Jahresbericht 2014 (Verein Sozialinspektion) und Erhebungen 2014 für den Kanton Bern

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Sozialinspektion Kanton Bern

Inspection sociale du canton de Berne Schwarztorstrasse 71 3007 Bern Telefon 031 321 15 65 Fax 031 321 58 43 mail@sozialinspektion.ch www.sozialinspektion.ch

JAHRESBERICHT 2014


Präsidium K.Z. Dem Bericht unseres Geschäftsführers kann entnommen werden, welche Aufgaben von der Sozialinspektion im vergangenen Jahr in operativer Hinsicht übernommen worden sind. Der Vorstand hat den Verein in strategischer Hinsicht unterstützt. Ich kann feststellen, dass der Dampfer „Sozialinspektion“ auf Kurs ist und die Sozialdienste die Dienstleistungen unseres Vereins vermehrt in Anspruch genommen haben. Im vergangenen Jahr hat sich die Geschäftsstelle einer Teamentwicklung unterzogen und mit diesem Prozess die Teamstrukturen gefestigt. Wir verfügen über ein stabiles und gut qualifiziertes Inspektorenteam sowie über einen motivierten Geschäftsführer. Die Sozialhilfe steht im Moment in der Öffentlichkeit und Politik in heftiger Kritik. Diese Kritik ist nicht in allen Teilen unberechtigt und ist ernst zu nehmen, auch wenn sie sich mehrheitlich undifferenziert auf krasse Einzelfälle stützt. Die Sozialinspektion hat unter anderem die Aufgabe, das Vertrauen der Bevölkerung in die Sozialhilfe zu festigen, indem Missbrauchsfälle aufgedeckt und geahndet werden. Die Sozialinspektion kann indes ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie frühzeitig und umfassend über Verdachtsfälle informiert wird. Sie muss sich dabei auf eine effiziente Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten des Kantons Bern verlassen können. Es verbleibt mir, sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie meinen Vorstandskollegen für die sehr gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken. Katrin Zumstein, Präsidentin *******

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Geschäftsführung R.F. Nun dürfen wir schon auf das zweite ganze Geschäftsjahr der Sozialinspektion Kanton Bern zurückblicken und können festhalten, dass der eingeschlagene Weg erfolgversprechend ist. Unsere Dienstleistung wird auf Wunsch direkt und vor Ort dh. bei den Regionalen Sozialdiensten vorgestellt. Wir besprechen konkrete Fallkonstellationen und/oder nehmen die Fälle mit den erforderlichen Unterlagen entgegen. Im vergangenen Jahr wurden 18 Sozialdienste besucht. Die Kontakte waren überwiegend positiv und von viel „Goodwill“ geprägt. Die lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den Gemeinden und regionalen Sozialdiensten führte zu konsequentem Einreichen von Strafanzeigen und/oder der Umsetzung von Einstellungs- oder Kürzungsverfügungen. Gerade diese persönlichen Kontakte sind dazu geeignet, Dienstleistungen unbürokratisch und professionell anzubieten. Weitere Vernetzungen wurden angestrebt und konnten zum Teil gepflegt werden. Das gilt insbesondere für die Berner Konferenz für Sozialhilfe, wo der Kontakt zur Geschäftsleiterin bzw. den Regionalgruppen etabliert ist, sowie der Berner Fachhochschule, wo nebst einem festen Teilmodul (Sozialinspektion und Persönlichkeitsschutz, 2 x pro Jahr 4 Lektionen) auch erstmals ein Behördenkurs zum Thema „Risiko- und Missbrauchsprävention in Sozialdiensten - Rolle und Aufgaben der Sozialbehörden“ durchgeführt werden konnte. Wie auch letztes Jahr kann der Trend bestätigt werden, dass regelmässig in mehr als der Hälfte aller Fälle ein Anfangsverdacht erhärtet werden konnte. Schliesslich führten wir die Rubrik „weder erhärtet, noch entkräftet“ ein, da es den Tatsachen ent-

