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BDI Bewertung des G20-Communiqués BDI Auswertung der G20-Abschlusserklärung des argentinischen G20-Prozesses 2018
21. Januar 2019 BDI Bewertung des G20-Communiqués 23. Oktober 2017 Am 30. November und 1. Dezember 2018 fand unter dem Motto “Building Consensus for Fair and Sustainable Development” das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Gruppe der 20 (G20) in Argentinien statt. Bei dem G20-Gipfel wurde ein vergleichsweise vages Communiqué verabschiedet. Themenbereiche der gemeinsamen Erklärung sind unter anderem: Handel und Investitionen, Energie, Klima, Finanzen und Finanzmärkte, Digitalisierung, Gesundheit, Steuern, nachhaltige Entwicklung, Sicherheit und der Kampf gegen Korruption. In Anbetracht der Meinungsverschiedenheiten im Vorfeld des Gipfeltreffens ist es für sich genommen ein Erfolg, dass die Staats- und Regierungschefs ein gemeinsames Communiqué verabschiedet haben. Dennoch fällt die Erklärung deutlich hinter die G20-Gipfelerklärung von 2017 zurück. Internationale Kooperation und multilaterale Lösungen sind immer schwieriger zu erreichen. Dies bestätigt auch die von den USA ausgehende „Deal-Diplomatie“: US-Präsident Donald Trump nutzte den Gipfel für bilaterale Gespräche und „Deals“ beispielweise mit Chinas Präsident Xi Jinping zum Thema Handel. Besonders enttäuschend sind die Beschlüsse der G20 zum Thema Handel. Die Einigungen werden den Herausforderungen im Handel nicht gerecht und bleiben weit hinter den Beschlüssen der vorangegangenen Jahre zurück. Zwar wird der positive Beitrag des Handels zu Wirtschaftswachstum und Wohlstand hervorgehoben und das multilaterale Handelssystem gewürdigt. Dennoch konnten sich die G20 nicht auf ein Bekenntnis zu offenen Märkten oder eine Absage an den Protektionismus einigen. Eine Reform der Welthandelsorganisation (WTO) wurde beschlossen, allerdings ohne die konkreten Reformnotwendigkeiten zu benennen. Ebenso erwartet, wie auch bedauerlich, ist es, dass sich in der Erklärung nichts zu handelspolitischen Schutzinstrumenten wiederfindet. Positiv zu bewerten ist, dass das G20-Globale Forum für Stahlüberkapazitäten erwähnt und der Report für 2019 angesprochen wird. Bei einzelnen Aspekten im Klima- und Umweltbereich haben die USA und die übrigen Parteien explizit unterschiedliche Positionen im Dokument deutlich gemacht. So wird die 19+1 Erklärung der Hamburger Gipfelerklärung von 2017 wiederholt und der Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommens abermals bestätigt. Insgesamt bleibt die G20-Erklärung auch im Bereich Klima leider weit hinter der vorangegangenen Erklärung zurück.
Stormy-Annika Mildner | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 20281562 | S.Mildner@bdi.eu | www.bdi.eu Lea Spörcke | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 20281499 | L.Spoercke@bdi.eu | www.bdi.eu
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Multilateralismus Erfreulich ist, dass die G20 ihre Selbstverpflichtung (committment) zur Zusammenarbeit erneuern, um die regelbasierte internationale Ordnung zu verbessern. In dieser Erklärung spiegelt sich, ungeachtet der aktuellen Spannungen zwischen den G20-Staaten (Handelskonflikte, Sanktionen, etc.), der Wille wider, gemeinsam internationale Regeln für die Weltwirtschaft zu schaffen. Dies ist zu begrüßen, wenn auch die Details der Erklärung zu den einzelnen Aspekten der internationalen Ordnung (z.B. zum Welthandel) zum Teil dünn bleiben und eine solche Aussage nicht über die weiterhin offenliegenden Meinungsverschiedenheiten hinwegtäuschen kann (Klima, Handel, etc.).
