Amnesty Journal: Ausgabe April/Mai 2017

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DAS MAGAZIN FÜR DIE MENSCHENRECHTE

AMNESTY JOURNAL

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2017 APRIL/ MAI

TÖDLICHER HANDEL WIE RÜSTUNGSEXPORTE MENSCHENRECHTE GEFÄHRDEN

AUTORITÄRE INTERNATIONALE Der Amnesty Report zeichnet ein düsteres Bild der Welt

KUNST OHNE KLISCHEES Junge Roma nehmen Abschied von ethnischer Exotik

#FREEDENIZ 150 Journalisten sitzen in der Türkei im Gefängnis


INHALT

Kriegsgewinner. Die Kriege im Jemen und gegen den »Islamischen Staat« treiben die Verteidigungsetats der arabischen Regime in immer neue Höhen. Die Waffenindustrie weltweit verdient kräftig mit an dem Wettrüsten. Ein Besuch auf der IDEX in Abu Dhabi.

TITEL: TÖDLICHER HANDEL Rüstungsmesse IDEX: Bombengeschäfte am Golf

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Türkei: Rheinmetall rüstet auf

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Mexiko: Außer Kontrolle

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Autonome Waffen: »Es könnte zu Kriegen aus Versehen kommen«

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Rüstungsexportgesetz: Menschen vor Waffen schützen

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THEMEN Westafrika: Straflos in die Freiheit

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Ostafrika I: Kumpanei mit den Folterern

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Ostafrika II: »Wir haben uns selbst zensiert«

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Amnesty Report 2016/17: Nicht nur Autokraten grenzen aus

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Pakistan: Im Zweifel für die Angreifer

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Unternehmensverantwortung: Mehr Plan als Aktion

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Rassismus in Deutschland I: »Als ob ich keine eigene Meinung hätte«

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Rassismus in Deutschland II: »Deutschland soll sich schämen«

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16 Freiheit auf Raten. In Westafrika gab es seit 2012 mehrere friedliche Machtwechsel – zuletzt in Gambia. Für ihre Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden die abgewählten Herrscher jedoch nicht. Nigerias Ex-Machthaber Jonathan mutierte gar zum respektierten Elder Statesman.

Ungeschützt. Pakistans Blasphemiegesetz ermuntert Extremisten zur Selbstjustiz. Falsche Anschuldigungen gegen Christen und andere religiöse Minderheiten werden missbraucht, um persönliche Rechnungen zu begleichen.

KULTUR Roma-Kunst: Ende der Exotik

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Pressefreiheit: Erdoğans Redaktionsschluss

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Amnesty-Filmpreis: Teuflische Freiheit

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Bedrohte Künstler: Exil im Atelier

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Saudi-Arabien: Impulsiv explosiv

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Hip-Hop in Guatemala: Rap against Rape

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RUBRIKEN Weltkarte 04 Good News: Bleiberecht für Maghreb-Flüchtlinge 05 Panorama 06 Interview: Theodora del Carmen Vásquez 08 Nachrichten 09 Kolumne: Najem Wali 11 Einsatz mit Erfolg 12 Markus N. Beeko über Pinochet und Assad 13 Rezensionen: Bücher 61 Rezensionen: Film & Musik 62 Briefe gegen das Vergessen 64 Aktiv für Amnesty 66 Impressum 67

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56 Hinter der Maske. Für seinen Dokumentarfilm »La libertad del diablo« erhielt der mexikanische Regisseur Everardo González den Amnesty-Filmpreis der Berlinale. Er gibt Opfern wie Tätern des Kriegs in Mexiko ein Gesicht.

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Schlupflöcher. Deutsche Rüstungsfirmen finden immer neue Wege, um die Exportrichtlinien der Bundesregierung zu umgehen. Dazu zählen nicht zuletzt Filialen im Ausland und formal eigenständige Tochterfirmen.

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Autoritäre Internationale. Der Amnesty Report 2016/17 zeichnet ein düsteres Bild von der Lage in der Welt. Doch der internationale Generalsekretär Salil Shetty verweist in seinem Vorwort auch auf die vielen ganz normalen Heldinnen und Helden, die sich dem autoritären Vorgehen von Regierungen und nichtstaatlichen Akteuren entgegenstellen.

50 Kunst ohne Klischees. Eine neue Generation von Roma-Künstlern macht die Diskriminierung der größten ethnischen Minderheit Europas zum Thema.

Titelbild: »World of Warfare«, Soldaten auf der Waffenmesse IDEX in Abu Dhabi, 2011. Foto: Julian Röder Fotos oben: Markus Bickel  |  Jose Luis Gonzalez / Reuters  |  Jason Florio / Redux / laif  |  Robert F. Bukaty / AP / pa Anja Niedringhaus / AP / pa  |  Nihad Nino Pušija & Galerie Kai Dikhas   |  Animal de Luz Films Foto Editorial: Sarah Eick / Amnesty

INHALT

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EDITORIAL

VIZEKANZLER SIGMAR GABRIEL … … meinte es sicher gut, als er vorschlug, Rüstungsexporten in Konfliktregionen einen Riegel vorzuschieben. Strenger handhaben wolle er die Ausfuhr von Waffen und Munition an autoritäre Staaten künftig, verkündete der Sozialdemokrat kurz nach Amtsantritt von Schwarz-Rot. Doch leider kam es anders: Nicht für Ab-, sondern für Aufrüstung in Nordafrika und Nahost steht die Große Koalition in Berlin, die auch 2016 der Lieferung von Militärgütern in Milliardenhöhe an Algier, Kairo, Abu Dhabi und Riad zugestimmt hat. Und das, obwohl die Luftwaffen Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate im Jemen wiederholt Kriegsverbrechen begangen haben sollen. Für ein Rüstungsexportgesetz, das sich an der Einhaltung von Menschenrechten orientiert, plädiert deshalb Mathias John, Sprecher der Koordinationsgruppe Rüstung, Wirtschaft und Menschenrechte von Amnesty Deutschland, in unserem Titelthema über Waffenhandel weltweit (Seite 26). Nur so lasse sich verhindern, dass deutsche Rüstungsunternehmen immer neue Schlupflöcher finden, die bestehenden Exportrichtlinien zu umgehen. Denn das ist bislang gängige Praxis: In Kooperation mit einem lokalen Partner plant etwa die Verteidigungssparte von Rheinmetall gerade den Bau einer Panzerfabrik in der Türkei, wie unser Autor Frank Nordhausen aus Istanbul berichtet (Seite 20). Der autokratische Umbau von Deutschlands Nato-Partner beschäftigt uns in unserem Kulturteil (Seite 54). Mehr als 150 Journalisten sitzen in der Türkei hinter Gittern – so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Seit Februar inhaftiert ist auch unser Kollege Deniz Yücel, der mit scharfem Blick und großem Herzen für die Tageszeitung »Die Welt«, aber auch für das »Amnesty Journal« die beunruhigenden Entwicklungen unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan beschrieben hat. Unter dem Hashtag »Journalism is not a crime« hat Amnesty International eine Appell-Aktion zur Freilassung der inhaftierten Journalistinnen und Journalisten in der Türkei gestartet (www.amnesty.de/tuerkei). Machen Sie mit, und machen Sie deutlich: Kritische Berichterstattung ist kein Verbrechen, sondern elementarer Bestandteil jeder Demokratie. Markus Bickel ist Verantwortlicher Redakteur  des  Amnesty Journals.

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WELTKARTE

USA Nach der Räumung eines Protestcamps gegen die Dakota Access Pipeline (DAPL) geht der Rechtsstreit um das von der texanischen Ă–lfirma Energy Transfer Partners betriebene Multimillionenprojekt weiter. Sioux-FĂźhrer forderten das zuständige Gericht in Bismarck (North Dakota) im März auf, die Einspeisung von ErdĂśl in die Pipeline zu stoppen. Zuvor war ihre Klage gegen den Bau des letzten Teilabschnitts abgewiesen worden. Nun argumentieren sie, dass der Betrieb die Reinheit des Wassers beeinträchtigen wĂźrde, was sie in der AusĂźbung ihrer religiĂśsen Rechte beinträchtige. Präsident Donald Trump hatte im Januar per Dekret die Fortsetzung der Arbeiten an der 1.880 Kilometer langen Pipeline angeordnet, nachdem sein Vorgänger Barack Obama diese im Dezember hatte aussetzen lassen.

WEISSRUSSLAND Nach landesweiten Protesten hat Präsident Alexander Lukaschenko im März das sogenannte Sozialschmarotzer-Gesetz ausgesetzt. Es sieht vor, dass WeiĂ&#x;russen ohne festes Einkommen eine Steuer von etwa 170 Euro zahlen mĂźssen. Seit Februar waren in der Hauptstadt Minsk und anderen Städten Tausende gegen das Gesetz auf die StraĂ&#x;e gegangen, das Lukaschenko 2015 per Dekret erlassen hatte. Trotz Lukaschenkos vorläufigem Einlenken planen die Oppositionsparteien weitere Aktionen. Es sind die grĂśĂ&#x;ten Proteste seit fĂźnf Jahren in WeiĂ&#x;russland. Rund 45.000 Personen haben die Steuer bereits bezahlt.  í˘˛

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JAMAIKA Ein Jahr nach seinem Amtsantritt hat Amnesty International den jamaikanischen Ministerpräsidenten Andrew Holness aufgefordert, Verantwortliche fĂźr Polizeigewalt zur Rechenschaft zu ziehen. Geplante Reformen des Polizeiapparats seien noch nicht durchgesetzt worden, kritisierte Amnesty im März in einem offenen Brief. AuĂ&#x;erdem fehle es dem Justizministerium an finanziellen Mitteln, um Vergehen in den Reihen des Sicherheitsapparats aufzuklären. Amnesty-Recherchen zufolge erschossen jamaikanische Polizisten seit 2005 jedes Jahr rund 200 Personen. Zuletzt waren die Zahlen rĂźckläufig, weil eine neue BehĂśrde im Justizministerium gegen Polizeigewalt ermittelt. Jedoch wurden 2015 immer noch acht Prozent aller Morde von Polizeibeamten begangen. Polizisten schĂźchtern AngehĂśrige von Opfern zudem oft ein, um sie davon abzuhalten, vor Gericht auszusagen. 

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SĂœDAFRIKA Präsident Jacob Zuma hat den Austritt seines Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vorerst gestoppt – gegen seinen Willen. Zuvor hatte das Oberste Gericht in Pretoria die von Zuma selbst vorangetriebenen Austrittspläne der Regierung ohne Zustimmung des Parlaments fĂźr verfassungswidrig erklärt. SĂźdafrika war eine der treibenden Kräfte bei der GrĂźndung des Strafgerichtshofs. Im Oktober verkĂźndete Zuma den Austritt seines Landes aus dem RĂśmischen Statut, der rechtlichen Grundlage fĂźr die Schaffung des Gerichts 1998. Zur BegrĂźndung fĂźhrte die Regierung an, Den Haag beschäftige sich zu wenig mit den Verbrechen westlicher Staaten. Gambia hat seine Austrittspläne nach der AmtsĂźbernahme des neuen Präsidenten Adama Barrow im Januar zurĂźckgezogen.

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BAHRAIN Oppositionelle im KĂśnigreich Bahrain kĂśnnen seit März vor Militärgerichten verurteilt werden. Die von KĂśnig Hamad bin Isa Al Khalifa ernannten Mitglieder des Parlaments in Manama stimmten einem Gesetzentwurf zu, dem zufolge auch Zivilisten der Prozess gemacht werden kann, die wegen Terrorismus oder Gefährdung der Üffentlichen Sicherheit angeklagt sind. Amnesty International befĂźrchtet, dass die beiden Straftatbestände dazu verwendet werden kĂśnnten, zahlreiche seit 2011 inhaftierte Oppositionelle zu langen Haftstrafen zu verurteilen. Diese Verfassungsänderung ist eine Katastrophe fĂźr die Zukunft der Menschenrechte in BahrainÂŤ, sagte Ariel Plotkin, Amnesty-Referentin fĂźr Bahrain in London.

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GOOD NEWS

Foto: Henning Schacht / Amnesty 

ASERBAIDSCHAN Präsident Ilham Alijew weitet seine Macht ßber die frĂźhere sowjetische Teilrepublik aus. Im Februar ernannte der autoritäre Staatschef seine Frau Mehriban Alijewa zur ersten Vizepräsidentin, was Kritiker als  weiteren Schritt hin zu einer Familiendynastie sehen – mit weitreichenden Folgen fĂźr Menschen- und Freiheitsrechte: So sind regime kritische Blogger seit November 2015 Opfer systematischer Cyberangriffe geworden. Unbekannte versuchten, den Betroffenen per E-Mail oder Facebook sensible Daten zu entlocken, heiĂ&#x;t es in einem im März verĂśffentlichten Amnesty-Bericht. Die Betroffenen vermuten aufgrund ihrer Arbeit als Menschenrechtsverteidiger die Regierung hinter den Angriffen.  í˘ł

Farbe bekennen. Amnesty-Protest in Berlin, September 2015.

BLEIBERECHT FĂœR MAGHREBINER

DEUTSCHLAND Marokko, Algerien und Tunesien werden in

Deutschland nicht als sichere Herkunftsländer eingestuft. Im März lehnte der Bundesrat einen Gesetzentwurf der GroĂ&#x;en Koalition ab, der bereits 2016 vom Bundestag verabschiedet worden war. Bis auf Baden-WĂźrttemberg stimmten Landesregierungen mit grĂźner und Linken-Beteiligung gegen den Entwurf. Asylsuchenden Menschen aus den drei nordafrikanischen Ländern drohen somit keine beschleunigten Asylverfahren und Abschiebungen. Ăœber Anträge von Bewerbern, deren Herkunftsländer von der Bundesregierung als sicher eingestuft werden, entscheiden die BehĂśrden in der Regel innerhalb von drei Wochen; im Anschluss kann binnen einer Woche abgeschoben werden. ÂťDas Konzept der ›sicheren‚ Herkunftsstaaten ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Menschenrecht, Asyl zu suchenÂŤ, sagte Wiebke Judith, Referentin fĂźr Asylrecht von Amnesty Deutschland. ÂťEs gehĂśrt zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik, jedem schutzsuchenden Menschen ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren zu garantieren.ÂŤ Ein Staat gilt laut Asylverfahrensgesetz dann als sicher, wenn sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage keine staatliche Verfolgung bestimmter Personengruppen nachweisen lässt und der Schutz vor Misshandlung und Folter gewährleistet ist – Kriterien, die in Ländern wie Marokko, Algerien und Tunesien nicht erfĂźllt werden. So zeigte im Februar ein Amnesty-Bericht zu Tunesien, dass es dort auf Basis des 2015 eingefĂźhrten Ausnahmezustands immer wieder zu willkĂźrlichen Verhaftungen und Folter durch tunesische Sicherheitskräfte kommt. Auch in Algerien und Marokko hat Amnesty Menschenrechtsverletzungen dokumentiert: ReligiĂśse Minderheiten und homosexuelle Menschen wurden dort 2016 strafrechtlich verfolgt. In beiden Ländern gingen die BehĂśrden gegen Journalistinnen und Regierungskritiker vor. Amnesty hatte den Bundesrat dazu aufgefordert, gegen das Gesetz zu stimmen, um deutlich zu machen, Âťdass Menschenrechte und das Grundgesetz die Basis der deutschen Asylpolitik sind und nicht innenpolitisches KalkĂźl.ÂŤ

WELTKARTE

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Foto: Mark Mühlhaus / attenzione

UNGARN: INTERNIERUNGSLAGER FÜR GEFLÜCHTETE

Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán hat ihr Vorgehen gegen Geflüchtete erneut verschärft. Im März verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das deren Internierung bis zum Ende ihrer Asylverfahren erlaubt. Frauen, Männer und Kinder ab 14 Jahren sollen in Containerdörfern an der serbischen Grenze festgehalten werden. Nur in diesen Transitzonen können sie einen Antrag auf Asyl stellen – und dürfen das Lager während dessen Bearbeitung nicht verlassen. Ein Sprecher der Regierung betonte, dass es sich bei der Internierung nicht um Haft handele. Die asylsuchenden Menschen könnten jederzeit ausreisen. Legal bleibt ihnen damit aber nur der Weg zurück nach Serbien offen, wo Tausende auf eine Weiterreise nach Westeuropa warten. Viele von ihnen sind in der Hauptstadt Belgrad untergebracht (siehe Foto), unter ihnen unbegleitete Minderjährige. 2015 errichteten die ungarischen Behörden einen 175 Kilometer langen Zaun an der Grenze zu Serbien. Bis Mai soll ein weiterer Zaun irreguläre Einwanderung aus Kroatien, Rumänien und der Ukraine verhindern. Premierminister Orbán hat immer wieder dazu aufgerufen, die europäischen Grenzen gegen die »drohende Gefahr von illegalen Flüchtlingsströmen« zu verteidigen; Migration bezeichnete er wiederholt als »trojanisches Pferd des Terrorismus«. Seit 2015 herrscht in Ungarn ein »Einwanderungsnotstand«, der noch mindestens bis September andauern soll.

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USA: EIN TAG OHNE FRAUEN

Unter dem Motto »A Day Without a Woman« riefen amerikanische Aktivistinnen am 8. März zum Protest auf. Um zu zeigen, wie Wirtschaft und Gesellschaft ohne sie aussehen würden, legten viele Frauen für 24 Stunden die Arbeit nieder, sowohl bezahlte wie im Haushalt. Sie gaben kein Geld aus und kleideten sich solidarisch in Rot. Und sie beteiligten sich im ganzen Land an Demonstrationen gegen sexuelle, rassistische und andere Formen von Diskriminierung. Zu dem Streik hatte die Initiative »Women’s March on Washington« aufgerufen, die im Januar Millionen von Menschen zu einer Demonstration gegen Präsident Donald Trump mobilisiert hatte. Dessen diskriminierende Rhetorik und Politik dürfte für einigen Zulauf bei den Frauentagsdemonstrationen gesorgt haben. So versammelten sich rund Tausend Menschen zu einer Kundgebung vor dem Trump Tower in New York (Foto). Im Mittelpunkt der Proteste stehe der Präsident aber nicht, sagten die Organisatorinnen. Trump twitterte unterdessen, wie wichtig ihm die Rolle von Frauen in den USA und weltweit sei. Foto: Dina Litovsky / Redux / laif

PANORAMA

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INTERVIEW TEODORA DEL CARMEN VÁSQUEZ

Wie sind Sie von den anderen Häftlingen aufgenommen worden? Zuerst wurde ich als Kindsmörderin beschimpft und von einigen Frauen auch geschlagen. Die ersten Monate waren sehr schwer. Ich war aber nicht allein, es gibt noch mehr Frauen, die Fehlgeburten oder Frühgeburten erlitten haben und wegen Mordes inhaftiert wurden. Wir unterstützen uns gegenseitig und versuchen, uns Mut zu machen. Zwei von ihnen sind in meiner Zelle.

Foto: Amnesty

Zwischen Gerichtsverhandlung und Verkündung des Urteils vergingen nur wenige Minuten: 30 Jahre Haft wegen Mordes an Ihrer Tochter. Wie haben Sie das Verfahren erlebt? Ich hatte das Gefühl, dass mich die Richterin von Anfang an verurteilen wollte. Meine Aussage hat sie gar nicht interessiert – auch nicht, dass bei der Autopsie des Babys weder eine Gewalteinwirkung noch eine eindeutige Todesursache festgestellt werden konnte. Dabei ist es doch völlig unlogisch, dass ich eine Notfallnummer wähle, um einen Krankenwagen zu rufen, und später dann mein Baby töte. Ich hatte mich schon so auf das Mädchen gefreut.

»ICH WURDE ALS KINDSMÖRDERIN BESCHIMPFT« Ein Gericht in San Salvador verurteilte Teodora del Carmen Vásquez 2008 zu 30 Jahren Haft wegen Mordes an ihrem Kind – dabei hatte sie eine Fehlgeburt erlitten. Vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission klagen Bürgerinitiativen nun gegen die Verletzung des Grundrechts auf Gesundheit – und auf einen fairen Prozess. Interview: Michael Krämer

Sie sind seit neun Jahren im Frauengefängnis von Ilopango inhaftiert. Wie sind die Haftbedingungen? Das Gefängnis ist völlig überfüllt. Ich bin mit 21 weiteren Frauen in einer Zelle untergebracht, die sehr klein ist. Es gibt vier Hochbetten, in denen oben und unten jeweils zwei Frauen schlafen. Sechs Frauen müssen auf dem Boden übernachten. Von sechs Uhr abends bis sechs Uhr morgens sind wir in den Zellen eingesperrt, tagsüber können wir uns in unserem Trakt aber frei bewegen.

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Seitdem sind Sie inhaftiert. Die erste Zeit nach der Verurteilung war sehr schlimm. Ich hatte keine Hoffnung, jemals wieder aus dem Gefängnis herauszukommen. 2012 untersuchten dann Anwälte der Bürgervereinigung für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs meinen Fall und die Fälle anderer inhaftierter Frauen und stellten fest, dass wir einiges gemeinsam haben: Wir sind alle arm und können uns keine Anwälte leisten. Zwei Jahre später startete die Initiative die Kampagne »Freiheit für die 17« und stellte beim Parlament El Salvadors einen Antrag auf Begnadigung. Zwei Frauen sind seitdem freigekommen – eine von ihnen, weil man sie begnadigte, die andere, weil sie wegen guter Führung kurz vor Ende ihrer Haftzeit entlassen wurde. Ihr Antrag auf Begnadigung wurde abgelehnt. Wie schaffen Sie es trotzdem, die Hoffnung nicht zu verlieren? Wir bekommen Besuche von Menschen aus verschiedenen Ländern, es waren auch schon Abgeordnete aus Deutschland hier und haben mit uns gesprochen. Für mich und die anderen Frauen ist es sehr wichtig zu spüren, dass wir nicht allein sind. Ich hoffe jeden Tag darauf, doch noch freizukommen und wieder bei meinem Sohn zu sein, der inzwischen 13 Jahre alt ist. Haben Sie noch Kontakt zu Ihrer Familie? Zum Glück hält meine Familie zu mir. Meine Schwester wohnt in der Nähe und besucht mich einmal im Monat. Meinen Sohn sehe ich aber nur ein- bis zweimal im Jahr. Er wohnt bei meinen Eltern, und die können sich die weite Fahrt zum Gefängnis nur selten leisten.

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»Solange Frauen nicht frei und informiert über Sex und Fortpflanzung entscheiden können, lässt sich die Gleichberechtigung der Geschlechter nicht erreichen.« BEVÖLKERUNGSFONDS DER VEREINTEN NATIONEN (UNFPA), 2010

Foto: Marvin Recinos / AFP / Getty Images

LATEINAMERIKA UND KARIBIK: ZUM GEBÄREN GEZWUNGEN

Frauen für Frauenrechte. Kundgebung in San Salvador im Februar.

Sieben weiße Männer in Anzügen, die über die Körper von Frauen entscheiden: Das Foto, das US-Präsident Donald Trump und seine engsten Mitarbeiter bei der Unterzeichnung eines seiner ersten Dekrete zeigt, ging durch die Medien – als Symbol mangelnder Selbstbestimmung von Frauen über ihre reproduktiven und sexuellen Rechte. Mit der seit 1984 mehrfach abgeschafften und wiedereingesetzten »Global Gag Rule« strich Trump NGOs Gelder, die Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen beraten oder Abtreibungen befürworten. In den Staaten Lateinamerikas und der Karibik könnte der Beschluss die Rechte von Frauen und Mädchen weiter einschränken, sagt Erika Guevara-Rosas, Leiterin der Amerikas-Abteilung von Amnesty in London. Schwangerschaftsabbrüche sind in den meisten lateinamerikanischen und karibischen Ländern weitestgehend oder vollständig verboten – was ein Grund sein könnte, dass es dort die meisten unsicheren Abtreibungen weltweit gibt. So zeigen zahlreiche Studien, dass Abtreibungsverbote lediglich die Müttersterblichkeit er-

INTERVIEW

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NACHRICHTEN

höhen: 2.000 sterben bei unsicheren Abreibungen pro Jahr. Besonders betroffen sind Frauen in ländlichen Gegenden. Fälle wie der der zehnjährigen Mainumby, die in Paraguay nach einer Vergewaltigung zum Austragen des Kindes gezwungen wurde, sind tragische Konsequenz der restriktiven Abtreibungsgeset-

IN 5 STAATEN

IST ABTREIBUNG GESETZLICH AUSNAHMSLOS VERBOTEN: CHILE, DOMINIKANISCHE REPUBLIK, HONDURAS, EL SALVADOR, NICARAGUA Quellen: UN, Zeit Online, Amnesty International

ze. In der Dominikanischen Republik starb die 16-jährige Rosaura Arisleida Almonte Hérnandez, weil man ihr wegen ihrer Schwangerschaft eine Leukämiebehandlung verweigerte. In Ländern wie El Salvador sitzen Frauen im Gefängnis, die eine Fehlgeburt erlitten und deshalb wegen Mordes verurteilt wurden.

99 VON 1.000

NEUGEBORENEN WERDEN IN NICARAGUA VON TEENAGERN ZWISCHEN 15 UND 19 JAHREN ZUR WELT GEBRACHT. IN DEUTSCHLAND SIND ES 3. IN BRASILIEN GIBT ES

4 MILLIONEN ILLEGALE ABTREIBUNGEN PRO JAHR.

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PROFITEURE DES HUNGERS

Obwohl mehr als einer Million Menschen im Südsudan eine Hungersnot droht, kündigte das südsudanesische Arbeitsministerium im Februar an, Festangestellten ausländischer Hilfsorganisationen Visagebühren in Höhe von 10.000 US-Dollar aufzuerlegen – statt wie bislang 100 US-Dollar. Die Hilfsorganisationen kritisieren, dass die Regierung Profit aus der Krise schlage und die für die Bevölkerung überlebensnotwendige Nothungerhilfe für viele Organisationen unbezahlbar mache. Die Vereinten Nationen hatten im Februar eine Hungersnot ausgerufen, von der in den kommenden Monaten auch in den Nachbarstaaten Südsudans Millionen Menschen betroffen sein könnten. Fast 1,4 Millionen Kindern droht demnach der Hungertod.

FREISPRUCH FÜR MUBARAK

ÄGYPTEN Ägyptens Justiz hat den promi-

nentesten Altfall der Revolution politisch rehabilitiert. Das Oberste Gericht des Landes sprach den Anfang 2011 gestürzten Präsidenten Hosni Mubarak im Februar vom Vorwurf frei, für die Tötung von Hunderten Demonstranten während des Aufstands auf dem Tahrir-Platz verantwortlich zu sein. »Das Gericht hat befunden, dass der Angeklagte unschuldig ist«, sagte der Richter unter dem Jubel von Anhängern

Foto: Tyler Hicks / The New York Times / Redux / laif

SÜDSUDAN

Flucht vor den Warlords. Yambio, Südsudan, im Februar.

des 88-jährigen früheren Machthabers, der wegen Korruptionsvorwürfen bereits eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hat. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich. Der Freispruch bestätigt den Trend zur Straflosigkeit für hochrangige Verantwortliche des alten Regimes, der seit dem Putsch gegen Mubaraks Nachfolger Mohammed Mursi in Ägypten vorherrscht. Viele liberale und islamistische Aktivistin-

nen und Aktivisten sind in den vergangenen Jahren hingegen zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der erste frei gewählte Präsident des Landes, der Muslimbruder Mursi, ist seit seinem Sturz durch das Militär 2013 mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen Anstiftung zu Gewalt, Geheimnisverrats und Spionage. Das gegen ihn verhängte Todesurteil wegen eines Gefängnisausbruchs wurde vergangenes Jahr aufgehoben.

Foto: Pradita Utama / NurPhoto / pa

KAMPF GEGEN ZEMENTFABRIK

Schade, dass Zement nicht brennt. Protest in Yogyakarta, November 2016.

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INDONESIEN Bäuerinnen und Bauern aus Zentraljava zeigen sich in ihrem Protest gegen eine Zementfabrik des Konzerns Semen Indonesia standhaft. Mit den Füßen in Zementblöcken harrten die Mitglieder einer Bürgerinitiative im März vor dem Präsidentenpalast in Jakarta aus, um einen Baustopp für die Fabrik am Fuße des Kendeng-Gebirges zu erwirken. Den gab es eigentlich schon: Nachdem Präsident Joko Widodo im August 2016 eine Untersuchung angeordnet hatte, gab das Oberste Gericht des Landes den örtlichen Landwirten im Oktober 2016 recht – und entzog dem Unternehmen die Baugenehmigung. Dessen ungeachtet setzte Semen den Bau der Fabrik fort. Im Februar dann stellte der Gouverneur von Zentraljava erneut eine Baugenehmigung aus. Auch der deutsche Baukonzern HeidelbergCement plant den Bau einer Fabrik am Kendeng. Kritiker fürchten erhebliche Schäden für das heimische Ökosystem.

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KOLUMNE NAJEM WALI

Es war im Dezember 2011. Ich rang beim Schreiben meines Romans »Bagdad Marlboro« mit dem Schluss, weil ich nicht wusste, wen mein Erzähler am Ende der Geschichte ansprechen sollte. Ich hatte mir in den Kopf gesetzt, dass die von irakischen und US-amerikanischen Soldaten handelnde Erzählung einen Adressaten haben müsste, eine vertraute Person, die vor dem Erzähler sitzt und ihm zuhört.

Zeichnung: Oliver Grajewski

Am 16. Dezember 2011, einen Tag vor dem 24. Geburtstag von Chelsea, die damals noch Bradley hieß, begann vor einem Militärgericht in Fort Meade eine Anhörung, die klären sollte, ob die vorliegenden Beweise gegen den Landesverräter, Kollaborateur und Befehlsverweigerer für ein Strafverfahren ausreichen. Als ich davon hörte, fiel mir sofort das Zitat des italienischen Schriftstellers Italo Calvino ein, das ich als Motto für meinen Roman gewählt hatte: »Wir sind in der Hölle, und alles, was wir tun können, ist, diejenigen zu unterstützen, die sie nicht schlimmer machen.« Und da wusste ich: Mein Adressat ist Bradley Manning.

