POSITION | DIGITALISIERUNG | E-GOVERNMENT
Eine starke digitale Verwaltung für eine noch stärkere Wirtschaft Der 8-Punkte-Plan für einen radikalen Wandel in der deutschen Amtsstube
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V.18.03.10.03
Position | Digitalisierung | E-Government Eine starke digitale Verwaltung für eine noch stärkere Wirtschaft
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Ausgangslage ...................................................................................................................................................................... 5 01 Fristgerechte Umsetzung des OZG mit der Wirtschaft als Poweruser und Anbieter ................. 7 02 Weiterentwicklung der Unternehmenskonten (möglichst als One-Stop-Shop)............................. 9 03 Leistungsfähige Infrastruktur und Schlüsseltechnologien als Katalysator ................................. 10 04 Registermodernisierung und Weiterentwicklung einer eindeutigen Identifikationsnummer 12 05 Sicherer Umgang mit Daten für den Austausch von Unternehmen und Behörden.................... 13 06 Sichere Identifikation und Authentifizierung über mobile Endgeräte............................................... 14 07 Ein Gesicht für das E-Government.................................................................................................................... 15 08 Stärkere Einbindung der Wirtschaft.................................................................................................................. 16 Konkrete Anwendungsfälle aus der Wirtschaft.................................................................................................. 17 Impressum............................................................................................................................................................................ 18
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Iris Plöger Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI
„Der digitale Rückstand der deutschen Verwaltung sollte endlich angegangen werden. Die Coronakrise hat gezeigt, dass dieser Rückstand längst ein Notstand geworden ist. Zettelwirtschaft ist für eine High-TechNation und deren Bürger und Wirtschaft nicht nur eine Zumutung – eine weniger komplexe, dafür aber digitale Verwaltung hätte viele Umsetzungsprobleme gar nicht erst entstehen lassen. Die Politik steht daher in der kollektiven Pflicht, die Verwaltungsdigitalisierung jetzt mutig und entschieden voranzutreiben.“
Position | Digitalisierung | E-Government Eine starke digitale Verwaltung für eine noch stärkere Wirtschaft
Ausgangslage
Ausgangslage Deutschland ist mit Blick auf seine digitale Verwaltung im EU-Vergleich weit abgeschlagen. Nach jahrelangen Ankündigungen, Strategien und öffentlichen Debatten hat es die Bundesregierung nicht geschafft, die öffentliche Verwaltung angemessen auf die Anforderungen eines modernen Unternehmensstandortes vorzubereiten. Die Geschwindigkeit der Umsetzung ist unzureichend und bleibt spürbar hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück. Der Digital Economy and Society Index Report 2020 (DESI) belegt es schwarz auf weiß: Platz 20 von 27 in der EU im Bereich digitaler Dienste ist für die Industrienation Deutschland inakzeptabel. In der sehr dynamischen Wirtschaftswelt und im zunehmend globalen Wettbewerb beruht die Stärke eines Standortes nicht zuletzt auf der Geschwindigkeit und Qualität von Behörden und deren Verfahren. Multinationale Unternehmen und insbesondere mittelständische Familienbetriebe leiden unter zunehmenden bürokratischen Anforderungen, die personelle und finanzielle Kapazitäten kostenintensiv binden. Umso mehr brauchen sie eine nutzer- und zukunftsorientierte Verwaltung, die mit Mut und Gestaltungswillen spürbare Erleichterung schafft. Die Wirtschaft als „Poweruser“ und zentraler Treiber für die digitale Verwaltung muss hierzu stärker in den Fokus der Debatte rücken. Die Corona-Pandemie hat die bestehenden großen Defizite mehr als deutlich werden lassen. Behörden waren nur unzureichend vorbereitet und in weiten Teilen völlig ungenügend digital fit. Die Soforthilfen hätten mit einer starken digitalen Verwaltung deutlich schneller und effizienter verteilt werden können. Noch immer fehlen funktionierende Registerabgleiche, eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer oder ein digitales Unternehmenskonto, mit dem sich Unternehmen für digitale Verwaltungsleistungen registrieren können. Enorme staatliche Effizienzpotenziale liegen brach, und die zunehmende Kluft zwischen öffentlicher und privater digitaler Ausstattung droht zu einem ernsthaften Standortproblem zu werden. Allein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist es während der Corona-Pandemie aufgrund von Verzögerungen zu einem Investitionsstau von ca. 8 Milliarden Euro gekommen.1 Gleichzeitig gibt die Krise Hoffnung, dass selbst ambitionierte Projekte, wie die Corona-WarnApp, in kürzester Zeit zielführend vorangetrieben werden können, wenn konzeptionelle Klarheit, Entschlossenheit, gebündelte Kräfte und eine enge Verzahnung von Wirtschaft und Politik aufeinandertreffen. Für die digitale Transformation der Verwaltung brauchen wir genau diese Herangehensweise und einen Kulturwandel auf allen Ebenen. Mit diesem Papier legt der BDI einen 8-Punkte-Plan für eine agilere und zukunftsorientiertere digitale Verwaltung vor. Packen wir es gemeinsam an.