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spricht, dass manchmal ein Auftrag abgebrochen werden muss, sei es, dass die unterstützte Person sich aus einer Gemeinde abgemeldet hat, oder aber die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel für weitergehende Recherchen nicht ausreichen. Das Aussenbüro des Vereins Sozialinspektion in Biel verkürzt zwar die Wege vor Ort und erleichtert dort die Zusammenarbeit mit den Behörden, kompliziert aber die Arbeit in der Zentrale in Bern und erschwert generell die Teamarbeit. Vor- und Nachteile der bestehenden Bieler Lösung müssen deshalb sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Die von einem aussenstehenden Experten begleitete Teamentwicklung führte zu verschiedenen positiven Ergebnissen. Die Geschäftsstelle konnte sich als Team konsolidieren und zudem wurden folgende Massnahmen getroffen: Per 1.1.2015 wurde Reto Binz zum stellvertretenden Geschäftsführer befördert. Die Stelle der administrativen Mitarbeiterin wurde nach deren Austritt nicht mehr besetzt. Die verbleibenden administrativen Arbeiten wurden auf alle aufgeteilt, die Buchhaltung an das Bürozentrum der Schulungs- und Wohnheime Rossfeld ausgelagert. Seit dem 1. Oktober 2014 sind die ursprünglich geplanten 320 % Inspektorenstellen mit 310 % besetzt worden. Die Mitgliederzahlen sind 2014 gestiegen. Zur Zeit sind 57 Sozialdienste und/oder Zugewandte bei uns als Kollektivmitglieder sowie zwei Einzelmitglieder eingetragen, im Vorjahr waren es 46 bzw. 48. Wir sind überzeugt, Ihnen mit unserem Verein ein griffiges, effizientes und unbürokratisches Mittel zur Bekämpfung von Sozialhilfemissbrauch und der damit verbun-

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denen Prävention zur Verfügung zu stellen. Herzlichen Dank für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung. Roland Fuhrer, Fürsprecher

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Aus dem Alltag der Sozialinspektoren Bankenvollmachten

R.B. Die auf einzelne Institute lautenden Bankenvollmachten haben sich als gutes Mittel herausgestellt, um weitere Vermögenswerte bereits verdächtigter Klientschaft aufzuspüren. In verschiedenen Fällen, wo zehn bis zwölf individuelle Vollmachten eingeholt wurden, kamen weitere Konten oder Bankschliessfächer zum Vorschein, wie der folgende Fall beispielhaft zeigt:

Ein Sozialdienst äusserte gegenüber einem Klienten den Verdacht, dass dieser über allenfalls weitere Einkünfte verfügen könnte. Anlässlich eines Hausbesuches bei diesem Klienten wurden für neun Banken Vollmachten eingeholt. Der Hausbesuch blieb vorerst ohne Ergebnisse. Bei den Bankenauskünften, welche bei uns eingingen, konnte auf einem dem Sozialdienst bis anhin nicht bekannten Konto eine monatliche Zahlung von über Fr. 2‘000.00 festgestellt werden. Absenderin war eine Pensionskasse. Weitere Nachforschungen ergaben, dass die begünstigte Person nicht der Klient selbst war, sondern seine seit mehreren Jahren verstorbene Ehefrau. Da der um einiges jüngere Klient bereits kurz nach dem Versterben seiner Ehefrau wieder

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heiratete, wurden über mehrere Jahre hinweg rund Fr. 150‘000.00 Pensionskassengelder unrechtmässig bezogen. Weiter stellte sich heraus, dass der Klient mutmasslich mehrfache Urkundenfälschungen begangen hatte, da er auf Aufforderung der Pensionskasse entsprechende Belege einlieferte. Seine verstorbene Ehefrau war immer noch am Briefkasten angeschrieben, damit der Postverkehr sichergestellt blieb.

Entsprechende Strafanzeigen wurden durch den Sozialdienst wie auch die Pensionskasse eingereicht.

Austausch zwischen den Sozialdiensten

G.P. Anfangs 2014 wurden wir zur Klärung einer Wohnsituation beauftragt. Der Verdacht bestand darin, dass das Ehepaar X, nicht wie bei den zuständigen Sozialdiensten angegeben worden war, getrennt wohnte, sondern weiterhin zusammen lebte. Das Besondere an diesem Fall war, dass zwei Sozialdienste involviert waren. Der Ehemann hatte sich nämlich bei einem anderen Sozialdienst angemeldet und gab an, dort bei Verwandten zur Untermiete zu wohnen.

