Jahresprogramm 2017 des Landesjugendwerk der AWO Thüringen

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LANDES

JUGENDWERK DER AWO THÜRINGEN



Liebe freund'innen des Jugendwerk, nach einem ereignisreichen Jahr, in dem das Landesjugendwerk seinen 25. Geburtstag feierte, ein neuer Vorstand gewählt wurde und in der Geschäftsstelle einige Änderungen anstanden, wird auch 2017 mit vielen Events und Aktionen aufwarten: dufte Donnerstage, die 15. Landeskonferenz im Herbst, internationale Jugendbegegnungen, regionale Ferienfreizeiten, abwechslungsreiche Seminare in den Freiwilligendiensten, und und und. In diesem Jahr steht aber auch die Wahl eines/einer neuen Bundeskanzler*in an. Das wird uns umtreiben – zusammen mit anderen Kinder- und Jugendverbänden auf Landes- und Bundesebene wird es dazu Aktionen geben. Wir werden einmal mehr deutliche Zeichen setzen gegen das rechtspopulistische und menschenfeindliche Auftreten von Parteien und Gruppierungen und für das „gute und schöne Leben für Alle“ eintreten! An dieser Stelle sei allen Jugendwerkler*innen gedankt, die sich für Kinder und Jugendliche einsetz(t)en im Rahmen von Ferienfreizeiten, bei den „KuBuNas - Kunterbunten Nachmittagen“, in Einsatzstellen der Freiwilligendienst usw. Auf ein solidarisch-politisch-kreatives Jahr 2017! Der Jugendwerksvorstand Nikola, Miriam, Kevin, Michael, Tim, Falko, Dilara, Steffi, Kristin, Gülistan, Isabel, Alexander

INHALT Verbandliches S. 2-7 Ferienfreizeiten S. 8-15 Jugendleiter*in werden S.16-18

Impressum Text/Fotos: Landesjugendwerk der AWO, jw-zukunft.de Layout/Satz: Marcus Neumann, boombatze.de Illustration: Sandra Bach, sandruschka.de

Austausch & Aktion S. 19-26 Freiwilligendienste S. 27-29 Ortsjugendwerke S. 30

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DIE Zukunft? Das sind wir!

Wir sind offen für alle, die unsere Leitsätze akzeptieren! Mitmachen kann man bei uns in vielen Bereichen, z. B. im Vorstand, in den Arbeitskreisen, in einem Ortsjugendwerk oder als Teamer*in auf unseren Ferienfreizeiten. Wir sind viele! Der Kinder- und Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt in Thüringen ist mit 15 Ortsjugendwerken und einem Kreisjugendwerk in ganz Thüringen aktiv. Wir machen Politik! Wir mischen uns ein, diskutieren mit und schauen den Politiker*innen in Thüringen genau auf die Hände. Wir bilden! Mit unseren Bildungsangeboten sind wir in Jugendclubs, Kinder- und Jugendheimen und Schulen unterwegs, um der Mainstreamkultur etwas entgegenzusetzen und die Kultur des Zusammenlebens gemeinsam zu gestalten. Wir bieten Freiwilligendienste! Jugendliche und junge Erwachsene können bei uns in ein Freiwilliges Soziales Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder in einen Europäischen Freiwilligendienst vermittelt werden. Das Jugendwerk ist beseelt von einem besonderen Spirit. Dazu tragen auch unsere Leitsätze bei: Das Jugendwerk • ist ein Kinder- und Jugendverband • ist (partei)politisch und konfessionell unabhängig • ist demokratisch organisiert • ist solidarisch und tolerant und den Werten Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet • ist Zusammenarbeit und Gemeinschaft • ist eine Plattform für selbstorganisierte Kinderund Jugendarbeit Menschenbild Wir glauben, dass jeder Mensch im Austausch mit Anderen seine Persönlichkeit entwickelt. Alle Werte und Anschauungen eines Menschen sind nichts natürlich Vorgegebenes, sondern werden in der Gemeinschaft mit Anderen geprägt. Um in einer Gesellschaft selbstbestimmt zu leben, benötigt der Mensch eine gleichberechtigte Auseinandersetzung. Das Jugendwerk setzt die Fähigkeit zur Mündigkeit, Emanzipation und Solidarität bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen voraus.

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15. Landesjugendwerkskonferenz

Termin: 21.-22.10.2017 Die Landeskonferenz ist DAS Treffen aller Ortsjugendwerke Ort: n.n. und Mitglieder in Thüringen. Es ist die Gelegenheit, Wün- Kosten: keine sche und Interessen einzubringen. Direkt und ganz aktiv! Damit bestimmen die Anwesenden die Ausrichtung des folgenden Jahres. Dazu gehört auch die Wahl des neuen Vorstandes. Doch gemach, gemach! Wir lassen es diesmal entspannt und gemeinschaftlich angehen! Dar-um starten wir mit einem gemeinsamen Frühstück. Danach gibt es im Rahmen von Workshops die Gelegenheit, eure Ideen und Anträge zu besprechen. Erst dann beginnt die Landeskonferenz, die eingebettet ist in erlebnisreiche Breaks. Und nach Konferenz-Ende sind alle eingeladen, nicht gleich in alle Winde zu entschwinden, sondern bei Outdoor-Actions viele Jugendwerkler*innen kennenzulernen und eine gute und schöne Zeit zu verbringen! Mit Musik (vielleicht am Lagerfeuer) und Aktionen bei Nacht. Am nächsten Morgen klingt die ERLEBNISkonferenz dann aus. Du willst dich einbringen? Wir freuen uns auf dich im LJW-Vorstand! Gerne kannst Du vorab mal an einer Vorstandssitzung teilnehmen und in die ganze Sache reinschnuppern.

Bundesjugendwerkstreffen Alle zwei Jahre und damit zwischen den Bundesjugendwerkskonferenzen findet das Bundesjugendwerkstreffen statt. In diesem Jahr richtet es das Jugendwerk in Ost-Westfalen-Lippe aus. Mehr als 300 junge Menschen aus den Jugendwerken der AWO aus ganz Deutschland werden an diesem Wochenende gemeinsam Spaß haben, diskutieren, feiern oder einfach nur in den Tag hinein leben. Wie auch in den vergangenen Jahren stehen lustige Aktionen, spannende Fußballturniere und lange Termin: 25.-28.05.2017 Nächte an. Hiddenhausen, Rittergut Bustedt Also liebe Freund*innen des Ju- Ort: Kosten: für Jugendwerkler*innen keine gendwerkes: lasst euch diesen TerVeranstalter: Bundesjugendwerk min nicht entgehen und seid dabei, www.bundesjugendwerk.de wenn wir zum Bundesjugendwerks- Infos: treffen aufbrechen.