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BMWi (2020): Antwort auf kleine Anfrage BT-Drucksache 19/21272. Abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/ btd/19/212/1921272.pdf.
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Der 8-Punkte-Plan der deutschen Industrie Die Digitale Verwaltung, oder auch E-Government, wird vielfach mit Blick auf das Verhältnis von Staat und Bürger:innen diskutiert, doch sie ist deutlich mehr. E-Government ist die unverzichtbare Voraussetzung für jeden wettbewerbsfähigen modernen Standort, weil effiziente digitale Abläufe zwischen Staat und Unternehmen entscheidend für Effizienz und Produktivität sind. Derzeit ist Deutschland noch inakzeptabel weit von einer funktionierenden digitalen Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen entfernt. Grundvoraussetzung dafür dieses Ziel zu erreichen ist aktuell die fristgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unter Einbeziehung der Wirtschaft als zentralem Nutzer und Anbieter. Oberste Maxime für alle Digitalisierungsbestrebungen der öffentlichen Hand muss die konsequente Ausrichtung an
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Fristgerechte Umsetzung des OZG mit der Wirtschaft als Poweruser und Anbieter
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den Anforderungen der Nutzer:innen – also der Bürger:innen und der Unternehmen aller Größen und Branchen – sein. Mit oberster Priorität muss konkret die Einführung eines bundesweit einheitlichen Unternehmenskontos und der damit verbundene Zugang zum Portalverbund vorangetrieben werden. Perspektivisch muss eine integrierte Plattform die gemeinsame Zielmarke sein. Gleichzeitig sollten die über 200 Register digitalisiert und miteinander verknüpft werden. Rechtssicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten und eine sichere Authentifizierung über die Endgeräte sind kritische Wegmarken. Maßnahmen müssen in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft über eine gemeinsame Anlaufstelle koordiniert werden. Nur so kann eine flächendeckende digitale Verwaltung gelingen.
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OZG-Turbo mit konsequenter Standardisierung und radikaler Prozessausrichtung
Once-Only-Prinzip und einheitliches Daten-Cockpit ID für Unternehmen und Bürger:innen
Wirtschaft als Poweruser Wirtschaft als Anbieter Schriftformerfordernisse abschaffen
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Weiterentwicklung der Unternehmenskonten (möglichst als One-Stop-Shop)
Einsatz von Open Government Data
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Vertrauen in Identifikation und Authentifizierung
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Souveräne Nutzung von Cloud-Diensten / GAIA-X
Ein Gesicht für das E-Government
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Alle Aufgaben unter einem Dach
Ausbau der Gigabitnetz Künstliche Intelligenz (KI)
Sichere Identifikation und Authentifizierung über mobile Endgeräte
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Einheitliches Nutzerkonto und Portalverbund auch für Unternehmen
Leistungsfähige Infrastruktur und Schlüsseltechnologien als Katalysator
Sicherer Umgang mit Daten für den Austausch von Unternehmen und Behörden
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Digitaltauglichkeit von G esetzen und Verwaltungsprozessen konsequent prüfen
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Registermodernisierung und Weiterentwicklung einer eindeutigen Identifikationsnummer
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Stärkere Einbindung der Wirtschaft
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E-Government-Sounding-Board
Fristgerechte Umsetzung des OZG mit der Wirtschaft als Poweruser und Anbieter OZG-Turbo mit konsequenter Standardisierung und radikaler Prozessausrichtung Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein entscheidender Hebel, um die digitale Verwaltung endlich in die Fläche zu bringen. Die Aufstockung der bereits bereitgestellten Mittel von 1,5 Milliarden Euro auf 3 Milliarden Euro im Rahmen des Konjunktur- und Krisenpakets ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch Geld allein reicht nicht aus. Zunächst sollte mit aller Kraft daran festgehalten werden, das OZG bis 2022 umzusetzen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die neu entwickelten digitalen Angebote nicht nur in einzelnen (Pilot-)Kommunen oder Ländern, sondern möglichst zeitnah für alle Unternehmen und Bürger:innen bereitgestellt werden. Darüber hinaus muss die Komplexität der OZG-Umsetzung radikal