AKTIV IN DER HÖLLE

Jeder von uns hat seine Rolle in der Hölle. Manning spielte all das Schreckliche, das er im Rechnernetz des US-amerikanischen Außen- und Verteidigungsministeriums entdeckte, Wikileaks zu – Unmengen stichhaltiger Dokumente, die viele Verbrechen der US-amerikanischen Streitkräfte und Regierung im Irak beweisen. Und meine Rolle? Der Erzähler meines Romans sollte Manning alles berichten, was uns schon lange vor der Besatzung Bagdads durch die US-amerikanischen Streitkräfte angetan worden war, und auch das, was morgen geschehen würde oder genau jetzt geschieht, während ich diese Kolumne schreibe. Der Prozess gegen Manning fand 2013 ebenfalls in Fort Meade statt, einer 1956 im Bundesstaat Maryland errichteten Militärzone, die unter anderem Sitz der NSA, der National Security Agency, ist. Manning wurde zu 35 Jahren Haft verurteilt und unter schärfsten Bedingungen eingekerkert. Ist es nicht eine Ironie der Geschichte, dass man ihm ausgerechnet in jenem Bundesstaat den Prozess machte, der als erster in den USA ein Toleranzedikt – das Maryland-Toleranz-Gesetz von 1649 – erließ? »Bagdad Marlboro. Ein Roman für Bradley Manning« ist 2012 zunächst auf Arabisch in Beirut und 2014 dann in deutscher Übersetzung erschienen. Im Dezember 2014 habe ich versucht, Fort Meade unter dem Vorwand zu betreten, eine Reportage über die dort befindliche deutsche Kriegsgräberstätte zu schreiben. Keine Chance. Selbst US-amerikanische Bürger dürfen nur mit einer Bürgschaft der Militärgarnison das Gelände betreten. Kurz darauf lernte ich in New York Anne Kelemen kennen, eine 1939 mit einem Kindertransport aus Wien vor dem Holocaust gerettete Jüdin, die sich gerade im Rahmen einer Amnesty-Kampagne gegen die nach wie vor unmenschlichen Haftbedingungen von Manning engagierte. Anne forderte mich auf, Briefe ins Gefängnis zu schreiben. Nicht alle kämen an, nicht alle kämen raus, erklärte sie mir, aber grade darum müsse man es immer wieder versuchen. Seit dem Urteil sind vier Jahre vergangen. Aus Bradley ist Chelsea geworden. Im Januar 2017 begnadigte Barack Obama sie in den letzten Tagen seiner Präsidentschaft, im Mai soll sie aus der Haft entlassen werden. Weder im Irak noch in den USA ist die Lage besser geworden, doch trotz aller Verbrechen in der Welt, aller Ungerechtigkeiten und Strafen wird es immer Menschen geben, die sich nicht einschüchtern lassen, Menschen, die weit mehr tun, als die Hölle nicht schlimmer zu machen: Sie riskieren ihr Leben. Najem Wali ist Schriftsteller. Zuletzt erschien von ihm »Bagdad: Erinnerungen an eine Weltstadt«.

NACHRICHTEN

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KOLUMNE

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Foto: Marco Gualazzini / contrasto / laif

DADAAB BLEIBT

Anstehen für Nahrung. Dadaab, Februar 2016.

Mehr als eine Viertelmillion Geflüchtete dürfen im größten Flüchtlingslager der Welt im kenianischen Dadaab bleiben. Das Oberste Gericht des Landes stoppte die von der Regierung beschlossene Schließung des Lagers. Amnesty hatte sich zusammen mit kenianischen NGOs gegen die Vertreibung der Bewohner eingesetzt. Von Hannah El-Hitami 280.000 Menschen können erst einmal aufatmen: Das Oberste Gericht Kenias hat im Februar entschieden, dass Dadaab, das weltweit größte Flüchtlingslager im Osten des Landes, nicht geschlossen werden darf. Richter John Mativo bezeichnete die geplante Schließung als »diskriminierend«. Internationale Verträge und die kenianische Verfassung erlaubten keine Rückführung von Geflüchteten an Orte, an denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen. Amnesty hatte zwei kenianische Nichtregierungsorganisationen bei einer Klage unterstützt, die das Gerichtsverfahren ins Rollen brachte und die Vertreibung Hunderttausender Menschen verhinderte. Das Flüchtlingslager Dadaab entstand vor mehr als 25 Jahren. Zeitweise lebten dort eine halbe Million Menschen, die meisten von ihnen aus Somalia, dem Sudan, Südsudan, Eritrea und der Demokratischen Republik Kongo. »Heute ist ein historischer Tag für

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mehr als eine Viertelmillion Flüchtlinge, die Gefahr liefen, nach Somalia abgeschoben zu werden, wo ihnen schwere Menschenrechtsverstöße drohen«, sagte Muthoni Wanyeki, Leiterin der OstafrikaAbteilung von Amnesty in London. »Nun müssen Kenia und die internationale Gemeinschaft daran arbeiten, alternative Lösungen für Geflüchtete zu finden.« Mehr als neunzig Prozent der Bewohner Dadaabs kommen aus Somalia, wo Soldaten der Regierung sowie der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) gegen Einheiten der Islamistenmiliz Al-Shabaab kämpfen. Hätte die kenianische Regierung unter Präsident Uhuru Kenyatta das Camp geschlossen, wären viele Bewohner dorthin abgeschoben worden. Einer Umfrage von »Ärzte ohne Grenzen« zufolge haben vier von fünf in Dadaab lebende Somalier Angst vor einer Rückkehr. Ein Amnesty-Bericht beschrieb 2016, wie einzelne Bewohner, die sich unter Druck der kenianischen Regierung dennoch zu diesem Schritt entschlossen hatten, danach wieder in das Lager zurückkamen. In Somalia drohen ihnen Überfälle und Zwangsrekrutierungen durch die islamistische Al-Shabaab. Außerdem haben sie in dem gescheiterten Staat kaum eine Chance auf Gesundheitsversorgung, Arbeit und Lebensmittelsicherheit. Viele von ihnen sind in

Dadaab aufgewachsen, so zum Beispiel die 21-jährige Aisha: »Dies ist mein Zuhause. Ich kann nirgendwo anders hingehen. Es gibt keinen Frieden. Es ist unmöglich zurückzukehren. Ich könnte mich nur anders entscheiden, wenn ich wüsste, dass die Sicherheitslage in Somalia sich gebessert hat. Aber ich wünsche mir, dass die kenianische Regierung ihre Meinung ändert und uns akzeptiert.« Die kenianische Regierung will das Urteil des Obersten Gerichts anfechten. Sie hatte das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) im April 2015 erstmals dazu aufgefordert, das Lager zu schließen. Auslöser für den Schritt war die Ermordung von 147 Studierenden der Universität Garissa durch Al-Shabaab-Milizionäre. Die Regierung behauptet, dass Mitglieder der Miliz in dem nur 100 Kilometer von Garissa entfernten Flüchtlingslager Unterschlupf finden, lieferte dafür jedoch bislang keine Beweise. Der britische Menschenrechtler und Autor Ben Rawlence sieht einen Zusammenhang zwischen der Schließungsdrohung, dem Humanitären Weltgipfel, der im Mai 2016 in Istanbul stattfand, und dem EU-Türkei-Abkommen: »Kenia hat gesehen, dass die Türkei drei Milliarden Euro zugesichert bekommen hat, um Flüchtlinge zu versorgen. Die Regierung feilscht um Geld.«

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Weltweit beteiligen sich Tausende Menschen mit Appellschreiben an den »Urgent Actions«, den »Briefen gegen das Vergessen« und an Unterschriftenaktionen von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.

HINRICHTUNG VON MINDERJÄHRIGEM AUSGESETZT

Mehr als sieben Jahre drohte ihm die Hinrichtung. Doch im Februar ist das Todesurteil gegen Hamid Ahmadi auf internationalen Druck hin aufgehoben worden, wie die iranische Regierung mitteilte. Der 26-Jährige war 2009 wegen Mordes zum Tod verurteilt worden, weil er im Streit einen jungen Mann erstochen haben soll. Später gab er an, die Tat unter Folter gestanden zu haben. Außerdem war er zum angeblichen Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt. Im Iran sitzen einem UNO-Bericht zufolge etwa 160 Jugendliche im Todestrakt, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. 77 wurden seit 2005 hingerichtet.

IRAN

FREIHEIT NACH 17 JAHREN HAFT

Einer der weltweit am längsten inhaftierten Journalisten ist frei. 1999 folterte man Muhammad Bekzhanov, sodass er angeblich staatsfeindliche Straftaten gestand. Als Herausgeber einer verbotenen oppositionellen Zeitung hatte er über Menschenrechtsverletzungen berichtet. Obwohl er im Januar nach 17 Jahren Haft offiziell freikommen sollte, wurde er im Dezember 2016 erneut in eine Strafzelle verlegt. Dies ist eine in Usbekistan übliche Praxis, um die Haftstrafe von Gefangenen willkürlich zu verlängern. Schon 2012 war seine Freilassung auf diese Weise verhindert worden. Amnesty setzt sich seit Jahren, auch im Rahmen des Briefmarathons, für ihn ein.

USBEKISTAN

ZWANGSRÄUMUNGEN VERFASSUNGSWIDRIG

Die Zwangsräumung von informellen Siedlungen entlang der Küste des südnigerianischen Bundesstaates Lagos verstößt gegen die Verfassung. Das entschied ein Gericht im Januar und bezeichnete die Vertreibung der Bewohner als unmenschlich und grausam. Im Oktober 2016 hatte der Gouverneur von Lagos, Akinwunmi Ambode, angekündigt, alle Slums an der Küste zu räumen. Drei von insgesamt 40 Elendsvierteln wurden bereits zerstört. Mehr als 30.000 Menschen verloren ihr Zuhause. Nun hat das Gerichtsurteil 300.000 Bewohnern dieses Schicksal vorerst erspart.

NIGERIA

KEINE HINRICHTUNG WEGEN DROGENDELIKTS

Ein Erfolg im Kampf gegen die Todesstrafe: Shahrul Izani Suparman wird nicht hingerichtet. Der Sultan des Bundesstaats Selangor wandelte das Todesurteil Ende Februar in eine Haftstrafe bis 2030 um. Außerdem kann Shahrul Izani in vier Jahren eine vorzeitige Entlassung beantragen. Er war 2003 im Alter von 19 Jahren zum Tode verurteilt worden. Während einer Verkehrskontrolle hatten Polizeibeamte in seinem Motorrad 622 Gramm Cannabis gefunden. Seit mehr als zwei Jahren setzt sich Amnesty zusammen mit Shahrul Izanis Familie für ihn ein.

MALAYSIA

ERFOLGE

MARKUS N. BEEKO ÜBER

PINOCHET UND ASSAD

Foto: Bernd Hartung / Amnesty

EINSATZ MIT ERFOLG

Dieser Schritt könnte ein weiterer Meilenstein bei der Verfolgung hochrangiger Verantwortlicher für Kriegsverbrechen werden: Im März erstatteten syrische Folterüberlebende und Anwälte Strafanzeige beim Generalbundesanwalt. Die Klage richtet sich gegen sechs Generäle und weitere Funktionäre des Militärgeheimdienstes von Präsident Baschar al-Assad. Möglich macht dies das »Weltrechtsprinzip«, das der deutschen Justiz erlaubt, auch bei im Ausland begangenen Verstößen gegen das Völkerstrafrecht aktiv zu werden. Ein Zeichen der Hoffnung, nicht der Rache, sei die Strafanzeige, sagt der syrische Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni, der selbst fünf Jahre unter Assad im Gefängnis saß. Schließlich sei Gerechtigkeit das beste Mittel, um sozialen Frieden in seinem von Krieg, Folter und Verfolgung zerrütteten Land wiederherzustellen. Mitkläger ist das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. Das Zentrum hat in der Vergangenheit auch Opfer der Diktatur des chilenischen Machthabers Augusto Pinochet vertreten. Dessen Verhaftung 1998 gilt Kämpferinnen und Kämpfern für eine internationale Strafjustiz bis heute als Vorbild. Doch bis dahin war es ein weiter Weg: Die akribische Sammlung von Beweisen für die Verbrechen der Militärjunta in Santiago de Chile begann unmittelbar nach dem Putsch Pinochets 1973. Ohne die Arbeit von Amnesty International und anderen NGOs wäre die Anklage nie erfolgt. Ein Vierteljahrhundert auf Gerechtigkeit warten wollen al-Bunni und Hunderttausende andere Opfer des Assad-Regimes nicht; die Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe kann nur ein erster Schritt sein. Den Weg frei machen für eine systematische juristische Aufarbeitung der von höchsten Verantwortlichen begangenen Verbrechen muss die internationale Gemeinschaft – Gleiches gilt für die Verbrechen der Oppositionsmilizen. Noch dringlicher ist es allerdings, die systematischen Folterungen und Hinrichtungen in den Gefängnissen des Regimes zu beenden. Dafür muss Assad unabhängige Beobachter in die Haftanstalten lassen. Markus N. Beeko ist Generalsekretär der deutschen  Amnesty-Sektion.

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TITEL

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Tödlicher Handel

Hunderte Milliarden US-Dollar betrugen zuletzt die Umsätze der größten Rüstungskonzerne der Welt. Und die Nachfrage nach immer ausgefeilterem Tötungsgerät reißt nicht ab: Die Kriege der Zukunft könnten von autonomen Waffensystemen bestritten werden, die ihre Ziele ohne menschliche Kontrolle auswählen.

Tödliche Geschosse. Kleinkalibermunition auf  der IDEX in Abu Dhabi, 2011. Foto: Julian Röder

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Tödlicher Blickfang. Leopard 2 A7 am IDEX-Stand von Krauss-Maffei Wegmann im Februar.

Bombengeschäfte am Golf Die Kriege im Jemen und gegen den »Islamischen Staat« treiben die Militäretats der arabischen Regimes in die Höhe. Deutschen Rüstungskonzernen beschert die Aufrüstung Millionengewinne. Ein Besuch auf der Waffenmesse IDEX in Abu Dhabi. Von Markus Bickel (Text und Fotos)

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G

olden glänzen die Patronen in der strahlend weißen Vitrine am Stand der saudischen Military Industries Corporation (MIC). Daneben liegen vier schwarze Sturmgewehre auf einer Glasplatte, von unten ebenfalls hell beleuchtet. Ein schlanker junger Mann in modischem grauen Anzug und Krawatte hat sich eine der Waffen gegriffen und zielt damit auf die Rückseite des Ausstellungsstands. Mannshohe, in Blumentöpfe eingelassene Patronenattrappen stützen dort die Treppe, die hinauf in die Besprechungsräume des saudischen Rüstungsproduzenten auf der Verteidigungsmesse IDEX in Abu Dhabi führt. Langsamen Schrittes kommt Abdullatif alShehri die Stufen hinabgestiegen, gefolgt von einer Handvoll Männer in weißen Gewändern, auf dem Kopf die typischen rot-weißen Kufiyas der Golf-Bewohner. Der Brigadegeneral ist Verkaufsdirektor von MIC – und damit verantwortlich für die Vermarktung der Produktpalette des nach mehr Autarkie strebenden Waffenherstellers in Al-Kharj am Südostrand der Hauptstadt Riad. Besonders stolz ist er auf die Maschinenpistolen und Gewehre, die die MIC-Fabrik mit der Lizenz des süddeutschen Kleinwaffenherstellers Heckler & Koch produziert. Mehr als dreißig Jahre bestehe die Zusammenarbeit mit der Firma in Oberndorf schon, sagt al-Shehri, »eine Kooperation voller Vertrauen und gegenseitigem Respekt«. Zuletzt aber gab es immer wieder Ärger. Den Grund dafür nimmt der Brigadegeneral persönlich in die Hand: das Sturmgewehr G36, mit dem Besucher des MIC-Stands so gern posieren. Weil Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Verschärfung der Ausfuhrrichtlinien für Kleinwaffen durchsetzte, ehe er im Februar aus dem Wirtschafts- ins Außenministerium wechselte, verweigert das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Heckler & Koch die Genehmigung von Ersatzteillieferungen für die G36-Lizenzproduktion in Saudi-Arabien. Seit 2008 darf das Standardgewehr der Bundeswehr in dem autoritären Königreich hergestellt werden. Die erste Große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte die Lizenzvergabe allerdings an die Bedingung geknüpft, dass mehrere Schlüsselkomponenten aus Deutschland geliefert werden müssten: Druckfedern, Kolbenringe, Gabeln und Auszieher. So sollte eine autonome Herstellung in Saudi-Arabien verhindert und damit die Kontrolle darüber bewahrt werden, dass die Gewehre nicht eines Tages in Krisengebieten und Diktaturen landen. Auch MIC-Verkaufsdirektor al-Shehri versichert, dass lediglich der Eigenbedarf der saudischen Armee gedeckt werden solle: »Wir stellen unsere Produkte auf der IDEX nicht aus, um ins Ausland zu verkaufen, sondern um die Fähigkeiten unserer Fabrik zu demonstrieren.« Doch das ist nur die halbe Wahrheit: So sind in der Vergangenheit Exemplare des ebenfalls in Al-Kharj produzierten G36Vorgängergewehrs G3 in Afghanistan und im Sudan aufgetaucht. Auch die Türkei, der Iran und Pakistan stellen das G3 seit Jahrzehnten in Lizenzproduktion her. Am Stand der Pakistan

TÖDLICHER HANDEL

Ordnance Factories (POF), der direkt an den saudischen angrenzt, hängt hinter Glas auch ein vergoldetes Modell. Schräg gegenüber stellt der Sudan seine Waffenpalette zur Schau. »Working for Global Peace and Stability« steht auf einem großen Plakat, das mit Granatwerfern, Artilleriegeschossen und Munition für die Military Industry Corporation Sudan (MIC-Sudan) wirbt. Ein buntes Sammelsurium an Kleinwaffen, Kurzstreckenraketen und in Einweckgläsern aufbewahrtem Sprengstoff ist hier ausgestellt – tödliche Ware für nichtstaatliche Akteure wie den »Islamischen Staat« und Unterhändler anderer Milizen, die bei ihren Einkäufen offizielle Stellen umgehen müssen. Dass das auf der IDEX kein Hindernis darstellt, zeigt sich bei der Auftaktveranstaltung: Direkt neben dem Kronprinzen Abu Dhabis, Mohammad bin Zayed Al Nahyan, und dem Premierminister der Emirate, Mohammed bin Rashid Al Maktum, darf Sudans Präsident Omar al-Bashir Platz nehmen – obwohl er vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen Kriegsverbrechen angeklagt ist. Für seine Verdienste um die arabische Sache zeichnen die beiden Herrscher Bashir mit der Zayed-Medaille erster Klasse aus. Insbesondere die Rolle der sudanesischen Streitkräfte bei der Operation »Restoring Hope« im Jemen heben sie lobend hervor. Der Feldzug der Golfmonarchien im Armenhaus der arabischen Welt gerät zu Beginn des dritten Kriegsjahres jedoch nicht nur für die Herrscherhäuser in Abu Dhabi, Doha und Riad zum Desaster. Bereits 2015 zeigten Aufnahmen arabischer Fernsehsender, dass ganze Kisten voller G3 über dem Flughafen von Aden abgeworfen wurden, um den Gegnern der Huthi-Milizen zu helfen – ein Armutszeugnis für die deutsche Rüstungsexportkontrolle, deren laxe Endverbleibsklauseln die Weiterverbreitung von Kleinwaffen offensichtlich nicht verhindern können. Die zaiditisch-schiitischen Huthi werden von Saudi-Arabiens regionalem Rivalen Iran unterstützt. Im Stellvertreterkrieg um Hegemonie auf der arabischen Halbinsel bildet die saudische Luftwaffe gemeinsam mit den Kampffliegern des IDEX-Veranstalters Vereinigte Arabische Emirate (VAE) und des Emirats Katar die Speerspitze der sunnitischen Militärallianz im Jemen. Gezielten Verstößen gegen internationales humanitäres Recht soll sich die Anti-Huthi-Koalition durch die Bombardierung von Schulen, Krankenhäusern, Fabriken und Märkten schuldig gemacht haben, berichtete Amnesty International schon im ersten Jahr der Operation »Restoring Hope«. Anfang 2017 bezichtigten die Vereinten Nationen die Golfmonarchien, für viele der mehr als 10.000 Toten in dem Konflikt verantwortlich zu sein. Drei Millionen Menschen sind durch die Kämpfe vertrieben worden, mehr als die Hälfte der 24 Millionen Bewohner ist auf Nahrungsmittelhilfen angewiesen. Eine humanitäre Katastrophe, zu der auch Rüstungskonzer-

»Seit 2008 darf das Standardgewehr der Bundeswehr in SaudiArabien hergestellt werden.« 17


»Einzelgenehmigungen im Wert von 6,9 Milliarden Euro erteilte die Bundesregierung 2016.« ne aus der Bundesrepublik beitragen. So beträgt der deutsche Ausrüstungsanteil für den Eurofighter Typhoon, mit dem die Piloten der Emirate und Saudi-Arabiens seit 2015 Tausende Angriffe auf Ziele im Jemen geflogen sind, 45 Prozent. Und der Abwurf der mit deutscher Lizenz hergestellten G3-Gewehre über dem Kriegsgebiet zeigt, wie wenig wert die sogenannte Endverbleibserklärung ist, auf die die Bundesregierung bei der Zustimmung zur MIC-Lizenzproduktion in Al-Kharj 2008 gegenüber der Regierung in Riad pochte. Aus gutem Grund: Nicht nur im Jemen spielt Saudi-Arabien eine destabilisierende Rolle, auch in den Syrien-Konflikt sind die wahhabitischen Herrscher durch Waffenlieferungen und Finanzhilfen tief verstrickt. Im eigenen Land werden Frauen grundlegender Rechte beraubt, Sicherheitskräfte gehen brutal gegen Oppositionelle vor. 153 Menschen wurden allein 2016 hingerichtet, ein Jahr zuvor waren es 157. Konsequenzen aus der konsequenten Missachtung der Menschenrechte durch den vermeintlich strategischen Partner im Kampf gegen die Terrororganistation »Islamischer Staat« zieht die Bundesregierung jedoch nicht. Im Gegenteil: Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien im Wert von 529 Millionen Euro genehmigte die Große Koalition 2016 – fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Platz drei unter den Käufern deutscher Wehrtechnik weltweit belegte damit das Königreich, dicht gefolgt von Ägypten sowie den Emiraten. Und ein Ende der Aufrüstungsspirale im Nahen und Mittleren Osten ist nicht in Sicht: Unsummen stecken die Regime der Region seit Jahren in ihre Armeen, auf

Üben für den Krieg. Kampfflieger und Militärfahrzeuge der Emirate .

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190 Milliarden US-Dollar bezifferte das renommierte Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) zuletzt die Militärausgaben von Ägypten im Westen über Israel, die Staaten des Golf-Kooperationsrats (GCC) bis Iran. Dass der vom Bundesverband der Deutschen Sicherheitsund Verteidigungsindustrie (BDSV) gesponserte deutsche Pavillon in Halle 9 mit mehr als 4.000 Quadratmetern Fläche der zweitgrößte unter den ausländischen Herstellern ist, ist daher kein Zufall. 49 Firmen stellen hier im Februar aus, darunter neben mittelständischen Betrieben die Big Five der Branche: Krauss-Maffei Wegmann, Diehl Defence, ThyssenKrupp Marine Systems und Rheinmetall – sowie Airbus, deren Verteidigungssparte britische, spanische und italienische Standorte vereint, um den Eurofighter Typhoon herzustellen. Die Kriegsflugzeuge werden nicht nur im Jemen eingesetzt, sondern fliegen Angriffe auch im Rahmen der Operation »Inherent Resolve« gegen den »Islamischen Staat« in Syrien und im Irak. Ein Auftragsbeschaffungsprogramm für die europäische Rüstungsindustrie. Dennoch vergeht kaum ein Gespräch am deutschen Stand ohne kritische Worte über die vermeintlich restriktive Rüstungsexportpolitik der Großen Koalition. Dabei kann sich die wehrtechnische Branche, wie ihre Vertreter sie gern verharmlosend nennen, über mangelnde Profite nicht beschweren: Einzelgenehmigungen im Wert von 6,9 Milliarden Euro erteilte die Bundesregierung 2016 – mehr als ein Drittel davon ging in den Krisengürtel, der von Nordafrika bis an den Persischen Golf reicht. Und das ungeachtet der Tatsache, dass die deutschen Rüstungsexportrichtlinien eindeutig vorsehen, die Ausfuhr in Spannungsgebiete nur im Einzelfall zu genehmigen. Auch der gemeinsame Standpunkt der EU für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern bekräftigt eine zurückhaltende Exportpolitik in Krisengebiete. Vielleicht auch deshalb hat Heckler & Koch dieses Jahr auf einen eigenen Ausstellungsstand verzichtet. Bis 2013 war der schwäbische Kleinwaffenhersteller Dauergast auf der wichtigsten Rüstungsmesse der arabischen Welt, die für den globalen Waffenhandel ebenso bedeutsam ist wie die alle zwei Jahre in Paris stattfindende Eurosatory. Dabei ist Vizekanzler Gabriel mit seinem Ziel, die Produktion des G36 in der saudischen Wüste

Objekt der Begierde. Werbung für den Eurofighter Typhoon auf der IDEX.

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durch Verweigerung des Ersatzteilnachschubs zum Erliegen zu bringen, grandios gescheitert. »Wir sind in der Lage, die fehlenden Komponenten in einer kleinen Werkzeugfabrik selbst herzustellen«, sagt Brigadegeneral al-Shehri am saudischen MIC-Stand zufrieden. Auch der norddeutsche Kleinwaffenhersteller Sig Sauer ist im deutschen Pavillon dieses Jahr nicht vertreten. Das Unternehmen aus Eckernförde war zuletzt wegen umstrittener Exporte ihrer amerikanischen Schwesterfirma nach Mexiko in die Kritik geraten. Lediglich in den Vereinigten Staaten hergestellte Gewehre und Pistolen stellt Sig Sauer Inc. in Halle 3 aus, direkt neben den größten Rüstungsproduzenten der Welt: Lockheed Martin, Northrop Grumman, Boeing und Raytheon. Denen geht es wie ihren deutschen Konkurrenten prächtig: Auf 370 Milliarden US-Dollar beliefen sich Alles im Blick. Am Stand der International Golden Group. zuletzt die Verkäufe der hundert größten Rüstungsproduzenten der Welt; mehr als die Hälfte davon entfielen 2015 SIPRI zufolge auf amerikanische Unternehmen. Allein schen Rüstungsgiganten Raytheon in den Bereichen Luftverteidigung, Munition und Waffen will der frühere FDP-Generalserauf der IDEX kommen Verträge in Höhe von knapp fünf Milliarektär nicht – und auch nicht über den Verkauf des Leopards 2 an den Euro zustande, ein neuer Rekord, für den vor allem das KonKatar. Unter heftigem Protest der Opposition hatte der geheim glomerat staatlich gelenkter Rüstungsbetriebe der Emirate auftagende Bundessicherheitsrat 2015 den Export von 62 Exemplakommt. Wie die Führung Saudi-Arabiens um den stellvertretenden Kronprinzen Mohammed bin Salman al-Saud setzt das Herr- ren an das Emirat genehmigt. Ein Geschäft, das durch die Lieferung von 24 Panzerhaubitzen komplementiert wurde – und sich scherhaus in Abu Dhabi auf Unabhängigkeit von Exporten. auf einen Gesamtwert von fast zwei Milliarden Euro beläuft. Davon profitieren auch die deutschen Waffenhersteller. Am Dass Niebel zwischen 2009 und 2013 als EntwicklungshilfeStand von Diehl Defence stehen am zweiten Ausstellungstag der minister selbst dem Geheimgremium unter Vorsitz von BundesVorstand der Verteidigungssparte, Claus Günther, und der Patrikanzlerin Merkel angehörte, dürfte der Entscheidung sicherlich arch des 1902 gegründeten Familienunternehmens, Thomas nicht abträglich gewesen sein. Auf Seitenwechsler wie ihn ist die Diehl. Auf mehr als 400 Millionen Euro belief sich zuletzt der Branche angewiesen. Dazu zählt auch Georg Wilhelm AdamoUmsatz des Raketen- und Munitionsherstellers aus Überlingen, witsch, Hauptgeschäftsfüher des Interessenverbands BDSV, der der in Abu Dhabi ein Außenbüro unterhält. Fragen beantworten den deutschen Pavillon auf der IDEX sponsert. Fünf Jahre lang zum Einsatz der am Diehl-Stand ausgestellten Kurzstreckenrahat der einstige SPD-Politiker seine als Staatssekretär im für kete Iris-T, mit der die im Jemen-Krieg eingesetzten Eurofighter Kriegswaffenausfuhr zuständigen BundeswirtschaftsministeTyphoon der saudischen Luftwaffe ausgestattet sind, wollen die rium erworbenen Kontakte bereitwillig der vielleicht wichtigsbeiden Herren jedoch nicht. Einer verschwiegenen Branche geten Lobbyvereinigung der Rüstungsindustrie zur Verfügung hören die Waffenverkäufer an, in der menschenrechtliche Begestellt. Ein Geschäft, dem zu viel Öffentlichkeit schadet. Das denken im Zweifel hintanstehen müssen. weiß auch Exminister Niebel, der die kurze Unterhaltung vor Zugeknöpft geben sich auch die Vertreter dem Leopard 2 mit Verweis auf die Rheinmetall-Pressestelle von Rheinmetall, die in Halle 9 den größten schnell beendet. deutschen Messestand belegen. Der prominenteste Ausstellungsplatz ist wie bei Krauss-MafDiesen Artikel können Sie sich in unserer Tablet-App vorlesen lassen: fei Wegmann ein paar Schritte weiter für einen Exportschlager reserviert, der die Debatte um  www.amnesty.de/app Waffenlieferungen in Deutschland seit Jahrzehnten bestimmt: Bedrohlich ragt die Glattrohrkanone des Kampfpanzers Leopard 2 über eine Gruppe chinesischer Offiziere, die sich von einem Konzernmitarbeiter über dessen VorzüVERTRAG ÜBER DEN WAFFENHANDEL (ATT) ge bei der Kriegsführung unterrichten lassen. Der seit 2014 gültige Vertrag über den Waffenhandel  Dazu gesellt hat sich Dirk Niebel, der frühere legt erstmals verbindliche Regeln für den Export von Entwicklungshilfeminister, dem der Wechsel zu  Rüstungsgütern fest. Das Abkommen erstreckt sich auf dem Milliardenkonzern viel Kritik bescherte: Panzer, bewaffnete Fahrzeuge, schwere Artilleriesysteme, Seit 2015 berät er die Mitglieder des Vorstands Kampfhubschrauber- und flugzeuge, Kriegsschiffe, Rakein Düsseldorf in Fragen der internationalen ten und Raketen werfer sowie auf kleine und leichte WafStrategieentwicklung und beim Ausbau globafen. Vor einem  Export sind die Vertragsstaaten bei geplanler Regierungsbeziehungen. ten Genehmigungen unter anderem verpflichtet zu prüfen, Auskunft erteilen über die kurz vor dem ob mit den Waffen »schwere Verletzungen der internatioIDEX-Start bekannt gewordene Zusammennalen Menschenrechtsnormen« begangen oder erleichtert arbeit Rheinmetalls mit dem US-amerikaniwerden können.

