FORDERUNG | ROHSTOFFPOLITIK | CIRCULAR ECONOMY
Sechs Schritte zur zirkulären Wirtschaft Forderungen der BDI-Initiative Circular Economy für die 20. Legislaturperiode
14. Oktober 2021 Rohstoffe sind das Fundament der industriellen Wertschöpfung. Dies wurde zuletzt deutlich, als in Folge der Corona-Pandemie globale Lieferketten unterbrochen wurden und eine Verknappung des Angebots von Rohstoffen zu erheblichen Preissteigerungen führte. Es ist damit zu rechnen, dass der weltweite Wettbewerb um Ressourcen weiter zunehmen wird. Zugleich besteht die Herausforderung, unser Wirtschaftssystem so zu gestalten, dass die Ziele des Pariser Abkommens zum Klimaschutz und die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen erreicht werden können. Die Rohstoffversorgung der deutschen Industrie fußt auf drei Säulen. Dazu zählen heimische Rohstoffe (1), importierte Rohstoffe (2) und Rohstoffe aus der Circular Economy (3). Unter Rohstoffen aus der Circular Economy können Recyclingrohstoffe und industrielle Nebenprodukte verstanden werden. Für eine klimaschonende Circular Economy müssen zudem zukünftig auch nachhaltig gewonnene biobasierte Rohstoffe und alternative Rohstoffe wie CO2 zum Schließen von Kreisläufen beitragen. Die Mitglieder der BDI-Initiative Circular Economy verfolgen das gemeinsame Ziel, die zirkuläre Wirtschaft zur tragenden Säule der industriellen Wertschöpfung auszubauen. Sie stellen fest, dass unser Wirtschaften dazu prioritär auch auf die möglichst lange Nutzung sowie Rückführung und Wiedernutzung von qualitativ hochwertigen Rohstoffen und Produkten in Kreisläufen ausgerichtet werden muss. Unstrittig ist zudem, dass für die Rohstoffversorgung der Industrie auch ein stabiler Zugang zu nachhaltig gewonnenen Primärrohstoffen gewährleistet werden muss. Nur so wird es gelingen, eine insgesamt sichere Rohstoffversorgung in Deutschland und Europa zu gewährleisten und die erforderlichen Technologien für den weltweiten Schutz natürlicher Ressourcen und des Klimas bereitzustellen. Die Mitglieder der BDI-Initiative Circular Economy verstehen sich als Treiber der Entwicklung hin zu einer zirkulären Wirtschaft und stehen für Wettbewerb, Technologieoffenheit und Innovationen. Unter Berücksichtigung dieser Prinzipien bedarf der Übergang in ein zirkuläres Wirtschaftsmodell einer ganzheitlichen und ambitionierten Politik, die auf der Grundlage neuer Instrumente einen sicheren Rechtsrahmen für das Schließen von Stoffkreisläufen schafft.
