POSITION | WIRTSCHAFTSPOLITIK
Halbzeitbilanz der Bundesregierung Handlungsempfehlungen der deutschen Industrie für die zweite Hälfte der 19. Wahlperiode
November 2019 Zusammenfassung
23. Oktober 2017
▪
Im vorliegenden Dokument analysiert der BDI, in Fortführung seiner ersten Bewertung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD vom Februar 2018,2019 den 3. Juni aktuellen Stand der damals beschlossenen Maßnahmen. Die Analyse erfolgt 23. Oktober 2017 entlang 14 industriepolitisch relevanter Themenfelder.
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Selbst wenn eine Vielzahl der 2018 vereinbarten Maßnahmen grundsätzlich positiv zu bewerten ist, zeigt sich dennoch, dass sehr viele der für die deutsche Industrie besonders relevanten Themen entweder noch in Bearbeitung sind oder gar nicht erst in Angriff genommen wurden.
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Hinzu kamen zentrale politische Entwicklungen und Entscheidungen in dieser Legislatur, wie zum Beispiel in der Klima- und Energiepolitik, die losgelöst vom Koalitionsvertrag das wirtschaftspolitische Umfeld zusätzlich eingetrübt haben.
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Im Ergebnis hat sich die Einschätzung des BDI bestärkt, dass eine wirtschaftliche oder gesellschaftliche Aufbruchstimmung von diesem Koalitionsvertrag auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode nicht zu erwarten ist.
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Während die deutsche Industrie vor umfassenden, strukturellen Herausforderungen steht, fehlen der Großen Koalition bis heute in zentralen Politikfeldern ein klarer Kurs und richtungsweisende Entscheidungen, um auch in Zukunft den Erfolg mittelständischer und großer Unternehmen auf den globalen Märkten zu flankieren.
Matthias Krämer | Strategische Planung und Koordination | T: +49 30 2028 - 1629 | m.kraemer@bdi.eu | www.bdi.eu
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Inhaltsverzeichnis Legende ................................................................................................................................................ 2 Grafiken zur Zwischenbilanz .............................................................................................................. 3 1.
Digitalisierung ........................................................................................................................... 4
2.
Außenwirtschaft ....................................................................................................................... 5
3.
Steuern und Finanzen .............................................................................................................. 6
4.
Europa ....................................................................................................................................... 7
5.
Energie und Klima .................................................................................................................... 8
6.
Forschung und Innovation .................................................................................................... 11
7.
Mobilität ................................................................................................................................... 12
8.
Umwelt, Technik, Nachhaltigkeit .......................................................................................... 14
9.
Mittelstand ............................................................................................................................... 14
10.
Recht, Wettbewerb, Verbraucherpolitik ............................................................................... 15
11.
Industrielle Gesundheitswirtschaft ...................................................................................... 17
12.
Verteidigung ............................................................................................................................ 18
13.
Rohstoffe ................................................................................................................................. 19
14.
Entwicklungspolitik ................................................................................................................ 20
Über den BDI ...................................................................................................................................... 22 Impressum ......................................................................................................................................... 22
1
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Legende I Bewertung
Erklärung Positive Bewertung
–
Negative Bewertung / Konkreter Änderungsbedarf identifiziert
O
Weder positive noch negative Bewertung / Zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Bewertung möglich
Legende II Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
O
Maßnahme A Maßnahme B Maßnahme C Maßnahme D
III
I
–
II
I.
Eine Auflistung aller für die deutsche Industrie wichtigen Maßnahmen, die explizit im Koalitionsvertrag benannt werden.
II.
Ein Fortschrittsbericht, der anzeigt, in welchem Stadium sich die jeweilige Maßnahme befindet.
III.
Eine Bewertung der benannten Maßnahmen, basierend auf der tatsächlichen inhaltlichen Umsetzung durch die Bundesregierung. Bewertet werden hier nur solche Maßnahmen, die entweder als „in Arbeit“ oder als „umgesetzt“ eingestuft wurden.
2
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Grafiken zur Zwischenbilanz
So steht es um den Fortschritt von 161 im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen
14%
19%
Weniger als ein Fünftel der angekündigten Maßnahmen wurde bisher umgesetzt.
67%
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
So bewerten wir die Umsetzung der 138 Maßnahmen mit Status „in Arbeit“ bzw. „umgesetzt“
25% Nur bei einem Viertel der Maßnahmen wurden die Belange der Wirtschaft auseichend berücksichtigt.
48%
27%
positiv
negativ
(noch) nicht möglich
3
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
1. Digitalisierung Seit dem Start der Koalition fordert der BDI ein Gesamtkonzept zur Koordinierung digitaler Themen innerhalb der Bundesregierung. Zahlreiche Maßnahmen sind darüber hinaus nur vage formuliert worden: So hat sich die Koalition den Ausbau mit Gigabit-Netzten bis 2025 sowie die Entwicklung Deutschlands hin zum Leitmarkt für 5G zum Ziel gesetzt. Gleichwohl sind die angekündigten Ziele noch längst nicht erreicht. Beim Netzausbau braucht die Industrie – insbesondere die Standorte mittelständischer Unternehmen in ländlichen Regionen – dringend mehr Tempo. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Eine wettbewerbsfähige Gigabit-Infrastruktur auf- und ausbauen: Mehr Effizienz bei Bau und Planung durch vereinfachte Genehmigungsprozesse, bessere Koordinierung der Bundesministerien, verlässliche Rahmenbedingungen für Netzinvestitionen, gesellschaftliche Akzeptanz für den Netzausbau fördern.
