AuĂ&#x;enwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17 Handlungsempfehlungen der Deutschen Industrie fĂźr die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
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Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Abteilung Außenwirtschaftspolitik
Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
Inhaltsverzeichnis Vorwort ....................................................................................................................................................................................... 3 Einführung ................................................................................................................................................................................. 5 Faktencheck: Sollte Deutschland Handelspolitik wieder allein gestalten?
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Faktencheck: Schadet die Globalisierung Deutschland? ............................................................................................ 7 Handlungsempfehlung: Chancen der Globalisierung zum Nutzen des Gemeinwohls ergreifen
....................
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Handlungsempfehlung: Protektionismus bekämpfen, Handelshemmnisse abbauen . . ....................................... 9 Faktencheck: Werden Handelsabkommen undemokratisch verhandelt und entschieden? ........................... 10 Handlungsempfehlung: TTIP auf der Handelsagenda halten und Verhandlungen fortsetzen ........................ 11 Handlungsempfehlung: CETA zügig ratifizieren ........................................................................................................... 12 Handlungsempfehlung: WTO stärken . . ............................................................................................................................ 13 Handlungsempfehlung: Weitere Freihandelsabkommen (FTAs) mit strategischen Partnern abschließen ..... 14 Handlungsempfehlung: Globale Ordnung gestalten – G20 nutzen ......................................................................... 15 Faktencheck: Bevorzugen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) Unternehmen gegenüber dem Staat? .... 16 Handlungsempfehlung: Auslandsinvestitionen wirksam schützen, Rechtssicherheit erhöhen
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Handlungsempfehlung: Handelspolitische Schutzinstrumente wirksam ausgestalten .. .................................. 18 Handlungsempfehlung: Exportkontrollen für Dual-Use-Güter unternehmensfreundlich gestalten............... 19 Handlungsempfehlung: Außenwirtschaftsförderung zukunftsfähig machen ...................................................... 20 Glossar .. .................................................................................................................................................................................... 21 Quellenverzeichnis ................................................................................................................................................................ 28 Impressum ............................................................................................................................................................................... 30
Legende Bewertungsskala für einzelne Handlungsempfehlungen
Industrie empfiehlt eine politische Maßnahme
Industrie sieht Handlungsbedarf der Politik, warnt aber vor Risiken
Industrie rät von einer politischen Maßnahme ab
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Einführung Die Globalisierung ist ein Prozess, der das 21. Jahrhundert wesentlich prägt. Ihre Rahmenbedingungen zu gestalten, ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Die Bundesregierung muss sich dieser zentralen Aufgabe für die Zukunft Deutschlands noch stärker annehmen. Denn kaum ein Land profitiert so stark von freiem Handel und offenen Märkten wie Deutschland. Der Anteil Deutschlands an der globalen Bevölkerung, am globalen Handel und am globalen Wachstum wird in den kommenden Jahrzehnten jedoch abnehmen. Deutschland allein kann die Globalisierung nicht gestalten. Deshalb ist es auch Aufgabe der deutschen Außenwirtschaftspolitik, die gewichtige Rolle der außenhandelsorientierten deutschen Industrie in die gemeinsame europäische Außenwirtschaftspolitik einzubringen. Nur im europäischen Verbund kann Deutschlands Gewicht in der Weltwirtschaft gestärkt werden. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass das Vertrauen in freien Handel und offene Märkte auch in führenden Industrienationen nicht mehr selbstverständlich ist. Umso mehr sollten wir uns in der EU gemeinsam dafür einsetzen, Protektionismus weltweit einzudämmen und moderne Regeln für Handel und Investitionen zu entwickeln. Das Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft weiter zu stärken und dabei unsere Werte und Standards in die Gestaltung der Globalisierung einzubringen. Nur so können wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die globale Wirtschaft und freier Handel allen nützen: großen wie kleinen Unternehmen, Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt. Die Regeln für die Weltwirtschaft können am besten auf der multilateralen Ebene entwickelt werden. Daher ist es wichtig, die Welthandelsorganisation (WTO) zu stärken und ihre Agenda an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Auch Institutionen wie die Gruppe der Sieben (G7), die Gruppe der Zwanzig (G20), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) spielen eine zentrale Rolle bei der „Global Governance“. Ihre Entscheidungen und Empfehlungen müssen zielgerichtet umgesetzt werden. Darüber hinaus können bilaterale Handelsabkommen wichtige Impulse für die globale Handelsagenda setzen und eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Wirtschaft versteht sich als Motor und Partner bei der Gestaltung der Globalisierung. Viele unserer Unternehmen sind „Global Player“ und als Hersteller, Zulieferer und Dienstleister, aber auch als Abnehmer von Zwischenprodukten in die globalen Wertschöpfungsketten integriert. Sie übernehmen weltweit Verantwortung, investieren und schaffen Arbeitsplätze. Die Wirtschaft sollte deshalb aktiv in die deutsche und europäische Außenwirtschaftspolitik eingebunden werden. Mit dieser Broschüre benennen wir die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Globalisierung und Welthandel, liefern Fakten und Argumente und leiten daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik ab. Hubertus von Baumbach Vorsitzender des Ausschusses Außenwirtschaft des BDI Vorsitzender der Unternehmensleitung, Boehringer Ingelheim
„Deutschland muss sich aktiv in die Gestaltung der Globalisierung einbringen – auf Grundlage unserer Werte und Standards. Dafür brauchen wir eine starke Europäische Union. Denn nur mit unseren europäischen Partnern können wir gute, faire Abkommen verhandeln. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir uns durch stabile und starke Partnerschaften wettbewerbsfähig in einer sich weiter globalisierenden Welt positionieren.“
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Handelspolitik
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Faktencheck Sollte Deutschland Handelspolitik wieder allein gestalten? Nein! Deutschland hat ein wesentlich größeres Gewicht, wenn es im Rahmen der Europäischen Union (EU) handelt. Die EU kann als Verhandlungsführerin für alle Mitgliedstaaten bessere Abkommen aushandeln als Deutschland allein. Eine Re-Nationalisierung der Handelspolitik würde zu erheblichen Verwerfungen und Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt führen: Ohne gemeinsame Außenzölle, gemeinsame Standards oder auch eine einheitliche Sanktions- und Antidumpingpolitik würde der Binnenmarkt nicht funktionieren. Deutschland hat als größte europäische Volkswirtschaft und Handelsnation eine besondere Verantwortung, die Handelsagenda der EU mitzugestalten.
Mit der EU stärkt Deutschland sein Gewicht in der Globalisierung Anteile an den weltweiten Größen in Prozent
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37,3 33,3
30 22,1 20 10
0
6,9
4,6
7,4
7,2
1,1 Bevölkerung (2015)
BIP (2015)
Deutschland
EU
Quelle: Weltbank (2015).1
Exporte (Waren und Ausländische Dienstleistungen, Direktinvestitionen 2015) (Bestände im Ausland, 2015)
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Faktencheck
Globalisierung
Schadet die Globalisierung Deutschland? Nein! Deutschland profitiert erheblich von der Globalisierung. Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab, in der Industrie sogar mehr als jeder zweite.2 Trotz bestehender Einkommensunterschiede ist das reale Pro-Kopf-Einkommen seit 1990 laut der Bertelsmann Stiftung durch die voranschreitende Globalisierung rund fünf Prozent stärker gewachsen, als es ohne die Globalisierung der Fall gewesen wäre.3 Deutschland ist eine Handelsnation. Eine Vielzahl an End- und Zwischenprodukten bezieht Deutschland aus dem Ausland. Gleichzeitig exportieren deutsche Unternehmen mehr, als sie importieren: Die deutsche Außenhandelsquote hat sich in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt und trägt maßgeblich zum deutschen Wirtschaftswachstum bei.4 Als Gewinner der Globalisierung muss Deutschland Europas führende Rolle in der internationalen Handelspolitik unterstützen und die Regeln des Welthandels durch die aktive Gestaltung von Freihandelsabkommen und des multilateralen Handelssystems weiterentwickeln.
