MARKTGEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
GAMLITZ
PROJEKT N.
Planer/-in: Oswald GmbH Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
25.08.2011
07.11.2011
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Das Wohnhaus ist als zweigeschoßiger Bau mit Mansar-
Denkbar ist ein zweigeschoßiger Bau mit Satteldach,
Der Gestaltungsbeirat hat keine Einwände gegen die
dendach vorgesehen. Aus Sicht des Gestaltungsbeira-
wobei hierbei die Baukörperproportion in Richtung eines
tes ist dies an dieser Stelle in unmittelbarer Nähe zum
lang gestreckten Baukörpers zu ändern ist. Gleichzeitig
ben. Hinsichtlich der Außengestaltung sind Präzisierun-
Schloss Gamlitz nicht möglich.
sind Mängel im Grundriss zu lösen. Die als Steinschlich-
gen mittels Auflagen wie folgt erforderlich:
BAUVORHABEN
3.
Senkung der Dachtraufe
Erteilung der Baubewilligung für das geplante Bauvorha-
tung dargestellten Hangbefestigungen müssen als ge-
- Das Dach ist mit unglasierten Dachziegeln zu decken.
böschte, bepflanzte Variante ausgeführt werden.
- Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächige Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbildes zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der
Empfehlung - Die Loggia an der Südwestseite des Obergeschoßes sollte entfallen und dieser Bereich dem Innenraum zuge-
Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde Klare Ausrichtung des Baukörpers
- Die Steinschlichtung, die im Lageplan, aber nicht im
schlagen werden - Die zwei Fenstertüren sollen als französische Fenster Unklare Ausrichtung des Baukörpers
Schnitt eingetragen ist hat zu entfallen. Das Gelände ist in diesem Bereich geböscht auszuführen.
ausgeführt werden - Die Anzahl der Dachflächenfenster ist zu überlegen bzw. zu reduzieren - Die zwei Gaupen an der Südwestseite sollen durch eine Gaupe ersetzt werden - Es besteht kein Einwand gegen eine graue Dachfläche
einzuholen.
Baukörperproportion
MARKTGEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
GAMLITZ
PROJEKT E.G.
Bauherr: Ing. Elsnegg Gunther und Grassnig Corina Planer/-in: BM Partl, Elsnegg Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
14.07.2011
22.09.2011
1.
2.
BAUVORHABEN
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
3.
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
In unmittelbarer Nähe einer bestehenden Hofstelle soll
- Der Verbindungsbaukörper ist als „transparenter“ Bau-
Der Gestaltungsbeirat hat keine Einwände gegen die
ein betriebszugehöriges Wohnhaus mit Wirtschaftsge-
körper mit möglichst geringem Flachdachaufbau ohne
Erteilung der Baubewilligung für das geplante Bauvorha-
bäude errichtet werden.
Attika auszubilden. Die Raumhöhe ist zu minimieren.
ben.
- Der Dachanschluss des Verbindungsbaukörpers ist unter die Traufe zu legen. Dies kann durch Reduktion der
EMPFEHLUNG
Raumhöhe des Verbindungsbaukörpers und Erhöhung
Wiener Tasche naturrot als Deckungsmaterial.
der Raumhöhe des Wirtschaftsgebäudes geschehen. - Die Dachrandausbildungen bei den beiden Satteldächern sind ohne großflächige Verblechungen auszuführen. Das Traufendetail beim Wirtschaftsgebäude (Ansicht Süd) ist zu überdenken. - Die Materialien Fassade und Dach sind in den Einreichunterlagen zu präzisieren. ANMERKUNG Verbindungsbaukörper zu hoch
Senkung unter die Dachtraufe
Beim Wohnhaus ist die Befensterung im Obergeschoß an der Ostseite wie an der Westseite zu lösen. Im Osten ist ein Küchenfenster in der Achse der Stiege zu überlegen.
MARKTGEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
GAMLITZ
PROJEKT K.
Planer/-in: Krasser & Krasser ZT Bauvorhaben: Zu- und Umbau Wohn- und Wirtschaftsgebäude
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
06.03.2014
07.08.2014
1.
2.
Das Bestandsgebäude besteht aus einem quer zum
Aus der Sicht des Gestaltungsbeirates sind bei der weite-
Hang stehenden Wohngebäude mit Satteldach und ei-
ren Planung folgende Punkte zu berücksichtigen:
BAUVORHABEN
nem quer zum Hang stehenden Wirtschaftsgebäude in
3.
