat sich nun gewandelt“, so Dr. Michael Simma abschließend.

Vergleich des ersten Halbjahres 2010 und 2011

jeweils erstes Halbjahr 2010 Arbeitnehmer zur Anmeldung 287 verlorene Arbeitsplätze 145 angemeldete Forderungen in Euro 2.946.644,– befriedigte Forderungen in Euro 2.645.631,–

2011 435 408 4.330.366,– 4.292.153,–

Die anhaltende Diskussion über die Finanzierbarkeit der Pensionen hinterlässt ihre Spuren in der Bevölkerung. Bereits drei Viertel der jungen Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie im Alter aus dem staatlichen System keine ausreichende Pension erhalten werden. Nach einer Studie rechnen 65 Prozent der jungen Arbeitnehmer mit weiteren Einschnitten in das Pensionssystem. Wegen der großen Ungewissheit sind bereits zwei Drittel der Arbeitnehmer bereit, selbst in eine ergänzende Firmenpension einzuzahlen.

Kurz gemeldet ... q 97 Prozent der Firmen in Polen haben den Abgang von Arbeitnehmern seit der Ostöffnung am 1. Mai 2011 als „marginal“ bezeichnet. q Ende Mai 2011 waren in Wien insgesamt 73.824 Personen als jobsuchend gemeldet. q Die Lohnnebenkosten in Deutschland sind im ersten Quartal um 4,4 Prozent gestiegen.

AK-Pensionsmodell für mehr Flexibilität beim Pensionseintritt

Langzeitversicherte tragen am meisten zu ihrer Pension bei

Zwei neue AK-Vizepräsidenten gewählt Im Rahmen der 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) für Vorarlberg wurden von allen fünf vertretenen Fraktionen einstimmig zwei neue Vizepräsidenten gewählt. Kammerrat Bernhard Heinzle und Kammerrat Edgar Mayer lösen nun Egidius Bischofberger und Werner Gohm in dieser verantwortungsvollen Tätigkeit ab. Einigkeit herrschte auch bei den Anträgen und Resolutionen. Fünf davon wurden von allen Fraktionen gemeinsam eingebracht. Weitere Informationen zur 165. Vollversammlung auf www.ak-vorarlberg.at/ kontaktundservice.htm

Derzeit wird hinter verschlossenen Türen in mehreren Ministerien an weiteren Verschlechterungen für die Pensionsversicherten gearbeitet. Unter dem Deckmantel Anreize zum längeren Arbeiten soll das Pensionsantrittsalter erheblich erhöht werden. Das Motto dabei lautet: Länger Beiträge zahlen, dafür aber in Wirklichkeit nicht mehr Pension bekommen.

zeitversicherte bis zu 100 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage als Pension erhalten können. Der Pensionsantritt könnte in diesem Modell zwischen 60 und 70 Jahren frei gewählt werden. Allerdings sind versicherungsmathematische Abschläge vorgesehen, damit der frühere Pensionsantritt nicht auf Kosten der anderen Beitragszahler beziehungsweise des Steuerzahlers erfolgt.

Eine Voraussetzung für das Funktionieren dieses Modells wäre auch ein höherer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer. „Denn Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen macht nur dann Sinn, wenn der betroffene Arbeitnehmer auch selbst entscheiden kann, wann er in den Ruhestand treten wird“, ist AK-Präsident Hubert Hämmerle überzeugt.

Damit aber würden die Ungerechtigkeiten im Penisonssystem weiter verschärft, kritisiert die AK-Vorarlberg und hat ein eigenes Modell für eine vernünftige Harmonisierung aller Pensionssysteme ausgearbeitet. Grundlage jeder Reform muss aber sein, so AKPräsident Hubert Hämmerle, dass die Langzeitversicherten am Schluss nicht die Dummen sind, weil sie am längsten in das System Beiträge einzahlen. Deshalb stützt sich das AK-Modell auf folgende Eckpunkte: Die ersten 40 Versicherungsjahre werden behandelt wie bisher, man erwirbt also pro Jahr einen Steigerungsbetrag von 1,78 Prozent. Wer weiterarbeitet, erhält danach pro Jahr einen Steigerungsbetrag von fünf Prozent. Gleichzeitig wird die Deckelung aufgehoben, sodass Lang-

Die Vollversammlung der Vorarlberger Arbeiterkammer fordert einstimmig von der Regierung das vom Kammerbüro ausgearbeitete Pensionsmodell umzusetzen.


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Jugend

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Lehrlingstipp

Rund um den Ferialjob

Das neue Ausbildungskonzept der Wirtschaftskammer für die Lehre sieht drastische Einschnitte vor. Bei einer Umsetzung würde die Motivation der Lehrlinge deutlich leiden.

Dem Image der Lehrausbildung droht weitere Beschädigung Die Bundeswirtschaftskammer will mit einem neuem Konzept mehr Qualität in die Lehrlingsausbildung bringen. Tatsächlich würde damit aber das Image der dualen Ausbildung noch mehr beschädigt.

sen, dass aus ihnen etwas wird“, ärgert sich Hämmerle. Zudem: Können Jugendliche künftig in der Oberstufe mit zwei Fünfern aufsteigen, werden weitere Jugendliche, die sich bislang für eine Lehre entschieden haben, abgesaugt.

Nichts abgewinnen kann AK-Präsident Hubert Hämmerle dem neuen Bildungskonzept der Wirtschaftskammer für die Lehre: „Nach den leider erfolgreichen Bemühungen der letzten Jahre auf Bundesebene, die Lehre zu beschädigen, stehen wir vor einem wahnsinnigen Schwund an betrieblichen Lehrstellen. Und mit dem von Bundeswirtschaftskammerpräsident Leitl präsentierten Konzept wird den jungen Lehrabsolventen vermittelt, dass sie als Facharbeiter eigentlich nichts wert sind, sondern zusätzliche schulische Ausbildungen machen müs-

Facharbeiter-Image torpediert „Zu guter Letzt kommt jetzt auch noch die Wirtschaftskammer mit einem neuen Bildungskonzept für die Lehre, welches das Facharbeiter-Image weiter torpediert und in die völlig falsche Richtung geht.“ Dieses sieht nämlich eine Dreiteilung in eine „Duale höhere Ausbildung“, eine „Duale mittlere Ausbildung“ (die der jetzigen Lehre entspricht) und eine „Duale Basisausbildung“ vor. Jugendlichen werde dabei vermittelt, dass die Ausbildung als Facharbeiter eigentlich nicht genügt

und wenig wert ist. Nur wer schulische Zusatzausbildungen mache, der ist wirklich wer. „Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein“, empört sich der AK-Präsident. Die Betriebe im Land brauchen vor allem Facharbeiter, die produktiv arbeiten. „Was nützt es, wenn jemand in fünf Sprachen erklären kann, warum eine Maschine nicht läuft, wenn es niemanden mit Umsetzungskompetenz gibt, der sie wieder zum Laufen bringt?“, fragt sich AK-Präsident Hämmerle. Kontakt zur Basis verloren Wenn dann von Bundeswirtschaftskammerseite noch damit argumentiert wird, dass das neue Konzept für mehr Qualität in der dualen Ausbildung sorge, schrillen bei Hämmerle die Alarmglocken: „Da soll mir Leitl

einmal erklären, wie das funktionieren kann, nachdem zuletzt sogar der Qualitätsbonus, also die Überprüfung des Lernerfolgs zur Mitte der Lehrzeit, abgeschafft worden ist!“ Neue Konzepte für eine qualitative Verbesserung in der Lehre könne man immer ausverhandeln und fände in der Arbeiterkammer einen Partner mit hohem praktischen Wissensstand. Grundlage einer Verhandlung sei aber das Gespräch, nicht der Monolog, wie derzeit von der Wirtschaftskammer praktiziert. Diese Haltung zeige aber deutlich, dass diese Leute den Kontakt zur Basis in den Betrieben verloren haben. „Das ist fast so, als ob jemand, der noch nie auf Skiern gestanden hat, den Nachtslalom in Schladming setzen wollte und auch noch überzeugt ist, er könne das“, so Hämmerle abschließend.

Persönlichkeitsanalyse für beruflichen Erfolg

Der kostenlose Karriereplaner steht Interessierten auf der AK-Homepage zur Verfügung. Nutzer können sich jederzeit ein Jobprofil, ein Persönlichkeitsprofil und ein Interessenprofil erstellen lassen und auch Personen aus ihrem Umfeld dazu einladen, die eigene Person in einem Fragebogen nach dem Motto „Wie siehst du mich?“ zu bewerten. Basis des Planers ist eine Persönlichkeitsanalyse nach der GDRMethode des Feldkircher Kommunikationswissenschaftlers und Coachs Wolfgang Gruber. Das vielschichtige Komplettbild soll dabei helfen, Eignungen und Neigungen für sich selbst einzustufen und daraus Schlüsse über

Berufe abseits vom Mainstream

Die AKtion wird in den kommenden Ausgaben wieder Berufsfelder vorstellen, die im Schatten der am meisten gewählten Ausbildungsberufe stehen. Aufgrund der interessenpolitischen Lage rund um die duale Ausbildung wurde die Serie unterbrochen. Wir freuen uns über Anregungen zu ungewöhnlichen und zukunftsträchtigen Lehrberufen! Senden Sie Ihren Vorschlag an presse@ak-vorarlberg.at

Wieder haben viele Schüler und deren Lehrer die AK Vorarl­berg in Feldkirch besucht. Dabei wurden ihnen von Referenten der Lehrlings- und Jugendabteilung die zahlreichen Serviceleistungen der Arbeiterkammer erläutert. Zum Abschluss gab es einen kleinen Imbiss und ein Geschenk für die Jugendlichen.

die persönliche und berufliche Karriereplanung ziehen zu können. Eigenbild und Fremdbild Die Anwendung des Karriereplaners ist denkbar einfach, man klickt auf den gleichnamigen Button auf der AKHomepage und meldet sich an. Per EMail bekommt man die Zugangsdaten bzw. den nötigen Link und kann sofort mir der Selbstanalyse beginnen. Nach Beendigung der Analyse kann im persönlichen Bereich das Profil abgerufen und als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Teilnehmerzone ist außerdem gespickt mit weiterführenden Infos zum Thema Karriere und Weiterbildung. Wer möchte, kann auch Freunde oder Arbeitskollegen dazu einladen eine Bewertung abzugeben, um das daraus entstandene Fremdbild mit dem Selbstbild zu vergleichen. Karriereberater: www.ak-vorarlberg. at/online/karriereplaner-61720.html

Informationen und Beratung: www.akbasics.at

Schüler besuchen die AK Vorarlberg

Kostenloser Karriereplaner im Internet soll Eignungen und Neigungen aufzeigen

Mit einem völlig neu entwickelten Online-Werkzeug fürs Internet will die AK Vorarlberg Menschen neue Möglichkeiten eröffnen, ihre Karriere und berufliche Weiterentwicklung aktiv mitzugestalten.