Claas Oehlmann | BDI-Initiative Circular Economy | T: +49 30 20281606 | c.oehlmann@ice.bdi.de | www.bdi.eu
Sechs Schritte zur zirkulären Wirtschaft
Inhaltsverzeichnis 1. Der European „Green Deal“ als gemeinsame Gestaltungsaufgabe .......................................... 3 2. Produktdesign als Anker der Circular Economy ......................................................................... 4 3. Stabile Rohstoffmärkte für zirkuläres Wirtschaften .................................................................... 5 4. Klimaschutzpotenziale der zirkulären Wirtschaft nutzen ........................................................... 6 5. Die öffentliche Beschaffung als Hebel nutzen ............................................................................. 6 6. Intelligente Datennutzung und widerspruchsfreie Vorgaben für zirkuläres Wirtschaften ...... 7 Impressum ........................................................................................................................................... 9
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1. Der European „Green Deal“ als gemeinsame Gestaltungsaufgabe Im Jahr 2019 hat die Europäischen Kommission mit dem „European Green Deal“ eine politische Agenda vorgelegt, bei deren Umsetzung ein tiefgreifender wirtschaftlicher Wandel mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu erwarten ist. So wurde das übergeordnete Ziel festgelegt, dass die Europäische Union (EU) bis zum Jahr 2050 netto keine Treibhausgase mehr ausstößt und Europa der erste klimaneutrale Kontinent wird. Gleichzeitig soll die EU ein dynamischer und global wettbewerbsfähiger Wirtschaftsraum sein, in dem das Wachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist. Eine zentrale Rolle soll dabei der Übergang zu einer zirkulären Wirtschaft spielen. So legte die Kommission im März 2020 nach 2015 bereits den zweiten europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft („New Circular Economy Action Plan (nCEAP)“) vor, in dem für die kommenden drei Jahre über 40 Legislativvorschläge, Maßnahmen, und Initiativen angekündigt werden. Ziel der Kommission ist dabei nichts Geringeres als eine umfassende Transformation der europäischen Industrie zu einer klimaneutralen und rohstoffschonenden Circular Economy. Zu erwarten sind umfangreiche neue Regelungen zur Gestaltung von Produkten, zum Ablauf von Produktionsprozessen und zur Ausgestaltung von Wertschöpfungskreisläufen. Dies gilt etwa für den angekündigten Rechtsrahmen für eine nachhaltige Produktpolitik, die Schaffung eines „Rechts auf Reparatur“ von Produkten und die Revision zentraler Rechtsakte wie der EU-Batterieverordnung, der EU-Verpackungsrichtlinie, der EU-Altfahrzeugrichtlinie und der EU-Abfallverbringungsverordnung. Nicht zuletzt durch die Aktivitäten auf EU-Ebene in Bezug auf die Schaffung einer sogenannten Taxonomie zur Klassifizierung von „grünen“ Investitionen inklusive der Kategorisierung von bestimmten Wirtschaftsaktivitäten als im Sinne der Taxonomie „nachhaltig“ wird deutlich, dass die kommenden Jahre entscheidend sein werden, um den Rechtsrahmen und die erforderlichen Investitionen für die zirkuläre Wirtschaft in der EU zu mobilisieren. Die deutsche Industrie bekennt sich zu den Klimaschutzzielen des Pariser Abkommens und zu dem Ziel einer rohstoffschonenden zirkulären Wirtschaft des „Green Deal“, deren Erreichung erhebliche Veränderungen unserer Wirtschaftsstruktur mit sich bringen werden. Zu erwarten sind massive Auswirkungen auf Produktionsweisen, Produkte und Geschäftsmodelle der Unternehmen und damit auf die gesamte industrielle Wertschöpfung. Die produzierende Industrie spielt in Deutschland eine deutlich größere Rolle als in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten. Diese Basis für Wohlstand und Beschäftigung muss erhalten bleiben, um die Herausforderungen der Zukunft meistern zu können. Forderung: Deutschland trägt eine maßgebliche Verantwortung dafür, dass der „Green Deal“ als Chance für die Entwicklung hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell genutzt und gleichzeitig seine Herausforderungen gemeistert werden. Daher ist es unverzichtbar, dass die neue Bundesregierung die Umsetzung des „Green Deal“ prioritär begleitet. Die neue Bundesregierung sollte sich auf europäischer Ebene für eine Regulatorik einsetzen, die die Unternehmen auf dem Weg zu einer klimaneutralen zirkulären Wirtschaft unterstützt. Dazu werden eine grundsätzliche Neuausrichtung der Rohstoffpolitik mit zusätzlichen Instrumenten für das Schließen von Material- und Produktkreisläufen, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen, ein kohärenter, innovationsfreundlicher und sicherer Rechtsrahmen, sowie Initiativen zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit benötigt. Zudem muss die Industrie mit wettbewerbsfähigen Energie- und Rohstoffpreisen kalkulieren können. Dazu wird dringend eine Förderpolitik benötigt, die Transformationsschübe hin zur Circular Economy unterstützt und die auch die Belange von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) berücksichtigt.