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN Zubau zu hoch
Zum gegenständliche Bauvorhaben hat es Beratungsgespräche beim Gestaltungsbeirat gegeben. Die Empfehlungen der Beratung wurden in den wesentlichen
- Der zweigeschoßige Verbindungsbau ist in dieser Form
einer vom Ortszentrum gut sichtbaren Lage. Es ist ge-
nur im Erdgeschoß möglich (unter der Traufe ansetzend).
Punkten in die Einreichunterlagen eingearbeitet. Der Ge-
plant, das Wohnhaus zu sanieren und umzubauen. West-
Eine Verbindung im Obergeschoß ist nur als schmaler
staltungsbeirat hat keine Einwände gegen die Erteilung
seitig soll ein zweigeschoßiger Baukörper mit Flachdach
Verbindungsgang denkbar.
der Baubewilligung für das eingereichte Bauvorhaben.
ebenfalls mittels zweigeschoßigem verglasten Baukörper - Der westseitig neue Baukörper sollte sowohl hinsichtlich
Hinsichtlich Detailausbildung sind folgende Auflagen
angebunden werden.
erforderlich:
der Dachform, als auch der Länge und Befensterung überarbeitet werden. Bevorzugt wird eine Variante mit
Verbindungsbau unter Dachtraufe
- Das Dach ist mit unglasierten Dachziegeln zu decken. - Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächi-
Satteldach. (mind. 20 Grad Dachneigung)
ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „LeitbilEMPFEHLUNG
des zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der
Abrücken des satteldachgedeckten Anbaus; Verbin-
Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde
dungsbauteil muss unter der Traufe zu liegen kommen.
einzuholen. - Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache vertikale Stabkonstruktion oder eine Nurglaskonstruktion Baukörper parallel zur Höhenschicht orientiert
vorzusehen. Flächige gerahmte Füllelemente sind nicht zulässig.
Projekt zum Zeitpunkt der Evaluierung noch nicht gebaut
MARKTGEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
GAMLITZ
PROJEKT M.
Planer/-in: Lieb Bau Weiz Bauvorhaben: Zubau
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
25.03.2010
17.06.2010
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Die bestehende Apotheke soll durch ein Wohnhaus er-
Der Entwurf kann in dieser Form nicht positiv beurteilt
Der Entwurf wurde gänzlich überarbeitet. Der Zubau hat
gänzt werden. Ein zurückgesetzter Baukörper stellt eine
werden, da der bestehende ruhige Baukörper durch den
seine Grundproportion beibehalten, nur ist nun das Dach
direkte Verbindung zwischen dem Bestand und dem
sowohl abgesetzten als auch zum Bestand versetzten
eine kombination aus Flach- und Satteldach normal auf
Neubau da. Das geplante Wohnhaus unterscheidet sich
neuen Baukörper nun massiv gestört wird und damit das
in seiner Erscheinung deutlich von der Apotheke.
insgesamt bereits sehr heterogene Umfeld noch verstärkt
Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwand gegen das
wird.
geplante Bauvorhaben. Hinsichtlich der Farbgebung der
Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Erweiterung,
Fassade sind großflächige Farbmuster entsprechend den
allerdings ist insgesamt auf ein einfaches und gut pro-
Vorgaben des „Leitbildes zur Baukultur“ anzulegen und
portioniertes Gesamtvolumen zu achten. Im Vordergrund
ist unter Angabe der Farbnummern die schriftliche Frei-
steht dabei ein gestalterisch ruhige Lösung der Dach-
gabe der Baubehörde einzuholen.
BAUVORHABEN
3.
Störung durch die Gestalt des neuen Baukörpers
das Dach des bestehenden Gebäudes.
form. Der Gestaltungsbeirat wird in weiterer Folge auch EMPFEHLUNG
auf eine entsprechende Farbgebung achten.
Der gesamte Baukörper sollte farblich einheitlich behanDie Bauvolumen bilden eine homogene Einheit
delt werden.
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
LANG
PROJEKT L.
Planer/-in: Arch. Dipl.-Ing Andreas Karl Bauvorhaben: Einbau einer Wohnung ins Wirtschaftsgebäude
BESTAND WIRTSCHAFTSGEBÄUDE
EINREICHUNG 08.03.2013
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Das bestehende, bereits mehrfach erweiterte Wirtschafts-
Aus Sicht des Gestaltungsbeirates können die Einreich-
Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwände gegen die Er-
gebäude wird in Teilbereichen rückgebaut und teilweise
unterlagen auf Basis des vorgelegten Entwurfes erstellt
teilung der Baubewilligung. Hinsichtlich Materialwahl und
einer Wohnnutzung zugeführt. Die neue Nutzung wird in
werden. Bei Umsetzung des vorgelegten Entwurfes kann
Aussengestaltung sind Auflagen wie folgt erforderlich:
den Bestand eingebaut, die Dächer werden neu gestal-
dieses Projekt beispielhaft gelten. Die gestalterischen
tet.
