Umweltpolitik | Position | Wahl 17 Handlungsempfehlungen der Deutschen Industrie fĂźr die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
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Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit
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Inhaltsverzeichnis Vorwort ....................................................................................................................................................................................... 3 Einführung ................................................................................................................................................................................. 5 Faktencheck: Umweltschutz und Effizienz in den Unternehmen................................................................................ 8 Industrie als Wegbereiter von Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum stärken............................................... 9 Faktencheck: Luftreinhaltung.............................................................................................................................................. 10 Planungssicherheit bei der Anlagengenehmigung als Standortfaktor erkennen................................................. 11 Faktencheck: Kreislaufwirtschaft....................................................................................................................................... 12 Rahmenbedingungen der Kreislaufwirtschaft verbessern.......................................................................................... 13 Naturschutz stärken, Artenschutz in Genehmigungsverfahren rational umsetzen............................................. 14 Wettbewerbsfähigkeit unter REACH stärken, Planungssicherheit erhöhen.......................................................... 15 Bei der Umsetzung von EU-Umweltschutzvorgaben Wettbewerbsfähigkeit beachten..................................... 16 Faktencheck: Ressourceneffizienz.................................................................................................................................... 18 Mit Nachhaltigkeit Wohlstand sichern und Umwelt bewahren.................................................................................. 19 Faktencheck: Menschenrechte und Wirtschaft.............................................................................................................. 20 Wirtschaft und Menschenrechte: Anspruch und Wirklichkeit vereinen. . ................................................................. 21 Glossar .. .................................................................................................................................................................................... 22 Quellenverzeichnis ................................................................................................................................................................ 25 Impressum ............................................................................................................................................................................... 26
Legende Bewertungsskala für einzelne Handlungsempfehlungen
Industrie empfiehlt eine politische Maßnahme
Industrie sieht Handlungsbedarf der Politik, warnt aber vor Risiken
Industrie rät von einer politischen Maßnahme ab
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Einführung Zunehmende Komplexität und Detailtiefe der europäischen und vor allem der deutschen Umweltpolitik und daraus resultierende Zielkonflikte stellen die Unternehmen vor ständig steigende Herausforderungen. Die Legislative selbst übersieht kaum mehr die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf andere Politikbereiche wie auch innerhalb der umweltpolitischen Felder, resultierend in einander widersprechenden Anforderungen an Unternehmen und Vollzug. Die Rechtsbefolgung auf Unternehmensebene wird erschwert, der Aufwand steigt und die Rechtsunsicherheit nimmt zu. Besonders betroffen sind kleinere Unternehmen, die dem Monitoring der aktuellen Rechtslage nur begrenzten Aufwand widmen können. Zudem verbaut der steigende Detaillierungsgrad über regulatorische Vorfestlegungen innovative Optionen, für welche die Kompetenz bei den Unternehmen allein liegt. Darunter leiden am Ende auch die umweltpolitischen Ziele. Technologieoffene, umsetzbare und standortsichernde Zielvorgaben, die von der Industrie dynamisch ausgefüllt werden, sind hier die Devise.
„
Gesetzesfolgenabschätzungen mit präzisen Angaben zu den Auswirkungen eines Vorhabens auf Innovationsfähigkeit und Arbeitsplätze müssen Teil jedes Gesetzgebungsprozesses sein. Der Gesetzgeber muss in einer „Wirtschaftsverträglichkeitsprüfung“ die Frage beantworten, ob sein umweltpolitisches Ziel mit geringstmöglicher Belastung und frei von Zielkonflikten in den Unternehmen erreicht wird. Ein neuer Ansatz für eine kohärente Rechtssetzung brächte nicht nur die wirksame Erreichung von Umweltzielen voran, sondern ermöglichte es auch den Unternehmen, bei höherer Rechtssicherheit und mit vertretbarem Aufwand ihrer eigentlichen Bestimmung nachzukommen.
Dr. Thomas Jostmann Vorsitzender des BDI-Ausschusses für Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit. Senior Vice President, Head of Corporate ESHQ (C-ES), Evonik Industries AG
„Unser Ziel muss es sein, ambitionierte Umweltziele mit einfacheren Regeln verlässlich zu erreichen. Ständig zunehmende und komplexere Regulierung führt zu Zielkonflikten, Rechtsunsicherheit und Vollzugsproblemen, nicht zu mehr realem Umweltschutz. Schlanke Regulierung schafft mehr Rechtssicherheit und setzt Ressourcen frei für einen starken Umweltschutz mit breiter Akzeptanz.“
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Umweltschutz und Effizienz in den Unternehmen
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Faktencheck Finden betriebliche Umwelt- und Energiemanagementsysteme Akzeptanz in der Industrie?
