Ratgeber f端r den
Trauerfall Eine Information der Stadt Baden-Baden
Baden-Badener und Bühler Bestattungsunternehmen
Mechler Hoffnung durch Hilfe®
Wir sind
Unser Firmen-Logo Damit das Leben weitergeht – Hoffnung durch Hilfe steht für unsere Dienstleistungen an aller erster Stelle.
das älteste private Bestattungsunternehmen in Bühl, Baden-Baden und Umgebung. Bestattermeister, vom Handwerk geprüfte Bestatter, Bestattungsfachkraft und Thanatopraktiker
® BESTATTER VOM HANDWERK GEPRÜFT
Wir beraten über
Durchführung von Erd- oder Feuerbestattungen sowie alternative Bestattungsarten Bestattungs-Vorsorge Gruppen-Sterbegeldversicherungen finanzielle Regelung von Bestattungskosten zu Lebzeiten über Treuhandkonto mit Bankbürgschaft
Wichtig für uns
persönliche, individuelle und kompetente Beratung in unserem Institut oder im Trauerhaus gewissenhafte und seriöse Hilfe und Beratung zur Bewältigung aller bei einem Sterbefall anfallenden Formalitäten
Wir bieten
eigene klimatisierte Aufbahrungsräume zur persönlichen Abschiednahme eigene Hauskapelle zur Gestaltung der Trauerfeier nach individuellen Wünschen Trauercafé zur Bewirtung der Trauergäste Überführung mit modernem, stilvollem Bestattungswagen
Mechler – Leben und Trauer verbinden.
Baden-Baden · Friedhofstraße 7 · Telefon 07221/25 666 Bühl · Hauptstraße 82 · Telefon 07223/990 860 Zweigstellen auch in Bühlertal, Rheinmünster und Hügelsheim E-Mail: info@mechler-bestattungen.de · www.mechler-bestattungen.de
Inhalt
... und unruhig ist mein Herz bis es Ruhe findet in Dir.
1.
Inhalt Geleitwort
3 5
Im Sterbefall – was ist zu tun?
6
2. Regelungen zu Lebzeiten 2.1 Wichtige Adressen 2.2 Hospiz – Sterbebegleitung in Baden-Baden
8 9 10
3. 3.1 3.2 3.3
Friedhöfe in Baden-Baden Hauptfriedhof Stadtteilfriedhöfe Rundgang Hauptfriedhof
12 14 15 20
4. 4.1 4.2 4.3 4.4
Grab- und Bestattungsarten Grabarten Pflegefreie Grabstätten Grabpflege und Grabmale Krematorium
22 22 23 24 25
5.
Gut zu wissen
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6. 6.1 6.2 6.3 6.4
Service für unsere Leser Erbrecht Bestatter Steinmetze und Bildhauer Gärtnereien und Blumenhandel
28 30 32 34 36
Impressum
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Augustinus
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Kompetent und partnerschaftlich
Krematorium Baden-Baden GmbH Friedhofstraße 46 · 76530 Baden-Baden Tel. 07221/93-21 71 & -21 72 · Fax 07221/93-21 76 E-Mail: krematorium@baden-baden.de
Geleitwort des Ersten Bürgermeisters
Sehr geehrte Damen und Herren, Tod und Abschied von geliebten Menschen konfrontieren uns mit Sinn und Leben des Verstorbenen, mit unserer eigenen Sterblichkeit und mit Sinn und Zukunft des eigenen Lebens. Es ist verständlich, dass wir Gedanken an den Tod, an Abschied und Schmerz verdrängen und vor uns herschieben. Trotzdem werden wir die Erfahrung des Todes als existentielle Herausforderung anerkennen müssen, auch wenn Schmerz und Trauer uns zu überwältigen scheinen. Auch in solch menschlich schwierigen Situationen werden wir von Fragen und Aufgaben nicht verschont, die Begräbnis und eine würdige Bestattungskultur betreffen. Was muss ich als nächstes tun, an welche Stelle kann ich mich wenden? In dieser Sorge soll Ihnen dieser Ratgeber Hilfe und Rat geben und Sie in Ihrer schweren Situation begleiten.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiter der Abteilung Friedhof und Bestattungen beim städtischen Gartenamt bei allen Fragen gerne zur Verfügung. Auch die örtlichen Bestattungsunternehmen und Friedhofsgärtner geben Ihnen gerne Auskunft zu allen Fragen über Bestattungen und Grabpflege. Ich wünsche sehr, dass diese Broschüre Ihnen weiterhilft, dass durch eine würdevolle Begräbnisfeier und Grabgestaltung der Friedhof ein Ort der Besinnung und dankbarer Erinnerung an verstorbene Angehörige und Freunde wird. Hierzu wünsche ich Ihnen die Kraft, auch schwere Stunden des Abschieds zu überwinden.
Werner Hirth Erster Bürgermeister
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1. Im Sterbefall – was ist zu tun?