▪
Eine smarte Datenpolitik mit ausreichendem Datenzugang sowie Datenkooperationen vorantreiben.
▪
Rahmenbedingungen für digitale Industrieplattformen schaffen.
▪
Offenen Marktzugang durch herstellerunabhängige (europäische) Sicherheitskriterien, aufbauend auf dem „EU Cybersecurity Act“, gewährleisten.
▪
IT-Sicherheitsgesetz 1.0 rasch evaluieren und darauf aufbauend, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des BDI zum geleakten Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Stärkung der IT-Sicherheit und unter Einbeziehung der Wirtschaft, den bisher bekannten Entwurf grundlegend überarbeiten.
▪
Staat-Wirtschaftskooperationen zur Stärkung der Cyberresilienz intensivieren.
▪
Schwerpunkt der KI-Förderung auf industrienahe Anwendungsfelder legen.
▪
ePrivacy-Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene konstruktiv mitgestalten. Im Hinblick auf den Anwendungsbereich muss u. a. eine klare Abgrenzung zur DSGVO geschaffen werden.
▪
Für überfällige, vollumfängliche Fortschritte hin zu mehr E-Government gilt es, die Fachebenen in Bund, Ländern und Kommunen besser zu koordinieren. E-Government muss Chefsache werden. Weiterhin gilt es die deutsche Registerlandschaft zu modernisieren, das Onlinezugangsgesetz zeitnah umzusetzen und dabei die höchsten Cybersicherheits- und Datenschutzstandards zu gewährleisten
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Leitmarkt für 5G
– –
Vollendung des Digitalen Binnenmarkts
O
E-Privacy-Verordnung
–
Bis 2025 Ausbau mit Gigabit-Netzen
Erarbeitung einer nationalen Weiterbildungsstrategie Verbesserung der Finanzierungsrahmenbedingungen für Startups
–
Gründungsförderung
O
4
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Erarbeitung einer KI-Strategie Nationaler Pakt Cybersicherheit
– –
IT-Sicherheitsgesetz weiterentwickeln Gütesiegel für IT-Sicherheit Einrichtung Agentur für disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien
O
Etablierung Bündnis für Cybersicherheit mit der Wirtschaft Einrichtung IT-Sicherheitsfonds Digitale Verwaltung
–
Entwicklung globaler Standards und Normen im Bereich Industrie 4.0 vorantreiben
O
2. Außenwirtschaft Kaum ein Land ist so stark in die internationalen Handelsströme und Wertschöpfungsketten eingebunden wie Deutschland. Deutschland ist Gewinner der Globalisierung. Jeder vierte Arbeitsplatz hängt vom Export ab, in der Industrie jeder zweite. Eine aktive Außenwirtschaftspolitik muss daher im Interesse aller sein. Die Bundesregierung setzt sich mit hohem Engagement in einem oftmals politisch schwierigen Umfeld in zahlreichen bilateralen und multilateralen Formaten für die Belange der deutschen Industrie ein. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Handelskonflikte beenden, Protektionismus bekämpfen und Handelshemmnisse durch Handelsabkommen mit strategischen Partnern abbauen.
▪
Welthandelsorganisation stärken und reformieren.
▪
Fahrplan für die Ratifizierung von CETA sowie des EU-Mercosur- und EU-Mexiko-Abkommens vorlegen.
▪
Klares, öffentliches Bekenntnis zu Freihandels- und Investitionsabkommen.
▪
Konsequent neue bürokratische Belastungen und Einschränkungen für Unternehmen im Handel und bei Investitionen vermeiden.
▪
Instrumente der Außenwirtschaftsförderung optimieren.
▪
Rechtsunsicherheit bei der Exportkontrolle vermeiden.
▪
Effektive und ausbalancierte handelspolitische Schutzinstrumente sichern.
▪
Auslandsinvestitionen wirksam schützen und Offenheit für Investitionen bewahren.
Maßnahme im Koalitionsvertrag Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas in der Globalisierung stärken
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
O
Regelbasiertes, multilaterales Handelssystem der WTO stärken
5
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Transatlantische Wirtschaftsbeziehungen vertiefen Starkes wirtschaftspolitisches Engagement in Asien Ratifizierung CETA Abschluss des EU-Mercosur- und EUMexiko-Abkommens
O
Deutschlandjahr in den USA als Instrument zur Stärkung des transatlantischen Dialogs Antworten auf die politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen durch China
O
Nuklearvereinbarung mit dem Iran (JCPOA) bewahren und vollständig umsetzen
–
Rolle der Privatwirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit stärken
O
Instrumente der Außenwirtschaftsförderung auf neue Märkte und Länder ausweiten
O
3. Steuern und Finanzen Die Steuerpolitik der Bundesregierung gibt bis heute keine adäquate Antwort auf die sich abschwächende Konjunktur und den sich verschärfenden internationalen Steuerwettbewerb. Die steuerliche Gesamtbelastung der Unternehmen liegt bei über 30 Prozent. Damit ist Deutschland im internationalen Vergleich ein Höchststeuerland. Deutschland muss sich dringend dem internationalen Steuerwettbewerb stellen und die steuerliche Gesamtbelastung der Unternehmen auf ein international vergleichbares Niveau von maximal 25 Prozent senken. Dazu muss auch der Solidaritätszuschlag für alle Zahler noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden. Seit der Steuerreform 2008 gab es keine nennenswerten steuerlichen Entlastungen für Unternehmen und keine strukturellen Verbesserungen des Unternehmenssteuerrechts – das Außensteuerrecht stammt aus dem Jahr 1972. Seitdem hat sich die Außenhandelsquote der deutschen Wirtschaft von rund 33 Prozent auf 87 Prozent erhöht. Die steuerlichen Mehreinnahmen liegen nach wie vor auf hohem Niveau und bieten Spielräume, die die Bundesregierung nutzen muss. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Überfällige Modernisierung der Unternehmenssteuern vornehmen.