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Rheinmetall rüstet auf E

r galt als unverwundbar, als Paradestück deutscher Waffentechnik: der Kampfpanzer Leopard 2. Doch im Dezember 2016, als die Stahlkolosse erstmals überhaupt in eine richtige Schlacht rollten, machte die türkische Armee eine andere Erfahrung. Bei ihrem Vormarsch auf Stellungen der Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS) nahe der nordsyrischen Kleinstadt Al-Bab wurden gleich drei Exemplare des Waffensystems von IS-Milizionären mit Antipanzerwaffen beschossen, dokumentiert per Online-Video. Bis Mitte März verlor die Türkei IS-Angaben zufolge in Syrien zehn Panzer vom Typ Leopard 2A4. Auch wenn die türkische Armee die hohe Verlustzahl nicht bestätigt, ist die Zerstörung des Mythos vom unzerstörbaren Leopard 2 ein Desaster – nicht zuletzt für die deutsche Waffenindustrie. Die Kämpfer der Terrormiliz nutzten eine offenkundige Schwachstelle der Leos: Ihre Seitenpanzerung ist nicht robust genug, weil sie für konventionelle Schlachten und nicht für den Häuserkampf konstruiert worden sind. Das wirft ein grelles Licht auf die deutsche Waffenindustrie, deren Produkte in den Kriegen des Nahen Ostens so präsent sind wie deutsche Autos auf den Straßen zwischen Kairo und Istanbul. Die Türkei ist als Nato-Partner ein verlässlicher Kunde und hat nicht nur Leopard-Panzer, sondern auch deutsche Maschinen- und Sturmgewehre im Arsenal. Die Waffensysteme werden ihr seit Langem unter strengen Auflagen geliefert, die bestimmen, dass sie nicht im Inland eingesetzt werden dürfen – vor allem nicht im Krieg gegen die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Wie einfallsreich die Rüstungsindustrie solche Hindernisse zu umgehen versucht, zeigten Anfang März Recherchen des Magazins »Stern«, der türkischen Exilredaktion der Onlinezeitung Özgürüz und des Recherchezentrums Correctiv: Trotz der aktuellen deutsch-türkischen Spannungen plant der Rüstungskonzern Rheinmetall demnach nicht nur die Nachrüstung der alten Leoparden, sondern sogar die Produktion neuer Panzer in der Türkei. Die Türkei sei »ein voll integrierter Nato-Partner« und bis heute ein EU-Beitrittskandidat, verteidigt das Düsseldorfer Unternehmen seine Pläne. »Dennoch dürfte den Chefs des Rüstungskonzerns klar sein, dass sie gegenwärtig keine Chance ha-

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ben, schweres Kriegsgerät in die Türkei zu exportieren. Würde die Bundesregierung eine solche Genehmigung auch nur erwägen, bräche ein Proteststurm aus«, schreiben die Correctiv-Autoren. Nach Erkenntnissen des deutschen Linken-Abgeordneten Jan van Aken hält sich die Türkei bisher an die Auflagen der Bundesregierung – zumindest im eigenen Land: »Wir haben bei Besuchen in den Kurdengebieten viele gepanzerte Fahrzeuge gesehen, aber seit Jahren keine einzige deutsche Waffe. Das ist ein guter Befund. Aber in Syrien setzt die Türkei deutsche Waffen ein, was nicht gut ist.« Die türkische Armee hatte Ende August 2016 die syrische Grenze überschritten und ihre als Antiterrormaßnahme bezeichnete Operation »Schutzschild Euphrat« gegen den IS gestartet. Laut dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan zielt sie darauf ab, ein 5.000 Quadratkilometer großes Territorium zu »säubern«, um dort eine Sicherheitszone für die Rückkehr syrischer Flüchtlinge aus der Türkei einzurichten. Die türkische Staatsführung macht allerdings kein Geheimnis daraus, dass sie in Syrien nicht nur den IS bekämpft, sondern auch die kurdischen Volksschutzeinheiten (YPG), den militärischen Arm der Partei der Demokratischen Union (PYD), die die Rojava genannten kurdischen Kantone Nordsyriens beherrscht und eng mit der PKK verbunden ist. Damit will sie einen zweiten kurdischen Quasistaat wie im Nordirak verhindern, der Unabhängigkeitsbestrebungen in der Türkei verstärken könnte. Inzwischen sind die türkische Armee und ihre Verbündeten von der Freien Syrischen Armee (FSA) bis rund 30 Kilometer südlich der türkischen Grenze vormarschiert – und haben die Kurdenmilizen daran gehindert, ihre territorial getrennten Kantone zu vereinen. Doch sie wollen mehr: Nach der Vertreibung des IS aus Al-Bab im Februar erklärten Erdoğan und Ministerpräsident Binali Yıldırım, die Armee werde nun auf die nahe dem Euphrat gelegene 75.000-Einwohner-Stadt Manbidsch vorrücken, die im vergangenen Sommer durch die arabisch-kurdischen Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) vom IS befreit worden war. Die SDF werden von Offizieren der kurdischen YPG befehligt und von den USA unterstützt, die ihnen Kleinwaffen und gepan-

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Foto: Bulent Kilic / AFP / Getty Images

Der Düsseldorfer Waffen- und Munitionsfabrikant plant den Bau einer Panzerfabrik in der Türkei – auch deshalb, weil die gemeinsam mit Kraus-Maffei Wegmann produzierten Leopard 2 der türkischen Armee dem Beschuss des »Islamischen Staats« in Syrien nicht standhalten. Von Frank Nordhausen, Istanbul


Im Krieg. Türkischer Soldat im syrischen Dscharablus, September 2016.

zerte Fahrzeuge liefern – gegen massive Proteste aus Ankara. Washington hingegen will einen türkischen Vormarsch auf Manbidsch verhindern, weil dieser die YPG in einen Kampf mit dem türkischen Militär verwickeln und den Angriff auf die ISHauptstadt Rakka schwächen dürfte. Ausgeschlossen werden kann ein offener Krieg jedoch nicht: Immer wieder sind kurdische Stellungen in Syrien mit Panzern und Artillerie beschossen worden, laut veröffentlichten Fotos unter anderem mit türkischen Panzerhaubitzen vom Typ T155 Firtina, die mit Motoren aus Deutschland ausgestattet sind. Doch auch die Kurdenmilizen verfügen inzwischen über Waffen aus deutscher Produktion, darunter MG3-Maschinengewehre und Milan-Panzerabwehrgeschosse. »Grundproblem der Kleinwaffen ist, dass sie von Miliz zu Miliz, von Krieg zu Krieg wandern, sie sind überall auf dem Waffenmarkt erhältlich. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass wir sie auf allen Seiten finden«, sagt van Aken. Dem Abgeordneten wurde 2013 bei einem Besuch in Rojava eine Milan-Panzerabwehrrakete gezeigt, die von Dschihadisten der Nusra-Front abgefeuert worden sein soll. »Als die Bundesrepublik 2014 begann, Milan-Raketen an die kurdischen Peschmerga im Nordirak zu liefern, tauchten sie unmittelbar danach bei der YPG auf. Alle Konfliktparteien haben diese Waffen, deshalb sollte ihr Export verboten werden.« Die Versorgung der Streitkräfte der Kurdischen Regionalregierung (KRG) unter Präsident Masud Barzani durch die Bundeswehr hält seit mehr als zweieinhalb Jahren an: Mindestens

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8.000 G36-Gewehre, tausend Milan-Panzerabwehrraketen, vierzig Maschinengewehre vom Typ MG3, ein Dutzend gepanzerte Dingo-Fahrzeuge und 12.000 ausgemusterte G3-Gewehre haben die Peschmerga seitdem erhalten – allerdings unter der Bedingung, sie nur gegen den IS einzusetzen. Bald jedoch schon gab es Berichte, wonach G36 auf Waffenmärkten im Irak aufgetaucht seien und Milan-Panzerabwehrraketen bei der PKK in der Türkei. Inzwischen ist sich auch die Bundesregierung nicht mehr sicher, ob die Waffenlieferungen eine so gute Idee waren. Denn entgegen den Absprachen setzen die Peschmerga die Waffen inzwischen auch im innerkurdischen Konflikt gegen die PKK und mit ihnen verbündete Jesiden-Milizen ein. »Auf Fotos haben wir die deutschen Waffen sofort erkannt, zum Beispiel G36-Gewehre der Firma Heckler & Koch«, sagt van Aken. Die Bundesregierung hat die KRG in Erbil inzwischen um Klarstellung gebeten.

»Auch Kurdenmilizen verfügen inzwischen über Waffen aus deutscher Produktion.« 21


Der Toten gedenken. Am Grab von Marisela Escobedo, Ciudad Juarez, Dezember 2013.

Außer Kontrolle Deutsche Rüstungsfirmen finden immer neue Wege, um die Exportrichtlinien der Bundesregierung zu umgehen. Dazu zählen nicht zuletzt Filialen im Ausland und formal eigenständige Tochterfirmen. Von Wolf-Dieter Vogel, Mexiko-Stadt

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istolen der Rüstungsschmiede Sig Sauer erfreuen sich in Lateinamerika großer Beliebtheit. Mexikos Mafiakiller schießen ebenso damit wie kolumbianische Paramilitärs und guatemaltekische Soldaten. Eine Waffe des Unternehmens war auch im Spiel, als 2010 ein Mitglied des Kartells »Los Zetas« die mexikanische Frauenrechtlerin Marisela Escobedo tötete. Die 52-Jährige war zur Zielscheibe der Kriminellen geworden, weil sie sich gegen die unzähligen Frauenmorde im Bundesstaat Chihuahua zur Wehr setzte und dafür kämpfte, dass der Mörder ihrer Tochter Rubí zur Rechenschaft gezogen wird. Spätere Ermittlungen ergaben: Der Schütze erschoss mit seiner 9-Millimeter-Pistole vom Typ P239 nicht nur Marisela Escobedo, sondern mindestens elf weitere Menschen. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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Was haben diese Morde mit dem deutschen Traditionsunternehmen Sig Sauer zu tun, das seit Jahrzehnten weltweit Gewehre und Pistolen herstellt? Nichts, ist man in der Firmenzentrale im schleswig-holsteinischen Eckernförde überzeugt. Die Waffe sei im Werk der Firma Sig Sauer Inc. im US-amerikanischen Bundesstaat New Hampshire produziert und von dort nach Mexiko exportiert worden. Das Unternehmen sei völlig eigenständig, betont die Betriebsleitung. Die Ausfuhr müsse auch nicht von deutschen Behörden genehmigt werden. Dürfen international ansässige Schwesterfirmen von Sig Sauer, Heckler & Koch (H & K) oder Rheinmetall also ihre todbringenden Güter in alle Welt liefern und dabei deutsche Gesetze ignorieren? Rüstungsgegner widersprechen. Durch die Produktionsverlagerung würden gezielt hiesige Ausfuhrbestim-

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Foto: Jose Luis Gonzalez / Reuters

»Mit dem Sturmgewehr G36 und dessen Vorgänger G3 wurden wiederholt Massaker verübt.« mungen umgangen, sagen sie. Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer hat deshalb 2015 im Fall Escobedo bei der Kieler Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen das Unternehmen aus Eckernförde erstattet. Schließlich stecke in der P239 auch deutsche Technologie. Sein Vorwurf: Sig Sauer trägt eine Mitverantwortung für die Tötung von mindestens zwölf Personen. Die Kausalkette sei geschlossen, erklärt der Jurist: »Wir haben eine deutsche Waffe, für die keine Exportgenehmigung vorlag, ein Opfer und einen verurteilten Täter.« Wer Pistolen nach Chihuahua liefere, wisse genau, dass damit Menschen getötet würden. Auch wenn er nicht selbst schieße. Es ist in der Tat bemerkenswert, dass ein Unternehmen der Sig-Sauer-Familie Kleinwaffen nach Mexiko verkauft. Seit 2010 bekannt wurde, dass Sturmgewehre von H & K illegal in mehrere mexikanische Bundesstaaten geliefert wurden, genehmigen deutsche Behörden keine Ausfuhren der Oberndorfer Rüstungsschmiede mehr in das Land. Das entspricht den europäischen Leitlinien für Rüstungsexporte. Schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit den Waffen in dem vom Krieg gegen die Mafia gezeichneten Staat Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Konkurrent Sig Sauer weiß das zu nutzen. Das geht aus einem Bericht hervor, der 2015 im Rahmen des UNO-Waffenkontrollvertrags ATT erstellt wurde. Demnach hat die Firma 2014 insgesamt 2.363 Gewehre des Nato-Kalibers 55.6 x 45, 2.200 Pistolen des Kalibers 9 mm sowie etwa 3.000 weitere Waffen nach Mexiko verkauft. Für die nächsten Jahre hat sie noch größere Pläne: Laut einem internen Schreiben des US-Kongresses hat der anberaumte Lieferumfang für Gewehre, Pistolen und Ersatzteile von 2015 bis 2019 einen Wert von 266 Millionen US-Dollar – das entspricht 300.000 bis 400.000 Feuerwaffen. Diese gehen an die mexikanische Marine, das Verteidigungsund Innenministerium sowie föderale und bundesstaatliche Sicherheitskräfte. Angesichts der korrupten Strukturen dürften viele in Händen wie denen des Mörders von Marisela Escobedo landen. All diese Waffen wurden aus New Hampshire geliefert, bestätigt die mexikanische Regierung. Wurden sie aber auch dort hergestellt? Und ist es glaubwürdig, wenn Sig Sauer erklärt, in der in den USA produzierten P239 stecke keine deutsche Technologie? Eine Firma, die seit über einem halben Jahrhundert in Deutschland genau diese Art von Pistolen entwickelt und baut? Betrachtet man die Führungsebene, fällt es schwer, eine Trennung zwischen den beiden Werken auszumachen. Beide zählen zur L & O-Holding GmbH, die ihren Sitz im schleswig-holsteinischen Emsdetten hat. Zwei deutsche Vertreter des Konzerns gehören der Leitung der US-Schwester an. Im vergangenen Jahr ließ L & O wissen, die ebenso zur Holding zählende German Sport Guns GmbH (GSG) sei »seit vielen Jahren ein wichtiger strategischer Lieferant der Sig Sauer in den USA«. Auch das Eckernförder Werk schickt seit Langem Waffen-

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komponenten nach Übersee, die dann dort zusammengebaut werden. Immer wieder ist der Kunde die US-Armee. Von dort aus gehen die Rüstungsgüter im Rahmen militärischer Hilfe in Bürgerkriegsländer, für die deutsche Behörden keine Genehmigung ausstellen dürften. So auch nach Kolumbien. Zigtausende Pistolen des Typs 2022, die in Deutschland produziert wurden, sind über die USA bei kolumbianischen Polizisten gelandet. Offiziell lieferte das Eckernförder Unternehmen die Waffen ganz legal an die Schwesterfirma in New Hampshire und dann weiter an die US-Streitkräfte. Von dort aus gelangten sie nach Südamerika. Die Aufschrift »Made in Germany«, die in Kolumbien gefundene Waffen trugen, ließ keinen Zweifel an deren Herkunft. Das Bundesausfuhramt hätte den Export in das Bürgerkriegsland nicht erlauben dürfen. Sig Sauer Inc. machte den fragwürdigen Deal aber möglich. Diese Geschäfte haben System – nicht nur bei Sig Sauer. Ein undurchschaubares Netz internationaler Filialen, formal eigenständiger Unternehmen und zahlreicher Zulieferer macht die als restriktiv geltenden deutschen Rüstungsexportgesetze zur Makulatur. »Rheinmetall gibt ganz offen zu, dass man im Ausland produziert, um deutsche Exportrichtlinien zu umgehen«, sagt Thomas Küchenmeister von der Nichtregierungsorganisation »Facing Finance«. Die Waffenschmiede liefert beispielsweise über ihre Tochterfirma RDM Italia Bomben an das saudische Königshaus, die im Jemen-Krieg zum Einsatz kommen. Seit Jahrzehnten befeuern auch im Ausland hergestellte Waffen von Heckler & Koch bewaffnete Auseinandersetzungen in aller Welt. Staaten wie die Türkei, Pakistan und Mexiko produzierten das G3-Sturmgewehr selbstständig dank einer Lizenz der Oberndorfer Zentrale. Noch 2012 stellte der Iran die Waffe her und verkaufte sie an andere Staaten oder gab sie an Terrororganisationen weiter. Auch das Nachfolgemodell G36 erfreut sich internationaler Beliebtheit. Nur 60 Kilometer von der saudischen Hauptstadt Riad entfernt baut die Military Industries Corporation (MIC) das Sturmgewehr in Eigenregie. Die Komponenten lieferte H & K. Wer dank der deutschen Technologie mittlerweile mit dem G36 schießt, ist angesichts der saudi-arabischen Verstrickung in regionale Konflikte nicht nachzuvollziehen. Ebenso wenig wie in Mexiko, wo ein staatliches Unternehmen eine dem G36 sehr ähnliche Waffe herstellt: das FX05. Bis heute ist nicht geklärt, ob es sich dabei, wie Rüstungskritiker vermuten, um eine Kopie der Schwarzwälder Waffe handelt. Außer Frage steht jedoch: Sowohl mit dem FX05 als auch mit dem G36 und dessen Vorgänger G3 wurden wiederholt Massaker verübt, die mexikanische Soldaten und Polizisten zu verantworten haben. Am Verkauf vieler, wenn nicht all dieser Gewehre hat das schwäbische Traditionsunternehmen Heckler & Koch verdient – so wie ihre norddeutsche Konkurrenz Sig Sauer an der P239, mit der die tödlichen Schüsse auf die mexikanische Frauenrechtlerin Marisela Escobedo abgegeben wurden.

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»Es könnte zu Kriegen aus Versehen kommen« Der Bordcomputer HAL hat es in dem Science-Fiction-Film »2001 – Odyssee im Weltraum« vorgemacht, mittlerweile ist das Thema bis in den »Tatort« vorgedrungen: Computer verselbstständigen sich und entziehen sich der Kontrolle ihrer menschlichen Erschaffer. Können Menschen wirklich einschätzen, wozu künstliche Intelligenz fähig ist? Ich bin mir nicht sicher, ob wir immer wissen, was Software macht, nur weil wir den Code kennen. Denn moderne Systeme sind sehr komplex und manche dazu noch lernfähig. Da es praktisch nicht vorherzusehen ist, was die Software lernt, habe ich meine Zweifel, dass man da wirklich die Kontrolle behalten kann. Was bedeutet das für Roboter, die in der Kriegsführung eingesetzt werden? Wenn wir davon ausgehen, dass zukünftige Systeme auf Basis von künstlichem Lernen Entscheidungen treffen können, wissen wir nicht, wie sie in einer Extremsituation reagieren werden. Das heißt, die Systeme könnten etwas Überraschendes tun oder etwas, das wir überhaupt nicht wollen und das möglicherweise gegen Recht und Ethik verstößt. Es lassen sich zwar Tests durchführen für bestimmte denkbare und vorhersehbare Situationen, aber wenn die Realität später nicht diesen Testparametern entspricht, wissen wir eben nicht, wie das System reagieren wird. Das ist in der Kriegsführung extrem gefährlich. Wie weit ist der Einsatz autonomer Waffensysteme bereits fortgeschritten? Nach amerikanischer Definition sind autonome Waffensysteme Systeme, die Zielauswahl und Zielbekämpfung verbinden – ohne dass ein Mensch das Ziel bestätigen müsste, womit der Angriff ja bislang erst eingeleitet wurde. Solche Systeme existieren bereits zur Verteidigung von Schiffen oder Lagern, wo etwa automatische Kanonen eingesetzt werden, die anfliegende Geschosse abschießen. Allerdings sind solche Systeme noch nicht für Angriffe auf Menschen entwickelt. Bislang sind diese Systeme in der Regel stationär eingesetzt, das heißt, man hat eine halbwegs gute Vorstellung davon, wo sie wirken werden. Wie viel Kontrolle werden Roboter in den Kriegen der Zukunft ausüben? In der Zukunft lassen sich automatisierte Waffensysteme vorstellen, die die Entscheidung darüber, einen bestimmten Menschen oder eine Gruppe von Menschen anzugreifen, selbstständig treffen, ohne dass das ein Mensch verifizieren und bestätigen müsste. Außerdem wären diese Systeme mobil, sodass

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sich nicht vorhersagen ließe, an welchem Ort sie aktiv werden. Der Trend geht hin zu Systemen, die immer schneller reagieren. Die Lücke zwischen Zielerkennung und Angriff zu schließen, ist in der militärischen Forschung weltweit ein bestimmendes Thema. Überall existieren schon Systeme, die den Menschen noch in der Schleife haben, ihn aber unter enormen Druck setzen, sehr schnell zu entscheiden. Da bleibt der Mensch formal zwar der Entscheider, kann aber nicht immer sinnhaft überprüfen, ob das, was der Computer als Ziel vorschlägt, überhaupt ein völkerrechtlich valides Ziel ist. Deshalb fordern Nichtregierungsorganisationen nicht nur eine angemessene, sondern eine sinnhafte menschliche Kontrolle. Warum sollte es besser sein, dass Menschen Menschen töten – und nicht Maschinen? Einige Robotiker in den USA sagen, es wäre gar nicht schlecht, Computer über Leben und Tod entscheiden zu lassen, weil sie das ohne Emotion machen können und damit sozusagen »humaner«. Der Roboter, so diese Logik, schieße nicht zurück aus Angst, Rache oder aus Verzweiflung – er begehe deshalb auch keine Kriegsverbrechen. Ich würde dem entgegenhalten, dass es grundsätzlich unethisch ist, einen Computer über Leben und Tod entscheiden zu lassen. Es muss immer ein Mensch als Kontrollinstanz da sein, jenseits der kalten Logik von Algorithmen – ein Mensch, der sein Gewissen belastet, der mit dieser Entscheidung leben muss und für deren Konsequenzen die Verantwortung trägt. Menschen können aus Rache, Furcht oder Stress handeln. Welche Fehlerquellen gibt es bei Robotern? Die aktuelle Generation an Systemen ist definitiv noch nicht in der Lage, zwischen Kombattanten und Zivilisten zu unterscheiden. Das fällt sogar Menschen schwer. Computer kennen bisher auch noch nicht das Kriterium der Proportionalität, das im Völkerrecht eine ganz zentrale Rolle spielt. Demnach muss der Einsatz der Waffe im Verhältnis zum militärischen Vorteil stehen. Aber selbst wenn Computer das in Zukunft berücksichtigen könnten, entstünden neue Probleme: Wenn etwa das komplexe Waffensystem eines Staats auf das eines anderen träfe, das wiederum auf sehr komplexen Algorithmen basiert, ließe sich die Interaktion dieser Algorithmen nicht vorhersehen. Es könnte zu Kriegen aus Versehen kommen, weil diese Systeme sich unerwartet als feindlich interpretieren. Und da diese sehr, sehr schnell agieren, könnte es dazu kommen, dass der Konflikt eskaliert, ehe der Mensch das überhaupt merkt.

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Foto: Patrick T. Fallon / Reuters

Weltweit gibt es einen Trend hin zu automatisierten Waffensystemen, die sich menschlicher Kontrolle immer weiter entziehen. Kritiker wie Niklas Schörnig befürchten einen Rüstungswettlauf mit künstlicher Intelligenz. Mit ihm sprach Hannah El-Hitami.


Schleichender Verlust menschlicher Kontrolle. US-Soldaten bei der Steuerung einer Drohnen-Show in Point Mugu, Kalifornien, Juli 2015.

Ließe sich nicht Software installieren, die verhindert, dass Roboter bestimmte Grenzen überschreiten – und somit keine Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen begehen? Wer kann garantieren, dass man diese Software nicht schlicht deaktivieren könnte? Der wissenschaftliche Direktor der amerikanischen Luftwaffe beschrieb 2010 außerdem folgendes Dilemma: Wenn ein Gegner solche Waffensysteme einsetzt, selbst aber keine Kontrollmechanismen einbaut, würden die Amerikaner durch die Verwendung einer solchen Software möglicherweise einen Nachteil haben. Solche Erwägungen würden zu einem Absinken der Standards führen, weil der, der sich daran hält, militärische Nachteile in Kauf nehmen müsste – und deshalb darauf verzichtet. Darum sehe ich solche Softwarelösungen als Scheinlösungen an. Welche Bemühungen zur Kontrolle der Entwicklungen gibt es? Der Diskurs über letale autonome Waffensysteme wird dank verschiedener NGOs, darunter auch Amnesty International, seit 2010 immer intensiver geführt. Und 2017 werden die Entwicklungen erstmals in einem offiziellen Expertentreffen der Unterzeichnerstaaten der UN-Waffenkonvention in Genf diskutiert. Bei diesem Thema hat die Zivilgesellschaft staatlichen Vertretern die Bedrohung, die von diesen Waffensystemen ausgeht,

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sehr schnell klarmachen können. Geholfen hat, dass eben noch kein Staat über autonome Waffensysteme verfügt, die sich gegen Menschen richten. Was ist das Ziel des Treffens in Genf? Es soll ein Verbot letaler autonomer Waffensysteme erreicht werden, die ganz bewusst Menschen ins Visier nehmen und die Entscheidung über die Tötung selbstständig treffen. Natürlich ist die Durchsetzung eines möglichen Verbots extrem schwierig. Die Frage, ob eine Waffe selbstständig über Leben und Tod entscheidet, ist eine Software-Frage, und wir wissen noch nicht, wie sich Software durch Rüstungskontrollabkommen kontrollieren lässt. Aber immerhin gibt es bislang keinen Staat, der solche Systeme ernsthaft befürwortet. Das lässt hoffen.

INTERVIEW NIKLAS SCHÖRNIG Foto: HSFK

Wen würde man für Fehler verantwortlich machen, die von Robotern begangen werden? Die Frage, wer die Verantwortung übernimmt, ist absolut ungeklärt. Eines aber ist klar: So wie Computer heute gebaut sind, macht es keinen Sinn, den Computer für seine Entscheidungen verantwortlich zu machen und ihn ins Gefängnis zu stecken.

Niklas Schörnig arbeitet seit 2005 bei der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) in Frankfurt am Main. Dort beschäftigt er sich mit Militärstrategien und -technologien, der Robotisierung der Streitkräfte sowie der Zukunft der Rüstungskontrolle. Schörnig hat Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre studiert und mit einer Arbeit über die US-amerikanische Rüstungsindustriepolitik der 1990erJahre an der Goethe-Universität in Frankfurt promoviert.

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Menschen vor Waffen schützen A

nfang März kehrten die Mitarbeiter von Ärzte ohne Grenzen endlich in das Krankenhaus von Hajdan im Nordjemen zurück, das sie ein halbes Jahr zuvor verlassen mussten. Das Personal war abgezogen worden, nachdem bei einem Luftangriff der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition im August 2016 auf ein ebenfalls von Ärzte ohne Grenzen geführtes Krankenhaus in Abs elf Menschen getötet worden waren. Seit Beginn der saudisch geführten Operation »Restoring Hope« im März 2015 haben die Vereinten Nationen, Amnesty International und »Human Rights Watch« zahlreiche Angriffe auf zivile Einrichtungen im Jemen dokumentiert. Nun stellt sich die Frage, was diese Angriffe mit deutschen Rüstungsexporten zu tun haben. Leider nicht wenig, auch wenn die komplexen Wege deutscher Rüstungsgüter ins Ausland, etwa über gemeinsame europäische Rüstungsprojekte, eher selten den Weg in die Schlagzeilen finden. So fliegt die Luftwaffe SaudiArabiens die Angriffe im Jemen auch mit Kampfjets vom Typ Tornado oder dem Eurofighter Typhoon, der aus Großbritannien an den Golf geliefert wird. Allerdings sind beide Flugzeugtypen Produkte europäischer Kooperationsprojekte, an denen auch deutsche Firmen mit von der Bundesregierung genehmigten Zulieferungen beteiligt sind. Obwohl Saudi-Arabien nachweislich für Verstöße gegen Völkerrecht im Jemen verantwortlich ist und auch im eigenen Land die Menschenrechte massiv missachtet, genehmigte die Bundesregierung 2016 unter anderem die Lieferung von mehr als 40.000 Artilleriemultifunktionszündern an Frankreich. Dort wurden diese in Artilleriemunition eingebaut, die für SaudiArabien bestimmt ist, obwohl die Anti-Jemen-Koalition unter anderem Artillerie gegen die vom Iran unterstützten schiitischzaiditischen Huthi-Rebellen einsetzt. Das Beispiel zeigt, dass die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts bei der deutschen Genehmigungspraxis für Rüstungsexporte offenbar nachrangig ist, wenn es der Bundesregierung um die Sicherung ihrer außen- und sicherheitspolitischen Interessen geht. Das gilt nicht nur für die Staaten des Golf-Kooperationsrats (GCC), sondern auch für andere Empfängerstaaten deutscher Rüstungsgüter. So wurden für Indien 2015 Exportgenehmigungen im Gesamtwert von rund 154 Millionen Euro erteilt, unter anderem für Kleinwaffen und Munition. Exportgenehmigungen für Maschinenpistolen nach Indien erteilte der geheim tagende Bundessicherheitsrat bereits in den Vorjahren, so allein 2012 für

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12.957 Stück – und das, obwohl die Berichte über außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und andere Misshandlungen durch Sicherheitskräfte nicht abreißen. Gegen regierungskritische zivilgesellschaftliche Organisationen gehen die indischen Behörden mit aller Härte vor. Angesichts dieser und vieler weiterer Beispiele gibt es aus menschenrechtlicher Sicht nur ein Fazit: Die bestehenden Regelungen zur Rüstungsexportkontrolle und die aktuelle Genehmigungspraxis gewährleisten keinen umfassenden Schutz der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. Dies liegt auch daran, dass Rüstungsexporte aus Deutschland viel zu vielen verschiedenen Gesetzen und Regelungen unterliegen. Hier ist eine Vereinheitlichung notwendig, die mithilfe einer verbindlichen Menschenrechtsklausel endlich alle Rüstungsexporte verbietet, die zu Menschenrechtsverletzungen oder Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen. Aber auch die Transparenz in Bezug auf die deutschen Rüstungsexportgenehmigungen und die tatsächlichen Exporte ist immer noch unzureichend. Zwar hat Vizekanzler Sigmar Gabriel eine schnellere Veröffentlichung des Rüstungsexportberichts und einen Zwischenbericht im laufenden Kalenderjahr veranlasst. Es bleibt jedoch unverständlich, warum die zuständigen Stellen seit Jahrzehnten nicht in der Lage sind, alle tatsächlichen Rüstungsexporte auszuweisen – und weshalb die Bundesregierung nicht bereit ist, die Berichte detaillierter zu gestalten. Damit könnte sie gegenüber anderen Staaten mit gutem Beispiel vorangehen, aber auch Missverständnisse oder Rechtfertigungsdruck bei bestimmten Genehmigungen vermeiden. Doch selbst Bundestagsabgeordnete werden weiterhin unzulänglich informiert und bleiben häufig im Ungewissen. Völlig intransparent sind zudem Exporte von sogenannten Dual-UseGütern, die sowohl für militärische oder polizeiliche als auch für zivile Zwecke verwendet werden können. Darunter fallen Motoren, die am Ende nicht in Traktoren, sondern in Panzerwagen eingebaut werden, aber auch Werkzeugmaschinen, mit denen Rohre für Gewehre produziert werden, oder Software, mit der repressive Regimes Oppositionelle überwachen und ins Gefängnis bringen. Auch hier braucht es endlich eine Offenlegung. Am Ende muss aber auch für Dual-Use-Güter eine wirksame Auffangklausel verankert werden, die Beiträge zu Menschenrechtsverletzungen wirksam verhindert. Seit Jahren wird international intensiv über die menschenrechtliche Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen disku-

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Foto: Abduljabbar Zeyad / Reuters

Angesichts immer neuer Beispiele menschenrechtlich fragwürdiger Ausfuhrgenehmigungen ist eine Reform der deutschen Rüstungsexportgesetzgebung dringend geboten. Von Mathias John


tiert. Die 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte halten Unternehmen an, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten anzuwenden, um Gefährdungen der Menschenrechte zu vermeiden. Es liegt auf der Hand, dass Rüstungsexporte in vielen Fällen ein besonderes Risiko für die Menschenrechte darstellen. Leider ist offenbar gerade seitens der Rüstungsindustrie nur ein eingeschränktes Bewusstsein dafür vorhanden – sonst ließe sich kaum erklären, dass weiterhin Exportanträge gestellt werden, obwohl die beantragten Rüstungslieferungen zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen können. Hier ist ein Paradigmenwechsel notwendig, den die Bundesregierung mit verbindlichen Auflagen für Firmen anstoßen muss, damit diese ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einhalten. Das bedeutet, dass Rüstungsunternehmen Lieferungen notfalls auch stoppen müssen, wenn sich nach erteilter Genehmigung die politischen Rahmenbedingungen im Empfängerland ändern und Menschenrechtsrisiken festgestellt werden. Mathias John ist Sprecher der Koordinationsgruppe Rüstung, Wirtschaft und Menschenrechte von Amnesty Deutschland. Seit 2015 ist er im ehrenamtlichen Vorstand zuständig für die Länder- und Themenarbeit der deutschen Sektion.

