April 2020 GLOBALER WACHSTUMSAUSBLICK
Der Corona-Schock für die Weltwirtschaft Finanz- und Wirtschaftspolitik in der Rezession
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Für Deutschland muss im laufenden Jahr mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von drei bis sechs Prozent gerechnet werden. Voraussetzung ist eine Unterbrechung der wirtschaftlichen Aktivität von maximal sechs Wochen.
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Die weltweite Wirtschaftsleistung wird um bis zu drei Prozent sinken. In den vergangenen 50 Jahren fiel sie überhaupt nur ein einziges Mal – und zwar 2009 um 1,7 Prozent. Für den Welthandel erwarten wir im besten Fall einen Rückgang um drei bis fünf Prozent gegenüber Vorjahr.
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Eine kräftige Rezession in den Vereinigten Staaten, in Europa und in Japan ist in diesem Jahr nicht mehr zu vermeiden. Die Wirtschaftskraft im Euroraum und in der EU wird 2020 wahrscheinlich um drei bis fünf Prozent zurückgehen, in den USA um zwei bis vier und in Japan um ein bis drei Prozent. In China ist immerhin noch mit Wachstum von bis zu zwei Prozent zu rechnen.
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Viele Regierungen und Notenbanken haben Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Mit einsetzendem Erfolg der Quarantänemaßnahmen werden weitere fiskalpolitische Stimuli erforderlich werden. In den USA sind erste Maßnahmen beschlossen worden, China, Japan werden nachlegen.
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In der EU reichen die fiskalischen Stützungs- und Belebungspakete noch nicht aus. Deutschland ist mit einem großen Paket vorangeschritten. In vielen Ländern sind weitere kräftige Maßnahmen notwendig. In Europa kann und muss die supranationale Ebene einen wesentlichen Beitrag leisten. Nach dem Exit aus der Quarantäne muss ein lang angelegtes Wiederaufbauprogramm beginnen.
Der Corona-Schock für die Weltwirtschaft | Finanz- und Wirtschaftspolitik in der Rezession 06/04/2020
Inhaltsverzeichnis Der Corona-Schock für die Weltwirtschaft ....................................................................................... 3 Rezession der Weltwirtschaft nicht mehr zu vermeiden ....................................................................... 4 Leicht unterschiedliche Verläufe in der Triade ...................................................................................... 4 Welthandel und Direktinvestitionen ....................................................................................................... 5 Koordinierte Reaktion notwendig .......................................................................................................... 6 Finanzpolitik......................................................................................................................................... 7 EU, Eurogruppe und Europäische Investitionsbank ............................................................................. 7 EU-Mitgliedstaaten ................................................................................................................................ 9 Schweiz ............................................................................................................................................... 13 Vereinigtes Königreich ........................................................................................................................ 14 USA ..................................................................................................................................................... 15 Japan, Süd-Korea und andere asiatische Staaten ............................................................................. 18 Chinas Konjunktur: Wie schnell setzt die Erholung ein? ..................................................................... 18 Geldpolitik .......................................................................................................................................... 20 G7 und G20 ........................................................................................................................................ 22 Der IWF: Krisenfinanzierung für Schwellenländer verfügbar ....................................................... 23 Fazit .................................................................................................................................................... 24 Quellenverzeichnis ............................................................................................................................ 24
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Der Corona-Schock für die Weltwirtschaft | Finanz- und Wirtschaftspolitik in der Rezession 06/04/2020
Der Corona-Schock für die Weltwirtschaft Die meisten großen Länder der Welt haben im Februar bzw. März in rascher Folge harte Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeführt. Diese Maßnahmen führen zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens, in den meisten Ländern bis Mitte April, nach jetziger Beschlusslage, in vielen vermutlich sogar bis in den Mai oder Juni hinein. Umfangreiche Ausgeh- und Reisebeschränkungen, Schließungen von Geschäften und gezielte Verbote von wirtschaftlichen Aktivitäten kommen hinzu. In Italien und Spanien sind die meisten Betriebe ebenfalls für mindestens zwei Wochen geschlossen worden. Allein in China und Südkorea nimmt das öffentliche Leben und die wirtschaftliche Aktivität nach einigen Wochen der harten Einschränkungen bereits wieder Fahrt auf. In anderen ostasiatischen Staaten gelang es sogar, ohne größere Beschränkungen die Pandemie einzudämmen (Taiwan, Südkorea). Diese gesundheitspolitischen Maßnahmen stellen einen harten Angebots- und Nachfrageschock für die Weltwirtschaft dar. Direkt betroffen auf der Nachfrageseite sind zunächst der Luft- und Reiseverkehr, der Tourismus, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie viel kleine und mittlere Unternehmen aus zahlreichen Dienstleistungsbranchen, in denen die Nachfrage und damit das Einkommen wegbricht. In China waren auch die Automobilverkäufe in der Phase der harten Maßnahmen sehr stark betroffen. Mögliche Störungen in der Produktion des Verarbeitenden Gewerbes aufgrund von Lieferengpässen sind zwar bis zur dritten Woche im März noch eher selten aufgetreten, könnten aber im Zuge temporär ausbleibender Fracht aus China, demnächst aus den Vereinigten Staaten oder einzelnen europäischen Ländern weltweit für einige Zeit auftreten. Aus rein gesundheitlichen Gründen haben zudem große Unternehmen insbesondere in der Automobilbranche die Produktion in Europa und Amerika für einige Wochen unterbrochen, während diese in Ostasien nach einigen Wochen der Störung nun wieder anläuft. Auf der Angebotsseite sind zunächst unterbrochene Lieferketten die größte Sorge gewesen, da die Produktion in einigen Regionen Chinas eingestellt war und Transportwege nicht bedient werden konnten. Ähnliche Phänomene treten nun in Europa aufgrund von Betriebsschließungen, Transport- und Logistikproblemen auf. Diese Angebots- und Nachfrageschocks führen in einzelnen Branchen zu sehr starken Einbrüchen bis hin zu teilweisem Stillstand von Produktion, Wertschöpfung und Beschäftigung. In manchen Branchen bricht der Umsatz weitgehend ein. Diese Schocks werfen auch in kürzester Zeit Liquiditäts- und Solvenzprobleme auf, die wiederum sehr schnell durch die Regierungen, das gesamte Kreditwesen und den Kapitalmarkt angegangen werden müssen, um einen Kollaps von Unternehmen und massive Einbrüche in Beschäftigung und Einkommen zu verhindern. Daher haben Notenbanken und Regierungen bereits sehr umfangreiche Maßnahmepakete beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen für Bürger und Unternehmen zu reduzieren. Die Geschwindigkeit, mit der die Pandemie ausgebrochen ist, mit der wirtschaftliche Folgen eingetreten sind und mit der die Regierungen und Notenbanken mit geld- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen reagiert haben, ist sehr hoch. Insofern ist im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung ein hohes Maß an Prognoseunsicherheit über alle drei Elemente verbunden. Gleichwohl lassen sich erste Einschätzungen erstellen.
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Der Corona-Schock für die Weltwirtschaft | Finanz- und Wirtschaftspolitik in der Rezession 06/04/2020
Rezession der Weltwirtschaft nicht mehr zu vermeiden Die Weltwirtschaft wird in diesem Jahr in eine Rezession stürzen, die nach den Kriterien des IWF bei einem Unterschreiten der Schwelle von realem Wachstum der Wirtschaftsleistung in Höhe von 2,5 Prozent erreicht ist. Im Lichte der Erfahrungen in China ist mit herben Einbrüchen der wirtschaftlichen Aktivität in den meisten Ländern in Europa und in den Vereinigten Staaten im Verlauf des ersten und zweiten Quartals zu rechnen. Ob und inwiefern eine Erholung in der zweiten Jahreshälfte zu erwarten ist, hängt hauptsächlich von dem Erfolg der gesundheitspolitischen Maßnahmen bzw. von ggf. im zweiten Halbjahr erneut erforderlichen Maßnahmen ab. Die OECD und der Internationale Währungsfonds haben inzwischen kommuniziert, dass nach ersten Schätzungen harte Quarantänemaßnahmen im Durchschnitt der Industrieländer zwei bis drei Prozentpunkte an Wachstum der realen Wirtschaftsleistung auf das Jahr gerechnet kosten (IWF 2020a, OECD 2020a). In den Monaten mit starker Einschränkung ist kurzfristig mit Einbrüchen in der Wertschöpfung zwischen 20 und 25 Prozent zu rechnen; manche Branchen können um bis zu 70 Prozent zurückgehen, die Luftfahrt noch stärker. Direkt betroffene Branchen verlieren oft zwischen 30 und 40 Prozent der Wertschöpfung. In den meisten Staaten sind zwischen 30 und 40 Prozent der Wertschöpfung von direkten Maßnahmen betroffen. Angesichts der absehbaren Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten ab Mitte März ist selbst im Fall einer raschen Eindämmung des Infektionsgeschehens und einer Lockerung entsprechender gesundheitspolitischer oder betrieblicher Maßnahmen bestenfalls mit einem sehr geringfügigen Wachstum im Jahresverlauf zu rechnen. Im härteren Szenario der OECD, in dem die Welt sich derzeit befindet, rechnete die OECD Anfang März noch mit einem halben Prozentpunkt an realem Wachstum gegenüber dem Vorjahr (OECD 2020). Das dürfte sich bereits heute als optimistisch darstellen. Schätzungen privater Unternehmen sehen ebenfalls harte Einbrüche voraus (Allianz 2020, Deutsche Bank Research 2020a-c), mit größeren Rückgängen in Europa. Leicht unterschiedliche Verläufe in der Triade Dabei werden die großen Wirtschaftsregionen einen sehr unterschiedlichen Verlauf des Einbruchs und einer möglichen Erholung erleben. China hat einen harten Einbruch im Januar und Februar erlitten. Die Wirtschaftsleistung sank in den beiden Monaten um etwa zehn Prozent, die Industrieproduktion um 13 Prozent, Einzelhandelsumsätze und Investitionen um etwas mehr als 20 Prozent. Aufgrund der allmählichen Normalisierung des öffentlichen Lebens und der wirtschaftlichen Aktivität sollte China zum Wachstum im zweiten Quartal zurückkehren. Für das Jahr könnte es noch für einen Zuwachs der wirtschaftlichen Leistung in der Größenordnung von vier bis fünf Prozent reichen. In der Europäischen Union wird viel davon abhängen, wie rasch die harten gesundheitspolitischen Maßnahmen in Italien, Spanien, Frankreich, Deutschland und vielen kleineren Volkswirtschaften greifen. Aufgrund der bereits in Kraft befindlichen Maßnahmen ist in den meisten Ländern mit einem erheblichen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität im ersten Halbjahr zu rechnen. Im weiteren Verlauf hängt es dann davon ab, ob die Produktion wieder aufgenommen, das öffentliche Leben wieder stattfinden und die wirtschaftliche Aktivität wieder anziehen kann, und wenn ja, ob dies störungsarm gelingen kann oder Wertschöpfungsketten erst wieder über mehrere Wochen wiederbelebt werden müssen. Zudem hängt das Jahresendergebnis maßgeblich davon ab, ob im laufenden Haushaltsjahr noch erhebliche finanzpolitische Maßnahmen über höhere Ausgaben oder niedrigere Steuern und Abgaben beschlossen werden, mit denen die wirtschaftliche Aktivität gestützt wird.