Stirbt ein naher Angehöriger, so dürfen – bei allem Schmerz – einige wichtige Punkte nicht vergessen werden. Wir geben Ihnen deshalb hier einen Leitfaden. Arzt verständigen Bei Eintritt eines Sterbefalles muss zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt unverzüglich die Leichenschau vorgenommen werden. Er stellt eine Todesbescheinigung und einen Leichenschauschein aus. Bestatter benachrichtigen Nach Ausstellung der Bescheinigungen durch den Arzt ist ein Bestatter zu benachrichtigen, da der Leichnam innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden muss. Dokumente bereithalten Halten Sie zur Erledigung von Formalitäten die Geburtsurkunde und gegebenenfalls die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners bereit. Weitere wichtige Unterlagen sind: – Todesbescheinigung und Leichenschauschein – Personalausweis der verstorbenen Person – Krankenkassen- und Versicherungsunterlagen – Rentenversicherungsnummer – Testament, Erbschein, Grabdokumente, Bestattungsvorsorgevertrag soweit vorhanden
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Sterbefall beim Standesamt anzeigen Hier wird die Sterbeurkunde ausgestellt, welche zur Vorlage bei den verschiedenen Behörden und Institutionen verlangt wird. Was ist noch zu tun? – Arbeitgeber/Rententräger und Krankenkasse benachrichtigen – Auszahlungen von Versicherungsgeldern, Beihilfen, Rentenvorschüssen beantragen – Grab- und Bestattungsart wählen. Nutzen Sie hier unseren Überblick „Grab- und Bestattungsarten“ auf den Seiten 22-25 – Gesamtkosten für die Bestattung berechnen, Leistungsumfang klären und Angebote einholen – Rentenanspruch geltend machen – Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen – Unterrichtung, Kündigung oder Ummeldung von Versicherungen, Mitgliedschaften, Konten, Wohnung, Abonnements, Telefon, Post, Auto, Strom, Gas, Wasser usw. Tipp Für die Erledigung aller Formalitäten, die in Zusammenhang mit der Bestattung des Verstorbenen stehen, empfiehlt es sich, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, das Ihnen Wege abnimmt und beratend zur Seite steht.
Der Tod ist groĂ&#x; wir sind die Seinen lachenden Munds. Wenn wir uns mitten im Leben meinen wagt er zu weinen mitten in uns. Rainer Maria Rilke
2. Regelungen zu Lebzeiten
Viele Menschen beschäftigen sich bereits zu ihren Lebzeiten intensiv mit dem Tod und damit, was mit ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Beispielsweise möchten Lebenspartner häufig ihr gemeinsames Grab zusammen aussuchen. Andere möchten ihren Verwandten und Freunden die spätere Grabpflege abnehmen und dahingehende Vorsorge treffen. Auch über die Art der Bestattung machen sich viele Menschen bereits zu Lebzeiten Gedanken und äußern ihre Wünsche. Und bedenkt man, dass im Todesfall eines Angehörigen der Schmerz oft jede sachliche Entscheidung erschwert, ist eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den möglichen Fragen und Problemen sehr hilfreich. Bestattungsvorsorge Vorsorgeverträge werden von Bestattungsunternehmen und namhaften Versicherungen angeboten. Natürlich ist es auch möglich, die Bestattung in einer Verfügung oder testamentarisch zu regeln. Vorerwerb einer Grabstätte Eine Wahlgrabstätte kann man bereits zu Lebzeiten aussuchen und das Nutzungsrecht daran erwerben. Sie können mehrere Grabstellen umfassen und die Nutzungszeit kann – im Gegensatz zur Reihengrabstätte – verlängert werden.
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Grabpflege Die Grabstätte eines uns lieb gewesenen Menschen zu pflegen, ist ein Ehrendienst. Es gibt jedoch Umstände, die es einem nicht ermöglichen, ein Grab selbst auf Dauer zu pflegen. In diesen Fällen kann ein DauerGrabpflegevertrag mit einem Friedhofsgärtner abgeschlossen werden. Oder man entscheidet sich für eine Grabstätte, bei der die Gestaltung und Pflege bereits in der Nutzungsgebühr enthalten sind. Nutzen Sie hier unseren Überblick „Grab- und Bestattungsarten“ auf den Seiten 22-25.
Patientenverfügung Volljährige können in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Ist der Betroffene entscheidungsunfähig, sind Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte an seine Patientenverfügung gebunden. Die Verfügung ist nur in Schriftform wirksam. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Eine vorherige Beratung durch einen Arzt ist nicht vorgeschrieben, kann aber hilfreich sein.
2.1. Wichtige Adressen und Ansprechpartner Anschrift
Tel. · Fax · E-Mail
Friedhofsverwaltung aller städtischen Friedhöfe Gartenamt Abteilung Friedhof und Bestattungen Friedhofstraße 46 76530 Baden-Baden
Tel.: 07221/93-2170, Mo – Do Abteilungsleiter Friedhof u. Bestattungen Mo – Do Tel.: 07221/93-2175, Freitag Friedhofsverwalter Hauptfriedhof Tel.: 07221/93-2182, Friedhofsverwalter Friedhof Baden-Oos Tel.: 07221/93-2172, Tel.: 07221/93-2171, Erd- u. Feuerbestattungen, Gräberverwaltung Fax: 07221/93-2176 friedhofundbestattungen@baden-baden.de
Ortsverwaltungen Haueneberstein Rathausplatz 1 76532 Baden-Baden
Öffnungszeiten
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 15.00 Uhr
Tel.: 07221/93-1252 ovhaueneberstein@baden-baden.de
