Schattmeiers Reisemagazin 2014

Page 1

2014

- Willkommen bei Freunden!


LIEBE REISEGÄSTE, LIEBE FREUNDE, auch im Jahr 2014 haben wir wieder einige interessante Reiseziele für Sie ausgesucht, so freuen wir uns auf eine weitere gemeinsame Reisesaison mit Ihnen. Es gibt immer neues zu sehen und zu erleben. „WILLKOMMEN BEI FREUNDEN“ Ihre Familie Schattmeier und das gesamte Team

Was Sie sonst noch wissen sollten: * Unsere Reisen werden in der Regel ab 20 Teilnehmern durchgeführt. Durch rechtzeitige Anmeldung tragen Sie dazu bei, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen. Stornofristen müssen auch wir einhalten.

* Ausführliche Informationen zu unseren Reisen erhalten Sie in unserem Büro. * Gruppen Willkommen! – Gruppen (ab 10 Personen) erhalten auf unsere Busreisen 5 % Gruppenrabatt * Programmänderungen aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor. * Eine Reisebegleitung ist bei unseren Fahrten dabei. * Wir bieten den Service eines Vollreisebüros für Flug-, Schiff- und Pauschalreisen – persönlicher und besser als im Internet. * Wir vermieten Kleinbusse (9-Sitzer) für Ausflüge aller Art. * Immer eine gute Idee! – Unser Reisegutschein Wir sind ein zertifizierter Omnibusbetrieb nach OHRIS und klassifiziert in der Gütergemeinschaft Buskomfort. Die Leidenschaft des Reisens ist das weiseste Laster, welches die Erde kennt. Bruno H. Bürgel (1875-1948)

Was Sie sonst noch wissen sollten! ….

02


ERÖFFNUNGSREISE OPATIJA –

4 Tage Do.03.04. – So. 06.04.14 Buchbar bis 28.02.14

€ 310,00

Preis p. P. im DZ EZ-Zuschlag

45,00

Leistungen: * Fahrt im 4* Komfortreisebus * 3 x Übernachtung / HP * Stadtbesichtigung in Opatija und Rijeka * Ganztägige Istrien Rundfahrt * Obligatorische Kurtaxe * Nutzung des Hallenbades und Jacuzzi im Hotel

Mondänes Seebad an der Kvarner Bucht! 1.Tag: Anreise auf direktem Weg nach Opatija. Hier wohnen Sie die nächsten Tage im traditionsreichen 3*Grand Hotel Palace Bellevue. Zimmerbezug und Abendessen. 2. Tag: Nach dem Frühstück stehen Stadtführungen in Opatija und Rijeka auf dem Programm. Bewundern Sie die Prachtbauten der „Belle Epoque“ aus der

Jahrhundertwende. Am Nachmittag bleibt noch genug Zeit um an der Uferpromenade in Opatija zu flanieren. 3. Tag: Am heutigen Tag unternehmen wir eine Istrien-Rundfahrt bei der Sie die Städte Porec, und Rovinj besuchen. 4. Tag: Nach dem Frühstück Rückreise in die Heimat.

TEL (0831) 51233-0

03


INSEL ELBA

– 5 Tage Do. 17.04. – Mo. 21.04.14 (Osterferien) Buchbar bis 13.03.14

€ 430,00

Preis p. P. im DZ EZ-Zuschlag

€ 60,00

Ausflug Portoferraio € 15,00 Inselrundfahrt € 20,00

Leistungen: * Fahrt im 4* Komfortreisebus * 4 x Übernachtung / HP * 2 x Fährüberfahrt * Eintritte extra * Reiseschutz extra

Perle im Mittelmeer 1. Tag: Anreise auf direktem Weg in die Toskana. Fährüberfahrt von Piombino nach Portoferraio. Weiterfahrt zu Ihrem 4* Hotel „Le Acacie“ in Capoliveri. Zimmerbezug, Abendessen. 2. Tag: Heute haben Sie die Möglichkeit einen Ausflug nach Portoferraio und Porto Azzuro zu unternehmen. Die kleinen Städtchen laden zu Besichtigung und Bummeln ein.