verringert werden. Ein starkes Maß an Standardisierung, die Verwendung offener Schnittstellen sowie die konsequente Nutzung bereits existierender und verfügbarer Lösungen und Standards können die Umsetzung erheblich vereinfachen. Die Abstimmungen hierzu müssen mit allen Beteiligten in einem offenen und transparenten Prozess erarbeitet sowie einheitlich und verbindlich umgesetzt werden. Die hohe Komplexität innerhalb der einzelnen OZG-Themenfelder ließe sich dabei erheblich reduzieren. Zudem müssen Prozessoptimierungen deutlich stärker in den Fokus aller Überlegungen zum OZG und darüber hinaus rücken. Allein die Diskussion um den Akt der Digitalisierung und den Zugang reicht nicht aus. Vielmehr muss die Transformation der Gesamtprozesse zwischen Wirtschaft und Behörden hin zu größerer Effizienz in den Blick genommen werden. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Fachverfahren und verwaltungsinternen Prozessen erhöht letztlich nicht nur die Effizienz staatlichen Handelns, sondern bietet auch die Chance, öffentliche Dienstleistungen wie bspw. Genehmigungsverfahren transparenter zu gestalten und dadurch den Nutzen für Anwender:innen zu erhöhen. Diese können dann etwa online mitverfolgen, wie weit ihr Antrag bearbeitet wurde und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist – ähnlich wie bei der Paketzustellung.
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Wirtschaft als Poweruser
Für viele der einzelnen Leistungen können Unternehmen als Multiplikatoren erheblich zur Umsetzung der digitalen Verwaltungsmaßnahmen beitragen. Gleichzeitig lassen sich über Best Practices Lerneffekte erzielen, die auf Bundesebene schnell skalierbar sind. Die bisherigen OZG-Themenfeldlabore („Digital Labs“), die aus den Vertreter:innen von Bund, Ländern und Kommunen bestehen, müssen Unternehmen enger in die konkrete Umsetzung einbeziehen. Die Wirtschaft als Poweruser und zentraler Treiber für die digitale Verwaltung ist aktuell unterrepräsentiert. Sie muss daher stärker in den Fokus der Debatte rücken und in die Erarbeitung von Lösungen eingebunden werden. Die Industrie hat hierzu erste Vorschläge erarbeitet, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit digital ausgestaltet werden kann und welche Voraussetzung eine bundesweit einheitliche Software für die Einreichung von Antragsunterlagen erfüllen sollte.2 Wichtig ist, dass jede Verwaltungsdienstleistung aus der Perspektive der Endnutzer:innen gedacht wird. Bestenfalls sollten Entscheidungsträger:innen selbst Prototypen digitaler Verwaltungsangebote auf ihre Praktikabilität testen, bevor diese freigeschaltet werden.
Wirtschaft als Anbieter Mit Blick auf die Entwicklung einzelner Produkte für die digitale Verwaltung bietet die Industrie bereits erste Lösungen an. Die weitaus größte Menge an aktiv genutzten elektronischen Konten für Bürger:innen und Unternehmen steht bereits heute über Wirtschaftsunternehmen der Internetbranche sowie in ID-Ökosystemen unter Beteiligung dieser Unternehmen zur Verfügung. Die Abdeckung der deutschen Marktteilnehmer:innen ist sowohl bei natürlichen Personen als auch bei Institutionen bereits jetzt hoch und etabliert. Diese Konten können über etablierte, sichere Standards per Single Sign-on an die Nutzerkonten angebunden und von diesen eingesetzt werden. Damit wird die Verbreitung maximal beschleunigt, wohingegen ein eigener Neuaufbau dieser Konten schwierig und zeitaufwändig ist.
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BDI (2020): Genehmigungsverfahren digital denken. Abrufbar unter: https://bdi.eu/publikation/news/genehmigungsverfahren-digital-denken.
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Schriftformerfordernisse abschaffen Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden richtigerweise bestehende Prozesse auf ihre Digitaltauglichkeit geprüft. Dabei konnten kurzfristig u. a. viele Schriftformerfordernisse in Verwaltungsverfahren abgeschafft oder zumindest zeitweise gelockert werden. Gleichzeitig schließt die Bundesregierung allerdings kategorisch deren generelle Abschaffung in Verwaltungsverfahren aus. Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sollten alle Schriftformerfordernisse konsequent auf den Prüfstand gestellt werden. Mit einem umfangreichen Normenscreening müssen alle entbehrlichen Schriftformerfordernisse identifiziert und in der Folge konsequent abgeschafft werden. Zugleich müssen die existierenden Möglichkeiten zur Erfüllung der Schriftformerfordernis auf rein digitalem Weg für die verbleibenden Prozesse mit Schriftformerfordernis in den Nutzerkonten verankert werden.
