Gestaltungsbeirat Weinland Südsteiermark Evaluierung 2014

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MARKTGEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

GAMLITZ

PROJEKT N.

Planer/-in: Oswald GmbH Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

25.08.2011

07.11.2011

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Das Wohnhaus ist als zweigeschoßiger Bau mit Mansar-

Denkbar ist ein zweigeschoßiger Bau mit Satteldach,

Der Gestaltungsbeirat hat keine Einwände gegen die

dendach vorgesehen. Aus Sicht des Gestaltungsbeira-

wobei hierbei die Baukörperproportion in Richtung eines

tes ist dies an dieser Stelle in unmittelbarer Nähe zum

lang gestreckten Baukörpers zu ändern ist. Gleichzeitig

ben. Hinsichtlich der Außengestaltung sind Präzisierun-

Schloss Gamlitz nicht möglich.

sind Mängel im Grundriss zu lösen. Die als Steinschlich-

gen mittels Auflagen wie folgt erforderlich:

BAUVORHABEN

3.

Senkung der Dachtraufe

Erteilung der Baubewilligung für das geplante Bauvorha-

tung dargestellten Hangbefestigungen müssen als ge-

- Das Dach ist mit unglasierten Dachziegeln zu decken.

böschte, bepflanzte Variante ausgeführt werden.

- Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächige Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbildes zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der

Empfehlung - Die Loggia an der Südwestseite des Obergeschoßes sollte entfallen und dieser Bereich dem Innenraum zuge-

Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde Klare Ausrichtung des Baukörpers

- Die Steinschlichtung, die im Lageplan, aber nicht im

schlagen werden - Die zwei Fenstertüren sollen als französische Fenster Unklare Ausrichtung des Baukörpers

Schnitt eingetragen ist hat zu entfallen. Das Gelände ist in diesem Bereich geböscht auszuführen.

ausgeführt werden - Die Anzahl der Dachflächenfenster ist zu überlegen bzw. zu reduzieren - Die zwei Gaupen an der Südwestseite sollen durch eine Gaupe ersetzt werden - Es besteht kein Einwand gegen eine graue Dachfläche

einzuholen.

Baukörperproportion


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GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

GAMLITZ

PROJEKT E.G.

Bauherr: Ing. Elsnegg Gunther und Grassnig Corina Planer/-in: BM Partl, Elsnegg Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

14.07.2011

22.09.2011

1.

2.

BAUVORHABEN

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

3.

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

In unmittelbarer Nähe einer bestehenden Hofstelle soll

- Der Verbindungsbaukörper ist als „transparenter“ Bau-

Der Gestaltungsbeirat hat keine Einwände gegen die

ein betriebszugehöriges Wohnhaus mit Wirtschaftsge-

körper mit möglichst geringem Flachdachaufbau ohne

Erteilung der Baubewilligung für das geplante Bauvorha-

bäude errichtet werden.

Attika auszubilden. Die Raumhöhe ist zu minimieren.

ben.

- Der Dachanschluss des Verbindungsbaukörpers ist unter die Traufe zu legen. Dies kann durch Reduktion der

EMPFEHLUNG

Raumhöhe des Verbindungsbaukörpers und Erhöhung

Wiener Tasche naturrot als Deckungsmaterial.

der Raumhöhe des Wirtschaftsgebäudes geschehen. - Die Dachrandausbildungen bei den beiden Satteldächern sind ohne großflächige Verblechungen auszuführen. Das Traufendetail beim Wirtschaftsgebäude (Ansicht Süd) ist zu überdenken. - Die Materialien Fassade und Dach sind in den Einreichunterlagen zu präzisieren. ANMERKUNG Verbindungsbaukörper zu hoch

Senkung unter die Dachtraufe

Beim Wohnhaus ist die Befensterung im Obergeschoß an der Ostseite wie an der Westseite zu lösen. Im Osten ist ein Küchenfenster in der Achse der Stiege zu überlegen.


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GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

GAMLITZ

PROJEKT K.

Planer/-in: Krasser & Krasser ZT Bauvorhaben: Zu- und Umbau Wohn- und Wirtschaftsgebäude

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

06.03.2014

07.08.2014

1.

2.

Das Bestandsgebäude besteht aus einem quer zum

Aus der Sicht des Gestaltungsbeirates sind bei der weite-

Hang stehenden Wohngebäude mit Satteldach und ei-

ren Planung folgende Punkte zu berücksichtigen:

BAUVORHABEN

nem quer zum Hang stehenden Wirtschaftsgebäude in

3.