Di – Do 07.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 07.00 – 13.00 Uhr
Rebland Verwaltungsstelle Neuweier Mauerbergstraße 95 76534 Baden-Baden
Tel.: 07221/93-1271 Fax: 07221/93-1273 ovrebland@baden-baden.de
Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr
Verwaltungsstelle Steinbach Steinbacher Straße 55 76534 Baden-Baden
Tel.: 07221/93-1265 Fax: 07221/93-1266 ovrebland@baden-baden.de
Mo – Do Mittwoch Freitag
08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr 07.00 – 12.45 Uhr
Verwaltungsstelle Varnhalt Am Kirchberg 6 76534 Baden-Baden
Tel.: 07221/93-1275 Fax: 07221/93-1277 ovrebland@baden-baden.de
Mo – Fr Dienstag
08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr
Sandweier Iffezheimer Str. 5 76532 Baden-Baden
Tel.: 07221/93-1232 ovsandweier@baden-baden.de
Mo, Mi, Fr 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Standesamt Augustaplatz 1 76530 Baden-Baden
Tel.: 07221/93-2165 Fax: 07221/93-2168 standesamt@baden-baden.de
Mo – Fr Dienstag Mittwoch
Kirchen / Pfarrbüros Evangelisches Dekanat Kath. Kirche St. Bernhard
Tel.: 07221/906723 Tel.: 07221/63706
08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr
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2.2. Hospiz – Sterbebegleitung in Baden-Baden
Der Ambulante HospizDienst Baden-Baden Der Ambulante HospizDienst Baden-Baden begleitet seit 1991 schwer kranke, sterbende und trauernde Menschen im Sinne des weltweiten Hospizgedankens. Das bedeutet für uns, dass wir uns gegen die Verdrängung des Todes einsetzen und Menschen in der Grenzsituation ihres Lebens beistehen, um ihre Würde als einmaliger gottgewollter Mensch zu wahren. Wir sind eine ökumenische, ehrenamtlich arbeitende Gruppe und gehen zu jedem Sterbenden, zu dem wir gerufen werden. Die Orte sind Pflegeheime und Seniorenstifte, Privathaushalte, die Stadtklinik sowie das Hospiz Kafarnaum. Für Trauernde bieten wir Einzelgespräche sowie eine Trauergruppe an, die sich in Abständen von drei Wochen trifft. Wir sind auf diesen Dienst vorbereitet.
Entsprechend den Grundsätzen der Hospizarbeit begleiten wir Menschen unabhängig von der Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität und der sozialen Herkunft. Wir sehen Sterben als einen Teil des Lebens an und lehnen aktive Sterbehilfe ab. Die Begleitung von Trauernden nach dem Sterbeprozess ist uns ein Herzensanliegen. Wir bieten Einzelgespräche sowie regelmäßige Treffen in einer Trauergruppe an. Christa Götz, Vorsitzende des Ambulanten HospizDienstes Baden-Baden, Tel. 07221/28535 Margret Schaum, stellv. Vorsitzende des Ambulanten HospizDienstes, Tel. 07221/392 653
Unsere Ziele: – Wir möchten den Sterbenden durch unsere Nähe die Angst vor dem Alleinsein nehmen. – Wir setzen uns für eine bestmögliche Schmerztherapie ein. – Wir möchten den Angehörigen und Freunden im Sterbe- und Trauerprozess beistehen. – Wir bieten Trauernden eine nachgehende Trauerbegleitung an. – Wir möchten die Auseinandersetzung mit Sterben und Tod in die Öffentlichkeit tragen.
Tipp Wertvolle Informationen zu den Bereichen Hospizdienst – Palliativversorgung – Trauerbegleitung und Vorsorge sowie die Adressen der nächstliegenden Institutionen, mit Ansprechpartnern, die Ihnen und Ihren Angehörigen weiterhelfen, finden Sie im Hospizwegweiser für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden unter: www.hospiz-wegweiser.de
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Der Kinder- und JugendhospizDienst Baden-Baden · Rastatt · Murgtal Der Kinder- und JugendhospizDienst ist Teil des Ambulanten HospizDienstes Baden-Baden und hat die gleichen Ziele zum Inhalt. Die Begleitung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien beginnt ab Diagnose einer lebensverkürzenden Krankheit. Auch dieser Dienst bietet in der Trauersituation für Kinder, Jugendliche und deren Nahestehende Einzelund Gruppengespräche an. Sabine Kohmann, Koordinatorin
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3. Friedhöfe in Baden-Baden
Jüdischer Friedhof Als eigenständiger Friedhof der israelitischen Kultusgemeinde findet sich angrenzend an den Lichtentaler Friedhof der Jüdische Friedhof. Er wurde in den Jahren 1918 bis 1921 angelegt, später erweitert und wird bis heute als Begräbnisort für die Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde genutzt. Auf dem Friedhof wurden eine Tahara-Halle und ein Gedenkstein für die 1938 zerstörte Synagoge errichtet.
Ehrenfriedhof Als „Ehrenfriedhof“ wird der alte Lichtentaler Friedhof bezeichnet, der 1821 angelegt und 1832 erweitert worden war. Bis zur Anlage des neuen Friedhofs in Lichtental im Jahr 1893 war er der einzige Begräbnisplatz für Oberbeuern und Unterbeuern. Im 20. Jahrhundert fanden hier auch Opfer des Lagers Malschbach und Angehörige der französischen Streitkräfte ihre letzte Ruhestätte. Bestattungen werden auf dem Ehrenfriedhof nicht mehr durchgeführt.
Russisch-orthodoxes Grabfeld Auf dem Friedhof in Oos wurde 2010 ein Grabfeld angelegt, in dem Bestattungen nach dem russisch-orthodoxen Ritus möglich sind. Er wurde durch die russischorthodoxe Gemeinde in Baden-Baden angeregt und steht allen Angehörigen orthodoxen Glaubens als Ort der Bestattung zur Verfügung.