Auch in diesem Jahr werden wieder viele Schüler in ihren Sommerferien einen Ferialjob annehmen. Marcus Mayer Dabei gilt es einige rechtliche Bestimmungen zu beachten: Wer in den Ferien arbeitet, geht ein ganz normales Arbeitsverhältnis ein. Dies ist jedoch erst ab Vollendung der Schulpflicht und des 15. Lebensjahres erlaubt. Es gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag. Auch Ferialarbeiter haben Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung. Die Endabrechnung hat neben dem Lohn auch kollektivvertraglich vorgeschriebene Sonderzahlungen, wie anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Urlaubsersatzleistung (für nicht verbrauchte Urlaubstage) zu enthalten. Umsichtige Ferialarbeiter tragen ihre tägliche Arbeitszeit (lückenlos) in einen Kalender ein. Sollte es mit der Bezahlung Probleme geben, kann so später der Nachweis über die tatsächlich geleisteten Stunden erbracht werden. Die Lehrlingsund Jugendabteilung der AK Vorarlberg rät dazu, alle Vereinbarungen wie Arbeitszeit und -ort, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Entlohnung schriftlich im Voraus mit dem Arbeitgeber festzulegen. Eine persönliche Checkliste sowie weitere wichtige Infos zum Ferialjob sind in unserer Broschüre „Survival Kit“ (siehe Seite1) zusammengefasst, die kostenlos angefordert werden kann.

Institut St. Josef

Haben Sie was zu sagen

Kostenlos und unkompliziert kann der Karriereplaner online von allen genutzt werden.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu einem Thema in dieser Ausgabe: AK Vorarlberg, Kennwort Leserbriefe, Widnau 4, 6800 Feldkirch oder leserbrief@ak-vorarlberg.at.


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AK warnt dringend vor „gutgemeinten Angeboten“ während eines Krankenstandes

Die AK Vorarlberg warnt Arbeitnehmer eindringlich davor, während eines Krankenstandes das Dienstverhältnis einvernehmlich zu lösen, solange noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Auch wenn der Chef mit einer Wiedereinstellungszusage beschwichtigt: Den Schwarzen Peter handelt sich der Arbeitnehmer ein!

Anspruch auf Entgeltfortzahlung Im Krankheitsfall bzw. bei einer Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall hat ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung seines Lohnes bzw. Gehaltes. Je nach Dauer des Dienstverhältnisses besteht dieser Anspruch in vollem Umfang für die Dauer von sechs bis zwölf Wochen (nach 25 Dienstjahren). Im Anschluss daran besteht für weitere vier Wochen Anspruch auf Fortzahlung des halben Entgelts. Ab diesem Zeitpunkt steigt die Krankenversicherung mit dem halben Krankengeld ein. Damit der Arbeitgeber sich seiner Entgeltfortzah-

Im Krankenstand heißt es kühlen Kopf bewahren: Das Angebot für eine „Einvernehmliche“ kann sich als Schuss nach hinten erweisen.

lungspflicht nicht durch Kündigung des Arbeitnehmers entledigen kann, kommt hier der springende Punkt: Auch bei Kündigung während des Krankenstandes muss er seiner Entgeltfortzahlungspflicht nachkommen. Selbst dann, wenn das Dienstverhältnis noch vor Ende des Krankenstandes bzw. Ausschöpfung des Entgeltfortzah-

Auflösung endet nämlich auch die Entgeltfortzahlungspflicht mit der Beendigung. Er erspart sich sowohl die Entgeltfortzahlung als auch die Sozialversicherungsbeiträge.“ Riegel vorgeschoben Diesem klassischen Umgehungsgeschäft hat der Verwaltungsgerichtshof

„Um zu seinem Geld zu kommen, muss der Arbeitnehmer unter Umständen seine Weiterbeschäftigung aufs Spiel setzen!“ Dr. Klaus Holbach, Leiter der AK-Rechtsabteilung

lungsanspruches enden würde. „Dies hat so manchen Arbeitgeber auf den Plan gerufen, der dann anstelle einer Kündigung den Dienstnehmer zu einer einvernehmlichen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses überredet hat. Im Falle einer einvernehmlichen

in einem Erkenntnis vom 14. April 2010 einen Riegel vorgeschoben. In diesem Erkenntnis wird klargestellt, dass die Versicherungspflicht auch im oben geschilderten Fall weiter besteht. Das bedeutet: „Der Arbeitgeber kann seine Leistungspflicht nicht mehr

auf die Allgemeinheit abwälzen!“ Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse ist daher dazu übergegangen, bei einvernehmlichen Auflösungen während des Krankenstandes zu prüfen, ob eine Wiedereinstellungszusage erfolgte. War das – wie so oft – der Fall, fordert sie vom Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ein. So weit, so gerecht. Die Crux dabei ist allerdings, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer kein Krankengeld erhält, denn er wird richtigerweise an den Arbeitgeber verwiesen, was seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung betrifft. Arbeitsplatz auf dem Spiel „Dies hat jedoch zur Konsequenz, dass der Arbeitnehmer unter Umständen die Weiterbeschäftigung aufs Spiel setzt und notfalls bis vors Arbeitsgericht gehen müsste“, sagt Dr. Klaus Holbach: „Am besten ist, sich auf solche Angebote gar nicht erst einzulassen!“

Verschärfungen beim Anspruch auf Familienbeihilfe

Änderungen bedeuten Aus bei Steuervorteil Arbeitsfähigkeit: Konferenz in Bregenz Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit sowie Geschlechtergerechtigkeit sind Schlüsselfaktoren im Generationen-Management und damit entscheidend für die Gestaltung unserer Arbeitswelt in naher Zukunft. Bei einer Konferenz im Festspielhaus Bregenz stellen internationale Experten ihre bewährten Strategien aus der betrieblichen Praxis vor. Die Vertiefung erfolgt gemeinsam mit den Teilnehmern in sechs Arbeitsgruppen. Die Konferenz am 14. und 15. September richtet sich primär an Personalverantwortliche, Betriebsräte und Experten für betriebliche Gesundheitsförderung. 1. Wirtschaftskonferenz zum Generationen-Management: Arbeitsfähigkeit, Gesundheit & Produktivität im Lebenslauf: www.bf-geissler.com

Drei geänderte Voraussetzungen im Zusammenhang mit Familienbeihilfe und Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag kosten Eltern Geld. Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, besteht nur dann Anspruch, wenn sie noch in der Schule sind oder für einen Beruf ausoder fortgebildet werden. Am 1. März trat die erste Verschärfung in Kraft: Der Anspruch entfällt dann, wenn das Kind 18 und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt ist. Das kann sich verflixt auswirken, wie Dr. Brigitte Hutterer vom AKBüro für Familien- und Frauenfragen an einem konkreten Beispiel deutlich macht: „Wurde die Matura im Juni 2011 bestanden und beginnt das Kind im Herbst kein Studium, sondern geht auf Jobsuche oder beginnt zu arbeiten, so besteht lediglich bis Juni 2011 An-

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Weiberkram

Einvernehmliche Auflösung: Karten sind schlecht verteilt In der letzten Zeit häufen sich Klagen bei den Arbeitsrechtsexperten der AK Vorarlberg, nachdem sich Arbeitnehmer gutgläubig auf solche „Angebote“ eingelassen hatten: Die Firma erspare sich Geld, dem Arbeitnehmer könne aber angeblich „nichts passieren“, weil ja einerseits Krankengeld von der Gebietskrankenkasse bezahlt werde, andererseits nach dem Krankenstand die Rückkehr in die Firma zugesichert wird. Angeblich … „In Wahrheit ist das ein Umgehungsgeschäft“, prangert der Leiter der AK-Rechtsabteilung Dr. Klaus Holbach diese Praxis an: „Das geht quer durch alle Branchen, es häuft sich allerdings im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung.“ Wer eine solche einvernehmliche Lösung während des Krankenstands unterschreibt, „hat von vornherein schlechtere Karten“, verweist Holbach auf die eindeutige Rechtslage.

Arbeit

spruch auf Familienbeihilfe. Für dieses Kind steht dann der Alleinverdieneroder Alleinerzieherabsetzbetrag für das ganze Jahr 2011 nicht zu, weil nicht mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurden!“ Außerdem: Bis März 2011 gab es nach Ende der Schulausbildung oder Berufsausbildung für die drei darauf folgenden Monate automatisch Familienbehilfe. Finanzamt will Geld zurück Wurde der Absetzbetrag schon bei der Firma beantragt und vom Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt, muss der Arbeitnehmer die Änderung mit dem FinanzamtsFormular E30 (3. Seite) beim Arbeitgeber melden. Der Arbeitgeber darf den Absetzbetrag dann nicht mehr berücksichtigen. Ungeachtet dessen verlangt das Finanzamt „sein“ Geld zurück. Die Meldung beim Arbeitgeber führt aber wenigstens dazu, „dass der Rückforde-

rungsbetrag nicht in voller Höhe entsteht“, erklärt Hutterer. Ende mit 24. Geburtstag Seit 1. Juli steht Familienbeihilfe für volljährige Kinder nur während der Schul- oder Berufsausbildung und maximal bis zum 24. Geburtstag zu. Vorher war es bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Dr. Brigitte Hutterer: „Hat daher ein in der Ausbildung stehendes Kind vor dem 1. Juli 2011 das 24. Lebensjahr vollendet, so wird letztmalig für Juni 2011 die Familienbeihilfe ausbezahlt. Auch das bedeutet, dass für dieses Kind für das Jahr 2011 kein Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag mehr zusteht.“ Meldung ist wichtig Es ist daher auch in diesem Fall wichtig, dem Arbeitgeber die entsprechende E30-Meldung zu geben, wenn der Absetzbetrag durch ihn berücksichtigt wird. Bei Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen das Büro für Familien- und Frauenfragen der AK Vorarlberg gerne weiter. AK-Büro für Familien- und Frauenfragen, Tel. 050/258-2600, familie.frau@ak-vorarlberg.at