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Arbeitskreise im Landesjugendwerk Um Aktionen und Veranstaltungen zu besprechen und zu organisieren, kommen in monatlichen Treffen Arbeitskreise zusammen. Wenn du Lust hast, dich in einem Arbeitskreis (AK) einzubringen, melde dich unter dem Kontakt auf der letzten Seite! AK Bildung Mit außerschulischer Bildungsarbeit beschäftigt sich der AK Bildung. Wir sind in Ortsjugendwerken, Jugendclubs und (Berufs-)Schulen in ganz Thüringen unterwegs. In unseren Semi-naren gibt es nicht nur Gedankenanstöße & Austausch zu vielen spannenden Themen. Uns liegt genauso am Herzen, mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen über gesellschaftliche Vorstellungen von „normal oder nicht?!“ zu diskutieren. AK Teamer*in Mit Ferienfreizeiten, Jugendgruppenleiter*in-Workshops (JuleiCa) & weiteren Aktionen beschäftigen wir uns im AK Teamer*in. Wir planen, diskutieren, organisieren, betreuen, dies alles mit der nötigen Leichtigkeit und einer Portion Spaß dabei. Das vielfältige Aufgabenspektrum erstreckt sich somit von außerschulischer Jugendbildung bis hin zur pädagogischen Betreuung auf Ferienfreizeiten. AK freiwillich Der AK freiwillich ermöglicht es, nicht nur hinter die Kulissen der Seminararbeit bei FSJund BFD-Seminaren zu schauen, sondern auch eigene Erfahrungen und Ideen in die Bildungsseminare einzubringen. Die Ehrenamtlichen im Arbeitskreis übernehmen organisatorische und inhaltliche Aufgaben rund um Begleitseminare eines Freiwilligendienstes.

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AK E.V.I. (European Virus Initiative) Hier engagieren sich junge Leute mit einem „Fernweh-Virus“ & Neugier auf die Welt. Das „Virus“ tragen wir weiter, indem wir an junge Leute Infos über die Möglichkeiten internationaler Jugendarbeit weitergeben. Zum anderen organisieren und tüfteln wir an internationalen Jugendbegegnungen oder bilden uns bei internationalen Trainingskursen weiter. Achtung Ansteckungsgefahr! AK Outdoor Mit Wind in den Haaren die wilde und die Stadtnatur erkunden! An persönliche Grenzen stoßen! Im Wald orientieren – mit und ohne Kompass in der Hand! Und das alles immer im Zusammenspiel mit anderen. Der AK Outdoor bringt outdoor- und naturbegeisterte bzw. –interessierte Menschen zusammen und plant Outdoor-Aktionen. AK Kubuna Kubuna steht für kunterbunter Nachmittag. Diesen soll es für ALLE Kinder geben. Beim AK Kubuna wird Solidarität praktisch gelebt, denn die „Kubunautinnen und -nauten“ organisieren für Kinder aus Flüchtlingsunterkünften regelmäßig vielfältige Freizeitangebote.

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AKuna Matata - sorgenfrei im Arbeitskreis dabei Du kennst niemanden aus den Arbeitskreisen? Du weißt nicht so recht, was die AKs so wirklich machen? Termin: 31.05.2017 Macht nix! Das ändern wir! Ort: n.n. Wir haben den AKuna Matata ins Leben gerufen: ein Event, bei Kosten: keine dem sich alle AKs bunt und kreativ allen Interessierten und den anderen AKler*innen vorstellen, sich kennenlernen und vielleicht gemeinsam eine Aktion planen. Und wer weiß: vielleicht ist das dein „Appetit-Häppchen“, um selbst einmal Ferienfreizeiten zu teamen! Oder Seminare zu halten! Oder mit geflüchteten Kindern skurril-kreative Sachen zu gestalten! Oder Jugendliche bei internationalen Begegnungen zu begleiten! Oder durch´s Unterholz des Thüringer Waldes zu krauchen! Wer weiß? Sei dabei!

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Bus on Tour 2017 - Von Ort zu Ort durch Thüringen Du wolltest schon immer mal Tourdaten: 9.-13.10.2017 eine Tour mit dem Kleinbus Orte: Erfurt * Behringen * Bad Langensalza * Heiligendurch Thüringen machen? Du stadt * Gößnitz * Jena * Kahla * Lauscha * Stützerbach fragst Dich schon lange, wer Alter: 14 – 27 Jahre die Leute in den ganzen Ortsju- Kosten: 30,- €, 20,- € für Jugendwerkler*innen gendwerken sind und was da so getrieben wird? Du magst das Abenteuer und bist für Überraschungen bereit? Dann schnell den Kalender zur Hand und die Woche vom 9.–13. Oktober rot markiert und angemeldet. Per Bus besuchen wir die Orte und Jugendlichen der Ortsjugendwerke, verbringen eine kurzweilige Zeit und erfahren, was und wer sich an unseren Hotspots in Thüringen verbirgt… Leistungen: • 4 Übernachtungen • Vollverpflegung • 1 von 9 Sitzplätzen im Bus • eine unvergessliche Woche

Projekt ZukunftsChancen Nase voll von Stammtischgequatsche und Hetze? Hier muss was passieren! Beratung, Fortbildung, Projekte zum Thema „Menschenverachtende Einstellungen“ Das Projekt bietet Beratungen bei Vorfällen oder präventiv. Darüber hinaus können Inhouseschulungen, Fachinputs und Workshops kostenfrei angefragt werden. Ehrenamtliche und Mitarbeiter*innen bekommen die Möglichkeit, Vorfälle zu reflektieren und sich mit Vorurteilen und Diskriminierung auseinanderzusetzen. Es geht darum, gemeinsam Handlungsoptionen zu entwickeln und die AWO-Werte umzusetzen. Zudem können ab 2017 Anträge für Miniprojekte bis zu 500 € gestellt werden, um vor Ort thematische Aktionen zu machen und die alltägliche Arbeit politischer werden zu lassen. Gerne könnt ihr uns dazu anfragen. Wir stellen zusammen bestimmt ein paar tolle Projekte auf die Beine. Nähere Infos unter: www.awo-toleranz.de Kontakt: Telefon:0361-51159627, Mail: awo-toleranz@awo-thueringen.de

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Ferienfreizeiten ihr habt sie euch verdient! Wir veranstalten für Kinder und Jugendliche abenteuerliche und spaßige Ferienfreizeiten in einer entspannten Atmosphäre. Ausgehend von unseren pädagogischen Leitsätzen, welche Grundlage unseres Handelns sind, grenzen wir uns von kommerziellen Anbietern ab. Unsere pädagogischen Leitsätze für Ferienfreizeiten sind: • Auf allen Freizeiten sind nach bundesweit anerkannten Richtlinien (JugendLeiterIn-Card) ausgebildete Betreuer*innen (=Teamer*innen) des Jugendwerkes tätig. Inhalte der Schulungen sind rechtliche und pädagogische Grundlagen, Konfliktlösungsstrategien, Organisationstraining, Erste Hilfe, Kreatives und Spiele. • Auf unseren Ferienfreizeiten ist der Betreuungsschlüssel mindestens 1:5. • Die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist uns sehr wichtig! Ein hohes Maß an Selbstverantwortlichkeit der Teilnehmer*innen ist unsere Maxime. Die Ideen und die Kreativität der Kinder und Jugendlichen werden durch unsere Teamer*innen gefördert. • Für ein faires Miteinander werden mit den Teilnehmenden gemeinsame Regeln entwickelt und nachvollziehbar gestaltet. • Die Werte des Jugendwerks Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Toleranz und Solidarität stehen dabei im Mittelpunkt. • Das gibt es bei uns nicht: Alkohol, Drogen, Gewalt und menschenverachtende Einstellungen.

