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Ein bisschen Spass darf sein
Subaru bringt das Sportcoupé BRZ auch in die Schweiz – und erlaubt sich und den Kunden damit eine gehörige Portion Fahrspass. Ein willkommener Farbtupfer in der Palette der Marke, der auf der ersten Testfahrt einlöst, was er verspricht.
Subaru steht in erster Linie für Vernunft – und wird genau deswegen von vielen Kunden so geschätzt. Solide Technik, passende Ausstattung und natürlich ein Allradantrieb, der den Wagen fast überall hinbringt. Kurzum: ein idealer Alltagsbegleiter, vor allem da, wo die Wege nicht immer flach und asphaltiert sind.
Doch Subaru hat auch eine andere Seite, die allerdings in den letzten Jahren etwas zu kurz kam: das Auto als Kultobjekt, als Ausdruck der Freude an der Technik und schlussendlich als Hobby. Befeuert wurde die Passion durch grosse Erfolge in der Rallye-WM, die Subaru von Mitte der 1990er bis in die frühen 2000er dominierte. 47 Siege und 5 Weltmeistertitel sicherten den Japanern den Legendenstatus – und eine riesige Fangemeinde rund um den Globus. Besonders hierzulande wurde es für diese in den letzten Jahren aber sehr still. Der WRX STI, der legitime Rallye-Erbe für die Strasse, wurde 2018 eingestellt, die fast so sportliche WRX-Version wird in Europa nicht mehr angeboten, da sie nicht gerade förderlich ist, um die strengen CO2-Auflagen zu erfüllen.
Ab 2012 hatte Subaru den BRZ im Angebot: ein kleines Sportcoupé mit Boxermotor und – für Subaru sehr unüblichem – Hinterradantrieb. Die Gemeinschaftsentwicklung mit Toyota hielt die Fahne der Fahrfreude bei Subaru noch bis 2021 hoch – und bekommt jetzt einen Nachfolger.
An den Eckpfeilern hat sich wenig geändert: Der neue BRZ ist wieder ein Zwilling des Toyota GR86, vertraut auf eine schnittige 2+2-sitzige Karosserie, Hinterradantrieb und einen Vierzylinder-Boxermotor.
Letzterer war eine oft genannte Schwäche des Vorgängers; mit zwei Litern Hubraum und 200 PS war er für einen Sportwagen nicht allzu kräftig, zumal es ihm an Durchzugskraft mangelte, wodurch der Motor nicht sehr spritzig wirkte. Hier wurde für die neue Generation des BRZ tüchtig nachgearbeitet – und zwar in der bestmöglichen Art. Denn statt mit einem Turbolader mehr Leistung zu generieren und dafür aber die wunderbar lineare und direkte Leistungsabgabe eines Saugmotors zu opfern, gab es mehr Hubraum. Dadurch steigt die Leistung auf 234 PS bei 7000 Umdrehungen. Noch wichtiger: Das Drehmoment steigt von 205 Nm bei 6400 U/min auf 250 Nm schon ab 3700 U/min. Durch Alu-Dach und Kotflügel wurde zudem das Gewicht um rund 60 kg auf 1275 kg gesenkt. Damit wird der BRZ deutlich flotter. Der Sprint von null auf 100 km/h ist nun in 6,3 Sekunden möglich, 1,3 Sekunden schneller als beim Vorgänger. Für einen Sportwagen ist das weiterhin kein Topwert, jedoch ist der BRZ allemal schnell genug. Und: Die Beschleunigung und die reine Geschwindig-
Anzeige keit sind bei diesem Auto ohnehin Nebensache. Genau das macht das japanische Coupé so begehrenswert. In der Neuauflage erst recht. Denn der BRZ begeistert nicht auf der Geraden, sondern in den Kurven.
Perfekte Balance, ein niedriger Schwerpunkt und eine drehmoment-fühlende
Differenzialsperre machen den BRZ zum wohl gutmütigsten Hecktriebler der Welt.