Deutschland ist eine Handelsnation. Die Globalisierung führt zu höherem Wohlstand in Deutschland
1.700
BIP pro Kopf
28.000 €
1.500
26.000 €
1.300
24.000 €
1.100 900
22.000 € 700 20.000 €
500
18.000 €
300
1995
2000
BIP ohne Globalisierung BIP
2005
2010 Warenimporte Warenexporte
Quellen: Bertelsmann Stiftung (2016); Statistisches Bundesamt (2017).
2014
Deutscher Außenhandel in Mrd €
1.900
30.000 €
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Handlungsempfehlung
Chancen der Globalisierung zum Nutzen des Gemeinwohls ergreifen Deutschland ist ein Globalisierungsgewinner. Produkte „made in Germany“ sind weltweit gefragt, der Export sichert Arbeitsplätze und Wachstum in Deutschland. Mit Globalisierung und Freihandel gehen aber auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen einher. Sie rufen zunehmend Skepsis, Sorgen und den Wunsch nach Abschottung hervor, die unter anderem in der breiten Kritik an den Freihandelsabkommen TTIP und CETA Ausdruck gefunden haben. Politik und Wirtschaft müssen daher gemeinsam für einen offenen, fairen und regelbasierten Welthandel eintreten.
Jeder 4. Arbeitsplatz hängt am Export
Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt am Export, in der Industrie ist es sogar mehr als jeder zweite. Der Wert des deutschen Außenhandels (Waren und Dienstleistungen, Außenhandelsquote) beträgt 84,4 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes.5 Zudem erleichtert freier Handel die rasche Ausbreitung technologischer Innovationen, die etwa zur Bekämpfung des Klimawandels benötigt werden, und beschleunigt Forschung und Entwicklung. Eine starke industrielle Basis und eine funktionierende soziale Marktwirtschaft sind Garanten, um auch für Verlierer der Globalisierung Chancen zu schaffen.
ʘʘ Politik und Wirtschaft müssen kontinuierlich für offene Märke und internationale Regeln eintreten und zugleich die negativen Auswirkungen der Globalisierung wirksam abfedern. ʘʘ Die Politik sollte sich in internationalen Verhandlungen dafür einsetzen, dass hohe deutsche Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltstandards gewahrt werden und hohe Umwelt- und Sozial standards internationale Verbreitung finden. ʘʘ Politik und Wirtschaft müssen verstärkt in den Dialog mit der Bevölkerung treten, um über die Chancen und die Gestaltung der Globalisierung zu diskutieren. ʘʘ Die Politik muss sich deutlich zur positiven Rolle der EU-Handels politik für Deutschland bekennen.
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Handlungsempfehlung
Protektionismus bekämpfen, Handelshemmnisse abbauen Der Wohlstand in Deutschland ist gefährdet, wenn in und außerhalb der EU Handels- und Investitionsbeschränkungen signifikant zunehmen. Tatsächlich nimmt der Bestand dieser Hemmnisse seit Beginn der Weltfinanzkrise im Jahr 2008 laut der WTO stetig zu, obwohl sich die G20-Mitglieder wiederholt zum Stopp und der Rückführung protektionistischer Maßnahmen bekannt haben. Gleichzeitig tritt die Verhandlung und Umsetzung zahlreicher Handelsabkommen auf der Stelle. Der Wert des deutschen Außenhandels (Waren und Dienstleistungen) beträgt 84,4 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes.6 Der Export ist jedoch kein Selbstläufer. Von 2008 bis Oktober 2016 zählte die WTO 2.978 neu eingeführte Handelsbeschränkungen wie Zölle und Lokalisierungsanforderungen, nur 25 Prozent davon wurden inzwischen wieder beseitigt.7 Freihandel wird zunehmend unpopulär, auch in der EU. Die Bundesregierung muss sich im G20-Rahmen, in der WTO, aber auch zu Hause (auf Bund- und Länderebene) stärker gegen Protektionismus und für freien und fairen Handel einsetzen.
ʘʘ Die Politik muss die G20-Verpflichtung gegen Protektionismus effektiver umsetzen. Dafür sollten Lokalisierungsanforderungen verboten sowie neue handelsbeschränkende Maßnahmen von den Regierungen umfassend an die kontrollierenden Organisationen (WTO, OECD, UNCTAD) berichtet und begründet werden. ʘʘ Das Monitoring- und Berichtswesen über die Maßnahmen der WTO-Mitglieder durch das WTO-Sekretariat muss gestärkt werden. Maßnahmen sollten nicht nur aufgelistet, sondern auch bewertet werden. Die Kapazitäten der WTO-Streitschlichtung müssen ausgebaut werden. Zudem sollten sich die WTO-Mitglieder für einen horizontalen Mediationsmechanismus zur Beilegung von Konflikten im Bereich der nicht-tarifären Hemmnisse einsetzen. ʘʘ Angesichts der wachsenden Skepsis gegenüber Freihandel und ausländischen Investoren in Politik und Bevölkerung muss die Politik Maßnahmen ergreifen, die die Akzeptanz für offene Märkte und internationale Regelsetzung erhöhen.
2.978 neu eingeführte Handelshemmnisse seit 2008
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Transparenz und Demokratie
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Faktencheck Werden Handelsabkommen undemokratisch verhandelt und entschieden? Nein! Die EU-Kommission verhandelt entsprechend der Europäischen Verträge Freihandelsabkommen für alle EU-Mitgliedstaaten. Grundlage ist ein Mandat des Rates der Europäischen Union, das die Staats- und Regierungschefs der Kommission erteilen. Die EU-Kommission konsultiert den Rat und das Europäische Parlament während des Verhandlungsprozesses kontinuierlich. Die Verhandlungsvorschläge der EU werden durch die Absprachen im Handelsministerrat mit den Mitgliedstaaten abgestimmt. Ein Freihandelsabkommen kann erst in Kraft treten, wenn der Rat und das Europäische Parlament zugestimmt haben. Im Falle von gemischten Abkommen wie CETA müssen auch die nationalen Parlamente zustimmen. Kommt in nur einem Mitgliedsland die Ratifizierung nicht zustande, kann das Abkommen nicht in Kraft treten.
Werden Handelsabkommen undemokratisch verhandelt und entschieden?
