Sechs Schritte zur zirkulären Wirtschaft

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Sechs Schritte zur zirkulären Wirtschaft

2. Produktdesign als Anker der Circular Economy Das Design von Produkten muss vielen Anforderungen des Marktes entsprechen. Dazu zählen Produktsicherheit, Funktionalität (z. B. Stabilität und Flexibilität), Hygienevorschriften, Vermarktbarkeit etc. (sogenanntes „Design for Performance“). Gleichzeitig entscheidet das Produktdesign im Zusammenspiel mit den verfügbaren Technologien darüber, ob Produkte und Materialien möglichst lange genutzt bzw. am Ende ihrer Nutzungsphase in möglichst vielen Kreisläufen ohne oder möglichst geringem Qualitätsverlust erneut genutzt werden können oder ob sie aus dem Kreislauf ausgeschleust werden müssen. Die EU-Kommission hat daher in ihrem NCEAP aus dem Jahr 2020 das nachhaltige Produktdesign im Rahmen einer „Sustainable Product Initiative (SPI)“ zu einem Schwerpunkt ihrer zukünftigen Politik erklärt. Dabei sollen zum einen der Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus erweitert und zum anderen sektorale Strategien und Vorgaben für eine nachhaltige Produktpolitik geschaffen werden. Im Mittelpunkt der SPI steht das Ziel einer Steigerung der Zirkularität von Produkten (Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclingfähigkeit etc.). Die Ökodesign-Richtlinie hat als Rahmen für Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten in der Vergangenheit gut funktioniert, indem für bisher betroffene Produktgruppen jeweils „maßgeschneiderte“ Vorgaben umgesetzt wurden. Daher sollte im Rahmen der neuen Rechtssetzungsinitiative auch das Regelungssystem der Ökodesign-Richtlinie genutzt werden, um es im Sinne der Anforderungen einer zirkulären Wirtschaft weiter zu ertüchtigen. Dazu müssen der Anwendungsbereich und das Regelungssystem der Richtlinie, die bisher auf den Energieverbrauch fokussiert waren, entsprechend angepasst werden. Neue Vorgaben zum „Design for Circularity“ im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sollten zudem wie bisher unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsakteure erarbeitet und unter Betrachtung der ökologischen Auswirkungen während des gesamten Produktlebenszyklus begründet werden. Parallel hat die EU-Kommission bereits damit begonnen, das Produktdesign zum Regelungsschwerpunkt in sektoralen Rechtsakten zu machen. Beispiele hierfür sind der Entwurf einer EU-Batterieverordnung oder die Arbeiten zur Novelle der EU-Verpackungsrichtlinie. Bei diesen und weiteren für die Wirtschaft zentralen Vorhaben wird es, wie bei der Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie, darauf ankommen, Anforderungen an das Produktdesign gemeinsam mit den betroffenen Wirtschaftsakteuren zu etablieren. Diese sind gleichsam im Lichte des Stands der Technik und dessen Fortschritt zu definieren, damit Innovationen bei Werkstoffen, Herstellungs-, Aufbereitungs- und Verwertungsverfahren und bei der Reparatur- bzw. Sammelinfrastruktur mit den Vorgaben zum Produktdesign harmonieren. Insgesamt ist es von übergeordneter Bedeutung, dass durch die EU-Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik und die parallel angestoßene europäische Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit keine neuen Widersprüche bzw. Doppelregelungen bei Anforderungen an das Design von Produkten und deren Sicherheit sowie die verwendeten Stoffe erzeugt werden. Forderung: Die neue Bundesregierung sollte sich für die produktspezifische Berücksichtigung von Kriterien des „Design for Circularity“ wie z. B. Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclingfähigkeit etc. im Rahmen der nachhaltigen Produkt- und Stoffpolitik der EU einsetzen. Dabei entstehende mögliche Zielkonflikte, z. B. mit dem "Design for Performance" von Produkten, müssen im Sinne eines ganzheitlichen „Design for Sustainability“ in einer zirkulären Wirtschaft aufgelöst werden. Nur durch im EU-Binnenmarkt einheitliche Regeln und einen einheitlichen Vollzug und Marktüberwachung

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