Qualitäten und Ambitionen, die aus dem Entwurf zu er-
mentplattendeckung (zB Prefa Doppelstegfalz oder Elter-
warten sind, müssen jedoch in den folgenden Planungs-
nit Toskana) auszuführen
BAUVORHABEN
3.
- Das Dach ist als dunkelgraue Blechfalz- oder Faserze-
und Umsetzungsphasen erhalten bleiben bzw. umgesetzt - Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächiwerden. Eine ensprechende Einreich-, Ausführungs- und
ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbil-
Detailplanung wird notwendig sein. Dem Gestaltungsbei-
des zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der
rat sind mit der Einreichplanung Farb- und Materialkon-
Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde
zepte vorzulegen, um eine entwurfsgerechte Umsetzung
einzuholen.
zu gewährleisten.
- Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache vertikale Stabkonstruktion vorzusehen. Flächige Füllelemente sind ausschließlich als Nurglaselemente zulässig.
Wirtschaftsgebäude (Bestand strichliert)
Neues Wohngebäude (Bestand strichliert)
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
LANG
PROJEKT H.
Planer/-in: BW Ing. Architektur u. Baumanagement Bauvorhaben: Wohnhaus Zubau
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
16.11.2012
24.05.2013
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Das Baugebiet liegt im dörflich geprägten Ortsteil von
Aus der Sicht des Gestaltungsbeirates stellt das Flach-
Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwände gegen die
Stangersdorf, das aus unterschiedlich dimensionierten
dachgebäude ein fremdes Element in der umgebenden
Erteilung der Baubewilligung wenn folgende Auflagen
klaren einfachen Volumen mit Satteldächern besteht. Es
Bebauung dar und schafft zusätzlich Konflikte in der Ver-
vorgeschrieben und eingehalten werden:
ist geplant, an das bestehende Gebäude mit Krüppel-
bindung mit dem bestehenden Walmdach. In der weite-
walmdach ein quer gestelltes zweigeschoßiges Flach-
ren Planung sind folgende Varianten denkbar:
BAUVORHABEN
dachgebäude anzubauen.
3.
- Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächiTrennung von Bestand und Neubau
- Ein freigestellter Neubau, der das bestehende Haus mit
des zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der
seiner spezifischen Dachform als eigenständigen Bau-
Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde
körper in Erscheinung bestehen lässt.
einzuholen. - Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache
- Denkbar wäre ein zweigeschoßiger, langgestreckter Bau-
vertikale Stabkonstruktion oder ein Nurglasgeländer vor-
körper mit flach geneigtem Satteldach.
zusehen. Flächige Füllelemente mit Rahmen sind nicht
- In die Gesamtüberlegung ist die Sanierung des beste-
Neubau an Bestand zugebaut
ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbil-
henden Gebäudes einzubeziehen.
zulässig.
Vom Gestaltungsbeirat wurde ein Lösungsansatz ent-
EMPFEHLUNG
wickelt, der mit dem Bauherren besprochen wurde. Die
Das Obergeschoß das jetzt schon durch eine Rück-
wesentlichen Punkte des Lösungsvorschlages sind:
sprung abgesetzt ist, sollte konsequenterweise auch
- Flachdach bei der Terrassenüberdachung - Längs gerichtetes, flach geneigtes Satteldach im Hauptbaukörper
Zwei für sich stehende Baukörper
beim Technikraum abgesetzt sein.
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
SANKT JOHANN IM SAGGAUTAL PROJEKT S.
Planer/-in: Mohorko-Jessenko Bauvorhaben: Zubau Wohnhaus / Neubau Wohnhaus
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
13.07.2011
21.09.2011
1.
2.
BAUVORHABEN
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
Es soll ein rechtwinkliger Zubau zum Bestand errichtet
- Weiteres Abrücken des Zubaues in Richtung Westen, so-
3.
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG Das nunmehr vorliegende Konzept sieht den Neubau
werden. Dieser Zubau sieht im EG eine Wohnküche und
dass das neue Gebäude als eigenständiger Baukörper in
eines Einfamilienhauses (6,8 m x 12,7 m) Richtung Süd-
ein Schlafzimmer vor. Im OG sollen die Schlafzimmer der
Erscheinung tritt und gleichzeitig die außenraumbildende
osten abgerückt von den vorhandenen Bauten vor. So
Kinder Platz finden. Die Sanitärräume werden im beste-
Wirkung verbessert wird (Hofbildung), oder
entsteht wieder eine Hofsituation, die durch das abge-
henden Haus mitgenutzt.
