Modernisierung der Unternehmensbesteuerung

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DISKUSSIONSPAPIER | STEUERPOLITIK | STEUERREFORM

Modernisierung der Unternehmensbesteuerung Aktuelle Gesetzentwürfe schaffen endlich einen Einstieg in überfällige Reformen, weitreichendere Lösungen bleiben notwendig

23. März 2021 Gesetzentwurf zur „Modernisierung der Körperschaftsteuer“ ▪ Mit dem sog. Optionsmodell wird ermöglicht, dass Personengesellschaften auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden (rechtsformneutrale Besteuerung). Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Personengesellschaften im internationalen Vergleich gestärkt. Allerdings ist die Ausübung des Optionsmodells für die Unternehmen mit hohem Aufwand verbunden und viele Detailfragen sind noch ungeklärt. Ob die Breite des deutschen Mittelstands und der Familienunternehmen davon überhaupt Gebrauch machen können, bleibt daher abzuwarten. ▪ Verpasst wird mit dem Regierungsentwurf zum KöMoG die große Chance, die Thesaurierungsbegünstigung für Familienunternehmen (§ 34a EStG) praxistauglich auszugestalten. Gerade in Krisenzeiten ist es notwendig, dass Gewinne, die für Investitionen im Konzern verbleiben, begünstigt besteuert werden. Mit der Einführung des Optionsmodells muss daher auch eine überfällige gesetzliche Nachbesserung der Thesaurierungsbegünstigung verbunden werden. ▪ Von hoher praktischer Relevanz und eine große Verbesserung für die Unternehmen ist die Möglichkeit, künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe geltend zu machen. Damit wird eine jahrelange BDI-Forderung umgesetzt. ▪ Zu begrüßen ist auch, dass künftig betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen im Ausland (z.B. Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel) steuerneutral durchgeführt werden können. Dadurch werden die Möglichkeiten für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften insbesondere in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union deutlich erweitert

Autor | Steuern und Finanzpolitik | T: +49 30 2028-1507 | m.wuennemann@bdi.eu | www.bdi.eu


Modernisierung der Unternehmensbesteuerung

Gesetzentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) ▪ Nachdem Deutschland es seit Jahren versäumt hat, die EU-Richtlinie zur Steuervermeidung adäquat umzusetzen, wird hierbei nun endlich Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen. Die Umsetzung der ATAD-Richtlinie sollte jedoch auf das europarechtliche Minimum beschränkt werden. ▪ Unverständlich ist vor allem, dass einerseits über die EU-Vorgaben hinaus die Wegzugsbesteuerung verschärft wird, aber auf der anderen Seite die Niedrigsteuersatzgrenze für die Hinzurechnungsbesteuerung nicht zeitgemäß angepasst wird. ▪ Eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung ist unverzichtbar, damit Auslandsaktivitäten von deutschen Unternehmen nicht benachteiligt werden und hieraus resultierender Bürokratieaufwand der Unternehmen begrenzt wird. ▪ Die vorgesehene Verschärfung bei der Wegzugsbesteuerung ist europarechtlich nicht vorgegeben und begründet insbesondere im Mittelstand eine unmittelbare Liquiditätsbelastung. Die aktuelle Krise verschärft die Problematik zusätzlich.

Entwurf für ein „Fondsstandortsicherungsgesetz“ ▪ Der BDI fordert seit langem eine bessere Unterstützung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung – gerade um dieses Instrument auch für Startup-Unternehmen attraktiver zu machen. ▪ Insofern ist die deutliche Erhöhung der steuerlichen Förderung hierbei zu begrüßen, auch wenn andere Länder bei der Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung noch viel weiter gehen.

Entwurf eines „Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes“ ▪ Mit dem Titel „Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz“ suggeriert die Bundesregierung die Umsetzung wesentlicher Maßnahmen zur Umsetzung bei der Grundsteuerreform. Tatsächlich stecken darin aber kleinteilige bewertungs- und grundsteuerrechtlichen Anpassungen. ▪ Mitgeregelt werden auch Anwendungsvorschriften zur Forschungszulage: Das ist gut so, denn das Forschungszulagengesetz ist für die Industrie ein unverzichtbarer Baustein in der hiesigen Innovationslandschaft. Umso unverständlicher ist es für die forschenden Unternehmen, dass sie in die Vorbereitung dieser gesetzlichen Neuerungen nicht einbezogen wurden.

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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Redaktion Dr. Monika Wünnemann Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik T: +49 30 2028-1507 M-Wuennemann@bdi.eu

BDI Dokumentennummer: D 1357

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