Ende 2014 waren in Deutschland 1.223 EMAS-Organisationen mit 1.926 Standorten registriert (EMAS: Eco-Management and Audit Scheme). Diese Organisationen erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001. 2014 gab es weltweit rund 7.350 Standorte, die nach dem internationalen Energiemanagementsystem ISO 50001 zertifiziert waren. Mehr als die Hälfte davon lag in Deutschland. Einige EMAS-Organisationen haben auch ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 eingeführt. Die durch ein Umweltmanagementsystem erfassten Umweltaspekte sind z. B. Energieverbrauch, Emissionen, Abfall, Abwasser.
Betriebliche Umwelt- und Energiemanagementsysteme 3000
350000 300000
2500
250000
2000
200000 1500 150000 1000
100000
500
50000
Quelle: Umweltbundesamt1
ISO 14001 Welt
14 20
12
13
20
20
10
11
20
20
08
09
20
20
06
07 20
20
04
05
20
20
02
03
20
20
01
00
EMAS D
20
20
98
99
19
19
66
0
97
0
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Ja!
Umweltauswirkungen industrieller Produktion und Produkte lassen sich nicht komplett abschaffen. Aber wir sind inzwischen auf einem Niveau, das weltweit Anerkennung genießt und auf das wir als Industriestandort stolz sein können. Dies gelingt vor allem mit maßgeschneiderten Managementsystemen.
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Handlungsempfehlung
Industrie als Wegbereiter von Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum stärken -- Die Industrie trägt mit innovativen Technologien und Produkten entscheidend zu einem nachhaltigen Einsatz der Rohstoffe bei. Sie muss das auch in Zukunft leisten, denn nach UN-Prognosen werden im Jahre 2050 etwa 9 Milliarden Menschen auf der Erde leben, aktuell sind es knapp 7,4 Milliarden. Das wird die weltweite Nachfrage nach begrenzten Ressourcen wie fossilen Rohstoffen, Erzen, Industriemineralien und Baumaterialien anheizen. Recycling allein wird den wachsenden Bedarf nicht decken können. -- Deutschland ist mit einem Welthandelsanteil von 14,8 % (2013) weiterhin größter Exporteur von potenziellen Umweltschutzgütern knapp vor China (inklusive Hongkong) mit 14,4 %. Die Rohstoffproduktivität in Deutschland stieg nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes von 1994 bis 2014 um 48,8 %. Der abiotische direkte Materialeinsatz sank in diesem Zeitraum um 12,8 %. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs gleichzeitig um 29,8 %. Das bedeutet eine Entkoppelung von Rohstoffeinsatz und Wachstum.
ʘʘ Die Handlungsansätze im Fortschrittsbericht zum Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess II), die auf die freiwillige Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen fokussieren, sollten schnell umgesetzt werden und auch in ProgRess III weitergeführt werden, das für das Jahr 2020 ansteht. ʘʘ Nationale Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz müssen die zunehmende Internationalisierung globaler Wertschöpfungsketten berücksichtigen. ʘʘ Das Forschungsrahmenprogramm FONA des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist noch stärker auf die Entwicklung von nachhaltigen Ressourceneffizienz-Technologien zu fokussieren, die FuE-Ergebnisse müssen in die industrielle Praxis übertragen werden. ʘʘ Die Chancen, die sich aus einer immer stärkeren Digitalisierung der industriellen Produktionsstrukturen für mehr Ressourceneffizienz ergeben, sind zu analysieren und politisch zu flankieren.
14,8% Welthandelsanteil
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Luftreinhaltung
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Faktencheck Bekommen wir die Emissionen von Luftschadstoffen in den Griff?
Ja!
Je nach Luftschadstoff haben wir deutliche Fortschritte erzielt, wozu die permanenten Anstrengungen der deutschen Industrie maßgeblich beigetragen haben. Weitere Fortschritte sind möglich. Hierfür sollte ein pragmatischer und verhältnismäßiger Ansatz gewählt werden, der die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie in das Zentrum stellt. In den kommenden Jahren werden auf europäischer und nationaler Ebene bereits eingeleitete Maßnahmen zu weiteren Reduktionen von Emissionen führen.
Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe Veränderung seit dem Basisjahr (1990/1995) in Prozent 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0%
19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14
10
Stickstoffoxide
Ammoniak
NMVOC
Schwefeldioxid
Staub (Gesamt)
Staub (PM 10)
Staub (PM 2,5)
Kohlenmonoxid
Quelle: Umweltbundesamt2
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Handlungsempfehlung
Planungssicherheit bei der Anlagengenehmigung als Standortfaktor erkennen -- Die deutsche Industrie trägt wesentlich zur Bruttowertschöpfung und damit zum Wohlstand bei. Rund 7,5 Mio. Menschen sind in der deutschen Industrie beschäftigt. Zum Erhalt dieses wichtigen Beschäftigungsfaktors muss Deutschland ein attraktiver Industriestandort bleiben. Genehmigungsverfahren sind ein wichtiger Standortfaktor. Hierfür sind Rahmenbedingungen nötig, die Planungssicherheit ermöglichen. Es gilt, überlange und kostspielige Verwaltungsverfahren und -streitigkeiten zu verhindern. -- Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für dringend erforderliche Investitionen. Gesetzliche Regelungen müssen zur Rechtssicherheit beitragen, praktikabel und vollziehbar sein, um Aufwand und Kosten gering zu halten. Eine verwaltungsgerichtliche Verfahrensdauer von durchschnittlich 45,7 Monaten ist kostspielig und gefährdet den Standort.3
ʘʘ Durch verlässliche Rahmenbedingungen und klare Verfahrensanforderungen den Industriestandort Deutschland stärken. Regulatorische Zusatzbelastungen fließen in jedes Investitionskalkül und jede Standortentscheidung ein. Die Folgen sind meist irreversibel, auch für Arbeitsplätze. ʘʘ Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sensibler Daten gewährleisten, Wirtschaftsspionage verhindern. Transparenz darf nicht auf Kosten von Firmenwissen und öffentlicher Sicherheit gehen. ʘʘ Ausweitung der Klagerechte für Verbände interessengerechte Beschränkungen gegenüberstellen. Die fortschreitende Ausweitung von Klagerechten verschlechtert die Rahmenbedingungen für Investitionen und konterkariert die nötige Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Investitionsstrategie der Bundesregierung. ʘʘ Richtig verstandener Umweltschutz fördert die Wirtschaftlichkeit der Produktion. Ein Überschießen jedoch hemmt Innovation, verzögert Investitionen und gefährdet den Wohlstand.
45,7
Monate Verfahrensdauer
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Kreislaufwirtschaft
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Faktencheck Kann man Produktion und Abfallaufkommen entkoppeln?
Ja!
Nachhaltiges Wirtschaften entkoppelt den Ressourcenverbrauch zunehmend vom Wirtschaftswachstum. Instrumente dafür sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Verwertung umfasst alle Maßnahmen zur Nutzung der im Abfall enthaltenen Wertstoffe und Energiepotentiale. Die Kreislaufwirtschaft wird als Quelle für unseren Rohstoffbedarf noch deutlich an Bedeutung gewinnen. Im Jahr 2013 betrug das Brutto-Abfallaufkommen in Deutschland 385,7 Mio. t. Das Netto-Abfallaufkommen von 338,7 Mio. t sank im Vergleich zu 2000 um 17 %. Mehr als drei Viertel der Siedlungsabfälle werden verwertet (Stand 2013). Die Verwertung dieser Abfälle bewegt sich seit Jahren auf sehr hohem Niveau.
Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung, Abfallintensität Index 2000 = 100 115,0 113,7 114,5
115 110,3 110
106,8 101,5 101,5 101,1 102,3
100
97,2 93,8
95 95,7
90,1 92,3 83,5
85 80
105,8
103,0
105
90
110,0
111,5
89,1
83,8
86,3
84,7
81,6
79,3
81,8
84,3
82,0
83,3
81,6 79,2
75
78,5
78,3 76,0
74,9
74,4
74,1 71,7
70
72,4
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Abfallaufkommen (Netto)
Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden4
BIP (preisbereinigt)
Abfallintensität
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Handlungsempfehlung
Rahmenbedingungen der Kreislaufwirtschaft verbessern -- Die deutsche Industrie praktiziert nachhaltiges Abfallmanagement und setzt sich für eine sichere, bezahlbare, effiziente und hochwertige Abfallentsorgung ein. Diese wird bereits heute durch die europäische Abfallrahmenrichtlinie mit ihren nachgeordneten Regelungen und in Deutschland durch das umfassende Kreislaufwirtschaftsgesetz sinnvoll vorgegeben und befördert. Der BDI unterstützt die Weiterentwicklung der Verpackungsentsorgung auf der Grundlage der Produktverantwortung. -- Anfang der 90er Jahre hat die Politik der Industrie die Verantwortung für die Verpackungsentsorgung übergeben und das Prinzip der Produktverantwortung mit Leben erfüllt. Dieses Vertrauen hat die Wirtschaft zurückgezahlt: die Sammlung und Verwertung aller Verpackungsabfälle funktioniert. Die Recyclingquote hat sich seit 1991 verdoppelt, die Entsorgungskosten haben sich halbiert. Eine nachhaltige Kreislaufwirtschaftspolitik kann nur mit und nicht gegen die Unternehmen gelingen.