EMPFEHLUNGEN VON AMNESTY INTERNATIONAL FÜR EINE MENSCHENRECHTLICH WIRKSAME RÜSTUNGSEXPORTKONTROLLE 1. Schaffung eines einheitlichen Rüstungsexportgesetzes für alle Rüstungstransfers (Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter, militärisch/polizeilich nutzbare, sogenannte Dual-Use-Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Güter der Antifolter-Verordnung) mit einer rechtlich verbindlichen Menschenrechtsklausel; Einführung einer menschenrechtlichen Auffangklausel für Dual-Use-Güter 2. Umfassende Transparenz über alle Exportgenehmigungen und tatsächlichen Lieferungen 3. Weitergehende Unterrichtung des Bundestages und verbesserte Konsultationen zu Rüstungsexporten 4. Zügige, wirksame und transparente Umsetzung von Vorort-Endverbleibskontrollen für deutsche Rüstungsgüter mit nachhaltigen Sanktionen bei Verstößen 5. Verpflichtung der Rüstungsindustrie auf verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und Risikoabschätzungen

Angriffsziel deutscher Verbündeter. Gelände des Krankenhauses von Abs, August 2016.

TÖDLICHER HANDEL

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In vielen Ländern leben Journalistinnen und Journalisten gefährlich. Doch nirgendwo sind so viele in Haft wie in der Türkei. Derzeit sind es mehr als 120 – ein Drittel aller inhaftierten Medienschaffenden weltweit. Die Medien in der Türkei sind zur Zielscheibe einer beispiellosen Kampagne gegen die Meinungsfreiheit geworden. Mehr als 150 TV-Sender und Verlagshäuser wurden geschlossen, Tausende Journalistinnen und Journalisten haben ihre Arbeit verloren.


© Amnesty International (Foto: Marieke Wijntjes)

Die Botschaft ist eindeutig: Wer in der Türkei abweichende Meinungen äußert, zahlt einen hohen Preis. Werden Sie aktiv! Fordern Sie die türkischen Behörden auf, die inhaftierten Journalistinnen und Journalisten freizulassen!


THEMEN

Westafrika

Straflos in die Freiheit Die Macht der Straße. Anhänger des gambischen Präsidenten Barrow im Januar in Serrekunda.

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Foto: Jason Florio / Redux / laif

In Westafrika gab es seit 2012 mehrere friedliche Machtwechsel – zuletzt in Gambia. Für ihre Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden die abgewählten Herrscher jedoch nicht. Von Katrin Gänsler, Cotonou

WESTAFRIKA

Es ist ein Bild, wie man es selten von westafrikanischen Politikern sieht: Adama Barrow strahlt über das ganze Gesicht. Der neue Präsident Gambias wirkt sehr erleichtert über das Finanzpaket der Europäischen Union in Höhe von 225 Millionen Euro, das ihm der EU-Kommissar für Entwicklungszusammenarbeit, Neven Mimica, Mitte Februar zugesichert hat. Das Geld für den laut Barrow »praktisch bankrotten« Staat, mit dem Jobs geschaffen und kaputte Straßen repariert werden sollen, ist die Brüsseler Belohnung für Gambias Rückkehr zur Demokratie und einen am Ende doch noch friedlich verlaufenen Machtwechsel. Barrow bedankte sich und kündigte zugleich an, das Land mit seinen zwei Millionen Einwohnern werde die Mitgliedschaft im Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag nicht beenden. Damit hatte sein Vorgänger Yahya Jammeh kurz vor seiner Wahlniederlage gegen Barrow gedroht. Jammeh hatte sich 1994 als junger General an die Macht geputscht und den fast völlig vom Senegal umschlossenen Staat 22 Jahre lang mit harter Hand regiert. Er ließ zahlreiche Oppositionelle und Journalisten inhaftieren und die Todesstrafe nach Jahrzehnten wieder vollstrecken. Mit merkwürdigen Ansichten sorgte er für eine Mischung aus Gelächter und Angst. Aids etwa wollte er mit Kräutern heilen. Migranten warf er vor, sie würden sich nicht um ihr Heimatland kümmern. Aus dem vor allem bei britischen Urlaubern beliebten Badeparadies machte er eine islamische Republik. Doch die Proteste von Menschenrechtsorganisationen blieben ohne politische Folgen – bis Dezember vergangenen Jahres. Als nach der Auszählung der Präsidentenwahl vom 1. Dezember der weitgehend unbekannte Oppositionskandidat Barrow vorne lag, sorgte das in den westafrikanischen Nachbarländern für Euphorie: Ein kleines Land, für das sich nie jemand interessiert hatte, sollte zum Vorbild für eine Rückkehr zur Demokratie werden – und ein 51-jähriger Immobilienhändler, der zuvor als Wachmann in London gearbeitet hatte, zum Hoffnungsträger. Der gleichaltrige Machthaber Jammeh, der laut unabhängiger Wahlkommission nur 39,6 Prozent der Stimmen erhielt, gratulierte seinem Nachfolger am Telefon mit den Worten: »Ich habe keine bösen Gedanken – alles Gute!« Ähnliche Telefonate hatte es in den Jahren zuvor bereits im Senegal, in Nigeria sowie in Benin gegeben. Ausgerechnet im Senegal hatte Westafrikas Trend zu friedlichen Machtwechseln 2012 begonnen, als der damals 85-jährige Präsident Abdoulaye Wade seinem Herausforderer Macky Sall unterlag. Weil Wade bis zur Stichwahl kämpferisch und verbissen auf einer Fortführung seiner Herrschaft beharrt hatte, galt es als Sensation, dass er dem Oppositionskandidaten der Alliance pour la République, Sall, nur wenige Stunden nach seiner Niederlage telefonisch gratulierte. Auch Nigerias Präsident Goodluck Jonathan griff drei Jahre später zum Telefon, um Mu-

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hammadu Buhari alles Gute zu wünschen. Kaum einer der 186 Millionen Nigerianer hatte mit einem Wahlsieg des früheren Generals gerechnet. Nigeria wies seit der Unabhängigkeit 1960 eine unrühmliche Tradition von Staatsstreichen auf, hatte aber nie einen friedlichen Machtwechsel erlebt. Auch in der Elfenbeinküste dauerte der Machtkampf zwischen den beiden rivalisierenden Präsidenten Laurent Gbagbo und Alassane Ouattara mehr als vier Monate, ehe er 2011 nach mehr als 3.000 Toten beendet werden konnte. Spezialeinheiten der französischen Armee rückten ein, um Gbagbo am 11. April 2011 festzunehmen. Für Goodluck Jonathan ging der Machtverlust glücklicher aus: Erst im Februar hielt der 59-Jährige im US-Kongress eine Rede; für die Afrikanische Union (AU) ist er als Wahlbeobachter im Einsatz. Anders als sein früherer Sicherheitsberater Sambo Dasuki, der wegen der Veruntreuung von zwei Milliarden USDollar vor Gericht steht, ist Jonathan inzwischen zum geachteten Elder Statesman aufgestiegen und bisher für keinerlei Vergehen seiner Amtszeit zur Rechenschaft gezogen worden. Für diejenigen Nigerianer, die auf Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit pochen, ist das ein beunruhigendes Zeichen, ebenso wie für Bewohner anderer Teile Afrikas, die sich von den demokratischen Machtwechseln im Westen ihres Kontinents eine Signalwirkung erhoffen. Unklar ist außerdem, inwieweit sich Wade in Dakar und Jonathan in Abuja für ihre Amtsverzichte sozusagen selbst entschädigten. Die nigerianische Antikorruptionsorganisation »Integrity« geht davon aus, dass Jonathans Demokratische Volkspartei vor der Wahl 2015 für Stimmenkauf große Summen staatlicher Gelder erhielt. Und das, obwohl Nigeria in der schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten steckt, bei einer Inflation von mehr als 18 Prozent. Im Senegal indes waren vor den Wahlen vor fünf Jahren zwölf Menschen bei Demonstrationen getötet worden – ausgerechnet in dem als »Hort des Friedens« bekannten Land. Angehörige der Jugendbewegung »Y’en a marre« (»Wir haben die Nase voll«) und andere Regimekritiker hatten sich in Dakar wochenlang Auseinandersetzungen mit der Polizei geliefert, die hart durchgriff. Wie groß der Druck der wütenden Jugend war, dürfte selbst dem schließlich abgewählten Wade klar gewesen sein: Im Senegal sind knapp zwei Drittel der 14,3 Millionen Einwohner jünger als 25 Jahre. Den Zorn der Jugend hatte auch Yahya Jammeh in Gambia zu spüren bekommen. Denn in dem von Senegal eingezwängten Kleinstaat lebt eine ähnlich frustrierte junge Generation wie in dem großen Nachbarland. 2016 stammten vier Prozent aller Migranten und Flüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Europa einreisten, aus Gambia – das damit den fünften Platz unter den

»Ein kleines Land, für das sich niemand interessierte, wird plötzlich zum Vorbild für Demokratie.« 32

afrikanischen Herkunftsländern einnahm, noch vor den ungleich bevölkerungsreicheren Staaten Nigeria und Elfenbeinküste. Fluchtursache ist neben der Perspektivlosigkeit vor allem die Wut über das politische Regime. Wenige Tage nach seiner Wahlniederlage vollzog Jammeh im Dezember 2016 eine Kehrtwende, zweifelte das Ergebnis an und löste damit einen bedrohlichen Machtkampf aus. Anlass für den Sinneswandel könnte eine Äußerung der heutigen Vizepräsidentin Fatoumata Jallow-Tambajang gewesen sein, die wenige Tage nach dem Wahlsieg Barrows ankündigte, man werde Jammeh die Ausreise verweigern und ihn für mutmaßliche Verbrechen zur Rechenschaft ziehen. Dass ihm kurze Zeit später die als Vermittlerin eingeschaltete Präsidentin Liberias und Friedensnobelpreisträgerin Ellen Johnson-Sirleaf nicht ins Land ließ, brachte die mächtige Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) gegen ihn auf. Eine Militärintervention sei eine »mögliche Lösung«, ließen ECOWAS-Vertreter durchblicken – Soldaten seien bereits in Guinea-Bissau und Mali stationiert und bis zu 7.000 Mann in Kürze mobilisierbar. Jammeh wurde ein Ultimatum bis zum 19. Januar 2017 gesetzt, dem Tag der offiziellen Amtseinführung Barrows. Doch die militärische Konfrontation blieb aus – nicht zuletzt deshalb, weil sich im Januar Jammehs langjähriger Gefolgsmann, Armeechef Ousman Badjie, von ihm abwandte. Der ECOWASFührung war damit klar, dass sie keine Gegenwehr zu befürchten hatte – die angesichts der nur 2.000 Soldaten umfassenden gambischen Armee ohnehin gering ausgefallen wäre. Auch der angebliche Versuch Jammehs, Söldner aus Sierra Leone und Liberia anzuwerben, hätte daran nichts Wesentliches geändert. Für die ECOWAS, der mitunter fehlende Handlungsbereitschaft nachgesagt wird, bot der Konflikt in Gambia eine gute Möglichkeit, genau das zu widerlegen. Treibende Kraft hinter dem Machtwechsel in Banjul dürfte dabei die senegalesische Regierung Macky Salls gewesen sein, die ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Jammeh-Diktatur zunehmend bedroht sah. So hatte der Machthaber 2016 die Gebühren für senegalesische Lastwagen zunächst um das Hundertfache erhöht – und dann die Grenze ganz geschlossen. Für Fahrer in die südsenegalesische Provinz Casamance bedeutete das lange, kostspielige Umwege, ehe die Übergänge wieder geöffnet wurden. Der Senegal war es auch, der die wirtschaftlichen Folgen der Flucht von mehr als 45.000 Gambiern, die der politischen Krise zu entkommen suchten, am deutlichsten zu spüren bekam. Ende Januar flog Jammeh nach Äquatorialguinea ins Exil. Zähe Verhandlungen der ECOWAS, die mit der Entsendung von Soldaten auf gambisches Staatsgebiet den Druck erhöht hatte, machten den am Ende friedlichen Abgang des Langzeitherrschers möglich. Eine Amnestie soll es für Jammeh offiziell zwar nicht geben. Doch eine gemeinsame Erklärung von ECOWAS, AU und UNO, in der gefordert wurde, Jammehs »Würde« und seine Rechte zu respektieren, läuft im Prinzip auf dasselbe hinaus. Einen Hoffnungsschimmer immerhin gab es im Februar: Da gab die Polizei bekannt, dass der noch unter Jammeh eingesetzte Leiter des Inlandsgeheimdienstes National Intelligence Agency (NIA), Yankuba Badjie, verhaftet wurde. Der von Barrow in State Intelligence Service (SIS) umbenannte Geheimdienst war für die Bespitzelung und Verfolgung zahlreicher Oppositioneller berüchtigt. Außerdem erhob die Justiz Anklage gegen 25 Mitglieder von Jammehs Partei, weil diese Anhänger Barrows angegriffen haben sollen.

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Fotos: Jason Florio / Redux / laif

Neuanfang. Freude über die Vereidigung Barrows bei Bewohnern Serrekundas im Januar.

WESTAFRIKA

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Weggesperrt. Eritreer in einem Gefangenenlager im libyschen Gharyan, April 2014.

Kumpanei mit den Folterern Die Europäische Union missachtet in ihrer Flüchtlings- und Migrationszusammenarbeit mit afrikanischen Staaten deren Verletzung menschenrechtlicher Standards. Von Franziska Ulm Mouhaildin* lag noch im Bett, als er das Echo des Artilleriebeschusses hörte. Er sprang auf, holte seine Kinder und rannte barfuß in Richtung der Marra-Berge. Aus den Augenwinkeln konnte er sehen, wie sein Haus in Flammen aufging. Seine Frau hatte den jüngsten Sohn an ihrer Seite und versuchte, ihrem Mann zu folgen. Doch eine Kugel traf den zwei Jahre alten Jungen; sie musste ihn zurücklassen.

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Von den Hügeln des Marra-Vulkanplateaus aus beobachtete Mouhaildin im Januar 2016 die Kämpfe zwischen Regierungssoldaten und Rebellen der Sudan Revolutionary Front (SRF) rund um die westsudanesischen Gemeinden Gamrah und Kayah. Gegen Mittag hörte er die Einschläge der Bombardements durch die sudanesische Luftwaffe: Kampfflugzeuge und Explosionen kamen immer näher. Die Menschen, die sich in den Hügeln versteckt hatten, wurden aufgescheucht und versuchten zu entkommen. Mouhaildins dreijähriger Sohn war nicht schnell genug, eine Bombe schlug direkt neben ihm ein. Schwarzer Rauch stieg auf, der die Farbe änderte. Es roch nach verfaulten Eiern.

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Foto: Daniel Etter / laif

Wie durch ein Wunder fand Mouhaildin seinen Sohn Stunden später äußerlich zunächst unverletzt vor. Doch dann fing er an zu husten und zu erbrechen. Er bekam offene Wunden auf der Haut, die zwei Wochen nach dem mutmaßlichen Giftgasangriff begann, in Fetzen abzufallen. Abgemagert wie ein Skelett sei sein Sohn, erzählt Mouhaildin in dem Amnesty-Bericht »Scorched Earth, Poisoned Air«, der die Verwendung chemischer Waffen durch sudanesische Regierungseinheiten in Darfur dokumentiert. Auch neun Monate nach dem Angriff hatte sich Mouhaildins Sohn davon nicht erholt. 32 solcher Angriffe, bei denen sudanesische Soldaten zwischen Januar und September 2016 chemische Kampfmittel einsetzten, führt der Bericht auf. Sie sind die Fortsetzung eines Krieges, den die sudanesische Regierung unter Präsident Omar al-Bashir bereits seit mehr als einem Jahrzehnt gegen die eigene Bevölkerung führt – vor allem in der an den Tschad angrenzenden Region Darfur. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag klagte ihn 2009 deshalb wegen Kriegsverbrechen in zwei Fällen sowie wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in fünf Punkten an. Für die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten scheint die neuerliche Eskalation des Kriegs durch den Einsatz von Giftgas jedoch kein Grund zu sein, endlich tätig zu werden: Weder hat die Bundesregierung die sudanesische Regierung öffentlich für ihre Menschenrechtsverletzungen verurteilt, noch wurde ein Prüfverfahren bei der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) beantragt. Stattdessen bietet die Europäische Union dem mit internationalem Haftbefehl gesuchten Staatschef Omar al-Bashir Gelder und Projekte an, wenn dessen Sicherheitskräfte im Gegenzug verhindern, dass Menschen über den Sudan weiter bis nach Europa gelangen. Im Rahmen des sogenannten Khartum-Prozesses, den EU-Vertreter und Repräsentanten der Afrikanischen Union im November 2014 auf einer Ministerkonferenz in Rom per Deklaration beschlossen, wurden unter anderem Projekte vereinbart, die den Zweck verfolgen, die Situation von Flüchtlingen vor Ort zu verbessern. Doch Hauptziel der Initiative, die vor allem Eritrea, Äthiopien, Somalia, Südsudan, Sudan und Kenia betrifft, ist eine bessere Kontrolle der Migration aus Ostafrika. Eine engere Zusammenarbeit mit diesen Staaten in den Bereichen Grenzkontrolle sowie Bekämpfung von Schleuserkriminalität soll dafür sorgen, Migration und Flucht nach Europa zu verringern. So rühmen sich etwa die sudanesischen Streitkräfte, im vergangenen Jahr 1.500 Schutzsuchende festgenommen zu haben. Was mit ihnen danach geschah, ist ungewiss – doch bekannt gewordene Einzelfälle lassen Schlimmes ahnen: Im Mai 2016 wurde eine Gruppe von mehr als 400 Eritreern ohne Einzelfallprüfung aus dem Sudan in ihr Herkunftsland abgeschoben, wo ihnen Inhaftierung und Folter drohen. Denn Flucht wird in Eritrea als Hochverrat gewertet. Schaffen es Schutzsuchende dennoch über die sudanesische Grenze bis nach Libyen, sind sie weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. So berichtete der 23-jährige Abdurrahman* aus Eritrea Amnesty International, was geschah, nachdem er in einem Boot mit 120 Menschen im Januar 2016 von der libyschen Küstenwache aufgegriffen wurde: Besatzungsmitglieder schlugen mit Gummischläuchen und Holzstöcken auf ihn ein. Doch die wirkliche Tortur beginnt für viele erst, wenn sie in

OSTAFRIKA

»Staaten wie Kenia werden mit ihrer Verantwortung für Flüchtlinge finanziell alleingelassen.« einem der 24 libyschen Haftzentren landen, die von Regierungseinheiten und unterschiedlichen Milizen unterhalten werden. Dort hausen sie unter unmenschlichen Bedingungen. Misshandlungen und Ausbeutung während der Haft sind an der Tagesordnung – sowie die Ungewissheit, ob und wann die Gefangenschaft endet. Denn in dem faktisch gescheiterten Staat gibt es weder eine unabhängige Rechtsprechung noch ein funktionierendes Asylsystem. Die EU unterstützt bereits seit Sommer 2016 die libysche Küstenwache: Ausbildung und Ausstattung sollen dafür sorgen, dass kein Mensch mehr ungebeten nach Europa gelangen kann. Die Bedingungen in den Haftzentren sollen ebenfalls verbessert werden, auch wenn unklar bleibt, wie das angesichts der vielen zuständigen Milizen gelingen soll. Sudan und Libyen sind keine Einzelfälle, auch wenn sich hier besonders drastisch zeigt, dass die EU keine Scheu vor Kooperationen mit Staaten hat, die Menschenrechte verletzen. Dafür hat das Staatenbündnis seine eigenen Maßstäbe über Bord geworfen, die noch 2012 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurden: Der erfolgreiche Kampf für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte war nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges die Antriebsfeder der EU und Grund für ihre Strahlkraft bis heute. Doch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Prinzipien zum Flüchtlingsschutz drohen durch die kurzsichtig auf Abschottung zielende Zusammenarbeit mit den Staaten Nord- und Ostafrikas untergraben zu werden – ebenso wie das Recht auf ein angemessenes Asylverfahren oder das Gebot, Menschen nicht in Staaten abzuschieben, in denen ihnen Tod und Verfolgung drohen. Ob Menschenrechtsstandards in den von der EU unterstützten Staaten eingehalten werden, scheint nachrangig zu sein, solange diese Staaten Menschen daran hindern, in die EU zu gelangen. Zugleich werden Staaten wie Kenia mit ihrer Verantwortung für Flüchtlinge alleingelassen: Dadaab ist weiterhin das größte Flüchtlingslager der Welt; mehr als eine Million Flüchtlinge aus den benachbarten Krisenstaaten hat die Regierung in Nairobi in den vergangenen Jahren zeitweise aufgenommen. Dennoch betrachtet es die EU als Selbstverständlichkeit, dass Kenia ohne eine auch nur annähernd ausreichende finanzielle Unterstützung für deren Versorgung aufkommt. Und weiter nördlich setzen die EU und ihre Mitgliedsstaaten alles daran, durch Migrationskooperationen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen für Flüchtlinge auf andere Staaten abzuwälzen. Leidtragende sind die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen oder ihre Familie in Sicherheit bringen wollen. * Name aus Schutzgründen geändert. Franziska Ulm ist Amnesty-Fachreferentin für Afrika.

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»Wir haben uns selbst zensiert« Die Bloggerinnen und Blogger des Kollektivs »Zone 9« setzen sich seit Jahren für Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Äthiopien ein. Nun drohen ihnen lange Haftstrafen. Einige der Mitglieder, darunter Jomanex Kassaye, leben deshalb inzwischen im Exil.

Addis gegeben. Aber eine Woche nachdem wir die Regierung dazu aufgefordert hatten, verschiedene Meinungen zuzulassen, schaffte es die oppositionelle Blue Party, eine Demonstration in der Hauptstadt zu organisieren. Das war ein großer Erfolg. Wir haben etwas Virtuelles gestartet, und es wurde in der Realität weitergeführt.

Das Blogger-Kollektiv »Zone 9« wurde 2012 gegründet. Wofür steht der Name? Eines der berüchtigtsten Gefängnisse Äthiopiens am Stadtrand von Addis Abeba, Kaliti, ist in acht Zonen unterteilt. Wegen der repressiven politischen Atmosphäre bezeichnen die Gefangenen den Rest des Landes, vor allem die Hauptstadt, als Zone 9. Weil niemand frei ist, betrachten sie Äthiopien als großes Gefängnis. Sie haben politischen Gefangenen in der Vergangenheit regelmäßig Besuche abgestattet. War es absehbar, dass Sie eines Tages selbst verhaftet werden würden? Ja. Als wir mit dem Bloggen anfingen, wussten wir, dass es Risiken gibt. Sobald du die Regierung kritisierst, wirst du zum Staatsfeind. Als Individuen wurden wir weniger eingeschüchtert als als Gruppe – die Regierung konnte es einfach nicht ertragen, dass wir uns politisch organisierten. Das stellt für sie ein großes Problem dar. Dabei haben wir vor jeder Veröffentlichung den Text gemeinsam überarbeitet, um die Regierung nicht zu sehr zu provozieren. Wir haben uns in gewissem Maße selbst zensiert. Was waren die offiziellen Gründe für Ihre Verhaftung? Angeklagt wurden wir 2014 wegen Terrorismus und Anstiftung zur Gewalt. Die Regierung betrachtete es als Verrat, dass wir eine Online-Kampagne gestartet hatten. Es war das erste Mal in der Social-Media-Geschichte Äthiopiens, dass sich eine Gruppe für die Einhaltung der Verfassung, die Durchsetzung von Versammlungsfreiheit und Demonstrationsrechten aussprach. Nach den Wahlen 2005 hatte es kaum oppositionelle Proteste in

»Ich will zurück zu meiner Familie. Aber ich will nicht zurück ins Gefängnis.« 36

Wie reagierte die Regierung? Wir wurden zur Zielscheibe. Ich erhielt einen Anruf. »Wir kennen dich, wir wissen, wo du wohnst«, teilte man mir mit, und: »Lass die Regierung in Ruhe, dann lassen wir dich in Ruhe.« Da sich die Herrschenden offensichtlich provoziert fühlten, beschlossen wir, für eine Weile nicht mehr zu bloggen. Aber die Einschüchterungen gingen weiter, da wir nicht aufhörten, Journalisten und Dissidenten im Gefängnis zu besuchen und uns von Zeit zu Zeit zu treffen. Obwohl es auf dem Blog keine Aktivitäten gab, gingen sie davon aus, dass wir im Untergrund weitermachten. Im April 2014 entschieden wir, den Blog weiterzuführen. Wir teilten unseren Followern mit, dass wir uns von der Regierung nicht zum Schweigen bringen lassen würden und dass »Zone 9« mit voller Kraft zurück sei. Drei oder vier Tage später wurden wir verhaftet. Was würde Ihnen bei einer Rückkehr nach Äthiopien drohen? Das Verfahren gegen mich läuft noch. Eine Rückkehr aus dem Exil könnte deshalb von der Regierung so interpretiert werden, dass ich im Ausland ausgebildet worden bin, um vor Ort politisch weiterzuarbeiten. Also würde ich wieder im Gefängnis landen. Natürlich will ich zurück nach Hause, zu meiner Familie und meinen Freunden. Aber ich will nicht zurück ins Gefängnis. Es würde nur einen weiteren Schauprozess gegen mich geben. Die Europäische Union kooperiert im Rahmen des KhartumProzesses bereits mit einigen ostafrikanischen Regierungen, die bereit sind, ihre nach Europa geflohenen Staatsbürger zurückzunehmen oder diese daran zu hindern, ihr Land zu verlassen – im Gegenzug für finanzielle Unterstützung. Was würde ein solches Abkommen mit Äthiopien für die Menschenrechtssituation in Ihrem Land bedeuten? Ich empfinde das als Unterstützung einer Diktatur. Die EUStaaten, darunter auch Deutschland, setzen ihre eigenen Prioritäten, und das sind die Bekämpfung von Terrorismus sowie die Lösung der Flüchtlingskrise. Dabei missachten sie, dass Äthiopien bald zusammenbricht, wenn man unsere brutale Regierung so weitermachen lässt wie bisher: ohne Rechenschaftspflicht, ohne bürgerliche Freiheitsrechte und ohne Lebensmittelsicherheit für die Bevölkerung. Wer glaubt, dass das noch

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Foto: Sarah Eick / Amnesty

Interview: Hannah El-Hitami


Freiheitskämpfer. Jomanex Kassaye in Berlin im Februar.

zehn oder zwanzig Jahre weitergehen kann, irrt sich gewaltig – und wird die Konsequenzen dafür tragen müssen. Alle Welt weiß, was aus Syrien seit der Niederschlagung der Proteste 2011 geworden ist. Man stelle sich nur vor, was passiert, wenn Äthiopien scheitert. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Ihr Land im vergangenen Herbst besucht. Was kann Deutschland, was kann Europa für Äthiopien tun? Wegen ihrer weltpolitischen Stellung sollten die EU und Deutschland eine wichtige Rolle dabei spielen, Veränderungen in eine positive Richtung zu lenken. Eine Möglichkeit wäre, die Regierung an ihre Verantwortung zu erinnern, eine Atmosphäre politischer Offenheit zu schaffen. Denn nur so können Menschen Hoffnung entwickeln, in ihrem eigenen Land etwas zu bewirken. Schließlich haben wir alle lange versucht, auf legalem Weg Änderungen zu erreichen. Aber wenn Menschen das verwehrt wird, werden sie andere Wege finden – und das will niemand von uns erleben. Leider bemerken Diktatoren das immer erst, wenn es schon zu spät ist.