Die Überwachung war in diesem Fall aufwändig und dauerte über einen längeren Zeitraum. Nach umfangreichen Abklärungen, Internetrecherchen und mehreren Überwachungen der Familie konnte der eingangs erwähnte Verdacht erhärtet werden. Es wurde festgestellt, dass die Familie trotz gerichtlich genehmigter Ehetrennung weiterhin zusammen wohnte. Ebenfalls konnten wir herausfinden, dass die Familie im Besitze zweier Autos war. Die zwei Autos waren auf den Namen des (Unter-) Vermieters eingelöst, bei welchem der Ehemann angeblich zur Untermiete wohnte.

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Wie das Beispiel zeigt, war der Austausch zwischen den beiden Sozialdiensten sehr wichtig. Das Vorgehen musste mit den InspektorInnen koordiniert und diverse Informationen mit den jeweiligen Sozialdiensten ausgetauscht werden.

Eine harmlose Beschäftigung G.P. Ein anderer Fall zeigt, wie ein begründeter Verdacht sich anschliessend als harmlose Beschäftigung entpuppt. Durch den Sozialdienst wurde der Verdacht geäussert, dass der Klient einer Erwerbstätigkeit nachgehe. Mitarbeiter des Sozialdienstes hatten beobachtet, wie der Klient mehrmals frühmorgens in Arbeitskleidung mit dem Zug Richtung Stadt X fuhr. Um den Sachverhalt zu überprüfen, wurden die Sozialinspektoren beauftragt, den Klienten verdeckt zu überwachen. Die Überwachung ohne Wissen wurde durch die zuständige Sozialbehörde genehmigt. In der Folge konnte zwar festgestellt werden, dass der Klient tatsächlich frühmorgens mit dem Zug Richtung Stadt X fuhr, dort aber mehr oder weniger ziellos umherging und sich in den Gassen aufhielt oder sich mit Bekannten traf, ohne aber einer konkreten Tätigkeit oder gar Arbeit nachzugehen. *******

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Statistik per 31.12.2014 Vorbemerkung Sozialinspektion ist zielführend und macht Sinn. Das zeigen auch die Zahlen für das Jahr 2014. Nachdem 2013 noch ein Vergleich mit dem angebrochenen Jahr 2012 erforderlich war, können nun erstmals zwei volle Jahre miteinander verglichen werden. 2014 konnten 79 neue Fälle registriert werden. Damit wurde das Vorjahr um 3 Fälle übertroffen. Abgeschlossen wurden 94 Fälle, was gegenüber dem Vorjahr mit 41 Fällen mehr als eine Verdoppelung bedeutet. Das hat damit zu tun, dass sich die Bearbeitungsdauer nicht mit den Kalenderjahren deckt. Tatsache ist, dass wir nun als eingespieltes Team noch effizienter arbeiten und mit einem neu eingeführten Priorisierungssystem lange Bearbeitungszeiten vermeiden. Für das Berichtsjahr 2014 konnten aufgrund von Sozialinspektion Rückerstattungen von ca. Fr. 400‘000.00 verfügt werden. Der Effekt der Sozialinspektion geht jedoch über diese Zahl hinaus, weil es eine ganze Reihe von nicht messbaren Erfolgen gibt: Dazu gehören Einsparungen der Sozialhilfe, wenn Personen dank der Sozialinspektion nicht mehr unterstützt werden müssen oder die präventive Wirkung der Kontrollmassnahmen. In dieser Statistik nicht enthalten sind Hilfestellungen für die Sozialdienste bei der Unterstützung in rechtlichen Fragen oder beim Verfassen von Strafanzeigen und Verfügungen. Dank unserer Erfahrungen kann immer mehr auch auf unser spezifisches Wissen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Unterlagen und/oder dem Verfügen von Rückerstattungen zurückgegriffen werden.

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Fallzahlen

Fälle seit Aufnahme Tätigkeit August/September 2012

180

davon

per Stichtag noch in Bearbeitung

35

davon

Abgeschlossen

145

davon

Überwachungen ohne Wissen

24

Auswertung der 94 abgeschlossenen Fälle 2014, total

94

Verdacht erhärtet

40

Verdacht entkräftet

37

Weder entkräftet, noch erhärtet.