ʘʘ Für die Fortentwicklung der europäischen Abfallpolitik ist es notwendig, dass das Abfallrecht in den EU-Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt und vollzogen wird. ʘʘ Erfassung und Verwertung müssen wettbewerbsorientiert geregelt werden. Das etablierte und seit über 20 Jahren gut funktionierende, privatwirtschaftlich getragene System muss erhalten bleiben. ʘʘ Produktverantwortung und Wettbewerb sind zu stärken. Eine Kommunalisierung der Wertstofferfassung muss aus ordnungspolitischen Gründen wie auch aus Kosten- und Effizienzgründen verhindert werden. ʘʘ Die Rohstoffsicherung ist durch Forschung zum Recycling von Technologiemetallen zu unterstützen.
x2
Recyclingquote
13
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Handlungsempfehlung
Naturschutz stärken, Artenschutz in Genehmigungsverfahren rational umsetzen -- Der BDI steht hinter den Zielen des Naturschutzes. Die Vorgaben der europäischen Natura 2000-Richtlinien von 1979 und 1982 führen in Planungs- und Genehmigungsverfahren jedoch zu hohem Aufwand und Unsicherheiten für Industrieunternehmen und Behörden. Das Resultat kann dann auch der Verzicht auf eine Investition sein. Naturschutz und industrielle Belange müssen daher ausgewogen und pragmatisch behandelt werden.
8.600 Euro/Tier
-- Das Umsiedeln von geschützten Arten ist teuer, kompliziert und zeitaufwendig. Die Tiere müssen eingefangen und auf einem Ersatzgebiet in unmittelbarer Nähe angesiedelt werden. Diese Umsiedlung kostet bei Zauneidechsen beispielsweise im Schnitt 8.600 € pro Tier. Da das Fangen von geschützten Arten jedoch verboten ist, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Zudem dürfen die Tiere nur im Frühjahr und im Spätsommer abgesammelt werden.
ʘʘ Deutschland braucht einen pragmatischen Umgang mit dem Naturschutz: Schutz von seltenen Arten muss stattfinden, jedoch nicht mit überzogenem Aufwand. ʘʘ Größere Potenziale für den Artenschutz durch größere und zusammenhängende Ausgleichsflächen ermöglichen. ʘʘ Das Fangen von einzelnen Tieren zum Zwecke der Umsiedlung sollte unbürokratisch möglich sein. ʘʘ Brachflächen, die hochwertige Lebensräume für geschützten Arten darstellen, sollen für eine Nutzung wieder verfügbar werden können ohne umfangreiche Auflagen durch Behörden. ʘʘ Eine gesetzliche Regelung zum „Naturschutz auf Zeit“ ist notwendig. Hiervon profitieren Natur- und Artenschutz wie auch die Unternehmen.
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Handlungsempfehlung
Wettbewerbsfähigkeit unter REACH stärken, Planungssicherheit erhöhen -- Die REACH-Verordnung stellt umfassende Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe im Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz. Die deutsche Industrie unterstützt die Ziele von REACH uneingeschränkt und die Unternehmen haben seit In-Kraft-Treten der Verordnung enorme Aufbauarbeit geleistet. Um aber die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht zu gefährden, ist eine schlanke und pragmatische Umsetzung der zahlreichen komplexen Einzelbestimmungen dringend erforderlich. -- Die positiven Effekte von REACH für Umwelt und Gesundheit werden zunehmend deutlich. Die Registrierung hat die Datenlage bei vielen chemischen Stoffen verbessert. Unternehmen haben bisher mehr als 54.000 Registrierdossiers für 14.000 Stoffe eingereicht. Die regulatorischen Vorgaben erzeugen jedoch hohe Belastungen. Insbesondere die Zulassung verursacht Kostensteigerungen und Wettbewerbsnachteile. Dies führt bereits jetzt zum Wegfall von Stoffen, die für innovative Produkte unverzichtbar sind.