0
Gegenstimmen bei der Verabschiedung des Verhandlungsmandats für TTIP im Rat der EU8
71
Parlamentarische Anfragen im Deutschen Bundestag zu den TTIP-Verhandlungen (Februar 2014 - August 2016)9
87
Dokumente zu den TTIP-Verhandlungen auf der Website der EU-Kommission (Februar 2016)10
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Ausschüsse des Europäischen Parlaments, die an der Erarbeitung der TTIP-Resolution des EP beteiligt waren (Juli 2015)11
Quellen: Europäisches Parlament, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Europäische Kommission, Europäisches Parlament
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Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
Handlungsempfehlung
TTIP auf der Handelsagenda halten und Verhandlungen fortsetzen TTIP bietet der EU und Deutschland die Chance, die Globalisierung politisch zu gestalten: auf der Grundlage von hohen Standards, klaren Regeln und Rechtssicherheit. Durch TTIP kann zudem der Zugang zum US-Markt gesichert und ausgebaut werden. So können Impulse für Arbeitsplätze und Wachstum in ganz Europa generiert werden. Ein ambitioniertes, faires TTIP ist ein Zukunftsprojekt und liegt im Interesse Deutschlands. Die USA sind Deutschlands wichtigster Exportmarkt.12 Daher hätte der Abbau von Zöllen und bürokratischen Hürden in TTIP einen besonders großen Effekt. EU und USA stehen für rund 46 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung, 27 Prozent der weltweiten Warenund 44 Prozent der Dienstleistungsexporte (ohne Intra-EU-Handel, Zahlen für 2015).13 TTIP hätte damit einen großen Einfluss auf die Weltwirtschaft insgesamt. Zudem sichern US-Unternehmen mit ihren Investitionen fast 700.000 Arbeitsplätze in Deutschland.14
EU und USA stehen für
46 %
der globalen Wirtschaftsleistung
ʘʘ Kaum ein Land hat ein so großes Interesse an Freihandelsabkommen wie Deutschland. Die Politik sollte sich deshalb weiterhin für den Abschluss von TTIP einsetzen. TTIP muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen: ʘʘTTIP muss ambitioniert sein und einen umfassenden Zollabbau verankern. Das Abkommen sollte zudem die Zusammenarbeit bei der Entwicklung künftiger Regeln und Standards intensivieren, den Investitionsschutz reformieren und ein ambitioniertes Nachhaltigkeitskapitel beinhalten. ʘʘTTIP muss dem Mittelstand nützen: Nur eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung bringt Vorteile für die gesamte Wirtschaft. ʘʘTTIP muss hohe Verbraucherschutz-, Arbeits- und Umweltstandards garantieren und künftig ein gemeinsames Vorgehen bei der Schaffung von Schutzrechten erleichtern, ohne die Spielräume bei der Gestaltung künftiger Standards einzuengen. ʘʘ Die Politik sollte ihre Anstrengungen erhöhen, die Bevölkerung über den Inhalt von Freihandelsabkommen wie TTIP zu informieren und so die öffentliche Akzeptanz zu verbessern.
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Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
Handlungsempfehlung
CETA zügig in Kraft setzen CETA ist das ambitionierteste Freihandelsabkommen, das die EU bisher verhandelt hat. Das Abkommen verbessert den Marktzugang, garantiert Nachhaltigkeitsstandards, reformiert den völkerrechtlichen Investitionsschutz, schützt sensible Bereiche wie die Daseinsvorsorge, verbessert die regulatorische Zusammenarbeit und sichert Regulierungsspielräume in der EU.15 So kann CETA wegweisend für Abkommen mit anderen Industriestaaten sein. Ein Scheitern von CETA hingegen könnte die EU in der Handelspolitik dauerhaft lähmen.
Kanada ist die zehntgrößte Volkswirtschaft der Welt
Kanada ist die zehntgrößte Volkswirtschaft der Welt (2015).16 CETA bietet konkrete Chancen für deutsche Unternehmen auf diesem Markt, unter anderem durch den Abbau aller Industriezölle, den weitreichenden Zugang zum kanadischen Vergabemarkt (geschätztes Volumen: rund 30 Mrd. Euro p.a.), den Schutz heimischer Herkunftsangaben auch in Kanada (z.B. Nürnberger Rostbratwürste) und einen reformierten Investitionsschutz mit Investitionsgerichtshof.17 Zudem sichert CETA die Kompetenz der EU und ihrer Mitgliedstaaten, Regulierungen und Standards eigenständig zu entwickeln.
ʘʘ CETA muss als „gemischtes Abkommen“ auch von den nationalen Parlamenten in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Politik sollte eine zügige Ratifizierung und Anwendung des Abkommens sicherstellen. ʘʘ Politik und Wirtschaft sollten anhand von CETA aktiv für die Chance werben, mit modernen Handelsabkommen die Regeln für den Welthandel mitzugestalten.
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Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
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Handlungsempfehlung
WTO stärken Die WTO ist die Hüterin des multilateralen Handelssystems. Ihre 164 Mitglieder vereinbaren die Regeln im Konsens. Der Streitschlichtungsmechanismus der WTO ist effektiv und einzigartig. Marktöffnung und Regelsetzung durch die WTO hinken jedoch seit Jahren den Anforderungen des 21. Jahrhunderts hinterher. Nach 15 Jahren ist die Doha-Runde nach wie vor nicht abgeschlossen. Bilaterale Abkommen können die WTO ergänzen, aber nicht ersetzen. Bis Mai 2017 wurden 440 verschiedene regionale Handelsabkommen (RTAs) bei der WTO gemeldet, 274 davon sind in Kraft.18 In der WTO haben sich ihre Mitglieder seit ihrer Gründung 1995 nur auf ein multilaterales Abkommen geeinigt – über Handelserleichterungen. Zugleich befindet sich der Handel in einem ständigen Veränderungsprozess: Globale Wertschöpfungsketten werden immer komplexer. 2013 machten Zwischenprodukte rund 70 Prozent der weltweit gehandelten Güter aus.19 Bereits heute werden laut dem McKinsey Global Institute etwa zwölf Prozent des globalen Warenhandels über internationalen E-Commerce abgewickelt.20 Damit die Wirtschaftsbeziehungen geordnet und fair sind, bedarf es guter Regeln für möglichst viele Länder. Daher bleibt die WTO der Königsweg. Allerdings müssen ihre Regeln dringend modernisiert werden.
ʘʘ Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass bei den offenen Themen der Doha-Runde Fortschritte erreicht werden, wenn nötig über plurilaterale oder sektorale Vereinbarungen. ʘʘ Die WTO-Regeln und -Verfahren müssen modernisiert werden. Dazu zählen mehr Transparenz über nicht-tarifäre Barrieren, ein Rahmen für den digitalen Handel und den Wettbewerb mit Staatsunternehmen, engere Grenzen für Exportbarrieren und mehr Verantwortung für die Schwellenländer. ʘʘ Das WTO-Sekretariat benötigt mehr Ressourcen und Gewicht, um die Handelsmaßnahmen der Mitglieder zu überwachen und Streitfälle zügig klären zu können. ʘʘ Die Vereinbarkeit zwischen RTAs und dem WTO-System muss durch präzisere Regeln gefördert und systematisch kontrolliert werden. Der befristete Transparenzmechanismus sollte permanente Gültigkeit erlangen.
274
bei der WTO notifizierte Handelsabkommen weltweit in Kraft
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Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
Handlungsempfehlung
Weitere Freihandelsabkommen (FTAs) mit strategischen Partnern abschließen FTAs können ehrgeizige Handelsregeln festlegen und schneller auf Veränderungen reagieren als die WTO. Sie ergänzen mit ihren maßgeschneiderten Lösungen das multilaterale Handelssystem und können dazu dienen, neue Regeln in neuen Regelungsbereichen zu etablieren. Die zunehmend vernetzte Weltwirtschaft benötigt diese verlässliche Regelung der Handels- und Investitionsströme, auch als Gegenmedizin für wachsenden Protektionismus. Die Wachstumsmärkte befinden sich vor allem außerhalb der EU.