Digitaltauglichkeit von Gesetzen und Verwaltungsprozessen konsequent prüfen Die Digitalisierung der Verwaltung scheitert häufig am bestehenden Fachrecht, das oftmals noch aus vordigitaler Zeit stammt, wie z. B. die Erneuerung des Dienstrechtes in der Verwaltung. Der Versuch, lediglich einzelne rechtliche Anforderungen zu digitalisieren, ist nicht erfolgversprechend. Alle neuen Rechtsvorschriften sollten daher einem „Digital-Check“ unterzogen und von Anfang an mit Blick auf ihre Digitaltauglichkeit entworfen werden (Digital Mainstreaming). Alle bestehenden Prozesse innerhalb der Verwaltung sollten zudem auf den Prüfstand gestellt werden. Die Digitalisierung allein kann Systemunzulänglichkeiten nicht beheben.
Oberste Priorität in der weiteren Umsetzung muss sein, ein benutzerfreundliches, allgemeinverständliches und gut strukturiertes Portal mit allen relevanten Dienstleistungen online zugänglich zu machen, ohne dabei den Schutz des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu vernachlässigen. 8
Weiterentwicklung der Unternehmenskonten (möglichst als One-Stop-Shop) Einheitliches Nutzerkonto und Portalverbund auch für Unternehmen Unternehmen wollen Leistungen der öffentlichen Hand im Netz ohne große Hürden finden und nutzen. Sie benötigen ein Portal, das unmittelbar nach den Bedürfnissen der Anwender:innen entwickelt wird – nicht nach verwaltungsinternen Belangen. Der geplante Portalverbund der öffentlichen Hand sollte es den Unternehmen perspektivisch ermöglichen, alle sie betreffenden Vorgänge über eine integrierte Plattform für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen abzuwickeln. Gegebenenfalls müsste das geplante Bürger:innenportal mit dem Unternehmensportal verschmolzen werden, inklusive der Integration von Spezialportalen (z. B. familienportal.de, informationsportal.de, Portale für die elektronische Rechnungsstellung). Diese Verschmelzung kann aber nur auf die Daten bezogen werden, die unternehmensseitig öffentlich gestellt werden können. Zu jeder Zeit muss der Know-how-Schutz gewährleistet sein. Ob Unternehmens- oder Bürger:innenportal, eine simple Suchmaschine als Endprodukt darf nicht der Anspruch für den Standort Deutschland sein. Oberste Priorität in
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der weiteren Umsetzung muss sein, ein benutzerfreundliches, allgemeinverständliches und gut strukturiertes Portal mit allen relevanten Dienstleistungen online zugänglich zu machen, ohne dabei den Schutz des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu vernachlässigen.
Das vom börsennotierten Konzern bis hin zum mittelständischen Familienunternehmen ausdrücklich geforderte bundesweit einheitliche Unternehmenskonto ist der zentrale Erfolgsindikator für die Umsetzung des OZG. Das Servicekonto für Unternehmen sollte eine nutzerfreundliche Authentifizierung ermöglichen und mit weiteren Zusatzfunktionen angereichert werden, z. B. einer autorisierten Vertretung (siehe Forderungen 4 und 6). In diesem Zusammenhang ist die geplante Implementierung eines einheitlichen Unternehmenskontos auf Basis der ELSTER-Infrastruktur unbedingt unter der Voraussetzung zu verfolgen, dass ELSTER auf einem ausreichend abgesicherten Identitätsniveau genutzt wird.
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Leistungsfähige Infrastruktur und Schlüsseltechnologien als Katalysator
Gigabitnetz Künstliche Intelligenz Cloud-Dienste
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Ausbau der Gigabitnetze
Künstliche Intelligenz (KI)
Die digitale Infrastruktur ist das Rückgrat des digitalen Staates und eine elementare Voraussetzung für erfolgreiches Unternehmertum, nachhaltige Investitionen sowie wettbewerbsfähige und moderne Arbeitsplätze in der Fläche. Umso dringender brauchen wir deutschlandweit sichere, leistungsfähige und souveräne Gigabitnetze. Die Bundesregierung muss daher die Gesetzgebungsvorhaben vorantreiben, die den Ausbau von Glasfasernetzen und 5G erleichtern und beschleunigen. Sie muss zudem die Anforderungen an die Sicherheit von TK-Netzen klar festlegen und Genehmigungsverfahren wo immer möglich beschleunigen. Fiber to the Home / Building (FTTH/B, also der Glasfaserausbau bis in die Wohnungen und Gebäude) und 5G sind die nächsten logischen Ausbauschritte und der Schlüssel für den nächsten Digitalisierungsschub. Der schnelle Aufbau dieser Netze ist die zentrale infrastrukturpolitische Herausforderung für Deutschland in den kommenden Jahren.
