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3. Beschreibung der Finanzierungs-Heranziehung von Inverkehrbringern anhand eines Beispiel-Stoffs

In dem ersten Gutachten zur Fonds-Lösung wurde der Ansatz beispielhaft auf die Gewässereinzugsgebiete

von vier sondergesetzlichen Wasserverbänden in Nordrhein-Westfalen angewandt (Emschergenossenschaft,

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Lippeverband, Niersverband sowie Ruhrverband), um die grundsätzlichen Zusammenhänge einer verursachergerechten Finanzierung zu veranschaulichen.18 Im Rahmen der hierbei herangezogenen Gewässerunter-

suchungen wurden insgesamt 151 Spurenstoffe betrachtet. Den Auswertungen zufolge entfallen mehr als

81 % der sog. relativen Schädlichkeit (siehe Kapitel 3.2) auf nur drei Stoffe bzw. Stoffgruppen: Ibuprofen,

Perfluoroktansulfansäure + Derivate (PFOS) sowie Diclofenac.

Das vorliegende zweite Gutachten untersucht vor dem Hintergrund der seit Veröffentlichung des ersten Gut-

achtens geführten Diskussionen zur Durchsetzung einer Herstellerverantwortung die konkrete Umsetzbar-

keit der Fonds-Lösung. In den nachfolgenden Unterkapiteln wird der Ansatz näher erläutert und an geeigne-

ten Stellen anhand des Arzneistoffs Diclofenac beispielhaft beschrieben, wie sich eine verursachergerechte

Finanzierung durch Heranziehung der jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller und Importeure) konkret dar-

stellen könnte. Dabei werden verschiedene Fragen im Hinblick auf die Ausgestaltung und die Auswirkungen des Ansatzes diskutiert. Der grundsätzliche Aufbau des Fonds-Modells und die damit zusammenhängenden

zentralen Fragen werden in Abb. 3 dargestellt, in Tab. 1 werden zusammenfassend alle Fragen aufgeführt,

die im Rahmen des Gutachtens beantwortet werden.

18 Vgl. Oelmann, Mark und Christoph Czichy (2019), S. 32ff.

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