Shopping am Sonntag? Nach dem Winterschlussverkauf im Dezember, den Frühlingssonderangeboten im Februar Univ.-Prof. Dr. und dem „Summer- Irene Dyk-Ploss Sale“ im Mai bringt der unsägliche Herr Lugner wieder die Frage der Sonntagsöffnung im Handel aufs Tapet – und Teile von Wirtschaft und Politik springen tatsächlich auf den Zug auf. Die Begründungen sind meist fadenscheinig, denn ein „langer“ Abend während der Woche, ganztägige Samstagöffnungszeiten und Ausnahmen für Tourismusregionen bzw. spezielle Feiertage gibt es ja bereits. Und wer sich auf das Konkurrenzprinzip beruft, sollte wissen, dass sich dies zulasten gerade kleinerer Nahversorger auswirkt. Nun mag es ja sein, dass es Konsumenten gibt, die mit ihrer Freizeit nichts anderes anzufangen wissen, als Shoppingcenter zu stürmen – aber auch diese Klientel hat ein begrenztes Budget: Und das wird dann, wenn es statt sechs sieben Tage zum Einkaufen gibt, nicht größer, sondern nur „umverteilt“ – einmal abgesehen von denen, deren oft bedenklicher Verschuldungsgrad noch ansteigt. In Österreich arbeitet rund ein Viertel der Frauen bzw. ein Fünftel der Männer regelmäßig an Samstagen, und ein Sechstel schon bisher an Sonntagen: fast eine halbe Million, etwa gleich viele Männer wie Frauen. In manchen Fällen ist das absolut unabdingbar, etwa im Gesundheitswesen, in der öffentlichen Sicherheit, im Verkehr bzw. es ist lange Tradition in Dienstleistungsbereichen wie Hotel- und Gastgewerbe, Freizeit- und Sporteinrichtungen und in den Medien. Und es ist für diese Arbeitnehmer schon schwierig genug, Kinderbetreuung, familiäre und freundschaftliche Kontakte, Freizeit- und Vereinsaktivitäten mit dem Job unter einen Hut zu bekommen. Müssen nun anstelle von 35.000 Handelsangestellten, die bereits sonntags arbeiten, vier oder fünfmal so viele dran glauben? E-Mail: irene.dyk@jku.at

Dauerstress im Alzheimer-Verdacht Psychischer Stress ist einer der Faktoren, die zu Alzheimer führen können. Das berichten Forscher vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie: „Wer es schafft, hohen Dauerstress im Alltag zu reduzieren, ist besser vor Depression geschützt. Möglicherweise gilt das auch für langfristige Schäden wie etwa Alzheimer.“

Schlafbedarf hängt nicht vom Typ ab Die Menschheit teilt sich in Frühaufsteher und Morgenmuffel. Mit dem 20. Lebensjahr tritt bei beiden Typen eine Wende ein, berichten Schweizer Forscher: Der Schlafund Wachrhythmus verschiebt sich entsprechend eingespielter Tagesabläufe. Dabei ist es jedoch individuell unterschiedlich, wie lange jemand schlafen muss, um seinem Schlafrhythmus zu entsprechen. Für Sie da: AK-Präsident Hämmerle

Sie haben Fragen an den AK-Präsidenten oder ein persönliches Anliegen? • Telefonsprechstunde am 12. Juli von 14 bis 15 Uhr unter 050/258-6800


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Arbeitsrecht

juli 2011

Begleitende Untersuchung zur AK-Kampagne „Lass dich nicht zur Schnecke machen!“

Arbeitsrechte: Ein Großteil befürchtet Verschlechterungen Die Reise geht in die falsche Richtung. Davon sind über 60 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich überzeugt: Sie glauben, so eine aktuelle IFES/SORA-Untersuchung im Auftrag der Bundesarbeitskammer, dass die Rechte der Arbeitnehmer in den nächsten Jahren „weiter beschnitten“ werden. Die Arbeiterkammer sorgt mit ihrer Kampagne „Lass dich nicht zur Schnecke machen!“ deshalb auch aktiv um Aufklärung. Der Kollege, der da aus dem Büro des Chefs gekrochen kommt, hat es schon zu einiger Berühmtheit gebracht. Seit einigen Wochen taucht er in TVSpots, aber auch im Kino und in anderen Medien auf. Er ist die zentrale Figur der AK-Kampagne, bei der es um die konkreten Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer geht. AK-Präsident Hubert Hämmerle: „Die Kampagne unterstreicht mit ihrem einprägsamen Slogan und dem Mann mit dem Schneckenhaus, wie wichtig die Arbeiterkammer für die Beschäftigten in unserem Land ist.“

nicht zuletzt Unwissenheit auf beiden „Wir haben gute Arbeitnehmerrechte. Dafür haben die Gewerkschaften und die Arbeiterkammer seit Jahrzehnten gekämpft. Wir haben ein wachsames Auge darauf, dass die geltenden Gesetze auch weiterhin die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Mit

darin überfordert, sich den arbeitsrechtlichen Überblick zu verschaffen. Zum Teil große Wissenslücken Besonders wenig Wissen über Arbeitnehmerrechte gibt es im Zusammenhang mit Dienstfreistellungen, Gehältern, Prämien, Abfertigung sowie was

„Wer sich nicht zur Schnecke machen lässt, geht auch mit mehr Selbstbewusstsein durchs Berufsleben.“ Hubert Hämmerle, AK-Präsident

der Kampagne ermutigen wir die Arbeitnehmer, ihre Rechte wahrzunehmen. Die AK Vorarlberg hilft ihnen dabei.“ 57 Prozent der Arbeitnehmer glauben nämlich auch laut der IFES/ SORA-Untersuchung, dass die Unternehmen es ausnutzen, sich in arbeitsrechtlichen Belangen viel besser auszukennen als die Beschäftigten. Vier von zehn Arbeitnehmer sehen sich auch

den Kündigungsschutz und die Abrechnung von Mehr- und Überstunden betrifft. „Hier zeigt sich, dass sich jene Bereiche, in denen besonders häufig Verletzungen der Arbeitnehmerrechte wahrgenommen werden, mit eben jenen Bereichen überschneiden, in denen die Arbeitnehmer nicht ausreichend über ihre Rechte informiert sind“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle.

Nach eigenen Angaben wissen beispielsweise elf Prozent der Arbeitnehmer „gar nicht“ über Dienstfreistellungen (Pflege kranker Angehöriger etc.) Bescheid, weitere 27 Prozent „wenig“. Auf ähnlich hohe Werte kamen die IFES/SORA-Forscher, wo es um genaue und korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung ging, besser Bescheid wissen Österreichs Arbeitnehmer hingegen bei Fragen über Krankenstandund Urlaubsregelungen. Argumente zählen Im Rahmen der Kampagne „Lass dich nicht zur Schnecke machen!“ gibt es verschiedene Möglichkeiten, sein arbeitsrechtliches Wissen zu überprüfen und zu stärken (siehe unten). Denn nur wer seine Rechte kennt, hat auch selbst gute Argumente, wenn es im Betrieb einmal zu Konflikten kommt. Auch das soll mit der aktuellen AKKampagne deutlich gemacht werden, so Hämmerle: „Wer sich nicht zur Schnecke machen lässt, geht auch mit mehr Selbstbewusstsein durchs Berufsleben.“ AK-Arbeitsrecht: Telefon 050/2582000, E-Mail arbeitsrecht@akvorarlberg.at

Ermutigung der Arbeitnehmer Denn neben vielen ausge zeichneten Arbeitgebern, so Hämmerle, gibt es auch schwarze Schafe und

Die Kampagne der AK

Im Fernsehen, in Zeitungen, in Kinos und ausgewählten Infoscreens bei öffentlichen Verkehrsmitteln begegnet Ihnen in diesen Wochen immer wieder die AK-Kampagne „Lass dich nicht zur Schnecke machen.“ Sie ermutigt die Arbeitnehmer, ihre Rechte auch wahrzunehmen. Sie informiert anhand konkreter Beispiele über diese Rechte nach dem Motto „Klicken Sie sich schlau!“ auf der Webseite der AK Vorarlberg. Arbeitnehmerrechte und die Kampagne werden auch der zentrale Punkt am Stand der AK Vorarlberg bei der kommenden Dornbirner Herbstmesse sein. www.ak-vorarlberg.at: einfach nur das „Eselsohr“ auf der Startseite links oben anklicken

Fünf Fragen zum Einstieg in das kleine 1x1 des Arbeitsrechts

Wie gut wissen Sie über Ihre Rechte Bescheid?