Um intelligente Dienste in der Verwaltung entstehen zu lassen, muss es gelingen, Daten durch vertrauensvolle Technologien in echte Informationsquellen zu verwandeln. Nur so kann die digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung gelingen. Die Automatisierung von Prozessen mit KI muss in den behördlichen Alltag von Bund, Ländern und Kommunen integriert werden. Mitarbeiter:innen in der Verwaltung verbringen laut der Initiative D21 teilweise bis zu einem Viertel ihrer Arbeitszeit mit repetitiven Routineaufgaben.3 Genau hier können KI-Anwendungen helfen: Sie könnten beispielsweise in der Kommunikation mit der Industrie Anwendung finden. In Planungs- und Genehmigungsverfahren könnte KI auf Basis bundeseinheitlicher 3
Dathe, Roland (2018): Nie mehr Formulare? Automatisierung in der Öffentlichen Verwaltung. Abrufbar unter: https://initiatived21.de/artikelnie-mehr-formulare-automatisierung-in-der-oeffentlichen-verwaltung.
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Leistungsfähige Infrastruktur und Schlüsseltechnologien als Katalysator
Standards helfen, Verwaltungsmitarbeiter:innen von repetitiven Aufgaben zu entlasten. Es sollten bundesweit Indikatoren zur Verbreitung des Einsatzes von KI in der Verwaltung entwickelt und eingeführt werden. Solche Indikatoren können eine zielgenaue Steuerung und Erfolgsmessung der Maßnahmen zur Förderung von KI in der digitalen Verwaltung gewährleisten. Positive Beispiele aus der Verwaltung mit einem hohen Maß an Transparenz können zudem die Akzeptanz von KI-Anwendungen in der Gesellschaft erhöhen. Eine breite Nutzung von KI im öffentlichen Sektor würde darüber hinaus die Gesamtentwicklung Künstlicher Intelligenz in Europa vorantreiben. Oberste Priorität hat dabei, KI menschzentriert und werteorientiert zu entwickeln. Es bedarf deshalb klarer Regeln, welche Verwaltungsentscheidungen automatisiert werden können und für welche es zwingend eine menschliche Entscheidung braucht, z. B. zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Souveräne Nutzung von Cloud-Diensten / GAIA-X Gerade in der Corona-Krise müssen Verwaltungen flexibles digitales Arbeiten und einen mobilen sicheren Datenzugriff garantieren. Den Anforderungen an Verfügbarkeit und Skalierbarkeit wird man durch den konsequenten Einsatz von Cloud Computing-Diensten gerecht. Im Sinne einer souveränen Nutzung von Cloud-Leistungen können Verwaltungen auf sogenannte Multi- und Hybrid-Cloud-Modelle setzen und so Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern verhindern. Behörden und Wirtschaft müssen in der Lage sein, gemeinsam Daten bereitzustellen und zu nutzen, beispielsweise im Mobilitäts- und Verkehrsbereich. Das europäische Cloud-Projekt GAIA-X bietet hierzu einen geeigneten Referenzrahmen, um Transparenz mit Interoperabilität und Portabilität von Daten über verschiedene Cloud-Anbieter sicherzustellen. Damit GAIA-X am Markt erfolgreich sein kann, kommt es entscheidend darauf an, auch das Nachfragepotenzial des Öffentlichen Sektors zu nutzen. Die gezielte Förderung vorwettbewerblicher Projekte zur zügigen Ausarbeitung konkreter Anwendungsfälle von GAIA-X stellt ein wichtiges Instrument dar, um schnellstmöglich erste marktreife Angebote anbieten zu können.
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Mitarbeiter:innen in der Verwaltung verbringen teilweise bis zu einem Viertel ihrer Arbeitszeit mit repetitiven Routineaufgaben.