▪
Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen auf 25 Prozent senken.
▪
Solidaritätszuschlag für alle Zahler abschaffen.
▪
Außensteuerrecht reformieren, insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgemäß erneuern.
▪
Strukturelle Hürden im Körperschaft- und Umwandlungssteuerrecht beseitigen.
▪
Personenunternehmen stärken und Thesaurierungsbegünstigung praxistauglich ausgestalten.
▪
Gewerbesteuer nachbessern, Anrechnung verbessern und Hinzurechnungen abbauen.
▪
Neuregelungen bei der Grunderwerbsteuer lediglich zielgenau zur Missbrauchsbekämpfung von sogenannten Share Deal-Gestaltungen einführen, um Kollateralschäden für die Wirtschaft zu verhindern.
6
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
▪
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Beschleunigung der steuerlichen Betriebsprüfung verbessern.
▪
Schuldenfinanzierte Investitionen im Rahmen der Schuldenbremse vornehmen.
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags
– –
Zeitgemäße Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung
–
Keine Aufnahme neuer Schulden
Festhalten an der Abgeltungsteuer für Dividenden Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung Optimierung der Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer Einstieg in steuerliche Forschungsförderung Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle
O
Neuregelung der Grunderwerbsteuer
–
Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Aktiensteuer)
–
4. Europa Die europäische Integration ist für die deutsche Industrie – egal ob börsennotierter Konzern oder mittelständisches Familienunternehmen – nicht irgendein Projekt, sie ist entscheidend für den Erhalt von Wohlstand, Sicherheit und Frieden. Nur im Verbund der EU können wir die Globalisierung auf Augenhöhe mit den USA und China gestalten. Die Große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag auf ehrgeizige Ziele in der Europapolitik geeinigt. Hier sind bisher keine wirklichen Fortschritte erkennbar. Die Industrie erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich gegenüber der neuen Europäischen Kommission, dem Europaparlament und dem Rat für eine ehrgeizige europäische Industriepolitik einsetzt. Die Große Koalition hat sich zudem im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die deutsch-französische Zusammenarbeit zu vertiefen, doch auch hier sind keine echten Fortschritte erkennbar. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
EU-Industriestrategie 2030 entwickeln.
▪
Eurozone durch einen Europäischen Währungsfonds stärken.
▪
Europäischen Binnenmarkt vollenden. Digitalen Binnenmarkt schaffen.
▪
Brexit berechenbar ausgestalten, politische und wirtschaftliche Unsicherheiten abbauen.
▪
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik konsequent weiterentwickeln.
7
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Weiterentwicklung der EU
O
Deutsch-französische Zusammenarbeit stärken
O
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU
O
Investitionen verstetigen, z. B. EFSI, InvestEU Projekte mit europäischem Mehrwert ausreichend dotieren
–
Vertiefung der Eurozone
–
Schaffung eines Europäischen Währungsfonds
–
Vertiefung der Zusammenarbeit mit Polen und im Weimarer Dreieck
O
Türkei: Status quo bzgl. Beitrittsverhandlungen aufrecht erhalten
5. Energie und Klima In der Energie- und Klimapolitik fällt die bisherige Bilanz durchwachsen aus. Bei der nachfolgenden Tabelle fällt die große Zahl noch nicht umgesetzter Themen auf. Hier ist zu vieles zu lange liegengeblieben. Nach langem Hin und Her beschließt die Bundesregierung seit Oktober ein „Klima-Gesetz“ nach dem anderen und das ohne angemessene Beteiligung der Verbände. Beispielsweise gefährdet der Beschluss der Bundesregierung zum nationalen Emissionshandel die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes. Vom neuen System sind mehrere 10.000 Unternehmen betroffen, die im Gegensatz zu ihren europäischen und internationalen Konkurrenten zusätzlich voll belastet werden. Beschließt der Bundestag das Gesetz ohne umfassenden Carbon Leakage Schutz sind u. a. Unternehmen aus einer ganzen Reihe mittelständisch geprägter, energieintensiver Branchen gefährdet. Immerhin hat die von der Regierung eingesetzte „Kohlekommission“ einen Kompromiss mit Empfehlungen vorgelegt, den die deutsche Industrie als Gesamtpaket mitträgt. Bei manchen großen Herausforderungen gibt es aber bislang kaum Fortschritte. So wurde der von Bundesminister Altmaier angekündigte Strompreisgipfel noch immer nicht einberufen. Bei der gesetzlichen Umsetzung des Kohlekompromisses ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt der Eindruck, dass die von allen Beteiligten vorausgesetzte 1:1-Umsetzung des Gesamtpakets von verschiedenen Seiten in Frage gestellt wird. Die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung muss nun so beschlossen werden, dass sie einen spürbaren Investitionsimpuls auslöst. Schließlich lässt es der dramatische Rückgang bei den Windkraftinvestitionen zweifelhaft erscheinen, ob der Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030 erreicht werden kann, die für den erfolgreichen Kohleausstieg erforderlich sind. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Beim Kohleausstiegsgesetz Checkpoints und Monitoring belastbar ausgestalten sowie die von der „Kohlekommission“ empfohlenen Industrieentlastungen 1:1 umsetzen.