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2. Produktdesign als Anker der Circular Economy Das Design von Produkten muss vielen Anforderungen des Marktes entsprechen. Dazu zählen Produktsicherheit, Funktionalität (z. B. Stabilität und Flexibilität), Hygienevorschriften, Vermarktbarkeit etc. (sogenanntes „Design for Performance“). Gleichzeitig entscheidet das Produktdesign im Zusammenspiel mit den verfügbaren Technologien darüber, ob Produkte und Materialien möglichst lange genutzt bzw. am Ende ihrer Nutzungsphase in möglichst vielen Kreisläufen ohne oder möglichst geringem Qualitätsverlust erneut genutzt werden können oder ob sie aus dem Kreislauf ausgeschleust werden müssen. Die EU-Kommission hat daher in ihrem NCEAP aus dem Jahr 2020 das nachhaltige Produktdesign im Rahmen einer „Sustainable Product Initiative (SPI)“ zu einem Schwerpunkt ihrer zukünftigen Politik erklärt. Dabei sollen zum einen der Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus erweitert und zum anderen sektorale Strategien und Vorgaben für eine nachhaltige Produktpolitik geschaffen werden. Im Mittelpunkt der SPI steht das Ziel einer Steigerung der Zirkularität von Produkten (Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclingfähigkeit etc.). Die Ökodesign-Richtlinie hat als Rahmen für Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten in der Vergangenheit gut funktioniert, indem für bisher betroffene Produktgruppen jeweils „maßgeschneiderte“ Vorgaben umgesetzt wurden. Daher sollte im Rahmen der neuen Rechtssetzungsinitiative auch das Regelungssystem der Ökodesign-Richtlinie genutzt werden, um es im Sinne der Anforderungen einer zirkulären Wirtschaft weiter zu ertüchtigen. Dazu müssen der Anwendungsbereich und das Regelungssystem der Richtlinie, die bisher auf den Energieverbrauch fokussiert waren, entsprechend angepasst werden. Neue Vorgaben zum „Design for Circularity“ im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sollten zudem wie bisher unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsakteure erarbeitet und unter Betrachtung der ökologischen Auswirkungen während des gesamten Produktlebenszyklus begründet werden. Parallel hat die EU-Kommission bereits damit begonnen, das Produktdesign zum Regelungsschwerpunkt in sektoralen Rechtsakten zu machen. Beispiele hierfür sind der Entwurf einer EU-Batterieverordnung oder die Arbeiten zur Novelle der EU-Verpackungsrichtlinie. Bei diesen und weiteren für die Wirtschaft zentralen Vorhaben wird es, wie bei der Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie, darauf ankommen, Anforderungen an das Produktdesign gemeinsam mit den betroffenen Wirtschaftsakteuren zu etablieren. Diese sind gleichsam im Lichte des Stands der Technik und dessen Fortschritt zu definieren, damit Innovationen bei Werkstoffen, Herstellungs-, Aufbereitungs- und Verwertungsverfahren und bei der Reparatur- bzw. Sammelinfrastruktur mit den Vorgaben zum Produktdesign harmonieren. Insgesamt ist es von übergeordneter Bedeutung, dass durch die EU-Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik und die parallel angestoßene europäische Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit keine neuen Widersprüche bzw. Doppelregelungen bei Anforderungen an das Design von Produkten und deren Sicherheit sowie die verwendeten Stoffe erzeugt werden. Forderung: Die neue Bundesregierung sollte sich für die produktspezifische Berücksichtigung von Kriterien des „Design for Circularity“ wie z. B. Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclingfähigkeit etc. im Rahmen der nachhaltigen Produkt- und Stoffpolitik der EU einsetzen. Dabei entstehende mögliche Zielkonflikte, z. B. mit dem "Design for Performance" von Produkten, müssen im Sinne eines ganzheitlichen „Design for Sustainability“ in einer zirkulären Wirtschaft aufgelöst werden. Nur durch im EU-Binnenmarkt einheitliche Regeln und einen einheitlichen Vollzug und Marktüberwachung
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wird es möglich sein, dass solche Kriterien auch bei einer Vielzahl von Produkten wirksam werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass auch Importe aus Drittstaaten nur bei Einhaltung der Vorgaben auf den EU-Binnenmarkt gelangen können, um Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu vermeiden. Für solche Produktgruppen, die auch zukünftig nicht in den Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie fallen, müssen spezifische Regelwerke im Hinblick auf deren nachhaltiges Produktdesign genutzt bzw. geschaffen werden. Dazu zählen z. B. die Regelwerke für Verpackungen im Sinne der EU-Verpackungsrichtlinie, für Akkumulatoren und Batterien im Sinne der EU-Batterieverordnung oder für Produkte, für die Umweltproduktdeklarationen gemäß EN 15804 vorliegen.