230.000 Jobs in der EU durch Freihandelsabkommen mit Südkorea gesichert
90 Prozent des globalen Wirtschaftswachstums wird in den nächsten zehn bis 15 Jahren außerhalb der EU generiert.21 Daher hat die EU bereits 38 FTAs in Kraft und verhandelt gut ein Dutzend weitere Handelsabkommen.22 Das EU-Abkommen mit Südkorea hat in den ersten fünf Jahren der Anwendung Europa zu einem Exportplus von rund 55 Prozent verholfen und damit mehr als 230.000 EU-Jobs gesichert.23 Dennoch sind umfassende FTAs mit Klauseln zu Investitionsschutz und regulatorischer Kooperation in Deutschland in die Kritik geraten.
ʘʘ Die Bundesregierung muss die EU weiterhin dabei unterstützen, moderne und umfassende Handels- und Investitionsabkommen mit strategischen Partnern abzuschließen. Dazu zählt ein eindeutiges und positives Bekenntnis zu den Economic Partnership Agreements (EPAs) mit den afrikanischen Staaten. ʘʘ Die FTAs sollten auch zukünftig Regelungen für den Schutz von Auslandsinvestitionen, den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen und die Kooperation zu Regulierungsfragen enthalten. Diese können und müssen die Regulierungshoheit des Staates und die hohen Standards in der EU umfänglich absichern. ʘʘ Die Verhandlungen und Neuverhandlungen von FTAs sollten einen deutlichen Schwerpunkt auf die wichtigen Auslandsmärkte mit zum Teil erheblichen Handelshemmnissen richten. Dazu zählen Japan, Mercosur, Indien und die ASEAN-Staaten. ʘʘ Bereits ausgehandelte FTAs sollten in der EU zügig geprüft, beschlossen und ratifiziert werden. Eine vorläufige Anwendung der Vertragsinhalte mit alleiniger EU-Zuständigkeit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments muss weiterhin Praxis bleiben.
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Abteilung Außenwirtschaftspolitik
Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
Handlungsempfehlung
Globale Ordnung gestalten – G20 nutzen Eine aktive Mitgestaltung der globalen Ordnung in den Foren G7 und G20 ist für das global vernetzte Deutschland unverzichtbar. Die Bundesregierung hat zum 1. Dezember 2016 erstmals die G20-Präsidentschaft übernommen und wird 2018 unter argentinischer Präsidentschaft Teil der G20-Troika sein. Die jeweilige G20-Präsidentschaft steht in einem kontinuierlichen Austausch mit der Zivilgesellschaft, darunter der Business 20 (B20). Politische Impulse müssen über die Präsidentschaften hinaus weiter vorangetrieben werden. Die G20 ist das zentrale Global-Governance-Forum für Finanz- und Wirtschaftsfragen und zunehmend auch andere globale Themen wie Klima und Entwicklung. Die G20 besteht aus 19 führenden Schwellen- und Industrieländern sowie der EU. Die G20-Mitgliedsstaaten stehen für rund 85 Prozent der Weltwirtschaftsleistung, mehr als 75 Prozent der globalen Waren- und Dienstleistungsexporte sowie zwei Drittel der Weltbevölkerung.24 Studien zufolge wurden seit 2008 rund 70 Prozent aller G20-Beschlüsse umgesetzt. Die EU und Deutschland haben laut der G20 Research Group eine Umsetzungsquote von etwa 80 Prozent.25
ʘʘ Die Bundesregierung muss dazu beitragen, dass sich die G20 stärker auf konkrete Maßnahmen ausrichtet und ihre Mitglieder diese konsequent umsetzen. ʘʘ Zusammen mit den nachfolgenden Präsidentschaften sollte Deutschland die Chance nutzen, die G20 weiterzuentwickeln: von einem Krisenstab hin zu einem langfristig ausgerichteten und strategisch handelnden Akteur der Weltwirtschaftspolitik. ʘʘ Um ein nachhaltiges, inklusives Wachstum und Arbeitsplätze zu fördern, muss die Politik globale Rahmenbedingungen mitgestalten. Schwerpunkte in der G20 sollten auch unter der nächsten G20-Präsidentschaft auf Digitalisierung, einer globalen Marktlösung für Klimaschutz und den Handel sowie Afrika gesetzt werden.
G20 steht für
85 %
der Weltwirtschaftsleistung
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Investitionsschutz
Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
Faktencheck Bevorzugen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) Unternehmen gegenüber dem Staat? Nein! Der völkerrechtliche Investitionsschutz sichert gegen politische, nicht aber gegen wirtschaftliche Risiken ab. Er schützt vor Diskriminierung, Enteignung und unfairer Behandlung – nicht vor dem Rückgang von Gewinnen. In modernen Abkommen ist dies sogar explizit verankert. In CETA heißt es: „Die bloße Tatsache, dass eine Vertragspartei – auch durch Änderung ihrer Gesetze – Regelungen in einer Art und Weise trifft, die sich auf eine Investition negativ auswirken oder die Erwartung eines Investors, einschließlich einer Gewinnerwartung, beeinträchtigt, stellt keinen Verstoß gegen eine Verpflichtung dar.“ Wenn die Klage eines Investors erfolgreich ist, wird ihm eine Entschädigung zugesprochen. Der Vertragsstaat ist nicht verpflichtet, Gesetze, Regulierungen oder Verwaltungshandeln, auf die sich Klagen bezogen, rückgängig zu machen. Darüber hinaus gewinnen die beklagten Staaten mehr Verfahren als die Investoren. In weniger als einem Drittel der Fälle bekommen Investoren Recht.
ISDS-Klagen: Gerichte entscheiden häufiger zugunsten der Staaten Ausgang von ISDS-Verfahren weltweit (495 abgeschlossene Verfahren, Stand: März 2017) Fall beigelegt 24,4 %
Zugunsten des Staates 36,4 % Verhandlung unterbrochen 10,1 %
Zugunsten des Investors 26,7%
Quelle: UNCTAD (2017).26
Zugunsten keiner Partei 2,4 %
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Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
Handlungsempfehlung
Auslandsinvestitionen wirksam schützen, Rechtssicherheit erhöhen Auslandsinvestitionen erschließen Märkte und sichern die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Doch die globale Ausrichtung geht für Unternehmen nicht nur mit wirtschaftlichen, sondern auch mit politischen Risiken einher. Schutz vor politischen Risiken bieten Investitionsförder- und -schutzverträge (IFV). Sie schützen etwa gegen kompensationslose Enteignung oder gegen Diskriminierung. Im Zusammenhang mit TTIP kam eine öffentliche Diskussion über die Ausgestaltung von IFV in Gang. Kritiker halten Rechtsbegriffe in IFV für zu unpräzise und stellen die Arbeitsweise der Schiedsgerichte, die Verletzungen von IFV behandeln, in Frage. Deutsche Unternehmen verfügen über ausländische Direktinvestitionen (ADI) in Höhe von rund 1 Bio. Euro und sind über diesen Kapitalstock für rund 7 Mio. Arbeitnehmer im Ausland mit verantwortlich. Auslandstöchter deutscher Unternehmen generieren einen Auslandsumsatz (2,7 Bio. Euro), der die deutschen Exporte (1,2 Bio. Euro) um mehr als das Doppelte übersteigt.27 Deutschland hat 1959 den weltweit ersten IFV abgeschlossen und verfügt heute mit 129 IFV weltweit über die meisten dieser Verträge. Weltweit gab es bisher laut der UNCTAD 739 Schiedsverfahren gegen Verletzungen von IFV. Deutsche Investoren traten 53 Mal als Kläger auf, Deutschland wurde bisher drei Mal verklagt.28
ʘʘ Die Bundesregierung muss sich gegenüber der EU dafür einsetzen, dass neu zu verhandelnde IFV (bzw. Investitionskapitel in Handelsverträgen) ein hohes Schutzniveau für die deutschen Auslandsinvestoren gewährleisten. ʘʘ Die Politik sollte sich aktiv an der öffentlichen und internationalen Diskussion über die Ausgestaltung künftiger IFV beteiligen und die Investitionskapitel in CETA und TTIP sowie den IFV mit China als Wegmarken für Reformen nutzen. ʘʘ Langfristiges Ziel für den Schutz deutscher ADI muss ein multilateraler, völkerrechtlich basierter Mechanismus zur Lösung von Investor-Staat-Streitfällen sein.