ʘʘ Unternehmen benötigen ein stabiles regulatorisches Umfeld. Die REACH-Verordnung sollte unverändert beibehalten werden. ʘʘ KMU müssen bei der REACH-Registrierung unterstützt werden. ʘʘ Zulassungsprozess unter REACH: Planungssicherheit für Unternehmen erhöhen und Verfahren vereinfachen. ʘʘ Aufnahme von Stoffen auf die Kandidatenliste: Alternative Risiko-Management-Optionen unter Beteiligung der Industrie ergebnisoffen bewerten. ʘʘ Verschärfungen bei der Auslegung der Pflichten durch die Behörden vermeiden. Umsetzungspraxis auf eindeutig verankerte Anforderungen der REACH-Verordnung begrenzen.
54.000 REACH-Dossiers
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Handlungsempfehlung
Bei der Umsetzung von EU-Umweltschutzvorgaben Wettbewerbsfähigkeit beachten -- In den vergangenen 20 Jahren hat sich das europäische Umweltrecht stark etabliert. Eine große Zahl an EU-Richtlinien ist erlassen und in den Mitgliedsstaaten umgesetzt worden, hinzu kommen die EU-Verordnungen. Das EU-Umweltrecht hat inzwischen ein sehr hohes Schutzniveau erreicht und wird ständig weiterentwickelt. Die deutsche Industrie nimmt ihre Verantwortung für die Umwelt sehr ernst. Denn eine leistungsstarke Industrie ist ohne die Berücksichtigung von Umweltbelangen nicht zukunftsfähig.
9 Mio
Euro für Sachver ständigenüberprüfung
-- Das deutsche Umweltrecht ist im EU-Vergleich sehr ambitioniert. Jedoch benachteiligen Sonderwege die deutsche Industrie im europäischen und internationalen Wettbewerb. Die 1:1-Umsetzung von EU-Recht muss daher das Prinzip sein. Die in der deutschen Verordnung über Verdunstungskühlanlagen geplante Sachverständigenüberprüfung ist zum Beispiel nicht durch europäisches Recht vorgegeben und könnte Kosten i. H. v. rund 9 Mio € verursachen.
ʘʘ 1:1-Umsetzung von EU-Recht, um die deutsche Industrie im europäischen und globalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen. Die deutsche Umweltpolitik sollte nicht weiter regelmäßig über EU-Vorgaben hinausgehen. Eine Notwendigkeit für deutsche Sonderwege im Umweltrecht ist nicht gegeben. ʘʘ Nur mit industrieller Entwicklung, Effizienzsteigerung und technologischen Lösungen ist eine nachhaltige Zukunftsgestaltung möglich. Der Schwerpunkt muss daher auf Weiterentwicklung und Implementierung des EU-Umweltrechts gelegt werden, um ein einheitlich hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten. ʘʘ Der Nutzen für die Umwelt muss im angemessenen Verhältnis zum Aufwand in der Industrie stehen. Nur so können in Deutschland sowohl Umweltschutz als auch Wohlstand die Zukunft prägen. ʘʘ Maßstab für Änderungen in der TA Luft müssen europäische Vorgaben sein. ʘʘ EU-Richtlinie zu nationalen Emissionshöchstmengen für Luftschadstoffe (NERC-Richtlinie) und EU-Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen (MCP-Richtlinie) 1:1 umsetzen.
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Ressourceneffizienz
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Faktencheck Setzt die Industrie Rohstoffe effizient ein?
Ja!
Von jeher ist hohe Rohstoffproduktivität ein zentraler Wirtschaftlichkeitsfaktor. Die Rohstoffproduktivität stieg zwischen 1994 und 2014 in Deutschland um knapp 49 %. Damit wurde eine Entkoppelung zwischen dem Einsatz von Rohstoffen und wirtschaftlichem Wachstum in Deutschland erreicht. Die Industrie leistet durch die ständige Verbesserung ihrer Prozesse und Produkte einen unverzichtbaren Beitrag zu einer immer ressourceneffizienteren Wirtschaft. Der Schlüssel dazu ist kontinuierliche industrielle Innovation. Dieser unternehmens- und marktgetriebene Prozess muss weiter flankiert und verstärkt werden. Ein erfolgreiches politisches Instrument hierzu sind gezielte Beratungsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen, wie im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm von 2012 und dem Fortschrittsbericht von 2016 (ProgRess I und II) vorgesehen. Sie sollten auch in ProgRess III unbedingt fortgeführt werden.
