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Öffentliches Auftragswesen – EU-Regeln zur Marktöffnung weiter essenziell
▪ Optimierungspotenziale, wie die Umsetzung des “Single European Sky” (SES), müssen zur Steigerung von Kapazitäten und Energie- und Klimaeffizienz im Luftverkehr genutzt werden. Ziel ist es, die Verwaltung des europäischen Luftraums moderner zu gestalten sowie nachhaltigere und effizientere Flugwege zu schaffen. Der BDI unterstützt die Vervollständigung des einheitlichen Europäischen Luftraumes. Ein rasches Voranbringen des Entscheidungsprozesses durch das Europäische Parlament und ein ambitionierterer Ansatz, der sich am Handlungsbedarf orientiert, sind dringend notwendig.
▪ Die EU-Kommission hat äußerst ambitionierte Vorgaben für C02-Flottengrenzwerte ab 2030 für
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgeschlagen. Diese Ziele sind nur bei passgenauen Rahmenbedingungen vor allem durch einen Gleichlauf mit einem verbindlichen, ambitionierten und flächendeckenden Aufbau der Ladeinfrastruktur in den EU-Mitgliedstaaten erreichbar. Die EU-Kommission ist aufgefordert, dafür eine direkte Verknüpfung der Flottenregulierung mit der künftigen AFIR sicherzustellen.
▪ Im Hinblick auf den erforderlichen raschen und flächendeckenden Aufbau von Lade- und Tankinfrastruktur in der EU begrüßt der BDI den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wechsel von einer Richtlinie zur Verordnung (AFIR) sowie den enthaltenen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz. Die Vorgaben für Flughäfen und Häfen sind jedoch teilweise zu ambitioniert.
▪ Die Öffnung der abgeschotteten Märkte für rein nationale Fahrten mittels des bestehenden Kabotage-Regelwerks hat zahlreiche Vorteile. Diese positiven Effekte der Marktöffnung ließen sich durch eine weitere Liberalisierung steigern. Dies gilt, zumal die vor Kurzem im EU-Recht vollzogene Klärung der Kabotage- und Mindestlohnvorschriften sowie die absehbar deutlich besseren Fähigkeiten zur Kontrolle der Rechtstreue (digitaler Fahrtenschreiber, Zugriff auf Mautdaten), möglicher negativer Effekte einer weiteren Liberalisierung in Bezug auf Arbeits- und Sozialbedingungen sehr deutlich entgegenwirken.
▪ Wenngleich das Kabotageregime weiterentwickelt werden sollte, muss dies mit Augenmaß geschehen: Für die verladende Industrie und die Resilienz von Logistikprozessen und Versorgung ist von hoher Bedeutung, dass in allen Mitgliedstaaten weiterhin jeweils eine leistungsfähige
Transportwirtschaft vor Ort ansässig ist.
▪ Negative Auswirkungen im internationalen Wettbewerb durch die Revision der Energiesteuerrichtlinie, welche bisher Ausnahmetatbestände in der Besteuerung von Kraftstoffen im Luft- und Seeverkehr vorsieht, sind zu vermeiden. Ein europäischer Alleingang einer Kerosinsteuer würde unweigerlich zu Wettbewerbsnachteilen europäischer Fluggesellschaften und Carbon Leakage mittels „Tankering“ führen. Eine Kerosinsteuer würde nur eine Verteuerung und Schlechterstellung des europäischen Luftverkehrs im internationalen Wettbewerb bedeuten – ohne klimaeffiziente Lenkungswirkung.
▪ Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Initiative FuelEU Maritime sicherzustellen, dass Wettbewerbsverzerrungen und die Sicherstellung europäischer maritimer Wirtschaft und Lieferketten vermieden werden. Insbesondere sind der Ausbau und die Förderung der entsprechenden Infrastruktur und Landstromversorgung in den Häfen sicherzustellen.
Öffentliches Auftragswesen – EU-Regeln zur Marktöffnung weiter essenziell
Das öffentliche Auftragswesen, d. h. die Gesamtheit aller Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber bei der privaten Wirtschaft, zählt zu den bedeutendsten volkswirtschaftlichen Einflussgrößen in der EU. In vielen Staaten bildet es den zweitgrößten staatlichen Ausgabenposten nach den Ausgaben für die