04

3. Tag: Entdecken Sie heute auf einer Rundfahrt die Insel Elba. 4. Tag: Ein freier Tag zum Relaxen ist heute angesagt. Je nach Interesse werden wir den Tag für Sie gestalten. 5. Tag: Leider müssen wir nun Abschied nehmen. Mit der Fähre geht es ans Festland und zurück in die Heimat. Ciao Isola d’Elba.

TEL (0831) 51233-0


VENEDIG

– 4 Tage – Do. 01.05. – So. 04.05.14 Buchbar bis 28.03.14

€ 330,00

Preis p. P. im DZ EZ-Zuschlag

€ 40,00

Stadtführung

€ 19,00

Leistungen: * Fahrt im 4* Komfortreisebus * 3 x Übernachtung /HP * 4 x Bootstransfer * Eintritte extra * Reiseschutz extra

„Zum Seufzen schön“ ! 1. Tag: Anreise auf direktem Weg nach Lido di Jesolo. Zimmerbezug und Abendessen. Sie wohnen in einem guten Mittelklasse Hotel.

Dem Zauber von Venedig kann sich niemand entziehen. Lassen Sie sich begeistern. Abends geht es mit dem Boot zurück in Ihr Hotel zum Abendessen.

2. Tag: Heute haben Sie die Möglichkeit zu einer Stadtführung in Venedig. Bootstransfer direkt bis zum Markusplatz. Erkunden Sie die Lagunenstadt. Ihr Stadtführer zeigt Ihnen die wichtigsten Sehenswürdigkeiten.

3. Tag: Bootstransfer nach Venedig. Der heutige Tag steht Ihnen für eigene Unternehmungen zur Verfügung. Wie wäre es mit einem Ausflug zu den Inseln Burano (Stickerei und Klöpplerei) und Murano (Glasproduk-

tion)? Am Abend bringt Sie das Boot zurück zum Hotel. 4. Tag: Nach unvergesslichen Tagen in Venedig treten Sie nach dem Frühstück die Heimreise an.

TEL (0831) 51233-0

05


MUTTERTAG: TRENTINO

– 2 Tage Sa. 10.05.- So. 11.05.14 Buchbar bis 10.04.14

Auch 2014 werden wir Ihnen wieder eine gemütliche Muttertags Reise anbieten. Aber nicht nur die Mütter dürfen mit – uns sind alle Gäste willkommen die gerne in netter Gesellschaft sind und mit uns eine schöne Ausflugsfahrt am Wochenende unternehmen möchten. Die Fahrt führt uns durch Südtirol, ins landschaftlich herrlich gelegene Trentino. Ihr gutes 3* Hotel Henriette liegt im Val di Sole in dem beschaulichen Örtchen Male. Für beide Tage stellen wir für Sie ein tolles Programm zusammen.

€ 160,00

Preis p. P. im DZ EZ-Zuschlag € 20,00

Leistungen: * Fahrt im 4* Komfortreisebus * 1 x Übernachtung / Frühstücksbuffet * 1 x Spezialitätenbuffet am Abend * Musikunterhaltung * Reiseschutz extra

06

TEL (0831) 51233-0


FLUGREISE ISTANBUL

– 5 Tage – Mo. 12.05. – Fr. 16.05.14 Buchbar bis 08.02.14

€ 860,00

Preis p. P. im DZ Bei Buchung ab 21.01.14 EZ-Zuschlag

€ 940,00 € 125,00

Leistungen: * Transfer Kempten München und zurück * Flug mit LH v. München nach Istanbul u. zurück * Alle Transfers und Ausflüge * 4 x Übernachtung / Frühstücksbuffet * 3 Ausflüge incl. Reiseleitung u. Eintritte * Bootsfahrt auf dem Bosporus * Reiseschutz extra