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN Zubau zu hoch

Zum gegenständliche Bauvorhaben hat es Beratungsgespräche beim Gestaltungsbeirat gegeben. Die Empfehlungen der Beratung wurden in den wesentlichen

- Der zweigeschoßige Verbindungsbau ist in dieser Form

einer vom Ortszentrum gut sichtbaren Lage. Es ist ge-

nur im Erdgeschoß möglich (unter der Traufe ansetzend).

Punkten in die Einreichunterlagen eingearbeitet. Der Ge-

plant, das Wohnhaus zu sanieren und umzubauen. West-

Eine Verbindung im Obergeschoß ist nur als schmaler

staltungsbeirat hat keine Einwände gegen die Erteilung

seitig soll ein zweigeschoßiger Baukörper mit Flachdach

Verbindungsgang denkbar.

der Baubewilligung für das eingereichte Bauvorhaben.

ebenfalls mittels zweigeschoßigem verglasten Baukörper - Der westseitig neue Baukörper sollte sowohl hinsichtlich

Hinsichtlich Detailausbildung sind folgende Auflagen

angebunden werden.

erforderlich:

der Dachform, als auch der Länge und Befensterung überarbeitet werden. Bevorzugt wird eine Variante mit

Verbindungsbau unter Dachtraufe

- Das Dach ist mit unglasierten Dachziegeln zu decken. - Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächi-

Satteldach. (mind. 20 Grad Dachneigung)

ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „LeitbilEMPFEHLUNG

des zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der

Abrücken des satteldachgedeckten Anbaus; Verbin-

Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde

dungsbauteil muss unter der Traufe zu liegen kommen.

einzuholen. - Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache vertikale Stabkonstruktion oder eine Nurglaskonstruktion Baukörper parallel zur Höhenschicht orientiert

vorzusehen. Flächige gerahmte Füllelemente sind nicht zulässig.

Projekt zum Zeitpunkt der Evaluierung noch nicht gebaut


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GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

GAMLITZ

PROJEKT M.

Planer/-in: Lieb Bau Weiz Bauvorhaben: Zubau

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

25.03.2010

17.06.2010

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Die bestehende Apotheke soll durch ein Wohnhaus er-

Der Entwurf kann in dieser Form nicht positiv beurteilt

Der Entwurf wurde gänzlich überarbeitet. Der Zubau hat

gänzt werden. Ein zurückgesetzter Baukörper stellt eine

werden, da der bestehende ruhige Baukörper durch den

seine Grundproportion beibehalten, nur ist nun das Dach

direkte Verbindung zwischen dem Bestand und dem

sowohl abgesetzten als auch zum Bestand versetzten

eine kombination aus Flach- und Satteldach normal auf

Neubau da. Das geplante Wohnhaus unterscheidet sich

neuen Baukörper nun massiv gestört wird und damit das

in seiner Erscheinung deutlich von der Apotheke.

insgesamt bereits sehr heterogene Umfeld noch verstärkt

Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwand gegen das

wird.

geplante Bauvorhaben. Hinsichtlich der Farbgebung der

Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Erweiterung,

Fassade sind großflächige Farbmuster entsprechend den

allerdings ist insgesamt auf ein einfaches und gut pro-

Vorgaben des „Leitbildes zur Baukultur“ anzulegen und

portioniertes Gesamtvolumen zu achten. Im Vordergrund

ist unter Angabe der Farbnummern die schriftliche Frei-

steht dabei ein gestalterisch ruhige Lösung der Dach-

gabe der Baubehörde einzuholen.

BAUVORHABEN

3.

Störung durch die Gestalt des neuen Baukörpers

das Dach des bestehenden Gebäudes.

form. Der Gestaltungsbeirat wird in weiterer Folge auch EMPFEHLUNG

auf eine entsprechende Farbgebung achten.

Der gesamte Baukörper sollte farblich einheitlich behanDie Bauvolumen bilden eine homogene Einheit

delt werden.


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GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

LANG

PROJEKT L.

Planer/-in: Arch. Dipl.-Ing Andreas Karl Bauvorhaben: Einbau einer Wohnung ins Wirtschaftsgebäude

BESTAND WIRTSCHAFTSGEBÄUDE

EINREICHUNG 08.03.2013

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Das bestehende, bereits mehrfach erweiterte Wirtschafts-

Aus Sicht des Gestaltungsbeirates können die Einreich-

Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwände gegen die Er-

gebäude wird in Teilbereichen rückgebaut und teilweise

unterlagen auf Basis des vorgelegten Entwurfes erstellt

teilung der Baubewilligung. Hinsichtlich Materialwahl und

einer Wohnnutzung zugeführt. Die neue Nutzung wird in

werden. Bei Umsetzung des vorgelegten Entwurfes kann

Aussengestaltung sind Auflagen wie folgt erforderlich:

den Bestand eingebaut, die Dächer werden neu gestal-

dieses Projekt beispielhaft gelten. Die gestalterischen

tet.