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Termin: Ort: Alter: Kosten:

26. – 30.06.2017 Kirchheilingen (bei Bad Langensalza) 8–11 Jahre 20 € (An-/Abreise selbstständig)

Termin: 25. – 29.07.2017 Ort: Neuhaus/Lauscha Alter: 12–14 Jahre Kosten: 20 € (An-/Abreise selbstständig)

"5TagfÜr 5 e Ferien20 in!" Thüringen Zelten fi ndest du cool? Tag und Nacht draußen sein und spielen bis es Abend wird? Du willst mitbestimmen, was es Leckeres zu essen gibt? Dann bist du bei uns genau richtig! Dich erwartet eine spannende Mischung aus verschiedenen Aktivitäten! Je nach Ort und Wetterlage können wir beispielsweise im Schwimmbad plantschen, auf den Spuren des Geheimnisvollen bei einer Erlebnisrallye sein und vieles mehr. Beim Zubereiten des Essens packen alle mit an, so dass ganz bestimmt nichts Langweiliges auf den Tisch kommt. Und die Abende lassen wir bei Gelegenheit mit Lagerfeuer, selbstgemachtem Stockbrot und Krimigeschichten ausklingen. Vielleicht klappt es ja auch, die Nacht bei einer abenteuerlichen Nachtwanderung zu erleben? Leistungen: • Betreuung durch 5 ausgebildete Jugendleiter*innen • 4 Übernachtungen in Zelten (Zelte werden gestellt) • Vollverpflegung • Programmgestaltung inkl. verschiedener Ausflüge in die nähere Umgebung

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Kein Geld für die "5für20!"– Freizeit? KEIN PROBLEM – Pat*innen übernehmen den Teilnahmebeitrag! Für Familien, die sich den Teilnahmebeitrag für diese Freizeiten nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, eine Patenschaft in Anspruch zu nehmen. Einfach auf dem Anmeldebogen das Stichwort „Pat*in“ vermerken, dann wird der Teilnahmebeitrag automatisch von einem/einer Pat*in übernommen. Die persönlichen Daten der Pat*innenKinder werden dabei nicht an Dritte weitergeleitet, sondern verbleiben beim Landesjugendwerk.

Patinnen und Paten gesucht! 5 Tage Ferienfreizeit für 20 € - Wie funktioniert das? Durch die Unterstützung vieler ehrenamtlicher Menschen vom Jugendwerk der AWO, AWO Ortsvereine, engagierter Einzelpersonen, Firmen vor Ort und durch SIE, ist es uns mög-lich, vielen Kindern mit unseren „5für20!“- Ferienfreizeiten ein unvergessliches Ferienerlebnis anzubieten. Dies soll unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern geschehen. Leider sind in vielen Familien selbst 20 € ein notwendiger Betrag, auf den im Alltag nicht verzichtet werden kann. Mit der Übernahme einer Patenschaft für einen Teilnahmebeitrag von 20 € ermöglichen Sie einem Kind die Teilhabe am kulturellen Leben.

Wir freuen uns über Ihre Spende! Landesjugendwerk der AWO Thüringen IBAN: DE12 8602 0500 0003 559300 BIC: BFSWDE33LPZ Bank für Sozialwirtschaft Betreff: 5für20!

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Vielen Dank im Namen der Kinder!


Back to the roots In unsere Koffer kommt nur das Nötigste und wir ziehen ans idyllische Flussufer der Ilm. Dort werden wir gemeinsam eine Woche Abenteuer in der Natur erleben. Was wir machen, entscheidet die Gruppe gemeinsam. Von Klettern am Naturfelsen, Geocaches suchen oder selber legen, durch den Termin: 02. – 08.07.2017 (An-/Abreise selbstständig) Wald pirschen, schwim- Ort: Dörnfeld a. d. Ilm (bei Ilmenau) men gehen, Wasserunter- Alter: 12–14 Jahre suchungen machen – oder Kosten: 185,- € (die AWO übernimmt für ihre Mitarbeiter- einen eigenen Ofen bauen. *innen einen Teil des Teilnahmebeitrages) Vieles ist möglich und alle können durch eigene Einfälle und Ideen die Woche zu einem riesen Spaß werden lassen. Zusammen lassen wir Klassenzimmer, Alltag und Stress hinter uns - und zwar unter freiem Himmel. Die Betreuer*innen sind Jugendliche und junge Erwachsene, die euren Ideen offen gegenüber stehen und selbst am liebsten nicht zwischen vier Wänden stecken. Leistungen: • pädagogische Betreuung durch ausgebildete Jugendgruppenleiter*innen • 6 Übernachtungen in Zelten (Zelte werden gestellt) • Vollverpflegung mit vegetarischen Tagen • Programmgestaltung inkl. verschiedener Ausflüge in die nähere Umgebung Eine finanzielle Unterstützung durch den AWO Sozialfonds „Sterntaler“ ist bis einen Monat vor Beginn der Freizeit möglich.

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Termin: Ort: Alter: Kosten:

17. – 23.07.2017 (An-/Abreise selbstständig) Rittergut Lützensömmern, Lützensömmern 7 – 11 Jahre 185,- € (die AWO übernimmt für Mitarbei- ter*innen einen Teil des Teilnahmebeitrages)

"Kinderrepublik" Auf einer Camping-Wiese am Rittergut Lützensömmern werden wir unser Lager aufschlagen und in die Welt der Kinderrepublik des Landesjugendwerkes der AWO Thüringen eintauchen. „Kinder an die Macht“ ist das Motto. Vom Durchstreifen des nahe gelegenen Waldes über Seilaktionen hin zu Lagerfeuer und Stockbrot ist – je nach Wetterlage – vieles möglich. Alle Kinder planen das Programm der Ferienfreizeit gemeinsam. Jedes Kind kann seine Ideen und Wünsche einbringen. Zusammen werden Regeln entwickelt und das Gemeinschaftsleben gestaltet. So (er) leben alle gemeinsam ein spaßiges, demokratisches Miteinander außerhalb des Alltags. Leistungen: • pädagogische Betreuung durch ausgebildete Jugendleiter*innen • 6 Übernachtungen in Zelten (Zelte werden gestellt) • Vollverpflegung • Programmgestaltung inkl. verschiedener Ausflüge je nach Wetterlage Eine finanzielle Unterstützung durch den AWO Sozialfonds „Sterntaler“ ist bis einen Monat vor Beginn der Freizeit möglich.

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InternationaleJugendbegegnungen Ein Blick über den gewohnten Tellerrand verändert! An dieser Aussage ist etwas dran. Erlebe es selbst bei einer unserer internationalen Jugendbegegnungen. Lerne Jugendliche aus anderen Ländern kennen und verbringt eine gute Zeit miteinander. Achtung: Eine Jugendbegegnung findet nur statt bei bewilligter Förderung durch das Programm ERASMUS +. Infos jeweils im Mai. „E.T. - R.E. - Ein europäischer Traum - Un rêve europeén“ Wie kann ein Zusammenleben funktionieren, wenn 35 Jugendliche aus fünf Ländern zusammenkommen und miteinander leben? Wie werden Entscheidungen getroffen? Was erscheint ungewohnt & wo sind die Gemeinsamkeiten? Gibt es Momente, wo man denkt: „typisch!“ oder spielt die Herkunft eher eine untergeordnete Rolle, wenn man sich willkommen & angenommen fühlt und miteinander eine gute Zeit hat - sei es bei witzigen Spielen oder Wassersport auf dem Meer? Anhand eurer eigenen Erfahrung mit der Gruppe findet ihr raus, was genau dieses Gefühl des WILLKOMMENs unterstützt. Leistungen: • Betreuung durch 1 ausgebildete*n Jugendgruppenleiter*in • An- & Abreise ab/bis Erfurt mit dem Zug • Übernachtungen in Mehrbettzimmern • Vollverpflegung (gemeinsame Zubereitung) • Programmgestaltung