- Weiteres Abrücken des Zubaus Richtung Süden, wo-
brannte Wohnhaus verloren gegangen war. Der Neubau
durch die Verbindung über den bestehenden „Lauben-
soll eingeschoßig ausgeführt werden, die Hangneigung
gang“ hergestellt werden kann, oder
durch „Aufständern“ ausgeglichen werden. Sowohl im
- Eine Verlängerung des best. Wohnhauses Richtung Wes-
Süden, als auch im Westen ist eine Terrasse vorgelagert.
ten, wobei das Wirtschaftsgebäude abgebrochen werden
das flache, begrünte Dach kragt dort weit aus und bildet
müsste. Dies hätte den Vorteil, dass auch der derzeit
somit den Sonnenschutz. Die Fassade wird in Lärche
ungenutzte Dachraum in die Planung einbezogen werden
Natur ausgeführt werden.
kann.
Der Gestaltungsbeirat hat keine Einwände gegen das geplante Bauvorhaben.
ANMERKUNG Der Gestaltungsbeirat sieht die Gestaltung als auch die Materialwahl positiv, jedoch ist die zu starke Nähe zum Neubau an Bestand angebaut
Neubau bildet eine Hofsituation
Altbestand problematisch, da ein Hofbildung kaum möglich ist und die Dachflächen des bestehenden und des neuen Wohnhauses sich verschneiden.
HINWEIS - Die Höhe der Aufständerung ist zu hoch und sollte reduziert werden - Das Dach ist als extensiv begrüntes Flachdach auszuführen
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
SANKT JOHANN IM SAGGAUTAL PROJEKT K.S.
Planer/-in: Mohorko-Jessenko Bauvorhaben: Neubau
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
13.07.2011
21.09.2011
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Der Entwurf sieht ein zweigeschoßiges, L-förmiges Wohn-
Grundsätzlich ist ein zweigeschoßiger Bau mit flach ge-
Das Projekt sieht ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage
geplante Bauvorhaben, wobei hinsichtlich Außenflächen
haus mit flachem Walmdach vor. Eine eingeschoßige Au-
neigtem Satteldach in dieser Lage möglich. Zum vorge-
und Abstellplatz vor. Der Hauptbaukörper ist länglich mit
Präzisierungen wie folgt erforderlich sind:
togarage soll an das Haus angeschlossen werden. Aus
legten Entwurf sind Änderungen wie folgt vorzulegen:
einfachem Satteldach, dem ein zweigeschoßiger Quader
- Die Garage ist im selben Material wie die Anbauten aus-
Sicht des Gestaltungsbeirats ist dies an diesem Bauplatz - Ein langgestreckter Baukörper mit geringfügiger Ände-
an der Westseite und ein eingeschoßiger Quader an der
zuführen um den Ensemblecharakter zu entsprechen.
nicht vorstellbar.
Ostseite in Holz angebaut sind. Die Garage ist mit Flach- - Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache
BESCHREIBUNG BAUVORHABEN
Unklare Ausrichtung des Baukörpers
rung des Grundrisses.
3.
- Ein flach geneigtes Satteldach
dach an das Hauptgebäude angebaut. Hierzu hat es
- Drehung des Baukörpers
Beratungsgespräche beim Gestaltungsbeirat gegeben.
- Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächi-
- Aus raumplanerischer Sicht kann die Garage auch im
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in
ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbil-
Freiland errichtet werden, darf allerdings nicht an das
den wesentlichen Punkten in die Einreichunterlagen ein-
des zur Baukultur“ anzulegen. Eine mehrfärbige Aussen-
Haus angebaut werden.
gearbeitet.
gestaltung der Putzflächen wie in der Baubeschreibung
Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwand gegen das
beschrieben, ist nicht zulässig.
Senkung der Dachtraufe
Klare Ausrichtung des Baukörpers
vertikale Stabkonstruktion vorzusehen.
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
HEIMSCHUH PROJEKT L.