ÄTHIOPIEN

EINE NATION HINTER GITTERN Seit den Parlamentswahlen 2005 ist die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Äthiopien sukzessive eingeschränkt worden. Nachdem die Opposition der regierenden Revolutionären Demokratischen Front der Äthiopischen Völker (EPRDF) Wahlbetrug vorgeworfen hatte, waren zahlreiche Journalistinnen und Journalisten, Oppositionelle und Demonstrierende verhaftet worden. Die Regierung von Ministerpräsident Hailemariam Desalegn ging auch im vergangenen Jahr gewaltsam gegen Proteste vor, die sich 2015 zunächst gegen die geplante Erweiterung Addis Abebas gerichtet hatten: Bauern in der Region Oromia fürchteten eine Beschlagnahmung ihrer Ländereien. Obwohl der Plan zurückgezogen wurde, kam es zu weiteren Demonstrationen, die sich nun auch gegen willkürliche Festnahmen, Polizeigewalt und wirtschaftliche Missstände richteten. Seitdem haben Sicherheitskräfte mehr als 800 Menschen getötet. Im Oktober 2016 rief Desalegn den Notstand aus und stattete Armee und Polizei mit erweiterten Befugnissen aus.

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Nicht nur Autokraten grenzen aus

In Trümmern. Aleppo, September 2015.

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Der Amnesty Report 2016/17 zeichnet ein düsteres Bild von der Lage in der Welt. Doch im Vorwort verweist er auch auf die vielen ganz normalen Heldinnen und Helden, die sich dem autoritären Vorgehen von Regierungen und nichtstaatlichen Akteuren entgegenstellen. Von Salil Shetty, internationaler Generalsekretär

Foto: Abdalrhman Ismail / Reuters

Für Millionen Menschen war 2016 ein Jahr anhaltenden Elends und unablässiger Angst, weil Regierungen und bewaffnete Gruppen Menschenrechte auf vielfältige Art verletzten. Syriens einst bevölkerungsreichste Stadt Aleppo wurde durch Luftangriffe und Straßenkämpfe in weiten Teilen dem Erdboden gleichgemacht, im Jemen gingen die grausamen Angriffe gegen die Zivilbevölkerung weiter. In Myanmar spitzte sich die Misere der Rohingya immer weiter zu, im Südsudan kam es zu massenhaften rechtswidrigen Tötungen. In der Türkei und in Bahrain gingen die Behörden brutal gegen Andersdenkende vor, während in weiten Teilen Europas und der USA Hassreden zunahmen – die Welt wurde 2016 finsterer und unsicherer. Es herrschte eine enorme Kluft zwischen Rhetorik und Realität, zwischen dem, was notwendig gewesen wäre, und dem, was tatsächlich getan wurde, die einen immer wieder fassungslos machte. Nirgends zeigte sich dies deutlicher als beim UNO-Gipfel zu Flüchtlings- und Migrationsbewegungen im September 2016, als die teilnehmenden Staaten nicht in der Lage waren, eine angemessene Antwort auf die globale Flüchtlingskrise zu finden, die im Laufe des Jahres größer und dringlicher wurde. Während die Regierenden angesichts dieser Herausforderung versagten, saßen 75.000 Flüchtlinge in der Wüste im Niemandsland zwischen Syrien und Jordanien fest. Die Afrikanische Union hatte für 2016 ein Jahr der Menschenrechte ausgerufen. Doch in diesem Zeitraum kündigten drei Mitgliedsstaaten ihren Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof an und torpedierten damit die Hoffnung auf eine

AMNESTY REPORT 2016/17

Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen. Der sudanesische Staatspräsident Omar al-Bashir konnte ungehindert und straflos durch Afrika reisen, während seine Regierung in Darfur mit Chemiewaffen gegen die eigene Bevölkerung vorging. Das möglicherweise größte der vielen politischen Erdbeben im Jahr 2016 war die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie folgte auf einen Wahlkampf, in dem Trump sich vielfach mit hetzerischen Äußerungen hervorgetan hatte, die von Frauen- und Fremdenfeindlichkeit geprägt waren. Er versprach, etablierte bürgerliche Freiheiten rückgängig zu machen, und vertrat damit eine Politik, die der Wahrung der Menschenrechte in höchstem Maße zuwiderläuft. Trumps vergiftete Wahlkampfrhetorik war nur ein Beispiel eines weltweiten Trends hin zu einer Politik, die auf Wut und Spaltung setzt. In vielen Ländern stützten sich Machthaber und Politiker zum Erhalt ihrer Macht auf einen Diskurs der Furcht und der Uneinigkeit und wiesen die Schuld für die tatsächlichen oder vermeintlichen Probleme ihrer Wählerschaft »den anderen« zu. Noch mangelt es an einem übergreifenden Diskurs, der die aufwühlenden Ereignisse des vergangenen Jahres einordnen könnte. Tatsache ist jedoch, dass die Weltlage zu Beginn des Jahres 2017 höchst instabil ist und wir voller Sorge und Unsicherheit in die Zukunft blicken. Vor diesem Hintergrund droht die Verbindlichkeit der Werte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum Ausdruck gebracht werden, zu schwinden. Die Erklärung, die nach einem der blutigsten Kapitel der menschlichen Geschichte geschrieben wurde, beginnt mit den Worten: »Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet (…)«. Doch trotz der Lehren aus der Vergangenheit wurde die Idee der menschlichen Würde und Gleichheit, die Vorstellung einer Gemeinschaft der Menschen an sich, 2016 mit machtvollen Diskursen über Schuld, Angst und der Suche nach Sündenböcken heftig attackiert, und zwar von jenen, die versuchten, um jeden Preis an die Macht zu kommen oder an der Macht zu bleiben. Die Verachtung dieser Ideale war offenkundig in einem Jahr, in dem die gezielte Bombardierung von Krankenhäusern in Syrien und im Jemen zur Routine wurde, in dem Flüchtlinge in Konfliktgebiete zurückgeschickt wurden, in dem die nahezu

»Noch mangelt es an einem übergreifenden Diskurs, der die aufwühlenden Ereignisse des vergangenen Jahres einordnen könnte.« 39


vollständige Tatenlosigkeit der Weltgemeinschaft in Bezug auf Aleppo an das Versagen in Ruanda 1994 und in Srebrenica 1995 erinnerte und in dem Regierungen in unzähligen Ländern weltweit massiv gegen Andersdenkende vorgingen. Angesichts all dessen ist es alarmierend einfach, eine Schreckensvision der Welt und unserer Zukunft zu zeichnen. Die dringende und zunehmend schwierigere Aufgabe besteht jedoch darin, die globale Verpflichtung zu diesen grundlegenden Werten wiederzubeleben, von denen die Menschheit abhängt. Zu den extrem beunruhigenden Entwicklungen 2016 zählen auch die Folgen eines neuen Versprechens, das Regierungen ihren Bürgern machen: Sie bieten ihnen Sicherheit und Wohlstand, wenn sie im Gegenzug dazu bereit sind, auf politische Teilhabe und bürgerliche Freiheiten zu verzichten. Auf allen Kontinenten gingen Regierungen 2016 in drastischer Weise gegen Andersdenkende vor – manchmal offen und gewaltsam, manchmal subtiler und vermeintlich seriöser. Das Bestreben, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, nahm weltweit zu, sowohl was den Umfang als auch die Intensität betraf. In vielen Teilen der Welt zogen Regierungen Sicherheitsgründe heran, um ihr drastisches Vorgehen gegen Oppositionelle zu rechtfertigen. In Äthiopien töteten Sicherheitskräfte Hunderte Protestierende und nahmen Tausende Menschen willkürlich fest, die überwiegend friedlich gegen rechtswidrige Landenteignungen in der Region Oromia demonstriert hatten. Die äthiopische Regierung nutzte das Antiterrorgesetz, um radikal gegen Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Oppositionspolitiker vorzugehen. In der Türkei verschärfte die Regierung im Zuge des Ausnahmezustands nach dem Putschversuch im Juli 2016 ihr hartes Vorgehen gegen regierungskritische Stimmen. Im Nahen Osten und in Nordafrika war die Unterdrückung von Andersdenkenden endemisch. In Ägypten inhaftierten die Sicherheitskräfte willkürlich mutmaßliche Unterstützer der verbotenen Muslimbruderschaft sowie andere Regierungskritiker und Oppositionelle, folterten sie und ließen sie »verschwinden«. Die Behörden Bahrains gingen massiv gegen Regierungskritiker vor, indem sie diese mit zahlreichen Anklagen wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit überzogen. Im Iran warfen die Behörden Kritiker ins Gefängnis, zensierten alle Medien und verabschiedeten ein neues Gesetz, das praktisch jede Kritik an der Regierung und ihrer Politik unter Strafe stellt. Häufig waren die strengen Maßnahmen ein Versuch, Regierungsversagen zu kaschieren, so zum Beispiel in Venezuela, wo die Regierung lieber Kritiker zum Schweigen brachte, als die humanitäre Krise zu bekämpfen, die weiter eskalierte. Außer direkten Bedrohungen und Angriffen war zu beobachten, wie etablierte bürgerliche und politische Freiheiten im Namen der Sicherheit schleichend beschränkt wurden. So wurde zum Beispiel in Großbritannien ein neues Überwachungsgesetz verabschiedet, das die Befugnisse der Behörden erheblich ausweitet. Sie können künftig die digitale Kommunikation und Daten abfangen, einsehen, zurückhalten oder in anderer Weise manipulieren, ohne dass ein stichhaltiger Verdacht gegen eine Person vorliegt. Indem Großbritannien eines der weltweit umfangreichsten Massenüberwachungssysteme einführte, näherte sich das Land einer Realität an, in der das Recht auf Privatsphäre schlicht nicht mehr anerkannt wird. Der möglicherweise bösartigste Angriff auf die Menschenrechte bestand jedoch darin, dass Machthaber und Politiker zur Rechtfertigung ihrer repressiven Maßnahmen »die anderen« für tatsächliche oder vermeintliche soziale Probleme verant-

wortlich machten. Mit hasserfüllter, spaltender und hetzerischer Rhetorik bedienten sie die finstersten Instinkte der menschlichen Natur. Indem sie bestimmte Gruppen, häufig ethnische oder religiöse Minderheiten, kollektiv für soziale und wirtschaftliche Missstände verantwortlich machten, bereiteten sie den Weg für Diskriminierung und Hassverbrechen, insbesondere in Europa und den USA. Eine Variante dessen stellte der eskalierende »Antidrogenkrieg« des philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte dar, der unzähligen Menschen das Leben kostete. Staatlich angeordnete Gewalt und Massentötungen durch Bürgerwehren forderten mehr als 6.000 Tote, nachdem der Präsident mehrmals öffentlich erklärt hatte, dass Personen, die mutmaßlich in Drogenverbrechen verwickelt seien, getötet werden sollten. Selbsternannte »Anti-Establishment«-Vertreter, die behaupteten, an sozialen und wirtschaftlichen Missständen seien sogenannte Eliten, internationale Organisationen und »die anderen« Schuld, boten die falschen Rezepte an. Das Gefühl der Unsicherheit und Entrechtung, das sich aufgrund von Arbeitslosigkeit, unsicheren Arbeitsverträgen, wachsender sozialer Ungleichheit und dem Verlust staatlicher Versorgungsleistungen bei vielen Menschen einstellte, erfordert ein entschlossenes Handeln, Ressourcen und einen Politikwechsel der Regierungen, anstatt einfach nach Sündenböcken zu suchen. Es war offensichtlich, dass viele desillusionierte Menschen weltweit die Antworten nicht in den Menschenrechten suchten. Doch die Ungleichheit und Vernachlässigung, die der Wut und Frustration zugrunde lagen, waren zumindest teilweise darauf zurückzuführen, dass Staaten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ihrer Bürger nicht schützten.

Alleingelassen. Syrische Flüchtlinge im Lager Ruqban, Jordanien, August 2016.

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Doch das Jahr 2016 erzählt in mancherlei Hinsicht auch die Geschichte von Menschen voller Mut, Widerstandskraft, Kreativität und Entschlossenheit angesichts immenser Herausforderungen und Bedrohungen. Auf allen Kontinenten gab es Beispiele dafür, dass Menschen auch immer Mittel und Wege finden, sich zu widersetzen und sich Gehör zu verschaffen, auch wenn staatliche Machtapparate sie unterdrücken. So gelang es Aktivisten in China trotz systematischer Drangsalierung und Einschüchterung, online an den Jahrestag der Niederschlagung der Proteste auf dem Tiananmen-Platz 1989 in Peking zu erinnern. Bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro machte der äthiopische Marathonläufer und Silbermedaillengewinner Feyisa Lilesa weltweit Schlagzeilen, als er an der Ziellinie mit einer Geste die staatliche Verfolgung der Oromo in Äthiopien anprangerte. An den Mittelmeerküsten Europas reagierten Freiwillige auf das Versagen der Regierungen beim Flüchtlingsschutz, indem sie Ertrinkende eigenhändig retteten. Auf dem gesamten afrikanischen Kontinent entstanden Bewegungen der Zivilgesellschaft, von denen einige vor einem Jahr noch undenkbar gewesen wären. Sie griffen Forderungen der Bevölkerung nach Rechten und Gerechtigkeit auf und verschafften ihnen mehr Aufmerksamkeit. Der Vorwurf, Menschenrechte seien ein Projekt der Eliten, ist nicht haltbar. Der menschliche Wunsch nach Freiheit und Gerechtigkeit löst sich nicht einfach in Luft auf. In einem Jahr voller Spaltung und Entmenschlichung leuchteten Aktionen für die Menschlichkeit und die grundlegende Würde des Menschen heller als je zuvor. Diese leidenschaftliche Reaktion verkörperte auch der 24-jährige Anas al-Basha, bekannt als Clown von Aleppo, der sich entschloss, trotz der furchtbaren Bombenangriffe

»Niemand kann es mit der ganzen Welt aufnehmen, aber jeder kann seine eigene Welt verändern.« der Regierungstruppen in der Stadt zu bleiben, um Kinder zu trösten und ihnen eine Freude zu bereiten. Als er am 29. November 2016 bei einem Luftangriff getötet wurde, würdigte sein Bruder ihn mit den Worten, er habe Kinder »am dunkelsten und gefährlichsten Ort der Welt« glücklich gemacht. Zu Beginn des Jahres 2017 fühlt sich die Welt instabil an und die Angst vor der Zukunft nimmt zu. Doch gerade in solchen Zeiten werden couragierte Stimmen gebraucht, ganz normale Heldinnen und Helden, die sich gegen Unrecht und Unterdrückung erheben. Niemand kann es mit der ganzen Welt aufnehmen, aber jeder kann seine eigene Welt verändern. Jeder kann aufstehen gegen Entmenschlichung, indem er sich auf lokaler Ebene für die Wahrung der Würde und der gleichen und unteilbaren Rechte aller einsetzt und damit das Fundament für Freiheit und Gerechtigkeit in der Welt legt.

Foto: AP / pa

Foto: Robert F. Bukaty / AP / pa

Die deutsche Ausgabe des »Amnesty International Report 2016/17«  erscheint Ende Mai im S. Fischer Verlag.

Ganz normaler Held. Feyisa Lilesa, äthiopischer Marathonläufer.

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Im Zweifel für die Angreifer

Ungeschützt. Christin in Joseph Colony, Lahore, April 2013.

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Foto: Anja Niedringhaus / AP / pa

Pakistans Blasphemiegesetz ermuntert Extremisten zur Selbstjustiz. Falsche Anschuldigungen gegen Christen und andere religiöse Minderheiten werden oft genutzt, um persönliche Rechnungen zu begleichen. Von Andrzej Rybak, Lahore

PAKISTAN

Es war ein sonniger Samstagmorgen, als in der Joseph Colony das Inferno ausbrach. Dreitausend muslimische Männer, bewaffnet mit Schlagstöcken und Eisenstangen, stürmten das christliche Viertel im Zentrum der pakistanischen Metropole Lahore. Sie plünderten die Häuser, übergossen Einrichtungsgegenstände mit Benzin und zündeten mehr als hundert Gebäude an. Zum Glück wurde bei dem Überfall im März 2013 niemand getötet: Die Einwohner konnten kurz vor dem Angriff fliehen, weil Polizisten sie gewarnt hatten. Doch die Beamten schauten der Gewaltorgie unbeteiligt zu. Der Mobangriff vor vier Jahren mündete Ende Januar in einem Freispruch für die 115 angeklagten Angreifer vor Pakistans Antiterrorgericht. Der Anlass des Angriffs: Ein Bewohner der Siedlung, der Christ Sawan Masih, war tags zuvor in einen Streit mit einem muslimischen Kollegen geraten. Danach behauptete dieser, Masih habe den Propheten Mohammed beleidigt – und gab die Bezichtigung an eine Moschee weiter. Dort löste die mutmaßliche Gotteslästerung Empörung aus, Prediger stachelten die Gläubigen an und ermunterten sie, die Bestrafung selbst in die Hand zu nehmen. So kam es zu der Gewaltexplosion. Hat sich Masih aber wirklich der Blasphemie schuldig gemacht, wie ein Gericht in Lahore im März 2014 befand und ihn deshalb zum Tode verurteilte? »Nicht die Bohne! Das war alles ein abgekarteter Schwindel, Masih hat niemanden beleidigt«, schimpft Pervez Paulus, Katechet und Messdiener in der kleinen katholischen Kirche in Joseph Colony. »Es geht um das Grundstück, auf dem sich unsere Siedlung befindet. Die Altmetallhändler aus der Umgebung versuchen schon lange, uns zu vertreiben, um expandieren zu können. Sie schüren ganz gezielt Hass, indem sie uns Blasphemie vorwerfen.« Joseph Colony ist eine kleine christliche Insel im muslimischen Ozean. In Pakistan leben etwa zwei bis drei Millionen Christen, bei einer Gesamtbevölkerung von 200 Millionen. Die Einkreisung durch muslimische Wohngebiete sorgt seit dem Angriff für ein Gefühl der Bedrohung in dem Viertel. »Ich werde nachts immer wieder wach und lausche«, klagt der 48-jährige Pervez Paulus. An den Wänden in seinem Haus, in dem er mit seiner Frau und vier Kindern lebt, sind hier und da noch Spuren der Feuerbrunst von damals zu sehen. »Jedes seltsame Geräusch versetzt uns sofort in Panik. Man stellt sich gleich vor, dass die Kolonie wieder angegriffen wird. Wir leben in permanenter Angst.« Die durch die Entwicklungen in Afghanistan, aber auch durch saudischen Einfluss forcierte religiöse Radikalisierung Pakistans sorgt dafür, dass es immer wieder zu Mobattacken gegen Menschen kommt, die den Islam verunglimpft oder den Propheten beleidigt haben sollen. Das schafft eine Atmosphäre des Misstrauens und der Einschüchterung. Angestachelt durch intolerante Prediger üben gottesfürchtige Dorf- und Stadtbewohner Selbstjustiz aus, statt auf eine Untersuchung durch die Polizei zu warten. Seit Anfang der 1990er-Jahre wurden rund 50 Menschen gelyncht, die meisten von ihnen in Punjab, der bevölkerungsreichsten Provinz. Die Mehrheit der Opfer gehörte religiösen Minderheiten an. Neben Christen sind vor allem Angehörige der

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Ahmadiyya, einer nicht als muslimisch anerkannten islamischen Abspaltung, Ziel der Angreifer. Sobald Anschuldigungen erhoben würden, gerieten die Betroffenen in ein System, das ihnen nur wenige Schutzgarantien biete und sie nicht vor Gewalt schütze, stellte Ende 2016 ein Amnesty-Bericht fest. Darin werden die praktischen Folgen der fünf umstrittensten Paragrafen zu »religionsbezogenem Vergehen« im pakistanischen Strafgesetzbuch untersucht. Demnach können Personen, denen Blasphemie vorgeworfen wird, ihre Unschuld nur unter größten Schwierigkeiten beweisen. Und selbst wenn sie freigesprochen und aus dem Gewahrsam entlassen werden, befinden sich die Betroffenen unter Umständen weiterhin in Lebensgefahr. Beispiele dafür gibt es genug. In der Ortschaft Kot Radha Kishan in der Provinz Punjab etwa griffen Hunderte muslimische Männer 2014 ein junges christliches Ehepaar an, nachdem ein Ziegelhüttenbesitzer der Frau vorgeworfen hatte, den Koran verbrannt zu haben. Shama Bibi und ihr Ehemann Sajjad Maseeh wurden zusammengeschlagen und bei lebendigem Leib in einem Ziegelbrennofen verbrannt. Später sagten Zeugen aus, dass sich der Ziegeleibesitzer zuvor mit der schwangeren Bibi über deren Arbeitslohn gestritten hatte. Im selben Jahr zündeten im 220 Kilometer südwestlich der Hauptstadt Islamabad gelegenen Gujranwala 150 muslimische Angreifer die Häuser mehrerer Ahmadiyya-Familien an, nachdem ein Nachbar Ahmadi Aquib Saleem beschuldigt hatte, das Foto einer auf der Kabaa in Mekka posierenden nackten Frau auf Facebook gepostet zu haben. Eine Ahmadiyya und zwei Kinder starben an Rauchvergiftung, neun Menschen wurden verletzt. Die Polizei stellte später fest, dass Saleem seinen Facebook-Account vor der Anschuldigung wochenlang nicht genutzt hatte. Wer der Lynchjustiz entkommt, ist aber noch lange nicht gerettet, denn auf Blasphemie steht in Pakistan laut Paragraf 295-C des Strafgesetzbuches die Todesstrafe. Das Gesetz wurde in der Kolonialzeit von den Briten eingeführt, um religiöse Konflikte zwischen Hindus und Muslimen aus dem Weg zu räumen – es wurde aber kaum angewandt. Erst der Militärdiktator Zia-ul-Haq, der als Förderer des islamischen Extremismus in Pakistan gilt, ließ es 1987 überarbeiten und verschärfen. Heute sieht das Gesetz als Strafe für Blasphemie den Tod durch den Strang vor. Selbst psychische Erkrankungen werden nicht als mildernder Umstand anerkannt; eine Begnadigung ist ebenfalls nicht möglich. Nachdem es zwischen 1927 und 1986 zu lediglich sieben Anklagen wegen Blasphemie vor Gericht gekommen war, beziffert die Nichtregierungsorganisation Engage Pakistan, die sich für eine Reform des Blasphemiegesetzes engagiert, die Zahl seit 1987 auf 1.335 – ein immenser Anstieg. Und ein deutlicher Hinweis darauf, dass Anklagen wegen Gotteslästerung als Instrument für private Rachefeldzüge, etwa bei Streitigkeiten um Land

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und Ressourcen, missbraucht werden. Häufig wird das Gesetz auch zur Einschüchterung von Andersgläubigen genutzt: 52 Prozent der Anklagen richteten sich zuletzt gegen Angehörige religiöser Minderheiten, obwohl diese nur vier Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Hafiz Tahir Mahmud Ashrafi streitet nicht ab, dass das Gesetz für private Vendetten missbraucht wird. Der langjährige Vorsitzende des pakistanischen Ulema-Rates, dem etwa vierzig verschiedene religiöse Gruppen angehören, gilt als ein Mann der Mitte – und ist deshalb auch unter den Angehörigen der eigenen Organisation umstritten; Ende Februar wurde er als Vorsitzender abgewählt. Mehrmals war Ashrafi Ziel von Anschlägen geworden, weil er zu Mäßigung und zum Dialog mit den Minderheiten aufgerufen hatte. Dennoch verteidigt er das Blasphemiegesetz vehement. »Wer gegen den Propheten lästert, muss mit aller Härte bestraft werden«, sagt der 46-Jährige. »Wir sollten aber jeden Fall gut untersuchen, bevor er aufgerollt wird.« Ashrafi warnt vor jedem Versuch, das Gesetz zu ändern. »Das Blasphemiegesetz hält die Bürger davon ab, selbst für Gerechtigkeit zu sorgen und Bestrafung vorzunehmen«, argumentiert der Gelehrte. »Sie wissen, dass der Gotteslästerer seiner Strafe nicht entkommt – und lassen die Polizei ermitteln.« Dass kaum ein Angeklagter mit dem Leben davonkommt, dafür sorgt in Pakistan auch die Bewegung Khatm-e-Nubuwwat, eine Allianz reaktionärer Juristen, die Kläger in Blasphemiefällen kostenlos vertritt. In der Provinz Punjab gehören rund 700 Anwälte der Allianz an – sie ist an fast allen Blasphemieanklagen beteiligt. Tahir Naveed, der Vorsitzende der Pakistan Minorities Alliance, der regelmäßig Blasphemieprozesse besucht, sagt: »Die Leute von der Anwaltsallianz wissen, wie man Druck auf die Richter ausübt. Sie kommen in Begleitung von

Fotos: Anja Niedringhaus / AP / pa

»Es gehört viel Mut dazu, Stellung gegen die religiösen Hetzer zu beziehen.«

Stiller Beobachter. Lahore, April 2013.

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Mullahs, die während der Verhandlung den Koran rezitieren und die Stimmung anheizen.« Es gehört viel Mut dazu, Stellung gegen die Hetzer zu beziehen. Anwälte der Verteidigung und Richter, die Angeklagte freisprechen, werden immer wieder bedroht. Seit 1990 sind in Pakistan 65 Anwälte und Richter ermordet worden. Wer es wagt, das Blasphemiegesetz infrage zu stellen, wird von den Extremisten selbst der Blasphemie beschuldigt – und auf die Abschussliste gesetzt. Im Januar 2011 wurde der Gouverneur von Punjab, Salman Taseer, von seinem Leibwächter erschossen, weil er sich für eine Reform des Gesetzes eingesetzt hatte. Acht Wochen später traf es den Minister für religiöse Minderheiten, Shahbaz Bhatti – auch er hatte mehr Toleranz gegenüber religiösen Minderheiten gefordert. Seit diesen beiden Morden ist jegliche Kritik an dem Blasphemiegesetz verstummt. Das Oberste Gericht verurteilte den Mörder des Gouverneurs von Punjab zum Tode – und ließ ihn auch hinrichten. Für viele Pakistaner bleibt der verurteilte Mumtaz Qadri aber ein Held: In Islamabad errichtete man einen Schrein, zu dem täglich Hunderte Menschen pilgern. »Die Situation hat einen Punkt erreicht, wo man keine logische Diskussion mehr führen kann«, sagt Kamran Arif, Ko-Vorsitzender der Menschenrechtskommission in Islamabad. »Jeder hat Angst, sich zu äußern, weil er fürchtet, auf der Abschussliste zu landen.« Grund dafür sei die anhaltende Radikalisierung seines Landes: »Es gibt viele militante Gruppen in Pakistan. Für sie ist das Blasphemiegesetz eine Art juristische Nuklearwaffe.« Und die Basis für weiter gehende Angriffe: So nennt Arif die Selbstmordanschläge auf zwei Kirchen des Christenviertels Youhanabad in Lahore im März 2015 als weiteres Beispiel dafür, wie schutzlos Minderheiten extremistischen Hetzern ausgesetzt

seien. 21 Personen wurden bei dem Doppelanschlag vor zwei Jahren getötet. Die Terrorangriffe in Youhanabad und die Selbstjustiz in der Joseph Colony haben die moderaten Muslime Lahores aufgeschreckt. Die Untätigkeit der Polizei, die unschuldige Bürger und deren Eigentum nicht schützte, sorgte für heftige Kritik. Die Regierung von Punjab sah sich gezwungen, den betroffenen Familien in Jospeh Colony Entschädigungen zu zahlen, damit die Christen ihre verbrannten Häuser wieder aufbauen konnten. Doch damit hörte die Gerechtigkeit auf: 115 mutmaßliche Angreifer, die wegen des Angriffs im Frühjahr 2013 vor Gericht standen, wurden Ende Januar »aus Mangel an Beweisen« wieder freigelassen. »Dieses Urteil ist ein Skandal«, schimpft Asif Sardar, der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Kawish Resource Center, die sich in Lahore für Minderheiten einsetzt. »Die Regierung gibt damit zu: In Pakistan sind Christen Menschen zweiter Klasse.« Die meisten Bewohner der Joseph Colony fühlen sich nicht mehr wohl in ihrer 38 Jahre alten Siedlung. Sie würden lieber heute als morgen wegziehen. »Aber wohin sollen wir gehen?«, fragt Jumah Mashid. »Wir sind arm, wir können woanders kein Land kaufen und ein Haus bauen.« Der 69-jährige Christ betrieb einen kleinen, aber gut gehenden Lebensmittelladen, der bei dem Angriff 2013 geplündert und abgefackelt wurde. »Wir haben alles verloren«, sagt er. Nun fängt er wieder von vorn an, verkauft Shampoo, Kekse und Nudeln. Etwas anderes bleibt ihm nicht übrig: »Ich habe eine Familie zu ernähren, und Jobs für Christen gibt es kaum.« Diesen Artikel können Sie sich in unserer Tablet-App vorlesen lassen:  www.amnesty.de/app

Christliche Insel. Protest gegen Übergriffe in Joseph Colony im April 2013.