Termin: 9. - 17.07.2017 Ort: Cherbourg-en-Cotentin, Normandie/ Frankreich Gruppe: jeweils 7 TN aus Frankreich, Polen, England, Rumänien, Deutschland Alter: 14-17 Jahre Kosten: 99,-€

„A.C.T.E. - Ahoi Kultur zum Törn in Europa“ An der wunderschönen Küste der Normandie werdet ihr weder Nemo noch Dory suchen & finden, aber entdecken & verstehen, wie sich der Lebensraum der Lebewesen an der Küste gestaltet und wie jeder Mensch zu dessen Schutz beitragen kann. Wie es für junge Menschen ist an der Küste aufzuwachsen und womit sie ihre (Frei-)Zeit verbringen, kann ein Ausflug in ein Jugendhaus zeigen. Und was essen wir bei der Jugendbegegnung? Das wird spannend, denn ihr kocht gemeinsam. Was und ob es etwas gibt, was „typisch französisch“, „typisch italienisch“ oder „typisch deutsch“ ist, findet ihr raus - oder ob es doch nicht viel mehr Gemeinsamkeiten gibt als gedacht. Und wo liegt eigentlich Mazedonien? Packt eure Neugier ins Gepäck! Termin: 17. - 25.07.2017 Leistungen: Ort: Coutances, • Betreuung durch 1 ausgebildete*n Normandie/Frankreich Jugendgruppenleiter*in Gruppe: jeweils 7 TN aus Frankreich, • An- & Abreise ab/bis Erfurt mit dem Zug Italien, Mazedonien, • Übernachtungen in Zelten auf Campingplatz Deutschland • Vollverpflegung (bei gemeinsamer Alter: 14-17 Jahre Zubereitung) Kosten: 99,-€ • Programmgestaltung Bei Bedarf einer finanziellen Unterstützung wende dich bitte an uns. Für weitere internationale Angebote bitte unsere Homepage besuchen.

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Angebote aus unseren Gliederungen Jugendwerk der AWO Eichsfeld Ferienfreizeit im Schullandheim „Schneckenhengst“ Bleicherode Die Kleinstadt Bleicherode liegt idyllisch am Südrand des Harzes. Im Schullandheim können die Kinder das Leben im Mittelalter mit vielen Sitten und Gebräuchen hautnah erleben. Dazu zählt das Kennenlernen der historischen Handwerkstechniken z.B. Töpfern, Schmieden und Holzbearbeitung, sowie Backen im Lehmofen, aber auch verschiedene sportliche Aktivitäten stehen auf dem Programm. Ein Höhepunkt wird das Ritterfest mit selbstgefertigten Kostümen sein. Termin: 02. – 07.07.2017 Unsere Leistungen: Teilnehmerzahl: max. 22 • Übernachtung in Mehrbettzimmern Teilnehmer: 7-12 Jahre • Vollverpflegung Kosten: 170,- € • Programm Veranstalter: Jugendwerk der • Haftpflicht-, Unfall- & Insolvenzversicherung AWO Eichsfeld • ausgebildete Betreuer*innen

Termine: 30.06.- 16.07.2017 Ort: Exmouth/England Kosten: 1129,- € Alter: 13 – 17 Jahre Veranstalter: Jugendwerk der AWO Eichsfeld Sprachreise nach England (Exmouth) Lernen mit Spaß in einem der beliebtesten Seebäder Englands. Untergebracht bei Gastfamilien (Vollpension) erwartet dich neben dem täglichen abwechslungsreichen Sprachunterricht ein umfangreiches Programm mit Sport, Strandaktionen, Quiz-Nights und Partys.

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Infos und Anmeldung: Jugendwerk der AWO Eichsfeld, Ute Willert Tel. 0 36 06/60 22 51, www.ferienkami.de/jwhig/


Termine: 1. Camp: 26.06. – 05.07.2017 2. Camp: 08. – 17.07.2017 3. Camp: 20. – 29.07.2017 Ort: Naundorf Kosten: 230,- € (die AWO übernimmt für Mitarbei- ter*innen einen Teil des Teilnahmebeitrages) Anreise: selbstständig

Ein Angebot vom Kreisverband und Kreisjugendwerk der AWO Altenburger Land 16. AWO Kinder- und Jugendcamp in Naundorf Der Kreisverband und das Kreisjugendwerk der AWO Altenburger Land e.V. bieten nun schon im 16. Jahr eine Ferienfreizeit unter dem Motto „Für Gewaltlosigkeit und Umwelt“ im Zeltlager Naundorf bei Gößnitz an. Neben den Ausflugsfahrten führen wir Aktivitäten entsprechend unserem Motto durch. Baden, Sport und Spiel werden natürlich ebenso auf dem Programm stehen wie Naturwanderungen. Wir gehen mit Euch auf Nachtwanderung, toben uns beim Kleinfeldfußball aus und sorgen auch sonst für abwechslungsreiche Unterhaltung. Für Überraschungen ist trotzdem gesorgt. Am Lagerfeuer könnt ihr bei Marshmallows, Stockbrot und anderen Leckereien die Sternbilder bewundern und Gruselgeschichten erzählen. Na, Lust bekommen? Dann denkt bitte daran, rechtzeitiges Anmelden garantiert Dir einen sicheren Platz im Camp. Leistungen: • Betreuung durch geschulte Jugendleiter*innen • Unterbringung in 2-3 Personenzelten (Ausrüstung ist mitzubringen) • Vollverpflegung • Tagesausflüge, Naturführungen, Nachtwanderung, Lagerfeuer, Grillen • Baden, Sport, Spiel und Basteln Infos und Anmeldung unter: AWO Kreisverband Altenburger Land e. V. Hainichen Nr. 1 04639 Gößnitz Tel.: 03764/ 7698 -0 /-152 Fax: 03764 / 7698 –100 E-Mail: dittel.hainichen@awo-thueringen.de E-Mail: jugendcamp.kv.abg@awo-thueringen.de Internet: www.awo-altenburg.de

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Termine im Frühjahr: 05. – 07.05.2017 & 19. – 21.05.2017 Thema: „Jugendleiter*in bei Ferienfreizeiten“ Ort: Rüstzeitheim Braunsdorf (bei Bad Blankenburg) Alter: mind. 16 Jahre Kosten: 55,- €, 45,- € für Jugendwerkler*innen (zzgl. 4,50 € Druckgebühr der Card) Termin im Herbst: schaut auf unserer Homepage

JuLeiCa Jugend(gruppen)leiter*in-Ausbildung 2017

Du hast Lust mit einer Kinder- oder Jugendgruppe eine Ferienfreizeit zu betreuen? Du willst ihnen das ganz besondere Ferienerlebnis ermöglichen? Du möchtest dich gerne engagieren, dir fehlt aber das nötige Know-how? Suchst du einen passenden Einstieg, dich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit zu engagieren, aber du weißt nicht wie und wann? Dann bist du bei uns genau richtig! Schwerpunkte der Ausbildung sind: • Pädagogische und rechtliche Grundlagen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen • Leitung von Gruppen • Basiswissen in Projektmanagement, Finanzierung und Verwaltung • Grundlagen der Organisation und Durchführung von Freizeiten, sowie Freizeitaktivitäten und kreative Gestaltungsmöglichkeiten • Einblick in die Jugendverbandsarbeit • Projekte vor Ort anstoßen An zwei Ausbildungswochenenden kannst du die JugendLeiter*inCard erwerben, die dich zu einer Teamer*in Tätigkeit auf Freizeiten und generell in der Kinder- und Jugendarbeit berechtigt. Die JuLeiCa ist bundesweit gültig. Hinweis: Bei Bedarf einer finanziellen Unterstützung wendet Euch bitte an uns. Achtung: Für die Ausstellung der JuLeiCa ist zudem ein abgeschlossener Kurs in „Erste Hilfe“ oder „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ nachzuweisen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein!