17

Rückerstattungspflichtige Summe

CHF 397‘414.20

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Fälle / Jahr Eingegangene Fälle

Abgeschlossene Fälle

Überwachung ohne Wissen 94 79

76

41 25

17

11

5

2 2012

2013

2014

Verdacht Weder entkräftet noch erhärtet

Erhärtet

Entkräftet

14

37

20

40

7

17

2013

2014

6

5 0 2012

Verdachtsmeldung durch Sozialdienst

Dritte offen

Dritte anonym

Amtsstellen

2% 5% 18%

75%

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Verdachtsgründe

Anderes 20 8% Wohnsituation 66 26% Einkommens- und Vermögenswerte 78 31% Erwerbstätigkeit 66 26%

Arbeitsfähigkeit 24 9%

Erfolgreiche Ermittlungsmethoden Angemeldeter Besuch Arbeitsplatz Unangemeldeter 0% Besuch Arbeitsplatz 2%

IK-Auszug 2% Überwachung ohne Wissen 10%

Aussagen Dritter 7%

Belege von Dritten 8%

Lohnausweise 4%

Unangemeldeter Hausbesuch 31%

Bankbelege 13%

SVSA-Auskunft 9%

Angemeldeter Hausbesuch 1%

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Internetrecherche 13%

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Rückerstattungssumme Fr. 397'414.20

Fr. 273'848.35

Fr. 50'395.26

2012

2013

2014

Empfehlungen an die Sozialdienste 30

25

Achsentitel

20

15

10

5

0 Erwerbstätigkeit

Wohnsituation

Einkommens- und Vermögenswerte

Arbeitsfähigkeit

Kürzungen

1

3

4

0

Einstellung

3

3

5

0

Anzeige SHG

17

16

28

0

Anzeige StGB

3

4

7

0

Rückerstattung

17

17

28

1

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Durchschnittlicher Aufwand Stunden pro Fall

Stunden pro Fall mit Ăœberwachung

34

34

23 20

12 9

2012

2013

2014

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Jahresrechnung 2014 mit Budget- und Vorjahresvergleich Rechnung 14

Budget 14

Rechnung 13

Kasse Postfinance Vereinskonto Postfinance Depositenkonto Forderungen/Debitoren Guthaben Verrechnungssteuer Transitorische Aktiven Abklärungskonto/Pendenzenkonto Maschinen + Apparate Büromobiliar

154.10 90'744.04 81'136.67 0.00 149.30 13'936.15 0.00 0.00 16'339.56

0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

304.10 34'691.05 210'631.52 1'104.00 227.85 10'653.55 0.00 0.00 24'511.95

Fahrzeuge

42'064.00

0.00

19'840.00

244'523.82

0.00

301'964.02

Kreditoren Transitorische Passiven Abrechnungskonto GEF Reserve aus Überdeckung Vereinsvermögen Freie Reserven Gewinn- und Verlustvortrag

0.00 12'668.50 127'735.32 90'000.00 14'120.00 0.00 0.00

0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

2'964.45 682.20 229'657.37 60'000.00 8'660.00 0.00 0.00

Totalsumme Passiven

244'523.82

0.00

301'964.02

Rechnung 14

Budget 14

Rechnung 13

379'677.95 22'933.10 32'573.20 0.00 23'016.95 4'001.30 2'604.50 1'392.15 504.55 24'513.55 13'013.70 504'230.95

360'000.00 18'000.00 61'000.00 0.00 45'000.00 6'300.00 4'000.00 2'000.00 2'400.00 10'000.00 10'000.00 518'700.00

316'078.20 16'122.30 58'414.90 0.00 40'647.90 5'232.80 3'510.70 1'418.15 151.60 14'564.05 4'252.40 460'393.00

Aktiven

Totalsumme Aktiven Passiven

Aufwand Löhne Festangestellte Löhne Aushilfe AHV, IV, EO, ALV, FAK (AKBE) FAK (Abrechnungskonto) Berufliche Vorsorge (BVG) Unfallversicherung (BU + NBU) Kollektivkrankenversicherung (KTG) Sonstiger Personalaufwand Sonstige Spesen Personalgewinnung/Weiterbildung Honorare für Fremdleistungen Personalaufwand