Bauvorhaben: Zu- und Umbau Wohnhaus
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
24.07.2013
29.01.2014
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Das Projekt sieht den Um- und Zubau beim bestehenden
Aus Sicht des Gestaltungsbeirates entspricht der vorge-
Das Projekt wurde grundlegend überarbeitet. Sämtliche
Wohnhaus vor. Dabei wird auf der Südseite der Dach-
legte Entwurf nicht den Vorgaben eines einfachen klaren
Anregungen der Beratungen wurden aufgenommen. Es
raum in Form einer Schleppgaupe gesamt angehoben
Baukörpers mit klarer Dachform. Das Projekt ist zu über-
sieht den Um- und Zubau eines eingeschoßigen Wohn-
und durch einen abgerundeten überproportionalen Bal-
arbeiten. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
hauses mit Satteldach auf Basis der vorgelegten Einrei-
- Schaffen eines klaren Baukörpers durch Verbreiterung
chunterlagen vor. Das Haus wird um ein Geschoß erwei-
BAUVORHABEN
konvorbau ergänzt.
3.
Auf der hofzugewandten Nordseite wird erdgeschoßig
der gesamten nördlichen Gebäudefront um die notwen-
tert. Die Hauptfirstrichtung wird um 90 Grad gedreht.
ein ca. 15 m² großer Vorraum mit Aufzug angedacht und
dige Breite, die für den Einbau des Aufzugs und Nutzung
Zum geplanten Vorhaben hat es Beratungsgespräche
obergeschoßig ein ca. 30m² Baukörper, der Aufzug, WC
als barrierefreien Zugang erforderlich ist.
beim Gestaltungsbeirat gegeben. Die Empfehlungen
und Büroraum vorsieht, dazugebaut. Sämtliche Zubauten - Anheben des Dachstuhls auf ca. 2,10 m Traufe und Ersind mit flach geneigten Pultdächern gezeichnet.
Firstrichtung um 90 Grad gedreht
richtung einer Wiederkehr anstatt eines Pultdaches über
liegenden Einreichunterlagen eingearbeitet. Der Gestal-
dem Koch-/Essbereich
tungsbeirat hat keinen Einwand gegen die Erteilung der Baubewilligung zum geplanten Bauvorhaben.
- Balkon begradigen und auf die östliche und westliche Gebäudeflucht setzen - Keine farbliche Differenzierung zwischen EG und OG - Dachdeckung unglasiert - Balkongeländer/Terrassengeländer als eine einfache ver- tikale Stabkonstruktion ; Flächige Füllelemente sind nicht zulässig Unklarer Baukörper durch Zubau
wurden in den wesentlichen Punkten in die nunmehr vor-
Klarer Baukörper
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
HEIMSCHUH PROJEKT F.
Bauvorhaben: Zu- und Umbau Wohnhaus
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
25.01.2012
18.07.2012
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Beim bestehenden eingeschoßigen Wohnhaus mit Sat-
Aus Sicht des Gestaltungsbeirates ist diese Variante nicht
Es haben mehrere Beratungsgespräche beim Gestal-
teldach soll ein zweigeschoßiger Bau mit Pultdach ange-
denkbar, weil sie einen „respektlosen“ Umgang mit dem
tungsbeirat statt gefunden. Die Empfehlungen wurden in
baut werden.
Bestand darstellt. Aus Sicht des Gestaltungsbeirates sind
den wesentlichen Punkten in die Einreichunterlagen ein-
für die weitere Planung folgende Punkte zu beachten:
gearbeitet. Nunmehr liegt der Einreichplan zur abschlie-
BAUVORHABEN
3.
ßenden Beurteilung vor. Der Gestaltungsbeirat hat keine
- Klare Trennung zwischen Alt und Neu (Abrücken) - Verbindungsbau eingeschoßig möglich.
Trennung der Baukörper
Einwände gegen das geplante Bauvorhaben. - Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächi-
Die Empfehlungen vom 25.1.2012 wurden in den numehr
ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbil-
vorliegenden Einreichplan eingearbeitet. Der respektvol-
des zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der
le Umgang mit dem bestehenden Objekt ist durch das
Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde
Abrücken und dem untergeordneten Verbindungsbau
einzuholen. - Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache
gegeben. Aus der Sicht des Gestaltungsbeirates können
vertikale Stabkonstruktion vorzusehen.
die Einreichunterlagen unter Berücksichtigung folgender Anbau an das Bestandsgebäude
- Flächige Füllelemente sind nicht zulässig.
Punkte erstellt werden:
- Das Flachdach soll extensiv begrünt werden.
- Vereinheitlichung der Befensterung - Präzisierung der Fassade (Material, Farbe) - Flachdach bekiest oder extensiv begrünt - Sanfter Übergang der Aufschüttung zum umliegenden Gelände Eingeschoßiger Verbindungsbau
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
HEIMSCHUH PROJEKT B.