Handel und Investitionen Die G20 erkennen die wichtige Rolle von internationalem Handel und Investitionen für Wachstum, Innovation, Arbeitsplätze und Entwicklung an – ebenso den Beitrag, den das multilaterale Handelssystem dazu beigetragen hat. Gleichzeig wird betont, dass das multilaterale Handelssystem derzeit seine Ziele nicht erreiche und es Verbesserungspotential gebe. Die G20 erklären ihre Unterstützung für eine Reform der WTO, die ihre Funktionsweise verbessert. Beim nächsten G20-Gipfel soll der Fortschritt überprüft werden. Dass sich alle Staats- und Regierungschefs zu den positiven Effekten von Handel und Investitionen sowie klar zur Reform der WTO bekennen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Bisherige Reformbemühungen haben gleichwohl gezeigt, dass die Positionen der Schlüsselspieler in der G20 noch weit auseinander liegen. In den nächsten sechs Monaten (der G20 Gipfel unter japanischem Vorsitz findet Ende Juni 2019 statt) bleibt also noch viel zu tun. Bedauerlich ist, dass wie erwartet kein Bekenntnis gegen den Protektionismus zustande gekommen ist. Der BDI spricht sich dafür aus, dass die WTO, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) dennoch weiterhin die Maßnahmen der G20 im Handels- und Investitionsbereich gesondert überprüfen und darüber regelmäßig Bericht erstatten. Dafür ist wichtig, dass alle G20-Mitgliedsstaaten weiterhin ihre Maßnahmen an die internationalen Organisationen melden und die Berichterstattung nicht blockieren.
Digitalisierung und neue Technologien Die digitale Transformation hat weitreichende Implikationen für wirtschaftliche Prozesse, staatliche Institutionen sowie den Alltag der Menschen weltweit. Um den global auftretenden Auswirkungen der Digitalisierung Rechnung zu tragen, bedarf es einer holistischen Strategie der G20-Staaten. Hier gilt: globale Phänomene bedürfen globaler Antworten – dies umfasst Cybersicherheit ebenso wie Datenflüsse und Infrastruktur. In ihrem diesjährigen Communiqué haben die Staats- und Regierungschefs der G20 die Bedeutung Künstlicher Intelligenz, digitaler Kompetenzen, von Datennutzung, digitaler Infrastruktur und der Plattformökonomie unterstrichen. Allerdings fehlen konkrete Strategien, wie die Zukunft der Arbeit erfolgreich ausgestaltet werden soll. Auch nach Aussagen, zu welchem Zweck die G20 an Künstlicher Intelligenz und anderen Zukunftstechnologien weiterarbeiten wollen, sucht man im Communiqué vergeblich. Gleiches gilt für den Umfang und bis wann digitale Infrastruktur verfügbar sein soll. Kurzum: dem G20-Communiqué 2018 mangelt es vielfach an Verbindlichkeit und einer klaren Zieldefinition. Damit bleibt das Communiqués im Digitalbereich deutlich hinter dem Hamburg-Communiqués zurück. Angesichts des Scheiterns der Group of Governmental Experts (GGE) on Cybersecurity der Vereinten Nationen 2017 sowie den aktuellen Unstimmigkeiten innerhalb der UN-Staaten hinsichtlich des
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zukünftigen GGE-Prozesses hätten die G20 beim Thema „internationale Kooperation zu Cybersicherheit“ mehr Leadership beweisen müssen. Die digitale Transformation wird nur erfolgreich sein, wenn die Wirtschaft, die Politik und die Zivilgesellschaft der G20-Staaten gemeinsam für ein möglichst hohes Maß an Cyberresilienz einstehen. Eine Studie des Branchenverbands Bitkom hat erst kürzlich gezeigt, dass durch Cyberkriminalität allein der deutschen Wirtschaft in den vergangenen zwei Jahren ein Gesamtschaden in Höhe von 43 Milliarden Euro entstanden ist. Da Angriffe aus dem Cyberspace nicht an nationalen Grenzen Halt machen, bedarf es auch einer stärkeren Kooperation der Staatengemeinschaft, gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten und zu implementieren. Die G20 sollten der steigenden Bedrohungslage im digitalen Raum auch mit mehr Kooperation begegnen. Erfreulich ist hingegen der von G20 Argentinien initiierte G20-Digital Policy Repository. Dieser hat das Potenzial, ein Ideenpool für beste Praktiken zu werden. Der BDI fordert die japanische sowie alle nachfolgenden B20-Präsidentschaften auf, den jetzt begonnenen Prozess fortzuführen.