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Rechnung 14 595.40 0.00 0.00 1'328.15 3'726.45 552.95 6'382.41 681.15 2'278.20 15'544.71

Budget 14 2'700.00 0.00 1'500.00 2'400.00 2'400.00 2'400.00 8'400.00 3'000.00 20'000.00 42'800.00

Rechnung 13 987.00 180.40 258.60 996.90 519.30 0.00 3'311.55 2'263.45 3'200.25 11'717.45

Mietzinspauschale (Büro, EHP, PP) Informatik (Miete Stadt) Informatik (Sonstige Mittel) Versicherungen (Rechtsschutz etc.) Büromaterial Telefon, Fax, Kopierer, Drucker Drucksachen Porti Beiträge Kommunikation/PR/Werbung Entschädigung/Auslagen Vorstand Literatur Webseite Bank-, PC-Spesen Verschiedenes Betriebsaufwand

33'840.00 24'000.00 996.40 1'953.75 1'053.70 3'600.00 0.00 558.60 100.00 1'276.80 3'411.60 399.35 15.50 1.80 0.00 71'207.50

36'000.00 27'000.00 2'000.00 3'000.00 5'000.00 3'600.00 2'400.00 1'200.00 1'200.00 6'000.00 4'500.00 2'500.00 0.00 0.00 5'200.00 99'600.00

28'782.00 24'000.00 115.00 506.05 3'320.35 3'600.00 0.00 692.20 100.00 2'330.15 3'691.85 581.60 94.80 1.80 202.75 68'018.55

Abschreibungen Mobiliar Abschreibungen Fahrzeuge

8'172.39 11'756.00

8'500.00 5'000.00

8'180.00 4'960.00

Abschreibungen

19'928.39

13'500.00

13'140.00

610'911.55

674'600.00

553'269.00

673'427.00 -63'713.30 736.00 0.00 610'449.70

673'100.00 0.00 1'500.00 0.00 674'600.00

675'139.00 -124'022.02 1'394.00 0.00 552'510.98

461.85 461.85

0.00 0.00

758.02 758.02

610'911.55

674'600.00

553'269.00

Private Fahrzeuge Mobility Öffentlicher Verkehr Natel Inspektionsauslagen (Essen, Km etc.) Sonstiges Auto SI (Unterhalt, Steuern, Benzin) Inspektionsmittel Honorare an Dritte Inspektionsaufwand

Total Aufwand Ertrag Subventionsbeiträge gemäss Budget Überdeckungen/Unterdeckungen Erträge aus Schulungen/Beratungen Sonstige Erträge Betriebsertrag Erträge aus Postcheck und Bank Finanzertrag Total Ertrag

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Budget 2015 Löhne Festangestellte Löhne Aushilfe Betreuungszulagen AHV/IV BVG UV KTG Sonstiger Personalaufwand Sonstige Spesen Personalgewinnung/Weiterbildung Honorare für Fremdleistungen

406'000.00 26'400.00 6'200.00 42'400.00 46'206.00 6'300.00 4'000.00 2'000.00 1'000.00 10'000.00 16'000.00

Total Personalaufwand

566'506.00

Private Fahrzeuge Mobility Öffentlicher Verkehr Natel Inspektionsauslagen Sonstiges Auto SI Inspektionsmittel Honorare an Dritte

2'700.00 1'500.00 1'500.00 1'000.00 8'400.00 3'000.00 5'000.00

Inspektionsaufwand

23'100.00

Miete Nebenkosten Miete Informatik Informatik (sonstige Mittel) Versicherungen Büromaterial Telefon, Drucker Drucksachen Porti Spenden, Vergabungen Beiträge Kommunikation / PR / Werbung Entschädigungen / Auslagen Vorstand Literatur Website Zinsaufwand Bank, PC-Spesen Verschiedenes

36'000.00 24'000.00 2'000.00 2'000.00 4'000.00 3'600.00 500.00 1'200.00 200.00 3'000.00 4'500.00 1'000.00