PAKISTAN

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Die Bundesregierung will Unternehmen in einem Nationalen Aktionsplan zur Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten verpflichten. Doch es fehlen Sanktionen und rote Linien. Von Kai Schöneberg Dass die Anklage überhaupt zugelassen wurde, ist eine kleine Sensation: Vier Überlebende und Hinterbliebene des Fabrikbrandes von Karachi im September 2012 verlangen vor dem Landgericht Dortmund Schmerzensgeld vom deutschen Textildiscounter KiK. 30.000 Euro pro Opfer fordern sie – stellvertretend für die 260 Toten und 32 Verletzten, die vor fünf Jahren beim pakistanischen KiK-Zulieferer Ali Enterprises arbeiteten. Fiele das Urteil gar zugunsten der Kläger aus der Hafenstadt am Indischen Ozean aus, wäre es eine große Sensation – mit Präzedenzwirkung für Leidtragende anderer Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen weltweit, deren Produkte in Deutschland verkauft werden. Damit könnte der Prozess in Düsseldorf mehr Einfluss auf die Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten deutscher Unternehmen haben als ein Projekt, das die Bundesregierung derzeit auf den Weg bringt. So sehen das jedenfalls die Vertreter vieler Nichtregierungsorganisationen, die den Ende 2016 vom Kabinett verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ablehnen. Das federführende Auswärtige Amt hingegen hält dem entgegen, dass darin »die Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte erstmals in einem festen Rahmen verankert« würden. Ziel des Nationalen Aktionsplans ist es, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte des UNO-Menschenrechtsrats von 2011 umzusetzen. Bis Herbst 2016 kamen die Vertreter mehrerer Ressorts und relevanter Interessengruppen auch gut voran, doch dann trat das Finanzministerium auf die Bremse: Mit der Begründung, deutschen Firmen drohten Wettbewerbsnach-

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Foto: Akhtar Soomro / Reuters

Mehr Plan als Aktion

teile, wurden dem Plan die Zähne gezogen. Die UNO-Prinzipien sollten nicht in »rechtliche Verpflichtungen umgedeutet werden«, die »mit übermäßigen Bürokratiekosten und Haftungsrisiken« verbunden seien, hieß es aus dem Haus von Minister Wolfgang Schäuble (CDU). Und das, obwohl zahlreiche hiesige Firmen in ihren Lieferketten Menschenrechtsverletzungen zumindest billigend in Kauf nehmen. Das zeigt eine Untersuchung der Universität Maastricht, die 1.800 Menschenrechtsbeschwerden weltweit ausgewertet hat – in 87 Fällen waren deutsche Unternehmen involviert. Entsprechend harsch fällt die Kritik am NAP aus. Viel Plan und wenig Aktion, lautet der Tenor, da die Bestimmungen nur auf die Freiwilligkeit von Unternehmen setzten – und keine roten Linien zögen. So ist mangelhafter Brandschutz in Zulieferfabriken wie der in Karachi auch weiter nicht justiziabel, sagt Julia Otten von Germanwatch. Fehlende Verbindlichkeit moniert auch Verena Haan: »Warum muss ein Konzern wie Mercedes künftig seine Lieferketten nicht transparenter gestalten, beispielsweise bei einem Konfliktrohstoff wie Kobalt für Elektrobatterien?«, fragt die Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte von Amnesty Deutschland. Dass der Aktionsplan nicht auf die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in den globalen Wertschöpfungsketten deutscher Konzerne pocht, hält Haan für eine »ganz große Schwachstelle«. Zwar heben die meisten Kritiker lobend hervor, dass der NAP deutsche Firmen dazu anhalte, ihren Sorgfaltspflichten für ihre globalen Lieferketten nachzukommen. Auf Zustimmung stößt auch das Ziel, bis 2020 die Beachtung von Menschenrechten in Unternehmensprozesse zu integrieren – zumindest in jeder zweiten Firma mit mehr als 500 Mitarbeitern. Aber genau hier setzt auch die Kritik an. Schließlich dürfte es vielen der 3.000 betroffenen größeren Firmen ein Leichtes sein zu begründen, warum sie diese in ihren Lieferketten nicht berücksichtigen wollen. Auch, dass bundeseigene Firmen oder Unternehmen, die

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Ende der Lieferkette. Fabrik von  Ali Enterprises in Karachi,  Februar 2012.

von Außenwirtschaftsförderung und öffentlichen Aufträgen profitieren, sich im Gegenzug nicht zu verantwortungsvollem Wirtschaften verpflichten müssen, stößt auf Unverständnis. Dabei ist die Forderung, Firmen stärker in die Pflicht zu nehmen, alles andere als aus der Luft gegriffen. Die französische Nationalversammlung etwa beschloss erst im Februar ein Gesetz, das mit Strafen in Millionenhöhe droht, wenn Menschenrechte in den Lieferketten missachtet werden. Betroffen sind Firmen, die in Frankreich 5.000 Mitarbeiter beschäftigen oder im Inund Ausland zusammen 10.000 – so etwa Starbucks oder Volkswagen. Gegen das französische Vorgehen sei der deutsche Aktionsplan nichts weiter als eine »politische Luftikuserklärung«, sagt Markus Löning, von 2010 bis 2014 Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung und heute Berater von Firmen in Menschenrechtsfragen. »Was schert uns, was die letzte Bundesregierung gesagt hat?«, werde die Haltung der Nachfolger der Großen Koalition gegenüber dem NAP sein, ist Löning überzeugt, der ein zentrales Versäumnis des Vorhabens ausmacht: »Es ist ein Plan, kein Gesetz.« Mehr Beachtung schenkt der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete deshalb der EU-Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Konzernen (CSR). Die von der Bundesregierung bereits übernommene CSR-Regelung sieht nicht nur Berichtspflichten für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen bei der Achtung von Menschenrechten und der Korruptionsbekämpfung vor – sondern ahndet diese bei Verstößen auch mit millionenschweren Geldbußen. Es werde interessant sein zu sehen, »wie das in zwei, drei Jahren auf die Lieferketten durchschlägt«, sagt Löning. Ganz so positiv freilich bewerten nicht alle die EU-Richtlinie. Menschen, die im globalen Süden in der Textilindustrie oder im Bergbau arbeiten, helfe diese wenig, kritisiert Frederike Boll, die bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung für Menschenrechte

UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG

und Wirtschaft zuständig ist. »Sie betrifft vor allem am Kapitalmarkt tätige Unternehmen«, so Boll, und damit weniger als ein Prozent der deutschen Konzerne. Aldi, Lidl oder KiK etwa könnten nicht in Haftung genommen werden. Dass der Aktionsplan zumindest einen Bewusstseinswandel einleiten könnte, halten die Befürworter seinen Kritikern entgegen. »Das Thema menschenrechtliche Verantwortung in der Lieferkette hat eine Dynamik, der sich keiner entziehen kann«, sagt die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD). Eines Tages werde »die Einhaltung von Sorgfaltspflichten zu einer Selbstverständlichkeit«, die »die Verbraucher auch einfordern werden«, ist sie sich sicher. Firmen wie Tchibo, Studiosus Reisen und Otto hätten sich bereits positiv zum NAP geäußert. Bis zum angestrebten Ziel, dass die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in den Lieferketten so normal ist wie heute das Anbieten von Bio-Produkten im Supermarkt, ist es freilich noch ein weiter Weg. Entscheidend für die konkrete Ausgestaltung des Aktionsplans dürfte wohl der Ausgang der Bundestagswahl im September werden. »Neben Linken und Grünen wird sich wahrscheinlich auch die SPD in ihrem Wahlprogramm für ein Gesetz zur Verpflichtung der größten Unternehmen einsetzen«, sagt Boll von der Ebert-Stiftung. CDU und CSU sind dagegen – bislang.

»Die Forderung, Firmen stärker in die Pflicht zu nehmen, ist nicht aus der Luft gegriffen.« 47


»Als ob ich keine eigene Meinung hätte« Mein Ordner »Sonstiges« bei Facebook ist voller ekliger Anfragen. Viele schreiben mir wegen irgendwelcher Fuß-Fetisch-Wünsche, andere sprechen vom »fernöstlichen Traum« oder davon, dass sie meine Augenform lieben. Das sind alles Dinge, die mich in eine Exotik-Fetisch-Ecke drängen. Die Nachrichten kommen oftmals von mittelalten weißen Männern, die sich denken, »der Kleinen« kann ich doch mal schreiben. Dafür gibt es ja den Begriff »Yellow Fever«, der eine Art von Fetisch, insbesondere von Männern gegenüber südostasiatischen Frauen, beschreibt. Diese Männer haben eine konkrete Vorstellung davon, wie ich als »asiatische Frau« zu sein habe. Vieles davon hat vermutlich mit medialer Konstruktion zu tun. Südostasiatische Frauen werden als unterwürfig, zierlich und non-stop-sexhungrig dargestellt. Spielraum gibt es da kaum: Die extrem intelligente Streberin, das sexhungrige Monster, die verwegene Drachenlady oder die »Jungfrau in Nöten«, die nur darauf wartet, gerettet zu werden, um Sex zu bekommen, und dafür dankbar ist. Ausgehend davon projizieren Männer solche rassistischen und sexistischen Stereotype auch auf mich, während ihnen meine Persönlichkeit völlig egal ist. Mir wird von außen zugeschrieben, wie ich zu sein habe, mein Körper zu sein hat. Diese Fremdzuschreibung und Fremdbestimmtheit des eigenen Körpers macht für mich diese spezifische Überschneidung von Rassismus und Sexismus aus. Als Kind habe ich Rassismus weniger wahrgenommen. Dafür habe ich erst in der Pubertät ein Bewusstsein entwickelt. Durch meine Aktivität in den sozialen Netzwerken und als Bloggerin erfahre ich auch immer wieder Beleidigungen und Hass. Auch hier kommt das Phänomen zum Tragen: User wünschen mir sexualisierte Gewalt und werden dabei meist auch rassistisch. Als ich einen Tweet gegen frauendiskriminierende Werbung abgesetzt hatte, richtete jemand einen Bot ein, der mir automatisiert von Dutzenden Fake-Accounts auf allen Kanälen wieder und wieder die Nachricht schickte: »Du enge Asiafotze«. Diese Beleidigung sexualisiert und exotisiert ja ganz ausdrücklich. Es ist ein explizites Klischee, dass eine südostasiatische Frau unterwürfig sei, beim Sex quieke und eine ganz enge Vagina habe. Solchen Hass-Spam bekomme ich immer wieder. Ich bekomme aber auch Nachrichten, die sich als vermeintlich konstruktiv tarnen. Personen sprechen mir ab, dass ich mich darüber aufregen darf, schließlich sei das alles ja gar nicht so schlimm. Sie schreiben dann etwa: »Tangiert dich der Alltagsrassismus wirklich so sehr?« Solange du nicht gerade verprügelt wirst, nehmen das viele nicht als schädigend oder diskriminierend wahr. Ras-

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Illustration: Susann Stefanizen

Rassismus in Deutschland I: Nhi Le (22) arbeitet als Model, Bloggerin und Slampoetin in Leipzig. Die in Ostdeutschland aufgewachsene Deutschvietnamesin wird von Männern immer wieder mit Sex-Fetisch-Anfragen belästigt.

sismus muss eine Gewaltebene erreichen, damit es die Leute irgendwie betrifft. Das ist nervig. Man sollte nicht verschiedene Diskriminierungsformen gegeneinander ausspielen. Für mich besteht das Problem der Sexualisierung in ihrer ständigen Wiederholung, auch in völlig unerwarteten Kontexten, sodass kein Ausweg bleibt, selbst wenn ich immer wieder damit konfrontiert bin. Das zehrt an meinen Kräften. Auch beim ganz normalen Smalltalk gehen Personen überhaupt nicht auf mich ein. Sie wollen mich aus bestimmten Kategorien nicht entlassen. Selbst wenn ich signalisiere, dass ich nicht die ganze Zeit über Reisgerichte sprechen will. Oft unterschätzen mich Leute in dem, was ich leisten kann, was ich machen kann. Sie sagen dann etwa: »Das hätte ich aber nicht gedacht, dass du so laut werden kannst, dass du so auf den Tisch hauen kannst.« Als ob ich keine eigene Meinung hätte, keinen eigenen Charakter. Vor einigen Wochen sagte eine Frau im Vorbeigehen: »Voll die Fidschi«. Diese rassistische Fremdbezeichnung kenne ich aus der Kindheit. Ich hatte das selbst schon lange nicht mehr zu hören bekommen, jetzt scheint das wieder als schick zu gelten. Protokoll: Andreas Koob

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»Deutschland soll sich schämen« Rassismus in Deutschland II: 2006 wurde Mehmet Kubasik in Dortmund ermordet – wahrscheinlich von Mitgliedern des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Danach waren die Witwe, die Söhne und seine Tochter Gamze Kubasik (31) über Jahre falschen Verdächtigungen ausgesetzt.

Illustration: Susann Stefanizen

Ich bin am 4. April 2006 wie immer nach der Berufsschule zum Kiosk meines Vaters gefahren. Von Weitem schon waren viele Menschen zu sehen, auch Polizisten. Dann hörte ich Leute sagen: »Da kommt die Tochter.« Da begriff ich, dass es um unseren Kiosk ging. Ein Polizist ließ mich nicht durch. Als ich sagte, dass ich die Tochter des Kioskbesitzers sei, musste ich mich ausweisen. Man versuchte, mich zu beruhigen, mein Vater sei verletzt, hieß es. Später aber sagte ein älterer Polizist zu mir: »Ihr Vater wurde erschossen.« Da bekam ich keinen Ton mehr heraus und wurde ohnmächtig. Für meine Familie und mich begann die schlimmste Zeit unseres Lebens. Einen Tag, nachdem mein Vater erschossen worden war, wurden wir auf die Polizeiwache gebracht und getrennt

RASSISMUS IN DEUTSCHLAND

viele Stunden lang vernommen. Es ging sofort um die Themen Mafia und Drogen. Ich verstand nicht, warum man mir diese Fragen stellte, und begann, daran zu zweifeln, dass es sich um meinen Vater handelte. Denn mein Vater war ganz anders. Nach der Vernehmung wollte man mich nicht in meine Wohnung lassen. Es fand eine Hausdurchsuchung mit Polizeihunden statt, das war alles zu viel für mich. Bald kursierten Gerüchte, viele Leute meinten, mein Vater müsse etwas angestellt haben, weil so viele Polizisten ermittelten. Noch heftiger wurde es nach der Beerdigung, die in der Türkei stattfand. Als ich wieder in Dortmund war und auf die Straße ging, spürte ich, dass etwas nicht stimmte. Ich hörte eine Frau sagen: »Das ist doch die Tochter von dem Drogendealer.« Mein Vater solle sich schämen, er habe Kindern Drogen verkauft, und ich solle genauso »verrecken« wie er. Wir haben dann mitbekommen, dass die Polizei mit Fotos von meinem Vater durchs Viertel ging und Jugendliche befragte: »Kennen Sie den? Hat er Drogen verkauft?« Freunden meines Vaters hat die Polizei eingeredet, er habe etwas mit einer blonden Frau gehabt, und er habe Geld mit Drogen gemacht, das ich in die Türkei gebracht hätte. Wir haben bei der Polizei angerufen und gesagt, dass es uns sehr schlecht gehe und dass das alles nicht stimme. Doch der Polizist sagte: »Wir machen nur unsere Arbeit.« Und das Gespräch war beendet. Ich war wütend und fühlte mich hilflos. Wenn man merkt, dass die Polizei gegen einen ist, fühlt man sich gleich noch hilfloser. Es gab nur eine freundliche Polizistin, sie war Türkin. Sie hat uns beruhigt und uns manchmal auf Behördengänge begleitet. Aber die anderen haben uns spüren lassen, dass wir Ausländer sind und dass sie uns für Kriminelle halten. Mein Anwalt sagt, Rassismus sei ein strukturelles Problem bei der Polizei. Ich glaube das auch. Vor der Ermordung meines Vaters war Rassismus für uns kein Thema. Wir haben uns in Dortmund sehr wohl gefühlt, mein Vater war BVB-Fan, wir haben uns mit allen unseren Nachbarn gut verstanden. Nur manchmal gab es NaziDemos. Das war ärgerlich. Als der NSU aufflog, haben wir eine Woche lang nichts von der Polizei gehört. Dann erst kamen Beamte zu uns. Plötzlich hatten sie nicht mehr diesen strengen, barschen Tonfall, sie klangen ziemlich kleinlaut. Den behördlichen Rassismus habe ich seither nicht mehr erlebt, auch nicht während des NSU-Prozesses. Ich finde den Richter eigentlich sehr gut, nur eines stört mich: Wenn Nazis Zeugenaussagen machen und alle merken, dass sie lügen, weist er sie nicht in die Schranken. Sehr enttäuscht bin ich von Bundeskanzlerin Merkel. Wir haben sie einmal getroffen, und sie versprach den Angehörigen der Mordopfer, dass alles restlos aufgeklärt wird. Wir waren damals voller Hoffnung. Heute bin ich nur noch traurig darüber, dass diese mächtige Frau ihr Versprechen nicht einhalten kann. Es gibt so viele Fragen, die nicht beantwortet werden. Meine Mutter sagt: Deutschland soll sich schämen. Das ist auch meine Meinung. Protokoll: Stefan Wirner

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KULTUR

Hommage an Andrej Warhola. Nihad Nino Pušija.

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Roma-Kunst

Ende der Exotik

Foto: Nihad Nino Pušija & Galerie Kai Dikhas

ROMA-KUNST

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uskulöse Männer in Lendenschurz und Kettenhemd, mit Helm und Schild stehen auf feinem Sand in einer Arena. Feierlich und stolz posieren sie – als Sklaven, die die Gladiatoren im antiken Rom nun einmal waren. Mit diesen Bildern hat der in Berlin lebende bosnische Fotograf Nihad Nino Pušija eine zeitlose Metapher für das permanente Leid der Roma in Europa geschaffen. In den antik anmutenden Rüstungen stecken junge italienische Roma. Die Porträts sprechen für sich: In Unmündigkeit gezwungen, kämpfen Angehörige der Minderheit täglich ums Überleben. Pušija, Jahrgang 1965, gehört zu einer Generation von Roma, die den zeitgenössischen Kunstmarkt herausfordert. Die emanzipatorische Entwicklung der Roma-Kunst nahm vor 50 Jahren ihren Anfang. In Cannes wurde 1967 der jugoslawische Spielfilm »Skupljaći perja« – wörtlich »Federnsammler«, deutscher Verleihtitel »Ich traf sogar glückliche Zigeuner« – von Aleksandar Petrović ausgezeichnet. Vier Jahre später wurde ein traditionelles Lied aus diesem Film, »Djelem, djelem«, auf dem ersten internationalen Roma-Kongress in London 1971 zur Hymne der Volksgruppe erklärt. Die KünstlergeneraRoma in Rom. Nihad Nino Pušija. tion, zu der auch der Fotograf Pušija gehört, ist der Folklore allerdings weitgehend entwachsen und hat auch mit dem Gypsy-Swing eines Django Reinhardt, mit dem die diesjährige Berlinale eröffnet wurde, nur noch wenig am Hut. Im Mittelpunkt ihrer Arbeiten stehen Diskriminierungen, Abschiebungen und Vertreibungen, die in weiten Teilen Europas noch immer den Alltag der Roma prägen. Als Wegbereiterin dieser politischen Kunst gilt die ungarische Malerin Omara. 1989 marschierte sie kurzerhand mit einem unfertigen Ölbild in die Ungarische Nationalgalerie in Bu-

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dapest, um den dortigen Kurator zu fragen, ob sie es fertigstellen solle. Es zeigt eine tränenüberströmte Frau auf einem Operationstisch und vermummte Ärzte im Hintergrund, die sich förmlich verbiegen, um die Augäpfel der Patientin zu entsorgen. Ein überdeutlicher Appell für einen neuen Blick, weg vom Exotischen. Als auf der Biennale in Venedig dann 2007 erstmals ein Roma-Pavillon eröffnete, war das ein Meilenstein im Kunstbetrieb. Seither sind diverse Kunsträume entstanden, etwa in London oder Budapest. In Ungarns Hauptstadt kommt es immer wieder zu rassistischen Übergriffen auf Roma. Die dortige »Gallery 8« mit Kuratorin Tímea Junghaus, die auch den BiennalePavillon organisierte, setzt sich vehement für die Anerkennung der Kunst von Minderheiten ein und sucht dabei auch den Dialog mit Nicht-Roma. In Berlin ist es der Nicht-Roma Moritz Pankok, der die Szene voranbringt. »Ich bin ein Gadjo, aber ich biete einen Raum«, sagt er. Seit 2011 leitet Pankok die Galerie »Kai Dikhas«, auf Deutsch »Ort des Sehens«. Dort hängen auch die Gladiatoren-Bilder von Pušija. Die weltweit erste Galerie für zeitgenössische Kunst der Sinti und Roma bietet den Künstlern der Minderheit einen »Ort der Kontinuität«, wie Pankok sagt. Die Spannweite der präsentierten Werke reicht von düsteren Malereien der Holocaust-Überlebenden Ceija Stojka, die 2013 im Alter von 79 Jahren verstarb, bis zu skurrilen Performances von Delaine Le Bas. Mit feinem englischen Humor spielt die Travellerin, wie Roma in Großbritannien genannt werden, mit dem Heimatbegriff. Da symbolisiert etwa die Micky Maus an der schäbigen Hüttenwand den Wunsch der Minderheit dazuzugehören. »Es ist vor allem die Erfahrung der Verfolgung, die uns alle vereint«, meint die Künstlerin, die mittlerweile in den großen Museen der Welt vertreten ist. »Als Individuen sind wir alle vorangekommen, aber im kollektiven Gedächtnis scheinen wir Roma-Völker an unserem Platz in der Geschichte gefangen zu sein.« Moritz Pankok sieht sich in einer besonderen Verantwortung. Als Großneffe des Künstlers Otto Pankok, dessen Werke von den Nationalsozialisten für »entartet« erklärt wurden, ist er mit der Thematik aufgewachsen – sein Großonkel hatte sich inFoto: Nihad Nino Pušija & Galerie Kai Dikhas

Eine neue Generation von Roma-Künstlern macht die Diskriminierung der größten ethnischen Minderheit Europas zum Thema – fernab jeglicher Klischees. Von Lena Reich

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ROMA-KUNST

Großmutter ist ungeklärt. »Das irrationale, traumatische Verhalten meiner überlebenden Verwandten und meiner Mutter war für mich oft unbegreiflich.« Erst spät erzählte Ullrichs Mutter von ihren Erlebnissen. Aufgewachsen in einem Planwagen in der nördlichen Wiener Vorstadt, spürte Ullrich aber schon als Kleinkind »diese unausgesprochene Bedrohung«. Immer noch hat der Antiziganismus in Europa Konjunktur. Im vergangenen Jahr wurden in Frankreich mehr als 10.000 Roma Opfer von Zwangsräumungen, in der Ukraine kam es zu Hetzjagden. »Zigeuner« seien »selber schuld« an ihrer Situation, muss sich der Fotograf Pušija immer wieder anhören. Sie sollten »richtig arbeiten gehen«, ihre Kinder zur Schule schicken. Dass beides Roma oftmals systematisch vorenthalten wird, wollen die meisten nicht sehen. Pušija stammt aus Sarajevo. Regelmäßig hat er bosnische Roma in Italien besucht und dabei Auswirkungen der dortigen Politik dokumentiert. Auf Basis des sogenannten Nomaden-Notstands haben die Behörden in mehreren Regionen des Landes seit 2008 gezielt Häuser von Roma zerstört und ihre Bewohner in zum Teil bewachte Containerlager außerhalb der Städte deportiert. Zwar erklärte Italiens Oberster Gerichtshof diese »Notstandsverordnungen« 2013 für gesetzeswidrig. Doch immer noch wohnen Tausende Roma in diesen Lagern – fernab vom Rest der Bevölkerung, abgeschnitten von jeglicher Infrastruktur und unter widrigsten Bedingungen. Etwa zwanzig Kilometer von Rom entfernt leben Freunde von Pušija in einem Lager. In einer nahen »Gladiatorenschule« entstanden seine Schwarz-Weiß-Fotografien. Abgänger dieser Schule lassen sich an römischen Touristen-Hotspots gegen Bezahlung fotografieren – eine Zeit lang auch vor dem Kolosseum. Als sie von dort verschwunden waren, erkundigte sich Pušija in der Schule nach dem Grund. Die Antwort: Touristen wollten sich mit Gladiatoren ablichten lassen, nicht mit »Zigeunern«. Foto: Nihad Nino Pušija & Galerie Kai Dikhas

tensiv mit der Diskriminierung und Vernichtung der Sinti und Roma auseinandergesetzt. Als Kind spielte Moritz Pankok in den siebziger Jahren mit einer Bronzeskulptur seines bekannten Vorfahren, die damals im elterlichen Wohnzimmer stand: ein Sinti-Mädchen, Überlebende des Naziterrors, das einen Ball in den Händen hält. Diesen Dialog, den der Großonkel in der jungen BRD anstieß, führt Pankok heute weiter. Ihm liegt an der Überwindung des starren Blicks auf die größte Minderheit Europas. »Sinti und Roma sollen nicht nur als Objekte – der Kunstgeschichte – wahrgenommen werden«, sondern selbst – als Künstlerinnen und Künstler – öffentlich in Erscheinung treten. Und wie sie das tun, ist beeindruckend, wie sie Klischees verstärken, um sie im richtigen Moment zu brechen, mit Ironie und Humor, auch wenn es um Leben und Tod geht. So wie Alfred Ullrich es tut. Vor einer Wiener Szene-Brauerei, die in den vierziger Jahren Zwangsarbeiter beschäftigte, unterschreibt er für 9,99 Euro »Persilscheine« nach Art der Unschuldsbescheinigungen der Entnazifizierungsausschüsse, die Deutsche nach 1945 freisprachen, sofern ein Opfer oder einstiger Gegner für sie bürgte. Sie wurden sozusagen reingewaschen. Das übernimmt nun Ullrich. Er grinst, stempelt – und nach der Aktion unterhält er sich mit den »Kunden«, die meist ein großes Redebedürfnis haben. »Ein menschlicher Effekt«, wie Ullrich findet. Mit großer Zähigkeit kämpft der 69Jährige mit seiner Kunst gegen die Verdrängung des Nazihorrors in Deutschland und Österreich, bringt Kontinuitäten ins Bewusstsein: 2011 verschwand auf sein Drängen hin ein Schild mit der Aufschrift »LandGladiator. Nihad Nino Pušija. fahrerplatz kein Gewerbe« von einem Dachauer Rastplatz – der Terminus »Landfahrer« entstammt dem Wortgebrauch der Nationalsozialisten. Ullrich, Sohn eines Deutschen und einer Sinteza, die ein Außenlager des KZ Buchenwald in Meran überlebte und erst Ende der achtziger Jahre eine Entschädigung zugesprochen bekam, hat den »Porajmos« (Verschlingen), so nennen die Roma den Völkermord der Nationalsozialisten, zum Leitmotiv seiner Kunst gemacht: Von seinen 16 Verwandten überlebten nur vier die Konzentrationslager. Der Verbleib eines Bruders und seiner

Die Galerie Kai Dikhas zeigt vom 6. April bis zum 3. Juni 2017 die  Ausstellung »Kali Berga. Der schwarze Berg« mit Kunstwerken u. a.  von Delaine Le Bas. Aufbau Haus am Moritzplatz, Berlin.