Entwicklung der Rohstoffproduktivität in Deutschland von 1994 bis 2014
160
148,8 140
129,8
120 100
87,2
80 60 1995
2000
2005
Rohstoffproduktivität (abiotisch) Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt) Abfallintensität
Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden5
2010
2015
2020
Index 1994 = 100
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Handlungsempfehlung
Mit Nachhaltigkeit Wohlstand sichern und Umwelt bewahren -- Die deutsche Industrie bekennt sich zum Leitbild der Nachhaltigkeit und ist bereit, weitere Beiträge für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Insofern muss aber auch der Agenda-2030-Prozess genutzt werden, um die wirtschaftliche Dimension der Nachhaltigkeit gleichberechtigt neben die soziale und ökologische Dimension zu stellen – Wachstum, technischer Fortschritt und freier Welthandel sind entscheidend für die Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs). -- Die Agenda 2030 mit ihren 17 SDGs sieht einen Prozess vor, der in 13 Jahren erfolgreich abgeschlossen sein soll. Das ist schon allein vor diesem Hintergrund sehr ambitioniert. Ohne den Beitrag der Privatwirtschaft wird das nicht möglich sein. Die Vereinten Nationen rechnen mit einem Finanzierungsbedarf von rund 3 Billionen €. Das ist aus den Staatshaushalten nicht zu finanzieren. Die Kreativität der Märkte zur Realisierung der besten und effizientesten technologischen Lösungen ist unverzichtbar.
ʘʘ Die Agenda 2030 sollte zum Bezugspunkt der deutschen Nachhaltigkeitspolitik werden. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist auch strukturell an den SDGs auszurichten. ʘʘ Die Kreativität der Märkte zur Realisierung der besten und effizientesten technologischen Lösungen muss genutzt werden. ʘʘ Die wirtschaftliche Dimension der Nachhaltigkeit einschließlich Wettbewerbsfähigkeit muss gleichberechtigt neben der sozialen und ökologischen Dimension beachtet werden. ʘʘ Zusatzbelastungen für die deutsche Industrie bei der Umsetzung der SDGs sind zu vermeiden, ihre Wettbewerbsfähigkeit muss erhalten und gestärkt werden.
3 Billionen
Euro Finanzierungsbedarf
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Menschenrechte und Wirtschaft
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Faktencheck Erkennt die deutsche Industrie ihre Verantwortung für die Menschenrechte an?
Ja!
Wirtschaftsunternehmen sollen und wollen mehr Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte übernehmen. Dies gilt auch für Produkte mit einer hohen Fertigungstiefe über eine lange Zulieferkette. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat dazu im Jahr 2011 Empfehlungen verabschiedet, die „UN Guiding Principles on Business and Human Rights“. Die deutsche Industrie erkennt dieses Dokument neben den „Leitlinien für Multinationale Unternehmen“ der OECD als Richtschnur unternehmerischer Verantwortung und Sorgfalt an. Die Bundesregierung setzt die Guiding Principles im „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) um, sie hatte dazu einen umfangreichen Konsultationsprozess mit Interessenvertretern aus Gesellschaft, Gewerkschaften und Wirtschaft aufgesetzt. Die deutsche Industrie kann nicht weltweit staatliches Versagen ausgleichen oder dysfunktionale staatliche Strukturen ersetzen.
Studie: Statistik zu Menschenrechtsbeschwerden 1800 Menschnrechtsbeschwerden 2005-2014 deutsche Unternehmen
5%
§ 95% übrige Welt
Quelle: Menno T. Kamminga 20156
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Handlungsempfehlung
Wirtschaft und Menschenrechte: Anspruch und Wirklichkeit vereinen -- Unternehmen sollen und wollen mehr Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte übernehmen. Dies gilt auch bei großer Fertigungstiefe über eine lange Zulieferkette. Der UN-Menschenrechtsrat hat 2011 dazu Empfehlungen verabschiedet: die UN Guiding Principles on Business and Human Rights. Die deutsche Industrie erkennt dieses Dokument neben den OECD-Leitlinien für Multinationale Unternehmen als Richtschnur für unternehmerische Verantwortung und Sorgfalt an. -- Von 1.800 Menschenrechtsbeschwerden im Zeitraum von 2005 bis 2014 richteten sich nur 87 gegen deutsche Unternehmen.7
ʘʘ Der Nationale Aktionsplan sollte das Engagement deutscher Unternehmen stärker herausstellen. ʘʘ Es sollte keine gesetzliche Verpflichtung zu bestimmten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten geben. ʘʘ Es sollte keine verpflichtende „Human Rights Due Diligence“ geben. ʘʘ Die Unternehmen wünschen sich mehr staatliche Anreize, um ihr Engagement zu verstärken, dazu tragen Aufklärung und Beratung bei. ʘʘ Die Bundesregierung sollte einen Datenpool mit Informationen zur menschenrechtlichen Lage in verschiedenen Ländern am unteren Ende der Lieferkette schaffen.