DYNAMIKINBESTFORM
Selbst mit ausgeschalteter Stabilitätskontrolle auf der Rennstrecke bleibt der Wagen jederzeit gut beherrschbar, lässt den Fahrer spüren, wie es um den Grip an den Rädern steht, und geht auf Wunsch dosierbar und geschmeidig in ein dosierbares Übersteuern über – und genauso geschmeidig wieder in den stabilen Fahrzustand. Kurzum: Der BRZ bietet alles, was die Liebhaber simpler, leichter Sportwagen suchen.
Dazu gehören auch die Sitze mit tiefer Sitzposition und genügend Seitenhalt sowie die knackige 6-Gang-Handschaltung. Eine Automatik gäbe es gegen Aufpreis, die Empfehlung geht aber klar zum Handschalten.
Natürlich gibt es auch Punkte zu kritisieren: Konzeptbedingt sind die Rücksitze eher Gepäckablage als nutzbare Sitze, und auch der Kofferraum ist nicht gerade üp- pig. Das Lenkrad könnte etwas mehr Verstellbereich bieten und der Verbrauch ist mit 8,7 l/100 km nicht gerade bescheiden. Sucht man aber einen simplen, leichten und bezahlbaren Sportwagen, überwiegen beim Subaru BRZ die Vorteile eindeutig –zumal er mit einem Preis 40 500 Franken (inkl. STI-Styling-Paket) eben doch noch viel subaru-typische Vernunft mitbringt. Philipp Aeberli landrover.ch
EmilFreyEbikon Luzernerstrasse33,6030Ebikon www.ebikon.landrover-dealer.ch
Mitteilungen
Neues Reglement für die Siedlungsentwässerung
Verursachergerechte Gebühren und Schutz der Gewässer
Wahlen Und Abstimmungen
Urnengang vom 2. April 2023
Wahlen
Kanton
• Neuwahl Kantonsrat (24 Sitze Wahlkreis Luzern Stadt)
• Neuwahl Regierungsrat
Zustellung Wahlunterlagen
Das amtliche Wahlmaterial wird mit dem Stimmrechtsausweis in der Woche vom 6. bis zum 10. März 2023 zugestellt.
Portofreies Abstimmen
Neu übernimmt die Stadt Luzern bei Wahlen und Abstimmungen das Porto für die Rücksendung der brieflichen Stimmabgabe. Sie können ihre Wahl und Abstimmungsunterlagen einfach in einen gelben
Briefkasten der Post einwerfen. Die Briefkästen der Stadtverwaltung im Stadthaus können trotzdem nach wie vor für die Stimmabgabe genutzt werden.
Bis am Wahl/Abstimmungssonntag, spätestens 10 Uhr
• Briefkasten Obergrundstrasse 1
• Briefkasten Ruopigenplatz 1
• Türbriefkasten beim Haupteingang Stadthaus, Hirschengraben 17
• Abgabe im Urnenlokal
Heiliggeistkapelle, Hirschengraben 17b, offen am Sonntag, 2. April 2023, 9 bis 10 Uhr
Urnenlokal
• Sonntagsurne am 2. April 2023 in der Heiliggeistkapelle, Hirschengraben 17b, 6003 Luzern, von 9 bis 10 Uhr
Die detaillierten Angaben betreffend die Wahlunterlagen sowie die Ausübung des Wahlrechts sind auf dem persönlichen Stimmrechtsausweis ersichtlich.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Wahlen und Abstimmungen, Hirschengraben 17a, gerne zur Verfügung.
– Telefon 041 208 82 08
– EMail wahlen@stadtluzern.ch – www.wahlen.stadtluzern.ch
Ffentliche
PLANAUFLAGE
Die Pläne und weitere Akten der aufgeführten Gesuche können online eingesehen werden. www.planauflage.stadtluzern.ch
Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung der auf der Homepage aufgeschalteten Gesuchsunterlagen nur in Zusammenhang mit dem Baugesuch erlaubt ist. Auch eine Weitergabe an Dritte, nicht am Verfahren beteiligte Personen, ist nicht gestattet.