Auslandsumsätze durch ADI übersteigen deutsche Exporte um mehr als das Doppelte.
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Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
Handlungsempfehlung
Handelspolitische Schutzinstrumente wirksam ausgestalten
15%
Anstieg der Anzahl der Antidumpingmaßnahmen 2015 gegenüber 2014
Handelspolitische Schutzinstrumente wie Antidumpingmaßnahmen tragen dazu bei, weltweit fairen Wettbewerb zu sichern. Bei der Feststellung von Dumping erlauben sie der EU, Zusatzzölle zu verhängen. Für Unternehmen sind sie wichtige Instrumente, um auf unfaire Handelspraktiken und Wettbewerbsverzerrung zu reagieren und möglichen Schaden für die heimische Industrie begrenzen zu können. Die EU-Institutionen arbeiten an einer Reform dieser Instrumente. Durch die Reform muss sichergestellt werden, dass den Unternehmen auch weiterhin effektive Schutzmechanismen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig darf die Neugestaltung des Instrumentariums keine neuen Spielräume für Protektionismus eröffnen. Überkapazitäten in Drittländern verschärfen den Preisdruck für heimische Industrien. Die Antidumpingfälle nehmen weltweit zu. 2014 waren in den WTO-Mitgliedsländern laut der WTO insgesamt 157, im Jahr 2015 181 Antidumpingmaßnahmen in Kraft.29 Auch subventionierte Staatsunternehmen verzerren den weltweiten Wettbewerb. Nur effiziente Antidumpingverfahren sichern weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen.
ʘʘ Ausgewogene handelspolitische Schutzinstrumente müssen weiterhin fairen Wettbewerb sichern. Gleichzeitig dürfen sie nicht für protektionistische Ziele missbraucht werden. ʘʘ Die Bundesregierung sollte die EU bei der Stärkung der Effizienz von Antidumpingverfahren unterstützen. ʘʘ Die Politik muss in der EU auf klare Prüfkriterien zum Nachweis nicht-marktwirtschaftlicher Bedingungen in Drittländern hinwirken. ʘʘ Bei der Anwendung der handelspolitischen Schutzinstrumente müssen die Interessen von Herstellern, Verarbeitern und Verwendern gleichermaßen berücksichtigt werden. ʘʘ Im Rahmen der WTO sollte die Bundesregierung auf effektive Wettbewerbsregeln hinwirken.
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Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
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Handlungsempfehlung
Exportkontrollen für Dual-Use-Güter unternehmensfreundlich gestalten Die EU und Deutschland regulieren den Export von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (so genannte Dual-Use-Güter). Eine Reform der EG-Dual-Use-Verordnung soll das Risiko senken, dass durch EU-Exporte Menschenrechtsverstöße in den Zielländern befördert werden. Dazu sollen die Exportkontrollen im Bereich der Sicherheits- und Überwachungstechnologie strikter werden. Weiteres Ziel ist eine stärkere Harmonisierung der Exportkontrollen in der EU. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen ist aus Sicht der Industrie unverhältnismäßig und kann der Entwicklung des Technologiestandorts Europa schaden. Die deutschen Unternehmen kommen ihrer Verantwortung für Menschenrechte weltweit nach. Die Industrie unterstützt die Ziele der europäischen Exportkontrolle und steht als Partner zu ihrer Weiterentwicklung zur Verfügung. Soft- und Hardware zur Überwachung von Datenströmen sind in fast allen Industrieanwendungen enthalten und dienen in erster Linie zivilen Zwecken. Lange Lieferzeiten sind ein globaler Wettbewerbsnachteil. Unkalkulierbare Genehmigungsverfahren gefährden das Projektgeschäft.
ʘʘ Exportkontrollen müssen effizient anwendbar und nicht diskriminierend sein. ʘʘ Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Weitreichende, unspezifische Auffangregeln (so genannte Catch-All-Regeln) sind als Instrument der Exportkontrolle im Bereich Human Security ungeeignet und in der Praxis nicht handhabbar. Unternehmen benötigen daher konkrete Güter- und Länderlisten in diesem Bereich. ʘʘ Um die Chancen von Digitalwirtschaft und Industrie 4.0 mit dem Ziel eines besseren Schutzes der Menschenrechte zu vereinen, muss die Exportkontrolle zwischen normalen Industrieanwendungen und dem Bereich der sicherheitsrelevanten Anwendungen unterscheiden.
Etwa
20-24% aller Exporte aus EUMitgliedstaaten sind Dual-Use-Güter (inkl. Intra-EU-Handel)30
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Außenwirtschaftspolitik | Position | Wahl 17
Handlungsempfehlung
Außenwirtschaftsförderung zukunftsfähig machen Außenwirtschaftsförderung fördert das Engagement deutscher Unternehmen im Ausland, erleichtert der heimischen Wirtschaft den Zugang zu Auslandsmärkten und steigert die Wettbewerbsfähigkeit. Außenwirtschaftsförderung ist eine Investition in den Erfolg deutscher Unternehmen im Ausland. Unternehmen stehen vor immer größeren Herausforderungen. Es wird immer schwieriger, auf ausländischen Märkten Fuß zu fassen, bestehende Marktanteile zu verteidigen oder sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten.
Nur
3,1%
Anteil im Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für „Chancen der Globalisierung“
Außenwirtschaftsförderung öffnet den Zugang zu neuen Märkten und sichert Arbeitsplätze. Der Titel „Chancen der Globalisierung“ betrug 2016 laut Bundesregierung jedoch nur 3,1 Prozent im Haushaltsplan des Bundeswirtschaftsministeriums.31 Deutsche Unternehmen verlieren zunehmend die Konsortialführerschaft und exportieren vor allem technisch ausgereifte Kernkomponenten. Exporte aus Deutschland in Entwicklungs- und Schwellenländer nehmen zu. Die Ausrichtung der Außenwirtschaftsförderung spiegelt dies nicht ausreichend wider.
ʘʘ Die Politik muss das Zusammenspiel der Instrumente der Außenwirtschaftsförderung (z.B. Exportkreditgarantien, Auslandsmessen) optimieren. ʘʘ Ein geschlossener Auftritt der Institutionen der Außenwirtschaftsförderung und das Ineinandergreifen ihrer Arbeit muss sichergestellt werden (Leitbild des „One-Stop-Shop“). ʘʘ Die Bundesregierung muss sich in internationalen Gremien verstärkt dafür einsetzen, dass die Außenwirtschaftsförderung weltweit einem gemeinsamen Regelwerk folgt, um einen Finanzierungswettlauf zu unterbinden. Dies gilt nicht nur für Nicht-OECD-Staaten, sondern in zunehmendem Maße auch für OECD-Mitglieder. ʘʘ Die politische Flankierung von Projekten muss ausgebaut werden. Dies gilt sowohl für Großprojekte als auch für Projekte, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) interessant sind.