87
Beschwerden gegen deutsche Unternehmen
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Glossar Abfallmanagement Bezeichnung für alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen dienen. Abfallrahmenrichtlinie Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle. Die Richtlinie bildet den zentralen Rahmen der europäischen Abfallgesetzgebung. Sie legt Begrifflichkeiten sowie zentrale abfallpolitische Ziele verbindlich fest. Zudem umschreibt sie grundlegende Prinzipien sowie abfallrechtliche Pflichten. Abiotischer direkter Materialeinsatz Er beschreibt Umfang und Charakteristik der nicht erneuerbaren Materialnutzung in einer Volkswirtschaft aus der Perspektive der Produktion. Darin eingeschlossen sind inländische Entnahmen von nicht-erneuerbaren Primärrohstoffen aus der Natur sowie alle eingeführten nicht erneuerbaren Rohstoffe, Halbwaren und Fertigwaren. Agenda-2030-Prozess Die Vereinten Nationen haben im September 2015 die Agenda 2030 verabschiedet. Darin sind 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) aufgeführt, die nun in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen. Hierzulande erfolgt dies im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Bruttoabfallaufkommen Gesamtmenge allen erfassten Abfalls EMAS Eco-Management and Audit Scheme: freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu erfassen und zu verbessern. FONA Rahmenprogramm Forschung für Nachhaltige Entwicklung des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (BMBF). Gold Plating Dieser Begriff steht dafür, dass ein Mitgliedsstaat eine EU-Vorschrift nicht 1:1 umsetzt, sondern in den Anforderungen noch darüber hinausgeht. Human Rights Due Diligence Nach den “Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte” der Vereinten Nationen (s. “UN Guiding Principles on Business and Human Rights”) handelt es sich hierbei um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, für deren Übernahme Unternehmen in der Verantwortung stehen sollen. Kreislaufwirtschaftsgesetz Kurzform für „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“. Lärmschutz, aktiver und passiver Um die Folgen entstandener Schallemissionen für die Menschen, die besonders betroffen sind, zu minimieren, sind der aktive Lärmschutz auf dem Ausbreitungsweg zum Immissionsort, also zum Ort der Schalleinwirkung, und der passive Lärmschutz, der am Immissionsort ansetzt, entscheidend. Es geht dabei vorrangig um den Schutz der Anwohner und auch Pas-
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santen, indem die Wirkung entstandenen Lärms gemindert wird. Zum aktiven Lärmschutz auf dem Ausbreitungsweg (Transmission) zählen bauliche Maßnahmen an der Infrastruktur, beispielsweise Schallschutzwände, Tröge und Tunnel sowie die Absenkung oder Höherlegung von Straßen, gleichfalls operationelle Maßnahmen wie z. B. optimierte Flugrouten. Passiver Lärmschutz greift in Kombination mit aktivem Schallschutz oder wenn die Kosten für aktive Schallschutzmaßnahmen außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Hauptsächlich bezeichnet passiver Lärmschutz den Einbau von Schallschutzfenstern, lärmdämmende Baumaterialien und Dämmungen an Fassaden, Wänden und Dächern der betroffenen Häuser und Wohnungen. Diese Maßnahmen verringern also die Schalleinwirkungen (Immissionen) im Gebäudeinneren. MCP-Richtlinie EU-Richtlinie 2015/2193 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (medium combustion plants: MCP) in die Luft. Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte Ziel ist die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland. Natura 2000 Richtlinien Als Natura 2000 Richtlinien werden die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) von 1979 und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, kurz FFH-Richtlinie) von 1992 bezeichnet, auf deren Grundlage ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union entsteht. Naturschutz auf Zeit Ein Ansatz, um Naturentwicklung auf Betriebsflächen und Abbauflächen zulassen zu können, ohne bei Wiederaufnahme der Nutzung in Kollision mit dem Arten- oder Habitatschutz zu geraten. NERC-Richtlinie Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe. Sie ersetzt die Richtlinie über die jährlichen Höchstmengen für nationale Emissionen (Richtlinie 2001/81/EG). Die neue Richtlinie legt nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen fest, die ab 2020 und 2030 für die sechs Luftschadstoffe (Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen (außer Methan), Ammoniak) gelten sollen. Anmerkung: Oft wird auch die Abkürzung NEC verwendet, die das Kürzel für die Vorläuferrichtlinie war. Nettoabfallaufkommen Gesamtmenge allen erfassten Abfalls in einem Land abzüglich Output der Abfallverwertungsund Abfallbeseitigungsanlagen in diesem Land. Prinzip der Produktverantwortung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei deren Herstellung und Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der nach deren Gebrauch entstandenen Abfälle sichergestellt ist. Hersteller und Vertreiber müssen somit die Verantwortung für ihre Produkte während der gesamten Lebensdauer tragen.