Weitere Informationen: www.stadtluzern.ch
Auflagefrist 24. März bis 12. April 2023
Baugesuch: 20220495
Gegenstand: Umbau Hotel/Restaurant
Barabas
Lage: Löwengraben 16, 18
Grundstück: 112/BR3909, 112/378
Baugesuch: 20230046
Gegenstand: Sanierung und Aufwertung
Strandbad Tribschen
Lage: Warteggstrasse 44
Grundstück: 112/BR3769, 112/15, 111/1370
Baugesuch: 20230049
Gegenstand: Umbau Einfamilienhaus, Einliegerwohnung und Umgebung
Lage: Schädrütistrasse 6
Grundstück: 112/2491
Baugesuch: 20220420
Gegenstand: 5. Projektänderung beim Neubau Mehrfamilienhäuser mit Einstellhallen Himmelrich 3
Lage: Claridenstrasse 1-3
Grundstück: 111/2403
Der Stadtrat hat das Siedlungsentwässerungsreglement einer Totalrevision unterzogen. Das Gebührensystem wurde neu ausgestaltet. Zudem will die Stadt private Sammelleitungen übernehmen. Ziele der Massnahmen sind unter anderem verursachergerechte Gebühren, Anreize, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren, und die Verbesserung des Gewässerschutzes. Zur Umsetzung des neuen Reglements beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 10,925 Mio. Franken. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das öffentliche Kanalisationsnetz der Stadt Luzern ist 209 Kilometer lang. Dazu gehören auch zahlreiche Sonderbauwerke wie Regenrückhaltebecken und Pumpwerke. Der Gesamtwert des Netzes beträgt rund 500 Mio. Franken. Der Ausbau, der Werterhalt und der laufende Betrieb kosten die Stadt jährlich rund 20 Mio. Franken. Um die anfallenden Kosten zu decken, werden zweckgebundene Gebühren erhoben, die in einem Reglement festgelegt sind. Weil die Reglemente aus den Jahren 1990 (Stadtteil Luzern) und 1966 (Stadtteil Littau) nicht mehr den heutigen rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen, wurden sie einer Totalrevision unterzogen.
Neues Gebührensystem Mit der Revision wird ein neues Gebührensystem eingeführt. Die Anschlussgebühr wird abgeschafft. Im Gegenzug werden eine Regenabwasser und eine Fremdwassergebühr eingeführt. Zudem wird die Betriebsgebühr durch eine Schmutzwassergebühr mit Staffeltarif ersetzt. Ziele des neuen Systems sind verursachergerechte Gebühren. Zudem werden Anreize geschaffen, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren. Mit dem neuen System werden die Einnahmen für die Stadt Luzern in etwa gleich hoch sein wie bisher. Für kleine und mittlere Verbraucher bleibt die Gebührenbelastung insgesamt in etwa gleich. Grossverbraucher werden tendenziell entlastet. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit grossen versiegelten Flächen werden aufgrund der neu eingeführten Regenabwassergebühr hingegen stärker belastet.