Betriebsaufwand

82'000.00

Abschreibungen Maschinen und Mob. Abschreibungen Fzg

8'500.00 12'000.00

Abschreibungen TOTAL AUFWAND

20'500.00 692'106.00

GEF-Beitrag Erträge aus Schulungen / Beratungen

690'606.00 1'500.00

TOTAL ERTRAG

Sozialinspektion Kanton Bern

692'106.00

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Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne

Sozialamt

Office des affaires sociales

Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 78 11 Telefax +41 31 633 78 92 www.gef.be.ch info.soa@gef.be.ch

Berichterstattung Sozialinspektion Erhebung 2014


Berichterstattung Sozialinspektion

Erhebung 2014

Inhaltsverzeichnis 1

Ausgangslage ................................................................................................................... 3

2

Ergebnisse im Ăœberblick .................................................................................................. 3 2.1 2.2

Sozialinspektionsfälle ................................................................................................. 3 Verdachtsmomente .................................................................................................... 3

2.3

Ergebnisse ................................................................................................................. 4

2.4

Massnahmen .............................................................................................................. 5

2.5 2.6

Kosten ........................................................................................................................ 5 Zusammenarbeit......................................................................................................... 6

2.7

Nachhaltigkeit ............................................................................................................. 6

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Berichterstattung Sozialinspektion

1

Erhebung 2014

Ausgangslage

Der Artikel 23d der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe vom 24. Oktober 2001 (Sozialhilfeverordnung, SHV; BSG 860.111) sieht vor, dass die Sozialdienste dem SOA jedes Jahr Ende September über die Sozialinspektion Bericht erstatten. Der Bericht soll Angaben über die Anzahl der Sozialinspektionen, die Ergebnisse, Sanktionen und Kosten der Abklärungen sowie die Namen der vom Sozialdienst beauftragten Dritten enthalten. Im vorliegenden Papier sind die wichtigsten Ergebnisse aus der Berichterstattung zur Sozialinspektion während der Zeit vom 1. September 2013 bis 31. August 2014 zusammengefasst.

2

Ergebnisse im Überblick

2.1

Sozialinspektionsfälle

Während der Berichtsperiode wurden insgesamt 150 Sozialinspektionsfälle in 26 Sozialdiensten durchgeführt, davon 85 Fälle abgeschlossen. Von diesen 85 abgeschlossenen Fällen waren 14 Fälle vom Sozialdienst der Stadt Bern, 9 Fälle vom Sozialdienst Biel und 8 Fälle vom Sozialdienst Thun. Im Vergleich zur letzten Berichtsperiode hat die Anzahl abgeschlossener Sozialinspektionsfälle zugenommen (Vorjahr: 64 abgeschlossene Fälle). Die Anzahl der laufenden Fälle beträgt 65, davon sind 11 Fälle vom Sozialdienst Biel, 8 vom Sozialdienst Hindelbank und 8 vom Sozialdienst Bern (Vorjahr: Total 40 laufende Fälle).

2.2

Verdachtsmomente

Für die 85 abgeschlossenen Fälle wurden insgesamt 141 Verdachtsmomente erwähnt. Dabei gibt es zu beachten, dass für einen abgeschlossenen Fall mehrere Verdachtsmomente aufgenommen werden können. Der meist genannte Verdacht bezieht sich auf nicht oder nicht vollständig deklariertes Einkommen. Auch falsche Angaben zur Wohnsituation wurden oft genannt. Beispiele für andere Verdachtsmomente sind: -

Prostitution / Schwarzarbeit / nicht rechtmässiger Arbeitsvertrag Autobesitz / - handel Vermögen / Erbschaft im Ausland Drogenhandel simulierte Arbeitsunfähigkeit illegale Spiele

nicht oder nicht vollständig deklariertes Erwerbseinkommen (n=71) Falsche Angaben zur Wohnsituation (n=29)

14.9% 14.2% 50.4% 20.6%

Nicht korrekt deklarierte Vermögenswerte (n= 20) Anderes (n=21)

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Berichterstattung Sozialinspektion