Planer/-in: Zeichenbüro Zöhrer Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
25.01.2012
11.12.2012
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Geplant ist ein langgesreckter Baukörper mit Flachdach
Dieser Entwurf ist mit flach geneigtem Satteldach zu ver-
Das Projekt sieht den Neubau eines Einfamilienwohn-
in dessen Keller eine Autogarage mit Zufahrt angedacht
sehen. Die Zufahrt in den Keller ist aus Sicht des Gestal-
ist.
tungsbeirates aufgrund der notwendigen Stützbauwerke
Satteldach vor. An das Haus ist ein Carport mit 2 Autoab-
und damit verbundenen massiven Geländekorrekturen
stellplätzen sowie einem Abstellraum angebaut. Hierzu
nicht denkbar. Vielmehr ist ein Carport bzw. separates
hat es Beratungen beim Gestaltungsbeirat gegeben. Die
Nebengebäude wünschenswert (Hofbildung). Die Einrei-
Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in den
chunterlagen können unter Berücksichtigung folgender
wesentlichen Punkten in die Einreichunterlagen eingear-
Punkte erstellt werden:
beitet. Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwand gegen
BAUVORHABEN
3.
Baukörper um 90 Grad gedreht
die Erteilung der Baubewilligung zum geplanten Bauvor-
- Flach geneigtes Satteldach - Das Gebäude um 90 Grad drehen
Satteldach
haben. Hinsichtlich Material- und Farbwahl sind Präzisierungen mittels Auflage wie folgt erforderlich:
- Nebengebäude/Carport für PKW anstelle der angedachBaukörperpositionierung Entwurf
hauses als zweigschoßigen Bau mit flach geneigtem
- Das Dach ist mit unglasierten Dachziegeln zu decken.
ten Kellerzufahrt
- Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächige Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbildes zur Baukultur“ anzulegen und es ist unter Angabe der Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde einzuholen.
Klare Ausrichtung des Baukörpers
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
EICHBERG TRAUTENBURG
PROJEKT T.
Planer/-in: TB Stacher Bauaufgabe: Zu- und Umbau
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
15.06.2011
13.07.2011
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Im Wirtschaftsgebäude wird der Bestand weitestgehend
Im Gegensatz zum Wirtschaftsgebäude wird beim Wohn-
Das Projekt sieht den Zubau beim bestehenden Wohn-
beibehalten. Die derzeitige Planung lässt einen sehr sen-
haus der Bestand bis zum Keller abgetragen und ledig-
haus und den Umbau des bestehenden Wirtschaftsge-
siblen Umgang mit diesem Gebäude erkennen.
lich der Blockhausteil vom Süden nach Norden trans-
bäudes vor. Hierzu hat es ein Beratungsgespräch beim
Die vorliegende Planung der Baumaßnahmen beim
feriert. Der Gestaltungsbeirat empfindet den enormen
Gestaltungsbeirat gegeben. Die Empfehlungen des Ge-
Wohnhaus zeigen einen Abbruch des Wohnhauses bis
Aufwand, um den Anschein eines Umbaus zu wahren, für
auf den Keller und Wiederaufbau an fast derselben Stelle,
unangemessen und empfiehlt daher eine andere Varian-
die Einreichunterlagen eingearbeitet. Der Gestaltungs-
unter teilweiser Wiederverwendung des Holzblockbaus.
te (zB. erdgeschoßiger Zubau an der Ostseite und/oder
beirat hat keinen Einwand gegen das geplante Bauvor-
Weiters ist eine Wiederkehr in kubischer Form an der
Verlängerung Richtung Norden).
haben. Eine Präzisierung ist hinsichtlich Detailausbildung
BAUVORHABEN
3.
Wiederkehr des ersten Enwurfs
Traufe/Flachdach und Dachausbildung des Flachdaches
West und Ostseite vorgesehen. Aus dem vorliegenden Entwurf ergeben sich folgende Probleme:
staltungsbeirates wurden in den wesentlichen Punkten in
notwendig:
PROJEKTZUSTAND EINREICHPLANUNG 13.07.2011
- Die Attika des Zubaus beim Wohnhaus muss mind. 10cm
- Prüfung der Raumplanungsfrage (Neubau?)
Beim Wohnhaus wird ein rechteckiger Zubau an der
- Dreigeschoßiges Erscheinungsbild der Wiederkehr.