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Die türkische Regierung geht massiv gegen kritische Journalisten im Land vor. Dafür macht sie sich ihre Machtposition gegenüber der Justiz zunutze. Von Ralf Rebmann

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utuklu« – »Verhaftet«. Mit dieser Schlagzeile erinnerte die regierungskritische Internetzeitung »Diken« Anfang März an mehrere Journalistinnen und Journalisten, die in der Türkei in Haft sitzen. Zu ihnen gehören auch der Investigativjournalist Ahmet Şık und Kadri Gürsel, Kolumnist der Tageszeitung »Cumhuriyet«. Beiden wird die Unterstützung terroristischer Organisationen vorgeworfen. »Tutuklandık« – »Wir sind verhaftet« lautet zudem der türkische Titel eines Buches von Can Dündar aus dem Jahr 2016. Der ehemalige Chefredakteur der »Cumhuriyet« wurde 2015 zusammen mit dem Hauptstadtbüroleiter der Zeitung, Erdem Gül, festgenommen. Dündar war drei Monate in Untersuchungshaft und wurde später wegen Geheimnisverrats zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. In seinem Buch prangert er nicht nur die eigene Festnahme an, sondern auch eine Inhaftierung in einem viel weiteren Sinne: die »immer schwerer und länger werdende Inhaftierung der Gesellschaft« durch die islamisch-konservative AKP-Regierung. Die Verhaftung von Medienschaffenden ist inzwischen zu einem Gradmesser für die staatliche Repression geworden, die Oppositionellen in der Türkei entgegenschlägt. In keinem anderen Land der Welt sitzen so viele Journalistinnen und Journalisten im Gefängnis. Nach Angaben des türkischen Journalistenverbands ÇGD befanden sich Ende Februar 158 Medienschaffende hinter Gittern. Mit dem »Welt«-Journalisten Deniz Yücel wurde im Februar erstmals ein Korrespondent einer namhaften ausländischen Redaktion in Untersuchungshaft genommen. »Diese Situation ist leider nicht neu«, sagt Barış Yılmaz*, »die Pressefreiheit hatte es in der Türkei nie einfach.« Der Fotojournalist hat für verschiedene gewerkschaftsnahe Medien in der Türkei gearbeitet, darunter die Tageszeitung »BirGün«. Der-

»Journalisten, die nicht die Meinung der Regierung vertreten, müssen mit Strafverfolgung rechnen.« 54

zeit schreibt und fotografiert er für das Nachrichtenportal Sendika.org. »Journalisten, die nicht die Meinung der Regierung vertreten, müssen mit Strafverfolgung rechnen oder werden öffentlich als Vaterlandsverräter oder Spione beschuldigt«, sagt er. Yılmaz hat in den vergangenen zwei Jahren regelmäßig von den Kämpfen zwischen dem türkischen Militär und der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) im Südosten der Türkei berichtet. Auch er geriet durch seine Arbeit in das Visier der Behörden. Das Jahr 2016 war für ihn und seine Kollegen eines der schwierigsten Jahre seit Langem. Nach Angaben des unabhängigen Nachrichtennetzwerks »Bianet« stieg die Zahl der Inhaftierungen von 31 auf 131. Insgesamt 29 Rundfunkverbote wurden verhängt, 179 Print- und Internetmedien geschlossen und 778 Presseakkreditierungen annulliert. Die Vorwürfe lauten meist »Beleidigung« von staatlichen Institutionen sowie Unterstützung oder Propaganda für eine »illegale oder terroristische Gruppierung«. In der Vergangenheit waren damit meist die PKK oder marxistisch-leninistische Gruppierungen wie die DHKP-C oder MLKP gemeint. Seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 ist eine weitere dazugekommen: die Fethullahistische Terrororganisation (FETÖ) mit ihrem mutmaßlichen Kopf Fethullah Gülen. Sie wird von der türkischen Regierung für den Putschversuch verantwortlich gemacht. Von den 131 inhaftierten Journalisten wurden 81 im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Gülen-Bewegung festgenommen. Die Zahl der Inhaftierungen ist auch deshalb so hoch, weil die türkische Regierung ihre Machtposition gegenüber der Justiz ausbauen konnte. Bereits am Tag nach dem Putschversuch wurde rund ein Fünftel der türkischen Richterschaft abgesetzt oder suspendiert. Im Februar 2017 kamen weitere 227 Juristinnen und Juristen hinzu. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu stieg die Zahl damit auf 3.886 suspendierte Richter und Staatsanwälte. Gelingt es Erdoğan, das Verfassungsreferendum am 16. April für sich zu entscheiden, kann er seine Macht noch weiter ausbauen. »Die Justiz steht unter großem Druck«, sagt Senem Doğanoğlu. Die Menschenrechtsanwältin arbeitet für die Türkische Menschenrechtsstiftung TİHV. Zwar sei der Konflikt zwischen der türkischen Politik und der Justiz ein »systematisches Problem«, das schon länger bestehe. »Viele Richter und Staatsanwälte sind seit dem Putschversuch jedoch vorsichtiger geworden. Sie können über Nacht suspendiert werden, ihr Besitz wird beschlagnahmt oder sie kommen in Haft«, so Doğanoğlu. Ein Beispiel für diesen Machtkampf: Im Jahr 2013 erhob die Justiz weitreichende Korruptionsvorwürfe gegen Personen im Umkreis des damaligen Premierministers Recep Tayyip Erdoğan, darunter die Söhne mehrerer AKP-Minister. Erdoğan sprach später von einem »Putsch der Justiz« und machte Fethullah Gülen

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Foto: Hermann Bredehorst / Polaris / laif

Erdog˘ans Redaktionsschluss


Freiheit für Deniz Yücel. Protest vor der türkischen Botschaft in Berlin im Februar.

dafür verantwortlich. Die Krise resultierte in einer Reform des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte (HSYK), ein wichtiges Gremium der türkischen Justiz. Der Rat kann Richter und Staatsanwälte befördern oder Disziplinarmaßnahmen einleiten. Durch die Reform ist der Einfluss von Justizminister und Präsident auf den Rat vergrößert worden. »Diese Krise hat zu einer grundlegenden Neuordnung des Justizsystems geführt. Die langjährige Kooperation zwischen der Gülen-Bewegung und der AKP-Regierung fiel in diesem Moment in sich zusammen«, sagt Doğanoğlu. Die Unsicherheit, die derzeit bei Richtern und Staatsanwälten herrsche, würde auch die Verfahren gegen Journalisten beeinflussen. Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarats, äußerte im Februar deutliche Kritik an der türkischen Justiz. Sie sei zum Teil ein »Instrument richterlicher Schikane« geworden, mit dem legitime Kritik unterdrückt werde, sodass von ihr selbst mittlerweile Menschenrechtsverstöße wie die Einschränkung der Pressefreiheit ausgingen. Die türkische Regierung dementierte: Im Gefängnis säßen keine Journalisten, sondern Terroristen. Dabei gibt es einige Beispiele für die politische Einflussnahme auf die Justiz, zum Beispiel im Fall von Can Dündar und Erdem Gül. Im Februar 2016 entschied das Verfassungsgericht über ihre Freilassung aus der Untersuchungshaft. Der türkische Präsident drohte den Richtern, die Legitimität des Gerichts infrage zu stellen, sollten sie eine solche Entscheidung treffen. Das

PRESSEFREIHEIT

Verfassungsgericht, das als AKP-kritisch gilt, ordnete dennoch die Freilassung an. Die Retourkutsche folgte nur wenige Monate später, als nach dem Putschversuch zwei Richter des Verfassungsgerichts, Alparslan Altan und Erdal Tercal, festgenommen wurden. Seitdem hat das Gericht deutlich weniger Entscheidungen im Widerspruch zur Regierung gefällt. Man könne nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen, wenn sogar Mitglieder des Verfassungsgerichts festgenommen werden, kommentierte Can Dündar. Absurd erscheint der Fall von Ahmet Şık. Gegen ihn sind zwei Verfahren anhängig, deren Anschuldigungen sich widersprechen: In dem einen Verfahren wird ihm vorgeworfen, er habe die Gülen-Bewegung in einem seiner Bücher kritisiert, in dem anderen, er habe in einem Zeitungsartikel Propaganda für die Bewegung betrieben. Zudem wartet ein Großteil der inhaftierten Journalisten bereits seit Wochen und Monaten auf die Eröffnung der Verfahren. »Während die Zeit vergeht, wird unsere Inhaftierung zur Strafe«, schrieb Kadri Gürsel im Januar in einem Brief aus dem Gefängnis. Gürsel ist bereits seit dem 5. November 2016 in Untersuchungshaft. »Der Prozess wird aus Mangel an Beweisen hinausgezögert, weil gewünscht ist, dass wir in Haft bleiben«, schreibt Gürsel weiter, »das ist wohl das Merkmal der Zeit, in der wir leben.« *Name geändert.

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Der Schmerz hinter der Maske. Zum Schutz vor Verfolgung tragen die Interviewten in »La libertad del diablo« Masken – Opfer wie Täter.

Teuflische Freiheit Für seinen Dokumentarfilm »La libertad del diablo« erhielt der mexikanische Regisseur Everardo González den Amnesty-Filmpreis der Berlinale. Von Jürgen Kiontke

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einen ersten Mord habe ich im Alter von 14 Jahren verübt. Ich hatte meine Schuluniform dabei an.« Ein junger Mexikaner, Berufsbild Auftragsmörder, aus der Gegend um Ciudad Juárez, erzählt von seinem Alltag – einem Arbeitsalltag im Drogenkrieg. Er tut dies in Everardo González’ Berlinale-Film »La libertad del diablo« (Die Freiheit des Teufels). Wenn es dieses Jahr einen heftigen Film auf den Berliner Filmfestspielen im Februar zu sehen gab, dann war es dieser. González, mexikanischer Regisseur, Produzent und Kameramann, ist eine der wichtigsten Stimmen unter den lateinamerikanischen Dokumentarfilmern. Bei seinem neuesten Werk hat sich der Teufel in der Tat alle Freiheiten genommen – und der Zuschauer ist gefordert, darüber nachzudenken, wie es gelingen kann, ihm diese wieder zu nehmen. Der Film handelt vom Krieg mexikanischer Kartelle, von bezahlten Mördern, von Geldeintreibern und ihren Opfern. Die Kriminalität und ihre Bekämpfung gleichen einem Bürgerkrieg, bei dem in den vergangenen fünf Jahren um die 100.000 Menschen in Mexiko getötet wurden. Doch sind sehr viel mehr Menschen betroffen und um die geht es González: Er lässt die Angehörigen zu Wort kommen – ebenso wie die Täter. Denn Statistiken bleiben abstrakt, über schreckliche Nachrichten regt sich in Mexiko kaum noch jemand auf. González will die Geschichten hinter den Zahlen

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erlebbar machen. Vor seiner Kamera, so die Idee, können Opfer und Täter über ihre Gefühle sprechen, ohne Wertung, nach dem Prinzip einer Wahrheitskommission. Um sie vor Verfolgung und Rache zu schützen, tragen Täter wie Opfer Stoffmasken. Die Erzählungen werden spärlich von Alltagsszenen illustriert: Männer posieren mit Waffen, es folgt eine Fahrt durch die Wüste. Berlinale-Besuchern mag dieser Film im allgemeinen Festivalgewusel entgangen sein, weil er in der eher unbedeutenden Sektion »Berlinale-Spezial« lief. Dabei hätte er durchaus in den Wettbewerb gehört, zumal er in Berlin Weltpremiere hatte. Denn nicht nur die Interviews mit den Protagonisten sind beeindruckend, sondern auch die Art, wie der Film gemacht ist. Mit der Maskierung wird hier ein komplexes Drama inszeniert. Dass die Täter zu Wort kommen, ist schwer auszuhalten, soll aber den Angehörigen ermöglichen, mit den grässlichen Folgen der Taten abzuschließen, soll gleichsam Vergebung durch Trauer ermöglichen. Darüber hinaus sorgte der Film schlichtweg für die eindrucksvollste Filmszene der Berlinale: Als eine Mutter erzählt, wie ihre Kinder hingerichtet wurden, beginnt sie zu weinen. Unter den Augen beginnt sich der dünne Stoff der Maske durch die Tränen dunkel zu färben. Auch anderen passiert das, während sie von den Gräueltaten berichten. Ein Bild, das den Film in aller Schrecklichkeit strukturiert. »La libertad del diablo« lässt so manchen Zuschauer schockiert im Kinosessel zurück. Ein radikaler Film, der nicht zu Ende ist, wenn das Licht angeht. Und er ist auch nicht mit der üblichen Kinoware vergleichbar. Dabei ist es nicht das erste Mal, das Regisseure auf solch grausame Weise verknüpfte Schicksale auf die Leinwand bringen. Da gibt es Claude Lanzmanns »Shoah«, in dem die Beteiligten die Schrecken des Holocausts im Interview schildern. Oder

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Fotos: Animal de Luz Films

Joshua Oppenheimer, der in seinen Filmen Opfer und Massenmörder – die der indonesischen Militärjunta – inszenierte. In »La libertad del diablo« jedoch findet das Morden in der Gegenwart statt, jetzt, in dieser Minute. Andere sehr starke Beiträge, die nominiert waren, wie »Maman Colonelle« über eine kongolesische Polizistin und »I Am Not Your Negro« über den US-Schriftsteller und Bürgerrechtler James Baldwin, wirken dagegen nahezu konventionell. Was in den Tätern des mexikanischen Drogenkriegs vorgeht, weiß in der Tat wohl der Teufel am besten. Wenn man die Menschen, die es zu töten gilt, nicht persönlich kenne, dann störe einen die Tat selbst nicht sonderlich, sagt ein Mörder lapidar. Wenn Mord eine Alltagsverrichtung ist, lebt man damit. Wobei: »Kinder zu töten fällt schwer. Das tut schon weh«, sagt ein Bandenmitglied. Aber den Audi A4 vor der Tür zu haben, das wäre schon cool. Und es sei ein gutes Gefühl, wenn die Leute aus Angst vor einem wegliefen. Demgegenüber stehen die Aussagen der Opfer. Eine Mutter berichtet, wie sie mit den Tätern verhandelt habe, sie mögen ihre Kinder in Frieden lassen. Aber die hatten anderes im Sinn. Sie berichtet weiter, wie sie später die Knochen der Opfer ausgegraben und die Turnschuhe ihrer Kinder wiedererkannt habe. Immer wieder kommt es zu Pausen, die Betroffenen müssen sich sammeln. Kinder im Micky-Maus-T-Shirt, ebenfalls mit Masken, fordern Blutrache, sie wollen, dass die Täter ebenso behandelt werden wie die Opfer. Und die Polizisten, die sich in González’ Film äußern, sagen, schon der Selbstschutz gebiete es, festgenommene Täter umgehend zu liquidieren, sonst hätte man später selbst das Nachsehen. Hier spricht eine Gesellschaft vor der Gesellschaft – als gäbe es außer Mord und Totschlag keine Geschäftsgrundlage für ein Leben, das kein Zusammenleben erlaubt. Killer wie Polizisten haben zuweilen dieselbe Erklärung: Sie würden »Befehle« befolgen. Hier haben sich alle schon ein wenig mit den Umständen arrangiert. Wer immer auch zu Wort kommt: Bald fragt sich der Zuschauer, was in diesem Gebiet der Erde bloß passiert sein mag. Die Jury des mit 5.000 Euro dotierten Amnesty-International-Filmpreises war von »La libertad del diablo« überzeugt.

AMNESTY-FILMPREIS

»Schonungslos schildert Regisseur Everardo González das unermessliche Grauen, indem er Opfer und Täter gleichermaßen zu Wort kommen lässt«, sagte der Regisseur Oliver Hirschbiegel bei der Verleihung des Preises im Namen der Jury, der neben ihm die Schauspielerin Aylin Tezel und Anne-Catherine Paulisch von Amnesty International angehörten. Mit großem Respekt zeige der Filmemacher ihren Schmerz und ihre Verletzungen, ohne zu werten, zu kommentieren und zu belehren. »In intensiven und streng komponierten Bildern entsteht das zutiefst ehrliche und feinfühlige Porträt einer Gesellschaft, in der Angst und tiefe Verunsicherung dominieren, weil Gewalt von allen Seiten kommen kann«, so die Jury. Und dies führt zu einem weiteren Aspekt des Films. Denn González’ Absicht ist es, den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen. Dies könne aber nur über die Vergebung der Angehörigen geschehen. »Denn Mord bringt Mord hervor«, sagte Jean-Christophe Simon vom zuständigen Filmverleih »Films Boutique«, der den Amnesty-Preis stellvertretend für González entgegennahm. Die Auszeichnung für diesen Film sei besonders wichtig, sagte Simon, weil er für Aufmerksamkeit sorge und so auch die Befragten und das Filmteam schütze. Denn das Problem sei ja nicht aus der Welt. Alle der 17 für den Amnesty-Preis nominierten Filme seien großartig gewesen, meinte Aylin Teze. »Aber dieser Film ist so ehrlich, man kann sich nicht distanzieren.« Täter und Opfer seien dermaßen präsent, als sei man selbst im Gespräch mit ihnen. »Filme können Geschichten und Ereignisse nahebringen, die außerhalb unseres Alltags passieren. Sie können Menschenrechtsverletzungen bekannt machen oder Menschen in den Vordergrund stellen, die sich unter Einsatz ihres Lebens für eine bessere Welt einsetzen und von denen wir sonst nie erfahren würden«, hatte Anne-Catherine Paulisch zu Beginn der Berlinale gesagt. Man könne die Arbeit von Filmschaffenden, die Menschenrechtsthemen auf besondere Weise abbilden und erlebbar machen, unterstützen, »und die Menschen dazu ermutigen, sich für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen«. Einen besseren Preisträger hätte man so gesehen kaum finden können.

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Exil im Atelier Um gefährdeten Künstlern ein ungehindertes Arbeiten zu ermöglichen, hat eine finnische Initiative das Programm »Artists at Risk« gestartet – und fördert damit deren europaweite Vernetzung. Von Clemens Bomsdorf

Revolution rockt. Ramy Essam auf dem Tahrir-Platz in Kairo, Dezember 2011.

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Foto: Nicoló Lanfranchi / laif

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rhal, Irhal, Irhal« – immer wieder singt Ramy Essam dieses Wort, und die Menschenmenge vor ihm singt mit. So ist es auf Youtube zu sehen, und so geschah es Anfang 2011 auf dem Tahrir-Platz in Kairo. »Geh« heißt das Wort, das Essam sang, auf Deutsch. Es galt dem ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak. Der trat wenige Tage später tatsächlich ab, und der damals 23-jährige Essam erlangte als »Barde der Revolution« internationale Berühmtheit – wurde in seiner Heimat jedoch zweimal festgenommen und in Haft misshandelt. Weil er seine umstürzlerischen Lieder vor so vielen begeisterten Leuten sang und nahezu jeder in Ägypten ihn kannte, war er zu einer besonderen Bedrohung des Regimes geworden. »Sie würden mich erkennen und sicher wieder misshandeln, wenn ich in die Armee müsste«, sagt Essam. Noch bis zu seinem dreißigsten Geburtstag droht ihm die Einberufung zum Militärdienst. Damit würde er jenen ausgeliefert, die ihn hassen. Dass er davor fliehen und gleichzeitig neue Lieder produzieren konnte, um in Ägypten weiter für politischen Wandel zu werben, hat er auch dem finnischen Programm »Artists at Risk« zu verdanken. Essam war einer der ersten Künstler, die dafür ausgewählt wurden. 2016 verbrachte er drei Monate in Helsinki. »Diktatoren können alles niederschlagen, nur nicht die Kunst«, sagt Essam. »Die Kreativität in den Hirnen der Menschen kann nicht gestoppt werden.« Er selbst sei das beste Beispiel dafür: Obwohl er von Armee und Polizei festgesetzt und verletzt wurde, habe er immer wieder zur Gitarre gegriffen und seine Protestlieder gesungen. Weil er auf der Flucht vor dem Militär ist, mache er das derzeit aber nur im Ausland. So hat er in Finnland, Deutschland und den USA auf die repressiven Verhältnisse unter Ägyptens Militärmachthaber Abdel Fattah al-Sisi aufmerksam machen können. »Die Medien berichten nur noch wenig über Ägypten, aber wir brauchen jetzt internationale Unterstützung. Von der schlechten Wirtschaftslage mag jeder gehört haben, aber die Gewalt der Regierung, die ist das Schlimmste«, sagt Essam. »Von der Brutalität, den Inhaftierungen und der anhaltenden Folter wird nicht gesprochen.« Der 29-Jährige räumt ein, dass man bei den Protesten im arabischen Aufstandsjahr 2011 vielleicht zu naiv gewesen sei: Es habe eben doch nicht alles über Nacht geändert werden können. Deshalb berichtet Essam bei seinen Konzerten über die aktuelle Lage in Ägypten und spricht auch an Universitäten und Theatern. Die Kontakte für einige dieser Veranstaltungen hat er durch »Artists at Risk« bekommen. Der Aufenthalt in Finnland hat ihm auch ermöglicht, neue Musik zu produzieren. Ein Lied gegen Polizeigewalt, das er geschrieben hat, ist bald fertig. »Arbeiten zu können ist bei einem solchen Aufenthalt enorm wichtig«, sagt Essam. »Wenn es uns Künstler nur um Sicherheit ginge, könnten viele von uns einfach aufhören. Dann müssten wir häufig gar nicht fliehen. Doch es geht um viel mehr – darum, seine Meinung in der Öffentlichkeit kundtun zu können, egal, ob nun singend oder schreibend oder wie auch immer.« Dass das geht, mag auch an der Art des Programms und dessen Organisatoren, Marita Muukkonen und Ivor Stodolsky, liegen. Die beiden bilden das Duo »Perpetuum Mobile«, kuratieren gemeinsam Ausstellungen und planen öffentliche Veranstaltungen. »Wir arbeiten schon seit Jahren mit politisch und sozial engagierten Künstlern. Viele stehen unter enormem Druck, weil die Meinungsfreiheit in ihrem Land bedroht ist. Wir wollen ihnen ermöglichen, ein paar Monate herauszukommen und frei

BEDROHTE KÜNSTLER

arbeiten zu können«, so Muukkonen. Zumindest für eine gewisse Zeit sollen die Künstler unter normalen Bedingungen arbeiten können, bevor sie später wieder in ihrer Heimat ihrer mit Repressalien verbundenen Arbeit nachgehen. Nachdem das Programm 2016 mit vier Künstlerresidenzen in Helsinki startete, sind für dieses Jahr zwölf geplant. Die bereits ausgewählten Künstler stammen aus Ländern wie Syrien, Malaysia oder der Türkei. Und außer Helsinki beteiligen sich auch andere europäische Städte, zum Beispiel Athen, Lecce und Oslo. Auch Berlin macht mit und bietet ab Herbst einen Aufenthalt in Zusammenarbeit mit dem Kunstraum »Savvy Contemporary«. Die zwölf Künstler sollen mit EU-Geldern und durch eine Förderung skandinavischer Staaten finanziert werden: 1.250 Euro monatliches Stipendium sowie eine Unterkunft und einen Produktionskostenzuschuss gibt es dann – sowie jede Menge Kontakte. Schließlich ist die Idee nicht nur, dem einzelnen Künstler zeitweilig Schutz zu bieten, sondern ihm zu ermöglichen, längerfristig von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen und dazu beizutragen, Demokratie und Menschenrechte in seiner Heimat zu fördern. Dies ist auch in der Türkei dringend notwendig, sagt die Istanbuler Videokünstlerin Pınar Öğrenci, die ab April als »Artist at Risk« in Athen leben wird. Öğrenci ist in der Türkei wegen Terrorismus angeklagt, ihr drohen bis zu 18 Jahre Gefängnis. Ende 2015 war sie in der Kurdenmetropole Diyarbakır im Südosten des Landes festgenommen worden, als sie am Friedensmarsch »I am walking for peace« teilnahm. »Ich denke, sie haben mich inhaftiert, weil ich den Marsch gefilmt habe. Ich bin eine Aktivistin, bin aber nicht Teil einer politischen Gruppe«, sagt sie. Ein Teil ihrer Arbeit ist bis Anfang Mai in der Ausstellung »Post Peace« im Württembergischen Kunstverein in Stuttgart zu sehen. Sie sollte ursprünglich in der Türkei gezeigt werden, war aber nach Angaben der Kuratoren des Kunstvereins vier Tage vor der Eröffnung März 2016 zensiert worden. Unterdessen geht der Prozess gegen Öğrenci weiter, und sie muss immer wieder vor Gericht erscheinen. »Mit ›Artists at Risk‹ ein paar Monate in Athen bleiben zu können, ist für mich auch psychologisch sehr wichtig. Außerdem werde ich dort viele Aktivisten und Künstler treffen und auch die »documenta« sehen können. Alles wird meine Arbeit weiter voranbringen«, sagt Öğrenci, die befürchtet, dass die Türkei immer mehr wie der Nahe Osten wird anstatt wie Europa. »Es ist wichtig, dass wir mit der Außenwelt Kontakt halten und auch Künstler aus dem Westen zu uns kommen.« Der ägyptische Sänger Ramy Essam wird aufgrund seiner Bekanntheit immer wieder als Redner angefragt. Wichtiger als öffentliche Auftritte im Ausland ist ihm aber, nach seinem dreißigsten Geburtstag nach Ägypten zurückkehren zu können, um dort sein Land weiter zu verändern, wie er es am besten kann: singend.

»Diktatoren können alles niederschlagen, nur nicht die Kunst.« Ramy Essam 59


Foto: Tomas Munita / The New York Times / Redux / laif

Impulsiv explosiv

Saudische Melange. Autoritärer Monarch und Moderne im Straßenbild Riads, Mai 2015.

Handelspartner des Westens, politisches Schwergewicht im Nahen Osten, Menschenrechtsverletzer – Saudi-Arabien ist ein problematischer Verbündeter. Der Politikwissenschaftler Sebastian Sons stellt ein widersprüchliches Land vor. Von Maik Söhler

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egen Beleidigung des Islams wurde der saudische Blogger Raif Badawi 2014 zu zehn Jahren Haft, tausend Peitschenhieben und einer hohen Geldstrafe verurteilt. 153 Menschen sind allein 2016 öffentlich hingerichtet worden. Gewerkschaften und Parteien bleiben in der autoritären Monarchie verboten, Frauen werden systematisch benachteiligt. Im Nachbarland Jemen führen die Saudis Krieg. Für all das steht in diesen Tagen Saudi-Arabien. Vorsichtig werden politische Reformen eingeleitet. Große Teile der Bevölkerung haben Teil an dem Wohlstand, der aus dem Öl- und Gasreichtum des arabischen Landes resultiert. Beim Klimaschutz und in der Nahostpolitik ist die Regierung ein weitgehend verlässlicher Partner des Westens. Auch für all das steht in diesen Tagen Saudi-Arabien. »Saudi-Arabien ist keineswegs ein Land von Schwarz oder Weiß, von Gut oder Böse, von Rückständigkeit oder Moderne. Es ist immer beides.« So formuliert es Sebastian Sons, Saudi-Arabien-Experte der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), in seinem neuen Buch »Auf Sand gebaut«. Der Politikberater hält die Saudis für »problematische Verbündete«, plädiert aber für eine konstruktive Zusammenarbeit, da ein vom Westen abgekoppeltes Saudi-Arabien »eine noch impulsivere und aggressivere Politik« wählen und »die Region vollends destabilisieren« könnte. Sons’ Buch liefert eine Mischung aus Bericht und Analyse.

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Er schildert kenntnisreich die Geschichte, Religion und Gesellschaft des Landes am Golf, skizziert die Grundlagen der Außenpolitik, der Wirtschaft sowie der Rivalitäten innerhalb des Königshauses – und untersucht, was die Monarchie mit den USA und Europa verbindet. Beschreibende gehen oftmals fließend in bewertende, einordnende Passagen über. Dem Buch ist anzumerken, dass ein Politikberater am Werk ist: »Der Westen hat es versäumt, eine klare Strategie im Umgang mit Saudi-Arabien zu entwickeln. Es wurden keine eindeutigen Interessen, Ziele und Erwartungen an eine Saudi-Arabien-Politik formuliert.« Interessanter als solche Allgemeinplätze sind die Analysen Sons’ zur Stellung Saudi-Arabiens in der arabischen Welt und im Nahen Osten. Das Land ist derzeit neben dem Iran die stärkste Regionalmacht, und diese Konkurrenz ist es auch, die in den vielen Kriegen und Konflikten der Region – von Syrien bis Bahrain – mal offen und mal verdeckt ausbricht. Auch die Gemeinsamkeiten und Differenzen der in Saudi-Arabien vorherrschenden wahhabitischen Auslegung des Islams mit dem islamistischen Terror von al-Qaida und dem »Islamischen Staat« nimmt der Autor gekonnt in den Blick. Eine rigide Religionspolizei im Inneren sowie die finanzielle und ideologische Förderung islamistischer Bewegungen im Ausland gehören genauso zu Saudi-Arabien wie die Teilnahme am internationalen Kampf gegen den IS. Sons arbeitet die Grundlagen und Widersprüche in der Politik Saudi-Arabiens gut heraus. Deutsche Exporte von Waffen und Sicherheitstechnologie an das Land sieht er dabei durchaus kritisch.«Auf Sand gebaut« zielt darauf ab, realistische Einschätzungen für all jene zu liefern, die ökonomisch, politisch oder kulturell mit den Saudis zusammenarbeiten wollen: so gesehen ein ausgesprochen pragmatisches Buch. Sebastian Sons: Auf Sand gebaut. Saudi-Arabien –  Ein problematischer Verbündeter. Propyläen, Berlin 2016. 288 Seiten, 20 Euro.

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Rechte Hetze

Anarchie statt Freiheit

Von A wie »Abendland« bis Z wie »Zionisten« – das Internet ist voller Phrasen und Hetzparolen, die AfD-Wähler, Fans von Pegida und andere Freunde der populistischen und extremen Rechten Tag für Tag absondern. Flüchtlingsunterstützer werden als »Bahnhofsklatscher« oder »Gutmenschen« denunziert, politische Gegner sind »linksversifft« oder »Systemlinge«, an »Identität« und »Volksgemeinschaft« hingegen mangele es. Braucht es da ein Buch, das all diese Kampfbegriffe noch einmal versammelt? Ja, unbedingt. Robert Feustel, Nancy Grochol, Tobias Prüwer und Franziska Reif legen mit dem »Wörterbuch des besorgten Bürgers« ein Werk vor, das sich aufklärend, kritisch und humorvoll dem Vokabular der alten und neuen Rechten widmet. Egal ob »Altmedien«, »Frühsexualisierung«, »Political Correctness« oder »Zigeunerschnitzel«, die Autorinnen und Autoren untersuchen Begriffe daraufhin, wo sie herkommen, wie und in welcher Absicht sie verwendet werden. Pauschalisierungen, die Produktion von Angst und die Verteidigung von Ungleichheit dominieren die Rhetorik des »besorgten Bürgers«, der, wenn man dem Buch folgt, besser ein rechter Hetzer genannt werden sollte, da er an einer politischen Diskussion nur unter seinesgleichen interessiert ist. Mal muss man beim Lesen lachen, mal bleibt einem das Lachen im Halse stecken: Dieses Wörterbuch ist unterhaltsam und erhellend zugleich.

»Wie aus Aufständen Anarchie wurde« lautet der Untertitel eines Werks, das man gar nicht hoch genug loben kann. Vom Beginn der arabischen Aufstände im Jahr 2011 bis zu den Schlachtfeldern Syriens heute reicht das Buch »Die neuen Kriege in der arabischen Welt« des US-Politologen Marc Lynch. Egal ob Algerien, Libyen, Ägypten, Jemen, Oman, Saudi-Arabien, Syrien oder Irak, und egal ob Ölmonarchie, Militärdiktatur, Islamistenmiliz oder demokratische Opposition, Lynch setzt arabische Staaten samt ihrer Akteure zueinander ins Verhältnis, erläutert Hintergründe, Motive, Bündnisse und Rivalitäten, sodass ein Gesamtbild entsteht, das die zahlreichen Kriege und Konflikte in der Region anschaulich macht. Dabei wird deutlich, wer wen finanziell, ideologisch oder mit Waffen unterstützt, wo und inwieweit der Westen involviert ist und wie die Bruchlinien temporärer Allianzen verlaufen. Lynchs Fazit der Aufstände und Kriege, der Verflechtungen und Gegnerschaften, der Ökonomie und Politik, der Akteure und der Interessen im Nahen Osten der Gegenwart gehört zum Besten, was derzeit in Buchform zu haben ist. Für Einsteiger ins Thema gibt »Die neuen Kriege in der arabischen Welt« einen profunden Überblick. Genauso gut aber ist das Werk für all jene, die bereits vorhandenes Wissen analytisch vertiefen wollen.

Feustel/Grochol/Prüwer/Reif (Hg.): Wörterbuch des  besorgten Bürgers. Ventil Verlag, Mainz 2016.  152 Seiten, 14 Euro.

Deutsche Familiengeschichte Seine Mutter Elise liegt im Sterben und Sohn Andreas fällt die Entscheidung zu, den Ort dafür zu wählen. Ein Heim oder Hospiz in Münster, wo sie lebt? Oder sie zu sich nach Bonn holen? Nebenher ordnet er Papiere und Fotos der Mutter, ihre Vergangenheit in Schlesien wird ihm dabei vor Augen geführt. Harald Gesterkamp, Redakteur des Deutschlandfunks in Köln und davor des Amnesty Journals, hat einen Familienroman geschrieben, der die Zeit von 1934 bis 2014 abdeckt. Vom Nationalsozialismus über die Vertreibung der Deutschen aus Schlesien und deren Wiedereingliederung in die Bundesrepublik bis in die Gegenwart reicht die Handlung. Nazi-Diktatur, Judenvernichtung, die Tötung Behinderter als »unwertes Leben« – all das hat Andreas’ Mutter in ihrer Kindheit und Jugend erlebt, doch nur am Rande, weil ihre Eltern, die keine Nationalsozialisten waren, es von ihr fernhielten, so gut es ging. Jahrzehnte später und mittlerweile selbst zweifache Mutter treibt sie die Sehnsucht nach dem Ort ihrer Kindheit zurück, nach Jauer, dem heutigen Jawor in Polen. Auch Andreas, der lange die »ewig-gestrige« SchlesienRomantik seiner Mutter ignoriert hat, wird die einstige Humboldtstraße 2 in Jawor aufsuchen. »Humboldtstraße Zwei« ist ein leicht überfrachteter Roman, der 80 Jahre deutscher Geschichte dafür unrevanchistisch betrachtet. Harald Gesterkamp: Humboldtstraße Zwei. tredition, Hamburg 2016. 468 Seiten, 19,99 Euro.