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Registermodernisierung und Weiterentwicklung einer eindeutigen Identifikationsnummer Once-Only-Prinzip und einheitliches Daten-Cockpit Die Umsetzung des OZG wird nur gelingen, wenn die mehr als 200 vorhandenen Register in Deutschland konsequent verknüpft und modernisiert werden. Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips, d. h. der nur einmaligen Erfassung von Daten von Bürger:innen und Unternehmen, ist hierzu dringend erforderlich und muss forciert werden. Um eine datenschutzkonforme Verknüpfung und Bereitstellung von Daten und IDs sicherzustellen, kann eine dritte, unabhängige Instanz zwischen Endnutzer:innen und Verwaltung zielführend sein – ggf. durch eine geeignete Datentreuhändertechnologie. Unternehmen sollten in jedem Fall in der Lage sein zu prüfen, wann welche Daten abgerufen werden. Ein DatenCockpit wäre hier zielführend.
ID für Unternehmen und Bürger:innen
Die Einführung einer einheitlichen Unternehmens-ID muss umgehend in Angriff genommen werden.
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Mit dem Registermodernisierungsgesetz zielt die Bundesregierung auf eine eindeutige Identifikationsmöglichkeit ab. Nur über eine solche eindeutige Identifikationsmöglichkeit können Unternehmen und Bürger:innen effektiv die digitalen Angebote der Verwaltung nutzen. Doch es fehlt noch immer an einer einheitlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die Einführung einer einheitlichen Unternehmens-ID muss daher umgehend gesetzlich in Angriff genommen werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten hat hierzu eine überzeugende Empfehlung zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer in Verbindung mit einem Basisregister für Unternehmensstammdaten erarbeitet. Mit diesem Verfahren ist eine Entlastung der Unternehmen von Berichtspflichten bei gleichzeitiger Verbesserung der Datenqualität und des statistischen Informationsangebotes zu erreichen. Die einheitliche Identifikationsnummer für Bürger:innen und Unternehmen muss dabei mit den wesentlichen Elementen einer modernen E-Government-Architektur harmonieren, d. h. es bedarf eines einheitlichen Basisregisters und eines bundesweit einheitlichen Unternehmenskontos. Dabei muss die Anschlussfähigkeit innerhalb der EU von Beginn an mitgedacht werden.
Sicherer Umgang mit Daten für den Austausch von Unternehmen und Behörden Einsatz von Open Government Data
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Der freie Zugang zu Daten ist die Grundlage für Innovationen – auch im Bereich der digitalen Verwaltung. Vor allem der Staat sollte als Vorreiter die verstärkte Bereitstellung und Nutzung von Open Data vorantreiben. Daten sollten organisationsübergreifend nutzbar gemacht und Synergieeffekte geschaffen werden. Es wäre zudem sinnvoll, wenn insbesondere qualitativ hochwertige Datensätze des öffentlichen Sektors für eine Weiterverwendung zur Verfügung gestellt würden. Die Bestrebungen der EUKommission für die Bereitstellung und Weiterverwendung hochwertiger Datensätze im Rahmen der EU-Datenstrategie sollten daher von deutscher Seite unterstützt werden. Im Zuge der nationalen Umsetzung der PSIRichtlinie sollte sichergestellt werden, dass Daten der Bundesverwaltung zukünftig grundsätzlich veröffentlicht werden und die Datenbereitstellung einfach, standardisiert und möglichst offen gestaltet wird. Mit Blick auf Daten der öffentlichen Hand muss jedoch grundsätzlich sichergestellt werden, dass im Sinne des § 12a EGovG keine Daten zur Verfügung gestellt werden, die vertrauliche Angaben, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten von Wirtschaftsteilnehmern oder deren Angestellten zum Inhalt haben. Auch dürfen keine Daten veröffentlicht werden, die möglichen Cyber- oder sonstigen Angriffen dienlich sein könnten. Um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, müssen Daten zudem zuvor anonymisiert werden. Begriffe, wie vertrauliche Angaben oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, benötigen hierzu einheitliche Definitionen, die den Schutz des Wirtschaftsstandortes Deutschland sicherstellen. Zusätzlich sollte in Bezug auf die Open-Data-Portale der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten auf einen harmonisierten Ansatz und Kohärenz hingewirkt werden, damit die Interoperabilität der verschiedenen Datensätze innerhalb des EU-Binnenmarkts gewährleistet ist.
Deutschland sollte die Bestrebungen der EU-Kommission zur Bereitstellung und Weiterverwendung hochwertiger Datensätze im Rahmen der EU-Datenstrategie unterstützen.