Baugesuch: 20230067
Gegenstand: Platzbeleuchtung Tennisclub
Luzern Lido
Lage: Lidostrasse 27
Grundstück: 112/BR3733, 112/3086
Baugesuch: 20230053
Gegenstand: Teilweiser Fensterersatz und Dachsanierung
Lage: Mühlemattstrasse 28
Grundstück: 112/1079
Baugesuch: 20230059
Gegenstand: Erweiterung Boulevardrestaurant
Lage: Theaterstrasse 5
Grundstück: 111/73, 111/1475
Auflagefrist 29. März bis 17. April 2023
Baugesuch: 20230069
Gegenstand: Grillstelle
Lage: Bireggwald
Grundstück: 111/1399
Todesf Lle
08.03. Lustenberger-Haldimann, Susanne, 1943, Spitalstrasse 17a; 10.03. Bünzli, Oskar, 1938, Brambergstrasse 22; 10.03. Lammer, AnnaMaria, 1930, Taubenhausstrasse 14; 10.03. Spiess-Pürro, Margareta, 1937, Staffelnhofstrasse 60; 10.03. Weber, Xaver, 1935, Kellerstrasse 27; 11.03. Frevel-Burri, Erika, 1941, Schönbühlring 19; 11.03. Graf-Baumli, Edith, 1945, Vorderrainstrasse 1; 11.03. Huber Hans, 1931, Adligenswilerstrasse 85; 11.03. Suter, Karl, 1920, Kapuzinerweg 14; 12.03. EstermannTagliati, Adriana, 1918, Zentralstrasse 30; 12.03. Pfluger, Erich, 1934, Höhenweg 11; 13.03. Hoffer, Kurt, 1933, Hirtenhofstrasse 58; 14.03. Eichenberger, Peter, 1936, Kapuzinerweg 14; 14.03. Imbach-Lindemann, Marianne, 1937, Pfistergasse 19; 14.03. Schupisser-Stutz, Lena, 1932, Schweizerhausstrasse 10; 15.03. SchnieperMeier, Doris, 1944, Zyböriweg 1; 15.03. Siegrist-Murer, Beatrice, 1941, Eichenstrasse 30; 16.03. Muff, Josef, 1931, Unterlachenstrasse 19.
Übernahme von privaten Sammelleitungen
In der Stadt Luzern gibt es neben dem öffentlichen Netz rund 100 Kilometer private Kanalisationsleitungen, welche das Abwasser mehrerer privater Grundstücke in einer gemeinsamen Leitung zu den öffentlichen Abwasseranlagen leiten. Diese sind oft ungenügend unterhalten.
Sonntags In Die Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek Luzern ist noch bis zu den Frühlingsferien sonntags geöffnet. Von 10 bis 16 Uhr können Besucherinnen und Besuchern, abseits von Arbeits und Einkaufsstress und ohne Zeitdruck in der Bibliothek verweilen, gemütlich in den Medien schmökern, Zeitung lesen oder Kaffee trinken. Zudem finden auch zahlreiche Veranstaltungen statt (www.bvl.ch/ veranstaltungen). Das Bibliothekspersonal bietet auch sonntags die gewohnten Serviceleistungen.
Öffnungszeiten
Montag, 13.30 bis 18.30 Uhr Dienstag bis Freitag, 10 bis 18.30 Uhr Samstag und Sonntag, 10 bis 16 Uhr
EN GUETE MITENAND! ÄSSE. TRINKE. ZÄMESII.
Möchten Sie gerne unter die Leute kommen, gemeinsam essen, trinken und sich austauschen? In Zusammenarbeit mit Restaurants und Quartiertreffpunkten hat die Stadt Luzern eine Sammlung von Begegnungsangeboten zusammengetragen. In der Broschüre findet man 25 interessante Angebote.
Die digitale Broschüre finden Sie unter: www. anlaufstelle alter.stadtluzern.ch. Gedruckte Exemplare sind bei den Anbietern sowie beim Empfang des Stadthauses erhältlich.