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Glossar Antidumpingverfahren Antidumpingverfahren sind Verwaltungsverfahren, in denen einzelne Unternehmen bei einer zuständigen staatlichen Stelle Schutz gegen unfaire Importpreise im Warenhandel suchen. Wird in diesen Verfahren „Dumping“ festgestellt, können beim Warenimport der unterpreisigen Importe zusätzliche Zölle in Form von Antidumpingzöllen auf die Zollabgaben erhoben werden, um im eigenen Zollgebiet den fairen Wettbewerb wieder herzustellen. ASEAN Der Verband Südostasiatischer Staaten (englisch: Association of Southeast Asian Nations, ASEAN) ist eine regionale Organisation südostasiatischer Staaten mit Sitz in Jakarta (Indonesien). Ausländische Direktinvestitionen (ADI) ADI (englisch: Foreign Direct Investment, FDI) sind Vermögensanlagen im Ausland durch einen inländischen Investor. In Abgrenzung zu Portfolioinvestitionen sind ADI meist mit Kontrolle auf das Unternehmen verbunden, in das investiert wurde. ADI sind ein wichtiger Treiber der Globalisierung. Von 1990 bis 2014 haben sich die weltweiten ADI-Bestände ungefähr verelffacht. Außenhandelsquote Verhältnis von Exporten und Importen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Außenhandelsquote ist ein Indikator für die Integration eines Landes in den Welthandel. Außenwirtschaftsförderung Die deutsche Außenwirtschaftsförderung unterstützt deutsche Unternehmen bei der Erschließung ausländische Märkte. Die Aufgaben werden sowohl von staatlichen Einrichtungen als auch von staatlich mitfinanzierten Einrichtungen der Wirtschaft getragen. Zur Außenwirtschaftsförderung gehören Institutionen wie zum Beispiel Germany Trade and Invest (GTAI) sowie Instrumente, wie beispielsweise das Auslandsmesseprogramm und Exportkreditgarantien. Institutionen der Außenwirtschaftsförderung Das System der Außenwirtschaftsförderung wird durch drei Säulen getragen. Hierzu gehören Germany Trade and Invest (GTAI), die Auslandshandelskammern (AHK) sowie die Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate). Außenzoll Der gemeinsame Außenzoll ist die in der EU oder in einer anderen Zollunion festgelegte Abgabenhöhe auf Importe, auf die sich alle ihre Mitgliedstaaten geeinigt haben. Für die verschiedenen Warengruppen ist dort der jeweilige Zollsatz festgelegt. Soll eine Ware in das Gebiet des gemeinsamen Marktes oder der Zollunion verbracht werden, muss der Importeur diese Abgabe beim Grenzübertritt der Ware entrichten. Die Business 20 (B20) B20 ist der offizielle G20-Dialog mit der Wirtschaft der G20-Länder. In themenspezifischen Arbeitsgruppen erarbeiten Wirtschaftsvertreter und Experten aus der gesamten G20 gemeinsam konkrete Handlungsvorschläge. Die B20 spricht mit einer Stimme für die G20-Wirtschaft und trägt unter anderem durch einen intensiven ganzjährigen Dialog mit allen G20-Mitgliedern zur Ausgestaltung von G20-Beschlüssen bei.
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Bilaterale Handelsabkommen Internationale Abkommen zwischen zwei Wirtschaftsräumen (z.B. der EU und Kanada) mit dem Hauptziel, grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Catch-All-Regel Eine Auffangregel, die eine Ausfuhrkontrolle für Güter festlegt, ohne diese Güter(typen) im Einzelnen aufzulisten. Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Kanada. Die Verhandlungen über CETA wurden 2009 aufgenommen. Das Abkommen wurde 2016 vom Rat der Europäischen Union beschlossen. Im Februar 2017 wurde der Ratifizierungsprozess auf EU-Ebene durch die Zustimmung des Europäischen Parlaments abgeschlossen. Das Abkommen tritt damit zu großen Teilen vorläufig in Kraft. Noch nicht in Kraft treten die Bestandteile des Vertrags, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen. Dazu zählen beispielsweise die Regelungen zum Investitionsschutz. Erst nach Ratifizierung auf Ebene der Mitgliedstaaten kann das Abkommen vollständig in Kraft treten. Doha-Runde Im Jahr 2001 einigten sich die WTO-Mitglieder auf der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Doha, Katar, darauf, eine thematisch breit angelegte Verhandlungsrunde zu beginnen (kurz „Doha-Runde“). Trotz intensiver Bemühungen konnten die komplexen Verhandlungen zwischen allen WTO-Mitgliedern bis heute nicht beendet werden. Dual-Use-Gut Exportgut, das nicht eindeutig der Militär- oder Sicherheitstechnologie zuzuordnen ist, aber neben einer zivilen Verwendung auch eine sicherheitsrelevante Anwendung haben kann und daher der Exportkontrolle unterliegt. Dumping Verkauf von Waren oder Leistungen unter den Herstellungskosten bzw. den eigenen Kosten auf dem Heimatmarkt. Handelsagenda der Europäischen Union Ziele und Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Handelspolitik, die von Rat, Kommission und Parlament festgelegt werden. In der Europäischen Union (EU) liegt die Handelspolitik, einschließlich der Handelsverträge mit Drittländern, grundsätzlich in der Zuständigkeit der EU. Die Mitgliedstaaten gestalten die Handelspolitik über den Handelsministerrat wesentlich mit. Economic Partnership Agreements (EPAs) EPAs sind entwicklungsorientierte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten. Exportbarrieren Formelle und informelle Maßnahmen des Staates (Gesetze, Vorschriften, Gebühren, etc.), die die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen in einen Drittstaat für die Wirtschaftsteilnehmer erschweren.