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Termin: 09. – 11.06.2017 Ort: Burg Lohra (bei Nordhausen) Alter: mind. 16 Jahre Kosten: 35,- € (für Jugendwerkler*innen 30,- €) Eigene An- und Abreise Termin im Herbst: schaut auf unserer Homepage

JuLeiCa Erlebnispädagogik und Kooperationsmethoden Ein Wochenende - ganz viele Anregungen für eure Gruppenaktivitäten

Das wartet auf euch: Kooperations- und Kommunikationsübungen, Vertrauens- und Wahrnehmungsübungen, Warm-ups, Kennlernspiele und Auswertungsmethoden. Hautnah und auf praktische Weise erlebt und lernt ihr die Wirkungsweise der Erlebnispädagogik. Durch die Übungen könnt ihr die Runde auflockern und gleichzeitig für eine angenehme Atmosphäre sorgen. Lerneffekte und soziales Verhalten in der Gruppe werden gefördert. Neben der Wissensvermittlung stehen das Ausprobieren und Selbsterfahren an diesem Wochenende an vorderster Stelle. Durch die Teilnahme an dem Workshop kann die Gültigkeit deiner Jugendleiter*incard um weitere drei Jahre verlängert werden.

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Termin: Ort: Alter: Kosten:

18.-23.04.2017 Jugend- u. Freizeitheim der „Falken“ in Coburg 13 – 15 Jahre 99,- € (die AWO übernimmt für ihre Mitarbei- ter*innen einen Teil des Teilnahmebeitrages) Eigene An- und Abreise

Junior-Juleica-Freizeit Du bist 13-15 Jahre alt und warst selbst schon oft auf Freizeiten? Magst du selbst gern als Junior-Betreuer*in bei Feriencamps starten? Wir zeigen dir, wie du für jede Situation auf einer Ferienfreizeit fit werden kannst. Ganz wichtig: Die Woche lebt am meisten von dir! Schulsachen kannst du zu Hause lassen: wir vermitteln das nötige Wissen, Tipps und Tricks auf unsere Weise: Denn du lernst am besten ein Spiel anzuleiten, wenn du es zu Beginn einmal selber spielst. Du lernst am besten, wie z.B. Geocaching oder Klettern funktioniert, wenn wir in den Wald starten und es ausprobieren. Leistungen: • Ausbildung und Betreuung durch ausgebildete Jugendleiter*innen • 5 Übernachtungen im Freizeitheim in Coburg • Vollverpflegung • Programmgestaltung inkl. Freizeitaktivitäten in der näheren Umgebung • Junior-Jugendleiter*innen-Card & Fototagebuch Hinweis: Bei Bedarf einer finanziellen Unterstützung wende dich bitte an uns.

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Seminare Was ist das?vor Ort

Termin/Dauer: nach Absprache Material: wird gestellt Kosten: keine

Die Inhalte unserer Seminare vor Ort orientieren sich an den Dingen, die die Welt bewegen und auch euch. Sie leben von euren Sichtweisen & Erfahrungen, die ihr aktiv in die Seminare einbringen könnt. Wie kommt das Jugendwerk zu uns? Das ist ganz einfach: Habt ihr Lust auf ein Thema, ruft einfach bei uns an. Wir vereinbaren einen Termin und wir kommen zu euch ins Ortsjugendwerk, in den Jugendclub oder in die (Berufs-)Schule. Themen: Gesellschaftspolitik • „Normal? Gibt’s nicht!“ – Ein Seminar über Schubladendenken & Vorurteile• „Liebe wen du willst!“* – Ein Seminar über Vielfalt in Liebe, Beziehungen & Sexualität • Rechtsextremismus – Rote Karte für menschenverachtende Einstellungen • Armut & Ausgrenzung in einem reichen Land – Gerechtigkeit geht anders • „Die Welt ist ein Dorf“ – Ein Seminar über Menschen in Bewegung • Interkulturelles Lernen – Hinterfragen eigener und fremder Kultur(en) • Ich bin Kultur!? – Ein Seminar zur Vielfalt von Jugendkulturen & -szenen • „Typisch Junge, typisch Mädchen?!“* – Ein Seminar zum Hinterfragen wie man (nicht) sein soll • Schönheitsideale* – Der Stress des permanenten Schön-Seins ICH Außergewöhnlich • „Respekt & Anerkennung“ – Ein Seminar über die Menschen, die dir wichtig sind • „Wer bin ich & wieviele?“ – Ein Seminar zu Identität & Zugehörigkeit • Was ist „Heimat?“ – Ein Seminar über das Gefühl, zuhause zu sein • „Mein Haus, mein Auto, mein Boot!“* – Ein Seminar zu deinen Vorstellungen über dein Leben und Beruf(e) • Ziemlich beste Freunde* - Freundschaft ist grenzenlos Gewaltprävention • Gewalttät-ICH? – Ein Seminar zu Gewalt in Sprache & Verhalten· • Mobbing* – Schluss mit dem Terror! Hin zum prima Klima. *Diese Seminare gibt es auch als Mädchennachmittag.

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Projekt K.ALLE

Termin/Dauer: nach Absprache Material: wird gestellt Kosten: keine Themen: aufgelistet auf Seite 19

K.ultur des Miteinanders mit ALLEn Was will K.ALLE? In einer Gesellschaft von Menschen mit vielfältigen Lebensentwürfen, Weltanschauungen, kulturellen und sozialen Hintergründen braucht es ein aktives Auseinandersetzen und Aushandeln auf dem Weg für ein gutes und schönes Leben für alle. Die Veranstaltungen von “K.ALLE” drehen sich um die große Frage: Wie wollen wir miteinander leben? Wie kann ich mitgestalten? Was bietet K.ALLE? Seminare vor Ort Die Seminare vor Ort sind für junge Leute zwischen 10 und 27 Jahren in unseren Ortsjugendwerken, Jugendhäusern sowie (Berufs-)Schulen in ganz Thüringen. Aktive Methoden geben Gedankenanstöße und unterstützen den Austausch über gegenwärtige gesellschaftliche Werte und Zustände.

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Projekt K.ALLE Weiterbildungen vor Ort für Haupt- und Ehrenamtliche aktiv in der Jugendarbeit Weiterbildungen zu Fragen aus dem Alltag rund um Termin/Dauer: nach Absprache nach Absprache Vielfalt und das gemeinsame Miteinander leben in der Ort: Jugendeinrichtung oder dem Kinder- & Jugendheim Material: wird gestellt Kosten: keine finden nach euren/Ihren Themenwünschen statt. Oder Internationale Jugendarbeit: Trainings-Wochenenden für Neugierige Werde fit um als Teamer*in eine Jugendgruppe zu einer internationalen Jugendbegegnung zu begleiten. Du warst schon Termin: 10. – 12.02.2017 mal bei einer internationaOrt: NaturErlebnisHof Hausen (Ilmkreis) len Begegnung dabei? Du & Alter: 15 – 27 Jahre deine Erfahrungen sind sehr Kosten: 20,-€ inkl. 2 Übernachtungen & Vollverpflegung willkommen. Weitere Infos (für Jugendwerkler*innen 10,-€) auf unsere Homepage. Außerdem Internationale Jugendbegegnungen & Weiterbildungen Was es 2017 in dem Bereich gibt, findet ihr auf Seite 13 und aktuell auf unserer Homepage Ideen für ein Kleinstprojekt vor Ort? K.ALLE unterstützt. Wir schauen gemeinsam was konkret vor Ort laufen kann & welche Form der Unterstützung benötigt wird um etwas auf die Beine zu stellen. Ob die thematische Gestaltung eines Festes, eine Graffiti-Aktion, ein Foto-Projekt oder oder. Einfach melden. Nur Mut!