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Aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung von direkt betroffenen Branchen und der Verläufe der Pandemiemaßnahmen ist vor allem in Italien und in Spanien mit besonders harten Einbrüchen zu rechnen. Die Wirtschaftsaktivität könnte manchen Schätzungen zufolge (Deutsche Bank 2020a) aufgrund der Einbrüche bei Tourismus, Gastgewerbe und Verkehr, aber auch infolge von sehr weit reichenden Betriebsschließungen, um gut acht bis neun Prozent im laufenden Jahr ohne weitere Gegenmaßnahmen zurückgehen. In Frankreich, im Vereinigten Königreich und in Deutschland dürfte der Rückgang etwas weniger stark ausfallen. Aufgrund der sehr umfangreichen Hilfsprogramme der Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen besteht zumindest eine Chance, die Aktivität ab Mai oder Juni wieder zu stimulieren. Bisher haben die meisten Mitgliedstaaten Stützungsmaßnahmen zur Sicherung von Unternehmensliquidität und Beschäftigung bzw. Einkommen beschlossen. Es ist damit zu rechnen, dass nach einer erfolgreichen Eindämmung der Coronakrise ebenfalls Maßnahmen zur Belebung der wirtschaftlichen Aktivität ergriffen werden. Die bisherigen Maßnahmen zur Stützung sind dem Grunde und in der Regel dem Ausmaß nach geeignet, die herben Einbußen abfedern zu helfen. Zudem werden in allen Ländern die automatischen Stabilisatoren greifen. Auf das Jahr gerechnet dürfte die Wirtschaftsaktivität im Euroraum und in der EU jedoch sicherlich um drei bis sechs Prozent zurückgehen, bei einer kurzen Unterbrechung von wenigen Wochen um gut bis drei Prozent, bei einer längeren Störung von zwei Monaten eher um fünf bis sechs Prozent oder bei mehreren kurzen Störungen eher um fünf bis zehn Prozent der Wirtschaftsleistung gegenüber Vorjahr. In den Vereinigten Staaten ist ebenfalls mit einem harten Einbruch zu rechnen. Die Wirtschaftsaktivität dürfte im Jahreserlauf um zwei bis vier Prozent einbrechen, mit sehr harten Rückgängen im zweiten Quartal. Aufgrund der vergleichsweisen frühen Phase der Pandemiebekämpfung ist die Unsicherheit hier besonders hoch. In vielen Schwellenländer wirkt sich die Pandemie ebenfalls massiv aus und bedroht die wirtschaftliche Aktivität. Insofern ist mit einer hohen Anzahl von Ländern zu rechnen, die kurzfristig in eine Rezession und zudem in Zahlungsbilanzschwierigkeiten kommen und Hilfsprogramme vom Internationalen Währungsfonds benötigen werden. Der IWF informiert, dass bereits 70 Länder etwa 50 Milliarden US-Dollar an Notfall-Krediten beantragt hätten. Welthandel und Direktinvestitionen Der Welthandel wird im Zuge der Coronakrise einen massiven Rückgang verzeichnen. Zu den Produktionsausfällen, die durch Erkrankungen von Mitarbeitern und ein Herunterfahren der Produktion durch Maßnahmen zum Infektionsschutz bedingt sind, kommen zunehmend nationale Exportrestriktionen. Diese schränken nicht nur Produktion und Absatz ein, sondern senden zusätzlich ein verheerendes Signal und verursachen Dominoeffekte. Die Welthandelsorganisation stellt die Exportrestriktionen mittlerweile auf ihrer Internetseite im Rahmen einer Transparenzinitiative zusammen. Eine erste Einschätzung zur Entwicklung des Welthandels wird die WTO erst im April vorlegen. In einem schlechten Szenario rechnet die OECD mit einem Rückgang des Welthandels um drei bis fünf Prozent. Diese Schätzung könnte aber im Szenarium wiederholter Störungen auch leicht noch höher ausfallen. Zugleich ist in diesem Umfeld auch mit einem Rückgang der weltweiten Investitionstätigkeit und der Industrieproduktion zu rechnen. Die UNCTAD, die Wirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, geht im Zuge der Coronakrise von einem Einbruch der weltweiten Direktinvestitionen in Höhe von 30
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bis 40 Prozent im Jahr 2020 aus (UNCTAD 2020). In einigen Branchen wird der prozentuale Rückgang sogar deutlich größer sein. Die Pandemie betrifft alle Komponenten der ausländischen Direktinvestitionen. Die Ankündigungen von Unternehmensübernahmen (M&A) werden im ersten Quartal weltweit laut UNCTAD um 70 Prozent fallen.
Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts 2020 gegenüber Vorjahr (in Prozent) bei einmaliger Störung von 4-6 Wochen
Weltwirtschaft
(-3) – (-½)
Eurogebiet
(-5) – (-3)
Welthandel
(-5) – (-3)
EU
(-5) – (-3)
USA
(-4) – (-2)
Deutschland
(-6) – (-3)
Japan
(-3) – (-1)
VR China
0 – (+2)
Quelle: BDI
Koordinierte Reaktion notwendig Auf die größte Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg müssen Regierungen und Notenbanken mit den größten Stimuli reagieren. Angesichts der Sicherheit eines harten Einbruchs im zweiten Quartal in fast allen großen Volkswirtschaften – in China fand dies im ersten Quartal bereits statt – und einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterer Störungen im Jahresverlauf müssen Regierungen und Notenbanken zunächst umfangreich Liquidität und Solvenz der privaten Unternehmen vor diesem außergewöhnlichen Umstand schützen. Im Großen und Ganzen ist dies auch auf dem Weg, da fast alle Notenbanken und Regierungen die Größenordnung des Problems in den letzten 14 Tagen vollumfänglich anerkannt haben und entsprechend an politischen Reaktionen arbeiten. Es zeichnet sich ab, dass Liquiditätsmaßnahmen der Regierungen und Notenbanken im Volumen von zehn bis 20 Prozent des BIP für ein mittleres Szenario von einmalig harten Maßnahmen über sechs bis acht Wochen notwendig sein werden. Fiskalisch werden in der Regel über die automatischen Stabilisatoren Defizite von zwei bis drei Prozent des BIP auftreten, durch weitere aktive Maßnahmen der Stützung je nach Land nochmals bis zu drei Prozent des BIP und durch konjunkturelle Maßnahmen weitere zwei bis drei Prozent des BIP im Jahresverlauf notwendig werden. Dies wird die öffentlichen Haushalte in ungeahnt hohe Defizite führen, mit einem absehbaren mittleren Wert von gut zehn Prozent des BIP und einigen Ländern mit noch höheren Werten. Dies übertrifft selbst die Krisenjahre der großen Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Notenbanken sind am frühestens an die Arbeit gegangen. Die FED hat zusätzlich über eine Billion US-Dollar an Liquidität bereitgestellt, die EZB etwa 1,2 Billionen Euro an frischer Refinanzierung für die Banken und über eine Billionen Euro an quantitativen Maßnahmen. Die britische Notenbank hat mit quantitativen Maßnahmen in Höhe von 645 Milliarden Pfund Sterling ebenfalls massiv eingegriffen. In jedem Fall können die Notenbanken diese Maßnahmen noch verstärken, wenn der Einbruch nicht
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einmalig, sondern wiederholt vorkommen oder tiefer als erwartet ausfallen sollte. In der Bankenregulierung sind vielfältig Weichen gestellt worden, um Kapital- und Liquiditätspuffer, die Geschäftsbanken vorhalten mussten, abzubauen und zu nutzen. Regulatorische Erleichterungen zur Flankierung der Kreditversorgung der Wirtschaft sind ebenfalls auf den Weg gebracht worden. Die meisten Regierungen wiederum haben umfangreiche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergriffen, insbesondere über Garantien und Zuschüsse. Die G20 hat diese auf fünf Billionen US-Dollar beziffert. Manche Regierungen haben auch Kapitalhilfsmaßnahmen entweder als Programm beschlossen oder im Einzelfall vorgesehen. Darüber hinaus haben die meisten Regierungen sozialpolitische Maßnahmen beschlossen, um Auswirkungen auf die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte zu begrenzen und die privaten Konsumausgaben zu stabilisieren. Zudem werden die automatischen Stabilisatoren wirken müssen, das heißt, dass Sozialausgaben ansteigen und Steuereinnahmen und Abgabenaufkommen sinken werden. Die betroffenen Staaten sollten höhere öffentliche Defizite in Kauf nehmen, um die Folgen abzumildern. Konjunkturelle Stimuli sind ebenfalls in einigen Ländern bereits in der Diskussion. Diese können erst dann richtig wirken, wenn die unmittelbaren Quarantänemaßnahmen beendet werden und die Nachfrage über steuerliche Erleichterungen, gezielte Anreize und Maßnahmen zur Stärkung der Angebotsseite für die Unternehmen tatsächlich auch greifen und wirken können.
Finanzpolitik In den Ländern der Europäischen Union haben in kürzester Zeit die Regierungen der großen Volkswirtschaften umfangreiche gesundheitspolitische Maßnahmen beschlossen. Zugleich haben alle auch Stützungsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen umfassen bereits fiskalpolitische Maßnahmen in Höhe von etwa zwei Prozent des BIP an Konjunkturhilfen und von 13 Prozent des BIP für Liquiditätssicherung. Auch auf der europäischen Ebene sind im zweiten Schritt einige Maßnahmen eingeleitet worden, mit denen auf die Krise reagiert werden soll. So hat die Europäische Kommission die Beihilferegelungen für die Pandemiemaßnahmen gelockert, während der Ministerrat (für Wirtschaft und Finanzen) die Katastrophenklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts gezogen hat. Damit sind die europarechtlichen Voraussetzungen für nationale Hilfsmaßnahmen geschaffen worden. Darüber hinaus finden in den europäischen Institutionen Beratungen statt, wie die Wirtschaft durch gemeinschaftliche Instrumente wieder angekurbelt werden kann. EU, Eurogruppe und Europäische Investitionsbank Die EU hat am 10. März auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs (und zuvor auf Fachministerebenen) eine stärkere Koordinierung beschlossen. Dazu zählen vier Punkte: 1. Informationsaustausch zu gesundheitspolitischen Maßnahmen auf Tagesbasis, 2. Arbeitsauftrag an die Kommission, die Versorgung mit medizinischen Produkten sicherzustellen, 3. Stärkung der Impfforschung, 4. Hilfen für die Wirtschaft, insbesondere Liquiditätsbereitstellung für KMUs und betroffene Sektoren. Klargestellt wurde auch, dass die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts zusätzliche Haushaltsbelastungen bei außergewöhnlichen Umständen zulassen.