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Hauptfriedhof Friedhofstraße 46, 76530 Baden-Baden Lichtental Friedhof Eckbergstraße 46, 76534 Baden-Baden Ebersteinburg Friedhof Zimmerhardtstraße 20, 76530 Baden-Baden Balg Friedhof Balger Hauptstraße 136, 76532 Baden-Baden Baden-Oos Friedhof Dekan-Höfler-Straße 4, 76532 Baden-Baden Haueneberstein Friedhof Am Gottesacker 4, 76532 Baden-Baden Sandweier Friedhof Iffezheimer Straße 17, 76532 Baden-Baden Neuweier Friedhof Johannisweg 1, 76534 Baden-Baden Steinbach
Friedhof Häfnergasse 20, 76534 Baden-Baden Varnhalt Friedhof Gottesackerweg 1, 76534 Baden-Baden
3.1. Hauptfriedhof
Hauptfriedhof Der Baden-Badener Hauptfriedhof wurde 1843 eingeweiht und ersetzte den in den vier Jahrhunderten zuvor als Begräbnisplatz genutzten Spitalfriedhof im Rotenbachtal. Aus einer einfachen Anlage mit vier großen Bestattungsfeldern und einem Wegekreuz entwickelte sich das Friedhofsareal in mehreren Erweiterungen zum größten Baden-Badener Friedhof. 1868 wurde die von Heinrich Hübsch entworfene und zuletzt in den Jahren 2008 bis 2010 renovierte Friedhofskapelle eingeweiht. 1909 konnte durch eine Stiftung das Krematorium mit Aussegnungshalle und angrenzendem Urnenfeld errichtet werden. Heute zählt der Hauptfriedhof zu den besonders eindrucksvollen historischen Friedhöfen in Baden mit zahlreichen alten Bäumen, wertvollen Grabsteinen und Grabstätten bedeutender Persönlichkeiten.
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3.2. 6.1 Stadtteilfriedhöfe Stadtverwaltung Baden-Baden
Friedhof Lichtental Ab 1893 entstand am Fuße des Eckbergs in Lichtental als Ersatz für den alten Lichtentaler Friedhof ein neuer Friedhof, der 1958 erweitert wurde. Mit seiner ma-
lerischen Talsituation ist er ein besonders stimmungsvoller Ort des Totengedenkens. Eine erste Friedhofskapelle, die 1931 errichtet worden war, wurde 1965/ 1966 durch die neue Aussegnungshalle ersetzt. Unmittelbar an den Lichtentaler Friedhof grenzt der Jüdische Friedhof an.
Friedhof Ebersteinburg Der Friedhof in Ebersteinburg ist der jüngste Friedhof im Stadtkreis Baden-Baden. Er wurde zusammen mit der neuen Einsegungshalle in den Jahren 1987/1988 angelegt. Mit seiner Lage umgeben von Wald weist er
eine besondere Stimmung der Ruhe auf. Er ersetzt den alten Ebersteinburger Friedhof, der sich zwischen der Zimmerhardstraße und der Rosenstraße befand und der 2009 in eine Grünanlage umgestaltet wurde.
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3.2. Stadtteilfriedhöfe
Friedhof Balg Der Friedhof Balg wurde im Jahr 1839 nach der Loslösung der Pfarrei von Oos am Waldrand angelegt und in den Jahren 1860 und 1983 erweitert. Erst im
Jahr 1992 wurde eine eigene Leichen- und Aussegnungshalle errichtet. Als dominantes Monument prägt das große barocke Steinkreuz, das auf das Jahr 1733 zurückgeht, den älteren Friedhofsteil.
die Friedhofskapelle aus dem Jahr 1856, die von altem Baumbestand gerahmt wird. Die neue Aussegnungshalle entstand 1957.
Friedhof Baden-Oos Die Geschichte des Ooser Friedhofs reicht vermutlich bis in das 16. Jahrhundert zurück. 1823 entstand die erste wichtige Erweiterung, der eine umfangreiche Vergrößerung im Jahr 1957 folgte. Bemerkenswert ist
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3.2. Stadtteilfriedhöfe
Friedhof Haueneberstein Der Friedhof in Haueneberstein wurde 1822/23 angelegt und in den Jahren 1908 und 1978 erweitert.
Heute wird vor allem der neue Friedhofsteil für Bestattungen genutzt. Die Friedhofskapelle, die 1959 eingeweiht worden war, wurde 2010 um eine überdachte Vorhalle ergänzt. Seit 2011 finden alle Baumbestattungen im Stadtkreis im Urnenhain auf der oberhalb der Grabfelder gelegenen Anhöhe statt.
Friedhof Sandweier Der Sandweierer Friedhof besteht aus einem älteren, historischen und einem neuen Friedhofsteil. Der ursprüngliche Friedhof entstand in den Jahren 1834/
1835, als beim Bau der neuen Pfarrkirche der alte Friedhof überbaut wurde. Auf dem alten Friedhofsteil befindet sich die in den Jahren 1888-1890 gestiftete alte Friedhofskapelle. In den Jahren 1963 bis 1965 erweiterte die Gemeinde Sandweier den Friedhof und errichtete eine neue Aussegnungshalle.
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3.2. Stadtteilfriedhöfe
Friedhof Neuweier Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Verstorbenen aus Neuweier im benachbarten Steinbach
bestattet. 1851 entstand ein eigener Friedhof auf der „Hohenacker“ genannten Anhöhe oberhalb des Ortes. Im Jahr 1975 wurde die Fläche des Neuweierer Friedhofs nahezu verdoppelt und erhielt mit der neuen Aussegnungshalle einen baulichen Mittelpunkt im Übergang vom alten zum neuen Friedhofsteil. neue Aussegnungshalle eingeweiht. Überragt wird der neue Friedhofsteil vom eindrucksvollen Denkmal für Meister Erwin von Steinbach, den bedeutenden Baumeister des Straßburger Münsters.