Qualitäten und Ambitionen, die aus dem Entwurf zu er-

mentplattendeckung (zB Prefa Doppelstegfalz oder Elter-

warten sind, müssen jedoch in den folgenden Planungs-

nit Toskana) auszuführen

BAUVORHABEN

3.

- Das Dach ist als dunkelgraue Blechfalz- oder Faserze-

und Umsetzungsphasen erhalten bleiben bzw. umgesetzt - Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächiwerden. Eine ensprechende Einreich-, Ausführungs- und

ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbil-

Detailplanung wird notwendig sein. Dem Gestaltungsbei-

des zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der

rat sind mit der Einreichplanung Farb- und Materialkon-

Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde

zepte vorzulegen, um eine entwurfsgerechte Umsetzung

einzuholen.

zu gewährleisten.

- Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache vertikale Stabkonstruktion vorzusehen. Flächige Füllelemente sind ausschließlich als Nurglaselemente zulässig.

Wirtschaftsgebäude (Bestand strichliert)

Neues Wohngebäude (Bestand strichliert)


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GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

LANG

PROJEKT H.

Planer/-in: BW Ing. Architektur u. Baumanagement Bauvorhaben: Wohnhaus Zubau

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

16.11.2012

24.05.2013

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Das Baugebiet liegt im dörflich geprägten Ortsteil von

Aus der Sicht des Gestaltungsbeirates stellt das Flach-

Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwände gegen die

Stangersdorf, das aus unterschiedlich dimensionierten

dachgebäude ein fremdes Element in der umgebenden

Erteilung der Baubewilligung wenn folgende Auflagen

klaren einfachen Volumen mit Satteldächern besteht. Es

Bebauung dar und schafft zusätzlich Konflikte in der Ver-

vorgeschrieben und eingehalten werden:

ist geplant, an das bestehende Gebäude mit Krüppel-

bindung mit dem bestehenden Walmdach. In der weite-

walmdach ein quer gestelltes zweigeschoßiges Flach-

ren Planung sind folgende Varianten denkbar:

BAUVORHABEN

dachgebäude anzubauen.

3.

- Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächiTrennung von Bestand und Neubau

- Ein freigestellter Neubau, der das bestehende Haus mit

des zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der

seiner spezifischen Dachform als eigenständigen Bau-

Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde

körper in Erscheinung bestehen lässt.

einzuholen. - Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache

- Denkbar wäre ein zweigeschoßiger, langgestreckter Bau-

vertikale Stabkonstruktion oder ein Nurglasgeländer vor-

körper mit flach geneigtem Satteldach.

zusehen. Flächige Füllelemente mit Rahmen sind nicht

- In die Gesamtüberlegung ist die Sanierung des beste-

Neubau an Bestand zugebaut

ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbil-

henden Gebäudes einzubeziehen.

zulässig.

Vom Gestaltungsbeirat wurde ein Lösungsansatz ent-

EMPFEHLUNG

wickelt, der mit dem Bauherren besprochen wurde. Die

Das Obergeschoß das jetzt schon durch eine Rück-

wesentlichen Punkte des Lösungsvorschlages sind:

sprung abgesetzt ist, sollte konsequenterweise auch

- Flachdach bei der Terrassenüberdachung - Längs gerichtetes, flach geneigtes Satteldach im Hauptbaukörper

Zwei für sich stehende Baukörper

beim Technikraum abgesetzt sein.


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GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

SANKT JOHANN IM SAGGAUTAL PROJEKT S.

Planer/-in: Mohorko-Jessenko Bauvorhaben: Zubau Wohnhaus / Neubau Wohnhaus

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

13.07.2011

21.09.2011

1.

2.

BAUVORHABEN

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

Es soll ein rechtwinkliger Zubau zum Bestand errichtet

- Weiteres Abrücken des Zubaues in Richtung Westen, so-

3.

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG Das nunmehr vorliegende Konzept sieht den Neubau

werden. Dieser Zubau sieht im EG eine Wohnküche und

dass das neue Gebäude als eigenständiger Baukörper in

eines Einfamilienhauses (6,8 m x 12,7 m) Richtung Süd-

ein Schlafzimmer vor. Im OG sollen die Schlafzimmer der

Erscheinung tritt und gleichzeitig die außenraumbildende

osten abgerückt von den vorhandenen Bauten vor. So

Kinder Platz finden. Die Sanitärräume werden im beste-

Wirkung verbessert wird (Hofbildung), oder

entsteht wieder eine Hofsituation, die durch das abge-

henden Haus mitgenutzt.