3. Stabile Rohstoffmärkte für zirkuläres Wirtschaften Die Circular Economy soll entscheidend zur Deckung des Rohstoffbedarfs in Deutschland und Europa beitragen. Zirkuläres Wirtschaften bedeutet dabei, die Lebenszyklen von Rohstoffen und Produkten ganzheitlich in den Blick zu nehmen. Entlang der fünfstufigen Abfallhierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung) gilt es, Rohstoffe in Kreisläufen zu halten und Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten. Stahl und viele andere NE-Metalle sowie Glas, Holz und Papier werden schon heute am Ende ihrer Nutzungsphase industriell aufbereitet und sind fester Bestandteil bei der Versorgung der Industrie mit Rohstoffen. Dies gelingt zumeist, da diese Materialien auch als Abfall noch einen positiven monetären Wert aufweisen, da sie in ausreichender Menge bzw. Konzentration anfallen und/oder ohne nennenswerte Qualitätsminderungen zurückgewonnen und aufbereitet werden können. Herausforderungen bestehen heute vor allem bei der Kreislaufführung von einigen Kunststoffen und Technologiemetallen. Der Rohstoffeinsatz der Zukunft muss angesichts der zu Beginn des Papiers dargestellten Herausforderungen so ausgerichtet werden, dass Emissionsminderungs- oder Ressourceneffizienzpotenziale konsequent gehoben und Importrisiken bei versorgungskritischen Rohstoffen minimiert werden (Resilienz von Lieferketten). Dabei wird es auf die Nutzung eines intelligenten Mix von Instrumenten zur Steigerung des Einsatzes von Rohstoffen aus der Circular Economy, nachwachsender Rohstoffe sowie langlebiger Produkte und Materialien ankommen. Dazu zählen u. a. die Schaffung und Anwendung von Qualitätsnormen, die Förderung der Bioökonomie, Fördermaßnahmen zur Rohstoffrückgewinnung und Technologieentwicklung und vereinfachte Verbringungsverfahren für Abfälle auf dem europäischen Binnenmarkt („Fast Track“). Die politisch bereits begonnene Umsetzung und die weitere Diskussion um Vorgaben zum Einsatz von Recyclingrohstoffen (z. B. Einsatzquoten bei PET-Flaschen und in Energiespeichern) muss in Zukunft im engen Dialog mit der Industrie fortgesetzt werden. Im Sinne von praktikablen und vollziehbaren Regelungen auf dem europäischen Binnenmarkt können, je nach Einsatzbereich, dazu produktspezifische Nachweise oder Nachweise durch zertifizierte Massenbilanzen zielführend sein. Die BDI-Initiative Circular Economy steht dabei als Diskussionsplattform bereit. Des Weiteren muss die wirksame Bekämpfung illegaler Abflüsse von Abfällen in Drittstaaten sowie die Unterbindung der Behandlung von Abfällen unter unzureichenden oder nicht vorhandenen Umweltund Verwertungsstandards gemäß den Vorgaben des europäischen Rechts weiter ein Ziel der deutschen und europäischen Politik sein.