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ProgRess I, II, III Abkürzung für „Deutsches Ressourceneffizienzprogramm“, von der Bundesregierung am 29.2.2012 verabschiedet. Ein erster Fortschrittsbericht (ProgRess II), der alle vier Jahre fällig ist, wurde am 2.3.2016 veröffentlicht. Für das Jahr 2020 wird der nächste Fortschrittsbericht (ProgRess III) vorbereitet. REACH Europäische Chemikalienverordnung, die 2007 in Kraft trat. Die Verordnung umfasst Regelungen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Recycling Beim Recycling (Rezyklierung bzw. Müllverwertung) werden Abfallprodukte wiederverwertet bzw. deren Ausgangsmaterialien werden zu Sekundärrohstoffen. Recyclingquote Darunter versteht man den Anteil der bei der Entsorgung tatsächlich aus dem Abfall recycelten Werk- bzw. Wertstoffe. Für einige Abfallströme gibt es gesetzlich vorgegebene Recyclingquoten, die nicht unterschritten werden dürfen. Welche Bezugsgrößen für die Berechnung verwendet werden, ist ebenso vielfältig wie umstritten. Ressourceneffizienz Ressourceneffizienz ist als das Verhältnis eines bestimmten Nutzens zu dem dafür erforderlichen Einsatz an natürlichen Ressourcen definiert. Der Nutzen kann in Form eines Produktes oder einer Dienstleistung bestehen. Je geringer der dafür nötige Input an natürlichen Ressourcen oder je höher der Nutzen des Produktes bzw. der Dienstleistung, desto höher ist die Ressourceneffizienz. Rohstoffproduktivität Indikator, der ausdrückt, wie effizient abiotische, das heißt nicht erneuerbare Primärmaterialien eingesetzt werden, um ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wie zum Beispiel das Bruttoinlandsprodukt (BIP) einer Volkswirtschaft zu erwirtschaften. SDG Sustainable Development Goal(s): Nachhaltigkeits-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen gemäß der Agenda 2030. TA Luft Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft ist die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. UN Guiding Principles on Business and Human Rights Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, 2011 vom UN-Menschenrechtsrat angenommen und aus drei Säulen bestehend: 1) Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte, 2) Verantwortung von Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte, 3) Zugang zu Abhilfe (“Protect, Respect, Remedy”).
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Quellenverzeichnis Daten: https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/betriebliche-umwelt-energiemanagementsysteme 2 Umweltbundesamt, Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen seit 1990, Emissionsentwicklung 1990 bis 2014 (Stand 03/2016) 3 http://justiz-und-recht.de/wie-lange-dauert-ein-verwaltungsgerichtliches-verfahren-eine-prognose-fuer-das-jahr-2016-sieger-und-verlierer-2014/#Gesamtranking 4 Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Abfallstatistik (verschiedene Jahrgänge), Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen - Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen (Stand Mai 2014); Umweltbundesamt: eigene Berechnungen 5 Menno T. Kamminga 2015: Company Responses to Human Rights Reports: An Empirical Analysis. Maastricht University 6 Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Abfallstatistik (verschiedene Jahrgänge), Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen - Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen (Stand Mai 2014); Umweltbundesamt: eigene Berechnungen 7 Menno T. Kamminga 2015: Company Responses to Human Rights Reports: An Empirical Analysis. Maastricht University 1
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Impressum Herausgeber Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) Breite Straße 29 10178 Berlin T: +49 30 2028-0 www.bdi.eu Redaktion Prof. Dr. Herbert Bender, Referent Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit RAin Annette Giersch Stellvertretende Abteilungsleiterin Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit Franz-Josef von Kempis, Referent Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit Dr. Alexander Kessler, Referent Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit Dr. Mirjam Merz, Referentin Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit Claas Oehlmann, Referent Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit RAin Catrin Schiffer, Referentin Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit Oliver Schollmeyer, Referent Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit Gesamtredaktion Dr. Thomas Holtmann, Abteilungsleiter Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit
Konzeption & Umsetzung Sarah Pöhlmann, Referentin Abteilung Marketing, Online und Veranstaltungen Layout Tilman Schmolke www.europrint-medien.de Druck Das Druckteam Berlin www.druckteam-berlin.de Verlag Industrie-Förderung GmbH, Berlin Bildnachweis Seite 6-7: © 143616798 / embeki / Fotolia.com Seite 17: © 139350819 / warloka79 / Fotolia.com Stand Mai 2017 BDI-Publikations-Nr.: 0066