▪
Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich wirksam umsetzen.
▪
Klimapolitischen Instrumentenmix jeweils problemadäquat für unterschiedliche Sektoren aufsetzen.
8
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
▪
Doppelbelastungen und Liquiditätsentzug der Industrie im Rahmen der Einführung einer CO2Bepreisung verhindern.
▪
Umfassende Carbon Leakage Maßnahme für die Unternehmen vorsehen, die vom nationalen Brennstoffemissionshandel betroffen sind.
▪
Eine ressortübergreifende nationale Wasserstoffstrategie noch im Jahr 2019 verabschieden und zügig mit der Umsetzung beginnen. Vor allem sollte die Wettbewerbsfähigkeit von klimaneutralem H2 verbessert und Investitionen in erste Anlagen im industriellen Maßstab unterstützt werden.
▪
Den europäischen Emissionshandel als klimapolitisches Leitinstrument für Energie- und Industriesektor etablieren.
▪
Alternativen zum EEG-Umlagesystem prüfen.
▪
Anstieg der Netzentgelte begrenzen, Kosten für Netzausbau wirtschaftlich gestalten.
▪
Sektorkopplung technologieoffen und kostenorientiert angehen.
▪
Potenziale der Digitalisierung bei der Umsetzung der Energiewende nutzen.
▪
Den Europäischen Energiebinnenmarkt vollenden.
▪
Das Europäische Beihilferecht so verändern, dass international unterschiedliche CO 2- bzw. Energiepreise planbar ausgeglichen werden können.
▪
Energieforschung als strategische Energiepolitik ausbauen und Hemmnisse für Wasserstoff bzw. Power-to-X-Nutzung abbauen.
Gebäude Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
O
Zusammenführung des Ordnungsrechts Fortführung der Brennwerttechnik-Förderung Bekenntnis zur Sanierung von Bundesbauten und konsequente Umsetzung eines Sanierungsfahrplans Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
O
Zusammenführung von Förderprogrammen
O
Klima
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Schutz vor Carbon Leakage
–
Förderprogramm Dekarbonisierung
O
Vereinbarung einer globalen CO2-Bepreisung
9
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Energie
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Festhalten an einer einheitlichen Stromgebotszone Erhalt des NAPE und Stabilisierung der Fördermittel
O
Netze
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Versorgungssicherheit
O
Gesetzliches Monitoring
O
Novellierung und Vereinfachung von NABEG Reform der Kosten für Netzentgelte
O
Flexibilität für Stromverbraucher
O
Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens im Verteilnetzbereich
O
Energieforschung
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Einrichtung von "Reallaboren" Ressortübergreifende Koordinierung der Energieforschungspolitik und der Verstärkung eines systemischen Ansatzes Systemlösungen für die Sektorkopplung von Strom-Mobilität-Wärme
O
Erleichterung des Zugangs zur Forschungsförderung für Start-ups
O
Einrichtung Fraunhofer Institut für Speichertechnologien
O
Stärkung der Erforschung synthetischer Kraftstoffe
O
10
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
6. Forschung und Innovation Mit ihrer Wirtschafts- und Innovationsstärke schaffen deutsche Unternehmen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit. Zwar belegt Deutschland im Vergleich mit 34 weiteren Industrienationen Platz vier im BDI-Innovationsindikator. Allerdings bietet die relative Abnahme der Innovationskraft der deutschen Wirtschaft Anlass zur Sorge: Lag Deutschland im Subindikator Wirtschaft 2012 noch unter den TopDrei-Standorten, reicht es heute nur noch für Platz neun. Seither sind einige Länder an uns vorbeigezogen, deren Wirtschaft sich dynamischer entwickelt hat als unsere. Gemeinsam mit der Wirtschaft muss die Politik schneller und kraftvoller gegensteuern. Zu viele der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen sind noch nicht umgesetzt. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Forschungszulage für alle Unternehmen einführen und insbesondere für den Mittelstand vorteilhaft ausgestalten.
▪
Investitionen in innovative KI-Anwendungen deutlich erhöhen.
▪
Neue Freiräume für Innovationen schaffen: Experimentierräume und Reallabore, in denen Pioniere Innovationen erproben.
▪
Wirtschaft stärker in die Implementierung der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen einbinden.
▪
Hightech-Strategie in enger Kooperation mit der Industrie umsetzen.
▪
Verfügbarkeit von Wachstumskapital für Innovative Start-ups in kritischen Finanzierungsphasen, v. a. Expansionsphase, verbessern. Rein öffentliche Finanzierungslösungen sind zu vermeiden.
▪
Innovationsprinzip in der Gesetzesfolgenabschätzung einführen.
▪
Bereitschaft, sich für ein adäquates Budget für Horizon Europe einzusetzen, d. h. mindestens 120 Mrd. EUR für die Laufzeit 2021-2027.