Ostseite mit Flachdach errichtet, der sich über 2/3 der
unter der Traufe des bestehenden Satteldaches zu liegen
- Verhältnismäßigkeit von Wiederkehr zum Wohnhaus. Die-
Hauslänge (beim gemauerten Teil) erstreckt. Der Zubau
kommen.
se muss dem Hauptbaukörper klar untergeordnet sein.
- Das Flachdach des Zubaus beim Wohnhaus ist extensiv
ist außen mit Holz verschalt.
begrünt auszuführen. Rechteckiger Zubau mit Flachdach
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
EICHBERG TRAUTENBURG
PROJEKT P.
Planer/-in: Partl Bau Bauaufgabe: Zu- und Umbau
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
21.09.2011
25.04.2012
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Das Projekt sieht den Um- und Zubau der bestehenden
Zur weiteren Bearbeitung sind folgende Punkte einzuar-
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in
Hofstelle vor. Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
beiten:
die Planunterlagen eingearbeitet. Der Gestaltungsbeirat
BAUVORHABEN
- Buschenschank: Anbau einer Sanitärgruppe an der nord- - Abrücken des Zubaus von der nordöstlichen Giebelseite westlichen Längsseite und Umbauten im Inneren. - Ferienwohnungen: Neu- bzw. Um- und Zubau von best. Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.
3.
Erster Entwurf für den Zubau
hat keine Einwände gegen die Erteilung der Bewilligung für das geplante Bauvorhaben.
um mindestens 0,5 m - Pultdach oder Flachdach für den Zubau unter der Traufe
HINWEIS
anschließend
Die Einfriedung bzw. das Geländer des Gastgartens ist
- Holzverkleidung der Fassade des Zubaus in Form von
als einfacher Holzzaun mit vertikalen Latten vorzusehen.
horizontaler Lattung in der die Fenster integriert werden EMPFEHLUNG - Zubau verlängern auf ca. 2/3 der Gebäudelänge, über die bestehende Küche um diese zu erweitern. - Fenster rückbauen - Rankgerüst für das bestehende Wirtschaftsgebäude im Zuge des Einbaus der Hackschnitzelheizung
Verlängerung und Senkung des Baukörpers
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
EICHBERG TRAUTENBURG
PROJEKT H.
Planer/-in: Hainz Michael Bauaufgabe: Zubau beim bestehenden Wohnhaus
VORENTWURF (Variante 1)
EINREICHUNG (nach Beratung)
24.10.2012
22.05.2013
1.
2.
Geplant ist die Erweiterung des Wohnhauses durch Ein-
Es wurden 2 Varianten vorgelegt, ein giebelseitiger und
bau einer Sanitäreinheit und eventuell eines zusätzliche
ein längsseitiger Zubau. Aus Sicht des Gestaltungsbei-
eine traditionelle Lösung mit Wiederkehr angestrebt. Das
Schlafzimmers. Aus Sicht des Gestaltungsbeirates ist die
rates ist der längsseitige Zubau nicht denkbar da es sich
Ziel der Bauherren ist, dass die Tradition des Bestandes
Erweiterung des Schlafraumes durch Verlängerung pro-
um einen zu massiven Eingriff handelt. Beim giebelseiti-
sich auch im Zubau wieder spiegelt.
blematisch, da dieser Zubau massiv in die „charmante“
gen Zubau sind folgende Punkte in der weiteren Bearbei-
Der Zubau wird in derselben Art und Weise wie der Be-
Gebäudecharakteristik eingreift und nur mit höchster
tung zu beachten:
stand ausgeführt. Nunmehr liegt der Einreichplan zur ab-
BESCHREIBUNG BAUVORHABEN
Sensibilität architektonisch denkbar ist. ANMERKUNG Der Einbau einer Sanitäreinheit im Obergeschoß ist mit
3.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG Variante 1: Giebelseitiger Zubau
Das bisher aktuelle Konzept wurde verworfen und nun
- Gebäudebreite max. wie die Bestandsbreite.
schließenden Beurteilung vor. Der Gestaltungsbeirat hat
- Keine Zweigeschoßigkeit, dafür erdgeschoßig größer.
keinen Einwand gegen die Erteilung der Baubewilligung
- Eventuell weiteres Abrücken vom Bestand um ihn nutzbar
Variante 2: Längsseitig Zubau
zu machen.
Ausbildung einer Gaupe möglich, jedoch ist auch bei dieser kleine Bauaufgabe eine hohe Sensibilität und Detai-
ANMERKUNG
lausbildung erforderlich.
