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Flexibler Altersrücktritt: Wie geht das?
Arbeitnehmenden im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann deshalb mit einer FAR-Rente vorzeitig in Pension gehen. Wer unsicher ist, kann sich auf der Geschäftsstelle von Baukader Schweiz beraten lassen.
Am 1. Juli 2003 trat der Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) in Kraft. Seit fast 20 Jahren ermöglicht er einen flexiblen Altersrücktritt für Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe ab dem 60. Lebensjahr, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Voraussetzungen für eine FAR Rente sind:
A lter 60–65 Jahre auf Baustellen und in Hilfsbetrieben der Baubetriebe tätig während mind. 15 Jahren (resp. 10 Jahren für eine gekürzte Rente)
Die letzten 7 Jahre ununterbrochene
Tätigkeit in einem GAV FAR unterstellten Betrieb
I n den letzten 7 Jahren während max. 2 Jahren arbeitslos gemeldet beim RAV
Für die Gesuchstellung werden folgende Dokument benötigt:
Au szug aus dem individuellen AHV-Konto
Alle Lohnabrechnungen des laufenden Jahres
Je eine Lohnabrechnung der beiden Vorjahre
L ohnausweis der beiden Vorjahre
Letzter Vorsorgeausweis der Pensionskasse
Ev. Verfügungen über Versicherungsleistungen (ALK, IV Suva)
Die Einreichung eines FAR-Gesuches muss mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen. Die Geschäftsstelle berät Baukader Mitglieder bei der Gesuchsstellung, beantwortet Fragen und hilft bei der Einholung von benötigten Dokumenten.
Gesamtarbeitvertrag
Flexibler Altersrücktritt (GAV FAR)
Um eine vorzeitige Pensionierung von Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband, Baukader Schweiz sowie die Gewerkschaften Unia und Syna den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen
Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR). Dieser wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Der flexible Altersrücktritt wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Umgesetzt wird der flexible Altersrücktritt durch die Stiftung FAR. Sie prüft über ihre Auszahlungsstellen Leistungsansprüche und richtet Renten aus.
Weitere Informationen:
Max Forster, Leiter Beratung
T 062 205 55 40 info@baukader.ch
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