Faszinierende Metropole am Bosporus 1. Tag: Bustransfer von Kempten nach München, Flug am frühen Morgen mit Lufthansa nach Istanbul, Treffen mit Ihrem Reiseleiter, der Sie bis zu Ihrem absolut zentral gelegenen 4* Hotel „Marmaray“ begleitet. Bereits am Nachmittag können Sie erste Eindrücke der Stadt auf sich wirken lassen. 2.-4. Tag: An allen 3 Tagen sind Sie mit Ihrem Reiseleiter unterwegs

auf Entdeckungstour. Erleben Sie Istanbul pur. Nirgendwo finden Sie so viele Kunstschätze auf so engem Raum. Ihr Stadtführer zeigt Ihnen die Geheimnisse der Stadt am „goldenen Horn“. Tauchen Sie ein in die 3000-jährige Geschichte einer der ältesten, noch bestehenden Städte der Welt. Nehmen Sie sich Zeit für einen Besuch im großen Bazar „Kapali Carsi“. Die vielen Geschäfte lassen keine Wünsche offen.

Genießen Sie den orientalischen Flair aus 1001-Nacht. Auch bleibt noch genügend Zeit für eine Bootsfahrt auf dem Bosporus. 5. Tag: Am letzten Tag Ihrer Reise haben Sie noch Zeit für eigene Unternehmungen. Der Rückflug nach München ist erst am Abend vorgesehen.

TEL (0831) 51233-0

07


DUBROVNIK

– 5 Tage – Mi. 21.05. – So. 25.05.14 Buchbar bis 17.04.14

€ 490,00

Preis p. P. im DZ EZ-Zuschlag

€ 110,00

Ausflug Insel Korcula € 25,00

Leistungen: * Fahrt im 4* Komfortreisebus * 4 x Übernachtung / HP *Eintritte extra *Reiseschutz extra

1.Tag: Anreise auf direktem Weg bis nach Dubrovnik zu Ihrem 3* Hotel Kompas. Hier wohnen Sie die nächsten 4 Nächte. Zimmerbezug und Abendessen. 2. Tag: Der ganze Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Wer jedoch möchte, kann mit uns nachmittags Dubrovnik besichtigen. Die gesamte Altstadt von Dubrovnik zählt zum UNESCO Weltkulturerbe und ist sehr sehenswert.

08

3. Tag: Heute bieten wir Ihnen einen Tagesausflug auf die Insel Korčula an. Über die Halbinsel Pelješac gelangen wir zum Fährschiff, das uns zur wunderschönen Altstadt von Korčula bringt. Der gute Wein und die exzellente Fischküche, die Freundlichkeit der Einwohner – all das hat die Inselwelt von Dalmatien zu bieten.

TEL (0831) 51233-0

4. Tag: Freizeit zum Spazierengehen und Bummeln, der ganze Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. 5. Tag: Nach einem ausgiebigen Frühstücksbuffet treten Sie heute die Heimreise an.


FRANZ. ALPENPÄSSE

– 6 Tage – Di. 22.07. – So. 27.07.14 Buchbar bis 18.06.14

€ 770,00

Preis p. P. im DZ Bei Buchung ab 19.05.14 EZ-Zuschlag

€ 870,00 € 195,00

Ausflug nach Nizza

€ 15,00

Leistungen: * Fahrt im 4* Komfortreisebus * 5 x Übernachtung / Frühstück * Halbpension gegen Aufpreis buchbar ! * Eintritte extra * Reiseschutz extra