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Am 16. März trafen sich die Finanzminister der Euroländer, um sich bezüglich der Koordinierung von nationalen Maßnahmen abzustimmen. Eurogruppen-Chef Mário Centeno betonte, dass die Euroländer hinsichtlich Krisenbewältigung alles Mögliche tun werden. Automatische Stabilisatoren sollen wirken können. Die Implementierung vorübergehender Maßnahmen soll sich an der jeweiligen Ländersituation orientieren. So sind sofortige finanzielle Unterstützung für viruseindämmende und krankheitsbehandelnde Maßnahmen, die Bereitstellung von Liquiditätsmaßnahmen für Unternehmen, die besonders von den Auswirkungen betroffen sind, im Besonderen kleine und mittelständische Unternehmen (mit steuerlichen Maßnahmen oder öffentliche Garantien) und Unterstützungsmaßnahmen für Angestellte, zur Vermeidung von Einkommenseinbußen und dem Verlust von Arbeitsplätzen durch bspw. Einführung von Kurzarbeit oder weiterer Maßnahmen vorgesehen. Weitere finanzpolitische Maßnahmen im Volumen von etwa einem Prozent des BIP waren zu dem Zeitpunkt beschlossen, ergänzt um Garantiemaßnahmen zur Liquiditätssicherung in Höhe von etwa zehn Prozent des BIP. Kreditprogramme der Europäischen Investitionsbank Darüber hinaus ist die Europäische Investitionsbank (EIB) beauftragt worden, ein Programm von acht Milliarden Euro zur Betriebsmittelfinanzierung für ca. 100.000 europäische Unternehmen aufzusetzen. Dieses soll um weitere zwölf Milliarden Euro ergänzt werden, um weiteren 150.000 Unternehmen finanziell helfen zu können. Zusätzlich wird die EIB weitere zehn Milliarden Euro an Investitionen in kleinere und mittelständische Unternehmen tätigen, dieser Betrag soll zeitnah auf 20 Milliarden Euro ausgedehnt werden. Die EIB hat darüber hinaus vorgeschlagen, spezielle Kaufprogramme für Asset-Backed Securities (ABS), mit denen Banken Risiken von KMU-Kreditportfolien übertragen können, in Höhe von zehn Milliarden einzusetzen (EIB 2020). Die EIB soll bei der Durchführung ihrer Aktivitäten sich eng mit den nationalen Entwicklungsbanken abstimmen. Corona Reponse Investment Initiative Am 18. März wurde dien Coronavirus Response Investment Initiative mit einem Umfang von 37 Milliarden Euro (aus dem EU-Haushalt knapp zehn Milliarden Euro an ungenutzten Strukturfondsmitteln, Ko-Finanzierung aus den Mitgliedstaaten) beschlossen. Auch mit diesen Mitteln sollen rasch Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht werden können. Die entsprechenden Verordnungen wurden am 30. März beschlossen und traten am 1. April in Kraft. Arbeitnehmer sollen zudem in den Genuss schnellerer Fördermaßnahmen über den EU-Solidaritätsfonds kommen können. Der Fonds wird für die derzeitigen Notsituationen genutzt werden können. Kredite des ESM Die Finanzminister haben zudem am 24. März einen breiten Konsens erzielt, den ESM zu nutzen. Der ESM hat derzeit eine ungenutzte Kreditvergabekapazität in Höhe von 410 Milliarden Euro. Der ESM verfügt über zwei unterschiedlich ausgestaltete Vorsorgekreditlinien, von denen die Enhanced Enhan-
ced Conditions Credit Line (ECCL) nach Ansicht von Klaus Regling, Geschäftsführendem Direktor des ESM und von Mario Centeno, Vorsitzender der Eurogruppe, besonders geeignet wäre. In Kürze dürften die Vorbereitungen abgeschlossen werden, um auf Antrag einzelner Länder diese Linien in Anspruch zu nehmen. Derzeit wird erwogen, Kredite im Umfang von bis zu zwei Prozent des BIP mit leichter Programmkonditionalität zu vergeben. Grundsätzlich verfügt der ESM auch noch über weitere Instrumente, z.B. zur direkten oder indirekten Rekapitalisierung von Banken,
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die bei Bedarf und bei Erfüllung der Voraussetzungen ebenfalls genutzt werden können. Ob dieser Weg politisch offen ist, bleibt aber unklar, da die Regierungen von neun südlichen EuroraumLändern andere Finanzierungswege bevorzugen. Weitere Optionen
Die Notwendigkeit zu starken finanzpolitischen Maßnahmen gegen die Rezession hat die Debatte über neue Anleiheformen wiederaufkommen lassen. So haben sich neun Staats- und Regierungschefs für gemeinsam begebene Anleihen ausgesprochen, darunter auch Frankreich. Die Staatsund Regierungschefs haben am 26. März die Diskussion jedoch ohne Ergebnis vertagt und den Wirtschafts- und Finanzministern zwei Wochen Zeit eingeräumt, Vorschläge zu unterbreiten. Auch aus der Wirtschaftswissenschaft sind verschiedene Vorschläge vorgelegt worden (BenassyQuere et al. 2020, Bofinger et al. 2020, Claeys und Wolff 2020). Die einzig schnell verfügbaren Instrumente für gemeinschaftliche Finanzierungen sind Anleihen der Europäischen Kommission oder der Europäischen Investitionsbank. Vorschläge für gemeinsame Anleihen mit gemeinsamer Haftung werfen nach wie vor europarechtliche und praktische Fragen auf, über die seit Jahren zwar intensiv diskutiert wird, für die es jedoch nach wie vor keinen rasch umsetzbaren Vorschlag gibt. Gleichwohl ist auch nicht auszuschließen, dass diese Voraussetzungen in den nächsten Monaten geschaffen werden, um einer etwaigen Ausweitung der Krise noch beherzter und angemessener entgegentreten zu können. EU-Mitgliedstaaten Deutschland In Deutschland ist das öffentliche Leben spätestens seit der TV-Ansprache der Bundeskanzlerin am 18. März deutlich eingeschränkt. Um die Ausbreitung des Coronavirus soweit wie möglich zu unterbinden, besteht ein staatliches Verbot für eine Vielzahl von wirtschaftlichen Aktivitäten. In nahezu allen Bundesländern wurden Schulschließungen bereits zwei Wochen vor den Osterferien vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass sich das öffentliche Leben nicht vor dem Ende der Osterwoche normalisieren wird. Um die wirtschaftlichen Folgen für Bürger und Unternehmen abzumildern, haben Bundestag und Bundesrat in der 13. Kalenderwoche ein umfassendes Gesetzespaket beschlossen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen (Mehrausgaben in Höhe von 122,5 Milliarden Euro und Steuermindereinnahmen in Höhe von 33,5 Milliarden Euro) war ein Nachtragshaushalt notwendig, der eine Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 156 Milliarden Euro erforderte. Das hohe Defizit machte die Aussetzung der Schuldenbremse erforderlich. Um die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt abzumildern und sicherzustellen, dass die Arbeit wiederaufgenommen werden kann, sobald die Einschränkungen nicht mehr bestehen, wurde die Verordnung über Erleichterung der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung – KugV) erlassen. Hierdurch wird der Zugang zu Kurzarbeit deutlich erleichtert. Das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten wurde von einem Drittel auf zehn Prozent gesenkt. Arbeitgeber werden zudem dadurch entlastet, dass sie während der Kurzarbeit bis zum Jahresende nicht die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung tragen müssen, sondern diese von der Bundesagentur für Arbeit in voller Höhe erstattet werden. Der Bezug von Kurzarbeitergeld gilt auch für Leiharbeitnehmer. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. März 2020.
