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Luftsicherheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Staates
*Aviation Tax, Ecotax, Solidarity Tax Quellen: EU-Kommission, BDL; Darstellung: Lufthansa Group
Eine Fluggesellschaft hat zunächst die unmittelbar für den Flugbetrieb anfallenden Kosten zu decken – die Anschaffung und den Betrieb des Fluggeräts, den Treibstoff und das Personal. Ein zunehmend steigender Kostenanteil ist die Finanzierung der Luftsicherheit mittels der von den Fluggesellschaften zu entrichtenden Luftsicherheitsgebühren – ca. 850 Millionen Euro (2020).
Die Luftsicherheitsgebühren sind von Fluggesellschaften für die Luftsicherheitskontrollen von Personen und Gepäck an Flughäfen gem. § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) zu entrichten. Rechtsgrundlage hierfür ist die Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV). Die Luftsicherheitsgebühren werden in Deutschland – anders als in vielen europäischen Nachbarländern – nach dem umfassenden Kostendeckungsprinzip erhoben.
Derartige Kontrollen sind aber grundsätzlich die hoheitliche Aufgabe des Staates und sollten deshalb auch überall staatlich getragen werden. Die Einnahmen aus den Luftsicherheitsgebühren decken die