Spektakuläre Alpenstraßen und Bergpanoramen in den französischen Seealpen bis zur Côte d’Azur. 1. Tag: Anreise auf direktem Weg zu Ihrem 3*Hotel Soleil in Briançon Hier wohnen Sie die nächsten 3 Nächte. Zimmerbezug. 2.+3.+4.Tag: Diese 3 Tage sind für Ausflugsbzw. Pässefahrten in die französischen Alpen vorgesehen. Lassen Sie sich von grandiosen Bergpanoramen begeis-

tern. In diesem Gebiet liegen z.B. bekannte Pässe wie der Col d’Iseran (2764m), Col du Galibier (2556m), und berühmte Wintersportorte wie Chamonix, Albertville oder Val d’Isere. Lassen Sie einfach die „Route des Grandes-Alpes“ auf sich wirken. Am 4. Tag geht es über den höchsten Alpenpass den Col de la Bonette (2805m) bis hinunter an die Côte d’Azur nach Cannes. In Cannes

wohnen Sie 2 Nächte im 4*Hotel Mercure Mandelieu. 5. Tag: Heute gehen Sie in Cannes – „die Stadt der Stars und Sternchen“ auf Entdeckungstour. Die zweitgrößte Stadt an der Côte d’Azur bietet für jeden etwas. Nachmittags bieten wir Ihnen einen ½ Tagesausflug nach Nizza an (fakultativ). 6. Tag: Mit bleibenden Eindrücken der letzten Tage geht es heute zurück nach Hause.

TEL (0831) 51233-0

09


STOCKHOLM UND SÜDSCHWEDEN

STOCKHOLM – Intensiv – das Venedig des Nordens 1.Nacht + 1. Tag: Anreise auf Autobahnen nach Norddeutschland. Der heutige Tag wird sich als sehr interessanter Anreisetag gestalten. Zur Zwischenübernachtung geht es nach Landskrona ins Hotel Öresund. 2. Tag: Nach dem Frühstück reisen Sie auf direktem Weg durch das landschaftlich reizvolle Südschweden bis nach

10

4. Tag: Heute bieten wir Ihnen eine Ausflugsfahrt an den malerisch schönen Siljansee an. 3. Tag: Vormittags haben Hier liegt das sogenannte Sie bei einer Stadtbesich- „Herzstück“ Schwedens. Die Dalarna-Region ist tigung die Gelegenheit, sich einen ersten Eindruck die wohl schwedischte Landschaft in Schweden. von Stockholm zu verschaffen. Der Stadtführer In dem Örtchen Nusnäs zeigt Ihnen die wichtigsten werden die bekannten Sehenswürdigkeiten. Der Dalarna-Holzpferde hergestellt - das Symbol Nachmittag ist zur freien dieser Region, bzw. ganz Verfügung. Schwedens. Stockholm. Hier wohnen Sie im Quality Hotel Nacka.

TEL (0831) 51233-0


– 8½ Tage – Di. 10.06. – Di. 17.06.14 (Pfingstferien) Buchbar bis 05.05.14

€ 990,00

Preis p. P. im DZ Bei Buchung ab 01.04.14 EZ-Zuschlag

€ 1.190,00 € 160,00

Leistungen: * Fahrt im 4 * Komfortreisebus * 7 x Übernachtung / HP * 2 x Fährüberfahrt Puttgarden-Rödby u. zurück * 2 x Maut Öresundbrücke * 3 Std. Stadtführung * Tagesausflug zum Siljansee * 3 Std. Schärenkreuzfahrt * Eintritte extra * Reiseschutz extra

5. Tag: Für diesen Tag steht eine Schärenkreuzfahrt auf dem Programm. Zwischen Norrtälje im Norden und Nynäshamn im Süden liegen hunderte Inseln und Inselchen – die Stockholmer Schären. Genießen Sie die Meeresluft und erleben Sie ein Stück Stockholm vom Wasser aus. Nachmittags Freizeit. 6. Tag: Dieser Tag steht Ihnen komplett für eigene Unternehmungen zur Verfügung.