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Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten erhalten über das Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige / KMU zur Sicherstellung ihrer Liquidität eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte) und bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte). Der Notfallfonds umfasst ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro bei maximaler Ausschöpfung von drei Millionen Selbständigen und Kleinstunternehmen. Größere Unternehmen aus der Realwirtschaft (mindestens 50 Millionen Euro Umsatz und 250 Mitarbeiter) erhalten Unterstützung durch das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG). Die Förderung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient der Sicherung von Arbeitsplätzen, Lieferketten und Wertschöpfung dieser Unternehmen. Das Paket hat einen Umfang von 600 Milliarden Euro. Darunter 400 Milliarden Euro Garantierahmen, um Unternehmen die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu erleichtern und so Liquiditätsengpässen zu begegnen, 100 Milliarden Euro Kreditermächtigung für direkte Rekapitalisierungsmaßnahmen (Erwerb von Anteilen, stillen Beteiligungen etc.) sowie 100 Milliarden Euro an Kreditermächtigung zur Refinanzierung des Durchleitungsgeschäfts der KfW. Die Stabilisierungsmaßnahmen können an Bedingungen geknüpft werden (z. B. Organvergütung, Ausschüttung von Dividenden, Mittelverwendung). Die Auswirkungen auf das Wachstum hängen letztlich davon ab, wie lange der staatlich verordnete Stillstand des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland anhält. In vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW 2020) errechneten Szenarien könnte das BIP im günstigsten Fall nach kurzer Unterbrechung und schneller Erholung um 4,5 Prozent zurückgehen. Dauert es länger, dürfe das deutsche BIP um 8,7 Prozent zurückgehen. Szenarien des Münchener ifo-Instituts (ifo 2020), die auf Basis der Geschäftserwartungen des vorläufigen ifo Geschäftsklimaindex berechnet wurden, bewegen sich abhängig von der Dauer des Stillstandes und der Erholungsphase zwischen minus 4,3 und minus 20,6 Prozent (Szenarien von einem bis drei Monate inklusive bester und schlechtester Variante). Die Spannweite für eine zweimonatige Unterbrechung läge bei einem Rückgang des BIP 2020 um 7,2 bis 11,2 Prozent. Laut Sachverständigenrat (2020) stürzt die Corona-Pandemie die deutsche Wirtschaft zwar in eine Rezession. Die Wirtschaftsweisen halten aber aus aktueller Sicht eine schnelle und nachhaltige Erholung für wahrscheinlich. Als derzeit wahrscheinlichstes Szenario unterstellt der Rat eine fünfwöchige Unterbrechung und eine anschließende kurze Erholungsphase. Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland würde 2020 um 2,8 Prozent schrumpfen und im kommenden Jahr gleich wieder um 3,7 Prozent zuzulegen. In der Krise im Jahr 2009 sank das Bruttoinlandprodukt um real 5,6 Prozent und expandierte in den beiden darauffolgenden Jahren um 4,1 bzw. 3,7 Prozent. Das Verarbeitende Gewerbe verzeichnete Produktionsrückgänge von über 15 Prozent. Anders als in der derzeitigen Krise wurde damals der Dienstleistungssektor kaum in Mitleidenschaft gezogen. Generell gilt bei all diesen Betrachtungen, dass es Näherungen über Berechnungen der Produktionseinbrüche sind, bei denen die Rückkehr zur Vorkrisennormalität der entscheidende Faktor darstellt. Ausgeblendet bleiben etwaige Verwerfungen im Konsumentenverhalten, Insolvenzen von Unternehmen, Auswirkungen auf private Investitionen und den Außenhandel und Maßnahmen der Finanzpolitik, mit denen gegengesteuert wird. Die geplanten Mehrausgaben durch den Nachtragshaushalt werden stabilisierend wirken. Frankreich Frankreich hat in zwei Schritten Mitte März zunehmend harte Beschränkungen des öffentlichen Lebens und die Schließung zahlreicher Geschäfte beschlossen. Die französische Regierung hat eine Reihe
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von sofort wirksamen Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zu unterstützen, die durch die Covid19-Krise in eine Schieflage geraten sind. Mit einem Nachtragshaushalt in Höhe von 45 Milliarden Euro (etwa zwei Prozent des BIP) sollen diese Maßnahmen und höhere Ausgaben im Gesundheitswesen finanziert werden. Das Maßnahmenpaket umfasst ungefähr 13 Prozent der französischen Wirtschaftsleistung und ist ähnlich dimensioniert und ausgestaltet wie das deutsche Maßnahmenpaket. Diskussionen über Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft nach einem potenziellen Erfolg in der Pandemiebekämpfung sind dagegen noch nicht öffentlich geworden. Mit Garantien auf Bankenkredite in Höhe von 300 Milliarden Euro sichert der französische Staat die Liquidität der Unternehmen ab. Die gebührenfreie Rückzahlung von Firmenkrediten wird von den Banken um sechs Monate verlängert. Außerdem können Unternehmen die Staffelung und Stundung von Sozialabgaben ganz einfach und unbürokratisch per E-Mail beantragen. Einzeln geprüft werden außerdem der Aufschub von Steuerzahlungen und Steuerentlastungen, wenn Firmen der Bankrott droht. Zum Erhalt von Arbeitsplätzen kann vereinfacht Teilzeit beantragt werden, das Kurzarbeitergeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, bei Schulungsmaßnahmen 100 Prozent des Nettogehalts. Für stark gefährdete Kleistunternehmen wie Hotels und Gaststätten gibt es einen Zuschuss von 3.500 Euro. Sie können zudem die Zahlung von Mieten, Wasser-, Gas- und Stromrechnungen aufschieben. In den Bereichen Bau und Chemie werden Zulassungsverfahren erleichtert, um alternative Beschaffungen zu erleichtern. Die Regierung hat zudem wissen lassen, dass in einzelnen Fällen auch Kapitalbeteiligungen an Unternehmen notwendig werden könnten. Italien Italien erlebte als erstes europäisches Land einen massiven Ausbruch der Corona-Pandemie. Mittlerweile sind in Italien rund 13.000 Menschen an dem Virus gestorben, das ist die höchste Zahl weltweit. In Italien gilt bereits seit mehreren Wochen eine strikte Ausgangssperre. Am 22. März hat die italienische Regierung darüber hinaus einen Produktionsstopp für Industrie und Handel verhängt, ausgeschlossen davon sind: Transport und Logistik, Gesundheit und Pharmazie, Energie, Landwirtschaft, die Post und das Banken- und Finanzwesen. Der Produktionsstopp kostet die italienische Wirtschaft laut dem Unternehmerverband Confindustria rund 100 Milliarden Euro pro Monat (knapp fünf Prozent des BIP). Confindustria rechnet in diesem Jahr mit einem Einbruch der Wirtschaftsleistung in Höhe von sechs Prozent (Confindustria 2020). Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, hat die italienische Regierung am 16. März ein erstes Hilfspaket in Höhe von 25 Milliarden Euro mit dem Namen "Cura Italia" verabschiedet. Diesem Paket sollen weitere folgen, das nächste hat die Regierung Conte für April angekündigt. Ein großer Teil des Hilfspakets kommt dem Bereich Arbeit und Beschäftigung zu Gute. Es wird ein Aufschub bei der Rückzahlung von Unternehmensschulden gewährt, es gibt u.a. Einmalzahlungen von 600 Euro im März für Selbstständige und Saisonarbeiter, bezahlte Elternteilzeit sowie Gutscheine für Babysitter. Zur Unterstützung der Liquidität der Unternehmen gibt es Steuervergünstigungen. Außerdem sollen kleine Firmen und Haushalte von der Zahlung ihrer Hypothekenzinsen vorübergehend befreit werden. Angesichts der großen Dimension der Krise sind die Maßnahmen der Regierung bisher nur sehr kleinteilig ausgefallen. Italien benötigt sehr wahrscheinlich ein Paket, dass über Garantien deutlich über zehn Prozent der Wirtschaftsleistung und über Kapitalmaßnahmen zusätzlich die Wirtschaft absichert und im nächsten Schritt im Fall einer Eindämmung der Pandemie auch erhebliche Stimuli für die Wiederbelebung der Wirtschaft einsetzt. Dazu müssen europäische Mittel über verschiedene Kanäle hinzukommen.
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Der Corona-Schock für die Weltwirtschaft | Finanz- und Wirtschaftspolitik in der Rezession 06/04/2020
Spanien Spanien zählt mittlerweile zu den am stärksten betroffenen Ländern in der EU und hat besonders schwierige Verhältnisse in der Hauptstadt aufzuweisen. Spaniens Wirtschaft wird vor allem im Tourismus und Gastgewerbe und in der Automobilbranche hart getroffen werden. Die Regierung hat jedoch frühzeitig auf die Lage reagiert und massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Ende März wurde zusätzlich entschieden, dass alle nicht-wesentlichen wirtschaftlichen Aktivitäten eingestellt werden müssen. Als wesentlich betrachtet werden u. a. die Herstellung und der Verkauf von Produkten des täglichen Bedarfs (Nahrungsmittel, Medikamente), das Gesundheitswesen, Energieversorgung, Telekommunikation, Transportdienste, Finanzdienstleistungen, Internethandel, Presse und der Sicherheitssektor. Die spanische Regierung hat zur Stützung der Wirtschaft in zwei Maßnahmenpaketen vom 12. und 17. März umfassende Hilfen für Unternehmen, Arbeiter und Selbständige, Familien sowie das Gesundheitswesen angekündigt. Diese belaufen sich auf etwa zehn Prozent der Wirtschaftsleistung, erneut hauptsächlich in Form von Garantien. Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern werden über die spanische nationale Entwicklungsbank ICO (Instituto de Crédito Oficial) Bürgschaften von bis zu 100 Milliarden Euro bereitgestellt, die die Gewährung von Krediten an Unternehmen und Selbständige erleichtern sollen. Zudem wird die Verschuldungsgrenze des ICO um zehn Milliarden Euro erweitert, damit es die bestehenden Finanzierungslinien für Selbständige und Unternehmen aufstocken kann. Das Hilfspaket beinhaltet zudem zusätzliche Garantien von bis zu zwei Milliarden Euro, die über das spanische Exportversicherungsunternehmen CESCE gewährt werden, um exportierende Unternehmen mit Betriebsmittelkrediten zu unterstützen. Bürokratische Anforderungen für Unternehmen werden erleichtert, u. a. werden die Fristen für Steuerstundungen um sechs Monate verlängert, die Rückzahlung von Darlehen beim Generalsekretariat für Industrie und KMU kann aufgeschoben werden. Insolvenzanträge werden während des Notstands sowie zwei Monate danach nicht angenommen. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sind vorübergehend von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge befreit. Arbeitnehmern wird es erleichtert, ihre Arbeits- und Präsenzzeiten flexibler zu gestalten, wenn sie sich im Rahmen der aktuellen Lage um Angehörigen kümmern müssen. Die Bewilligung von befristeten Beschäftigungsregelungen (ERTE, ähnlich Kurzarbeit) wird beschleunigt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge vorübergehend suspendiert wurden, erhalten Arbeitslosenunterstützung, auch wenn sie die Mindestbeitragszeiten nicht erfüllen und ohne dass die bereits angesammelten Leistungsansprüche verbraucht werden. Die Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie Telekommunikationsdienste werden schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen garantiert. Hypothekenzahlungen werden für einen Monat ausgesetzt. Österreich Die österreichische Regierung stützt die Wirtschaft mit umfassenden Hilfsmaßnahmen, um die erwartbare Rezession abzumildern, und stellt dafür 38 Milliarden Euro bereit. Das Hilfspaket beinhaltet finanzielle Unterstützung bei Kurzarbeit, die auf alle Unternehmensgrößen und alle Branchen ausgeweitet wurde. Corona-Kurzarbeit ist innerhalb von 48 Stunden abrufbar, bisher waren dafür mehr als sechs Wochen notwendig. Zum ersten Mal wird es möglich sein, dass Arbeitnehmer zu 100 Prozent zu Hause sind und gleichzeitig im Unternehmen beschäftigt bleiben. Darüber hinaus werden Unternehmen durch Kreditgarantien und Überbrückungsfinanzierungen unterstützt. Standen diese Mittel bisher nur KMUs zur Verfügung, werden sie nun auch größeren Unternehmen gewährt. Die Töpfe für KMUs, die Garantien brauchen, werden zusätzlich aufgestockt, so dass jedes Unternehmen, das eine Garantie benötigt,