- Weiteres Abrücken des Zubaus Richtung Süden, wo-

brannte Wohnhaus verloren gegangen war. Der Neubau

durch die Verbindung über den bestehenden „Lauben-

soll eingeschoßig ausgeführt werden, die Hangneigung

gang“ hergestellt werden kann, oder

durch „Aufständern“ ausgeglichen werden. Sowohl im

- Eine Verlängerung des best. Wohnhauses Richtung Wes-

Süden, als auch im Westen ist eine Terrasse vorgelagert.

ten, wobei das Wirtschaftsgebäude abgebrochen werden

das flache, begrünte Dach kragt dort weit aus und bildet

müsste. Dies hätte den Vorteil, dass auch der derzeit

somit den Sonnenschutz. Die Fassade wird in Lärche

ungenutzte Dachraum in die Planung einbezogen werden

Natur ausgeführt werden.

kann.

Der Gestaltungsbeirat hat keine Einwände gegen das geplante Bauvorhaben.

ANMERKUNG Der Gestaltungsbeirat sieht die Gestaltung als auch die Materialwahl positiv, jedoch ist die zu starke Nähe zum Neubau an Bestand angebaut

Neubau bildet eine Hofsituation

Altbestand problematisch, da ein Hofbildung kaum möglich ist und die Dachflächen des bestehenden und des neuen Wohnhauses sich verschneiden.

HINWEIS - Die Höhe der Aufständerung ist zu hoch und sollte reduziert werden - Das Dach ist als extensiv begrüntes Flachdach auszuführen


GEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

SANKT JOHANN IM SAGGAUTAL PROJEKT K.S.

Planer/-in: Mohorko-Jessenko Bauvorhaben: Neubau

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

13.07.2011

21.09.2011

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Der Entwurf sieht ein zweigeschoßiges, L-förmiges Wohn-

Grundsätzlich ist ein zweigeschoßiger Bau mit flach ge-

Das Projekt sieht ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage

geplante Bauvorhaben, wobei hinsichtlich Außenflächen

haus mit flachem Walmdach vor. Eine eingeschoßige Au-

neigtem Satteldach in dieser Lage möglich. Zum vorge-

und Abstellplatz vor. Der Hauptbaukörper ist länglich mit

Präzisierungen wie folgt erforderlich sind:

togarage soll an das Haus angeschlossen werden. Aus

legten Entwurf sind Änderungen wie folgt vorzulegen:

einfachem Satteldach, dem ein zweigeschoßiger Quader

- Die Garage ist im selben Material wie die Anbauten aus-

Sicht des Gestaltungsbeirats ist dies an diesem Bauplatz - Ein langgestreckter Baukörper mit geringfügiger Ände-

an der Westseite und ein eingeschoßiger Quader an der

zuführen um den Ensemblecharakter zu entsprechen.

nicht vorstellbar.

Ostseite in Holz angebaut sind. Die Garage ist mit Flach- - Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache

BESCHREIBUNG BAUVORHABEN

Unklare Ausrichtung des Baukörpers

rung des Grundrisses.

3.

- Ein flach geneigtes Satteldach

dach an das Hauptgebäude angebaut. Hierzu hat es

- Drehung des Baukörpers

Beratungsgespräche beim Gestaltungsbeirat gegeben.

- Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächi-

- Aus raumplanerischer Sicht kann die Garage auch im

Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in

ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbil-

Freiland errichtet werden, darf allerdings nicht an das

den wesentlichen Punkten in die Einreichunterlagen ein-

des zur Baukultur“ anzulegen. Eine mehrfärbige Aussen-

Haus angebaut werden.

gearbeitet.

gestaltung der Putzflächen wie in der Baubeschreibung

Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwand gegen das

beschrieben, ist nicht zulässig.

Senkung der Dachtraufe

Klare Ausrichtung des Baukörpers

vertikale Stabkonstruktion vorzusehen.


GEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

HEIMSCHUH PROJEKT L.