7. Tag: Nach dem Frühstück nehmen wir Abschied von der schwedischen Hauptstadt und fahren in südlicher Richtung durch die Seenlandschaft bis zur Zwischenübernachtung in Landskrona im Hotel Öresund. 8. Tag: Fahrt auf direktem Weg bis nach Kopenhagen. Hier machen Sie einen kurzen Zwischenstopp. Danach geht es zurück ins Allgäu.

TEL (0831) 51233-0

11


AMSTERDAM UND UMLAND

– 5 Tage – Mo. 04.08. – Fr. 08.08.14 Buchbar bis 01.07.14

€ 555,00

Preis p. P. im DZ Bei Buchung ab 30.05.14 EZ-Zuschlag

€ 666,00 € 90,00

Leistungen: * Fahrt im 4* Komfortreisebus * 4 x Übernachtung / Frühstück * Abendessen am Ankunftstag * Ausflugsfahrt ins nördl. Umland *Eintritte extra *Reiseschutz extra

Außergewöhnliche Reise! 1. Tag: Fahrt auf direktem Weg. Am späten Nachmittag Ankunft in Ihrem 4* Hotel „Holiday Inn“ in Iljumiden. Das Komforthotel liegt direkt am Meer mitten in den Dünen. Zimmerbezug und Abendessen. 2. Tag: Dieser Tag steht komplett für Amsterdam zur Verfügung. Bei einer Grachtenfahrt haben sie die Möglichkeit die Stadt am besten kennen zu lernen. Mit dem Hop-onHop-Off Pass können Sie

12

an 14 Haltestellen einund aussteigen wo Sie möchten. Ideal für alle Erstbesucher. 3 Tag: Heute bieten wir Ihnen eine landschaftlich besonders reizvolle Fahrt in das nördliche Umland von Amsterdam an. Die Landschaft ist durchzogen von unzähligen Kanälen und Windmühlen. Sie werden begeistert sein von Zaandam bzw. „Zaanse Schans“ – einem Freilichtmuseum. 4.Tag: Dieser Tag steht Ihnen für eigene Unter-

TEL (0831) 51233-0

nehmungen in Amsterdam zur Verfügung. Fahren Sie mit uns mit dem Schnellboot „Fast Flying Ferry“ von Iljumiden auf dem Nordseekanal direkt bis ins Zentrum von Amsterdam (ca. 25 km). Erst wer zu Fuß durch die Gassen entlang der Grachten läuft, wird die Eleganz der schmalen, hohen Bürgerhäuser wahrnehmen. 5. Tag: Mit vielen neuen Eindrücken im Gepäck geht es heute auf direktem Weg zurück in die Heimat.


BARCELONA

– 4 Tage Sa. 11.10. – Di. 14.10.14 Buchbar bis 04.07.14

€ 630,00

Preis p. P. im DZ Bei Buchung ab 02.06.14 EZ-Zuschlag

€ 700,00 € 165,00

Leistungen: * Flug mit LH v. München nach Barcelona * 3 x Übernachtung / Frühstücksbuffet * alle Transfers, alle Gebühren * ½ tägige Reiseleitung Barcelona

Weltstadt in Katalonien –Ein absolutes „MUSS“! 1. Tag: Transfer von Kempten nach München, Linienflug mit Lufthansa nach Barcelona. Hier empfängt Sie Ihr Reiseleiter. Transfer zu Ihrem 4* Hotel Expo. Von hier aus erreichen Sie in nur 2 Min zu Fuß den Sants-Bahnhof und sind nach kurzer Fahrt mitten in der Altstadt / Zentrum von Barcelona.

2.+3.Tag: Ihr Reiseleiter zeigt Ihnen heute bei einer ½ tägigen Stadtführung die wichtigsten Sehenswürdigkeiten in Barcelona. Nachmittags und am 3. Tag haben Sie Zeit für eigene Unternehmungen. Erleben Sie diese einzigartige Stadt, die so voller Leben ist, sehr dynamisch und ständig Überraschungen bereithält. 4. Tag: Je nach Rückflugzeit können Sie den Tag noch beliebig gestalten.