Weitere Informationen: Stadt Luzern, Anlaufstelle Alter Winkelriedstrasse 14a, 6002 Luzern Tel. 041 208 77 77
Für die Umsetzung des neuen Reglements beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 10,925 Mio. Franken. Damit sollen die Investitionen für die Übernahme der privaten Sammelleitungen, zusätzliche 600 Stellen prozent sowie die Anschaffung zweier neuer Fahrzeuge finanziert werden. Die zusätzlichen personellen Ressourcen werden für den Unterhalt der Sammelleitungen, die bessere Integration von privaten Hausanschlüssen in öffentliche Sanierungsprojekte sowie für die zunehmende Aufsichts und Bewilligungstätigkeit benötigt. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich im Juni 2023 über den Kredit und über die Einführung des neuen Reglements entscheiden. Es soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Keine Gebührenerhöhung
Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Spezialfinanzierung Siedlungsentwässerung sowie auf die Erfolgsrechnung der Stadt Luzern:
Bild: Stadt Luzern
Die Stadt will die grösseren Sammelleitungen –rund 55 Kilometer – übernehmen. Leitungen in schlechtem Zustand müssen allerdings vorgängig auf Kosten der Eigentümerinnen und Eigentümer saniert werden. Dank der Übernahme kann das Abwassernetz in Zukunft nachhaltig und effektiv unterhalten und betrieben und dadurch der Gewässerschutz verbessert werden.
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DER STADT LUZERN
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SCHREIBDIENST
Angebot:
• Schreibhilfe für einfache Korrespondenz in deutscher Sprache
• Lesen von Briefen, Verständnishilfe
• Formulare ausfüllen
Wann: Jeden Donnerstag, 17 bis 18.30 Uhr, kostenlos und ohne Anmeldung
Wo: Sozial Info REX Obergrundstrasse 3, 6002 Luzern
NEWSLETTER
FORUM LUZERN 60PLUS
Das Forum 60Plus ist eine Plattform für den Austausch der Generation 60 plus. Es nimmt Stellung zu gesellschaftspolitischen Fragen und engagiert sich unter anderem für ein gutes Zusammenleben der Generationen in der Stadt Luzern. Das Forum betreibt zudem eine Website, auf der regelmässig Informationen und spannende Beiträge zu alters und gesellschaftspolitischen Themen veröffentlicht werden. Auch Hinweise zu aktuellen Veranstaltungen, Tipps für Freizeitgestaltung sowie Porträts von interessanten Persönlichkeiten finden sich auf der Website. Unter der Rubrik «Aktuell» kann der Newsletter des Forums abonniert werden, welcher die neusten Themen zu Aspekten des Lebens und des Alterns auf einem Blick zusammenfasst.
Weitere Informationen unter www.luzern60plus.ch
Die zusätzlichen Aufwendungen für die privaten Sammelleitungen werden künftig – wie alle anderen Aufwände für die Kanalisation – über die Spezialfinanzierung Abwasser finanziert. Trotzdem ist keine Gebührenerhöhung nötig. Denn im Gegenzug wird der Unterhalt für Gewässer, dessen Kosten eigentlich nicht zur Spezialfinanzierung zählen und in etwa gleich hoch sind wie die Übernahme der Sammelleitungen, aus der Spezialfinanzierung herausgelöst und neu über das jährliche Budget der Stadt finanziert. Kommunikation Stadt Luzern
OSTERHASENKONZERT
Es spielen Schülerinnen und Schüler der Musikschule Luzern
Mittwoch, 5. April 2022, 19 Uhr Stadtbibliothek, Bourbaki Eintritt frei
RENDEZ-VOUS
Konzert der erwachsenen Musikschülerinnen und Musikschüler
Mittwoch, 5. April 2022, 19 Uhr Südpol, grosser Saal Eintritt frei
Musikschule Luzern Telefon 041 208 80 10 www.musikschuleluzern.ch
Beratung F R Ltere Menschen
Die «Anlaufstelle Alter» der Stadt Luzern hat die Aufgabe, ältere Luzernerinnen und Luzerner dabei zu beraten, so lange wie gewünscht selbstständig in der gewohnten Umgebung leben zu können. Fachpersonen bieten Informationen und Unterstützung zu Themen wie Gesundheit, Wohlbefinden, Wohnen und Finanzen.
Tel. 041 208 77 77 anlaufstellealter@stadtluzern.ch www.anlaufstellealter.stadtluzern.ch