Auf der Webseite der AK Vorarlberg werden Sie zu einem kleinen Quiz eingeladen. Sie können den Schwierigkeitsgrad selbst bestimmen. Zur Probe hier fünf Fragen. Frage 1: Sie haben einen neuen Job. Ab wann haben Sie Anspruch auf Urlaub in voller Höhe? a) ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses b) In den ersten sechs Monaten entsteht der Urlaubsanspruch nur aliquot, mit Beginn des 7. Monats haben Sie Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. c) wenn Sie ein Jahr ununterbrochen

im Unternehmen gearbeitet haben Frage 2: Dürfen Sie am Arbeitsplatz E-Mail oder Telefon privat nutzen? a) Laut Arbeitsrechtsgesetz dürfen weder Firmen-PC noch Firmen-Telefon privat genutzt werden. b) E-Mails dürfen auch privat verschickt werden, das Telefon darf privat nicht genutzt werden. c) Gibt es im Betrieb kein ausdrückliches Verbot, gilt eine maßvolle private Nutzung von Firmen-PC und FirmenTelefon als zulässig. Frage 3: Wie lange darf die Probezeit dauern? a) Die Probezeit darf maximal drei Monate betragen. Das gilt auch für Lehrlinge. b) Die Probezeit beträgt maximal einen Monat. Ausnahme: Für Lehrlinge sieht das Gesetz eine Probezeit von drei Monaten vor. c) Wie lange die Probezeit dauert,

legen der Chef und der Betriebsrat gemeinsam fest. Frage 4: Wie lange kann ich durch eine vereinbarte Konkurrenzklausel beschränkt werden? a) Sie können sofort beim Konkurrenzunternehmen durchstarten. Beschränkungen durch Konkurrenzklauseln sind sittenwidrig, daher sind Sie an diese Klausel nicht gebunden b) Sei können höchstens einen Monat verpflichtet werden, nicht in derselben Branche wie Ihr Chef zu arbeiten c) Sie können maximal für ein Jahr

Testen Sie Ihr Wissen über Ihre Rechte spielerisch im Internet.

nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet werden, nicht im Geschäftszweig Ihres Chefs tätig zu werden. Frage 5: Der Urlaub war lange genehmigt. Der Arbeitgeber überlegt es sich anders – darf der Urlaub widerrufen werden? a) Ja, allerdings nur aus besonders schwerwiegenden Gründen. Die Anwesenheit des Beschäftigten muss zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für das Unternehmen unumgänglich sein. b) Ja, wenn der Arbeitgeber dies schriftlich mindestens 14 Tage vorher mitteilt. Begründung bedarf es keiner. c) Nein, ein bereits genehmigter Urlaub kann aus keinem noch so wichtigem Grund vom Arbeitgeber widerrufen werden. Die richtigen Antworten

1 b), 2 c) 3 b), 4 c), 5 a)

Wer seine Rechte und Pflichten nicht kennt, hat im Ernstfall rasch das Nachsehen. Noch dazu halten sich viele arbeitsrechtliche Irrtümer hartnäckig. Im Rahmen der Kampagne können Sie testen, ob Sie den Überblick haben.

Konflikte bleiben auch im Berufsleben nicht ausgesp


part. Wer dabei um seine Rechte Bescheid weiß, kann argumentieren und muss sich nicht zur Schnecke machen lassen.

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Arbeitsrecht

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Vorsicht, Schneckenfallen!

Die zehn häufigsten Fallen für Arbeitnehmer und wie Sie diese vermeiden können ➊ „Kündigung im Krankenstand ist nicht erlaubt!“ Ein großer Irrglaube. Eine Kündigung im Krankenstand ist möglich. Doch müssen die Arbeitgeber auch hier Fristen und Termine einhalten. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankenstand bleibt bestehen. Gehen Sie im Krankenstand nicht auf eine einvernehmliche Lösung ein. Sie könnten sonst bares Geld verlieren (siehe auch Seite 5). ➋ „Erst ab dem dritten Krankenstandstag brauche ich eine ärztliche Bestätigung“ Grundsätzlich richtig, doch wenn der Arbeitgeber darauf besteht, müssen Sie eine ärztliche Bestätigung des Krankenstandes schon ab dem ersten Tag vorlegen. ➌ „Mein Chef darf meinen Urlaub alleine bestimmen.“ Nein, der Urlaub muss immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden. ➍ „Überstunden sind zu akzeptieren“ Das Recht, Überstunden aus wichtigen persönlichen Gründen abzulehnen, haben Sie in jedem Fall. ➎ „Unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag gelten – trotz meiner schriftlichen Zustimmung – nicht.“ Leider doch, solange es nicht dem Gesetz widerspricht. Dennoch unterschreiben viele Arbeitnehmer nachteilige Arbeitsverträge, nur um den Job zu bekommen. ➏ „Bei einer einvernehmlichen Lösung gelten die üblichen Regeln einer Kündigung.“ Bei einer „Einvernehmlichen“ gibt es keine Fristen und Termine, das Dienstverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, den Sie vereinbart haben. Einmal unterschrieben, kann eine „Einvernehmliche“ nicht mehr zurückgenommen werden. ➐ „Kündigungen dürfen nur schriftlich mitgeteilt werden.“ Leider falsch – eine Kündigung gilt auch dann, wenn sie mündlich oder über einen Dritten ausgesprochen wird. Ab dann laufen auch die Fristen, um gegen die Kündigung vorzugehen. ➑ „Ich kann ohne vorherige Abmahnung nicht entlassen werden.“ Nicht immer – nur bei bestimmten Entlassungsgründen muss der Chef vorher abmahnen, etwa wenn Sie zu spät zur Arbeit kommen. ➒ „Als Behinderter habe ich mehr Urlaub.“ Nicht automatisch. Es gibt aber Kollektivverträge oder auch Betriebsvereinbarungen, die Behinderten mehr Urlaub zugestehen. ➓ „Das Dienstzeugnis gibt es automatisch.“ Leider nein. Aber Sie haben ein Recht auf ein Dienstzeugnis. Nur – Sie müssen es verlangen und bekommen es nicht automatisch.

Breites Service-Angebot für Vorarlbergs Arbeitnehmer

Gerechtigkeit: So hilft die AK Vorarlberg Recht haben heißt leider noch nicht automatisch auch Recht zu bekommen. Die AK-Mitarbeiter wurden allein im ersten Quartal dieses Jahres rund 19.000 Mal mit Fragen und Interventionen zum Sozial-, Arbeitsund Steuerrecht kontaktiert. In Summe ging es dabei für die Vorarlberger Arbeitnehmer um weit mehr als eine halbe Million Euro. Über viele Forderungen konnte außergerichtlich eine Einigung erzielt werden, bei anderen blieb nur der Gang vors Gericht. Die AK Vorarlberg verhilft den Betroffenen dabei zu ihrem Recht: „Dafür kämpfen wir mit qualifizierten Experten in den spezialisierten Rechtsabteilungen“, bekräftigt AK-Präsident Hubert Hämmerle. Fälle, die den Konsumentenschutz betreffen, sind in dieser Aufstellung (siehe rechts) gar nicht eingerechnet. Rechtstipps als Videoclips Den Arbeitnehmern stehen zahlreiche Serviceangebote der Arbeiterkammer Vorarlberg offen, sich über ihre arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten zu informieren. Sie sind zum Beispiel verständlich in Broschüren zusammengefasst. Dazu kommen auf der Webseite der AK Vorarlberg exemplarische ArbeitsrechtsTipps und -Hinweise. Immer mehr davon sind inzwischen als kleine Videos gestaltet, die in einprägsamer Form informieren.

Gefragte Hilfe

Allein in der AK Feldkirch wurden die Rechtsabteilungen im ersten Quartal 2011 in fast 12.000 Fällen um Hilfe gebeten: tel. pers. Sozialrecht 1074 615 Arbeitsrecht 3226 825 Familien u. Frauen 1270 290 Steuerrecht 2949 1500 Hinzu kommen in den drei AK-Geschäftsstellen Bregenz, Dornbirn und Bludenz rund 7000 weitere Vorsprachen, Auskünfte und Interventionen.

Die passende Broschüre

Über ein Dutzend Broschüren der AK Vorarlberg behandeln entweder ganz spezielle Problemfelder des Arbeitsrechts oder geben – wie „Wichtige Bestimmungen für Arbeitnehmer“ – einen generellen Überblick über Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer. Sämtliche Broschüren können kostenlos bei der AK Vorarlberg bestellt werden und stehen als PDF-Dokumente im Internet zum Herunterladen bereit. Telefon 050/258-8000, bestellen@ak-vorarlberg.at


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Konsumentenschutz

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Grobe Benachteiligungen für Menschen ohne eigenes Konto

Rund 150.000 Österreicher verfügen über kein Girokonto

Terminvereinbarung für Beratung in AK Der Beratungsansturm in der AK-Konsumentenberatung ist groß. Damit es zu keinen längeren Wartezeiten kommt, sind persönliche Beratungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. AK-Konsumentenberatung Telefon 050/258-3000, konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at

Die EU-Kommission will allen Bürgern und Einwohnern der Europäischen Union das Recht auf ein Basiskonto garantieren. Derzeit haben rund 30 Millionen erwachsene Personen in der EU keinen Zugang zu einem eigenen Konto.

Hinweis auf giftige Chemikalien nötig

Die Zahl der Österreicher, die kein Girokonto haben und wegen mangelnder Bonität auch keines erhalten, wird auf rund 150.000 geschätzt. Das hat für die Betroffenen zum Teil schwerwiegende Nachteile: begrenzte Auswahl an Waren und Dienstleistungen, Verzicht auf die Vorteile der Online-Märkte und auf deren kostengünstige Dienste und Preisnachlässe, Schwierigkeiten bei der Job- und bei der Wohnungssuche, dem Erhalt von Löhnen und Transferleistungen sowie der Zahlung von Rechnungen und Steuern. Wer auf Alternativen wie Bareinzahlungen und Überweisungen am Schalter angewiesen ist, zahlt kräftig drauf. Laut Berechnungen der AKKonsumentenberatung kostet eine Bareinzahlung durchschnittlich drei Euro. Ein Kunde ohne Konto und mit nur sechs Zahlungen pro Monat (etwa für Miete, Strom/Gas, Telefon/Telekabel, Handy, Versicherung) kommt auf 72 Zahlungen im Jahr. Die jährlichen Kosten für diese 72 Bareinzahlungen, je drei Euro, belaufen sich auf stattliche 216 Euro. Das ist viel Geld, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen.

Preisunterschiede bei Mietautos im Urlaub

Gesetzlichen Anspruch schaffen Nur in wenigen EU-Ländern wie Frankreich, Belgien, Schweden und Dänemark gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Weil die meisten europäischen Länder nicht nachziehen, hat sich die EU-Kommission beschlossen, ein europäisches Recht auf ein Basiskonto zu schaffen, um die Teilhabe am EU-Binnenmarkt

Ob nun die süße Badeente, die Fitnessmatte oder das „Spielzeug“ aus dem Erotikmarkt. In vielen Alltagsprodukten können giftige oder zumindest bedenkliche Chemikalien enthalten sein, ohne dass darauf hingewiesen wird. Die im Jahr 2007 in Kraft getretene Chemikalienverordnung (REACH) sieht nun aber vor, dass Händler oder Hersteller bei bestimmten „besonders besorgniserregenden Stoffen“ einem anfragenden Konsumenten zur Auskunft verpflichtet sind – und zwar innerhalb von 45 Tagen.