TEL (0831) 51233-0

13


AGBs

– Reisebüro Schattmeier

1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziffer 1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich elektronisch bestätigt. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 2. Vermittelte Leistungen Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1.Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder

14

fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen – bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziffer 13. allerdings frühestens zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zuzahlen. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). 5. Leistungen 5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. 6. Preisänderungen 6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. 6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. 6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der

Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 7. Leistungsänderungen 7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. 7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt. 8. Ersatzreisende Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO. 9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise 9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen: Busreisen bis vier Wochen vor Reisebeginn 5 % mind. 30 € bis drei Wochen vor Reisebeginn 50 % bis zwei Wochen vor Reisebeginn 75 % bis eine Woche vor Reisebeginn 80 % bei Nichterscheinen 100% 9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. 9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 9.1. bis 9.3. entsprechend angewandt. 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des


Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

zu ergreifen.

11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.

12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Mindestteilnehmerzahl 13.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/ Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. 13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. 13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. 14. Kündigung infolge höherer Gewalt 14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages. 14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB. 14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen

14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt. 15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden

15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters. 15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. 15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen (kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche. 15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. 15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. 17. Ausschlussfrist und Verjährung 17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen Körperschäden – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. 17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. – ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren. 18. Gerichtsstand a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, dieIhren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. 19. Sonstiges Die Buchung eines ½ Doppelzimmers ist grundsätzlich möglich. Sollte jedoch keine geeignete zweite Person gefunden werden, erfolgt die Nachberechnung des EZ-Zuschlages. 20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Reiseveranstalter Reisebüro Schattmeier GmbH & Co.KG Am Heubach 2 87437 Kempten Ausführliche AGB´s erhalten Sie auf Wunsch in unserem Reisebüro.

16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche

15


„Goldene Stadt“ Prag

– 3 Tage Fr. 28.03. – So.30.03.14 3 Tage Fr. 31.10. – So.02.11.14

Buchbar bis 28.02.14 Buchbar bis 29.09.14

€ 140,00 (Frühling) Preis p. P. im DZ

€ 120,00 (Herbst) Preis p. P. im DZ

1.Tag: Anreise und Zimmerbezug im 4* Hotel Clarion Congress. mit idealer U-Bahn Anbindung direkt ins Zentrum. Am Nachmittag besteht die Möglichkeit einer Stadtführung.

2.Tag: Dieser Tag steht zur freien Verfügung in der faszinierenden Stadt. 3.Tag: Nach einem ausgiebigen Frühstücksbuffet treten Sie am späten Vormittag die Heimreise an.

Herbstreise Südtirol

EZ-Zuschlag

€ 46,00

Stadtführung

€ 20,00

* Fahrt im 4* Komfortreisebus * 2 x Übernachtung / Frühstücksbuffet * Eintritte extra * Reiseschutz extra

– 3 Tage – Fr. 17.10. – So. 19.10.14 Buchbar bis 15.09.14

€ 230,00

Preis p. P. im DZ EZ-Zuschlag € 20,00

* Fahrt im 4* Komfortreisebus * 2 x Übernachtung / HP, Abendessen in Buffetform * Ausflugsfahrt 1.-3.Tag: Alle drei Tage werden wir für Sie je nach Wetterlage interessant gestalten. Sie wohnen im gemütlichen, familiären Hotel Henriette in Male im Val di Sole. Am Samstagabend steht ein

Reisebüro Schattmeier GMBH & CO.KG

typischer Südtiroler Abend auf dem Programm. Genießen Sie das Abendbuffet mit ausgesuchten Südtiroler Spezialitäten. Selbstverständlich darf auch Musikunterhaltung an diesem Abend nicht fehlen.

Am Heubach 2 87437 Kempten

*Eintritte extra *Reiseschutz extra

Tel: 0831 - 512 33-0 Fax: 0831 - 512 33-79

www.schattmeier.de info@schattmeier.de


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.