Bauvorhaben: Zu- und Umbau Wohnhaus

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

24.07.2013

29.01.2014

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Das Projekt sieht den Um- und Zubau beim bestehenden

Aus Sicht des Gestaltungsbeirates entspricht der vorge-

Das Projekt wurde grundlegend überarbeitet. Sämtliche

Wohnhaus vor. Dabei wird auf der Südseite der Dach-

legte Entwurf nicht den Vorgaben eines einfachen klaren

Anregungen der Beratungen wurden aufgenommen. Es

raum in Form einer Schleppgaupe gesamt angehoben

Baukörpers mit klarer Dachform. Das Projekt ist zu über-

sieht den Um- und Zubau eines eingeschoßigen Wohn-

und durch einen abgerundeten überproportionalen Bal-

arbeiten. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

hauses mit Satteldach auf Basis der vorgelegten Einrei-

- Schaffen eines klaren Baukörpers durch Verbreiterung

chunterlagen vor. Das Haus wird um ein Geschoß erwei-

BAUVORHABEN

konvorbau ergänzt.

3.

Auf der hofzugewandten Nordseite wird erdgeschoßig

der gesamten nördlichen Gebäudefront um die notwen-

tert. Die Hauptfirstrichtung wird um 90 Grad gedreht.

ein ca. 15 m² großer Vorraum mit Aufzug angedacht und

dige Breite, die für den Einbau des Aufzugs und Nutzung

Zum geplanten Vorhaben hat es Beratungsgespräche

obergeschoßig ein ca. 30m² Baukörper, der Aufzug, WC

als barrierefreien Zugang erforderlich ist.

beim Gestaltungsbeirat gegeben. Die Empfehlungen

und Büroraum vorsieht, dazugebaut. Sämtliche Zubauten - Anheben des Dachstuhls auf ca. 2,10 m Traufe und Ersind mit flach geneigten Pultdächern gezeichnet.

Firstrichtung um 90 Grad gedreht

richtung einer Wiederkehr anstatt eines Pultdaches über

liegenden Einreichunterlagen eingearbeitet. Der Gestal-

dem Koch-/Essbereich

tungsbeirat hat keinen Einwand gegen die Erteilung der Baubewilligung zum geplanten Bauvorhaben.

- Balkon begradigen und auf die östliche und westliche Gebäudeflucht setzen - Keine farbliche Differenzierung zwischen EG und OG - Dachdeckung unglasiert - Balkongeländer/Terrassengeländer als eine einfache ver- tikale Stabkonstruktion ; Flächige Füllelemente sind nicht zulässig Unklarer Baukörper durch Zubau

wurden in den wesentlichen Punkten in die nunmehr vor-

Klarer Baukörper


GEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

HEIMSCHUH PROJEKT F.

Bauvorhaben: Zu- und Umbau Wohnhaus

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

25.01.2012

18.07.2012

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Beim bestehenden eingeschoßigen Wohnhaus mit Sat-

Aus Sicht des Gestaltungsbeirates ist diese Variante nicht

Es haben mehrere Beratungsgespräche beim Gestal-

teldach soll ein zweigeschoßiger Bau mit Pultdach ange-

denkbar, weil sie einen „respektlosen“ Umgang mit dem

tungsbeirat statt gefunden. Die Empfehlungen wurden in

baut werden.

Bestand darstellt. Aus Sicht des Gestaltungsbeirates sind

den wesentlichen Punkten in die Einreichunterlagen ein-

für die weitere Planung folgende Punkte zu beachten:

gearbeitet. Nunmehr liegt der Einreichplan zur abschlie-

BAUVORHABEN

3.

ßenden Beurteilung vor. Der Gestaltungsbeirat hat keine

- Klare Trennung zwischen Alt und Neu (Abrücken) - Verbindungsbau eingeschoßig möglich.

Trennung der Baukörper

Einwände gegen das geplante Bauvorhaben. - Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächi-

Die Empfehlungen vom 25.1.2012 wurden in den numehr

ge Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbil-

vorliegenden Einreichplan eingearbeitet. Der respektvol-

des zur Baukultur“ anzulegen und ist unter Angabe der

le Umgang mit dem bestehenden Objekt ist durch das

Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde

Abrücken und dem untergeordneten Verbindungsbau

einzuholen. - Als Balkongeländer/Terrassengeländer ist eine einfache

gegeben. Aus der Sicht des Gestaltungsbeirates können

vertikale Stabkonstruktion vorzusehen.

die Einreichunterlagen unter Berücksichtigung folgender Anbau an das Bestandsgebäude

- Flächige Füllelemente sind nicht zulässig.

Punkte erstellt werden:

- Das Flachdach soll extensiv begrünt werden.

- Vereinheitlichung der Befensterung - Präzisierung der Fassade (Material, Farbe) - Flachdach bekiest oder extensiv begrünt - Sanfter Übergang der Aufschüttung zum umliegenden Gelände Eingeschoßiger Verbindungsbau


GEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

HEIMSCHUH PROJEKT B.