Ohne Girokonto ist es nicht möglich, die Onlinemärkte – mit häufig günstigen Angeboten – in Anspruch zu nehmen.

und eine soziale Eingliederung zu ermöglichen. Ein entsprechender Legislativvorschlag soll noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Forderungen der EU und AK Die Kommission erklärte, dass „der Markt trotz der freiwilligen Anstrengungen der Bankenindustrie in einigen Mitgliedsstaaten Verbrauchern, die keine Gewinnmöglichkeiten verheißen

oder als riskant gelten, derzeit keinen ausreichenden Zugang zu modernen Zahlungsdienstleistungen“ biete. Deshalb könne durch Schaffung harmonisierter Rahmenbedingungen für jeden Verbraucher ein Recht auf Zugang zu einem Basiskonto garantiert werden, das über bestimmte grundlegende Funktionen verfüge und zu einem vernünftigen Preis bereitgestellt werden sollte. Auch die Arbeiterkammer

verlangt einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. So sollte das Basisgirokonto auf Guthabenbasis geführt werden. Die wichtigsten vertraglichen Rahmenbedingungen und Konditionen für ein Basisgirokonto müssten einheitlich festgelegt werden. Außerdem sollte der Zugang zu einem Basiskonto keinesfalls vom Kauf zusätzlicher Dienste (etwa Abschluss weiterer Verträge) abhängig gemacht werden.

Enorme Preisunterschiede bei Mietautos im Urlaub hat die AK in einem Test erhoben. Beispielsweise kann auf Gran Canaria ein Kleinwagen pro Woche zwischen 118 und 398 Euro kosten. Die AK rät daher, unbedingt die Preise zu vergleichen. Geld sparen können sich die Urlauber außerdem, wenn sie den Wagen bereits von zu Hause aus im Internet buchen und im Vorhinein mit Kreditkarte bezahlen.

Zigarettenschmuggel ist stark rückläufig Die Zahl der beschlagnahmten Zigaretten ist stark rückläufig. 2010 wurden laut Ministerium 14,254 Millionen Glimmstängel beschlagnahmt. Das waren um 69,3 Prozent weniger als 2009, als den Zollfahndern noch 46,495 Millionen Stück ins Netz gingen.

Um Rechtsansprüche geltend machen zu können, müssen häufig Zahlungsbelege vorgewiesen werden

Rechnung sowie Zahlungsnachweis sind häufig wichtige Beweismittel Wenn nach zwei Jahren technische Geräte defekt sind oder gar ein Wasserschaden am Haus entsteht, geht ohne Rechnungsvorlage meist nichts. Deshalb ist es wichtig, Zahlungsbelege länger aufzubewahren. Eine „Aufbewahrungspflicht“ verschiedener Belege besteht an sich nur für Kaufleute und nicht für den Konsumenten. Um jedoch gewisse Rechtsansprüche durchzusetzen oder auch Rechtsangriffe abzuwenden, ist die Vorlage des entsprechenden Beleges zu Beweiszwecken oft unabkömmlich. Mängel der Kaufware Für gekaufte bewegliche Sachen besteht laut Gesetz grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung, für unbewegliche Güter (Haus und mit dem Haus fest verbundene Sachen) drei Jahre. Gewährleistung besteht jedoch nur für Mängel, die bereits beim Kauf beziehungsweise der Übergabe vorhanden waren. Tritt im ersten halben Jahr ein derartiger Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt – Eigenverschulden und Ver-

schleißteile ausgenommen. Das Gewährleistungsrecht besteht gegenüber dem Unternehmen, bei dem die Ware gekauft wurde. Lehnt dieses die Gewährleistungsansprüche ab, so hat es das binnen der ersten sechs Monate zu begründen und zu belegen. Nach Ab-

Rechnungen und Kontoabbuchungen müssen bei Rechtsstreitigkeiten häufig vorgelegt werden.

lauf der sechs Monate trägt der Konsument die Beweislast, was meistens mit Sachverständigenkosten verbunden ist. Garantie und Schadenersatz Viele Hersteller geben auch eine Garantie auf die Ware. Auch zum Geltendmachen eines Garantieanspruchs ist oft die Vorlage der Rechnung und des separaten Garantiescheines Voraussetzung. Bei Schadenersatz beträgt die Verjährungsfrist ebenso drei Jahre, beginnt aber erst mit Kenntnis des Schadens und Schädigers zu laufen. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, höhere Rechnungen – etwa den Hausbau betreffend – über weit mehr als drei Jahre aufzubewahren. Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen nach Monaten oder Jahren nach dem Kauf einen angeblich „offenen“ Kaufpreis einfordern. Grundsätzlich können offene Rechnungen von Unternehmen noch drei Jahre nach Abschluss der Arbeiten bzw. Lieferung eingefordert werden. Wurde die Ware bereits bezahlt, kann dies nur durch den Einzahlungsbeleg beziehungsweise durch den entsprechenden Kontoauszug bewiesen werden.

Im EU-Raum ist das Bezahlen mit Bankomatkarte am günstigsten.

Plastikgeld im Urlaub ist nicht immer billig Mit einer Bankomat- oder Kreditkarte ist man zwar immer „flüssig“, doch beim Zahlen und Einkaufen in Urlaubsländern sind die Spesen unterschiedlich hoch. Wer im Euro-Raum Urlaub macht, kommt mit der Bankomatkarte am besten weg: keine Spesen beim Geld Abheben oder Zahlen. Es kann eventuell beim Girokonto eine Zeilengebühr anfallen, je nach Kontomodell. Wer außerhalb des Euro-Raumes Geld mit der Maestro-Karte abhebt, muss Gebühren von 0,75 Prozent plus 1,82 Euro in Kauf nehmen. Zahlen im Geschäft mit der Maestro-Karte

in Nicht-Euro-Ländern kostet 0,75 Prozent plus 1,09 Euro. Wer mit einer Kreditkarte in Euro-Ländern einkauft, zahlt keine Spesen. Wer in Nicht-Euro-Ländern damit zahlt, muss mit Manipulationsgebühren von ein bis zwei Prozent rechnen. Teuer: Kreditkarte am Bankomat Geld abheben mit der Kreditkarte kommt teuer. Im Euro-Raum fallen drei Prozent Spesen an, mindestens aber 2,50 bis vier Euro. Wer im Nicht-Euro-Raum Geld abhebt, zahlt zusätzlich zu den drei Prozent Gebühren noch eine Manipulationsgebühr von bis zu zwei Prozent.


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Konsumentenschutz

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Verunsicherung trübt die Shoppinglaune Trotz vieler Anzeichen einer weltwirtschaftlichen Erholung ist diese noch längst nicht bei allen Konsumenten angekommen. Eine Studie hat ergeben, dass im Schnitt 47 Prozent der befragten Verbraucher angeben, von der Krise persönlich betroffen zu sein. Das sind sechs Prozentpunkte mehr als noch vor einem Jahr. Die negative Gefühlslage und die Veränderungen in der Wertehaltung der Konsumenten wirken sich auf das Kaufverhalten aus. Prestigekäufe werden weniger und private Investitionen gewissenhafter getätigt. Die AK Vorarlberg setzt sich für eine Abschaffung der Finanzamtgebühr beim Abschluss sowie bei der Verlängerung eines Mietvertrages ein.

Weg mit der Finanzamtgebühr: Mieter brauchen Entlastung

Stehzeiten von Pkws sind enorm hoch

Forderung der AK Vorarlberg Nachdem das Finanzamt keinerlei Gegenleistung wie beispielsweise die Überprüfung des Mietvertrages erbringt, fordert die AK Vorarlberg die Abschaffung der Finanzamtgebühr für Wohnungsmieten. „Das würde eine erhebliche sowie sinnvolle Entlastung für die Mieter in Vorarlberg mit sich bringen“, so Keckeis abschließend.

Papierrechnungen in Österreich beliebt

Wohnen in Vorarlberg ist teuer. Besonders in den letzten Jahren sind speziell die Mietpreise kontinuierlich erhöht worden. Zusätzlich müssen die Konsumenten neben Kaution, Maklerprovision oder Vertragserrichtung auch Finanzamtgebühren entrichten.

Die rechtliche Sachlage bei Mietverträgen sieht vor, dass nach dem Gebührengesetz jeder schriftliche Mietvertrag beim Finanzamt durch den Vermieter zu melden ist. Anlässlich dieser Meldung ist auch eine Gebühr zu entrichten, die von der Höhe des Mietzinses inklusive der Betriebskosten sowie der Laufzeit des Vertrages abhängt. „In Vorarlberg werden Mietverträge auf dem privaten Wohnungsmarkt grundsätzlich nur befristet – in der Regel auf drei Jahre – angeboten“, erklärt AK-Direktor Rainer Keckeis. Mieten ist teuer Ein Beispiel verdeutlicht, welche horrenden Kosten tatsächlich auf die Mieter zukommen. Familie K. mietet eine 70 m2-Wohnung. Der Hauptmietzins

beträgt 550 Euro, die Betriebskosten belaufen sich monatlich auf 150 Euro. Insgesamt muss die Familie somit 700 Euro für ihre Wohnung berappen. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Insgesamt beläuft sich der Mietzins nach Ablauf dieser Befristung auf insgesamt 25.200 Euro. Dieser Betrag stellt die Bemessungsgrundlage für die Finanzamtgebühr dar, die ein Prozent beträgt. Der Vermieter hat daher 252 Euro an das Finanzamt zu entrichten. Tatsächlich ist es in den meisten Fällen so, dass der Vermieter im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter – also Familie K. – diese Gebühr zu entrichten hat.

Vorarlberg wenig, weil meistens nur die Gemeinnützigen Baugenossenschaften eine länger als dreijährige Befristung der Verträge anbieten“, so Keckeis.