Friedhof Steinbach Der Friedhof in Steinbach bestand als Begräbnisplatz bereits seit dem 17. Jahrhundert. Eine umfassende Erweiterung erfolgte 1976. Drei Jahre später wurde die
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3.2. Stadtteilfriedhöfe
Friedhof Varnhalt Der zwischen Weinbergen auf einer kleinen Anhöhe gelegene Friedhof in Varnhalt wurde zusammen mit der Kapelle im Jahr 1910 eröffnet. Ergänzt wurde der Friedhof 1975 um einen Erweiterungsteil mit der 1977 eingeweihten neuen Aussegnungshalle.
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3.3 Rundgang Hauptfriedhof
Rundgang über den Hauptfriedhof
25 Max Grundig
1 Totengräberdenkmal
26 Gustav Stroh
2 Konsul Philipp Möhring
27 Otto Saal
3 Dr. Werner Bergengruen
28 August Gaus
4 Marchese Philippi Ala Ponzoni 5 Dr. h.c. Ernst Schlapper 6 Schulz von Siemens 7 Camill Wurz 8 August Schriever 9 Friedrich Paulus 10 Wolfgang Preiss 11 Alfred und Kurt Brenner 12 Louis Lucien Lepoix 13 Adolpha Le Beau 14 Dr. med. Georg von Groddeck 15 Kapelle 16 Pfarrergräber 17 Adolf Jensen 18 Dr. jur. h.c. Albert Gönner 19 Dr. Walter Carlein 20 Hans Kuhn 21 Faber-Gruft 22 Otto von Vincenti 23 Dr. Hans Rößler 24 Fürstin Feodora zu Hohenlohe und Langenburg
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3.3 Rundgang Hauptfriedhof
29 Vasilij von Shukovskij
33 Reinhold Schneider
30 Otto Flake
34 Edouard Bénazet
31 Kammerer – Kreuz
35 Fürst Ilarion Sergejewitsch Wassiltschikoff
32 Reverend Archibald White
36 Dietrich von Choltitz
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4. Grab- und Bestattungsarten
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam eines Verstorbenen in einem Sarg in einem Erdgrab bestattet. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, bei einem Hartholzsarg 25 Jahre. Dagegen wird bei der Feuerbestattung der in einen Sarg gebettete Verstorbene im Krematorium eingeäschert. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen kann dann beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Voraussetzung für eine Feuer-
bestattung ist eine weitere Leichenschau durch einen Amtsarzt. Liegen keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, erteilt die Ortspolizeibehörde des Einäscherungsortes die Erlaubnis zur Feuerbestattung. Bei der Seebestattung wird die Urne auf Hoher See beigesetzt. Eine Bestattung in Binnengewässern ist unzulässig.
4.1. Grabarten Reihengräber Reihengräber werden erst im Todesfall innerhalb des zur Belegung anstehenden Gräberfeldes für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Grabstätte kann nur einmal belegt werden und ist nach Ablauf der Ruhezeit abzuräumen und einzuebnen.
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Wahlgräber Wahlgräber können eine oder mehrere Grabstellen umfassen. Das Nutzungsrecht kann schon zu Lebzeiten erworben (Vorerwerb) und über die Ruhefrist hinaus auf Antrag verlängert werden. Weitere Zubettungen von Urnen in Erd- und Urnenwahlgräbern sind möglich. Nach Aufgabe der Grabstätte ist die Fläche abzuräumen und einzuebnen.
4.2 Pflegefreie Grabstätten
Pflegefreie Reihen- und Wahlgrabstätten sind für den Nutzungsberechtigten ohne eigenen Pflegeaufwand. Sie werden durch die Stadt gestaltet und gepflegt. In der Gebühr sind Grabmal, Pflege und Unterhaltung für die Dauer der Nutzung enthalten. Eine individuelle Grabpflege (z.B. Bepflanzung, Gestecke, Kerzen, Lampen, Vasen, Schalen o.ä.) sowie das Ablegen von Gegenständen (z.B. Skulpturen, Bildern o.ä.) sind nicht möglich.
Pflegefreie Reihengrabstätten werden erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In einer Urnengemeinschaftsanlage (Foto unten) ist keine individuelle Beisetzung möglich, es werden zehn Urnen gemeinsam beigesetzt. Diese Form ist derzeit auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Oos möglich. Die Grabstätte kann auch in einem gestalteten Grabfeld liegen, so wie es derzeit auf den Friedhöfen Oos und Lichtental angeboten wird. Baumgräber können nur
auf dem Friedhof Haueneberstein gewählt werden. Bei anonymen Urnengräbern gibt es keine Kennzeichnung und Bekanntgabe der Grabstätte.
Pflegefreie Wahlgrabstätten können schon zu Lebzeiten über einen Vorerwerb reserviert oder im Todesfall vergeben werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag über die Ruhefrist hinaus verlängert werden. Je Grabstelle ist nur eine Beisetzung möglich. Urnengemeinschaftsgräber (Foto oben) werden ab 2012 auf allen Baden-Badener Friedhöfen angeboten, Partnerbaumgräber (2-stellig) derzeit nur auf dem Friedhof Haueneberstein. Gärtnerbetreute Grabfelder mit Reihen- und Wahlgräbern werden auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Oos angeboten. Sie werden durch Gärtnereibetriebe instandgehalten und gärtnerisch gepflegt. Für Grabstellen in den gärtnerbetreuten Feldern ist ein Pflegevertrag über die Dauer der Nutzungszeit mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner abzuschließen.
