Gutachten zur Umsetzbarkeit der vom BDEW in die Diskussion gebrachten Fonds-Lösung zur Finanzierung der Spurenstoff-Elimination in Kläranlagen
3. Beschreibung der Finanzierungs-Heranziehung von Inverkehrbringern anhand eines Beispiel-Stoffs In dem ersten Gutachten zur Fonds-Lösung wurde der Ansatz beispielhaft auf die Gewässereinzugsgebiete von vier sondergesetzlichen Wasserverbänden in Nordrhein-Westfalen angewandt (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Niersverband sowie Ruhrverband), um die grundsätzlichen Zusammenhänge einer verursachergerechten Finanzierung zu veranschaulichen. 18 Im Rahmen der hierbei herangezogenen Gewässeruntersuchungen wurden insgesamt 151 Spurenstoffe betrachtet. Den Auswertungen zufolge entfallen mehr als 81 % der sog. relativen Schädlichkeit (siehe Kapitel 3.2) auf nur drei Stoffe bzw. Stoffgruppen: Ibuprofen, Perfluoroktansulfansäure + Derivate (PFOS) sowie Diclofenac. Das vorliegende zweite Gutachten untersucht vor dem Hintergrund der seit Veröffentlichung des ersten Gutachtens geführten Diskussionen zur Durchsetzung einer Herstellerverantwortung die konkrete Umsetzbarkeit der Fonds-Lösung. In den nachfolgenden Unterkapiteln wird der Ansatz näher erläutert und an geeigneten Stellen anhand des Arzneistoffs Diclofenac beispielhaft beschrieben, wie sich eine verursachergerechte Finanzierung durch Heranziehung der jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller und Importeure) konkret darstellen könnte. Dabei werden verschiedene Fragen im Hinblick auf die Ausgestaltung und die Auswirkungen des Ansatzes diskutiert. Der grundsätzliche Aufbau des Fonds-Modells und die damit zusammenhängenden zentralen Fragen werden in Abb. 3 dargestellt, in Tab. 1 werden zusammenfassend alle Fragen aufgeführt, die im Rahmen des Gutachtens beantwortet werden.
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Vgl. Oelmann, Mark und Christoph Czichy (2019), S. 32ff. Seite 17 von 64