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Termin: Ort: Alter: Kosten:

03.–05.02.2017 Hamburg 14 – 27 Jahre 30,- €

Alle Jahre wieder kommt... die Jahresanfangsfahrt Diesmal geht's nach Hamburg

Andere geben einen Sektempfang. Wieder andere richten feudale Caterings aus. Wieder andere fliegen auf tropische Inseln. Wir machen es anders! Wir machen es uns kuschelig! Bei der Jahresanfangsfahrt werden Kräfte mobilisiert, Ideen gesponnen, neue Städte und Dörfer erkundet, Energie getankt und viiiiel Inspiration für Neues gesammelt. Sei also dabei! Hafen und Schiffe anschauen, Platt sprechen, mal in die Viva con Aqua-Zentrale schnuppern, die Jugendwerkler*innen von vor Ort besuchen.

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Termin: Ort: Alter: Kosten:

30.09.2017 Erfurt – Berlin -Erfurt ab 14 Jahre 30,- €, 20,- € für Jugendwerkler*innen

Erlebnisfahrt nach Berlin In der Hauptstadt gibt es immer etwas zu entdecken. Bei unserer Erlebnisfahrt 2017 gibt es die Wahl zwischen einem Ausflug in Bereiche des Olympiastadions, die der Öffentlichkeit sonst verborgen bleiben wie die Umkleidekabinen, VIP-Bereiche oder die unterirdischen Aufwärmhalle. Oder ihr taucht ab in die Berliner Unterwelten mit Gruselfaktor in den Fichtebunker – ein Ort wechselvoller Geschichte. Während des 2.Weltkriegs einst als Schutzbunker von 6 Etagen, wurde er später als Flüchtlingslager, Altenheim oder Obdachlosenasyl genutzt. Heute ist er beliebt für Loftwohnungen. Wie war es wohl als in Berlin Krieg war? Im Anschluss besteht noch ausreichend Zeit zur freien Verfügung in Berlin.

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Termin: generell am (duften) Donnerstag Ort: Erfurt (genauer Ort wird rechtzeitig bekannt gegeben)

Dufte Donnerstage Open Stage für DEIN Thema! Du willst seit langem einen Fotoabend zu deiner letzten Reise machen? Du wolltest schon immer mal kritisch über ein Thema diskutieren? Oder hast du einfach nur Lust, anderen mal deine Briefmarkensammlung zu präsentieren oder gemeinsam Stricken zu lernen? Dann ist der Dufte Donnerstag genau dein Format für deine Idee. Noch Fragen? Melde dich und wir helfen dir gern bei den ersten Schritten. Ganz Eilige haben schon Termine festgeklopft. Welcher Dufte Donnerstag gehört dir? 23.02. „Israel? Palästina? Worum geht´s da grad nochmal?“ (Thema kann abweichen) 09.03. Freiwilligendienst in Europa!? Info-Nachmittag zum EVS (siehe Seite 29) 27.04. „Kulturelle Aneignung. Henna, Tattoo, Dreads – Zwischen Mode und Symbolkraft“ (Thema kann abweichen) 08.06. „System verstehen – Kapitalismus“ (Thema kann abweichen) Auch diese Themen stehen zur Wahl: „Bolivien“, „Frauen im Islam“. Verfolgt die Entscheidung bei facebook!

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Termin/Dauer: nach Absprache Material: wird gestellt Zielgruppe: mit & für junge Menschen im Alter 8 – 27 Jahren Kosten: keine

Demokratie leben! Wir wollen keine Papiertiger- Wir wollen das gute und schöne Leben! Mit dem Projekt -Demokratie leben!- werden wir aktiv gegen rassistische Vorurteile und Menschenverachtende Einstellungen. Mit unterschiedlichen (jugend-)kulturellen Ansätzen setzen wir uns für ein vielfältiges und weltoffenes Miteinander in Thüringen ein. Wir gestalten Workshops mit euch und Künstler*innen (z.B. Rap, Fotografie, Liedermaching, Graffiti, etc.), Diskussions- und Filmabende sowie Fortbildungen zu spezifischen Themen. Die Fotoausstellung „Meine (neue) Welt“ setzt sich fotografisch mit dem Thema Flucht. Sie kann als Wanderausstellung angefragt und durch pädagogische Angebote begleitet werden. Mehr Infos unter www.meine-neue-welt.com Wenn euch Pläne und Ideen im Kopf herumschwirren, mit denen wir dem guten und schönen Leben für Alle ein Stück näher kommen, meldet euch bei uns! Wir unterstützen euch bei der Umsetzung! Das Projekt „Demokratie leben“ wird gefördert durch „DenkBunt“ - Thüringer Landes-programm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

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FSJ & BFD Engagiere dich und erlebe eine tolle Zeit! Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst beim Landesjugendwerk der AWO Thüringen Du weißt noch nicht, wie es nach der Schule weitergehen soll? Möchtest in einen sozialen Beruf reinschnuppern oder dich sozial engagieren? Wie wäre es mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)? Wer kann mitmachen? Das FSJ steht jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren offen. Der BFD ist altersoffen, d.h. alle Menschen ab 16 Jahren können diesen Freiwilligendienst machen. In welchen Einrichtungen kann ein Freiwilligendienst geleistet werden? Die Arbeiterwohlfahrt bietet engagierten Menschen Plätze z.B. in: • Altenpflegeheimen / Seniorenzentren / Krankenhäusern • Kindertagesstätten • Jugendzentren / Jugendclubs • Schulen und Kureinrichtungen • Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen

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Wie lange dauert der Freiwilligendienst? Im „Normalfall“ dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate (mind. 6 und max. 18 Monate). Kann der Einstieg jederzeit erfolgen? Normalerweise beginnt das Freiwilligenjahr im September, ein anderer Einstiegstermin ist nach Rücksprache jedoch auch möglich. Gibt es finanzielle Unterstützung? Alle Freiwilligen erhalten ein Taschengeld von 300,- € im Monat (bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden). Darüber hinaus werden die Kosten der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) von der Einsatzstelle übernommen. Die Einsatzstellen können sich zusätzlich an den Kosten für Verpflegung und Unterkunft beteiligen oder die Freiwilligen mit einer so genannten Geldersatzleistung unterstützen. Welche Rolle spielt die Bildung? Alle Freiwilligen unter 27 Jahren beteiligen sich an insgesamt 25 Seminartagen. Hier kommst du mit anderen Freiwilligen in Kontakt und kannst Erfahrungen austauschen. Die inhaltlichen Angebote der Seminare sind zu Beginn des FWD so gewählt, dass sie dich bei der praktischen Arbeit in der Einrichtung unterstützen. Außerdem gibt es Seminare, die an deinen Interessen (und denen der anderen Freiwilligen) ausgerichtet sind. Für über 27 – jährige Freiwillige werden im Rahmen der Erwachsenenbildung, bei einem einjährigen Einsatz, 12 Seminartage stattfinden.

