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1. Executive Summary
BDI Stellungnahme zum Digital Services Act
1. Executive Summary
Der BDI begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Europäischen Kommission, einen ausgeglichenen und effektiven Wettbewerb auf digitalen Plattformen zu schaffen. Ein allgemeiner, sektorunabhängiger Schutz des freien und fairen Wettbewerbs besteht bereits durch das EU-Wettbewerbsrecht. Neue Regulierungsmaßnahmen, möglicherweise gar Verbote des unternehmerischen Handelns, wären ein starker Eingriff in die unternehmerische Freiheit und in den Leistungswettbewerb, den es vom Gesetzgeber zu rechtfertigen gilt.
B2B- und Industrieplattformen müssen explizit von einer möglichen Exante-Regulierung ausgenommen werden. Ansonsten drohen die jüngsten Erfolge europäischer Industrieplattformen im Keim zu ersticken.
Die Vertragsfreiheit und Privatautonomie gilt für alle Unternehmen. Die Grundsätze des freien Wettbewerbs dürfen auch in der digitalen Wirtschaft nicht untergraben werden.
Der Haftungsrahmen zur Bekämpfung illegaler als auch schädlicher Inhalte, muss innovationsfreundlich und europaweit einheitlich weiterentwickelt werden, sodass Parallelentwicklungen vermieden werden. Wir unterstützen daher den Plan der Europäischen Kommission, eine Nachbesserung und begriffliche Aktualisierung in Bereichen vorzunehmen, in denen die E-Commerce Richtlinie nicht mehr mit den neuen technischen Entwicklungen Schritt halten kann und dementsprechend auch das Noticeand-take-down-Verfahren zu verbessern. Gleichzeitig gilt es aber auch an den bewährten Regulierungsprinzipien der E-Commerce Richtlinie festzuhalten.
Am Grundsatz der Haftungsprivilegierung von Hostprovidern sowie des Verbots der allgemeinen Überwachungspflicht muss festgehalten werden.