Planer/-in: Zeichenbüro Zöhrer Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

25.01.2012

11.12.2012

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Geplant ist ein langgesreckter Baukörper mit Flachdach

Dieser Entwurf ist mit flach geneigtem Satteldach zu ver-

Das Projekt sieht den Neubau eines Einfamilienwohn-

in dessen Keller eine Autogarage mit Zufahrt angedacht

sehen. Die Zufahrt in den Keller ist aus Sicht des Gestal-

ist.

tungsbeirates aufgrund der notwendigen Stützbauwerke

Satteldach vor. An das Haus ist ein Carport mit 2 Autoab-

und damit verbundenen massiven Geländekorrekturen

stellplätzen sowie einem Abstellraum angebaut. Hierzu

nicht denkbar. Vielmehr ist ein Carport bzw. separates

hat es Beratungen beim Gestaltungsbeirat gegeben. Die

Nebengebäude wünschenswert (Hofbildung). Die Einrei-

Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in den

chunterlagen können unter Berücksichtigung folgender

wesentlichen Punkten in die Einreichunterlagen eingear-

Punkte erstellt werden:

beitet. Der Gestaltungsbeirat hat keinen Einwand gegen

BAUVORHABEN

3.

Baukörper um 90 Grad gedreht

die Erteilung der Baubewilligung zum geplanten Bauvor-

- Flach geneigtes Satteldach - Das Gebäude um 90 Grad drehen

Satteldach

haben. Hinsichtlich Material- und Farbwahl sind Präzisierungen mittels Auflage wie folgt erforderlich:

- Nebengebäude/Carport für PKW anstelle der angedachBaukörperpositionierung Entwurf

hauses als zweigschoßigen Bau mit flach geneigtem

- Das Dach ist mit unglasierten Dachziegeln zu decken.

ten Kellerzufahrt

- Hinsichtlich der Farbgebung der Fassade sind großflächige Farbmuster entsprechend den Vorgaben des „Leitbildes zur Baukultur“ anzulegen und es ist unter Angabe der Farbnummern die schriftliche Freigabe der Baubehörde einzuholen.

Klare Ausrichtung des Baukörpers


GEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

EICHBERG TRAUTENBURG

PROJEKT T.

Planer/-in: TB Stacher Bauaufgabe: Zu- und Umbau

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

15.06.2011

13.07.2011

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Im Wirtschaftsgebäude wird der Bestand weitestgehend

Im Gegensatz zum Wirtschaftsgebäude wird beim Wohn-

Das Projekt sieht den Zubau beim bestehenden Wohn-

beibehalten. Die derzeitige Planung lässt einen sehr sen-

haus der Bestand bis zum Keller abgetragen und ledig-

haus und den Umbau des bestehenden Wirtschaftsge-

siblen Umgang mit diesem Gebäude erkennen.

lich der Blockhausteil vom Süden nach Norden trans-

bäudes vor. Hierzu hat es ein Beratungsgespräch beim

Die vorliegende Planung der Baumaßnahmen beim

feriert. Der Gestaltungsbeirat empfindet den enormen

Gestaltungsbeirat gegeben. Die Empfehlungen des Ge-

Wohnhaus zeigen einen Abbruch des Wohnhauses bis

Aufwand, um den Anschein eines Umbaus zu wahren, für

auf den Keller und Wiederaufbau an fast derselben Stelle,

unangemessen und empfiehlt daher eine andere Varian-

die Einreichunterlagen eingearbeitet. Der Gestaltungs-

unter teilweiser Wiederverwendung des Holzblockbaus.

te (zB. erdgeschoßiger Zubau an der Ostseite und/oder

beirat hat keinen Einwand gegen das geplante Bauvor-

Weiters ist eine Wiederkehr in kubischer Form an der

Verlängerung Richtung Norden).

haben. Eine Präzisierung ist hinsichtlich Detailausbildung

BAUVORHABEN

3.

Wiederkehr des ersten Enwurfs

Traufe/Flachdach und Dachausbildung des Flachdaches

West und Ostseite vorgesehen. Aus dem vorliegenden Entwurf ergeben sich folgende Probleme:

staltungsbeirates wurden in den wesentlichen Punkten in

notwendig:

PROJEKTZUSTAND EINREICHPLANUNG 13.07.2011

- Die Attika des Zubaus beim Wohnhaus muss mind. 10cm

- Prüfung der Raumplanungsfrage (Neubau?)

Beim Wohnhaus wird ein rechteckiger Zubau an der

- Dreigeschoßiges Erscheinungsbild der Wiederkehr.