Unbefristete Mietverträge Sollte der Mietvertrag auf länger als drei Jahre oder gar auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden, gelten dieselben Regeln wie bei Dreijahresverträgen. Das heißt, dass sich die Finanzamtgebühr nicht erhöht, jedoch nur einmalig bezahlt werden muss. Familie K. würde somit ebenso 252 Euro bezahlen müssen. „Das nützt den vielen Mietern in

Kosten bei Anmietung einer Wohnung

Verlängerung des Mietvertrages Nachdem die meisten Mietverträge auf drei Jahre befristet werden, muss nach dieser Frist schriftlich verlängert werden. „Tritt dieser Fall ein, muss erneut eine Finanzamtgebühr entrichtet werden“, ärgert sich Keckeis. Konkret bedeutet das, dass Familie K. bei einer zweimaligen Mietvertragsverlängerung auch jedes Mal die Finanzamtgebühr entrichten muss. Bei steigenden Mieten und Betriebskosten hätte Familie K.

insgesamt über 800 Euro an das Finanzamt zu zahlen.

AK-Konsumentenberatung, Telefon 050/258-3000, www.konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at

Familie K. mietet eine 70m2-Wohnung für 550 Euro Miete und 150 Euro Betriebskosten – also insgesamt 700 Euro pro Monat. Hinzu kommen folgende Kosten bei Vertragserrichtung: Maklerprovision: eine Brutto-Monatsmiete plus MwSt. 763,64 Euro Finanzamtgebühr 252,– Euro eventuell Rechtsanwaltshonorar (pauschaliert) 420,– Euro Kaution: drei Monatsmieten inkl. Betriebskosten 2100,– Euro Gesamtkosten 3535,64 Euro

23 Stunden parkt ein österreichischer Pkw im Schnitt täglich. Zu 95 Prozent sind die 4.441.027 fahrbaren Untersätze (Stand 2010) in Österreich also eher „Stehzeug“ als Fahrzeug, wie die Experten des Verkehrsclubs Österreichs herausgefunden haben.

Wie eine IFES-Studie nun belegt, erhalten acht von zehn Haushalten neben Papierrechnungen auch elektronische. Trotzdem werden Papierdokumente von den Empfängern klar bevorzugt. Je wichtiger die Konsumenten die jeweilige Sendung empfinden, desto stärker wünschen sie sich die Zustellung in Papierform. Auffällig ist ebenso, dass trotz besonderer Werbung und eines gewissen „Drucks zum Wechsel“ die elektronische Rechnung weniger oft gewünscht wird.

Kurz gemeldet ... q In den USA und in Großbritannien hat sich der Einkommensanteil des reichsten Prozent der Bevölkerung seit dem Jahr 1980 mehr als verdoppelt.

Neuer frecher Schwindel: Vorauszahlung für vermeintlichen Auto- oder Bargeldgewinn

Traum vom Luxusauto endet in übler Abzocke Es gibt nichts, das es nicht gibt. Diese Erfahrung mussten in den letzten Wochen mehrere Konsumenten machen. Sie wurden von einer Rechtsanwaltsoder Notariatskanzlei aus Deutschland kontaktiert, die ein Luxusauto in Aussicht stellten. Vorwiegend ältere Konsumenten staunten nicht schlecht, als sie einen Anruf einer Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei aus Deutschland (Schmidt) erhielten, wobei sich am Telefon einer-

seits eine Frau Müller und andererseits auch eine Frau Weis gemeldet haben soll. Es wurde behauptet, dass die Konsumenten ein teures Auto gewonnen hätten. Die Anruferinnen räumten auch die Möglichkeit ein, dieses Auto in bar abzulösen. In diesem Fall käme der Notar mit einem Scheck auf die Gewinner zu. Vorauszahlung verlangt Haken an der Sache, egal ob sich die Konsumenten für das Auto oder das

Geld entscheiden: Es müsse in jedem Fall vorab per Western Union eine Gebühr beziehungsweise Steuern in der Höhe von 665 Euro bezahlt werden. Versprochen wurde den Konsumenten auch, dass sie im Nachhinein diese Vorauszahlung zurückerhalten werden. Nach Informationen der AKKonsumentenberatung gibt es diese Art Schwindel auch in Deutschland. Die Arbeiterkammer warnt davor, Vorauszahlungen für irgendeinen vermeintlichen Gewinn zu bezahlen! Am besten ist es, sich bei solchen Anrufen gar nicht erst in ein Gespräch verwickeln zu lassen, auch wenn der Anruf noch so seriös klingt und behauptet wird, der Anruf käme von einer Notariats- oder Rechtsanwaltskanzlei. Das im Voraus bezahlte Geld ist unwiederbringlich verloren! Tipps gegen Abzocke

• Seien Sie kritisch, wenn Ihnen irgendein Gewinn versprochen wird. • Lassen Sie sich am besten auf solche Gespräche gar nicht ein. • Spätestens dann, wenn von irgendwelchen Vorauszahlungen die Rede ist, sollten die Alarmglocken schrillen. • Zahlen Sie niemals im Voraus für einen erhofften Gewinn, ein in Aussicht gestelltes Erbe etc.

Teure Autos fallen nicht vom Himmel, auch wenn Betrüger das behaupten sollten.

AK-Konsumentenberatung, Telefon 050/258-3000, konsumentenberatung@akvorarlberg.at

Zusatzkosten für eine Rechnung in Papierform sind nicht mehr erlaubt.

Für Papierrechnung wurde abkassiert Wer bei T-Mobile eine Papierrechnung anfordert, muss einen „Umweltbeitrag“ in der Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung bezahlen. Dagegen hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun erfolgreich geklagt. Gerade beim Mobilfunk ist es in Hinblick auf unverlangte Mehrwert-SMS, auf horrende Entgelte für Downloadüberschreitungen und ähnliche Beschwerden sinnvoll und nötig, die monatlichen Abrechnungen genau zu kontrollieren. Die Online-Rechnung und die Einzugsermächtigung führen oft dazu, dass Betroffene die Rechnung nicht kontrollieren und den Einspruch gegen zu Unrecht verrechnete Posten versäumen können. Hinzu kommt, dass die Mobilfunkanbieter Änderungen

der Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) oder des Entgeltes häufig nur auf den Online-Rechnungen der Kunden bekanntgeben. Werden diese nicht regelmäßig kontrolliert, kann auch hier die Frist für eine Kündigung oder einen Widerspruch versäumt werden. Gesetzwidrige Klauseln T-Mobile wollte den Kunden, die auf die Aushändigung einer Papierrechnung bestanden, ein besonderes Entgelt in der Höhe von 1,89 Euro pro Rechnung abknöpfen. Gegen diese Strafgebühr für eine Papierrechnung sowie Entgeltaufforderungen für Zahlscheinzahlungen ist der VKI gerichtlich vorgegangen. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hat nun bestätigt, dass diese Klauseln gesetzeswidrig sind.


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Bildung

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Computer-Tipp

Universal USB-Installer Universal USBInstaller ist ein Windows-Programm, mit dessen Hilfe Oliver Fink bootbare USBSticks für diverse Linuxdistributionen erstellt werden können. Das Programm ist einfach zu handhaben. Man lädt die ausführbare Datei herunter und führt sie anschließend aus. Bei „Step 1“ kann die gewünschte Distribution ausgewählt und, falls die Distribution noch nicht als ISO vorliegt, vom Programm heruntergeladen werden, indem der Haken bei „Download the ISO“ gesetzt wird. Danach wählt man die ISO-Datei unter „Step 2“ aus und unter „Step 3“ den zu beschreibenden USBStick. Es ist ratsam den Stick zu formatieren, damit eine saubere Installation gewährleistet ist. Mit einem Klick auf „Create“ wird der bootfähige USB-Datenträger erstellt. Meiner Meinung nach sind die interessantesten Distributionen „Knoppix“, „GParted“ und „Ubuntu Rescue Remix“, mit deren Hilfe defekte Festplatten gerettet oder diverse Installationsprobleme behoben werden können. Download: http://www.pendrivelinux.com/universal-usb-installer-easy-as-1-2-3/

Das kleine 1x1 der Betriebswirtschaftslehre Dieser neu entwickelte Kurs bietet einen praxisorientierten Einblick in die Betriebswirtschaftslehre. Personen aus verschiedenen Berufszweigen (Handwerker, Techniker, Juristen, Personen aus dem Sozialbereich etc.), die sich betriebswirtschaftliches Wissen aneignen möchten, erlernen in dieser Ausbildung die erforderlichen Grundlagen. Der Kurs startet bereits am 27. September in der AK Feldkirch. Wirtschaft: Sandra Studer, 050/258-4032, sandra.studer@ak-vorarlberg.at

Business English Certificate Vantage Das Business English Certificate Vantage (BEC Vantage) bietet einen anerkannten Abschluss in der Wirtschaftssprache. Das BEC der University of Cambridge (UK) empfiehlt sich für Anwender, die bereits Englisch im Berufsalltag täglich nutzen oder sich für einen Wirtschaftsberuf vorbereiten und dafür ihre Kommunikationsfähigkeiten optimieren wollen. Der Vorbereitungskurs zu dieser Prüfung startet am 20. September 2011 im AK-Bildungscenter in Feldkirch.

Nicht nur im Urlaub ist ein gutes Buch der perfekte Begleiter. Im AK-Lesehof lesen Vorarlberger Persönlichkeiten aus ihren Buchempfehlungen für den Sommer.

Die AK will mit dem Lesehof Lust auf Literatur machen Im AK-Lesehof lesen Vorarlberger Persönlichkeiten aus ihren Buchempfehlungen für den Sommer. Damit soll die Lust aufs Lesen geweckt werden.