2.3

Erhebung 2014

Ergebnisse

Bei über 40% der abgeschlossenen Fälle wurde der Verdacht nicht erhärtet (d.h. entkräftet). Bei einem Drittel wurde der Verdacht erhärtet, bei 22.4% teilweise erhärtet. Im Vergleich zur letzten Berichtsperiode hat sich der Anteil Fälle mit erhärtetem Verdacht verringert. 3.5%

erhärtet (n=28) 32.9% 41.2%

teilweise erhärtet (n=19) nicht erhärtet (n=35) keine Angaben (n=3)

22.4%

Beweismittel, mit denen der Verdacht erhärtet werden konnte, waren unter anderem: -

Kontoauszüge Arbeitsvertrag Hausbesuche Internetrecherche Videoüberwachungen / verdeckte Ermittlungen Aussagen Klienten oder aus dem sozialen Umfeld (Nachbar, Arbeitgeber, Familie)

Entkräftende Beweismittel waren beispielsweise: -

Internetrecherche Klient nahm an Beschäftigungsprogramm teil Hausbesuche Bankbelege

Hier ist anzufügen, dass in einigen Fällen keine entkräftenden Beweismittel vorlagen, aber auch keine Beweise zur Erhärtung des Verdachts zu finden waren.

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Berichterstattung Sozialinspektion

2.4

Erhebung 2014

Massnahmen

Die Sozialdienste haben bei den abgeschlossenen Sozialinspektionen als Massnahme vorwiegend eine Rückerstattung der Sozialhilfe gefordert oder eine Strafanzeige eingereicht.

12%

Kürzung der Sozialhilfe (n=15)

15%

Einstellung der Sozialhilfe (n=10) 10%

Strafanzeige (n=25) Rückerstattung (n=38)

38% 25%

Anderes (n=12)

Von Seiten der Klienten und Klientinnen wurden weniger oft Massnahmen ergriffen. Wenn Massnahmen ergriffen wurden, dann meistens durch Wegzug oder Rückzug des Sozialhilfegesuchs.

13.8% 31.0%

Rückzug Gesuch (n=9) Wegzug (n=12)

13.8%

Aufnahme Erwerbstätigkeit (n=4) Anderes (n=4) 41.4%

2.5

Kosten

Die Kosten für die Sozialinspektionsaufträge aller Sozialdienste, welche an Sozialinspektionsfirmen vergeben wurden, beliefen sich während der Berichtsperiode auf CHF 65‘561.-. Diese Kosten haben im Vergleich zur letzten Berichtsperiode um einen Drittel abgenommen. Sozialinspektionsfälle, welche dem Verein Sozialinspektion übertragen wurden, lösen für die Sozialdienste keine Kostenfolgen aus, weil der Verein Sozialinspektion die Kosten für diese Fälle direkt mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion abrechnet. Der Verein Sozialinspektion kostete die Gesundheits- und Fürsorgedirektion im Jahr 2013 gemäss Leistungsvertrag ca. CHF 580‘000.Bei den abgeschlossenen Fällen mit unrechtmässigem Sozialhilfebezug konnte die rückerstattungspflichtige Summe bei 21 Fällen beziffert werden und belief sich auf CHF 600‘468.-. Bei einer Verdoppelung der Fälle ist der rückerstattungspflichtige Betrag sechsmal höher als letztes Jahr. Dabei macht alleine der SD Bern mit CHF 174‘323.- einen grossen Teil aus.

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Berichterstattung Sozialinspektion

2.6

Erhebung 2014

Zusammenarbeit

Insgesamt 27 Sozialdienste haben mit dem Verein Sozialinspektion zusammengearbeitet. Darunter sind auch Sozialdienste, die keine Sozialinspektionen in Auftrag gegeben, sondern z.B. eine Beratung in Anspruch genommen haben. Der Verein Sozialinspektion wird als hilfreiche und kompetente Beratungsstelle wahrgenommen. 9 Sozialdienste haben mit einer Inspektionsfirma zusammengearbeitet. Bei allen F채llen handelte es sich um die Firma XpertCenter AG.

2.7

Nachhaltigkeit

18 der seit Februar 2010 aufgrund einer Sozialinspektion eingestellten F채lle mussten vom Sozialdienst neu aufgenommen werden. Die grosse Mehrheit (47 F채lle) mussten jedoch nicht wieder unterst체tzt werden.

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