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Sichere Identifikation und Authentifizierung über mobile Endgeräte
Vertrauen in Identifikation und Authentifizierung Sichere, digitale Identitäten übernehmen bereits heute eine Schlüsselfunktion im digitalen Ökosystem. Durch hohe Sicherheitsanforderungen schützen sie Individuen und Prozesse und schaffen Vertrauen. Sichere digitale Authentifizierungs- und Identifizierungswege sind eine wichtige Grundlage für die effektive Digitalisierung unseres Staates. Viele behördeninterne, aber auch bürger:innen- und unternehmensbezogene Prozesse können erst über einen verlässlichen, digitalen Identitätsstandard vom physischen Bürgeramt in die digitale Zukunft der Verwaltung überführt werden. Grundlage für die Nutzung von digitalen Dienstleistungen der Behörden (z. B. des Servicekontos für Unternehmen) ist das Vertrauen in die verwendeten technologischen Lösungen (Hard- und Software) – insbesondere im Hinblick auf
den Schutz vor Zugriffen Dritter und ein sichergestelltes Need-to-know-Prinzip, auch innerhalb der Behörden. Hierbei spielen moderne Verschlüsselungstechnologien eine zentrale Rolle. Sie erlauben die Umsetzung eines digitalen Authentifizierungsstandards ohne unerlaubten Datenzugang Dritter. Diese technischen Möglichkeiten sollten vom Staat voll ausgeschöpft werden. Hierzu muss vorab definiert werden, für welche Verwaltungsvorgänge welches Vertrauensniveau erforderlich ist und zwischen wem die Informationen ausgetauscht werden. Sichere Hardware-Anker (embedded secure elements) als Identitätsdokumentation auf dem Smartphone beispielsweise ermöglichen den authentifizierten Nutzer:innen einen sicheren elektronischen Austausch mit Behörden.
Erst ein verlässlicher, digitaler Identitätsstandard ermöglicht viele behördeninterne, aber auch bürger:innen- und unternehmensbezogene Prozesse vom physischen Bürgeramt in die digitale Zukunft der Verwaltung zu überführen.
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Ein Gesicht für das E-Government Alle Aufgaben unter einem Dach
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Die Arbeitsteilung über verschiedene behördliche Ebenen und Ressorts hinweg erschwert oft die Nutzerfreundlichkeit der einzelnen Leistungen. Dafür muss die Bundesregierung Verantwortung übernehmen und die Gesamtkoordinierung sicherstellen. E-Government in Deutschland sollte zentral gesteuert, inhaltlich zur Chefsache deklariert und mit einer eindeutigen behördlichen Erst-Ansprechperson verbunden sein. Die in der Datenstrategie vorgeschlagene Rolle des „Chief Data Scientist“ für die Ministerien und Bundesbehörden ist dabei ein erster wegweisender Schritt.
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Stärkere Einbindung der Wirtschaft E-Government-Sounding-Board Die Wirtschaft muss noch enger in die Koordinierung des komplexen E-Government-Prozesses eingebunden werden. Ein „E-Government-Sounding-Board“ aus Vertreter:innen der Wirtschaft, welches u. a. im Rahmen der Sitzungen des IT-Planungsrates eingebunden wird, würde die Bedarfe von Unternehmen noch stärker verdeutlichen. Zudem muss die Einbindung der Wirtschaft auch auf Arbeitsebene der federführenden Bundesländer zu den einzelnen Themenfeldern erfolgen. Erforderlich ist nicht zuletzt ein entschlossener Einsatz jeder einzelnen Kommune, der Länder und des Bundes: Alle Ebenen müssen offen für die digitale Verwaltung sein, von Insellösungen absehen und gemeinsam an Lösungen arbeiten.
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Konkrete Anwendungsfälle aus der Wirtschaft Die nachfolgenden Anwendungsfälle geben einen Einblick in die Einsparpotenziale in einzelnen Sektoren. Sie sollen Chancen und Herausforderungen skizzieren, die sich durch ein umfassendes E-Government-System in Deutschland ergeben.
Telekommunikation Der Beschleunigung des Glasfaserausbaus in Deutschland stehen heute sowohl im Antragsverfahren als auch bei der Zustimmungserteilung nach § 68 TKG zahlreiche bürokratische Hindernisse im Weg. Die Digitalisierung der Verfahren im Rahmen des OZG ist daher unumgänglich. Die Standardisierung des Musterzustimmungsantrags und des Zustimmungsentscheides wären dabei wichtige Bausteine. Neben der Standardisierung sollte auch die digitale Antragstellung mehr Aufmerksamkeit erfahren. Erste Schritte in Pilotkommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz sollten nun konsequent fortgeführt und ausgebaut werden. Insgesamt bedarf es hierbei deutschlandweit einheitlicher digitaler Lösungen.