Ostseite mit Flachdach errichtet, der sich über 2/3 der

unter der Traufe des bestehenden Satteldaches zu liegen

- Verhältnismäßigkeit von Wiederkehr zum Wohnhaus. Die-

Hauslänge (beim gemauerten Teil) erstreckt. Der Zubau

kommen.

se muss dem Hauptbaukörper klar untergeordnet sein.

- Das Flachdach des Zubaus beim Wohnhaus ist extensiv

ist außen mit Holz verschalt.

begrünt auszuführen. Rechteckiger Zubau mit Flachdach


GEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

EICHBERG TRAUTENBURG

PROJEKT P.

Planer/-in: Partl Bau Bauaufgabe: Zu- und Umbau

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

21.09.2011

25.04.2012

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Das Projekt sieht den Um- und Zubau der bestehenden

Zur weiteren Bearbeitung sind folgende Punkte einzuar-

Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in

Hofstelle vor. Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

beiten:

die Planunterlagen eingearbeitet. Der Gestaltungsbeirat

BAUVORHABEN

- Buschenschank: Anbau einer Sanitärgruppe an der nord- - Abrücken des Zubaus von der nordöstlichen Giebelseite westlichen Längsseite und Umbauten im Inneren. - Ferienwohnungen: Neu- bzw. Um- und Zubau von best. Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.

3.

Erster Entwurf für den Zubau

hat keine Einwände gegen die Erteilung der Bewilligung für das geplante Bauvorhaben.

um mindestens 0,5 m - Pultdach oder Flachdach für den Zubau unter der Traufe

HINWEIS

anschließend

Die Einfriedung bzw. das Geländer des Gastgartens ist

- Holzverkleidung der Fassade des Zubaus in Form von

als einfacher Holzzaun mit vertikalen Latten vorzusehen.

horizontaler Lattung in der die Fenster integriert werden EMPFEHLUNG - Zubau verlängern auf ca. 2/3 der Gebäudelänge, über die bestehende Küche um diese zu erweitern. - Fenster rückbauen - Rankgerüst für das bestehende Wirtschaftsgebäude im Zuge des Einbaus der Hackschnitzelheizung

Verlängerung und Senkung des Baukörpers


GEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

EICHBERG TRAUTENBURG

PROJEKT H.

Planer/-in: Hainz Michael Bauaufgabe: Zubau beim bestehenden Wohnhaus

VORENTWURF (Variante 1)

EINREICHUNG (nach Beratung)

24.10.2012

22.05.2013

1.

2.

Geplant ist die Erweiterung des Wohnhauses durch Ein-

Es wurden 2 Varianten vorgelegt, ein giebelseitiger und

bau einer Sanitäreinheit und eventuell eines zusätzliche

ein längsseitiger Zubau. Aus Sicht des Gestaltungsbei-

eine traditionelle Lösung mit Wiederkehr angestrebt. Das

Schlafzimmers. Aus Sicht des Gestaltungsbeirates ist die

rates ist der längsseitige Zubau nicht denkbar da es sich

Ziel der Bauherren ist, dass die Tradition des Bestandes

Erweiterung des Schlafraumes durch Verlängerung pro-

um einen zu massiven Eingriff handelt. Beim giebelseiti-

sich auch im Zubau wieder spiegelt.

blematisch, da dieser Zubau massiv in die „charmante“

gen Zubau sind folgende Punkte in der weiteren Bearbei-

Der Zubau wird in derselben Art und Weise wie der Be-

Gebäudecharakteristik eingreift und nur mit höchster

tung zu beachten:

stand ausgeführt. Nunmehr liegt der Einreichplan zur ab-

BESCHREIBUNG BAUVORHABEN

Sensibilität architektonisch denkbar ist. ANMERKUNG Der Einbau einer Sanitäreinheit im Obergeschoß ist mit

3.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG Variante 1: Giebelseitiger Zubau

Das bisher aktuelle Konzept wurde verworfen und nun

- Gebäudebreite max. wie die Bestandsbreite.

schließenden Beurteilung vor. Der Gestaltungsbeirat hat

- Keine Zweigeschoßigkeit, dafür erdgeschoßig größer.

keinen Einwand gegen die Erteilung der Baubewilligung

- Eventuell weiteres Abrücken vom Bestand um ihn nutzbar

Variante 2: Längsseitig Zubau

zu machen.

Ausbildung einer Gaupe möglich, jedoch ist auch bei dieser kleine Bauaufgabe eine hohe Sensibilität und Detai-

ANMERKUNG

lausbildung erforderlich.

Die Erweiterung in einem Geschoß bietet den Komfort des Wohnens in einer Ebene und die barrierefreie Gestaltung des Bauvorhabens (stufenloser Zugang, großzügiges Bad, etc.). Zubau als Wiederkehr

zum geplanten Bauvorhaben.


GEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

VOGAU PROJEKT J.

Planer/-in: Noricum Bauträger und Baumanagement GmbH Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhause

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

31.03.2011

20.10.2011

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Der vorliegende Entwurf eines zweigeschoßigen Wohn-

Es ist unter folgenden Prämissen zu überdenken:

Die Auflagen des Gestaltungsbeirates wurden in die

BAUVORHABEN

3.

hauses mit flachem Walmdach und angesetzten, zie-

- Keine Zweigeschoßigkeit (ausgebautes DG möglich)

Einreichplanung eingearbeit. Der Gestaltungsbeirat hat

gelbedeckten Vordächern kann im Kontext mit der

- Satteldach mit eindeutiger Ausrichtung des Baukörpers

keine Einwände gegen die Erteilung der Baubewilligung

weitgehend intakten dörflichen Bebauungsstruktur in

für das geplante Bauvorhaben.

unmittelbarer Nähe des Dorfkerns grundsätzlich nicht

Der überarbeitet Entwurf sieht nunmehr bei annähernd

positiv beurteilt werden.

gleich bleibendem Grundriss ein Wohnhaus mit EG und

Senkung der Dachtraufe

ausgebautem DG vor und entspricht den Vorgaben des

Auf eine knappe Ortgangausbildung (kein Flugsparren)

Gestaltungsbeirates hinsichtlich Einbindung in die dörf-

ist zu achten.

liche Bebauungsstruktur. Die Einreichunterlagen können auf Basis dieses Entwurfes erstellt werden. Dabei sind folgende Punkte zu optimieren: - Dachneigung in Anbetracht der Firsthöhe überdenken und evtl. um 2-3 Grad reduzieren - Optimierung der Fenster- und Türformate - Gebäudeeinschnitte beim Wohnraum zugunsten eines Unklare Ausrichtung des Baukörpers

EMPFEHLUNG

klaren Baukörpers weglassen - Balkongeländer - einfache vertikale Stabteilung - Eine großzügige Terrasse (evtl. aus Holz) anstelle von zwei kleinen Terrassen

Klare Ausrichtung des Baukörpers


GEMEINDE

GESTALTUNGSBEIRAT WEINLAND STEIERMARK EVALUIERUNG 2014

VOGAU PROJEKT R.

Planer/-in: Dipl.-Ing. Josef Partl Bau GmbH Bauaufgabe: Zubau Wohnhaus

VORENTWURF

EINREICHUNG (nach Beratung)

25.08.2011

15.12.2011

1.

2.

GEFORDERTE ÄNDERUNGEN

ABSCHLIESSENDE BEURTEILUNG

Der Entwurf sieht eine Erweiterung des Wohnhauses

Für die Erstellung der Einreichunterlagen ist noch Folgen-

Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates wurden in

durch Überbauung der Hofdurchfahrt und des bestehen-

des zu überarbeiten:

BESCHREIBUNG BAUVORHABEN

3.

Bestand

den wesentlichen Punkten in die Einreichplanung eingearbeitet. Der Gestaltungsbeirat hat keine Einwände

den Nebengebäudes vor. Das Dach soll als Flachdach

- Der Flachdachbaukörper ist von der Stirnseite im Westen

ausgeführt werden und das bestehende Satteldach im

mindestens 1,5 Meter abzurücken damit deutlich eine

gegen die Erteilung der Baubewilligung für das geplante

Firstbereich durchgezogen werden. Dadurch wird die

Giebelansicht zu erkennen ist.

Bauvorhaben. Hinsichtlich Außengestaltung sind Präzisie-

vorhandene Satteldachform giebelseitig nicht mehr erkennbar.

rungen erforderlich.

- Richtung Norden ist eine Verlängerung des Flachdachbaukörpers möglich.

ANMERKUNG Die im Einreichplan dargestellte Holzschalung für den

Die Änderungen von der letzten Beratung wurden aufgenommen. Es ist ein kubischer Zubau mit Holzverkleidung

Erweiterung Erstentwurf

vorgesehen. Empfehlung. Die Einreichunterlagen können erstellt werden. In die Einreichunterlagen sind noch folgende Punkte einzuarbeiten: - Fenster an der Westseite ändern - Ein Fenster im UG - Waschküchenfenster schließen - Ein großes Fenster im OG ohne Dreiecksfenster - Balkon auf Leibungsbreite verkleinern - Glasbrüstung oder Holzlattung

Zubau abgerückt

„Kubus“ ist unbedingt umzusetzen.


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