Die Erweiterung in einem Geschoß bietet den Komfort des Wohnens in einer Ebene und die barrierefreie Gestaltung des Bauvorhabens (stufenloser Zugang, großzügiges Bad, etc.). Zubau als Wiederkehr
zum geplanten Bauvorhaben.
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
VOGAU PROJEKT J.
Planer/-in: Noricum Bauträger und Baumanagement GmbH Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhause
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
31.03.2011
20.10.2011
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Der vorliegende Entwurf eines zweigeschoßigen Wohn-
Es ist unter folgenden Prämissen zu überdenken:
Die Auflagen des Gestaltungsbeirates wurden in die
BAUVORHABEN
3.
hauses mit flachem Walmdach und angesetzten, zie-
- Keine Zweigeschoßigkeit (ausgebautes DG möglich)
Einreichplanung eingearbeit. Der Gestaltungsbeirat hat
gelbedeckten Vordächern kann im Kontext mit der
- Satteldach mit eindeutiger Ausrichtung des Baukörpers
keine Einwände gegen die Erteilung der Baubewilligung
weitgehend intakten dörflichen Bebauungsstruktur in
für das geplante Bauvorhaben.
unmittelbarer Nähe des Dorfkerns grundsätzlich nicht
Der überarbeitet Entwurf sieht nunmehr bei annähernd
positiv beurteilt werden.
gleich bleibendem Grundriss ein Wohnhaus mit EG und
Senkung der Dachtraufe
ausgebautem DG vor und entspricht den Vorgaben des
Auf eine knappe Ortgangausbildung (kein Flugsparren)
Gestaltungsbeirates hinsichtlich Einbindung in die dörf-
ist zu achten.
liche Bebauungsstruktur. Die Einreichunterlagen können auf Basis dieses Entwurfes erstellt werden. Dabei sind folgende Punkte zu optimieren: - Dachneigung in Anbetracht der Firsthöhe überdenken und evtl. um 2-3 Grad reduzieren - Optimierung der Fenster- und Türformate - Gebäudeeinschnitte beim Wohnraum zugunsten eines Unklare Ausrichtung des Baukörpers
EMPFEHLUNG
klaren Baukörpers weglassen - Balkongeländer - einfache vertikale Stabteilung - Eine großzügige Terrasse (evtl. aus Holz) anstelle von zwei kleinen Terrassen
Klare Ausrichtung des Baukörpers
GEMEINDE
GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014
VOGAU PROJEKT R.
Planer/-in: Dipl.-Ing. Josef Partl Bau GmbH Bauaufgabe: Zubau Wohnhaus
VORENTWURF
EINREICHUNG (nach Beratung)
25.08.2011
15.12.2011
1.
2.
GEFORDERTE ÄNDERUNGEN
ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG
Der Entwurf sieht eine Erweiterung des Wohnhauses
Für die Erstellung der Einreichunterlagen ist noch Folgen-
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in
durch Überbauung der Hofdurchfahrt und des bestehen-
des zu überarbeiten:
BESCHREIBUNG BAUVORHABEN
3.
Bestand
den wesentlichen Punkten in die Einreichplanung eingearbeitet. Der Gestaltungsbeirat hat keine Einwände
den Nebengebäudes vor. Das Dach soll als Flachdach
- Der Flachdachbaukörper ist von der Stirnseite im Westen
ausgeführt werden und das bestehende Satteldach im
mindestens 1,5 Meter abzurücken damit deutlich eine
gegen die Erteilung der Baubewilligung für das geplante
Firstbereich durchgezogen werden. Dadurch wird die
Giebelansicht zu erkennen ist.
Bauvorhaben. Hinsichtlich Außengestaltung sind Präzisie-
vorhandene Satteldachform giebelseitig nicht mehr erkennbar.
rungen erforderlich.
- Richtung Norden ist eine Verlängerung des Flachdachbaukörpers möglich.
ANMERKUNG Die im Einreichplan dargestellte Holzschalung für den
Die Änderungen von der letzten Beratung wurden aufgenommen. Es ist ein kubischer Zubau mit Holzverkleidung
Erweiterung Erstentwurf
vorgesehen. Empfehlung. Die Einreichunterlagen können erstellt werden. In die Einreichunterlagen sind noch folgende Punkte einzuarbeiten: - Fenster an der Westseite ändern - Ein Fenster im UG - Waschküchenfenster schließen - Ein großes Fenster im OG ohne Dreiecksfenster - Balkon auf Leibungsbreite verkleinern - Glasbrüstung oder Holzlattung
Zubau abgerückt
„Kubus“ ist unbedingt umzusetzen.