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auch eine erhält. Auch der Tourismusbereich wird in Form von weiteren Garantien unterstützt. Weitere Maßnahmen beinhalten die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Ratenzahlungen und den Entfall von Verzugszinsen. Ein Härtefonds wurde für Unternehmen in besonders betroffenen Branchen und für kleine Familienbetriebe eingerichtet, die von den Unterstützungsleistungen des Staates nicht profitieren. Niederlande Die Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in der niederländischen Wirtschaft. Die Krise hat Auswirkungen auf fast alle Sektoren, am stärksten auf das Baugewerbe, die Landwirtschaft, das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Verkehrssektor. Auch die niederländische Regierung hat ein umfassendes Notfallpaket zur Unterstützung der Unternehmen beschlossen. Sie hat zugesagt, weitere Anpassungen vorzunehmen, wenn die Situation dies erfordert. Die öffentlichen Finanzen befinden sich in einem guten Zustand, der Spielraum für eine stabilisierende Finanzpolitik kann voll ausgeschöpft werden. Gegenwärtig wurden insgesamt 15,6 Milliarden Euro zugesagt. So können Unternehmen, die ab dem 1. März 2020 mindestens 20 Prozent Umsatzverluste erwarten, einen Lohnkostenzuschuss in Höhe vom maximal 90 Prozent der Lohnsumme beantragen. Somit ist die Lohnfortzahlung für alle Arbeitnehmer mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen sichergestellt. Des Weiteren kann eine Stundung von Steuerzahlungen bei der Steuerbehörde beantragt werden. Prüfungen hierfür sollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, Verzugszinsen werden ausgesetzt. Auch wurden die Voraussetzungen für die Bürgschaftsregelung des KMU-Kreditprogramms gelockert. Es werden Finanzierungen mit einem von 50 Prozent auf 75 Prozent erhöhten Garantiekredit für KMUs gewährt, um Liquiditätsprobleme zu mildern. Ergänzend können Selbständige finanzielle Unterstützung in Form einer zusätzlichen Beihilfe zum Lebensunterhalt und / oder Betriebskapital beantragen. Auch soll kleinen Unternehmen in besonders betroffenen Branchen mit Einmalentschädigungen in Höhe von 4.000 Euro geholfen werden. Zusätzlich zum Paket der Regierung gewähren die Banken kleineren Unternehmen, die grundsätzlich gesund sind, eine sechsmonatige tilgungsfreie Zeit für laufende Kredite. Belgien Auch die Regierung in Belgien hat mehrere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Selbständigen beschlossen. Die Regierung erwartet, dass sich die Unterstützungsmaßnahmen auf zehn Milliarden Euro summieren. Eine weitere Milliarde Euro soll ins Gesundheitssystem fließen. Betroffene Unternehmen können bis Juni 2020 im Fall einer drohenden Arbeitslosigkeit Unterstützung in Höhe von 70 Prozent ihrer durchschnittlichen Entlohnung bei einer Obergrenze von 2.755 Euro beantragen. Die Antragstellung wurde vereinfacht und beschleunigt. Weitere Maßnahmen umfassen Steuerstundungen und Erleichterungen bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch neu vereinbarte Zahlungspläne oder Zahlungsaufschub und Freistellung für Selbstständige. Für Selbständige, die ihrer Tätigkeit als Folge von Covid-19 nicht nachgehen können, erhalten eine Finanzhilfe in Höhe von 1.291,69 Euro pro Monat (ohne Familie) bzw. 1.614,10 Euro (mit Familie). Für alle öffentlichen Aufträge, die in die Zuständigkeit der föderalen Ebene fallen und sich infolge von Covid-19 verzögern oder nicht bearbeitet werden können, werden keine Strafen und Sanktionen verhängt. Schweiz Auch die Regierung in der Schweiz hat ein umfassendes Maßnahmenpaket in Höhe von 40 Milliarden Franken beschlossen. Damit betroffene Unternehmen Überbrückungskredite erhalten, wird ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden Franken aufgelegt. Die Unternehmen sollen schnell und
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unbürokratisch Kreditbeträge bis zu zehn Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Millionen Franken erhalten. Dabei sollen Beträge bis zu 0,5 Millionen Franken von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100 Prozent garantiert werden. Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85 Prozent garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen. Die Kreditbeträge bis zu 0,5 Millionen Franken dürften über 90 Prozent der betroffenen Unternehmen abdecken. Weitere Maßnahmen umfassen die zinslose Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und die deutliche Ausweitung von Entschädigungen bei Kurzarbeit, beispielsweise für Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen. Durch den so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen werden Zwangsvollstreckungen und Konkursbeantragungen bis zum 4. April ausgesetzt. Auch betroffene Selbständige werden entschädigt. Die Entschädigungszahlung entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Soforthilfe und Ausfallentschädigungen gibt es für den Tourismus- und Kulturbereich und für Sportorganisationen. Das Schweizer Wirtschaftsministerium erwartet für das laufende Jahr eine Rezession. Darüber hinaus hat sich der Schweizer Franken seit Jahresbeginn tendenziell aufgewertet, was Schweizer Produkte im Ausland verteuert. Daher wird ein starker Rückgang der Exporte erstmals seit 2009 erwartet. Vereinigtes Königreich Die britische Regierung hat nach anfänglichem Zögern Mitte März ebenfalls harte Maßnahmen im Gesundheitsschutz beschlossen und zeitgleich die relativ gesehen größten Hilfsmaßnahmen in Europa auf den Weg gebracht. Die britische Regierung hat in einem ersten Schritt sofortige Garantien in Höhe von 330 Milliarden Pfund Sterling (15 Prozent des BIP) sowie zusätzlich 30 Milliarden Pfund Sterling in baren Haushaltsmitteln für öffentliche Leistungen und Zuschüsse bereitgestellt. Die BoE wurde ermächtigt, kurzfristige Schuldtitel großer Unternehmen zur Liquiditätshilfe aufzukaufen. KMUs aus nahezu allen Branchen können Einzelkredite bis zu fünf Millionen Pfund mit staatlicher Haftungsfreistellung von nunmehr 80 Prozent beantragen. Selbstständige und Gewerbetreibende bekommen auf Antrag Lohnersatzleistungen in Höhe von 80 Prozent für Gehälter bis max. 2.500 Pfund pro Mitarbeiter. Steuerstundungen insbesondere bei der Umsatzsteuer wurden für drei Monate gewährt; die „Gewerbesteuer“ (Business rate) für Unternehmen im Einzelhandel, Gastro- und Freizeitbereich wurde für zwölf Monate ausgesetzt. Kleine Unternehmen aus diesen Branchen können außerdem eine Beihilfe von 3.000 - 10.000 Pfund erhalten. Für weitere fiskalische Maßnahmen lässt sich die Regierung vorsorglich eine Vollmacht vom Parlament geben. Die Bank of England hat die Leitzinsen in zwei Schritten von 0,75 Prozent auf 0,1 Prozent gesenkt. Aufkaufproramme für Anleihen wurden wieder aufgenommen. Erleichterungen bei IFRS 9 entsprechen denen anderer europäischer Länder. Versicherungen für Betriebsausfälle sollen leichter ausgezahlt werden (behördliche Schließungsempfehlung ausreichend). Unversicherte Unternehmen können eine zusätzliche Härtefall-Beihilfe erhalten von bis zu 25.000 Prozent. Die nachgestellten Regierungen („devolved administrations“) erhalten 3,5 Milliarden Pfund für lokale Hilfsmaßnahmen. Bisherige Kosten von Kommunen werden durch den nationalen Haushalt übernommen. Separate Programme für Flughäfen und Airlines sind in Planung.
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USA Grenzschließungen und Transportketten Am 21. März 2020 wurde im gegenseitigen Einvernehmen die Grenzen nach Kanada und Mexiko für „non-essential traffic” (also Freizeit- und Tourismusreisen) geschlossen. Lieferschwierigkeiten zwischen den USA und den Nachbarn im Norden und Süden scheint es bisher keine zu geben. Laut der Grenzschutzbehörde U.S. Customs and Border Patrol kommt es zu keinen verlängerten Wartezeiten an den Grenzen (U.S. Customs and Border Patrol 2020). Weitere Reiserestriktionen gelten gegenüber Reisenden aus China, Iran, dem Schengenraum und dem Vereinigten Königreich. Der US-Frachttransport hat unter dem stark reduzierten Angebot an Passagierflüge zu leiden, da regulär 60 Prozent der Luftfracht durch Passagierflugzeuge übernommen wird. Die Häfen von Los Angeles, Miami und New York / New Jersey sind weiterhin für Frachtschiffe offen aber in Alarmbereitschaft. Kreuzfahrten werden jedoch nicht mehr ausgeführt (Miami Dade 2020). Um Krankenhäuser, Supermärkte und Hersteller in Anbetracht der hohen Nachfrage nach medizinischen und Konsumgütern schnell beliefern zu können, haben die US-Behörden die Geschwindigkeitsbeschränkungen für LKW und Arbeitszeitregeln von Lastkraftfahrer gelockert (The Wall Street Journal 2020). Voraussichtliche wirtschaftliche Auswirkungen „We may well be in a recession”, stellte Jerome Powell, Vorsitzender der Zentralbank Federal Reserve, am 27. März fest (Politico 2020). Die Anzeichen eines wirtschaftlichen Abschwungs in den USA verfestigen sich. Laut dem US-Arbeitsministerium stiegen die Erstanträge auf Arbeitslosenunterstützung innerhalb einer Woche von 281.000 auf 3,3 Millionen – ein Allzeitrekord-Anstieg (Stand 26. März 2020, U.S. Department of Labor 2020).Unter diesen unsicheren Umständen revidierte Goldman Sachs Ende März seine Wachstumsprognose für das Jahr 2020 von minus 3,8 Prozent auf minus 6,2 Prozent des BIP mit massiven Einbrüchen an ökonomischer Aktivität im zweiten Quartal (Revision von minus 24 Prozent auf minus 34 Prozent des BIP annualisiert) und starken Aufholeffekten im zweiten Halbjahr (Goldman Sachs 2020; CNBC 2020). Morgan Stanley erwartete noch am 25. März einen Rückgang von minus drei Prozent des BIP für das Jahr 2020 (Morgan Stanley 2020). Gerade der Rückgang des Konsums dämpft die Wachstumsaussichten massiv. Der Konsum ist eine wichtige Stütze des US-BIP. Der Anteil des privaten Konsums am US-BIP beträgt 68 Prozent (Bureau of Economic Analysis 2020). 2019 trug der Konsum 80 Prozent zum BIP-Wachstum bei (The White House 2020a). Nach dem Consumer Sentiment Index der University of Michigan ist allein im März 2020 das Verbrauchervertrauen um 11,8 Prozent gesunken (University of Michigan 2020). Wirtschaftspolitische Reaktionen Der US-Kongress hat sich auf drei Notfallpakete geeinigt. Am 5. März 2020 verabschiedete der USKongress ein Notfallpaket mit einem Volumen von acht Milliarden US-Dollar. Schwerpunkt war es, Mittel für Forschung und Entwicklung eines Impfstoffes bereitzustellen (U.S. Congress 2020a). Am 18. März 2020 verständigte sich der US-Kongress auf die bezahlte Freistellung bei Krankheit, kostenlose Test auf COVID-19, eine bessere Lebensmittelversorgung, einen Ausbau der Arbeitslosenversicherung und auf die Möglichkeit, Steuerschulden später zu bezahlen (U.S. Congress 2020b). Das genaue finanzielle Volumen des Pakets wird aktuell noch durch das Haushaltsbüro (CBO) berechnet, es wird jedoch auf 300 bis 500 Milliarden US-Dollar geschätzt (DB Research 2020c). Am 27. März verabschiedete der US-Kongress ein drittes Notfallpaket. Dieses Paket wird auf ein Volumen
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von zwei Billionen US-Dollar (etwa zehn Prozent des BIP) geschätzt und ist damit doppelt so umfangreich wie die Hilfspakete der Bush und Obama-Administrationen während der letzten Finanzkrise. Dieses Stimulus Paket beinhaltet folgende finanzielle Mittel: ▪
500 Milliarden US-Dollar für große Unternehmen in Form von Darlehen und Hilfestellungen für Unternehmen, darunter 58 Milliarden US-Dollar für Kredite an US-Fluggesellschaften;
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350 Milliarden US-Dollar an Krediten für kleine Unternehmen;
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150 Milliarden US-Dollar an Hilfestellungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienstleister;
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250 Milliarden US-Dollar Zahlungen an Einzelpersonen mit Einkommen bis 75.000 US-Dollar pro Jahr in Höhe von 1.200 US-Dollar für jeden Erwachsenen sowie 500 US-Dollar für jedes Kind;
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150 Milliarden US-Dollar an Nothilfezahlungen für Bundesstaaten und lokale Regierungen;
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250 Milliarden US-Dollar für die Arbeitslosenversicherung. Die Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung wird um 13 Wochen verlängert und um 600 US-Dollar pro Woche aufgestockt. Die Anspruchsberechtigung wird ausgeweitet, um mehr Arbeitnehmer abzudecken.