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Forderung: Die neue Bundesregierung sollte im engen Austausch mit der Wirtschaft national und europäisch Instrumente entwickeln, die die Marktchancen von Rohstoffen aus der Circular Economy verbessern. Gleiches gilt für den Einsatz von nachhaltigen biobasierten Rohstoffen, um Kohlenstoffkreisläufe zu schließen und damit fossile Rohstoffe zu ersetzen. Dabei müssen beim Rohstoffeinsatz vor allem die Ziele der Versorgungssicherheit und des Klimaschutzes verknüpft werden. Dort, wo die Nachfrage nicht durch Produkte gedeckt werden kann, die mit Rohstoffen aus der Circular Economy erzeugt werden, sollte darauf geachtet werden, dass Rohstoffe aus Quellen stammen, die mindestens international anerkannte Umwelt- und Klimaschutzstandards berücksichtigen.
4. Klimaschutzpotenziale der zirkulären Wirtschaft nutzen Die Etablierung einer zirkulären Wirtschaft bietet die Chance, einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im völligen Widerspruch zu dieser Chance stehen die aktuellen europäischen Vorgaben zur Ablagerung von Siedlungsabfällen. In vielen Mitgliedstaaten der EU enden Siedlungsabfälle noch immer ohne Vorbehandlung auf Deponien, wo durch organische Abfälle u. a. ein erheblicher Ausstoß von Methan entsteht und gleichzeitig wertvolle Rohstoffe im Wiederspruch zu den Zielen der Circular Economy verloren gehen. Die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Materialien, der gesteigerte Einsatz von Recyclingrohstoffen und Nebenprodukten sowie deren Mehrfachnutzung in Kreisläufen (Multirecycling) kann hingegen nachweislich einen ganz erheblichen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen leisten. Gleiches gilt für Rohstoffe aus Biomasse oder die Nutzung von weiteren alternativen Rohstoffen wie CO2, die fossile Rohstoffe ersetzen. Da solche Rohstoffe allerdings auf unterschiedlichen Stufen von Verarbeitungs- und Produktionsprozessen eingesetzt werden, besteht bisher kein einheitliches Verständnis dazu, wie Emissionsminderungen durch zirkuläres Wirtschaften auf Klimaschutzziele angerechnet werden können. Forderung: Die neue Bundesregierung sollte Strategien und Maßnahmen zur Etablierung und Steigerung des zirkulären Wirtschaftens zukünftig eng mit dem Ziel des Klimaschutzes verknüpfen. Dazu ist es erforderlich, dass definierte Mechanismen zur ganzheitlichen Anrechnung von CO 2-Einsparungen durch zirkuläres Wirtschaften entwickelt werden. Ebenfalls müssen die Klimaschutzpotenziale der industriellen Bioökonomie in den Blick genommen werden. Auch wird ein internationaler Dialog für ein gemeinsames Verständnis über Deutschland und die EU hinaus erforderlich sein. Zudem sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein zügiges und EU-weites Verbot der Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen einsetzen.
5. Die öffentliche Beschaffung als Hebel nutzen Die umweltorientierte öffentliche Beschaffung (GPP: „Green Public Procurement“) kann maßgeblich zu einer stabilen Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der zirkulären Wirtschaften beitragen. Allein in Deutschland werden schätzungsweise bis zu 440 Milliarden Euro jährlich für öffentliche Aufträge bereitgestellt. In der zurückliegenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung mit einer Änderung des § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bereits eine grundsätzliche Pflicht zur
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Bevorzugung von umweltfreundlichen Produkten und Materialien durch Vergabestellen festgeschrieben, die allerdings keine Rechtsansprüche Dritter begründet. Demnach sind u. a. solche Produkte bevorzugt zu beschaffen, die in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen und abfallarmen Produktionsverfahren bzw. durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind. Zudem sind durch § 45 KrWG Produkte erfasst, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen. Die Europäische Kommission plant im Rahmen ihres „Green Deal“, in sektorspezifischen Rechtsvorschriften verbindliche Mindestkriterien und Zielvorgaben für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung vorzuschlagen. Forderung: Die neue Bundesregierung sollte sicherstellen, dass die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz anders als bisher auch eine tatsächliche Wirkung entfalten. Dazu sollten die Vergabestellen, z. B. durch zielführende allgemeine Verwaltungsvorschriften, Beratungsstellen und Kompetenzzentren, weiter unterstützt werden. Auf europäischer Ebene sollte sich die Bundesregierung für vergaberechtskonforme, handhabbare und eindeutige Regelungen zum GPP im Rahmen des „Green Deal“ einsetzen, die eine Ausschreibung von klimaschonenden Produkten und Dienstleistungen der Circular Economy anreizen. Dazu wird es auch erforderlich sein, dass bevorzugt zu beschaffenden Produkte und Dienstleistungen für die Beschaffungsstellen auch als solche zu erkennen sind.