Lesekompetenz ist enorm wichtig, ob im Berufs- oder Privatleben. Traurig aber wahr, immer mehr Kinder und Jugendliche können nicht mehr richtig sinnerfassend lesen, oft weil es zuhause von den Erwachsenen nicht vorgelebt wird. Mit dem AK-Lesehof sollen auch Erwachsene wieder näher an die Welt der Literatur gebracht werden, um im günstigsten Fall ihre Kinder anzustecken. Nach Herzenslust lesen Besonders die Urlaubszeit wird von vielen genutzt um wieder einmal ein gutes Buch zur Hand zu nehmen und

nach Herzenslust zu lesen. Der AKLesehof, eine Kooperation zwischen der AK Vorarlberg und den Vorarlberger Nachrichten, will seinen Besuchern an zwei Terminen ausgewählte Lektüre schmackhaft machen. Beide Abende sind jeweils einem Thema gewidmet, am 7. Juli dreht sich alles um den Urlaub, der 28. Juli behandelt das Thema Freiheit. „Mit diesem Projekt wollen wir dem Lesen wieder etwas mehr Raum in unserem Leben geben. Oft ist es ja so, dass man gerne wieder ein gutes Buch lesen würde, es mangelt aber an den nötigen Tipps und Empfehlungen“, sagt Gerhard Ouschan, der Bereichsleiter der AK-Bildungspolitik. Bekannte Vorarlberger Persönlichkeiten werden deshalb beim AKLesehof ausgesuchte Stellen aus ihren Buchempfehlungen lesen, um so einen

Freiheit und Urlaub Beim „Urlaubsabend“ werden Leseempfehlungen von Jungautorin Maya Rinderer und Sozialwissenschaftler Dr. Kurt Greussing präsentiert. Nach seiner Lesung informiert Günter Wohlgenannt, Gremialvorsteher des Buchhandels in Vorarlberg, über aktuelle Sommerlektüre. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung von „Cello 4 fun“, die sich beim diesjährigen Bundeswettbewerb „prima la musica“ über einen ersten Platz freuen durften. Das Thema Freiheit ist gerade in der heutigen Zeit brandaktuell und wird deshalb auch vom AK-Lesehof vertieft behandelt. Auch das heurige Spiel auf dem See, „André Chénier“ von Umberto Giardano, widmet sich

mit der Französischen Revolution weitestgehend dieser komplexen Materie. Die Leseempfehlungen kommen an diesem Abend von Festspielintendant David Pountney, Landesgerichtspräsident Heinz Bildstein und der Kultur- und Sozialwissenschaftlerin Dr. Eva Häfele. Für den musikalischen Teil zeichnet das Feldkircher Klassik-Ensemble „Zimtsterne“ verantwortlich. Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist kostenlos, im Anschluss besteht die Möglichkeit den Abend im Gespräch mit den Promis und anderen Bücherwürmern bei einem kleinen Buffet ausklingen zu lassen. Es wird auch ein AK-Büchertisch bereitstehen und die Entlehnungen von Büchern, DVDs, Hörspielen, CDs beziehungsweise eBooks in der AKBibliothek ist selbstverständlich auch möglich.

„Grünbuch“ soll Möglichkeiten aufzeigen, wie die Mobilität europäischer Arbeitnehmer gesteigert werden kann

Ausbildung in Europa vergleichbar machen Eine neue EU-Richtline soll die „Aufnahme“ eines Jobs in anderen Mitgliedsstaaten erleichtern. Ein Berufsausweis soll Ausbildungen europaweit vergleichbar machen.

Sprachen: Angelika Madlener, 050/258-4022, angelika.madlener@ak-vorarlberg.at

Immer mehr Bürger arbeiten in anderen EU-Staaten. Damit eine Arbeitsaufnahme leichter wird, haben sich die Mitgliedsländer auf Verfahren geeinigt, mit denen Berufsqualifikationen gegenseitig anerkannt werden können. Kernstück des im Juni vorgelegten Diskussionspapiers ist die Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen. Alle interessierten Europäer sind nun eingeladen, dazu Stellung zu nehmen.

Einführung in die Welt von AutoCAD AutoCAD ist ein professionelles Programm für den 2D- und 3D-Bereich. Es ermöglicht die Erstellung von Draht-, Flächenund Volumenmodellen sowie die fotorealistische Darstellung von 3D-Modellen. Dieser Kurs bringt den Teilnehmern die Grundlagen von AutoCAD näher und beginnt am 29. September im AK-Bildungscenter in Feldkirch. EDV: Regina Knecht, 050/258-4030, regina.knecht@ak-vorarlberg.at

besseren Zugang zum Text geben zu können.

Besonders der Pflegebereich könnte von der neuen EU-Richtlinie profitieren.

Europäischer Berufsausweis Das sogenannte Grünbuch zeigt Möglichkeiten auf, wie die Mobilität europäischer Arbeitnehmer gesteigert werden könnte. Das Grünbuch behandelt

auch die Einführung eines Europäischen Berufsausweises für bestimmte Berufe und die Verbesserung der Ausbildungsanforderungen. Berufstätige könnten mit einem Berufsausweis gegenüber Verbrauchern, Arbeitgebern und Behörden in einem anderen Mitgliedstaat ihren Ausbildungsstand nachweisen. Bei Berufen im Gesundheitswesen könnten die Mindestausbildungsanforderungen zu Dauer und Inhalt der Ausbildung und zu Sprachkenntnissen angepasst werden. „Das erhöht die Chancen von Arbeitnehmern aus Vorarlberg auch international Fuß fassen zu können. Bisher war die Anrechenbarkeit von Abschlüssen immer ein großes Hemmnis“, sagt Gerhard Ouschan, Bereichsleiter der AK-Bildungspolitik. Grünbuch: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2011/ professional_qualifications_directive_en.htm


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Bildung

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Umfangreiches Sommerkursprogramm des AK-Bildungscenters für die Bereiche Sprachen und Persönlichkeitsentwicklung

Sommerkurse bringen Erfolg Das AK-Bildungscenter startet mit Anfang Juli ein vielfältiges und attraktives Sommerprogramm mit mehr als 40 Kursen aus den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Sprachen. In diesen Sommerkursen wird besonderer Wert auf die Kombination von Weiterbildung und Erholung gelegt. Der Sommer bietet sich besonders für Berufstätige an, um sich fern von Daten und Fakten weiterzubilden. „Mit Sprachkursen taucht man auch in eine andere Kultur, in eine andere Sicht der Dinge ein. Ich finde es spannend auch einmal diese emotionalen Faktoren zu beleuchten. Wenn Personalverantwortliche von Soft-Skills sprechen, meinen sie damit häufig auch interkulturelle Kompetenz und die erweitert sich automatisch mit dem Erlernen oder Vertiefen einer Sprache“, sagt Gerti Scheriau, die Leiterin des AK-Bildungscenters in Feldkirch. In den Sprachkursen werden nicht nur Vokabular und Grammatik näher gebracht, man befasst sich automatisch auch mit kulturellen und sozialen Zusammenhängen. Was als höflich oder freundlich empfunden wird, kann sich je nach Kulturkreis sehr deutlich unterscheiden. Intensivsprachwochen Der Fokus der AK-Sommer-Sprachkurse liegt auf der Verständigung in typischen Alltags- oder Urlaubssituationen. Die Freude am Erlernen der Sprachen sowie das Interesse an der

Kultur des jeweiligen Landes ergänzen sich dabei perfekt. Die Kurse eignen sich daher besonders für eine Urlaubsvorbereitung, sie können aber auch als Einstieg für einen weiterführenden Sprachkurs im kommenden Herbst genutzt werden. Mental nicht stehen bleiben Für Anfänger und Leichtfortgeschrittene werden ab Juli Intensivsprachwochen in Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch und Deutsch angeboten, optimal für alle, die in möglichst kurzer Zeit das Maximum an Lernerfolg erreichen wollen. Einen weiteren Schwerpunkt des Sommerprogramms bilden Kurse aus dem Bereich Persönlichkeitsentwicklung. „Wer heute erfolgreich durch sein privates oder berufliches Leben gehen will, darf auch mental nicht stehen bleiben. Vieles, was den Menschen und seine Persönlichkeit ausmacht, ist erlern- beziehungsweise trainierbar. Unsere Seminarleiter gehen auf jeden Teilnehmer ganz speziell ein und versuchen das bestmögliche Resultat zu erzielen“, führt Scheriau aus. Dabei ist das Kursprogramm genauso umfangreich wie individuell, von Rhetorik bis hin zu Gedächtnistraining wird für jeden Anspruch etwas angeboten. Im Kurs „Rhetorik und Persönlichkeit – Die stärkste Marke sind Sie!“ (beginnt am 22. Juli im AKBildungscenter in Feldkirch) lernen Sie, wie Sie Informationen verpacken

Wer sich in der Landessprache verständigen kann, findet schnell neue Freunde. Die Sprachkurse des AK-Bildungscenters helfen dabei.

müssen, damit sie auch richtig bei Ihrem Gegenüber ankommen. Fachkompetenz ist die eine Seite des beruflichen Erfolges – das Wissen und Können, wie ich das „rüberbringen“ kann, die zweite wichtige Seite. Nicht viel zu reden zählt, sondern das Richtige im richtigen Augenblick mit einer charismatischen Persönlichkeit vorzutragen. Darauf kommt es an, wenn man Erfolg haben will. In die-

sem Seminar lernen Sie, sich authentisch zu präsentieren, konstruktive Kritik zu formulieren und aufzunehmen sowie Ihr Verhaltensrepertoire durch Rückmeldungen des Trainers und der Gruppe zu erweitern. Damit stärken Sie Ihre eigene Ausstrahlung nachhaltig und werden sicherer in Gesprächen, Vorträgen oder Verhandlungen. Alle Kurse und Seminare werden von bestens geschulten Kursleitern

AK-Präsident besuchte die Druckerei Linder und die Gärtnerei Bitschnau

Der letzte Arbeitnehmertag vor der diesjährigen Sommerpause fand im

Anmeldung und Info: Angelika Madlener (Sprachen), 050/258-4022, angelika.madlener@ak-vorarl­berg. at und Sandra Studer (Persönlichkeitsentwicklung), 050/258-4032, sandra.studer@ak-vorarlberg.at

Buchtipp

Finanzielle Nachteile durch Information vermeiden

Hubert Hämmerle zu Besuch im Montafon AK-Präsident Hubert Hämmerle besucht regelmäßig Regionen, um sich einen Überblick über die Anforderungen an der Betriebe und Arbeitnehmer des Gebietes zu machen. Zusätzlich besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch.

durchgeführt, die nach den modernsten pädagogischen Methoden unterrichten. So wird sichergestellt, dass einem erfolgreichen Abschluss nichts mehr im Weg steht.

Montafon statt, besucht wurden die Druckerei Linder in Lorüns und die Gärtnerei Bitschnau in Vandans, zwei Betriebe mit völlig unterschiedlicher Ausrichtung. Danach bestand im Gemeindeamt Tschagguns die Möglichkeit für Arbeitnehmer aus der Umgebung zu einem persönlichen Gespräch mit dem AK-Präsidenten.

