POSITION | DIGITALISIERUNG | RECHT
Digital Services Act Vorschlag für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG)
4. Juni 2021 Executive Summary Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf zum Digital Services Act (DSA) vorgestellt. Der Verordnungsentwurf (VO-E) stellt eine zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens für digitale Dienste dar und soll die 20 Jahre alten Regeln aus der E-Commerce-Richtlinie an die heutigen Gegebenheiten anpassen. In den vergangenen beiden Jahrzehnten ist der Online-Handel mit Waren exponentiell gestiegen. Wo noch kurz nach der Jahrtausendwende in Deutschland der E-Commerce-Umsatz brutto bei circa drei Milliarden Euro lag, sind es 2020 bereits 83,3 Milliarden Euro. 1 Die wirtschaftliche Bedeutung von digitalen Dienstleistungen insgesamt sowie deren gesellschaftliche Bedeutung haben in diesem Zeitraum erheblich zugenommen. Diese Entwicklungen machen eine Anpassung des Gesetzes an die sich veränderte digitale Welt nötig. Der BDI begrüßt daher ausdrücklich das Ziel, die Regulierung digitaler Dienste an diese Veränderungen anzupassen. Dabei hält die EU-Kommission zu Recht an den Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie – den Haftungsregeln, dem Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht und dem Herkunftslandprinzip – fest. Diese Prinzipien haben das Wachstum der digitalen Wirtschaft in Europa ermöglicht und wesentlich zum Erfolg des Internets beigetragen. Drei Kernforderungen 1. An Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie festhalten. 2. Stärkere Präzisierung, welche Haftungsregeln für welchen Dienst gelten. 3. Komplexität verschiedener Plattformdienste wie Clouddienste und Industrieplattformen berücksichtigen.
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Statista, Online-Handel-Umsatz mit Waren in Deutschland 2020: Online-Handel - Umsatz mit Waren in Deutschland 2020 | Statista
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