Finanzen und Infrastruktur Zu den zwei wichtigsten Herausforderungen, die das globale Wirtschaftswachstum bedrohen, konnten die G20 keine Einigungen erzielen. Weder zu den aktuellen Handelskonflikten, noch zu den Finanzrisiken in aufstrebenden Märkten, insbesondere China, wurden Beschlüsse gefasst. Positiv zu bewerten ist die Unterstützung der G20 für die 15. IWF-Quotenanpassung, die bis Herbst 2019 abgeschlossen sein soll. Der BDI bedauert die geringe Bereitschaft der G20, hier multilaterale Lösungen zu finden.
Gesundheit Der BDI begrüßt ausdrücklich, dass sich die G20 prominent mit dem Thema Gesundheit auseinander gesetzt haben. Die G20 bekennen sich deutlich zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Aktionsplan zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) bis zum Jahr 2030 und unterstreichen deren Wichtigkeit. Die internationale Gemeinschaft wird dazu aufgerufen, ihre regionalen und nationalen Pläne zu Antimikrobiellen Resistenzen (AMR) auf Grundlage des One Health-Ansatzes voranzutreiben. Zudem sollen sie unter anderem über eine noch stärkere multi-sektorale Zusammenarbeit die benötigten Marktanreize schaffen beziehungsweise Situationen, in denen übliche Marktmechanismen nicht greifen, verbessern. Die G20 bekennen sich zur Zielstellung der Universal Health Coverage (UHC), der Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria sowie von nichtübertragbaren Krankheiten (NCDs). Neben dem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen (UN), „Gesundheit und Wohlergehen“ (SDG 3) spielt Gesundheit auch bei allen weiteren Nachhaltigkeitszielen eine entscheidende Rolle und muss dem „Health in all policies“-Ansatzes zufolge berücksichtigt werden. Zur Erreichung der Ziele sollten Innovationen im Gesundheitsbereich und dabei insbesondere bei der digitalen Gesundheit gefördert werden.
Nachhaltige Entwicklung Der BDI befürwortet das Ziel der G20, sich für nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Dabei fokussiert sich die Abschlusserklärung auf Kooperationen zwischen Entwicklungsländern und den Ausbau der G20-Afrika Partnerschaft. Der BDI unterstützt die weitere Implementierung und Fortentwicklung des unter der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 initiierten Compact with Africa mit seinem Ziel, die Rahmenbedingungen für private Investitionen in Afrika zu verbessern.
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Allerdings geht die Abschlusserklärung nicht umfänglich auf die Rolle der Wirtschaft ein, um die SDGs zu erreichen. Ohne privatwirtschaftliche Investitionen kann stabiles, langfristiges Wirtschaftswachstum und damit eine nachhaltige Entwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht erreicht werden.
Energie und Klima In den Bereichen Klima und Energie wurden keine neuen Einigungen erzielt. Die Beschlüsse bleiben abstrakt und unkonkret. Die USA halten an ihrem Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen fest, so dass die 19+1 Erklärung der Hamburger Gipfelerklärung von 2017 erneut aufgegriffen wurde. Die Erklärung äußert sich nicht weiter dazu, wie das Pariser Klimaabkommen implementiert werden soll und wie saubere Energiesysteme erreicht werden können. Enttäuschend ist weiterhin, dass es kein klares Statement der G20 zu einer engeren internationalen Kooperation im Bereich Energie und Klima gibt.
Ressourcen Die G20-Staaten bekennen sich zu den SDG und zur Förderung und dem Einsatz von „transformativen Technologien“, um diese Ziele zu erreichen. Es fehlt aber ein expliziter Hinweis auf die Bedeutung einer zirkulären Wirtschaft, um einen effizienteren Einsatz von knappen Ressourcen zu ermöglichen.
Steuern Der BDI unterstützt das Ziel international abgestimmter Standards für eine rechtssichere Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Wettbewerbsverzerrungen und Besteuerungslücken sollten genauso vermieden werden wie nationale und europäische Alleingänge in der Gesetzgebung. Insoweit war das Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekt der richtige Weg. Das deutsche Steuerrecht entspricht allerdings bereits weitestgehend den BEPS-Standards, weitere Verschärfungen sind daher zu vermeiden. Mit der Digitalisierung wird das bestehende internationale Steuersystem von der Politik in Frage gestellt. Für die Industrie ist klar: Die Besteuerung von Gewinnen aus digitalen Geschäftsmodellen ist im bestehenden System grundsätzlich gegeben. Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung sieht der BDI vordringlich im Bereich des Steuervollzugs. Angesichts zunehmender Auskunfts- und Transparenzverpflichtungen muss seitens der nationalen Finanzverwaltungen sichergestellt werden, dass neue Vorschriften nicht nur international abgestimmt sind, sondern auch vollständig digital und zunehmend automatisiert umgesetzt werden können.
