Sechs Schritte zur zirkulären Wirtschaft
1. Der European „Green Deal“ als gemeinsame Gestaltungsaufgabe Im Jahr 2019 hat die Europäischen Kommission mit dem „European Green Deal“ eine politische Agenda vorgelegt, bei deren Umsetzung ein tiefgreifender wirtschaftlicher Wandel mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu erwarten ist. So wurde das übergeordnete Ziel festgelegt, dass die Europäische Union (EU) bis zum Jahr 2050 netto keine Treibhausgase mehr ausstößt und Europa der erste klimaneutrale Kontinent wird. Gleichzeitig soll die EU ein dynamischer und global wettbewerbsfähiger Wirtschaftsraum sein, in dem das Wachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist. Eine zentrale Rolle soll dabei der Übergang zu einer zirkulären Wirtschaft spielen. So legte die Kommission im März 2020 nach 2015 bereits den zweiten europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft („New Circular Economy Action Plan (nCEAP)“) vor, in dem für die kommenden drei Jahre über 40 Legislativvorschläge, Maßnahmen, und Initiativen angekündigt werden. Ziel der Kommission ist dabei nichts Geringeres als eine umfassende Transformation der europäischen Industrie zu einer klimaneutralen und rohstoffschonenden Circular Economy. Zu erwarten sind umfangreiche neue Regelungen zur Gestaltung von Produkten, zum Ablauf von Produktionsprozessen und zur Ausgestaltung von Wertschöpfungskreisläufen. Dies gilt etwa für den angekündigten Rechtsrahmen für eine nachhaltige Produktpolitik, die Schaffung eines „Rechts auf Reparatur“ von Produkten und die Revision zentraler Rechtsakte wie der EU-Batterieverordnung, der EU-Verpackungsrichtlinie, der EU-Altfahrzeugrichtlinie und der EU-Abfallverbringungsverordnung. Nicht zuletzt durch die Aktivitäten auf EU-Ebene in Bezug auf die Schaffung einer sogenannten Taxonomie zur Klassifizierung von „grünen“ Investitionen inklusive der Kategorisierung von bestimmten Wirtschaftsaktivitäten als im Sinne der Taxonomie „nachhaltig“ wird deutlich, dass die kommenden Jahre entscheidend sein werden, um den Rechtsrahmen und die erforderlichen Investitionen für die zirkuläre Wirtschaft in der EU zu mobilisieren. Die deutsche Industrie bekennt sich zu den Klimaschutzzielen des Pariser Abkommens und zu dem Ziel einer rohstoffschonenden zirkulären Wirtschaft des „Green Deal“, deren Erreichung erhebliche Veränderungen unserer Wirtschaftsstruktur mit sich bringen werden. Zu erwarten sind massive Auswirkungen auf Produktionsweisen, Produkte und Geschäftsmodelle der Unternehmen und damit auf die gesamte industrielle Wertschöpfung. Die produzierende Industrie spielt in Deutschland eine deutlich größere Rolle als in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten. Diese Basis für Wohlstand und Beschäftigung muss erhalten bleiben, um die Herausforderungen der Zukunft meistern zu können. Forderung: Deutschland trägt eine maßgebliche Verantwortung dafür, dass der „Green Deal“ als Chance für die Entwicklung hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell genutzt und gleichzeitig seine Herausforderungen gemeistert werden. Daher ist es unverzichtbar, dass die neue Bundesregierung die Umsetzung des „Green Deal“ prioritär begleitet. Die neue Bundesregierung sollte sich auf europäischer Ebene für eine Regulatorik einsetzen, die die Unternehmen auf dem Weg zu einer klimaneutralen zirkulären Wirtschaft unterstützt. Dazu werden eine grundsätzliche Neuausrichtung der Rohstoffpolitik mit zusätzlichen Instrumenten für das Schließen von Material- und Produktkreisläufen, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen, ein kohärenter, innovationsfreundlicher und sicherer Rechtsrahmen, sowie Initiativen zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit benötigt. Zudem muss die Industrie mit wettbewerbsfähigen Energie- und Rohstoffpreisen kalkulieren können. Dazu wird dringend eine Förderpolitik benötigt, die Transformationsschübe hin zur Circular Economy unterstützt und die auch die Belange von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) berücksichtigt.
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