Es verwundert mich, dass der Beobachter in vorliegender Ausgabe der Bevölkerung suggeriert, dass es offenbar billiger sei, wenn ein Flüchtling in einer Notunterkunft, betrieben z.B. von der Heilsarmee, untergebracht werde (siehe Markierung in pdf » bit.ly/1jMgV6M). Das Gegenteil ist meines Erachtens der Fall.
Meine Berechnung aufgrund des Leistungsvertrags 2015-2017 (Quelle: bit.ly/1OwpQGp)
Flüchtlingskosten bei 10 Personen (grosszügig gerundet)
Kosten in Notunterkunft (Betreiber = Heilsarmee)
Pauschalabgeltung = 15.000,00/Mon.
Minus Versich. = 4.000,00/Mon.
Zi./Mon. = 11.000,00 als Pauschalabgeltung. Von diesen 11'000,00/Mon. bekommt der Flüchtling selber rund CHF 10,00 pro Tag – gibt CHF 3'000.00/Mon. Dann bleiben von den 11.000,00 noch CHF 8.000,00 übrig für Miete und Lohnkosten. Ein Asylzentrum beherbergt vielleicht um die 150 Asylsuchende, also mal 15, ergibt stolze 140.000,00/Mon. Also 140.000,00/Mon. für Miete und Lohnkosten.
Jetzt das gleiche Beispiel in Bezug zu dem „Be