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4.3 Grabpflege und Grabmale
Grabstätten müssen so gestaltet und gepflegt werden, dass sie die Würde des Friedhofs wahren. Die gärtnerische Anlage und die Pflege einer Grabstätte können die Angehörigen und Hinterbliebenen selbst durchführen oder dafür die Dienste von Friedhofsgärtnereien in Anspruch nehmen. Bei pflegefreien Grabstätten erfolgt die Gestaltung, Unterhaltung und Pflege durch die Stadt. Bei der Grabpflege und Grabgestaltung sind bestimmte Grundsätze zu beachten. So müssen verwelkte Blumen und Kränze von den Grabstätten entfernt und an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelagert werden. Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht erlaubt. Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Stoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik und im Grabschmuck nicht verwandt werden. Ausgenommen sind Grabvasen. Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Stadt. Die Errichtung oder Veränderung eines Grabmals bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen dauerhaft verkehrssicher sein. Verantwortlich sind die Nutzungsberechtigten der Grabstätte. Erscheint
Patenschaften für erhaltenswerte Grabstätten Um auf den Baden-Badener Friedhöfen künstlerisch oder historisch wertvolle Grabstätten zu erhalten, können Paten die Verpflichtung übernehmen, diese auf ihre Kosten zu unterhalten bzw. zu pflegen. Dafür wird den Paten ein Nutzungsrecht an diesen Grabstätten unter den Voraussetzungen der Bestattungs- und Friedhofsordnung der Stadt Baden-Baden eingeräumt.
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die Standsicherheit von Grabmalen oder Teilen davon gefährdet, sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts sind Grabmal, Fundament, Einfassung und Bepflanzung zu entfernen. Dies gilt nicht für Grabstätten, die von der Stadt als erhaltenswert eingestuft werden.
Erhaltenswerte Grabstätten Künstlerisch und geschichtlich wertvolle Grabmale werden in einem Verzeichnis geführt und unterstehen dem besonderen Schutz der Friedhofsverwaltung. Über die Einstufung als erhaltenswerte Grabstätte werden die Nutzungsberechtigten informiert.
4.4 Krematorium
90.000 Mark zur Errichtung eines Krematoriums zur Feuerbestattung in Aussicht stellte, begann man, sich wieder mit dem Bau zu beschäftigen. Drei Jahre später war es dann soweit: Am 25. Oktober 1909 fand die erste Einäscherung im Krematorium Baden-Baden statt. Hinter der stilvollen Fassade des Hauses kommt modernste, computerunterstützte Technik zum Einsatz. Abläufe und Organisation sind klar und überschaubar: Bevor ein Verstorbener eingeäschert wird, sind verschiedene amtliche Papiere, die Erlaubnis der Angehörigen sowie eine amtsärztliche Untersuchung notwendig. Jede Feuerbestattung wird in einem Einäscherungsverzeichnis detailliert dokumentiert. Für jeden Leichnam wird eine Einäscherungsnummer vergeben. Diese Nummer befindet sich auf einem Einäscherungsstein (Schamottstein), der während des Kremationsvorgangs beim Verstorbenen bleibt und anschließend mit der Asche in die Urne kommt. Auf den Urnendeckel werden die Daten des Verstorbenen und die Einäscherungsnummer graviert. Krematorium Baden-Baden Die Stadt Baden-Baden betreibt für den Stadtkreis sowie das Umland ein Krematorium, um eine würdevolle örtliche Kremation der Toten zu gewährleisten. Das Krematorium Baden-Baden befindet sich in einem denkmalgeschützten Jugendstilgebäude aus dem Jahre 1909 in der ruhigen, grünen Umgebung des Hauptfriedhofes Baden-Baden. Das Krematorium verfügt innerhalb des Gebäudes über eine eigene Trauerhalle für Trauerfeiern sowie über Aufbahrungsräume. Erste Anregungen für ein Krematorium hatte ein „Feuerbestattungsverein Baden“ bereits 1894 gegeben. Doch erst als Konsul August Schriever im September 1906 dem damaligen Oberbürgermeister Gönner
Die Einäscherung dauert zwischen 1 1/2 und 2 Stunden und wird bei 850° bis 1.300° Celsius durchgeführt. Die Kremation im Vollholzsarg ist dabei rechtlich durch die Bestattungsverordnung vorgeschrieben. Bei jeder Feuerbestattung kann und darf nur ein Leichnam eingeäschert werden. Die Kremation ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt. Die Urnen dürfen vom Krematorium Baden-Baden nur weitergegeben werden, wenn gewährleistet ist, dass sie am vorgesehenen Ort beigesetzt werden können. Baden-Baden bietet auf allen Friedhöfen Urnenbeisetzungen in Urnenreihen- oder Urnenwahlgräbern an.
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5. Gut zu wissen
Friedhofszweck Die Friedhöfe in Baden-Baden dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen sowie der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz. Wer seinen Hauptwohnsitz wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Alten- oder Pflegeheim oder in auswärtige häusliche Pflege aufgegeben hat, bleibt den Einwohnern gleichgestellt. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Zustimmung der Stadt und ist grundsätzlich nur in Wahlgrabstätten zulässig.
die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister, Enkelkinder der verstorbenen Person) sorgen.