Marc Lynch: Die neuen Kriege in der arabischen Welt. Aus dem Englischen von Rita Seuß und Thomas  Wollermann. Edition Körber-Stiftung, Hamburg 2016. 448 Seiten, 22 Euro.

Vom Versuch anzukommen »Ich hatte immer gedacht, wenn ich die Reise übers Meer erst mal überlebt habe und in Europa angekommen bin, wird alles gut.« Doch im Augenblick scheint einfach nichts gut zu werden. Zwar ist Karim die lebensgefährliche Flucht über das Mittelmeer geglückt, und er hat es bis nach Deutschland geschafft, sein Leben aber ist noch immer in Aufruhr. Der Jugendliche fühlt sich einsam, sehnt sich nach seiner Familie, die in Kairo zurückbleiben musste. Er ringt mit den Erinnerungen an das Erlebte und fürchtet sich vor der Zukunft. Was, wenn die Lehrer dem Mädchen, das schwere Vorwürfe gegen ihn erhebt, glauben? Was, wenn er nicht mehr zur Schule gehen darf? »Hier geht es nicht um Leben und Tod, aber doch um meinen Ruf und damit auch um meine Existenz.« Annabel Wahba fasst die wahre Geschichte von Karim Deeb (Name geändert) in eine lebhafte Erzählung, die sich stetig zwischen Gegenwart und Vergangenheit bewegt. Sensibel und zugleich fundiert recherchiert lässt die Autorin in das Gefühlsleben des 15-Jährigen blicken, während sie das Erzählte im jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Kontext verortet. Rückblickend erzählt Karim so vom Krieg in Homs und der Flucht aus Syrien, von den Erlebnissen im ägyptischen Gefängnis, der Fahrt über das Mittelmeer und davon, wie es ist, sich in Deutschland in einer fremden Kultur zurechtzufinden. Annabel Wahba: Tausend Meilen über das Meer. Die Flucht des Karim Deeb. Cbj, München 2016. 256 Seiten, 8,99 Euro. Ab 12 Jahren.

Bücher: Maik Söhler, Marlene Zöhrer BÜCHER

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Raketen zu Surfbrettern

Afrikanische Amazonen

Ibrahim liebt Surfen. Aber dort, wo er wohnt, wollen die Wellen nicht immer so, wie er will. Vieles will nicht so, wie er will – dort, wo Ibrahim wohnt. Denn er ist einer der wenigen Wellenreiter im Gazastreifen. Ihnen ist der Film »Gaza Surf Club« gewidmet. Das Surfen ist für die Jugendlichen eine beliebte Abwechslung. Ibrahim träumt davon, selbst Bretter zu bauen, denn als Importware liegen sie schon mal zwei Jahre bei den israelischen Kontrollstellen, bevor sie freigegeben werden. Er hat sich deshalb für ein Praktikum in den Board-Werkstätten auf Hawaii beworben. Junge Mädchen, die ebenfalls surfen wollen, haben zudem mit traditionellen Vorstellungen und der in Gaza regierenden Hamas zu kämpfen. So wie die 15jährige Sabah, die von ihrem Vater schon als Kind auf ein Brett gestellt wurde. »Ich lasse sie surfen«, sagt der Vater. »Aber spätestens wenn sie verheiratet ist, wird es ihr Mann ihr verbieten.« Sabah sagt: »Ich bin einmal fast ertrunken, weil sich mein Kopftuch im Wasser um den Hals gewickelt hat.« Wenn sie hundert Meter vom Land entfernt ist, entledigt sich Sabah ihres Kleides und Kopftuchs und schwimmt nur im Badeanzug: »Im Wasser bin ich glücklich.« »Gaza Surf Club« von Philip Gnadt und Mickey Yamine ist ein kleiner, harter Film darüber, wie sich Jugendliche unter widrigen Bedingungen unerwartete Freiräume schaffen in ihrem von Krieg und Gewalt geprägten Alltag. Motto: Raketen zu Surfbrettern.

Gewalt gegen Frauen ist auch in Westafrika ein drängendes Problem. »Les Amazones d’Afrique« sind eine weibliche AllStar-Band, die eigens auf dieses Thema aufmerksam machen will. Sie setzt sich zusammen aus etablierten Sängerinnen und Künstlerinnen, die teilweise noch vor dem Durchbruch stehen. Zu den Stars zählen Angelique Kidjo, die AfropopQueen aus Benin, Malis größte lebende Griot-Sängerin, Kandia Kouyaté, sowie, ebenfalls aus Mali, Mariam Doumbia, die weibliche Hälfte des Hit-Duos Amadou & Mariam. Mit der nigerianischen Hip-Hop-Musikerin Nneka, der Rapperin Mariam Koné und anderen haben sie sich zum generationenübergreifenden Groove-Konglomerat vereint. Den elegant flirrenden Soundteppich breitet ihnen der irisch-französische Produzent Liam Farrell alias Doctor L aus. So streifen die Amazonen durch Afrofunk, Rock, Reggae und Soul. Dies, mit einer feinen Prise Elektronik-Effekten abgerundet, wird zu einer Demonstration weiblicher Kreativität, Souveränität und Stärke. Mit einer EP, einer Europatournee und einer Crowdfunding-Kampagne sammelten die »Amazonen« 2016 genug Geld, um das Panzi-Krankenhaus und die dazu gehörige Stiftung in der Demokratischen Republik Kongo zu finanzieren. Die Stiftung hilft mehr als 40.000 Frauen und Mädchen, von denen die Hälfte Opfer sexualisierter Gewalt sind. Das Album soll diese Arbeit weiter unterstützen.

»Gaza Surf Club«. D 2016. Regie: Philip Gnadt, Mickey Yamine. Kinostart: 30. März 2017

Les Amazones d’Afrique: République Amazone (Real World)

Auf Kriegskurs

Der Sound der Wüste

»Ohne Gerechtigkeit kein Frieden« ist das Motto einer neuen Bürgerrechtsbewegung in den USA. 963 US-Bürger sind im vergangenen Jahr von der Polizei erschossen worden, darunter viele Männer, die unbewaffnet waren und von den Beamten bereits zu Boden gedrückt worden waren. Junge schwarze Männer haben dabei ein fünf Mal höheres Risiko, Opfer tödlicher Polizeigewalt zu werden, als ihre weißen Altersgenossen. Wie kommt es zu solchen Vorfällen? Der Dokumentarfilm »Do Not Resist« liefert einen Erklärungsansatz. Die USPolizei hat in den vergangenen Jahren immens aufgerüstet – die Rüstungsindustrie überlässt ihre Überkapazitäten der Polizei. Mit gepanzerten Fahrzeugen, Maschinengewehren und aufgepflanzten Bajonetten patrouilliert die Polizei nun selbst im kleinsten Dorf, um Parksünder dingfest zu machen. Parallel dazu werden die Beamten ideologisch brutalisiert – überall lauert Terrorgefahr! – und auf Kriegstruppe getrimmt. Regisseur Craig Atkinson begleitet Spezialeinheiten bei Einsätzen, filmt Ausschreitungen und besucht Überwachungszentralen à la Robocop. Sein Film beschäftigt sich auch mit Videoüberwachung und dem »Predictive Policing«, Techniken, mit denen man per Algorithmus Prognosen über die potenziell kriminelle Karriere jedes Einzelnen erstellen kann. Prädikat: wertvoll. Allerdings wünscht man sich hinterher, man hätte nur einen Spielfilm gesehen – und keine Dokumentation.

Kidal ist die staubige Hauptstadt der gleichnamigen Region im Nordosten von Mali, gelegen auf dem Weg zur Grenze nach Algerien, ein sagenumwobenes Schmugglernest in der Sahara und die Wiege zahlreicher Tuareg-Aufstände gegen die Zentralregierung in Bamako. Die meisten Bewohner sind halbsesshafte Tuareg, aus Lehmziegeln erbaute Häuser prägen das Stadtbild, aber die Hauptstraße wird von Luxusvillen gesäumt. Man lebt vom Drogenschmuggel über die »Marlboro-Road«, die von Westafrika in den Maghreb führt, dem Menschenschmuggel mit Flüchtlingen, die nach Europa wollen, und dem Handel mit Waffen, etwa aus den Lagern des gestürzten libyschen Diktators Muammar al-Gaddafi. Aus Kidal stammt auch die Tuareg-Band Tamikrest, die mit ihren erdigen, trockenen und schweren Wüsten-Grooves in den vergangenen zehn Jahren Weltkarriere gemacht hat. Aus der Begegnung mit der australischen Band Dirtmusic entstand eine fruchtbare Zusammenarbeit, ihr inzwischen viertes Album führt sie thematisch an den Ort ihrer Herkunft zurück. Es ist eine Hommage an die Wüste und den Wunsch der Tuareg nach Freiheit, Würde und Autonomie – teils melancholisch und sphärisch, teils rockig und hymnisch. Nach dem vorerst letzten Aufstand wurde Kidal 2013 von französischen Truppen besetzt. Doch die Stadt wird heimlich von der Tuareg-Rebellengruppe MNLA regiert, bei Attentaten werden immer wieder UNO-Blauhelmsoldaten getötet.

»Do not Resist. Police 3.0«. USA 2016. Regie: Craig Atkinson. Derzeit in den Kinos und digital erhältlich.

Tamikrest: Kidal (Glitterbeat)

Film: Jürgen Kiontke | Musik: Daniel Bax 62

AMNESTY JOURNAL | 04-05/2017


Rap against Rape Hip-Hop ist Macho-Musik? Nicht für Rebeca Lane. Die Sängerin aus Guatemala-Stadt rappt gegen sexualisierte Gewalt, für die Rechte der Frauen und über die Verbrechen des Bürgerkriegs – in einem Land, das eine der weltweit höchsten Raten an Frauenmorden aufweist. Von Daniel Bax

W

Rebeca Lane: Alma Mestiza (Mi Cuarto Studios)

Foto: Promo

enn Rebeca Lane irgendwo ein Konzert gibt, wo sie noch nie zuvor aufgetreten ist, ob vor Studenten in den USA oder in einem Club in Berlin, dann bietet sie vor Beginn gern einen Workshop an, um über die aktuelle Situation in Guatemala zu informieren. »Ich möchte meine Musik gern in einen Kontext setzen«, erklärt sie nach ihrem ersten Auftritt in Berlin im Foyer ihres Backpacker-Hotels. »Und dazu gehört, dass Zentralamerika für Frauen eine der gefährlichsten Gegenden der Welt ist. Guatemala weist eine der höchsten Raten an Frauenmorden weltweit auf.« Rebeca Lane ist klein und hat schwarze Locken, trägt einen Nasenring und Tätowierungen auf Armen und Beinen, häufig einen Trainingsanzug und manchmal eine Brille. Damit wirkt sie zugleich street tough und intellektuell, und das ist sie auch, denn die 32-Jährige ist nicht nur Rap-Poetin und Aktivistin, sondern auch studierte Soziologin. Mit ihren Songs erhebt sie die Stimme gegen diese geschlechtsspezifische Form der Gewalt, für die es heute sogar ein eigenes Wort gibt: Femizid. »Ich war bloß ein Hip-Hop-Fan, der an Festivals teilgenommen und sich viele Jahre in der Szene engagiert hat«, erzählt sie. »Dann habe ich Soziologie studiert und Essays über die HipHop-Kultur verfasst, bekam eine eigene Radio-Sendung, und so wurde ich bekannt.« Doch seit sie sich als Feministin bezeichnet, wird sie von der Hip-Hop-Community in Guatemala geschnitten und nicht mehr auf deren Festivals und Events eingeladen. Dafür erfährt sie viel Zuspruch von Frauengruppen, Fe-

ministinnen und dem Rest der Musikszene. »Auch im Ausland habe ich viele Fans, bekomme viel Liebe und Aufmerksamkeit«, sagt Rebeca Lane. Bekannt wurde Rebeca Lane mit dem Song »Cumbia de la Memoria«, der an die Verbrechen während des 36 Jahre währenden Bürgerkriegs und die genozidalen Massaker an der indigenen Maya-Bevölkerung erinnert. Obwohl der Bürgerkrieg in Guatemala offiziell 1996 endete, sind diese Verbrechen nie aufgearbeitet worden, geschweige denn gesühnt. Auch eine Tante von ihr wurde 1981 entführt und blieb seitdem verschwunden. Der Song findet sich auch auf ihrem neuen Album »Alma Mestiza« (»Mestizo-Seele«), neben Emanzipationshymnen wie »Este cuerpo es mío« (»Dieser Körper gehört mir«) und der ReggaeBallade »Desapericidxs«, einer Ode an die »Verschwundenen«. Bewusst greift Rebeca Lane für ihren melodischen Hip-Hop auf indigene und andere lokale Einflüsse zurück. »Ich bringe das afro-lateinamerikanische Erbe zurück in die Hip-Hop-Musik«, erklärt sie selbstbewusst. »Wir haben in Lateinamerika so eine reiche Tradition, unsere ganze Musik ist eine Musik des Widerstands.« Und auch die Hip-Hop-Kultur sei von Anfang an lateinamerikanisch geprägt gewesen, sagt Rebeca Lane. »Die ersten BBoys waren Latinos, und Breakdance geht nicht zuletzt auf afrolateinamerikanische Einflüsse zurück. Aber MTV hat Hip-Hop so aussehen lassen, als ob es nur ein schwarzes Ding wäre.« In ärmeren Stadtvierteln von Guatemala-City bringt Rebeca Lane heute jungen Frauen als Hip-Hop-Lehrerin bei, ihren eigenen Weg zu finden. »Manche Männer mögen das nicht«, sagt sie. »Sie warnen die Mädchen: ›Geh da nicht hin, du wirst sonst lesbisch‹«, erzählt sie. »Bei uns herrscht große Armut, und wo es an Bildung fehlt, befördert das die Ignoranz. Und die Männer bei uns haben Angst vor selbstbewussten Frauen«, analysiert sie die Gründe für die ausgeprägte Macho-Kultur in Mittelamerika. Mit ihrer Musik setzt sie ein Gegengewicht.

Street tough und intellektuell. Rapperin Rebeca Lane.

FILM

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MUSIK

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Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie »verschwinden«. AMNESTY INTERNATIONAL veröffentlicht regelmäßig an dieser Stelle drei Einzelschicksale, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden. Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes. Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine digitale Kopie an: info@amnesty.de

AMNESTY INTERNATIONAL Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin Tel.: 030 - 42 02 48 - 0 Fax: 030 - 42 02 48 - 488 E-Mail: info@amnesty.de www.amnesty.de Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE 233 702050 0000 8090100 BIC: BFS WDE 33XXX (Konto: 80 90 100, BLZ: 370 205 00) 64

Foto: IranPressNews

BRIEFE GEGEN DAS VERGESSEN

IRAN ABDOLFATTAH SOLTANI Der 2. März 2017 war der 2000. Tag im Gefängnis für den gewaltlosen politischen Gefangenen Abdolfattah Soltani. Abdolfattah Soltani ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt, der mehrere Auszeichnungen erhalten hat. Er verbüßt derzeit eine 13-jährige Gefängnisstrafe, zu der er 2012 unter anderem wegen »Verbreitung von Propaganda gegen das System« und »Gründung einer illegalen Gruppe« verurteilt wurde. Die Vorwürfe beziehen sich auf seine Menschenrechtsarbeit und seine Rolle als Gründungsmitglied des seit 2008 verbotenen Zentrums für Menschenrechtsverteidiger (CHRD). Das Zentrum vertrat gewaltlose politische Gefangene, darunter Journalist_innen, Studierende und Aktivist_innen. Seit seiner Inhaftierung im September 2011 befindet sich Abdolfattah Soltani im Evin-Gefängnis in Teheran. Dort wird ihm trotz verschiedener Erkrankungen eine angemessene medizinische Versorgung verweigert, sodass er laut ärztlicher Einschätzung einem erhöhten Herzinfarktrisiko ausgesetzt ist. Er hat Schmerzen in der Brust und immer wieder Herzrasen. Zudem leidet er an Blutdruckschwankungen, einem Bandscheibenvorfall, Arthritis und Verdauungsstörungen. Dennoch verweigern ihm die iranischen Behörden nach wie vor die medizinische Versorgung und auch eine Haftaussetzung aus medizinischen Gründen. Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an die Oberste Justizautorität des Iran und fordern Sie, dass Abdolfattah Soltani umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund der Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit im Rahmen seiner Tätigkeit als Menschenrechtsanwalt inhaftiert ist. Dringen Sie darauf, dass er fachärztliche medizinische Betreuung außerhalb des Gefängnisses erhält und vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird. Weisen Sie darauf hin, dass die Verweigerung medizinischer Versorgung der Folter gleichkommen kann. Bitten Sie um die Zusicherung, dass Abdolfattah Soltani der regelmäßige Kontakt zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl gewährt wird. Schreiben Sie in gutem Farsi, Englisch oder auf Deutsch an: Oberste Justizautorität Ayatollah Sadegh Larijani c/o Public Relations Office Number 4, Deadend of 1 Azizi Above Pasteur Intersection Vali Asr Street, Tehran, IRAN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) (Standardbrief Luftpost: 0,90 Euro) Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an: Botschaft der Islamischen Republik Iran S. E. Herrn Ali Majedi Podbielskiallee 65–67, 14195 Berlin Fax: 030 - 84 35 35 35 E-Mail: info@iranbotschaft.de (Standardbrief: 0,70 Euro)

AMNESTY JOURNAL | 04-05/2017


Die Mexikanerin Verónica Razo befindet sich seit fast sechs Jahren in Haft, ohne dass sie je wegen einer Straftat verurteilt wurde. Am 8. Juni 2011 wollte Verónica Razo ihre Kinder von der Schule abholen, als sie von einer Gruppe bewaffneter Männer in Zivilkleidung in einen Wagen gezwungen und zu einem Lagerhaus der Bundespolizei gebracht wurde. Dort vergewaltigten die Männer sie und quälten sie mit Erstickungsfolter und Elektroschocks. Sie wurde 24 Stunden lang festgehalten und gezwungen, ein »Geständnis« zu unterschreiben, in dem sie eine Entführung und andere Straftaten zugibt, die sie nicht begangen hat. Eine ärztliche Untersuchung aus der Zeit ihrer Festnahme stellte vielfältige Verletzungen am ganzen Körper fest. Im Juni 2013, zwei Jahre nach ihrer Festnahme, bestätigte eine forensische Psychologin der Generalstaatsanwaltschaft, dass Verónica Razo foltertypische Symptome zeige. Amnesty International hat den Fall recherchiert und findet keinerlei Hinweise darauf, dass Verónica Razo die Taten begangen hat, die ihr zur Last gelegt werden. Einzig das unter Folter und grober Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze erpresste »Geständnis« liegt als belastendes Material gegen sie vor. Daher müssen die Anklagen gegen sie umgehend fallengelassen und ihre sofortige Freilassung veranlasst werden. Die Polizeibeamten, die für ihre Inhaftierung und Folter verantwortlich sind, müssen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Generalstaatsanwalt und fordern Sie ihn auf, alle Anklagen gegen Verónica Razo fallenzulassen und sie unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Bitten Sie ihn zudem, dafür zu sorgen, dass die Ermittlungen gegen die für die Inhaftierung und Folter von Verónica Razo verantwortlichen Polizisten zügig vorangebracht werden – auch gegen diejenigen mit Befehlsverantwortung. Bitte schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch an: Generalstaatsanwalt Raúl Cervantes Andrade Procuraduría General de la República Reforma 211–213, Col. Cuauhtémoc, C.P. 06500 Ciudad de México, MEXIKO (Anrede: Dear Attorney General / Estimado Señor Procurador / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt) Fax: 00 52 - 55 5346 0908 E-Mail: raul.cervantes@pgr.gob.mx Twitter: @RaulCervantesA (Standardbrief Luftpost: 0,90 Euro)

Fotos: Marieke Wijntjes / Amnesty

Foto: privat

MEXIKO VERÓNICA RAZO

TÜRKEI INHAFTIERTE MEDIENSCHAFFENDE Seit dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 sind mehr als 160 Medienbetriebe im Land geschlossen worden. Medienschaffende aller oppositionellen Richtungen werden in beispielloser Weise verfolgt. Zurzeit sitzen ein Drittel aller weltweit inhaftierten Journalist_innen in türkischen Gefängnissen ein. Es ist zwar die Pflicht der türkischen Regierung, den Putschversuch des vergangenen Jahres zu untersuchen und Terrorismus zu bekämpfen, doch ist es genauso ihre Pflicht, dies unter Wahrung der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien zu tun. Die lange Inhaftierung von mehr als 120 Journalist_innen ist willkürlich und stellt eine Strafmaßnahme dar. Vielen der Inhaftierten könnten unbegründete Anklagen wegen Terrorismus drohen, mit denen sie schikaniert und eingeschüchtert werden sollen, damit sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht länger wahrnehmen. Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den Justizminister und dringen Sie darauf, alle nach dem 15. Juli 2016 in Untersuchungshaft genommene Medienschaffende umgehend freizulassen. Bestehen Sie darauf, dass der Justizminister im Rahmen seiner Zuständigkeit darauf achtet, die Grundsätze der Meinungsfreiheit und fairer Verfahren zu beachten und sicherzustellen, dass die Gefangenen nicht unter unmenschlichen oder erniedrigenden Haftbedingungen festgehalten werden. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder Deutsch an: Justizminister Mr Bekir Bozdağ Ministry of Justice, Adalet Bakanlığı 06659 Ankara, TÜRKEI (Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister) Twitter: @bybekirbozdag Fax: 00 90 - 0312 419 33 70 E-Mail: ozelkalem@adalet.gov.tr (Standardbrief Luftpost: 0,90 Euro) Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an: Botschaft der Republik Türkei S. E. Herrn Ali Kemal Aydın Tiergartenstr. 19–21 10785 Berlin Fax: 030 - 27 59 09 15 E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr (Standardbrief: 0,70 Euro)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an: Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten Herrn Alejandro Rivera Becerra Geschäftsträger a.i. Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin Fax: 030 - 26 93 23 - 700 E-Mail: mail@mexale.de (Standardbrief: 0,70 Euro)

BRIEFE GEGEN DAS VERGESSEN

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Fotos: Henning Schacht / Amnesty

Der Gewinner. Für »La libertad del diablo« nahm Jean-Christophe Simon vom Verleih »Films Boutique« den Preis entgegen.

AMNESTY AUF DER BERLINALE Als »Tatort«-Kommissarin ist sie in Dortmund dem Verbrechen auf der Spur, bei der Berlinale hat sich Aylin Tezel als Mitglied der Amnesty-Jury Menschenrechtsverletzungen vorgeknöpft. Unterstützt wurde sie dabei von Regisseur Oliver Hirschbiegel, der durch Filme wie »Der Untergang« oder »Das Experiment« bekannt wurde. Die Amnesty-Perspektive brachte Anne-Catherine Paulisch ein, die im Berliner Amnesty-Sekretariat seit 2011 das Kommunikationsteam leitet. »Filme haben die Kraft, uns das Leben anderer Menschen nahezubringen«, sagte Jury-Mitglied Paulisch. »Sie machen Menschenrechtsthemen konkret erlebbar und schaffen damit eine Grundlage dafür, dass Menschen Empathie und Verantwortung empfinden und sich dann

im nächsten Schritt für den Schutz der Menschenrechte einsetzen.« Mit ihren Jury-Kollegen hat sie sich bei der 67. Berlinale 17 Filme angesehen, die sich mit Menschenrechten in verschiedenen Teilen der Welt beschäftigen. Den mit 5.000 Euro dotierten Amnesty-Filmpreis gewann der Dokumentarfilm »La libertad del diablo« (Die Freiheit des Teufels), in dem Regisseur Everardo González Täter und Opfer des mexikanischen Drogenkriegs zu Wort kommen lässt (siehe Seite 56). Außerhalb der Kinosäle luden die Wasserinitiative Viva con Agua und Amnesty International zu Gesprächen und Dokumentarfilmvorführungen rund um die Themen Menschenrechte und fairen Handel in den »Berlinale Social Bus« ein.

Die Jury. Anne-Catherine Paulisch, Oliver Hirschbiegel und Aylin Tezel.

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AMNESTY JOURNAL | 04-05/2017


Amnesty-Mitglieder in ganz Deutschland haben sich zum Internationalen Frauentag am 8. März für Aktivistinnen in verschiedenen Ländern eingesetzt. Die Heidelberger Hochschulgruppe stellte sechs »Heldinnen* von heute« vor: Frauen, die weltweit für Menschenrechte kämpfen und dafür oft verfolgt werden. In Salzgitter machte die AmnestyGruppe mit einem Stand im Gewerkschaftshaus auf das Schicksal der politischen Gefangenen Tran Thi Thu aufmerksam. Die Vietnamesin war 2015 wegen ihres Einsatzes für Landrechte zu acht Jahren Haft verurteilt worden und erhält trotz einer Krebserkrankung keine medizinische Behandlung. Viele Petitionslisten konnten auch in

KORSO FÜR GEFLÜCHTETE

Foto: Ingeborg Heck-Böckler / Amnesty

In einem Auto- und Fahrradkorso haben in Brüssel Hunderte Menschen für die Umverteilung von in Griechenland gestrandeten Flüchtlingen demonstriert. Unter dem Motto »Let’s bring them here« erinnerten sie die EU-Regierungschefs am 7. März an ihren Beschluss vom September 2015, mehr als 160.000 Flüchtlinge aus Griechenland in ihren Ländern aufzunehmen. Bis heute sind es weniger als 10.000. Zu

Mit Auto und Fahrrad. Brüssel, 7. März.

Wertheim am Main gefüllt werden: dieses Jahr für die argentinische Aktivistin Milagro Sala, die seit mehr als einem Jahr in Haft sitzt. Seit mehr als 30 Jahren wird der Weltfrauentag hier von Amnesty-Mitgliedern begangen. In Erlangen organisierten AmnestyAktivistinnen und -Aktivisten unter Beteiligung lokaler Politikerinnen eine Kundgebung für die iranische Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi. »Narges Mohammadi ist eine gewaltlose politische Gefangene, die für ihren Einsatz für die Menschenrechte verfolgt wird. Dagegen wollen wir unsere Stimme erheben«, sagte Susanne Bischoff-Mirsch, die die Aktion mitorganisierte.

einer Tagung des Europäischen Rats hatten sich Fahrerinnen und Fahrer aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien, Frankreich und Großbritannien auf den Weg gemacht, um symbolisch anzubieten, Flüchtlinge aus Griechenland abzuholen. »Wir bieten uns als offizielle europäische Chauffeure an, die bereit sind, Flüchtlinge in unsere jeweiligen Länder zu holen«, sagte Ingeborg Heck-Böckler, seit 35 Jahren Amnesty-Mitglied, die schon frühmorgens aus Aachen Richtung Brüssel aufgebrochen war. Mehr als hundert Autos waren durch das EU-Viertel unterwegs, auch Fahrräder begleiteten den Korso. Auf Fahnen verkündeten sie ihre Forderung: »Lasst uns die Flüchtlinge herbringen!« Die Initiative fand am Jahrestag der Schließung der Balkanroute von der Türkei Richtung Nordwesteuropa statt.

Foto: Amnesty

SOLIDARISCH MIT FRAUEN WELTWEIT

Aktiv für Aktivistinnen. Erlangen, 8. März.

HER MIT DEM HEFT!

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AKTIV FÜR AMNESTY

Durch ganz unterschiedliche Veranstaltungen geben AmnestyMitglieder den Opfern von Menschenrechtsverletzungen eine Stimme. Diese Aktionen vor Ort sind ein unentbehrlicher Teil der Arbeit von Amnesty International. Mehr Informationen darüber finden Sie auf http://blog.amnesty.de und www.amnesty.de/kalender

IMPRESSUM Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.,  Zinnowitzer Str. 8, 10115 Berlin,  Tel.: 030 - 42 02 48 - 0 E-Mail: info@amnesty.de Internet: www.amnesty.de Redaktionsanschrift: Amnesty International, Redak tion Amnesty Journal,  Zinnowitzer Str. 8, 10115 Berlin,  E-Mail: journal@amnesty.de  Adressänderungen bitte an:  info@amnesty.de Redaktion: Markus Bickel (V.i.S.d.P.), Jessica Böhner,  Hannah El-Hitami,  Anton Landgraf,  Katrin Schwarz

Mitarbeit an dieser Ausgabe: Birgit   lbrecht, Daniel Bax, Markus N. Beeko, A Clemens Bomsdorf, Katrin Gänsler,  Mathias John, Jürgen Kiontke, Andreas Koob, Michael Krämer, Frank Nordhausen, Ralf Rebmann, Lena Reich, Wera Reusch, Andrzej Rybak, Kai Schöneberg, Uta von Schrenk, Salil Shetty, Maik Söhler, Franziska Ulm, Wolf-Dieter Vogel, Najem Wali, Stefan Wirner,  Marlene Zöhrer Layout und Bildredaktion: Heiko von Schrenk / schrenkwerk.de Druck: hofmann infocom GmbH,  Nürnberg Vertrieb: Carnivora Verlagsservice,  Berlin

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Bankverbindung: Amnesty International, Bank für Sozialwirtschaft  IBAN: DE 233 702050 0000 8090100, BIC: BFS WDE 33XXX  (Konto: 80 90 100, BLZ: 370 205 00) Das Amnesty Journal ist die Zeitschrift der deutschen Sektion von Amnesty International und  erscheint sechs Mal im Jahr.  Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

und Fotos liegen bei den Autoren, Fotografen oder beim Herausgeber. Der Nachdruck von Artikeln aus dem Amnesty Journal ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion erlaubt. Das gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken, Mailboxen, für die  Verbreitung im Internet oder für Vervielfältigungen auf CD-Rom.

ISSN: 2199-4587

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WIR HÄTTEN GERN PAPIER GESPART. Doch leider brauchen wir auch diesmal wieder mehr als 500 Seiten, um die Menschenrechtsverletzungen weltweit zu dokumentieren. Der Amnesty Report liefert die fundierte Analyse der Lage der Menschenrechte: kurze Regionalkapitel und detaillierte Berichte zu 159 Ländern. Wer die Welt verändern will, muss sie kennen.

Ab Mai im Buchhandel und auf amnesty.de erhältlich.


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