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Exportkontrolle Umsetzung von Verboten und Beschränkungen im Ausfuhrverfahren. Gegenstand der Prüfung sind Güter, die typischerweise entweder militärisch sind (Rüstungsgüter) oder sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (sogenannte Dual-Use-Güter). Um weltweit eine unkontrollierte Verbreitung dieser Güter zu verhindern, ist ihr Export genehmigungspflichtig. Freihandelsabkommen (englisch: Free Trade Agreement, FTA) Völkerrechtliches Abkommen zwischen zwei oder mehr Partnerstaaten, das den Handel der Vertragspartner untereinander regelt. Neben Zollfragen behandeln moderne FTAs eine Vielzahl weiterer Themen, zum Beispiel Investitionen, öffentliche Aufträge, technische Standards und den Schutz von Arbeits- und Umweltstandards. Im Gegensatz zu einer Zollunion vereinheitlichen die Vertragspartner nicht ihren Außenzoll gegenüber Drittländern. Gruppe der Sieben (G7) Der Gruppe der Sieben gehören die Industriestaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten an. Die EU hat einen Beobachterstatus. Seit 1975 trifft sich das informelle Forum der Staats- und Regierungschefs jährlich. Gruppe der Zwanzig (G20) Die G20 wurde 1999 als informelles Koordinierungsgremium der Finanzminister und Zentralbankgouverneure aus 19 führenden Wirtschaftsnationen und der Europäischen Union eingeführt. In der Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise trifft die G20 seit 2008 auch auf Ebene der Staats- und Regierungschefs sowie in anderen Ministerformaten zusammen. Sie gilt als das zentrale Forum für internationale Kooperation in Wirtschafts- und Finanzfragen. G20-Troika Aktuelle G20-Präsidentschaft plus die Länder, die im Vorjahr bzw. Folgejahr die G20-Präsidentschaft innehatten/-haben. Das Land, das die G20-Präsidentschaft innehat, bezieht Vorgänger- und Nachfolgepräsidentschaft bei der Planung der Agenda mit ein, um Kontinuität und Kohärenz der G20 zu fördern. Gemischtes Abkommen Ein völkerrechtliches Abkommen der EU ist dann als gemischt einzustufen, wenn Bestandteile des Vertrags Angelegenheiten regeln, die nicht explizit als eine ausschließliche Kompetenz der EU geregelt sind oder nicht implizit eine ausschließliche EU-Außenkompetenz darstellen („implied powers“). Schon einzelne Teile eines Abkommens, die diese Kriterien erfüllen, führen zur Bewertung des gesamten Abkommens als „gemischt“. Gemischte Abkommen müssen nicht nur auf EU-Ebene durch Rat der EU und EU-Parlament, sondern auch in den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Global Governance Kontinuierlicher Prozess für globale Ordnungspolitik, in dem unterschiedliche Interessen ausgeglichen und kooperatives Handeln angestoßen werden. Dies kann in Form von völkerrechtlichen Verträgen und bindenden Beschlüssen, aber auch durch informelle Koordinierung oder einen Gedankenaustausch geschehen. Global Governance ist ein Multistakeholderprozess, an dem nicht nur Regierungen und internationale Institutionen, sondern auch Bürgerbewegungen, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Individuen beteiligt sind. Herausragende Formate der Global Governance sind die G7 und die G20.
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Globales Wachstum Jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts aller Volkswirtschaften. Güterliste Auflistung und technische Beschreibung von Gütern, die der Exportkontrolle unterliegen. Handelshemmnisse Formelle und informelle Maßnahmen des Staates (Gesetze, Vorschriften, Zölle, Gebühren, etc.), die den grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen für die Wirtschaftsteilnehmer erschweren. Es wird zwischen tarifären Handelshemmnissen (Zölle) und nicht-tarifären Handelshemmnisse (z.B. Quoten, Vorschriften zur lokalen Wertschöpfung, divergierende technische Normen und Standards) unterschieden. Handelspolitische Schutzinstrumente Zu den handelspolitischen Schutzinstrumenten der EU gehören Antidumpingmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen und Schutzzölle. Antidumpingmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen sollen europäische Unternehmen vor unfairem Handel schützen. Schutzzölle können Unternehmen temporären Schutz vor stark steigenden Importen gewähren, um strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Handelspolitische Schutzinstrumente werden rein defensiv eingesetzt. Horizontaler Mediationsmechanismus für nicht-tarifäre Handelshemmnisse Ein 2010 von 88 WTO-Mitgliedern vorgeschlagenes, branchenübergreifendes Verfahren, das die Lösung von Streitfällen im Bereich der nicht-tarifären Hemmnissene im Einvernehmen der beteiligten Parteien ermöglichen soll, ohne das Streitschlichtungsverfahren der WTO anstrengen zu müssen. Zurzeit besteht keine Einigkeit unter den WTO-Mitgliedern über die Einführung eines solchen Mechanismus. Investitionsgerichtshof Neuere Investitionsförder- und -schutzverträge (IFV) der Europäischen Union (bzw. Investitionskapitel in EU-Handelsverträgen) sehen vor, dass völkerrechtliche Klagen von Investoren gegen Staaten nicht mehr von Schiedsgerichten, sondern von einem fest stehenden Investi tionsgerichtshof behandelt werden sollen. Investitionsförder- und -schutzverträge (IFV, englisch: Bilateral Investment Treaty, BIT, bzw. International Investment Agreement, IIA) sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten. Sie sichern den Investoren der beiden Vertragsstaaten ein Mindestmaß an Rechtsschutz für ihre Investitionen in dem jeweils anderen Vertragsstaat zu. Dazu gehört der Schutz vor Diskriminierung, Enteignung und unfairer Behandlung. Investor-Staat-Schiedsverfahren (englisch: Investor-State Dispute Settlement, ISDS) Die meisten Investitionsförder- und -schutzverträge (IFV) bieten Investoren die Möglichkeit, ein internationales Schiedsgericht anzurufen, falls eine Verletzung der durch den IFV gewährten Schutzrechte vorliegt. Falls ein Schiedsgericht einem klagenden Investor Recht gibt, kann der angeklagte Staat zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet werden.
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Konsortialführerschaft (auch EPC-Führerschaft; EPC steht für: Engineering, Procurement, Construction). Ein Konsortium ist ein bei Bedarf gegründeter Zusammenschluss von Unternehmen, um ihre organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Kompetenzen zu bündeln. Ziel ist die schlüsselfertige Lieferung eines Systems, welches Ingenieursleistungen, die Beschaffung, Montage und Inbetriebnahme beinhaltet. Der Konsortialführer hat hierbei die Projektverantwortung. Länderliste Liste der Exportdestinationen, für die Exportgenehmigungen beantragt oder gerade nicht beantragt werden müssen. Lokalisierungsanforderungen Lokalisierungsanforderungen sind Maßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie. Dazu zählen Anforderungen, die Unternehmen zu einem Mindestmaß an heimischer Wertschöpfung verpflichten, um in einem Land investieren zu können. Ein weiteres Beispiel sind Vorgaben, im Bereich der öffentlichen Beschaffung nur Waren und Dienstleistungen zu kaufen, die ein Mindestmaß an heimischer Wertschöpfung haben. Ein anderes Beispiel sind Vorgaben zu Technologietransfers. Lokalisierungsanforderungen werden als nicht-tarifäres Handelshemmnis klassifiziert. Mercosur (Mercado Común del Sur) ist der gemeinsame Markt der Länder Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela (letzteres Mitglied ist derzeit suspendiert). Multilateraler, völkerrechtlich basierter Mechanismus zur Lösung von Investor-StaatStreitfällen Investitionsförder- und -schutzverträge (IFV) sehen in der Regeln einen Mechanismus zur Beilegung von Streitfällen zwischen Investor und Staat vor, der sich dabei nur auf die beiden Vertragsstaaten bezieht (vgl. Völkerrechtlicher Investitionsschutz). Die Europäische Union treibt die Etablierung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs voran, der Streitfälle zentral bearbeiten soll, unabhängig vom spezifischen IFV, auf dem der Streitfall basiert. Multilaterales Handelssystem Regeln und Streitschlichtungsmöglichkeiten der Welthandelsorganisation (WTO) mit ihrer bindenden Wirkung für alle ihre 164 Mitglieder. Vereinbarungen der WTO, die nur für Teile der Mitgliedschaft gelten, werden als „plurilateral“ bezeichnet. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse (englisch: non-tariff barriers to trade, NTB) Alle Regelungen außerhalb des Bereichs der Zollabgaben, die den Handel zwischen Staaten behindern. Dazu zählen divergierende Zulassungsverfahren, der gezielte Ausschluss ausländischer Anbieter von öffentlichen Aufträgen, Beschränkungen von Investitionsmöglichkeiten oder auch undurchsichtiges Vorgehen von Behörden. NTBs sind nicht grundsätzlich verboten und können politisch notwendig und legitimiert sein. OECD Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (englisch: Organisation for Economic Co-operation and Development) ist eine internationale Organisation mit 35 Mitgliedstaaten, die sich der Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Die meisten OECD-Mitglieder gehören zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Länder.