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Förderung von Sprunginnovationen
O
Erprobung mutiger Innovationen in Reallaboren („Experimentierräume“)
O
Bis 2025 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investieren
O
Weiterführung der Hightech-Strategie
O
Förderung von Schlüsseltechnologien
O
Aufbau eines Nationalen Forschungskonsortiums für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen
O
Aufbau international sichtbarer Forschungsund Beratungszentren Bereitschaft zum Engagement zu einer starken europäischen Forschungs- und Innovationspolitik Fortführung des Pakts für Forschung und Innovation (PFI)
11
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
7. Mobilität Angesichts kontinuierlich steigender Gütertransporte und wachsender Mobilitätsbedürfnisse der Menschen steigt die Notwendigkeit für eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität. Die deutsche Industrie, d. h. mittelständische Unternehmen gleichermaßen wie DAX-Konzerne, liefert dafür innovative Technologien. Damit das so bleibt, brauchen wir eine technologieoffene Balance zwischen dem wirtschaftlich und technologisch Machbaren sowie sozialen und ökologischen Bedürfnissen. Der Koalitionsvertrag listet eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Mobilität auf. Vieles geht in die richtige Richtung. Dabei wird der Fokus auf Schlüsselbranchen der deutschen Industrie gelegt, die in besonderer Weise einem strukturellen Wandel durch die Digitalisierung und globalem Wettbewerb ausgesetzt sind. Vor allem die klimapolitischen Zielvorgaben für den Mobilitätssektor stellen die Unternehmen vor sehr große Herausforderungen. Das Ziel muss sein, mit der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätssysteme für Menschen und Güter die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen weiter zu stärken und so wirtschaftlichen Wohlstand zu erhalten. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Klimaschutz im Verkehr durch Hochlauf moderner Technologien beim Antrieb und Kraftstoff voranbringen und dabei Chancen der Digitalisierung nutzen. Alternativen Antriebsformen und strombasierten Kraftstoffarten durch die richtige Weichenstellung zum Durchbruch verhelfen.
▪
Erhalt und Ausbau – auch der digitalen – Verkehrsinfrastruktur durch Verstetigung eines hohen Investitionsniveaus sowie effiziente Maßnahmen der Planungsbeschleunigung sichern.
▪
Masterpläne Schienengüterverkehr und Binnenschifffahrt sowie Innovationsprogramm Logistik 2030 zügig umsetzen und Multimodalität fördern.
▪
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft durch Wegfall der nationalen Sonderbelastungen im Luftverkehr stärken, bei gleichzeitiger Verwendung der bestehenden Einnahmen der Luftverkehrsteuer für Hochlauf CO2-neutralen Kerosins und Förderung modernster Flugzeugtechnologien und -triebwerke.
▪
Konsequenter Hochlauf der Schieneninfrastruktur durch Beseitigung des Investitionsstaus und Kapazitätsausbau an Knotenpunkten für 740 Meter Güterzüge sowie Digitalisierung des Eisenbahnverkehrs.
▪
Im Zuge der Maßnahmengesetzgebung sind insbesondere Infrastrukturengpässe bei Schienen und Wasserstraßen zu beseitigen und Brückenerneuerungen vordringlich anzugehen.
▪
Investitionsgrundsatz „Straße finanziert Straße“ beibehalten und rasche operative Arbeitsfähigkeit der Autobahngesellschaft des Bundes sicherstellen.
▪
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie in Europa und auf den Weltmärkten basiert wesentlich auf leistungs- und wettbewerbsfähigen Logistikprozessen. Hierbei trägt der Straßengüterverkehr, mit erheblichem Abstand zu anderen Verkehrsträgern, das Gros der Transportleitung und ist nur zu kleinen Teilen durch andere Verkehrsträger substituierbar. Der Straßengüterverkehr muss daher anreizbasiert durch den Antriebs- und Kraftstoffwechsel (elektrische Antriebe, LNG, synthetische Kraftstoffe, Hybridtechnologie, Wasserstoff-Lkw, Lkw-Oberleitungen) klimafreundlicher werden.
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Realisierung der ÖPP der 1. - 3. Staffel Aufbau der Infrastrukturgesellschaft Verkehr (Autobahn GmbH des Bundes)
–
12
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Anpassung der Lkw-Maut gemäß neuem Wegekostengutachten
–
Ausweitung der Lkw-Maut (mit identischen Mautsätzen auf Bundesstraßen und Autobahnen)
–
Mittel des Gemeindefinanzierunggesetzes erhöhen Planungs- und Baubeschleunigungsgesetze
O
Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetze (Erprobung)
O
Fortführung Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
–
Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie technologieoffen weiterentwickeln
–
Fortführung des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ Förderung von Elektromobilität Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur
–
Finanzielle Anreize bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung Bestehende Nationale Plattform Elektromobilität zu einer Plattform „Zukunft der Mobilität“ weiterentwickeln
O
Kommission für eine Strategie „Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität“ einrichten
–
Aufbau einer Batteriezellfertigung in Deutschland und Europa
O
„Schienen-Pakt“
O
Breitbandversorgung aller Verkehrsträger
–
Umsetzung Luftverkehrskonzept
O
Faire Rahmenbedingungen für die Luftverkehrswirtschaft
–
Bedarfsgerechte Kapazitätserweiterung der Flughäfen
–
Institutionalisierung einer industriepolitischen Zusammenarbeit
O
Bereitstellung finanzieller Mittel zur Verbesserung der Erforschung und Erprobung alternativer Treibstoffe im Luftverkehr
–
Optimierung des Erhebungs- und Erstattungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer für Industrie- und Handelsunternehmen
O
Einrichtung eines deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung und ein eigenständiges Forschungsprogramm für den Schienenverkehr
13
Halbzeitbilanz der Bundesregierung
8. Umwelt, Technik, Nachhaltigkeit Wirtschafts- und umweltpolitische Ziele dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Doch obwohl die Industrie längst nicht mehr zentraler Verursacher von Umweltbeeinträchtigungen ist, steht sie weiterhin im Fokus ehrgeiziger Umweltpolitik. Statt veralteter Rollenzuweisungen braucht die Industrie einen breiten Dialog, wie wir anstelle ideologischer Projekte künftig Nachhaltigkeit, anspruchsvolle Umweltziele und Wachstumsziele mit Augenmaß verbinden können. Daher gilt es dringend, die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen auch umzusetzen. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Chancen für mehr Ressourceneffizienz durch Industrie 4.0 nutzen.