Korruption Der BDI begrüßt, dass der Kampf gegen Korruption in der G20-Erklärung angesprochen und auf einen diesbezüglichen Aktionsplan für 2019 bis 2021 verwiesen wird. Zu begrüßen ist grundsätzlich auch die Aufforderung zur Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption. Allerdings können recht allgemein gehaltene Formulierungen in der Erklärung wie „we remain comitted ...“ und „lead by example“ den Eindruck erwecken, dass das Bekenntnis zur Korruptionsbekämpfung hier eher nur formelhaft wiederholt wird. Unter den in der Erklärung kurz erwähnten einzelnen Aspekten ist, unter anderem, das Ziel der Schaffung von Integrität innerhalb staatseigener Betriebe (SOEs) zu begrüßen. Letztere agieren in etlichen Staaten oft nur wenig transparent. Sie werden teils auch zur Umgehung von rechtlichen Verpflichtungen instrumentalisiert, die – wie etwa das Vergaberecht – sonst für Einrichtungen der öffentlichen Seite gelten und der Willkür und Korruption entgegenwirken. Bei ihren weiteren Aktivitäten im Kampf gegen Korruption sollten die G20 auch auf die tatsächliche Umsetzung einiger von der B20 vorgeschlagener
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wichtiger konkreter Maßnahmen zur Korruptionsverringerung hinwirken. Dies gilt insbesondere für die Einführung eines effektiven Rechtsschutzes bei der Vergabe großer öffentlicher Aufträge ab den im Government Procurement Agreement (GPA) der WTO festgelegten Schwellenwerten in allen G20Staaten – und damit auch in denjenigen G20-Staaten, die das GPA bisher nicht unterzeichnet haben und in denen ein solcher wirksamer Schutz gegen Rechtsfehler und Korruption oftmals noch fehlt.
KMU Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finden in der diesjährigen G20-Erkläung kaum Beachtung. Dies ist, vor allem in Anbetracht der speziellen Herausforderungen von KMU im internationalen Kontext, bedauerlich. Gerade KMU müssen besser in die globalen Wertschöpfungsketten integriert werden und vor einer Fragmentierung der Wertschöpfungsketten geschützt werden. Insbesondere sollten sich die G20 dazu bekennen, KMU die Partizipation an der digitalen Wirtschaft zu erleichtern, damit diese gleichermaßen von den Digitalisierungsprozessen profitieren können.
Sicherheit Stabile Verhältnisse sind eine Grundvoraussetzung für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Erklärung der G20 eine Vielzahl von Faktoren aufgreift, die ein sicheres Umfeld begünstigen. So sind beispielsweise wirtschaftliche Entwicklung, faire Teilhabe, die Versorgung mit Lebensmitteln und Bildung wichtige Pfeiler, um Stabilität in fragilen Gesellschaften zu erhalten beziehungsweise zu erreichen. Darüber hinaus bekennen sich die G20 zum Kampf gegen den Terrorismus und wollen insbesondere dessen Finanzierung sowie die Verbreitung von Propaganda über digitale Plattformen eindämmen. Bis auf diesen Punkt findet sich in dem Dokument jedoch kein Verweis auf die aktuellen internationalen Bedrohungen und Konflikte. Dieser Umstand belegt die gegenwärtig mangelnde Konsensfähigkeit der G20 mit Blick auf die vielfältigen, globalen und regionalen Sicherheitsherausforderungen. Insbesondere mit Blick auf den Konflikt um den Zugang zur Straße von Kertsch hätte ein Aufruf zum friedlichen Dialog durch die G20 ein wichtiges Signal sein können. Die deutsche Industrie ruft ihrerseits dazu auf, die Bemühungen im Rahmen des Normandie-Formats zu intensivieren. Einer weite-ren Eskalation der Lage muss mit allen diplomatischen Möglichkeiten entgegengewirkt werden.
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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Redaktion Dr. Stormy-Annika Mildner T: +49 30 2028-1562 s.mildner@bdi.eu
Eckart von Unger T: +32 27921020 e.vonunger@bdi.eu
Dr. Klaus Deutsch T: +49 30 2028-1591 k.deutsch@bdi.eu
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