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Seminartermine * 2 017 für alle Freiwilligen des aktuellen Jahrgangs Wann sehen wir uns wieder? Hier findet ihr eure Seminartermine, für die von euch ausgewählten Themen sowie das gesellschaftspolitische Seminar. Und natürlich den Termin für das große Abschlussseminar, was wir mit euch gemeinsam gestalten wollen. Aber vielleicht sehen wir uns bereits vorher, zu einer der vielen tollen Veranstaltungen des Landesjugendwerks der AWO. Termine und Hinweise fi ndet ihr in dieser Broschüre. Wir freuen uns auf euch! BFD gesellschaftspolitisches Seminar

16.01. – 20.01.2017

Bock auf Seminare im FSJ Markt der Möglichkeiten, Entspannung, 1. Hilfe beim Kleinkind

21.02. – 23.02.2017

Persönlickeitspsychologie, Betrieblicher Ersthelfer*in, Improvisationstheater

08.03. – 10.03.2017

City Bound, Behinderung/Benachteiligung, Roller Derby

14.03. – 16.03.2017

Zwischenseminare im FSJ & BFD Shoppen, Essen, Körperpflege – Ein Weg durch dem Konsumdschungel

27.03. – 31.03.2017

Fotografie

27.03. – 31.03.2017

Selbstbehauptung / Selbstverteidigung

03.04. – 07.04.2017

Psychologie

03.04. – 07.04.2017

Straßenkunst

24.04. – 28.04.2017

Erlebnispädagogik BFD

24.04. – 28.04.2017

Hinsehen, aufstehen, Nazis im Weg stehen!

24.04. – 28.04.2017

JuLeiCa – Schulung

08.05. – 12.05.2017

Erlebnispädagogik in der Natur

15.05. – 19.05.2017

Abschlussseminar FSJ & BFD

19.06. – 24.06.2017

* Termine gelten nicht für Freiwillige über 27 Jahren im BFD

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Termin: 09.03.2017, 16:00 – 18:00 Uhr Herbst: schau auf unsere Homepage Ort: Geschäftsstelle des LJW, siehe Rückseite

EVS...steht für European Voluntary Service Und den kannst du machen, wenn du nach einer Möglichkeit suchst, ins Ausland zu gehen. Nahezu kostenfrei. Für längere Zeit, um wirklich Land und Leute kennenzulernen. Der Europäische Freiwilligendienst lässt dich und die Welt mit anderen Augen betrachten. Mit dem EFD arbeitest und lebst du in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland. Du lernst ein fremdes Land, eine andere Kultur, neue Leute kennen. Du verbesserst deine Sprachenkenntnisse. Und der EFD kann dir persönliche wie berufliche Orientierung geben. Es gibt nur eine Bedingung: Du musst zwischen 17 und 30 Jahren alt sein. Die Teilnahme hängt nicht von Zeugnisnoten oder sonstigen Leistungen ab. Du musst auch nicht die Sprache des Landes sprechen. Um diesen Freiwilligendienst im europäischen Ausland machen zu können, braucht du neben einer Aufnahme- auch eine Sendeorganisation. Das Landesjugendwerk ist eine solche Sendeorganisation. Wir beraten dich und unterstützen dich vor, während und nach deines Aufenthaltes. Nutze gern unsere Kontaktmöglichkeiten oder die Info-Treffen!

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Ortsjugendwerke der AWO in Thüringen JW Arnstadt

99334 Kirchheim, Tel. 036200/62413

JW Bad Langensalza

Feldstr. 35, 99947 Bad Langensalza, Tel. 03603/843530

JW Behringen

Hauptstr. 95a, 99947 Behringen, Tel. 036254/71174

JW Eisenach

Gothaer Str. 125, 99817 Eisenach, Tel. 03691/213179

JW Eisenberg

Königshofener Str. 21, 07607 Eisenberg, Tel. 036691/54249

JW Erfurt

Sofioter Str. 38, 99091 Erfurt, Tel. 0361-3417025

JW Heiligenstadt

Leinegasse 12, 37309 Heiligenstadt, Tel. 03606/602251

JW Jena

Hugo-Schrade-Straße 51, 07745 Jena, Tel. 03641 60 83 82

JW Kahla

H.-Koch-Str.12, 07768 Kahla, Tel. 036424/78412

JW Kirchheilingen

Brühl 130 b, 99947 Kirchheilingen, Tel. 036043/70314

JW Lauscha

Obermühle 1, 98724 Lauscha, Tel. 036702/20359

JW Lichtenau-Waldau

Eisfelder Str. 15, 98667 Schönbrunn, Tel. 036874/70654

JW Spechtsbrunn

Alter Rennsteig 4, 98743 Spechtsbrunn, Tel. 036703/80623

JW Stützerbach

Taubachstr. 1, 98714 Stützerbach

KJW Altenburger Land

Hainich 1, 04639 Gößnitz, Tel. 03764/7698140

Heiligenstadt Kirchheiligen Bad Langensalza Behringen Eisenach

Camburg Erfurt Jena Arnstadt

Kahla

Stützerbach Schönbrunn

Kamsdorf

Spechtsbrunn Lauscha

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Eisenberg

Gößnitz


Reisebedingungen für Pauschalangebote

Sehr geehrte Teilnehmer, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Teilnehmer - nachstehend TN genannt - und dem bei der entsprechenden Freizeit im Prospekt bzw. auf der Webseite genannten Reiseveranstalter - nachstehend „JW“ genannt - zu Stande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Teilnahmeberechtigung, Abschluss des Reisevertrages 1.1. Teilnahmeberechtigt sind Mädchen und Jungen in den bei der Beschreibung des Pauschalangebotes angegebenen Altersgruppen. Menschen mit körperlichen oder seelischen Behinderungen können nur nach Absprache und Bestätigung in Textform durch JW teilnehmen. 1.2. Für alle Buchungsarten gilt: Grundlage des Angebots von JW und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. 1.3. JW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.4. Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: Mit dieser Buchung bietet der TN JW den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der TN 5 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch JW zustande, welche JW schriftlich, per Fax oder in Textform übermitteln kann. 1.5. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von JW erläutert. Soweit der Vertragstext von JW im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN JW den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der TN 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. JW ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von JW beim TN zu Stande. 2. Bezahlung 2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6. genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der TN die Anzahlung und/oder die Restzahlung, obwohl JW zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist JW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten. 3. Preiserhöhung JW behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. 3.1. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für JW nicht vorhersehbar waren. 3.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann JW den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann JW vom TN den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann JW vom TN verlangen. 3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber JW erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 3.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für JW verteuert hat. 3.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat JW den TN unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim TN zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn JW in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus ihrem Angebot anzubieten. Der TN hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von JW über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn /Stornokosten 4.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber JW unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 4.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert JW den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann JW, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3. JW hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des TN wie folgt berechnet: bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% vom 7. Tag bis 1. Tag 80% ab dem Abreisetag oder bei Nichtanreise 90% des Reisepreises. 4.4. Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, JW nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 4.5. JW behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit JW nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist JW verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6. Auf das Recht des TN gemäß § 651 b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, welches durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt, wird ausdrücklich hingewiesen. Der Ersatzteilnehmer muss teilnahmeberechtigt gem. Ziffer 1.1. sein. 4.7. Dem TN wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Versicherung zur Abdeckung der Kosten einer Rückführung für den Fall der Krankheit oder eines Unfalls ausdrücklich empfohlen. 5. Umbuchungen 5.1. Ein Anspruch des TN nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des TN dennoch vorgenommen, kann JW bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro Umbuchung / TN erheben. 5.2. Umbuchungswünsche des TN, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