Bestattungspflicht In der Bundesrepublik Deutschland muss jeder menschliche Leichnam und jede Totgeburt auf einem ausgewiesenen Platz bestattet werden. Dies gilt für Erd- und Feuerbestattungen gleichermaßen. Ausgenommen davon sind Urnenbeisetzungen auf Hoher See. Fehlgeburten unterliegen nicht dem Bestattungszwang, können aber auf Wunsch eines Elternteils ebenfalls auf einem Friedhof beigesetzt werden. Für die Bestattung müssen grundsätzlich die Angehörigen (die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die volljährigen Kinder,
Ruhezeiten Auf den Friedhöfen im Stadtkreis Baden-Baden beträgt die Ruhezeit:
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Bestattungszeitpunkt Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die zuständige Behörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen oder anordnen. Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden.
– bei Erwachsenen und Kindern nach Vollendung des 10. Lebensjahres
20 Jahre
– bei Kindern vor Vollendung des 10. Lebensjahres
12 Jahre
– bei Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres
8 Jahre
– bei Verwendung von Hartholzsärgen
25 Jahre
– bei Urnenbeisetzungen
15 Jahre
5.
Gut zu wissen
Der Nutzungsberechtigte Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Baden-Baden verliehen. Der Nutzungsberechtigte entscheidet über die Beisetzung von verstorbenen Familienangehörigen in der Wahlgrabstätte und hat das Recht, dort beigesetzt zu werden. Er ist verpflichtet, die Grabstätte gärtnerisch herzurichten und die Pflege bis zum Ablauf des Nutzungsrechts zu gewährleisten. Hierzu ist ein Dauergrabpflegevertrag für den gesamten Nutzungszeitraum vorzulegen oder ein Rechtsnachfolger zu benennen, der die Rechtsnachfolge durch Unterschrift bestätigt. Das Nutzungsrecht kann schon zu Lebzeiten auf einen Nachfolger übertragen werden. Verhalten auf dem Friedhof Jeder Friedhofsbesucher hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Friedhöfe dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung mit Fahrzeugen befahren werden. Auf den Friedhöfen ist es nicht gestattet, Waren oder gewerbliche Leistungen anzubieten, zu werben oder ohne Genehmigung gewerbsmäßig oder freiberuflich zu fotografieren oder zu filmen. Außer Blindenhunden dürfen keine Tiere mitgebracht werden. Lärmen, Spielen, Rauchen und Lagern ist auf den Friedhöfen untersagt. Abraum und Abfälle, die auf dem Friedhof entstanden sind, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelagert werden. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. Öffnungszeiten Die Friedhöfe in Baden-Baden sind während des Tages für den Besuch geöffnet. In den Nachtstunden ist ein Betreten nicht erlaubt, auch wenn die Friedhofseingänge nicht verschlossen sind. Die Sprechzeiten und Kontaktdaten der Friedhofsverwaltung finden Sie auf Seite 9.
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6. Service für unsere Leser
Trotz allem Schmerz, den der Tod eines nahen Angehörigen mit sich bringt, müssen in relativ kurzer Zeit viele Dinge entschieden und geregelt werden. Die meisten Betroffenen haben damit kaum Erfahrungen, weil sie sich das erste Mal in ihrem Leben in einer solchen Situation befinden und mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen. Gerade dann kann es sehr hilfreich sein, sich vertrauensvoll an Dienstleister oder Unternehmen aus Baden-Baden und der Umgebung zu wenden, die mit ihrer Erfahrung hilfreich zur Seite stehen. Auf den folgenden Seiten stellen sich Ihnen einige Branchen vor.
Gastronomie In den meisten Gegenden Europas ist es eine Jahrhunderte alte Tradition, die Trauergäste nach der Beerdigung zu einem kleinen Essen oder zu Kaffee und Kuchen einzuladen. Dies soll signalisieren, dass das Leben trotz aller Trauer weitergeht. Zudem ist es eine schöne Gelegenheit, um in relativ zwangloser Atmosphäre und angemessenem Rahmen des Verstorbenen zu gedenken und sich gemeinsam an Begebenheiten aus dessen Leben zu erinnern. Vielen Angehörigen und Freunden bleibt dieser „Leichentrunk“ lange in Erinnerung.
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6. Service für unsere Leser
Erbrecht Viele Fragen, die Testament und Erbrecht betreffen, sollten am besten schon zu Lebzeiten geregelt werden. Je weitsichtiger und gewissenhafter bereits im Vorfeld ein Testament gestaltet wird, desto weniger Konflikte werden den Tod des Erblassers überschatten. Auch bei der Entscheidung, ob ein Testament oder ein Übergabevertrag günstiger ist, sollte eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Im Erbfall kann eine postmortale Vollmacht helfen, in für die Beerdigung wichtigen Dingen handlungsfähig zu bleiben. siehe Seite 29 bis 31
Steinmetze und Bildhauer Zum Gedenken an den Verstorbenen wird an der Grabstelle ein Grabstein oder ein Kreuz aufgestellt. Diesen Brauch gab es schon in vorchristlicher Zeit bei Griechen und Römern. Die Gestaltung der Grabsteine ist in der jeweiligen Friedhofsordnung geregelt. Steinmetzbetriebe und Bildhauer übernehmen die individuelle Ausgestaltung der Grabsteine oder Skulpturen und richten sich dabei gerne nach den Wünschen des Verstorbenen oder den Vorstellungen der Hinterbliebenen. Auch die Grabmalpflege kann übernommen werden. siehe Seite 34 bis 35
Bestatter In Deutschland sind die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen gesetzlich dazu verpflichtet, die Leiche ordnungsgemäß zu bestatten. Dazu gehören die Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung selbst. Auf Wunsch führen Bestattungsunternehmen alle anfallenden Notwendigkeiten (Hygienische Versorgung, innerörtliche Überführung, Aufbahrung), die gesetzlichen Formalitäten sowie die Gestaltung der Trauerfeier, der Anzeigen oder des Totenbriefs gewissenhaft aus. siehe Seite 32 bis 33
Gärtnereien und Blumenhandel Zu den hiesigen Bestattungsriten gehört auch die floristische Dekoration der Trauerhalle und das Schmücken des Grabes mit Blumen und Kränzen. Ortsansässige Blumenhändler und Gärtnereien bieten hier eine breite Angebotspalette individuell gestalteter Trauerdekoration. Daneben können sie auch die komplette Anlage von Gräbern übernehmen oder eine Dauergrabpflege vereinbaren. Manche Gärtnereien bieten auch das Gießen von Gräbern in der Urlaubszeit an.