Jedes Unternehmen, das ein staatliches Darlehen erhält, unterliegt während der Laufzeit des Darlehens plus einem weiteren Jahr einem Aktienrückkaufverbot. Unternehmen, die sich im Besitz des Präsidenten, von Kongressabgeordneten, leitenden Bundesangestellten und deren engen Familien befinden, sollen diese Darlehen nicht in Anspruch nehmen können. Auch Bundesstaaten und Kommunen, in deren Zuständigkeit ein Großteil des medizinischen Notfallmanagements fällt, weiten ihre Ausgaben massiv entweder durch Umschichtungen im Budget oder durch neue Haushaltsausgaben aus. Beispielsweise teilt California zusätzliche Mittel im Umfang von 600 Millionen US-Dollar zu (National Conference on State Legislatures 2020). Die US-Administration hat in Sachen Krisenmanagement lange gezögert, Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und dessen Auswirkungen zu ergreifen. Präsident Trump bezeichnete beispielsweise den Virus als „Trick“ der Demokraten im Wahlkampf und verglich die Lungenkrankheit mit einer normalen Grippeinfektion (France24 2020). Mit der graduellen Ausweitung der Testkapazitäten und der damit einhergehenden Identifizierung von Infizierten rief der Präsident am 13. März 2020 den nationalen Notstand aus. Einzelne Bundesstaaten reagierten unabhängig von der Trump-Administration mit strengen Anweisungen, zu Hause zu bleiben oder nicht essenzielle Geschäfte zu schließen. Nachdem Trump zunächst die Restriktionen nach Ostern wieder aufheben wollte, vollzog er am 29. März 2020 eine Kehrtwende und stellte die Bevölkerung auf eine Verlängerung der Maßnahmen bis Ende April 2020 ein. Darüber hinaus scheint es Überlegungen zu geben, die einschränkenden Maßnahmen in Regionen mit hohen Fallzahlen zu verschärfen. Dies legt ein Brief von Donald Trump an die US-Gouverneure nahe, in dem neue Richtlinien für Gebiete mit hohem, mittlerem oder geringem Risiko angekündigt werden (The White House 2020b). Am 1. Juni, so Trump, würde die US-Wirtschaft dann allerdings wieder auf Wachstumskurs sein (The New York Times 2020a).
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Exkurs: Der Defense Production Act Das Weiße Haus veröffentlichte eine Durchführungsverordnung unter Berufung auf das Verteidigungsproduktionsgesetz (DPA) von 1950 (The White House 2020c). Dieses Gesetz gewährt dem Präsidenten breite Befugnisse, um sicherzustellen, dass die heimische Industrie die nationalen Verteidigungsanforderungen erfüllen kann. Unter anderem kann der Präsident Regierungsaufträge für Waren und Dienstleistungen gegenüber zivilen Kunden priorisieren und Anreize bieten, um die Produktion und Lieferung kritischer Materialien und Technologien zu verbessern. Das Gesetz stammt aus der Zeit des Koreakrieges und wurde seit 1950 bereits mehr als 50 Mal angewendet. Das Weiße Haus nutzte die Befugnisse des DPA erstmalig in dieser Krise am 27. März. Donald Trump wies General Motors an „Verträge für Beatmungsgeräte zu akzeptieren, auszuführen und als Priorität zu setzen“ (The White House 2020d). Laut New York Times sei GM in Verhandlungen mit einem medizinischen Unternehmen gewesen, um Beatmungsgeräte herzustellen (The New York Times 2020b). Nachdem die Verhandlungen scheiterten, äußerte sich Donald Trump per Twitter negativ und ordnete die Umstellung der Produktion bei GM an. Einige US-amerikanische Hersteller wie Apple, Ford und Tesla engagieren sich bereits beim Einkauf, Produktion und Vertrieb von benötigten Artikeln wie Beatmungsgeräte, Atemschutzmasken oder auch Handdesinfektionsmittel (Business Insider 2020). Handelspolitik Als unmittelbare Reaktion auf die Corona-Krise setzte der US-Handelsbeauftragte (USTR) Anfang März einige 301-Zölle auf Medizinequipment aus China aus (International Trade Insights 2020). Die US-Wirtschaft setzt sich für weitere Zollsenkungen ein. Am 25. März forderte eine Gruppe republikanischer Senatoren in einem Brief (U.S. Senate Committee on Finance 2020) an Präsident Trump handelspolitische Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung: ▪
Koordinierung mit anderen Ländern, um die Ausweitung schädlicher Exportbeschränkungen zu verhindern;
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Aussetzung von „Buy American“-Klauseln, um kritische Lieferketten nicht zu behindern;
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Weitere Zollentlastung bei Abschnitt 301-Zöllen für Gesundheits-, Sicherheits- und Medizinprodukte;
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Vorübergehende Stundung von Zöllen zur Erhöhung der Liquidität für Unternehmen;
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Moratorium für neue oder erhöhte Zölle, während die Handelspartner aufgefordert werden dasselbe zu tun.
Obwohl die Trump-Administration Forderungen nach weiteren Zollerleichterungen bisher ablehnt, hat der USTR ein Anhörungsverfahren über Zollaussetzungen für Produkte, die für die medizinische Reaktion auf das Coronavirus relevant sind, eingeleitet. Interessenten können bis zum 25. Juni 2020 schriftliche Kommentare einreichen, um zu erläutern, weshalb Änderungen an bestehenden Zöllen erforderlich sind. Präsident Trump plant zudem eine Verordnung, die auf die Förderung der Produktion von Arzneimitteln und medizinischem Zubehör abzielt. So sollen die „Buy American“-Anforderungen auf Pharmazeutika und medizinische Produkte angewendet werden. In den USA gibt es eine Vielzahl an Marktzugangsbarrieren für ausländische Bieter auf Bundesebene. Die „Buy American“-Vorschriften sehen vor, dass ein bestimmter Anteil der Wertschöpfung in den USA erfolgen muss. Das heißt, ein Produkt muss zu
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einem gewissen Prozentanteil in den USA und mit US-amerikanischen Materialien gefertigt sein. Trumps Vorhaben ist auf viel Widerstand gestoßen. In einem Brief an Trump warnte eine Gruppe von Pharmaverbänden und Patientenorganisationen, dass Trumps Pläne nicht der vielfältigen pharmazeutischen Lieferkette Rechnung tragen, welche die Industrie in die Lage versetzt, bei Notfällen und globalen Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit schnell zu reagieren. Ansonsten setzt die Trump-Administration ihre handelspolitische Linie weiter fort, wobei sie sich zurzeit auf die Implementierung neu ausverhandelter Abkommen konzentriert. So verkündeten etwa der USTR und der Landwirtschaftsminister Fortschritte bei der Umsetzung des Phase-One-Abkommens der USA mit China, welches am 14. Februar 2020 in Kraft trat (U.S. Department of Agriculture 2020). Laut Landwirtschaftsminister Sonny Perdue zeigen die ergriffenen Maßnahmen, dass China in die richtige Richtung gehe, um das Abkommen umzusetzen. Die Trump-Administration arbeitet zudem nach der überraschend schnellen Ratifizierung durch Kanada mit Hochdruck daran, dass das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA zum 1. Juni in Kraft treten kann. Unternehmen warnen, dass es insbesondere im Automobilbereich schwierig wird, die verschärften Ursprungsregeln zu erfüllen. Auch aus dem Kongress werden die Stimmen lauter, die sich – auch aufgrund der Corona-Krise – für eine Verschiebung des Inkrafttretens aussprechen (Inside U.S. Trade 2020). Japan, Süd-Korea und andere asiatische Staaten Die japanische Regierung hat ebenfalls auf die Bedrohung einer Pandemie reagiert, obwohl erst sehr wenige Menschen nachweislich infiziert sind. Sie hat insgesamt zwei Billionen Yen bereitgestellt (umgerechnet ca. 17 Milliarden Euro), etwa die Hälfte für Maßnahmen im Gesundheitswesen und etwa die Hälfte für Kreditsubventionen an betroffene Unternehmen. Da die Zahl der Infektionen Ende März noch bei etwa 2.000 Personen lag, hat Japan bisher noch keine einschneidenden Maßnahmen ergriffen. Gleichwohl wurde die Ausrichtung der Olympischen Spiele um ein Jahr verschoben. Private Einschätzungen sehen mittlerweile dennoch eine heftige Rezession auf das Land zusteuern, da der Außenhandel mit Europa und Amerika massiv gestört sein wird. Die japanische Regierung arbeitet an einem mittleren Stützungs- und Konjunkturproramm im Volumen von voraussichtlich ein bis drei Prozent des BIP. Die südkoreanische Regierung hat insgesamt knapp 12 Billionen Won bereitgestellt (etwa 10 Milliarden Euro), um die Krise unter Kontrolle zu bringen. Maßnahmen in einer ähnlichen absoluten Größenordnung hat Australien auf den Weg gebracht. Neuseeland hat sogar ein Paket in Höhe von vier Prozent des BIP geschnürt. Chinas Konjunktur: Wie schnell setzt die Erholung ein? Nachdem die Infektions- und Sterberaten seit Ende Februar immer weiter gesenkt werden konnten, nähren Presseberichte bereits Hoffnungen, dass die chinesische Regierung für das Gesamtjahr 2020 weiterhin ein relativ hohes Wirtschaftswachstum von fünf Prozent anstrebt. Allerdings würde dieses Ziel nur sehr schwer zu erreichen sein. Die ab Anfang ergriffenen geldpolitischen Stützungsmaßnahmen – wie die beiden Liquiditätsspritzen für Geschäftsbanken in Höhe von insgesamt 800 Milliarden Renminbi – werden hierfür nicht ausreichen. Auch die Sondermaßnahmen zur Stützung der Unternehmen, wie die Kürzung bzw. der Erlass der Sozialversicherungsbeiträge und speziell der Arbeitslosenversicherung für kleine und mittlere Unternehmen werden gerade den Privatunternehmen nur bedingt Luft verschaffen können. Während große Staatsunternehmen (SOE) seit jeher auf staatliche Rettung