▪
Rahmenbedingungen der Kreislaufwirtschaft verbessern.
▪
EU-Recht 1:1 umsetzen, „Gold-Plating“ schadet unserer Wettbewerbsfähigkeit.
▪
Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zum Maßstab der Nachhaltigkeitspolitik machen; Maßnahmen entlang der gleichberechtigten Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales ausrichten.
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie
O
Erlass einer bundeseinheitlichen Kompensationsverordnung
O
Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV, GewAbfV) Fortentwicklung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess)
O
Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft im Wettbewerb
O
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie im Einklang mit der Agenda 2030 weiterentwickeln
O
Aktualisierung der Abwasserregelungen
O
9. Mittelstand Schon der Koalitionsvertrag überzeugt mittelstandspolitisch nicht – trotz aller Bekenntnisse zu Mittelstand und Familienunternehmen als tragende Säulen der Wirtschaft. Er gibt keine konsistente Antwort, wie industrieller Mittelstand und Familienunternehmen am Standort „enkelfähig“ gemacht werden. Monate politischen Stillstands endeten im Oktober 2019 mit einer Mittelstandstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Steuerbelastung deckeln, Innovation fördern, Energiekosten senken, Bürokratie abbauen, Fachkräftemangel beheben und moderne Infrastrukturen schaffen – das sind richtige Stellschrauben für mittelständische Familienunternehmen. Entscheidend ist, diese nun wirkungsvoll und gegen politischen Widerstand umzusetzen.
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Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Energiekosten begrenzen: Wettbewerbsfähige Strompreise sicherstellen und unternehmerische Planungssicherheit stärken; EEG-Alternative prüfen und System der EEG-Umlage grundlegend reformieren.
▪
Mittelstand in Umwelt- und Klimapolitik mitdenken: Nationaler Emissionshandel muss wirksamen Wettbewerbsschutz für Mittelstand garantieren und gleiche Rahmenbedingungen schaffen; neues nationales System nur als Zwischenlösung verstehen und europäisch anschlussfähig machen. Strukturreformen bei Steuern und Abgaben umsetzen.
▪ ▪
Unternehmen von Bürokratie entlasten: Ehrgeiziges Bürokratieabbauziel definieren und entschlossen umsetzen; EU-Richtlinien 1:1 in nationales Recht umsetzen und in Bürokratiebremse („One in, one out“) einbeziehen; Entsendungen / kurzzeitige Dienstreise („A1-Bescheinigungen“) erleichtern; funktionierende digitale Verwaltung (E-Government) schaffen und alle Verwaltungsdienstleistungen bis zum Jahr 2022 digital anbieten.
▪
Ländlichen Raum stärken: Leistungsfähige Infrastruktur für Verkehr und Digitales schaffen; Strukturwandel erfolgreich gestalten.
▪
KMU-Definition auf europäischer Ebene gezielt reformieren.
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
Bürokratieabbaugesetz III
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
O
1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben Modernisierte Instrumente der Gründungsfinanzierung
O
Fachkräfteeinwanderungsgesetz Stärkung ländlicher Regionen
O
Modernisierung der KMU-Definition auf EUEbene Ausweitung der Exportfinanzierung, "small tickets"
10. Recht, Wettbewerb, Verbraucherpolitik Eigentum, Vertragsfreiheit und effektiver Rechtsschutz sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Allerdings hat das Wirtschaftsrecht mittlerweile eine Regulierungstiefe erreicht, die erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen in den Unternehmen bindet. Die Bundesregierung muss den Rechtsrahmen für Unternehmen wieder praktikabel gestalten und so insbesondere den Mittelstand entlasten. Eine Herausforderung für das Recht stellt auch die Digitalisierung dar. Die Politik muss den Rechtsrahmen behutsam an neue Entwicklungen anpassen und Schnellschüsse vermeiden. Fragen des Dateneigentums oder des Zugangs zu Daten lassen sich vertraglich regeln. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Rechtsrahmen durchdacht an die Herausforderungen der Digitalisierung anpassen; Eigentum und Zugang zu Daten der Vertragsautonomie überlassen; Haftungsfragen bei autonom agierenden Systemen im Rahmen der bestehenden Regelungen klären; keine neuen gesetzlichen
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Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Regelungen erforderlich. Anpassungen im bestehenden Recht vorab intensiv auf ihre Notwendigkeit und Auswirkung prüfen, unter Einbeziehung der Belange der Wirtschaft. ▪
Unternehmensrecht an den Bedürfnissen der Unternehmen ausrichten; Selbstregulierung stärken.
▪
Rechtssicherheit statt drakonischer Sanktionen und positive Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen im Wirtschaftssanktionsrecht. Keine pauschale Zurechnung individuellen Fehlverhaltens zu Unternehmen und entsprechend keine Ahndung mit Kollektivsanktionen.
▪
Kollektiven Rechtsschutz begrenzen, keine neuen Gruppen- oder Verbandsklagearten schaffen, da sonst Gefahr der Einführung von Klageindustrien. Adäquate Berücksichtigung der Einzelfallumstände und sachgerechte Entscheidungen nur durch Prinzip des individuellen Rechtsschutzes erreichbar.