Kritische Infrastrukturen Mit Blick auf die Cybersicherheitsvorfälle bei Kritischen Infrastrukturen fehlt es bisher an einem effizienten und harmonisierten Meldeweg an eine zentrale Meldestelle nach dem One-Stop-Shop-Prinzip. Nur wenn Meldepflichten in ein verbessertes, tagesaktuelles und ganzheitliches Lagebild sowie tagesaktuelle, branchenspezifische Warnungen münden, kann die deutsche Industrie aus dem beim BSI aggregierten Datenschatz auch einen Nutzen ziehen und ihre Anlagen und Systeme besser schützen.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Industrieanlagen Die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Industrieanlangen sind ein
extremer Standortnachteil für Deutschland. Die zügige und umfassende Digitalisierung der relevanten Verwaltungsverfahren ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit. Aus Sicht der deutschen Industrie ist die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Software, eines umfassenden Behördenportals und einer damit einhergehenden Anpassung des Rechtsrahmens notwendig. Dies sollte spätestens in der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen werden. Noch in dieser Legislaturperiode muss die Weiterentwicklung des Planungssicherstellungsgesetzes4 so gestaltet werden, dass es zwei Versionen von Genehmigungsunterlagen gibt: Eine komplette Version für die Behörden und eine Version für die betroffene Öffentlichkeit (im Idealfall eine einheitliche Version für die Öffentlichkeit ohne schützenswerte Information und ggf. separate Information für betroffene Nachbar:innen).
Digitales Gesundheitswesen Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zum 1. Januar 2021 wurde ein wichtiger und überfälliger Schritt zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gemacht. Nun gilt es, die vollständige Umsetzung der ePA und der Telematikinfrastruktur (TI) weiter voranzutreiben. Die Defizite bei der Digitalisierung der deutschen Gesundheitsverwaltung sind durch die Corona-Pandemie in das öffentliche Licht gerückt. Wurden zu Beginn der Pandemie noch viele Informationen via Fax übertragen, muss nun das oberste Gebot eine zeitgemäße digitale Ausstattung, digitale Prozesse und eine Vernetzung der Gesundheitsämter sowie der Testinfrastrukturen sein. Große Chancen für die Gesundheitsversorgung liegen in der Einführung digitaler Prozesse bei der Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Unter anderem durch Schnittstellen für die Bereitstellung von Daten für Zulassungsbehörden könnten die Verfahren beschleunigt und Innovationen schneller zu den Bürger:innen gebracht werden. Die Bundesregierung sollte daher bestehende Bestrebungen auf europäischer Ebene für digitalisierte Zulassungsverfahren unterstützen.
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BDI (2020): Sieben Punkte für ein schnelles und rechtssicheres Genehmigungsverfahren. Abrufbar unter: https://bdi.eu/artikel/ news/sieben-punkte-fuer-ein-schnelles-und-rechtssicheresgenehmigungsverfahren. BDI (2020): Genehmigungsverfahren vereinfachen. Rechtssicherheit für Produktionsanlagen schaffen. Abrufbar unter: https://bdi.eu/publikation/news/ genehmigungsverfahren-vereinfachen.
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Position | Digitalisierung | E-Government Eine starke digitale Verwaltung für eine noch stärkere Wirtschaft
Impressum Herausgeber Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Breite Straße 29 10178 Berlin T.: +49 30 2028-0 www.bdi.eu Redaktion Dr. Thomas Koenen, Abteilungsleiter Abteilung Digitalisierung und Innovation Carolin Proft, Referentin Abteilung Digitalisierung und Innovation Dominic Glock, Referent Abteilung Digitalisierung und Innovation Konzeption & Umsetzung Vicharah Ly, Referentin Abteilung Marketing, Online und Veranstaltungen Layout Michel Arencibia, Art Director www.man-design.net Druck Das Druckteam www.druckteam-berlin.de Verlag Industrie-Förderung Gesellschaft mbH, Berlin Bildnachweis S.1: Hcfwew744z4 | unsplash.com S. 4: ilu8d4ophMc | unsplash.com S. 9: VzJjPuk53sk | unsplash.com S.10: Zia8y5tXxp8 | unsplash.com S.15: NFCou1VhdjE | unsplash.com S.16: 182073021 | Gorodenkoff | stock.adobe.com Stand März 2021 BDI-Publikations-Nr. 107
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