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Forderungen des BDI

Forderungen des BDI

▪ Das Binnenmarkt-Governance-Paket der EU-Kommission, bestehend aus dem Aktionsplan zur besseren Umsetzung des Binnenmarktes sowie dem Bericht über Hindernisse im Binnenmarkt, muss zügig und vollständig umgesetzt werden. Eine aktive Unterstützung durch die Mitgliedstaaten ist dabei unentbehrlich. Die EU-Kommission muss darlegen, mit welchen konkreten Maßnahmen die identifizierten Barrieren für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeit beseitigt werden sollen.

▪ Die EU-Agenda für Bessere Rechtsetzung muss vertieft und ausgebaut werden. Die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene muss für Interessenträger transparenter und inklusiver werden. Das

Feedback, das im Zuge von öffentlichen Konsultationen an die EU-Kommission herangetragen wird, muss in der Ausgestaltung von Rechtsakten tatsächlich Beachtung finden. Die Qualität der

Folgenabschätzungen der EU-Kommission muss entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle verbessert werden. Schließlich muss das Instrumentarium für Bessere Rechtsetzung laufend aktualisiert und von allen Kommissionsdiensten systematisch angewendet werden.

▪ Der Rat und das Europäische Parlament müssen ihre Zusagen in der Interinstitutionellen Vereinbarung für Bessere Rechtsetzung (2016) vollständig umzusetzen. Dies gilt besonders für die Zusage zu erhöhter Transparenz sowie zur Durchführung eigener Folgenabschätzungen zu wesentlichen Änderungen an Vorschlägen der EU-Kommission. Eine interinstitutionelle Definition von „wesentlicher Änderung“ sollte geprüft werden.

▪ Mitgliedstaaten sollten EU-Recht stets 1:1 umsetzen und sog. „Gold-Plating“ (Übererfüllung) unterlassen. Dies setzt voraus, dass Mitgliedstaaten ihren nationalen Behörden ausreichend Kapazitäten, Ressourcen und Know-how für die ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung von Binnenmarktvorschriften bereitstellen. Des Weiteren ist eine engere Zusammenarbeit mit der EU-Kommission sowie zwischen den EU-Staaten untereinander erforderlich. Eine effiziente Zusammenarbeit ist ebenso zwischen der Task-Force zur Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, dem EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat sowie dem Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments notwendig.

▪ Die EU-Kommission sollte bei Verletzungen des Binnenmarktrechts weiterhin engagiert vom Instrument des Vertragsverletzungsverfahrens Gebrauch machen. Das gilt auch insoweit, als daneben nationale Rechtsmittel zur Verfolgung von Verstößen gegen national umgesetztes EU-Recht zur

Verfügung stehen. Die Erfahrung zeigt, dass das EU-Vertragsverletzungsverfahren ein wichtiges

Korrektiv sind, wenn nationale Rechtsbehelfe erfolglos bleiben oder EU-Recht im Rahmen nationaler Verfahren nicht hinreichend berücksichtigt wird.

▪ Der BDI begrüßt das „One-In-One-Out“ -Prinzip (OIOO) auf EU-Ebene. Doch dieses darf nicht zu einer Segmentierung des bestehenden Binnenmarkt-Acquis führen. OIOO muss außerdem so ausgestaltet werden, dass es komplementär zu den bestehenden Instrumenten für bessere Rechtsetzung funktioniert. Wichtig ist auch, dass nicht nur administrative Kosten, sondern auch wesentliche

Erfüllungskosten erfasst werden.

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