▪
Einheitliche Europäische Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schaffen.
▪
Entscheidung für Sicherung und Weiterentwicklung der VOB wirken lassen. Etwaige erneute Anläufe zur Zusammenführung von Verfahrensregeln für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen in einheitlicher Vergabeverordnung ablehnen.
▪
Konsequente Umsetzung des NAP Wirtschaft und Menschenrechte darf nicht dazu führen, dass im Vergaberecht soziale Kriterien zwingend anzuwenden sind, die nicht auch im allgemeinen Recht gelten.
▪
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Entstehung von international wettbewerbsfähigen Digitalkonzernen und Plattformen als Gegenmacht zu ausländischen Konkurrenten ermöglichen.
▪
Keine weitere Absenkung der Missbrauchskontrolle auf Sachverhalte unterhalb der Marktbeherrschung. Untersuchungsverfahren der Kartellbehörden weiter beschleunigen, ohne rechtsstaatliche Garantien einzuschränken.
▪
Rechtsicherheit bei (Daten-)Kooperationen zwischen Wettbewerbern im Bereich Industrie 4.0 erhöhen.
Rechtspolitik Maßnahme im Koalitionsvertrag Innovationsfreundliche Anwendung der EUDatenschutz-Grundverordnung
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
–
Ansprechpartner für Datenschutzfragen Bekenntnisse zum Projekt einer Europäischen Privatgesellschaft Grenzüberschreitende Sitzverlegung / Umwandlung von Kapitalgesellschaften
–
Unterstützung von Online-Gründungen von Kapitalgesellschaften Beseitigung von Brüchen und Wertungswidersprüchen im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht
Ausbau von Unternehmenssanktionen
– –
Neuregelungen im Gewährleistungs-, Delikts- und Produkthaftungsrecht
–
Einführung Musterfeststellungsklage
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Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Verbraucherpolitik Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Ausbau von Bildungsangeboten für Verbraucher Algorithmen- und KI-basierte Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkte überprüfbar machen
O
Vergaberecht/Öffentliche Beschaffung Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Sicherung und Weiterentwicklung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Zusammenführung von Verfahrensregeln für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen in einheitlicher Vergabeverordnung
–
Konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens
O
Wettbewerb Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Untersuchungsverfahren der Kartellbehörden weiter beschleunigen
O
Rechtliche Voraussetzungen für die Entstehung von international wettbewerbsfähigen Digitalkonzernen in Deutschland und Europa verbessern
O
Neufassung der Marktabgrenzung
11. Industrielle Gesundheitswirtschaft Als einer der größten deutschen Wirtschaftszweige ist die Gesundheitswirtschaft ein Leitmarkt der deutschen Wirtschaft und trägt rund zwölf Prozent zum nationalen Bruttoinlandsprodukt bei. Dabei stärkt die industrielle Gesundheitswirtschaft nicht nur den Wissensstandort, sondern auch den Wirtschafts- und Lebensstandort Deutschland. Innovationen sind das Herzstück der industriellen Gesundheitswirtschaft. Sie leisten Beiträge zur qualitativen und flächendeckenden Versorgung, senken Kosten und steigern die Effizienz im Gesundheitssystem. Dieses Potenzial muss zum Wohle der Patienten dringend besser ausgeschöpft werden. Darüber hinaus kennen Gesundheitsaspekte keine nationalen Grenzen. Deutschland ist angehalten, globale Gesundheit strategisch aufzustellen. Gerade auch die exportorientierte deutsche Gesundheitswirtschaft kann mit ihrer Expertise bei der Umsetzung von Deutschlands globaler Gesundheitspolitik einen wichtigen Beitrag leisten.
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Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Innovationen im Gesundheitswesen zum Wohle der Patientenversorgung stärker fördern.
▪
Integrierte, sektorübergreifende Versorgungsformen gewährleisten.
▪
Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung nutzbar machen.
▪
Digitale Lösungen und intelligente Gesundheitsnetze umsetzen.
▪
Vergütungssysteme überarbeiten und an digitale Strukturen anpassen.
▪
Strategie zur globalen Gesundheit aktualisieren und multilateral in Einklang bringen.
▪
Stärkung der binationalen gesundheitswirtschaftlichen Zusammenarbeit (insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit).
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
O
Ausbau der Versorgungsforschung Ausbau der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung
O
Dialog-Plattformen wie die E-Health-Initiative und den Nationalen Strategieprozess Medizintechnik weiterführen
–
Innovationen schneller in die Versorgung bringen
O
Erhöhung der Investitionen in Krankenhäuser Roadmap zur Entwicklung und Umsetzung innovativer E-Health-Lösungen
O
Ausbau der Telematikinfrastruktur sowie Einführung der elektronischen Patientenakte
O
Ausbau telemedizinischer Leistungen Datenspeicherung/Datenverfügbarkeit
–
Schaffung neuer Zulassungswege für digitale Anwendungen, um Interoperabilität herzustellen und digitale Sicherheit im Gesundheitswesen zu stärken
12. Verteidigung Die Bewältigung aktueller und künftiger Sicherheitsherausforderungen bedarf eines gesamtgesellschaftlichen, alle Facetten umfassenden Sicherheitsverständnisses. Deutschland sollte sich auf dieser Basis stärker in Fragen der internationalen Sicherheit engagieren. Die Rolle und der Beitrag der deutschen Industrie zur Sicherheit muss dabei berücksichtigt werden. Die unzureichende Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben belegt den dringenden Handlungsbedarf in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Aktives Engagement bei PESCO steigern.