Hubert Hämmerle und Egon Linder, Inhaber der Druckerei Linder in Lorüns, im Gespräch über die spezielle Situation des Montafons.

Verfalls- und Verjährungsbestimmungen spielen im Arbeitsleben eine wichtige Rolle, mit ihnen stehen oder fallen nicht bezahlte Ansprüche des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Das hat nicht selten beträchtliche finanzielle Einbußen zur Folge. Die Autoren, Dr. Christian Maier und Dr. Tamara Thöny, sind Referenten für Arbeitsrecht in der AK Vorarlberg und in ihrer täglichen Arbeit in der Rechtsberatung und Gerichtsvertretung ständig mit der Problematik von Verfall und Verjährung konfrontiert. Das Buch stellt eine kompakte praxisorientierte Sammlung der wichtigsten gesetzlichen und kollektivvertraglichen Verfallsund Verjährungsbestimmungen dar. Bestimmungen zu Hemmung und Unterbrechung von Verfall und Verjährung werden ebenso systematisch erörtert, wie die Möglichkeiten einzelvertraglicher Abänderungen der bestehenden Verjährungs- und Verfallsvorschriften. Man erhält nicht nur einen sorgfältig zusammengestellten, raschen Überblick, ob und wann ein Anspruch mit Verfall bedroht ist, sondern auch ein probates Mittel, um finanzielle Nachteile zu Vermeiden. Recht in der Praxis: Verfall und Verjährung im Arbeitsrecht LexisNexisVerlag Wien, 153 Seiten, kartoniert, ISBN 978-3-70074904-2, 29 Euro

AK-Präsident Hubert Hämmerle, Luzia Klinger (Leiterin Floristik) und Geschäftsführer Stefan Bitschnau von der Gärtnerei Bitschnau in Vandans.

Das Floristik-Team der Gärtnerei Bitschnau und Hubert Hämmerle im Gespräch.


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Magazin

juli 2011

Österreich – ein Land der Teilzeitstudenten In Österreich ist der Anteil an Teilzeitstudenten, die im Schnitt weniger als 21 Stunden pro Woche ihrem Studium widmen, für europäische Verhältnisse sehr hoch. 32 Prozent aller Studenten gehören dieser Gruppe an, nur in der Slowakei sind es mit 35 Prozent noch mehr. Besonders hoch ist der Anteil derer, die nur bis zu zehn Wochenstunden zum Studieren kommen. Ein Grund dafür könnte der überdurchschnittlich hohe Anteil an Studenten sein, die selbst ihr Geld verdienen und damit das Studium finanzieren.

Ärztliche Versorgung wird sehr geschätzt Bei uns im Land lässt es sich besser leben als in anderen EU-Staaten. 64 Prozent der Österreicher erklärten, dass die ärztliche Versorgung besser ist als in den meisten anderen westeuropäischen Ländern der Europäischen Union. In den Top fünf sind außerdem die Altersversorgung (51 Prozent), der Zustand der Natur (50 Prozent), das Essen und Trinken (48 Prozent) sowie die landschaftlichen Reize (45 Prozent).

Vorarlberger fahren am meisten mit Rad Die fleißigsten Radfahrer gibt es in Vorarlberg. 35,7 Prozent der Bevölkerung radeln im Ländle täglich oder mehrmals die Woche. Dahinter rangieren Salzburg (33,9 Prozent) und Tirol (31 Prozent). Auch ist der Bestand an Fahrrädern im Verhältnis zur Bevölkerung in Vorarlberg am größten (820 Fahrräder pro 1000 Einwohner).

AK Vorarlberg ermöglichte Menschen mit Handicap einen Tag auf der MS Vorarlberg

Sicherheits-Tipp

AK-Schiffsausflug: Die Sonne im Herzen Es ist jedes Jahr wieder etwas ganz Besonderes, wenn mehr als 700 Menschen aus rund 20 unterschiedlichsten Betreuungsorganisationen der Einladung der AK Vorarlberg folgen und mit der MS Vorarlberg in See stechen. Die Freude, diesen Tag am Bodensee bei Wienerle, Gebäck und natürlich Musik und Tanz zu verbringen, war allen regelrecht ins Gesicht geschrieben. Vom regnerischen Wetter ließ sich dabei keiner die gute Laune verderben. Im Gegenteil: Man rückte ein wenig enger zusammen und ließ die Sonne im Inneren der MS Vorarlberg strahlen. „Unser ganzes Team freut sich jedes Jahr aufs Neue auf diesen ganz speziellen Tag. Die Herzlichkeit und Freude der Mitfahrenden ist schon fast unbeschreiblich“, freut sich AK-Präsident Hubert Hämmerle.

Überall dort, wo Verletzungsgefahr durch herabfallende, umfallende, DI Marc fortgeschleuderte Gegenstände oder Weingärtner 05574/78601 Materialien sowie pendelnde Lasten Personen und Arbeiter gefährden können, sind Schutzmaßnahmen zu treffen, welche dieses Risiko minimieren. Der Schutzhelm ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzeinrichtung zur Vermeidung von Kopfverletzungen, wie beispielsweise auf Baustellen. Schon kleine Werkzeuge hinterlassen beim Auftreffen auf den Kopf

Ein Highlight jedes AK-Schiffsausflugs ist der Besuch im Steuerhaus. Der Kapitän erklärt allen Interessierten die Bordinstrumente und gibt eine Zeit lang das Steuer aus der Hand.

Begleitung und Sicherheit Für die Sicherheit sorgten Boote von der Polizei und der Wasserrettung, die neben der regulären Rettung auch an

Bord der MS Vorarlberg vertreten waren. Eine Abordnung der Stadtmusik Bregenz brachte die Mitreisenden zum Tanzen, Singen und Mitdirigieren. Ein besonderes Highlight war schließlich auch der Besuch im Steuerhaus, den

sich viele Mitreisende seit Jahren nicht entgehen lassen. Gegen Ende ließ dann sogar noch der Regen nach und die fröhliche Runde konnte trockenen Fußes ihre Heimreise antreten.

Beim Gesichtsschminken entstanden außergewöhnliche Kunstwerke.

Die Schiffscrew, das Rote Kreuz und die Wasserrettung mit AK-Präsident Hubert Hämmerle vor der MS Vorarlberg.

Aus Luftballons wurden die kreativsten Dinge für die Besucher gezaubert.

Was wäre der AK-Schiffsausflug ohne die Stadtmusik Bregenz? Wie jedes Jahr erfreuten sich alle Gäste der tollen Musik und waren vor Begeisterung kaum mehr zu bremsen.

Kurz gemeldet ... q 80 Prozent aller Flüchtlinge weltweit leben in Entwicklungsländern. q Österreichs Bischöfe sprechen sich klar gegen Sonntagsöffnungszeiten aus. q Derzeit stellen Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren einen Anteil von 21,2 Prozent der Gesamtbevölkerung in Österreich dar. q Im Schuljahr 2009/10 waren laut Statistik Austria 1913 Schüler mit der Staatsbürgerschaft eines afrikanischen Landes in österreichischen Schulen vertreten, die meisten von ihnen aus Ägypten (590). q Die Zahl der Millionäre stieg im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um 7,2 Prozent bzw. 5000 auf 73.900 Personen. q Die teuerste Stadt der Welt ist Tokio, am billigsten ist das Leben in Karatschi.

Den Kopf in Sicherheit …

Das Tragen eines Helmes kann vor schweren Verletzungen schützen.

schon ab wenigen Metern Fallhöhe schwere bis sogar tödliche Kopfverletzungen. Leider passieren am Bau immer wieder Unfälle mit Kopfverletzungen, die durch das verpflichtende Tragen eines Schutzhelmes vermieden hätten werden können. Auf folgende Punkte sollte man beim Kauf eines Industrieschutzhelmes achten: • Tragekomfort (geringes Gewicht, Innenausstattung und Geometrie) • sicherer Halt (Weitenregelung mittels Drehknopfsystem für stufenlose Feineinstellung, wodurch das Druckgefühl am Kopf vermieden beziehungsweise verringert werden kann) • Lüftungsschlitze für die warme Jahreszeit • Winterhauben mit Ohren- und Nackenschutz für kalte Tage • CE-Kennzeichnung beziehungsweise je nach Gefährdungsbeurteilung nach entsprechender Norm EN 397 oder DIN EN 14052 geprüft. Thermoplastische Helme sind spätestens nach vier Jahren oder nach sichtbaren Beschädigungen umgehend durch neue zu ersetzen. Bei Verwendung anderer als thermoplastischen Helmen sind die Herstellerangaben zu beachten. Arbeitsinspektion Bregenz, www.arbeitsinspektion.gv.at

Haben Sie etwas zu sagen?

Ihre Meinung Der AK Vorarlberg ist Ihre Meinung wichtig! In der AKtion werden aktuelle Themen aus den Bereichen Arbeit, Bildung und Konsumentenschutz behandelt. Schreiben Sie uns zu einem dieser Themen einen Leserbrief und gewinnen Sie mit etwas Glück einen Sony eBook-Reader. Eine lebendige Zeitung für alle Arbeitnehmer in Vorarl­berg lebt vom Dialog. Ihre Meinung ist uns viel wert. Deshalb steht die Seite 2 mit der Rubrik „Leserforum“ ganz im Zeichen Ihrer Anregungen. Einige Themen aus dieser Ausgabe, zu denen uns Ihre Meinung interessiert: zum Pensionsmodell

der AK Vorarl­berg (Seite 3), zur weiteren Verschlech­terung für Lehrlinge (Seite 4), zur einvernehmlichen Auflösung während des Krankenstandes (Seite 5), zur AK-Kampagne „Lass dich nicht zur Schnecke machen“ (Seiten 6 und 7), zur Forderung, die Finanzamtgebühr auf Mietverträge abzuschaffen (Seite 9) oder zu den Sommerkursen des AK-Bildungscenters (Seite 11). Also: Schreiben Sie uns eine E-Mail an leserbrief@ak-vorarl­b erg.at oder verwenden Sie den Kupon rechts (das Porto übernehmen wir) und gewinnen Sie mit etwas Glück einen Sony eBook-Reader!

Meine Meinung zum Thema

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An die AK Vorarlberg Redaktion AKtion Widnau 2–4 6800 Feldkirch


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