Stefan Friedrich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht: Gerade im Trauerfall sind Sie auf versierte Berater angewiesen, die Ihnen auch bei erbrechtlichen Fragestellungen zur Seite stehen. Jeder Sterbefall verändert das Familiengefüge.
Cronauer&FriedrichRechtsanwälte Abgesehen davon, dass die bisherige erbrechtliche Gestaltung neu überdacht werden sollte, lassen sich oftmals hartnäckige Auseinandersetzungen im Vorfeld vermeiden bzw. abfedern. Sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
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6.1. Erbrecht
Im Zusammenhang mit erbrechtlichen Beratungen sind folgende Fragen von hoher Relevanz: Worauf muss bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags geachtet werden? Wann ist eine lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die Kinder oder den Ehegatten sinnvoll? Was muss bzgl. einer Lebensversicherung oder einer Pflegevergütung berücksichtigt werden? Was für eine Rolle spielt der Sozialhilferegress? Was regelt eine Vorsorgevollmacht, ein Patiententestament oder eine postmortale Vollmacht?
Eine Auflage oder Testamentsvollstreckung helfen, Streit innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden.
1. Testament oder Übergabevertrag? Bei jungen Menschen mit kleinem bis mittleren Vermögen ist es wichtig, dass ein gemeinschaftliches Testament oder ein Einzeltestament errichtet wird. Sind die Betroffenen im mittleren oder höheren Alter, ist neben einer testamentarischen Gestaltung immer auch die lebzeitige Übergabe konkret zu besprechen und dabei die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu berücksichtigen. Bei großem Vermögen muss festgestellt und geprüft werden, ob es genügt, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder ob beispielsweise aufgrund der Ausschöpfung der Freibeträge nicht zusätzlich eine lebzeitige Vermögensübertragung stattfinden muss.
4. Vollmachten Mit einer Vorsorgevollmacht kann man – z.B. bei Geschäftsunfähigkeit des Erblassers – eine gesetzliche Betreuung vermeiden und das Vermögen nach dessen eigentlichen Willen verwalten. Die postmortale Vollmacht dient dazu, schon zum Zeitpunkt des Erbfalls Handlungsfähigkeit für den Bevollmächtigten herzustellen, damit die wichtigsten Dinge wie Beerdigungskosten etc. erledigt werden können. Das Patiententestament schreibt dem Arzt für eine zukünftige Situation, in welcher der Patient selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, bestimmte medizinische Maßnahmen vor.
2. Testamentsgestaltung Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Da die im Testament getroffenen Regelungen möglicherweise erst Jahre später zum Tragen kommen, müssen bereits jetzt unvorhersehbare Entwicklungen berücksichtigt werden. Es müssen die Testierfähigkeit und die Testierfreiheit überprüft werden. Im Testament sollte vorsorglich ein Ersatzerbe bestimmt werden. Es können auch Regeln für die Auseinandersetzung des Nachlasses aufgestellt und Vermächtnisse angeordnet werden.
Dr. Christian Schwer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstecker (AGT e.V.)
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3. Die lebzeitige Übertragung / der Übergabevertrag Für eine lebzeitige Übertragung gibt es viele Gründe: manche möchten Steuern sparen, einen Erben bevorzugt behandeln oder Ansprüche der Sozialhilfeträger im Falle einer dauernden Pflegebedürftigkeit vermeiden. Andere möchten so die Absicherung einer späteren Pflege erreichen oder für die gerechte Verteilung von Vermögen zu Lebzeiten sorgen.
Tipp Aufgrund der großen Komplexität und Schwierigkeit des Erbrechts ist jedem zu empfehlen, fachkundigen, juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar rechtzeitig einzuholen.
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Unsere Fachanwälte sind Spezialisten mit jahrelanger Erfahrung auf ihrem Gebiet. Durch regelmäĂ&#x;ige Fortbildungen gewährleisten wir eine hohe Kompetenz.
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6.2. Bestatter
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6.3 Steinmetze und Bildhauer
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6.4 Gärtnereien und Blumenhandel
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Impressum Herausgeber Stadt Baden-Baden, Gartenamt, Winterhalterstr. 6, 76530 Baden-Baden Redaktion Markus Brunsing, Frank Geyer, Michael Schiem, Gereon Wiesehöfer/ Aquensis Anzeigenleitung Annette Dresel/ Aquensis Fotos Nathalie Dautel, Annette Dresel, Fotolia, Axel Hoffmann / pixelio.de, Thomas Max Müller / pixelio, Katharina Scherer / pixelio, Gereon Wiesehöfer, Archiv Auszüge aus dem Amtlichen Stadtplan Baden-Baden, mit Genehmigung der Stadt Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Vermessung. Redaktionsschluss August 2012 © September 2012 Druckauflage 5.000 Exemplare Verlag Aquensis Verlag Pressebüro Baden-Baden GmbH, Pariser Ring 37, 76532 Baden-Baden
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