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Reisebedingungen für Pauschalangebote

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl JW kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch JW muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung angegeben sein JW hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. JW ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt von JW später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn JW in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus ihrem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch JW diesem gegenüber geltend zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der TN auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 7.1. JW erwartet, dass der TN sich in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der Betreuer und Betreuerinnen Folge leistet sowie die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. JW kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung von JW oder dessen örtliche Vertreter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 7.2. Eine Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der TN gegen die ihm bekannt gegebenen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere bezüglich Drogen, Alkohol und Nikotinmissbrauch) verstößt. 7.3. JW ist ferner zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe folgender Regelungen berechtigt: Wenn sich ergibt, dass der TN und/oder dessen gesetzlicher Vertreter schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben über folgende vertragswesentlichen Umstände machen: Personenstandsangaben (Alter, Staatsangehörigkeit) sowie Gesundheitsverhältnisse des TN oder schuldhaft ihrer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandeln, JW über Änderungen solcher Umstände unverzüglich zu unterrichten. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn JW die entsprechenden Umstände bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und wenn für das Entstehen der Rücktrittsgründe keine Verletzung vertraglicher Pflichten durch JW, insbesondere von Informationspflichten ursächlich oder mit ursächlich geworden sind. Kündigt JW, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; JW muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die JW aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des/der Reiseteilnehmer*in bzw. der Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu unter Umständen auch die Kosten für eine notwendige Begleitperson, einschließlich der Kosten für den Rücktransport der Begleitperson zum Ferienort. 8. Obliegenheiten des TN 8.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit JW wie folgt konkretisiert. Der TN ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich gegenüber JW unter der unten angegebenen Adresse anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die dem TN obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, JW erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn JW eine ihm vom TN bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von JW verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 8.2. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom TN unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der von JW angegebenen Stelle (siehe oben 8.1.) anzuzeigen. 9. Beschränkung der Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung von JW für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit JW für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. JW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von JW sind. JW haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von JW ursächlich geworden ist. Durch die vorstehende Regelung bleibt eine etwaige Haftung von JW aus der Verletzung von Vermittlerpflichten unberührt. 10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Information über Verbraucherstreitbeilegung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber JW unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 10.3. Die Frist nach Ziffer 10.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 10.4. JW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. JW nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für JW verpflichtend würde, informiert JW die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. JW weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 11. Verjährung 11.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von JW oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JW beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JW oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JW beruhen. 11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 11.4. Schweben zwischen dem TN und JW Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder JW die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 12.1. JW informiert den TN entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist JW verpflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald JW weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird es den TN informieren. 12.3. Wechselt die dem TN als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird JW den TN unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Internet-Seite von JW abrufbar und in den Geschäftsräumen von JW einzusehen. 13. Rechtswahl und Gerichtsstand 13.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und JW die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können JW ausschließlich an deren Sitz verklagen. 13.2. Für Klagen von JW gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von JW vereinbart. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Reiseveranstalter ist bei der entsprechenden Freizeit im Prospekt bzw. auf der Webseite genannt. © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2016.

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Monat

Jahr

Wiedereintritt □

Ich bin bereits Mitglied in der Arbeiterwohlfahrt.

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Vorgangsart

Ich bin bereits Mitglied in der Arbeiterwohlfahrt und zahle dort einen Beitrag.

Gliederungsebene

Organisationsdaten

BJW/LJW

Neuzugang

UBJW

Achtung: diese Felder füllt Dein Jugendwerk aus

KJW

2/2

Gem./Stv.

Änderung

Bitte sende Deinen Mitgliedsantrag an:

6. Dein Jugendwerk vor Ort

OJW

Löschung

Mitgliedsnummer

zum Monat

Datum

Jahr

Ausschluss Altersgrenze

verstorben Austritt

Löschungsgrund

■ Ich möchte regelmäßig per Post bzw. E-Mail über Aktivitäten des Jugendwerks informiert werden.

5. Frische Informationen aus Deinem Jugendwerk

Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen Eriehungsberechtigte*r)

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Tag an dem mein Konto belastet wird, die Erstattung des abgebuchten Betrages verlangen. Es gelten dabei die Bedingungen meiner Bank.

Abbuchung (bitte ankreuzen): monatlich □ vierteljährlich □ halbjährlich □ jährlich □

Ich zahle in meinem Jugendwerk einen Mitgliedsbeitrag von ______ Euro pro Monat.

(bitte ankreuzen)

Gläubiger-Identifikationsnummer:

Einzug über JW-Gliederung:

Ich ermächtige das Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt, den Mitgliedsbeitrag mittels Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich ermächtige ich meine Bank, die Lastschrift einzulösen.

SEPA-Lastschriftmandat

Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Blücherstr. 62/63, 10961 Berlin Gläubiger-Identifikationsnummer: DE55ZMV00000145352

Einzug über:

Achtung: dieses Feld füllt Dein Jugendwerk aus

4. Einzugserlaubnis für den Mitgliedsbeitrag

IBAN:

Kontoinhaber*in:

Bank:

3. Bankverbindung

2. Mitgliedsbeitrag

Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen Eriehungsberechtigte*r)

Nein, ich möchte nicht Mitglied in der Arbeiterwohlfahrt werden.

Falls du nicht zugleich Mitglied in der AWO werden möchtest, verwende bitte die folgende Widerspruchsmöglichkeit:

Ich möchte zudem Mitglied in der AWO werden. Ich erkenne die Leitsätze der Arbeiterwohlfahrt an. Die Mitgliedschaft in der AWO ist kostenfrei, falls Du beim Jugendwerk bereits einen Mitgliedsbeitrag zahlst oder Dein Jugendwerk Dich beitragsfrei stellt. Ansonsten beträgt der Mindestbeitrag für eine AWO-Mitgliedschaft 2,50 Euro monatlich.

Gemeinsam stark - Doppelmitgliedschaft in Jugendwerk und Arbeiterwohlfahrt

Ich stimme zu, dass meine Daten unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausschließlich für interne Zwecke des Jugendwerks und zur Mitgliederverwaltung (sowie – wenn die Mitgliedschaft in der AWO beantragt wurde – in der AWO) gespeichert und genutzt werden.

Als Mitglied des Jugendwerks erkenne ich die jeweilige Satzung, die Leitsätze und das Statut des Jugendwerks der Arbeiterwohlfahrt an. Die Mitgliedschaft gilt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Sie kann aber auch durch einen schriftlichen Widerruf jederzeit beendet werden.

Neueintritt □

Geschlecht: M □ W □ ohne Angabe □ (bitte ankreuzen)

Geburtsdatum:

Eintrittsdatum:

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werden!

ZMAV Zentrale Mitglieder- und Adressverwaltung

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1. Persönliche Daten

Ja, ich möchte Mitglied im

Beitritts- und Änderungsmeldung zum Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt


A C EI L U J BFD d n u FSJ t n e em g a g En ARE MIN E S g n u J UNG D BIL o w A n e t i e z i e Fr e t k e j o r P zukunft Kontakt & Anmeldung Landesjugendwerk der AWO Thüringen Josef-Ries-Straße 15 99086 Erfurt Telefon: (0361) 511596-30 Fax: -29 E-Mail: landesjugendwerk@awo-thueringen.de www.jw-zukunft.de fb.com/ljwthueringen


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