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Halbzeitbilanz der Bundesregierung
▪
Verteidigungsausgaben in Richtung von zwei Prozent konsequent weiterverfolgen.
▪
Beschaffungsstrukturen der Bundeswehr reformieren und vereinfachen.
▪
Die Einstufung von Überwasserschiffbau als nationale Schlüsseltechnologie im künftigen Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie verankern.
▪
Die geplanten deutsch-französischen Rüstungsprojekte realisieren.
▪
Strategie zur globalen Gesundheit aktualisieren und multilateral in Einklang bringen.
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
PESCO vorantreiben
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
O
Zusätzlich freiwerdende Haushaltsmittel sollen prioritär in Verteidigung und Entwicklung investiert werden (Verhältnis 1:1) Überprüfung der Beschaffungsstrukturen der Bundeswehr
O
Streben nach gemeinsamer europäischer Rüstungsexportpolitik und Weiterentwicklung des Gemeinsamen EU-Standpunkts
13. Rohstoffe Für das Industrieland Deutschland ist der sichere Zugang zu Rohstoffen von zentraler Bedeutung. Mehr Zukunftstechnologien erfordern mehr Rohstoffe. Das bedeutet auch eine steigende Abhängigkeit von rohstoffreichen Ländern. Häufig erfüllen diese Länder nicht die hohen deutschen oder europäischen Sozial-, Umwelt- oder Governance-Standards. Ohne High-Tech-Rohstoffe wird es keine Zukunftstechnologien „Made in Germany“ geben. Die Verfügbarkeit von Rohstoffen wird damit zu einer zentralen Herausforderung, ganz egal ob für börsennotierte Konzerne oder mittelständische Familienunternehmen. Deshalb darf die Bundesregierung die angekündigten Maßnahmen im Koalitionsvertrag nicht länger aufschieben. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Paradigmenwechsel in der Rohstoffpolitik vorantreiben, um den veränderten Rohstoffbedarf durch Zukunftstechnologien zu adressieren.
▪
Einen Bundesbeauftragten für Rohstoffpolitik schaffen.
▪
Heimische Rohstoffgewinnung stärken. Dazu zählen der Abbau von bürokratischen Hürden, keine Überplanung von Lagerstätten, Förderung von Rohstoffabbauflächen sowie die Stärkung effizienter Raumplanungs-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.
▪
Internationale Kooperationen intensivieren sowie Rohstoffförderung und Entwicklungszusammenarbeit verzahnen.
▪
Kreislaufwirtschaft ausbauen. Dazu zählt die Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine Verwendung von Recyclingmaterialien und private Investitionen fördern.
▪
Innovationen wie den Tiefseebergbau fördern.
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Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Gewährleistung einer langfristigen Investitions- und Planungssicherheit für die heimische Rohstoffförderung Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Rohstoffbereich auf Ebene der WTO und in bilateralen Abkommen Ausbau der DERA und der AHK-Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe Unterstützung der Industrie beim Recycling kritischer Metalle
O
Projekte im Tiefseebergbau vorantreiben und die Durchführung eines Pilot-MiningTests unterstützen
14. Entwicklungspolitik Deutsche Unternehmen sind seit vielen Jahren und kontinuierlich in Entwicklungs- und Schwellenländern präsent und leisten somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung vor Ort. Hierfür sind Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Entwicklung vonnöten, die von nationalen Regierungen geschaffen werden müssen. Die deutsche Entwicklungspolitik kann diese Reformprozesse unterstützen. Die Bundesregierung muss nun zügig das 0,7 Prozent-Ziel für Entwicklung erreichen. Die Budgetanpassungen müssen sich auch in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft widerspiegeln. Prioritäten für die zweite Hälfte der Wahlperiode: ▪
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gleichberechtigt neben die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren rücken. Dies muss sich auch im Haushaltstitel für die „Zusammenarbeit mit der Wirtschaft“ wiederspiegeln.
▪
Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit stärken verzahnen.
▪
Den Abschluss und die Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und afrikanischen Staaten (EPAs) vorantreiben.
▪
Zügig das 0,7 Prozent-Ziel für Entwicklungshilfe erreichen.
Maßnahme im Koalitionsvertrag
umgesetzt
in Arbeit
nicht begonnen
Bewertung Umsetzung
Bekenntnis, Perspektiven für die Menschen vor Ort in betroffenen Ländern zu schaffen
O
Stärkung der Partnerschaft mit der Wirtschaft in der Entwicklungspolitik
O
Bekenntnis zu G20 Compact with Africa Aufstockung der Mittel für die Zusammenarbeit mit Afrika Die Afrikanische Union beim Aufbau einer einheitlichen panafrikanischen Freihandelszone unterstützen
O
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den afrikanischen Staaten (EPAs) prüfen
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Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Globale Herausforderungen u. a. mit entwicklungsfÜrdernden Privatinvestitionen bewältigen
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Halbzeitbilanz der Bundesregierung
Über den BDI Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten sowie in internationalen Organisationen und sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Darüber hinaus bietet er Informationen und wirtschaftspolitische Beratung zu allen industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 35 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit insgesamt rund acht Millionen Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Auf regionaler Ebene setzen sich 15 Landesvertretungen für die Interessen der Wirtschaft ein.
Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu +49 30 2028-0
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Dokumentennummer: D 1086
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