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Plurilaterales Abkommen Übereinkunft zwischen mehr als zwei, aber nicht allen WTO-Mitgliedern. Präferenzielles Handelsabkommen (englisch: Preferential Trade Agreement, PTA) Bilaterales pder plurilaterales Handelsabkommen, in dem die Vertragspartner gegenseitige Handelserleichterungen vereinbaren. PTA verstoßen zwar gegen das Prinzip der Meistbegünstigung, sind aber mit WTO-Recht vereinbar. Präferenzielle Ursprungsregeln Präferenzielle Ursprungsregeln definieren die „Nationalität“ von Produkten im grenzüberschreitenden Handel in FTAs. Die jeweiligen Regeln eines Handelsabkommens müssen erfüllt werden, um die dort vereinbarten Zollvorteile nutzen zu können. Protektionismus Maßnahmen in Form von Handels- und Investitionshemmnissen (Zölle, Auflagen, Verbote, etc.), mit denen ein Staat versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um inländische Anbieter zu schützen. Regionales Handelsabkommen (englisch: Regional Trade Agreement, RTA) Regionale Handelsabkommen sind Abkommen zwischen zwei oder mehr Partnern. Dazu zählen Freihandelsabkommen und Zollunionen. Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA, die seit Juli 2013 verhandelt wird und die größte Freihandelszone der Welt schaffen soll. Die Verhandlungen liegen seit November 2016 auf Eis. Überkapazitäten Überkapazitäten entstehen, wenn das Angebot für ein Produkt die Nachfrage übersteigt. Die Folge von Überkapazitäten sind in der Regel sinkende Marktpreise. UNCTAD Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (englisch: United Nations Conference on Trade and Development) ist ein ständiges Organ der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Aufgabe der UNCTAD ist, Entwicklungsländer bei der Integration in die globalen Handels- und Investitionsbeziehungen zu unterstützen. Vorläufige Anwendung von EU-Abkommen Handelsabkommen der EU können vorläufig angewendet werden, wenn das Abkommen auf EU-Ebene beschlossen, aber noch nicht in allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. Die vorläufige Anwendung umfasst dabei nur jene Vertragsbestandteile, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen. Über die vorläufige Anwendung eines Abkommens entscheidet der Rat der EU. In der Praxis hat das Europäische Parlament durchgesetzt, dass es vor der vorläufigen Anwendung dem Abkommen zustimmt. Beispiele für Abkommen, die vorläufig angewendet werden oder wurden, sind das Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine und die EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea und Kanada.
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Völkerrechtlicher Investitionsschutz Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen schließen Staaten völkerrechtliche Investitionsförder- und -schutzabkommen (IFV, englisch: Bilateral Investment Treaty, BIT, bzw. International Investment Agreement, IIA) ab. Alternativ können entsprechende Regelungen auch als Zusatzbestimmung in Handelsverträgen vereinbart werden. IFV bieten den Investoren des einen Vertragsstaats eng definierte Schutzrechte im jeweils anderen Vertragsstaat, insbesondere gegen Enteignung, Diskriminierung und ungerechte Behandlung. Für den Fall, dass Staaten diese Schutzrechte missachten, räumen die meisten heute bestehende IFV geschädigten Investoren die Möglichkeit ein, den Gaststaat vor einem Schiedsgericht auf Zahlung von Schadenersatz zu verklagen (Investor-Staat-Schiedsverfahren, englisch: investorstate dispute settlement, ISDS). Welthandel Gesamtheit der grenzüberschreitende Ein- und Ausfuhren von Gütern und Dienstleistungen. WTO Die Welthandelsorganisation (englisch: World Trade Organization, WTO) in Genf wird von ihren 164 Mitgliedstaaten im Konsens gesteuert. Sie schafft und kontrolliert multilaterale Handelsregeln und stellt einen Rahmen zur Schlichtung von Handelskonflikten bereit. WTO-Streitschlichtung Wirft ein WTO-Mitglied einem anderen den Bruch von WTO-Regeln vor, sieht die WTO einen klar definierten Prozess vor, um den Streit beizulegen. Der erste Schritt der formellen Streitschlichtung sind Konsultationen zwischen den Streitparteien. Führen diese nicht zum Erfolg, wird ein Expertenpanel eingerichtet, das einen Schiedsspruch fällt. Gegen diesen Schiedsspruch können Rechtsmittel in Form einer Berufung eingelegt werden. Wird der Schiedsspruch nicht befolgt, berechtigt die WTO den erfolgreichen Kläger zu wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen. Die Streitschlichtung gilt als weltweit vorbildlich. Zollabbau Zollabbau bezeichnet einen Vorgang, bei dem die Zollsätze eines Zollgebietes ihrer Höhe nach gesenkt werden. Zollabbau wird entweder in allgemeinen Zollsenkungsrunden bei der WTO vereinbart, in Form von einseitigen Zollsenkungen gewährt (etwa Allgemeines Präferenzsystem der EU) oder in Form von Freihandelsabkommen zwischen einzelnen Ländern vereinbart. Die drei Wege zum Zollabbau haben unterschiedliche Effekte: Der geringere Zollsatz aus Zollsenkungsrunden der WTO gilt gegenüber allen Importeuren, unabhängig von der Nationalität. Die einseitigen Zollsenkungen und die in Freihandelsabkommen verhandelten Zollsenkungen gelten nur für Waren mit Warenursprung aus den Ländern der begünstigten Zollgebiete. Zollunion Ein Zusammenschluss von Staaten, die einen gemeinsamen Außenzoll für Warenimporte aus Drittstaaten vereinbaren und in deren Hoheitsgebiet Waren frei, das heißt ohne Zollabgaben und ohne förmliche Zollverfahren, gehandelt werden können.
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Impressum Herausgeber Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) Breite Straße 29 10178 Berlin T: +49 30 2028-0 www.bdi.eu Redaktion Julia Callies, Referentin Sicherheit und Rohstoffe Jennifer Howe, Referentin Sicherheit und Rohstoffe Verena Kantel, Referentin Abteilung Außenwirtschaftspolitik Anne Lauenroth, Referentin Abteilung Außenwirtschaftspolitik Dr. Christoph Sprich, Referent Abteilung Außenwirtschaftspolitik Eckart von Unger, Referent Abteilung Außenwirtschaftspolitik Matthias Wachter, Abteilungsleiter Sicherheit und Rohstoffe Gesamtredaktion Julia Howald, Referentin Abteilung Außenwirtschaftspolitik Dr. Stormy-Annika Mildner, Abteilungsleiterin Abteilung Außenwirtschaftspolitik Fabian Wendenburg, Stellvertretender Abteilungsleiter Abteilung Außenwirtschaftspolitik
Konzeption & Umsetzung Sarah Pöhlmann, Referentin Abteilung Marketing, Online und Veranstaltungen Layout Tilman Schmolke Europrint Medien, Berlin www.europrint-medien.de Druck Das Druckteam Berlin www.druckteam-berlin.de Verlag Industrie-Förderung GmbH, Berlin Stand Juni 2017 BDI-Publikations-Nr.: 0065