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hoffen dürfen, wird es Privatunternehmen geben, die während der Corona-Krise relativ stark ins Taumeln geraten sind. Besonders betroffen sind hier vor allem der Dienstleistungssektor, kleinere und mittelgroße Unternehmen, sowie exportorientierte Unternehmen. Ende März traf sich deswegen das Politbüro der Kommunistischen Partei unter Vorsitz von Xi Jinping, um über wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen und den weiteren Umgang mit dem Coronavirus zu beraten. Oberste Priorität ist nach wie vor die Kontrolle der Epidemie. Parallel dazu soll ein Korb von Unterstützungs- und Stimulus-Maßnahmen die Wirtschaft wiederbeleben. Im Zuge des Treffens wurden fünf Hauptbereiche für die Finanzpolitik genannt, darunter eine Erhöhung der Haushaltsdefizitquote, die Ausgabe von speziellen Staatsanleihen, eine Erhöhung des Umfangs an Sonderanleihen der Provinzregierungen, eine Reduzierung der Zinssätze an den Kreditmärkten und eine angemessene Versorgung der Wirtschaft mit Liquidität. Detaillierte Informationen zur wirtschaftlichen Lage und der Effektivität der Instrumente sind jedoch erst auf der Jahrestagung des Nationalen Volkskongresses Ende April zu erwarten, bei dem auch der jährliche Arbeitsbericht der Regierung vorgestellt wird. Hoffnung auf ein V-Szenario – Risiko eines U-Szenarios Nach den schwachen Daten zu Einzelhandelsumsätzen und Industrieproduktion im Januar und Februar kann davon ausgegangen werden, dass die chinesische Wirtschaft im ersten Quartal 2020 erheblich geschrumpft ist. Das Wachstum für das erste Quartal dürfte negativ sein und bei etwa minus 8,5 Prozent im Jahresvergleich liegen. Auch die höhere Arbeitslosenquote, die im Februar bei einem Rekordwert von 6,2 Prozent lag, dürfte zusätzlichen Druck auf die Entscheider in Peking erzeugen. Allerdings gibt es erste Anzeichen, dass die Konjunktur wieder etwas anzieht. Der offizielle Einkaufsmanagerindex für das Verarbeitende Gewerbe in China erholte sich im März überraschend stark von 35,7 auf 52. Auch der offizielle Index für den Dienstleistungssektor stieg überraschend gut von 29,6 auf 52,3. Im zweiten Quartal 2020 könnte es somit zu einer Erholung mit deutlich positiven Wachstumsraten von ca. drei bis vier Prozent gegenüber dem Vorjahr kommen und das Gesamtwachstum in einem V-Szenario münden. Im Falle eines solchen harten aber relativ kurzfristigen Schocks geht die Weltbank in ihrer jüngsten Einschätzung von Ende März für das Gesamtjahr 2020 von einem Rückgang des BIP-Wachstums auf 2,3 Prozent aus. In einem ungünstigeren Szenario mit einem erneuten Ausbruch des Virus im Land und einer ausgedehnten globalen Rezession würde das Wirtschaftswachstum auf 0,1 Prozent einbrechen. China befindet sich weiterhin in einer Krise und das öffentliche Leben nähert sich nur langsam wieder dem an, was man als Normalität bezeichnen könnte. Sollte es zu einer zweiten Ansteckungswelle kommen und eine globale Rezession auf die Wirtschaft drücken, drohen erstmal weitere negative Nachrichten. Bei einer Wachstumsrate von beispielsweise nur null Prozent im zweiten Quartal 2020 könnte Chinas Wirtschaft länger leiden und in einem U-förmigen Szenario münden. Hier könnte die Wachstumsrate für das gesamte Jahr deutlich niedriger bei etwa ein bis zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr liegen. Das von der chinesischen Regierung selbst gesteckte Ziel einer Verdopplung des Bruttoinlandsprodukts von 2010 bis 2020 wäre auch unter optimistischen Modellierungen nur noch schwer zu erreichen, denn das reale Wachstum müsste dafür mindestens 5,5 Prozent betragen. Neben dem Wirtschaftswachstum wird aber die Beschäftigungsquote weiter in den politischen Fokus rücken.
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Geldpolitik Die EZB stellt umfassend Liquidität und Kapitalerleichterungen bereit Die Europäische Zentralbank hat in einem Doppelpack an Entscheidungen vom 12. und 18. März 2020 umfassende Maßnahmen beschlossen, um die bereits eingetretenen und die derzeit absehbaren Störungen der Wirtschaftsaktivität, insbesondere der Finanzierung von Unternehmen über das Bankensystem oder den Kapitalmarkt, abzumildern. Die EZB hat zunächst am 12. März zielgenaue und weitreichende Entscheidungen zur Stabilisierung des Bankensystems und der Finanzmärkte getroffen. Folgende Punkte sind zentral: ▪
Erleichterte Refinanzierung der Banken: die EZB stellt über Vollzuteilung Mittel zu einem Zinssatz von minus 0,5 Prozent bis Juni bereit. Ab Juni setzt dann das dritte langfristige Refinanzierungsprogramm ein (TLTRO 3 = Targeted long-term Refinancing Operations). Dies wird bis zu diesem Zeitpunkt nun günstiger ausgestaltet (bis Juni 2021). Damit lässt sich die Mittelstandsfinanzierung von Banken deutlich leichter sicherstellen. Der Zinssatz für die Refinanzierung für Banken, die ihre Ausleihungen über bestimmten Schwellenwerten halten, kann bis auf etwa minus 0,75 Prozent sinken. Mit diesem Paket stellt die EZB den Geschäftsbanken ungefähr 1,2 Billionen Euro an zusätzlicher Liquidität bereit und verzichtet über die Konditionensetzung auch teilweise auf Notenbankgewinne aus diesen Transaktionen.
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Zeitlich begrenzte Erhöhung des Kaufprogramms für Wertpapiere: einmalig hat die EZB den Rahmen für zusätzliche Wertpapierkäufe in Höhe von 120 Milliarden Euro (über die derzeit 20 Milliarden Euro pro Monat hinaus) bis zum Jahresende aufgestockt.
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Kapitalerleichterungen für Banken: Die EZB erleichtert den Banken die Nutzung von Kapital und Liquidität vorübergehend unterhalb der Sollwerte von bestimmten Kapital- und Liquiditätspuffern, vor allem in der Säule-2-Leitlinie, bei dem Kapitalerhaltungs- und dem Liquiditätserhaltungspuffer. Zudem dürfen Banken bestimmte Kapitalanteile schon jetzt auf die Säule 2 anrechnen lassen, obwohl das erst ab Januar 2021 gesetzlich gelten wird.
▪
Ergänzende Maßnahmen der Mitgliedstaaten erwartet: Die EZB erwartet zudem, dass der antizyklische Kapitalpuffer, sofern dieser eingesetzt ist, von den Mitgliedstaaten herabgesetzt wird.
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Keine Zinsänderungen: Die Zinssätze sind beibehalten worden (Einlagenzinssatz bei minus 0,5 Prozent, Hauptrefinanzierungssatz 0,25 Prozent und Spitzenrefinanzierungssatz bei null Prozent). Eine weitere Absenkung hätte eine noch komplexere Regelung für die Banken notwendig gemacht.
Am 18. März hat die EZB mit einem weitreichenden Programm nachgelegt. Dieses Paket ist vorbeugend, vorsorglich und „vor der Kurve“ der Markterwartungen und stemmt sich gegen mögliche Finanzierungsengpässe auf den Kapitalmärkten. Damit stabilisiert die EZB die Erwartungen an den Märkten im Hinblick auf die Risiken für Staatsanleihen insbesondere Italiens, aber auch im Hinblick auf mögliche Liquiditätsstopps auf bestimmten Segmenten des Finanzmarkts im Euroraum, etwa bei kurzfristigen Schuldtiteln oder Anleihen von Banken bzw. von nicht-finanziellen Unternehmen.
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Die wesentlichen Bestandteile des Pandemienotfall-Kaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)) sind: ▪
Großes Kaufprogramm. Das Programm hat einen Umfang von bis zu 750 Milliarden Euro bis Jahresende 2020, ggf. mit weiteren Volumina und längeren Fristen, falls erforderlich. Alle unter dem bisher existierenden Wertpapierkaufprogramm bestehenden Unterprogramme können genutzt werden. Die bisherigen Volumina der Kaufprogramme (20 Milliarden Euro pro Monat und einmalig 120 Milliarden Euro) bestehen fort. EZB-Angaben zufolge stellt man über die Kaufprogramme insgesamt 1,3 Milliarden Euro (gut sieben Prozent des BIP) zur Verfügung.
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Flexibilität im Einsatz. Für die Kaufprogramme von Staatsanleihen gilt weiterhin der Kapitalschlüssel der EZB als Maßstab für die Aufteilung. Käufe werden nach Bedarf flexibel durchgeführt. Für Griechenland gibt es eine Sonderbestimmung, die höhere Käufe ermöglicht.
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Ausweitung auf kurzfristige Schuldtitel der nicht-finanziellen Unternehmen. Besonders wichtig ist die Ausweitung des Kaufprogramms für Unternehmensanleihen, das um „non-financial commercial paper“, also kurzfristige Schuldtitel der Realwirtschaft, ergänzt wird. Damit kann die Refinanzierung leichter sichergestellt werden.
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Erleichterung bei Sicherheitseinstellung. Die Standards für Kreditsicherheiten für die Beleihungsregeln der Geschäftsbanken werden gelockert, um die Refinanzierung sicherzustellen.
Das Maßnahmenpaket dient dazu, die Finanzierung über das Bankensystem für alle Kundengruppen in der akuten Situation sicherzustellen. Die EZB kann darüber Liquiditätsengpässe bei Staats- oder Unternehmensanleihen, bei kurzfristigen Schuldtiteln und auf bestimmten anderen Marktsegmenten gezielt angehen, in dem sie als Käufer auftritt und den Markt liquide hält. Der mehrfache Hinweis darauf, dass diese Maßnahmen auch ausgeweitet werden könnten, sofern notwendig, dient ebenfalls dem Ziel, Panikreaktionen an den Märkten zu vermeiden. Anders als in der großen Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007 reagiert die Notenbank in diesem Fall von Beginn an mit maximaler Feuerkraft, um die Kosten der Maßnahmen möglichst niedrig zu halten. Genau dies ist auch die Lehre aus der letzten Krise. Die EZB hat zudem am 24. März klargestellt, dass sie Störungen im geldpolitischen Transmissionsprozess in Zeiten der Pandemie nicht zulassen will und daher die üblichen Grenzen für die Aufkaufprogramme für das PEPP aufhebt (EZB 2020). Die US-Notenbank steuert gegen Die US-Notenbank hat in mehreren Maßnahmenpaketen im Laufe des März eine Reihe sehr wichtiger Stützungsmaßnahmen für die US-Wirtschaft beschlossen. Am 15. März senkte sie den Leitzins erneut auf eine Spanne von null bis 0,25 Prozent. Anfang März hatte sie bereits den Leitzins um 50 Basispunkte reduziert. Der Diskontsatz wurde am 15. März um 150 Basispunkte auf 0,25 Prozent gesenkt, eine Maßnahme, die seither gut angeschlagen hat. Zudem starte die FED ein neues Wertpapierkaufprogramm in Höhe von 700 Milliarden US-Dollar. Sie senkte darüber hinaus die Kapitalanforderungen an das Bankensystem. Die FED erneuerte zudem Mitte März in mehreren Schritten Refinanzierungsfazilitäten für Geldmarktfonds, für kurzfristige Schuldtitel der Unternehmen und für Investmentbanken (Primary Dealer), um Liquiditätsengpässen in diesen Marktsegmenten entgegenzutreten.