6. Intelligente Datennutzung und widerspruchsfreie Vorgaben für zirkuläres Wirtschaften Die stoffliche Zusammensetzung von Produkten und Abfällen spielt eine wichtige Rolle für das Gelingen der zirkulären Wirtschaft. Da insbesondere langlebige Güter erst nach Jahren oder Jahrzehnten ihr Lebensende erreichen und verwertet werden können, liegen aber ggf. keine oder nur wenige Informationen zur deren stofflicher Zusammensetzung vor. In Zukunft sollten daher intelligente digitale Systeme für Informationen zu Stoffen in Produkten etabliert werden, die tatsächlich einen Mehrwert für das industrielle Management von effizienten Wertschöpfungskreisläufen bieten. Auch das Wissen um das Vorhandensein sogenannter „besonders besorgniserregender Stoffe“ gemäß Chemikalienrecht (REACH) in Produkten sowie der angemessene, risikobasierte Umgang mit diesen in Produktions- und Verwertungsprozessen sind zentral für die Marktzulassung und die Akzeptanz bei Konsumentinnen und Konsumenten. Das seitens der EU-Kommission im Rahmen des „Green Deal“ formulierte Ziel einer „Zero Pollution Ambition“ ist in diesem Kontext allerdings auch deshalb zu hinterfragen, da viele als „Pollution“ wahrgenommene Stoffe natürliche Bestandteile in der Umwelt darstellen. Es bedarf daher einerseits einer realistischen, praxisorientierten und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichteten Bewertung der realen Risiken von eingesetzten Stoffen in Produkt- und Materialkreisläufen.
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Forderung: Die neue Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Schnittstellen zwischen dem Produkt, Stoff- und Abfallrecht so aufeinander abgestimmt werden, dass die Unternehmen Rechtssicherheit bei der Schließung von Stoffkreisläufen bekommen und es keine widersprüchlichen Regelungen gibt. Zudem sind auch neue Verordnungen, Leitlinien und Regelungen für das Ende der Abfalleigenschaft und für Nebenprodukte in den Blick zu nehmen. Dabei muss die wissenschaftliche Risikobewertung als Kernelement des Chemikalienmanagements erhalten bleiben. Auf EU-Ebene muss dabei ein Fokus auf die Kohärenz zwischen den Ambitionen zur Fortentwicklung der Circular Economy und der Nachhaltige-Chemikalien-Strategie liegen. Digitale Informationssysteme wie z. B. der angekündigte digitale Produktpass der EU-Kommission, die die erforderlichen Daten für geschlossene Produkt- und Materialkreisläufe zur Verfügung stellen sollen, sind gemeinsam mit den betroffenen Kreisen zu entwickeln. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, um in Zukunft nicht zielführende und kostenintensive Initiativen wie die Umsetzung der sogenannten SCIP-Datenbank (gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe i) der Abfallrahmenrichtlinie zu verhindern und zur Verfügung stehende Ressourcen sinnvoll zu nutzen.
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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Redaktion Herr Dr. Claas Oehlmann Geschäftsführer BDI-Initiative Circular Economy T: +49 30 20281606 c.oehlmann@ice.bdi.eu
BDI Dokumentennummer: D 1457
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