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In einem dritten Schritt legte sie am 23. März nochmal nach und gab bekannt, sie werde Staatsanleihen und staatlich garantiert verbriefte Hypothekenforderungen solange aufkaufen, bis die Märkte richtig funktionieren. Sie weitete den Kreis der Wertpapiere auch auf kommerzielle Hypothekenverbriefungen aus und erweiterte den Kreis der Wertpapiere, die unter den Geld- und Primärfazilitäten erworben werden können. Zudem nahm die FED das ABS-Kaufprogamm aus Krisenzeiten wieder auf und führte ein Sekundärmarktprogramm für Unternehmensanleihen neu ein. Die neuen Programmelemente könnten einen Umfang von bis zu 300 Milliarden US-Dollar erreichen, so die FED. Die Bank of England Die britische Notenbank hat mit einem massiven Programm auf die Situation reagiert. Am 11. März 2020 wurden die Zinsen zunächst auf 0,25 Prozent (von 0,75 Prozent) gesenkt. Am 19. März erfolgte eine erneute Senkung auf 0,1 Prozent. Zusätzlich wurde das Asset Purchase Programme (Quantitative Easing) im Volumen von 200 Milliarden Pfund (neun Prozent des BIP) wieder aufgenommen, darunter ein Term Funding Scheme für KMUs (TFSME), ausgerufen. Bei letzterem sollen sich Unternehmen zu kapitalmarktüblichen Zinsen finanzieren können. Ziel ist auch hier Bankbilanzen von den erhöhten Risiken zu entlasten. Für die größeren Unternehmen wurde zusammen mit dem Finanzministerium ein Kreditprogramm („Covid Corporate Financing Facility“, CCFF) zur Überbrückung von Liquiditätsstörungen mit einem Volumen von 330 Milliarden Pfund eingerichtet. Es handelt sich um eine Ermächtigung der BoE, neuplatzierte Commercial Papers aufzukaufen. Die Mittel sollen gesunde Unternehmen in die Lage versetzen, Betriebsausgaben (insb. Gehälter) zu bezahlen. Teilnehmen können auch Unternehmen, die erstmalig Commercial Papers begeben wollen. Die Programmlaufzeit beträgt zwölf Monate. Zudem wurde der antizyklische Kapitalpuffer auf null herabgesetzt und aufsichtsrechtlich empfohlen, Dividenden und Boni nicht zu erhöhen. Koordiniertes Handeln: Swap-Abkommen, um Dollarliquidität zu sichern Zudem wurde das in der letzten Krise genutzte Swap-Abkommen zur Bereitstellung von Dollarliquidität erneuert und mit günstigen Konditionen ausgestattet. Das Abkommen wurde mit den Notenbanken von Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und mit der EZB geschlossen. Dies war ein ganz wesentlicher Schritt, um die Dollarliquidität außerhalb der USA sicherzustellen.
G7 und G20 Am 24. März legten die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G7-Länder eine Erklärung vor. In dieser versicherten sie, alles Erforderliche zu tun, um Vertrauen und wirtschaftliches Wachstum wiederherzustellen und Arbeitsplätze, Unternehmen und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu schützen. Die Zentralbanken der G7-Staaten planen, ihre expansive Geldpolitik solange wie nötig aufrechtzuerhalten. Bei Bedarf werden sie weitere Maßnahmen ergreifen, die mit ihrem Mandat vereinbar sind. Die G7-Minister verpflichten sich zudem, die internationalen Finanzinstitutionen durch flexible und rechtzeitige politische Beratung, technische Hilfe und Notfallfinanzierung zu unterstützen. Die G7-Außenminister waren bei ihrem Treffen am 25. März weniger erfolgreich. Das Treffen endete ohne gemeinsame Erklärung. Zumindest legten die Außenminister Deutschlands und Großbritanniens ein gemeinsames Papier vor, auf dessen Basis nun weiter über ein abgestimmtes Vorgehen beraten werden soll. Im Zentrum soll die internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Bereitstellung
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von Medikamenten und Impfstoffen stehen, aber auch die Unterstützung der am schlechtesten gewappneten Länder der Welt. Der G7-Gipfel wurde im Jahr 2020 von der US-amerikanischen Präsidentschaft abgesagt. Am 26. März erklärten die Staats- und Regierungschefs der G20, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen und alle verfügbaren Politikinstrumente einzusetzen, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden aus der Pandemie so gering wie möglich zu halten, das globale Wachstum wiederherzustellen, die Stabilität der Märkte aufrechtzuerhalten und die Resilienz zu stärken. ▪
Die G20 bekennen sich dazu, gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbankgruppe, den Vereinten Nationen (VN) und anderen internationalen Organisationen im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Pandemie zu überwinden.
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Im Zuge gezielter finanzpolitischer und wirtschaftlicher Maßnahmen und Bürgschaften würden mehr als fünf Billionen Dollar in die Weltwirtschaft investiert werden, um den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Pandemie zu begegnen.
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Die G20 wollen die Produktionskapazitäten ausbauen, damit sie dem wachsenden Bedarf an medizinischen Versorgungsgütern gerecht werden können
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Die G20 verpflichten sich sicherstellen, dass diese Güter überall dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden, zu erschwinglichen Preisen, ausgewogen und so schnell wie möglich verfügbar sind.
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Die G20 bekennen sich zur weiteren Zusammenarbeit, um den internationalen Handel zu erleichtern und Reaktionen so aufeinander abzustimmen, dass unnötige Eingriffe in den internationalen Verkehr und Handel vermieden werden. Sie bekräftigen das Ziel, ein freies, gerechtes, diskriminierungsfreies, transparentes, berechenbares und stabiles handelsund investitionspolitisches Umfeld zu schaffen und Märkte offen zu halten.
Der IWF: Krisenfinanzierung für Schwellenländer verfügbar Die wirtschaftlichen Schockwellen der Pandemie haben auch die Schwellen- und Entwicklungsländer erreicht. Einzelne Länder sind auch durch die Pandemie direkt betroffen. In jedem Fall muss die internationale Gemeinschaft damit rechnen, dass rasche Kapitalabflüsse von Portfolioinvestoren zu Währungs-, Finanz- und Bankenkrisen und zu realwirtschaftlichen Verwerfungen führen können. Ende März waren in kurzer Zeit nahezu 100 Milliarden US-Dollar aus Entwicklungsländern abgezogen worden, ein sehr hoher Wert. Daher hat der IWF nicht nur frühzeitig signalisiert, Programmkredite mobilisieren zu können, sondern auch die Empfehlungen für Maßnahmen im Bereich der Finanzstabilität ausgesprochen. Der IWF empfiehlt, dass Notenbanken alle Wege der Liquiditätsbereitstellung offenhalten, die Nachfrage durch Zinssenkungen, Kaufprogramme und die Lenkung der Erwartungen stabilisieren, die Regierungen mit finanzpolitischen Maßnahmen die betroffenen Branchen und Haushalte schützen und die internationale Zusammenarbeit in Gesundheits- und Wirtschaftsfragen berücksichtigt wird. Zudem sollten Banken die Kapitalerhaltungs- und antizyklischen Kapitalpuffer nutzen dürfen, Kreditverträge mit Schuldnern in Notfallsituationen neu verhandeln und von den Regierungen durch Garantien, Bürgschaften, Kaufprogramme und, falls nicht vorhanden, durch Garantien für Einlagen unterstützt werden (IWF 2020).
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Der IWF hat insgesamt gut eine Billion US-Dollar an Kreditvergabemöglichkeit. Für die ärmsten Länder kann er rasch 10 Milliarden US-Dollar als Notfallmaßnahmen ohne komplexe Programmauflagen vergeben (bis zur Hälfte der Quote der Mitgliedstaaten). Für die Länder mit höherem Pro-Kopf-Einkommen stünden weitere 40 Milliarden US-Dollar an potenzieller Finanzierung bereit. Der Fonds hat derzeit etwa 40 laufende Programme. Es haben sich 70 Regierungen mit Programmwünschen an den Fonds im Volumen von insgesamt 50 Milliarden US-Dollar gewendet. In bestehenden Programmen kann schnell reagiert werden, mit neuen Regierungen nach Abschluss eines Programms sicherlich auch (Georgieva 2020).
Fazit Die ersten wirtschafts-, finanz- und geldpolitischen Reaktionen auf die Pandemie sind in den ersten Wochen nur unter den großen Notenbanken der Welt mit einem Mindestmaß an internationaler Abstimmung erfolgt. Die meisten Regierungen brauchten nur wenige Wochen, um sich den massiven gesundheits- und wirtschaftspolitischen Folgen zu stellen. Phasenweise litt in Europa sogar der Binnenmarkt unter einseitigen Grenzschließungen. Mittlerweile sind die Bestimmungen für den Güterverkehr wieder klarer am Binnenmarkt ausgerichtet. Zudem setzte die internationale Koordinierung in Europa, vor allem dem Euroraum, aber auch in der G7 und der G20 ein. Es bleiben nach dieser ersten Übersicht vor allem zwei Punkte offen. Erstens ist noch nicht klar, ob die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Stützung von Unternehmen tatsächlich ausreichend greifen oder ob trotz dieser Maßnahmen eine Welle von Insolvenzen auf die Wirtschaft zukommt. Davon wird auch wesentlich abhängen, wie stark die Folgen für den Arbeitsmarkt sein werden. Die Bereitstellung von Notfallliquidität über die Regierungen und indirekt über die Notenbanken und das Bankensystem muss im Fall der harten Quarantänemaßnahmen schnell und hoch ausfallen, und das ist vor allem ein praktisches Problem, insbesondere dann, wenn Kreditprüfungsprozesse nicht vollständig umgangen werden und Liquidität über den Fiskus und steuerpolitische Entscheidungen bereitgestellt wird. Diesen Schritt hat bisher kaum ein Land begangen, aber es bleibt definitiv eine Option, die gezogen werden kann. Der zweite Punkt ist die internationale Koordination in vielen Feldern. Insbesondere in Europa sind zwar einige Instrumente für gemeinsames Handeln einsetzbar, nicht aber alle denkbaren. Angesichts der massiven gesundheitspolitischen Probleme in Italien und Spanien, der harten Quarantänemaßnahmen über vergleichsweise längere Zeiträume und der mittelfristig schwierigen Perspektiven für die öffentlichen Finanzen nach einer Überwindung der Pandemie bleiben stärkere gemeinschaftliche Lösungsansätze als in der Vergangenheit erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob die politischen Institutionen der EU diesen Kraftakt schultern können. Die unterlassene Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion in guten Zeiten rächt sich nun doppelt und dreifach.
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